BG-Zeitung 1/2015. Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen,
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1 BG-Zeitung 1/2015 Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen, Berlin ist etwas Besonderes Dieser Slogan bezieht sich (in dem Fall leider) auch auf die Arbeitsbedingungen der sozialpädagogischen Fachkräfte in den Berliner Kita-Eigenbetrieben, der sozialpädagogischen Fachkräfte an Berliner Grundschulen und der Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter in Berliner Jugendämtern und kommunalen Freizeiteinrichtungen. Die Unterschiede zu manch` anderen Bundesländern und warum wir uns nicht an den derzeitigen Streikaktionen zur Aufwertungskampagne beteiligen dürfen, findet Ihr auf den folgenden Seiten. Außerdem haben wir Euch u. a. noch einmal die Tarifergebnisse für den TV-L zusammengestellt und berichten in diesem Zusammenhang von der Medienpräsenz einer Kollegin von uns aus dem Eigenbetrieb. Wir wünschen wieder viel Spaß beim Lesen und Euch Allen einen schönen Sommer BG-Zeitung 1/2015 Seite 1 Eure ver.di-betriebsgruppen-redaktion
2 Information zur tariflichen Situation fu r Bescha ftigte in kommunalen Kitas und an Grundschulen in Berlin Berlin ist etwas Besonderes das bezieht sich auch auf die Arbeitsbedingungen der sozialpädagogischen Fachkräfte in den Berliner Kita-Eigenbetrieben, der sozialpädagogischen Fachkräfte an Berliner Grundschulen und der Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter in Berliner Jugendämtern und kommunalen Freizeiteinrichtungen. Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst in den Bundesländern, wie z.b Bayern, NRW, Brandeburg etc. Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst in Berlin Als Grundlage für die Bezahlung, die Arbeitszeit, die Höhe des Urlaubs, etc. gilt im Öffentlichen Dienst für die oben genannten Beschäftigten in fast allen Bundesländern der Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst - TVöD. Für Berlin gilt das nicht. Als Grundlage für die Bezahlung, die Arbeitszeit, die Höhe des Urlaubs, etc. wird hier der Tarifvertrag der Länder TV-L angewendet. Der erste Unterschied: eine andere Entgelttabelle Hier haben die Beschäftigten im Sozialund Erziehungsdienst im Jahr 2009 erreicht, dass eine eigene Tabelle für den Sozial- und Erziehungs-dienst geschaffen wurde die sogenannte S-Tabelle. Die/Der Regel-Erzieher/in ohne Berufserfahrung beginnt in der S 6 Stufe 1 (zurzeit 2.311,21 monatlich) und hat die Möglichkeit, eine Regelung zum Arbeits- und Gesundheitsschutz in Anspruch zu nehmen. In Berlin wird seit 2013 der Tarifvertrag der Länder angewendet. Wir haben eine Entgeltordnung, die für alle Beschäftigten im TV-L gilt. Hier wird die/der Regel-Erzieher/-in ohne Berufserfahrung in die Entgeltgruppe 8, Stufe 1 eingestuft (neu: 2.338,29 monatlich seit dem ).
3 Der zweite Unterschied: zwei Tarifrunden mit unterschiedlichen Inhalten In den anderen Bundesländern bereiten sich die Beschäftigten, für die die S- Tabelle gilt, auf eine Tarifrunde vor. Im ersten Schritt geht es darum, dass die Beschäftigten eine bessere Eingruppierung erhalten. Zum Beispiel: Die/Der Regel-Erzieher/in die bisher in der S 6 ist soll zukünftig in der S 10 eingruppiert werden. In Berlin sind wir von dieser Forderung nicht betroffen, da wir keine eigenen Regelungen für den Sozial- und Erziehungsdienst haben. Für uns stand ab Februar 2015 die normale Tarifrunde der Länder an. Mit den Forderungen: Tabellenerhöhung um 5,5 %, mindestens um 175 Euro Übernahmeregelung für Auszubildende Eindämmung der Befristungspraxis Was alle wollen: die Aufwertung der sozialen Berufe! Zur Unterstützung der Tarifrunde für den Sozial- und Erziehungsdienst wurde in den vergangenen Monaten die Aufwertungskampagne gestartet. Es geht darum, das Image von sozialen Berufen in der Gesellschaft weiter zu verbessern. Zu einer Aufwertung gehört nicht nur eine bessere Bezahlung, sondern auch eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Mehr Personal, Vor- und Nachbereitungszeiten und Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz. Hier ist die Aufwertungskampagne Bestandteil der Tarifrunde, die in diesem Jahr stattfindet. In den anderen Bundesländern haben die Beschäftigten ihre Forderungen mit Streiks untermauert. Zurzeit wird in der Schlichtung versucht, ein verhandlungsfähiges Angebot zu erreichen. Das können wir hier in Berlin erst einmal nicht. Wir konnten aber in unserer Tarifrunde Gesicht zeigen und lautstark darauf hinweisen, dass wir auch für Berlin eine tarifliche Aufwertung haben wollen. Dazu müsste sich der Senat eine Verhandlungsvollmacht der Tarifgemeinschaft der Länder einholen, um dann mit den Gewerkschaften eine eigene Regelung für Berlin zu verhandeln.
4 Einladung zum Themenabend: Wir sind es wert. Aufwertung für die sozialen Berufe in Berlin! Die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst leisten eine enorm wichtige Arbeit für die Gesellschaft. Das spiegelt sich allerdings nicht im Gehalt wider. Bundesweit findet zurzeit eine Tarifauseinandersetzung zur Aufwertung der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst statt. Berlin ist so gut wie nicht betroffen (mit Ausnahme der Studentenwerke), weil hier ein anderer Tarifvertrag gilt. Dennoch muss auch in dieser Stadt etwas für die Arbeitsbedingungen von pädagogischen Fachkräften getan werden. Eine Aufwertung dieses Berufsfeldes ist dringend überfällig. Darüber wollen wir mit Beschäftigten und den jugendpolitischen und finanzpolitischen Sprecher/innen der Parteien in Berlin reden. Wann: Wo: Wer: 07. Juli von 18:30 Uhr bis 20:00 Uhr ver.di Haus, Köpenicker Str. 30, Berlin alle Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst
5 BG-Zeitung 1/2015 Die Mitglieder haben entschieden Tarifabschluss TdL 2015/2016 gilt In der Mitgliederbefragung haben sich 80,3 % der ver.di- Mitglieder für den vorgelegten Tarifabschluss ausgesprochen. Nachstehend die wesentlichen finanziellen Veränderungen: 1. Vergütungstabellen Die Entgelterhöhungen treten rückwirkend zum 1. März 2015 in Kraft und haben eine Mindestlaufzeit bis zum 31. Dezember Die Änderungen bei der Zusatzversorgung treten am 1. Juli 2015 in Kraft. Im Land Berlin werden die Erhöhungen zeitgleich wirksam. Gleichzeitig erhöht sich der Bemessungssatz zur Angleichung an die 100 % TV-L ab 1. März 2015 von 98 % Prozent auf 98,5 Prozent. Die vollständige Angleichung auf 100 Prozent muss spätestens mit dem Monat Dezember 2017 erfolgen ( 5 TV Wiederaufnahme Berlin). 2. Zusatzversorgung - VBL Mit der Tarifeinigung wird die Zusatzversorgung bei der VBL durch zusätzliche Finanzierungsbeiträge der Beschäftigten und der Arbeitgeber gesichert, ohne dass in das Leistungsrecht der VBL eingegriffen wird. Zusätzliche Finanzierungsbeiträge der Beschäftigten Zur Stabilisierung der Zusatzversorgung bei der VBL werden zusätzliche Finanzierungsbeiträge von den Beschäftigten erhoben. VBL West Im umlagefinanzierten Abrechnungsverband West der VBL wird von den Beschäftigten neben dem bisherigen Eigenbeitrag zur Umlage von 1,41 % des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts ein zusätzlicher Arbeitnehmerbeitrag zur Umlage erhoben. Er wird zunächst angespart und dient dem Ziel, die biometrischen Risiken, d.h. die Mehraufwendungen der VBL aufgrund der gestiegenen Lebenserwartung, teilweise abzudecken. Der Zusatzbeitrag beträgt ab 1. Juli ,2 %, ab 1. Juli ,3 % und ab 1. Juli ,4 % des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts. Er gilt auch für Beschäftigte im Abrechnungsverband Ost der VBL, für die aufgrund zwischenzeitlichen Einsatzes im Tarifgebiet West der Umlagesatz West maßgeblich ist. VBL Ost Im grundsätzlich kapitalgedeckten Abrechnungsverband Ost der VBL wird der Arbeitnehmerbeitrag zur Kapitaldeckung von derzeit 2,0 % des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts ab 1. Juli 2015 auf 2,75 %, ab 1. Juli 2016 auf 3,50 % und ab 1. Juli 2017 auf 4,25 % erhöht. Die Nettobelastung der Beschäftigten durch die steigenden Beiträge fällt deutlich geringer aus als der Bruttobetrag, da sie zu Kapitaldeckung geleistet werden und deshalb bis zur Höhe von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der Sozialversicherung (das sind z.z Euro) steuer- und sozialversicherungsfrei sind. Ausgabe 1/2015 Seite 5
6 BG-Zeitung 1/2015 Bisher hatten deshalb die Beschäftigten im Tarifgebiet Ost bei gleich hohem Brutto ein höheres Netto als die Beschäftigten im Tarifgebiet West, die ihre Beiträge zur Umlage aus versteuertem und verbeitragtem Einkommen leisten müssen. Zusätzliche Finanzierungsbeiträge der Arbeitgeber Neben den Zusatzbeiträgen der Beschäftigten tragen die Arbeitgeber grundsätzlich paritätisch ebenfalls durch zusätzliche Finanzierungsbeiträge zur Stabilisierung der Zusatzversorgung bei der VBL bei. Die Zusatzbeiträge der Arbeitgeber werden entsprechend dem jeweiligen periodischen Bedarf der VBL durch zusätzliche Beiträge zur Umlage geleistet. Sie betragen im Abrechnungsverband West der VBL 6,45 bis zu 6,85 % und im Abrechnungsverband Ost der VBL 1,00 bis zu 3,25 % des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts. Durch diese Regelungen wird auch ausgeschlossen, dass die Arbeitgeber die zusätzlichen Beiträge der Beschäftigten zur Absenkung ihrer Beiträge missbrauchen können. Durch die ausschließlich auf der Finanzierungsseite der VBL erfolgenden Änderungen wird weder negativ noch positiv in das Leistungsrecht des Altersversorgungstarifvertrages eingegriffen. 3. Jahressonderzahlung im Tarifgebiet Ost Der niedrigere Bemessungssatz für die Jahressonderzahlung im Tarifgebiet Ost in 20 Abs. 2 Satz 1 TV-L wird, beginnend im Jahr 2015, in fünf gleichen Jahresschritten auf den im Tarifgebiet West geltenden Satz angehoben. Diese Regelung wurde in Berlin bereits 2010 vollzogen! Ausgabe 1/2015 Seite 6
7 ver.di - Glosse Die sieben Geißlein, der böse Wolf und ein toller Wunsch Es war einmal... die Gründung des Eigenbetriebes Kindergärten City Vor dieser Gründung hatten wir in unseren Kitas Reinigungsfrauen, Waschfrauen, Köchinnen / Koch, Küchenfrauen, Näherinnen und Hausmeister. Alle waren glücklich und zufrieden, jeder hatte seinen Arbeitsplatz und keiner musste andere Tätigkeiten ausführen, als die, für die er eingestellt war. Nun änderte sich dieses aber mit der besagten Gründung des Eigenbetriebes. Jetzt waren es nur noch die Kolleginnen / Kollegen im Küchen- und Hausmeisterbereich die weiterhin ihre Tätigkeit ausführen konnten. Der böse Wolf hatte die übrigen Kolleg_innen ihrem eigenen Schicksal überlassen. Dafür mussten jetzt die Arbeiten u. a. auf die anderen Kolleg_innen verteilt werden. Für die wurde die Arbeitsbelastung immer schwerer und schwerer. Nun wird die Gruppe der Küchenkolleg_innen auch immer kleiner, da die Stellen nicht mehr nachbesetzt werden, wenn die Kolleg_innen in Rente gehen. Ja, da nützt das ganze Jammern nichts! Es wird so sein, dass Kindergärten City irgendwann mal kein eigenes Küchenpersonal mehr haben wird. Aber dafür wird jede Kolleg_in, die in Rente geht mit einen tollen Wunsch belohnt: Ein superschönes Rentenleben mit Gesundheit, Glück und Zufriedenheit. Vielen Dank, liebe Kolleg_innen, für Eure tolle Arbeit in all den Jahren. Auszug aus Wikipedia: Eine Glosse ist ein kurzer und pointierter, oft satirischer oder polemischer, journalistischer Meinungsbeitrag in einer Zeitung oder Zeitschrift. BG-Zeitung 1/2015 Seite 7
8 Dies & Das Termine 2015 (bisher): VL-Treffen, jeweils um 17 Uhr: Donnerstag, 3.September, in der Kita Wilhelmstr., mit Grillen Mittwoch, 30.September, in der Kita Jerusalemer Str. Donnerstag, 29.Oktober, in der Kita Gartenstr. Mittwoch, 2.Dezember, in der Kita Wilhelmstr., mit Weihnachtsfeier IMPRESSUM: V.i.S.d.P.: Anna Sprenger - ver.di-berlin; FB 7 Gemeinden; Köpenicker Straße 30, Berlin -Adresse der Betriebsgruppe: ver.di.betriebsgruppe.kigacity@gmail.com BG-Zeitung 1/2015 Seite 8
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