Kampf dem Umsatzsteuer-Chaos Umsetzung verschiedener Sachverhalte in eevolution. Thomas Sporbeck Avalogix GmbH

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1 Kampf dem Umsatzsteuer-haos Umsetzung verschiedener Sachverhalte in eevolution Thomas Sporbeck valogix GmbH

2 Grundlagen: Reihengeschäfte 1. Kein Reihengeschäft, und sind (auch im folgenden immer) Unternehmer. Gedanklicher usgangsfall: bestellt eine Maschine bei Händler, dieser bestellt diese Maschine beim Hersteller. liefert und berechnet an, liefert und berechnet an.

3 Grundlagen: Reihengeschäfte 1. Kein Reihengeschäft 19% USt. 19% VSt. 19% USt. 19% VSt. berechnet an mit 19% inländischer Umsatzsteuer, berechnet an mit 19% inländischer Umsatzsteuer. und sind vorsteuerabzugsberechtigt.

4 Grundlagen: Reihengeschäfte 2. Reihengeschäft im Inland Reihengeschäft: bestellt eine Maschine bei Händler, dieser bestellt diese Maschine beim Hersteller. liefert direkt an, berechnet an, berechnet an.

5 Grundlagen: Reihengeschäfte 2. Reihengeschäft im Inland Reihengeschäft: us umsatzsteuerlicher Sicht werden in einem solchen Reihengeschäft mehrere Lieferungen durchgeführt (wie im usgangsfall): Lieferung an und Lieferung an.

6 Grundlagen: Reihengeschäfte 2. Reihengeschäft im Inland Reihengeschäft: Die eförderung des Gegenstandes ist nur einer dieser beiden Lieferungen zuzuordnen. Nur für diese Lieferung kommt bei innergemeinschaftlichen Lieferungen eine Steuerbefreiung in etracht. Entscheidend ist, wer die eförderung veranlasst.

7 Grundlagen: Reihengeschäfte 2. Reihengeschäft im Inland Reihengeschäft: = eförderungslieferung (steuerbefreit) R = ruhende Lieferung

8 Grundlagen: Reihengeschäfte 2. Reihengeschäft im Inland 19% USt. 19% VSt. 19% USt. 19% VSt. berechnet an mit 19% inländischer Umsatzsteuer, berechnet an mit 19% inländischer Umsatzsteuer. und sind vorsteuerabzugsberechtigt.

9 Grundlagen: Reihengeschäfte 3. Reihengeschäft im Inland, holt ab Reihengeschäft: = eförderungslieferung (steuerbefreit) R = ruhende Lieferung

10 Grundlagen: Reihengeschäfte 4. Reihengeschäft im Inland, kümmert sich um den Versand?? Für die Einordnung kommt es darauf an, ob - bnehmer der Vorlieferung (das ) ist (gesetzliche Vermutung, dann ) oder - Lieferer seiner eigenen Folgelieferung (an, Nachweis erforderlich, dann - deutsche Meinung!)

11 Grundlagen: Grundsatz: Reihengeschäfte 5. estimmung des Lieferortes für die eförderungslieferung Lieferort der eförderungslieferung ist immer der Ort, an dem die eförderung beginnt.

12 Grundlagen: Reihengeschäfte 5. estimmung des Lieferortes für die eförderungslieferung Lieferort der ruhenden Lieferung wenn die ruhende Lieferung der eförderungslieferung nachfolgt dort, wo die eförderung endet. wenn die ruhende Lieferung der eförderungslieferung vorausgeht dort, wo die eförderung beginnt.

13 nwendungsfälle: 1.1 Reihengeschäfte mit EU-ezug (in elgien) kauft bei (Deutschland) eine Maschine mit dem uftrag, diese direkt an seinen Kunden in Deutschland zu liefern.

14 nwendungsfälle: 1.1 Reihengeschäfte mit EU-ezug an : an : eförderungslieferung, Lieferort Deutschland. Keine innergemeinschaftliche steuerfreie Lieferung (Ware bleibt in D), daher Rechnung mit deutscher Steuer. Lieferort Deutschland, da nachfolgende ruhende Lieferung. Rechnung mit deutscher Steuer (!), muss sich zu umsatzsteuerlichen Zwecken in Deutschland registrieren lassen.

15 nwendungsfälle: 1.2 Reihengeschäfte mit EU-ezug, holt ab an : an : Lieferort Deutschland, vorangehende ruhende Lieferung (eginn der eförderung). Rechnung mit deutscher Steuer. Lieferort Deutschland (eginn der eförderungslieferung). Rechnung mit deutscher Steuer (!), muss sich zu umsatzsteuerlichen Zwecken in Deutschland registrieren lassen.

16 nwendungsfälle: 1.3. Reihengeschäfte mit EU-ezug, kümmert sich um die eförderung Es werden keine besonderen Lieferklauseln vereinbart. an : eförderungslieferung, Lieferort Deutschland. Keine innergemeinschaftliche steuerfreie Lieferung (Ware bleibt in D), daher Rechnung mit deutscher Steuer. an : Lieferort Deutschland, da nachfolgende ruhende Lieferung. Rechnung mit deutscher Steuer (!), muss sich zu umsatzsteuerlichen Zwecken in Deutschland registrieren lassen.

17 nwendungsfälle: 1.3. Reihengeschäfte mit EU-ezug, [Variante ] kümmert sich um die eförderung vereinbart mit die Lieferkondition EXW (ab Werk) und mit DDP (frei Haus) an : Lieferort Deutschland, vorangehende ruhende Lieferung (eginn der eförderung). Rechnung mit deutscher Steuer. an : Lieferort Deutschland (eginn der eförderungslieferung). Rechnung mit deutscher Steuer (!), muss sich zu umsatzsteuerlichen Zwecken in Deutschland registrieren lassen.

18 nwendungsfälle: 2.1 Reihengeschäfte mit EU-ezug (in Deutschland) kauft bei (auch in Deutschland) eine Maschine mit dem uftrag, diese direkt an seinen Kunden in den Niederlanden zu liefern. übernimmt die eförderung.

19 nwendungsfälle: 2.1 Reihengeschäfte mit EU-ezug an : an : Lieferort Deutschland, wenn mit deutscher UStID auftritt mit deutscher Steuer. Lieferort Niederlande (nachfolgende ruhende Lieferung). Innergemeinschaftlicher (!) Erwerb des in den Niederlanden mit anschließender steuerpfl. Inlandslieferung in NL mit niederländischer Steuer und uftreten unter niederländischer UStID ggf. auch steuerbefreiend für an.

20 nwendungsfälle: 2.2 Reihengeschäfte mit EU-ezug, holt ab an : an : Lieferort Deutschland (vorangegangene ruhende Lieferung). Steuerpflichtige Inlandslieferung mit deutscher Steuer. Lieferort Deutschland (eginn der eförderungslieferung). Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung ( 4 Nr. 1b ivm 6a UStG)

21 nwendungsfälle: 2.3 Reihengeschäfte mit EU-ezug, kümmert sich um die eförderung Keine Lieferklausel: wie 4. EXW/DDP: wie 5.

22 nwendungsfälle: 3.1 Reihengeschäfte mit EU-ezug (Deutschland) bestellt bei (Deutschland) eine Maschine. bestellt sie bei (Österreich) mit dem uftrag, sie direkt an zu liefern.

23 nwendungsfälle: 3.1 Reihengeschäfte mit EU-ezug an : an : Lieferort Österreich (eginn der eförderungslieferung), steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung. Lieferort Deutschland (nachfolgende ruhende Lieferung), steuerpflichtiger innergemeinschaftlicher Erwerb mit anschließender steuerpflichtiger Inlandslieferung (deutsche Steuer).

24 nwendungsfälle: 3.2 Reihengeschäfte mit EU-ezug, holt ab an : an : Lieferort Österreich (vorangegangene ruhende Lieferung), steuerpflichtige Inlandslieferung in Österreich mit österreichischer Steuer. Lieferort Österreich (eginn der eförderungslieferung), in Österreich steuerpflichtige aber steuerbefreite innergemeinschaftliche Lieferung, Registrierung des in Österreich erforderlich, muss bei korrekter bwicklung Erwerbsbesteuerung in Deutschland vornehmen.

25 nwendungsfälle: 3.3 Reihengeschäfte mit EU-ezug, kümmert sich um die eförderung Keine Lieferklausel: wie 3.1 EXW/DDP: wie 3.2

26 nwendungsfälle: 4.1 Dreiecksgeschäfte mit EU-ezug (Deutschland) kauft bei (Italien) eine Maschine mit dem uftrag, diese direkt an seinen Kunden in den Niederlanden zu liefern.

27 nwendungsfälle: 4.1 Dreiecksgeschäfte mit EU-ezug an : an : Lieferort Italien (eginn der eförderungslieferung), steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung. Lieferort Niederlande (nachfolgende ruhende Lieferung). Grundsätzlich steuerpflichtiger innergemeinschaftlicher Erwerb mit anschließender steuerpflichtiger Inlandslieferung in NL aber Vereinfachungsregelung.

28 nwendungsfälle: 4. Dreiecksgeschäfte mit EU-ezug Vereinfachungsregel: Drei Unternehmer schließen ein Umsatzgeschäft über denselben Gegenstand ab, dieser Gegenstand gelangt unmittelbar vom ersten Lieferer an den letzten bnehmer. lle drei Unternehmer sind in unterschiedlichen Mitgliedsstaaten für Zwecke der Umsatzsteuer registriert (haben also eine entsprechende UStID) Der Gegenstand der Lieferung gelangt von dem Gebiet eines Mitgliedsstaates in einen anderen Mitgliedsstaat Die eförderungslieferung ist dem ersten Unternehmer in der Kette oder dem mittleren Unternehmer in seiner Eigenschaft als bnehmer zuzuordnen.

29 nwendungsfälle: 4. Dreiecksgeschäfte mit EU-ezug Voraussetzungen für die Übertragung der Steuerschuld liegen vor Der Lieferung des mittleren an den letzten Unternehmer in der Kette ist ein innergemeinschaftlicher Erwerb beim mittleren Unternehmer vorausgegangen. Der mittlere Unternehmer ist nicht in dem Mitgliedsstaat ansässig, in dem die eförderung bzw. Versendung endet. Der mittlere Unternehmer verwendet gegenüber dem ersten und dem letzten Unternehmer in der Kette dieselbe Umsatzsteuer-Identnummer. Diese darf nicht von einem der Mitgliedsstaaten erteilt worden sein, in dem die eförderung beziehungsweise Verwendung beginnt oder endet. Der mittlere Unternehmer muss dem letzten Unternehmer in der Kette eine Rechnung ohne gesonderten Steuerausweis erteilen. Der letzte Unternehmer in der Kette muss eine Umsatzsteuer-Identnummer des Mitgliedsstaates verwenden, in dem die eförderung endet.

30 nwendungsfälle: 4. Dreiecksgeschäfte mit EU-ezug Hinweise zur Rechnungsstellung In der Rechnung des mittleren Unternehmers an den letzten Unternehmer in der Kette darf die Steuer nicht gesondert ausgewiesen werden. ls zusätzliche Rechnungsangabe muss ein Hinweis auf das Vorliegen eines innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäfts aufgenommen werden. Hinweis auf die Steuerschuld des letzten Empfängers. ngabe der Umsatzsteuer-Identnummer des mittleren Unternehmens und des letzten Unternehmens in der Kette.

31 nwendungsfälle: 4.1 Dreiecksgeschäfte mit EU-ezug an : an : Lieferort Italien (eginn der eförderungslieferung), steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung. Lieferort Niederlande (nachfolgende ruhende Lieferung). Rechnung ohne Steuer, muss sich in NL nicht umsatzsteuerlich registrieren lassen.

32 nwendungsfälle: 4.2 Dreiecksgeschäfte mit EU-ezug, holt ab an : an : Lieferort Italien (vorangegangene ruhende Lieferung), steuerpflichtiger Inlandslieferung in Italien, italienische Steuer. Lieferort Italien (eginn der eförderungslieferung). In Italien steuerbare aber steuerbefreite innergemeinschaftliche Lieferung. muss mit italienischer UStID auftreten. Keine Vereinfachungsregel ( hat eförderung veranlasst)!

33 nwendungsfälle: 4.3 Dreiecksgeschäfte mit EU-ezug, kümmert sich um die eförderung Keine Lieferklausel: wie 4.1 EXW/DDP: wie 4.2

34 nwendungsfälle: 5.1 Dreiecksgeschäfte mit EU-ezug (Italien) kauft bei (Deutschland) eine Maschine mit dem uftrag, diese direkt an seinen Kunden in den Niederlanden zu liefern.

35 nwendungsfälle: 5.1 Dreiecksgeschäfte mit EU-ezug an : an : Lieferort Deutschland (eginn der eförderungslieferung). In Deutschland steuerbare aber gem. 4 Nr. 1b ivm 6a UStG steuerbefreite innergemeinschaftliche Lieferung, keine Steuer. Lieferort Niederlande (nachfolgende ruhende Lieferung). Grundsätzlich steuerpflichtiger Erwerb in NL mit anschließender steuerpflichtiger Inlandslieferung in NL -> Vereinfachungsregelung Steuer in NL.

36 nwendungsfälle: 5.2 Dreiecksgeschäfte mit EU-ezug, holt ab an : an : Lieferort Deutschland (vorangehende ruhende Lieferung). Steuerpflichtige Inlandslieferung mit deutscher Steuer. Lieferort Deutschland (eginn der eförderungslieferung). In Deutschland steuerbare aber steuerbefreite innergemeinschaftliche Lieferung, Registrierung des in Deutschland erforderlich.

37 nwendungsfälle: 5.3 Dreiecksgeschäfte mit EU-ezug, kümmert sich um die eförderung Keine Lieferklausel: wie 5.1 EXW/DDP: wie 5.2

38 nwendungsfälle: 6.1 Dreiecksgeschäfte mit EU-ezug (Deutschland) kauft bei (Österreich) eine Maschine. Dieser bestellt die Maschine bei (Niederlande) mit dem uftrag, sie direkt an nach Deutschland zu liefern.

39 nwendungsfälle: 6.1 Dreiecksgeschäfte mit EU-ezug an : an : Lieferort Niederlande (eginn der eförderungslieferung), in NL steuerbare aber steuerbefreite innergemeinschaftliche Lieferung. Grundsätzlich steuerpflichtiger innergemeinschaftlicher Erwerb in D mit anschließender steuerpflichtiger Inlandslieferung -> Vereinfachungsregel

40 nwendungsfälle: 6.2 Dreiecksgeschäfte mit EU-ezug, holt ab an : an : Lieferort Niederlande (vorangehende ruhende Lieferung), steuerpfl. Inlandslieferung in NL. Lieferort Niederlande (eginn der eförderungslieferung), in NL steuerbare aber steuerbefreite innergemeinschaftliche Lieferung, Registrierung des in NL erforderlich. muss Erwerbsbesteuerung in D vornehmen.

41 nwendungsfälle: 6.3 Dreiecksgeschäfte mit EU-ezug, kümmert sich um die eförderung Keine Lieferklausel: wie 6.1 EXW/DDP: wie 6.2

42 Was muss in eevolution beachtet werden? 1. Es gibt Fälle, in denen durch nwendung der Regeln des Dreiecksgeschäfts die Steuerschuld übertragen wird. 2. Es gibt Fälle in denen man auch aus Deutschland heraus Mehrwertsteuer anderer EU-Mitgliedsstaaten berechnen muss. 3. Es gibt Fälle, in denen mehr als eine eigene Umsatzsteuer- Identifikationsnummer zu pflegen ist.

43 Was muss in eevolution beachtet werden? Für alle diese Fälle sind in der Mehrwertsteuerschlüssel -Tabelle entsprechende Einstellungen vorzunehmen.

44 Was muss in eevolution beachtet werden? Wenn die eevolution-finanzbuchhaltung (= Syska ProFI) eingesetzt wird, muss in dieser Systemtabelle muss vor allem darauf geachtet werden, dass die Schlüsselfelder UmsSt.Schl. und VSt.Schl. den Steuerarten in der Finanzbuchhaltung entsprechen. Die Vorgehensweise hierzu ist in der eevolution-onlinehilfe sehr übersichtlich erklärt. Mehrwertsteuer-Schlüssel einrichten Hier können auch erforderliche Fußnoten zum ndruck auf elege gepflegt werden.

45 Was muss in eevolution beachtet werden?

46 Was muss in eevolution beachtet werden? In der Erlös- und ufwandskontensteuerung von eevolution müssen immer Steuerarten und Erlös- bzw. ufwandskonten kombiniert werden. Es ist nicht möglich, verschiedene Steuerarten auf dasselbe Erlös- oder ufwandskonto laufen zu lassen. Das erleichtert grundsätzlich auch die Erzeugung ausländischer Umsatzsteuer-Meldungen (d.h. sowohl die emessungsgrundlagen als auch die Steuerbeträge lassen sich recht einfach über die bebuchten Konten ermitteln).

47 Was muss in eevolution beachtet werden? Die verwendete Steuerart kann grundsätzlich über den Kundenstammsatz gesteuert werden. (Nur) wo dies nicht möglich ist (etwa, wenn derselbe bnehmer Ware mal in einer uslandsniederlassung abholt, mal im Inland abholt oder mal liefern lässt) muss manuell die Steuerart im uftrag eingestellt werden. Diese Einstellung kann durch Verwendung des eevolution-ustomizings vereinfacht werden.

48 Was muss in eevolution beachtet werden? Hierzu bietet es sich an, Lieferarten mit einer Zusatzfunktionalität so auszustatten, dass in bhängigkeit der Lieferart zum einen der Steuerschlüssel der uftragspositionen übersteuert werden kann und zum anderen die nzeige der USt.Id.Nr. auf den elegen gesteuert werden kann.

49 usblick: alles wird anders! Schätzungen besagen, dass den EU-Mitgliedsstaaten jährlich mehr als 150 Mrd. EUR an Mehrwertsteuern verloren gehen (durch etrug oder Fehler). Das bisher (grundsätzlich bereits seit 1980) geltende Übergangs-System für die Umsatzsteuer soll daher recht kurzfristig durch eine endgültige Regelung ersetzt werden. Laut Mehrwertsteuer-ktionsplan der EU-Kommission vom soll ein System geschaffen werden - Mit einer einzigen Lieferung - Die im estimmungsmitgliedstaat besteuert wird und - Dessen Mehrwertsteuersätzen unterliegt. Grundsätzlich wird die Mehrwertsteuer vom Lieferer in Rechnung gestellt werden, der in der Lage sein wird, den geltenden Mehrwertsteuersatz jedes Mitgliedsstaates über ein Web-Portal online zu prüfen.

50 usblick: alles wird anders! Falls der Erwerber der Gegenstände ein zertifizierter Steuerpflichtiger (= Zuverlässigkeit) ist, so soll eine Umkehrung der Steuerschuldnerschaft zur nwendung kommen und der zertifizierte Steuerpflichtige soll für die Lieferung innerhalb der EU mehrwertsteuerpflichtig sein. D.h. der Empfänger einer Lieferung müsste dann die in seinem Land geltende Umsatzsteuer abführen. Im Rahmen von Sofortmaßnahmen soll ab 2019 u.a. folgendes gelten: - Einführung des zertifizierten Steuerpflichtigen - Neuregelung für Konsignationslager - MwSt.-Id.Nr. als materielle Voraussetzung für innergemeinschaftliche Lieferungen - Einheitliche Kriterien für Reihengeschäfte Details dazu vermutlich auf der nächsten eevolution-konferenz

51 Vielen Dank!

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