Ehemaliger Flugplatz Alt Daber

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1 FFH-Vorprüfung Ehemaliger Flugplatz Alt Daber Bebauungsplan Nr. 02/2009 (Entwurf) Stadt Wittstock, Landkreis Ostprignitz-Ruppin Auftraggeber Beck Energy GmbH Niederlassung Mitte Rehainer Straße Jessen Bearbeiter Ingenieurbüro Ellmann/Schulze GbR Hauptstr Sieversdorf Dr. B. Schulze Dipl.-Ing. (FH) D. Meisel Unterschrift (Planverfasser) Stand: Januar 2011

2 Inhaltsverzeichnis 1 Veranlassung Prüfungskriterien und methodische Anforderungen Beschreibung des geplanten Vorhabens FFH-Prüfung Beeinträchtigung von FFH-relevanten Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Gebiet Dosse FFH-Gebiet Berlinchener See, Berlinchener Luch FFH-Arten nach Anhang II Gesamtbewertung und Votum...16 Ingenieurbüro Ellmann/Schulze GbR, Hauptstraße 31, Sieversdorf 2

3 1 Veranlassung Der Flugplatz Wittstock/Dosse Alt Daber wurde bis 1994 von der russischen Armee genutzt. In den letzten Jahren erfolgte auf den Flächen in unterschiedlicher Intensität eine Nutzung für Motorsport- und Musikveranstaltungen. Aufgrund von insbesondere artenschutzrechtlichen Konflikten wurde von Seiten des Flächeneigentümers der Stadt Wittstock eine anderweitige Nutzung angestrebt. Durch einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung Wittstock wird die Nutzung der großen Freiflächen zur Erzeugung regenerativen Energie favorisiert und im Rahmen einer Ausschreibung ging die Firma Beck Energy GmbH als Gewinner hervor. Durch das Unternehmen ist der Bau und Betrieb von Solar-Modultischen auf einer Fläche von ca. 130 ha vorgesehen. Im Zuge der Maßnahme ist der teilweise Rückbau des Rollfeldes und von einzelnen Sheltern geplant. An das Plangebiet grenzen in einem Abstand von 800 bzw. 400 m die beiden FFH- Gebiete Dosse (DE ) bzw. Berlinchener See, Berlinchener Luch (DE ) an. Die EU-Richtlinie der Flora-Fauna-Habitate (Titel der FFH-Richtlinie: Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen ) steht in engem Bezug zur 1979 verabschiedeten Vogelschutzrichtlinie und bildet aus den Schutzprinzipien der Berner Konvention ein umfangreiches Naturschutzinstrument. Im Vordergrund stehen die Erhaltung der biologischen Vielfalt und die Bewahrung bzw. Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der natürlichen Lebensräume und wildlebenden Tier- und Pflanzenarten. Die Flächen sind als Vorsorgegebiete für den Naturschutz zu betrachten. Die FFH-Richtlinie besitzt folgend Anhänge: Anhang I: Natürliche Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse, für deren Erhaltung besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen, Anhang II: Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse, für deren Erhaltung besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen, Anhang III: Kriterien zur Auswahl der Gebiete, die als Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung bestimmt und als besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden könnten, Anhang IV Streng zu schützende Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse, Anhang V: Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse, deren Entnahme aus der Natur- und Nutzung Gegenstand von Verwaltungsmaßnahmen sein können, Anhang VI: Verbotene Methoden und Mittel des Fangs, der Tötung und Beförderung. Ingenieurbüro Ellmann/Schulze GbR, Hauptstraße 31, Sieversdorf 3

4 Deutsche Rechtsumsetzung In Deutschland erfolgt die rechtliche Umsetzung der Vogelschutz-RL durch Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes vom (BGBl. I, S. 2349) und die FFH-RL durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes vom (BGBl. I, S. 823). Danach gelten folgende Vorschriften gemäß 4 Satz 3 BNatSchG in diesem Zusammenhang unmittelbar: - 19a Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 bis 4 (europäisches Netz NATURA 2000, Begriffsbestimmungen), - 19b Abs. 1 Satz 2 und 3 (Benennung und Meldung der Gebiete an die EU- Kommission), - 19d Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 (Anwendung der FFH-Verträglichkeitsprüfung auf Pläne und Projekte), - 19e (Anwendung der FFH-Verträglichkeitsprüfung auf genehmigungsbedürftige Anlagen nach dem BImSchG), - 19f Abs. 1 (Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften des BauGB über die Zuständigkeit von Vorhaben). Darüber hinaus galten nach 39 BNatSchG vorbehaltlich einer früheren Landesregelung bis zum befristet unmittelbar: - 19b Abs. 5 (einstweiliger Schutz von NATURA 2000-Gebieten ), - 19c (FFH-Verträglichkeitsprüfung); - 19d Satz 1 Nr. 2 (Anwendung der FFH-Verträglichkeitsprüfung auf sonstige Pläne, insbesondere Raumordnungspläne). Außerdem sind für die Umsetzung der FFH-RL nach folgende, in anderen Gesetzen enthaltene Vorschriften maßgebend: - 6 Abs. 2 WHG (Anwendung der FFH-Verträglichkeitsprüfung in wasserrechtlichen Verfahren), - 7 Abs. 7 ROG (Anwendung der FFH-Verträglichkeitsprüfung bei Raumordnungsplänen, Rahmenrecht), - 1a Abs. 2 Nr. 4 BauGB (Anwendung der FFH-Verträglichkeitsprüfung bei der Bauleitplanung), - 29 Abs. 3 BauGB (FFH-Verträglichkeitsprüfung bei Vorhaben im Innenbereich nach 34 BauGB). Vorgehensweise in Brandenburg Auf der Grundlage der gesetzlichen Regelungen und Forderungen (s.u.) ist der Bau eines Solarparks bei Alt Daber gemäß 34 BNatSchG hinsichtlich des Eingriffes in Natur und Landschaft erforderlich. Als Grundlage für das vorliegende Gutachten dienten die Arbeitsanleitung des Arbeitskreises Eingriffsregelung der Landesanstalten/-ämter und des Bundesamtes für Naturschutz 1 sowie eigene Erhebungen zur geplanten Maßnahme. 1 Methodische Anforderungen an die Prüfung von Plänen und Projekten gemäß 19 c Abs. 3 ff BNatSchG, Oktober 1998, unveröffentlicht. Ingenieurbüro Ellmann/Schulze GbR, Hauptstraße 31, Sieversdorf 4

5 2 Prüfungskriterien und methodische Anforderungen In den Standard-Datenbögen für die einzelnen EU-Schutzgebiete sind konkrete Lebensräume und Tier- und Pflanzenarten genannt, die in der Prüfung der Beeinträchtigung zu berücksichtigen sind. Dazu wurden diesbezügliche Kartierungen bzw. Literaturbetrachtungen durchgeführt. Die betroffenen Lebensräume und Arten sind weiterhin im Hinblick auf die Bautätigkeit und der bleibenden Landschaftsveränderung auf einen relevanten Eingriff zu betrachten. Folgende Kriterien sind dabei zu beachten: Kriterien zur Beurteilung der Bedeutung des Gebiets für einen natürlichen Lebensraumtyp des Anhangs I FFH-RL - Repräsentativitätsgrad des in diesem Gebiet vorkommenden natürlichen Lebensraumtyps - Vom natürlichen Lebensraumtyp eingenommene Fläche im Vergleich zur Gesamtfläche des betreffenden Lebensraumtyps im gesamten Hoheitsgebiet des Staates - Erhaltungsgrad der Struktur und der Funktionen des betreffenden natürlichen Lebensraumtyps und Wiederherstellungsmöglichkeit - Gesamtbeurteilung des Wertes des Gebietes für die Erhaltung des betreffenden natürlichen Lebensraumtyps Kriterien zur Beurteilung der Bedeutung des Gebietes für eine gegebene Art des Anhangs II - Populationsgröße und dichte der betreffenden Art in diesem Gebiet im Vergleich zu den Populationen im ganzen Land - Erhaltungsgrad der für die betreffende Art wichtigen Habitatelemente und Wiederherstellungsmöglichkeit - Isolierungsgrad der in diesem Gebiet vorkommenden Population im Vergleich zum natürlichen Verbreitungsgebiet der jeweiligen Art - Gesamtbeurteilung des Wertes des Gebietes für die Erhaltung der betreffenden Art Raumbezug Unter inhaltlich-methodischen Gesichtspunkten wir der Untersuchungsraum differenziert in: - Vorhabensort Der Vorhabensort ist die vom Vorhaben beanspruchte Grundfläche (Standort, Trasse etc.). Er ist Ausgangspunkt aller anlage-, bau- und betriebsbedingten Auswirkungen. Der Vorhabensort (auch Alternativstandorte oder Varianten) wird durch die Projektbeschreibung definiert. Der Vorhabensort kann innerhalb oder außerhalb eines Gebietes im Sinne von FFH-RL oder VRL liegen. - Wirkraum Der Wirkraum muss das gesamte FFH-Gebiet beinhalten, da sich die Erhaltungsziele auf das gesamte Gebiet beziehen. In diesem Raum zu analysieren, ob sich die von dem Vorhaben ausgehenden Wirkfaktoren erheblich auf die Erhaltungsziele des betroffenen Gebiets auswirken können. Denn nur unter Zugrundelegung des gesamten betroffenen Gebiets lassen sich einerseits die erheblichen Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele bestimmen. Ingenieurbüro Ellmann/Schulze GbR, Hauptstraße 31, Sieversdorf 5

6 - Bezugsräume Um zu bewerten, ob festgestellte Beeinträchtigungen sich erheblich auf die Erhaltungsziele eines Gebiets auswirken können, sind theoretische Bezüge zu anderen Gebiete und zum Europäischen ökologischen Netz NATURA 2000 herzustellen. Sofern nicht vorliegend, können die Kriterien für diesen Bewertungsschritt hilfsweise dem Anhang III i.v.m. Art. 1 Buchstaben e) und i) der FFH-RL entnommen werden. Inhaltlich ist die Bedeutung des Gebietes für den Erhaltungszustand der betroffenen Art oder des Lebensraumtyps einzuschätzen. Bewertungstechnisch sind das Gebiet des Mitgliedstaates, die biogeographische Region und das Gebiet der Europäischen Union in angemessenen Abstufungen einzubeziehen. Bestimmung der Erheblichkeit Die Festlegung der Erheblichkeitsschwelle einer Beeinträchtigung des Erhaltungszustands eines Lebensraumtyps oder einer Art von gemeinschaftlichem Interesse bzw. der Erhaltungsziele eines Gebiets kann immer nur gebiets- und damit einzelfallbezogen erfolgen, weil - eine abstrakte, abschließende Aufzählung von Plänen und Projekten, von denen erhebliche Beeinträchtigungen ausgehen können (im Sinne einer Art Positivliste für Projekte, die i.d.r. ein negatives Ergebnis der Verträglichkeitsprüfung nach sich ziehen), kaum möglich ist und deshalb die Wirkungsintensität jeweils spezifisch zu ermitteln ist, - die Erhaltungsziele eines eventuell betroffenen Gebiets in Abhängigkeit vom Naturraum und seiner Ausstattung zu definieren sind und - die Betroffenheit von natürlichen Lebensraumtypen und Arten im Kontext mit der Stabilität der Populationen und Ökosysteme des betroffenen Gebiets sowie der Funktion im Gesamtnetz NATURA 2000 beurteilt werden muss. Da jedoch der Eingriff überwiegend auf einem räumlich begrenzten Standort und auf einem bereits anthropogen beeinflussten Biotoptyp erfolgt, ist die Erheblichkeit entsprechend zu wichten. Dies erfolgt auf der Grundlage der Beurteilung des Gebietes zur Bedeutung nach den Anhängen der FFH-Richtlinie. Minimierung und Ausgleich / Alternativvarianten Im Vorfeld wurden bereits sensible Bereiche des Flugplatzes von der Überplanung ausgeschlossen. Im Zuge der Planung wurden im festgelegten Plangebiet weitere Konfliktschwerpunkte wie die Wahl der abzureißenden Hangargebäude hinsichtlich einer möglichen Minimierung geprüft und in die Planung übernommen. Weiterhin wurden planinterne Flächen für den Ausgleich von Konflikten festgelegt. Ingenieurbüro Ellmann/Schulze GbR, Hauptstraße 31, Sieversdorf 6

7 3 Beschreibung des geplanten Vorhabens Im Gebiet des Bebauungsplanes sollen Anlagen für die Nutzung der Sonnenenergie zur Stromerzeugung (Photovoltaik), ein Umspannwerk zur Transformation des erzeugten Stromes auf die Hochspannungsebene 110 kv sowie Speicherkraftwerke zur geregelten Abgabe des erzeugten Stromes in das öffentliche Netz errichtet werden. Die Fläche des Geltungsbereiches beträgt 184,41 ha, davon Sonstige Sondergebiete Photovoltaik 125,70 ha, Sonstige Sondergebiete Speicherkraftwerk 3,11 ha und Sonstiges Sondergebiet Umspannwerk 0,23 ha. Flächen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft (SPE-Flächen I - VII) nehmen im B-Plangebiet eine Fläche von rund 31 ha ein. Die Westgrenze des Planungsgebietes verläuft entlang der Landesstraße L 153 Wittstock Röbel. Der verwendete Modultyp wird mit FS 380, die Gesamtleistung der insgesamt aufstellbaren Modultische mit rund 71 Mega Watt peak (MWp) angegeben. Das Konstruktionsprinzip ist nachstehender Skizze zu entnehmen. Die Photovoltaik-Module werden in West-Ost ausgerichteten Reihen fest aufgestellt. Die Module dürfen sich gegenseitig nicht beschatten, folglich sind der Konstruktionshöhe wirtschaftliche und einstrahlungsbedingte Grenzen gesetzt (4,50 m über Erdoberfläche); aus demselben Grund ist zwischen den Modulreihen ein Abstand erforderlich, der ebenso wie die Fläche unter den Modulen dauerhaft von Grasland oder Sandtrockenrasen bedeckt ist. Die Trägerkonstruktion besteht aus Holz- und Stahlprofilen. Die Gründung erfolgt mittels Beton-Punkt-Fundamenten (Durchmesser = 0,5 m entsprechend 0,2 m² je Fundament). Eine Modulreihe besteht aus 10 übereinander gesetzten Reihen von Einzelplatten. Sie weisen jeweils einige Zentimeter Abstand von einander auf, so dass das Niederschlagswasser auch innerhalb der Module durchrieseln kann, die gesamte Fläche unter den Modulen befeuchtet und somit einen flächendeckenden, dauerhaften Graswuchs ermöglicht. Das Niederschlagswasser versickert vor Ort. Ingenieurbüro Ellmann/Schulze GbR, Hauptstraße 31, Sieversdorf 7

8 4 FFH-Prüfung Für eine erste Beurteilung der potentiellen Eingriffe sind die Beeinträchtigungen vor Ort und deren mögliche Auswirkungen auf die Schutzgebietsziele bzw. relevanten FFH - Arten und Lebensraumtypen kurz zu prüfen. a) FFH-Gebiet Dosse 2 Gebiets-Code: DE Größe : 613 ha Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie: Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitans und des Callitrichio-Batrachion Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit Quercus robur Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie: Bachneunauge (Lampetra planeri) Bitterling(Rhodeus sericeus) Biber (Castor fiber) Fischotter (Lutra lutra) Bauchige Windelschnecke (Vertigo moulinsiana) Schmale Windelschnecke (Vertigo angustior) b) FFH-Gebiet Berlinchener See, Berlinchener Luch 3 Gebiets-Code: DE Größe : 364 ha Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie: natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit Quercus robur 91D0- Moorwälder 91E0- Auen-Wälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie: Fischotter (Lutra lutra) Bauchige Windelschnecke (Vertigo moulinsiana) Schmale Windelschnecke (Vertigo angustior) 2 Standarddatenbogen FFH-Gebiet Dosse Ausfülldatum 02/2003, Fortschreibung 03/ Standarddatenbogen FFH-Gebiet Berlinchener See, Berlinchener Luch Ausfülldatum 03/2000, Fortschreibung 03/2009 Ingenieurbüro Ellmann/Schulze GbR, Hauptstraße 31, Sieversdorf 8

9 4.1 Beeinträchtigung von FFH-relevanten Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Gebiet Dosse Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitans und des Callitrichio-Batrachion Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit Quercus robur Vorkommen im Plangebiet (Als engeres Plangebiet werden hier das Plangebiet des Solarparks angesehen) Die Dosse selbst hat an diversen Stellen Vorkommen verschiedener Laichkräuter und Gesellschaften des Flutenden Hahenfußes. Durch die entfernte Lage des Flusses zum Plangebiet besteht kein negativer Einfluss auf den LRT. Durch die entfernte Lage des FFH-Gebietes zum Plangebiet ist eine Beeinträchtigung des Wald-LRT nicht erkennbar. Die im Plangebiet vorhandenen Waldflächen sind nicht unter diesen LRT zu fassen. Repräsentativität sgrad des in diesem Gebiet vorkommenden natürlichen Lebensraumtyps Vom natürlichen Lebensraumtyp eingenommene Fläche im Vergleich zur Gesamtfläche des betreffenden Lebensraumtyps im gesamten Hoheitsgebiet des Staates Erhaltungsgrad der Struktur und der Funktionen des betreffenden natürlichen Lebensraumtyps und Wiederherstellungsmöglichkeit entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt Gesamtbeurteilung des Wertes des Gebietes für die Erhaltung des betreffenden natürlichen Lebensraumtyps Ingenieurbüro Ellmann/Schulze GbR, Hauptstraße 31, Sieversdorf 9

10 4.1.2 FFH-Gebiet Berlinchener See, Berlinchener Luch natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitans und des Callitrichio-Batrachion Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit Quercus robur Vorkommen im Plangebiet (Als engeres Plangebiet werden hier das Plangebiet des Solarparks angesehen) Ein schädlicher Einfluss auf Standgewässer erfolgt innerhalb und außerhalb des Plangebiets nicht. Ein schädlicher Einfluss auf Fließgewässer des LRT erfolgt innerhalb und außerhalb des Plangebiets nicht. Durch die entfernte Lage des FFH-Gebietes zum Plangebiet ist eine Beeinträchtigung des Wald-LRT nicht erkennbar. Die im Plangebiet vorhandenen Waldflächen sind nicht unter diesen LRT zu fassen. Repräsentativität sgrad des in diesem Gebiet vorkommenden natürlichen Lebensraumtyps Vom natürlichen Lebensraumtyp eingenommene Fläche im Vergleich zur Gesamtfläche des betreffenden Lebensraumtyps im gesamten Hoheitsgebiet des Staates Erhaltungsgrad der Struktur und der Funktionen des betreffenden natürlichen Lebensraumtyps und Wiederherstellungsmöglichkeit entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt Gesamtbeurteilung des Wertes des Gebietes für die Erhaltung des betreffenden natürlichen Lebensraumtyps Ingenieurbüro Ellmann/Schulze GbR, Hauptstraße 31, Sieversdorf 10

11 91D0- Moorwälder Ein schädlicher Einfluss auf Waldflächen des LRT erfolgt nicht. Der LRT ist im Plangebiet nicht vorhanden. 91E0- Auen-Wälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior Ein schädlicher Einfluss auf Waldflächen des LRT erfolgt nicht. Dem LRT entsprechende Waldtypen sind außerhalb des FFH- Gebiets im Bereich des großen Teichs in minimaler Ausprägung vorhanden. Die Gehölzflächen werden nicht verändert. entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt Ingenieurbüro Ellmann/Schulze GbR, Hauptstraße 31, Sieversdorf 11

12 4.2 FFH-Arten nach Anhang II FFH-Gebiet Dosse Folgende Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie sind zu betrachten: Bachneunauge (Lampetra planeri) Bitterling(Rhodeus sericeus) Biber (Castor fiber) Fischotter (Lutra lutra) Bauchige Windelschnecke (Vertigo moulinsiana) Schmale Windelschnecke (Vertigo angustior) Habitatansprüche der Arten Biber (Castor fiber) Biber bewohnen langsam fließende oder stehende Gewässer. Der Uferbereich muss gute Weichholzbestände aufweisen. Die Wassertiefe muss ca. 2 m betragen und die Gewässer dürfen im Winter nicht bis zum Grund durchfrieren. Der Biber ist mittlerweile flächendeckend entlang der Havel vorhanden und breitet sich stetig vom Unterlauf der Dosse in Richtung Norden aus. Das Vorkommen des Bibers ist bereits bis Wittstock nachgewiesen. Fischotter (Lutra lutra) Er lebt bevorzugt an Fluss und Bachläufen. Bruthöhlen werden an der Uferböschung in vorhandenen oder selbst gegrabenen Höhlen angelegt. Der Fischotter ist mittlerweile flächendeckend entlang der Dosse vorhanden. Der Verlauf der Dosse kann als Wanderweg für die Art genutzt werden. Bitterling (Rhodeus sericeus amarus) Die Tiere leben in pflanzenreicher Uferregion stehender und langsam fließender Gewässer. Sie sind bei der Fortpflanzung auf Großmuscheln angewiesen. Die Dosse ist insgesamt als potentieller Lebensraum zu sehen. Bachneunauge (Lampetra planeri) Bachneunaugen sind stationäre Bewohner kleiner Bäche und Flüsse der Forellen- und Äschenregion. Sie kommen sowohl im Bergland, wie auch in der Ebene vor. Häufig findet man sie zusammen mit Koppen und Bachforellen im gleichen Gewässer. Sie meiden steinige und schnell fließende Gewässerabschnitte, sowie die Unterläufe großer Flüsse. Der Entwicklungszyklus ist bei allen einheimischen Neunaugenarten gleich. Die Eiablage findet von März bis Juni statt. Dabei legen die Weibchen ca Eier an sandigkiesigen Stellen ab. Wie alle Vertreter der Neunaugen sterben die Tiere kurz nach der Eiablage. Die Larven nennt man Querder. Im Gegensatz zu den erwachsenen Tieren haben sie keine Augen und Zähne. Bis zu 6 Jahre (SALEWSKI 1991) leben sie verborgen in schlammigen, ruhigen Bachabschnitten und ernähren sich von Detritus (feines, organisches Material) und Kieselalgen. Am Ende der Larvenphase findet eine Metamorphose zum geschlechtsreifen Tier statt, bei der sich Geschlechtsorgane, Zähne und Augen herausbilden und der Darm schrumpft. Diese Phase beginnt meist gegen Ende Juni und dauert bis zum darauffolgenden Jahr im Frühjahr. Für eine erfolgreiche Vermehrung muss das Gewässer Feinsedimente aufweisen, die den Larven als Lebensraum dienen, sowie kiesige Abschnitte für die Anlage von Laichnestern. Bachneunaugen sind in der Dosse vorhanden. Durch bereits statt gefundene Maßnahmen an der Dosse wurden bereits Erfahrungen im Umgang mit dieser Art gesammelt. Ingenieurbüro Ellmann/Schulze GbR, Hauptstraße 31, Sieversdorf 12

13 Bauchige Windelschnecke (Vertigo moulinsiana) Die Bauchige Windelschnecke bevorzugt nasse, basenreiche Feuchtgebiete, Kalkmoore, Sümpfe, Nasswiesen, Ufer von Niederungsbächen und Seen. Sie lebt vor allem in Seggenrieden, Wasserschwaden- und Rohrglanzgrasröhrichten und sonstigen Röhrichten; seltener in Flach- und Quellmooren. Schmale Windelschnecke (Vertigo angustior) Die Schmale Windelschnecke benötigt hohe und gleichmäßige Feuchtigkeit ohne Austrocknung. Bevorzugt werden Feucht- und Nassbiotope mit einer Präferenz für kalkreichere Standorte. Dies sind u. a. Verladungszonen von Seen, Kalksümpfe, Seggenriede. FFH-Gebiet Berlinchener See, Berlinchener Luch Folgende Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie sind zu betrachten: Fischotter (Lutra lutra) Bauchige Windelschnecke (Vertigo moulinsiana) Schmale Windelschnecke (Vertigo angustior) Habitatansprüche der Arten (siehe oben) Ingenieurbüro Ellmann/Schulze GbR, Hauptstraße 31, Sieversdorf 13

14 Zusammenfassung Beeinträchtigung von FFH-relevanten Arten nach Anhang II: FFH-Gebiet Dosse Schmale Windelschnecke (Vertigo angustior) Bauchige Windelschnecke (Vertigo moulinsiana) 1096 Bachneunauge (Lampetra planeri) Bitterling (Rhodeus sericeus) Populationsgröße und dichte der betreffenden Art in diesem Gebiet im Vergleich zu den Populationen im ganzen Land Kommt abschnittsweise an der Dosse vor. Eine Beeinträchtigung durch das Vorhaben auf das Fließgewässer der Dosse ist nicht zu erwarten. Kommt abschnittsweise an der Dosse vor. Eine Beeinträchtigung durch das Vorhaben auf das Fließgewässer der Dosse ist nicht zu erwarten. Kommt abschnittsweise an der Dosse vor. Eine Beeinträchtigung durch das Vorhaben auf das Fließgewässer der Dosse ist nicht zu erwarten. Kommt abschnittsweise an der Dosse vor. Eine Beeinträchtigung durch das Vorhaben auf das Fließgewässer der Erhaltungsgrad der für die betreffende Art wichtigen Habitatelemente und Wiederherstellungsmöglichkeit Isolierungsgrad der in diesem Gebiet vorkommenden Population im Vergleich zum natürlichen Verbreitungsgebiet der jeweiligen Art Gesamtbeurteilung des Wertes des Gebietes für die Erhaltung der betreffenden Art entfällt entfällt Eine Beeinträchtigung liegt nicht vor. entfällt entfällt s. Vertigo angustior entfällt entfällt Eine Beeinträchtigung liegt nicht vor. entfällt entfällt Eine Beeinträchtigung liegt nicht vor. Ingenieurbüro Ellmann/Schulze GbR, Hauptstraße 31, Sieversdorf 14

15 Dosse ist nicht zu erwarten Die Art hat ihr Areal in Biber den letzten Jahren (Castor fiber) weiter ausgedehnt. Eine Beeinträchtigung der Art ist nicht zu erwarten Die Art hat ihr Areal in Fischotter den letzten Jahren (Lutra lutra) weiter ausgedehnt. Eine Beeinträchtigung der Art ist nicht zu erwarten. FFH-Gebiet Berlinchener See, Berlinchener Luch Aufgrund der Fischotter Biotopausstattung des (Lutra lutra) Plangebiets ist ein Vorkommen der Art unwahrscheinlich. Eine Beeinträchtigung der Art Schmale Windelschnecke (Vertigo angustior Bauchige Windelschnecke (Vertigo moulinsiana)) ist nicht zu erwarten. Die Habitatvoraussetzungen der Arten entsprechen nicht den im Plangebiet vorkommenden Biotopen. Eine Beeinträchtung von Habitaten im FFHgebiet liegt ebenfalls nicht vor. entfällt entfällt Eine Beeinträchtigung liegt nicht vor. entfällt entfällt Eine Beeinträchtigung liegt nicht vor. entfällt entfällt Eine Beeinträchtigung liegt nicht vor. entfällt entfällt Eine Beeinträchtigung liegt nicht vor. Ingenieurbüro Ellmann/Schulze GbR, Hauptstraße 31, Sieversdorf 15

16 5 Gesamtbewertung und Votum Prüfung von Plänen und Projekten gemäß 34 BNatSchG (Umsetzung Art. 6 Abs. 4 FFH-Richtlinie) 1. Werden zwingende Gründe des öffentlichen Interesses, einschließlich solcher sozialer und wirtschaftlicher Art für die Durchführung des Planes/Projektes geltend gemacht? Ja nein Ablehnung 2.Ist eine Alternativlösung durchführbar, die die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck nicht erheblich beeinträchtigt? Nein ja Ablehnung des ursprünglichen Planes oder Projektes und Zustimmung zur Alternative 3.Ist eine Alternativlösung durchführbar, die die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck in geringerem Maße beeinträchtigt? Nein ja Ablehnung des ursprünglichen Planes oder Projektes und Prüfung der Alternative 4. Schließt das betroffene NATURA 2000-Gebiet einen prioritäten natürlichen Lebensraumtyp und/oder eine prioritäre Art ein? Ja nein (weiter bei 8) 5. Sprechen Erwägungen im Zusammenhang mit der Gesundheit der Menschen, der öffentlichen Sicherheit oder maßgeblich günstige Auswirkungen auf die Umwelt für die Durchführung des Planes oder des Projektes? Nein ja (weiter bei 8) 6. Liegen andere zweingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses vor, (einschließlich solcher sozialer wirtschaftlicher Art)? Ja nein Ablehnung des Planes oder Projektes 7. Einholung einer Stellungnahme der Kommission, die bei der innerstaatlichen Abwägung zu berücksichtigen ist 8. Innerstaatliche Abwägung unter Berücksichtigung zwingender Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses einschließlich solcher sozialer und wirtschaftlicher Art Zulassung des Planes bzw. Ablehnung des Planes oder Projektes Projektes Ingenieurbüro Ellmann/Schulze GbR, Hauptstraße 31, Sieversdorf 16

17 Die Maßnahme der Errichtung des Solarparks stellt für keine FFH-Art und auch für keinen FFH-relevanten Lebensraumtypen eine erhebliche Beeinträchtigung dar. Das Vorhaben ist somit gemäß FFH-Richtlinie zulässig. Die beiden FFH-Gebiete befinden sich in einem deutlichen Abstand zum Plangebiet. Weiterhin wird durch die Art der Bebauung auch kein Einfluss auf die vorwiegend aquatisch geprägten Lebenraumtypen und Arten ausgeübt. Ingenieurbüro Ellmann/Schulze GbR, Hauptstraße 31, Sieversdorf 17

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