Musterverwaltungsvorschrift des LAI

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1 Musterverwaltungsvorschrift des LAI zur Vermeidung und Verwertung von Abfällen nach 5 Abs. 1 Nr. 3 BImSchG bei Anlagen nach Nr neu -, Spalte 1 des Anhangs zur 4. BImSchV (vgl. auch Nr. 2.6 des Anhangs I der IVU-Richtlinie 96/61/EG vom ) Anlagen zur Oberflächenbehandlung von Metallen oder Kunststoffen durch ein elektrolytisches oder chemisches Verfahren mit einem Volumen der Wirkbäder von 30 Kubikmeter oder mehr () 5/00

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3 Inhaltsverzeichnis 1. Anwendungsbereich 1 2. Abgrenzung der relevanten Abfälle 1 3. Beschreibung der wichtigsten Verfahrensschritte, 3 Bäder und Abfälle 4. Vermeidung Vorbehandlungsbäder Entfetten Beizen Elektrolytisches Aktivieren 13 (Entfetten, Entzundern, Entrosten) Chrom-Schwefelsäurebeizen (Kunststoffvorbehandlung) Behandlungsbäder Kupferelektrolyte Nickelelektrolyte 17 Elektrolytische Vernickelung 17 Chemische Vernickelung Chromelektrolyte Zinkelektrolyte Zinnelektrolyte Nachbehandlungsbäder Passivieren Spülwasser Abfälle aus Ölabscheidern und Membranfiltrationsanlagen Abfälle aus der Abwasserbehandlung Verwertung Behandlungsbäder Nickelelektrolyte 32 Elektrolytische Vernickelung 32 Chemische Vernickelung Abfälle aus Ölabscheidern und Membranfiltrationsanlagen Abfälle aus der Abwasserbehandlung Literatur Anhang 7.1 Definition des Wirkbades Zuordnung der Abfälle zu einzelnen Abfallschlüsseln Spülwasserrückführung bei Galvaniken (Erfahrungswerte) 42

4 1 1. Anwendungsbereich Diese Musterverwaltungsvorschrift (MVwV) konkretisiert die Anforderungen an die Vermeidung und Verwertung von Abfällen bei Anlagen nach Nr. 3.10, Spalte 1 des Anhangs zur 4. BImSchV (vgl. auch Nr. 2.6 des Anhangs I der IVU-Richtlinie 96/61/EG vom für "Anlagen zur Oberflächenbehandlung von Metallen und Kunststoffen durch ein elektrolytisches oder chemisches Verfahren, wenn das Volumen der Wirkbäder 30 m³ übersteigt"). Zur Definition des Wirkbades siehe Anhang 7.1. Dabei benennt diese MVwV in Tabellenform getrennt nach Vermeidung und Verwertung: - die Bezeichnung und den Anfallort der relevanten Abfälle, - die technisch möglichen Vermeidungs- und Verwertungsmaßnahmen, - die Voraussetzungen für die Vermeidung und Verwertung, - den Anwendungsbereich der technisch, - die Zumutbarkeit der Vermeidungs- bzw. Verwertungsmaßnahme, - die Vermeidungsrate und - die Schadlosigkeit der Verwertungsmaßnahme. 2. Abgrenzung der relevanten Abfälle (1) Diese MVwV gilt für Abfälle, die bei der Oberflächenbehandlung u.a. anfallen durch - Eintrag von Fremdstoffen in die Reinigungs-/Entfettungsbäder, - Abtrag von Grundmaterial in der Beize, - Abtrag von Metallschichten bei der Entmetallisierung von Fehlchargen, Gestellen, Trommelkontakten, Reparaturteilen, - Teilerneuerung/Wechsel von Prozesslösungen, - Austrag von Prozesslösungen (Verschleppungen), - Einträge von Resten aus vorhergehenden Prozessstufen.

5 Das nachfolgende Bild gibt einen Überblick über die einzelnen Arbeitsschritte beim Auftragen einer metallischen Schicht auf ein Werkstück. 2 Vorbehandlung (Entfetten, Beizen, Dekapieren) elektrolytische und chemische Metallabscheidung Nachbehandlung (z.b. Aufhellen/Passivieren) unbehandelte Werkstücke Vorbehandlungsbäder Nach- Spülen Behandlungsbäder Spülen behandlungs- Spülen bäder behandelte Werkstücke Vor- und Nachbehandlungsbäder, Spülwasser, Ionenaustauscher-Regenerate Abwasserbehandlung Abfälle aus der Abwasserbehandlung gereinigtes Abwasser (2) Sofern Abfälle in Galvaniken anfallen, die in dieser MVwV nicht beschrieben werden, sind Einzelfallprüfungen durch die zuständigen Behörden vorzunehmen. (3) Allgemeine Hinweise Im Anhang 7.2 sind in tabellarischer Form die wichtigsten Abfälle mit ihren dazugehörigen Abfallschlüsseln aufgeführt. Grundsätzlich ist die Standzeit der elektrolytischen Behandlungsbäder unbegrenzt. Zur Gewährleistung einer optimalen Vermeidung von Abfällen ist es notwendig, dass in den Betrieben entsprechend ausgebildetes Personal eingesetzt wird, ein Labor-Messplatz vorhanden ist und regelmäßige Badkontrollen durchgeführt werden.

6 3 3. Beschreibung der wichtigsten Verfahrensschritte, Bäder und Abfälle In der Praxis sind insbesondere folgende Prozesslinien häufig anzutreffen: - Prozesslinie Verzinkung (cyanidfrei): Heißentfetten- Spülen - Beizen - Spülen - elektrolytisches Aktivieren - Spülen - Dekapieren - Spülen - Verzinken - Spülen - Aufhellen - Spülen - Passivieren - Spülen - Prozesslinie Hartverchromen: Mechanische Vorbehandlung - Ätzen - (Spülen) - Hartverchromen - Spülen - Prozesslinie Nickel - Chrom (z. B. Sanitärarmaturen): Heißentfetten - Spülen - elektrolytisches Aktivieren - Spülen - Dekapieren - Spülen - Vernickeln - Sparspülen - Spülen - Aktivieren - Verchromen - Sparspülen - Spülen - Heißspülen - Trocknen - Prozesslinie chemisches Vernickeln: Heißentfetten - Spülen - Beizen - Spülen - elektrolytische Entfettung - Spülen - Dekapieren - Spülen chemisch Nickel - Spülen - Prozesslinie Direktmetallisierung von Kunststoffen: (Entfetten - Spülen) - Beizen- Spülen - Aktivieren - Spülen - Beschleunigen - Spülen chemisch Nickel - Spülen - Anschlagnickel - Spülen - sauer Kupfer - Spülen - Vernickeln (Mattnickel - Glanznickel - Riss-Nickel) - Spülen - Glanzverchromen - Spülen - Prozesslinie Verkupfern: Heißentfetten - Spülen - Beizen - Spülen - Aktivieren - Spülen - Dekapieren - Spülen - Verkupfern - Spülen 3.1 Entfettungsbäder, alkalisch, cyanidfrei Neben alkalisch - cyanidhaltigen Entfettungsbädern und Neutralreinigern kommen hauptsächlich alkalische, cyanidfreie Entfettungsbäder zum Einsatz. Sie enthalten in der Regel Natriumhydroxid, Silikate, Phosphate, Tenside und - bei emulgierenden Systemen - Emulgatoren. Durch das Entfetten erfolgt die Reinigung der Oberfläche des Werkstückes von Fetten, Ölen und Wachsen, um eine gleichmäßige und gut haftende metallische Schicht auf der Werkstückoberfläche zu gewährleisten. Zur besseren Wirkung werden die alkalisch-wässrigen Entfettungen in der Regel als Heißentfettung (70 bis 90 C) betrieben.

7 4 3.2 Abfälle aus Ölabscheider und Membranfiltrationsanlagen Abfälle im Sinne dieser MVwV fallen bei der Pflege von Entfettungsbädern in Abhängigkeit von der Menge und Art der Befettungsmittel an. 3.3 Beize, sauer Saure Beizen im Sinne dieser MVwV sind die wegen nicht mehr ausreichender Beizwirkung unbrauchbar gewordenen Säuren. Aufgabe des Beizens ist die Entfernung von Zunder, Rost und Korrosionsprodukten. In Abhängigkeit von dem verwendeten Werkstoff und dessen Oberflächenverunreinigung kommen anorganische Säuren wie Salzsäure, Schwefelsäure, Salpetersäure und deren Gemische beim Beizen zum Einsatz. 3.4 Dekapierlösungen Eingesetzt werden Dekapierlösungen zur Entfernung dünner Oxid- oder Anlaufschichten, wie sie sich nach der Behandlung in alkalischen Lösungen (z. B. alkalische Entfettung) bilden können. Verwendet werden verdünnte saure oder alkalische Lösungen (z. B. verdünnte Mineralsäure oder verdünnte Natriumcyanid-lösung). Speziell zum Aufhellen von Zinkschichten wird eine 0,3 bis 1-%ige Salpetersäure eingesetzt. 3.5 Elektrolytisches Aktivieren, alkalisch, cyanidhaltig und alkalisch, cyanidfrei Dem Beizen folgt manchmal ein "elektrolytisches Aktivieren". Die Basiszusammensetzung dieser Reiniger entspricht der der Heißentfetter, sie enthalten allerdings weniger oder keine Tenside, jedoch mitunter Cyanidzusätze oder andere Komplexbildner (Eisenkomplexierung zur besseren Rostablösung). 3.6 Chromschwefelsäurebeize zur Vorbehandlung von Kunststoffen Mit diesem Schritt der Vorbehandlung wird die Oberfläche gleichmässig aufgerauht und damit die Haftung der nachfolgend aufgebrachten Metallschichten ermöglicht. Chromschwefelsäurebeizen enthalten sechs- und dreiwertiges Chrom neben Schwefelsäure und Netzmitteln.

8 5 3.7 Kupferelektrolyte, schwefelsauer oder alkalisch, cyanidisch Es gibt schwefelsaure, fluoroborat-, sulfamat-, pyrophosphathaltige oder alkalischcyanidische Kupferelektrolyte, wobei cyanidische und schwefelsaure Präparationen am häufigsten zum Einsatz kommen. Mit Hilfe der unter Nr. 4 beschriebenen Pflegemaßnahmen ist die Standzeit dieser Wirkbäder nahezu unbegrenzt. Störstoffe bei der Verkupferung sind beispielsweise organische Abbauprodukte und Carbonate (Oxidationsprodukt aus cyanidischen Elektrolyten). 3.8 Nickelelektrolyte Der am häufigsten verwendete Nickelelektrolyt arbeitet auf Sulfatbasis. Daneben werden aber auch Elektrolyte auf Sulfamat- und Fluoroboratbasis eingesetzt. Durch die Entfernung von Störstoffen, wie Fremdmetallen, organischen Abbauprodukten und Verunreinigungen und des Überschusses an Nickel (bedingt durch höhere anodische Stromausbeute) ist eine fast unbegrenzte Standzeit möglich. 3.9 Chromelektrolyt Es werden Glanz- und Hartchromelektrolyte eingesetzt, die sich im Wesentlichen in ihrer Konzentration an Chromsäure unterscheiden. Sowohl Glanzchrom- als auch Hartchromelektrolyte bestehen im Wesentlichen aus Chromtrioxid und einem Katalysator. Bei diesem Katalysator handelte es sich früher vorwiegend um Schwefel-, Fluss- oder Fluorkieselsäure oder deren Gemische. In den letzten Jahren geht der Trend immer mehr zur Verwendung eines Gemisches von Schwefelsäure und organischen schwefelhaltigen Säuren. Zur Verringerung von Emissionen enthalten die Elektrolyte häufig noch Fluortenside (Schaumdecke) Zinkelektrolyte, sauer, alkalisch-cyanidfrei und alkalisch-cyanidisch Neben den sauren und alkalisch-cyanidfreien kommen auch alkalisch-cyanidische Zinkelektrolyte zum Einsatz. Letztgenannte sind am unempfindlichsten und durch einfache Veränderungen in der Zusammensetzung auf eine Vielzahl von Einsatzmöglichkeiten anzupassen. Der Elektrolyt besteht aus Zinkcyanid, Natriumcyanid, Natriumhydroxid und Glanzzusätzen.

9 Zinnelektrolyte Die Abscheidung von Zinn erfolgt aus sauren und alkalischen Elektrolyten. Den sauren Elektrolyten müssen organische Stoffe zur Kornverfeinerung, Glättung und Stabilisierung zugesetzt werden, was eine regelmäßige Reinigung des Bades erforderlich macht. Das Bad hat eine fast unbegrenzte Standzeit. Das Bad besteht aus: Zinn(II)-sulfat, Phenolsulfonsäure und Schwefelsäure. Bei alkalischen Elektrolyten: Natrium-Kalium-Stannat, Natrium-/Kaliumhydroxid. Zinn muss bei alkalischen Elektrolyten in guter Abscheidequalität vorliegen. Die Elektrolytzusammensetzung, die Arbeitstemperatur und Stromdichte müssen konstant gehalten werden. Störfaktoren beim Verzinnen sind organische Verunreinigungen, Carbonate und Fremdmetallionen Passivierungsbäder Bei galvanischen Zinküberzügen wird durch Bildung einer Konversionsschicht (chromathaltig, chromhaltig oder chromfrei) die Korrosionsbeständigkeit erhöht. In Passivierungsbädern wird die Zinkschicht angelöst und in eine Schutzschicht umgewandelt. In Passivierungsbädern sind beispielsweise enthalten: Chromate, Chrom- (III)-Verbindungen, Chromsäure, Nitrat-, Fluorid-, Sulfat- und Ammoniumionen Verbrauchte Entmetallisierungslösungen Verbrauchte Entmetallisierungslösungen entstehen durch die Entmetallisierung von - Ausschussteilen, - Kontakten von Gestellen und Trommeln. Das an den Gestell- und Trommelkontakten aufwachsende Metall führt zur Beschädigung der Isolation und damit zu erhöhten Verschleppungen. Man unterscheidet neutrale, saure, alkalische sowie alkalisch-cyanidische Entmetallisierungslösungen. Sie arbeiten chemisch oder elektrolytisch (anodisch) und enthalten überwiegend Komplexbildner - zumeist harte, wie Ethylendiamintetraessigsäure (EDTA) - die nicht in das Abwasser gelangen dürfen, da nach dem Teil E, Nr. 3 des Anhang 40 der Abwasserverordnung (AbwV)

10 Entfettungsbäder, Entmetallisierungsbäder und Nickelbäder kein EDTA enthalten dürfen Spülwasser Das Spülen ist nach jedem Prozessschritt (Entfetten, Beizen usw.) erforderlich, um möglichst geringe Mengen an Prozesslösungen in das nachfolgende Prozessbad einzuschleppen Abwasser Abwässer fallen u. a. an: - als unbrauchbar gewordene Konzentrate und Halbkonzentrate (Entfettungsbäder, Beizbäder, Dekapierbäder, Passivierungsbäder), - als Spülwasser von den Standspülen und von der Kaskadenspülung, - als Eluate von Ionenaustauscheranlagen, - als Abwasser aus Recyclinganlagen und Filtereinrichtungen, - als Reinigungs- und Bodenabwasser, - bei der Abluftwäsche und Abscheidern, - beim Betrieb von Hilfseinrichtungen (z. B. Labor) Filtermaterialien (Kerzen, Tücher usw.) Die Filtration von Elektrolyten dient dazu, ungelöste Verunreinigungen (z. B. Späne oder Schmutz), die durch die Werkstücke eingeschleppt worden sind sowie Anodenschlamm, Staub aus der Luft oder die im Prozess entstandenen unlöslichen Verbindungen (meist Metallhydrolysate) zu entfernen. Dadurch soll eine über die Zeit gleichbleibende gute Beschichtungsqualität erreicht werden, da andernfalls negative Einwirkungen auf die Schichtqualität zu befürchten sind (insbesondere der Einbau der Partikel in die Schicht). Um eine kontinuierliche Entfernung der Störstoffe sicherzustellen, wird ein Filter im Bypass zum Prozessbad betrieben. Als Filter werden rückspülbare Materialien bevorzugt, da bei Einwegfiltern das Filtermaterial als zusätzlicher besonders überwachungsbedürftiger Abfall entsorgt werden muss und so das Abfallaufkommen vergrößert wird. Verbrauchte Filterhilfsmittel (z. B. Kieselgur) sind mit Elektrolytresten kontaminiert und müssen als besonders überwachungsbedürftiger Abfall entsorgt werden. Sie spielen jedoch

11 aufgrund ihrer geringen Menge eine untergeordnete Rolle und werden daher unter Kapitel 4 und Kapitel 5 nicht näher beschrieben Abfälle aus der Abwasserbehandlung Es fallen Metallhydroxid- und -sulfidschlämme an.

12 4. Vermeidung Vermeidung a) Voraussetzung für die Vermeidung Zumutbarkeit Vorbehandlungsbäder Abfallschlüssel: / Abfall: Entfettungsbäder (alkalisch, cyanidfrei oder cyanidhaltig) Standzeitverlängerung der Bäder 1. durch Vermeidungsrate Anfallort: Werkstückreinigung /Entfettung im Vergleich zur Entfettung ohne Standzeitverlängerungsmaßnahmen im Allgemeinem 6-10fach längere Standzeit der Entfettungsbäder regelmäßige Kontrolle und regelmäßiges Nachschärfen der Entfettungsbäder a) Kenntnis und Einhaltung der notwendigen Stoffkonzentrationen sowie Kenntnis der quantitativen Bestimmungsmethode und der Durchführung der notwendigen Untersuchungen a) Verbrauch der Reinigungsmedien ist Ursache für das Verwerfen b) alle Entfettungen grundsätzlich zumutbar Begrenzung des Öl/Fetteintrags durch mechanische Vorentölung a) Öl/Fett kann von der Oberfläche mechanisch entfernt werden im Einzelfall prüfen Begrenzung des Feststoffeintrags durch (mechanische) Vorreinigung 1. Gefordert nach Anhang 40 der Abwasserverordnung b) für alle Systeme im Einzelfall prüfen

13 4. Vermeidung Vermeidung a) Voraussetzung für die Vermeidung Zumutbarkeit Vorbehandlungsbäder Abfallschlüssel: / Abfall: Entfettungsbäder (alkalisch, cyanidfrei oder cyanidhaltig) Abtrennung von Feststoffpartikeln mittels a) Feststoffeintrag ist standzeitbegrenzendes grundsätzlich zumutbar Techniken wie Filtration oder Zentrifugen Gegenbehälter Kriterium b) für alle Systeme Vermeidungsrate Anfallort: Werkstückreinigung /Entfettung Einsatz einer Entfettungsbad- Kaskade : Das Verwerfen des ersten Bades geht einher mit dem Umpumpen Bad 2 nach 1 und Neuansatz des Bades 2 a) Platzbedarf kann gedeckt werden a) Taktzeit wird nicht negativ beeinflusst a) Transportkapazität der Fahrwagen ist ausreichend vorhanden b) alle Entfettungssysteme im Einzelfall prüfen Einsatz demulgierend arbeitender Reiniger und Abtrennung des freien Öles mittels Skimmer, Ölabscheider, Zentrifugal-separatoren (bei Massenwaren) oder Maßnahmen mit gleicher Wirkung a) Reinigungsergebnis ist ausreichend a) keine Emulgatoren auf den Werkstücken (z. B. Kühlschmierstoffe, Umformhilfsmittel etc.) b) alle demulgierend arbeitenden Entfettungssysteme im Einzelfall prüfen

14 4. Vermeidung Vermeidung a) Voraussetzung für die Vermeidung Zumutbarkeit Vorbehandlungsbäder Abfallschlüssel: / Abfall: Entfettungsbäder (alkalisch, cyanidfrei oder cyanidhaltig) Membranfiltration des emulgiert a) durch Membranfiltration erfolgt keine im Einzelfall prüfen gebundenen Öles nachteilige Tensidverschiebung, d.h. Änderung der Reinigerzusammensetzung a) Nachschärfkonzentrat kann durch Membraneinsatz hervorgerufene Tensidverschiebung ausgleichen b) emulgierende Entfettungssysteme, die silikatfrei sind Vermeidungsrate Anfallort: Werkstückreinigung /Entfettung

15 4. Vermeidung Vorbehandlungsbäder Abfall: Beize (sauer) Standzeitverlängerung der Bäder 1. durch Vermeidung a) Voraussetzung für die Vermeidung Zumutbarkeit Abfallschlüssel: Vermeidungsrate Anfallort: Beizen von Werkstücken regelmäßige Kontrolle und regelmäßiges Nachschärfen der Bäder Filtration (Flächen- und Anschwemmfilter) der Beizbäder zur Entfernung fester Verunreinigungen a) Kenntnis und Einhaltung der notwendigen Stoffkonzentrationen sowie Kenntnis der quantitativen Bestimmungsmethode und der Durchführung der notwendigen Untersuchungen grundsätzlich zumutbar im Einzelfall prüfen. 1. Gefordert nach Anhang 40 der Abwasserverordnung

16 4. Vermeidung Vermeidung a) Voraussetzung für die Vermeidung Zumutbarkeit Vorbehandlungsbäder Abfallschlüssel: / Abfall: Elektrolytisches Aktivieren (Entfetten, Entzundern, Entrosten) Standzeitverlängerung der Bäder 1. durch Vermeidungsrate Anfallort: vorletzte Vorbehandlungsstufe vor dem elektrolytischen oder chemischen Beschichten regelmäßige Kontrolle und regelmäßiges Nachschärfen der Bäder a) Kenntnis und Einhaltung der notwendigen Stoffkonzentrationen sowie Kenntnis der quantitativen Bestimmungsmethode und der Durchführung der notwendigen Untersuchungen a) Standzeit wird nicht durch prozessbedingten Eintrag von Eisenionen unter Bildung von Hexacyanoferraten begrenzt grundsätzlich zumutbar Begrenzung des Eintrages von Restölen, -fetten und -schmutz durch vorgelagerte alkalische Entfettung mit ausreichender Reinigungswirkung b) abhängig von der Art der eingesetzten Fett- und Schmierstoffe grundsätzlich zumutbar, jedoch abhängig von der Art der eingesetzten Fett- und Schmierstoffe Begrenzung des Eintrags von Beizsäure aus der vorgelagerten Behandlungsstufe 1. Gefordert nach Anhang 40 der Abwasserverordnung a) bei Verfahrensablauf: Abkochentfetten - Beizen - elektrolytisches Aktivieren/ Entrosten und ausreichender guter Spültechnik b) Standzeit wird nur in seltenen Fällen durch Öl- und Fetteintrag bestimmt im Einzelfall prüfen

17 4. Vermeidung Vorbehandlungsbäder Abfall: Chrom-Schwefelsäurebeizen Vermeidung a) Voraussetzung für die Vermeidung Zumutbarkeit Abfallschlüssel: Vermeidungsrate Anfallort: Kunststoffvorbehandlung Standzeitverlängerung der Bäder 1 durch regelmäßige Kontrolle und regelmäßiges Nachschärfen der Bäder a) Kenntnis und Einhaltung der notwendigen Stoffkonzentrationen sowie Kenntnis der quantitativen Bestimmungsmethode und der Durchführung der notwendigen Untersuchungen grundsätzlich zumutbar Membranelektrolyse zur Rückoxidation von Cr (III) zu Cr (VI) im Einzelfall prüfen 1. Gefordert nach Anhang 40 der Abwasserverordnung

18 4. Vermeidung Behandlungsbäder Abfall: Kupferelektrolyte (schwefelsauer) Standzeitverlängerung der Bäder 1. durch Vermeidung a) Voraussetzung für die Vermeidung Zumutbarkeit Abfallschlüssel: Vermeidungsrate Anfallort: elektrolytische Verkupferung Standzeit nahezu unbegrenzt, falls nicht der organische Anteil (Abbauprodukte von Badzusätzen) zu hoch wird und nicht mehr entfernt werden kann regelmäßige Kontrolle und regelmäßiges a) Kenntnis und Einhaltung der notwendigen grundsätzlich zumutbar Nachschärfen der Bäder Stoffkonzentrationen sowie Kenntnis der quantitativen Bestimmungsmethode und der Durchführung der notwendigen Untersuchungen Filtration (Flächen- und Anschwemmfilter) zur Entfernung fester Verunreinigungen oder Maßnahmen mit gleicher Wirkung Maßnahmen sind Stand der Technik. Aktivkohlebehandlung zur Entfernung organischer Inhaltsstoffe b) Sinnvoll anzuwenden, wenn vorwiegende Abreinigung der organischen Abbauprodukte und kein zu hoher Austrag organischer Wirkstoffe erfolgt und wenn das Abfallaufkommen der extern zu entsorgenden Aktivkohle nicht größer wird als die durch die Standzeitverlängerung erreichte Einsparung Maßnahmen sind Stand der Technik 1. Gefordert nach Anhang 40 der Abwasserverordnung

19 4. Vermeidung Behandlungsbäder Abfall: Kupferelektrolyte (cyanidisch) Vermeidung a) Voraussetzung für die Vermeidung Zumutbarkeit Abfallschlüssel: Vermeidungsrate Anfallort: elektrolytische Verkupferung Standzeitverlängerung der Bäder 1. durch regelmäßige Kontrolle und regelmäßiges Nachschärfen der Bäder Filtration (Flächen- und Anschwemmfilter) zur Entfernung fester Verunreinigungen oder Maßnahmen mit gleicher Wirkung a) Kenntnis und Einhaltung der notwendigen Stoffkonzentrationen sowie Kenntnis der quantitativen Bestimmungsmethode und der Durchführung der notwendigen Untersuchungen grundsätzlich zumutbar grundsätzlich zumutbar Ausfrieren von Natriumcarbonat a) Carbonatbildung ist standzeitbegrenzender Faktor b) nur sinnvoll bei hoher Rückführrate bzw. bei geschlossenen Systemen im Einzelfall prüfen 1. Gefordert nach Anhang 40 der Abwasserverordnung

20 4. Vermeidung Behandlungsbäder Abfall: Nickelelektrolyte Standzeitverlängerung der Bäder 1. durch Vermeidung a) Voraussetzung für die Vermeidung Abfallschlüssel: Zumutbarkeit Vermeidungsrate Anfallort: elektrolytische Vernickelung Standzeit unbegrenzt, falls nicht der organische Anteil (Abbauprodukte von Badzusätzen) zu hoch wird und nicht mehr entfernt werden kann oder der Nickelgehalt zu hoch wird regelmäßige Kontrolle und regelmäßiges a) Kenntnis und Einhaltung der notwendigen grundsätzlich zumutbar Nachschärfen der Bäder Stoffkonzentrationen sowie Kenntnis der quantitativen Bestimmungsmethode und der Durchführung der notwendigen Untersuchungen Filtration zur Entfernung fester Maßnahmen sind Stand der Technik Verunreinigungen Aktivkohlebehandlung zur Entfernung b) Sinnvoll anzuwenden, wenn vorwiegende Maßnahmen sind Stand der Technik organischer Inhaltsstoffe Abreinigung der organischen Abbauprodukte und kein zu hoher Austrag organischer Wirkstoffe erfolgt und wenn das Abfallaufkommen der extern zu entsorgenden Aktivkohle nicht größer wird als die durch die Standzeitverlängerung erreichte Einsparung 1. Gefordert nach Anhang 40 der Abwasserverordnung

21 4. Vermeidung Behandlungsbäder Abfall: Nickelelektrolyte Selektive Reinigung bei Eintrag von Kupfer Vermeidung a) Voraussetzung für die Vermeidung Abfallschlüssel: a) elektrolytische Selektivreinigung zur Zumutbarkeit im Einzelfall prüfen Vermeidungsrate Anfallort: elektrolytische Vernickelung und/oder Zink Abscheidung von Fremdmetallen ist möglich b) insbesondere bei Hohlteilen und Massen-/ Trommelware Membranelektrolyse oder vergleichbare Techniken zur Entfernung von überschüssigem Nickel aus dem Bad a) Nickelüberschuss ist standzeitbegrenzender Faktor bei Großanlagen im Einzelfall prüfen

22 4. Vermeidung Behandlungsbäder Abfall: Chemische Nickelbäder Vermeidung a) Voraussetzung für die Vermeidung Zumutbarkeit Abfallschlüssel: Vermeidungsrate Anfallort: chemische Vernickelung Standzeitverlängerung der Bäder 1. durch abhängig vom Metalldurchsatz (mto) mto, je nach Anwendung regelmäßige Kontrolle und regelmäßiges Nachschärfen der Bäder a) Kenntnis und Einhaltung der notwendigen Stoffkonzentrationen sowie Kenntnis der quantitativen Bestimmungsmethode und der Durchführung der notwendigen Untersuchungen b) Nachschärfen nur begrenzt möglich bei Anreicherung von Störstoffen grundsätzlich zumutbar Filtration (Flächen- und Anschwemmfilter) zur Entfernung fester Verunreinigungen oder Maßnahmen mit gleicher Wirkung Maßnahmen sind Stand der Technik anodischer Schutz von metallischen Behältern (Vermeidung der Nickelabscheidung an der Behälterwand) im Einzelfall prüfen 1. Gefordert nach Anhang 40 der Abwasserverordnung 2. Metal turn over

23 4. Vermeidung Behandlungsbäder Abfall: Chromelektrolyte Standzeitverlängerung der Bäder 1. durch Vermeidung a) Voraussetzung für die Vermeidung Zumutbarkeit Abfallschlüssel: Vermeidungsrate Anfallort: elektrolytische Verchromung nahezu unbegrenzt regelmäßige Kontrolle und regelmäßiges Nachschärfen der Bäder a) Kenntnis und Einhaltung der notwendigen Stoffkonzentrationen sowie Kenntnis der quantitativen Bestimmungsmethode und der betriebsgemäßen Durchführung der notwendigen Untersuchungen grundsätzlich zumutbar optimiertes Anoden-/Kathodenverhältnis und/oder Einsatz inerter Anoden zur Einhaltung des Chrom (III)-Gehaltes Maßnahmen sind Stand der Technik Kationenaustauscher zur Abreicherung von Störkationen (Cr, Fe, Ni und Cu) 1. Gefordert nach Anhang 40 der Abwasserverordnung a) stabile Kationenaustauscherharze a) Störmetallionen sind standzeitbegrenzender Faktor im Einzelfall prüfen

24 4. Vermeidung Behandlungsbäder Abfall: Zinkelektrolyte Standzeitverlängerung der Bäder 1. durch Vermeidung a) Voraussetzung für die Vermeidung Zumutbarkeit Abfallschlüssel: / Vermeidungsrate Anfallort: elektrolytische Verzinkung nahezu unbegrenzt regelmäßige Kontrolle und regelmäßiges Nachschärfen der Bäder a) Kenntnis und Einhaltung der notwendigen Stoffkonzentrationen sowie Kenntnis der quantitativen Bestimmungsmethode und der Durchführung der notwendigen Untersuchungen grundsätzlich zumutbar Filtration (Flächen- und Anschwemmfilter) zur Entfernung fester Verunreinigungen oder Maßnahmen mit gleicher Wirkung Maßnahmen sind Stand der Technik. Ausfrieren von Natriumcarbonat bei cyanidischen Zinkelektrolyten a) Carbonatbildung ist standzeitbegrenzender Faktor b) nur sinnvoll bei hoher Rückführrate bzw. bei geschlossenen Systemen im Einzelfall prüfen 1. Gefordert nach Anhang 40 der Abwasserverordnung

25 4. Vermeidung Behandlungsbäder Abfall: Zinnelektrolyte Standzeitverlängerung der Bäder 1. durch Vermeidung a) Voraussetzung für die Vermeidung Zumutbarkeit Abfallschlüssel: Anfallort: Verzinnung Vermeidungsrate nahezu unbegrenzt regelmäßige Kontrolle und regelmäßiges Nachschärfen der Bäder a) Kenntnis und Einhaltung der notwendigen Stoffkonzentrationen sowie Kenntnis der quantitativen Bestimmungsmethode und der Durchführung der notwendigen Untersuchungen grundsätzlich zumutbar Filtration (Flächen- und Anschwemmfilter) zur Entfernung fester Verunreinigungen oder Maßnahmen mit gleicher Wirkung Maßnahmen sind Stand der Technik. 1. Gefordert nach Anhang 40 der Abwasserverordnung

26 4. Vermeidung Nachbehandlungsbäder Abfall: Passivierung Standzeitverlängerung der Bäder 1. durch Vermeidung a) Voraussetzung für die Vermeidung Zumutbarkeit Abfallschlüssel: Anfallort: Verzinkung Vermeidungsrate regelmäßige Kontrolle und regelmäßiges Nachschärfen der Bäder a) Kenntnis und Einhaltung der notwendigen Stoffkonzentrationen sowie Kenntnis der quantitativen Bestimmungsmethode und der Durchführung der notwendigen Untersuchungen grundsätzlich zumutbar Filtration (Flächen- und Anschwemmfilter) zur Entfernung fester Verunreinigungen oder Maßnahmen mit gleicher Wirkung Maßnahmen sind Stand der Technik. Entfernen von Fremdmetallionen durch Kationenaustauscher 1. Gefordert nach Anhang 40 der Abwasserverordnung b) Nicht bei silberhaltiger Schwarzchromatierung wegen möglicher Silberentfernung und bei Chromatierungen auf Chrom-(III)-Basis im Einzelfall prüfen

27 4. Vermeidung Vermeidung a) Voraussetzung für die Vermeidung Zumutbarkeit 4.4 Abfall: Spülwasser (cyanidfrei/cyanidhaltig, Abfallschlüssel: / / / chromatfrei/chromathaltig, metallsalzhaltig) Mehrfachnutzung des Spülwassers (z. B. 3- fach-kaskade oder Kombination 2-fach- Kaskade und Kreislaufspüle) 1., i.d.r. drei Spülschritte nach der Entfettung, dem Beizen sowie der elektrolytischen und chemischen Metallabscheidung Spülwasserzulauf nur bei Bedarf a) Fußschalter oder Handbrause bei Handgalvaniken a) Spülwasserzulauf getaktet bei Automaten grundsätzlich zumutbar. Vermeidungsrate Anfallort: nach den Behandlungsbädern die Spülwassermenge sinkt mit der Zahl der Spülschritte. Beispiel: Gestellware, Spülkriterium 2000, Badverschleppung 0,1 l/m² zu beschichtender Oberfläche, Spülwassermenge 200 l/m² bei einem Spülschritt und 0,5-1,3 l/m² bei drei Spülschritten 24 Rückführung des Spülwassers mit dem in b) Teilrückführung ist Stand der Technik, grundsätzlich zumutbar nahezu vollständig diesem Wasser enthaltenen Prozess- vollständige Rückführung ist im Einzelfall chemikalien in die den Spülbädern jeweils zu prüfen vorgeschalteten warmen Behandlungs- b) siehe Anhang, Tabelle 7.3 bäder (als Ersatz der Verdunstungsverluste in den Behandlungsbäder) Aufkonzentrierung des Spülwassers durch a) intensive Überwachung und Pflege der im Einzelfall prüfen (bei Hartchrom Stand der nahezu vollständig Verdunsten oder Verdampfen mit Behandlungsbäder Technik) anschließender Rückführung des b) nur für einzelne Prozessstufen Konzentrats ins Prozessbad b) siehe Anhang, Tabelle 7.3 Vortauchen a) Platzbedarf kann gedeckt werden a) ausreichende Transportkapazität der Fahrwagen ist vorhanden b) siehe Anhang, Tabelle Gefordert nach Anhang 40 der Abwasserverordnung im Einzelfall prüfen ca. 50 %

28 4. Vermeidung Abfall: Abfälle aus Ölabscheidern und Membranfiltrationsanlagen Begrenzung des Öl-/Fetteintrages 1. durch Vermeidung a) Voraussetzung für die Vermeidung Zumutbarkeit Abfallschlüssel: / Vermeidungsrate Anfallort: Ölabscheider bei wässrigen Entfettungsbädern Abstimmung mit dem Warenlieferanten a) Einfluss des Galvanikbetriebes auf die angelieferten Teile im Einzelfall prüfen mechanische Vorentölung a) für alle Systeme im Einzelfall prüfen 1. Gefordert nach Anhang 40 der Abwasserverordnung

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