Dritter Warnmechanismus-Bericht über makroökonomische Ungleichgewichte in den EU- Mitgliedstaaten
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- Simon Zimmermann
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1 EUROPÄISCHE KOMMISSION MEMO Brüssel, den 13. November 2013 Dritter Warnmechanismus-Bericht über makroökonomische Ungleichgewichte in den EU- Mitgliedstaaten Was ist der Warnmechanismus-Bericht (WMB)? Der Warnmechanismus-Bericht (WMB) bildet den Auftakt des jährlichen Verfahrens zur Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte ( Verfahren bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht (VMU)), das darauf abzielt, Ungleichgewichte, die die EU-Volkswirtschaften in ihrer Entwicklung beeinträchtigen und das reibungslose Funktionieren der Wirtschafts- und Währungsunion gefährden können, zu erkennen und zu beheben. Im Warnmechanismus-Bericht werden die Mitgliedstaaten ermittelt, bei denen weitere Analysen für notwendig erachtet werden, um feststellen zu können, ob Ungleichgewichte bestehen, die Maßnahmen auf politischer Ebene erfordern. Der WMB dient einer ersten Sichtung auf der Grundlage eines Scoreboards, das Indikatoren mit indikativen Schwellenwerten und verschiedene Hilfsindikatoren umfasst. Der WMB ist keine mechanische Übung. Nur weil ein Mitgliedstaat einen Indikator ausweist, der über dem indikativen Schwellenwert liegt, bedeutet dies noch nicht, dass eine vertiefte Prüfung (In-depth Review, kurz: IDR) eingeleitet wird, da die Kommission die gesamte Wirtschaftslage in Betracht zieht. Erst auf der Grundlage dieser IDRs zieht die Kommission den Schluss, ob Ungleichgewichte oder potenziell übermäßige Ungleichgewichte bestehen, und gibt angemessene Politikempfehlungen ab. Die IDR werden im Frühjahr 2014 veröffentlicht und fließen in die Analyse ein, auf deren Grundlage im nächsten Jahr die länderspezifischen Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters der wirtschaftspolitischen Koordinierung formuliert werden. Welche Länder sind Gegenstand des WMB? Der WMB markiert die erste Stufe des jährlichen VMU-Zyklus. Er befasst sich mit allen EU- Mitgliedstaaten außer jenen, die offiziellen finanziellen Beistand erhalten, da deren Ungleichgewichte und Korrekturmaßnahmen weiterhin im Rahmen der makroökonomischen Anpassungsprogramme dieser Länder verfolgt werden. Dies gilt für Griechenland, Portugal, Rumänien und Zypern. 1 Irlands Situation wird in nächster Zeit, sobald das mit finanziellem Beistand durchgeführte Anpassungsprogramm abgeschlossen ist, einer Prüfung unterzogen werden. Auch die anderen vier Länder werden nach Ablauf ihrer jeweiligen Programme einer solchen Prüfung unterzogen. 1 Spanien wird im vorliegenden Bericht behandelt, obwohl es für die Rekapitalisierung seiner Banken Finanzierungshilfen erhält. MEMO/13/970
2 Auf welche Wirtschaftsindikatoren stützt sich das WMB- Scoreboard? Das Scoreboard, das für den WMB herangezogen wird, besteht derzeit aus elf Indikatoren, anhand deren sowohl die externen als auch die internen Ungleichgewichte und die Wettbewerbsfähigkeit verfolgt werden können. Mithilfe dieser Indikatoren lassen sich kurzfristig auftretende Ungleichgewichte früh erkennen ebenso wie Ungleichgewichte, die strukturell bedingt sind und sich langfristig entwickeln. Für jeden Indikator wurden indikative Schwellenwerte festgelegt. Der vorliegende WMB enthält erstmals soziale Hilfsindikatoren, die für die Interpretation des Scoreboards von Nutzen sind. Hierzu zählen beispielsweise der Anteil der armutsgefährdeten oder von sozialer Ausgrenzung bedrohten Menschen sowie der Anteil der Personen (in Prozent der Gesamtbevölkerung), die in Haushalten mit sehr niedriger Erwerbsintensität leben. Für diese Hilfsindikatoren gibt es keine Schwellenwerte. Das Scoreboard stellt sich derzeit wie folgt dar: Externe Ungleichgewichte und Wettbewerbsfähigkeit Leistungsbilanzsaldo im Dreijahresdurchschnitt in % des BIP mit indikativen Schwellenwerten von +6 % und -4 % Nettoauslandsvermögensstatus in % des BIP (NAVS) mit einem indikativen Schwellenwert von -35 %; der NAVS gibt Aufschluss über die Differenz zwischen den finanziellen Forderungen und Verbindlichkeiten eines Landes gegenüber dem Ausland prozentuale Veränderung der Exportmarktanteile über 5 Jahre (in Werten) mit einem Schwellenwert von -6 % prozentuale Veränderung der nominalen Lohnstückkosten über 3 Jahre mit indikativen Schwellenwerten von +9 % für Länder des Euro-Währungsgebiets und +12 % für Länder außerhalb dieses Gebiets prozentuale Veränderung (3 Jahre) des realen effektiven Wechselkurses auf der Grundlage von HVPI-Deflatoren gegenüber 41 Industrieländern 2 mit indikativen Schwellenwerten von -/+5 % für Länder des Euro-Währungsgebiets und -/+11 % für Länder außerhalb dieses Gebiets; dieser Indikator gibt Aufschluss über die preisliche Wettbewerbsfähigkeit im Verhältnis zu den Haupthandelspartnern 2 Zu den 35 Handelspartnern vom Vorjahr sind jetzt 6 weitere hinzugekommen: Kroatien, China, Russland, Brasilien, Südkorea und Hongkong. 2
3 Interne Ungleichgewichte Verschuldung des privaten Sektors (konsolidiert) in % des BIP mit einem Schwellenwert von 133 % 3 Kreditflüsse des privaten Sektors in % des BIP mit einem indikativen Schwellenwert von 15 % prozentuale Veränderung der deflationierten Wohnimmobilienpreise im Vorjahresvergleich mit einem indikativen Schwellenwert von 6 % Gesamtstaatlicher Schuldenstand in % des BIP mit einem indikativen Schwellenwert von 60 % Arbeitslosenquote im Dreijahresdurchschnitt mit einem indikativen Schwellenwert von 10 % prozentuale Veränderung im Vorjahresvergleich der gesamten Verbindlichkeiten des Finanzsektors mit einem indikativen Schwellenwert von 16,5 % Was ist unter einem Ungleichgewicht zu verstehen? Die Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 über die Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte definiert als Ungleichgewichte alle Trends, die zu makroökonomischen Entwicklungen führen, die sich nachteilig auf das ordnungsgemäße Funktionieren der Wirtschaft eines Mitgliedstaats oder der Wirtschafts- und Währungsunion oder der Union insgesamt auswirken oder potenziell auswirken könnten, während übermäßige Ungleichgewichte definiert werden als schwere Ungleichgewichte, einschließlich Ungleichgewichte oder Risiken, die das ordnungsgemäße Funktionieren der Wirtschafts- und Währungsunion gefährden. Grundsätzlich kann jede Abweichung von einem wünschenswerten Niveau als Ungleichgewicht betrachtet werden, aber nicht alle Ungleichgewichte sind schädlich oder erfordern politisches Handeln, da sie Teil eines dynamischen wirtschaftlichen Anpassungsprozesses sein können. Ungleichgewichte, die eine genaue Beobachtung und möglicherweise ein Eingreifen erfordern, stehen im Zusammenhang mit Entwicklungen, die das ordnungsgemäße Funktionieren der Wirtschaft eines Mitgliedstaats, des Euro- Währungsgebiets oder der EU erheblich beeinträchtigen können. Konkret handelt es sich dabei um Ungleichgewichte, die entweder gefährliche Ausmaße annehmen (z. B. hohe Verschuldung) oder eine nicht tragfähige Dynamik (z. B. überhöhte Immobilien- oder Kreditpreise) widerspiegeln und damit den Anpassungsprozess behindern. Ein hohes, anhaltendes Leistungsbilanzdefizit gilt beispielsweise dann als Ungleichgewicht, wenn es die Gefahr birgt, einen plötzlichen Stillstand und hohe Sozialkosten zu verursachen. 3 Dank Fortschritten bei der Statistik konnten anders als im Vorjahr konsolidierte Daten erhoben werden, so dass der indikative Schwellenwert entsprechend angepasst wurde. 3
4 Wie bewertet der diesjährige WMB die Entwicklung in der EU insgesamt? Die Volkswirtschaften der EU kommen bei der Korrektur ihrer externen und internen Ungleichgewichte weiter voran. Diese Ungleichgewichte, namentlich ein reichliches Kreditangebot, weiterbestehende hohe Leistungsbilanzdefizite und -überschüsse, Verlust an Wettbewerbsfähigkeit und die Akkumulation von Schulden, haben die Krise mit verursacht. In den letzten Jahren wurden in mehreren Bereichen Fortschritte erzielt. Insbesondere waren in mehreren Mitgliedstaaten, angeregt durch Strukturreformen und den Druck der Märkte, ein Abbau der öffentlichen Defizite und signifikante Verbesserungen der Kostenwettbewerbsfähigkeit zu verzeichnen. Die Korrektur von Ungleichgewichten trägt generell zu einer graduellen Erholung bei. Gleichzeitig hilft die progressive Normalisierung der wirtschaftlichen Bedingungen, die mit Ungleichgewichten verbundenen makroökonomischen Risiken zu vermindern. Der Wachstumsausblick ist jetzt besser als noch vor einem Jahr, und durch Fortschritte bei der Korrektur der Ungleichgewichte wird der Weg für Wachstum und Konvergenz frei werden. 4 Die Ungleichgewichte, die die Krise verschärft haben, haben sich zwar abgeschwächt, sind aber noch nicht verschwunden. Bei der Verringerung der übermäßigen Verschuldung wurden wenig Fortschritte erzielt, auch wenn das Kreditwachstum in vielen Ländern sehr gering oder gar negativ war; der Netto-Auslandsvermögensstatus der höchstverschuldeten Länder verbessert sich nur langsam. 4 Siehe auch die Herbstprognose der Europäischen Kommission vom 5. November 2013: 4
5 In welchen Ländern bedarf es nach dem jetzigen WMB einer vertieften Prüfung? Der vorliegende Bericht macht deutlich, dass bei 16 EU-Mitgliedstaaten die Notwendigkeit besteht, die Akkumulation bzw. den Abbau von Ungleichgewichten und die damit verbundenen Risiken eingehender zu analysieren. Bei einigen Ländern werden die IDRs auf den Ergebnissen des letzten VMU-Zyklus 5 aufbauen, während andere Länder erstmals Gegenstand einer vertieften Prüfung der Kommission sein werden. Die Mitgliedstaaten, für die die Kommission eine vertiefte Prüfung plant, sind mit unterschiedlichen Herausforderungen und potenziellen Risiken konfrontiert, wozu auch Ausstrahlungseffekte auf die Partnerländer zu rechnen sind. In Spanien und Slowenien wurden im letzten VMU-Zyklus übermäßige Ungleichgewichte festgestellt. Im Falle Spaniens und Sloweniens wird deshalb in den IDRs überprüft werden, ob die übermäßigen Ungleichgewichte fortbestehen oder abgebaut werden und inwieweit die Maßnahmen dieser Länder zum Abbau dieser Ungleichgewichte beitragen. In Frankreich, Italien und Ungarn wurden im letzten VMU-Zyklus ebenfalls Ungleichgewichte festgestellt. Die Kommission hatte dabei auf die Notwendigkeit eines entschlossenen politischen Handelns hingewiesen. In den IDRs wird geprüft werden, inwieweit die Ungleichgewichte fortbestehen. Im Falle der anderen Mitgliedstaaten, in denen bereits zuvor Ungleichgewichte festgestellt wurden (Belgien, Bulgarien, Dänemark, Malta, Niederlande, Finnland, Schweden und Vereinigtes Königreich), wird die vertiefte Prüfung zu bewerten helfen, inwieweit Ungleichgewichte fortbestehen oder bereits korrigiert wurden. Ebenso wie Ungleichgewichte erst im Anschluss an die im Rahmen der vertieften Prüfung durchgeführte umfassende Analyse festgestellt werden, sollte nach der Logik des VMU auch der Schluss, dass ein Ungleichgewicht korrigiert wurde, erst dann gezogen werden, nachdem unter Berücksichtigung aller relevanten Faktoren eine weitere vertiefte Prüfung stattgefunden hat. Vertiefte Prüfungen werden auch für Deutschland und Luxemburg durchgeführt, um sich ein besseres Bild von der außenwirtschaftlichen Position dieser Länder zu verschaffen, binnenwirtschaftliche Entwicklungen zu analysieren und darauf zu schließen, ob in diesen Ländern Ungleichgewichte bestehen. Schließlich ist auch im Falle des neuen EU-Mitglieds Kroatien eine vertiefte Prüfung angezeigt, um die Natur und die potenziellen Risiken seiner außenwirtschaftlichen Position, die Handels- und Wettbewerbsfähigkeitsentwicklung sowie binnenwirtschaftliche Entwicklungen zu verstehen. 5 Im April 2013 stellte die Kommission in Belgien, Bulgarien, Dänemark, Spanien, Frankreich, Italien, Ungarn, Malta, den Niederlanden, Slowenien, Finnland, Schweden und im Vereinigten Königreich Ungleichgewichte fest, die bei Spanien und Slowenien als übermäßig eingestuft wurden (vgl. Ergebnisse der eingehenden Überprüfungen, COM (2013) 199, , und Macroeconomic Imbalances, European Economy-Occasional Papers, ). Alle länderspezifischen Empfehlungen des Rates, einschließlich jener mit Relevanz für den Abbau von Ungleichgewichten, finden sich im ABl. C 217 vom , S. 1. 5
6 Im Falle einiger Länder wie Deutschland weist der Bericht unter anderem auf den hohen Leistungsbilanzüberschuss hin. Ist ein Leistungsbilanzüberschuss nicht positiv zu werten? Leistungsbilanzdefizite und -überschüsse stellen nicht unbedingt Ungleichgewichte im Sinne von Entwicklungen dar, die sich nachteilig auf das reibungslose Funktionieren einer Volkswirtschaft, der Wirtschafts- und Währungsunion oder eines größeren Gebietes auswirken oder potenziell auswirken könnten. Sie sind natürliche Folgen der Wirtschaftsbeziehungen zwischen verschiedenen Ländern. So ermöglicht die Auslandskreditaufnahme bzw. -vergabe den Ländern einen Handel mit dem Konsum über die Zeit: Länder mit einem Leistungsbilanzüberschuss verschieben Konsum von der Gegenwart in die Zukunft, indem sie im Ausland investieren. Im Gegenzug kann ein Land mit einem Leistungsbilanzdefizit seinen Konsum sofort erhöhen, muss aber künftige Einnahmen ins Ausland transferieren, um seine Auslandsschulden zu tilgen. Dazu muss es weniger konsumieren als es produziert. Der Leistungsbilanzüberschuss bzw. das Leistungsbilanzdefizit ergibt sich aus Exporten minus Importen plus Nettoeinkommen (z. B. aus dem Ausland bezogene bzw. ins Ausland gezahlte Zinsen und Dividenden) und den Nettoübertragungen (wie Heimatüberweisungen ausländischer Arbeitnehmer). Die Leistungsbilanz kann allerdings auch als Differenz zwischen den inländischen Ersparnissen und den inländischen Investitionen ermittelt werden. Ein Leistungsbilanzüberschuss bedeutet daher, dass die Ersparnisse in einem Land über die Binneninvestitionen hinausgehen bzw. dass das Nationaleinkommen den Inlandsverbrauch und die inländischen Investitionen übersteigt. Dies bedeutet, dass das Land im Ausland investiert und Kapital exportiert und infolgedessen ausländische Vermögenswerte (d. h. Kredite, ausländische Direktinvestitionen usw.) gegenüber dem Rest der Welt akkumuliert. Allerdings können sich Leistungsbilanzüberschüsse auch aus falschen Erwartungen, Fehleinschätzungen von Risiken oder Marktverzerrungen sowie infolge fehlgeleiteter politischer Interventionen oder Schwächen in der Finanzaufsicht ergeben. Diese Marktversagen oder politischen Fehler sind mit einer Fehlallokation von Ressourcen und dem Aufbau von Ungleichgewichten und Anfälligkeiten sowohl in Ländern mit einem Leistungsbilanzüberschuss als auch in solchen mit einem Leistungsbilanzdefizit verbunden. Die Fehlallokation von Ressourcen führt auch in den Überschussländern zu Wohlstandseinbußen. In diesen Fällen läge es im Interesse der Überschussländer, ihre Überschüsse abzubauen, indem sie Hemmnisse für die Inlandsnachfrage beseitigen. Die Kommission hat im Dezember 2012 einen Sonderbericht zu Leistungsbilanzüberschüssen veröffentlicht ( _en.pdf). 6
7 Sind Leistungsbilanzüberschüsse genauso problematisch wie Leistungsbilanzdefizite? Im Allgemeinen sind die Risiken bei Leistungsbilanzdefiziten höher als bei Leistungsbilanzüberschüssen, da Leistungsbilanzdefizite Bedenken hinsichtlich der Tragfähigkeit der Auslandsverschuldung eines Landes aufwerfen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass Leistungsbilanzüberschüsse nicht auf Ineffizienzen zurückzuführen sein oder ein Ungleichgewicht darstellen können, insbesondere wenn es sich um hohe Überschüsse handelt. Im Rahmen der VMU werden sowohl Leistungsbilanzdefizite als auch - überschüsse überwacht. Die Asymmetrie des Scoreboards spiegelt die Tatsache wider, dass Defizite größere Risiken mit sich bringen. So liegt der Schwellenwert für Leistungsbilanzdefizite bei 4 % des BIP, während er für Leistungsbilanzüberschüsse bei 6 % des BIP liegt. Wie hoch ist der deutsche Leistungsbilanzüberschuss? Für Deutschland liegt der Scoreboard-Indikator (Leistungsbilanzsaldo im Dreijahresdurchschnitt) bei 6,5 % und somit über dem indikativen Schwellenwert von 6 %. Nach statistischen Korrekturen hat der Indikator den Schwellenwert des WMB- Scoreboards von 6 % seit 2007 jedes Jahr überschritten. Die jüngsten Daten und die Herbstprognose der Kommission deuten darauf hin, dass 2013 ein Überschuss in Vorjahreshöhe verzeichnet wird, nämlich von 7 % des BIP. Der Leistungsbilanzüberschuss dürfte im Prognosezeitraum bis 2015 weiterhin bei über 6 % liegen, was darauf hindeutet, dass es sich nicht um eine kurzlebige konjunkturbedingte Erscheinung handelt. In absoluten Zahlen ist der deutsche Leistungsbilanzüberschuss einer der größten der Welt und eine der Hauptursachen für den Leistungsbilanzüberschuss des Eurogebiets insgesamt (ein anderer Grund dafür ist, dass die Defizitländer ihren übermäßigen Konsum infolge des Drucks der Märkte senken mussten). Was empfiehlt die Kommission Deutschland? Eine Drosselung seiner Exporte? Nein, diese Annahme ist falsch. Es geht auf keinen Fall darum, die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands oder die Exportleistung Deutschlands einzuschränken. Der Nutzen der deutschen Wettbewerbsfähigkeit und ihre Bedeutung für das Wachstum sowohl Deutschlands selbst als auch der übrigen Länder Europas sind unbestritten. Allgemein ist anzumerken, dass es beim WMB nicht darum geht, Empfehlungen abzugeben. Wie vorstehend erwähnt, soll er dazu dienen, die Länder zu ermitteln, bei denen eine vertiefte Prüfung gerechtfertigt ist. Die Kommission hält eine genauere Analyse für angemessen, um die Natur des deutschen Leistungsbilanzüberschusses, die konkreten Gründe für dessen Höhe und dessen Fortbestehen sowie die Rolle, die nationale Maßnahmen bei der Förderung der Inlandsnachfrage spielen können, zu beurteilen. Erst anhand dieser vertieften Prüfung stellt die Kommission fest, ob Ungleichgewichte bestehen, und gibt politische Empfehlungen ab. Doch ist offensichtlich, dass der hohe Überschuss zum Ausdruck bringt, dass die Ersparnisse in der deutschen Wirtschaft über die Investitionen hinausgehen. Die Sparquote der privaten Haushalte ist eine der höchsten im Eurogebiet. Trotz der zweitniedrigsten Verschuldungsquote des privaten Sektors im Eurogebiet und trotz günstiger Zinskonditionen für Kredite setzt sich der Verschuldungsabbau im privaten Sektor wenn auch mit verringertem Tempo fort, was einer lebhafteren privaten Nachfrage im Wege steht. 7
8 Mehr Investitionen und/oder eine Verringerung der Sparquote könnten sich positiv auf Deutschland und andere Überschussländer wie die Niederlande auswirken, ohne dass ihre Wettbewerbsfähigkeit dabei Schaden nähme, zumal die Investitionsquote der Überschussländer tendenziell unter dem EU-Durchschnitt liegt. Im Rahmen des Europäischen Semesters 2013 hat der Ministerrat Deutschland empfohlen, die Bedingungen für ein die Binnennachfrage stützendes Lohnwachstum aufrechtzuerhalten, z. B. durch eine Senkung der hohen Steuer- und Abgabenbelastung, insbesondere für Geringverdiener. Es wurde außerdem empfohlen, dass Deutschland Maßnahmen ergreift, um den Wettbewerb im Dienstleistungssektor, unter anderem im Baugewerbe, weiter zu beleben, und neben weiteren Maßnahmen im Bereich der Energiepolitik weitere Anstrengungen unternimmt, um den Ausbau der Energienetze zu beschleunigen. Weitere Informationen unter: Welche Schritte schließen sich an den WMB an? Die Schlussfolgerungen des WMB werden im Rat (Wirtschaft und Finanzen ECOFIN) und wenn es sich um Mitgliedstaaten des Eurogebiets handelt in der Eurogruppe diskutiert. Die Kommission sieht auch den Beiträgen des Europäischen Parlaments und anderer interessierter Kreise mit Interesse entgegen. Darüber hinaus wird der Europäische Rat im Dezember im Anschluss an die Veröffentlichung des Jahreswachstumsberichts und des WMB Beratungen führen, um sich auf die wichtigsten Bereiche für die Koordinierung der Wirtschaftspolitiken und -reformen zu verständigen. Unter Berücksichtigung aller Reaktionen wird die Kommission in den kommenden Monaten für die betreffenden Länder vertiefte Prüfungen durchführen und die Berichte im Frühjahr vorstellen. Dies erfordert einen Dialog mit den betreffenden Mitgliedstaaten. Welches Ergebnis ist bei einer vertieften Prüfung zu erwarten? Eine vertiefte Prüfung führt nicht zwangsläufig zu einer Empfehlung oder der Feststellung eines Ungleichgewichts. Die Analyse der Kommission könnte zu einem von drei Szenarien führen, die dem nachstehenden Schaubild zu entnehmen sind. Geht die Kommission davon aus, dass die nächste Runde vertiefter Prüfungen zu dem Ergebnis führen wird, dass in einigen Ländern keine Ungleichgewichte mehr bestehen? In diesem Zyklus sind alle 13 Länder, bei denen im vorhergehenden Zyklus Ungleichgewichte ermittelt wurden, erneut für eine vertiefte Prüfung ausgewählt worden. Über das Fortbestehen oder die Korrektur von Ungleichgewichten wird somit erst nach den vertieften Prüfungen im Frühjahr entschieden. Einige Länder werden zum dritten Mal einer vertieften Prüfung unterzogen, und die Risiken sind bereits gründlich bewertet und eingeschätzt worden. In einigen Fällen haben sich die konjunkturellen Bedingungen verbessert, und die Risiken werden schrittweise abgebaut. Es ist daher möglich, dass für einige dieser Länder keine Ungleichgewichte mehr festgestellt werden. 8
9 Überblick über das Verfahren bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht: Vertiefte Prüfung (IDR) Warnmechanismus Kommission - legt auf der Grundlage der Scoreboard- Indikatoren und deren ökonomischer Auslegung einen Bericht vor - stellt fest, welche Mitgliedstaaten potenzielle Risiken aufweisen, die genauerer Analyse bedürfen ECOFIN/ Eurogruppe Kommission berücksichtigt Beratungsergebnisse Kommission nimmt vertiefte Prüfung anhand einer größeren Auswahl von Indikatoren und Analysetools vor. Sie berücksichtigt z. B.: - andere Ratsempfehlungen - Stabilitäts/Konvergenzprogramme und nationale Reformprogramme - ihre Wirtschaftsprognosen - Warnungen oder Empfehlungen des ESRB - sonstige relevante Informationen IDR in Verbindung mit Überwachungsbesuch im Mitgliedstaat Keine Probleme Ende des Verfahrens Bestehendes Ungleichgewicht Empfehlungen Kommission/ Rat nach Artikel Schweres Ungleichgewicht Kommission/ Rat können Empfehlung zu dem übermäßigen Ungleichgewicht und zu Korrekturmaßnahmen abgeben 1. Wenn die Lage als unproblematisch angesehen wird, kommt die Kommission zu dem Schluss, dass keine weiteren Schritte im Rahmen des VMU mehr erforderlich sind. 2. Ist die Kommission der Auffassung, dass ein makroökonomisches Ungleichgewicht besteht oder entstehen könnte, wird sie im Rahmen der präventiven Komponente des VMU geeignete Empfehlungen unterbreiten. Der betreffende Mitgliedstaat wird dann aufgefordert, das Ungleichgewicht zu korrigieren oder das Entstehen eines Ungleichgewichts abzuwenden. Diese Empfehlungen werden im Rahmen des Europäischen Semesters als Teil des Pakets länderspezifischer Empfehlungen (Mai/Juni) präsentiert. 3. Handelt es sich um schwere oder übermäßige makroökonomische Ungleichgewichte, die das reibungslose Funktionieren der Wirtschafts- und Währungsunion beeinträchtigen könnten, kann die Kommission empfehlen, dass der ECOFIN-Rat gegen den betreffenden Mitgliedstaat ein Verfahren bei einem übermäßigen Ungleichgewicht einleitet; dabei handelt es sich um die korrektive Komponente des VMU. Sind Sanktionen vorgesehen, um sicherzustellen, dass das VMU ordnungsgemäß durchgeführt wird? Im Rahmen der präventiven Komponente des VMU sind keine Geldbußen vorgesehen. Was die korrektive Komponente angeht, d. h. wenn ein Verfahren bei einem übermäßigen Ungleichgewicht eingeleitet wird, stellt sich die Situation anders dar: In diesem Fall sind finanzielle Sanktionen (bis zu 0,1 % des BIP) für diejenigen Mitgliedstaaten des 9
10 Eurogebiets vorgesehen, die wiederholt versäumen, einen ausreichenden Korrekturmaßnahmenplan vorzulegen oder die empfohlenen Maßnahmen zu ergreifen. An dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, dass Sanktionen nur aus dem Grund verhängt werden dürfen, weil keine geeigneten Maßnahmen ergriffen wurden, und nicht, weil das Ungleichgewicht nicht korrigiert wurde. Welcher Zusammenhang besteht zwischen dem Warnmechanismusbericht und dem Jahreswachstumsbericht, der heute ebenfalls vorgestellt wurde? Um die Kohärenz mit den anderen Instrumenten der wirtschaftspolitischen Überwachung sicherzustellen, fügt sich die Umsetzung der VMU in das Europäische Semester ein. Im gleichzeitig verabschiedeten Jahreswachstumsbericht werden die Zusammenhänge zwischen der Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte im Rahmen des VMU und den drängenden aktuellen Herausforderungen Förderung von Wachstum, Bekämpfung der Arbeitslosigkeit, Sicherung einer auf Dauer tragfähigen Finanzpolitik und Wiederherstellung der Kreditvergabe ausführlicher erläutert. Vollständiger Warnmechanismusbericht: Weitere Informationen: IP/13/1064 European Semester 2014: EU economy enters recovery phase IP/13/313 (Vertiefte Prüfungen) MEMO/13/322 (Vertiefte Prüfungen) MEMO/13/458 (Länderspezifische Empfehlungen) 10
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