Praxisleitfaden zur Einschaltung des. Berufspsychologischen Service. im Bereich des SGB II und SGB III

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1 Praxisleitfaden zur Einschaltung des Berufspsychologischen Service im Bereich des SGB II und SGB III Der vorliegende Praxisleitfaden enthält Angaben zur optimierten Einschaltung des Berufspsychologischen Service (BPS) der Bundesagentur für Arbeit (BA) im Bereich des SGB II und SGB III. Der Praxisleitfaden zeigt mögliche Ausgangssituationen für die Einschaltung des BPS auf, stellt das Dienstleistungsangebot vor und beschreibt den Ablauf einer Dienstleistung von der Einschaltung bis zur Nachbereitung. Der Praxisleitfaden soll den Agenturen für Arbeit (AA) und den Jobcentern (ge) 1 Orientierung geben. Er soll darüber hinaus dazu beitragen, die vielfältigen Dienstleistungsangebote des BPS transparent und für die Zielgruppen effizienter nutzbar zu machen. Der Praxisleitfaden wurde unter Beteiligung aller Fachdienste erarbeitet. Er wird bei Bedarf fortgeschrieben. 1 Der Begriff bezieht sich auf die gemeinsamen Einrichtungen nach 44 SGB II II /II /II Stand: Januar 2017

2 Impressum Zentrale der BA RP 32 BPS Nürnberg, Regensburger Straße 104 II /II /II Stand Januar 2017

3 Änderungshistorie Änderungsdatum Inhalt Kapitel/Seite Aufnahme der neuen Dienstleistung / 7 Psychologische Be- gutachtung zur Feststellung der Deutschkenntnisse Schärfung der Darstellung / 9 der Dienstleistung Deutsch- Test Beschreibung der Änderungen an der Dienstleistung K 1 Überblick / Aufnahme eines Hinweises 1 / 5 zur Einschaltung des BPS im Vorfeld von abschlussorientierten Qualifizierungsmaßnahmen II /II /II Stand Januar 2017

4 Inhaltsverzeichnis 1 Aufgaben und Ziele des BPS Dienstleistungen des BPS Begutachtung und Beratung Begutachtende Dienstleistungen Psychologische Begutachtung Psychologische Begutachtung zur Feststellung der Deutschkenntnisse Psychologische Auswahlbegutachtung Studienfeldbezogene Beratungstests (SFBT) Psychologische Begutachtung von Sinnesbeeinträchtigten Standardisierte Dienstleistungen Berufswahltest (BWT) Beratende Dienstleistungen für die Kunden Psychologische Beratung Unterstützende Dienstleistungen für die Fachkraft Fallbesprechung Gemeinsame Fallbearbeitung Kompetenz-Diagnostik Sprachkenntnisse Deutsch-Test (DT) Kompetenz-Dienstleistungen (K-DL) K 1 Überblick K 2 Auffassungsgabe K 3 Leistungsorientierung K 4 Assessment Center Geschäftsprozesse im BPS Einschaltung Bearbeitung Rücklauf IT-Unterstützung Aufbewahrung der Gutachten...12 II /II /II Stand: Januar

5 1 Aufgaben und Ziele des BPS Der BPS der BA bietet den Fachkräften 2 passgenaue Dienstleistungen zur Unterstützung der täglichen Arbeit mit den Kundinnen und Kunden an. Die Psychologinnen und Psychologen des BPS verfügen über umfangreiche Erfahrung und spezifisches Wissen in der Berufspsychologie, in der Diagnostik der Auswirkungen psychischer Beeinträchtigungen auf die berufliche Leistungsfähigkeit und Integrationsfähigkeit sowie in der Beratung von Kundinnen und Kunden mit multiplen Problemlagen. So kann maßgeschneidert und zielgruppengerecht auf die Belange und Fragestellungen der Fachkräfte und der Kundinnen und Kunden eingegangen werden. Die Einschaltung des BPS kann während sämtlicher Phasen des Beratungs- und Integrationsprozesses sinnvoll sein: So können die Dienstleistungen genutzt werden, um z. B. Stärken zu analysieren oder Potentiale zu erkennen. Der BPS kann zudem Anregungen geben, um ein sinnvolles Ziel und eine Strategie auszuwählen oder Empfehlungen zur Umsetzung und Nachhaltung von Absprachen in der Eingliederungsvereinbarung geben. Die Entscheidung zur Einschaltung des BPS vor abschlussorientierten Qualifizierungsmaßnahmen bleibt in der Entscheidungskompetenz der Fachkraft. Die Einschaltung kommt insbesondere bei einer Qualifizierung, die mit einem Berufsabschluss endet, in Betracht, um die Qualität der Auswahlentscheidung auch im Sinne der Kundin bzw. des Kunden abzusichern. Die Einschaltung sollte in Zweifelsfällen, insbesondere bei Anzeichen fehlender Grundkompetenzen erfolgen. Im Folgenden werden beispielhaft einige typische Ausgangssituationen aus der täglichen Arbeit der Fachkräfte dargestellt, bei denen der BPS unterstützen kann. Die konkreten Dienstleistungen des BPS werden in Abschnitt 2 genauer vorgestellt. Es ist nicht klar, ob die intellektuellen Voraussetzungen der Kundin oder des Kunden für eine bestimmte Ausbildung, Qualifizierung oder Tätigkeit ausreichen. Zur Feststellung der Eignung und der Empfehlung notwendiger Hilfen kann eine begutachtende Dienstleistung beauftragt werden. Welche Ausbildungsberufe zu den Fähigkeiten und Interessen eines jungen Menschen passen, kann mit Hilfe einer standardisierten Dienstleistung (BWT) aufgezeigt werden. Die Vorinformationen über eine Kundin oder einen Kunden sind widersprüchlich und schwer zu interpretieren. Mit Hilfe einer unterstützenden Dienstleistung für die Fachkraft können die Vorinformationen analysiert und interpretiert werden. Eine Kundin oder ein Kunde scheitert immer wieder in Bewerbungsgesprächen. Durch eine Verhaltensänderung sollen die beruflichen Integrationschancen erhöht werden. Eine beratende Dienstleistung für den Kunden kann diese Verhaltensänderung unterstützen. Bei einer Kundin oder einem Kunden scheint eine Behinderung (Lernbehinderung, geistige Behinderung, psychische Behinderung) vorzuliegen. Zur Abklärung der Behinderung und deren Auswirkungen sowie zum Aufzeigen notwendiger Hilfen bietet sich eine begutachtende Dienstleistung an. Direkte Hilfestellung bei einem schwierigen Gespräch mit einer Kundin oder einem Kunden bieten die unterstützenden Dienstleistungen für die Fachkraft. 2 Mit der Benennung Fachkraft sind alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in AA und den Jobcentern (ge) gemeint, die den BPS mit der Durchführung einer fallbezogenen Dienstleistung beauftragen können. II /II /II Stand: Januar

6 Um einem Arbeitgeber passende Vermittlungsvorschläge unterbreiten zu können und die geeigneten Bewerberinnen und Bewerber zu identifizieren, können die begutachtenden Dienstleistungen (Psychologische Auswahlbegutachtung) Hilfestellung geben. Bei einer Kundin oder einem Kunden, die oder der am Anfang des Deutschlernprozesses steht, sollen die Deutschkenntnisse abgeklärt werden, um die nächsten Schritte im Beratungs- oder Vermittlungsprozess zu planen. Es empfiehlt sich eine begutachtende Dienstleistung (Psychologische Begutachtung zur Feststellung der Deutschkenntnisse), die neben den aktuellen Deutschkenntnissen auch weitere Schritte der sprachlichen und beruflichen Förderung benennt. Eine Kundin oder ein Kunde möchte eine Tätigkeit mit Kundenkontakt aufnehmen. Um die hierfür wichtigen sozial-kommunikativen Kompetenzen besser einschätzen zu können, bietet sich eine Kompetenz-Dienstleistung (K 4 Assessment Center) an. Eine Fachkraft möchte das Profiling mit einer Kundin oder einem Kunden möglichst fundiert durchführen. Die Ergebnisse einer Kompetenz-Dienstleistung (K 1 Überblick) unterstützen dabei. Dies sind nur einige beispielhafte Ausgangssituationen für die Einschaltung des BPS. Zur Klärung der Frage, ob bei einer bestimmten Kundin oder einem bestimmten Kunden eine Dienstleistung des BPS als Unterstützung genutzt werden kann, steht den Fachkräften der BPS in den AA zur Verfügung. 2 Dienstleistungen des BPS Der BPS bietet unterschiedliche Dienstleistungen für vielfältige Ausgangssituationen an, die von einer zeitnah zu realisierenden Abklärung der Deutschkenntnisse über die Überprüfung ausgewählter Kompetenzbereiche bis zu einer längerfristigen Psychologischen Beratung reichen. Bei Fragen zu den Dienstleistungen können sich die Fachkräfte jederzeit an den BPS der AA wenden. Die fallbezogenen Dienstleistungen, die auf die Arbeit mit einer Kundin oder einem Kunden ausgerichtet sind, lassen sich in die Dienstleistungsgruppen Begutachtung und Beratung sowie Kompetenz-Diagnostik unterteilen: 2.1 Begutachtung und Beratung Die Dienstleistungsgruppe Begutachtung und Beratung des Dienstleistungs-Portfolios des BPS ist in die folgenden vier Bereiche gegliedert: Begutachtende Dienstleistungen Bei den begutachtenden Dienstleistungen steht die diagnostische Fragestellung im Mittelpunkt, es sollen bspw. das Leistungsvermögen, die individuelle Problemlage oder die Interessen einer Kundin oder eines Kunden geklärt werden. Die Fragestellung der Fachkraft wird unter Berücksichtigung des Kundenanliegens bearbeitet und in einem Psychologischen Gutachten oder einer Psychologischen Stellungnahme beantwortet. II /II /II Stand: Januar

7 Bei den begutachtenden Dienstleistungen kann die Fachkraft auf die folgenden fünf Dienstleistungen zurückgreifen: Psychologische Begutachtung Bei der Psychologischen Begutachtung werden umfassend die individuellen Fragen der Fachkraft geklärt. Im persönlichen Kontakt zwischen Kundin oder Kunde und Psychologin oder Psychologe können durch Gesprächsdiagnostik, Verhaltensbeobachtung und meist auch eine Testuntersuchung z. B. Fähigkeiten, Interessen oder Personenmerkmale erhoben werden. Die für den weiteren Prozess relevanten Ergebnisse werden der Kundin oder dem Kunden in einem ausführlichen Gespräch erläutert, die Fragen der Fachkraft in einem Psychologischen Gutachten beantwortet Psychologische Begutachtung zur Feststellung der Deutschkenntnisse Mit dieser Dienstleistung können die (mündlichen) Deutschkenntnisse von Kundinnen und Kunden ab 16 Jahren erhoben werden, die am Anfang des Deutschlernprozesses stehen (schriftliche Deutschkenntnisse sind nicht notwendig). Mit Hilfe einer Bildergeschichte werden die Deutschkenntnisse erhoben und auf dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) verortet. Liegen bereits schriftliche Deutschkenntnisse vor, wird zudem ein schriftlicher Deutschtest vorgegeben (eine zusätzliche Beauftragung durch die Fachkraft ist nicht notwendig). Gesprächsdiagnostisch werden weitere relevante Aspekte für den Erwerb der deutschen Sprache (Sprachlerngeschichte, derzeitige Lernmöglichkeiten, vorhandene Unterstützung beim Deutschlernen, vorliegende Fremdsprachenkenntnisse) und berufliche Erfahrungen erhoben. Die Ergebnisse werden in einem individuellen Psychologischen Gutachten dargestellt, das neben den aktuellen Deutschkenntnissen auch auf die Sprachlerngeschichte, die beruflichen Erfahrungen und die möglichen nächsten Schritte der sprachlichen und beruflichen Förderung eingeht Psychologische Auswahlbegutachtung Im Rahmen dieser arbeitgeberorientierten Dienstleistung werden die individuellen Voraussetzungen der Bewerberinnen und Bewerber mit den Anforderungen eines konkreten Arbeitsoder Ausbildungsplatzes abgeglichen. Dies geschieht im persönlichen Kontakt zwischen Bewerberin oder Bewerber und Psychologin oder Psychologe mit Hilfe von Gesprächsdiagnostik, Verhaltensbeobachtung und meist auch der Durchführung von Testverfahren oder anderer Methoden (AC-Methoden etc.). In einer Psychologischen Stellungnahme werden die Ergebnisse zusammengefasst. Darüber hinaus kann der BPS die Fachkraft bei der Erhebung der stellenspezifischen Anforderungen beim Arbeitgeber unterstützen Studienfeldbezogene Beratungstests (SFBT) Zur Beurteilung der Eignung für ein bestimmtes Studienfeld werden studienfeldspezifische Aufgaben bearbeitet. Die Ergebnisse werden mit der Kundin oder dem Kunden besprochen und der Fachkraft in einer Psychologischen Stellungnahme mitgeteilt. Es stehen Tests für folgende Studienfelder zur Verfügung: Philologische Studiengänge, Wirtschaftswissenschaften, Informatik/Mathematik, Ingenieurwissenschaften, Rechtswissenschaften, Naturwissenschaften. II /II /II Stand: Januar

8 Psychologische Begutachtung von Sinnesbeeinträchtigten Hierzu gehört die umfassende Begutachtung blinder und hochgradig sehbehinderter sowie gehörloser und hochgradig hörbehinderter Menschen. Speziell für die Begutachtung dieser Kundinnen und Kunden ausgebildete Psychologinnen oder Psychologen erheben mit Hilfe von Gesprächsdiagnostik, Verhaltensbeobachtung und speziellen Testverfahren die Daten, um die Fragen der Fachkraft in einem Psychologischen Gutachten zu beantworten Standardisierte Dienstleistungen Standardisierte Dienstleistungen bieten sich bei umgrenzten diagnostischen Fragestellungen an. Die Datenerhebung erfolgt mit Hilfe festgelegter Testverfahren. In der Regel ist kein Kontakt zwischen Kundin oder Kunde und Psychologin oder Psychologe notwendig. Dies ermöglicht es, diese Dienstleistungen sehr zeitnah zu erbringen. Der BPS bietet derzeit folgende standardisierte Dienstleistung an: Berufswahltest (BWT) Mit Hilfe einer festgelegten Testserie können die intellektuellen Fähigkeiten, die schulischen Kenntnisse und die beruflichen Interessen von jugendlichen Kundinnen und Kunden eingeschätzt werden. Die Fachkraft erhält eine allgemeine und wenn gewünscht auch eine auf bestimmte Berufswünsche der Jugendlichen bezogene Testauswertung, um diese mit den Jugendlichen zu besprechen. Weitere Informationen finden Sie in der Handanweisung für Beratungsfachkräfte zum Berufswahltest. Geeignet ist der BWT für Jugendliche im Alter von 13 bis einschließlich 18 Jahren mit ausreichenden Deutschkenntnissen, die keine besonderen Auffälligkeiten im geistigen, körperlichen oder seelischen Bereich zeigen. Die Jugendlichen sollten die 7., 8., 9. oder 10. Klasse/Jahrgangsstufe besuchen oder kürzlich abgeschlossen haben Beratende Dienstleistungen für die Kunden Bei diesem Dienstleistungsangebot geht es vorrangig um den beraterischen Gesichtspunkt. Die Kundin oder der Kunde wird bei der Bearbeitung beruflich relevanter Probleme, bei der Klärung beruflicher Ziele oder bei der Aktivierung von Ressourcen unterstützt. Dadurch werden Veränderungen in den Einstellungen oder im Verhalten angestoßen, um langfristig berufliche Integrationschancen zu erhöhen. Dafür ist die Bereitschaft der Kundin oder des Kunden notwendig, im Rahmen der Psychologischen Beratung ein eigenes Anliegen zu bearbeiten. Die Teilnahme an einer Psychologischen Beratung ist für die Kundinnen und Kunden freiwillig Psychologische Beratung Mit drei Beratungsgesprächen (à 50 Minuten) unterstützt die Psychologin oder der Psychologe die Kundin oder den Kunden bei einer Einstellungs- oder Verhaltensänderung. In einem Psychologischen Ergebnisbericht wird der Fachkraft mitgeteilt, dass die Psychologische Beratung stattgefunden hat. Mit Einverständnis der Kundin oder des Kunden können auch zusätzliche Informationen über die Inhalte der Beratung weiter gegeben werden. II /II /II Stand: Januar

9 2.1.4 Unterstützende Dienstleistungen für die Fachkraft Diese Dienstleistungen sind als direkte Hilfestellung für die Fachkraft gedacht Fallbesprechung Im Gespräch zwischen Fachkraft und Psychologin oder Psychologe (und ggf. weiteren Personen) können vorliegende Daten und Informationen analysiert und interpretiert, ein Gespräch mit der Kundin oder dem Kunden vorbereitet oder ein Umsetzungsplan entwickelt werden Gemeinsame Fallbearbeitung Die Psychologin oder der Psychologe nimmt am Gespräch mit der Kundin oder dem Kunden (und ggf. weiteren Personen) teil und unterstützt die Fachkraft direkt im Gespräch. Je nach Anliegen der Fachkraft können diagnostische Informationen gewonnen oder Hilfe in schwierigen Gesprächssituationen gegeben werden. Auf Wunsch können die Ergebnisse in einer Psychologischen Stellungnahme festgehalten werden. 2.2 Kompetenz-Diagnostik Die Dienstleistungsgruppe Kompetenz-Diagnostik umfasst die Bereiche Sprachkenntnisse sowie Kompetenz-Dienstleistungen (K-DL) Sprachkenntnisse Mit Hilfe dieser Dienstleistung ist eine Feststellung vorhandener schriftlicher Sprachkenntnisse mit Bezug zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) möglich. Die Sprachkenntnisse werden mit Hilfe eines Testverfahrens erfasst, in der Regel ist kein Kontakt zwischen Kundin oder Kunde und Psychologin oder Psychologe notwendig. Dies ermöglicht es, diese Dienstleistungen sehr zeitnah zu erbringen. Der BPS bietet derzeit folgende Dienstleistung an 3 : Deutsch-Test (DT) Zur Abklärung der schriftlichen Deutschkenntnisse von Kundinnen und Kunden (ab 16 Jahren) steht der Deutsch-Test zur Verfügung (Grundkenntnisse der deutschen Schriftsprache sind Voraussetzung). Die Stellungnahme macht Aussagen zu den aktuellen Deutschkenntnissen mit Bezug zum GER sowie zu den auf diese Kenntnisse bezogenen Möglichkeiten der beruflichen Integration und gibt Empfehlungen zur Sprachförderung. Weitere Informationen finden Sie in der Information für Vermittlungs- und Integrationsfachkräfte zum Deutsch-Test. Sofern über die Feststellung der Deutschkenntnisse hinausgehende Fragen zu klären sind, erfolgt dies im Rahmen der Dienstleistungen Psychologische Begutachtung oder Psychologische Auswahlbegutachtung (für den Arbeitgeberservice). Liegen noch keine schriftlichen Deutschkenntnisse vor, empfiehlt sich die Dienstleistung Psychologische Begutachtung zur Feststellung der Deutschkenntnisse (siehe ) mit der die vorhandenen mündlichen Deutschkenntnisse auf dem GER verortet werden können. Dezidierte Informationen rund um das Angebot des BPS zur Feststellung von sprachlichen Kompetenzen finden Sie auch in den Informationen für Beratung, Vermittlung und Integration: Sprachkenntnisse kompetent feststellen. 3 Eine Feststellung der Englischkenntnisse ist im Rahmen der Dienstleistungen Psychologische Begutachtung oder Psychologische Auswahlbegutachtung (für den Arbeitgeberservice) möglich. II /II /II Stand: Januar

10 2.2.2 Kompetenz-Dienstleistungen (K-DL) Die K-DL fokussieren auf ausgewählte Kompetenzen und zielen auf die Identifikation von Ressourcen ab. Dadurch unterstützen sie die Selbsterkenntnis von erwachsenen Kundinnen und Kunden mit Berufserfahrung und ermöglichen weiterführende Empfehlungen zu nächsten Schritten oder Hilfen. Sie bieten gesicherte Aussagen für ein effektives Profiling und werden kurzfristig sowie kostengünstig erbracht K 1 Überblick Mit Hilfe eines standardisierten Fragebogens schätzen Kundinnen und Kunden ihr typisches Verhalten in beruflichen Situationen ein und werden dadurch bei einer reflektierten Selbsteinschätzung ihrer überfachlichen Kompetenzen unterstützt. In einem persönlichen Gespräch erfolgt die Validierung der Selbsteinschätzung durch eine Psychologin bzw. einen Psychologen sowie die Besprechung der Ergebnisse und Herausgabe einer K 1 Schriftfassung für die Kundin bzw. den Kunden. Die Ergebnisse werden zudem in einer standardisierten Ergebnisrückmeldung K 1 für die Fachkraft dargestellt. Eine Kombination mit K 2 Auffassungsgabe innerhalb eines Termins ist möglich. In diesem Fall werden die Ergebnisse der Fachkraft übermittelt, ohne zuvor im BPS mit der Kundin oder dem Kunden besprochen worden zu sein. Ebenso wird auf die Aushändigung der K 1 Schriftfassung an die Kundin oder den Kunden verzichtet K 2 Auffassungsgabe Mit Hilfe eines computergestützten Tests wird die allgemeine Auffassungsgabe der Kundinnen und Kunden erfasst. Aus den Ergebnissen kann eine Prognose abgeleitet werden, wie leicht die Bewältigung der intellektuellen Anforderungen von exemplarisch aufgeführten Qualifizierungsmaßnahmen (Dauer ca. 2 8 Monate) fallen wird. Die Ergebnisse werden in einer standardisierten Ergebnisrückmeldung K 2 dargestellt. Eine Kombination mit K 1 Überblick innerhalb eines Termins ist möglich K 3 Leistungsorientierung Im Rahmen eines ausführlichen Gesprächs werden die motivationalen Ressourcen und Hemmnisse einer Kundin oder eines Kunden beurteilt. Dabei wird auf unterschiedliche Aspekte der Leistungsorientierung (Eigeninitiative, Motivation/Leistungsbereitschaft, selbstständiges Arbeiten, Zielstrebigkeit/Ergebnisorientierung, Lernbereitschaft) eingegangen. Die Kundin oder der Kunde erhält bereits im Gespräch eine detaillierte Rückmeldung zu Stärken und Handlungsfeldern ergänzt um beratende Anteile. In einem Psychologischen Gutachten werden die Zielfragen der Fachkraft beantwortet K 4 Assessment Center K 4 Assessment Center ermöglicht eine umfassende und verhaltensnahe Einschätzung ausgewählter sozial-kommunikativer Kompetenzen anhand berufsbezogener Übungen und Aufgaben für ausgewählte Berufszweige (Berufe des sozialpflegerischen und gewerblich-technischen Bereiches; Berufe aus den Bereichen Verkauf und Vertrieb, einschließlich IT-Berufe). Die Dienstleistung ist auch bei Fragen zu den sozial-kommunikativen Kompetenzen von Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen oder potentiellen Existenzgründern und Existenzgründerinnen geeignet. Festgestellte sozial-kommunikative Stärken, Potentiale und Entwicklungsmöglichkeiten werden mit der Kundin bzw. dem Kunden besprochen und in einem Psychologischen Gutachten fundiert beschrieben. Eine ausführliche Beschreibung des fallbezogenen Dienstleistungsangebotes des BPS findet sich auf den Intranet-Seiten des BPS ( Dienstleistungsangebot des BPS ). II /II /II Stand: Januar

11 3 Geschäftsprozesse im BPS Die im Folgenden dargestellten Geschäftsprozesse im BPS verdeutlichen den Ablauf einer Dienstleistung von der Einbindung der Kundin oder des Kunden vor der Einschaltung bis zum Rücklauf des schriftlichen Endproduktes an die Fachkraft. 3.1 Einschaltung Die Einbindung der Kundin oder des Kunden Vor der Beauftragung des BPS wird die Fachkraft mit der Kundin oder dem Kunden über die Einschaltung des BPS sprechen. Dies ist Voraussetzung für die Einschaltung, zu der die Kundin oder der Kunde ihr bzw. sein Einverständnis geben muss. Darüber hinaus sichert die frühzeitige und umfassende Einbindung die Mitarbeit und Übernahme von Verantwortung durch die Kundin oder den Kunden. Aus diesem Grund sollte der Kundin oder dem Kunden durch die Fachkraft verdeutlicht werden, aus welchem Anlass und mit welchem Ziel der BPS eingeschaltet wird, welche Fragen geklärt werden bzw. welche Unterstützung die Psychologin oder der Psychologe geben soll. Eine kurze Beschreibung der beauftragten Dienstleistung und der Aktivitäten im BPS ist für die meisten Kundinnen und Kunden hilfreich. Auf Wunsch kann aber auch der BPS der AA der Kundin oder dem Kunden die wichtigsten Aspekte der Einbindung erläutern und entsprechende Fragen beantworten. Die Einschaltung des BPS mittels VerBIS Die Einschaltung des BPS erfolgt über VerBIS (Einschaltung FD/Dritte). Unter dem Reiter Allgemeines werden erste Hinweise zur Situation und zum Werdegang der Kundin oder des Kunden sowie zum Auftrag an den BPS übermittelt. Das Einverständnis der Kundin oder des Kunden muss durch die Fachkraft eingeholt und an dieser Stelle dokumentiert werden. Auf den Reitern Begutachtung und Beratung bzw. Kompetenzdiagnostik erfolgt die Konkretisierung des Auftrags durch Auswahl einer Dienstleistung, die wichtigsten Charakteristika der Dienstleistungen können durch Anwahl von Infobuttons aufgerufen werden. Nach der Auswahl der gewünschten Dienstleistung sind im Freitextfeld Fragestellung spezifische Fragen und ergänzende Informationen (z. B. Schilderung der Problemsituation) einzugeben. Die Fragestellungen stellen sicher, dass eine passgenaue Hilfestellung durch den BPS erfolgen kann. Sie müssen keinen gehobenen sprachlichen Anforderungen genügen oder psychologisch formuliert sein, sondern sollen vor allem das ausdrücken, was die Fachkraft wissen möchte. Der BPS kann über eine VerBIS-Berechtigung nach Beauftragung die Beratungsvermerke und den Lebenslauf der beim BPS angemeldeten Kundinnen und Kunden einsehen. Auf die jeweils hinterlegten Unterlagen der Dokumentenverwaltung (z. B. Ärztliche Stellungnahmen, Zeugnisse etc.) hat der BPS aus Datenschutzgründen keinen Zugriff. Liefern diese Dokumente für die Bearbeitung des Auftrags wichtige Informationen, sollten sie das Einverständnis der Kundin oder des Kunden vorausgesetzt in Papierform an den BPS übermittelt werden. 3.2 Bearbeitung Bei der Einschaltung der Dienstleistungen Deutsch-Test, K 1 Überblick, K 2 Auffassungsgabe und K Überblick und Auffassungsgabe kann die Fachkraft direkt mit der Kundin oder dem Kunden nach einem geeigneten Termin suchen (Allgemeine Terminverwaltung (ATV)) und die Einladung sofort aushändigen. Detaillierte Informationen finden Sie in der Arbeitshilfe zur Terminierung der Dienstleistungen des BPS über ATV für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des II /II /II Stand: Januar

12 operativen Bereiches. Das gilt für den Rechtskreis SGB II nur, soweit die ATV von den Jobcentern zur Nutzung gewählt wurde, andernfalls erfolgt die Einladung durch den BPS. Bei den anderen Dienstleistungen übernimmt der BPS die Terminplanung. Die Einladung und weiterführende Informationen werden vom BPS direkt an die Kundin oder den Kunden verschickt. Sollte die Kundin oder der Kunde der Einladung in den BPS nicht nachkommen, wird die Fachkraft hierüber mit einem Schreiben informiert. Ein Termin im BPS dauert meist mehrere Stunden. In dieser Zeit finden psychologische Gespräche und je nach Fragestellung eine psychologische Testuntersuchung statt. Die Ergebnisse, deren Bedeutung und daraus folgende Empfehlungen werden mit der Kundin oder dem Kunden besprochen. Ausnahmen bilden BWT, Deutsch-Test, die Kombination K 1 und K 2 sowie K 2 Auffassungsgabe. Bei diesen Dienstleistungen werden die Ergebnisse der Fachkraft übermittelt, ohne zuvor im BPS mit der Kundin oder dem Kunden besprochen worden zu sein. 3.3 Rücklauf Je nach Dienstleistung wird ein schriftliches Endprodukt erstellt und der Fachkraft über VerBIS (Dokumentenverwaltung) zugesandt. Darüber wird die Fachkraft mit einer automatisch generierten Aufgabe informiert. Innerhalb dieses schriftlichen Endprodukts werden die gestellten Fragen beantwortet und ggf. die nächsten Entwicklungsschritte und die fachlich notwendigen Hilfen beschrieben. In welchen konkreten Maßnahmen diese Hilfen umgesetzt werden können, entscheidet die Fachkraft und bespricht dies mit der Kundin oder dem Kunden. Das schriftliche Endprodukt stellt damit die Basis für das Folgegespräch mit der Kundin oder dem Kunden dar und kann für die Vereinbarung der nächsten Schritte genutzt werden. Die schriftlichen Endprodukte der Einschaltung sind als internes Arbeitsmittel für die Fachkraft gedacht und sollten nicht vorgelesen oder ausgehändigt werden (Ausnahme: die BWT-Schriftfassung ist zur Aushändigung durch die Fachkraft an die Jugendlichen gedacht). Wünscht eine Kundin oder ein Kunde genauere Auskünfte über ein schriftliches Endprodukt oder die Befundunterlagen, so sollte sie oder er an die begutachtende Psychologin oder den begutachtenden Psychologen verwiesen werden. Im BPS können die Fragen der Kundin oder des Kunden direkt beantwortet werden. 4 IT-Unterstützung Die Einschaltung des BPS erfolgt über das Fachverfahren VerBIS. In diesem wird auch das schriftliche Endprodukt für die Fachkraft bereitgestellt. Die Übergabe an das Fachverfahren des BPS (DELTA.NT) erfolgt über eine automatisierte Schnittstelle. 5 Aufbewahrung der Gutachten Die vom BPS erstellten schriftlichen Endprodukte können in VerBIS über die Dokumentenverwaltung eingesehen werden, der Zugriff auf die Dokumente wird protokolliert und ist über das Rollenkonzept definiert (Berechtigungskonzept VerBIS). Im BPS werden die Befundunterlagen verschlossen fünf Jahre aufbewahrt. II /II /II Stand: Januar

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