Info Per 1. Dezember 2008

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1 Info Per 1. Dezember 2008 Buchhaltung 5 Mehrwertsteuer 7 Der neue Lohnausweis 10 Löhne Vorsorge Rente Kapital BVG 23 Arbeitsrecht Führungskultur 34 Steuern 44 Finanzierung / Liquidität 56 Versicherungen 66 Immobilien 72 Diverses 75 euerungen beim Lohn per 1. Januar In eigener Sache 81 Anhänge 83 Revisionen Steuerberatungen Buchhaltungen Abschlussberatungen Treuhandgeschäfte Unternehmensgründungen Revidas Treuhand AG Flurhofstrasse 52a 9000 St.Gallen Telefon ++41 (0) Telefax ++41 (0) admin@revidas.ch Internet

2 Revidas Info / 84 An die Mandanten und Freunde der Revidas! Haben auch Sie das Gefühl, dass das letzte Jahr noch schneller vergangen ist? Liegt es an der Zeit, vielleicht daran, dass wir älter werden? Oder an den Turbulenzen, die uns in Atem halten? Trotz Schlagzeilen, die nur noch von Milliarden sprechen, dürfen wir nicht vergessen, dass auch in der Schweiz gemäss Statistik 380'000 von Armut betroffene Personen, hiervon 146'000 als "working poor", leben. Als Armutsgrenze gilt ein monatliches Budget von: Alleinstehende CHF 2' Alleinerziehende mit zwei Kindern CHF 3' Paar ohne Kind CHF 3' Paar mit zwei Kindern CHF 4' Leider hat die Armutsquote wieder den Bestand des Jahres 2000 erreicht bzw. überschritten. Überdurchschnittlich von Armut betroffen sind sogar Selbständigerwerbende und Selbständigerwerbende ohne Angestellte. Dies liegt sicher daran, dass nur der Selbständige keinen Mindestlohn erhält, sondern einfach "nur" den Rest. Seit den 70er Jahren mussten wir uns wieder daran gewöhnen, in Konjunkturzyklen zu leben, die mehr oder weniger dem klassischen Muster früherer Zeiten folgen. Das Wachstum der letzten zwei Jahre lag über dem Potential, das unsere Volkswirtschaft mit ihren doch beschränkten Ressourcen lange Zeit durchhalten kann. Der Abschwung hätte also auch von innen kommen können. Wir alle müssen uns bewusst werden, dass Bäume nicht in den Himmel wachsen können. Vergessen wir nicht, dass zwischen 2007 und 2008 in der Schweiz nochmals 42'000 neue Vollzeitstellen geschaffen wurden und zu einem erheblichen Teil nur mit Zuwanderern aus dem europäischen Wirtschaftsraum besetzt werden konnten. Im nächsten Jahr dürften nochmals rund 10'000 neue Arbeitsplätze entstehen. Die jetzige Finanzkrise führt jedoch leider nicht nur zu einem Abschwung, sondern ist zu einer generellen Vertrauenskrise im Bankensystem geworden. Sicherheit bieten nur noch Banken mit vollen Kassen. Somit könnte es zum "Glück im Unglück" werden, dass die UBS AG zu einem sehr frühen Zeitpunkt CHF 30 Mia. Kapital, mehr oder weniger als erste Bank, von alten und neuen Aktionären beschafft hat. Der Sparer muss sich bewusst werden, dass neben Post und Kantonalbanken, bei denen der Bund respektive die Kantone eine Garantie für die Kontoguthaben erbringen, pro Bank und pro Person CHF 30' als abgesichert gelten. Einzige Sicherheit bietet nur die Diversifikation. Auch Geldmarkt-Buchforderungen gehören zu sicheren Geldinstrumenten (siehe Punkt 8.9). Vielleicht war unsere Strategie und Empfehlung in den letzten Jahren, wie wir sie unseren Kunden empfohlen haben, nun doch nicht ganz falsch. Haben wir uns doch immer wieder eingesetzt für: gesunde Finanzierung der Familiengesellschaften Bildung von Privatvermögen Sicherstellung der Altersvorsorge Amortisation vor allem der privaten Hypotheken keine Wertschriftenanlagen refinanziert mit Fremdkapital. Auch sind wir der Überzeugung, dass die Aussage "keine wirtschaftliche Entwicklung ohne Bärenmärkte und Rezession" im längerfristigen Horizont ihre Berechtigung erhalten wird. So sind wir sicher, dass sich nur derjenige im Aktienmarkt bewegen darf, der Geduld und erven hat und bereit ist, die gewählte Strategie zwar anzupassen, aber durchzuhalten.

3 Revidas Info / 84 Revidas Info / 84 Gold als Variante ist dann denkbar, wenn die Anleger das Vertrauen in Aktien, Anleihen und Gold andere als Wertpapiere Variante ist verlieren. dann denkbar, Wer einen wenn Teil die Anleger seines Vermögens das Vertrauen als Versicherung in Aktien, Anleihen in Gold und investiert, Wertpapiere sollte jedoch verlieren. die Bonitätsfalle Wer einen meiden Teil seines und Goldzertifikate Vermögens als ganz Versicherung vermeiden in und Gold viel- in- andere vestiert, leicht eher sollte den jedoch direkten die Erwerb Bonitätsfalle von Goldbarren meiden und oder Goldzertifikate -münzen ins ganz Auge vermeiden fassen. Selbst und im vielleicht eines eher Bankkonkurses den direkten hat Erwerb man Zugriff von Goldbarren auf ein Bankschliessfach. oder -münzen ins Auge fassen. Selbst im Fall Fall eines Bankkonkurses hat man Zugriff auf ein Bankschliessfach. Könnten die beiden Zitate aus dem Buch "Starke Worte 50 Persönlichkeiten über den Satz Könnten ihres Lebens" die beiden sogar Zitate hierzu aus ihre dem Berechtigung Buch "Starke finden? Worte 50 Persönlichkeiten über den Satz ihres Lebens" sogar hierzu ihre Berechtigung finden? "Vergiss nicht, wieder vom Podest herunterzusteigen" (Bernhard Russi) "Vergiss nicht, wieder vom Podest herunterzusteigen" (Bernhard Russi) und und "Wissen, wie weit man zu weit gehen kann" (Christophe Keckeis) "Wissen, wie weit man zu weit gehen kann" (Christophe Keckeis) Behalten wir eines vor Augen: Wächst eine Firma über ein gewisses Stadium hinaus, ist der Behalten Gang an die wir Börse eines vor oft nicht Augen: mehr Wächst zu vermeiden, eine Firma da über die ein Gründerfamilie gewisses Stadium allein nicht hinaus, mehr ist genügend Kapital an die Börse zur Finanzierung oft nicht mehr des zu weiteren vermeiden, Wachstums da die Gründerfamilie hat, zumal die allein Bankschulden nicht mehr nicht genü- der Gang gend schneller Kapital wachsen zur Finanzierung sollten als das des Eigenkapital. weiteren Wachstums Somit bleiben hat, zumal wir alle die auf Bankschulden die Finanzsysteme nicht schneller und auf die wachsen Börse angewiesen. sollten als das Denken Eigenkapital. wir auch Somit nur an bleiben die Altersvorsorge. wir alle auf die Finanzsysteme und auf die Börse angewiesen. Denken wir auch nur an die Altersvorsorge. Der Preis für die "wilden Tänze", die "Achterbahnfahrten" und die "Übertreibungen nach oben Der und Preis unten" für wird die weiterhin "wilden Tänze", bleiben. die Gemäss "Achterbahnfahrten" einer Umfrage und haben die etwa "Übertreibungen 20% aller Personen nach oben in und der Schweiz unten" wird Aktienvermögen. weiterhin bleiben. Über Gemäss die Pensionskassen einer Umfrage sind haben wir etwa zu 20% einem aller Drittel Personen Aktionäre. So Schweiz sind wir Aktienvermögen. alle von der gegenwärtigen Über die Pensionskassen Finanzmarktkrise sind betroffen. wir etwa zu einem Drittel Aktionä- in der re. So sind wir alle von der gegenwärtigen Finanzmarktkrise betroffen. Wer Kurstaucher von 10% bis 30% nicht mental durchstehen kann oder "wer die Hitze nicht erträgt, Kurstaucher soll die Küche von verlassen", 10% bis 30% wie nicht ein Bonmot mental heisst, durchstehen soll nicht kann in oder Aktien "wer investiert die Hitze sein. nicht Man er- Wer verdient trägt, soll dann die Küche zwar langfristig verlassen", weniger wie ein Geld, Bonmot lebt heisst, aber gesünder. soll nicht Finanzen Aktien investiert werden allgegenwärtig bleiben. dann zwar Auch langfristig wird zukünftig weniger Geld Geld, die Welt lebt aber regieren. gesünder. Wir glauben Finanzen werden die typische allgegen- Famili- sein. Man verdient wärtig en-aktiengesellschaftsstruktur bleiben. Auch wird zukünftig der Schweiz, Geld die glauben Welt regieren. weiterhin Wir an glauben die Zukunft, an die Innovation typische Familien-Aktiengesellschaftsstruktur Durchhaltewillen unserer Mandanten der Schweiz, und verkaufen glauben deshalb weiterhin unser an die "Tafelsilber" Zukunft, Innovation noch lange und und Durchhaltewillen nicht. unserer Mandanten und verkaufen deshalb unser "Tafelsilber" noch lange nicht. Vergessen wir für einige Momente die allgegenwärtigen Finanzen und negativen Schlagzeilen Vergessen und glauben wir an für die einige 10'000 Momente neuen Arbeitsplätze die allgegenwärtigen in Finanzen und negativen Schlagzeilen und glauben an die 10'000 neuen Arbeitsplätze in Wir freuen uns mit Ihnen auf die kommenden Weihnachtstage und danken Ihnen für das uns Wir entgegengebrachte freuen uns mit Ihnen Vertrauen. auf die Für kommenden das neue Jahr Weihnachtstage wünschen wir und Ihnen danken persönlich Ihnen für und das beruflich uns entgegengebrachte alles Gute, insbesondere Vertrauen. Gesundheit, Für das denn neue dies Jahr ist wünschen eines der wir wenigen Ihnen Dinge, persönlich die wir und selbst beruflich alles kaum Gute, beeinflussen insbesondere können. Gesundheit, denn dies ist eines der wenigen Dinge, die wir selbst kaum beeinflussen können. St. Gallen, 1. Dezember 2008 St. Gallen, 1. Dezember 2008 Freundliche Grüsse Freundliche Grüsse REVIDAS TREUHAD AG REVIDAS TREUHAD AG Markus Jäger Markus Dipl. Wirtschaftsprüfer Jäger Dipl. Wirtschaftsprüfer Patrik Bawidamann Patrik Treuhänder Bawidamann mit Eidg. Fachausweis Treuhänder mit Eidg. Fachausweis

4 Revidas Info / 84 IHALTSVERZEICHIS 1 Buchhaltung Buchhaltung übers Internet Die Buchhaltung wird vollumfänglich im Unternehmen selbst geführt Die Buchhaltung wird ausser Haus auf Mandatsbasis durch den Treuhänder geführt Kombinierte Lösung Mehrwertsteuer Grenzüberschreitende Beratungsdienstleistungen Fehlerpotenzial Reduzieren Sie Ihre Auslandskosten Durch Rückforderung der ausländischen Mehrwertsteuern eue Mehrwertsteuerbroschüren: Papierflut sinkt kaum! Der neue Lohnausweis Löhne Das neue Bundesgesetz über die Familienzulagen (FamZG) Gültig ab 1. Januar Auswirkungen auf die kantonalen Kinderzulagenordnungen Zuständige Familienausgleichskasse Umsetzung Anspruch auf Familienzulagen Arten der Familienzulagen und Anspruchdauer Zulagenberechtigte Kinder Höhe der Familienzulagen Anspruchskonkurrenz Anspruchsvoraussetzungen für Kinder mit Wohnsitz im Ausland Wichtigste Änderungen per 1. Januar Vorsorge Rente Kapital BVG Alters- und Invalidenrenten Pensionskassen haben Mühe mit der Rendite Sparen Säule 3a Testament Unternehmer und Vorsorge Schicksal von Unternehmen bei Ehescheidungen Unterstützungspflicht Erbschaftssteuern BVG und Konkubinat Arbeitsrecht Führungskultur Probleme löst man, indem man sich von Problemen löst Wer arbeitet eigentlich was? Wie gut zahlen die Branchen? Wie viele verdienen was? Rechtliches Arbeitsrecht, Krankheit nach Kündigung Wie lese ich den PK-Ausweis? Arbeitszeitrechner Ihre neue AHV-ummer eues Bundesgesetz über die Familienzulagen (FamZG) per 1. Januar Individuelle Prämienverbilligung (IPV) Talent Management Ein neuer Modebegriff in der Management-Literatur oder mehr? Führen einmal anders betrachtet...43

5 Revidas Info / 84 7 Steuern Unternehmenssteuerreform Vermögenssteuer Aktienbewertung Welches ist die richtige Gesellschaftsform? Tiefere Steuern Höhere Gebühren? Erbschaftssteuern Steuerliche Behandlung der ebenkosten bei Vermietung Erbschaftssteuer auf Auslandimmobilien Wertschriftenhändler Sind Spesen steuerfrei? Grundstückgewinnsteuern Ausgleichszins und Verzugszins Steuerlicher Wohnsitz im interkantonalen Verhältnis Bezug von Vorsorgeleistungen der Säule 2 für Investitionen im Betrieb Bankgeheimnis Bestechungsgelder? Finanzierung Liquidität Wann verjährt ein Darlehen? Verjährung allgemein Hausverkauf versus Festhypothek Inkasso Wie entzieht sich ein Schuldner als otbremse seinen Zahlungsverpflichtungen? Bilanzdeponierung ohne vorgängige Betreibung Privatkonkurs ohne vorgängige Betreibung (Insolvenzerklärung) Vorgehen bei Überschuldung einer Aktiengesellschaft Mit den richtigen Zahlen böse Überraschungen vermeiden Lehren aus dem Risikodebakel der Grossbanken Geldmarkt-Buchforderung Versicherungen Travex Index für Kapitalversicherungen (Stand 1. Oktober 2008) Lebensversicherungen und Erbansprüche IV Revision 1. Januar Organhaftpflichtversicherungen Abkommen zwischen der Schweiz und den EU-Staaten und über den EFTA-Vertrag Immobilien euer Referenzzinssatz im Mietrecht ab 10. September ebenkosten Dumont Praxis abgeschafft! Diverses Incoterms Standardklauseln im Vertrag Telefonieren Visitenkarte eines Unternehmens Archiv euerungen beim Lohn per 1. Januar In eigener Sache Unsere Erreichbarkeit Die neuen Revisionsgesetze Die Revidas wird 25 Jahre alt Anhänge...83

6 Revidas Info / 84 Revidas Info Dezember Buchhaltung 1.1 Buchhaltung übers Internet Immer wieder stellt sich die Frage, ob die Buchführung im Sinne einer internen, externen oder kombinierten Lösung geführt werden soll. In der Zukunft wird sicher auch die Plattform "Buchhaltung über das Internet" zum Tragen kommen, das heisst: Mitarbeitende in der Administration müssen keine Buchhaltungskenntnisse haben Der Kunde benötigt keine eigene Buchhaltungssoftware Datensicherung des Systems übernimmt der Anbieter Vertrauliche Informationen müssen nicht mehr per versandt werden Kein Versand von Originaldokumenten an den Treuhänder oder nur noch auszugsweise Elektronische Archivierung aller Unterlagen und somit bessere Auffindbarkeit Wir haben diese Variante intern bereits geprüft. Die Umstellung und die Bereitstellung der entsprechenden Ressourcen erfordert jedoch nochmals eine Verschiebung, um voraussichtlich ein Jahr bis Ende Einerseits hat die heutige Kostenanalyse gezeigt, dass die Variante "kombinierte Lösung" unter Berücksichtigung der notwendigen EDV-Lizenzen derzeit die kostengünstigere Variante ist. Wir verfolgen jedoch selbstverständlich auch diesen zukunftsweisenden Trend und werden die entsprechende Plattform zur Verfügung stellen, sobald auch wir der Überzeugung sind, dass dies für den Kunden eine Optimierung, auch kostenseitig, erbringt. Im Wesentlichen sind folgende Varianten und Vor- und achteile zu beachten, welche sinngemäss auch für die Variante der Buchhaltung über die Internet-Plattform gelten. 1.2 Die Buchhaltung wird vollumfänglich im Unternehmen selbst geführt Eine wichtige Voraussetzung für dieses Vorgehen besteht darin, dass umfassende buchhalterische Kenntnisse im Betrieb vorhanden sind. Wir stellen immer wieder fest, dass der Termindruck, der durch die Mehrwertsteuer- und Sozialabrechnungen entsteht, als enorme Belastung empfunden wird. Bei Personalwechsel ist immer wieder mit Einarbeitungszeiten zur Erhaltung des Know-hows zu rechnen. icht zu unterschätzen sind: zeitlicher Aufwand für Arbeiten die nicht zum Kerngeschäft gehören laufende Auseinandersetzung mit EDV-technischen Veränderungen und Up-dates (Hardwarekosten, Softwarekosten, Wartungsverträge, Supportkosten, interne Zeit) kontinuierliche Erweiterung und Anpassung der buchhalterischen Kenntnisse an neue Regelungen. 1.3 Die Buchhaltung wird ausser Haus auf Mandatsbasis durch den Treuhänder geführt Die gesammelten und sortierten Belege werden (eventuell vorkontiert) abgeliefert. Zum Auftrag gehören meist auch das Erstellen aller Abrechnungen für die Mehrwertsteuer, AHV sowie die handels- und steuerrechtliche Abschlussgestaltung. Der externe Fachmann ist dafür verantwortlich, dass die vorgeschriebenen Termine eingehalten werden. Diese Variante verursacht

7 Revidas Info / 84 seitens der Treuhandkosten wohl die höchsten Aufwendungen, andererseits fallen im Betrieb folgende Kosten nicht an: Einführung bei Personalwechsel zeitlicher Aufwand für Arbeiten die nicht zum Kerngeschäft gehören laufende Kosten im Bereiche EDV (Hardwareanpassung, Software, Wartungsverträge, Supportkosten, interne Zeitansprüche) Weiterbildung des Personals in Bezug auf die Anpassung der buchhalterischen Kenntnisse an neue Regelungen. 1.4 Kombinierte Lösung Diese basiert darauf, dass sämtliche Kassa-, Postcheck- und Bankkonten mittels einem geeigneten EDV-Programm durch den Kunden geführt (vorerfasst) werden. Die Routinebuchungen werden direkt im Haus erledigt, der gesamte Zahlungsverkehr ist laufend erfasst. Dadurch werden etwa 70% bis 90% der Buchungsfälle erfasst. Je nach Vereinbarung werden die erfassten Daten periodisch per Datenträger oder dem Treuhänder übermittelt. Dieser übernimmt die Daten direkt in das Stammprogramm der Finanzbuchhaltung. Danach werden diese kontrolliert (Stichproben), vervollständigt und alsdann die entsprechenden Auswertungen und Abrechnungen (Mehrwertsteuer, kurzfristige Erfolgsrechnung, etc.) erledigt. Dies führt tendenziell (Datenerfassung) zu tieferen Treuhandkosten, anderseits ist der Kunde jedoch gezwungen, sich im Grundsätzlichen buchhalterische Kenntnisse anzueignen, und die EDV den entsprechenden Erfordernissen laufend anzupassen. Als Einstiegslösung bietet sich seitens der Abacus das sogenannte Abacus Fibu Light an, welches für rund CHF zuzüglich Mehrwertsteuer angeboten wird. Zusammenfassend ergibt sich nachfolgende Übersicht: Interne Lösung Externe Lösung Kombinierte Lösung Buchhaltungskenntnisse sind Mit der Buchhaltung will ich Zahlenflair ist vorhanden. kein Problem. nichts zu tun haben. Alle Buchhaltungsdaten müssen In regelmässigen Abständen Die wesentlichen Daten reichen immer greifbar sein. zur Verfügung stehende Daten aus, um das Geschäft zu füh- reichen völlig aus. ren. Die Buchhaltung wird à jour Die Buchhaltung wird dann Die Buchhaltung wird regelmässig geführt. nachgeführt. nachgeführt, wenn Zeit dafür vorhanden ist. MWST- und Sozialabrechnungen Die MWST-Abrechnungen und Mit der Zeit können auch sind nichts ausserordentli- ches. diejenigen mit den Sozialwerken müssten immer unter Termindruck erfolgen. MWST- und Sozialabrechnungen selbst durchgeführt werden. Zusätzliche Fachkompetenz Wo es Fachleute für Aufgaben Punktuelle fachliche Unterstützung wird nur im Ausnahmefällen gibt, soll wertvolle Unternehmerzeit ausserhalb der Kernkom- benötigt. nicht verschwendet petenzen ist die richtige Lö- werden. sung. Die externen Kosten sollen so Lieber etwas für eine Dienstleistung Optimieren ist die Lösung. Was tief wie möglich gehalten werdendessen bezahlen und unter- mit den Kernkompetenzen Geld verdienen. leicht selbst gemacht werden kann, kann man auch selbst übernehmen. Fachfragen werden durch Experten gelöst.

8 Revidas Info / 84 2 Mehrwertsteuer 2.1 Grenzüberschreitende Beratungsdienstleistungen Fehlerpotenzial Umsatzsteuersysteme (Mehrwertsteuer) lehnen sich im Grundsatz dem Weg der Ware an. Wenn jedoch keine Ware bewegt wird (Dienstleistungen ohne physischen Grenzübertritt), beginnen die Besonderheiten der Mehrwertsteuer zu wirken. Wenn Sie Dienstleistungen aus dem Ausland beziehen, spricht man bei der schweizerischen Mehrwertsteuer vom Dienstleistungsbezug aus dem Ausland. Dieser muss in der Mehrwertsteuerabrechnung unter Ziffer "Bezug von Dienstleistungen von Unternehmen mit Sitz im Ausland" als Umsatz (obwohl für Sie ein Aufwand, Zahlung) deklariert werden. Im Gegenzug, vorbehältlich Vorsteuerkürzungen, kann dieselbige Umsatzsteuerlast unter Ziffer 110 "anrechenbare Vorsteuer auf Material- und Dienstleistungsaufwand" wieder abgezogen werden. Ein ichteinhalten dieses Bruttoprinzips führt dazu, dass bei einer Mehrwertsteuerrevision der Mehrwertsteuerrevisor die vorerwähnten Umsatzsteuern (auf einem Aufwand!) aufrechnen kann, den vorerwähnten Abzug als Vorsteuer jedoch nicht mehr gewährt (die Mehrwertsteuer ist eine sogenannten Selbstdeklarationssteuer). Weshalb dieses Bruttoprinzip? 1. Die Steuerbehörde will hieraus die Zahlungen ins Ausland erfassen können, welche nicht durch eine Zollkontrolle erfassbar sind. 2. Die Steuerbehörde will sicherstellen, dass Umsätze, welche im Ausland erbracht werden, jedoch prinzipiell im entsprechenden Land einen utzen verursachen, umsatzsteuerrechtlich erfasst werden. Der ausländische Dienstleistungserbringer hat jedoch meistens keine inländische Mehrwertsteuernummer gelöst, somit wird die Abrechnungspflicht, wie bei Quellensteuern im Personenverkehr, dem Zahlenden auferlegt. 3. Umgekehrt verhält es sich auch bei Beratungsleistungen, die man oft auch als Management-Coaching, Management-Consulting, usw. bezeichnet, wenn diese ins Ausland erbracht werden (Beispiel Deutschland): Es handelt sich um eine Beratungsdienstleistung gemäss Artikel 3a, Absatz 4, ummer 3, UStG. Es wird als Revers-Charge-Verfahren gemäss Artikel 13b, UStG, anwendbar Die Rechnungsstellung durch den schweizerischen Dienstleistungserbringer erfolgt ohne deutsche, aber auch ohne Schweizer Mehrwertsteuerausweis, sinngemäss Exportlieferung. Auf der Rechnungsstellung gegenüber dem ausländischen Dienstleistungsempfänger muss jedoch angebracht werden, mindestens: "Übergang der Umsatzsteuerschuld auf den Leistungsempfänger". 2.2 Reduzieren Sie Ihre Auslandskosten Durch Rückforderung der ausländischen Mehrwertsteuern Bereits in früheren Revidas Infos haben wir auf Cash Back VAT Reclaim AG aufmerksam gemacht. Unter finden Sie jederzeit einen aktuellen Überblick über die länderspezifischen Rückforderungsmöglichkeiten.

9 Revidas Info / 84 Bitte beachten Sie, dass Rückforderungsanträge bis spätestens 6 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres eingereicht werden müssen. ur einzelne Länder gewähren Ihnen eine Frist von einem Jahr. Voraussetzungen Die Rechnung (im Ausland) ist aufgrund der Mehrwertsteuervorschriften detailliert erstellt Die Adressierung der Rechnung lautet auf die richtige (Schweizer) Firma es müssen Originalbelege zur Verfügung gestellt werden können die Cash Back VAT Reclaim AG verlangt pro Land CHF Grundgebühr, sowie eine Inkassoprovision von 20%. Bei mehreren Ländern beträgt die Grundgebühr pauschal CHF 1'200.--, sowie die Inkassogebühr 20%. Bei grösseren Volumen lässt sich der Tarif verhandeln. Denken Sie daran, dass sich die Mehrwertsteuerrückforderung schnell lohnen kann, da die Mehrwertsteuersätze zwischen 14% bis 25% betragen, siehe nachfolgende Mehrwertsteuertabelle 2.3 eue Mehrwertsteuerbroschüren: Papierflut sinkt kaum! Bereits Anfang 2004 kündigte die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) an, dass sie alle Broschüren im Bereiche der Mehrwertsteuer überarbeiten wolle. Am 28. Januar 2008 und am 31. März 2008 (4 Jahre später) wurden die neuen Broschüren präsentiert. Zwischenzeitlich sind diese bereits schon wieder in Überarbeitung, eventuell sogar zurückgezogen. Die Weisungen der Mehrwertsteuer setzen sich immer noch aus den nachfolgenden Werken zusammen: Mehrwertsteuergesetz Mehrwertsteuerverordnung Wegleitung 2008 zur Mehrwertsteuer Branchenbroschüren Spezialbroschüren Merkblätter Arbeitsanweisungen / Praxisanweisungen.

10 Revidas Info / 84 ur schon der Inhalt der Wegleitung umfasst 245 Seiten; die derzeit gültigen neuen Broschüren zusätzlich rund 2'500 Seiten. Von den Merkblättern und Praxisanweisungen nicht zu sprechen (insgesamt sind es 6'000 Seiten). Ein kleiner Trost bleibt: die Praxisänderungen in der Wegleitung und den neuen Broschüren wurden grau hinterlegt, so dass die Änderungen schneller sichtbar sind. Immobilienbesitzer! Im Immobilienbereich und beim Meldeverfahren für Immobilien sind massgebliche Anpassungen vorgenommen worden. Allerdings führen diese Regulierungen bei Liegenschaften nicht zu einfacheren Verhältnissen. Deshalb können wir Ihnen hier, um den Rahmen der Revidas Info nicht zu sprengen, nur empfehlen, vor Immobilientransaktionen rechtzeitig Kontakt mit Ihrem Berater aufzunehmen. Die Beurteilung von Sachverhalten ist diesbezüglich nochmals anspruchsvoller geworden. Der von der Mehrwertsteuer betroffene Grundeigentümer kann (muss) nun neuerdings aus einer Vielzahl von Möglichkeiten die für ihn optimale Lösung finden, was auch Einfluss auf folgendes hat: Gestaltung Kaufpreis Formulierung Kaufvertrag (öffentliche Urkunde!) Fristen (Meldung an ESTV innert 30 Tagen) Die Mehrwertsteuer muss im Kaufvertrag (öffentliche Urkunde) entsprechend ausformuliert sein.

11 Revidas Info / 84 3 Der neue Lohnausweis Im Zusammenhang mit dem neuen Lohnausweis tauchen immer wieder Fragen auf. Wesentlichste Elemente sind die konsequente Deklaration von: unentgeltliche Beförderung zwischen Wohn- und Arbeitsort Kantinenverpflegung / Lunch-Checks Geschäftsfahrzeug Spesenvergütungen, vor allem Pauschalspesenvergütungen, die betragsmässig aufzulisten sind Deshalb nochmals eine Kurzzusammenfassung zu einzelnen Ziffern im neuen Lohnausweis: F Unentgeltliche Beförderung zwischen Wohn- und Arbeitsort Transport gratuit entre le domicile et le lieu de travail Trasporto gratuito dal domicilio al luogo di lavoro Arbeitswegkosten sind grundsätzlich Sache des Arbeitnehmers. Er kann sie in seiner Steuererklärung abziehen. Zahlt der Arbeitgeber die Arbeitswegkosten (Geschäftswagen, GA, Passepartout, Kilometerentschädigung, Sammeltransport) ist das Feld F anzukreuzen. Der Arbeitnehmer kann diese Kosten nicht mehr in seiner privaten Steuererklärung abziehen. Ausnahmsweise ist dies trotzdem möglich, wenn Sie gegenüber der Steuerbehörde belegen, dass der Arbeitsweg nur geringfügig ist und der Abzug dafür höher oder wenn die Privatnutzung praktisch nie erfolgt ist und sich der Abzug rein auf die geschäftliche utzung bezieht. Diese Entschädigung muss nicht mehr in Ziffer 1 deklariert werden. G Kantinenverpflegung / Lunch-Checks Repas à la cantine / Chéques-repas Pasti alla mensa / buoni pasto Verpflegungskosten sind Lebenshaltungskosten und Sache des Arbeitnehmers. Er kann sie zum Teil als Berufsauslagen in seiner Steuererklärung abziehen. Erhält er Lunch-Checks (Max. CHF monatlich), verbilligte Essen in einem Personalrestaurant oder Spesenentschädigung für auswärtiges Essen, ist G anzukreuzen. Die Abzüge in der persönlichen Steuererklärung des Arbeitnehmers werden kleiner. Macht der Arbeitnehmer nicht von der Vergünstigung des Arbeitgebers Gebrauch, hat er seine Abzüge selber mit dem Steueramt auszuhandeln. 1. Lohn soweit nicht unter Ziffer 2-7 aufzuführen /Rente Salaire qui ne concerne pas les chiffre 2 à 7 ci-dessous /Rente Salario se non da indicare sotto cifre da 2 a 7 piû sotto /Rendita Das ordentliche Jahressalär, mit 13. Lohn und Zulagen aller Art, wie Provisionen (brutto). Massgebend ist in der Regel das Jahr, in dem die Arbeitsleistung erbracht wurde nicht der Zahlungszeitpunkt. Kinder- und Familienzulagen, Kranken- und UVG-Versicherungs-Taggelder sind steuerpflichtig aber keine AHV- und UVG-Beitragspflicht. Im UVG sind auch Taggelder der Militär- und Invalidenversicherung und der EO prämienfrei. ALV-Taggelder werden direkt dem Versicherten ausbezahlt.

12 Revidas Info / Verpflegung, Unterkunft - Pension, logement - Vitto, alloggio Das Feld ist nicht auszufüllen, wenn für Verpflegung und Unterkunft der Abzug vom ettolohn gemacht wird. Es gelten folgende Tages-Ansätze: Frühstück: CHF 3.50 / Mittagessen: CHF / Abendessen: CHF 8.00 / Unterkunft: CHF / Volle Verpflegung und Unterkunft: CHF Monatlich ist mit 30 zu rechnen: Mittagessen monatlich also CHF Privatanteil Geschäftswagen - Part privée Voiture de service - Quota privata automobile di servizio Geschäftsauto: Investition, Unterhalt, Versicherungen, Benzin, Reparaturen werden vom Arbeitgeber bezahlt. Wird es auch privat benützt, spart der Arbeitnehmer Lebenshaltungskosten. Dieser Privatanteil ist zu versteuern. Hat der Arbeitnehmer nur die Benzinkosten für grössere Privatfahrten zu zahlen, ist in Ziff % des Kaufpreises (exkl. MWST) zu deklarieren, mindestens aber CHF Eventuell wird auch ein Bordbuch für Privatfahrten geführt (ein Privatkilometer 70 Rp.). In allen Fällen ist das Feld F anzukreuzen. 2.3 Andere - Autres - Altre Art - Genre - Genere Freie Wohnung oder Mietzins unter Marktwert. Zinsloses Darlehen. 3. Unregelmässige Leistungen - Presations non Périodiques - Prestazioni aperiodici Bonuszahlungen, Antritts- und Austrittsentschädigungen, Gewinnbeteiligung, Treueprämien, Dienstaltersgeschenke, Pauschale Umzugsentschädigung. Bei einem ganzjährigen Arbeitsverhältnis: Deklaration in Ziff. 1 möglich. 4. Kapitalleistungen - Prestations en capital - Prestazioni in capitale Art - Genre - Genere Entschädigungen des Arbeitgebers mit Vorsorgecharakter. Lohnnachzahlungen siehe auch Art. 8ter AHVV. 5. Beteiligungsrechte gemäss Beiblatt - Droits de participation selon annexe - Diritti di partecipazione secondo allegato Aktien. Optionen. 6. Verwaltungsratsentschädigungen - Indemnités des membres de l'administration - Indennità dei membri di consigli d'amministrazione Verwaltungsrats-, Aufsichtsrats-, Vorstandsentschädigungen. Der Rechtsgrund ist nicht in einem Arbeitsverhältnis, sondern in einer Wahl oder Berufung.

13 Revidas Info / Andere Leistungen - Autres prestations - Altre prestazioni Art - Genre - Genere Taggeldleistungen von UVG- oder Kranken-Taggeldversicherungen. Wesentliche Trinkgelder. ALV-, EO-Leistungen z.b. auch Mutterschaftsentschädigungen. Beiträge des Arbeitgebers an Quellensteuern, Zahlungen für Säule 3a oder 3b oder an Versicherungen des Arbeitnehmers oder seiner Familie. Vom Arbeitnehmer geschuldete Beiträge an die berufliche Vorsorge, die aber vom Arbeitgeber bezahlt werden (unter Ziff. 10 wieder abziehen). icht zu deklarieren: Prämienzahlung des Arbeitgebers für die UVG-Versicherung (icht-berufsunfall) Beiträge für den Einkauf - Cotisations pour le rachat - Contributi per il riscatto Arbeitgeber zahlt Einkäufe in die Pensionskasse (z.b. für fehlende Versicherungsjahre oder nach einer Scheidung). Vom Arbeitnehmer selbst bezahlte Einkäufe hat der Arbeitnehmer in der eigenen Steuererklärung nachzuweisen und abzuziehen. 12. Quellensteuerabzug - Retenue de l'impôt à la source - Ritenuta di'mposta alla fonte Vom Lohn abgezogene Quellensteuern. Werden die Quellensteuern vom Arbeitgeber bezahlt (ettolohn-vereinbarung) ist in Ziff. 7 darauf hinzuweisen. 13. Spesenvergütungen - Allocations pour frais - Indennità per spese icht im Bruttolohn (gem. Ziffer 8) enthalten - on comprises dans le salaire brut (au chiffre 8) - on comprese nel salario lordo (sotto cifra 8) Berufskosten sind allgemeine Auslagen des Arbeitnehmers im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis: Bargeld für Verpflegung, privates Arbeitszimmer, Berufskleider, Berufswerkzeuge (Informatik), Fachliteratur, Beiträge an Berufsverbände. Solche Entschädigungen sind zum Bruttolohn zu addieren und können vom Arbeitnehmer in der privaten Steuererklärung abgezogen werden. (Art. 26 DGB: direkte Bundessteuer). Keine Deklaration der Arbeitswegkosten, wenn das Feld F angekreuzt ist Effektive Spesen Frais effectifs Spese effettive Spesen sind Kosten, die dem Arbeitnehmer bei der Arbeit entstehen (327 ff OR) Reise, Verpflegung, Übernachtung - Voyage, repas, nuitées, Viaggio, Vitto, alloggio Effektive Spesen pro einzelnes Ereignis (Auto, Essen): Effektiver Kostenersatz und/oder Kleinpauschalen: Hauptmahlzeitpauschale: CHF 30.- / Kilometerpauschale: CHF 0.70 / Kleinspesen-Pauschale CHF 20.--: Telefon, Porto, Parking, Tips, Papeterie, Zeitung. Solcher Spesenersatzbetrag muss nicht betragsmässig deklariert werden. Das Ankreuzen dieses Feldes genügt.

14 Revidas Info / Übrige - Autres - Altre Art - Genre - Genere Z.B. Berufskosten von Expatriates: leitende Angestellte vorübergehend in der Schweiz erwerbstätig. Verordnung SR Pauschalspesen Frais forfaitaires Spese forfettarie Repräsentationsspesen: Auslagen, die leitenden Angestellten im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Position entstehen (Standeskosten) Repräsentation - Représentation - Rappresentanza Kleinausgaben aller Art. Standesausgaben (Beiträge an Institutionen, Verbände, Vereine, Mitgliedschaften bei Clubs, Privateinladungen, standesgemässe Kleider, repräsentatives Privatauto, Gästezimmer). Die Pauschale ist betragsmässig anzugeben Auto - Voiture - Automobile Autopauschale ist betragsmässig anzugeben. Sinnvoll allenfalls für Gebietsvertreter Übrige - Autres - Altre Art - Genre - Genere Monatspauschale für Auswärtsessen von Aussendienstpersonal. Pauschale Reinigungskosten von Berufskleidern. Betragsmässige Angabe Beiträge an die Weiterbildung - Contributions au perfectionnement - Contributi per il perfezionamento Beiträge für vom Arbeitnehmer gewählte und selbst bezahlte Weiterbildung. Er kann diese Beiträge in der eigenen Steuererklärung nicht mehr abziehen. 14. Weitere Gehaltsnebenleistungen Art Autres prestations salariales accessoires Genre Altre prestazioni accessorie al salario Genere aturalleistungen. Überlassen von Waren oder Dienstleistungen zu besonders tiefem Vorzugspreis (Prämienrabatte für den Krankenkassenmitarbeiter / Gratistelefon für den Swisscom- Angestellten). Werte unter CHF jährlich gelten als geringfügig und sind nicht zu deklarieren.

15 Revidas Info / 84 icht zu deklarieren: Halbtaxabos, REKA-Checks bis CHF , Geschenke bis CHF , private utzung von Berufswerkzeug (Computer). Beiträge an Vereinsmitgliedschaften bis CHF 1' Beiträge an Fachverbände. Rabatte auf Waren, die zum Eigenbedarf bestimmt und branchenüblich sind. Zutrittskarten für Veranstaltungen bis CHF pro Ereignis. Bezahlung der Reisekosten für Lebenspartner auf Geschäftsreisen. Gratis-Parkplatz. Beiträge an Kinderkrippen. 15. Bemerkungen Observations Osservazioni Hinweise: genehmigtes Spesenreglement. (Ist das Spesenreglement genehmigt, müssen die effektiven Spesen nicht mehr bescheinigt werden. Pauschalspesen, die weiterhin betragsmässig anzugeben sind, werden von der Steuerbehörde nicht mehr überprüft) das Vorliegen einer Teilzeitanstellung das Mittagessen wird durch den Arbeitgeber bezahlt dem (Bank)mitarbeiter entstehen keine Vermögensverwaltungskosten Benzinkarte für Privatwagen Anzahl Tage der EO-Entschädigung (Militär, Mutterschaft) Zusätzliche Entschädigungen von Drittgesellschaften oder aus dem Ausland. Bezahlung von Umzugskosten.

16 Revidas Info / 84

17 Revidas Info / 84 Der Lohnausweis muss sämtliche Leistungen und andere Geldwerte enthalten, die dem Arbeitnehmer im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis zufliessen. Die Verantwortung für die Korrektheit der Angaben liegt beim Arbeitgeber. Ein Verstoss gegen die Deklarationspflicht gilt als Falschbeurkundung oder Steuerhinterziehung und wird gerichtlich geahndet. Zu deklarierende Leistungen Löhne Verwaltungsratshonorare Renten (2. Säule) Zu versteuernde Lohnnebenleistungen 0.8% des Wertes eines auch privat genutzten Geschäftsautos, vom Arbeitnehmer zu versteuern als fiktives Monatseinkommen; Mindestbetrag: CHF (Beispiel: Kaufpreis CHF 50'000.--; 0.8% mal 12 Monate = fiktives Jahreseinkommen von CHF 4'800.--) Umzugsentschädigung Leistungen des Arbeitgebers, die nicht auf dem Lohnausweis aufgeführt werden müssen Beiträge an die obligatorische Unfallversicherung nach UVG (Berufsunfall- und ichtberufsunfallversicherungsgesetz) Beiträge für vom Arbeitnehmer abgeschlossene Kollektivkrankentaggeld- und Kollektiv- UVG-Zusatzversicherungen Beiträge an Kinderkrippen, die für Kinder des Arbeitnehmers verbilligte Plätze anbieten Gratisparkplätze am Arbeitsort Kosten für ärztliche Vorsorgeuntersuchungen, die auf Verlangen des Arbeitgebers erfolgen private utzung von Arbeitsinstrumenten wie Werkzeuge, Firmenhandys und Firmencomputer jährliche Aus- und Weiterbildungskosten bis CHF 12' pro Mitarbeiter interne Kurse und typische berufsbegleitende Weiterbildungen sowie mehrtägige Seminare Halbtaxabonnements Reka-Checks bis CHF pro Jahr privat genutzte Bonus-Flugmeilen Beiträge an Vereine bis CHF 1' pro Club/Jahr (bei Überschreitung des Betrags von CHF 1' ist der volle Betrag unter Ziffer 15 des Lohnausweises anzugeben) Beiträge an Fachverbände (in der Höhe unbeschränkt) Reisekosten von Ehegatten, die den Arbeitnehmer auf einer Geschäftsreise begleiten Weihnachts-, Geburtstags- und andere Geschenke (z.b. Eintrittskarten) bis CHF pro Ereignis Rabatte auf Waren, die zum Eigenbedarf bestimmt und branchenüblich sind Eintrittskarten für kulturelle, sportliche und andere gesellschaftliche Anlässe bis CHF pro Ereignis (zu deklarieren ist der Differenzbetrag, sofern CHF überschritten werden).

18 Revidas Info / 84 4 Löhne 2009 Gemäss der jüngsten Lohnumfrage vom 31. Oktober 2008 der UBS werden die ominallöhne in der Schweiz nach der diesjährigen Lohnrunde im Jahr 2009 um 2.4 % steigen. Da die UBS für 2009 eine Teuerung von 1.4% erwartet, resultiert daraus im kommenden Jahr eine Reallohnerhöhung von 1.0%. Lohnerhöhungen nominal (%) Branche IT & Telekommunikation Uhren Öffentlicher Sektor Pharma & Chemie Maschinen, Elektrotechnik, Metall Energie Detailhandel Grosshandel & Logistik Dienstleistungen für Unternehmen ahrungsmittel Bau Banken & Versicherungen Druck & Medien Tourismus Materialien Textil- und Bekleidung Gesamtwirtschaft Das neue Bundesgesetz über die Familienzulagen (FamZG) Gültig ab 1. Januar Auswirkungen auf die kantonalen Kinderzulagenordnungen Wesentliche Punkte: Anspruch auf Zulagen haben Erwerbstätige, die AHV-Beiträge auf mindestens CHF 6' entrichten (1/2 minimale volle jährliche AHV-Rente) Einheitliche Mindesthöhe der Familienzulagen (Kinderzulage CHF und Ausbildungszulage CHF ) sowie Festsetzung des Anpassungsmechanismus Einführung eines Zulagenanspruchs für ichterwerbstätige (steuerbares Einkommen </= CHF 41' (1½ x maximale jährliche AHV-Rente und keine Ergänzungsleistungen); Zuständigkeit liegt beim Wohnsitzkanton Einheitliche Regelung des Zulagenanspruchs für die ganze Schweiz (Regeln bei Anspruchskonkurrenz) Selbständige werden vom Gesetz nicht erfasst: Kantone sind frei, diese in die Familienzulagenregelungen aufzunehmen Regelung der Anspruchsvoraussetzungen für Kinder im Ausland sowie Koppelung an die Kaufkraft des betreffenden Landes, soweit staatsvertraglich nichts anderes vorgesehen ist

19 Revidas Info / 84 Anschlusspflicht für alle Firmen an eine Familienausgleichskasse (unabhängig, ob sie Personal beschäftigen oder nicht) Das Tätigkeitsgebiet der Familienausgleichskassen ist nicht mehr von der Anerkennung der einzelnen Kantone abhängig Zuständige Familienausgleichskasse Ist eine Person bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt, so ist die Familienausgleichskasse desjenigen Arbeitgebers zuständig, der den höchsten Lohn ausrichtet. Steht nicht von vornherein fest, bei welchem Arbeitgeber der höchste Lohn ausgerichtet wird, so ist die FAK desjenigen Arbeitgebers zuständig, bei dem das Arbeitsverhältnis zuerst begonnen hat. Ein allfälliger Wechsel erfolgt zu gegebener Zeit Umsetzung Anspruch auf Familienzulagen Anspruch auf Familienzulagen haben grundsätzlich: Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ichterwerbstätige mit bescheidenem Einkommen Alle in der Landwirtschaft Beschäftigten (Arbeitnehmende und selbständige Landwirte) nach FLG Selbständigerwerbende ausserhalb der Landwirtschaft sind vom FamZG nicht erfasst. Es gibt aber Kantone (BE, LU, SZ, W, GL, BS, BL, SH, SG, VD, VS, GE), die ihnen einen Anspruch einräumen, teilweise mit Einkommensgrenzen Es gibt deshalb noch nicht für alle Eltern eine Familienzulage. Die berufliche Stellung der Eltern ist massgebend. Bei den ichterwerbstätigen und den Selbständigerwerbenden gibt es Eltern, die keinen Anspruch haben. Der Grundsatz "Für jedes Kind eine Zulage" ist nicht verwirklicht. Die Art und Höhe der Leistungen richten sich nach der Familienzulagenordnung des entsprechenden Kantons. Im Grundsatz gilt das Erwerbsortsprinzip. Künftig werden nur noch ganze Zulagen ausgerichtet. ach wie vor gilt das Verbot des Doppelbezuges. Der Anspruch auf Familienzulagen entsteht und erlischt mit dem Lohnanspruch. Bei Arbeitsverhinderung nach OR Art. 324a (Krankheit, Unfall usw.) werden die Zulagen für den laufenden Monat sowie weitere drei Monate auch ohne gesetzlichen Lohnanspruch ausgerichtet (massgebend ist der Eintritt der Arbeitsunfähigkeit und nicht mehr Ende Lohnanspruch). Wenn nach Ablauf der drei Monate noch Lohn ausgerichtet wird, werden die Zulagen ebenfalls weiterhin ausgerichtet. Kein Anspruch auf Zulagen besteht nach Ablauf der drei Monate, wenn aufgrund einer Taggeldversicherung Leistungen erbracht werden. Ausserdem bleibt der Anspruch während eines Mutterschaftsurlaubs von höchstens 16 Wochen und eines Jugendurlaubs gemäss OR Art. 329e bestehen. Beim Tod eines Arbeitnehmers werden die FamZ noch für den laufenden Monat und weitere drei Monate ausgerichtet. Wer im Laufe eines Monats eine Stelle antritt oder verlässt, erhält entsprechend der Tage, während denen die Anstellung dauert, die Familienzulagen. Ein Tag entspricht 1/30 der monatlichen Familienzulage, gezählt werden auch Samstage, Sonn- und Feiertage.

20 Revidas Info / Arten der Familienzulagen und Anspruchdauer Kinderzulage Ab dem Geburtsmonat bis zur Vollendung des 16. Altersjahres; ist das Kind erwerbsunfähig, so wird die Zulage bis zum vollendeten 20. Altersjahr ausgerichtet. Ausbildungszulage Ab dem 16. Altersjahr bis zum Abschluss der Ausbildung, längstens jedoch bis zur Vollendung des 25. Altersjahres. Das Einkommen des Kindes darf nicht höher sein als die maximale volle Altersrente der AHV (CHF 2' / Monat). Als Einkommen gelten Einkünfte aus einer Erwerbstätigkeit im Sinne der AHV, Vermögenserträge, Renten und Taggelder. Die Definition der Ausbildung wurde analog den Bestimmungen für den Anspruch auf Waisenund Kinderrenten festgelegt. Geburtszulage Der Anspruch besteht, wenn die kantonale Familienzulagenordnung diesen vorsieht. Die Geburtszulage wird ausgerichtet, wenn das Kind lebend oder nach mindestens 23 Wochen Schwangerschaft geboren wurde, ein Anspruch auf Familienzulagen nach FamZG besteht und die Mutter während der 9 Monate vor der Geburt den Wohnsitz oder den gewöhnlichen Aufenthalt in der Schweiz hatte. Adoptionszulage Der Anspruch besteht, wenn die kantonale Familienzulagenordnung eine Adoptionszulage vorsieht. Sie wird ausgerichtet, wenn das Kind minderjährig ist, die Bewilligung zur Aufnahme des Kindes zur Adoption endgültig erteilt wurde, das Kind tatsächlich von den künftigen Adoptiveltern in der Schweiz aufgenommen worden ist und ein Anspruch auf Familienzulagen nach FamZG besteht. Keinen Anspruch ergibt die Adoption des Kindes der Ehefrau oder des Ehemannes Zulagenberechtigte Kinder Die Definition der zulagenberechtigten Kinder umfasst: Kinder, zu denen ein Kindsverhältnis im Sinne des ZGB besteht Stiefkinder, wenn sie überwiegend im Haushalt des Stiefelternteils leben Pflegekinder, wenn sie im Sinne des AHVG unentgeltlich zu dauernder Pflege und Erziehung aufgenommen worden sind Geschwister und Enkelkinder, wenn die bezugsberechtigte Person in überwiegendem Masse für den Unterhalt aufkommt Höhe der Familienzulagen Das Bundesgesetz regelt gesamtschweizerisch einheitliche Mindestansätze der Familienzulagen: Kinderzulage: CHF / Monat Ausbildungszulage: CHF / Monat

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