Aufgaben und Bereiche des industriellen Rechnungswesens

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1 A UFGAEN DES RECHNUNGSWESENS A A Aufgaben und ereiche des industriellen Rechnungswesens 1 Aufgaben des Rechnungswesens Das industrielle Rechnungswesen muss das gesamte Unternehmensgeschehen, insbesondere die n eschaffung der Werkstoffeund etriebsmittel (Maschinen u. a.) sowie die n Fertigung (Produktion) der Erzeugnisse und deren n Absatz (Verkauf) zahlenmäßig erfassen, überwachen und auswerten. Industrielles Rechnungswesen Die Hauptaufgaben des Rechnungswesens im Industriebetrieb sind somit: n Dokumentationsaufgabe Zeitlich und sachlich geordnete Aufzeichnung aller Geschäftsfälle aufgrund von elegen, die die Vermögenswerte, das Eigen- und Fremdkapital sowie den Jahreserfolg (Gewinn oder Verlust) des Unternehmens verändern. n Rechenschaftslegungs- und Informationsaufgabe Aufgrund gesetzlicher Vorschriften jährliche Rechenschaftslegung und Information der Unternehmenseigner, der Finanzbehörde und evtl. der Gläubiger (Kreditgeber) über die Vermögens-, Schulden- und Erfolgslage des Unternehmens (Jahresabschluss). n Kontrollaufgabe Ausgestaltung des Rechnungswesens zu einem aussagefähigen Informations- und Kontrollsystem, das der Unternehmensleitung jederzeit eine Überwachung der Wirtschaftlichkeit der betrieblichen Prozesse sowie der Zahlungsfähigkeit (Liquidität) des Unternehmens ermöglicht. n Dispositionsaufgabe ereitstellung des aufbereiteten Zahlenmaterials als Grundlage für alle Planungen und Entscheidungen, z.. über Investitionen. 2 ereiche des Rechnungswesens Die Verschiedenheit der Aufgaben bedingt eine Aufteilung des Rechnungswesens: ereiche des Rechnungswesens uchführung Kosten- und Leistungsrechnung Statistik Planung 2.1 uchführung Die uchführung erfasst Höhe und Veränderungen der Vermögens- und Kapitalteile des Unternehmens sowie alle Arten von Aufwendungen (Werteverbrauch) und Erträgen (Wertezuwachs) für eine bestimmte Rechnungsperiode: Geschäftsjahr, Quartal, Monat. Sie ist also eine Zeitrechnung. Die uchführung dient in erster Linie der Dokumentation (Aufzeichnung) aller Geschäftsfälle, die zu einer Veränderung des Vermögens und des Eigen- und Fremdkapitals des Unternehmens führen. Sie erfasst also primär alle Zahlen, die im Unternehmen aufgrund von elegen anfallen, und zeichnet sie zeitlich und sachlich geordnet entsprechend auf. Die uchführung, in der Regel auch als Finanz- oder Geschäftsbuchhaltung bezeichnet, ist damit der wichtigste Zweig, der das Zahlenmaterial für die drei übrigen ereiche des Rechnungswesens liefert. Im gesetzlich vorgeschriebenen Jahresabschluss (ilanz und Gewinn- und Verlustrechnung) hat die uchführung Rechenschaft abzulegen über Höhe und Zusammensetzung des Vermögens und des Kapitals sowie den Erfolg des Unternehmens im Geschäftsjahr Zeitrechnung Dokumentation Rechenschaftslegung 7

2 A A UFGAEN UND EREICHE DES INDUSTRIELLEN RECHNUNGSWESENS 2.2 Kosten- und Leistungsrechnung etrieb Kostenund Leistungen Überwachung der Wirtschaftlichkeit Im Gegensatz zur uchführung, die mehr unternehmensbezogen ist, indem sie alle wirtschaftlichen Vorgänge des gesamten Unternehmens festhält, ist die Kosten- und Leistungsrechnung betriebsbezogen. Sie befasst sich lediglich mit den wirtschaftlichen Daten des etriebes als Stätte des Leistungsprozesses: n eschaffung von Werkstoffen, etriebsmitteln, Arbeitskräften, n Produktion und n Absatz der Erzeugnisse. Die Kosten- und Leistungsrechnung erfasst somit nur den Teil des Werteverbrauchs (= Kosten) und des Wertezuwachses (= Leistungen), der durch die Erfüllung der eigentlichen betrieblichen Tätigkeit verursacht wird, und ermittelt daraus das etriebsergebnis (etriebsgewinn oder etriebsverlust). Die Überwachung der Wirtschaftlichkeit des Leistungsprozesses ist die wichtigste Aufgabe der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR). Auf der Grundlage der ermittelten Selbstkosten ist erst eine Kalkulation des Angebotspreises für das einzelne Erzeugnis (Stückrechnung) möglich. 2.3 Statistik Aufgaben Vergleichsrechnung Die betriebswirtschaftliche Statistik befasst sich mit der Aufbereitung und Auswertung der Zahlen der uchführung und der Kosten- und Leistungsrechnung mit dem Ziel der Überwachung des etriebsgeschehens und der Gewinnung von Unterlagen für die unternehmerische Planung und Disposition. eschaffungs-, Lager-, Umsatz-, Personal-, Kosten-, ilanz- und Erfolgsstatistiken werden übersichtlich in tabellarischer und grafischer Form dargestellt. Durch Vergleich der statistisch aufbereiteten Daten mit früheren Zeitabschnitten (Zeitvergleich) oder mit Unternehmen der gleichen ranche (etriebsvergleich) ergeben sich für die Unternehmensleitung wichtige Erkenntnisse. 2.4 Planungsrechnung Vorschaurechnung Teilpläne Die Planungsrechnung basiert auf den Zahlen der uchführung, Kosten- und Leistungsrechnung und Statistik. Ihre Aufgabe ist es, die zukünftige betriebliche Entwicklung in Form von Voranschlägen zu berechnen. Teilpläne werden im Rahmen der Planungsrechnung nach entsprechenden Funktionen erstellt: Investitionsplan, eschaffungsplan, Absatz- und Finanzplan. Ein Vergleich der in den Plänen vorgegebenen Zahlen (Sollzahlen) mit den tatsächlichen Ergebnissen (Istzahlen) vermittelt aussagefähige Erkenntnisse über Abweichungen und deren Ursachen. Damit wird die Planungsrechnung zu einem echten Führungs- und Kontrollinstrument. Organisation des Rechnungswesens Die vier ereiche des Rechnungswesens unterscheiden sich zwar in ihrer speziellen Aufgabenstellung, sie stehen aber in enger Verbindung zueinander und ergänzen sich gegenseitig. Diese enge Verzahnung bedarf daher einer entsprechenden Organisation des gesamten Rechnungswesens. Sie trägt entscheidend zur Erhöhung der Wirtschaftlichkeit bei. DasbetrieblicheRechnungswesengliedertsichinvierereiche: n uchführung: n Kosten- und Leistungsrechnung: n Statistik: n Planungsrechnung: Zeitrechnung Stück- und Zeitrechnung Vergleichsrechnung Vorschaurechnung

3 EDEUTUNG DER UCHFÜHRUNG Einführung in die Industriebuchführung 1 edeutung der uchführung 1.1 Aufgaben der uchführung In einem Industriebetrieb werden täglich vielfältige Arbeiten ausgeführt: Werkstoffe werden eingekauft, gelagert und zu fertigen Erzeugnissen verarbeitet, Rechnungen werden geschrieben, eingehende Rechnungen werden geprüft und bezahlt, Löhne und Gehälter werden überwiesen usw.sofern diese Tätigkeiten n Vermögenswerte und Schulden der Unternehmung verändern, n zu Geldeinnahmen oder Geldausgaben führen, n Werteverzehr (Aufwand) oder Wertezuwachs (Ertrag) darstellen, nennt man sie Geschäftsfälle. Jedem Geschäftsfall muss ein eleg zugrunde liegen, der über Vorgang, Datum und etrag Auskunft gibt. Der eleg (Rechnungen, ankauszüge, Quittungen u. a.) ist der Nachweis für die Richtigkeit der Aufzeichnung (uchung). Geschäftsfälle eleg ereich Geschäftsfall eleg eschaffung Einkauf von Spanplatten Eingangsrechnung Fertigung Verbrauch von Spanplatten Materialentnahmeschein Absatz Verkauf von fertigen Erzeugnissen Ausgangsrechnung Zu jedem Geschäftsfall gehört ein eleg als Nachweis der uchung. Die uchführung muss alle Geschäftsfälle laufend, lückenlos und sachlich geordnet nach Materialeinkäufen, Verkaufserlösen (Umsatzerlösen), Verbindlichkeiten gegenüber Lieferern, Forderungen an Kunden usw. erfassen und aufzeichnen (buchen). Ohne eine ordnungsgemäße Aufzeichnung der Geschäftsfälle würde die Unternehmensleitung in kürzester Zeit den Überblick über die Vermögens-, Schulden- und Erfolgslage sowie das gesamte etriebsgeschehen verlieren. Außerdem fehlten ihr dann die zahlenmäßigen Grundlagen für alle Planungen, Entscheidungen und Kontrollen. Aufgaben der uchführung Die uchführung im Industriebetrieb erfüllt wichtige Aufgaben: n Siestellt den Stand des Vermögens und der Schulden fest. n Sie zeichnet alle Veränderungen der Vermögens- und Schuldenwerte lückenlos und sachlich geordnet auf. n Sie ermittelt den Erfolg des Unternehmens, also den Gewinn oder den Verlust, indem sie alle Aufwendungen (Werteverzehr) und Erträge (Wertezuwachs) erfasst. n Sieliefert die Zahlen für die Preisberechnung (Kalkulation) der Erzeugnisse. n Sie stellt Zahlen für innerbetriebliche Kontrollen zur Verfügung, die der Steigerungder Wirtschaftlichkeit dienen. n Sieist die Grundlage zur erechnung der Steuern. n Sie ist wichtiges eweismittel bei Rechtsstreitigkeiten mit Kunden, Lieferern, anken, ehörden (Finanzamt, Gerichte) u. a. n Die uchführung ist die sachlich geordnete und lückenlose Aufzeichnung aller Geschäftsfälle eines Unternehmens aufgrund von elegen. n Die uchführung, auch Finanz- oder Geschäftsbuchhaltung genannt, liefert auch die Zahlen für die übrigen Zweige des industriellen Rechnungswesens: Kosten- und Leistungsrechnung, Statistik und Planung

4 E INFÜHRUNG IN DIE INDUSTRIEUCHFÜHRUNG uchführungspflicht 238 [1] HG 140 AO 238 [1] HG 241a HG 141 AO Rechnungslegungsvorschriften nach HG 1.2 Gesetzliche Grundlagen der uchführung Die uchführung erfasst aufgrund von elegen alle Ausgaben und Einnahmen, Aufwendungen und Erträge des Unternehmens, ermittelt daraus den Gewinn oder Verlust des Geschäftsjahres und schafft damit wichtige Grundlagen für unternehmerische Entscheidungen und die zu zahlenden Steuern. Eine ordnungsmäßige uchführung dient zugleich der Information und dem Schutz der Gläubiger des Unternehmens. Das Handelsgesetzbuch ( 238 [1] HG) und die Abgabenordnung ( 140 AO) verpflichten daher den Kaufmann zur uchführung. Jeder Kaufmann istverpflichtet, ücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfteund die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger uchführung ersichtlich zu machen. Die Vorschriften zur uchführungspflicht betreffen den Kaufmann, der im Handelsregister eingetragen ist. efreit von der uchführungspflicht des 238 [1] HG sind Einzelkaufleute (e. K., e. Kfm., e. Kffr.), die in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren nicht mehr als ,00 Jahresumsatz und nicht mehr als ,00 Jahresgewinn erzielen ( 241a HG). Sie dürfen den Gewinn bzw. Verlust des Geschäftsjahres durch einfache Einnahmenüberschussrechnung (etriebseinnahmen etriebsausgaben) ermitteln. Neben der o. g. steuerrechtlichen uchführungspflicht nach 140 AO sind nach 141 AO auch Nichtkaufleute (Handwerker, Landwirte u. a.) zur uchführung verpflichtet, wenn deren Jahresumsatz ,00 oder Jahresgewinn ,00 einmalig übersteigt. n Im Handelsregister eingetragene Einzelkaufleute, Personengesellschaften (OHG, KG) 1 und Kapitalgesellschaften (AG, KGaA, GmbH) 2 unterliegen der uchführungspflicht nach 238 [1] HG und 140 AO. n Die Schwellenwerte Jahresumsatz und/oder Jahresgewinn sind nach 241a HG und 141 AO von besonderer edeutung. Die handelsrechtlichen Vorschriften über die uchführung und den Jahresabschluss enthält das Dritte uch im Handelsgesetzbuch in sechs Abschnitten: n Der 1.Abschnitt ( HG) 3 enthält Vorschriften, die auf alle Kaufleute anzuwenden sind. Zu diesen grundlegenden Vorschriften zählen die uchführungspflicht, die Führung von Handelsbüchern, das Inventar, die Pflicht zur Aufstellung des Jahresabschlusses (ilanz und Gewinn- und Verlustrechnung), die ewertung der Vermögensteile und Schulden sowie die Aufbewahrung von uchführungsunterlagen u. a. m. n Der 2. Abschnitt ( b HG) 3 beinhaltet ergänzende Vorschriften für Kapitalgesellschaften und haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften 4, insbesondere über die Gliederung, Prüfung und Veröffentlichung des Jahresabschlusses. n Der 3. Abschnitt ( HG) enthält ergänzende Vorschriften für eingetragene Genossenschaften. n Der 4. Abschnitt ( p HG) umfasst ergänzende Vorschriften für Unternehmen bestimmter Geschäftszweige (anken, Versicherungen u. a.). n Der 5. und 6. Abschnitt ( e HG) beinhaltet Vorschriften über die Anerkennung und die Aufgaben privater Institutionen der Rechnungslegung. Rechtsformspezifische Vorschriften Steuerrechtliche Vorschriften Rechtsformspezifische Vorschriften der jeweiligen Unternehmensform sind im Aktiengesetz (AktG), GmbH-Gesetz (GmbHG) und Genossenschaftsgesetz (GenG) enthalten. Steuerrechtliche Vorschriften über die uchführung enthalten die Abgabenordnung (AO), das Einkommensteuergesetz (EStG), Körperschaftsteuergesetz (KStG), Umsatzsteuergesetz (UStG) sowie die entsprechenden Durchführungsverordnungen (EStDV, KStDV, UStDV), Richtlinien (EStR, KStR) und Erlasse (z.. UStAE 5 ). 1 Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft 3 Siehe HG-Rechnungslegungsvorschriften, S. 537 f. 2 Aktiengesellschaft, Kommanditgesellschaft auf Aktien, 4 Z..GmbH &Co. KG Gesellschaft mit beschränkter Haftung 5 Umsatzsteueranwendungserlass

5 EDEUTUNG DER UCHFÜHRUNG 1.3 Ordnungsmäßigkeit der uchführung Die uchführung gilt als ordnungsgemäß, wenn sie so beschaffen ist, dass sie einem sachverständigen Dritten (Steuerberater, etriebsprüfer des Finanzamtes) in angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsfälle und Lage des Unternehmens vermitteln kann ( 238 HG, 145 AO). Die uchführung muss deshalb allgemein anerkannten und sachgerechten Normen entsprechen, und zwar den Grundsätzen ordnungsmäßiger uchführung (Go). Quellen der Go sind vor allem Wissenschaft und Praxis, die Rechtsprechung sowie Empfehlungen der Wirtschaftsverbände. Zahlreiche Grundsätze haben ihren Niederschlag in handelsund steuerrechtlichen Vorschriften gefunden. Aufgabe der Go ist es, Unternehmenseigner sowie Gläubiger des Unternehmens vor falschen Informationen und Verlusten zu schützen. Ordnungsgemäße uchführung Go Quellen der Go Aufgabe der Go Die wichtigsten Grundsätze ordnungsmäßiger uchführung (Go) n Die uchführung muss klar und übersichtlich sein. Sachgerechte und überschaubare Organisation der uchführung Übersichtliche Gliederung des Jahresabschlusses ( 243 [2], 266, 275 HG) Keine Verrechnung zwischen Vermögenswerten und Schulden sowie zwischen Aufwendungen und Erträgen ( 246 [2]HG) uchungen dürfen nicht unleserlich gemacht werden ( 239 [3] HG). n Ordnungsmäßige Erfassung aller Geschäftsfälle. Die Geschäftsfälle sind fortlaufend und vollständig, richtig und zeitgerecht sowie sachlich geordnet zu buchen, damit sie leicht überprüfbar sind ( 238 [1], 239 [2] HG). Kasseneinnahmen und -ausgaben sind täglich aufzuzeichnen ( 146 [1]AO). n Keine uchung ohne eleg! Sämtliche uchungen müssen anhand der elege jederzeit nachprüfbar sein. Die elege müssen fortlaufend nummeriert und geordnet aufbewahrt werden ( 257 [1] HG). n Ordnungsmäßige Aufbewahrung der uchführungsunterlagen. Alle uchungsbelege, uchungsprogramme, Konten, ücher, Inventare, Eröffnungsbilanzen sowie Jahresabschlüsse einschließlich Anhang und Lagebericht sind zehn Jahre geordnet aufzubewahren ( 257 [4] HG), 147 [3] AO). Mit Ausnahme der Eröffnungsbilanz und des Jahresabschlusses können alle uchführungsunterlagen auf einem ildträger (Mikrofilm) oder auf einem anderen Datenträger (CD-ROM, DVD u. a.) aufbewahrt werden. Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter uchführungssysteme (GoS 1 ):Die gespeicherten Daten müssen jederzeit durch ildschirm oder Ausdruck lesbar zu machen sein ( 239, 257 [3] HG, 147 AO). Nur eine ordnungsmäßige uchführung besitzt eweiskraft ( 258 f. HG). Verstöße gegen die Go sowie die handels- und steuerrechtlichen Vorschriften können eine Schätzung der esteuerungsgrundlagen (Umsatz, Gewinn) durch die Finanzbehörden zur Folge haben ( 162 AO). Mit Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer Jahresabschlüsse unrichtig wiedergibt oder verschleiert ( 331 HG, 370 ff. AO). Im Insolvenzfall können Verstöße gegen die Go Strafverfolgung (Freiheitsstrafe) nach sich ziehen ( 283 Strafgesetzbuch). 1. Nennen Siemindestens drei wichtige Aufgaben der uchführung. 2. Nennen Siemindestens vier Geschäftsfälle mit den zugehörigen elegen. 3. Welche edeutung hat die uchführung fürdie übrigen Zweige des Rechnungswesens? 4. Welchen Sinn haben die Grundsätze ordnungsmäßiger uchführung? Verstöße gegen die Go Aufgabe 1 1 Siehe auch S

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