E-Government Strategie

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "E-Government Strategie"

Transkript

1 E-Government Strategie Fachhochschule fürf r Verwaltung und Dienstleistung Altenholz, 02. MärzM 2006 PD Dr. iur. habil. Utz Schliesky, Abteilungsleiter, Blatt: 1

2 Aufbau des Referats Aktuelle Grundlagen des E-Government in (Definition, bisherige Aktivitäten, Zielvorgaben des Kabinetts) E-Government als Motor der Prozessoptimierung im Rahmen der Verwaltungsmodernisierung Die Umsetzung der EU-Dienstleistungs-Richtlinie als Modellfall des E-Governments Konkrete weitere Schritte in der E-Government-Strategie Die E-Government-Plattform Das E-Government-Gesetz PD Dr. iur. habil. Utz Schliesky, Abteilungsleiter, Blatt: 2

3 Begriff des E-Government Begriff des E-Governments E-Government wird definiert als Einsatz der Informations- und Kommunikationstechnologien in öffentlichen Verwaltungen in Verbindung mit organisatorischen Änderungen und neuen Fähigkeiten, um öffentliche Dienste und demokratische Prozesse zu verbessern und die Gestaltung und Durchführung staatlicher Politik zu erleichtern. Mitteilung der Kommission Die Rolle elektronischer Behördendienste (E-Government) für die Zukunft Europas, KOM (2003) 567 endg. vom , Seite 8 PD Dr. iur. habil. Utz Schliesky, Abteilungsleiter, Blatt: 3

4 Begriff des E-Government E-Government = Gemeinschaftsaufgabe der EU, des Bundes, der Länder und der Kommunen E-Government = Herausforderung für moderne Verwaltungsstrukturen erheblicher Investitionsbedarf Zentralisierungstendenzen Suche nach einem Mittelweg zwischen der erforderlichen Koordinierung und dem Erhalt kommunaler Gestaltungsspielräume E-Government = Einsatz von IT Einheitliche IT-Infrastrukturen (E-Government-Plattform) Einrichtung von IT-Back-Offices Bereitstellung der Front-Office-Infrastruktur PD Dr. iur. habil. Utz Schliesky, Abteilungsleiter, Blatt: 4

5 Ausgangslage in Bisherige E-Government-Aktivitäten in der Landesverwaltung: E-Government-Vereinbarung zwischen dem Land und den kommunalen Spitzenverbänden vom Dezember 2003 Gründung von Dataport als zentralem IT-Dienstleister und Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände an Dataport über entsprechende Vereinbarung IT-Gesamtplan für das Jahr 2006 mit Vorhaben E- Government in Erfassung von Möglichkeiten des E-Government im Rahmen der Aufgabenkritik PD Dr. iur. habil. Utz Schliesky, Abteilungsleiter, Blatt: 5

6 Neue Herausforderungen für Neue Herausforderungen für Der Prozess der Verwaltungsmodernisierung und der Verwaltungsstrukturreform kann und muss die Chancen des E-Government nutzen, insbesondere im Bereich der Prozessoptimierung, um die Qualität der Verwaltungsdienstleistungen für Bürger und Wirtschaft zu erhöhen und mittelfristig Kosten bei allen Beteiligten zu sparen. Die EU-Dienstleistungsrichtlinie, die vielfältige Anforderungen an die unmittelbare und mittelbare Landesverwaltung stellt, muss umgesetzt werden. Beide Anforderungen beinhalten die Chance, durch E-Government einen grundlegenden Veränderungsprozess in Verwaltungsabläufen und Verwaltungsorganisation zu beschleunigen, der den Nutzen der öffentlichen Verwaltung für Bürger und Wirtschaft erhöht und im europaweiten Standortwettbewerb positiv positioniert. PD Dr. iur. habil. Utz Schliesky, Abteilungsleiter, Blatt: 6

7 Politische Zielvorgaben Aufträge des Kabinetts im Bereich des E-Governments (Januar 2006) Das wird gebeten, im Jahre 2006 den Entwurf eines E-Government-Gesetzes vorzulegen. Finanz- und Innenministerium werden gebeten, ein Konzept zur verwaltungsorganisations- und verwaltungsverfahrensrechtlichen Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie im Hinblick auf die Anforderungen des sog. einheitlichen Ansprechpartners zu erarbeiten. PD Dr. iur. habil. Utz Schliesky, Abteilungsleiter, Blatt: 7

8 Prozessoptimierung durch E-Government Prozessoptimierung durch E-Government Prozessoptimierung ist keine Erfindung von E-Government, aber E-Government kann wesentliche neue Impulse für Optimierungsprozesse liefern, weil die Chancen von E-Government dazu zwingen, den gesamten Prozessablauf eines Verfahrens (Antragstellung, Entscheidung, Umsetzung bzw. Überwachung) in den Blick zu nehmen. Maßgeblich für die Prozessgestaltung ist die jeweilige Kundensicht. Optimierte Verfahrensabläufe müssen einen messbaren Mehrwert für die Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft bringen. Jede Prozessoptimierung muss angesichts der Haushaltslage unter strikter Beachtung der Kosten-Nutzen-Relation stehen. PD Dr. iur. habil. Utz Schliesky, Abteilungsleiter, Blatt: 8

9 Prozessoptimierung durch E-Government Beispiele für Prozessoptimierung durch E-Government Reduzierung der Anzahl der Behördengänge durch elektronische Antragstellung und ggf. elektronische Entscheidung Reduzierung der Vorlagepflichten und Dokumentenprüfungen durch zentrale Speicherung bereits einmal vorgelegter Dokumente Antragstellung auch bei der eigentlich örtlich unzuständigen Behörde (ABC-Modell im Rahmen der Lebenslage Umzug ) Bündelung der Kommunikation zwischen Bürger und Verwaltung bei parallelen Antragsverfahren bei nur einer Behörde, insbesondere im wirtschaftsverwaltungsrechtlichen Bereich PD Dr. iur. habil. Utz Schliesky, Abteilungsleiter, Blatt: 9

10 Prozessoptimierung durch E-Government Drei Modellfälle von Prozessoptimierung durch E-Government IT-Unterstützung von standardisierungsfähigen Massenprozessen Notwendig sind einheitliche Basiskomponenten in modularer Architektur sowie die bürgerfreundliche Zusammenführung aller elektronischen Verfahrensangebote auf einfach zugänglicher Plattform. Aufteilung von Fachaufgaben in Front- und Back-Office- Komponenten Durch die Möglichkeit, elektronische Informationen an jeder Stelle zugänglich zu machen, können Antragsannahme und formale Prüfung von der materiellen Prüfung getrennt werden. Ressortübergreifende einheitliche Organisation von Unterstützungsaufgaben, ggf. als shared service Beispiele: ressortübergreifendes Personal- oder Reisemanagement. Hier kann statt Zentralisierung die Nutzung des shared-services- Gedankens zu einer Prozessoptimierung führen. PD Dr. iur. habil. Utz Schliesky, Abteilungsleiter, Blatt: 10

11 Dienstleistungsrichtlinie Die Dienstleistungsrichtlinie Grundlegendes Ziel: Die EU-Kommission will die Komplexität mitgliedstaatlicher Verwaltungsverfahren, die vor Aufnahme oder Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit zu durchlaufen sind, für Dienstleistungserbringer reduzieren. Gerade für mit geographisch günstiger Lage für grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung (Dänemark, Baltikum) liegt darin auch eine Chance. Aktueller Stand: Beschlussfassung des Europäischen Parlaments am im Rahmen der ersten Lesung (Mitentscheidungsverfahren): Billigung des Vorschlags der Kommission mit 213 Änderungsvorschlägen. Statement des zuständigen Binnenmarkt-Kommissars McCreevy, dass die Kommission die Stellungnahme des Parlaments grundsätzlich begrüßt und auf der Grundlage der Änderungen des Parlaments nun dem Rat einen geänderten Vorschlag zuleiten wird (etwa April/Mai 2006). PD Dr. iur. habil. Utz Schliesky, Abteilungsleiter, Blatt: 11

12 Dienstleistungsrichtlinie Grundlegende Herausforderungen für das schleswig-holsteinische Verwaltungsverfahrensrecht durch die DienstleistungsRichtlinie Einheitlicher Ansprechpartner (nun Ansprechstellen): 3 Jahre nach Inkrafttreten der RL müssen alle Verfahren und Formalitäten, die zur Aufnahme einer Dienstleistungstätigkeit erforderlich sind, insb. Erklärungen, Anmeldungen, Beantragungen von Genehmigungen einschließlich Beantragung der Eintragung in Register, Berufsrollen oder Datenbanken bei Berufsorganisationen sowie die Beantragung von Genehmigungen für die Ausübung von Dienstleistungen bei einem einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden können. (Art. 6 Abs. 1 DL-RLE n.f.) Eine ggf. notwendige Pro-Forma Registrierung beim einheitlichen Ansprechpartner muss auf elektronischem Wege möglich sein und darf die Erbringung der Dienstleistung weder zeitlich verzögern noch mit zusätzlichen Ausgaben verbunden sein (Art. 6 Abs. 1a DL-RLE n.f.). PD Dr. iur. habil. Utz Schliesky, Abteilungsleiter, Blatt: 12

13 Dienstleistungsrichtlinie Möglichkeit der elektronischen Verfahrensabwicklung: Die Mitgliedstaaten tragen dafür Sorge, dass spätestens 3 Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie alle Verfahren und Formalitäten, die die Aufnahme oder die Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit betreffen, problemlos unter anderem im Fernweg und elektronisch bei dem betreffenden einheitlichen Ansprechpartner oder bei den zuständigen Stellen abgewickelt werden können (Art. 8 Abs. 1 DL-RLE n.f.). Die Kommission wird zusammen mit einem Ausschuss aus Vertretern aller Mitgliedstaaten ermächtigt, im Wege des Komitologie-Verfahrens Bestimmungen über die mitgliedstaatenübergreifende Interoperabilität der Informationssysteme und die Nutzung des elektronischen Verfahrens bei der Aufnahme von Dienstleistungen festzulegen (Art. 8 Abs. 3, 38 und 42 DL-RLE n.f.). Hieraus werden sich in Zukunft weitere Anforderungen an die E-Government-Fähigkeit der Landesverwaltung ergeben. PD Dr. iur. habil. Utz Schliesky, Abteilungsleiter, Blatt: 13

14 Dienstleistungsrichtlinie Aus den Bestimmungen über die Vereinfachung der Verfahren zur Genehmigung betreffend die Aufnahme und Ausübung von Dienstleistungstätigkeiten (Art. 9 13) ergeben sich weitere verfahrensrechtliche Anforderungen: Genehmigungsverfahren und -formalitäten müssen im Voraus bekannt sein (Art. 13 Abs. 1 DL-RLE n.f.) Anträge müssen unverzüglich und in jedem Fall binnen einer vorab festgelegten und bekannt gemachten Frist bearbeitet werden (Art. 13 Abs. 3 DL-RLE). Es besteht ein Zwang zur Antwort innerhalb der gesetzten Frist, auch bei unvollständigen Unterlagen (Art. 13 Abs. 4 DL-RLE). Auf Antrag ist der Eingang des Antrags unverzüglich zu bestätigen und die Antwortfrist mitzuteilen (Art. 13 Abs. 5 DL-RLE) PD Dr. iur. habil. Utz Schliesky, Abteilungsleiter, Blatt: 14

15 Dienstleistungsrichtlinie Schlussfolgerungen für Die EU-Dienstleistungsrichtlinie stellt durch die möglichen Sanktionen bei Nichtumsetzung einen verbindlichen Anforderungsrahmen für die Landesverwaltung dar, die Organisation von Genehmigungsverfahren im wirtschaftsrelevanten Bereich grundlegend zu überprüfen. Die wesentliche Herausforderung für die Verwaltungsorganisation sowie die Gestaltung von Verwaltungsverfahren liegt darin, dass Dienstleistungserbringern alle erforderlichen Genehmigungen und Bescheinigungen über den einheitlichen Ansprechpartner in Form eines Genehmigungspakets innerhalb einer bestimmten Frist auf elektronischem Wege übermittelt werden müssen. Selbst wenn die Richtlinie die strengen Anforderungen nur für grenzüberschreitende Dienstleistungen rechtlich verbindlich vorschreibt, so gebietet die Verhinderung von faktischer Diskriminierung einheimischer Anbieter, auch diese mit gleichem Standard zu bedienen. Aus diesem Grund kommt eine Minimal-Umsetzung, die nur die Anforderungen der RL für ausländische Anbieter erfüllt, wirtschaftspolitisch nicht in Betracht. PD Dr. iur. habil. Utz Schliesky, Abteilungsleiter, Blatt: 15

16 Dienstleistungsrichtlinie Die Europafähigkeit der schleswig-holsteinischen Landes- und Kommunalverwaltung wird sich vor allem daran erweisen, inwieweit die Herausforderungen durch die EU-Dienstleistungsrichtlinie erfüllt werden können. Die Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie soll konkreten Nutzen für die einheimischen und die ausländischen Anbieter von Dienstleistungen bringen. Sie ist damit ein wesentliches Pilotprojekt für die Realisierung von egovernment in. PD Dr. iur. habil. Utz Schliesky, Abteilungsleiter, Blatt: 16

17 E-Government-Plattform E-Government zentrales Meldeverfahren Dokumentenmanagement Contentmanagement Formularservice DB Clearingstelle Plattform Fachanwendungen - virtuelle Poststelle EGov-Gateway Zahlungsplattform Verwaltungsportal PKI-SH Verzeichnisdienst kommunale Services LSK - IKOTECH III KITS landesweite Services TESTA bundesweite Services Europäische Union Landesnetz Kreisnetze europaweite Services 14 PD Dr. iur. habil. Utz Schliesky, Abteilungsleiter, Blatt: 17

18 E-Government-Plattform PD Dr. iur. habil. Utz Schliesky, Abteilungsleiter, Blatt: 18

19 E-Government-Plattform PD Dr. iur. habil. Utz Schliesky, Abteilungsleiter, Blatt: 19

20 E-Government-Plattform Beispiel: Verknüpfungen Lösungen egovernmentplattform Elektronische Rückmeldung OSCIIntermediär Elektronischer Briefkasten Prozesssteuerung Benutzerverwaltung Melderegisterauskunft Portal... PD Dr. iur. habil. Utz Schliesky, Abteilungsleiter, Blatt: 20

21 E-Government-Plattform landsh.de LB KB Landesbehörden Kommunalbehörden!? PD Dr. iur. habil. Utz Schliesky, Abteilungsleiter, Blatt: 21

22 E-Government-Plattform Chancen der gemeinsamen E-Government-Plattform beinhaltet organisations- und verfahrensrechtliche Änderungen Reformbedarf hinsichtlich der Zuordnung von Aufgaben und einzelner Geschäftsprozesse weg von der schriftlichen und hin zur elektronischen Akte Probleme, die aus der Beweisfunktion sowie der Notwendigkeit der Aufbewahrung resultieren PD Dr. iur. habil. Utz Schliesky, Abteilungsleiter, Blatt: 22

23 E-Government-Gesetz Regelungsbedarf im E-Government-Gesetz Einführung und Förderung des E-Government in Ergänzung der Regelungen des LVwG zur elektronischen Kommunikation (Insb. 52a LVwG) Festschreibung des Grundsatzes der kooperativen Kommunikation, wonach alle Träger der öffentlichen Verwaltung unter Beachtung der Garantie der kommunalen Selbstverwaltung eine elektronische Kompatibilität der Verwaltungsverfahren anstreben Festlegung, dass elektronische Kommunikation zunächst neben den traditionellen Verfahrensweg tritt, ohne dass mittelfristig ausgeschlossen ist, in einzelnen Verfahren die Verfahrensabwicklung vollständig elektronisch vorzuschreiben Regelung zur gebührenrechtlichen Bevorzugung der elektronischen Antragstellung PD Dr. iur. habil. Utz Schliesky, Abteilungsleiter, Blatt: 23

24 E-Government-Gesetz Grundsätze zur Barrierefreiheit von Internetangeboten und zum Datenschutz Generelle oder spezielle Bestimmungen zur E-Government-Architektur der Landesverwaltung (E-Government-Plattform, Formularservice, virtuelle Poststelle, einheitliche Bezahlplattform usw.) Festlegung, dass von allen Trägern der Landesverwaltung im Bereich der Aufgaben zur Erfüllung nach Weisung die IT-Standards zu verwenden sind, um Interoperabilität zu gewährleisten. Diese Standards können dann im Verordnungswege fachspezifisch definiert werden. Vermeidung einer Festlegung auf einzelne IT-Produkte Möglichkeit, fachspezifisch die Nutzung einzelner zentraler Komponenten im Verordnungswege festzuschreiben (Beispiel: Clearingstelle im Meldewesen) Ergänzungen des LVwG, um eine generelle Regelung zum einheitlichen Ansprechpartner sowie ggf. zur Bündelung von Verwaltungsverfahren gesetzlich festzuschreiben PD Dr. iur. habil. Utz Schliesky, Abteilungsleiter, Blatt: 24

25 Innenministerium Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 25

Ergänzungsantrag Nr. V/EA 2

Ergänzungsantrag Nr. V/EA 2 Ergänzungsantrag Nr. V/EA 2 Informationsfreiheitssatzung der In 14 der Neufassung vom 04.09.2012 wird folgender Satz neu angefügt: Liegen die Kosten für die Bereitstellung von Informationen bei weniger

Mehr

ÜBER DIE ROLLE DER NATIONALEN PARLAMENTE IN DER EUROPÄISCHEN UNION

ÜBER DIE ROLLE DER NATIONALEN PARLAMENTE IN DER EUROPÄISCHEN UNION PROTOKOLL (Nr. 1) zum Vertrag von Lissabon ÜBER DIE ROLLE DER NATIONALEN PARLAMENTE IN DER EUROPÄISCHEN UNION DIE HOHEN VERTRAGSPARTEIEN EINGEDENK dessen, dass die Art der Kontrolle der Regierungen durch

Mehr

Angenommen am 14. April 2005

Angenommen am 14. April 2005 05/DE WP 107 Arbeitsdokument Festlegung eines Kooperationsverfahrens zwecks Abgabe gemeinsamer Stellungnahmen zur Angemessenheit der verbindlich festgelegten unternehmensinternen Datenschutzgarantien Angenommen

Mehr

Fragen und Antworten

Fragen und Antworten Fragen und Antworten im Umgang mit dem elektronischen Abfallnachweisverfahren eanv in Bezug auf die ZKS-Abfall -Allgemeine Fragen- www.zks-abfall.de Stand: 19.05.2010 Einleitung Auf den folgenden Seiten

Mehr

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,

Mehr

Bei der Tagung werden die Aspekte der DLRL aus verschiedenen Perspektiven dargestellt. Ich habe mich für die Betrachtung der Chancen entschieden,

Bei der Tagung werden die Aspekte der DLRL aus verschiedenen Perspektiven dargestellt. Ich habe mich für die Betrachtung der Chancen entschieden, Bei der Tagung werden die Aspekte der DLRL aus verschiedenen Perspektiven dargestellt. Ich habe mich für die Betrachtung der Chancen entschieden, weil dieser Aspekt bei der Diskussion der Probleme meist

Mehr

Schleswig-Holstein Der echte Norden

Schleswig-Holstein Der echte Norden Schleswig-Holstein Der echte Norden Kooperatives, ebenenübergreifendes E-Government Sven Thomsen, CIO Agenda 01 Ausgangssituation 02 Aktuelle Herausforderungen 03 E-Governmentstrategie 04 Nächste Schritte

Mehr

Homebanking-Abkommen

Homebanking-Abkommen Homebanking-Abkommen Der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.v., Bonn, Bundesverband deutscher Banken e.v., Köln, Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.v., Bonn Deutscher

Mehr

Benutzerregistrierung Bauleitplanung Online Beteiligung (BOB-SH)

Benutzerregistrierung Bauleitplanung Online Beteiligung (BOB-SH) Benutzerregistrierung Bauleitplanung Online Beteiligung (BOB-SH) Einrichtung von Masteruser und Benutzern für das Verfahren Bauleitplanung Online Beteiligung (BOB-SH) im Schleswig-Holstein-Service Inhalt

Mehr

Wie nutze ich den Einheitlichen Ansprechpartner?

Wie nutze ich den Einheitlichen Ansprechpartner? Wie nutze ich den Einheitlichen Ansprechpartner? Leitfaden zum österreichischen Einheitlichen Ansprechpartner für EU/EWR Dienstleister Sie sind Staatsangehörige/r eines EU- bzw. EWR-Staates oder für eine

Mehr

nach 20 SGB IX" ( 3 der Vereinbarung zum internen Qualitätsmanagement nach 20 Abs. 2a SGB IX).

nach 20 SGB IX ( 3 der Vereinbarung zum internen Qualitätsmanagement nach 20 Abs. 2a SGB IX). Information zum Verfahren zur Anerkennung von rehabilitationsspezifischen Qualitätsmanagement- Verfahren auf Ebene der BAR (gemäß 4 der Vereinbarung zum internen Qualitätsmanagement nach 20 Abs. 2a SGB

Mehr

Registrierung am Elterninformationssysytem: ClaXss Infoline

Registrierung am Elterninformationssysytem: ClaXss Infoline elektronisches ElternInformationsSystem (EIS) Klicken Sie auf das Logo oder geben Sie in Ihrem Browser folgende Adresse ein: https://kommunalersprien.schule-eltern.info/infoline/claxss Diese Anleitung

Mehr

28.8.2009 Amtsblatt der Europäischen Union L 226/3

28.8.2009 Amtsblatt der Europäischen Union L 226/3 28.8.2009 Amtsblatt der Europäischen Union L 226/3 VERORDNUNG (EG) Nr. 780/2009 DER KOMMISSION vom 27. August 2009 zur Festlegung der Durchführungsbestimmungen zu Artikel 28a Absatz 2 Unterabsatz 3 sowie

Mehr

ÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT

ÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT PROTOKOLL (Nr. 2) ÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT DIE HOHEN VERTRAGSPARTEIEN IN DEM WUNSCH sicherzustellen, dass die Entscheidungen in der Union so bürgernah

Mehr

HWK Braunschweig. Gründungszentrum und Starter Shop der HWK Braunschweig. Dipl.Kfm. Eckhard Sudmeyer HWK Braunschweig

HWK Braunschweig. Gründungszentrum und Starter Shop der HWK Braunschweig. Dipl.Kfm. Eckhard Sudmeyer HWK Braunschweig HWK Braunschweig Gründungszentrum und Starter Shop der HWK Braunschweig Dipl.Kfm. Eckhard Sudmeyer HWK Braunschweig Ausgangssituation Handwerkskammern: Hoheitliche Aufgaben, Beratung, Bildung Handwerkskammern:

Mehr

Nicht über uns ohne uns

Nicht über uns ohne uns Nicht über uns ohne uns Das bedeutet: Es soll nichts über Menschen mit Behinderung entschieden werden, wenn sie nicht mit dabei sind. Dieser Text ist in leicht verständlicher Sprache geschrieben. Die Parteien

Mehr

Damit auch Sie den richtigen Weg nehmen können die 8 wichtigsten Punkte, die Sie bei der Beantragung Ihrer Krankenversicherung beachten sollten:

Damit auch Sie den richtigen Weg nehmen können die 8 wichtigsten Punkte, die Sie bei der Beantragung Ihrer Krankenversicherung beachten sollten: Damit auch Sie den richtigen Weg nehmen können die 8 wichtigsten Punkte, die Sie bei der Beantragung Ihrer Krankenversicherung beachten sollten: Herzlich Willkommen bei der mehr-finanz24 GmbH Mit uns haben

Mehr

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) I Einleitung Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über Factoring verabschiedet, welches am 24. Juli 2013 in Kraft getreten ist.

Mehr

1. Weniger Steuern zahlen

1. Weniger Steuern zahlen 1. Weniger Steuern zahlen Wenn man arbeitet, zahlt man Geld an den Staat. Dieses Geld heißt Steuern. Viele Menschen zahlen zu viel Steuern. Sie haben daher wenig Geld für Wohnung, Gewand oder Essen. Wenn

Mehr

Allgemeine Aussagen/TB Bürgernahe Verwaltung

Allgemeine Aussagen/TB Bürgernahe Verwaltung 1. Durch die Bildung von Unterthemenbereichen wurden deutlich mehr Veranstaltungen als geplant durchgeführt TB: Im TB wurde zwei UAK gebildet. Der UAK Szenarien hat 2 Sitzungen und der UAK Strategie hat

Mehr

Informationen zum Thema Europäische Krankenversicherungskarte

Informationen zum Thema Europäische Krankenversicherungskarte Gesundheitskarte AKTUELL Informationen zum Thema Europäische Krankenversicherungskarte Von Anfang an ist die Rückseite der elektronischen Gesundheitskarte für die Aufnahme der Europäischen Krankenversicherungskarte

Mehr

Hinzufügen zusätzlicher Aktivitäten/Angaben und Aktivieren von relevanten Feldern, um Angaben zu machen

Hinzufügen zusätzlicher Aktivitäten/Angaben und Aktivieren von relevanten Feldern, um Angaben zu machen Hinweise zum Ausfüllen des Antragsformulars für Projekte in der Leitaktion 1 im EU-Programm Erasmus+ JUGEND IN AKTION Was ist beim Ausfüllen des elektronischen Antragsformulars zu beachten? (Stand: 24.02.2014)

Mehr

D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s

D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s M erkblatt D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s 1 Einleitung Öffentliche Organe integrieren oftmals im Internet angebotene Dienste und Anwendungen in ihre eigenen Websites. Beispiele: Eine

Mehr

Bericht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie

Bericht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie Bericht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie zur Amtschefskonferenz am 11. Mai 2010 in Berlin Wirtschaftsministerkonferenz am 17./18. Juni 2010 in Göhren-Lebbin für TOP 2.3: Umsetzung

Mehr

Bewerbungsformular für das Förderprogramm Teamwork gefragt! Beteiligung von Personen aus anderen Kulturen in der Gemeinde

Bewerbungsformular für das Förderprogramm Teamwork gefragt! Beteiligung von Personen aus anderen Kulturen in der Gemeinde Bewerbungsformular für das Förderprogramm Teamwork gefragt! Beteiligung von Personen aus anderen Kulturen in der Gemeinde Die Allianz für Beteiligung setzt sich dafür ein, dass alle Personengruppen der

Mehr

FastGov Die Verwaltung beschleunigen. Antragsbearbeitung. 10. November 2009. Prof. Dr. rer. pol. Reza Asghari

FastGov Die Verwaltung beschleunigen. Antragsbearbeitung. 10. November 2009. Prof. Dr. rer. pol. Reza Asghari FastGov Die Verwaltung beschleunigen Digitale Antragsbearbeitung g Was ist ein Geschäftsprozess? - Folge von Einzeltätigkeiten, die schrittweise ausgeführt werden, um ein geschäftliches oder betriebliches

Mehr

Elektronische Verwaltungsarbeit

Elektronische Verwaltungsarbeit Elektronische Verwaltungsarbeit Zitat 6 EGovG Elektronische Aktenführung : Die Behörden des Bundes sollen ihre Akten elektronisch führen. Satz 1 gilt nicht für solche Behörden, bei denen das Führen elektronischer

Mehr

Elektronische Unterstützung der Antragsstellung in Erasmus+ www.eu.daad.de/datenbanken

Elektronische Unterstützung der Antragsstellung in Erasmus+ www.eu.daad.de/datenbanken Elektronische Unterstützung der Antragsstellung in Erasmus+ www.eu.daad.de/datenbanken 1 Schritte zum Mobilitätsantrag Beantragung der ECHE (Erasmus Charter for Higher Education 2014-2020) Registrierung

Mehr

Mitteilung der Kommission. Muster für eine Erklärung über die zur Einstufung als KMU erforderlichen Angaben (2003/C 118/03)

Mitteilung der Kommission. Muster für eine Erklärung über die zur Einstufung als KMU erforderlichen Angaben (2003/C 118/03) 20.5.2003 Amtsblatt der Europäischen Union C 118/5 Mitteilung der Kommission Muster für eine Erklärung über die zur Einstufung als KMU erforderlichen Angaben (2003/C 118/03) Durch diese Mitteilung soll

Mehr

1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die

1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die Die gesetzliche Definition der Anlageberatung 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die Abgabe von persönlichen Empfehlungen an Kunden oder deren Vertreter, die sich auf Geschäfte

Mehr

Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Unser Zeichen (Bei Antwort angeben) Durchwahl (0511) 120- Hannover NDS EU-DLR 20.09.2012

Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Unser Zeichen (Bei Antwort angeben) Durchwahl (0511) 120- Hannover NDS EU-DLR 20.09.2012 Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen LSKN Postfach 91 04 55 30424 Hannover Bearbeitet von: VPS-Team E-Mail: VPS-Admin(at)lskn.niedersachsen.de Ihr Zeichen, Ihre Nachricht

Mehr

Strom günstiger einkaufen

Strom günstiger einkaufen Strom günstiger einkaufen Vergabe über online Plattform Monika Dreekmann KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH Agenda o Ausgangssituation, Preisentwicklung, Unterschiede zur Beschaffung in der Wirtschaft

Mehr

zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes

zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes Breitenbachstraße 1, 60487 Frankfurt am Main Telefon: (069) 7919-0 Telefax: (069) 7919-227 bgl@bgl-ev.de www.bgl-ev.de Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes

Mehr

Gemeinsame Ausführungsordnung zum Madrider Abkommen 1 über die internationale Registrierung von Marken und zum Protokoll 2 zu diesem Abkommen

Gemeinsame Ausführungsordnung zum Madrider Abkommen 1 über die internationale Registrierung von Marken und zum Protokoll 2 zu diesem Abkommen BGBl. III - Ausgegeben am 9. März 2015 - Nr. 32 1 von 7 (Übersetzung) Gemeinsame Ausführungsordnung zum Madrider Abkommen 1 über die internationale Registrierung von Marken und zum Protokoll 2 zu diesem

Mehr

VERNEHMLASSUNGSBERICHT DER REGIERUNG BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES KONSUMKREDITGESETZES (KKG) (UMSETZUNG DER RICHTLINIE 2011/90/EU)

VERNEHMLASSUNGSBERICHT DER REGIERUNG BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES KONSUMKREDITGESETZES (KKG) (UMSETZUNG DER RICHTLINIE 2011/90/EU) VERNEHMLASSUNGSBERICHT DER REGIERUNG BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES KONSUMKREDITGESETZES (KKG) (UMSETZUNG DER RICHTLINIE 2011/90/EU) Ressort Wirtschaft Vernehmlassungsfrist: 31. Januar 2013 3 INHALTSVERZEICHNIS

Mehr

Das E-Government-Gesetz

Das E-Government-Gesetz Das E-Government-Gesetz Regionalkonferenz Bad Bramstedt, 13. Februar 2014 MR n Dr. Tanja Laier, Referat O2 Bundesministerium der Innern 1 1. Hintergrund des E-Government-Gesetzes Zielsetzung Ziel: nutzerfreundliche,

Mehr

BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG

BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG Frist berechnen BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG Sie erwägen die Kündigung eines Mitarbeiters und Ihr Unternehmen hat einen Betriebsrat? Dann müssen Sie die Kündigung

Mehr

IMI-Grundlagen 1. EINLEITUNG... 2 2. GRUNDLAGEN... 2

IMI-Grundlagen 1. EINLEITUNG... 2 2. GRUNDLAGEN... 2 IMI-Grundlagen 1. EINLEITUNG... 2 2. GRUNDLAGEN... 2 2.1. WAS IST IMI?... 2 2.2. WIE FUNKTIONIERT IMI?... 3 2.3. ÜBERWINDUNG VON SPRACHBARRIEREN... 3 2.4. WER MACHT WAS IN IMI?... 4 2.4.1. ZUSTÄNDIGE BEHÖRDEN...

Mehr

Richtlinie zur Vergabe von Domains im öffentlichen Interesse

Richtlinie zur Vergabe von Domains im öffentlichen Interesse Richtlinie zur Vergabe von Domains im öffentlichen Interesse Die vorliegende Policy soll nach österreichischem Rechtsverständnis ausgelegt werden. Im Streitfall ist die deutsche Version der Policy einer

Mehr

Erwartungen aus Sicht der Informationsfreiheit und des Datenschutzes

Erwartungen aus Sicht der Informationsfreiheit und des Datenschutzes 2. April 2014 Veranstaltung der EAB und der EAID Digitale Agenda Erwartungen aus Sicht der Informationsfreiheit und des Datenschutzes Peter Schaar Europäische Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz

Mehr

Rahmenvereinbarung über die E-Government-Zusammenarbeit

Rahmenvereinbarung über die E-Government-Zusammenarbeit Staatskanzlei Informationsdienst Rahmenvereinbarung über die E-Government-Zusammenarbeit Die Politische Gemeinde. (nachstehend Gemeinde genannt) und der Kanton Thurgau, vertreten durch die Staatskanzlei

Mehr

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr. Sichere elektronische Kommunikation. Warum? www

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr. Sichere elektronische Kommunikation. Warum? www Erreichbarkeitsplattform Bayern ein Beitrag zum Datenschutz und zur Cyber-Sicherheit Berthold Gaß Bayerisches Staatsministerium des 6. Bayerisches Anwenderforum egovernment München 21./22. Mai 2014 www.dienstleistungsportal.bayern.de

Mehr

Vorlage zur Kenntnisnahme. Stellungnahme des Senats zum Bericht des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit für das Jahr 2009

Vorlage zur Kenntnisnahme. Stellungnahme des Senats zum Bericht des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit für das Jahr 2009 10.8 Digitalisierte Unterschriften bei der Sparkasse 0050-36 Drucksache 16/3377 02.07.2010 16. Wahlperiode Vorlage zur Kenntnisnahme zum Bericht des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit

Mehr

Zwischenbericht der UAG NEGS- Fortschreibung

Zwischenbericht der UAG NEGS- Fortschreibung Zwischenbericht der UAG NEGS- Fortschreibung Vorlage zur 16. Sitzung des IT-Planungsrats am 18. März 2015 Entwurf vom 29. Januar 2015 Inhaltsverzeichnis 1 Anlass für die Fortschreibung der NEGS... 3 2

Mehr

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Grexit sind eigentlich 2 Wörter. 1. Griechenland 2. Exit Exit ist ein englisches Wort. Es bedeutet: Ausgang. Aber was haben diese 2 Sachen mit-einander zu tun?

Mehr

Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale. ELStAM. Hinweise für Arbeitgeber. ELStAM bei Arbeitgebern mit vorschüssigen Lohnzahlungen

Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale. ELStAM. Hinweise für Arbeitgeber. ELStAM bei Arbeitgebern mit vorschüssigen Lohnzahlungen Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale ELStAM Hinweise für Arbeitgeber ELStAM bei Arbeitgebern mit Seite 1 / 6 Allgemeines Im Verfahren ELStAM ist ein Abruf der ELStAM eines Arbeitnehmers frühestens ab

Mehr

Leitfaden. zur Einführung neuer Studiengänge

Leitfaden. zur Einführung neuer Studiengänge Leitfaden zur Einführung neuer Studiengänge Entstehung des Leitfadens Einführung neuer Studiengänge Die Grundlagen des Leitfadens wurden auf der Basis des bisherigen Verfahrens in einer Workshopreihe des

Mehr

Arbeitsrechtliche Regelung zu Fortbildungen und anderen Mitarbeiterfördermaßnahmen. Grundsätze für die Aus-, Fort- und Weiterbildung ( 39 c) MVG)

Arbeitsrechtliche Regelung zu Fortbildungen und anderen Mitarbeiterfördermaßnahmen. Grundsätze für die Aus-, Fort- und Weiterbildung ( 39 c) MVG) Arbeitsrechtliche Regelung zu Fortbildungen und anderen Mitarbeiterfördermaßnahmen Grundsätze für die Aus-, Fort- und Weiterbildung ( 39 c) MVG) Grundlagen Fortbildungsmaßnahmen Diese Maßnahmen dienen

Mehr

Dok.-Nr.: Seite 1 von 6

Dok.-Nr.: Seite 1 von 6 Logo Apotheke Planung, Durchführung und Dokumentation von QM-Audits Standardarbeitsanweisung (SOP) Standort des Originals: Dok.-Nr.: Seite 1 von 6 Nummer der vorliegenden Verfaßt durch Freigabe durch Apothekenleitung

Mehr

FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können

FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können Jahrbuch 1963, Neue Serie Nr. 13, 1. Teil, 66. Jahrgang, Seite 132 25. Kongress von Berlin, 3. - 8. Juni 1963 Der Kongress ist der Auffassung, dass eine Beschränkung der Rechte des Patentinhabers, die

Mehr

Merkblatt (2013) Grundsätzliche Beschreibung des elektronischen Anzeigeverfahrens nach 323 KAGB

Merkblatt (2013) Grundsätzliche Beschreibung des elektronischen Anzeigeverfahrens nach 323 KAGB Merkblatt (2013) zum Vertrieb von Anteilen oder Aktien an EU-AIF oder inländischen Spezial-AIF, die von einer EU-AIF- Verwaltungsgesellschaft verwaltet werden, an semiprofessionelle und professionelle

Mehr

Geschäftsprozessmanagement

Geschäftsprozessmanagement Jetzt fit machen: Geschäftsprozessmanagement Seminare für die öffentliche Verwaltung 2015/2016 DIE VERWALTUNG HEUTE & MORGEN Die öffentliche Verwaltung befindet sich bei der Modernisierung ihrer Strukturen

Mehr

Der elektronische Rechtsverkehr in der

Der elektronische Rechtsverkehr in der Der elektronische Rechtsverkehr in der Praxis aus Sicht der Verwaltung 18. Forum zum öffentlichen Recht Schleswig, 20. Juni 2014 Hans-Jürgen Lucht, Geschäftsführer Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein

Mehr

Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung. Stellungnahme zu den Fristen bzw. Fristverkürzung im Beteiligungsverfahren. Jürgen Jendral (HMAV)

Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung. Stellungnahme zu den Fristen bzw. Fristverkürzung im Beteiligungsverfahren. Jürgen Jendral (HMAV) Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung. Stellungnahme zu den Fristen bzw. Fristverkürzung im Beteiligungsverfahren. Jürgen Jendral (HMAV) Eine außerordentliche (fristlose) Kündigung einer Mitarbeiterin

Mehr

ACCOUNTS. Wer ist marken mehrwert und was passiert mit den Daten? Wozu brauche ich einen Account bei marken mehrwert?

ACCOUNTS. Wer ist marken mehrwert und was passiert mit den Daten? Wozu brauche ich einen Account bei marken mehrwert? ACCOUNTS Wozu brauche ich einen Account bei marken mehrwert? Für die Produktregistrierung und der damit verbundenen Garantieverlängerung von Innotech Solar Modulen benötigen Sie einen Zugang zum marken

Mehr

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt: DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen

Mehr

HamburgService Registrierung für die Online-Dienste Gutachterverfahren (GUV) und Gutachterinformationssystem (GIS)

HamburgService Registrierung für die Online-Dienste Gutachterverfahren (GUV) und Gutachterinformationssystem (GIS) Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration Versorgungsamt Hamburg HamburgService Registrierung für die Online-Dienste Gutachterverfahren (GUV) und Gutachterinformationssystem (GIS) Der HamburgService

Mehr

Was ist clevere Altersvorsorge?

Was ist clevere Altersvorsorge? Was ist clevere Altersvorsorge? Um eine gute Altersvorsorge zu erreichen, ist es clever einen unabhängigen Berater auszuwählen Angestellte bzw. Berater von Banken, Versicherungen, Fondsgesellschaften und

Mehr

Mitteilung zur Kenntnisnahme

Mitteilung zur Kenntnisnahme 17. Wahlperiode Drucksache 17/1319 14.11.2013 Mitteilung zur Kenntnisnahme Leitlinien für einen standardisierten IT-Arbeitsplatz offen und Zukunftsorientiert Drucksachen 17/1077 Neu und 17/0996 und Zwischenbericht

Mehr

Impulse Inklusion 2014 Beteiligungskulturen - Netzwerke - Kooperationen (Leichte Sprache Version)

Impulse Inklusion 2014 Beteiligungskulturen - Netzwerke - Kooperationen (Leichte Sprache Version) Impulse Inklusion 2014 Beteiligungskulturen - Netzwerke - Kooperationen (Leichte Sprache Version) Das heißt: Beteiligungskultur: Wie können Menschen mit Behinderungen überall mitmachen und mitsprechen.

Mehr

Vorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES

Vorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 7.6.2016 COM(2016) 366 final 2016/0167 (NLE) Vorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES zur Ersetzung der Listen von Insolvenzverfahren, Liquidationsverfahren

Mehr

Häufig gestellte Fragen zum Thema Migration

Häufig gestellte Fragen zum Thema Migration Häufig gestellte Fragen zum Thema Migration Was tun die EU und die Niederlande zur Bekämpfung der Fluchtursachen? Im November 2015 haben die Europäische Union und zahlreiche afrikanische Länder in der

Mehr

Treckerverein Monschauer Land e.v.

Treckerverein Monschauer Land e.v. Der Mitgliederbereich Der Mitgliederbereich (TV-MON Intern) ist ein Teil der Webseiten des Treckervereins, der nicht öffentlich und für jedermann zugängig ist. Dieser Bereich steht ausschließlich Mitgliedern

Mehr

Microsoft Access 2013 Navigationsformular (Musterlösung)

Microsoft Access 2013 Navigationsformular (Musterlösung) Hochschulrechenzentrum Justus-Liebig-Universität Gießen Microsoft Access 2013 Navigationsformular (Musterlösung) Musterlösung zum Navigationsformular (Access 2013) Seite 1 von 5 Inhaltsverzeichnis Vorbemerkung...

Mehr

Informationssicherheit

Informationssicherheit Informationssicherheit Informationssicherheit im Freistaat Sachsen Eine moderne Verwaltung funktioniert heutzutage nicht mehr ohne Computer. Als Dienstleister stellt der Freistaat Sachsen für Bürger und

Mehr

Impulse Inklusion 2015. Selbst-bestimmtes Wohnen und Nachbarschaft

Impulse Inklusion 2015. Selbst-bestimmtes Wohnen und Nachbarschaft Impulse Inklusion 2015 Selbst-bestimmtes Wohnen und Nachbarschaft Impulse sind Ideen und Vorschläge. Inklusion bedeutet: Alle Menschen können selbst-bestimmt und gleich-berechtigt am Leben teilnehmen.

Mehr

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft. Das ist ein Text in leichter Sprache. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln für den Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter e. V.. Das hier ist die Übersetzung der Originalsatzung. Es wurden nur

Mehr

Häufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen:

Häufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen: Mündliche Ergänzungsprüfung bei gewerblich-technischen und kaufmännischen Ausbildungsordnungen bis zum 31.12.2006 und für alle Ausbildungsordnungen ab 01.01.2007 Am 13. Dezember 2006 verabschiedete der

Mehr

Wir beraten Sie. Wir unterstützen Sie. Wir schaffen Lösungen. Wir bringen Qualität. Wir beraten Sie. Wir unterstützen Sie. Wir schaffen Lösungen

Wir beraten Sie. Wir unterstützen Sie. Wir schaffen Lösungen. Wir bringen Qualität. Wir beraten Sie. Wir unterstützen Sie. Wir schaffen Lösungen Was bedeutet es, ein Redaktionssystem einzuführen? Vorgehensmodell für die Einführung eines Redaktionssystems Die Bedeutung Fast alle Arbeitsabläufe in der Abteilung werden sich verändern Die inhaltliche

Mehr

Qualitätssicherungsvereinbarung zur Herzschrittmacher-Kontrolle. Vereinbarung

Qualitätssicherungsvereinbarung zur Herzschrittmacher-Kontrolle. Vereinbarung Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach 135 Abs. 2 SGB V zur Funktionsanalyse eines Herzschrittmachers (Qualitätssicherungsvereinbarung zur Herzschrittmacher-Kontrolle) * 155. Ergänzungslieferung,

Mehr

White Paper. Installation und Konfiguration der PVP Integration

White Paper. Installation und Konfiguration der PVP Integration Copyright Fabasoft R&D GmbH, A-4020 Linz, 2010. Alle Rechte vorbehalten. Alle verwendeten Hard- und Softwarenamen sind Handelsnamen und/oder Marken der jeweiligen Hersteller. Diese Unterlagen sind streng

Mehr

Schulung für Zuständige Behörden in Brandenburg

Schulung für Zuständige Behörden in Brandenburg Schulung für Zuständige Behörden in Brandenburg Binnenmarktinformationssystem Internal Market Informationsystem - IMI - Teil 2 Informationsanfragen Christian Hämmerling Einheitlicher Ansprechpartner für

Mehr

Online-Dienste des EPA

Online-Dienste des EPA Online-Dienste des EPA MyFiles Verwaltung 1 Inhaltsverzeichnis Online-Dienste des EPA...1 1. MyFiles aktivieren...3 2. Auf MyFiles zugreifen...4 3. Was Sie in MyFiles tun können...5 4. Vertretung zurücknehmen...6

Mehr

Multichannel Challenge: Integration von Vertriebsorganisation und Contact Center in der Versicherung

Multichannel Challenge: Integration von Vertriebsorganisation und Contact Center in der Versicherung Philip Michel CRM Project Manager 23 June 2011 Multichannel Challenge: Integration von Vertriebsorganisation und Contact Center in der Versicherung 2009 IBM Corporation Die Multichannel Challenge eines

Mehr

AGENDA BUNDESWEHR IN FÜHRUNG AKTIV. ATTRAKTIV. ANDERS.

AGENDA BUNDESWEHR IN FÜHRUNG AKTIV. ATTRAKTIV. ANDERS. AGENDA BUNDESWEHR IN FÜHRUNG AKTIV. ATTRAKTIV. ANDERS. Themenfeld 4 Die Bundeswehr will die Möglichkeiten für zeitlich mobiles und ortsunabhängiges Arbeiten binnen Jahresfrist zügig und deutlich stärken.

Mehr

Zur Teilnahme am Webinar bitten wir Sie, sich auf der Lernplattform der Firma edudip zu registrieren.

Zur Teilnahme am Webinar bitten wir Sie, sich auf der Lernplattform der Firma edudip zu registrieren. Informationen zur Anmeldung auf der Lernplattform der Firma edudip Zur Teilnahme am Webinar bitten wir Sie, sich auf der Lernplattform der Firma edudip zu registrieren. Was ist ein Webinar? Ein Webinar

Mehr

Brauche ich noch eine Baugenehmigung?

Brauche ich noch eine Baugenehmigung? Am 1. Mai 2004 tritt die neue Thüringer Bauordnung (ThürBO) in Kraft. Sie wird rund ein Drittel weniger Umfang haben als die bisherige. Sowohl technische Standards an Bauvorhaben als auch deren verfahrensrechtliche

Mehr

www.be-forever.de EINE PLATTFORM

www.be-forever.de EINE PLATTFORM Online-Shop-Portal www.be-forever.de EINE PLATTFORM für Ihre Online-Aktivitäten Vertriebspartner-Shop Online-Shop Basic Online-Shop Pro Vertriebspartner-Shop Bisher gab es den Online-Shop, in dem Sie Ihre

Mehr

Grundlagen für den erfolgreichen Einstieg in das Business Process Management SHD Professional Service

Grundlagen für den erfolgreichen Einstieg in das Business Process Management SHD Professional Service Grundlagen für den erfolgreichen Einstieg in das Business Process Management SHD Professional Service Der BPM-Regelkreis Im Mittelpunkt dieser Übersicht steht die konkrete Vorgehensweise bei der Einführung

Mehr

Mitteilung zur Kenntnisnahme

Mitteilung zur Kenntnisnahme 17. Wahlperiode Drucksache 17/1970 14.11.2014 Mitteilung zur Kenntnisnahme Lizenzmanagement Drucksache 17/0400 ( II.A.14.6) Schlussbericht Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode Seite 2 Drucksache

Mehr

Grundsätze der elektronischen Kommunikation mit der Gemeindeverwaltung Neuhofen

Grundsätze der elektronischen Kommunikation mit der Gemeindeverwaltung Neuhofen Grundsätze der elektronischen Kommunikation mit der Gemeindeverwaltung Neuhofen Die Gemeindeverwaltung Neuhofen eröffnet unter den nachfolgenden Bedingungen einen Zugang zur Übermittlung elektronischer

Mehr

Finanzierung von Bauarbeiten durch Aufnahme von Krediten

Finanzierung von Bauarbeiten durch Aufnahme von Krediten Finanzierung von Bauarbeiten 862 A Archiv Finanzierung von Bauarbeiten durch Aufnahme von Krediten Rundverfügung Nr. 10/93 vom 8. Februar 1993 1Die Aufnahme von Krediten ist in der Mehrzahl von Fällen

Mehr

Beteiligung am Feldversuch im Rahmen des EU-Projektes Access-eGov

Beteiligung am Feldversuch im Rahmen des EU-Projektes Access-eGov Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein Beteiligung am Feldversuch im Rahmen des EU-Projektes Access-eGov Im Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein wird momentan ein Feldversuch im Rahmen

Mehr

Niedersächsischer Landtag 14. Wahlperiode Drucksache 14/1480. Beschlussempfehlung

Niedersächsischer Landtag 14. Wahlperiode Drucksache 14/1480. Beschlussempfehlung Beschlussempfehlung Ausschuss für Hannover, den 10. März 2000 Verwaltungsreform und öffentliches Dienstrecht Entwurf eines Gesetzes über im Dienstrecht Gesetzentwurf der Landesregierung Drs. 14/1250 Berichterstatter:

Mehr

Registrierung von Abschlussprüfern aus Drittländern Formular A (DE)

Registrierung von Abschlussprüfern aus Drittländern Formular A (DE) ABSCHLUSSPRÜFERAUFSICHTSKOMMISSION AUDITOROVERSIGHTC OMMISSION Registrierung von Abschlussprüfern aus Drittländern Formular A (DE) Formular zur Registrierung von Prüfungsunternehmen aus einem Drittland

Mehr

OPTIONALES LIEFERUNG AUF USB STICK. Lieferung Ihrer ausgewählten V-IUS SOLUTIONS Anwendung auf USB Stick..

OPTIONALES LIEFERUNG AUF USB STICK. Lieferung Ihrer ausgewählten V-IUS SOLUTIONS Anwendung auf USB Stick.. OPTIONALES LIEFERUNG AUF USB STICK Lieferung Ihrer ausgewählten V-IUS SOLUTIONS Anwendung auf USB Stick V-IUS SOLUTIONS GmbH Ländenstrasse 11c D-93339 Riedenburg wwwv-iusde DOKU KIT Jahrzehntelange Erfahrung

Mehr

Du hast hier die Möglichkeit Adressen zu erfassen, Lieferscheine & Rechnungen zu drucken und Deine Artikel zu verwalten.

Du hast hier die Möglichkeit Adressen zu erfassen, Lieferscheine & Rechnungen zu drucken und Deine Artikel zu verwalten. Bedienungsanleitung Professionell aussehende Rechnungen machen einen guten Eindruck vor allem wenn du gerade am Beginn deiner Unternehmung bist. Diese Vorlage ist für den Beginn und für wenige Rechnungen

Mehr

ABES/Objects: Dokumentation AGH mit em@w

ABES/Objects: Dokumentation AGH mit em@w 1 für Arbeitsgelegeneheiten Über wird ein ganzheitlicher standardisierter Prozess- und Kommunikationsablauf bezüglich 1 angeboten. Anmeldung der Teilnehmerin, des Teilnehmers Mitteilung von Datenänderungen

Mehr

Aufgabe 6 Excel 2013 (Fortgeschrittene) Musterlösung

Aufgabe 6 Excel 2013 (Fortgeschrittene) Musterlösung - 1 - Aufgabe 6 Excel 2013 (Fortgeschrittene) Musterlösung 1. Die Tabelle mit den Werten und Gewichten der Gegenstände, sowie die Spalte mit der Anzahl ist vorgegeben und braucht nur eingegeben zu werden

Mehr

S TAND N OVEMBE R 2012 HANDBUCH DUDLE.ELK-WUE.DE T E R M I N A B S P R A C H E N I N D E R L A N D E S K I R C H E

S TAND N OVEMBE R 2012 HANDBUCH DUDLE.ELK-WUE.DE T E R M I N A B S P R A C H E N I N D E R L A N D E S K I R C H E S TAND N OVEMBE R 2012 HANDBUCH T E R M I N A B S P R A C H E N I N D E R L A N D E S K I R C H E Herausgeber Referat Informationstechnologie in der Landeskirche und im Oberkirchenrat Evangelischer Oberkirchenrat

Mehr

SEPA-Anleitung zum Release 3.09

SEPA-Anleitung zum Release 3.09 Hier folgt nun eine kurze Information was sich mit dem neuen Release 3.08 zum Thema SEPA alles ändert. Bitte diese Anleitung sorgfältig lesen, damit bei der Umsetzung keine Fragen aufkommen. Bitte vor

Mehr

Veranstaltungsreihe Aus Freihafen wird Seezollhafen Sie Fragen wir unterstützen. Was macht für wen Sinn

Veranstaltungsreihe Aus Freihafen wird Seezollhafen Sie Fragen wir unterstützen. Was macht für wen Sinn Veranstaltungsreihe Aus Freihafen wird Seezollhafen Sie Fragen wir unterstützen Vereinfachte Zollverfahren Was macht für wen Sinn Hauptzollamt Hamburg-Hafen Stand: November 2011 Normalverfahren Einzelzollanmeldung

Mehr

Leichte Sprache Informationen zum Europäischen Sozialfonds (ESF) Was ist der Europäische Sozialfonds?

Leichte Sprache Informationen zum Europäischen Sozialfonds (ESF) Was ist der Europäische Sozialfonds? Leichte Sprache Informationen zum Europäischen Sozialfonds (ESF) Was ist der Europäische Sozialfonds? Der Europäische Sozialfonds ist ein Geldtopf der Europäischen Union für Ausgaben für Menschen. Die

Mehr

Spezial. Das System für alle Kostenträger! Elektronischer Kostenvoranschlag. Schnell zu Ihrem Geld: Sofortauszahlung mit egeko cash!

Spezial. Das System für alle Kostenträger! Elektronischer Kostenvoranschlag. Schnell zu Ihrem Geld: Sofortauszahlung mit egeko cash! Spezial Elektronischer Kostenvoranschlag Das System für alle Kostenträger! Das kann nur egeko: ekv mit allen Kostenträgern egeko: Mehr als nur ekv Schnell zu Ihrem Geld: Sofortauszahlung mit egeko cash!

Mehr

Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften. (Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr. 150/2003 DES RATES vom 21.

Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften. (Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr. 150/2003 DES RATES vom 21. 30.1.2003 L 25/1 I (Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr. 150/2003 S RATES vom 21. Januar 2003 zur Aussetzung der Einfuhrabgaben für bestimmte Waffen und militärische Ausrüstungsgüter

Mehr

Arbeitsschritte EAÜ Leistungserbringer Einnahmen erfassen

Arbeitsschritte EAÜ Leistungserbringer Einnahmen erfassen Arbeitsschritte EAÜ Leistungserbringer Einnahmen erfassen 1. Das Projekt auswählen Nach dem Anmelden in der Datenbank im Menü [Vorhaben] den Untermenüpunkt [Vorhabenübersicht] wählen. Dort bitte das entsprechende

Mehr

Fotostammtisch-Schaumburg

Fotostammtisch-Schaumburg Der Anfang zur Benutzung der Web Seite! Alles ums Anmelden und Registrieren 1. Startseite 2. Registrieren 2.1 Registrieren als Mitglied unser Stammtischseite Wie im Bild markiert jetzt auf das Rote Register

Mehr

Stellungnahme des Deutschen Naturschutzrings

Stellungnahme des Deutschen Naturschutzrings Transparenzregister ID no.: 19144592949 39 Marienstraße 19/20 D 10117 Berlin/ Germany fon +49 (0)30 6781775 75 fax +49 (0)30 6781775 80 Kontaktperson: Markus Steigenberger email markus.steigenberger@dnr.de

Mehr

Grundsätze der elektronischen Kommunikation mit der Verbandsgemeindeverwaltung

Grundsätze der elektronischen Kommunikation mit der Verbandsgemeindeverwaltung Grundsätze der elektronischen Kommunikation mit der Verbandsgemeindeverwaltung Konz Die Verbandsgemeindeverwaltung Konz eröffnet unter den nachfolgenden Bedingungen einen Zugang zur Übermittlung elektronischer

Mehr