QUALITÄTSGEMEINSCHAFT HOLZBAU UND AUSBAU e. V., Berlin

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1 QUALITÄTSGEMEINSCHAFT HOLZBAU UND AUSBAU e. V., Berlin 02/ Dezember 2009 An die Mitglieder der Qualitätsgemeinschaft Holzbau und Ausbau e.v. Inhalt 1. Die bauaufsichtliche Einführung der Eurocodes ab Merkblatt DIN 1946 Teil 6 Wohnungslüftung 3. Radonbelastung in Wohngebäuden 4. Energieeffizientes Bauen in Frankreich zu 1.) Zum Ende des Jahres wird ein großer Teil der nationalen Anhänge zu den Eurocodes das sind die europäischen Bemessungsnormen EN 1990 bis EN 1999 zumindest im Entwurf fertig gestellt sein. Nach Abschluss der Arbeiten in den zuständigen Normenausschüssen wird mit Herausgabe der endgültigen Normenfassungen in der ersten Jahreshälfte 2010 das Normenpaket der 58 Eurocode-Teile zur Anwendung vorliegen. Die technischen Inhalte und die Sicherheitsphilosophie der Eurocodes bestimmen schon seit vielen Jahren die deutschen Normen in fast allen Bereichen der Bemessung mit verschiedenen Baustoffen, so dass es keine grundsätzlichen Veränderungen beim Übergang von den deutschen Bemessungsnormen zu den Eurocodes mehr geben wird. Die Gremien der ARGEBAU (Konferenz der für Städtebau, Bau- und Wohnungswesen zuständigen Minister und Senatoren der Länder) planen nach der endgültigen Fertigstellung der nationalen Anhänge eine zügige bauaufsichtliche Einführung, da Deutschland bei der Anwendbarkeit der Eurocodes im europäischen Vergleich deutlich zurückliegt und weil die Möglichkeiten, welche diese Normen bieten, auch den deutschen Anwendern zur Verfügung gestellt werden sollen. Die Dauer der Parallelgeltung von nationalen und europäischen Regeln soll nach derzeitiger Vorstellung mindestens 3 Jahre betragen. Für den Fall, dass nicht alle 58 nationalen Anhänge gleichzeitig fertig gestellt werden können, sollen die Eurocodes in sinnvollen Paketen nacheinander bauaufsichtlich eingeführt werden. Sinnvolle Pakete bestehen dabei jeweils aus den Grundlagen in der EN 1990 mit wesentlichen Lastannahmen (die wichtigsten Teile von EN 1991) und grundlegenden Materialbemessungen im Kaltfall und der Materialbemessung im Brandfall.

2 02/ Dezember 2009 zu 2.) In der Anlage finden Sie das Merkblatt des Bundesverbandes für Wohnungslüftung e.v. Lüften nach Konzept DIN : Lüftung von Wohnungen. Die DIN wurde im Mai diesen Jahres nach mehrmaliger Überarbeitung in aktualisierter Form veröffentlicht. Die diversen Regelwerke wie EnEV, DIN und die DIN forderten bisher gleichzeitig eine dichte Gebäudehülle und die Gewährleistung eines Mindestluftwechsels. Dies birgt ein gewisses Widerspruchspotential. Die Frage, ob die Mindestlüftung manuell durch den Nutzer oder mechanisch durch eine Lüftungsanlage erfolgen muss, blieb bisher unbeantwortet. Die aktualisierte Fassung der DIN konkretisiert, für welche Leistungen der Nutzer herangezogen werden kann und vor allem für welche nicht. Das Merkblatt dokumentiert in komprimierter und transparenter Form die wichtigsten Aspekte der neuen Lüftungsnorm und zeigt die Konsequenzen für die Praxis auf. Weitere Informationen sowie diverse Planungstools können auf der Internetseite heruntergeladen werden. zu 3.) Das deutsche Bundesamt für Strahlenschutz weist regelmäßig auf die hohen Radonkonzentrationen in Wohngebäuden hin. Radon gelangt vorwiegend durch die Atemluft in den menschlichen Körper und verursacht Lungenkrebs. Das radonbedingte Lungenkrebsrisiko in Wohnungen steigt um ca. 8% pro 100 Becquerel pro Kubikmeter (Bq/m³). Bereits zwischen 100 und 200 Bq/m³ werden zusätzliche Krebserkrankungen beobachtet. Jährlich sterben in Deutschland etwa Menschen an Radon, also alle vier Stunden ein Mensch. Möglicherweise trägt Radon auch zur kindlichen Leukämie bei. Es besteht dringender Handlungsbedarf, die Radonexpositionen zu senken. Zielwert für Neubauten: 100 Bq/m 3 Orientierungswert für Sanierungsentscheidungen an Altbauten: 200 Bq/m 3 Das natürlich radioaktive Edelgas Radon entsteht als Zerfallsprodukt von Uran und Thorium im Erdreich. Aus dem Baugrund gelangt Radon ins Freie und in das Gebäude, wenn der bodenberührte Gebäudebereich (entweder der Keller oder nicht unterkellerte Bereiche über die Bodenplatte und die Anschlüsse der aufgehenden Bauteile) nicht ausreichend dicht ist. Deshalb ist die Dichtheit im erdberührten Bereich von enormer Bedeutung für die Radonkonzentrationen im Gebäudeinneren. Undichte Fugen zwischen Bauwerksteilen, ungenügend abgedichtete Kabel- und Rohrdurchführungen und andere Schwachstellen begünstigen das Eindringen des Edelgases Radon in das Gebäude. Passivhäuser sind aufgrund ihrer dichten Bauweise dagegen weitestgehend sicher. Kritisch sind Häuser mit reinen Abluftanlagen, da diese durch den entstehenden Unterdruck im Haus ein Eindringen durch erdberührte Bauteile verursachen. Demgegenüber wirkt eine Zu- und Abluftanlage, wie sie in Passivhäusern eingesetzt wird, mit kontinuierlichen Luftaustausch hohen Radonkonzentrationen entgegen. Wird die Atem- Seite 2

3 02/ Dezember 2009 luft über einen Erdwärmetauscher geführt, ist dessen Dichtheit, besonders an den Rohrverbindungen, sicherzustellen. Weitere Informationen und eine aktuelle Karte der Radonverteilung in Deutschland können auf der Internetseite eingesehen werden. zu 4.) Als Dateianhang erhalten Sie eine Pressemeldung über das französische Umweltprogramm zum energieeffizienten Bauen, aus dem ein hohes Auftragspotential zu erwarten ist. Firmen, die interessiert sind, Arbeiten in Frankreich auszuführen, könnten dies als Chance nutzen. Um die speziellen französischen Rahmenbedingungen für den französischen Markt berücksichtigen zu können, findet am in Düsseldorf eine Informationsveranstaltung hierzu statt. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Dateianhang. Mit freundlichen Grüßen QUALITÄTSGEMEINSCHAFT HOLZBAU UND AUSBAU E. V. Stefan Fichtl [Vorsitzender] Johannes Niedermeyer [Referent] Anlagen Seite 3

4 VFW-Information 07/2009 Lüften nach Konzept DIN : Lüftung von Wohnungen Mit Ausgabedatum Mai 2009 wurde nach mehrjähriger Überarbeitung die aktualisierte Lüftungsnorm DIN veröffentlicht. Damit ist sie für alle am Bau Beteiligten verbindlich. Sie schafft Regeln für die Belüftung von Wohngebäuden (Neubauten und Sanierungen) und legt Grenzwerte sowie Berechnungsmethoden für den notwendigen Luftaustausch fest. Sie defi niert erstmalig ein Nachweisverfahren, ob eine lüftungstechnische Maßnahme für ein Gebäude erforderlich ist. Ziele Wegen der heute vorgeschriebenen energiesparenden Bauweise, sind die Haushüllen so dicht, dass bei üblichem Lüftungsverhalten nicht genügend neue Luft nachströmt. Die Folgen können Feuchteschäden, Schimmelbefall und Schadstoffanreicherungen in der Raumluft sein. Die verschiedenen Regelwerke (u. a. Energieeinsparverordnung (EnEV), DIN , DIN ) forderten gleichzeitig eine dichte Gebäudehülle und die Sicherstellung eines Mindestluftwechsels. Damit standen sie scheinbar im Widerspruch zueinander. Bisher blieb offen, wie diese Mindestlüftung erfolgen muss: manuell durch den Nutzer oder durch eine Lüftungsanlage? Die aktualisierte Fassung der DIN schließt diese Lücke und konkretisiert, für welche Leistungen der Nutzer herangezogen werden kann und - viel wichtiger - für welche nicht. Lüftungskonzept und Lüftungsstufen Die DIN verlangt jetzt die Erstellung eines Lüftungskonzeptes für Neubauten und Renovierungen. Für letztere ist ein Lüftungskonzept notwendig, wenn im Ein- und Mehrfamilienhaus mehr als 1/3 der vorhandenen Fenster ausgetauscht bzw. im Einfamilienhaus mehr als 1/3 der Dachfl äche neu abgedichtet werden. Das heißt: Der Planer oder Verarbeiter muss festlegen, wie aus Sicht der Hygiene und des Bauschutzes der notwendige Luftaustausch erfolgen kann. Das Lüftungskonzept kann von jedem Fachmann erstellt werden, der in der Planung, der Ausführung oder der Instandhaltung von lüftungstechnischen Maßnahmen oder in der Planung und Modernisierung von Gebäuden tätig ist. Herzstück der Norm ist die Festlegung von vier Lüftungsstufen unterschiedlicher Intensität: :: Lüftung zum Feuchteschutz Lüftung in Abhängigkeit vom Wärmeschutzniveau des Gebäudes zur Gewährleistung des Bautenschutzes (Feuchte) unter üblichen Nutzungsbedingungen bei teilweise reduzierten Feuchtelasten (z. B. zeitweilige Abwesenheit der Nutzer, Verzicht auf Wäschetrocknen). Diese Stufe muss gemäß Norm ständig und nutzerunabhängig sicher gestellt sein. :: Reduzierte Lüftung Zusätzlich notwendige Lüftung zur Gewährleistung des hygienischen Mindeststandards (Schadstoffbelastung) und Bautenschutzes bei zeitweiliger Abwesenheit des Nutzers. Diese Stufe muss weitestgehend nutzerunabhängig sicher gestellt sein. :: Nennlüftung Beschreibt die notwendige Lüftung zur Gewährleistung der hygienischen und gesundheitlichen Erfordernisse sowie des Bautenschutzes bei Normalnutzung der Wohnung. Der Nutzer kann hierzu teilweise mit aktiver Fensterlüftung herangezogen werden. :: Intensivlüftung Dient dem Abbau von Lastspitzen (z. B. durch Kochen, Waschen) und auch hier kann der Nutzer teilweise mit aktiver Fensterlüftung herangezogen werden. Bundesverband für Wohnungslüftung e.v. Geschäftsführer Raimund Käser Wasserstrasse 26a Viernheim Tel Fax info@wohnungslueftung-ev.de www. wohnungslueftung-ev.de VFW-Information S c h n e l l i n f o r m i e r t Ein Planungstool Lüftungskonzept (Nachweisverfahren nach DIN ) zum kostenlosen Download und Infos zu dem Rechtsgutachten Haftungsrisiken bei Wohngebäuden ohne Lüftungsanlage auf oder bei der VFW-Geschäftsstelle, Wasserstr. 26a, Viernheim, Tel

5 VFW-Information Wichtigste Frage bei der Erarbeitung des Lüftungskonzeptes ist es, wie die Lüftung zum Feuchteschutz sicher gestellt werden kann. Faktoren, die in die Berechnung einfl ießen, sind Dämmstandard, Art sowie Lage des Gebäudes. Erstere geben den Hinweis darauf, mit welchen Undichtheiten in der Haushülle gerechnet werden kann. Die Wohnfl äche zeigt die zu erwartenden Belastungen. Die Lage des Hauses ist wichtig, um die Windbelastung einzuschätzen. Es gilt die Faustregel: je mehr Wind desto größer die natürliche Infi ltration. Der Norm ist deswegen eine Windkarte des deutschen Wetterdienstes hinterlegt. Lüftungstechnische Maßnahmen Reicht die Luftzufuhr über Gebäudeundichtheiten nicht aus, um die Lüftung zum Feuchteschutz sicher zu stellen, muss der Planer lüftungstechnische Maßnahmen (LtM) vorsehen. Das kann die zusätzliche Lüftung über Schächte oder in der Außenhülle eingelassene Ventile, so genannte Außenwandluftdurchlässe (ALD), sein oder über die ventilatorgestützte Lüftung von technischen Wohnungslüftungsanlagen erfolgen. Für diese Stufe ist es unzulässig, aktive Fensterlüftung durch die Bewohner einzuplanen. Die Lüftung zum Feuchteschutz muss nutzerunabhängig funktionieren! Auch für die nachfolgenden Lüftungsstufen muss der Planer festlegen, wie er den notwendigen Luftaustausch erzielen will. Bei Quer- und Schachtlüftungssystemen muss er die aktive Fensterlüftung schon ab der reduzierten Lüftung einplanen und sollte den Nutzer explizit darauf hinweisen. Bei der ventilatorgestützten Lüftung kann falls erforderlich - der Planer das aktive Öffnen der Fenster bei der Intensivlüftung berücksichtigen. Bei erhöhten Anforderungen an Energieeffi zienz, Schallschutz und Raumluftqualität ist immer eine ventilatorgestützte Lüftung erforderlich. Sonderfall Fensterlose Räume Einen Sonderfall stellen fensterlose Räume in einer Wohnung dar. Ihre Belüftung muss nach wie vor nach den Vorgaben der aktuellen DIN Ausgabe Juli 2009 geplant und umgesetzt werden. Gemäß der DIN können die für fensterlose Räume vorgesehenen Lüftungstechnischen Maßnahmen ausreichend sein, um die Versorgung der gesamten Wohneinheit mit frischer Luft zu gewährleisten. Auch dies muss für den Einzelfall geprüft werden und ist mit einigen Fragen verbunden. So stellt sich die Frage, inwieweit eine abschaltbare Belüftungseinrichtung im Bad ausreichend für die Lüftung zum Feuchteschutz der gesamten Wohnung sein kann, wenn sie in der Regel nur kurze Zeit am Tag läuft. Haftungsrisiken: Die aktualisierte Norm DIN sorgt in den entscheidenden Bereichen für Rechtssicherheit. Trotzdem bleiben selbst bei Einhaltung der Norm rechtliche Risiken für Planer und Bauausführende bestehen. Selbst bei strikter Einhaltung der Vorgaben kann es sein, dass für die Herstellung eines hygienischen Raumklimas die notwendige aktive Fensterlüftung, die sich auch aus dem Lüftungskonzept ergibt, als unzumutbar eingeschätzt wird. So stufen zum Beispiel die Gerichte zunehmend bei ganztägig berufstätigen Nutzern bereits ein zweimaliges Stoßlüften am Tag als kritisch bzw. als nicht zumutbar ein. Kritisch wird die Lage auch bei milden Wintern, bei Windstille und in den Übergangsjahreszeiten. Die geringeren Temperaturunterschiede zwischen Wohnungs- und Außenluft verlangsamen den Luftaustausch. Reicht ein 10-minütiges Lüften bei kaltem Wetter aus, um die Raumluft einmal komplett auszuwechseln, reduziert sich die Luftwechselrate bei milderen Temperaturen drastisch. Schon bei 0 o Celsius können aus hygienischer Sicht deutlich mehr Lüftungen pro Tag erforderlich sein. Solch häufi ges Lüften ist den Bewohnern nach der heutigen Rechtsprechung nicht zuzumuten. Durch einen entsprechenden Passus in den allgemeinen Geschäftsbedingungen ist diesem Umstand nicht zu entkommen. In einem solchen Fall müssten schon sehr detaillierte Lüftungsanweisungen deutlicher Vertragsbestandteil werden. Und selbst dann ist es nach Ansicht von Rechtsexperten höchst zweifelhaft, ob nicht ein Verstoß gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik vorliegt. Wer auf der sicheren Seite sein will, plant so, dass bei einem realistisch eingeschätzten Lüftungsverhalten der Menschen der hygienische Luftaustausch sicher gestellt ist. Das Lüftungskonzept zeigt dazu Lösungsansätze auf. Bundesverband für Wohnungslüftung e.v. Geschäftsführer Raimund Käser Wasserstrasse 26a Viernheim Tel Fax info@wohnungslueftung-ev.de www. wohnungslueftung-ev.de VFW-Information -2-

6 RECYCLINGPORTAL - Energieeffizientes Bauen: Französische Umwe von :48 Archiv Zurück Impressum Energieeffizientes Bauen: Französische Umweltprogramme bieten Chancen für deutsche Firmen Übersetzung Gadgets - powered by Google Düsseldorf - Im Rahmen des 2008 verabschiedeten Umweltprogramms "Grenelle de l'environnement" legt die französische Regierung einen Schwerpunkt auf die Verbesserung der Energieeffizienz von Wohnungen und öffentlichen Gebäuden. So soll der Energieverbrauch bis 2020 um über ein Drittel sinken. Beinahe die Hälfte der mit 440 Milliarden Euro angesetzten Fördermittel des französischen Umweltprogramms geht in die Baubranche. Damit ist der Weg für eine rasante Entwicklung des Marktes geebnet. Für internationale Unternehmen ergeben sich hieraus interessante Chancen für den Markteinstieg. Frankreichs gesamter Wohnungspark wurde Anfang 2009 mit 31,3 Millionen Einheiten angegeben. Das französische Umwelt- und Investitionsprogramm sieht für den Zeitraum von 2009 bis 2012 ein erstes Paket von Renovierungen vor und ab 2013 eine Anhebung des Volumens auf Einheiten pro Jahr. Bis 2020 will die französische Regierung rund 192 Milliarden Euro in die thermische Renovierung von privaten und öffentlichen Gebäuden Foto: Pixelio / Rainer Sturm investieren. Der Markt für Energieeffizienz-Maßnahmen bei Privatwohnungen soll bis 2012 auf 22 Milliarden Euro ansteigen. Dies betrifft vornehmlich die Bereiche Isolierung, Heizung und Klimatisierung. Geschäftschancen für deutsche Firmen bestehen insbesondere im Ausbau von Wohnungen und Wirtschaftsbauten sowie generell bei handwerklichen Bautätigkeiten. Zahlreiche deutsche Firmen sind bereits im Geschäft viele aus grenznahen Gebieten und oft als Subunternehmer für spezielle Aufgaben. Auch über die öffentlichen Ausschreibungsverfahren steht der deutschen Greenbuilding-Branche der Weg in den französischen Markt offen. Mit welchen Rahmenbedingungen sich mittelständische Unternehmen beim Eintritt in den französischen Markt auseinandersetzen müssen und wie deutsche Bauunternehmer von den aktuellen Entwicklungen in Frankreich profitieren können, das sind die Themen des Fachseminars Energieeffizientes Bauen in Frankreich am 28. Januar 2010 im Renaissance Hotel in Düsseldorf. Gerade für deutsche Bauunternehmen lohnt sich ein Engagement in Frankreich. Expertise im Bereich des nachhaltigen und energieeffizienten Bauen ist im Nachbarland gefragt und der logistische Aufwand für deutsche Firmen hält sich in Grenzen, sagt die Veranstalterin Annette Nüsslein von der Unternehmensberatung Erneuerbare Energien. Entscheidend ist, die nationalen Vertriebs- und Zertifizierungsvorgaben zu kennen und mit den baurechtlichen Besonderheiten vor Ort vertraut zu sein, so Nüsslein weiter. Allerdings: Für ausländische Unternehmen ist vor dem Markteintritt die Analyse relevanter Aspekte wie Genehmigungen, Förderrecht und Business-Planung sehr wichtig, erklärt einer der Referenten, Dr. Christophe Kühl von der Kölner Kanzlei Epp, Gebauer & Kühl. Das Programm samt Anmeldeformular kann unter windconsultant.de heruntergeladen werden. Quelle: Unternehmensberatung Erneuerbare Energien - windconsultant/gadore - Ähnliche Artikel: 10-jähriges Jubiläum der Renexpo erfolgreich zu Ende gegangen Macher der Branche mit Energy-award ausgezeichnet RENEXPO Austria 2009: Erster Messetag erfolgreich zu Ende gegangen Die amerikanische Energiewende - Fachkonferenz am 19. Juni 2009 im Wirtschaftsministerium Düsseldorf Französische Solarbranche attraktiv für ausländische Unternehmen Zurück Artikel vom: :47 MSV Mediaservice & Verlag GmbH, Bergstr. 16, D Biburg

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