Themenkatalog Kriminalprävention Mai 2018 Herausgeber: Polizeipräsidium Ulm, Münsterplatz 47, Ulm Telefon: 0731/188-0
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- Emil Schulz
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2 Themenkatalog Kriminalprävention Mai 2018 Herausgeber: Polizeipräsidium Ulm, Münsterplatz 47, Ulm Telefon: 0731/
3 Prävention bedeutet, einen Schritt voraus zu sein. Erfolgreiche Präventionsarbeit erfordert das Wirken unterschiedlicher Partner und Institutionen, die sich mit Ihren Kernkompetenzen einbringen und gegenseitig ergänzen. Als Polizeipräsidium Ulm wollen wir mit dem vorliegenden Themenkatalog Prävention einerseits das standardmäßige Präventionsprogramm des Polizeipräsidiums vorstellen, andererseits aber auch Partnern und Institutionen der Prävention Anknüpfungspunkte aufzeigen, um gemeinsam den Grundsatz Prävention bedeutet, einen Schritt voraus zu sein mit Wirkung und Nachhaltigkeit auszufüllen. Um up to date zu bleiben unterliegen unsere Angebote einer wiederkehrenden Evaluation und werden fortgeschrieben. Insbesondere die Schulen, als anteilsmäßig größte Zielgruppe polizeilicher Präventionsarbeit, sollen mit dem Themenkatalog in die Lage versetzt werden, die Schuljahresplanung mit der Polizei als Partner vornehmen zu können. Mit Informationsveranstaltungen zum Thema Einbruchschutz und dem speziellen Angebot der Kriminal- und Verkehrsunfallprävention für Seniorinnen und Senioren greifen wir aktuelle Bedürfnisse und Entwicklungen auf. Neben den Standardthemen, die im vorliegenden Themenkatalog ausgewiesen sind, beteiligt sich das Polizeipräsidium Ulm auch an unterschiedlichen kriminal- und verkehrsunfallpräventiven Projekten um den sich laufenden gesellschaftlichen Veränderungen gerecht zu werden. Sie erreichen das Referat Prävention des Polizeipräsidiums Ulm telefonisch per 0731/ od oder Mit freundlichen Grüßen Christian Nill Polizeipräsident 3
4 Inhaltsverzeichnis 1 Kriminalprävention Weiterführende Schulen Medien Zielgruppen Zielgruppenbezogene Inhalte Ablauf, Anforderungen und Hilfestellung für die Schule Elterninformationsabend Drogen (legal und illegal) Zielgruppen Zielgruppenbezogene Inhalte Ablauf, Anforderungen und Hilfestellung für die Schule Elterninformationsabend Gewalt Zielgruppen Zielgruppenbezogene Inhalte Ablauf, Anforderungen und Hilfestellung für die Schule Elterninformationsabend Zivilcourage Zielgruppen Zielgruppenbezogene Inhalte Ablauf, Anforderungen und Hilfestellung für die Schulen Elterninformationsabend Allgemeinheit Extremismus (politisch motivierte Kriminalität) Zielgruppen Zielgruppenbezogene Inhalte Ablauf, Anforderungen und Hilfestellung Einbruchschutz/Sicherungstechnik Zielgruppe Zielgruppenbezogene Inhalte Veranstalter / Veranstaltungsplanung Seniorinnen und Senioren Sicherheit im Alter Zielgruppe Zielgruppenbezogene Inhalte Veranstalter / Veranstaltungsplanung
5 1 Kriminalprävention 1.1 Weiterführende Schulen Medien Zielgruppen Schülerinnen / Schüler, grundsätzlich der Jahrgangsstufe 7 Eltern Multiplikatoren (Lehrerinnen / Lehrer) Zielgruppenbezogene Inhalte Grundsätzlich Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 7: Mit einem Zeitansatz von 3-4 Schulstunden sollen die Schülerinnen und Schüler durch ein Unterrichtsgespräch und den Film Verklickt! den sicheren Umgang mit Smartphone und Tablet erlernen (Passwortsicherheit und - sharing, Virenschutz), die Gefahren und Risiken Sozialer Netzwerke erkennen (Welche Netzwerke nutzen Kinder? Warum sind Kinder in sozialen Netzwerken?), die Konsequenzen (Strafgesetzbuch und andere Rechtsvorschriften) aufgezeigt bekommen bei o Verletzung der Persönlichkeits- und Urheberrechte (KunstUrhG Recht am eigenen Bild, unerlaubter Gebrauch von geschützten Werken), o Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen und Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes, o Identitätsdiebstahl (Fake-Profile, Weitergabe von privaten Daten), o Umgang mit jugendgefährdenden Inhalten (Altersfreigabe, Gewaltdarstellungen, Pornografie), o Cybermobbing (Begriffsbestimmung / Differenzierung Mobbing- Cybermobbing), die Gefahr von sog. Kostenfallen erkennen (In-App- oder In-Game-Käufe, Werbung, AGB). 5
6 Eltern / Multiplikatoren: Eltern und Multiplikatoren sollen bei einem Informationsabend bzw. im Rahmen der beruflichen Fortbildung den Einfluss digitaler Medien auf Entwicklung und Verhalten ihrer Kinder / ihrer Schülerinnen und Schüler erkennen. Hierzu wird im Schwerpunkt aufgezeigt, welche Sozialen Netzwerke Kinder überwiegend nutzen, welche Handlungen ihrer Kinder / Schülerinnen und Schüler als strafrechtlich relevant einzustufen sind und ggf. Einfluss auf spätere berufliche Orientierungen haben können (Führungszeugnis), was Sie als Eltern / Lehrerinnen und Lehrer konkret tun können, um die Entwicklung positiv zu beeinflussen Ablauf, Anforderungen und Hilfestellung für die Schule Die anfordernde Lehrkraft wird durch das Polizeipräsidium Ulm rechtzeitig vor der Veranstaltung durch ein Anschreiben (per ) über die Eckpunkte des Veranstaltungsablaufs informiert und gebeten, folgende themenbezogene Begriffe mit der Klasse vor der Veranstaltung zu besprechen und deren Bedeutung zu erarbeiten: 1. Urheberrecht 2. Cybermobbing 3. Kostenfallen 4. Passwortsicherheit Für die Erarbeitung der themenbezogenen Begriffe erhält die Lehrkraft zusammen mit dem Anschreiben eine Informationsübersicht, die die Vorbereitung des polizeilichen Unterrichtsgesprächs unterstützt. Ergänzend zu dem genannten Anschreiben wird der Lehrkraft ein Fragebogen übermittelt, der vor dem Unterrichtsgespräch ausgefüllt an das Polizeipräsidium Ulm (per an den / die zuständige(n) Sachbearbeiter/in) zurückgesandt werden soll. Die Inhalte des Fragebogens dienen der Polizeibeamtin / dem Polizeibeamten zur individuellen Vorbereitung des Unterrichtsgesprächs. Die Fragen gliedern sich wie folgt: 1. Was ist bisher in der Klasse zum Thema Medien besprochen worden? 2. Planen Sie künftig Maßnahmen / Veranstaltungen zum Thema Medien? 3. Welches Mediennutzungsverhalten schildern Ihnen Ihre Schülerinnen und Schüler? 4. Welche medialen Spiele nutzen Ihre Schülerinnen und Schüler? 5. Welche sozialen Netzwerke nutzen die Schülerinnen und Schüler? 6
7 Während des Unterrichtsgesprächs muss die anfordernde Lehrkraft oder im Verhinderungsfall eine für die Klasse hauptverantwortliche Lehrkraft zugegen sein, um im Nachgang zur Veranstaltung bedarfsorientiert einzelne Schwerpunkte nochmals aufgreifen zu können (Nachhaltigkeit der Präventionsmaßnahme) Elterninformationsabend Für die Einladung zum Elterninformationsabend stellt das Polizeipräsidium Ulm den Schulen einen Musterbrief zur Verfügung. Elterninformationsabende sollten grundsätzlich klassenübergreifend geplant werden. Unabhängig von einem Elterninformationsabend besteht für die Schulen die Möglichkeit, einen speziellen Medieninformationsflyer über das Internetportal des Polizeipräsidiums Ulm herunterzuladen und bei Elternpflegschaftsabenden auszulegen Drogen (legal und illegal) Zielgruppen Schülerinnen / Schüler, grundsätzlich der Jahrgangsstufe 8 Eltern Multiplikatoren (Lehrerinnen / Lehrer) Zielgruppenbezogene Inhalte Grundsätzlich Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 8: Mit einem Zeitansatz von 2-3 Schulstunden sollen die Schülerinnen und Schüler durch ein Unterrichtsgespräch die unterschiedlichen Erscheinungsformen von legalen und illegalen Drogen erarbeiten, eine Vorstellung über die Anfänge einer Abhängigkeit von Suchtmittel bekommen, sich mit der Rolle von Alkohol in der Gesellschaft auseinandersetzen, Gründe für den Konsum von Alkohol kennen, praktische Beispiele zur Wirkung, zu den Gefahren und zum Abbau von Alkohol thematisieren, 7
8 sich mit Fragen des Jugendschutzes auseinandersetzen, die Zusammenhänge von Alkohol und der Teilnahme am Straßenverkehr sowie Alkohol und Gewalt aufgezeigt bekommen, Gefahren und Risiken von Shishas erkennen, Konsum, Wirkung, Gefahren und Risiken von Cannabis, Haschisch, Marihuana, synthetischen Drogen, Legal Highs sowie die Veränderungen in den letzten Jahren dargelegt bekommen, wissen, was K.O.-Tropfen sind und wie man sich dagegen schützen kann, die Rolle der Polizei sowie die Konsequenzen (Strafgesetzbuch, Betäubungsmittelgesetz und andere Rechtsvorschriften) aufgezeigt bekommen, konkrete Hilfen vor Ort oder im Internet kennen. Eltern / Multiplikatoren: Eltern und Multiplikatoren bekommen bei einem Vortragsabend bzw. im Rahmen der beruflichen Fortbildung Basisinformationen zum Thema. Dazu wird im Schwerpunkt aufgezeigt, welche Arten von legalen und illegalen Drogen in welchem Ausmaß auftreten, welche Gefahren und Risiken damit verbunden sind, wie sich die rechtliche Situation (Strafbarkeit und Folgen) darstellt, welche Anzeichen für einen Drogenkonsum sprechen, was Sie als Eltern / Lehrerinnen und Lehrer tun können, um suchtmindernde Verhaltensweisen ihrer Kinder zu fördern, welche Hilfsangebote zur Verfügung stehen Ablauf, Anforderungen und Hilfestellung für die Schule Die anfordernde Lehrkraft wird durch das Polizeipräsidium Ulm rechtzeitig vor der Veranstaltung durch ein Anschreiben (per ) über die Eckpunkte des Veranstaltungsablaufs informiert und gebeten, die nicht stoffgebundenen Süchte/Abhängigkeiten und die stoffgebundenen Suchtmittel (Drogen im engeren Sinne) mit der Klasse vor der Veranstaltung zu erarbeiten. Für die Erarbeitung der nicht stoffgebundenen Süchte/Abhängigkeiten und der stoffgebundenen Suchtmittel erhält die Lehrkraft zusammen mit dem Anschreiben eine Informationsübersicht, welche die Vorbereitung des polizeilichen Unterrichtsgesprächs unterstützt. Ergänzend zu dem genannten Anschreiben wird der Lehrkraft ein Fragebogen übermittelt, der vor dem Unterrichtsgespräch ausgefüllt an das Polizeipräsidium Ulm (per an den / die zuständige(n) Sachbearbeiter/in) zurückgesandt werden soll. Die Inhalte des Fragebo- 8
9 gens dienen der Polizeibeamtin / dem Polizeibeamten zur individuellen Vorbereitung des Unterrichtsgesprächs. Die Fragen gliedern sich wie folgt: 1. Was ist bisher in der Klasse zum Thema Sucht (legale und illegale Drogen) besprochen worden? 2. Planen Sie künftig Maßnahmen / Veranstaltungen zum Thema Sucht (legale und illegale Drogen)? 3. Haben Schülerinnen oder Schüler im Freundeskreis exzessiven Alkoholkonsum mitbekommen? 4. Gab es besondere Vorfälle (Binge-Drinking, o.ä.) in der Klasse? 5. Wissen die Schülerinnen und Schüler an wen sie sich wenden können (z.b. Vertrauenslehrerin /-lehrer), wenn sie suchtgefährdetes Verhalten bei Mitschülern oder sich selbst erkennen? Neben dem übermittelten Fragebogen besteht für die Klasse die Möglichkeit, fünf bis max. zehn Fragen im Vorbereitungsunterricht zur Thematik zu formulieren, welche die Polizeibeamtin oder der Polizeibeamte dann in das Unterrichtsgespräch mit einfließen lässt. Während des Unterrichtsgesprächs muss die anfordernde Lehrkraft oder im Verhinderungsfall eine für die Klasse hauptverantwortliche Lehrkraft zugegen sein, um im Nachgang zur Veranstaltung bedarfsorientiert einzelne Schwerpunkte nochmals aufgreifen zu können (Nachhaltigkeit der Präventionsmaßnahme) Elterninformationsabend Für die Einladung zum Elterninformationsabend stellt das Polizeipräsidium Ulm den Schulen einen Musterbrief zur Verfügung. Elterninformationsabende sollten grundsätzlich klassenübergreifend geplant werden Gewalt Zielgruppen Schülerinnen / Schüler, grundsätzlich der Jahrgangsstufe 6 Eltern Multiplikatoren (Lehrerinnen / Lehrer) 9
10 Zielgruppenbezogene Inhalte Grundsätzlich Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 6: Mit einem Zeitansatz von 3-4 Schulstunden sollen die Schülerinnen und Schüler durch ein Unterrichtsgespräch Erscheinungsformen, Zielrichtung, Wahrnehmung, Ursachen und Folgen von Gewalt kennenlernen. Dies geschieht durch Klärung des Begriffs Gewalt mit seinen unterschiedlichen Ausprägungen sowie Formen von Beleidigung, Mobbing, Graffiti, etc. Thematisierung, wie Gewalt entsteht und wann Gewalt beginnt, Auseinandersetzen mit unterschiedlichen Wahrnehmungen von Gewalt Merksatz Was Gewalt ist, bestimmt das Opfer, nicht der Täter, Darstellen, wie heute miteinander kommuniziert wird und welche Bedeutung die Kommunikation im Zusammenhang mit der Gewalt einnimmt Merksatz Miteinander reden ist der größte Feind der Gewalt, Aufzeigen, welche polizeilichen Maßnahmen nach Gewalttaten eingeleitet werden und welche schul-, straf- und zivilrechtlichen Folgen möglich sind, Auseinandersetzen mit den psychosozialen Folgen von Gewalt, Diskussion gewaltfreier Lösungsmöglichkeiten, Erarbeiten gewaltverhindernder Möglichkeiten, insbesondere für vermeintliche Opfer, Betonen des Merksatzes Wer nicht einschreitet, lässt das Opfer allein und stärkt dem Täter den Rücken. Eltern / Multiplikatoren: Eltern und Multiplikatoren bekommen bei einem Vortragsabend bzw. im Rahmen der beruflichen Fortbildung Basisinformationen zum Thema Gewalt, Handlungsmöglichkeiten, Hilfsangebote und Hinweise, wie das soziale Klima in den Klassen verbessert werden kann. Dazu wird im Schwerpunkt aufgezeigt, wie das Schülerprogramm Herausforderung Gewalt in den Klassen angewandt wird, welche Ursachen und Motive für Gewalt in Frage kommen, was Eltern / Lehrerinnen und Lehrer tun können, um gewaltpräventive Verhaltensweisen zu fördern, wie sich die rechtliche Situation (Strafbarkeit und Folgen) darstellt, welche Gewalteinflussfaktoren bestehen, dass es gewalthemmende Faktoren gibt, die von Eltern beeinflusst werden können, welche Informationsmöglichkeiten zur Gewaltprävention bestehen. 10
11 Ablauf, Anforderungen und Hilfestellung für die Schule Die anfordernde Lehrkraft wird durch das Polizeipräsidium Ulm rechtzeitig vor der Veranstaltung durch ein Anschreiben (per ) über die Eckpunkte des Veranstaltungsablaufs informiert. Ergänzend zu dem genannten Anschreiben wird der Lehrkraft ein Fragebogen übermittelt, der vor dem Unterrichtsgespräch ausgefüllt an das Polizeipräsidium Ulm (per E- Mail an den / die zuständige(n) Sachbearbeiter/in) zurückgesandt werden soll. Die Inhalte des Fragebogens dienen der Polizeibeamtin / dem Polizeibeamten zur individuellen Vorbereitung des Unterrichtsgesprächs. Die Fragen gliedern sich wie folgt: 1. Welche Inhalte wurden bisher in der Klasse zum Thema Gewalt besprochen? 2. Planen Sie künftig Maßnahmen / Veranstaltungen zum Thema Gewalt? 3. Spielt das Thema Gewalt in Ihrer Klasse eine Rolle? 4. Gibt es an Ihrer Schule eine(n) Schulsozialarbeiter/in? Während des Unterrichtsgesprächs muss die anfordernde Lehrkraft oder im Verhinderungsfall eine für die Klasse hauptverantwortliche Lehrkraft zugegen sein, um im Nachgang zur Veranstaltung bedarfsorientiert einzelne Schwerpunkte nochmals aufgreifen zu können (Nachhaltigkeit der Präventionsmaßnahme) Elterninformationsabend Für die Einladung zum Elterninformationsabend stellt das Polizeipräsidium Ulm den Schulen einen Musterbrief zur Verfügung. Elterninformationsabende sollten grundsätzlich klassenübergreifend geplant werden Zivilcourage Zielgruppen Schülerinnen / Schüler, grundsätzlich der Jahrgangsstufe 8 Eltern Multiplikatoren (Lehrerinnen / Lehrer) 11
12 Zielgruppenbezogene Inhalte Grundsätzlich Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 8: Mit einem Zeitansatz von 3-4 Schulstunden soll die Zielgruppe durch ein Unterrichtsgespräch zivilcouragiertes, hilfsbereites Verhalten als Zeuge oder Helfer in Gewaltsituationen kennenlernen und die Wahrnehmung für kritische Situationen, insbesondere aus Sicht des Opfers, geschärft werden. Dies geschieht durch Sensibilisierung bezüglich des frühzeitigen Erkennens von gewaltträchtigen Situationen aber auch der Möglichkeit, diesen aus dem Weg zu gehen, Klärung der Begriffe Opfer, Zeuge, Helfer und Täter, Erarbeiten von Handlungsmöglichkeiten, um Opfern in Gewaltsituationen, ohne sich selbst zu gefährden, helfen zu können, Erklärung der rechtlichen Situation (Bsp. Notwehrrecht, unterlassene Hilfeleistung, etc.) Entwicklung von alternativen, gewaltfreien Lösungsstrategien. Eltern / Multiplikatoren: Eltern und Multiplikatoren bekommen bei einem Vortragsabend Basisinformationen zum Thema Zivilcourage. Dazu wird im Schwerpunkt aufgezeigt, wie das Schülerprogramm Zivilcourage Täter-, Zeugen- und Opferverhalten am Beispiel Mobbing in den Klassen angewandt wird, was Eltern / Lehrerinnen und Lehrer tun können, um zivilcouragierte, hilfsbereite Verhaltensweisen zu fördern, wie sich die rechtliche Situation (Bsp. Notwehrrecht, unterlassene Hilfeleistung, etc.) darstellt, welche Faktoren Zivilcourage beeinflussen Ablauf, Anforderungen und Hilfestellung für die Schulen Die anfordernde Lehrkraft wird durch das Polizeipräsidium Ulm rechtzeitig vor der Veranstaltung durch ein Anschreiben (per ) über die Eckpunkte des Veranstaltungsablaufs informiert. Ergänzend zu dem genannten Anschreiben wird der Lehrkraft ein Fragebogen übermittelt, der vor dem Unterrichtsgespräch ausgefüllt an das Polizeipräsidium Ulm (per E- Mail an den / die zuständige(n) Sachbearbeiter/in) zurückgesandt werden soll. Die Inhalte des Fragebogens dienen der Polizeibeamtin / dem Polizeibeamten zur individuellen Vorbereitung des Unterrichtsgesprächs. Die Fragen gliedern sich wie folgt: 12
13 1. Was ist bisher in der Klasse zu den Themen Zivilcourage, Gewalt, Mobbing besprochen worden? 2. Planen Sie künftig Maßnahmen / Veranstaltungen zu den Themen Zivilcourage, Gewalt, Mobbing? 3. Spielen diese Themen in Ihrer Klasse eine Rolle? 4. Gibt es an Ihrer Schule eine(n) Schulsozialarbeiter/in? Während des Unterrichtsgesprächs muss die anfordernde Lehrkraft oder im Verhinderungsfall eine für die Klasse hauptverantwortliche Lehrkraft zugegen sein, um im Nachgang zur Veranstaltung bedarfsorientiert einzelne Schwerpunkte nochmals aufgreifen zu können (Nachhaltigkeit der Präventionsmaßnahme) Elterninformationsabend Für die Einladung zum Elterninformationsabend stellt das Polizeipräsidium Ulm den Schulen einen Musterbrief zur Verfügung. Elterninformationsabende sollten grundsätzlich klassenübergreifend geplant werden. 13
14 1.2 Allgemeinheit Extremismus (politisch motivierte Kriminalität) Zielgruppen Eltern und Personen, die im Rahmen ihres Berufes oder einer Tätigkeit Umgang mit Jugendlichen haben: Lehrkräfte Sozialpädagogen / -arbeiter Integrationsmanager Vereine und Verbände Zielgruppenbezogene Inhalte Oben genannte Personengruppen bekommen im Rahmen eines Vortrages Basis- und Hintergrundinformationen zum Thema Extremismus und seinen Erscheinungsformen. Sie erhalten zudem Informationen zu Handlungsmöglichkeiten und Hilfsangebote. Die Vortragsinhalte können auch im Zuge einer beruflichen oder ehrenamtlichen Aus- und Fortbildung angeboten werden. Die Vortragsinhalte werden in Modulen angeboten. Neben dem Pflichtmodul stehen für den Vortrag die Wahlmodule 1-3 zur Verfügung. Diese können unabhängig voneinander gebucht werden. Pflichtmodul: Das Pflichtmodul beinhaltet die begriffliche Differenzierung zwischen Extremismus und Radikalismus, was Eltern / Lehrkräfte / Sozialarbeiter tun können, wenn Radikalisierungstendenzen festgestellt werden (Hilfsangebote), die rechtliche Situation (Strafbarkeit und Folgen), welche Informationsmöglichkeiten zur Radikalisierungsprävention bestehen. Modul 1 - Rechtsextremismus: Das erste Modul informiert über den Phänomenbereich Rechtsextremismus, anhand welcher Merkmale sich eine mögliche Radikalisierung erkennen lässt und welche Ursachen und Motive für eine Radikalisierung in Frage kommen. 14
15 Modul 2 - Linksextremismus: Im zweiten Modul erfahren Sie mehr über den Phänomenbereich Linksextremismus, anhand welcher Merkmale sich eine mögliche Radikalisierung erkennen lässt und welche Ursachen und Motive für eine Radikalisierung in Frage kommen. Modul 3 - religiöser Extremismus: Im dritten Modul erfahren Sie mehr über den Phänomenbereich des religiösen Extremismus, die Unterschiede zwischen Islamismus/Salafismus/Jihadismus, anhand welcher Merkmale sich eine mögliche Radikalisierung erkennen lässt und welche Ursachen und Motive für eine Radikalisierung in Frage kommen Ablauf, Anforderungen und Hilfestellung Der anfordernden Stelle wird durch das Polizeipräsidium Ulm zeitnah ein Fragebogen übermittelt, der vor der Veranstaltung ausgefüllt an das Polizeipräsidium Ulm (per an den / die zuständige(n) Sachbearbeiter/in) zurückgesandt werden soll. Die Inhalte des Fragebogens dienen der individuellen Vorbereitung des Vortrages Einbruchschutz/Sicherungstechnik Zielgruppe Bewohner aller Wohnungen / Wohnhäuser Gewerbetreibende Bauherren (auch Bauplanberatung) Zielgruppenbezogene Inhalte Ein Einbruch stellt regelmäßig eine gravierende Verletzung der Privatsphäre dar. Das beeinträchtigte Sicherheitsgefühl, die psychischen Folgen und der materielle Schaden wiegen oft schwer. Dagegen kann man sich schützen! 15
16 Über ein Drittel der Einbrüche bleibt im Versuchsstadium stecken, nicht zuletzt auch wegen sicherungstechnischer Einrichtungen. Der kriminalpolizeiliche Fachberater zeigt in seinem ca. zweistündigen Vortrag Möglichkeiten auf, wie Ihre Wohnung oder Ihr Haus - auch bereits in der Planungsphase - gesichert werden können. In diesem Beitrag erhalten Sie produktneutrale Informationen zum mechanischen Grundschutz an Fenstern, Türen und Lichtschächten. Ein weiterer Teil des Vortrags befasst sich mit elektronischen Sicherungen. Einbruchmeldeanlagen bieten neben mechanischen Sicherungen einen zusätzlichen Schutz und erhöhen das Entdeckungsrisiko für Einbrecher. Außerdem geben wir Ihnen Verhaltensempfehlungen, wie Sie Einbrüche durch Umstellung persönlicher Gewohnheiten oder alltäglicher Abläufe verhindern können. Auch Nachbarn können sich zum Schutz vor Kriminalität gegenseitig helfen Veranstalter / Veranstaltungsplanung Die Vortragsveranstaltung findet regelmäßig in Kooperation mit den Stadt- und Gemeindeverwaltungen statt. Darüber hinaus auch mit Bildungsträgern wie bspw. der Volkshochschule oder der Familienbildungsstätte. Der Ablauf, die inhaltliche Ausgestaltung und weitere relevante Einzelheiten zur Veranstaltung erfolgen in gegenseitiger Absprache. Hilfreiche Informationen zum Thema finden Sie auch unter und Seniorinnen und Senioren Sicherheit im Alter Zielgruppe Personen im Alter 60 plus Zielgruppenbezogene Inhalte 16
17 Ob an der Haustür, auf der Straße, am Telefon oder im Internet - Betrüger und Diebe sind auf vielfältige Weise aktiv. Sie treten unter anderem als falscher Enkel, unseriöser Verkäufer oder Werber für Kaffeefahrten und ähnliche Verkaufsveranstaltungen auf. Dagegen können Sie sich schützen. Der kriminalpolizeiliche Fachberater zeigt Ihnen in seinem Vortrag, welche Möglichkeiten es dazu gibt. Die Informationen sind modulartig aufgebaut und gehen auf folgende Themenbereiche näher ein: Modul 1: Im ersten Modul erfahren Sie mehr zu Tricks an der Haustür. Ob Trickdiebstähle, Haustürgeschäfte oder falsche Amtspersonen dazu gibt es viele dubiose Varianten. Modul 2: Im zweiten Modul geht es um arglistige Betrugsformen an der Haustür. Beim Enkeltrick täuschen die Täter häufig eine Notlage vor und prellen ihre Opfer meist um hohe Geldbeträge. Auch die Masche mit angeblichen Gewinnen zu locken, die allerdings nur nach Zahlung einer Bearbeitungsgebühr übergeben werden, sprechen wir an. Modul 3: Das dritte Modul geht auf Gefahren ein, die Ihnen unterwegs begegnen können. Wir gehen auf die Risiken bei Kaffeefahrten und fragwürdige Reiseangeboten ein. Daneben geben wir Ihnen auch Tipps zur Verhinderung von Taschendiebstählen oder Handtaschenraub. Modul 4: Beim vierten Modul aufmerksam und hilfsbereit zeigen wir Ihnen die Vorteile einer funktionierenden Nachbarschaftshilfe auf. Angesprochen wird auch, was jeder einzelne in kritischen Situationen tun kann und wie Opfern von Straftaten geholfen werden kann. Für die einzelnen, frei wählbaren Module können Sie mit einem Zeitansatz von ca. 30 Minuten rechnen Veranstalter / Veranstaltungsplanung Die Vortragsveranstaltung findet regelmäßig in Kooperation mit Senioren- und Sozialverbänden statt. Der Ablauf, die inhaltliche Ausgestaltung (Modulwahl) und weitere relevante Einzelheiten zur Veranstaltung erfolgen in gegenseitiger Absprache. 17
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1 Themenkatalog Kriminalprävention Dezember 2017 Herausgeber: Polizeipräsidium Ulm, Münsterplatz 47, 89073 Ulm Telefon: 0731/188-0 2 Prävention bedeutet, einen Schritt voraus zu sein. Erfolgreiche Präventionsarbeit
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