Anlage Simbach am Inn

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Anlage Simbach am Inn"

Transkript

1 Anlage kV-Freileitung (Umspannwerk St. Peter am Hart ) Landesgrenze bis Umspannwerk Simbach am Inn FFH-Verträglichkeitsprüfung Salzach und Unterer Inn (Gebiet Nr. DE ) Auftraggeber TenneT TSO GmbH Bernecker Straße Bayreuth Auftragnehmer Planungsbüro LAUKHUF Kurt-Schumacher-Str. 27, Hannover Tel.: (0511) / Fax: (0511) info@laukhuf-planungsbuero.de i.v. i.v. Sigrid Kurpan Stand: 24. Juni 2016

2 An der Aufstellung dieser Unterlage ist beteiligt: Planungsbüro LAUKHUF, Kurt-Schumacher-Straße 27, Hannover Das Planungsbüro LAUKHUF hat das vorliegende Gutachten im Rahmen der Auftragsbedingungen mit der gebotenen Gründlichkeit und Sorgfalt für die TenneT TSO GmbH und für deren Zwecke erstellt. Das Planungsbüro LAUKHUF übernimmt keine Haftung für Anwendungen, die über die im Auftrag beschriebene Aufgabenstellung hinausgehen. Auch gegenüber Dritten, die über dieses Gutachten oder Teile davon Kenntnis erhalten, übernimmt das Planungsbüro LAUKHUF keine Haftung. Insbesondere können Dritte hieraus keine Verpflichtungen des Planungsbüros LAUKHUF ihnen gegenüber ableiten. P l a n u n g s b ü r o L A U K H U F Hannover, 24. Juni 2016 gez. Dipl.-Ing. Heide Laukhuf Planungsbüro LAUKHUF II

3 Inhaltsverzeichnis 1 Anlass und Aufgabenstellung Beschreibung des FFH-Gebietes, seiner maßgeblichen Bestandteile und Erhaltungsziele Stellung des FFH-Gebietes im Netz Natura Verwendete Quellen Erhaltungsziele des FFH-Gebietes Maßgebliche Bestandteile des FFH-Gebietes Beschreibung des Vorhabens sowie der relevanten Wirkfaktoren Aufbau der geplanten Freileitung innerhalb des FFH-Gebietes Sonstige technische Angaben zur Freileitung Relevante Wirkfaktoren Detailliert untersuchter Bereich Beschreibung des detailliert untersuchten Bereichs Durchgeführte Untersuchungen / Methodik der Erfassung Bestandserfassung des detailliert untersuchten Bereichs Vorhabenbezogene Maßnahmen zur Schadensbegrenzung Beurteilung der vorhabenbedingten Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des Schutzgebietes Beschreibung der Bewertungsmethode Beurteilung der vorhabenbedingten Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des Schutzgebietes Baubedingte Beeinträchtigungen Anlagebedingte Beeinträchtigungen Betriebsbedingte Beeinträchtigungen Einschätzung der Relevanz anderer Pläne und Projekte Fazit Literatur und Quellen Anhang Anhang 1: Standard-Datenbogen für das FFH-Gebiet Anhang 2: Erhaltungsziele für das FFH-Gebiet Planungsbüro LAUKHUF III

4 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Gesamtübersicht FFH-Gebiet Abbildung 2: Natura2000-Gebietskulisse im Bereich Simbach am Inn (Dtl.) und Braunau am Inn (Ö.)... 4 Abbildung 3: Schutzgebietsübersicht... 5 Abbildung 4: Mastbilder der geplanten Masten im Bereich des FFH-Gebietes Abbildung 5: Geplantes Vorhaben im Bereich des FFH-Gebietes Abbildung 6: Lage des geplanten Vorhabens im Bereich des FFH-Gebietes Abbildung 7: Lebensraumtypen innerhalb des detailliert untersuchten Bereiches des FFH-Gebietes Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Geschützte Lebensraumtypen und Erhaltungsziele im FFH-Gebiet... 9 Tabelle 2: Arten des Anhang II der FFH-Richtlinie im FFH-Gebiet Tabelle 3: Zu erwartende Wirkfaktoren des geplanten Vorhabens Tabelle 4: Geschützte Lebensraumtypen und Erhaltungsziele im FFH-Gebiet Tabelle 5: Arten des Anhang II der FFH-Richtlinie im FFH-Gebiet Tabelle 6: Charakteristische Arten der Lebensraumtypen Tabelle 7: Biotopstrukturen innerhalb des detailliert untersuchten Bereichs Tabelle 8: Brutvögel und Nahrungsgäste innerhalb des detailliert untersuchten Bereichs Tabelle 9: Ergebnisse der Zugvogel- und Wasservogelzählung in der Innaue Tabelle 10: Maßnahmen zur Schadensbegrenzung und zum Ausgleich Tabelle 11: Tabelle 12: Tabelle 13: Tabelle 14: Tabelle 15: Kategorien zur Beurteilung des günstigen Erhaltungszustandes in Bezug auf Lebensraumtypen und Arten Kriterien zur Relativierung der Erheblichkeit von Beeinträchtigungen bei direktem Flächenentzug in Natura 2000-Gebieten Beurteilung der Erheblichkeit der baubedingten Wirkungen durch das Vorhaben Bewertung der Erheblichkeit von Beeinträchtigungen gemäß Fachkonventionsvorschlag Beurteilung der Erheblichkeit der anlagebedingten Wirkungen durch das Vorhaben Tabelle 16: Einschätzung relevanter Projekte Planungsbüro LAUKHUF IV

5 380-kV-Freileitung Landesgrenze - UW Simbach FFH-Verträglichkeitsprüfung Anlass und Aufgabenstellung Die TenneT TSO GmbH (im Folgenden als TenneT bezeichnet) plant das Übertragungsnetz in Bayern auszubauen und eine 380-kV-Höchstspannungsfreileitung von der Landesgrenze Deutschland / Österreich bis zum Umspannwerk Simbach zu errichten und in Betrieb zu nehmen. Das Projekt umfasst die Errichtung und den Betrieb einer 2-systemigen 380-kV-Freileitung mit der Leitungs-Nr. B153 zwischen der Landesgrenze zu Österreich am Inn und dem Umspannwerk (UW) Simbach am Inn. Die Weiterführung von der Landesgrenze bis zum UW St. Peter am Hart erfolgt durch den österreichischen Netzbetreiber Austrian Power Grid (APG). Für die Teilmaßnahme (-St. Peter) Landesgrenze UW Simbach hat die Regierung von Niederbayern als ersten Schritt des Netzausbaus im Raum Altheim Pirach Simbach St. Peter das Raumordnungsverfahren durch die Landesplanerische Beurteilung vom abgeschlossen. Ist die Verbindung (-St. Peter) Landesgrenze UW Simbach auf 380 kv ausgebaut, bedarf es in einem weiteren Schritt des Ausbaus der weiteren Verbindung von Altheim zum Abzweig Matzenhof bei Simbach von 220 kv auf 380 kv. Dieser weitere Ausbau ist Gegenstand des Vorhabens Altheim Matzenhof : Teilabschnitt 1 bzw. Teilabschnitt 2 und ist somit nicht Teil der vorliegenden Beantragung. Für das Vorhaben wird gemäß der 43 ff Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt. Die vorliegende FFH-Verträglichkeitsprüfung ist Bestandteil der Planfeststellungsunterlage. Der geplante Neubau der 380-kV-Vierfachleitung beginnt in Flussmitte des Inns. Sie überspannt zunächst das FFH-Gebiet Salzach und Unterer Inn (Gebiet Nr. DE ) in nordwestlicher Richtung auf einer Länge von ca. 0,7 km bis zum Bündelungspunkt mit der bestehenden 220-kV-Leitung B97 St. Peter - Pleinting bei Mast Nr. 11. Auf gemeinsamem Gestänge verläuft die Freileitung weiter zu Mast Nr. 12, der sich angrenzend an das FFH- Gebiet befindet. Die Schutzgebietsausweisung dient der Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Pflanzen und Tiere entsprechend der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie 92/43/EWG (FFH-RL). In der FFH-Verträglichkeitsprüfung wird ermittelt, ob das beantragte Vorhaben, einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Projekten oder Plänen, zu erheblichen Beeinträchtigungen des FFH-Gebietes Innleite von Buch bis Simbach in seinen für die Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteile führen kann ( 34 Abs. 1 BNatSchG). Planungsbüro LAUKHUF 1

6 2 Beschreibung des FFH-Gebietes, seiner maßgeblichen Bestandteile und Erhaltungsziele Das FFH-Gebiet Salzach und Unterer Inn umfasst insgesamt eine Fläche von ha (aufgeteilt auf 7 Teilgebiete) und ist innerhalb des Bundeslandes Bayern gelegen. Es erstreckt sich von Freilassing bis Haiming entlang der Salzach, mündet dort in den Inn und verläuft weiter an diesem entlang bis Neuhaus am Inn (siehe Abbildung 1). Lage der FFH-Gebiete mit mittelbarem Zusammenhang zu dem FFH-Gebiet siehe Kapitel 2.1 Querungsbereich des geplanten Trassenverlaufs der 380-kV-Freileitung FFH-Gebiet Abbildung 1: Gesamtübersicht FFH-Gebiet Quelle: Kartendienst des Bundesamtes für Naturschutz Karte: unmaßstäblich, genordet Das FFH-Gebiet umfasst im Wesentlichen die flussbegleitenden Auen- und Leitenwälder der Salzach und die flussbegleitenden naturnahen (Weichholz)- Auenwälder des Inn. Das Schutzgebiet befindet sich in dem Naturraum D 66 Voralpines Moor- und Hügelland in der Naturräumlichen Haupteinheit Salzach-Hügeltal (039) sowie dem Naturraum D 65 Unterbayerisches Hügelland und Isar-Inn-Schotterplatten in der Naturräumlichen Haupteinheit Unteres Inntal (054). Planungsbüro LAUKHUF 2

7 Im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) wurde ein gesetzlicher Schutz aller Natura Gebiete aufgenommen ( 32 Abs. 2 BNatSchG). Demnach werden alle Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung nach Maßgabe des Artikels 4 Abs. 4 der Richtlinie 92/43/EWG und die nach Richtlinie 79/409/EWG benannten Gebiete entsprechend den jeweiligen Erhaltungszielen zu geschützten Teilen von Natur und Landschaft im Sinne des 20 Abs. 2 BNatSchG erklärt. In dieser Erklärung ist der Schutzzweck entsprechend den Erhaltungszielen sowie Gebote, Verbote und Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen zu bestimmen. Die maßgeblichen Bestandteile eines FFH-Gebietes umfassen das gesamte ökologische Arten-, Strukturen- sowie Standortfaktorenspektrum sowie deren Wechselbeziehungen innerhalb des Schutzgebietes, die für die Wahrung bzw. Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der Lebensräume und Arten von Bedeutung sind. Die maßgeblichen Bestandteile sowie die Erhaltungsziele des FFH-Gebietes Salzach und Unterer Inn werden in den Kapiteln 2.3 und 2.4 benannt. Am 1. April 2016 ist die Bayerische Natura 2000-Verordnung in Kraft getreten. Sie enthält die Regelungen zu den Fauna-Flora-Habitat-Gebieten (FFH-Gebieten) wie auch zu den Europäischen Vogelschutzgebieten und legt die Gebietsgrenzen und die Erhaltungsziele fest. Mit der Bayerischen Natura 2000-Verordnung wird die erforderliche Umsetzung der zugrundeliegenden europäischen Richtlinien sichergestellt. Weitere Konkretisierungen zu den Erhaltungszielen enthält die Bekanntmachung über die Vollzugshinweise zur gebietsbezogenen Konkretisierung der Erhaltungsziele der bayerischen Natura 2000-Gebiete vom 29. Februar Stellung des FFH-Gebietes im Netz Natura 2000 Das FFH-Gebiet Salzach und Unterer Inn stellt mit den angrenzenden FFH-Gebieten entlang des Inn eine der wichtigsten Achsen im niederbayerischen Teil des Europäischen Netzes NATURA 2000 dar. Unmittelbar angrenzend auf österreichischem Gebiet sind das FFH-Gebiet Auwälder am Unteren Inn sowie das FFH- und Vogelschutzgebiet Unterer Inn ausgewiesen (siehe Abbildung 2). Für den österreichischen Teil des Vorhabens wurde eine Naturverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Diese kommt zu dem Ergebnis, dass die maßgeblichen Lebensraumtypen und FFH-Tierarten des Schutzgebietes Auwälder am Unteren Inn vorhabensbedingt keine ihrer Lebensraumfunktionen verlieren oder diese erheblich beeinträchtigt werden. Ebenso sind keine erheblichen Beeinträchtigungen durch indirekte Auswirkungen auf die Schutzgüter des angrenzenden FFH-Gebietes Unterer Inn zu erwarten (Büro für Freilandökologie und Naturschutzplanung, 2015). Es steht mit den folgenden NATURA 2000-Gebieten in zumindest mittelbarem räumlichem Zusammenhang: Inn und Untere Alz, Unterlauf der Rott von Bayerbach bis zur Mündung sowie Östlicher Neuburger Wald und Innleiten bis Vornbach. Die genannten FFH-Gebiete befinden sich jedoch nicht im Umfeld des geplanten Vorhabens. Planungsbüro LAUKHUF 3

8 Querungsbereich des geplanten Trassenverlaufs der 380-kV-Freileitung Simbach am Inn Inn (Grenzverlauf) Braunau am Inn Abbildung 2: Natura2000-Gebietskulisse im Bereich Simbach am Inn (Dtl.) und Braunau am Inn (Ö.) Quelle: Natura 2000 Netzwerk Viewer 2016 Karte: unmaßstäblich, genordet Das FFH-Gebiet ist räumlich teilweise überlagert mit dem Naturschutzgebiet Unterer Inn sowie dem Feuchtgebiet internationaler Bedeutung (Ramsar-Gebiet) Unterer Inn. Zudem besteht eine Überschneidung mit dem Vogelschutzgebiet (siehe Abbildung 3). Durch das Vorkommen der prioritären Lebensraumtypen (LRT) *6210 Naturnahe Kalktrockenrasen und deren Verbuschungsstadien, *7220 Kalktuffquellen, *9180 Schlucht- und Hangmischwälder und *91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior ergibt sich für das Gebiet eine hohe Wertigkeit im Naturraum. Auch für Anhang II Arten der FFH-RL hat das FFH-Gebiet eine hohe Bedeutung. Im FFH- Gebiet kommt die prioritäre Falter-Art Spanische Flagge (Euplagia quadripunctaria) vor. Planungsbüro LAUKHUF 4

9 geplanter Trassenverlauf der 380-kV-Freileitung Naturschutzgebiet Unterer Inn (Hinweis: Überlagerung mit dem FFH- sowie dem VS-Gebiet) Bestehende Freileitungen Simbach am Inn Feuchtgebiet internationaler Bedeutung (RAMSAR- Gebiet) Unterer Inn (Hinweis: nur im Bereich des Vorhabens mit Umgrenzungslinien dargestellt) FFH-Gebiet überlagert mit Vogelschutzgebiet Braunau am Inn Abbildung 3: Schutzgebietsübersicht Quelle: Bayerisches Fachinformationssystem Naturschutz) FIS-Natur Online (FIN-Web) Karte: unmaßstäblich, genordet 2.2 Verwendete Quellen Bei den wesentlichen, berücksichtigten Datenquellen handelt es sich um: Standarddatenbogen zum FFH-Gebiet (BayLfU 2007) Vollzugshinweise zur gebietsbezogenen Konkretisierung der Erhaltungsziele der bayerischen Natura 2000-Gebiete - Gebietsbezogene Konkretisierung der Erhaltungsziele zum FFH-Gebiet (Regierung von Oberbayern 2016) Bayerische Verordnung über die Natura 2000-Gebiete (2016) Biotopkartierung Bayern (BayLfU 2014a) Artenschutzkartierung Bayern (ASK, BayLfU 2015) Umweltverträglichkeitsstudie zur 380-kV-Freileitung (Umspannwerk St. Peter am Hart-) Landesgrenze bis Umspannwerk Simbach am Inn (Planungsbüro LAUKHUF, Anlage 15.1 der Planfeststellungsunterlage, Stand 2016) FFH-Verträglichkeitsabschätzung zum FFH-Gebiet , Unterlagen zum Raumordnungsverfahren, (Planungsbüro LAUKHUF 2011) Planungsbüro LAUKHUF 5

10 Landschaftspflegerischer Begleitplan zur 380-kV-Freileitung (Umspannwerk St. Peter am Hart-) Landesgrenze bis Umspannwerk Simbach am Inn (Planungsbüro LAUKHUF Anlage 12.1 der Planfeststellungsunterlage, Stand 2016) Weiterhin erfolgten im Jahr 2014/2015 eigene Erhebungen zu den artenschutzrechtlich relevanten Artengruppen (Säugetiere (Fledermäuse), Vögel, Reptilien, Amphibien) sowie eine Biotopkartierung durch das Planungsbüro LAUKHUF. Details zur Methodik der Bestandserfassungen sind dem Abschnitt 1.4 im Landschaftspflegerischen Begleitplan (Anlage 12.1 der Planfeststellungsunterlagen) zu entnehmen. 2.3 Erhaltungsziele des FFH-Gebietes Gemäß 3 der Bayerische Verordnung über die Natura 2000-Gebiete werden für die FFH- Gebiete hinsichtlich der zu erhaltenden Arten und natürlichen Lebensraumtypen von gemeinschaftlichem Interesse die zugehörigen Erhaltungsziele festgelegt (Anlage 1a der Verordnung). Erhaltungsziele sind nach 7 Abs. 1 Nr. 9 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) Ziele, die im Hinblick auf die Erhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands eines natürlichen Lebensraumtyps von gemeinschaftlichem Interesse, einer in Anhang II der Richtlinie 92/43/EWG oder in Artikel 4 Absatz 2 oder Anhang I der Richtlinie 2009/147/EG aufgeführten Art für ein Natura 2000-Gebiet festgelegt sind;. Nach Artikel 6 Abs. 2 FFH-RL sind die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um in den besonderen Schutzgebieten die Verschlechterung der natürlichen Lebensräume und der Habitate der Arten sowie Störungen von Arten, für die die Gebiete ausgewiesen worden sind, zu vermeiden, sofern solche Störungen sich im Hinblick auf die Ziele dieser Richtlinie erheblich auswirken könnten. Die Bundesländer werden gemäß 32 Absatz 3 BNatSchG verpflichtet durch geeignete Gebote und Verbote sowie Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen sicherzustellen, dass den Anforderungen des Artikels 6 der FFH-Richtlinie in allen Natura 2000-Gebieten entsprochen wird. Dafür werden Managementpläne erstellt. Für das Schutzgebiet liegen aktuell kein Managementplan bzw. kein Pflege- und Entwicklungsplan vor. Für die Teilgebiete, die in Niederbayern liegen, läuft das Verfahren zur Erstellung des Managementplanes. Derzeit werden Kartierungen durchgeführt, Maßnahmen entwickelt und die betroffenen Bürger und zuständigen Fachbehörden zu Runden Tischen eingeladen, um bei der Erstellung des Managementplans die Transparenz des Verfahrens und die Information aller Beteiligten sicherzustellen. Die Fertigstellung ist für 2016 vorgesehen. Die Bearbeitung ist gegliedert in Offenlandflächen und Waldflächen. Für letztere liegt die Federführung bei der Forstbehörde. (vgl. mündliche Auskunft der Regierung von Niederbayern 2015a) Mit Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz wurden Vollzugshinweise zur gebietsbezogenen Konkretisierung der Erhaltungsziele für die bayerischen Vogelschutz- und FFH-Gebiete erlassen. Für das FFH-Gebiet Salzsach und Unterer Inn wurden die oben beschriebenen Erhaltungsziele gebietsbezogen konkretisiert (vgl. Regierung von Niederbayern 2016): Erhaltung der Vielfalt an naturnahen, oft durch traditionelle Nutzungen geprägten großflächigen Fluss- und Auen-Lebensräume mit ihrem Reichtum an wertbestimmenden Pflanzen- und Planungsbüro LAUKHUF 6

11 Tierarten von Inn und Salzach mit Böschungen der Talterrassen sowie Erhaltung der sekundären spontanen Prozesse von Sedimentation, Erosion und Sukzession in den weitläufigen Stauräumen. 1. Erhalt der Salzach und des Unteren Inns als Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion sowie als Flüsse mit Schlammbänken mit Vegetation des Chenopodion rubri p.p. und des Bidention p.p. durch Erhalt der guten Wasserqualität. Erhalt der unverbauten Flussabschnitte sowie ausreichend störungsfreier, unbefestigter Uferzonen. Erhalt der Durchgängigkeit und Anbindung der Seitengewässer. Erhalt ggf. Wiederherstellung der Durchgängigkeit der Flüsse sowie einer naturnahen, durchgängigen Anbindung der Altgewässer und der einmündenden Bäche. Erhalt eines naturnahen, dynamischen Gewässerregimes mit regelmäßiger Überflutung bzw. Überstauung der Salzach und Zuflüsse. Erhalt der Dynamik des Inns im Bereich der Stauseen. Erhalt der Gewässervegetation und Verlandungszonen der Altgewässer sowie der Stauseen am Inn. Erhalt einer ausreichenden Ungestörtheit der Stillgewässer. 2. Erhalt der Natürlichen eutrophen Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions in ihren individuellen physikalischen, chemischen und morphologischen Eigenschaften, besonders auch als Lebensräume unterschiedlicher makrophytischer Wasserpflanzenvegetation. 3. Erhalt ggf. Wiederherstellung unbelasteter Kalktuffquellen (Cratoneurion). Erhalt der ausreichenden Versorgung mit hartem Quellwasser und mit Licht sowie durch die Minimierung mechanischer Belastungen. 4. Erhalt ggf. Wiederherstellung der Feuchten Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe in nicht von Neophyten dominierter Ausprägung und in der regionstypischen Artenzusammensetzung. 5. Erhalt ggf. Wiederherstellung der Naturnahen Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia), insbesondere der Bestände mit bemerkenswerten Orchideen, und der Mageren Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) auf Dämmen, Hochwasserdeichen und im Auwaldgürtel (Brennen!) in ihren nutzungsgeprägten Ausbildungsformen mit ihren charakteristischen Pflanzen- und Tierarten unter Berücksichtigung der ökologischen Ansprüche wertbestimmender Arten. Erhalt ihrer Standortvoraussetzungen. 6. Erhalt ggf. Wiederherstellung der Hainsimsen-Buchenwälder (Luzulo-Fagetum), Waldmeister-Buchenwälder (Asperulo-Fagetum) und Mitteleuropäischen Orchideen-Kalk-Buchenwälder (Cephalanthero-Fagion) mit ihren Sonderstandorten und Randstrukturen (z. B. Waldmäntel und Säume, Waldwiesen, Blockhalden) sowie in ihrer naturnahen Ausprägung und Altersstruktur. Erhalt ggf. Wiederherstellung eines ausreichend hohen Anteils an Alt- und Totholz sowie an Höhlenbäumen, anbrüchigen Bäumen und natürlichen Spaltenquartieren (z. B. abstehende Rinde) zur Erfüllung der Habitatfunktion für daran gebundene Arten und Lebensgemeinschaften. 7. Erhalt ggf. Wiederherstellung der Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Acerion) mit ihren Sonderstandorten sowie in ihrer naturnahen Ausprägung und Altersstruktur. Erhalt ggf. Wiederherstellung eines ausreichend hohen Anteils an Alt- und Totholz sowie an Höhlenbäumen, anbrüchigen Bäumen und natürlichen Spaltenquartieren (z. B. abste- Planungsbüro LAUKHUF 7

12 hende Rinde) zur Erfüllung der Habitatfunktion für daran gebundene Arten und Lebensgemeinschaften. 8. Erhalt ggf. Wiederherstellung der Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) und der Hartholzauewälder mit Quercus robur, Ulmus laevis und Ulmus minor, Fraxinus excelsior oder Fraxinus angustifolia (Ulmenion minoris) mit ausreichendem Alt- und Totholzanteil und der natürlichen Dynamik auf extremen Standorten. Erhalt des Wasserhaushalts, des natürlichen Gewässerregimes, der naturnahen Struktur und Baumarten-Zusammensetzung. Erhalt von Sonderstandorten wie Flutrinnen, Altgewässer, Seigen und Verlichtungen. Erhalt der feuchten Staudensäume. 9. Erhalt ggf. Entwicklung von Population des Huchens durch Erhalt ggf. Wiederherstellung der Qualität der Fließgewässer für alle Lebensphasen dieser Fischart sowie ausreichend große Laich- und Jungtierhabitate. Erhalt ggf. Wiederherstellung des naturgemäßen Fischartenspektrums und der Lebens- und Fortpflanzungsbedingungen für Beutefischarten. 10. Erhalt ggf. Entwicklung von Populationen von Groppe und Donau-Neunauge, durch Erhalt ggf. Wiederherstellung der Qualität der Fließgewässer als Lebensraum für alle Lebensphasen dieser Fischarten mit ausreichend großen Laich- und Jungtierhabitaten. 11. Erhalt ggf. Wiederherstellung der Population des Bitterlings. Erhalt von Fließ- und Stillgewässern mit für Großmuscheln günstigen Lebensbedingungen. Erhalt der typischen Fischbiozönose mit geringen Dichten von Raubfischen. Erhalt von reproduzierenden Muschelbeständen. 12. Erhalt ggf. Wiederherstellung der Population des Schlammpeitzgers durch ein ausreichendes Angebot an weichgründigen sommerwarmen Altgewässerbereichen und Verlandungsbuchten. 13. Erhalt ggf. Wiederherstellung der Population des Bibers in den Flüssen Salzach und Inn mit ihren Auenbereichen, deren Nebenbächen mit ihren Auenbereichen, Altgewässern und in den natürlichen oder naturnahen Stillgewässern. Erhalt ggf. Wiederherstellung ausreichender Uferstreifen für die vom Biber ausgelösten dynamischen Prozesse. 14. Erhalt ggf. Wiederherstellung der Population des Fischotters durch Erhalt ggf. Wiederherstellung der biologischen Durchgängigkeit der Fließgewässer und Auen, besonders durch den Erhalt von Wanderkorridoren entlang von Gewässern und unter Brücken. Erhalt ggf. Wiederherstellung ausreichend ungestörter, strukturreicher Fließgewässer mit ausreichend extensiv genutzten unbebauten Überschwemmungsbereichen. 15. Erhalt ggf. Wiederherstellung der Population des Kammmolchs. Erhalt ggf. Wiederherstellung von für die Fortpflanzung geeigneten Kleingewässern (fischfreie, vegetationsarme, besonnte Gewässer) sowie der Landhabitate einschließlich ihrer Vernetzung. 16. Erhalt ggf. Wiederherstellung der Gelbbauchunken-Population. Erhalt ihres Lebensraums ohne Zerschneidungen, besonders durch Erhalt ggf. Wiederherstellung eines Systems für die Fortpflanzung geeigneter und vernetzter Klein- und Kleinstgewässer. Erhalt dynamischer Prozesse, die eine Neuentstehung solcher Laichgewässer ermöglichen. Planungsbüro LAUKHUF 8

13 17. Erhalt ggf. Wiederherstellung der Population des Scharlachkäfers 1. Erhalt ggf. Wiederherstellung eines dauerhaften Angebots an Altbäumen, vor allem Pappeln und Weiden. Erhalt von Auenwäldern. 18. Erhalt ggf. Wiederherstellung der Population des Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläulings. Erhalt der Lebensräume des Ameisenbläulings, insbesondere in ihren nutzungsgeprägten habitatsichernden Ausbildungen. Erhalt der Vernetzungsstrukturen. 19. Erhalt ggf. Wiederherstellung einer zukunftsträchtigen Population der Spanischen Flagge. Erhalt ihres Komplexlebensraums aus blütenreichen Offenlandstrukturen (besonders Waldblößen und mageren Säumen) und vielgestaltigen Waldstrukturen einschließlich Verjüngungsstadien mit Vorwaldgehölzen. 20. Erhalt ggf. Entwicklung einer nachhaltig überlebensfähigen Frauenschuh-Population, insbesondere einer angemessenen Lichtversorgung auf trockeneren, basischen Waldböden mit nur mäßiger Nährstoffversorgung. 2.4 Maßgebliche Bestandteile des FFH-Gebietes Die nachfolgenden Angaben zu den maßgeblichen Lebensraumtypen (LRT) des FFH- Gebietes nach Anhang I der FFH-Richtlinie sind dem SDB des FFH-Gebietes (BayLfU 2007) entnommen und durch die Vollzugshinweise zur gebietsbezogenen Konkretisierung der Erhaltungsziele der bayerischen Natura 2000-Gebiete (Regierung von Niederbayern 2016) aktualisiert. Gemäß Aussage des Bayerischen Landesamtes (Referat 52, Juni 2016) werden die SDB überarbeitet und liegen derzeit noch nicht vor. Die Daten des SDB wurden daher in der vorliegenden Verträglichkeitsprüfung mit den Angaben der rechtsverbindlichen Natura2000-Verordnung überprüft. Tabelle 1: Geschützte Lebensraumtypen und Erhaltungsziele im FFH-Gebiet Code Lebensraumtyp Erhaltungsziel Flächenanteil in % Erhaltungszustand Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions < 1 B 3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho- Batrachion 3270 Flüsse mit Schlammbänken mit Vegetation des Chenopodion rubri p.p. und des Bidention p.p. 6210* Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia) (* besondere Bestände mit bemerkenswerten Orchideen) 6430 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe < 1 B < 1 A 1 B 1 B 1 Hinweis: auch als Scharlach-Plattkäfers bezeichnet. Planungsbüro LAUKHUF 9

14 Code Lebensraumtyp Erhaltungsziel Flächenanteil in % Erhaltungszustand Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) 7220* Kalktuffquellen (Cratoneurion) < 1 A 9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) < 1 B 9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) 2 B 9150 Mitteleuropäischer Orchideen-Kalk-Buchenwald (Cephalanthero-Fagion) < 1 B 9180* Schlucht- und Hangmischwälder Tilio-Acerion < 1 B 91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) 30 A 91F0 Hartholzauenwälder mit Eichen und Ulmen < 1 B Erläuterungen: Spalte 1: * - prioritärer Lebensraum / Spalte 3: bezogen auf das gesamte FFH-Gebiet / Spalte 4: A - sehr gut / B - gut bzw. günstig / C ungünstig; grau Ergänzung durch die Bayerische Natura 2000-Verordnung In der nachfolgenden Tabelle 2 sind die Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie entsprechend SDB aufgeführt und ebenfalls durch die Vollzugshinweise zur gebietsbezogenen Konkretisierung der Erhaltungsziele der bayerischen Natura 2000-Gebiete (Regierung von Niederbayern 2016) aktualisiert. Tabelle 2: Arten des Anhang II der FFH-Richtlinie im FFH-Gebiet EU-Code Säugetiere Art (lateinischer Bezeichnung) Art (deutsche Bezeichnung) RL BAY 1337 Castor Fiber Biber - V 1355 Lutra lutra Fischotter 1 3 Amphibien 1193 Bombina variegata Gelbbauchunke Triturius cristatus Kammmolch 2 V Fische 1163 Cottus gobio Groppe V Hucho hucho Huchen Misgurnus fossilis Schlammpeitziger Rhodeus amarus Bitterling Eudontomyzon vladykovi Donau-Neunauge 1 R Wirbellose 1086 Cucujus cinnaberinus Scharlachkäfer R * Euplagia quadripunctaria Spanische Flagge V V RL D Planungsbüro LAUKHUF 10

15 EU-Code Art (lateinischer Bezeichnung) Art (deutsche Bezeichnung) 1061 Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf- Ameisenbläuling Pflanzen RL BAY RL D Cypripedium calceolus Frauenschuh 3 3 Erläuterungen: * - prioritäre Art RL D - Rote Liste Deutschland, RL BAY - Rote Liste Bayern: 0 Ausgestorben oder verschollen, 1 - vom Aussterben bedroht, 2 - stark gefährdet, 3 - gefährdet, R Art mit geografischer Restriktion, V - Vorwarnliste grau Ergänzung durch die Bayerische Natura 2000-Verordnung Der Standarddatenbogen weist keine weiteren sonstigen Arten auf. Planungsbüro LAUKHUF 11

16 3 Beschreibung des Vorhabens sowie der relevanten Wirkfaktoren Die ca. 13 km lange Trasse beginnt an der österreichischen Grenze zwischen den Masten Nr. 8 und 9. Die Übergabe zum österreichischen Netzbetreiber APG (Austrian Power Grid) erfolgt kurz vor Querung des Inn bei Mast Nr. 9. Die APG stellt den Anschluss zum Umspannwerk St. Peter auf österreichischem Staatsgebiet über eine neu zu errichtende und ca. 3 km lange 380-kV-Vierfachleitung her. Auf dem Teilstück durch die Innaue verläuft die 380-kV-Leitung auf einem Vierfachgestänge (ausgelegt für vier Stromkreise) in nordwestlicher Richtung durch das Fauna- Flora-Habitat-Gebiet (FFH-Gebiet) Salzach und Unterer Inn, das Vogelschutzgebiet Salzach und Inn, das Ramsar-Gebiet Unterer Inn sowie das Naturschutzgebiet Unterer Inn. Zwischen dem Mast-Nr. 11 und dem Mast-Nr. 17 verläuft die geplante 380-kV-Freileitung in der Trasse der 220-kV-Bestandsleitung St. Peter - Pleinting (B97). In diesem Abschnitt verlaufen die vier Stromkreise (2 x 220-kV- und 2 x 380-kV-Stromkreise) gebündelt auf neu zu errichtenden Masten in nördliche Richtung. Die bestehenden Masten der 220-kV- Bestandsleitung St. Peter - Pleinting (B97) werden in diesem Abschnitt zurückgebaut. Zwischen den Masten 12 (angrenzend an das FFH-Gebiet) und 13 wird die Bundesstraße B 12 gekreuzt. Nach Kreuzung der Kreisstraße PAN 57 zwischen den Masten Nr. 16 und 17 verschwenkt die geplante Leitung in Richtung Nordwesten und quert das zusammenhängende Waldgebiet von Eckwald" und Schellenberg. Östlich Ranzenberg überquert die geplante Leitung erneut die PAN 57 und in ihrem weiteren Verlauf die PAN 4. Über das Waldgebiet Buchleiten setzt sich die geplante Leitung in Richtung Matzenhof fort. Nördlich von Matzenhof kreuzt die geplante Trasse den Leitungsabschnitt der 220-kV- Leitung Altheim St. Peter und schwenkt von dort in Richtung Süden. Ab Hadermann verläuft die geplante Trasse nahe der bestehenden und im Rahmen des Projektes zurückzubauenden 220-kV-Leitung Abzweig Simbach (B128) entlang der Ortschaften Hinterholz und Irging. Bei Kasberg wird die geplante Leitung zusammen mit der 110-kV-Leitung (Leitung-Nr. O58) der Bayernwerk AG bis auf das Gelände des UW Simbach mitgeführt. Die Ausbaumaßnahme endet am Leitungsportal des Umspannwerks Simbach, wo der Mast Nr.46 die Freileitung zum UW hinführt. Auf Grund des teilweise parallelen bzw. innerhalb von bestehenden Trassen geplanten Verlaufs der zu errichtenden Leitung wird zwischen den bestehenden Masten 9 und 10 sowie 12 und 16 der 220-kV-Freileitung St. Peter - Pleinting (B97) und den bestehenden Masten 3a der 220-kV-Freileitung Abzweig Simbach (B128) und Mast 38 der geplanten Leitung (B153) sowie ab der Moosecker Str. (Grenze FFH-Gebiet Innleite zwischen Buch und Simbach) bis zum UW Simbach während der Bauzeit die Errichtung von Freileitungsprovisorien notwendig. Zwischen den bestehenden Masten 10 bis 12 der 220-kV-Freileitung St. Peter - Pleinting (B97) und zwischen Mast 8a der 220-kV-Freileitung Abzweig Simbach (B128) bis zur Moosecker Str. (Grenze FFH-Gebiet Innleite zwischen Buch und Simbach) sind dafür zur Verringerung des Eingriffs Baueinsatzkabel vorgesehen. Planungsbüro LAUKHUF 12

17 3.1 Aufbau der geplanten Freileitung innerhalb des FFH-Gebietes Das FFH-Gebiet wird vom Übergabepunkt vor Mast 9 bis Mast 11 auf einer Länge von ca. 710 m in neuer Trasse überspannt. An Mast 11 trifft die Vierfachleitung auf die bestehende 220-kV-Leitung B97 St. Peter - Pleinting und verläuft weiter gebündelt mit dieser in nordöstliche Richtung. Innerhalb des FFH-Gebietes befinden sich ein neu zu errichtender Maststandort (Mast 9) sowie an das FFH-Gebiet angrenzend der rückzubauende Mast 11 der bestehenden 220-kV- Freileitung. Die neu geplanten Masten 10 und 11 befinden sich auf kleinen Teilflächen innerhalb des Schutzgebietes, die nicht Bestandteil des FFH-Gebietes sind. Mast 12 der neu zu errichtenden Freileitung befindet sich ebenfalls außerhalb des Schutzgebietes. Die Masten innerhalb des FFH-Gebietes werden als Doppeleinebenen -Mast (siehe Abbildung 4) ausgeführt, wobei Mast 11 zur Aufnahme der 220-kV-Freileitung eine zusätzliche untere Traverse erhält. Planungsbüro LAUKHUF 13

18 Abbildung 4: Mastbilder der geplanten Masten im Bereich des FFH-Gebietes Quelle: Planfeststellungsunterlage 380-kV-Leitung Landesgrenze UW Simbach, Anlage 8.1, Längenprofil von Bauwerk 1, Blatt 1/12 Der geplante Mast Nr. 9 wird als Winkelabspannmast /-endmast mit einer Höhe von 80,2 m errichtet, die untere Traverse wird ca. 45 m breit. Der Mast sowie der Arbeitsraum zur Errichtung des Mastes befinden sich innerhalb des Biotoptyps Weichholzauenwälder, alte Ausprägung (Biotop L522). Die Zufahrt erfolgt über einen bestehenden Waldweg. Der geplante Mast Nr. 10 wird als Tragmast mit einer Höhe von 77,7 m ausgeführt, die untere Traverse wird ca. 42 m breit. Der Mast befindet sich nördlich des Deiches. Die Zufahrt erfolgt ebenfalls über einen bestehenden Wirtschaftsweg. Der Mast sowie der Arbeitsraum befinden sich auf einem intensiv bewirtschafteten Acker (Biotop A11), der aus der Umgrenzung des FFH-Gebietes herausgenommen ist und somit keinen Bestandteil des Schutzgebietes darstellt. Der weitere Trassenverlauf überspannt Hartholzauenwälder, mittlere Ausprägung (Biotop L532). Der geplante Mast 11 der 380-kV-Freileitung befindet sich in der Trasse der bestehenden 220-kV-Freileitung. Der Mast wird als Winkelmast mit einer Höhe von 80,2 m ausgeführt (WA120spez.) Auf einer zusätzlichen unteren Traverse wird die Leitung B97 St. Peter Pleinting aufgenommen und ab hier über die 4 Systeme mitgeführt. Der neu geplante Mast wird auf einer mäßig extensiv bis extensiv genutzten Grünlandfläche (brachgefallen, Biotop G215) errichtet. Der Arbeitsraum befindet sich zum Teil auf dieser Grünlandfläche sowie auf einer intensiv bewirtschafteten Ackerfläche (Biotop A11), die Flächen sind aus der Umgrenzung des FFH-Gebietes herausgenommen und somit kein Bestandteil des Schutzgebietes. Südlich verläuft ein Fließgewässer welches als LRT 3260 erfasst ist und mit mäßig extensiv Planungsbüro LAUKHUF 14

19 bis extensiv genutzten Grünlandflächen (brachgefallen, Biotop G215) umgeben ist. Südwestlich dieses neu zu errichtenden Masten befindet sich der bestehende Mast 10 der 220-KV- Freileitung B97, ebenfalls auf der mäßig extensiv bis extensiv genutzten Grünlandfläche (brachgefallen, Biotop G215) gelegen. Die Zufahrt zu den Maststandorten erfolgt über einen bestehenden Wirtschaftsweg. Die geplante Freileitung knickt am geplanten Mast 11 in nordöstliche Richtung ab und verläuft weiter in der Trasse der bestehenden 220-kV-Freileitung. Die im weiteren Verlauf innerhalb des FFH-Gebietes befindlichen Waldflächen werden überspannt. Am Rand des FFH-Gebietes wird der bestehende Mast Nr. 11 der Leitung B97 zurück gebaut. Der Mast ist auf einer Intensivgrünlandfläche (Biotop G11) gelegen. Angrenzend wird der neue Mast 12 der geplanten 380-kV-Freileitung errichtet. Der Mast befindet sich ebenfalls auf der Intensivgrünlandfläche (Biotop G11) außerhalb des FFH-Gebietes. Der Mast wird als Tragmast mit dem Masttyp Doppeltonne ausgeführt und wird 84,00 m hoch. Der Arbeitsraum grenzt an einen bestehenden Wirtschaftsweg an über den auch der rückzubauende Mast erreicht wird. Der weitere Verlauf befindet sich außerhalb des Schutzgebietes. Die Leitung führt weiter in nördliche Richtung. Zur Aufrechterhaltung der Sicherheit der öffentlichen Stromversorgung ist die Überbrückung u.a. dieses Baubereiches im Bereich der bestehenden 220-KV-Freileitung mit Provisorien erforderlich. Nordwestlich des Masten Nr. 10 der bestehenden 220-kV-Freileitung beginnt der Einsatzbereich eines kurzen Abschnittes eines Freileitungsprovisoriums bis Mast 10 in der Trasse der bestehenden Freileitung. Ab Mast 10 erfolgt der Einsatz eines Kabelprovisoriums. Das Kabelprovisorium wird zwischen Mast 10 und 11 weitgehend innerhalb des Schutzstreifens der bestehenden 220-kV-Freileitung verlegt. Im Weiteren verläuft das Kabelprovisorium südlich der geplanten Baustellenzufahrt und weiter im Bereich des Schutzstreifens einer 20- kv-freileitung bis zum Mast 12. Die Einzelkabel werden in horizontaler Anordnung in definiertem Abstand nebeneinander über Erdoberkante (EOK) ausgelegt. Um die Kabeltrasse herum wird ein Bauzaun errichtet, damit Unbefugte keinen Zugang erhalten. Im Bereich des geplanten Masten Nr. 12 (außerhalb des FFH-Gebietes und des hier betrachteten Bereiches) wird das Baueinsatzkabel auf ein Freileitungsprovisorium überführt. Die Freileitungsprovisorien werden in Stahlbauweise ausgeführt. Das Gestänge besteht aus einem Baukastensystem mit abgespannten Masten und Portalen und ist für ein elektrisches System ausgelegt. Der Abstand zwischen den Stützpunkten beträgt ca. 80 m bis 100 m. Die Masten werden aus Gründen der besseren Standfestigkeit und Druckverteilung auf Holzbzw. Metallplatten gestellt. Die Masten werden seitlich über Stahlseile abgespannt. Die Stahlseile werden üblicherweise an Erdankern oder im Boden vergrabenen Holz oder Metallschwellen befestigt, die beim Rückbau des Provisoriums wieder entfernt werden. In dem betrachteten Trassenabschnitt wird die geplante 380-kV-Freileitung mit 2 Erdseilen ausgestattet. Mast 9 erhält zudem eine Flugwarnkugel. Planungsbüro LAUKHUF 15

20 Mast 12 (außerhalb) Geplanter Trassenverlauf der 380-kV-Freileitung Bestehende 220-kV-Freileitung B97 Mast 11 Mast 10 alt Mast 11 alt Mast 10 Hinweis: Rote Kreise Lage der geplanten Maststandorte im Bereich des FFH-Gebietes Hinweis: blaue Kreise Bestandsmasten, blau gepunktete Kreise Lage der rückzubauenden Maststandorte im Bereich des FFH- Gebietes Baueinsatzkabel Freileitungsprovisorium FFH-Gebiet Mast 9 Österreich Abbildung 5: Geplantes Vorhaben im Bereich des FFH-Gebietes Quelle: Bayerisches Fachinformationssystem Naturschutz, FIS-Natur Online (FIN-Web) Karte: unmaßstäblich, genordet 3.2 Sonstige technische Angaben zur Freileitung Die wesentlichen Bauelemente einer Hochspannungsfreileitung sind Stahlgittermasten und deren Gründung, Isolatorketten sowie die Beseilung. Gründung und Fundamenttypen: Aufgrund der gegebenen Rahmenbedingungen des Projektes, wie z. B. Leitungsdimensionierung und anzutreffende Baugrundverhältnisse, geht die TenneT als Vorhabensträgerin davon aus, dass in der weit überwiegenden Anzahl der Fälle Plattenfundamente zum Einsatz kommen werden. Die endgültige Entscheidung für den jeweiligen Fundamenttypen fällt auf Grund der Ergebnisse der Baugrunduntersuchungen nach technisch-wirtschaftlichen Kriterien. Ggf. ist Wasserhaltung zur Sicherung der Baugrube erforderlich. Die Plattenfundamente sind ca. 80 cm unter der Erdoberfläche gelegen, so dass nur die punktuell an den Mastfüssen befindlichen Fundamentköpfe oberirdisch sichtbar sind. Daher Planungsbüro LAUKHUF 16

21 wird pro neuem Mastfundament bei Tragmasten eine versiegelte Fläche von ca. 4,5 m² angesetzt (Mast Nr. 10), bei Winkelmasten von ca. 12,6 m² (Maste Nr. 9 und 12). Aufgrund seiner Dimensionen und Lage in einem Hochwasserschutzgebiet wurde der Mast Nr. 9 als Doppeleinebene konstruierter Endmast geplant. Die breiten Traversenausladungen erfordern ein Austrittsmaß des Mastes am Boden von ca. 17 m. Die bedingt durch das hohe Gewicht wirkenden Kräfte werden voraussichtlich über Pfahlgründungen abgeleitet. Ziel ist es gemäß technischem Erläuterungsbericht, das Fundament abschließend hinsichtlich umweltfachlicher, wirtschaftlicher und wasserrechtlicher Aspekte zu optimieren. Ein hydrologisches Gutachten wurde hierzu bereits erstellt (siehe Anlage M.3 der Planfeststellungsunterlage). Schutzbereich: Der so genannte Schutzbereich dient dem Schutz der Freileitung und stellt eine durch Überspannung einer Leitung dauernd in Anspruch genommene Fläche dar. Er umfasst nicht nur die direkt von den Leiterseilen überspannten Bereiche, sondern auch die Flächen, die von den möglicherweise ausschwingenden Leiterseilen überspannt werden können. Bei gequerten Waldflächen wird ein zur Leitungsachse paralleler Schutzbereich (Baumfallkurve) berücksichtigt, wenn die Freileitung nicht über die Endaufwuchshöhe der bestehenden Gehölze geführt werden kann bzw. andere Faktoren gegen eine Überspannung sprechen. Dieser aufwuchsbeschränkte Schutzbereich wird unter Berücksichtigung der Baumfallkurve ermittelt. Durch eine entsprechende Höhe der geplanten Freileitung innerhalb des FFH-Gebietes erfolgt unter Berücksichtigung der Endaufwuchshöhen eine Überspannung der bestehenden Waldflächen, so dass die Anlage eines aufwuchsbeschränkten Bereiches im vorliegenden Fall entfällt. Eine detaillierte Beschreibung der technischen Parameter kann dem technischen Erläuterungsbericht (Anlage 1) entnommen werden. Angaben zu den im Umfeld des FFH-Gebietes geplanten Masten sind im vorhergehenden Kapitel zu finden. Bauablauf: Für die gesamte Bau- und Betriebsphase ist für die Erreichbarkeit der Freileitung die Benutzung öffentlicher Straßen und Wege notwendig. Die darüber hinaus erforderliche Beanspruchung von nicht allgemein für die Öffentlichkeit freigegebenen Wegen wird mit den Eigentümern abgestimmt. Zudem erfordern die Vorbereitungsarbeiten für den Seilzug (Ausziehen der Vorseile) üblicherweise einen Fahrstreifen zwischen den Maststandorten in Leitungsachse. Die Arbeiten schließen hier u. a. auch den Rückbau bauzeitlicher Wegebefestigungen ein. Die Einhaltung rechtlicher Auflagen ist obligatorisch. Für die Materialzwischenlagerung, Vormontage und Errichtung der Masten wird an jedem Maststandort - und damit an Mast Nr. 9 auch innerhalb des Schutzgebiets - ein Arbeitsraum erforderlich. Planungsbüro LAUKHUF 17

22 Rückbau: Im Zuge des Neubaus der 380-kV-Freileitung Landesgrenze (-St. Peter) - Simbach werden bestehende 220-kV-Freileitungen zurückgebaut. So erfolgt der Bau der geplanten 380-KV-Freileitung von Mast 11 in der Trasse der bestehenden und rückzubauenden 220-kV-Freileitung St. Peter Pleinting. Der westlich nach Österreich führende Trassenabschnitt der bestehenden Freileitung wird zu einem späteren Zeitpunkt zurück gebaut. Provisorium: Zur Aufrechterhaltung der Sicherheit der öffentlichen Stromversorgung ist die Überbrückung der Baubereiche erforderlich und die Errichtung von Provisorien auf annähernd paralleler Trasse eingeplant. Dies gilt sowohl für die Systeme mit je drei Leiterseilen für die Stromübertragung als auch für die Erdseile und Erdseil-Luftkabel auf den Mastspitzen. Der Übergang auf die Freileitung am Anfang und Ende des Einsatzbereiches kann z.b. über provisorische zum Boden verankerte Freileitungsportale erfolgen, an welchen die Einzelkabel über ihre Kabelendverschlüsse aufgehängt werden. Kreuzungen mit Straßen werden durch Brücken aus provisorischen Freileitungsportalen überwunden. 3.3 Relevante Wirkfaktoren Die Wirkfaktoren lassen sich wie folgt zuordnen: baubedingte Wirkfaktoren (Auswirkungen, die mit der Bautätigkeit verbunden sind und nach deren Beendigung nicht mehr auftreten) anlagebedingte Wirkfaktoren (Auswirkungen, die sich aus den geplanten Strukturen ergeben) betriebsbedingte Wirkfaktoren (Auswirkungen, die sich aus dem Betrieb der geplanten Anlage ergeben) Der Rückbau der Freileitung ist mit vergleichbaren Eingriffen verbunden, wie sie während der Bauphase zu erwarten sind. Diese rückbaubedingten Wirkfaktoren werden somit nicht gesondert, sondern im Rahmen der baubedingten Wirkfaktoren behandelt. Der Rückbau wird entsprechend der zum Zeitpunkt der Durchführung verfügbaren technischen Möglichkeiten veranlasst. Bei der Beurteilung der zu erwartenden Wirkungen werden Vorbelastungen durch die bestehende Freileitung als Bestandteil des Ist-Zustandes berücksichtigt. Generell gilt es gemäß BNatSchG bzw. FFH-RL eine Verschlechterung des Zustandes der Lebensräume zu vermeiden. Damit rechtfertigt eine bestehende Vorbelastung keine zusätzliche Beeinträchtigung, die eine weitergehende Verschlechterung des Erhaltungszustandes der Bestandteile des FFH-Gebietes nach sich ziehen würde. Im Zuge des geplanten Neubaus der 380-kV-Freileitung verläuft der Großteil (ca. 710 m) der geplanten Leitung in neuer Trasse (Masten 9-11). Ab Mast 11 liegt die zu errichtende 380- kv-freileitung in der Trasse der rückzubauenden 220-kV-Freileitung. Nachfolgend werden die zu erwartenden bau-, anlage- und betriebsbedingten Wirkfaktoren dieses geplanten Vorhabens dargestellt (siehe Tabelle 3). In Bezug auf die Lebensraumtypen sowie die geschützten Tierarten des FFH-Gebietes stellt die Tabelle mögliche Wirkfaktoren heraus, die zu erheblichen Beeinträchtigungen des Gebietes in seinen für die Erhal- Planungsbüro LAUKHUF 18

23 tungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen führen können und die nachfolgend hinsichtlich der Wahrscheinlichkeit ihres Eintretens überprüft werden. Tabelle 3: Zu erwartende Wirkfaktoren des geplanten Vorhabens Nr. Wirkfaktor relevante Wirkungen Erläuterung / Begründung baubedingt anlagebedingt betriebs triebsbedingt 1 Flächeninanspruchnahme bzw. Bodenverdichtung im Bereich von Baustelleneinrichtungsflächen und Baustraßen X Eingriffe innerhalb des FFH- Gebietes sind flächenmäßig und zeitlich eng begrenzt; Flächeninanspruchnahmen erfolgen an den Maststandorten sowie zwischen den Maststandorten in Leitungsachse im Rahmen der Vorbereitungsarbeiten für den Seilzug sowie die Verlegung des Kabel- und Freileitungsprovisoriums relevanter Wirkfaktor 2 Schadstoff-, Staub-, Schall- und Erschütterungsemissionen X Bauzeitliche vorübergehende Störung / Beunruhigung von Tierarten - kleinräumiger und zeitlich eng begrenzter Eingriff im Rahmen der Errichtung der Maste, der Vorbereitungsarbeiten für den Seilzug bzw. die Verlegung des Kabel- und Freileitungsprovisoriums relevanter Wirkfaktor 3 Lokale Grundwasserabsenkung X ggf. kleinräumige Grundwasserabsenkung für die Errichtung der Mastfundamente, flächenmäßig und zeitlich eng begrenzt relevanter Wirkfaktor 4 Biotopverluste und Flächenversiegelung im Bereich der Mastfundamente --- X --- Kleinräumiger Eingriff an den Maststandorten Verlust von Biotopflächen und Lebensräumen, flächenmäßig und zeitlich eng begrenzt relevanter Wirkfaktor 5 Entfernung von Vegetation (Auwaldflächen) / Verlust von Lebensräumen X Bauzeitliche Eingriffe in Vegetation / Lebensräume im Bereich der Arbeitsräume sowie baubedingte Rückschnittmaßnahmen zur Verlegung des Kabelprovisoriums sowie des Ziehens des Vorseils. Zum Schutz des Gehölzbestandes im Bereich der LRT im FFH-Gebietes wird für das Ziehen des Vorseils eine Bauweise ohne erforderlichen Gehölzrückschnitt gewählt. - relevanter Wirkfaktor (Anlagebedingt erfolgt eine Überspannung der Waldflächen.) Planungsbüro LAUKHUF 19

24 Nr. Wirkfaktor relevante Wirkungen Erläuterung / Begründung baubedingt anlagebedingt betriebs triebsbedingt Zerschneidungswirkung der Freileitungstrasse Verlust von charakteristischen Vögeln durch Leitungsanflug, insbesondere von Gast- und Zugvögeln Unterhaltungsmaßnahmen (Freihalten der Trasse) --- X X Erläuterung: X Wirkung tritt auf, (X) Wirkung kann auftreten, --- Wirkungen treten nicht auf Zusätzliche Zerschneidungswirkung durch Verlauf der Leitung in neuer Trasse zwischen Mast 9 und Mast 11 sowie bestehende Vorbelastung durch die 220-kV-Freileitung Nr. B97 zwischen Mast 11 und 12. Aufgrund der Überspannung der Bereiche durch die geplante Freileitung entfällt eine Nutzungseinschränkung bzw. Vorbelastung. Somit ist eine mögliche Zerschneidungswirkung nur hinsichtlich der Artengruppe der Vögel möglich. (Ausblick: Nach Rückbau der westlich verlaufenden 2 Freileitungen im Rahmen der Gesamtmaßnahmen im Raum Altheim-St.Peter Verbesserung der Gefährdungssituation) relevanter Wirkfaktor Bestehende Vorbelastung im Bereich der Masten durch die zu ersetzende 220-kV-Freileitung, Neubau im Bereich der Masten 9-11 und damit zusätzliche Beeinträchtigungen (Ausblick: bestehende Freileitungen ca. 300 m westlich verlaufend werden im Rahmen der Gesamtmaßnahmen im Raum Altheim- St.Peter rückgebaut, was insgesamt zu einer Entlastung führt). Gewöhnungseffekte von Brutvögeln, Gefährdung insbesondere von Gast- / Zugvögeln sowie Jungvögeln relevanter Wirkfaktor Aufgrund der Überspannung der Bereiche durch die geplante Freileitung entfallen mögliche Nutzungseinschränkungen und erforderliche Unterhaltungsmaßnahmen, ein Gehölzaufwuchs ist auch in der derzeit bestehenden Schneise gegeben. Die Endaufwuchshöhen der vorhandenen Gehölze werden durch die geplante Leitungshöhe berücksichtigt. kein relevanter Wirkfaktor; eine weitere Betrachtung entfällt Planungsbüro LAUKHUF 20

25 4 Detailliert untersuchter Bereich 4.1 Beschreibung des detailliert untersuchten Bereichs Die geplante 380-kV-Freileitung überspannt das Teilgebiet 3 (Teilflächengröße ha) des FFH-Gebietes östlich der Ortschaft Erlach am Waldgebiet In der Au bis zum Anschlusspunkt am österreichischen Ufer auf ca. 820 m Länge (siehe Abbildung 3). Der in Bezug auf die vorherrschenden Lebensräume und Strukturen detailliert untersuchte Bereich umfasst einen Korridor von m (jeweils 500 m links und rechts der Leitungsachse) innerhalb dieses Teils des Schutzgebietes. Damit umfasst der detailliert zu untersuchende Bereich die Gebiete, die durch die Errichtung der geplanten 380-kV-Freileitung direkt betroffen bzw. tangiert werden, wobei die bau-, anlage- und betriebsbedingten Wirkungen als Beurteilungsmaßstab zugrunde liegen. Er ist gekennzeichnet durch die charakteristisch ausgeprägten Fluss- und Auenlebensräume entlang des Inn mit einem sehr guten bzw. guten / günstigen Erhaltungszustand. Ausgenommen hiervon sind bestehende intensiv genutzte landwirtschaftliche Flächen, die nicht Bestandteil des Schutzgebietes sind. Geplanter Trassenverlauf der 380-kV-Freileitung Trassenkorridor Bestehende Freileitungen Simbach am Inn Hinweis: Rote Kreise Lage der geplanten Maststandorte im Bereich des FFH-Gebietes FFH-Gebiet Braunau am Inn Abbildung 6: Lage des geplanten Vorhabens im Bereich des FFH-Gebietes Quelle: Bayerisches Fachinformationssystem Naturschutz, FIS-Natur Online (FIN-Web) Karte: unmaßstäblich, genordet Planungsbüro LAUKHUF 21

26 Nachfolgend sind die für den detailliert untersuchten Bereich maßgeblichen Lebensraumtypen (LRT) des FFH-Gebietes nach Anhang I der FFH-Richtlinie aufgeführt. Für jeden Lebensraumtyp werden Erhaltungsziele gemäß Kapitel 2.3 abgeleitet. Tabelle 4: Geschützte Lebensraumtypen und Erhaltungsziele im FFH-Gebiet Code Lebensraumtyp Erhaltungsziel Flächenanteil in % Erhaltungszustand Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions < 1 B Erhaltung der Vielfalt an naturnahen, oft durch traditionelle Nutzungen geprägten großflächigen Fluss- und Auen-Lebensräume mit ihrem Reichtum an wertbestimmenden Pflanzenund Tierarten von Inn und Salzach mit Böschungen der Talterrassen sowie Erhaltung der sekundären spontanen Prozesse von Sedimentation, Erosion und Sukzession in den weitläufigen Stauräumen. 1) [ ]Erhalt der Durchgängigkeit und Anbindung der Seitengewässer. Erhalt ggf. Wiederherstellung der Durchgängigkeit der Flüsse sowie einer naturnahen, durchgängigen Anbindung der Altgewässer und der einmündenden Bäche. Erhalt eines naturnahen, dynamischen Gewässerregimes mit regelmäßiger Überflutung bzw. Überstauung der Salzach und Zuflüsse. Erhalt der Dynamik des Inns im Bereich der Stauseen. Erhalt der Gewässervegetation und Verlandungszonen der Altgewässer sowie der Stauseen am Inn. Erhalt einer ausreichenden Ungestörtheit der Stillgewässer. 2) Erhalt der Natürlichen eutrophen Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions in ihren individuellen physikalischen, chemischen und morphologischen Eigenschaften, besonders auch als Lebensräume unterschiedlicher makrophytischer Wasserpflanzenvegetation Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion < 1 B Erhaltung der Vielfalt an naturnahen, oft durch traditionelle Nutzungen geprägten großflächigen Fluss- und Auen-Lebensräume mit ihrem Reichtum an wertbestimmenden Pflanzenund Tierarten von Inn und Salzach mit Böschungen der Talterrassen sowie Erhaltung der sekundären spontanen Prozesse von Sedimentation, Erosion und Sukzession in den weitläufigen Stauräumen. 1) Erhalt der Salzach und des Unteren Inns als Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion sowie als Flüsse mit Schlammbänken mit Vegetation des Chenopodion rubri p.p. und des Bidention p.p. durch Erhalt der guten Wasserqualität. Erhalt der unverbauten Flussabschnitte sowie ausreichend störungsfreier, unbefestigter Uferzonen. Erhalt der Durchgängigkeit und Anbindung der Seitengewässer. Erhalt ggf. Wiederherstellung der Durchgängigkeit der Flüsse sowie einer naturnahen, durchgängigen Anbindung der Altgewässer und der einmündenden Bäche. Erhalt eines naturnahen, dynamischen Gewässerregimes mit regelmäßiger Überflutung bzw. Überstauung der Salzach und Zuflüsse. Erhalt der Dynamik des Inns im Bereich der Stauseen. Erhalt der Gewässervegetation und Verlandungszonen der Altgewässer sowie der Stauseen am Inn. Erhalt einer ausreichenden Ungestörtheit der Stillgewässer. Planungsbüro LAUKHUF 22

27 Code Lebensraumtyp Erhaltungsziel Flächenanteil in % Erhaltungszustand * Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia) (* besondere Bestände mit bemerkenswerten Orchideen) 1 B 5) Erhalt ggf. Wiederherstellung der Naturnahen Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia), insbesondere der Bestände mit bemerkenswerten Orchideen, [ ] auf Dämmen, Hochwasserdeichen und im Auwaldgürtel (Brennen!) in ihren nutzungsgeprägten Ausbildungsformen mit ihren charakteristischen Pflanzen- und Tierarten unter Berücksichtigung der ökologischen Ansprüche wertbestimmender Arten. Erhalt ihrer Standortvoraussetzungen Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe 1 B 4) Erhalt ggf. Wiederherstellung der Feuchten Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe in nicht von Neophyten dominierter Ausprägung und in der regionstypischen Artenzusammensetzung Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) 5) Erhalt ggf. Wiederherstellung der [ ] Mageren Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) auf Dämmen, Hochwasserdeichen und im Auwaldgürtel (Brennen!) in ihren nutzungsgeprägten Ausbildungsformen mit ihren charakteristischen Pflanzen- und Tierarten unter Berücksichtigung der ökologischen Ansprüche wertbestimmender Arten. Erhalt ihrer Standortvoraussetzungen. 91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) 30 A 91F0 Hartholzauenwälder mit Eichen und Ulmen < 1 B 8) Erhalt ggf. Wiederherstellung der Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) und der Hartholzauewälder mit Quercus robur, Ulmus laevis und Ulmus minor, Fraxinus excelsior oder Fraxinus angustifolia (Ulmenion minoris) mit ausreichendem Alt- und Totholzanteil und der natürlichen Dynamik auf extremen Standorten. Erhalt des Wasserhaushalts, des natürlichen Gewässerregimes, der naturnahen Struktur und Baumarten-Zusammensetzung. Erhalt von Sonderstandorten wie Flutrinnen, Altgewässer, Seigen und Verlichtungen. Erhalt der feuchten Staudensäume. Erläuterungen: Spalte 1: * - prioritärer Lebensraum / Spalte 3: bezogen auf das gesamte FFH-Gebiet / Spalte 4: A - sehr gut / B - gut bzw. günstig / C ungünstig In der nachfolgenden Abbildung 7 sind die im detailliert untersuchten Bereich vorzufindenden Lebensraumtypen grafisch dargestellt. Planungsbüro LAUKHUF 23

28 Abbildung 7: Karte: unmaßstäblich, genordet Lebensraumtypen innerhalb des detailliert untersuchten Bereiches des FFH-Gebietes In der Tabelle 5 sind die - in Anpassung an die Lebensraumtypen im Umfeld des Vorhabens - vorkommenden Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie entsprechend Standarddatenbogen (SDB) sowie der Vollzugshinweise zur gebietsbezogenen Konkretisierung der Erhaltungsziele der bayerischen Natura 2000-Gebiete (Regierung von Niederbayern 2016) aufgeführt. Für jede Art werden Erhaltungsziele gemäß Kapitel 2.3 abgeleitet. Planungsbüro LAUKHUF 24

29 Tabelle 5: Arten des Anhang II der FFH-Richtlinie im FFH-Gebiet Art (lateinischer Bezeichnung) Art (deutsche Bezeichnung) RL BAY RL D Säugetiere Castor Fiber Biber - V Lutra lutra Fischotter ) Erhalt ggf. Wiederherstellung der Population des Bibers in den Flüssen Salzach und Inn mit ihren Auenbereichen, deren Nebenbächen mit ihren Auenbereichen, Altgewässern und in den natürlichen oder naturnahen Stillgewässern. Erhalt ggf. Wiederherstellung ausreichender Uferstreifen für die vom Biber ausgelösten dynamischen Prozesse. 14) Erhalt ggf. Wiederherstellung der Population des Fischotters durch Erhalt ggf. Wiederherstellung der biologischen Durchgängigkeit der Fließgewässer und Auen, besonders durch den Erhalt von Wanderkorridoren entlang von Gewässern und unter Brücken. Erhalt ggf. Wiederherstellung ausreichend ungestörter, strukturreicher Fließgewässer mit ausreichend extensiv genutzten unbebauten Überschwemmungsbereichen. Amphibien Bombina variegata Gelbbauchunke 2 2 Triturius cristatus Kammmolch 2 V 15) Erhalt ggf. Wiederherstellung der Population des Kammmolchs. Erhalt ggf. Wiederherstellung von für die Fortpflanzung geeigneten Kleingewässern (fischfreie, vegetationsarme, besonnte Gewässer) sowie der Landhabitate einschließlich ihrer Vernetzung. 16) Erhalt ggf. Wiederherstellung der Gelbbauchunken-Population. Erhalt ihres Lebensraums ohne Zerschneidungen, besonders durch Erhalt ggf. Wiederherstellung eines Systems für die Fortpflanzung geeigneter und vernetzter Klein- und Kleinstgewässer. Erhalt dynamischer Prozesse, die eine Neuentstehung solcher Laichgewässer ermöglichen. Fische Cottus gobio Groppe V 2 Hucho hucho Huchen 3 1 Eudontomyzon vladykovi Donau-Neunauge 1 R Misgurnus fossilis Schlammpeitziger 2 2 Rhodeus sericeus amarus Bitterling 2 2 9) Erhalt ggf. Entwicklung von Population des Huchens durch Erhalt ggf. Wiederherstellung der Qualität der Fließgewässer für alle Lebensphasen dieser Fischart sowie ausreichend große Laichund Jungtierhabitate. Erhalt ggf. Wiederherstellung des naturgemäßen Fischartenspektrums und der Lebens- und Fortpflanzungsbedingungen für Beutefischarten. 10) Erhalt ggf. Entwicklung von Populationen von Groppe und Donau-Neunauge, durch Erhalt ggf. Wiederherstellung der Qualität der Fließgewässer als Lebensraum für alle Lebensphasen dieser Fischarten mit ausreichend großen Laich- und Jungtierhabitaten. 11) Erhalt ggf. Wiederherstellung der Population des Bitterlings. Erhalt von Fließ- und Stillgewässern mit für Großmuscheln günstigen Lebensbedingungen. Erhalt der typischen Fischbiozönose mit geringen Dichten von Raubfischen. Erhalt von reproduzierenden Muschelbeständen. 12) Erhalt ggf. Wiederherstellung der Population des Schlammpeitzgers durch ein ausreichendes Angebot an weichgründigen sommerwarmen Altgewässerbereichen und Verlandungsbuchten. Planungsbüro LAUKHUF 25

30 Art (lateinischer Bezeichnung) Art (deutsche Bezeichnung) RL BAY RL D Wirbellose Cucujus cinnaberinus Scharlachkäfer R 1 Euplagia quadripunctaria Spanische Flagge V V Glaucopsyche nausithous Dunkler Wiesenknopf- Ameisenbläuling ) Erhalt ggf. Wiederherstellung der Population des Scharlachkäfers 2. Erhalt ggf. Wiederherstellung eines dauerhaften Angebots an Altbäumen, vor allem Pappeln und Weiden. Erhalt von Auenwäldern. 18) Erhalt ggf. Wiederherstellung der Population des Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläulings. Erhalt der Lebensräume des Ameisenbläulings, insbesondere in ihren nutzungsgeprägten habitatsichernden Ausbildungen. Erhalt der Vernetzungsstrukturen. 19) Erhalt ggf. Wiederherstellung einer zukunftsträchtigen Population der Spanischen Flagge. Erhalt ihres Komplexlebensraums aus blütenreichen Offenlandstrukturen (besonders Waldblößen und mageren Säumen) und vielgestaltigen Waldstrukturen einschließlich Verjüngungsstadien mit Vorwaldgehölzen. Pflanzen Cypripedium calceolus Frauenschuh 3 3 5) Erhalt ggf. Wiederherstellung der Naturnahen Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia), insbesondere der Bestände mit bemerkenswerten Orchideen, und der Mageren Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) auf Dämmen, Hochwasserdeichen und im Auwaldgürtel (Brennen!) in ihren nutzungsgeprägten Ausbildungsformen mit ihren charakteristischen Pflanzen- und Tierarten unter Berücksichtigung der ökologischen Ansprüche wertbestimmender Arten. Erhalt ihrer Standortvoraussetzungen. 20) Erhalt ggf. Entwicklung einer nachhaltig überlebensfähigen Frauenschuh-Population, insbesondere einer angemessenen Lichtversorgung auf trockeneren, basischen Waldböden mit nur mäßiger Nährstoffversorgung. Erläuterungen: RL D - Rote Liste Deutschland, RL BAY - Rote Liste Bayern Gemäß 3 der Bayerischen Verordnung über die Natura 2000-Gebiete (BayNat2000V) umfasst der Erhaltungszustand eines natürlichen Lebensraums [ ] die Gesamtheit der Einwirkungen, die den betreffenden Lebensraum und die darin vorkommenden charakteristischen Arten beeinflussen und die sich langfristig auf seine natürliche Verbreitung, seine Struktur und seine Funktionen sowie das Überleben seiner charakteristischen Arten auswirken können. Entsprechend umfasst der Erhaltungszustand einer Art [ ] die Gesamtheit der Einflüsse, die sich langfristig auf die Verbreitung und die Größe der Populationen der betreffenden Arten auswirken können. 2 Hinweis: auch als Scharlach-Plattkäfers bezeichnet. Planungsbüro LAUKHUF 26

31 Als charakteristische Arten gemäß Artikel 1 Buchstabe e der FFH-RL gelten Arten, die innerhalb ihres Hauptverbreitungsgebietes typischerweise einen bestimmten Lebensraumtyp besiedeln. Der Erhaltungszustand einer Art ist als günstig zu beurteilen, wenn die...art ein lebensfähiges Element des natürlichen Lebensraumes, dem sie angehört, bildet und langfristig weiterhin bilden wird... sowie das natürliche Verbreitungsgebiet, ein genügend großer Lebensraum dieser Art gesichert ist. Die charakteristischen Arten der FFH-Lebensräume im Umfeld des beantragten Vorhabens werden in die Betrachtung mit einbezogen. Bei der Auswertung der vorhandenen Daten zu weiteren Arten, die über die aufgeführten besonders geschützten Arten gemäß SDB hinausgehen, kamen für die im Gebiet nachgewiesenen Lebensraumtypen insbesondere Vogelarten in Betracht, da nur für diese Artengruppe Beeinträchtigungen durch Hochspannungsleitungen nachgewiesen sind. Darüber hinaus aufgeführte Arten sind nur durch bauzeitliche Eingriffe betroffen. Möglicherweise betroffene charakteristische Arten werden in der nachfolgenden Tabelle 6 dargestellt. Tabelle 6: Charakteristische Arten der Lebensraumtypen Artengruppe Beispiele Lebensraumtyp Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions Vögel Säugetiere Amphibien / Reptilien Schmetterlinge / Käfer / Libellen Weichtiere Teich-, Schilf- und Drosselrohrsänger, Gänsesäger, Teich-, Wasser- und Blessralle, diverse Taucherund Entenarten, Zwergrohrdommel Fischotter, Wasserfledermaus, Biber Laubfrosch, Kammmolch, Seefrosch, Teichfrosch, Wasserfrosch, Erdkröte, Knoblauchkröte, Bergmolch, Springfrosch Ringelnatter Diverse Diverse Lebensraumtyp 6210* - Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia) Vögel Amphibien / Reptilien Schmetterlinge / Käfer / Libellen Weichtiere Heidelerche, Neuntöter, Hänfling, Dorngrasmücke Schlingnatter, Zauneidechse. Diverse Diverse Lebensraumtyp Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe Vögel Schmetterlinge / Käfer / Libellen Weichtiere Sumpfrohrsänger, Feldschwirl, Rohrammer. Diverse Laubschnecke, Bezahnte Glattschnecke Lebensraumtyp Extensive Mähwiesen der planaren bis submontanen Stufe (Arrhenatherion, Brachypodio-Centaureion nemoralis) Vögel Großer Brachvogel, Braunkehlchen, Wachtel, Wachtelkönig. Planungsbüro LAUKHUF 27

32 Artengruppe Schmetterlinge / Käfer / Libellen Beispiele Diverse Lebensraumtyp 91E0* - Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior Vögel Säugetiere Amphibien / Reptilien Käfer Weichtiere Pirol, Grauspecht, Grünspecht, Mittelspecht, Kleinspecht, Schwarzmilan, Nachtigall, Blaukehlchen, Gelbspötter, Weidenmeise, Schwanzmeise, Beutelmeise, Halsbandschnäpper Abendsegler, Wasserfledermaus, Iltis, Wasserspitzmaus, Sumpfspitzmaus Springfrosch, Moorfrosch, Teichmolch, Grasfrosch, Erdkröte, Ringelnatter, Zauneidechse, Schlingnatter Diverse (Laufkäfer sowie gehölzbewohnende Käferarten) Diverse Lebensraumtyp 91F0: Hartholzauenwälder mit Eichen und Ulmen Vögel Säugetiere Amphibien / Reptilien Käfer Weichtiere Pirol, Mittelspecht, Grauspecht, Grünspecht, Kleinspecht, Weidenmeise, Schwanzmeise, Schwarzmilan, Nachtigall, Grauschnäpper, Halsbandschnäpper, Gartenbaumläufer, Gelbspötter Abendsegler, Wasserfledermaus, Iltis, Wasserspitzmaus, Sumpfspitzmaus Springfrosch, Moorfrosch, Teichmolch, Grasfrosch, Erdkröte, Ringelnatter, Zauneidechse, Schlingnatter Diverse (Laufkäfer sowie gehölzbewohnende Käferarten) Diverse Quelle: BayLfU & BayLWF 2010 Erläuterung: grau = tatsächlich vorkommende Arten 4.2 Durchgeführte Untersuchungen / Methodik der Erfassung Im Rahmen der faunistischen Untersuchungen 2014 / 2015 wurde ein Korridor von etwa m (beiderseits der Trasse je 500 m) entlang der Leitungstrasse auf Brutvogelvorkommen hin untersucht. Details zur Methodik der avifaunistischen Bestandserfassungen sind dem Abschnitt 1.4 im Landschaftspflegerischen Begleitplan (Anlage 12.1 der Planfeststellungsunterlagen) zu entnehmen. Zudem lagen bereits Daten der Erfassungen aus dem Jahr 2010 für die Erstellung der Unterlagen zum Raumordnungsverfahren vor. Weitere Informationen zu Vogelvorkommen wurden aus der Artenschutzkartierung (ASK) des Bayerischen Landesamtes für Umweltschutz (BayLfU) entnommen, die das BayLfU auf dem üblichen Weg zur Verfügung stellte. Die Daten umfassen allerdings nur Zufallsmeldungen aus einem Zeitraum vor 1996 mit Ausnahme des Flussregenpfeifers aus Des Weiteren erfolgte 2015 eine Biotopkartierung des zu untersuchenden Trassenkorridors im Bereich des FFH-Gebietes. 4.3 Bestandserfassung des detailliert untersuchten Bereichs Flora: Der detailliert zu untersuchende Bereich umfasst einen Korridor des Leitungsabschnittes zwischen Mast 9 und 12 im Bereich der Innaue. Die vorherrschenden Biotopstrukturen sind durch die Gewässernähe bzw. einen hohen Grundwasserstand geprägt. Neben dem Inn südlich des betrachteten Gebietes sind innerhalb des Betrachtungsraumes Altarme sowie Planungsbüro LAUKHUF 28

33 kleinere Teiche vorhanden. Charaktergebend für den zu untersuchenden Bereich sind die Auwaldbestände mit alter bzw. mittelalter Ausprägung, die sich fast flächendeckend im Untersuchungsraum zwischen Mast 9 und 11 befinden. Im nördlichen Bereich des betrachteten Trassenabschnittes sind auf etwa 50% der betrachteten Fläche auch Grünland- und Ackerstrukturen vorzufinden. Die im Untersuchungsraum vorzufindenden Lebensraumtypen sowie deren EHZ sind im Abschnitt 4.1 nachzulesen. Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die im Bereich des Trassenabschnittes insgesamt überspannten Biotopstrukturen. Tabelle 7: Biotopstrukturen innerhalb des detailliert untersuchten Bereichs Trassenabschnitt Mast 9 (Arbeitsraum) Schutzbereich Mast 9-10 Mast 10 (Arbeitsraum) Schutzbereich Mast Mast 11 (Arbeitsraum) Kabel- und Freileitungsprovisorium westlich Mast 11 (Arbeitsraum) Schutzbereich Mast Kabelprovisorium zwischen Masten 11 und 12 (Arbeitsraum) Betroffene Biotopstruktur LRT 91E0* (Weichholzaue) LRT 91E0* (Weichholzaue) sowie LRT 3150 (Natürliche eutrophe Seen), LRT 6210* (Trockene, kalkreiche Sandrasen, auf dem Damm) sowie sonstige Landröhrichtflächen ( 30 BNatSchG) Acker (außerhalb des FFH-Gebietes) LRT 91F0 (Hartholzaue) Grünland und Acker (außerhalb des FFH-Gebietes) Südlich verlaufend: Fließgewässer (LRT 3260) Grünland (bestehender Schutzstreifen der 220-kV-Freileitung) LRT 6430 (Hochstaudenfluren, kleinräumig) Grünland und Acker, LRT 91F0 (Hartholzaue) Acker, Schneise einer bestehenden 20-kV Freileitung Fauna: Ein Vorkommen der Gelbbauchunke als Anhang II Art ist im detailliert zu untersuchenden Bereich auszuschließen, da nach den Ergebnissen der faunistischen Erhebungen die vom Vorhaben betroffenen Flächen keine geeigneten Habitatbedingungen für die Gelbbauchunke aufweisen. Nach dem Auszug aus den Bestandsdaten des Managementplans zum FFH-Gebiet Salzach und Unterer Inn ( ) (übermittelt von der Regierung von Niederbayern, Sachgebiet 51, April 2015) wurden Nachweise der Gelbbauchunke in etwa 80 m Entfernung zur geplanten Trasse (Mast 11) kartiert. Die Artenschutzkartierung Bayern weist keine Fundpunkte für die Art im Wirkraum des Vorhabens auf (ASK des BayLfU 2015) / 2015 erfolgten zudem avifaunistische Erfassungen innerhalb des Untersuchungsraumes. In der nachfolgenden Tabelle sind die im Bereich des FFH-Gebietes (detailliert zu untersuchender Bereich) erfassten Vogelarten gegliedert nach dem Lebensraum Wasser bzw. Wald aufgeführt. Unter anderem wurden 22 Rote Liste Arten sowie 21 streng geschützte Arten erfasst. Planungsbüro LAUKHUF 29

34 Tabelle 8: Brutvögel und Nahrungsgäste innerhalb des detailliert untersuchten Bereichs Euring-Nr. Artname Kürzel Kartierbereich Gewässer und angrenzende Flächen wissenschaftlicher Artname (nach Barthel & Helbig 2005) Nachweis im TKo 3100 Baumfalke Bf Falco subbuteo NG* s GFB 4290 Blässhuhn Br Fulica atra BV RB Blaukehlchen Blk Luscinia svecica BV* s FB Drosselrohrsänger Drs Acrocephalus arundinaceus Gilde Planungsbüro LAUKHUF 30 BV* s 8310 Eisvogel Ev Alcedo atthis NG s HB 2230 Gänsesäger Gäs Mergus merganser NG* GHB, HHB 1610 Graugans Gra Anser anser BV 1220 Graureiher Grr Ardea cinerea NG 2670 Habicht Ha Accipiter gentilis NG s GFB 90 Haubentaucher Ht Podiceps cristatus BV RB 1520 Höckerschwan Hö Cygnus olor BV 1660 Kanadagans Kag Branta canadensis NG FB BB (wassernah) GFB, gelegentl. BB oder RB BB (wassernah) BB (wassernah) s BB (wassernah) 1910 Knäkente Kn Anas querquedula NG* 1960 Kolbenente Koe Netta rufina BV* BB, RB 720 Kormoran Ko Phalacrocorax carbo NG GFB 1840 Krickente Kr Anas crecca BV* 5820 Lachmöwe Lm Larus ridibundus NG 5926 Mittelmeermöwe Mmm Larus michahellis NG BB BB (wassernah) Rabenkrähe Rk Corvus corone NG GFB 2030 Reiherente Rei Aythya fuligula BV Rohrammer Ro Emberiza schoeniclus BV RB Rohrschwirl Rsc Locustella luscinioides BV* s RB 2600 Rohrweihe Row Circus aeruginosus NG s RB 2180 Schellente Sl Bucephala clangula NG HB Schilfrohrsänger Sr Acrocephalus schoenobaenus BV* s RB, selten BB BB (wassernah) Schlagschwirl Ssc Locustella fluviatilis BV* BB, FB 1820 Schnatterente Sn Anas strepera BV* 5750 Schwarzkopfmöwe Skm Larus melanocephalus NG BB RB BB (wassernah) 2380 Schwarzmilan Swm Milvus migrans NG s GFB 2430 Seeadler Sea Haliaeetus albicilla NG GFB 1210 Silberreiher Sir Casmerodius albus NG s RB, BB 2690 Sperber Sp Accipiter nisus NG s GFB 1860 Stockente Sto Anas platyrhynchos BV BB (was-

35 Euring-Nr. Artname Kürzel wissenschaftlicher Artname (nach Barthel & Helbig 2005) Nachweis im TKo 5900 Sturmmöwe Stm Larus canus NG BB Sumpfrohrsänger Su Acrocephalus palustris BV BB 1980 Tafelente Ta Aythya ferina BV BB Gilde sernah) 4240 Teichhuhn Tr Gallinula chloropus BV* s BB, GFB Teichrohrsänger T Acrocephalus scirpaceus BV BB 9810 Uferschwalbe U Riparia riparia NG s HB 3200 Wanderfalke Wf Falco peregrinus NG s NB 4070 Wasserralle Wr Rallus aquaticus BV* BB 70 Zwergtaucher Zt Tachybaptus ruficollis BV RB Kartierbereich Wald und angrenzende Flächen Amsel A Turdus merula BV GFB Bachstelze Ba Motacilla alba BV NB 4290 Blässhuhn Br Fulica atra BV RB Blaumeise Bm Parus caeruleus BV GHB Buchfink B Fringilla coelebs BV GFB 8760 Buntspecht Bs Dendrocopos major BV GHB Eichelhäher Ei Garrulus glandarius BV GFB Elster E Pica pica BV GFB Fitis F Phylloscopus trochilus BV BB Gartenbaumläufer Gb Certhia brachydactyla BV Gartengrasmücke Gg Sylvia borin BV BB Gartenrotschwanz Gr Phoenicurus phoenicurus BV* HHB (Gehölze) HB, HHB, GB, FB Gelbspötter Gp Hippolais icterina BV GFB Goldammer G Emberiza citrinella BV BB Grauschnäpper Gs Muscicapa striata BV GHB Grünfink Gf Carduelis chloris BV GFB 8560 Grünspecht Gü Picus viridis BV* GHB 2670 Habicht Ha Accipiter gentilis NG GFB Hausrotschwanz Hr Phoenicurus ochruros BV NB, HHB 3940 Jagdfasan Fa Phasianus colchicus BV BB Kleiber Kl Sitta europaea BV GHB 8870 Kleinspecht Ks Dryobates minor BV* GHB Kohlmeise K Parus major BV GHB 7240 Kuckuck Ku Cuculus canorus BV* FB, HB 7950 Mauersegler Ms Apus apus NG GB, HB 2870 Mäusebussard Mb Buteo buteo BV s GFB Mehlschwalbe M Delichon urbicum NG* GB, NB Misteldrossel Md Turdus viscivorus BV GFB Mönchsgrasmücke Mg Sylvia atricapilla BV GFB Planungsbüro LAUKHUF 31

36 Euring-Nr. Artname Kürzel wissenschaftlicher Artname (nach Barthel & Helbig 2005) Nachweis im TKo Pirol P Oriolus oriolus BV* GFB Rabenkrähe Rk Corvus corone BV GFB 6700 Ringeltaube Rt Columba palumbus BV GFB Rotkehlchen R Erithacus rubecula BV Gilde BB, GFB, HHB, NB Schwanzmeise Sm Aegithalos caudatus BV GFB 8630 Schwarzspecht Ssp Dryocopus martius NG* s GHB Singdrossel Sd Turdus philomelos BV GFB Sommergoldhähnchen Sg Regulus ignicapilla BV GFB 2690 Sperber Sp Accipiter nisus NG s GFB Star S Sturnus vulgaris BV GHB Sumpfmeise Sum Parus palustris BV GHB Tannenmeise Tm Parus ater BV GHB, HB Wacholderdrossel Wd Turdus pilaris BV BB 7610 Waldkauz Wz Strix aluco BV s GHB, HHB 7670 Waldohreule Wo Asio otus BV* s GFB Weidenmeise Wm Parus montanus BV GHB 2310 Wespenbussard Wsb Pernis apivorus BV* s GFB Zaunkönig Z Troglodytes troglodytes BV GFB Zilpzalp Zi Phylloscopus collybita BV GFB Erläuterung: Nachweis im TKo (Trassenkorridor): Gilde: fett BV sicherer oder wahrscheinlicher Brutvogel NG Nahrungsgast * - Art der Roten Liste s - streng geschützt BB - Bodenbrüter; FB Freibrüter, GFB - Gehölzfreibrüter, GB Gebäudebrüter, GHB - Gehölzhöhlenbrüter, HB - Höhlenbrüter, HHB -: Halbhöhlenbrüter; NB = Nischenbrüter, RB - Röhrichtbrüter charakteristische Art der vorkommenden LRT Insgesamt betrachtet gelten folgende Vogelartengruppen als besonders kollisionsgefährdet (BfN 2013c): Großvögel wie Störche, Kraniche, Reiherartige Vögel, Wasservögel, zu denen Gänse, Schwäne, Entenvögel, Taucher, Kormorane und Rallen zählen, Limikolen (Watvögel), Möwen und Seeschwalben, Tauben, Drosseln, Eulen und Stare. Planungsbüro LAUKHUF 32

37 In Bezug auf die charakteristischen Arten wird ersichtlich, dass insbesondere charakteristische Arten des Lebensraumtyps 3150 Teichhuhn, Wasserralle, Gänsesäger, Blessralle sowie vorkommende Taucher- und Entenarten ein hohes Kollisionsrisko an Freileitungen aufweisen (Bernotat & Dierschke 2015). Einzig die Teich-, Schilf- und Drosselrohrsänger besitzen ein geringes Kollisionsrisiko. Unterschiedliche Kollisionsrisiken sind auch den Arten der anderen Offenland- Lebensraumtypen zuzuordnen. Der Große Brachvogel (charakteristische Art des LRT 6510) besitzt ein sehr hohes Kollisionsrisiko an Freileitungen. Der Sumpfrohrsänger sowie die Rohrammer (charakteristische Art des LRT 6430) hingegen ein sehr geringes. Beide Arten zählen zu den ubiquitären Arten (Allerweltsarten), bei denen regelmäßig davon auszugehen ist, dass durch das Vorhaben keine populationsbezogene Verschlechterung des Erhaltungszustandes erfolgt. Beide Arten besitzen zudem einen geringen Gefährdungsindex. (Bernotat & Dierschke 2015) Im Bereich der Lebensraumtypen 91E0* (Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior) sowie 91F0 (Hartholzauenwälder mit Eichen und Ulmen) besitzen die vorkommenden charakteristischen Arten (Pirol, Grünspecht, Kleinspecht, Grauschnäpper, Gartenbaumläufer, Gelbspötter) ein sehr geringes bis geringes Kollisionsrisko an Freileitungen (Bernotat & Dierschke 2015). Die Weiden- und die Schwanzmeise zählen zu den ubiquitären Arten (siehe oben). Beide Arten besitzen zudem einen geringen Gefährdungsindex. Nähere Erläuterungen zur Kollisionsgefährdung bzw. dem Mortalitätsrisiko der vorkommenden Vogelarten sind in der Speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung zur 380-kV-Freileitung (Umspannwerk St. Peter am Hart-) Landesgrenze bis Umspannwerk Simbach am Inn (Anlage 18 der Planfeststellungsunterlage) enthalten. Die Erfassung der Zugvögel erfolgte im Winter von Oktober bis Dezember 2014 und Januar bis März 2015 innerhalb verschiedener Lebensraumtypen (u.a. Wälder, Acker- und Grünlandflächen) beiderseits der geplanten 380-kV-Freileitung. Unter den dort insgesamt 57 beobachteten Zugvogelarten sind acht Anhang-I-Arten der Europäischen Vogelschutz-Richtlinie: Blaukehlchen, Eisvogel, Flussseeschwalbe, Großer Brachvogel, Schwarzkopfmöwe, Schwarzmilan, Silberreiher, Wanderfalke. 16 Arten gehören zu den (nach BNatSchG) streng geschützten Arten: Bekassine, Blaukehlchen, Eisvogel, Flussseeschwalbe, Flussuferläufer, Großer Brachvogel, Kiebitz, Knäckente, Mäusebussard, Schwarzmilan, Silberreiher, Teichhuhn, Turmfalke, Uferschwalbe, Wanderfalke. Von den nachgewiesenen Arten sind 19 Arten nach der Rote Liste Bayern bzw. Rote Liste Deutschland als gefährdet, stark gefährdet oder vom Aussterben bedroht. Brandente und Pfeifente zählen nach der Rote Liste Bayern bzw. Roste Liste Deutschland zu den extrem seltenen Arten bzw. Arten mit geografischer Restriktion. Ergänzend dazu wurde die Wasservogelzählung entlang des Inn ausgewertet. Die Auswertung der Daten zur Wasservogelzählung am Inn bei Ering, 2011, etwa 6 km flussabwärts vom Untersuchungsgebiet entfernt ergab insgesamt 43 Arten. Im Vergleich zu den eigenen Erhebungen wurden elf zusätzliche Arten bei der Wasservogelzählung beobachtet. Zu den Anhang-I-Arten der VS-RL zählen zusätzlich: Bruchwasserläufer, Flussregenpfeifer, Kampfläufer, Rostgans, Seeadler. Zu den (nach BNatSchG) streng geschützten Arten zählen zusätzlich: Alpenstrandläufer, Bruchwasserläufer, Flussregenpfeifer, Kampfläufer, Uferschnepfe und Waldwasserläufer. Planungsbüro LAUKHUF 33

38 Folgende Arten wurden im Zuge der Geländeerfassung im Untersuchungsraum sowie zusätzlich bei der Wasservogelzählung nachgewiesen: Tabelle 9: Ergebnisse der Zugvogel- und Wasservogelzählung in der Innaue Artname deutsch Artname wissenschaftlich RL B RL D sg VS RL Zugvögel in der Innaue (2014/15) Bachstelze Motacilla alba Bekassine Gallinago gallinago 1 1 x - Bergpieper Anthus spinoletta Bergfink Fringilla montifringilla Blässhuhn Fulica atra Blaukehlchen Luscinia svecica V V x I Brandente (Brandgans) Tadorna tadorna R Buchfink Fringilla coelebs Dohle Coleus monedula V Eisvogel Alcedo atthis V - x I Feldlerche Alauda arvensis Flussseeschwalbe Sterna hirundo 1 2 x I Flussuferläufer Actitis hypoleucos 1 2 x - Gänsesäger Mergus merganser Gebirgsstelze Motacilla cinerea Goldammer Emberiza citrinella V Graugans Anser anser Graureiher Ardea cinerea V Großer Brachvogel Numenius arquata 1 1 x l Haubentaucher Podiceps cristatus Höckerschwan Cygnus olor Kanadagans Branta canadensis Kiebitz Vanellus vanellus 2 2 x - Knäkente Anas querquedula 1 2 x - Kolbenente Netta rufina Kormoran Phalacrocorax carbo V Krickente Anas crecca Lachmöwe Larus ridibundus Mauersegler Apus apus V Mäusebussard Buteo buteo - - x - Mehlschwalbe Delichon urbicum V V - - Misteldrossel Turdus viscivorus Mittelmeermöwe Larus michahellis Planungsbüro LAUKHUF 34

39 Artname deutsch Artname wissenschaftlich RL B RL D sg VS RL Pfeifente Anas penelope - R - - Rabenkrähe Corvus corone Rauchschwalbe Hirundo rustica V V - - Reiherente Aythya fuligula Ringeltaube Columba palumbus Rohrammer Emberiza schoeniclus Schellente Bucephala clangula Schnatterente Anas strepera Schwarzkopfmöwe Larus melanocephalus I Schwarzmilan Milvus migrans 3 - x I Silberreiher Casmerodius albus - - x I Singdrossel Turdus philomelos Spießente Anas acuta Star Sturnus vulgaris Steinschmätzer Oenanthe oenanthe Stockente Anas platyrhynchos Sturmmöwe Larus canus Tafelente Aythya ferina Teichhuhn Gallinula chloropus V V x - Turmfalke Falco tinnunculus - - x - Uferschwalbe Riparia riparia V - x - Wanderfalke Falco peregrinus 3 - x I Wiesenpieper Anthus pratensis V V - - Zwergtaucher Tachybaptus ruficollis Zusätzlich gesichtete Zugvögel der Wasservogelzählung am Inn bei Ering (2010/11) Alpenstrandläufer Calidris alpina - 1 x - Bruchwasserläufer Tringa glareola - 1 x I Flussregenpfeifer Charadrius dubius 3 - x I Grünschenkel Tringa nebularia Hausente Anas domesticus Kampfläufer Philomachus pugnax 0 1 x I Löffelente Anas clypeata Rostgans Tadorna ferruginea I Seeadler Haliaeetus albicilla I Uferschnepfe Limosa limosa 1 1 x - Waldwasserläufer Tringa ochropus 2 - x - Erläuterung: RL B: Status nach Roter Liste Bayern (BayLfU 2003), Planungsbüro LAUKHUF 35

40 RL D: Status nach Roter Liste Deutschland (BfN 2009): Gefährdungsstatus: 0 = Ausgestorben oder verschollen, 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, R= Extrem seltene Arten und Arten mit geografischer Restriktion, V = Arten der Vorwarnliste, * = ungefährdet - = nicht aufgeführt; sg streng geschützte Art nach BNatSchG; VS RL: Vogelschutz-Richtlinie, I - Art des Anhang I Fett: charakteristische Art der vorkommenden LRT In Bezug auf die charakteristischen Arten wird ersichtlich, dass insbesondere charakteristische Zugvogelarten (Teichhuhn, Wasserralle, Gänsesäger, Blessralle sowie vorkommende Taucher- und Entenarten) ein hohes Kollisionsrisko an Freileitungen aufweisen (Bernotat & Dierschke 2015). Nähere Erläuterungen zur Kollisionsgefährdung bzw. dem Mortalitätsrisiko der vorkommenden Vogelarten sind in der Speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung zur 380-kV-Freileitung (Umspannwerk St. Peter am Hart-) Landesgrenze bis Umspannwerk Simbach am Inn (Anlage 18 der Planfeststellungsunterlage) enthalten. Planungsbüro LAUKHUF 36

41 5 Vorhabenbezogene Maßnahmen zur Schadensbegrenzung Aufgrund der FFH-spezifischen Fragestellung können über die erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung von Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft hinaus Maßnahmen zur Schadensbegrenzung erforderlich werden. Diese haben die Aufgabe, die negativen Vorhabenwirkungen und damit eine Verschlechterung der Erhaltungsziele eines Schutzgebietes zu verhindern bzw. zu begrenzen. Schadensbegrenzungsmaßnahmen sind zumeist bautechnische Optimierungen, welche die vorhabenbedingten Wirkungen vermeiden und ihre Funktion bereits zum Zeitpunkt des Eingriffs erfüllen. Die folgende Übersicht zeigt die erforderlichen Vermeidungs- / Schadensbegrenzungsmaßnahmen auf. Im Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) wurden Vermeidungsmaßnahmen (V) sowie Ausgleichsmaßnahmen (A) festgelegt. Diese kommen auch der Minimierung möglicher Beeinträchtigungen im FFH-Gebiet zugute. Die entsprechenden Maßnahmen sind nachfolgend mit aufgeführt, eine Erläuterung der Maßnahmen ist der Anlage 12.1 Landschaftspflegerischer Begleitplan der Planfeststellungsunterlage zu entnehmen. Tabelle 10: Maßnahmen zur Schadensbegrenzung und zum Ausgleich Nr. Maßnahme Vermeidungsmaßnahmen gemäß LBP - Technische Vorkehrung zur Minimierung der Eingriffe im Bereich des FFH- Gebietes (Optimierung der Trassierung, Leitungsmitnahme, Überspannung von Gehölzlebensräumen, Beschränkung der Arbeitsräume) V 1 V 2 V 3 V 4 V 7 V 8 V 9 V 10 V 11 V 12 Keine Inanspruchnahme angrenzender Biotope über das erforderliche Maß hinaus Schonender Umgang mit Boden Vermeidung von Bodenverdichtungen / Bodenerschütterungen Verhinderung des Eindringens von Betriebs- und Schadstoffen in Boden und Wasser Vermeidung von Wasserhaltungen während der Bauphase Schutzmaßnahmen bei erforderlicher Wasserhaltung während der Bauphase Schutzmaßnahmen im Wasserschutzgebiet (WSG) Erlacher Au Gehölz- und Biotopschutz Ökologische Baubegleitung Bodenkundliche Baubegleitung während der Bauphase insbesondere entlang der Neubautrasse und auf ggf. erosionsgefährdeten Standorten Schadensbegrenzungsmaßnahmen FFH 1 FFH 2 FFH 3 FFH 4 FFH 5 Markierung der Erdseile zum Schutz der Avifauna Bauzeitenregelung Vögel Bauzeitenregelung Amphibien Installation von temporären Amphibienschutzzäunen Besatzkontrolle Scharlachkäfer Planungsbüro LAUKHUF 37

42 Nr. FFH 6 FFH 8 FFH 9 Maßnahme Prüfung der Einzelbäume auf Fledermausquartiere und Quartiere für Gehölzhöhlenbrüter Masterhöhungen Bauzeitenregelung Spanische Flagge Maßnahmen zum Ausgleich CEF 1 CEF 2 A 2.1 Anbringen von Fledermauskästen Ersatzquartiere Gehölzhöhlenbrüter Wiederherstellung von baubedingt entfernten Auwaldbeständen Erläuterung der Schadensbegrenzungsmaßnahmen FFH 1 Markierung der Erdseile zum Schutz der Avifauna Zum Schutz der Zugvögel und zur Minimierung ihrer Gefährdung durch Leitungsanflug wird eine effektive Markierung des Erdseils in Fortführung der geplanten Erdseilmarkierung auf österreichischer Seite von Beginn des Planfeststellungsabschnittes bis Mast 14 (Innaue und angrenzende Offenlandbereiche) vorgesehen. Aufgrund des solitären Verlaufes und die u. a. damit verbundene schlechtere Sichtbarkeit stellen insbesondere die Erdseile ein Risiko für die Avifauna dar. Nach den Erfahrungen aus der Verwendung dieser Markierungen (Bernshausen et al. 2007, Alonso et al. 1994, Brown & Drewien 1995, Koops 1997) erfolgt durch die Maßnahme eine Verminderung des Kollisionsrisikos um 60 bis 90 %. Die Wirksamkeit dieser Markierungen hat sich mehrfach bestätigt und berücksichtigt sowohl das Tag- als auch das Nachtfluggeschehen. Gem. den Forderungen der Höheren Naturschutzbehörde sollen die Markierungen des Erdseils aus fluoreszierenden, abwechselnd schwarzen und weißen Kunststoff-Elementen bestehen. Eine bewegliche Aufhängung der Stäbe gewährleistet eine gute Erkennbarkeit für Vögel unter verschiedensten Lichtbedingungen sowie vor hellen und dunklen Hintergründen. Über weite Entfernungen für den Menschen sichtbare Effekte treten dabei nicht auf, da die Materialien nicht reflektieren (Bernshausen et al. 2007). Die Markierung der Erdseile der geplanten 380-k-V-Freileitung und der Rückbau der beiden die Innaue querenden 220-kV-Freileitungen (eine 220-kV-Freileitung mit zwei Stromkreisen und eine 220-kV-Freileitung mit einem Stromkreis, beide Leitungen mit je einem Erdseil) führt zu einer Entlastungswirkung hinsichtlich des Kollisionsrisikos. FFH 2 Bauzeitenregelung Vögel Abholzungen und Gehölzrückschnitte werden nur außerhalb des Zeitraums vom 1. März bis 30. September ( 39 Abs. 5 BNatSchG) oder in Abstimmung mit der zuständigen Naturschutzbehörde durchgeführt. Die Baumaßnahmen selbst, insbesondere die Baufeldfreimachung (Müllbeseitigung, Abschieben von Oberboden o. ä., ausgenommen Rodungen, Abholzungen und Gehölzrückschnitte), starten zwischen Anfang September und 1. März vor Beginn der Vogelbrutzeit, Planungsbüro LAUKHUF 38

43 d. h. bevor die Tiere geeignete Bruthabitate aufsuchen. Hierdurch können die im Untersuchungsraum nachgewiesenen Vogelarten vor bauzeitlichen Störungen bewahrt werden. Sollte bereits im Frühjahr oder Sommer mit den Baumaßnahmen begonnen werden müssen, so erfolgt zur Vermeidung von direkten baubedingten Tötungen oder Verletzungen von Brutvögeln eine ökologische Baubegleitung vor Baubeginn. Damit wird sichergestellt, dass sich keine Tiere im Bereich der Zuwegungen und des Baufeldes befinden. Fällt die Besatzkontrolle negativ aus, kann mit der Bauausführung unmittelbar begonnen werden. Wird ein Brutverhalten von Vögeln nachgewiesen, so ist die Bauausführung am betreffenden Maststandort bis zur Beendigung der Brut auszusetzen. FFH 3 Bauzeitenregelung Amphibien Sollte der Beginn der Baumaßnahmen schon während der Aktivitätszeit der Amphibien notwendig sein (zwischen 1. März bis 31. August), so hat die ökologische Baubegleitung die jeweiligen Baufelder und Zuwegungen (zwischen Mast Nr. 9 und 12) vor der Baufeldfreimachung auf das Vorhandensein von Amphibien zu überprüfen. Fällt die Besatzkontrolle negativ aus, kann mit der Bauausführung unmittelbar begonnen werden. Werden Amphibienarten festgestellt, so müssen während der Aktivitätszeiten geeignete Maßnahmen in Form der Installation von temporären Schutzzäunen sowie erneuten Besatzkontrollen mit möglichem Umsetzen von Tieren getroffen werden, um sicher zu stellen, dass sich keine Individuen während der Bautätigkeit im Baufeld aufhalten (FFH 4). Erfolgt der Beginn der Baumaßnahmen bzw. die Baufeldfreimachung außerhalb der Aktivitätszeit der Amphibien, ist die Installation von temporären Schutzzäunen (FFH 4) um diese Baufelder erforderlich. Die Schutzzäune werden - um baubedingte Tötungen der vorkommenden Amphibien im Bereich der Waldstandorte (Mast Nr. 9) bzw. am Waldrand (Mast Nr. 11 und 12) während der Winterruhe zu vermeiden - im Spätsommer vor der Winterperiode, in der die Fäll- und Rodungsarbeiten erfolgen sollen, errichtet. Amphibien können auf angrenzende Habitate ausweichen. Nach der Errichtung ist eine Besatzkontrolle mit möglichem Umsetzen von Tieren durchzuführen, um sicher zu stellen, dass sich keine Individuen während der Winterruhe im Baufeld aufhalten (FFH 4). Während der Fällung und Rodung der Bäume kann so eine Beeinträchtigung der Arten ausgeschlossen werden. FFH 4 Installation von temporären Schutzzäunen Werden Amphibien im Bereich des Baufeldes festgestellt (vgl. Maßnahme FFH 3), so müssen zur Gewährleistung des kontinuierlichen Bauablaufs während der Wanderzeiten geeignete Maßnahmen in Form der Installation von temporären Schutzzäunen getroffen werden. Diese Einrichtung verhindert das Einwandern von Amphibien in das Baufeld. Gleichzeitig müssen etwaig vorhandene Individuen aus dem Baufeld in einen geeigneten Lebensraum der Umgebung umgesetzt werden. Eine baubedingte Gefährdung von Amphibienarten ist weiterhin dadurch zu vermeiden, dass ggf. erforderliche Baugruben während der Arbeitsruhe (Betonaushärtungszeit) gesichert sowie unmittelbar nach dem Bau wieder verschlossen werden. Durch die Anlage eines 50 cm hohen Amphibienschutzzaunes wird verhindert, dass die Tiere auf ihren Wanderungen in die offene Grube fallen und dort verenden bzw. gefressen werden. Planungsbüro LAUKHUF 39

44 FFH 5 Besatzkontrolle Scharlachkäfer Im Rahmen der ökologischen Baubegleitung wird das Baufeld bei Mast-Nr. 9 vor der Baufeldfreimachung durch Sichtkontrolle auf das Vorhandensein von potenziellen Habitatbäumen des Scharlachkäfers überprüft. Fällt die Besatzkontrolle negativ aus, kann mit der Bauausführung unmittelbar begonnen werden. Werden geeignete stehende Habitatbäume oder Individuen der Art festgestellt, so erfolgt eine schonende Baumfällung und eine Verbringung und der Verbleib der Habitatbäume in angrenzende Bereiche außerhalb des Baufeldes. Liegendes Totholz mit Eignung als Habitat für den Scharlach-Plattkäfer wird ebenfalls in angrenzende Bereiche verbracht und verbleibt dort. FFH 6 Prüfung der Einzelbäume auf Fledermausquartiere und Quartiere für Gehölzhöhlenbrüter Abholzungen und Gehölzrückschnitte werden gem. Maßnahme FFH 2 nur außerhalb des Zeitraums vom 1. März bis 30. September ( 39 Abs. 5 BNatSchG) durchgeführt. Zu dieser Zeit hat sich der Großteil der Tiere in die Winterquartiere zurückgezogen. Altbäume mit entsprechenden fledermausrelevanten Strukturen stellen für einige Fledermausarten jedoch potenzielle Winterquartiere innerhalb des Untersuchungsraumes dar. Zur Vermeidung von Verletzungen oder direkten Tötungen sind alle durch Gehölzrückschnitt betroffenen Altbäume mit potenziellem Vorkommen von Winterquartieren nach Abschluss der Kernwochenstubenzeit der Fledermäuse nach dem 31. August endoskopisch auf Besatz zu kontrollieren. An besetzten Quartieren sind Reusen anzubringen, durch welche die Tiere hinausfliegen, aber nicht wieder in das Quartier hineinfliegen können. Nicht besetzte Höhlen sind zu verschließen. Der Ausgleich der gefällten Altbäume mit Quartierfunktion erfolgt durch die Maßnahme CEF 1. Außerdem sind die Gehölze durch Sichtkontrolle bezüglich geeigneter Quartiere für Gehölzhöhlenbrüter zu begutachten. Der Ausgleich erfolgt durch die Maßnahme CEF 2. FFH 8 Masterhöhungen Durch kleinräumige Optimierung z. B: der Masthöhen im Zuge der Planung wurden Eingriffe in wertvolle Gehölzbestände entlang der Strecke im Vorfeld bereits weitmöglichst minimiert. Dazu zählt u.a. die vollständige Überspannung des FFH-Gebiets "Salzach und Unterer Inn" unter Berücksichtigung der Endaufwuchshöhe der Gehölze durch Erhöhung der Masten. So wird im FFH-Gebiet "Salzach und Unterer Inn" (Mast 9-12) eine anlagebedingte erhebliche Beeinträchtigung des LRT 91F0 (Hartholzauwald) zwischen den Masten 10, 11 und 12 im Vorfeld durch Erhöhung der Masten 11 und 12 vermieden, da die Schwelle der erheblichen Beeinträchtigung durch die geringe Ausdehnung des LRT (1% von rund 56 ha bzw. 50 m²) sehr niedrig ist. Die Erhöhung vor allem des Masten 12 um ca. 15 m gegenüber der technisch notwendigen Höhe geht jedoch zu Lasten des Landschaftsbildes. Auch die Höhen der Masten 9 und 10 werden so geplant, dass eine Überspannung der Weichholzauenflächen möglich ist. Planungsbüro LAUKHUF 40

45 FFH 9 Bauzeitenregelung Spanische Flagge Vor Beginn der Baumaßnahme im Bereich des Waldstandortes (Mast Nr. 9) sind Schutzmaßnahmen für die prioritäre Art Spanische Flagge vorzusehen. Im Bereich des Baufeldes am Mast Nr. 9 ist im Juni / Juli eine Besatzkontrolle in Bezug auf ein Vorkommen der Spanischen Flagge durchzuführen. Es ist zu prüfen, ob Futterpflanzen der Schmetterlingsraupen vorhanden sind. Ist dies der Fall, sollte das spätere Baufeld umgehend von Unterwuchs befreit werden, so dass keine Reproduktionshabitate / Futterpflanzen im Baufeld vorhanden sind, an denen die Art sich zur Winterruhe begibt. Auf diese Weise soll eine mögliche Beeinträchtigung der Population verhindert werden. Die Art kann aufgrund der Größe der vorhandenen Auwaldflächen für die Bauzeit auf angrenzende Habitate ausweichen. Während der Fällung und Rodung der Bäume im Winter kann somit eine Beeinträchtigung der Arten während der Winterruhe ausgeschlossen werden. Maßnahmen zum Ausgleich Die nachfolgend dargestellten Maßnahmen dienen der Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität (CEF-Maßnahmen = continuous ecological functionality-measures) und stellen vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen i.s.v. 44 Abs. 5 BNatSchG dar. CEF 1 Anbringen von Fledermauskästen Für den baubedingten Verlust von Höhlenbäumen erfolgt der Ausgleich in Form der Bereitstellung von künstlichen Spaltenkästen, die an geeigneter Stelle im Umfeld des zu beseitigenden Höhlenbaums von 1-2 km anzubringen sind. Die Kompensation der verlustigen Höhle hat im Verhältnis 1:5 zu erfolgen. Gehen Lebensstätten verloren, die durch Individuen mehrerer Arten genutzt werden könnten, ist der Ausgleich nur einmalig und nicht für jede betroffene Art zu leisten. Die Durchführung der Maßnahme hat vorgezogen, d. h. vor Baubeginn und unter fachlicher Aufsicht eines Fledermauskundlers zu erfolgen. CEF 2 Ersatzquartiere Gehölzhöhlenbrüter Der Verlust von Bruthöhlen wird durch die Installation von Ersatzquartieren ausgeglichen. Der Ausgleichsumfang wird im Verhältnis 1:5 festgelegt. Die Durchführung der Maßnahme hat vorgezogen, d. h. vor Baubeginn bzw. vor der Rodung und unter fachlicher Aufsicht eines Ornithologen zu erfolgen. Planungsbüro LAUKHUF 41

46 6 Beurteilung der vorhabenbedingten Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des Schutzgebietes 6.1 Beschreibung der Bewertungsmethode In der Verträglichkeitsstudie wird verbal-argumentativ geprüft, ob eine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele des FFH-Gebietes vorliegt. Diese umfassen die Erhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen (Erhaltungs-) Zustands der im Standard-Datenbogen genannten und für die Meldung als FFH-Gebiet signifikanten Lebensraumtypen nach Anhang I sowie Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie. Die folgende Tabelle zeigt die Definition des Begriffs günstiger Erhaltungszustand in Bezug auf Lebensraumtypen und Arten. Tabelle 11: Kategorien zur Beurteilung des günstigen Erhaltungszustandes in Bezug auf Lebensraumtypen und Arten Der Erhaltungszustand einer Art ist als günstig einzustufen, wenn: auf Grund der Daten über die Populationsdynamik der Art anzunehmen ist, dass sie ein lebensfähiges Element ihres natürlichen Lebensraumes bildet und langfristig weiterhin bilden wird, das natürliche Verbreitungsgebiet dieser Art weder abnimmt noch in absehbarer Zeit vermutlich abnehmen wird und ein genügend großer Lebensraum vorhanden ist und wahrscheinlich weiterhin vorhanden sein wird, um langfristig ein Überleben der Populationen dieser Art zu sichern. Der Erhaltungszustand eines Lebensraums ist als günstig einzustufen, wenn: das natürliche Verbreitungsgebiet sowie die von ihm eingenommenen Flächen beständig sind oder sich ausdehnen, die für seinen langfristigen Fortbestand notwendige Struktur und spezifischen Funktionen bestehen und in absehbarer Zukunft wahrscheinlich weiterbestehen und der Erhaltungszustand der für ihn charakteristischen Arten im Sinne des Abs. 3 Satz 2 günstig ist. Quelle: BayNat2000V Eine Erheblichkeit von Beeinträchtigungen liegt dann vor, wenn die Beurteilung des Erhaltungszustandes aufgrund der Vorhabenswirkungen nach unten zu korrigieren ist. Berücksichtigt wird in diesem Zusammenhang die im Jahr 2007 vom BfN erarbeitete Fachkonvention zur Bewertung der Erheblichkeit von Beeinträchtigungen bei direktem Flächenentzug in Natura 2000-Gebieten, in welcher unter anderem Orientierungswerte für die maximale Flächeninanspruchnahme von geschützten Lebensraumtypen nach Anhang I FFH- Richtlinie festgelegt wurden (vgl. Lambrecht & Trautner). Diese dienen der fachlichen Konkretisierung des Erheblichkeitsbegriffes, stellen jedoch keine formalrechtliche Verbindlichkeit im Sinne verbindlicher Grenzwerte dar. Grundsätzlich gilt, dass die direkte und dauerhafte Inanspruchnahme eines Lebensraums nach Anhang I FFH-RL, der in einem Gebiet zu bewahren oder zu entwickeln ist, im Regelfall eine erhebliche Beeinträchtigung darstellt. Planungsbüro LAUKHUF 42

47 Die folgende Tabelle gibt Aufschluss darüber, welche kumulativen Bedingungen dazu führen können, dass die Beeinträchtigung im Einzelfall als nicht erheblich eingestuft werden kann. Tabelle 12: Kriterien zur Relativierung der Erheblichkeit von Beeinträchtigungen bei direktem Flächenentzug in Natura 2000-Gebieten Qualitativ-funktionale Besonderheiten Auf der betroffenen Fläche sind keine speziellen Ausprägungen des Lebensraumtyps vorhanden, die innerhalb der Fläche, die der Lebensraum einnimmt, z. B. eine Besonderheit darstellen bzw. in wesentlichem Umfang zur biotischen Diversität des Lebensraumtyps in dem Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung beitragen. Hierbei ist auch eine besondere Lebensraumfunktion für charakteristische Arten zu berücksichtigen; und Orientierungswert (OW) "quantitativ-absoluter Flächenverlust" der Umfang der direkten Flächeninanspruchnahme eines Lebensraumtyps überschreitet die [in der Konvention] für den jeweiligen Lebensraumtyp dargestellten Orientierungswerte nicht; und Ergänzender OW "quantitativ-relativer Flächenverlust" (1 %-Kriterium) der Umfang der direkten Flächeninanspruchnahme eines Lebensraumtyps ist nicht größer als 1 % der Gesamtfläche des jeweiligen Lebensraumtyps im Gebiet bzw. in einem definierten Teilgebiet; und Kumulation "Flächenentzug durch andere Pläne / Projekte" auch nach Einbeziehung von Flächenverlusten durch kumulativ zu berücksichtigende Pläne und Projekte werden die (in der Konvention aufgeführten] Orientierungswerte (B und C) nicht überschritten; und Kumulation mit "anderen Wirkfaktoren" auch durch andere Wirkfaktoren des jeweiligen Projekts oder Plans (einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Projekten oder Plänen) werden keine erheblichen Beeinträchtigungen verursacht. Quelle: Lambrecht & Trautner 2007, verändert Im Rahmen der Prüfung werden die Empfindlichkeit bzw. die Lebensraumansprüche der Vogelarten des Anhangs I VS-RL und nach Art. 4 (2) VS-RL unter Berücksichtigung der Struktur des Bestands und den Funktionen der Habitate mit den vorhabenbedingten Wirkfaktoren überlagert. Es werden auch Prognosen über das Zusammenwirken mit anderen zu berücksichtigenden Vorhaben erstellt (kumulative Wirkungen oder Summationswirkungen). Abschließend ist zu prüfen, ob Maßnahmen zur Schadensbegrenzung, welche die negativen Auswirkungen von möglichen vorhabenbedingten Wirkprozessen auf die Erhaltungsziele des Schutzgebietes verhindern bzw. begrenzen, durchgeführt werden müssen, um die Verträglichkeit des Vorhabens zu erreichen. Planungsbüro LAUKHUF 43

48 6.2 Beurteilung der vorhabenbedingten Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des Schutzgebietes Durch das beantragte Vorhaben kann eine mögliche Betroffenheit von Tierarten sowie deren Lebensräume einerseits durch baubedingte Eingriffe in der Leitungstrasse insbesondere an den Maststandorten und Baustellenbereichen sowie andererseits durch anlagebedingte Wirkungen sowie durch betriebsbedingte Wirkungen erfolgen. Während Fische, Reptilien, Amphibien, Insekten oder Säugetiere (einschließlich der Fledermäuse) aufgrund ihrer Lebensräume im Wesentlichen von den Baustelleneinrichtungen bzw. den Bauarbeiten am Boden und der Veränderung von Vegetation und sonstigen Standortgegebenheiten betroffen sein können, stellen die Leiterseile und insbesondere das Erdseil eine anlagebezogene Gefahrenquelle für die Vögel infolge des möglichen Leitungsanfluges dar. Die Darstellungen möglicher Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des FFH-Gebietes sind entsprechend den unter Kapitel 3.3 beschriebenen Wirkfaktoren in bau-, anlagebedingte und betriebsbedingte Auswirkungen unterschieden. Sie beziehen sich auf die empfindlichsten Funktionen der betroffenen Lebensräume (Empfindlichkeit für die Belange des Arten und Biotopschutzes). 6.3 Baubedingte Beeinträchtigungen Zu erwartende Auswirkungen durch das Vorhaben Innerhalb des FFH-Gebietes wird 1 Mast neu errichtet. Zwei weitere zu errichtende Masten befinden sich auf Flächen innerhalb des Schutzgebietes, die jedoch aus der Schutzverordnung herausgenommen sind. Zudem werden durch die Errichtung eines Kabel- sowie eines Freileitungsprovisoriums und das Ziehen des Vorseils kurzzeitig und flächenmäßig eng begrenzt Eingriffe innerhalb des Schutzgebietes erforderlich. Während der Bautätigkeit ist mit Störwirkungen zu rechnen, die Arten in ihren sensiblen Lebensphasen beeinträchtigen können. Im Bereich von Baustellenflächen sind Gehölzverluste sowie Eingriffe in Offenlandbiotope zu erwarten; durch den möglichen Verlust von Quartierbäumen gehen Habitatfunktionen für lebensraumtypische Tiergruppen verloren. Baubedingte Wirkungen auf Lebensraumtypen Baubedingte Wirkungen ergeben sich insbesondere durch den Baubetrieb und die damit verbundene Flächeninanspruchnahme. Die Tätigkeiten innerhalb des FFH-Gebietes sind flächenmäßig und zeitlich eng begrenzt. Durch die bauzeitliche Flächeninanspruchnahme zur Verlegung des Kabel- und Freileitungsprovisoriums, der Errichtung der Masten sowie dem Ziehen des Vorseils ist eine Inanspruchnahme von Biotopflächen innerhalb des FFH-Gebiet unumgänglich. Da ein Teil der Freileitung im Bereich des Schutzgebietes als Neubau geplant ist, sind Vorbelastungen kaum gegeben. Der Rückbau der bestehenden Freileitung westlich des geplanten Vorhabens erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. Ziel der Unterschutzstellung ist die Erhaltung der Vielfalt an naturnahen, oft durch traditionelle Nutzungen geprägten großflächigen Fluss- und Auen- Lebensräume mit ihrem Reichtum an wertbestimmenden Pflanzen- und Tierarten von Inn Planungsbüro LAUKHUF 44

49 und Salzach mit Böschungen der Talterrassen sowie Erhaltung der sekundären spontanen Prozesse von Sedimentation, Erosion und Sukzession in den weitläufigen Stauräumen. Im Rahmen der Errichtung der geplanten Freileitung erfolgt eine bauzeitliche Flächeninanspruchnahme im Bereich des prioritären LRT 91E0* Auenwälder für die Errichtung eines Maststandortes Nr. 9 (ca m²). Nach Ende der Bautätigkeit wird die Fläche wieder hergestellt, so dass sich auf der bauzeitlich beanspruchten Fläche wieder Auwald entwickeln kann. Der LRT 6210* (Naturnahe Kalk-Trockenrasen im Dammbereich zwischen Mast 9 und 10 der Ltg. B153) wird durch die geplante Freileitung überspannt. Eine geplante Baustellenzufahrt führt in einem Teilabschnitt über bestehende Wege auf dem Damm. Bauzeitliche beeinträchtigungen sind nicht zu erwarten. Im Bereich der bestehenden Schneise der Leitung B97 hat sich der LRT 6430 (Feuchte Hochstaudenfluren) entwickelt. Durch die Errichtung des Freileitungsprovisoriums kann es hier zu bauzeitlichen Eingriffen kommen. Der vorkommende LRT 6510 (Extensive Mähwiesen, nicht Bestandteil des SDB) wird durch das geplante Vorhaben nicht beansprucht. Die Fläche befindet sich angrenzend an die Zufahrt zu Mast 11. Erforderlicher Vegetationsrückschnitt für das Einziehen der Vorseile zwischen Mast Nr. 9 und Mast Nr. 12 der geplanten 380-kV-Freileitung soll vermieden werden. Der Einsatz des Kabelprovisoriums findet weitgehend außerhalb von LRT statt und ist teilweise im Bereich der Schneise der bestehenden 220-kV-Freileitung (Masten 10alt 11) sowie einer 20-kV- Freileitung gelegen. Der LRT 3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions sowie angrenzende Schilfbereiche wird durch die geplante Freileitung überspannt, Eingriffe im Rahmen des Einziehens der Vorseile sollen vermieden werden. Baubedingte Wirkungen auf Arten nach Anhang II FFH-RL Durch das geplante Vorhaben erfolgen keine Eingriffe in Gewässer. Somit können Beeinträchtigungen von Fischen gemäß Anhang II FFH-RL ausgeschlossen werden. Ebenso erfolgen keine Beeinträchtigungen von Amphibien-Laichgewässern sowie Wasserlebensräumen von Biber und Fischotter. Die Gelbbauchunke (Bombina variegata) ist ursprünglich eine Bewohnerin der Fluss- und Bachauen und laicht heute in temporär wasserführenden, weitgehend vegetationsfreie Kleinund Kleinstgewässer, die der direkten Sonneneinstrahlung ausgesetzt sind. Mit fortschreitender Sukzession des Gewässers verschwindet auch die Gelbbauchunke. Anders als die Laichgewässer weisen die Aufenthaltsgewässer eine reichere Vegetation auf. Sie liegen oft im Wald, sind kühler und eher schattig, werden vielfach durchströmt und trocknen nicht oder erst spät im Jahr aus. Die Gelbbauchunke nutzt den Wald vorwiegend als Landhabitat und Überwinterungsgebiet. Dabei bevorzugt sie wasserführende Gräben, Wagenspuren, verdichtete Bodenstellen sowie Wildschweinsuhlen in Laubwälder, meidet allerdings nicht völlig Nadelwälder. Nach den Ergebnissen der faunistischen Erhebungen weisen die vom Vorhaben betroffenen Flächen keine geeigneten Habitatbedingungen für die Gelbbauchunke auf. Nach dem Auszug aus den Bestandsdaten des in Arbeit befindlichen Managementplans zum FFH- Planungsbüro LAUKHUF 45

50 Gebiet Salzach und Unterer Inn ( ) (übermittelt von der Regierung von Niederbayern, Sachgebiet 51, April 2015) wurden Nachweise der Gelbbauchunke in etwa 80 m Entfernung zur geplanten Trasse (Mast 11) kartiert. Die Artenschutzkartierung Bayern weist keine Fundpunkte für die Art im Wirkraum des Vorhabens auf (ASK des BayLfU 2015). Nach den Ergebnissen der faunistischen Erhebungen kommt der Kammmolch lediglich im Untersuchungsgebiet im Bereich der Innaue vor. Durch die Nähe zu den Baustellenflächen und die Wanderungen der Amphibien zwischen ihren Sommer- / Winterquartieren sowie den Laichgewässern kann eine bauzeitliche Beeinträchtigung dieser Arten nicht ausgeschlossen werden. Die baubedingte Flächeninanspruchnahme kann somit zu einer Betroffenheit von Amphibien führen. Auch durch das Wanderverhalten der Amphibienarten ist eine Beeinträchtigung dieser Arten durch die Bautätigkeiten an den einzelnen Maststandorten nicht auszuschließen. Amphibien besitzen vor allem in der Fortpflanzungszeit eine enge Bindung an das Wasser. Eine Beeinträchtigung dieses Teillebensraumes bzw. der Laichzeit und ersten Lebensphase der Jungtiere (Kaulquappen) ist durch das geplante Vorhaben nicht zu erwarten, da kein Eingriff in Gewässer oder gewässernahe Bereiche erfolgt. Baubedingte Beeinträchtigungen von Kammmolchen lassen sich nicht vollständig ausschließen. Da die Größe der Populationen nicht bekannt sind, ist nicht auszuschließen, dass im Falle einer eher kleinen Population schon der Verlust einzelner Tiere Auswirkungen auf den bereits schlechten Erhaltungszustand der Arten haben kann. Zur Vermeidung bauzeitlicher Projektwirkungen auf die genannten Arten im Rahmen der Errichtung der Masten, Errichtung der Provisorien sowie der Gehölzeingriffe sind Schutzmaßnahmen erforderlich. Da gem. 39 BNatSchG Gehölzrückschnitte nur während des Winterhalbjahres zulässig sind, können erhebliche Beeinträchtigungen für die winterruhende Art gegenüber dieser Projektwirkung ausgeschlossen werden. Voraussetzung ist, dass tiefgehende Eingriffe in den Boden, beispielsweise durch das Entfernen von Wurzelstöcken (bspw. Im Bereich der Baustellenfläche Mast 9) in dieser Zeit unterbleiben. Die Verlegung der Provisorien sowie die Vorbereitungsarbeiten für den Seilzug sollen im Bereich des Schutzgebietes ebenfalls im Winterhalbjahr erfolgen. (Vermeidungsmaßnahme Bauzeitenregelung Amphibien). Eine bauzeitliche Beeinträchtigung der Anhang II Arten Biber und Fischotter ist in deren Landlebensräumen insbesondere durch kurzzeitige Störungen sowie kleinräumige bauzeitliche Flächeninanspruchnahmen möglich. Da jedoch keine Eingriffe in spezielle Habitat der Arten erfolgen und Ausweichmöglichkeiten in der Umgebung bestehen, ist nicht mit einer Beeinträchtigung zu rechnen. Durch die Anlage der Freileitung ist keine Zerschneidung von Lebensräumen des Bibers gegeben. Bei gehölzbewohnenden Arten wie dem Scharlachkäfer ist nicht auszuschließen, dass eine größere Anzahl von Tieren durch den Verlust von Quartieren getötet werden kann. Vorsorglich sollen die Bäume, die entfernt werden, vorab durch Sichtkontrolle bezüglich geeigneter Quartiere (Totholzstellen) begutachtet werden. Sollten sich Quartierbäume im Bereich der Baustellenfläche befinden, sollen die relevanten Strukturen außerhalb des Besatzes herunter genommen werden und vor Ort verbleiben. Die Schmetterlingsart Spanische Flagge (prioritäre Art) gilt als Biotopkomplexbewohner (Mehrlebensraumbewohner) mit ausgesprochener Präferenz für Wasserdost, die strukturreiche Habitate mit kleinräumigem Wechsel von Gebüschen, blütenreichen Staudenfluren, Säumen und Magerstandorten bevorzugt. Die Art zählt zu den Biotopwechslern (Hitzeflüchter), das heißt man findet sie je nach Witterung in unterschiedlichen Habitaten ihres struktur- Planungsbüro LAUKHUF 46

51 reichen Lebensraumes. Das Vorkommen artenreicher Biotope (Waldsäume z.b.) mit Kräutern (Natternkopf, Gewöhnlicher Hornklee, Kleiner Wiesenknopf) sowie Gehölzen (Heckenkirsche, Brombeere, Salweide) ist insbesondere vor bzw. nach der Überwinterung ein wichtiges Lebensraumelement der Raupen (BayLfU 2012). Die Art überwintert als Raupe in bodennaher Vegetation in feuchten Vegetationsbereichen. Sie bildet große, offene Populationen aus. Allgemeine Maßnahmen zur Lebensraumsicherung der Art können Teilentbuschung, Vernetzung besiedelbarer Geländestrukturen, Mahdverbot von wasserdostreichen Hochstaudenfluren im Hochsommer, Verzicht auf Aufforstung u. ä. sein. (BfN 2016) Ein Vorkommen der Art im Bereich des Vorhabens ist nicht auszuschließen, da auch der Inn als ein Verbreitungsschwerpunkt der Art gilt. Futterpflanzen der Art sind insbesondere in den Auwäldern immer wieder zu finden. Im Baustellenbereich zu Mast 9 erfolgt eine Beschränkung der Baustellenfläche auf das notwendige Maß sowie die Entfernung von bevorzugten Futterpflanzen der Art auf dieser Fläche. Durch die Entfernung des Unterwuchses (mögliche Reproduktionshabitate) innerhalb des Baufeldes während der Flugzeit der Art im Sommer (FFH 9) soll eine Beeinträchtigung der Art in der Winterruhe durch das geplante Vorhaben verhindert werden. Eine erhebliche Beeinträchtigung der Art ist auszuschließen, da die Flächeninanspruchnahme während der Bauausführung nur gering und zeitlich begrenzt ist, die Fläche nach Bauende wiederhergestellt wird und zudem genug Ausweichlebensräume gegeben sind. Eine Verschlechterung des Erhaltungszustandes ist nicht gegeben. Beeinträchtigungen des Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläulings sowie Vorkommen des Frauenschuhs können durch das geplante Vorhaben ausgeschlossen werden. Baubedingte Wirkungen auf charakteristische Arten der Lebensraumtypen Bei den charakteristischen Reptilien, Amphibien, Insekten oder Mollusken ist nicht zu befürchten, dass die bauzeitlichen Projektwirkungen ein Ausmaß annehmen, durch welches sie kein lebensfähiges Element des natürlichen Lebensraumes, dem sie angehören, mehr bilden und langfristig weiterhin bilden werden oder ihr natürliches Verbreitungsgebiet, ein genügend großer Lebensraum, in relevantem Maße abnimmt. Maßnahmen zur Vermeidung von Beeinträchtigungen des Kammmolches dienen zudem ebenso weiteren Amphibienarten (bspw. Springfrosch). Zur Vermeidung von Störungen und möglichen Tötungen von Individuen charakteristischer Brutvogelarten erfolgt eine Bauzeitenregelung, die gewährleistet, dass der für den Baubetrieb erforderliche Gehölzrückschnitt bzw. die erforderliche Gehölzrodung im Baustellenbereich sowie für die Beseilung (Einziehen der Vorseile) und Kabelverlegung in der Zeit zwischen und erfolgen. Die Baumaßnahmen selbst, insbesondere die Baufeldfreimachung (Müllbeseitigung, Abschieben von Oberboden o. ä) erfolgt ebenfalls außerhalb der Brutzeit entsprechend FFH 2. Durch die geplante Bautätigkeit ist somit keine erhebliche baubedingte Beeinträchtigung lokaler Populationen zu erwarten. Rastvögel und Überwinterungsgäste reagieren häufig empfindlicher auf Störwirkungen als Brutvögel. Die Reichweite visueller Störwirkungen im Rahmen der Bauphase ist durch die angrenzenden Auwaldflächen relativ gering und auf wenige Wochen begrenzt. Ein vorübergehendes Ausweichen der Vögel in störungsärmere Bereiche ist möglich. Zudem ist der Un- Planungsbüro LAUKHUF 47

52 tersuchungsraum auf niederbayerischer Seite von eher geringerer Bedeutung als Rast- und Nahrungsraum. (vgl. SPA-Verträglichkeitsprüfung Salzach und Inn, Gebiet Nr. DE , Anlage 17.2). Eintretende Störungen durch die Bautätigkeiten führen aufgrund des lediglich temporären und räumlich begrenzten Charakters der zu erwartenden Störwirkungen zu keiner Verschlechterung des Erhaltungszustands. Die Masten im und nahe des Au-Bereiches (Mast Nr. 9-12) befinden sich im Wald bzw. sind von Waldflächen umgegeben, so dass hier eine Abschirmung gegenüber den bauzeitlichen Störwirkungen gegeben ist. Zur Vermeidung von Verletzungen oder direkten Tötungen von Fledermäusen sind alle durch Gehölzrückschnitt betroffenen Altbäume mit potenziellem Vorkommen von Winterquartieren nach Abschluss der Kernwochenstubenzeit der Fledermäuse nach dem 31. August endoskopisch auf Besatz zu kontrollieren. Planungsbüro LAUKHUF 48

53 380-kV-Freileitung Landesgrenze - UW Simbach FFH-Verträglichkeitsprüfung Tabelle 13: Beurteilung der Erheblichkeit der baubedingten Wirkungen durch das Vorhaben Wirkfaktor Mögliche Beeinträchtigung folgender Erhaltungsziele des FFH-Gebietes Beurteilung ohne Maßnahmen Schadensbegrenzungsmaßnahmen Beurteilung mit Maßnahmen Flächeninanspruchnahme bzw. Bodenverdichtung im Bereich von Baustelleneinrichtungsflächen und Baustraßen Erhaltungsziele gem. Tabelle 4: Erhaltung der Vielfalt an naturnahen, oft durch traditionelle Nutzungen geprägten großflächigen Fluss- und Auen-Lebensräume 1) Erhalt der Salzach und des Unteren Inns als Flüsse der planaren bis montanen Stufe... 2) Erhalt der Natürlichen eutrophen Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions 4) Erhalt ggf. Wiederherstellung der Feuchten Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe. 5) Erhalt ggf. Wiederherstellung der Naturnahen Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia), insbesondere der Bestände mit bemerkenswerten Orchideen, und der Mageren Flachland- Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) 8) Erhalt ggf. Wiederherstellung der Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) und der Hartholzauewälder. Erhaltungsziele gem. Tabelle 5: 13) Erhalt ggf. Wiederherstellung der Population des Bibers in den Flüssen Salzach und Inn mit ihren Auenbereichen, 14) Erhalt ggf. Wiederherstellung der Population des Fischotters durch Erhalt ggf. Wiederherstellung der biologischen Durchgängig- Die Flächeninanspruchnahme im Rahmen der Bautätigkeit ist zeitlich und flächenmäßig eng begrenzt. Es erfolgen bauzeitliche Eingriffe in LRT und es gehen Lebensräume wertbestimmender sowie charakteristischer Arten bauzeitlich verloren, was der Erhaltung ungenutzter großflächiger Auenlebensräume entgegensteht. Es sind erhebliche bauzeitliche Beeinträchtigungen der Arten in ihren empfindlichen Lebensphasen möglich, die den EHZ entgegenstehen. Aufgrund der Kleinräumigkeit sind Ausweichhabitate im Umfeld der Maßnahme vorhanden. - erheblich - Technische Vorkehrung zur Minimierung der Eingriffe im Bereich des FFH-Gebiets V 1 Keine Inanspruchnahme angrenzender Biotope über das erforderliche Maß hinaus V 10 Gehölz- und Biotopschutz V 11 Ökologische Baubegleitung FFH 2 Bauzeitenregelung Vögel FFH 3 Bauzeitenregelung Amphibien FFH 4 Installation von temporären Amphibienschutzzäunen FFH 5 Besatzkontrolle Scharlachkäfer FFH 6 Prüfung der Einzelbäume auf Fledermausquartiere und Quartiere für Gehölzhöhlenbrüter FFH 9 Bauzeitenregelung Spanische Flagge CEF 1 Anbringen von Fledermauskästen CEF 2 Ersatzquartiere Gehölzhöhlenbrüter A 2.1 Wiederherstellung von baubedingt entfernten Auwaldbeständen Nach Ende der Bautätigkeit erfolgen eine Wiederherstellung der Flächen und die Neuanlage von Auwald im Bereich des Mastes 9. Unter Berücksichtigung der Wiederherstellung bauzeitlich verloren gehender Waldflächen ergeben sich nur relativ kleinräumige, temporäre Wirkungen, deren Beeinträchtigungen durch Schadensbegrenzungsmaßnahmen weitestgehend minimiert werden können. Damit können erhebliche baubedingte Beeinträchtigungen der genannten EHZ gemäß Tabelle 4 vermieden werden. Durch Schadensbegrenzungsmaßnahmen können Beeinträchtigungen von Arten des Anhangs II entsprechend der genannten EHZ gemäß Tabelle 5 weitestgehend minimiert werden. Erhebliche baubedingte Beeinträchtigungen durch Flächeninanspruchnahme können ausgeschlossen werden. - unerheblich - Planungsbüro LAUKHUF 49

54 Wirkfaktor Mögliche Beeinträchtigung folgender Erhaltungsziele des FFH-Gebietes Beurteilung ohne Maßnahmen Schadensbegrenzungsmaßnahmen Beurteilung mit Maßnahmen keit der Fließgewässer und Auen, 15) Erhalt ggf. Wiederherstellung der Population des Kammmolchs. Erhalt ggf. Wiederherstellung von für die Fortpflanzung geeigneten Kleingewässern. 16) Erhalt ggf. Wiederherstellung der Gelbbauchunken-Population. Erhalt ihres Lebensraums ohne Zerschneidungen, 17) Erhalt ggf. Wiederherstellung der Population des Scharlachkäfers. Erhalt ggf. Wiederherstellung eines dauerhaften Angebots an Altbäumen, vor allem Pappeln und Weiden. Erhalt von Auenwäldern. 18) Erhalt ggf. Wiederherstellung der Population des Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläulings. Erhalt der Lebensräume des Ameisenbläulings, insbesondere in ihren nutzungsgeprägten habitatsichernden Ausbildungen. Erhalt der Vernetzungsstrukturen. 19) Erhalt ggf. Wiederherstellung einer zukunftsträchtigen Population der Spanischen Flagge. Erhalt ihres Komplexlebensraums aus blütenreichen Offenlandstrukturen (besonders Waldblößen und mageren Säumen) und vielgestaltigen Waldstrukturen einschließlich Verjüngungsstadien mit Vorwaldgehölzen. Planungsbüro LAUKHUF 50

55 Wirkfaktor Schadstoff-, Staub-, Schallund Erschütterungsemissionen Mögliche Beeinträchtigung folgender Erhaltungsziele des FFH-Gebietes Erhaltungsziele gem. Tabelle 5: 13) Erhalt ggf. Wiederherstellung der Population des Bibers in den Flüssen Salzach und Inn mit ihren Auenbereichen, 14) Erhalt ggf. Wiederherstellung der Population des Fischotters durch Erhalt ggf. Wiederherstellung der biologischen Durchgängigkeit der Fließgewässer und Auen, 15) Erhalt ggf. Wiederherstellung der Population des Kammmolchs. Erhalt ggf. Wiederherstellung von für die Fortpflanzung geeigneten Kleingewässern. 16) Erhalt ggf. Wiederherstellung der Gelbbauchunken-Population. Erhalt ihres Lebensraums ohne Zerschneidungen, Beurteilung ohne Maßnahmen Zeitlich und flächenmäßig eng begrenzt erfolgt innerhalb des Schutzgebietes die Flächeninanspruchnahme durch die Errichtung der Masten sowie das Ziehen des Vorseils und die Errichtung der Provisorien. Somit ist während der Bautätigkeit mit geringen Störwirkungen zu rechnen, die aber Arten in ihren sensiblen Lebensphasen beeinträchtigen können und somit den EHZ entgegenstehen. - erheblich - Schadensbegrenzungsmaßnahmen V 1 Keine Inanspruchnahme angrenzender Biotope über das erforderliche Maß hinaus V 3 Vermeidung von Bodenverdichtungen / Bodenerschütterungen FFH 2 Bauzeitenregelung Vögel FFH 3 Bauzeitenregelung Amphibien Beurteilung mit Maßnahmen Durch die genannten Schadensbegrenzungsmaßnahmen können Beeinträchtigungen von Arten des Anhangs II entsprechend der EHZ 13, 14, 15und 16 der Tabelle 5 sowie charakteristischer Arten weitestgehend minimiert werden. Erhebliche baubedingte Beeinträchtigungen durch Störwirkungen können ausgeschlossen werden. - unerheblich - Planungsbüro LAUKHUF 51

56 Wirkfaktor Mögliche Beeinträchtigung folgender Erhaltungsziele des FFH-Gebietes Beurteilung ohne Maßnahmen Schadensbegrenzungsmaßnahmen Beurteilung mit Maßnahmen Lokale Grundwasserabsenkung Erhaltungsziele gem. Tabelle 4: 4) Erhalt ggf. Wiederherstellung der Feuchten Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe in nicht von Neophyten dominierter Ausprägung und in der regionstypischen Artenzusammensetzung 8 Erhalt des Wasserhaushalts, des natürlichen Gewässerregimes, der naturnahen Struktur und Baumarten-Zusammensetzung. Erhalt von Sonderstandorten wie Flutrinnen, Altgewässer, Seigen und Verlichtungen. Erhalt der feuchten Staudensäume. Aufgrund der Kleinräumigkeit der Maßnahme an den Maststandorten sowie die zeitliche Beschränkung auf die Fundamentarbeiten ist nicht mit erheblichen Beeinträchtigungen der EHZ zu rechen. - unerheblich - V 1 Keine Inanspruchnahme angrenzender Biotope über das erforderliche Maß hinaus V 7 Vermeidung von Wasserhaltungen während der Bauphase V 8 Schutzmaßnahmen bei erforderlicher Wasserhaltung während der Bauphase V 11 Ökologische Baubegleitung Durch zusätzliche Schadensbegrenzungsmaßnahmen können erhebliche baubedingte Beeinträchtigungen der genannten EHZ gemäß Tabelle 4 sowie Tabelle 5 durch Grundwasserabsenkungen sicher ausgeschlossen werden. - unerheblich - Erhaltungsziele gem. Tabelle 5: 15) Erhalt ggf. Wiederherstellung der Population des Kammmolchs. Erhalt ggf. Wiederherstellung von für die Fortpflanzung geeigneten Kleingewässern 16) Erhalt ggf. Wiederherstellung der Gelbbauchunken-Population. Erhalt ihres Lebensraums ohne Zerschneidungen, Planungsbüro LAUKHUF 52

57 Wirkfaktor Entfernung von Vegetation (Auwaldflächen) / Verlust von Lebensräumen im Bereich der Baustellenflächen Mögliche Beeinträchtigung folgender Erhaltungsziele des FFH-Gebietes Erhaltungsziele gem. Tabelle 4: Erhaltung der Vielfalt an naturnahen, oft durch traditionelle Nutzungen geprägten großflächigen Fluss- und Auen-Lebensräume 8) Erhalt ggf. Wiederherstellung der Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) und der Hartholzauewälder. Erhaltungsziele gem. Tabelle 5: 13) Erhalt ggf. Wiederherstellung der Population des Bibers in den Flüssen Salzach und Inn mit ihren Auenbereichen, 14) Erhalt ggf. Wiederherstellung der Population des Fischotters durch Erhalt ggf. Wiederherstellung der biologischen Durchgängigkeit der Fließgewässer und Auen, 15) Erhalt ggf. Wiederherstellung der Population des Kammmolchs. Erhalt ggf. Wiederherstellung von für die Fortpflanzung geeigneten Kleingewässern. 16) Erhalt ggf. Wiederherstellung der Gelbbauchunken-Population. Erhalt ihres Lebensraums ohne Zerschneidungen, 17) Erhalt ggf. Wiederherstellung der Population des Scharlachkäfers. Erhalt ggf. Wiederherstellung eines dauerhaften Angebots an Altbäumen, vor allem Pappeln und Weiden. Erhalt von Auenwäldern. 18) Erhalt ggf. Wiederherstellung der Popula- Beurteilung ohne Maßnahmen Im Rahmen der Baufeldfreimachung erfolgen die Rodung von Flächen des prioritären LRT 91E0* (Weichholzaue) sowie kleinräumige Rückschnitte für die Errichtung des Provisoriums in bestehenden Schneisen. Damit gehen Lebensräume wertbestimmender sowie charakteristischer Arten verloren, was der Erhaltung ungenutzter großflächiger Auenlebensräume entgegensteht. Es sind erhebliche bauzeitliche Beeinträchtigungen der Arten in ihren empfindlichen Lebensphasen möglich, die den EHZ entgegenstehen. Aufgrund der Kleinräumigkeit sind Ausweichhabitate im Umfeld der Maßnahme vorhanden. - erheblich - Schadensbegrenzungsmaßnahmen Technische Vorkehrung zur Minimierung der Eingriffe im Bereich des FFH-Gebiets V 1 Keine Inanspruchnahme angrenzender Biotope über das erforderliche Maß hinaus V 10 Gehölz- und Biotopschutz V 11 Ökologische Baubegleitung FFH 2 Bauzeitenregelung Vögel FFH 3 Bauzeitenregelung Amphibien FFH 4 Installation von temporären Amphibienschutzzäunen FFH 5 Besatzkontrolle Scharlachkäfer FFH 6 Prüfung der Einzelbäume auf Fledermausquartiere und Quartiere für Gehölzhöhlenbrüter FFH 9 Bauzeitenregelung Spanische Flagge CEF 1 Anbringen von Fledermauskästen CEF 2 Ersatzquartiere Gehölzhöhlenbrüter A 2.1 Wiederherstellung von baubedingt entfernten Auwaldbeständen Beurteilung mit Maßnahmen Nach Ende der Bautätigkeit erfolgt eine Wiederherstellung der Flächen und die Neuanlage von Auwald im Bereich des Mastes 9. Unter Berücksichtigung der Wiederherstellung bauzeitlich verloren gehender Waldflächen ergeben sich nur relativ kleinräumige, temporäre Wirkungen, deren Beeinträchtigungen durch Schadensbegrenzungsmaßnahmen weitestgehend minimiert werden können. Das Ziehen des Vorseils erfolgt ohne Eingriffe in den Baumbestand entsprechend V1. Damit können erhebliche baubedingte Beeinträchtigungen der genannten EHZ gemäß Tabelle 4 vermieden werden. Durch Schadensbegrenzungsmaßnahmen können Beeinträchtigungen von Arten des Anhangs II entsprechend der genannten EHZ 1gemäß der Tabelle 5 weitestgehend minimiert werden. Erhebliche baubedingte Beeinträchtigungen durch Rückschnittmaßnahmen können ausgeschlossen werden. - unerheblich Planungsbüro LAUKHUF 53

58 Wirkfaktor Mögliche Beeinträchtigung folgender Erhaltungsziele des FFH-Gebietes Beurteilung ohne Maßnahmen Schadensbegrenzungsmaßnahmen Beurteilung mit Maßnahmen tion des Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläulings. Erhalt der Lebensräume des Ameisenbläulings, insbesondere in ihren nutzungsgeprägten habitatsichernden Ausbildungen. Erhalt der Vernetzungsstrukturen. 19) Erhalt ggf. Wiederherstellung einer zukunftsträchtigen Population der Spanischen Flagge. Erhalt ihres Komplexlebensraums aus blütenreichen Offenlandstrukturen (besonders Waldblößen und mageren Säumen) und vielgestaltigen Waldstrukturen einschließlich Verjüngungsstadien mit Vorwaldgehölzen. Planungsbüro LAUKHUF 54

59 6.4 Anlagebedingte Beeinträchtigungen Zu erwartende Auswirkungen durch das Vorhaben Im Bereich der Maste 9 bis 11 erfolgt eine Überspannung der Waldflächen, die Endwuchshöhe der Bäume kann unter der Freileitung erreicht werden. Somit ist nicht von einer Änderung der Bestands- und Altersstruktur sowie der standortheimischen Baumartenzusammensetzung auszugehen, Habitatfunktionen bleiben erhalten. Auch der im Spannfeld zwischen Mast 11 und 12 gelegene Waldbereich (LRT Hartholzauen) wird durch die geplante Freileitung überspannt, ein aufwuchsbeschränkter Schutzbereich mit regelmäßigen Rückschnittmaßnahmen ist somit nicht erforderlich. Ein anlagebedingter Eingriff ist im überspannten Bereich nicht gegeben (FFH 8). Durch die Errichtung der Masten kommt es kleinräumig zu Flächenversiegelung im Bereich des FFH-Gebietes. Es werden die Masten 9 bis 11 neu errichtet. Der Mast Nr. 12 ersetzt den bestehenden Masten Nr. 11 der 220-kV-Freileitung. Der neue Mast Nr. 12 befindet sich angrenzend an das FFH-Gebiet, die Masten 10 und 11 sind auf Flächen gelegen, die nicht Bestandteil des FFH-Gebietes sind, von Schutzgebietsflächen jedoch umschlossen werden. Für die Winkelmasten 9 und 11 wird eine Flächenversiegelung von jeweils 12,6 m² erfolgen. Die Betonköpfe des Tragmastes Nr. 10 besitzen eine Fläche von gesamt 4,5 m². Zudem werden Plattenfundamente vorgesehen (maximale Ausführung an Mast Nr. 9 mit 25x25m) die unterhalb der Bodenoberfläche liegen. Da hier ein Bewuchs weiterhin möglich ist und die Versickerung randlich gegeben, werden diese Flächen nicht in die versiegelte Fläche eingerechnet. Lebensraumtypen Anlagebedingt ist teilweise eine Vorbelastung des FFH-Gebietes durch die bestehende und zu ersetzende 220-kV-Freileitung gegeben. Im Bereich der Masten 9 bis 11 wird ein Teilbereich der geplanten Freileitung auf neuer Trasse errichtet. Die westlich verlaufenden Freileitungen werden langfristig im Rahmen der Gesamtmaßnahmen im Raum Altheim-St.Peter rückgebaut werden. Innerhalb des Schutzgebietes wird 1 Mast neu errichtet sowie ein Mast angrenzend an das Schutzgebiet. Zwei Masten befinden sich auf Flächen innerhalb des FFH-Gebietes, die nicht Bestandteil der Schutzgebietsverordnung sind. Es werden keine dauerhaften Zuwegungen im Schutzgebiet errichtet. Die Zufahrt zu den Baustellenflächen erfolgt über bestehende Wirtschaftswege. Die innerhalb des Neubauabschnittes im Bereich des Schutzstreifens gelegenen Auwaldflächen werden überspannt. Durch diese kleinräumige Optimierung der Masthöhen im Zuge der Planung werden Eingriffe in wertvolle Auwaldflächen im Vorfeld bereits weit möglichst minimiert. Das Ziel der betroffenen LRT der Hart- und Weichholzauen, die Erhaltung naturnaher Struktur und Baumartenzusammensetzung mit ausreichendem Alt- und Totholzanteil, kann so beibehalten werden. Bezugnehmend auf die Beschreibungen des Kapitels 6.1 wird an dieser Stelle der Fachkonventionsvorschlag zur Bewertung der Erheblichkeit von Beeinträchtigungen bei direktem Flächenentzug in Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-RL in die Beurteilungen berücksichtigt. Planungsbüro LAUKHUF 55

60 Die Grundannahme der Konvention gemäß Lambrecht & Trautner besagt, dass die direkte und dauerhafte Inanspruchnahme eines Lebensraums nach Anhang I FFH-RL, der in einem FFH-Gebiet nach den gebietsspezifischen Erhaltungszielen zu bewahren oder zu entwickeln ist, im Regelfall eine erhebliche Beeinträchtigung darstellt. Abweichung von dieser Grundannahme kann im Einzelfall die Beeinträchtigung als nicht erheblich eingestuft werden, wenn kumulativ die in der folgenden Tabelle beurteilten Bedingungen erfüllt werden. Tabelle 14: Kriterium Bewertung der Erheblichkeit von Beeinträchtigungen gemäß Fachkonventionsvorschlag Projektbezogene Erläuterung Qualitativ-funktionale Besonderheiten Orientierungswert (OW) quantitativ-absoluter Flächenverlust Ergänzender OW quantitativ-relativer Flächenverlust (1 %-Kriterium) Kumulation Flächenentzug durch andere Pläne / Projekte Die durch den Maststandort betroffene Fläche besitzt eine charakteristische Ausprägung des LRT 91E0* (Weichholzaue). Die Waldflächen besitzen gemäß Waldfunktionskarte besondere Bedeutung für den regionalen Klimaschutz, als Lebensraum sowie für das Landschaftsbild. Auf der betroffenen Fläche des geplanten Maststandortes sind keine speziellen Ausprägungen des LRT vorhanden, die innerhalb der Fläche, die der Lebensraum einnimmt, z. B. eine Besonderheit darstellen bzw. in wesentlichem Umfang zur biotischen Diversität des Lebensraumtyps in dem Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung beitragen. Im weiteren Umfeld des Vorhabens wurden Vorkommen der Gelbbauchunke, des Kammmolchs sowie des Bibers als Art des Anhangs II der FFH-Richtlinie kartiert. (übermittelt von der Regierung von Niederbayern, Sachgebiet 51, April 2015) Innerhalb des Untersuchungsraumes zur geplanten Trasse weist die Artenschutzkartierung Bayern keine Fundpunkte für die Gelbbauchunke auf (ASK des BayLfU 2015). Nach den Ergebnissen der faunistischen Erhebungen weisen die vom Vorhaben betroffenen Flächen auch keine geeigneten Habitatbedingungen für diese Art auf. Ein Vorkommen von Kammmolch und Biber innerhalb des Untersuchungsraumes ist möglich. Im Bereich des LRT 91E0* werden für das Mastfundament des Mastes 9 dauerhaft ca. 12,6 m² versiegelt. Die bauzeitlich in Anspruch genommene Arbeitsfläche wird nach Ende der Bauzeit wiederhergestellt. Durch die Berücksichtigung der Endwuchshöhen und einer Überspannung der bestehenden Waldflächen entfallen regelmäßige Eingriffe durch Unterhaltungsmaßnahmen. Der Umfang der dauerhaften Flächeninanspruchnahme des Lebensraumtyps 91E0* ist mit ca. 12,6 m² kleiner als 1 % der Gesamtfläche des Lebensraumtyps im Gebiet (1% entspricht ca m²). Flächenverluste durch kumulativ zu berücksichtigende Pläne und Projekte sind nicht bekannt. Kumulation mit anderen Wirkfaktoren Quelle: Lambrecht & Trautner 2007, verändert Auch durch andere Wirkfaktoren der geplanten 380-kV-Freileitung werden erheblichen Beeinträchtigungen verursacht (bspw. Leitungsanflug). Planungsbüro LAUKHUF 56

61 Im Ergebnis dieser Betrachtungen wird deutlich, dass aufgrund der anlagebedingten Flächeninanspruchnahme durch das Mastfundament im Bereich des LRT keine erhebliche Beeinträchtigung des FFH-Gebietes durch das geplante Vorhaben gegeben ist. Arten nach Anhang I FFH-RL Anlagebedingt sind keine erheblichen Beeinträchtigungen von Biber oder Fischotter zu besorgen. Vorhabenbedingt sind keine Habitatverluste gegeben. Die Durchgängigkeit des Gebietes für diese Arten bleibt erhalten. Es sind anlagebedingt keine erheblichen Beeinträchtigungen für die Gelbbauchunke sowie den Kammmolch zu erwarten. Auch für diese Arten stellt die Leitung keine Beeinträchtigung bzw. Zerschneidung des Lebensraums dar. Vorhabenbedingt sind keine Habitatverluste gegeben. Die Durchgängigkeit des Gebietes für diese Arten bleibt erhalten. Zudem ist ein Vorkommen der Gelbbauchunke im Trassenbereich auszuschließen, da nach den Ergebnissen der faunistischen Erhebungen die vom Vorhaben betroffenen Flächen keine geeigneten Habitatbedingungen für die Gelbbauchunke aufweisen. Nach dem Auszug aus den Bestandsdaten des Managementplans zum FFH-Gebiet Salzach und Unterer Inn ( ) (übermittelt von der Regierung von Niederbayern, Sachgebiet 51, April 2015) wurden Nachweise der Gelbbauchunke in etwa 80 m Entfernung zur geplanten Trasse gefunden. Die Artenschutzkartierung Bayern weist keine Fundpunkte für die Art im Wirkraum des Vorhabens auf (ASK des BayLfU 2015). Durch die Überspannung von Gewässern erfolgen zudem keine Beeinträchtigungen der vorkommenden Fischarten gemäß Anhang II des SDB. Anlagebedingt sind keine Beeinträchtigungen des Scharlachkäfers sowie der Spanischen Flagge gegeben. Vorkommen des Frauenschuhs sind ebenfalls durch die geplante Freileitung anlagebedingt nicht beeinträchtigt. Charakteristische Arten der Lebensraumtypen Der Funktionsverlust von Gehölzhöhlen lebensraumtypischer Tiergruppen wird durch die Installation von Ersatzquartieren ausgeglichen, sofern der jeweilige Stammabschnitt nicht als Ganzes geborgen und vor Ort verbleiben kann. Für Vögel stellen die Leiterseile und insbesondere das Erdseil eine anlagebezogene Gefahrenquelle infolge des möglichen Leitungsanfluges dar. Die bestehende Freileitung besitzt 1 Erdseil, für die 380-kV-Freileitung sind 2 Erseile vorgesehen. Dabei ist die bestehende Leitung als Vorbelastung zu werten, so dass in Bezug auf das Kollisionsrisiko bei Brutvögeln von einem Gewöhnungseffekt ausgegangen werden kann. Es verbleibt jedoch insbesondere für nachtaktive Waldvögel wie Eulen oder auch junge Großvögel sowie für Gastvögel durch die Freileitung dauerhaft ein erhöhtes Kollisionsrisiko, so dass die Leitung vorsorglich mit Vogelmarkern an dem Erdseil ausgestattet wird (FFH 1). Planungsbüro LAUKHUF 57

62 380-kV-Freileitung Landesgrenze - UW Simbach FFH-Verträglichkeitsprüfung Tabelle 15: Beurteilung der Erheblichkeit der anlagebedingten Wirkungen durch das Vorhaben Wirkfaktor Biotopverluste und Flächenversiegelung im Bereich der Mastfundamente Mögliche Beeinträchtigung folgender Erhaltungsziele des FFH-Gebietes Erhaltungsziele gem. Tabelle 4: Erhaltung der Vielfalt an naturnahen, oft durch traditionelle Nutzungen geprägten großflächigen Fluss- und Auen- Lebensräume mit ihrem Reichtum an wertbestimmenden Pflanzen- und Tierarten von Inn und Salzach mit Böschungen der Talterrassen sowie Erhaltung der sekundären spontanen Prozesse von Sedimentation, Erosion und Sukzession in den weitläufigen Stauräumen. 8) Erhalt ggf. Wiederherstellung der Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) und der Hartholzauewälder mit Quercus robur, Ulmus laevis und Ulmus minor, Fraxinus excelsior oder Fraxinus angustifolia (Ulmenion minoris) mit ausreichendem Alt- und Totholzanteil und der natürlichen Dynamik auf extremen Standorten. Erhalt des Wasserhaushalts, des natürlichen Gewässerregimes, der naturnahen Struktur und Baumarten- Zusammensetzung. Erhalt von Sonderstandorten wie Flutrinnen, Altgewässer, Seigen und Verlichtungen. Erhalt der feuchten Staudensäume. Beurteilung ohne Maßnahmen Ohne Berücksichtigung der Rückbaumaßnahmen ist eine Flächenversiegelung von rund 12,6 m² innerhalb des FFH- Gebietes gegeben (LRT Weichholzaue) sowie ca. 17 m² auf Flächen, die innerhalb des Schutzgebietes liegen, nicht aber Schutzgegenstand sind. Aufgrund der Kleinflächigkeit des anlagebedingten Flächenverlustes ist nicht von einer Beeinträchtigung der EHZ und damit der Lebensräume von Arten auszugehen. - unerheblich Schadensbegrenzungsmaßnahmen V 1 Keine Inanspruchnahme angrenzender Biotope über das erforderliche Maß hinaus V 2 Schonender Umgang mit Boden V 4 Verhinderung des Eindringens von Betriebs- und Schadstoffen in Boden und Wasser V 9 Schutzmaßnahmen im Wasserschutzgebiet (WSG) Erlacher Au V 10 Gehölz- und Biotopschutz V 11 Ökologische Baubegleitung V 13 Bodenkundliche Baubegleitung während der Bauphase insbesondere entlang der Neubautrasse und auf ggf. erosionsgefährdeten Standorten Beurteilung mit Maßnahmen Durch zusätzliche Schadensbegrenzungsmaßnahmen können erhebliche anlagebedingte Beeinträchtigungen der EHZ 1 und 8 der Tabelle 4 durch Biotopverluste sicher ausgeschlossen werden. - unerheblich - Planungsbüro LAUKHUF 58

63 Wirkfaktor Mögliche Beeinträchtigung folgender Erhaltungsziele des FFH-Gebietes Beurteilung ohne Maßnahmen Schadensbegrenzungsmaßnahmen Beurteilung mit Maßnahmen Entfernung von Vegetation insbesondere Rückschnitt von Auwaldflächen (LRT) Erhaltungsziele gem. Tabelle 4: Erhaltung der Vielfalt an naturnahen, oft durch traditionelle Nutzungen geprägten großflächigen Fluss- und Auen- Lebensräume mit ihrem Reichtum an wertbestimmenden Pflanzen- und Tierarten... 8) Erhalt ggf. Wiederherstellung der Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior ( ) und der Hartholzauewälder... Anlagebedingt erfolgen keine Gehölzrückschnitte für die Errichtung des Schutzstreifens. Die Waldbereiche werden durch die Freileitung überspannt. - unerheblich Technische Vorkehrung zur Minimierung der Eingriffe im Bereich des FFH-Gebietes (Optimierung der Trassierung, Leitungsmitnahme, Überspannung von Gehölzlebensräumen) FFH 8 Masterhöhungen Erhebliche anlagebedingte Beeinträchtigungen können ausgeschlossen werden. - unerheblich - Erhaltungsziele gem. Tabelle 5: 13) Erhalt ggf. Wiederherstellung der Population des Bibers in den Flüssen Salzach und Inn mit ihren Auenbereichen, 14) Erhalt ggf. Wiederherstellung der Population des Fischotters durch Erhalt ggf. Wiederherstellung der biologischen Durchgängigkeit der Fließgewässer und Auen, 15) Erhalt ggf. Wiederherstellung der Population des Kammmolchs. Erhalt ggf. Wiederherstellung von für die Fortpflanzung geeigneten Kleingewässern. 16) Erhalt ggf. Wiederherstellung der Gelbbauchunken-Population. Erhalt ihres Lebensraums ohne Zerschneidungen, 17) Erhalt ggf. Wiederherstellung der Population des Scharlachkäfers. Erhalt ggf. Wiederherstellung eines dauerhaften Angebots an Altbäumen, vor allem Pappeln und Weiden. Erhalt von Auenwäldern. Planungsbüro LAUKHUF 59

64 Wirkfaktor Verlust von charakteristischen Vögeln durch Leitungsanflug Mögliche Beeinträchtigung folgender Erhaltungsziele des FFH-Gebietes Erhaltungsziele gem. Tabelle 4: Erhaltung der Vielfalt an naturnahen, oft durch traditionelle Nutzungen geprägten großflächigen Fluss- und Auen- Lebensräume mit ihrem Reichtum an wertbestimmenden Pflanzen- und Tierarten von Inn und Salzach mit Böschungen der Talterrassen sowie Erhaltung der sekundären spontanen Prozesse von Sedimentation, Erosion und Sukzession in den weitläufigen Stauräumen. Beurteilung ohne Maßnahmen Aufgrund des solitären Verlaufes und die u. a. damit verbundene schlechtere Sichtbarkeit stellen insbesondere die Erdseile trotz der Vorbelastung ein erhöhtes Risiko für charakteristische Arten dar. Insbesondere charakteristische Arten des Offenlandes sowie vorkommende Taucher- und Entenarten weisen ein hohes Kollisionsrisko an Freileitungen auf (Bernotat & Dierschke 2015). Die vorkommenden charakteristischen Arten der Auwälder besitzen ein geringes Kollisionsrisko an Freileitungen (Bernotat & Dierschke 2015). - erheblich - Schadensbegrenzungsmaßnahmen FFH 1 Markierung der Erdseile zum Schutz der Avifauna Beurteilung mit Maßnahmen Verminderung des Kollisionsrisikos um 60 bis 90 %. Durch die genannte Schadensbegrenzungsmaßnahme kann der Leitungsanflug charakteristischer Arten weitestgehend minimiert werden. Erhebliche anlagebedingte Beeinträchtigungen durch Leitungsanflug können ausgeschlossen werden. - unerheblich - Planungsbüro LAUKHUF 60

65 Wirkfaktor Schadensbegrenzungsmaßnahmen Zerschneidungswirkung der Freileitungstrasse Mögliche Beeinträchtigung folgender Erhaltungsziele des FFH-Gebietes Erhaltungsziele gem. Tabelle 4: Erhaltung der Vielfalt an naturnahen, oft durch traditionelle Nutzungen geprägten großflächigen Fluss- und Auen- Lebensräume mit ihrem Reichtum an wertbestimmenden Pflanzen- und Tierarten... Erhaltungsziele gem. Tabelle 5: 13) Erhalt ggf. Wiederherstellung der Population des Bibers in den Flüssen Salzach und Inn mit ihren Auenbereichen, 14) Erhalt ggf. Wiederherstellung der Population des Fischotters durch Erhalt ggf. Wiederherstellung der biologischen Durchgängigkeit der Fließgewässer und Auen, 15) Erhalt ggf. Wiederherstellung der Population des Kammmolchs. Erhalt ggf. Wiederherstellung von für die Fortpflanzung geeigneten Kleingewässern. 16) Erhalt ggf. Wiederherstellung der Gelbbauchunken-Population. Erhalt ihres Lebensraums ohne Zerschneidungen, Beurteilung ohne Maßnahmen Durch die Überspannung der Waldflächen erfolgt keine Zerschneidung des Waldlebensraumes durch einen Schutzstreifen. Es ergibt sich keine Zerschneidung in Bezug auf die Arten des Anhangs II sowie charakteristischer Arten (ausgenommen Vögel). Die Erhaltungsziele gemäß SDB werden nicht beeinträchtigt. Eine mögliche Zerschneidungswirkung bzw. Beeinträchtigung durch die Trasse ist hingegen für die Artengruppe der Vögel insbesondere für Zugvögel gegeben. Für charakteristische Brutvogelarten ist von einem Gewöhnungseffekt auszugehen. Im Bereich der Masten 11 und 12 ist eine Vorbelastung durch die rückzubauende 220-kV- Freileitung gegeben. - erheblich V 1 Keine Inanspruchnahme angrenzender Biotope über das erforderliche Maß hinaus FFH 1 Markierung der Erdseile zum Schutz der Avifauna FFH 8 Masterhöhungen Beurteilung mit Maßnahmen Beeinträchtigungen von Arten des Anhangs II entsprechend der genannten EHZ gemäß der Tabelle 5 sind nicht gegeben. Durch die genannte Schadensbegrenzungsmaßnahme (Markierung der Erdseile) vermindert sich das Kollisionsrisiko, so dass eine erhebliche Beeinträchtigung von Vögeln ebenfalls weitestgehend minimiert werden kann. Erhebliche anlagebedingte Beeinträchtigungen durch die Zerschneidung der Auenlebensräume können ausgeschlossen werden. - unerheblich Planungsbüro LAUKHUF 61

66 380-kV-Freileitung Landesgrenze - UW Simbach FFH-Verträglichkeitsprüfung Betriebsbedingte Beeinträchtigungen Lebensraumtypen Eine dauerhafte betriebsbedingte Flächeninanspruchnahme und Nutzungseinschränkung der LRT des FFH-Gebietes ist nicht gegeben. Die Waldflächen werden unter Berücksichtigung der Endwuchshöhen der Baumarten überspannt. Ein aufwuchsbeschränkter Schutzstreifen mit erforderlichen Unterhaltungsmaßnahmen ist für den Betrieb der Freileitung nicht erforderlich. Arten nach Anhang I FFH-RL und charakteristische Arten der Lebensraumtypen Betriebsbedingt ergeben sich durch die Überspannung der Waldflächen keine Projektwirkungen für die vorkommenden Arten. Es sind keine betriebsbedingten Wirkungen zu erwarten, die geeignet sind zu erheblichen Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele für lebensraumtypische Tiergruppen zu führen. Unterhaltungsmaßnahmen im Schneisenbereich sind durch die Überspannung nicht erforderlich. Planungsbüro LAUKHUF 62

67 7 Einschätzung der Relevanz anderer Pläne und Projekte Bauzeitliche, anlage- und betriebsbedingte Projektwirkungen werden durch gesetzlich zu berücksichtigende Vorgaben und die vorgesehenen Schadensbegrenzungsmaßnahmen vermieden bzw. tendieren in ihrer Wirkintensität gegen Null. Entsprechende Summationswirkungen durch andere Pläne oder Projekte würden sich demnach für die geschützten Lebensraumtypen und Arten nicht erheblich negativ auswirken. Im direkten Umfeld des geplanten Vorhabens sind nach aktuellem Kenntnisstand folgende Projekte geplant: Tabelle 16: Einschätzung relevanter Projekte Projekte Begründung Bewertung der Kumulationswirkung 380-KV-Freileitung Umspannwerk St. Peter am Hart bis Landesgrenze (Fortführung der geplanten Freileitung auf österreichischem Staatsgebiet sowie der Natura Gebiete) Ausbau der Bundesstraße 12 zur Bundesautobahn A 94 als wichtige Verbindung zur Erschließung des ostbayerischen Raumes (RP 2014) nördlich des FFH-Gebietes sowie der geplanten 380-kV-Freileitung - Erweiterung des Gewerbegebietes Waltersdorf nördlich der Bundesstraße 12 sowie der geplanten 380- kv-freileitung. 380-kV-Anschlußleitung Kraftwerk Haiming Umspannwerk Simbach - westlich von Simbach gelegen greift die Freileitung ebenfalls in das FFH-Gebiet Salzach und unterer Inn ein. Die Naturverträglichkeitsprüfung der Europaschutzgebiete Auwälder am Unterern Inn und Unterer Inn zu diesem Vorhaben kommt zu dem Ergebnis, dass erhebliche Beeinträchtigungen der Gebiete in ichren für die Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteilen ausgeschlossen werden können. Grenzüberschreitende Auswirkungen auf benachbarte Natura-200-Gebiete sind nicht zu erwarten. Die Maßnahme ist außerhalb des FFH-Gebietes gelegen. Auswirkungen des geplanten Projektes auf das FFH-Gebiet in seinen für die Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteilen sind aufgrund der Entfernung zum Schutzgebiet verbunden mit den zu erwartenden Projektwirkungen nach derzeitigem Kenntnisstand auszuschließen. Die Maßnahme ist außerhalb des FFH-Gebietes gelegen. Auswirkungen des geplanten Projektes auf das FFH-Gebiet in seinen für die Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteilen sind aufgrund der Entfernung zum Schutzgebiet verbunden mit den zu erwartenden Projektwirkungen nach derzeitigem Kenntnisstand auszuschließen. Die FFH-Verträglichkeitsprüfung zu diesem Vorhaben kommt zu dem Ergebnis, dass erhebliche Beeinträchtigungen des FFH-Gebietes in seinen für die Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteilen ausgeschlossen werden können. Zu berücksichtigende Kumulationswirkungen liegen nicht vor. Zu berücksichtigende Kumulationswirkungen liegen nicht vor. Zu berücksichtigende Kumulationswirkungen liegen nicht vor. Zu berücksichtigende Kumulationswirkungen liegen nicht vor. Planungsbüro LAUKHUF 63

68 Projekte Begründung Bewertung der Kumulationswirkung Aufgrund der Entfernung zu der geplanten 380-KV-Freileitung ist nicht mit einer kumulativen Wirkung zu rechnen. Es ist davon auszugehen, dass die vorliegenden Projekte nicht geeignet sind, zu einer kumulativen Beeinträchtigung des FFH-Gebietes zu führen. Planungsbüro LAUKHUF 64

69 8 Fazit Bei dem beantragten Vorhaben handelt es sich um einen Neubau einer 380-kV- Freileitungstrasse, die das FFH-Gebiet Salzach und Unterer Inn (Gebiets-Nr. DE ) auf einer Länge von ca. 820 m überspannt. Die Trasse verläuft zu einem Teil in der Trasse einer bestehenden und rückzubauenden 220-kV-Freileitungstrasse. Durch die Erhöhung der Masten unter Berücksichtigung der Endaufwuchshöhen der im Gebiet vorhandenen Baumarten ist die betriebsbedingte Freihaltung eines Schutzstreifens nicht erforderlich (Maßnahmen zur Schadensbegrenzung). Damit können negative Auswirkungen von vorhabenbedingten Wirkprozessen auf die Erhaltungsziele des Schutzgebietes verhindert werden. Projektwirkungen auf Lebensraumtypen des Anhangs I FFH-RL sowie Arten des Anhangs II FFH-RL und andere bedeutende Arten der Flora und Fauna können ausgeschlossen werden. Es besteht keine vorhabenbedingte Möglichkeit der Beeinträchtigungen des Fauna- Flora-Habitat-Gebietes Salzach und Unterer Inn (Gebiet Nr. DE ) in seinen maßgeblichen Bestandteilen. Planungsbüro LAUKHUF 65

70 9 Literatur und Quellen BayLfU & BayLWF 2010 BayLfU 2004 BayLfU 2012 BayLfU 2014 BayLfU 2015a BayLfU 2015b Berthold 1976 BfN 2016 BNatSchG EnWG Büro für Freilandökologie und Naturschutzplanung 2015 FFH-RL Oelke 1974 Planungsbüro LAUKHUF 2011 Ralph & Scott 1981 Regierung von Niederbayern 2015a Bayerisches Landesamt für Umwelt & Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft 2010: Handbuch der Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie in Bayern Bayerisches Landesamt für Umwelt: Standard-Datenbogen zu dem FFH-Gebiet Salzach und Unterer Inn (Gebietsnummer DE ). Bayerisches Landesamt für Umwelt: NATURA 200 Tier- und Pflanzenarten: Schmetterlinge, Augsburg 2012 Bayerisches Landesamt für Umwelt: Bayerisches Fachinformationssystem Naturschutz, Biotopkartierung Bayern, Stand Bayerisches Landesamt für Umwelt: Bayerisches Fachinformationssystem Naturschutz, Artenschutzkartierung, Stand Bayerisches Landesamt für Umwelt: Naturräumliche Gliederung Bayerns nach Ssymank und Meynen/Schmithüsen et al., Stand Berthold, P., 1976: Methoden der Bestandserfassung in der Ornithologie: Übersicht und kritische Betrachtung. Journal of Ornithology 117, Nr. 1: S Bundesamt für Naturschutz: Natura 2000 > Die Lebensraumtypen und Arten (Schutzobjekte) der FFH - und Vogelschutzrichtlinie > Verzeichnis der in Deutschland vorkommenden Arten nach FFH - Richtlinie > Insekten > Euplagia quadripunctaria (Poda, 1761); Februar 2016 Bundesnaturschutzgesetz in der Fassung vom , zuletzt geändert am Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung, Energiewirtschaftsgesetz, Stand Büro für Freilandökologie und Naturschutzplanung: Umweltverträglichkeitserklärung zur 380kV-Leitung St. Peter Staatsgrenze (Ottenhofen/Isar/Pleinting) Naturverträglichkeitserklärung, Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen, FFH-Richtlinie geändert durch Richtlinie 97/62/EG vom 27. Oktober 1997 Oelke, H., 1974: Siedlungsdichte. In: Berthold, P. et al., 1974: Praktische Vogelkunde: Empfehlungen für die Arbeit von Avifaunisten und Feldornithologen. S , Greven. FFH-Verträglichkeitsabschätzung zum FFH-Gebiet , Unterlagen zum Raumordnungsverfahren, Stand Ralph, C. J. & Scott, J. M., 1981: Estimating numbers of terrestrial birds. Studies in Avian Biology 6: S Mündliche Auskunft der Regierung von Niederbayern, Sachgebiet 51, November Planungsbüro LAUKHUF 66

71 Regierung von Niederbayern 2015b Regierung von Niederbayern 2016 RL-BAY 2003 RL-D StMUV 2016 a StMUV 2016 b Südbeck et al herausgabefähige Daten des in Aufstellung befindlichen Managementplans für das FFH-Gebiet "Salzach und Unterer Inn (Gebiet Nr. DE ) in einem sehr frühen Bearbeitungszustand, unveröffentlicht. Gebietsbezogene Konkretisierung der Erhaltungsziele zum FFH-Gebiet , Stand Landesamt für Umweltschutz: Rote Liste gefährdeter Tiere Bayerns, Stand 2003, Schriftenreihe des Bayer. Landesamtes für Umweltschutz Bundesamt für Naturschutz: Rote Listen gefährdeter Tiere, Pflanzen und Pilze Deutschlands, Ausgabe Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz: Vollzugshinweise zur gebietsbezogenen Konkretisierung der Erhaltungsziele der bayerischen Natura 2000-Gebiete, 2016 Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz: Bayerische Verordnung über die Natura Gebiete (Bayerische Natura Verordnung BayNat2000V), 2016 Südbeck, P.,Andretzke, H., Fischer, S., Gedeon, K., Schikore, T., Schröder, K., & Sudfeldt, C. (Hrsg.), 2005: Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschland. 792 S., Radolfzell: Mugler. Abbildungsquellen Bundesamt für Naturschutz 2011 FIN-Web 2015 Natura 2000 Netzwerk Viewer 2015 Bundesamt für Naturschutz: Kartendienst des Bundesamtes für Naturschutz für Schutzgebiete, Stand Bayerisches Fachinformationssystem Naturschutz FIN-WEB (Online-Viewer), Stand European Enviroment Agency (EEA), Copenhagen K, Denmark: Planungsbüro LAUKHUF 67

72 10 Anhang Anhang 1: Standard-Datenbogen für das FFH-Gebiet Planungsbüro LAUKHUF 68

73 Planungsbüro LAUKHUF 69

74 Planungsbüro LAUKHUF 70

75 Planungsbüro LAUKHUF 71

76 Planungsbüro LAUKHUF 72

77 Planungsbüro LAUKHUF 73

78 Planungsbüro LAUKHUF 74

79 Planungsbüro LAUKHUF 75

80 Planungsbüro LAUKHUF 76

81 Planungsbüro LAUKHUF 77

82 Planungsbüro LAUKHUF 78

83 Planungsbüro LAUKHUF 79

84 Planungsbüro LAUKHUF 80

85 Planungsbüro LAUKHUF 81

86 Planungsbüro LAUKHUF 82

87 Anhang 2: Erhaltungsziele für das FFH-Gebiet Planungsbüro LAUKHUF 83

88 Planungsbüro LAUKHUF 84

89 Planungsbüro LAUKHUF 85

Planungsbüro LAUKHUF. FFH-Verträglichkeitsabschätzung. Planungsbüro LAUKHUF. Anlage kV-Freileitung zwischen Altheim Matzenhof (Nr.

Planungsbüro LAUKHUF. FFH-Verträglichkeitsabschätzung. Planungsbüro LAUKHUF. Anlage kV-Freileitung zwischen Altheim Matzenhof (Nr. Planungsbüro LAUKHUF Anlage 17.1 380-kV-Freileitung zwischen Altheim Matzenhof (Nr. B151) Teilabschnitt 1: 380-kV-Freileitung Altheim Adlkofen Auftraggeber TenneT TSO GmbH Bernecker Straße 70 95448 Bayreuth

Mehr

Feststellungsentwurf

Feststellungsentwurf Freistaat Bayern, Staatliches Bauamt Traunstein B 20_830_0,211 bis B 20_830_4,692 PROJIS-Nr.: ---- B 20 Burghausen Marktl 3-streifiger Ausbau Feststellungsentwurf für eine Bundesfernstraßenmaßnahme 3-streifiger

Mehr

Planungsbüro LAUKHUF. Natura Verträglichkeitsabschätzungen. Anlage 17.1

Planungsbüro LAUKHUF. Natura Verträglichkeitsabschätzungen. Anlage 17.1 Planungsbüro LAUKHUF Anlage 17.1 380-kV-Freileitung (Umspannwerk St. Peter am Hart ) Landesgrenze bis Umspannwerk Simbach am Inn Natura-2000- Verträglichkeitsabschätzungen Auftraggeber TenneT TSO GmbH

Mehr

Hochwasserschutz Straubing - Vilshofen Hochwasserschutz Stögermühlbach. FFH-Vorprüfung

Hochwasserschutz Straubing - Vilshofen Hochwasserschutz Stögermühlbach. FFH-Vorprüfung GEW I / Isar / Donau Hochwasserschutz Straubing - Vilshofen Hochwasserschutz Stögermühlbach Anlage 3.3.3 Vorhaben: GEW I / Isar / Donau Hochwasserschutz Straubing - Vilshofen Hochwasserschutz Stögermühlbach

Mehr

Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung. EU-Nr.: DE

Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung. EU-Nr.: DE Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil II - Nr. 53 vom 4. Oktober 2017 4 Anlage 2 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung 1. Karpfensee bei Boisterfelde Name: Karpfensee bei Boisterfelde

Mehr

Tabelle 2 Codebezeichnung gemäß der FFH-Richtlinie 1086 Scharlachkäfer (Cucujus cinnaberinus) Waldbestände mit absterbenden oder

Tabelle 2 Codebezeichnung gemäß der FFH-Richtlinie 1086 Scharlachkäfer (Cucujus cinnaberinus) Waldbestände mit absterbenden oder Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Auwälder am Unteren Inn in den Gemeinden Antiesenhofen, Kirchdorf am Inn, Mining, Mörschwang, Mühlheim am Inn, Reichersberg, St. Peter am Hart und den Städten

Mehr

Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung. EU-Nr.: DE

Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung. EU-Nr.: DE Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil II Nr. 41 vom 22. Juni 2018 4 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung Anlage 2 1. Arensnest Name: Arensnest Landes-Nr.: 412 EU-Nr.: DE 3840-302

Mehr

Hochwasserschutz Straubing - Vilshofen Hochwasserschutz Stögermühlbach. FFH-Vorprüfung. FFH-Gebiet Isarmündung

Hochwasserschutz Straubing - Vilshofen Hochwasserschutz Stögermühlbach. FFH-Vorprüfung. FFH-Gebiet Isarmündung GEW I / Isar / Donau Hochwasserschutz Straubing - Vilshofen Hochwasserschutz Stögermühlbach Anlage 3.3.1 Vorhaben: GEW I / Isar / Donau Hochwasserschutz Straubing - Vilshofen Hochwasserschutz Stögermühlbach

Mehr

LANDESGESETZBLATT FÜR OBERÖSTERREICH. Jahrgang 2018 Ausgegeben am 22. Juni

LANDESGESETZBLATT FÜR OBERÖSTERREICH. Jahrgang 2018 Ausgegeben am 22. Juni 1 von 6 LANDESGESETZBLATT FÜR OBERÖSTERREICH Jahrgang 2018 Ausgegeben am 22. Juni 2018 Nr. 51 Verordnung: Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Auwälder am Unteren Inn in den Gemeinden Antiesenhofen,

Mehr

Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung. EU-Nr.: DE

Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung. EU-Nr.: DE Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil II - Nr. 47 vom 13. September 2017 4 Anlage 2 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung 1. Dorchetal Name: Dorchetal Landes-Nr.: 524 EU-Nr.: DE

Mehr

Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung. EU-Nr.: DE

Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung. EU-Nr.: DE Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil II - Nr. 26 vom 11. Mai 2017 4 Anlage 2 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung 1. Buckow Waldsieversdorfer Niederungslandschaft Name: Buckow

Mehr

14. Januar Auftragnehmer:

14. Januar Auftragnehmer: Gutachten zur FFH-Vorprüfung für die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Irschenberg sowie aktualisiert für den Bebauungsplan Sondergebiet Transporte für das Grundstück Fl. Nr. 479/2, Gemeinde

Mehr

Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung. Landes-Nr.: 613

Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung. Landes-Nr.: 613 Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil II - Nr. 60 vom 4. Dezember 2015 5 Anlage 2 (Gebiete 1 bis 15) 1. Alteno-Radden Ergänzung Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung Name: Alteno-Radden

Mehr

Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung. EU-Nr.: DE

Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung. EU-Nr.: DE Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil II - Nr. 40 vom 24. Juli 2017 4 Anlage 2 1. Der Loben Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung Name: Der Loben (Zusammenlegung der Gebiete Der

Mehr

SANIERUNG UNTERE SALZACH

SANIERUNG UNTERE SALZACH T e c h n i s c h e s B ü r o f ü r B i o l o g i e Dr. Josef Eisner Tel.: 0664 4218522, e-mail: tb.eisner@aon.at Grünmarkt 1, A-4400 Steyr SANIERUNG UNTERE SALZACH Auswirkungen auf die Zielsetzungen der

Mehr

Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung

Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil II Nr. 19 vom 8. März 2018 4 Anlage 2 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung 1. Cumlosen-Wittenberge-Rühstädter Elbniederung Name: Cumlosen-Wittenberge-Rühstädter

Mehr

Überschrift Unterüberschrift. Umsetzung der EU-Richtlinien "Natura 2000" in Sachsen-Anhalt

Überschrift Unterüberschrift. Umsetzung der EU-Richtlinien Natura 2000 in Sachsen-Anhalt Natura NATURA 2000 Die Nationalrechtliche neue Verordnung Sicherung Umsetzung der EU-Richtlinien "Natura 2000" in Sachsen-Anhalt Einführung NATURA 2000 Natura Nationalrechtliche 2000 Sicherung FFH-Gebiet

Mehr

Verordnung. 1 Bezeichnung

Verordnung. 1 Bezeichnung Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der das Gebiet Unteres Steyr- und Ennstal als Europaschutzgebiet bezeichnet und mit der ein Landschaftspflegeplan für dieses Gebiet erlassen wird Auf Grund des 15

Mehr

Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung. EU-Nr.: DE

Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung. EU-Nr.: DE Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil II - Nr. 27 vom 12. Mai 2017 4 Anlage 2 1. Bergen-Weißacker Moor Name: Bergen-Weißacker Moor Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung Landes-Nr.:

Mehr

Unterlagen zur FFH-Verträglichkeitsprüfung für das FFH-Gebiet DE Untere Illerauen

Unterlagen zur FFH-Verträglichkeitsprüfung für das FFH-Gebiet DE Untere Illerauen Anlage 11 Hochwasserschutz Senden ST Freudenegg, BA 05, Gew. I, Iller Unterlagen zur FFH-Verträglichkeitsprüfung für das FFH-Gebiet DE 7726-371 Untere Illerauen Auftraggeber Wasserwirtschaftsamt Donauwörth

Mehr

Was sagt die FFH-Richtlinie zu Schutz, Management und Erhaltungszielen von Natura 2000?

Was sagt die FFH-Richtlinie zu Schutz, Management und Erhaltungszielen von Natura 2000? Was sagt die FFH-Richtlinie zu Schutz, Management und Erhaltungszielen von Natura 2000? Frank Vassen, Referat D.3 Naturschutz, GD Umwelt, Europäische Kommission NABU talk "Natura 2000 Wie fit ist Deutschland?"

Mehr

Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung. EU-Nr.: DE

Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung. EU-Nr.: DE Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil II Nr. 25 vom 29. März 2018 4 Anlage 2 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung 1. Buckauunterlauf und Nebenfließe Name: Buckauunterlauf und Nebenfließe

Mehr

Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung. EU-Nr.: DE

Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung. EU-Nr.: DE Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil II - Nr. 56 vom 26. Oktober 2017 4 Anlage 2 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung 1. Briesetal Name: Briesetal Landes-Nr.: 428 EU-Nr.: DE 3246-302

Mehr

Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung. EU-Nr.: DE

Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung. EU-Nr.: DE Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil II - Nr. 72 vom 20. Dezember 2017 4 Anlage 2 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung 1. Alte Oderläufe im Oderbruch Name: Alte Oderläufe im Oderbruch

Mehr

FFH Vorprüfung zur Ergänzungssatzung Eppinger Straße, Kraichtal

FFH Vorprüfung zur Ergänzungssatzung Eppinger Straße, Kraichtal Ökologische Leistungen Fußer Dipl. Landschaftsökologe Moritz Fußer Gutachten - Kartierung - Forschung Neureuter Str. 5-7 76185 Karlsruhe 017624860225 moritzfusser@gmx.de www.oekologischegutachten.de FFH

Mehr

Potenzielle Windenergie-Flächen. Stadt Lauda Königshofen

Potenzielle Windenergie-Flächen. Stadt Lauda Königshofen Potenzielle Windenergie-Flächen Stadt Lauda-Königshofen FFH-Verträglichkeitsabschätzungen (FFH-VA) für die FFH-Gebiete 6423-341, 6424-341 und 6523-341 Main-Tauber-Kreis November 2016 Auftraggeber: Stadt

Mehr

Durchbruchstal der Warnow und Mildenitz

Durchbruchstal der Warnow und Mildenitz Durchbruchstal der Warnow und Mildenitz (rund 71 ha) Gebietsbeschreibung Das NABU-Gebiet Durchbruchstal der Warnow und Mildenitz gehört zu einem der beiden großen Warnow-Durchbruchstäler des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Mehr

FFH-VORPRÜFUNG. L 395 / L 470 Kreisverkehrsplatz ANLAGE Umbau der Einmündung zu einem Kreisverkehrsplatz. von NK Station

FFH-VORPRÜFUNG. L 395 / L 470 Kreisverkehrsplatz ANLAGE Umbau der Einmündung zu einem Kreisverkehrsplatz. von NK Station ANLAGE 19.5 FFH-VORPRÜFUNG L 395 / L 470 Kreisverkehrsplatz Umbau der Einmündung zu einem Kreisverkehrsplatz von NK 6511 035 Station bis NK.. Station Baufläche KVP ca. 7.500 m² aufgestellt: Kaiserslautern,

Mehr

Das NABU-Gebiet Lieper Burg

Das NABU-Gebiet Lieper Burg Das NABU-Gebiet Lieper Burg (rund 224 ha) Gebietsbeschreibung Die NABU-Flächen des Gebietes Lieper Burg liegen beiderseits der Grenze zwischen den Landkreisen Rostock und Vorpommern-Rügen, die in diesem

Mehr

Natura 2000 Ein Einblick, ein Überblick

Natura 2000 Ein Einblick, ein Überblick Natura 2000 Ein Einblick, ein Überblick Janine Geisler, Referat Schutzgebiete, Artenschutz Abteilung Naturschutz des MELUND Biosphärenrat am 1. Dezember 2018 in Leck Natura 2000 Ein Einblick, ein Überblick

Mehr

FESTSTELLUNGSENTWURF

FESTSTELLUNGSENTWURF Straßenbauverwaltung: Freistaat Bayern, Autobahndirektion Südbayern Straße / Abschnittsnummer / Station: A92_100_0,975 bis A92_140_3,28 Unterlage 19.2.2 A 92 München - Deggendorf 6-streifiger Ausbau AD

Mehr

Regierungspräsidium Darmstadt

Regierungspräsidium Darmstadt Kompetenz für die Region Rhein-Main/Südhessen Synergieprojekte NATURA 2000/WRRL am Beispiel der Horloff Synergie Natura 2000 Synergie WRRL Synergie Synergie Synergie Synergie Synergie Dezernat V 53.2 Naturschutz

Mehr

FFH-Verträglichkeitsstudie

FFH-Verträglichkeitsstudie Unterlage 14.1 FFH-Verträglichkeitsstudie Planfeststellungsunterlage Gebiets-Nr.: 7744-371 Gebietsname: Salzach und Unterer Inn Gebietstyp: B - FFH-Gebiet (ohne Verbindung zu anderen NATURA 2000-Gebieten)

Mehr

Die Sieg als FFH-Gebiet Was macht die Sieg im europäischen Verbundsystem so wertvoll?

Die Sieg als FFH-Gebiet Was macht die Sieg im europäischen Verbundsystem so wertvoll? Die Sieg als FFH-Gebiet Was macht die Sieg im europäischen Verbundsystem so wertvoll? Dr. Andreas Weih Die Sieg als FFH-Gebiet Gliederung Das Europäische Schutzgebietsnetz NATURA 2000 Die Sieg im NATURA

Mehr

Anlage 1 (zu 1 Nr. 1 BayNat2000V)

Anlage 1 (zu 1 Nr. 1 BayNat2000V) Anlage (zu Nr. BayNat2000V) Liste der FFH-Gebiete mit den jeweils gebietsspezifischen Lebensraumtypen nach Anhang I (sortiert nach EU-Code) bzw. Arten nach Anhang II der Richtlinie 92/43/EWG (alphabetisch

Mehr

FFH - Verträglichkeitsabschätzung (Unterlage 19.2 der RE 2012)

FFH - Verträglichkeitsabschätzung (Unterlage 19.2 der RE 2012) FFH - Verträglichkeitsabschätzung ( der RE 2012) Inhaltsverzeichnis 1 Anlass und Aufgabenstellung... 2 2 Beschreibung des FFH-Gebiets DE 7939-301 "Innauen und Leitenwälder" und seiner Erhaltungsziele...

Mehr

Entwurf von hydrogeothermischen Anlagen an deutschen Straßentunneln. Christian Moormann Patrik Buhmann

Entwurf von hydrogeothermischen Anlagen an deutschen Straßentunneln. Christian Moormann Patrik Buhmann Anlage XVI zu: Entwurf von hydrogeothermischen Anlagen an deutschen Straßentunneln von Christian Moormann Patrik Buhmann Institut für Geotechnik (IGS) Universität Stuttgart Berichte der Bundesanstalt für

Mehr

Synergien EG-WRRL mit Natura-2000

Synergien EG-WRRL mit Natura-2000 Synergien EG-WRRL mit Natura-2000 Gebietsforum zur Umsetzung der EG- Wasserrahmenrichtlinie Andreas Haubrok Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 51 (Naturschutz) andreas.haubrok@brd.nrw.de Seite 1 Synergien

Mehr

Klimawandel: lokales und regionales Naturschutzmanagement

Klimawandel: lokales und regionales Naturschutzmanagement Regionales Management von Klimafolgen in der Metropolregion Hannover-Braunschweig-Göttingen Klimawandel: lokales und regionales Naturschutzmanagement Expertenrunde am 31.03.2011 in Hannover Dipl.-Ing.

Mehr

Das FFH-Gebiet Zwester Ohm ( ) und der Maßnahmenplan. Thema des Vortrags. Fachbereich Ländlicher Raum und Verbraucherschutz

Das FFH-Gebiet Zwester Ohm ( ) und der Maßnahmenplan. Thema des Vortrags. Fachbereich Ländlicher Raum und Verbraucherschutz Das FFH-Gebiet Zwester Ohm (5218-303) und der Maßnahmenplan Thema des Vortrags FFH EU-RL zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie wildlebende Tiere und Pflanzen v. 1992 Natura 2000 Zusammenhängendes

Mehr

Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung. EU-Nr.: DE

Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung. EU-Nr.: DE Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil II Nr. 32 vom 7. Mai 2018 4 Anlage 2 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung 1. Alte Spreemündung Name: Alte Spreemündung Landes-Nr.: 58 EU-Nr.:

Mehr

FIS FFH- Verträglichkeitsprüfung

FIS FFH- Verträglichkeitsprüfung FIS FFH- Verträglichkeitsprüfung Umgang mit Summationsund Erheblichkeitsprüfung - Konvention, Hinweise Beispiel - Ulrike Biedermann, FB 22 Planungsbeiträge zu Naturschutz und Landschaftspflege, Biotopverbund

Mehr

1. Änderung und Ergänzung des Regionalen Raumordungsprogramms für den Landkreis Leer Sachlicher Teilabschnitt Windenergie.

1. Änderung und Ergänzung des Regionalen Raumordungsprogramms für den Landkreis Leer Sachlicher Teilabschnitt Windenergie. Landkreis Leer Kreisverwaltung 1. Änderung und Ergänzung des Regionalen Raumordungsprogramms für den Landkreis Leer 2006 Sachlicher Teilabschnitt Windenergie Entwurf - Teil 3 der Begründung - Teil 3 -

Mehr

FFH- und SPA-Vorprüfung zum Bebauungsplan Gewerbegebiet Lepperding, Stadt Laufen

FFH- und SPA-Vorprüfung zum Bebauungsplan Gewerbegebiet Lepperding, Stadt Laufen zum Bebauungsplan Gewerbegebiet Lepperding, Stadt Laufen Auftraggeber: Stadt Laufen Auftragnehmer: ifanos planung Bärenschanzstraße 73 90429 Nürnberg Tel.: 0911-27 44 88 0 k.demuth@ifanos-planung.de Projektleitung:

Mehr

Stadt Einbeck. Bebauungsplan Nr. 60 Weinberg. Unterlage zur Prüfung der Verträglichkeit. mit Natura Stand 09/03

Stadt Einbeck. Bebauungsplan Nr. 60 Weinberg. Unterlage zur Prüfung der Verträglichkeit. mit Natura Stand 09/03 Stadt Einbeck Bebauungsplan Nr. 60 Weinberg Unterlage zur Prüfung der Verträglichkeit mit Natura 2000 Stand 09/03 M. Roger und St. Wirz Hannover 2003 PLANUNGSBÜRO DIPL.-ING. STEFAN WIRZ Beratender Ingenieur

Mehr

AMTSBLATT. für die Stadt Templin. . Jahrgang Nr. Templin, den..

AMTSBLATT. für die Stadt Templin. . Jahrgang Nr. Templin, den.. AMTSBLATT für die Stadt Templin. Jahrgang Nr. Templin, den.. Inhaltsverzeichnis Seite Bekanntmachung des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft 1. Änderung der Verordnung über

Mehr

Synergien EG-WRRL mit Natura-2000

Synergien EG-WRRL mit Natura-2000 Synergien EG-WRRL mit Natura-2000 Gebietsforum zur Umsetzung der EG- Wasserrahmenrichtlinie Andreas Haubrok Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 51 (Naturschutz) www.brd.nrw.de Seite 1 Synergien EG-WRRL

Mehr

Informationsveranstaltung zur Managementplanung

Informationsveranstaltung zur Managementplanung Informationsveranstaltung zur Managementplanung Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (kurz FFH-Gebiet) Oberes Temnitztal Ergänzung Walsleben, 24.05.2018 FFH-Managementplanung Oberes Temnitztal Ergänzung Abgrenzung

Mehr

Feststellungsentwurf

Feststellungsentwurf Freistaat Bayern, Staatliches Bauamt Traunstein B 20_480_1,760 bis B 20_420_7,068 PROJIS-Nr.: 0900140010 B 20 Freilassing Burghausen Feststellungsentwurf für eine Bundesfernstraßenmaßnahme - FFH - Vorprüfung

Mehr

Prof. Dr. Michael Pfohl. Waldbewirtschaftung in FFH- Gebieten im Kontext des Umweltstrafrechts

Prof. Dr. Michael Pfohl. Waldbewirtschaftung in FFH- Gebieten im Kontext des Umweltstrafrechts Prof. Dr. Michael Pfohl Waldbewirtschaftung in FFH- Gebieten im Kontext des Umweltstrafrechts 1980: 1. Gesetz zur Bekämpfung der Umweltkriminalität 1994: 2. Gesetz zur Bekämpfung der Umweltkriminalität

Mehr

FESTSTELLUNGSENTWURF

FESTSTELLUNGSENTWURF Straßenbauverwaltung: Freistaat Bayern, Autobahndirektion Südbayern Unterlage 19.2 Straße / Abschnittsnummer / Station: A8_1020_2,470 bis A8_1020_5,160 A 8 München - Rosenheim Nachträgliche Lärmvorsorge

Mehr

STELLUNGNAHME DER KOMMISSION. vom

STELLUNGNAHME DER KOMMISSION. vom EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 29.5.2012 C(2012) 3392 final STELLUNGNAHME DER KOMMISSION vom 29.5.2012 auf Ersuchen Deutschlands nach Artikel 6 Absatz 4 Unterabsatz 2 der Richtlinie 92/43/EWG des

Mehr

Staatliches Amt für Umwelt und Natur (StAUN) Neubrandenburg

Staatliches Amt für Umwelt und Natur (StAUN) Neubrandenburg Staatliches Amt für Umwelt und Natur (StAUN) Neubrandenburg FFH-Managementplanung für das FFH-Gebiet DE 2545-303 Tollensesee mit Zuflüssen und umliegenden Wäldern UmweltPlan GmbH: Dipl.-Ing. Antje Sluschny,

Mehr

Amtsbfatt. für den Landkreis. 06erspreerwal2f - Lausitz. Senftenberg, 19. Oktober 2017 Nr. 09/2017. Inhaltsverzeichnis: Seite

Amtsbfatt. für den Landkreis. 06erspreerwal2f - Lausitz. Senftenberg, 19. Oktober 2017 Nr. 09/2017. Inhaltsverzeichnis: Seite Amtsbfatt für den Landkreis 06erspreerwal2f - Lausitz Jahrgang 24 Senftenberg, 19. Oktober 2017 Nr. 09/2017 Herausgeber: Land kreis Oberspreewa Id-Laus itz 1 Dubinaweg 01, 01968 Senftenberg landrat@osronline.de

Mehr

Loopleitung LEW von Epe (Kreis Borken) nach Werne (Kreis Unna)

Loopleitung LEW von Epe (Kreis Borken) nach Werne (Kreis Unna) von Epe (Kreis Borken) nach Werne (Kreis Unna) Antragskonferenz zum Raumordnungsverfahren bei der Bezirksregierung Münster (18.03.2014) Untersuchungsrahmen UVU I Grontmij GmbH Friedrich-Mißler-Straße 42

Mehr

Präambel. 1 Naturschutzgebiet

Präambel. 1 Naturschutzgebiet Neufassung der Verordnung über das Naturschutzgebiet "Alte Teichanlage an der Rinderweide" zwecks Anpassung an die FFH-Richtlinie in der Gemarkung Friedrichsburg, Stadt Hessisch Oldendorf, Landkreis Hameln-Pyrmont,

Mehr

FESTSTELLUNGSENTWURF

FESTSTELLUNGSENTWURF Straßenbauverwaltung: Freistaat Bayern, Autobahndirektion Südbayern Straße / Abschnittsnummer / Station: A8_1020_5,794 bis A8_1040_5,733 A 8 München - Rosenheim Nachträgliche Lärmvorsorge Weyarn (L.M.007)

Mehr

Entwurf STELLUNGNAHME DER KOMMISSION. vom 3. Dezember 2010

Entwurf STELLUNGNAHME DER KOMMISSION. vom 3. Dezember 2010 EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 3. Dezember 2010 K(2010) 8438 Entwurf STELLUNGNAHME DER KOMMISSION vom 3. Dezember 2010 auf Ersuchen Deutschlands nach Artikel 6 Absatz 4 Unterabsatz 2 der Richtlinie

Mehr

Ersatzneubau 110-kV-Bahnstromleitung Nr Anlass und Aufgabenstellung Anlass und Ziel der FFH-Vorprüfung... 3

Ersatzneubau 110-kV-Bahnstromleitung Nr Anlass und Aufgabenstellung Anlass und Ziel der FFH-Vorprüfung... 3 Inhaltsverzeichnis 1 Anlass und Aufgabenstellung... 3 1.1 Anlass und Ziel der... 3 1.2 Rechtliche Grundlagen... 3 1.3 Methodische Vorgehensweise... 3 2 Beschreibung der Schutzgebiete und ihrer Erhaltungsziele...

Mehr

Fachliche Eckpunkte des Bundesprogramms Blaues Band Deutschland

Fachliche Eckpunkte des Bundesprogramms Blaues Band Deutschland Politisches Mittagsgespräch des NABU Fachliche Eckpunkte des Bundesprogramms Blaues Band Deutschland Foto: Andreas Anlauf Dr. Andreas Anlauf, Bundesanstalt für Gewässerkunde 16.02.2017 www.bmvi.de Fachliche

Mehr

Rechtliche Rahmenbedingungen bei Trassenplanung im Bereich von Natura Biotopschutz und Entwicklung

Rechtliche Rahmenbedingungen bei Trassenplanung im Bereich von Natura Biotopschutz und Entwicklung Rechtliche Rahmenbedingungen bei Trassenplanung im Bereich von Natura 2000 - Biotopschutz und Entwicklung Bundesbedarfsplangesetz BBPlG vom Juli 2013 Artikel 6 FFH-Richtlinie (3) Pläne oder Projekte, die

Mehr

Übersichtsbegehung Artenschutz. Liebenzeller Straße Flurstück Nr. 337

Übersichtsbegehung Artenschutz. Liebenzeller Straße Flurstück Nr. 337 Übersichtsbegehung Artenschutz zur Klarstellungs-, Einbeziehungs- und Ergänzungssatzung Liebenzeller Straße Flurstück Nr. 337 im Stadtteil Monakam in Bad Liebenzell Landkreis Calw Auftraggeber: Stadt Bad

Mehr

NATURA 2000 Bayern Gebietsbezogene Konkretisierung der Erhaltungsziele

NATURA 2000 Bayern Gebietsbezogene Konkretisierung der Erhaltungsziele NATURA 2000 Bayern Gebietsbezogene Konkretisierung der Erhaltungsziele Gebietstyp: B Stand: 19.02.2016 Gebietsnummer: Gebietsname: Größe: DE5728371 Bundorfer Wald und Quellbäche der Baunach 1558 ha Zuständige

Mehr

Monitoring für das FFH-Gebiet Steinachtal bei Abtsteinach Informationsveranstaltung am Referent: Dr. Marcus Fritsch.

Monitoring für das FFH-Gebiet Steinachtal bei Abtsteinach Informationsveranstaltung am Referent: Dr. Marcus Fritsch. Monitoring für das FFH-Gebiet 6418-351 Steinachtal bei Abtsteinach Informationsveranstaltung am 26.02.2018 Themen des Monitorings: Erfassung und Bewertung von FFH- Lebensraumtypen (LRT) - Vergleich mit

Mehr

Erstinformation. Natura 2000 Managementplan Ablach, Baggerseen und Waltere Moor

Erstinformation. Natura 2000 Managementplan Ablach, Baggerseen und Waltere Moor Erstinformation Natura 2000 Managementplan Ablach, Baggerseen und Waltere Moor Inhaltsverzeichnis Allgemeines Natura 2000 FFH-Gebiet Seite 3 Seite 4 Verfahrenstechnische Details Ablaufschema MaP-Erstellung

Mehr

vollständige Gebietsdaten, Aktualisierung 2015, auf Bundeslandebene (Sachsen) Seite 1 von 6

vollständige Gebietsdaten, Aktualisierung 2015, auf Bundeslandebene (Sachsen) Seite 1 von 6 vollständige Gebietsdaten, Aktualisierung 2015, auf Bundeslandebene (Sachsen) Seite 1 von 6 Filterbedingungen: - Gebietsnummer in 5042-301 - Aktualisierung 2015 Gebiet Gebietsnummer: 5042-301 Gebietstyp:

Mehr

Dokumentation der FFH-Verträglichkeitsabschätzung (FFH-VA)

Dokumentation der FFH-Verträglichkeitsabschätzung (FFH-VA) 10.2 Dokumentation der FFH-Verträglichkeitsabschätzung (FFH-VA) Vorhaben Ökologische Verbesserung, Modernisierung und Sanierung des Ayer Wehrs Antragsteller Erbengemeinschaft Konrad Allgaier Hinterm See

Mehr

B 301 Freising Au i. d. Hallertau Nordostumfahrung Freising. Unterlage zur Verträglichkeitsabschätzung / Vorprüfung für das NATURA 2000 Gebiet

B 301 Freising Au i. d. Hallertau Nordostumfahrung Freising. Unterlage zur Verträglichkeitsabschätzung / Vorprüfung für das NATURA 2000 Gebiet Unterlage zur Verträglichkeitsabschätzung / Vorprüfung für das NATURA 2000 Gebiet DE 7537-301 Isarauen von Unterföhring bis Landshut (FFH-Gebiet) B 301 Freising Au i. d. Hallertau Nordostumfahrung Freising

Mehr

vollständige Gebietsdaten, Aktualisierung 2015, auf Bundeslandebene (Sachsen) Seite 1 von 6

vollständige Gebietsdaten, Aktualisierung 2015, auf Bundeslandebene (Sachsen) Seite 1 von 6 vollständige Gebietsdaten, Aktualisierung 2015, auf Bundeslandebene (Sachsen) Seite 1 von 6 Filterbedingungen: - Gebietsnummer in 5049-303 - Aktualisierung 2015 Gebiet Gebietsnummer: 5049-303 Gebietstyp:

Mehr

Rechtliche Aspekte des Artenschutzes - Wanderbiotope und Rekultivierung -

Rechtliche Aspekte des Artenschutzes - Wanderbiotope und Rekultivierung - Rechtliche Aspekte des Artenschutzes - Wanderbiotope und Rekultivierung - Artenschutzrecht in der Vorhabenszulassung am Gesetz arbeiten Verbotstatbestände ( 44 Abs. 1 BNatSchG) Legalausnahme ( 44 Abs.

Mehr

FFH-Verträglichlichkeitsabschätzung

FFH-Verträglichlichkeitsabschätzung Gemeinde Iffeldorf, Außenbereichssatzung Sanimoor Landkreis Weilheim-Schongau FFH-Verträglichlichkeitsabschätzung Stand: Juli 2017 vogl + kloyer landschaftsarchitekten sportplatzweg 2 82362 weilheim fon

Mehr

FFH-VORPRÜFUNG (SCREENING) HABITATZONE LU GRÜNEWALD

FFH-VORPRÜFUNG (SCREENING) HABITATZONE LU GRÜNEWALD Ville de Luxembourg FFH-VORPRÜFUNG (SCREENING) HABITATZONE LU0001022 GRÜNEWALD PAG FLÄCHE DOMMELDANGE 5 Mai 2016 FFH-Vorprüfung (Screening) Juni 2012 Inhaltsverzeichnis 1. RELEVANZ DER VORPRÜFUNG... 1

Mehr

Informationsveranstaltung zur geplanten Änderung der Verordnung zum Landschaftsschutzgebiet Elm

Informationsveranstaltung zur geplanten Änderung der Verordnung zum Landschaftsschutzgebiet Elm Informationsveranstaltung zur geplanten Änderung der Verordnung zum Landschaftsschutzgebiet Elm Verfahrensablauf zur Änderung der Verordnung: Informationsveranstaltung (18.06.2012) Ausarbeitung der Schutzgebietsverordnung

Mehr

380/110-kV-Leitung (Altenfeld-) Landesgrenze Redwitz Leitungsbezeichnung: LH-07-B157 und Rückbau der 110-kV-Leitung Coburg Redwitz E10018

380/110-kV-Leitung (Altenfeld-) Landesgrenze Redwitz Leitungsbezeichnung: LH-07-B157 und Rückbau der 110-kV-Leitung Coburg Redwitz E10018 380/110-kV-Leitung (Altenfeld-) Landesgrenze Redwitz Leitungsbezeichnung: LH-07-B157 und Rückbau der 110-kV-Leitung Coburg Redwitz E10018 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung gem. 34 BNatSchG für das FFH-Gebiet

Mehr

Artenschutzrechtliche Begutachtung der Gebäude Brackenheimer Straße 21 (ex Kellerei Willy)

Artenschutzrechtliche Begutachtung der Gebäude Brackenheimer Straße 21 (ex Kellerei Willy) der Gebäude Brackenheimer Straße 21 (ex Kellerei Willy) Auftraggeber: p.b.s. Wohnbau GmbH Brackenheim Juni 2017 0. INHALTSVERZEICHNIS 1. EINLEITUNG 3 1.1 Standort des Vorhabens und derzeitige Nutzung 4

Mehr

Europas Naturerbe sichern Bayerns Heimat bewahren

Europas Naturerbe sichern Bayerns Heimat bewahren Europas Naturerbe sichern Europäisches Naturerbe Natura 2000 im Landkreis Berchtesgadener Land Lage, Größe Das FFH-Gebiet Moore und Extensivwiesen bei Berchtesgaden liegt in den Gemeinden Bischofswiesen

Mehr

FFH-Verträglichkeitsstudie: Fachbeitrag zur Verträglichkeitsprüfung FFH-Gebiet Vils von Vilseck bis zur Mündung in die Naab

FFH-Verträglichkeitsstudie: Fachbeitrag zur Verträglichkeitsprüfung FFH-Gebiet Vils von Vilseck bis zur Mündung in die Naab FFH-Verträglichkeitsstudie: Fachbeitrag zur Verträglichkeitsprüfung FFH-Gebiet 6537-371 Vils von Vilseck bis zur Mündung in die Naab zum Vorhaben Regenrückhaltung an der Vils Gemeinde Ensdorf Februar 2017

Mehr

Steckbrief P67: Altheim Matzenhof

Steckbrief P67: Altheim Matzenhof Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie Ste Steckbrief P67: Altheim Matzenhof brief Simbach St. Steckbrief Peter Wo verläuft P67? In Südostbayern verläuft seit den 1930er

Mehr

Nachhaltige forstliche Nutzung mit hinreichenden Alt-und Totholzanteil

Nachhaltige forstliche Nutzung mit hinreichenden Alt-und Totholzanteil Maßnahmenblatt Nr. 1 Konflikt oder Analyse/Bewertung: Wälder, keine Intensivierung der forstlichen Nutzung LRT: 9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) LRT: 9160 Subatlantischer oder mitteleuropäischer

Mehr

FFH-Managementplanung DE Stauchmoräne nördlich von Remplin

FFH-Managementplanung DE Stauchmoräne nördlich von Remplin FFH-Managementplanung DE 2242-302 Stauchmoräne nördlich von Remplin 1. Informationsveranstaltung Malchin, 07.03.2016 Gliederung 1. Vorstellung des Projektgebietes, der Lebensraumtypen und Arten 2. Beispiel

Mehr

anlage zum bebauungsplan deining gewerbegebiet tauernfeld 2 mit grünordnungsplan ffh-verträglichkeitsabschätzung

anlage zum bebauungsplan deining gewerbegebiet tauernfeld 2 mit grünordnungsplan ffh-verträglichkeitsabschätzung anlage zum bebauungsplan deining gewerbegebiet tauernfeld 2 mit grünordnungsplan ffh-verträglichkeitsabschätzung gemeinde deining landkreis neumarkt i. d. opf. regierungsbezirk oberpfalz fassung vom 30.11.2011

Mehr

Gemeinde Oberderdingen

Gemeinde Oberderdingen Gemeinde Oberderdingen Geplantes Baugebiet Industriegebiet, 7. Abschnitt (Kreuzgarten) Artenschutzrechtliche Prüfung Auftraggeber: Gemeinde Oberderdingen Amthof 13 75038 Oberderdingen Auftragnehmer: THOMAS

Mehr

FFH- und Vogelschutzgebiet Birzberg, Honigsack/Kappelberg bei Fechingen. - Erhaltungsziele - Stand: Allgemeines Erhaltungsziel:

FFH- und Vogelschutzgebiet Birzberg, Honigsack/Kappelberg bei Fechingen. - Erhaltungsziele - Stand: Allgemeines Erhaltungsziel: Stand: 29.04.19 FFH- und Vogelschutzgebiet 6808-301 Birzberg, Honigsack/Kappelberg bei Fechingen - Erhaltungsziele - Allgemeines Erhaltungsziel: Erhaltung und Gewährleistung der Nicht-Verschlechterung

Mehr

Extensivwiesen in der Ramsau

Extensivwiesen in der Ramsau Auftaktveranstaltung zur Erarbeitung des Managementplans Extensivwiesen in der Ramsau Natura 2000 - Gebiet 8343-372 im Landkreis Berchtesgadener Land Extensivwiese (TF 2) nähe Wirtshaus Unterwirt mit Blick

Mehr

Leitbild für das NABU-Gebiet Warnowtal bei Karnin

Leitbild für das NABU-Gebiet Warnowtal bei Karnin Leitbild für das NABU-Gebiet Warnowtal bei Karnin (rund 114 ha) Gebietsbeschreibung Das NABU-Gebiet Warnowtal bei Karnin gehört zu einem der beiden großen Durchbruchstäler des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Mehr

Gesetz- und Verordnungsblatt

Gesetz- und Verordnungsblatt Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil II Verordnungen 26. Jahrgang Potsdam, den 11. November 2015 Nummer 56 Dritte Verordnung zur Änderung von Verordnungen über Naturschutzgebiete

Mehr

Gemeinde Hardheim. Bebauungsplan Öl- und Schneidmühle. NATURA Vorprüfung. FFH-Gebiet Odenwald und Bauland Hardheim

Gemeinde Hardheim. Bebauungsplan Öl- und Schneidmühle. NATURA Vorprüfung. FFH-Gebiet Odenwald und Bauland Hardheim Gemeinde Hardheim Bebauungsplan Öl- und Schneidmühle NATURA 2000 - Vorprüfung FFH-Gebiet 6322-341 Odenwald und Bauland Hardheim Ingenieurbüro für Umweltplanung Dipl.-Ing. Walter Simon Beratender Ingenieur

Mehr

Rico Kaufmann Referat 24 Flächenschutz, Fachdienst Naturschutz

Rico Kaufmann Referat 24 Flächenschutz, Fachdienst Naturschutz Offenland-Biotopkartierung 2018 im Landkreis Waldshut Rico Kaufmann Referat 24 Flächenschutz, Fachdienst Naturschutz Warum wird kartiert? Gesetzliche Grundlage der Biotopkartierung 30 Bundesnaturschutzgesetz

Mehr

Status quo: Projekt Arbeitsplattform NATURA2000.Wald Gisela Pröll, Katharina Zwettler, Josef Schrank, Gerhard Heilingbrunner

Status quo: Projekt Arbeitsplattform NATURA2000.Wald Gisela Pröll, Katharina Zwettler, Josef Schrank, Gerhard Heilingbrunner Status quo: Projekt Arbeitsplattform NATURA2000.Wald Gisela Pröll, Katharina Zwettler, Josef Schrank, Gerhard Heilingbrunner Workshop FFH-Auenwälder und -Amphibien, 17. November 2016, AKW Zwentendorf Kontakt:

Mehr

Natura 2000: Umsetzungsstand in Deutschland und Rahmenbedingungen für den Wald

Natura 2000: Umsetzungsstand in Deutschland und Rahmenbedingungen für den Wald Natura 2000: Umsetzungsstand in Deutschland und Rahmenbedingungen für den Wald Frank Klingenstein, Bundesumweltministerium, Referat N I 2 (Gebietsschutz, Natura 2000) Warum ist Bayern wichtig? 70.547 km

Mehr

Renaturierung der Queich in Landau 30. Oktober 2018 Aspekte der Planung, Umsetzung und naturschutzfachlichen Begleitung

Renaturierung der Queich in Landau 30. Oktober 2018 Aspekte der Planung, Umsetzung und naturschutzfachlichen Begleitung Renaturierung der Queich in Landau 30. Oktober 2018 Aspekte der Planung, Umsetzung und naturschutzfachlichen Begleitung Bettina Kre GmbH Landschaft AArchitektur Unterdorfstr. 37 + 76889 Oberotterbach +

Mehr

Hansestadt Lübeck. Ersatzneubau Bahnhofsbrücke Lübeck Erläuterungsbericht Anlage 1: FFH-Vorprüfung

Hansestadt Lübeck. Ersatzneubau Bahnhofsbrücke Lübeck Erläuterungsbericht Anlage 1: FFH-Vorprüfung Auftraggeber: Hansestadt Lübeck Vorhaben: Ersatzneubau Bahnhofsbrücke Lübeck Unterlage: 12 Ergebnisse landschaftspflegerischer Begleitplanung 12.1 Erläuterungsbericht Anlage 1: FFH-Vorprüfung INROS LACKNER

Mehr

Managementplanung Leitsakgraben. Managementplanung Natura 2000 im Land Brandenburg

Managementplanung Leitsakgraben. Managementplanung Natura 2000 im Land Brandenburg Managementplanung Natura 2000 im Land Managementplan für das FFH-Gebiet Leitsakgraben DE 3343-301 1 Gliederung der Präsentation Überblick FFH-Gebiet Warum sind Maßnahmen notwendig? Maßnahmenvorschläge

Mehr

Feststellungsentwurf

Feststellungsentwurf Ertüchtigung der Stützbauwerke am Bodenberg Bau-km 0+000 bis Bau-km 1+186 B 21_100_2,774 bis B 21_100_3,960 Feststellungsentwurf vom 30.01.2017 Unterlage 19.3 Feststellungsentwurf für eine Bundesfernstraßenmaßnahme

Mehr

Notwendigkeit des Arten- und Habitatschutzes Einführung

Notwendigkeit des Arten- und Habitatschutzes Einführung P. Schütz Notwendigkeit des Arten- und Habitatschutzes Einführung 16./17.09.2015 Dr. Ernst-Friedrich Kiel MKULNV, Referat III-4 (Biotop- und Artenschutz, Natura 2000, Klimawandel und Naturschutz, Vertragsnaturschutz)

Mehr

vollständige Gebietsdaten, Aktualisierung 2015, auf Bundeslandebene (Sachsen) Seite 1 von 7

vollständige Gebietsdaten, Aktualisierung 2015, auf Bundeslandebene (Sachsen) Seite 1 von 7 vollständige Gebietsdaten, Aktualisierung 2015, auf Bundeslandebene (Sachsen) Seite 1 von 7 Filterbedingungen: - Gebietsnummer in 5048-302 - Aktualisierung 2015 Gebiet Gebietsnummer: 5048-302 Gebietstyp:

Mehr

Die Umsetzung von Natura 2000 in Rheinland- Pfalz

Die Umsetzung von Natura 2000 in Rheinland- Pfalz Die Umsetzung von Natura 2000 in Rheinland- Pfalz Mitgliederversammlung des Waldbesitzerverbandes am 10.12.2012 in Boppard Folie 1 Die Grundlagen Natura 2000 UN Übereinkommen über die biologische Vielfalt

Mehr

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Gemeinde Wain Gewerbegebiet Industriestraße Flurstücke Nr. 97/6 u. 93 in Wain: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 11. Januar 2016 Gemeinde Eberhardzell Gewerbegebiet Industriestraße Flurstücke Nr. 97/6

Mehr

vollständige Gebietsdaten, Aktualisierung 2015, auf Bundeslandebene (Sachsen) Seite 1 von 7

vollständige Gebietsdaten, Aktualisierung 2015, auf Bundeslandebene (Sachsen) Seite 1 von 7 vollständige Gebietsdaten, Aktualisierung 2015, auf Bundeslandebene (Sachsen) Seite 1 von 7 Filterbedingungen: - Gebietsnummer in 5049-302 - Aktualisierung 2015 Gebiet Gebietsnummer: 5049-302 Gebietstyp:

Mehr