Das Europäische Semester

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Das Europäische Semester"

Transkript

1 1. Was ist das Europäische Semester? Das sogenannte "Europäische Semester" ist ein Zyklus, in dessen Verlauf die EU-Mitgliedstaaten ihre Wirtschafts- und Haushaltspolitik aufeinander abstimmen. Dieser Koordinationsprozess wird als "Semester" bezeichnet, da er sich im Wesentlichen auf die erste Jahreshälfte erstreckt. Das Europäische Semester umfasst drei Hauptbereiche: 1) Die Strukturreformen, die im Einklang mit Europa 2020 in erster Linie Wachstum und Beschäftigung fördern sollen, 2) die Fiskalpolitik, um solide öffentlichen Finanzen zu gewährleisten und 3) die Vermeidung starker makroökonomischer Ungleichgewichte. Eingeführt wurde das Europäische Semester im Jahr Zu diesem Zeitpunkt führte die Wirtschaftskrise Europas politischer Führungsriege vor Augen, wie stark die europäischen Volkswirtschaften mittlerweile miteinander verflochten sind. In einem vereinten Europa hat die Wirtschafts- und Haushaltspolitik eines Mitgliedstaates Auswirkungen über dessen nationale Grenzen hinaus. Eine stärkere wirtschaftspolitische Koordinierung zwischen den Mitgliedstaten, insbesondere zwischen denen der Eurozone, wurde vor diesem Hintergrund als unumgänglich eingestuft, um die künftige wirtschaftliche und finanzielle Stabilität der Europäischen Union zu sichern. Das Europäische Semester, die Strategie Europa 2020 und der reformierte Stabilitätsund Wachstumspakt sind die Hauptinstrumente um eben diese wirtschaftpolitische Koordinierung umzusetzen. Der erste Zyklus des Europäischen Semesters wurde im Jahr 2011 durchlaufen. Seitdem haben zwei umfassende Gesetzespakete, bekannt unter den Namen "Six-Pack" und "Two-Pack", die Rolle des Europäischen Semesters als Instrument der wirtschaftspolitischen Koordinierung weiter ausgebaut. 2. Was sind die wichtigsten Neuerungen des Europäischen Semesters? Das Europäische Semester bringt zwei zentrale Änderungen mit sich, die die Koordinierung nationaler Wirtschaftspolitiken auf europäischer Ebene entscheidend verstärken. 1) Ein zeitlich veränderter Ablauf der Haushaltsplanungen Bereits seit Ende der 1990er Jahre sind die Mitgliedstaaten im Einklag mit dem Stabilitäts- und Wachstumspakt dazu verpflichtet, jährlich sogenannte Stabilitäts- oder Konvergenzprogramme bei der Kommission einzureichen. In diesen Programmen erläutern die Mitgliedstaaten ihre haushaltspolitische Planung für das kommende Jahr. Das Europäische Semester ändert den Zeitpunkt, zu dem die Stabilitäts- und Konvergenzprogramme der Kommission vorgelegt werden müssen. Im Rahmen des Europäischen Semesters müssen die Programme bereits im April eingereicht werden, also zu einem Zeitpunkt, zu dem die Haushaltsplanungen auf nationaler Ebene sich noch in der Anfangsphase befinden oder noch gar nicht begonnen haben. Dieser frühe Zeitpunkt der Einreichung bedeutet, dass die Kommission Gelegenheit hat, die jeweiligen Programme eingehend zu bewerten. Nach Abschluss der Bewertungen spricht die Kommission Empfehlungen zu den Reformplänen der Mitgliedstaaten aus. Es wird erwartet, dass die Mitgliedstaaten diese Empfehlungen bei ihrer Haushaltsplanung in Betracht ziehen. Vor der Einführung des Europäischen Semesters wurden die Stabilitäts- und Konvergenzprogramme erst im Dezember vorgelegt, nachdem die nationalen Haushaltsplanungen bereits abgeschlossen waren. Unter diesen Umständen hatte die Kommission keine Gelegenheit, Empfehlungen so frühzeitig auszusprechen, dass sie Einfluss auf die Haushaltsplanung der Mitgliedstaaten gehabt hätten. 2) Strukturelle und haushaltpolitische Reformen werden besser aufeinander abgestimmt In der Vergangenheit wurden die haushaltspolitischen Reformpläne (Stabilitäts- und Konvergenzprogramme) und die strukturellen Reformpläne (Nationale Reformprogramme) der Mitgliedstaaten zu unterschiedlichen Zeitpunkten der Kommission vorgelegt. Im Rahmen des Europäischen Semesters müssen nun sowohl die Nationalen Reformprogramme als auch die Stabilitäts- und Konvergenzprogramem zeitgleich im April eingereicht werden. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Mitgliedstaaten zwei aufeinander abgestimmte Reformpläne 1

2 entwerfen, die potentielle Wechselwirkungen zwischen strukturellen und haushaltspolitischen Reformen berücksichtigen (z.b. die Frage, welche haushaltspolitischen Auswirkungen geplante strukturelle Reformen haben werden). 3. Wie läuft das Europäische Semester ab? Das Europäische Semester folgt einem festen Zeitplan. Während die Vorbereitungen für das Europäische Semester bereits im November des Vorjahres beginnen, erstreckt sich das eigentliche Europäische Semester auf die ersten sechs Monate eines jeden Jahres. Für die Eurostaaten schafft das Gesetzespaket, das unter dem Namen "Two-Pack" bekannt wurde, ein verschärftes Europäisches Semester, das sich bis weit in die zweite Jahreshälfte hinein erstreckt. November Januar und Februar März April Die Vorbereitungen für das Europäische Semester beginnen bereits im November des vorhergehenden Jahres. Die Kommission veröffentlicht den Jahreswachstumsbericht, in dem die politischen Prioritäten der EU für das kommende Jahr festgelegt werden. Nach der Verabschiedung der politischen Richtlinien durch den Europäischen Rat im Juli des folgenden Jahres sind die Mitgliedstaaten dazu angehalten, diesen Prioritäten bei der Planung ihrer künftigen Wirtschaftspolitik Rechnung zu tragen. Darüber hinaus veröffentlicht die Kommission den Warnmechanismus-Bericht, in dem die gesamtwirtschaftliche Lage in den einzelnen Mitgliedstaaten analysiert wird. Schätzt die Kommission das Risiko eines makroökonomischen Ungleichgewichts in einem Mitgliedstaat als hoch ein, kann sie eine umfassendere Analyse der Lage einleiten. Makroökonomische Ungleichgewichte bestehen bspw. im Falle hoher Auslandsverbindlichkeiten oder im Falle deutlicher Marktanteilsverluste in Exportbranchen. Der Rat der Europäischen Union berät über den Jahreswachstumsbericht. Das Europäische Semester, und damit auch der Jahreswachstumsbericht, beeinflussen eine Vielzahl von Politikfeldern. Daher finden die Beratungen im Rat in seinen verschiedenen thematischen Zusammensetzungen statt. So wird z.b. in den Ratsformationen "Wirtschaft und Finanzen" und "Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbrauchschutz" über die entsprechenden Aspekte des Jahreswachstumsberichts beraten. Der Europäische Rat, d.h. die Staats- und Regierungschefs, verabschieden die politischen Leitlinien, die die Mitgliedstaaten bei ihrer Budgetplanung für das nächste Jahr berücksichtigen sollen. Dabei zieht der Europäische Rat den Jahreswachstumsbericht der Kommission und die Analysen des Rates in Betracht. Die Kommission veröffentlicht ihre eingehenden Analysen der im Warnmechanismus-Bericht dargelegten potentiellen makroökonomischen Ungleichgewichte. Die Kommission kann Empfehlungen an diejenigen Mitgliedstaaten richten, in denen das Risiko, dass solche Ungleichgewichte bestehen, als hoch eingeschätzt wird. Die Empfehlungen werden zeitgleich mit den länderspezifischen Empfehlungen im Sommer veröffentlicht. Die Mitgliedstaaten legen - unter Berücksichtigung der o.g. politischen Leitlinien - ihre politische Planung für das kommende Jahr vor. Dazu zählen: 1) Das Nationale Reformprogramm, in dem die Mitgliedstaaten ihre politischen Maßnahmen zur Förderung des Wachstums und der Wettbewerbsfähigkeit 2

3 Mai Juni Juli Oktober erläutern. Das Nationale Reformprogramm bezieht sich auf die vielfältigen Politikbereiche, die im Rahmen von Europa 2020 als relevant für ein intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum erachtet werden. 2) Das jeweilige Stabilitäts- oder Konvergenzprogramm, im dem die haushaltspolitische Planung für das folgende Jahr dargelegt wird. Während die Eurostaaten sogenannte Stabilitätsprogramme vorlegen müssen, reichen die restlichen Mitgliedstaaten Konvergenzprogramme ein. Die beiden Programme unterscheiden sich zwar in ihren Namen, nicht jedoch in ihren Inhalten. Sämtliche Mitgliedstaaten müssen ihr mittelfristiges Haushaltsziel, die zugrunde liegenden Konjunkturannahmen, die geplanten politischen Maßnahmen zur Erreichung des Haushaltsziels sowie die Auswirkungen eventueller Konjunkturänderungen auf die Haushaltslage und den Schuldenstand erläutern. Mitgliedstaaten, die Finanzhilfen erhalten und in diesem Zusammenhang bereits ein wirtschaftliches Anpassungsprogramm durchlaufen, müssen kein Stabilitätsprogramm vorlegen und sind auch von den eingehenden Analysen makroökonomischer Ungleichgewichte ausgenommen. Das Anpassungsprogramm, dessen Umsetzung Bedingung für fortwährende Finanzhilfen ist, deckt haushaltspolitische Aspekte bereits ab. Die Kommission bewertet die politische Planung der Mitgliedstaaten für das kommende Jahr. Sie legt Entwürfe der sogenannten länderspezifischen Empfehlungen vor. Hierbei handelt es sich um individuelle Empfehlungen hinsichtlich der Maßnahmen, die ergriffen werden sollten, um Wachstum und Beschäftigung anzukurbeln. Die Empfehlungen können eine Vielzahl von Bereichen umfassen: Von der Finanzpolitik und der Energiepolitik bis hin zur Gesundheitspolitik. Zeitgleich veröffentlicht die Kommission auch die Ergebnisse der weitergehenden Untersuchungen potentieller makroökonomischer Ungleichgewichte. Der Rat der Europäischen Union berät über die von der Kommission entworfenen länderspezifischen Empfehlungen und verständigt sich auf eine gemeinsame Fassung, die dem Europäischen Rat zur Billigung vorgelegt wird. Der Europäische Rat nimmt die länderspezifischen Empfehlungen an. Die Empfehlungen werden bereits im Juli ausgesprochen, damit die Mitgliedstaaten diese bei der nationalen Haushaltsplanung für das folgende Jahr berücksichtigen können. Die Mitgliedstaaten sind zur Umsetzung der Empfehlungen aufgefordert. Die Eurostaaten müssen ihre vorläufige Haushaltsplanung für das kommende Jahr bis zum 15. Oktober bei der Europäischen Kommission einreichen. November Die Kommission bewertet die eingereichten Haushaltspläne bis spätestens 30. November. Stellt die Kommission fest, dass die Haushaltsplanung deutlich gegen die Vorgaben des Stabilitäts- und Wachstumspaktes verstößt, kann sie von dem fraglichen Mitgliedstaat einen überarbeiteten Haushaltsplan verlangen. Dezember Die Eurostaaten müssen ihre endgültigen Haushaltspläne für das kommende Jahr bis spätestens 31. Dezember verabschieden. 3

4 4. Was ist der Stabilitäts- und Wachstumspakt? Der Stabilitäts- und Wachstumspakt ist ein Instrument zur Koordinierung der nationalen Finanzpolitiken der Mitgliedstaaten. Er soll fehlender Haushaltsdisziplin in den Mitgliedstaaten vorbeugen (präventiver Arm) und dafür sorgen, dass übermäßig verschuldete Staaten schnellstmöglich zu einem ausgeglichenen Haushalt zurückkehren (korrektiver Arm). Damit ist der Stabilitäts- und Wachstumspakt ein wichtiges Mittel, um das Funktionieren der Wirtschaftsund Währungsunion zu gewährleisten. Gemäß der präventiven Komponente des Stabilitäts- und Wachstumspakts müssen die Mitgliedstaaten jährlich Stabilitäts- oder Konvergenzprogramme einreichen, in denen sie darlegen, wie sie mittelfristig eine solide Haushaltslage erreichen bzw. erhalten werden. Die sogenannten Mittelfristziele bestehen für alle Mitgliedstaaten in einem (nahezu) ausgeglichenen Haushalt. Bestehen Zweifel an der Haushaltspolitik eines Mitgliedstaates, veröffentlicht die Kommission eine Frühwarnung. Auf Empfehlung der Kommission spricht der Rat Empfehlungen bezüglich der zu ergreifenden Korrekturmaßnahmen aus. Werden innerhalb eines festgelegten Zeitrahmens keine wirksamen Maßnahmen zur Senkung des Defizits bzw. des Schuldenstands ergriffen, kann die Kommission Sanktionen vorschlagen. Diese treten automatisch in Kraft, sofern sich die Mitgliedstaaten nicht mit einer qualifizierten Mehrheit dagegen aussprechen. In der Regel wird eine verzinsliche Einlage in Höhe von 0.2% des Bruttoinlandsprodukts fällig Die korrektive Komponente des Stabilitäts- und Wachstumspaktes tritt in Kraft, wenn 1) das öffentliche Defizit mehr als 3% des Bruttoinlandsprodukts beträgt oder 2) der öffentliche Schuldenstand 60% des Bruttoinlandsproduktes überschreitet und nur unzureichende Fortschritte bei dessen Abbau gemacht werden. Nimmt der Rat den Vorschlag der Kommission zur Einleitung eines Defizitverfahrens an, empfiehlt er geeignete Korrekturmaßnahmen. Bereits zu diesem Zeitpunkt können Mitgliedstaaten mit übermäßigem Defizit mit Sanktionen belegt werden. Werden die Korrekturmaßnahmen nicht innerhalb der vom Rat gesetzten Frist umgesetzt, können weitere Sanktionen folgen. Zunächst wird die im präventiven Teil des Stabilitäts- und Wachstumspaktes fällig gewordene verzinsliche Einlage in eine unverzinsliche umgewandelt; in einem letzten Schritt kann ein nicht erstattbares Bußgeld verhängt werden. 5. Was ist der "Six-Pack"? Der sogenannte Six-Pack, bestehend aus fünf Verordnungen und einer Richtlinie, verstärkte mit seinem Inkrafttreten im Dezember 2011 den Stabilitäts- und Wachstumspakt in entscheidenden Punkten. Zunächst sorgen die durch den Six-Pack herbeigeführten Reformen dafür, dass die Regeln des Stabilitäts- und Wachstumspaktes sehr viel effektiver durchgesetzt werden können und stärken somit deren Glaubwürdigkeit. Ein neues Abstimmungsverfahren, der sogenannte umgekehrte qualifizierte Mehrheitsentscheid (reverse qualified majority voting) sorgt dafür, dass Sanktionen gegen Mitgliedstaaten, die gegen den Stabilitäts- und Wachstumspakt verstoßen, quasi-automatisch in Kraft treten. Nur wenn sich eine qualifizierte Mehrheit der Mitgliedstaaten gegen die Sanktionen ausspricht, können diese noch verhindert werden. Zudem führt der Six-Pack einen neuen Mechanismus ein, mit dessen Hilfe makroökonomische Ungleichgewichte überwacht und behoben werden sollen: Das Gesamtwirtschaftliche Ungleichgewichtsverfahren (Macroeconomic Imbalance Procedure). Genau wie der Stabilitätsund Wachstumspakt verfügt auch das gesamtwirtschaftliche Ungleichgewichtsverfahren über einen präventiven und einen korrektiven Arm. Der Rat kann auf Empfehlung der Kommission frühzeitig Empfehlungen aussprechen, um Ungleichgewichte zu beheben bevor sie ein gefährliches Ausmaß annehmen (präventiver Arm). Sollten die makroökonomischen Ungleichgewichte extreme Ausmaße annehmen, kann ein sogenanntes "Verfahren bei übermäßigem Ungleichgewicht" (Excessive Imbalance Procedure) gegen den betreffenden Mitgliedstaat eröffnet werden (korrektiver Arm). Im Rahmen eines Verfahrens bei übermäßigem Ungleichgewicht sind die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, der Kommission genaue 4

5 Aktionspläne vorzulegen, die Aufschluss darüber geben, welche Maßnahmen zur Beseitigung des Ungleichgewichts ergriffen werden und zu welchem Zeitpunkt die Maßnahmen umgesetzt werden. Die Kommission kann Empfehlungen hinsichtlich der zu ergreifenden Maßnahmen aussprechen und überwacht die zeitgemäße Umsetzung der angekündigten Reformen. Ausschließlich in Bezug auf die Staaten der Eurozone besteht die Möglichkeit, im Falle mangelnder Reformfortschritte Strafmaßnahmen zu ergreifen. Stellt der Rat erstmalig fest, dass die empfohlenen Maßnahmen zur Beseitigung des makroökonomischen Ungleichgewichts nicht umgesetzt wurden, kann er eine verzinsliche Einlage einfordern, die erst zurückgezahlt wird, wenn das übermäßige Defizit beseitigt ist. Kommt der fragliche Mitgliedstaat seinen Verpflichtungen auch nach dieser Verwarnung nicht nach, kann der Rat ihn mit einer finanziellen Strafe in Höhe von 0,1% des Bruttoinlandsprodukts belegen. Auch in diesem Fall kann eine finanzielle Strafmaßnahme nur verhindert werden, wenn eine qualifizierte Mehrheit der Staaten dagegen stimmt. 6. Was ist der "Two-Pack"? Die zwei Verordnungen, die unter dem Namen Two-Pack bekannt sind, schafften mit ihrem Inkrafttreten im Mai 2013 ein verschärftes Europäisches Semester - jedoch nur für die Eurostaaten. In einer gemeinsamen Währungsunion wie der Eurozone besteht ein großes Risiko, dass die Haushaltspolitik eines Mitgliedstaats Auswirkungen über die nationalen Grenzen hinaus haben wird. Daher entschieden die europäischen Staats- und Regierungschefs, ihre haushaltspolitischen Maßnahmen stärker zu koordinieren als im Rahmen des Europäischen Semesters in seiner bisherigen Form vorgesehen. Durch die Reformen des Two-Packs endet das Europäische Semester für die Eurostaaten nicht - wie für die übrigen Mitgliedstaaten - mit der Verabschiedung der länderspezifischen Empfehlungen im Juli. Bis 15. Oktober eines jeden Jahres müssen die Staaten der Eurozone der Europäischen Kommission einen Entwurf ihres Haushalts für das folgende Jahr vorlegen. Die Kommission untersucht jeden dieser Entwürfe dahingehend, ob er sich im Einklang mit den eingereichten Stabilitäts- und Konvergenzprogrammen sowie mit den länderspezifischen Empfehlungen zur Haushaltspolitik befindet. Bis spätestens 30. November veröffentlicht die Kommission ihre Meinung zu den eingereichten Haushaltsentwürfen. Sollte die Kommission feststellen, dass die haushaltspolitische Planung sich im Widerspruch mit den Vorgaben des Stabilitäts- und Wachstumspaktes befindet, kann sie von dem fraglichen Mitgliedstaat einen überarbeiteten Haushaltsentwurf verlangen. Die Kommission hat jedoch nicht das Recht, Haushaltsentwürfe zu überarbeiten. Auch sind die Mitgliedstaaten nicht dazu verpflichtet, den Empfehlungen der Kommission strikt Folge zu leisten. 7. Was passiert, wenn Mitgliedstaaten gegen die Regeln verstoßen? Staaten, die unter übermäßigen Defiziten oder übermäßigen makroökonomischen Ungleichgewichten leiden, drohen Konsequenzen auf europäischer Ebene. Stellt die Kommission fest, dass ein übermäßiges Defizit bzw. Ungleichgewicht besteht, spricht der Rat auf Empfehlung der Kommission zunächst konkrete Handlungsempfehlungen aus. Der betroffene Staat ist einer verstärkten Überwachung durch die Kommission ausgesetzt bis das Defizit unter die vorgeschriebenen Richtwerte fällt bzw. bis das Ungleichgewicht behoben wurde. Setzt ein Mitgliedstaat die nötigen Reformen nicht um, besteht prinzipiell die Möglichkeit Strafmaßnahmen einzuleiten. Hervorzuheben ist jedoch, dass die Möglichkeiten zur Verhängung von Strafmaßnahmen zwischen den Staaten der Eurozone und den übrigen Mitgliedstaaten höchst unterschiedlich ausfallen. Im Falle übermäßiger Defizite oder übermäßiger Ungleichgewichte kann der Rat auf Empfehlung der Kommission Handlungsempfehlungen aussprechen. Sämtliche Mitgliedstaaten sind dazu angehalten, diesen Empfehlungen Folge zu leisten. Sollten die nötigen Reformen nicht umgesetzt werden, können jedoch ausschließlich gegen die Staaten der Eurozone Strafmaßnahmen verhängt werden. Im Rahmen des Verfahrens bei übermäßigem Defizits 5

6 können diese Strafzahlungen 0,2-0,5% des Bruttoinlandsprodukt entsprechen, im Falle eines Verfahrens bei übermäßigem Ungleichgewicht können diese bis zu 0,1% desselbigen betragen. Auch in Bezug auf die Reformen, die durch den Two-Pack herbeigeführt wurden, lassen sich deutliche Unterschiede zwischen den Eurostaaten und den übrigen Mitgliedstaaten feststellen. Das 'verschärfte Europäische Semester', das der Kommission Interventionsrechte hinsichtlich der nationalen Haushaltsplanungen gewährt, gilt nur für die Staaten der Eurozone. Zusammenfassend ist die wirtschaftspolitische Koordinierung zwischen den Staaten der Eurozone also sehr viel umfassender als zwischen den übrigen Mitgliedstaaten bzw. zwischen den Eurostaaten und den restlichen Mitgliedstaaten. Momentan läuft gegen insgesamt 17 Mitgliedstaaten ein Verfahren wegen übermäßiger Defizite. Die einzigen Ausnahmen sind Bulgarien, Deutschland, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Luxemburg, Rumänien, Finnland und Schweden. Erst im Sommer wurden weitere Defizitverfahren gegen Österreich, Belgien, die Tschechische Republik, Dänemark, die Niederlande und die Slowakei eingestellt. Im Frühjahr 2014 ergaben die eingehenden Analysen der europäischen Kommission, dass in 14 Mitgliedstaaten (Belgien, Bulgarien, Deutschland, Irland, Spanien, Frankreich. Kroatien, Italien, Ungarn, den Niederlanden, Slowenien, Finnland, Schweden und dem Vereinigten Königreich) makroökonomische Ungleichgewichte bestehen, in dreien dieser Staaten (Kroatien, Italien und Slowenien) stuft die Kommission die Ungleichgewichte als exzessiv ein. Stand: Oktober

DER EU-RAHMEN FÜR DIE FISKALPOLITIK

DER EU-RAHMEN FÜR DIE FISKALPOLITIK DER EU-RAHMEN FÜR DIE FISKALPOLITIK Um die Stabilität der Wirtschafts- und Währungsunion sicherzustellen, ist ein solider Rahmen zur Vermeidung nicht tragfähiger öffentlicher Finanzen erforderlich. Eine

Mehr

Öffentlicher Finanzierungssaldo

Öffentlicher Finanzierungssaldo In Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP), Europäische Union (EU-27) und Deutschland, 2001 bis 2011 Prozent 0,5 0 0-0,5 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Jahr 0,2-0,1-1,0-1,5-2,0-1,5-1,5-1,6-0,9-1,0-2,5-3,0-3,5-3,1-2,6-3,2-2,9-2,4-3,3

Mehr

Vorschlag für eine STELLUNGNAHME DES RATES. zum Wirtschaftspartnerschaftsprogramm der Niederlande

Vorschlag für eine STELLUNGNAHME DES RATES. zum Wirtschaftspartnerschaftsprogramm der Niederlande EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 15.11.2013 COM(2013) 910 final 2013/0397 (NLE) Vorschlag für eine STELLUNGNAHME DES RATES zum Wirtschaftspartnerschaftsprogramm der Niederlande DE DE 2013/0397 (NLE)

Mehr

Ehrbare Staaten? EU-Nachhaltigkeitsranking 2015

Ehrbare Staaten? EU-Nachhaltigkeitsranking 2015 Ehrbare Staaten? EU-Nachhaltigkeitsranking 2015 Bernd Raffelhüschen Stefan Moog Gerrit Reeker Stiftung Marktwirtschaft Forschungszentrum Generationenverträge Albert-Ludwigs-Universität Freiburg Vorgestellt

Mehr

Frei Rampe Schlachthofpreise in der EU exkl. USt. Jungrinder R3 in Euro je kg Kaltschlachtgewicht

Frei Rampe Schlachthofpreise in der EU exkl. USt. Jungrinder R3 in Euro je kg Kaltschlachtgewicht Frei Rampe Schlachthofpreise in der EU exkl. USt. Jungrinder R3 in Euro je kg Kaltschlachtgewicht Dänemark Spanien Italien Polen Jänner 3,81 3,64 3,74 3,86 3,88 4,02 4,60 4,01 4,57 3,01 3,40 Februar 3,83

Mehr

Bürger der Europäische Union

Bürger der Europäische Union Eurobarometer-Umfrage, Angaben in Prozent der Bevölkerung, EU-Mitgliedstaaten, Frühjahr 2011 Eurobarometer-Frage: Fühlen Sie sich als Bürger der Europäischen Union? Gesamt Ja = 61 bis 69% Europäische Union

Mehr

Öffentlicher Schuldenstand*

Öffentlicher Schuldenstand* Öffentlicher Schuldenstand* In Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP), ausgewählte europäische Staaten, 1997 bis 2011 Prozent 165 Griechenland 160 * Bruttoschuld des Staates (konsolidiert) 150 140 145

Mehr

Gesetze, damit Sie wichtige Entscheidungen selbst treffen können

Gesetze, damit Sie wichtige Entscheidungen selbst treffen können Gesetze, damit Sie wichtige Entscheidungen selbst treffen können Inhalt dieses Buches In diesem Buch finden Sie: Worum es in diesem Buch geht Wichtiges, was Sie sich merken sollten Ihr Recht, selbst zu

Mehr

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN 24.5.2016 L 135/115 II (Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN VERORDNUNG (EU) 2016/795 S RATES vom 11. April 2016 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1370/2013 mit Maßnahmen zur Festsetzung

Mehr

Empfehlung für einen BESCHLUSS DES RATES

Empfehlung für einen BESCHLUSS DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 18.5.2016 COM(2016) 295 final Empfehlung für einen BESCHLUSS DES RATES zur Aufhebung des Beschlusses 2010/401/EU über das Bestehen eines übermäßigen öffentlichen Defizits

Mehr

Unternehmen nach Beschäftigtengrößenklassen im europäischen Vergleich

Unternehmen nach Beschäftigtengrößenklassen im europäischen Vergleich Unternehmen nach n im europäischen Vergleich Unternehmen Anzahl Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl Anteil Europäische Union (28) : : : : : : : : : : : : : Belgien

Mehr

EUROPAISCHE WIRTSCHAFT

EUROPAISCHE WIRTSCHAFT Europäische Kommission EUROPAISCHE WIRTSCHAFT Generaldirektion Wirtschaft und Finanzen Grundzüge der Wirtschaftspolitik 2000 Konvergenzbericht 2000 Vorschlag für eine Entscheidung des Rates gemäß Artikel

Mehr

Europäische UNION = EU. Wie funktioniert sie, wer macht was?

Europäische UNION = EU. Wie funktioniert sie, wer macht was? Europäische UNION = EU Wie funktioniert sie, wer macht was? Entstehung der EU Gründungsphase (1945 1967) 9. Mai 1950 - französischer Außenminister Robert Schuman legt der Grundstein 1952 wird die Europäische

Mehr

14129/15 HAL/hü 1 DG B 3A

14129/15 HAL/hü 1 DG B 3A Rat der Europäischen Union Brüssel, den 20. November 2015 (OR. en) 14129/15 SOC 668 EMPL 438 ECOFIN 853 POLGEN 166 VERMERK des Generalsekretariats des Rates für den Ausschuss der Ständigen Vertreter (1.

Mehr

Die Euro-Krisenstrategie: Erste Erfolge und weitere Schritte

Die Euro-Krisenstrategie: Erste Erfolge und weitere Schritte Die Euro-Krisenstrategie: Erste Erfolge und weitere Schritte Klaus Regling, Managing Director des ESM, Europabüro, Konrad-Adenauer-Stiftung, Brüssel, 4. Dezember 2012 Europas Reaktion auf die Krise national

Mehr

Erwerbstätigenquoten nach Anzahl der Kinder*

Erwerbstätigenquoten nach Anzahl der Kinder* Erwerbstätigenquoten nach Anzahl der Kinder* In Prozent, nach Frauen und Männern zwischen 25 bis 54 Jahren, Europäische Union **, 2009 Frauen 75,8 71,3 69,2 3 oder mehr 54,7 * Kinder sind all diejenigen

Mehr

8. März 2011: Internationaler Frauentag Frauen und Männer in der EU im Zahlenspiegel

8. März 2011: Internationaler Frauentag Frauen und Männer in der EU im Zahlenspiegel STAT/11/36 4. März 2011 8. März 2011: Internationaler Frauentag Frauen und Männer in der EU im Zahlenspiegel Wie viele der 200 Millionen privaten Haushalte in der EU27 bestehen aus alleinstehenden oder

Mehr

PUBLIC. Luxemburg,den17.Juni2014 (OR.en) RATDER EUROPÄISCHENUNION 10525/14 LIMITE ECOFIN567 UEM189

PUBLIC. Luxemburg,den17.Juni2014 (OR.en) RATDER EUROPÄISCHENUNION 10525/14 LIMITE ECOFIN567 UEM189 ConseilUE RATDER EUROPÄISCHENUNION Luxemburg,den17.Juni2014 (OR.en) 10525/14 PUBLIC LIMITE ECOFIN567 UEM189 GESETZGEBUNGSAKTEUNDANDERERECHTSINSTRUMENTE Betr.: BESCHLUSSDESRATESzurAufhebungdesBeschluses2010/407/EUüber

Mehr

Erweiterung und Reform der Institutionen

Erweiterung und Reform der Institutionen MEMO/04/61 Brüssel, den 16. März 2004 Erweiterung und Reform der Institutionen 1. Europäische Kommission Bis 1. Mai 2004 Das derzeitige System bleibt bestehen. Die Kommission umfasst 20 Kommissarinnen

Mehr

Frauen in politischen Spitzenpositionen der EU-Staaten sowie im EU-Bereich

Frauen in politischen Spitzenpositionen der EU-Staaten sowie im EU-Bereich Prof. Dr. Werner Zögernitz Wien, am 03.03.2014 Frauen in politischen Spitzenpositionen der EU-Staaten sowie im EU-Bereich Im Jahr 2013 hat sich die Europäische Union durch den Beitritt Kroatiens zahlenmäßig

Mehr

Öffentliche Konsultation zur Bewertung der Handelsvertreter-Richtlinie

Öffentliche Konsultation zur Bewertung der Handelsvertreter-Richtlinie Case Id: 9717096c-c4d9-4112-9947-5b764915e2b7 Öffentliche Konsultation zur Bewertung der Handelsvertreter-Richtlinie Fields marked with are mandatory. Einleitung Selbständige Handelsvertreter sind Gewerbetreibende,

Mehr

KONSULTATION ZUR GRENZÜBERSCHREITENDEN VERLEGUNG VON FIRMENSITZEN Konsultation der GD MARKT

KONSULTATION ZUR GRENZÜBERSCHREITENDEN VERLEGUNG VON FIRMENSITZEN Konsultation der GD MARKT KONSULTATION ZUR GRENZÜBERSCHREITENDEN VERLEGUNG VON FIRMENSITZEN Konsultation der GD MARKT Einleitung Vorbemerkung: Das folgende Dokument wurde von der Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen

Mehr

Die Geschichte der Europäischen Union. EUROPA DIREKT Informationszentrum Mannheim

Die Geschichte der Europäischen Union. EUROPA DIREKT Informationszentrum Mannheim EUROPA DIREKT Informationszentrum Mannheim 1 2 1950 schlägt der französische Außenminister Robert Schuman die Integration der westeuropäischen Kohle- und Stahlindustrie vor. 1951 gründen Belgien, Deutschland,

Mehr

Öffentliche Konsultation zur Bewertung der Handelsvertreter-Richtlinie

Öffentliche Konsultation zur Bewertung der Handelsvertreter-Richtlinie Case Id: 89801f71-20b2-4d59-9cd5-834ed01d8048 Öffentliche Konsultation zur Bewertung der Handelsvertreter-Richtlinie Fields marked with are mandatory. Einleitung Selbständige Handelsvertreter sind Gewerbetreibende,

Mehr

11130/15 hm/ab 1 DG D 1B

11130/15 hm/ab 1 DG D 1B Rat der Europäischen Union Brüssel, den 22. Juli 2015 (OR. en) 11130/15 ASIM 62 RELEX 633 VERMERK Absender: Empfänger: Generalsekretariat des Rates Delegationen Nr. Vordok.: 10830/2/15 REV 2 ASIM 52 RELEX

Mehr

Ehrbare Staaten? EU-Nachhaltigkeitsranking

Ehrbare Staaten? EU-Nachhaltigkeitsranking Ehrbare Staaten? EU-Nachhaltigkeitsranking Update 2016 Bernd Raffelhüschen Gerrit Reeker Fabian Peters Stiftung Marktwirtschaft Forschungszentrum Generationenverträge Albert-Ludwigs-Universität Freiburg

Mehr

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Vorschlag für eine RICHTLINIE DES RATES

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Vorschlag für eine RICHTLINIE DES RATES KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN Brüssel, den 16.12.2003 KOM(2003) 825 endgültig 2003/0317 (CNS) Vorschlag für eine RICHTLINIE DES RATES zur Änderung der Richtlinie 77/388/EWG mit dem Ziel der

Mehr

Ausländische Ärztinnen/Ärzte in der Bundesrepublik Deutschland

Ausländische Ärztinnen/Ärzte in der Bundesrepublik Deutschland Baden-Württemberg Blatt 1 Ausländer dar.: Berufstätig Europäische Union 3 162 5,9 455 2 707 5,2 2 129 5,3 291 287 Belgien 21 5,0 3 18 5,9 11 10,0 6 1 Bulgarien 196 8,3 18 178 6,6 150 10,3 8 20 Dänemark

Mehr

Stellungnahme der Kommission vom zur Übersicht über die Haushaltsplanung Deutschlands C(2013) 8001 final

Stellungnahme der Kommission vom zur Übersicht über die Haushaltsplanung Deutschlands C(2013) 8001 final Bundesrat Drucksache 775/13 20.11.13 EU - Fz Unterrichtung durch die Europäische Kommission Stellungnahme der Kommission vom 15.11.2013 zur Übersicht über die Haushaltsplanung Deutschlands C(2013) 8001

Mehr

Die Lage der österreichischen Wirtschaft im EU- Vergleich

Die Lage der österreichischen Wirtschaft im EU- Vergleich Die Lage der österreichischen Wirtschaft im EU- Vergleich Denkwerkstatt 2017 Renner Institut Oberösterreich, 22.4.2017 Markus Marterbauer Wirtschaftswissenschaft und Statistik, AK Wien 20081Q = 100 Wirtschaftliche

Mehr

Arbeitslosigkeit nach der Finanz- und Wirtschaftskrise (Teil 1)

Arbeitslosigkeit nach der Finanz- und Wirtschaftskrise (Teil 1) (Teil 1) Ausgewählte europäische Staaten, im Jahr 2010 und Veränderung der Spanien 2010 20,1 77,9 Estland 16,9 207,3 Slowakei Irland 13,7 14,4 117,5 51,6 Griechenland Portugal 12,0 12,6 41,2 63,6 Türkei

Mehr

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 2. Juni 2017 (OR. en)

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 2. Juni 2017 (OR. en) Rat der Europäischen Union Brüssel, den 2. Juni 2017 (OR. en) 9498/17 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Empfänger: Betr.: SOC 416 EMPL 324 EDUC 249 SAN 208 ECOFIN 441 Beschäftigungsausschuss und Ausschuss

Mehr

Reform-Spotlight 01 / 2004 Mit Nizza am Abgrund?

Reform-Spotlight 01 / 2004 Mit Nizza am Abgrund? ANLAGE I: Vergleich der Entscheidungsverfahren und Institutionen gemäß Vertrag von Nizza und Verfassungsentwurf Thema Vertrag von Nizza Verfassungsentwurf I. Entscheidungsverfahren Qualifizierte Mehrheitsentscheidungen

Mehr

gestützt auf das Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 12,

gestützt auf das Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 12, L 129/12 VERORDNUNG (EU) Nr. 423/2014 S EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND S RATES vom 16. April 2014 zur Angleichung der Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten und sonstigen Bediensteten der Europäischen

Mehr

Top 5 Nettozahler und Nettoempfänger in der EU

Top 5 Nettozahler und Nettoempfänger in der EU Haushaltssalden* der Mitgliedstaaten der päischen Union (EU), verschiedene Bezugsgrößen, 2012 Anteil am BIP **, in Prozent Schweden Dänemark Frankreich Belgien / Niederlande / Großbritannien -0,46-0,45-0,44-0,40-0,39

Mehr

VERBRAUCHERPREISINDIZES nächste Veröffentlichung:

VERBRAUCHERPREISINDIZES nächste Veröffentlichung: VERBRAUCHERPREISINDIZES nächste Veröffentlichung: 28.2.2013 Monat % zu Vorjahr VPI 2010 VPI 2005 VPI 2000 VPI 96 VPI 86 Ø 1990 3,3.... 109,5 170,2 298,6 380,5 381,7 2881,6 3343,6 2839,9 Ø 1991 3,3....

Mehr

GESCHÄFTSORDNUNG DER INTERPARLAMENTARISCHEN KONFERENZ ÜBER STABILITÄT, WIRTSCHAFTSPOLITISCHE KOORDINIERUNG UND STEUERUNG IN DER EUROPÄISCHEN UNION 1

GESCHÄFTSORDNUNG DER INTERPARLAMENTARISCHEN KONFERENZ ÜBER STABILITÄT, WIRTSCHAFTSPOLITISCHE KOORDINIERUNG UND STEUERUNG IN DER EUROPÄISCHEN UNION 1 GESCHÄFTSORDNUNG DER INTERPARLAMENTARISCHEN KONFERENZ ÜBER STABILITÄT, WIRTSCHAFTSPOLITISCHE KOORDINIERUNG UND STEUERUNG IN DER EUROPÄISCHEN UNION 1 In Erwägung PRÄAMBEL - von Artikel 13 des Vertrages

Mehr

DOWNLOAD. Die Europawahl. Politik ganz einfach und klar. Sebastian Barsch. Downloadauszug aus dem Originaltitel: Politik ganz einfach und klar: Wahlen

DOWNLOAD. Die Europawahl. Politik ganz einfach und klar. Sebastian Barsch. Downloadauszug aus dem Originaltitel: Politik ganz einfach und klar: Wahlen DOWNLOAD Sebastian Barsch Die Europawahl Politik ganz einfach und klar Sebastian Barsch Bergedorfer Unterrichtsideen Downloadauszug aus dem Originaltitel: Politik ganz einfach und klar: Wahlen FÖRDER-

Mehr

Binnenhandel der EU (Teil 1)

Binnenhandel der EU (Teil 1) Binnenhandel der EU (Teil 1) Anteil der Ex- und Importe innerhalb der EU-27 an den gesamten Ex- und Importen der Mitgliedstaaten Warenimporte insgesamt, in Mrd. Euro 3.963,0 50,2 Anteil der Importe innerhalb

Mehr

Die Verschuldung der öffentlichen Hand und die daraus resultierenden wirtschaftspolitischen Konsequenzen

Die Verschuldung der öffentlichen Hand und die daraus resultierenden wirtschaftspolitischen Konsequenzen Die Verschuldung der öffentlichen Hand und die daraus resultierenden wirtschaftspolitischen Konsequenzen 8. April 211 Univ.-Prof. Dr. Bernhard Felderer Öffentliche Finanzierungssalden*) in Österreich 27

Mehr

Öffentlicher Schuldenstand*

Öffentlicher Schuldenstand* Öffentlicher Schuldenstand* Öffentlicher Schuldenstand* In Prozent In Prozent des Bruttoinlandsprodukts des Bruttoinlandsprodukts (BIP), (BIP), ausgewählte ausgewählte europäische europäische Staaten,

Mehr

Zu Ihrer Person: 50 character(s) maximum. 50 character(s) maximum. 100 character(s) maximum. Fields marked with * are mandatory.

Zu Ihrer Person: 50 character(s) maximum. 50 character(s) maximum. 100 character(s) maximum. Fields marked with * are mandatory. Umsetzung europäischer Rechnungsführungsnormen für den öffentlichen Sektor (EPSAS) öffentliche Konsultation zu Verwaltungsgrundsätzen und -strukturen künftiger EPSAS Fields marked with are mandatory. Der

Mehr

Abrechnung von Valuten und Devisen

Abrechnung von Valuten und Devisen und - und kurse, Abrechnung von Inland ist das Gebiet der Republik Österreich. Ausland ist das Staatsgebiet außerhalb der Republik Österreich. Das umfasst das Gebiet aller Mitgliedsstaaten der EU, d. h.

Mehr

Ungestrafte Defizitsünder

Ungestrafte Defizitsünder Informationen aus dem Institut der deutschen Wirtschaft Köln Euro-Krise 03.08.2016 Lesezeit 3 Min Ungestrafte Defizitsünder Theoretisch hat die EU den Euro-Stabilitätspakt als Lehre aus der Krise verschärft.

Mehr

Die Delegationen erhalten in der Anlage ANHANG 1 zum Dokument C(2015) 3773 final - Annex 1.

Die Delegationen erhalten in der Anlage ANHANG 1 zum Dokument C(2015) 3773 final - Annex 1. Rat der Europäischen Union Brüssel, den 15. Juni 2015 (OR. en) 9942/15 ADD 1 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Eingangsdatum: 4. Juni 2015 Empfänger: AGRILEG 130 VETER 52 ENV 415 RECH 197 Herr Jordi AYET

Mehr

Frauen in politischen Spitzenpositionen der EU-Staaten sowie im EU-Bereich

Frauen in politischen Spitzenpositionen der EU-Staaten sowie im EU-Bereich Prof. Dr. Werner Zögernitz Wien im Jänner 2017 Frauen in politischen Spitzenpositionen der EU-Staaten sowie im EU-Bereich 1. Allgemeines Der Anteil der Frauen in den politischen Spitzenfunktionen der EU-Staaten

Mehr

Europa und die gesetzliche Rentenversicherung

Europa und die gesetzliche Rentenversicherung Europa und die gesetzliche Rentenversicherung Dr. Herbert Rische Präsident der Deutschen Rentenversicherung Bund 8. aktuelles Presseseminar 13. und 14. November 2012 in Würzburg 1 Weißbuch Rente* Eine

Mehr

II. Institutionen der EU 2. Rat (der EU), Art. 16 EUV Zentrales Legislativ- und Beschlussorgan: Gesetzgeber und Haushalt (jeweils mit EP) (Abs. 1 S.

II. Institutionen der EU 2. Rat (der EU), Art. 16 EUV Zentrales Legislativ- und Beschlussorgan: Gesetzgeber und Haushalt (jeweils mit EP) (Abs. 1 S. 40 2. Rat (der EU), Art. 16 EUV Zentrales Legislativ- und Beschlussorgan: Gesetzgeber und Haushalt (jeweils mit EP) (Abs. 1 S. 1) Zusammensetzung: Minister (Abs. 2) Vorsitz rotiert (Abs. 9) Mitglieder

Mehr

Unterbeschäftigung (Teil 1)

Unterbeschäftigung (Teil 1) Unterbeschäftigung (Teil 1) Mitgliedstaaten der Europäischen Union, 2010 Stille Reserve * Personen die teilzeitbeschäftigt sind, den Wunsch haben, mehr Stunden zu arbeiten und dafür verfügbar sind in Prozent

Mehr

Energie aus Abfall in Europa

Energie aus Abfall in Europa Energie aus Abfall in Europa Eine Bestandsaufnahme und ein Vergleich Manuel Sommer & Arne Ragossnig 2. Wissenschaftskongress Abfall- und Ressourcenwirtschaft Rostock, 29.-30.März 2012 Motivation und Zielsetzung

Mehr

Eheschließungen und Scheidungen (Teil 1)

Eheschließungen und Scheidungen (Teil 1) Eheschließungen und Scheidungen (Teil 1) Je 1.000 Personen, ausgewählte europäische Staaten, Mittelwert 2000 bis 2009 Scheidungen ** Eheschließungen * 2,0 Zypern 9,6 1,3 Türkei 8,5 0,7 Mazedonien, ehem.

Mehr

zu Punkt... der 903. Sitzung des Bundesrates am 23. November 2012

zu Punkt... der 903. Sitzung des Bundesrates am 23. November 2012 Bundesrat Drucksache 685/12 12.11.12 E m p f e h l u n g e n der Ausschüsse R zu Punkt der 903. Sitzung des Bundesrates am 23. November 2012 Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht Der Rechtsausschuss

Mehr

Wie die Europäische Union entstanden ist (1)

Wie die Europäische Union entstanden ist (1) Europa vereinigt sich Wie die Europäische Union entstanden ist () Begonnen hat das Zusammenwachsen Europas bereits am. März mit der Unterzeichnung der Römischen Verträge für die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft

Mehr

Öffentliche Konsultation zur Bewertung der Handelsvertreter-Richtlinie

Öffentliche Konsultation zur Bewertung der Handelsvertreter-Richtlinie Case Id: 05869cd3-35f8-4574-ad37-7960194f518b Öffentliche Konsultation zur Bewertung der Handelsvertreter-Richtlinie Fields marked with are mandatory. Einleitung Selbständige Handelsvertreter sind Gewerbetreibende,

Mehr

Entscheidungsinstitutionen der EU

Entscheidungsinstitutionen der EU Entscheidungsinstitutionen der EU Parlament Kommission Rat Übersicht Folie 1: Übersicht Folie 2: Entscheidungsinstitutionen der EU und ihr Zusammenspiel Folie 3: Europäischer Rat Folie 4: Ministerrat Folie

Mehr

Anzahl der Einwohner im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg (Stand 12/2013)

Anzahl der Einwohner im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg (Stand 12/2013) Anzahl der Einwohner im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg Einwohner gesamt: 273.517 100,00 % davon Einwohner nichtdeutscher Staatsangehörigkeit 63.644 23,27 % davon Einwohner deutsch mit 42.174 15,42 % Deutsche

Mehr

Mittelstand infoservice

Mittelstand infoservice www.mittelstandsbund.de Mittelstand infoservice Fachwissen aus dem Kompetenzcenter Internationalisierung im Mittelstand Mittelstand in Europa Europäischer Mittelstand im Vergleich INHALTSVERZEICHNIS Einleitung

Mehr

Teilzeitbeschäftigung (Teil 1)

Teilzeitbeschäftigung (Teil 1) Teilzeitbeschäftigung (Teil 1) Frauen Männer 76,5 Niederlande 25,4 42,9 39,0 Norwegen Dänemark 15,4 15,2 60,6 Schweiz 14,1 43,3 40,4 Schweden Großbritannien 14,0 12,6 34,7 Irland 11,8 11,4 Rumänien 10,6

Mehr

STÄNDIGE VERTRETUNG ÖSTERREICHS EUROPÄISCHEN UNION

STÄNDIGE VERTRETUNG ÖSTERREICHS EUROPÄISCHEN UNION DIE STÄNDIGE VERTRETUNG ÖSTERREICHS BEI DER EUROPÄISCHEN UNION Botschaftsrätin Mag. Mirjam Rinderer Leiterin des Besuchs- und Informationsdienstes Mitgliedstaaten 27 Länder 500 Millionen Menschen 23 Amtssprachen

Mehr

INFOS FÜR MENSCHEN AUS DEM AUSLAND WENN SIE FÜR EINEN FREIWILLIGEN-DIENST NACH DEUTSCHLAND KOMMEN WOLLEN: IN DIESEM TEXT SIND ALLE WICHTIGEN INFOS.

INFOS FÜR MENSCHEN AUS DEM AUSLAND WENN SIE FÜR EINEN FREIWILLIGEN-DIENST NACH DEUTSCHLAND KOMMEN WOLLEN: IN DIESEM TEXT SIND ALLE WICHTIGEN INFOS. INFOS FÜR MENSCHEN AUS DEM AUSLAND WENN SIE FÜR EINEN FREIWILLIGEN-DIENST NACH DEUTSCHLAND KOMMEN WOLLEN: IN DIESEM TEXT SIND ALLE WICHTIGEN INFOS. Stand: 29. Mai 2015 Genaue Infos zu den Freiwilligen-Diensten

Mehr

Sitzverteilung nach Ländern I. Europaabgeordnete nach Ländern und jeweiligen Vertragsgrundlagen

Sitzverteilung nach Ländern I. Europaabgeordnete nach Ländern und jeweiligen Vertragsgrundlagen Sitzverteilung nach Ländern I. von Nizza von Lissabon -3 99 Deutschland 96 +2 72 Frankreich 74 72 Vereinigtes 73 Königreich 72 Italien 73 +4 50 Spanien 54 50 Polen 51 33 Rumänien 33 25 Niederlande 26 Abweichung

Mehr

PISA Mathematik und Naturwissenschaften (Teil 1)

PISA Mathematik und Naturwissenschaften (Teil 1) PISA und (Teil 1) PISA-* insgesamt, ausgewählte europäische Staaten, Erhebung 2009 554 Finnland 541 520 517 Liechtenstein Schweiz * Informationen zur Interpretation der Punktzahldifferenzen erhalten Sie

Mehr

Die Auswahl der AdR-Mitglieder. Verfahren in den Mitgliedstaaten

Die Auswahl der AdR-Mitglieder. Verfahren in den Mitgliedstaaten Die Auswahl der AdR-Mitglieder Verfahren in den Mitgliedstaaten ZUSAMMENFASSUNG In der Präambel des Vertrags über die Europäische Union wird die "Schaffung einer immer engeren Union der Völker Europas,

Mehr

ANHANG. zum. Vorschlag für einen Beschluss des Rates

ANHANG. zum. Vorschlag für einen Beschluss des Rates EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 18.2.2016 COM(2016) 70 final ANNEX 1 ANHANG zum Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Unterzeichnung im Namen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten

Mehr

Die Europäische Union

Die Europäische Union Die Europäische Union Die Mitgliedsländer der Europäischen Union Im Jahr 1957 schlossen sich die sechs Länder Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und das Königreich der Niederlande unter

Mehr

Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES. zum nationalen Reformprogramm Estlands 2017

Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES. zum nationalen Reformprogramm Estlands 2017 EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 22.5.2017 COM(2017) 506 final Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zum nationalen Reformprogramm Estlands 2017 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm

Mehr

Vorschlag der Europäischen Kommission zur Vollendung der Wirtschafts- und Währungsunion

Vorschlag der Europäischen Kommission zur Vollendung der Wirtschafts- und Währungsunion Die Bevollmächtigte der Freien Hansestadt Bremen 02.11.2015 beim Bund, für Europa und Entwicklungszusammenarbeit Abt. Europa und Entwicklungszusammenarbeit Vorlage für die 4. Sitzung des Ausschusses für

Mehr

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Empfehlung für eine ENTSCHEIDUNG DES RATES

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Empfehlung für eine ENTSCHEIDUNG DES RATES KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN Brüssel, den 8.1.2003 SEK (2003) 9 endgültig EU EINGESCHRÄNKTE VERTEILUNG Empfehlung für eine ENTSCHEIDUNG DES RATES über das Bestehen eines übermäßigen Defizits

Mehr

Baden-Württemberg und die Europäische Union

Baden-Württemberg und die Europäische Union 2016 und die Europäische Union Frankr und die Europäische Union Auch die 2016er Ausgabe des Faltblattes und die Europäische Union zeigt wieder: gehört zu den stärksten Regionen Europas. Im europäischen

Mehr

II. Kurzhistorie der Gemeinschaftswährung. Quelle: Konegen, WWU/IfP 1

II. Kurzhistorie der Gemeinschaftswährung. Quelle: Konegen, WWU/IfP 1 II. Kurzhistorie der Gemeinschaftswährung Quelle: Konegen, WWU/IfP 1 II. Kurzhistorie der Gemeinschaftswährung 1. Zur Vorgeschichte der Europäischen Währungsunion 2. Das Europäische Währungssystem institutioneller

Mehr

Stabilitäts- und Wachstumspakt

Stabilitäts- und Wachstumspakt Stabilitäts- und Wachstumspakt I. Ziel und Inhalt des Stabilitäts- und Wachstumspakts Der Stabilitäts- und Wachstumspakt (SWP) ist ein zentrales Instrument für das Funktionieren der Wirtschafts- und Währungsunion

Mehr

ONR CEN/TS Feste Sekundärbrennstoffe Bestimmung der Dichte von Pellets und Briketts ICS

ONR CEN/TS Feste Sekundärbrennstoffe Bestimmung der Dichte von Pellets und Briketts ICS ICS 75.160.10 ONR CEN/TS 15405 Feste Sekundärbrennstoffe Bestimmung der Dichte von Pellets und Briketts Solid recovered fuels Determination of density of pellets and briquettes Combustibles solides de

Mehr

11979 H: Akte über die Beitrittsbedingungen und die Anpassungen der Verträge - Beitritt der Republik Griechenland (ABl. L 291 vom , S.

11979 H: Akte über die Beitrittsbedingungen und die Anpassungen der Verträge - Beitritt der Republik Griechenland (ABl. L 291 vom , S. 5. WETTBEWERBSPOLITIK 1. 31968 R 1017: Verordnung (EWG) Nr. 1017/68 des Rates vom 19. Juli 1968 über die Anwendung von Wettbewerbsregeln auf dem Gebiet des Eisenbahn-, Straßen- und Binnenschiffsverkehrs

Mehr

index 2014 Klimaschutz-Index Komponenten Komponenten des Klimaschutz-Index 7,5 % 20 % Klimapolitik 30 % Emissionsniveau 10 % 5 % 5 % 5 %

index 2014 Klimaschutz-Index Komponenten Komponenten des Klimaschutz-Index 7,5 % 20 % Klimapolitik 30 % Emissionsniveau 10 % 5 % 5 % 5 % Klimaschutz-Index Komponenten Komponenten des Klimaschutz-Index Nationale Klimapolitik Primärenergieverbrauch pro Kopf Internationale Klimapolitik Effizienz-Trend Effizienz-Niveau Entwicklung der Produktion

Mehr

EPSAS (European Public Sector Accounting Standards)

EPSAS (European Public Sector Accounting Standards) KOMMUNALKONGRESS 2015 EPSAS 2015 Es wird spannend! PROF. DR. DENNIS HILGERS 2 EPSAS (European Public Sector Accounting Standards) EPSAS: Was bisher geschah Six Pack Initiative. Richtlinie 2011/85/EU; Mitteilung

Mehr

Wahlen zum Europäischen Parlament und Sitzverteilung

Wahlen zum Europäischen Parlament und Sitzverteilung Zusatzthema zu Modul 2 Organe der EU Wahlen zum Europäischen Parlament und Sitzverteilung Die Wahlen Der EWG-Vertrag von 1957 bestimmte: Die Versammlung arbeitet Entwürfe für allgemeine unmittelbare Wahlen

Mehr

Ehrbare Staaten? EU-Nachhaltigkeitsranking

Ehrbare Staaten? EU-Nachhaltigkeitsranking Ehrbare Staaten? EU-Nachhaltigkeitsranking Die aktuelle Bilanz von A (Athen) bis Z (Zuwanderung) Bernd Raffelhüschen Stefan Moog Gerrit Reeker Stiftung Marktwirtschaft Forschungszentrum Generationenverträge

Mehr

KLIMAWANDEL 2009 Standard-Eurobarometer-Umfrage (EB71 EP/Kommission): Januar/Februar 2009

KLIMAWANDEL 2009 Standard-Eurobarometer-Umfrage (EB71 EP/Kommission): Januar/Februar 2009 Generaldirektion Kommunikation Referat Beobachtung der öffentlichen Meinung KLIMAWANDEL 2009 Standard-Eurobarometer-Umfrage (EB71 EP/Kommission): Januar/Februar 2009 Erste Ergebnisse: Europäischer Mittelwert

Mehr

Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung

Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung Hinweise Bitte füllen Sie diesen Antrag vollständig aus ( 15 BQFG). Die mit * gekennzeichneten Felder können Sie freiwillig ausfüllen sie ermöglichen eine schnellere

Mehr

EU-Verträge. Iküi Verlag. Textfassungen nach dem Vertrag von Lissabon. mit einer systematischen Einführung. ^JJVJ Bundesanzeiger

EU-Verträge. Iküi Verlag. Textfassungen nach dem Vertrag von Lissabon. mit einer systematischen Einführung. ^JJVJ Bundesanzeiger EU-Verträge Textfassungen nach dem Vertrag von Lissabon Vertrag über die Europäische Union Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union Charta der Grundrechte der Europäischen Union Protokolle

Mehr

Religiöser und spiritueller Glaube (Teil 1)

Religiöser und spiritueller Glaube (Teil 1) Religiöser und spiritueller Glaube (Teil ) Eurobarometer-Umfrage, Angaben in Prozent der Bevölkerung, ausgewählte europäische Staaten, 2005 Europäische Union (EU-25) Malta Türkei Zypern Rumänien Griechenland

Mehr

VERHANDLUNGEN ÜBER DEN BEITRITT BULGARIENS UND RUMÄNIENS ZUR EUROPÄISCHEN UNION

VERHANDLUNGEN ÜBER DEN BEITRITT BULGARIENS UND RUMÄNIENS ZUR EUROPÄISCHEN UNION VERHANDLUNGEN ÜBER DEN BEITRITT BULGARIENS UND RUMÄNIENS ZUR EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 31. März 2005 (OR. en) AA 23/2/05 REV 2 BEITRITTSVERTRAG: SCHLUSSAKTE ENTWURF VON GESETZGEBUNGSAKTEN UND ANDEREN

Mehr

Zweite Schätzung für das erste Quartal 2015 BIP im Euroraum und in der EU28 um 0,4% gestiegen +1,0% bzw. +1,5% im Vergleich zum ersten Quartal 2014

Zweite Schätzung für das erste Quartal 2015 BIP im Euroraum und in der EU28 um 0,4% gestiegen +1,0% bzw. +1,5% im Vergleich zum ersten Quartal 2014 2005Q1 2005Q2 2005Q3 2005Q4 2006Q1 2006Q2 2006Q3 2006Q4 2007Q1 2007Q2 2007Q3 2007Q4 2008Q1 2008Q2 2008Q3 2008Q4 2009Q1 2009Q2 2009Q3 2009Q4 2010Q1 2010Q2 2010Q3 2010Q4 2011Q1 2011Q2 2011Q3 2011Q4 2012Q1

Mehr

Wirtschaft und Finanzen der EU

Wirtschaft und Finanzen der EU Wirtschaft und Finanzen der EU Übersicht Folie 1: Übersicht Folie 2: EU-Haushalt 2007 2013 Folie 3: Die vier Grundfreiheiten des Europäischen Binnenmarktes (1) Freier Warenverkehr Folie 4: (2) Freier Personenverkehr

Mehr

Wahlen, Macht und Mathematik

Wahlen, Macht und Mathematik sascha.kurz@uni-bayreuth.de Lehrstuhl für Wirtschaftsmathematik Universität Bayreuth 3. Tag der Mathematik 12.07.2008 Der EU-Gipfel in Brüssel: Juni 2007 Um was ging es? Rat der Europäischen Union umgangssprachlich

Mehr

Flüchtlinge in der EU

Flüchtlinge in der EU Flüchtlinge in der EU Weil immer mehr Flüchtlinge in die EU kommen, will Brüssel deren Verteilung auf die einzelnen Mitgliedstaaten neu regeln. Genauso wichtig wäre es jedoch, sich um ein Problem zu kümmern,

Mehr

Krankheiten des Atmungssystems. Neubildungen

Krankheiten des Atmungssystems. Neubildungen 178/2013-28. November 2013 Toursachen in der EU28 im Jahr 2010 Kreislaufsystems sind die häufigste Toursache bei Männern und Frauen im Alter von 65 Jahren und älter Bei der älteren Bevölkerung der EU28,

Mehr

Europäische Rechtsetzung

Europäische Rechtsetzung Europäische Rechtsetzung Im Wechselspiel von Parlament, Kommission, Einzelstaaten und Interessengruppen 24. Juni 2010 Juristische Gesellschaft Ruhr e.v., Bochum Lissabon-Vertrag Ändert die zwei Gründungsverträge

Mehr

Auf den Punkt. HAUSHALTS- POLITISCHE ÜBERWACHUNG DER EU. Informationen aus dem Bundesfinanzministerium. Auf dem Weg zur Stabilitätsunion

Auf den Punkt. HAUSHALTS- POLITISCHE ÜBERWACHUNG DER EU. Informationen aus dem Bundesfinanzministerium. Auf dem Weg zur Stabilitätsunion Stand: August 2017 Auf den Punkt. Informationen aus dem Bundesfinanzministerium. HAUSHALTS- POLITISCHE ÜBERWACHUNG DER EU Auf dem Weg zur Stabilitätsunion 1 2 3 4 WEGSTRECKE EDITORIAL Liebe Leserin, lieber

Mehr

EU Austeritätspolitik und Europäische Gewerkschaften

EU Austeritätspolitik und Europäische Gewerkschaften EU Austeritätspolitik und Europäische Gewerkschaften Roland Erne Dozent für Internationale & Vergleichende Arbeitsbeziehungen, University College Dublin, Irland Web: www.ucd.ie/indrel/re.htm Email: Roland.Erne@ucd.ie

Mehr

L A N D K R E I S T A G S A C H S E N - A N H A L T

L A N D K R E I S T A G S A C H S E N - A N H A L T L A N D K R E I S T A G S A C H S E N - A N H A L T Landkreistag Sachsen-Anhalt e.v. Postfach 3663 39011 Magdeburg An die Landkreise in Sachsen-Anhalt Europa Az.: 009-0, 001-5, 900-10/wi Tel.: 0391/56531-20

Mehr

Europäisches Währungsrecht

Europäisches Währungsrecht Europäisches Währungsrecht Textausgabe mit Einführung Stand: 1. 2. 2013 Herausgegeben von Professor Dr. Christoph Herrmann, LL. M. Passau K Verlag C. H. Beck München 2013 Abkürzungsverzeichnis... IX Einführung

Mehr

Empfehlung für EMPFEHLUNG DES RATES. zum nationalen Reformprogramm Dänemarks 2011. und Stellungnahme des Rates

Empfehlung für EMPFEHLUNG DES RATES. zum nationalen Reformprogramm Dänemarks 2011. und Stellungnahme des Rates EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 7.6.2011 SEK(2011) 820 endgültig Empfehlung für EMPFEHLUNG DES RATES zum nationalen Reformprogramm Dänemarks 2011 und Stellungnahme des Rates zum aktualisierten Konvergenzprogramm

Mehr

Liste der ausgeschlossenen Güter Januar 2018

Liste der ausgeschlossenen Güter Januar 2018 Liste der ausgeschlossenen Güter anuar 2018 Belgien Bosnien Herzegowina Bulgarien Dänemark Deutschland Estland Finnland, außer LQ und EQ, außer LQ, außer bei Sondervereinbaru ng Gefahrgut a, außer Sonderregelung

Mehr

Arbeitsmarktstatistik im europäischen Vergleich

Arbeitsmarktstatistik im europäischen Vergleich Arbeitsmarktstatistik im europäischen Vergleich Erwerbslosigkeit, Bruttoinlandsprodukt, Erwerbstätigkeit Oktober 2015 Übersicht 1: Erwerbslosigkeit Die Erwerbslosenquote nach dem ILO-Konzept lag im August

Mehr

Aufbau, Organe und Kompetenzen der EU

Aufbau, Organe und Kompetenzen der EU Vorles ung Öffentliches Recht I Wintersemester 2007/2008 3 Aufbau, Organe und Kompetenzen der EU 44 Aufbau Europäische Union Art. 1 EUV Europäische Gemeinschaften => EGV EG (bis 1992 EWG) EAG (EGKS, bis

Mehr

Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung

Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung Information und Beratung Handwerkskammer Reutlingen, Hindenburgstraße 58, 72762 Reutlingen Karl-Heinz Goller, Telefon 07121 2142-260, E-Mail: karl-heinz.goller@hwk-reutlingen.de

Mehr

Die Zukunft der Europäische Union

Die Zukunft der Europäische Union Eurobarometer-Umfrage, Angaben in Prozent der Bevölkerung, Europäische Union, Frühjahr 2011 Eurobarometer-Frage: Wie ist Ihre Meinung zu den folgenden Vorschlägen? Sind Sie dafür oder dagegen? gemeinsame

Mehr

AKTUELLE ARBEITSMARKTLAGE Februar 2017

AKTUELLE ARBEITSMARKTLAGE Februar 2017 AKTUELLE ARBEITSMARKTLAGE Februar 2017 Bundesminister Alois Stöger Aktuelle Arbeitsmarktentwicklung Arbeitsmarktdaten - Ende Februar 2017 Veränderung geg. Vorjahr absolut in % Unselbständig Beschäftigte

Mehr