3. Nationale Konferenz Jugend + Gewalt
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- Renate Fromm
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1 3. Nationale Konferenz Jugend + Gewalt "Tatort Netz" Workshop 17: Erkennen und Betreuen von Intensivtätern Juristische Fragen und pragmatisches Vorgehen bei Jugenddelikten in digitalen Medien Günter Marz, Sozialarbeiter Jugendanwaltschaft Kathrin Zimmermann, Sozialarbeiterin Jugendanwaltschaft
2 Inhaltsverzeichnis 1. Vorfälle und Fälle 2. Die Krux der Juristen 3. Täterstrafrecht eine Schnellbleiche 4. Medienkompetenzkurs 5. Gruppenarbeit Fallbeispiel 2
3 1. Vorfälle und Fälle 3
4 4
5 Antragsdelikte Art. 179 quater StGB Verletzung des Geheim- oder Privatbereichs durch Aufnahmegeräte Art. 198 StGB Sexuelle Belästigung (Tätlichkeiten oder durch Worte) Art. 180 StGB Drohung (in Angst und Schrecken versetzen) 5
6 Antragsdelikte (2) Art. 177 StGB Beschimpfung Art. 173 StGB Üble Nachrede (unehrenhaftes Verhalten, Rufschädigung) 6
7 Offizialdelikt Art. 197 StGB Pornografie Abs.1 Wer pornografisches Material an Person unter 16 Jahre anbietet, zeigt, überlässt Abs. 3 Wer illegal pornografisches Material (sexuelle Handlungen mit Kindern oder mit Tieren, mit menschlichen Ausscheidungen oder Gewalttätigkeiten) herstellt, einführt, lagert, in Verkehr bringt, anbietet, zeigt, überlässt, oder zugänglich macht 7
8 Offizialdelikt Art. 3 bis Wer illegales pornografisches Material (ohne menschliche Ausscheidungen) erwirbt, sich über elektronische Mittel oder sonst wie beschafft, oder besitzt 8
9 3. Täterstrafrecht eine Schnellbleiche Täterstrafrecht statt Tatstrafrecht Art. 2 Grundsätze Wegleitend für die Anwendung dieses Gesetzes sind der Schutz und die Erziehung des Jugendlichen. Den Lebens- und Familienverhältnissen des Jugendlichen sowie der Entwicklung seiner Persönlichkeit ist besondere Beachtung zu schenken. 9
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16 Neues JStG für Jugendliche von Jahren Strafen Verweis Persönliche Leistung über 15 J: Busse über 15 J: Freiheitsentzug bis 1 Jahr über 16 J: Freiheitsentzug bis 4 Jahre Schutzmassnahmen ambulant Aufsicht Persönliche Betreuung Ambulante Behandlung stationär Unterbringung Strafbefreiung Mediation 16
17 Persönliche Leistung / Teilnahme Kurs (Art. 23 JStG) Dauer: Bis 15 Jahre: Höchstens 10 Tage Über 15 Jahre plus Verbrechen/Vergehen: 90 Tage Ort: Alters- und Pflegeheime, Justizvollzugsanstalt, Spitäler, Caritas, Bergbauern, begleitetes Arbeiten Umwandlung: Bis 10 Tage: Busse, über 10 Tage: Busse oder Freiheitsentzug 17
18 4. Medienkompetenzkurs Kontaktaufnahme Fachhochschule Nordwestschweiz Gemeinsame Entwicklung Medienkompetenzkurs 18
19 Fragestellungen: Sind die Taten ausschliesslich mediale Tatbestände? Könnten die Taten mit einer zu geringen Medienkompetenz zusammenhängen? Könnte ein Medienkompetenzkurs die Sensibilität und das Wissen verbessern? 19
20 Medienkompetenzkurs Fallbeispiele: Weitergabe von Pornografie Kinderpornografie Drohung Mobbing und Beleidigungen Eindringen in Schulnetzwerke 20
21 Medienkompetenzkurs Medien: Smartphone, Computer Software: Sozialenetzwerke, derzeit Snapchat, WhatsApp, Instagram 21
22 Medienkompetenzkurs Kurszeit: Zwei Nachmittage in der unterrichtsfreien Zeit Gespräch: Reflexion der Tat, Verortung im eigenen Leben, eigene Ziele Medienlernen: häufige Themen sind Bildrechte, Pornografie im Web, Mobbing, Drohung Plattformen: Sozialenetzwerke und deren Reichweite Verarbeitung: Lernschritte werden in einer Powerpoint fixiert. Belege: Powerpoint und Kurzbericht 22
23 Tatort Schule: Computer der Schule (eher selten). Tatort zu Hause und unterwegs (häufiger als in der Schule): Smartphone (häufiger als am heimischen PC) 23
24 Ist es schon vorgekommen, dass Du. James Studie s2016de.pdf 24
25 Ist es schon vorgekommen, dass Du. James Studie s2016de.pdf 25
26 Ist es schon vorgekommen, dass Du. James Studie s2016de.pdf 26
27 5. Fallbeispiele 27
28 28
29 Was ist das Problem? Was kann ich tun? Wer kann mir helfen? Welche Intervention erachte ich als hilfreich? Wer muss bei der Lösung dabei sein? 29
30 als Opfer als Täter als Schule als Lehrer als Klasse als 30
31 Günter Marz, Kathrin Zimmermann, 31
32 Tipps von Imedias für auf den Heimweg : Medienkompetenz im Schulalltag beste Prävention Positive Medienerlebnisse im Unterricht schaffen mi4u.ch bietet sehr viele Praxisbeispiele. Hosentaschen-Medien in den Schulalltag integrieren. Nutzungsregeln mit den Schüler/innen vereinbaren. Die Elternarbeit zum Medienkonsum fördern. Beratung einholen: 32
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