Produktsteckbrief VarioInvest Rente

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1 Produktname Schicht Kurzbeschreibung Zielmarkt 3. Schicht Besonderheiten der bav werden nicht berücksichtigt. Aufgeschobene, regelbasierte fondsgebundene Rentenversicherung gegen laufenden Beitrag oder gegen Einmalbeitrag mit garantiertem Guthaben zum Ablauf der Grundphase, lebenslanger Rentenzahlung und garantiertem Rentenfaktor sowie Verfügungsphase. Personen, die ihren Lebensstandard im Alter aufbauen, aufrechterhalten oder erhöhen wollen und die hierfür bereit sind, regelmäßig zu sparen oder bereits vorhandenes Vermögen einzusetzen. Dieses Produkt ist geeignet für Personen mit geringer Verlusttragfähigkeit sowie für Personen mit mittlerer bis hoher Verlusttragfähigkeit, denen die zugesagte Garantie wichtiger ist als mögliche Renditechancen. Spezielle Kenntnisse und Erfahrungen sind nicht erforderlich. Dieses Produkt eignet sich nicht für Personen, die nicht über ausreichende liquide Geldmittel verfügen, um einen während der Anspardauer bzw. der Rentenbezugszeit entstehenden größeren Kapitalbedarf zu decken. bei denen es bereits zum Vertragsabschluss absehbar ist, dass sie den vereinbarten Beitrag voraussichtlich nicht über die ganze Vertragslaufzeit zahlen können. Highlights Das gemanagte Anlagemodell bietet durch die Anlage in Aktienfonds, Unternehmensanleihen und europäischen Staatsanleihen Renditechancen bei gleichzeitiger Sicherheit. Regelbasiertes Anlagemodell mit börsentäglicher Überprüfung Keine Ausgabeaufschläge beim Erwerb von Fondsanteilen Sicherungsmechanismen: Absicherung eines Teils des erreichten Guthabens zum Ablauf der Grundphase durch Auto Lock-In, Ablauf Lock-In oder durch manuellen Lock-In Garantierte Rentenfaktoren (ohne AVB-Treuhänderklausel) Flexibilität: Zusatzversicherungen (BUZ-B, BUZ-R), Todesfallmodelle, keit der Kapitalentnahme, Zuzahlungsoption, Beitragsstundung, Dynamikoption, Lebensphasenkonzept, Verfügungsphase (beitragsfrei oder beitragspflichtig), Option offene Zukunft sowie verschiedene Auszahlungsvarianten Diese Produktbeschreibung ist eine Zusammenstellung der wichtigen Tarifmerkmale auf Basis der Tarifsoftware und ist gültig für das Neugeschäft. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ist nicht als rechtlich bindendes Dokument für Kunden gedacht; hierzu sei auf die jeweils aktuell gültigen Verbraucherinformationen verwiesen. Das Dokument ist nicht zur Werbung und Weitergabe an Kunden vorgesehen. Verfasser Life Product & Inforce Management & Development Saving & Retirement (L-LPD-C-SR) Stand Januar 2018 Seite 1 von 13

2 Vertragspartner Produktgeber Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG Deutschland Garantiegeber Garantierter Rentenfaktor: Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG Deutschland Garantiertes Guthaben (Mindestleistung): Deutscher Herold AG (DHAG) Versicherungsnehmer Versicherte Person Bezugsberechtigter im Todes- und Erlebensfall Frei wählbar Frei wählbar Frei wählbar Leistungen Leistung im Erlebensfall Guthaben zzgl. Schlussüberschuss, mindestens die garantierte Leistung. Die DEUTSCHER HEROLD Aktiengesellschaft (DHAG) spricht die rechtlich verbindliche Garantie gegenüber der Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung Aktiengesellschaft (ZDHL) aus, dass zum Ende der Ansparphase als Gesamtkapital (Guthaben zuzüglich Schlussüberschuss) mindestens die Summe der gezahlten Beiträge - abzüglich der Beiträge für Zusatzversicherungen - multipliziert mit dem mit Ihnen vereinbarten Garantie-Prozentsatz zur Verfügung steht (Mindestleistung). Sofern das Gesamtkapital unterhalb dieser Mindestleistung liegt, wird die DHAG den Differenzbetrag an die ZDHL zahlen (Auffüllung). Eine Haftung für die Erfüllung dieser Garantie übernimmt die ZDHL nicht. Die ZDHL garantiert dem Versicherungsnehmer vielmehr, dass sie ihren Anspruch auf Erfüllung dieser Garantie gegen die DHAG geltend machen wird. Die ZDHL garantiert weiter, dass sie das Guthaben mit der im Versicherungsschein genannten monatlichen Rente je EUR Guthaben (garantierter Rentenfaktor) lebenslang verrentet. Garantierter Rentenfaktor Bereits bei Vertragsabschluss nennen wir die garantierte monatliche Mindestrente je EUR Guthaben zum Abruftermin - bei Einschluss einer Verfügungsphase zum frühestmöglichen Abruftermin (Rentenfaktor ohne AVB-Treuhänderklausel). Die garantierten Rentenfaktoren während der Verfügungsphase sind im Persönlichen Vorschlag zu allen Hauptfälligkeiten in der Verfügungsphase genannt. Sofern sich bei Rentenbeginn auf Basis der dann geltenden Rechnungsgrundlagen eine höhere garantierte Rente aus der Ablaufleistung ergibt, erhält der Kunde diese höhere garantierte Rente. Stand Januar 2018 Seite 2 von 13

3 Erlebensfallmodelle 80%-Garantie Obligatorisch Es wird eine Erlebensfallsumme in Höhe von 80% der vereinbarten Beiträge garantiert. Dynamiken und fest vereinbarte Zuzahlungen werden mit berücksichtigt. Leistung im Todesfall während der Aufschubzeit (bis zum Beginn der Verfügungsphase) während der Verfügungsphase Guthaben zzgl. anteiligem Schlussüberschuss, mind. vereinbarte Mindesttodesfallsumme (MTS) siehe Todesfallmodelle Guthaben zzgl. Schlussüberschuss Auf Wunsch: Auszahlung des Guthabens statt als einmaliges Kapital auch in Form einer aufgeschobenen oder sofort beginnenden Rente auf das Leben des im Todesfall Bezugsberechtigten während der Rentenzahlungszeit Einschränkungen im Rahmen der Kinderversicherung Rentengarantiezeit Nach 150 VVG darf der vereinbarte Todesfallschutz für Kinder vor vollendetem 7. Lebensjahr die Beerdigungskosten nicht überschreiten. Die MTS muss demnach je nach Todesfallmodell (Basis- oder Premiumschutz) und Eintrittsalter (vollendete Jahre) differenziert werden: Basisschutz* Eintrittsalter 0-3 MTS max EUR Basisschutz* Eintrittsalter 4-11 MTS max EUR Premiumschutz Eintrittsalter 0-6 MTS max EUR Premiumschutz Eintrittsalter 7-14 MTS max EUR *Bei dem Todesfallmodell Basisschutz ist die Todesfallsumme in den ersten drei Versicherungsjahren auf die Rückzahlung der geleisteten Beiträge für die Hauptversicherung beschränkt. Todesfallmodelle Basisschutz Premiumschutz Anpassung des Todesfallschutzes Die Todesfallmodelle gelten jeweils nur bis zum Beginn der Verfügungsphase. bei Verträgen gegen laufenden Beitrag Die MTS entspricht in den ersten drei Versicherungsjahren der Summe der bereits gezahlten Beiträge für die Hauptversicherung. Ab dem 4. Versicherungsjahr beträgt die MTS 60 % der Beitragssumme (ohne ZV). Verzicht auf Gesundheitsfragen, sofern kein Einschluss von BUZ / EUZ und die MTS nicht > EUR. bei Verträgen gegen laufenden Beitrag und gegen Einmalbeitrag Die MTS kann in Abhängigkeit vom Alter der VP zum Beginn der Verfügungsphase individuell zwischen 0 % und bis zu 400 % der Beitragssumme (ohne ZV) festgelegt werden Bei Premiumschutz mit Faktor 0 %: keine Gesundheitsfragen zu beantworten, sofern kein Einschluss von BUZ /EUZ Eine Änderung des Todesfallschutzes kann beantragt werden: Wechsel von Basis- zu Premiumschutz Anpassung der MTS bei Premiumschutz Stand Januar 2018 Seite 3 von 13

4 Bei einer Erhöhung des Todesfallschutzes ist eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich. Wahlmöglichkeit der Versicherungsleistung Lebenslange Rentenzahlung Kapitalauszahlung (Teilverrentung, teilweise Kapitalauszahlung bzw. Mix aus Rente und Kapital möglich) Mindestrente bei monatlicher Rentenzahlung 50 EUR Alter / Dauern Mindesteintrittsalter der versicherten Person (VP) des Versicherungsnehmers (VN) 0 Jahre 18 Jahre Höchsteintrittsalter mit Dynamik ohne Dynamik Das Höchsteintrittsalter ergibt sich grundsätzlich aus dem Höchstalter zum Abruftermin und der Mindestversicherungsdauer 55 Jahre 73 Jahre Höchstalter zum Rentenbeginn 85 Jahre Aufschubzeit (bis zum Beginn der Verfügungsphase) mindestens maximal 12 Jahre 84 Jahre (abhängig vom Eintrittsalter) Beitragszahlungsdauer mindestens maximal abgekürzte Beitragszahlungsdauer Einmalbeitrag 12 Jahre 75 Jahre bei Beachtung der Mindestbeitragszahldauer Beitragszahlung Mindestbeiträge (Beitrag ohne BUZ / EUZ-Beitrag) bei monatlicher Zahlung bei vierteljährlicher Zahlung bei halbjährlicher Zahlung 35 EUR 105 EUR 210 EUR Stand Januar 2018 Seite 4 von 13

5 bei jährlicher Zahlung bei einmaliger Zahlung Mindestbeitrag je Fonds Anfängliche Mindestbeitragssumme 420 EUR EUR Hinweis: in Abhängigkeit von der Vertragskonstellation kann der Mindestbeitrag ggf. höher ausfallen. Keiner EUR (bei laufender Beitragszahlung Zuzahlungen Allgemein - Zu jeder Beitragsfälligkeit (während der Beitragszahlungsdauer) - bei Verträgen gegen Einmalbeitrag - Verträge mit abgekürzter BZD, bei denen die BZD abgelaufen ist - beitragsfreie Verträge - in der Verfügungsphase Mind. 300 EUR Max EUR pro Kalenderjahr für das Neugeschäft geschlossene Tarife Wenn der Tarif für den Neuzugang offen ist, werden auch höhere Zuzahlungen zu den Bedingungen des Neugeschäfts akzeptiert. Per Lastschrifteinzugsverfahren Bei Einschluss einer BUZ / EUZ oder Premiumschutz mit Faktor > 100%: ggf. erneute Gesundheitsprüfung Durch eine Zuzahlung ändern sich die garantierten Leistungen. Die geänderten Werte teilt ZDHL AG dem VN mit. Steuerliche Auswirkungen sind zu berücksichtigen Fest vereinbart Bei Vertragsbeginn können Zuzahlungen unter bestimmten Voraussetzungen für das erste Versicherungsjahr fest vereinbart werden. Mindesthöhe der Zuzahlung EUR, bei gewissen Vertragskombinationen (z.b. hoher Todesfallschutz) ist ein höherer Betrag erforderlich. Beitragsdepot Mindestlaufzeit 12 Jahre Dynamik Prozentsatz ganzzahlig (mind. 2 %, höchstens 10 % oder Höchstbeitrag GRV, mind. 10 %) In den letzten 3 Versicherungsjahren vor Beginn der Verfügungsphase und über das Alter 67 der VP hinaus ist keine Dynamikerhöhung möglich. Dynamikerhöhungen werden ohne Risikoprüfung durchgeführt. Beitragsreduzierung/Beitragsfreistellung Zu jeder Beitragsfälligkeit (gebührenfrei) Stand Januar 2018 Seite 5 von 13

6 Bei Beitragsreduzierung gelten die oben genannten Mindestbeiträge. Teilweise Beitragsfreistellung (entspricht Beitragsreduzierung) Vollständige Beitragsfreistellung (wenn mindestens ein Rückkaufswert von EUR vorliegt) Befristete Beitragsfreistellung für max. 24 Monate, danach automatische Wiederinkraftsetzung Durch eine Beitragsreduzierung ändern sich die garantierten Leistungen. Die geänderten Werte teilt ZDHL AG dem VN mit. Beitragserhöhung Sofern sich die Rechnungsgrundlagen seit Vertragsabschluss nicht verändert haben. Erneute Gesundheitsprüfung erforderlich, sofern eine BUZ / EUZ o- der Premiumschutz > 0% gewählt wurde. Alternativ: Abschluss eines zusätzlichen Vertrages möglich. Durch eine Beitragserhöhung ändern sich die garantierten Leistungen. Die geänderten Werte teilt ZDHL AG dem VN mit. Steuerliche Auswirkungen sind zu berücksichtigen. Beitragsstundung Einmaliger Anspruch auf Beitragsstundung bei vollem Versicherungsschutz für max. 24 Monate (je überschrittene 10 Jahre ein weiteres Mal) Voraussetzungen: Die Beiträge für das erste Versicherungsjahr sind vollständig gezahlt. Der Rückkaufswert ist höher als die zu stundenden Beiträge. Der Vertrag ist zum Zeitpunkt der Geltendmachung des Anspruchs nicht gekündigt. Wiederinkraftsetzung Voraussetzungen: siehe entsprechende Paragraphen in den AVB Fondsanlage Garantiemodell VarioInvest Das Garantiemodell VarioInvest bietet ein Anlagemodell, welches das Guthaben in verschiedene Fonds investiert. Das Anlagemodell überprüft das Guthaben individuell und börsentäglich. Je nach Entwicklung des Kapitalmarktes wird dabei das Guthaben neu auf die Fonds aufgeteilt. Das Portfolio besteht aus einem aktienorientierten Fonds mehreren Fonds, die in Unternehmensanleihen investieren, mehreren Fonds, die in Staatsanleihen investieren und aus Geldmarktfonds, Geldmarktfonds mit kurzer Laufzeitstruktur o- der Rentenfonds Stand Januar 2018 Seite 6 von 13

7 Die jeweilige Gewichtung der Fonds bestimmt das finanzmathematische Modell. Es richtet sich nach verschiedenen Faktoren. Diese sind im Wesentlichen die vertragsindividuellen Daten (z. B. die Restlaufzeit des Vertrages), die aktuelle Aktienkursentwicklung und die Zinsentwicklung in Märkten für Staatsanleihen und Unternehmensanleihen Umschichtung zwischen den einzelnen Komponenten Nach den Berechnungen des finanzmathematischen Modells werden die Beiträge automatisch in die verschiedenen Anlagekomponenten angelegt und soweit systemseitig vorgegeben zwischen den Komponenten umgeschichtet: Bei steigenden Aktienkursen wird der Anteil von Anlagen mit Ertragspotenzial (der aktienorientierte Fonds und die Unternehmensanleihenfonds) im Allgemeinen in dem Portfolio erhöht; der Anteil, der in Staatsanleihenfonds investiert ist, wird reduziert. In Zeiten fallender Aktienkurse wird der Anteil von Anlagen mit Ertragspotenzial reduziert; der Anteil, der in Staatsanleihenfonds angelegt ist, wird erhöht. Fallende Zinsen auf Staatsanleihen oder Unternehmensanleihen bewirken im Allgemeinen eine Reduzierung des Anteils der Anlagen mit Ertragspotenzial. Steigende Zinsen auf Staatsanleihen oder Unternehmensanleihen bewirken im Allgemeinen eine Erhöhung des Anteils der Anlagen mit Ertragspotenzial. Kurzfristige Anlagen werden in Geldmarktfonds, Geldmarktfonds mit kurzer Laufzeitstruktur oder Rentenfonds investiert. Anlage in den einzelnen Komponenten Die Anlage erfolgt gegenwärtig in folgenden Fonds: In der Komponente Aktienfonds: Zurich Global Equity In der Komponente Unternehmensanleihen: Zurich Corporate Bonds Long Zurich Corporate Bonds Medium (in Vorbereitung) Zurich Corporate Bonds Short (in Vorbereitung) In der Komponente Staatsanleihen Zurich Government Bonds Ultra Long Zurich Government Bonds Long Zurich Government Bonds Short (in Vorbereitung) In der Komponente Geldmarktfonds, Geldmarktfonds mit kurzer Laufzeitstruktur oder Rentenfonds DWS Euro Reserve Stand Januar 2018 Seite 7 von 13

8 Absicherung gegen negative Entwicklungen des Kapitalmarktes (Lock-In) Manueller Lock-In Bei diesem Verfahren kann der Kunde manuell einen Lock-In beantragen. Hierfür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Das Guthaben zum nächsten Monatsultimo ist höher als die bis dahin eingezahlten Beiträge oder als die Mindestleistung des Vertrags zum Rentenbeginn bzw. bei Einschluss einer Verfügungsphase: zum frühestmöglichen Rentenbeginn. Ein manueller LockIn während der Verfügungsphase ist nur möglich, wenn das Guthaben zum nächsten Monatsultimo höher ist, als die jeweils aktuell geltende Mindestleistung. Ein manueller LockIn ist ab Beginn des sechsten Versicherungsjahres einmal pro Jahr möglich Der Antrag auf manuellen LockIn ist in Textform zu stellen. Er wirkt immer zu einem Monatsende. Wenn der Antragseingang bei uns spätestens zwei Wochen vor dem Ende des laufenden Monats erfolgt, wirkt er zu diesem Termin, sonst wirkt er zum Monatsletzten des Folgemonats. Auto Lock-In Das Verfahren funktioniert wie folgt: Es wirkt bis zu fünf Jahre vor dem Beginn der Verfügungsphase. Wir werden bis zu diesem Zeitpunkt jeden Monat prüfen, ob wir Ihr garantiertes Guthaben erhöhen können. Wir erhöhen das garantierte Guthaben, wenn das aktuelle Guthaben die Vergleichsgröße um mindestens 20 % übersteigt. Die Vergleichsgröße errechnet sich aus der Summe der bis dahin eingezahlten Beiträge und der Summe der bisherigen Erhöhungen des garantierten Guthabens aus Lock-Ins. Die Erhöhung des garantierten Guthabens beträgt dann die Hälfte des übersteigenden Betrages. Die Erhöhung des garantierten Guthabens ändert das Verhältnis des in den unterschiedlichen Anlage-Komponenten angelegten Kapitals; der Anteil der Anlagen in der Komponente Staatsanleihen steigt. Während der Vertragslaufzeit kann der Auto Lock-In jederzeit aus- und auch wieder eingeschlossen werden, solange ein Garantie-Prozentsatz von weniger als 100 % der eingezahlten Beiträge mit uns vereinbart wurde. Der Antrag auf Ausschluss oder Wieder-Einschluss des Auto Lock-In ist in Textform zu stellen. Er wirkt immer zu einem Monatsende. Wenn der Antragseingang bei uns spätestens zwei Wochen vor dem Ende des laufenden Monats erfolgt, wirkt er zu diesem Termin, sonst wirkt er zum Monatsletzten des Folgemonats. Ablauf Lock-In Das Verfahren funktioniert wie folgt: Stand Januar 2018 Seite 8 von 13

9 Es wirkt ab dem fünften Jahr vor dem Beginn der Verfügungsphase. Wir werden ab diesem Zeitpunkt jeden Monat prüfen, ob wir das garantierte Guthaben erhöhen können. Wir erhöhen das garantierte Guthaben, wenn das aktuelle Guthaben die Vergleichsgröße um mindestens 20% übersteigt. Die Vergleichsgröße errechnet sich aus der Summe der bis dahin eingezahlten Beiträge und der Summe der bisherigen Erhöhungen des garantierten Guthabens aus Lock-Ins. Die Erhöhung des garantierten Guthabens beträgt dann die Hälfte des übersteigenden Betrages. Die Erhöhung des garantierten Guthabens ändert das Verhältnis des in den unterschiedlichen Anlage-Komponenten angelegten Kapitals; der Anteil der Anlagen in der Komponente Staatsanleihen steigt. Während der Vertragslaufzeit kann der Ablauf Lock-In jederzeit ausund auch wieder eingeschlossen werden. Der Antrag auf Ausschluss o- der Wieder-Einschluss des Ablauf Lock-In ist in Textform zu stellen. Er wirkt immer zu einem Monatsende. Wenn der Antragseingang bei uns spätestens zwei Wochen vor dem Ende des laufenden Monats erfolgt, wirkt er zu diesem Termin, sonst wirkt er zum Monatsletzten des Folgemonats. Garantiesenkung Auf Wunsch des Kunden kann die im Vertrag vereinbarte Garantie auch gesenkt werden. Hierbei sind folgende Punkte zu beachten: Eine Garantiesenkung ist bis spätestens fünf Jahre vor dem vereinbarten Rentenbeginn bzw. bei Einschluss einer Verfügungsphase bis fünf Jahre vor dem frühestmöglichen Abruftermin möglich. Eine Garantiesenkung ist nur möglich, sofern die verbleibende garantierte Mindestleistung mindestens 70% der gesamten Beitragssumme einschließlich Zuzahlungen beträgt. Eine auf Wunsch des Kunden erfolgte Garantiereduzierung kann nicht mehr rückgängig gemacht werden. Eine Garantieerhöhung kann dann nur noch durch einen Lock-In erhöht werden. Der Antrag auf Garantiesenkung ist in Textform zu stellen. Er wirkt immer zu einem Monatsende. Wenn der Antragseingang bei uns spätestens zwei Wochen vor dem Ende des laufenden Monats erfolgt, wirkt er zu diesem Termin, sonst wirkt er zum Monatsletzten des Folgemonats. Gestaltungsmöglichkeiten zu Vertragsbeginn Überschussverwendungsformen In der Aufschubzeit In der Rentenzahlungszeit Anlage im Fondsvermögen Bonusrente Bonus-PLUS-Rente Garantie-PLUS-Rente Stand Januar 2018 Seite 9 von 13

10 Option offene Zukunft Bis kurz vor Rentenbeginn kann die Überschussverwendungsform vom Kunden gewählt werden. Verbundene Leben Nicht möglich Zusatzversicherungen (ZV) Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ für BG 1-3, EUZ für BG 4) Einschluss: max. bis zum Beginn der Verfügungsphase Ende: BUZ / EUZ-B und BUZ / EUZ-R enden spätestens zum Beginn der Verfügungsphase (frühester Abruftermin). Leistungsdauer: BUZ / EUZ-R kann max. bis 67 Jahre erfolgen. Produkttypen/-bereiche Einzelvertrag Kollektiv (Gruppe-MV, Gruppe Direkt-MV, Spezial-MV oder Spezial Direkt-MV) Gestaltungsmöglichkeiten der Aufschubzeit Lebensphasenkonzept Erhöhung des Versicherungsschutzes bei Eintritt bestimmter Ereignisse (z.b. Heirat, Geburt/Adoption eines Kindes, Abschluss einer Berufsausbildung/eines Studiums und Aufnahme der beruflichen Tätigkeit) bzw. alle 5 Jahre ohne auslösendes Ereignis unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. unter anderem vor Vollendung des 45. Lebensjahres) ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich. Hinausschieben des Rentenbeginns, bis zum maximal zulässigen Rentenbeginnalter (85 Jahre) Verfügungsphase Bei Vertragsbeginn zu vereinbarende Phase, in der die Leistung flexibel in Form einer lebenslangen Rente abgerufen werden kann. Die Verfügungsphase kann wahlweise beitragspflichtig, beitragsfrei oder teilweise beitragspflichtig/-frei vereinbart werden. Es werden verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten während der Verfügungsphase angeboten: Zu jedem Monatsersten kann die Leistung ganz oder teilweise abgerufen/verrentet werden. Es kann jederzeit entschieden werden, ob der Vertrag unverändert, mit vermindertem Beitrag oder beitragsfrei weiterlaufen soll. Wird die Rente nicht abgerufen, wird diese zum spätestmöglichen Abruftermin (Ende der Verfügungsphase) fällig. Der Rentenfaktor, mit dem die Rente je Guthaben verrentet wird, hängt vom gewählten Abruftermin ab. Zusatzversicherungen sind in der Verfügungsphase nicht möglich. Stand Januar 2018 Seite 10 von 13

11 Höchstdauer Die Verfügungsphase ist immer kürzer als die Grundphase (Phase bis zum Beginn der Verfügungsphase), max. 20 Jahre; die Dauer des beitragspflichtigen Teils muss kürzer als die Hälfte der Grundphase und darf höchstens 10 Jahre sein. Teilauszahlung (= Teilrückkauf) Voraussetzungen: Jederzeit zum Ende der Versicherungsperiode kann der Kunde unter Abzug einer anteiligen Stornogebühr eine Teilauszahlung schriftlich verlangen. Der Wert der Teilauszahlung muss 300 EUR betragen. Wenn nach der Teilauszahlung ein Rückkaufswert von mind EUR vorhanden ist. Unveränderte Fortführung der Beiträge ist erforderlich. Durch eine Teilauszahlung ändern sich die garantierten Leistungen. Die geänderten Werte teilt ZDHL AG dem VN mit. Steuerliche Auswirkungen sind zu berücksichtigen. Rückkauf Jederzeit zum Schluss der Versicherungsperiode (schriftlich) Auszahlung eines Rückkaufswertes gemäß 169 VVG Vorzeitige Vertragsbeendigung Nach Vollendung des 62. Lebensjahres der VP erhält der Versicherungsnehmer bei einer vorzeitigen Beendigung des Vertrages den Rückkaufswert ohne den sonst üblichen Abzug. Alternativ kann der Rentenbeginn vorverlegt werden. In diesem Fall wird der garantierte Rentenfaktor für das vorgezogene Rentenbeginnalter auf Basis der für den Vertragsabschluss bzw. für das Neugeschäft geltenden Rechnungsgrundlagen neu berechnet. Der höhere beider Werte findet Anwendung. Umwandlung in konventionelle Versicherung Grundsätzlich möglich Gestaltungsmöglichkeiten der Rentenphase Option offene Zukunft Anpassung der Rentenzahlungsform, der Rentenzahlungsweise, der Rentengarantiezeit und des Überschusssystems bei Übergang in die Rentenzahlungszeit möglich. Rentengarantiezeit (RGZ) Im Todesfall der versicherten Person während der Rentengarantiezeit wird die Rente bis zum Ablauf der Rentengarantiezeit an den Bezugsberechtigten weitergezahlt. Sollte in die Angebotssoftware ein zu hoher Wert eingegeben werden, reduziert diese die Rentengarantiezeit automatisch auf die steuerlich Stand Januar 2018 Seite 11 von 13

12 unbedenkliche Dauer (=mittlere Lebenserwartung der VP gemäß hinterlegter Sterbetafel nach Unisex-Gesichtspunkten). Kurz vor Rentenbeginn kann eine Anpassung der RGZ beantragt werden. Bei Änderung der RGZ ändern sich ggf. die Garantiewerte für die Rente. Rentenzahlungsweise Grundsätzlich monatlich Vor Rentenbeginn kann eine Änderung der Rentenzahlweise beantragt werden. Kapitalentnahme Mindestentnahme Maximale Entnahme Eine Kapitalentnahme in der Rentenzahlungszeit ist innerhalb einer eingeschlossenen Rentengarantiezeit möglich oder solange ein Todesfallschutz aus einer Beitragsrückgewähr vorhanden ist. Das verbleibende Kapital wird in eine sofort beginnende Rente ohne Todesfallschutz umgewandelt. Daher sind Entnahmen nur einmalig möglich. Es gelten weiterhin die bei Vertragsabschluss gültigen Rechnungsgrundlagen EUR Bei RGZ: Höhe des Restwertes der garantierten Renten der Rentengarantiezeit. Die Mindestrente in Höhe von 50 EUR muss nach Kapitalentnahme noch erreicht werden. Kosten und Gebühren Abschluss- und Vertriebskosten Abhängig vom jeweiligen Versicherungsvertrag; Einzelheiten siehe Persönlicher Vorschlag und Produktinformationsblatt Fondsanlage Erwerb der Fondsanteile gebührenfrei Rückkauf in der Aufschubzeit 250 EUR; der Abzug entfällt nach Vollendung des 62. Lebensjahres und in der Verfügungsphase Kapitalentnahme in der Rentenzahlungszeit 2 % des Auszahlungsbetrages, mind. 50 EUR Gebühren Siehe Bedingungen Steuerliche Regelungen des Beitrags Hauptversicherung keine Absetzbarkeit als Altersvorsorgeaufwendungen Stand Januar 2018 Seite 12 von 13

13 Zusatzversicherung (BUZ/EUZ) Absetzbarkeit als sonstige Vorsorgeaufwendungen (Höchstbeträge beachten) der Leistung Altersrente Kapitalleistung/ Teilkapitalleistungen (unechte abgekürzte Leibrente) Einmalige Todesfallleistung BU-Rente (temporäre Leibrente) Ertragsanteilsbesteuerung (Ertragsanteil in Abhängigkeit vom tatsächlichen Rentenbeginn der Altersrente; sonstige Einkünfte) Hälftige bzw. volle Besteuerung des steuerpflichtigen Unterschiedsbetrags (Einkünfte aus Kapitalvermögen) Einkommensteuerfrei Ertragsanteilsbesteuerung (Ertragsanteil in Abhängigkeit der Laufzeit der Rente; sonstige Einkünfte) Stand Januar 2018 Seite 13 von 13

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