Beschluss zur öffentlichen Auslegung von Bauleitplanentwürfen

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1 Beschluss zur öffentlichen Auslegung von Bauleitplanentwürfen Der Stadtentwicklungsausschuss des Rates der Stadt Troisdorf hat in der Sitzung am auf Grundlage der 1 Abs. 8, 3 Abs. 2 sowie 4 Abs. 2 i. V. m. 13 a Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Neubekanntmachung vom (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom (BGBl. I S. 1298) folgende Beschlüsse gefasst: Bebauungsplan S 91, Blatt 8a, 2. Änderung, Stadtteil Troisdorf Rotter See, Bereich Uckendorfer Straße (Erweiterung Fläche für Gemeinbedarf im beschleunigten Verfahren, mit Berichtigung des Flächennutzungsplanes) Beschluss: "Der Stadtentwicklungsausschuss hat vom Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung Kenntnis genommen. Er stimmt dem vorgestellten Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes S 91, Blatt 8a, Stadtteil Troisdorf-Rotter See, Bereich Uckendorfer Straße einschließlich der beigefügten Begründung zu. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist im Bebauungsplanentwurf festgesetzt. Der Entwurf ist mit der Begründung und den wesentlichen bisher vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sowie dem Hinweis, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung geändert wird, für die Dauer von 30 Tagen öffentlich auszulegen ( 3 Abs. 2 BauGB i. V. m 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). Gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung ist die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen ( 4 Abs. 2 BauGB, 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). " Bebauungsplan A 196, Blatt 1, Stadtteil Troisdorf-Altenrath, Bereich zwischen Alte Kölner Straße, Heidegraben und südlich bestehende Wohnbebauung Rübkamp (Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses) Beschluss: 1. Der Geltungsbereich des Bebauungsplan A 196 Blatt 1 wird gemäß der Abgrenzung im Übersichtsplan geteilt o in einen südöstlichen Bereich : A 196 Blatt 1 a (Feuerwehr) und o in einen nordwestlichen Bereich: A 196 Blatt 1b. 2. Der Stadtentwicklungsausschuss hat vom Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden Kenntnis genommen. Er beschließt den Entwurf des Bebauungsplanes A 196, Blatt 1a, Stadtteil Troisdorf-Altenrath, Bereich Alte Kölner Straße,

2 Heidegraben und südliche bestehende Wohnbebauung Rübkamp (Feuerwehr) einschließlich der beigefügten Begründung. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist im Bebauungsplanentwurf festgesetzt. Der Entwurf ist gem. 3 Abs. 2 BauGB mit der Begründung und den wesentlichen bisher vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen unter Angabe folgender Arten an verfügbaren umweltbezogenen Informationen für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen: Schutzgut Mensch: - Untersuchung der zu erwartenden Geräuschimmissionen im Zusammenhang mit der Nutzung einer Mehrzweckhalle und eines Feuerwehrgerätehauses im Bebauungsplan A 196 in Troisdorf-Altenrath (Graner & Partner Ingenieure, Oktober 2017) - Stellungnahme vom Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr zu wahrscheinlichen Lärm-, Abgas- und anderen Emissionen auf Grund der Lage des Plangebietes zum Flugplatz Köln-Bonn, zum Standortübungsplatz Wahner Heide und zum NATO-Tanklager Altenrath. - Private Stellungnahme zur Lärmsituation der dortigen Anwohner und zur weiteren öffentlichen Nutzbarkeit der Wiesenfläche - Stellungnahme des Rhein-Sieg-Kreis zum Immissionsschutz - Erfassung und Bewertung der Auswirkungen der Planung auf die Erholungseignung (siehe Umweltbericht als Bestandteil der Bebauunsplanbegründung) Schutzgut Tiere und Pflanzen: - Artenschutzrechtliche Prüfung Stufe II zum Bebauungsplan A 196, Blatt 1 in Troisdorf- Altenrath (Gesellschaft zur Umweltplanung und wissenschaftliche Beratung, Bonn, Oktober 2017) - Beschreibung von Ausgleichsmaßnahmen für Beeinträchtigungen des Schutzgutes Tiere und Pflanzen Umweltbericht mit integrierter ökologischer Eingriffs-/ Ausgleichsbilanz (Eingriffsregelung BnatSchG) als Bestandteil der Bebauungsplanbegründung Schutzgut Boden: - Bodengutachten zum Bauvorhaben Neubau einer Mehrzweckhalle und eines Feuerwehrgerätehauses in Troisdorf-Altenrath (Geotechnisches Büro Dr. Leischner GmbH, Bonn, April 2018) - Schutzbezogene Bodenuntersuchung zum Bauvorhaben Neubau einer Mehrzweckhalle und eines Feuerwehrgerätehauses in Troisdorf-Altenrath (Geotechnisches Büro Dr. Leischner GmbH, Bonn, April 2018) - Erfassung und Bewertung der Auswirkungen der Planung auf das Schutzgut Boden (siehe Umweltbericht als Bestandteil der Bebauungsplanbegründung) - Beschreibung von Ausgleichsmaßnahmen für Beeinträchtigungen des Schutzgutes Boden siehe Umweltbericht mit integrierter ökologischer Eingriffs-/ Ausgleichsbilanz (Eingriffsregelungen BnatSchG) als Bestandteil der Bebauungsplanbegründung - Stellungnahmen der Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung Bergbau und Energie in NRW zur altbergbaulichen Situation

3 - Stellungnahmen der Landwirtschaftskammer NRW Kreisstelle RSK zum Grundsatz des 2 Abs. 2 Nr. 6 ROG und des überarbeiteten LEP-Entwurf vom zum Leitbild flächensparende Siedlungsentwicklung. - Stellungnahme des Rhein-Sieg-Kreis insb. zum Bodenschutz und zum Thema Altlasten Schutzgut Wasser: - Erfassung und Beurteilung der Auswirkungen der Planung auf die lokale Regenwasserspende und das Grundwasser (siehe Umweltbericht als Bestandteil der Begründung) - Stellungnahme des Rhein-Sieg-Kreis zur Niederschlagswasserbeseitigung Schutzgut Luft: - Stellungnahmen vom Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr zu wahrscheinlichen Lärm-, Abgas- und anderen Emissionen auf Grund der Lage des Plangebietes zum Flugplatz Köln-Bonn, zum Standortübungsplatz Wahner Heide und zum NATO-Tanklager Altenrath Schutzgut Klima: - Erfassung und Beurteilung der klimatischen Auswirkungen der Planung, (siehe Umweltbericht als Bestandteil der Bebauungsplanbegründung) - Stellungnahme des Rhein-Sieg-Kreis zur Nutzung erneuerbarer Energien Schutzgut Landschaft: - Bewertung der Auswirkungen der Planung auf das Landschaftsbild, Beschreibung von Ausgleichsmaßnahmen (s. Umweltbericht als Bestandteil der Bebauungsplanbegründung) Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter: - Bewertung der Auswirkungen der Planung auf sonstige Schutzgüter, (s. Umweltbericht als Bestandteil der Bebauungsplanbegründung) - Stellungnahmen des Landesbetrieb Straßen NRW zu den Belangen der Straßenbauverwaltung (SBV) an der freien Strecke der Landesstraße L84 (gemäß StrWG NW) - Stellungnahmen des LVR Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland zu notwendigen Untersuchungen zum Thema Bodendenkmalpflege - Stellungnahme der fbg Fernleitungsbetriebsgesellschaft mbh zu Produktenfernleitung Lüxheim-Altenrath Gleichzeitig mit der Offenlage ist die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen ( 4 Abs. 2 BauGB). Flächennutzungsplan der Stadt Troisdorf, 1. Änderung, Stadtteil Troisdorf- Rotter See, Bereich östlich Kriegsdorfer Straße (Reiterhof Haus Rott) im Parallelverfahren mit

4 Bebauungsplan S 198, Stadtteil Troisdorf-Rotter See, Bereich östlich Kriegsdorfer Straße (Reiterhof Haus Rott) Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss hat vom Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden Kenntnis genommen. Er beschließt den Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes und den Entwurf des Bebauungsplanes S 198, Stadtteil Troisdorf-Rotter See, Bereich östliche Kriegsdorfer Straße (Reiterhof Haus Rott) einschließlich der beigefügten Begründung. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist im Planentwurf festgesetzt. Der Entwurf ist gem. 3 Abs. 2 BauGB mit der Begründung und den wesentlichen bisher vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen unter Angabe der nachfolgend genannten Arten an verfügbaren umweltbezogenen Informationen für die Dauer von 30 Tagen öffentlich auszulegen: Schutzgut Mensch: - Stellungnahme des Rhein-Sieg-Kreises vom zum Immissionsschutz und zur Verkehrssicherheit - Schalltechnisches Prognosegutachten (Graner + Partner Ingenieure vom ) mit Angaben zu den im Plangebiet zu erwartenden Schallimmissionen bezogen auf im Umfeld entstehenden Gewerbe-, Freizeit- und Verkehrslärm sowie für schutzbedürftige Nutzungen (Betriebswohnungen) erforderliche passive Schallschutzmaßnahmen - Geruchsgutachten (R.&H. Richters & Hüls, Ingenieure für Abfallwirtschaft und Immissionsschutz vom ) bezogen auf Geruchsemissionen, die im Sinne der Geruchsimmissionsrichtlinie GIRL ausgehend vom Reiterhof auf Immissionsorte im Umfeld einwirken können - Messungen und Simulationsberechnungen zu Immissionen durch elektrische und magnetische Felder aufgrund benachbarte Hochspannungstrassen (WILA Wissenschaftsladen Bonn vom ) bezogen auf potenzielle Einwirkungen von elektrisch und magnetische Wechselfelder auf das Plangebiet und die dort vorgesehenen Nutzungen - Private Stellungnahme vom , befürchteter Entzug von öffentlichen Grünflächen in der Freizeitanlage Haus Rott durch eingezäunte Weideflächen und befürchtete Einschränkungen der öffentlichen Zugänglichkeit der Hofanlage Haus Rott für Besucher der Freizeitanlage mit negativen Veränderungen des Naherholungsbereiches - Private Stellungnahme vom zu befürchteten Geruchs- und Lärmbelästigungen Schutzgut Tiere und Pflanzen: - Messungen und Simulationsberechnungen zu Immissionen (s.o.) - Stellungnahme des Rhein-Sieg-Kreises vom zu Schutzgebieten, Landschaftsplanung, Artenschutz und Eingriffen - Artenschutzrechtliche Prüfung (Büro für Artenschutz & Tierökologie, Sven Nekum vom ) mit Untersuchung und Bewertung von im Plangebiet vorkommenden

5 planungsrelevanten Tierarten (33 Vogelarten und 2 Fledermausarten) sowie Maßnahmen zur Vermeidung von Verbotstatbeständen im Sinne von 44 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 BNatSchG - Private Stellungnahme vom zur Beeinträchtigung der vorhandenen Fledermauspopulation und der Schleiereule Schutzgut Boden: - Stellungnahmen der Bezirksregierung Düsseldorf, Kampfmittelbeseitigungsdienst, vom über den Verdacht des Vorhandenseins von Kampfmitteln - Stellungnahme des Rhein-Sieg-Kreises vom zum Umgang mit auffälligem Bodenmaterial - Orientierendes Baugrundgutachten (Diplom Geologe Breker vom April 2018) mit Aussagen zu geologischen Verhältnissen, Untergrundaufbau, hydrogeologische Verhältnisse, Bodenklassifizierung und Bodenkennwerte, Gründungstechnische Empfehlungen (Gebäudegründung, Baugruben, Sohldruck, Maßnahmen/ Abdichtung gegen Grund- und Tageswässer) Schutzgut Wasser: - Stellungnahme des Rhein-Sieg-Kreises vom zum Gewässerschutz und zur Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung Schutzgut Landschaft: - Stellungnahme des Rhein-Sieg-Kreises vom zu Schutzgebieten, Landschaftsplanung, Eingriffen in die Landschaft Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter: - Stellungnahme des LVR-Amtes für Denkmalpflege im Rheinland zur Schutzbedürftigkeit des Baudenkmales Herrenhaus und Fachwerkscheune Hofanlage Haus Rott - Private Stellungnahme zur befürchteten Beeinträchtigung des Denkmalschutzes für die Fachwerkscheune bei Aufgabe der ursprünglichen Nutzung als (Pferde)stall - Stellungnahme des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege im Rheinland zur Empfindlichkeit des in der Nähe des Plangebietes liegenden Bodendenkmals Mittelalterliche Wasserburg Haus Rott Alle vorgenannten Schutzgüter sowie Schutzgut Luft und Klima: - Umweltbericht mit Beschreibung von Ausgleichsmaßnahmen für Beeinträchtigungen der o.g. einzelnen Schutzgüter und mit ökologischer Eingriffs-/Ausgleichsbilanz i. S. d. Eingriffsregelung gem BNatSchG als Bestandteil der städtebaulichen Begründung. Gleichzeitig mit der Offenlage ist die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen ( 4 Abs. 2 BauGB).

6 (siehe auch nachstehende Übersichtspläne aus der DGK 5 des RSK: Geobasis NRW 2018 nicht maßstabsgerecht)

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8 Die Entwürfe der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes S 198 liegen mit den Begründungen und den wesentlichen, bisher vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und verfügbaren umweltbezogenen Informationen in der Zeit vom bis einschließlich im Rathaus, Stadtplanungsamt, Kölner Straße 176, Troisdorf, 3. Obergeschoss, Gebäudeteil C während der nachstehend genannten Dienststunden öffentlich aus: Montag Dienstag - Freitag 07:30 Uhr 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 19:00 Uhr 07:30 Uhr 12:30 Uhr Die Entwürfe der Bebauungspläne S 91, Blatt 8a, 2. Änderung und A 196, Blatt 1 liegen mit den Begründungen und den wesentlichen, bisher vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und verfügbaren umweltbezogenen Informationen in der Zeit vom bis einschließlich an gleicher Stelle zu den oben genannten Öffnungszeiten aus. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Einsichtnahme abweichend von den allgemeinen Öffnungszeiten auch mittwochvormittags möglich ist. Zu diesen Zeiten werden beim Stadtplanungsamt im 3. Obergeschoss des Rathauses, Gebäudeteil C, Auskünfte erteilt. Die aushängenden Pläne und Texte sind während der öffentlichen Auslegung zusätzlich auf der Internetseite unter der Rubrik > WIRTSCHAFT/BAUEN UND VERKEHR > Stadtplanung > Öffentlichkeitsbeteiligung < einsehbar. Äußerungen können auch an die dort genannte -Adresse bauleitplanung@troisdorf.de gerichtet werden. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu den Bauleitplänen unter der oben angeführten Adresse schriftlich bei der Stadt Troisdorf eingereicht oder bei der oben genannten Dienststelle im Rathaus zu den vorbezeichneten Zeiten zur Niederschrift erklärt werden. Im weiteren Verfahrensgang entscheidet der Rat der Stadt Troisdorf in öffentlicher Sitzung über die eingegangenen Stellungnahmen. Das Ergebnis wird mit Angabe der Entscheidungsgründe mitgeteilt. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben. Rechtsgrundlagen: 1 Abs. 8, 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 und 13a Baugesetzbuch (BauGB) in der bei Veröffentlichung dieser Bekanntmachung geltenden Fassung. Bekanntmachungsanordnung

9 Die vorgenannten Beschlüsse werden hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Bekanntmachung ist auch im Internet auf unter der Rubrik STADT, RATHAUS UND TOURISMUS > Aktuell > Bekanntmachungen bereitgestellt worden. Es wird darauf hingewiesen, dass gem. 7 Abs. 6 GO NRW eine Verletzung von Verfahrensoder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen der Satzung, der sonstigen ortsrechtlichen Bestimmung oder des Flächennutzungsplanes nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan sind nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt Mit dieser Bekanntmachung werden die Beschlüsse wirksam. Troisdorf, Stadt Troisdorf gez. Klaus-Werner Jablonski Bürgermeister

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