Swisscanto Gruppe Europaallee Zürich Telefon Fax Zürich, 21. Mai 2014

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1 Swisscanto Gruppe Europaallee Zürich Telefon Fax Zürich, 21. Mai Swisscanto Umfrage Schweizer Pensionskassen Die Schweizer Pensionskassen 2014 Referat von Dr. Gérard Fischer zum Thema "Systemreform für ein gesundes Vorsorgesystem?" Sehr geehrte Damen und Herren Systemreform für ein gesundes Vorsorgesystem? Oder für eine gute Vorsorge? Die Meinungen über den Zustand unserer beruflichen Vorsorge sind offensichtlich geteilt. In der gleichen Woche finden sich in den Medien Aussagen, dass die Pensionskassen ihre finanzielle Situation verbessert haben oder auf sicheren Füssen stehen. Gleichzeitig heben andere Zeitungen hervor, dass viele Pensionskassen ungenügend gedeckt sind, und 13 Prozent der Vorsorgeeinrichtungen ein hohes oder eher hohes Risiko aufweisen. Aus Sicht der Konsumenten, oder in diesem Fall der Versicherten, fasst der Titel im K-Tipp die Befindlichkeit zusammen unter "Pensionskassen: Milliarden-Bschiss". Die Bilanz hält fest "Baustelle Rente". Woher kommen diese unterschiedlichen Sichten? 14. Swisscanto Umfrage Schweizer Pensionskassen /13

2 Die Unterschiede entstehen aufgrund der verschiedenen Perspektiven. Der Versicherte, der einzahlt oder eine Rente bezieht, hat eine andere Sicht als die Verantwortlichen für die Vorsorgeeinrichtungen, die das Vorsorgesystem bilden. Die ersten beiden Aussagen betreffen das Vorsorgesystem: 1. Fast alle Vorsorgeeinrichtungen haben im letzten Jahr ihre Situation abermals verbessert! Bei einer durchschnittlichen Performance von 6,26% sind praktisch alle Vorsorgeeinrichtungen besser dran im Vergleich zum Vorjahr. Ausnahmen sind diejenigen, deren Rendite unter der Zunahme der Verbindlichkeiten lag. 2. Die vermögensgewichteten Deckungsgrade der Vorsorgeeinrichtungen sind wieder fast genau gleich hoch wie 2004! privatrechtliche Vorsorgeeinrichtungen 110,3%, öffentlich-rechtliche Vorsorgeeinrichtungen 92,6% Diese Aussagen gelten für die Vorsorgeeinrichtungen der Swisscanto Umfragen. Es bedeutet, dass im Mittel die Vorsorgeeinrichtungen wieder gleich kapitalisiert sind wie vor 10 Jahren. Weil unterdessen die Neurentner länger leben, aber auch der Umwandlungssatz angepasst worden ist, gibt es trotzdem noch Unterschiede, aber insgesamt ist die finanzielle Situation praktisch gleich wie damals. Wie präsentiert sich die Vorsorge aus der Sicht der Versicherten? 14. Swisscanto Umfrage Schweizer Pensionskassen /13

3 3. Seit 2004 haben die Rentenansprüche der Neurentner um -9.4% abgenommen. Der Grund liegt im Umwandlungssatz, der in den letzten Jahren kontinuierlich gesenkt worden ist und heute im Durchschnitt bei 6,3% liegt. Um die Rentenansprüche gleich zu halten, müssen die heutigen Aktiven mehr Sparkapital bilden um gleich hohe Renten zu erhalten. Ein wichtiger Grund liegt in der längeren Lebenserwartung der Neurentner, was dazu führt, dass das Sparkapital für eine längere Zeit ausreichen muss. Ein weiterer Grund liegt in den tieferen erwarteten Erträgen, vorab der Zinsen, so dass der Beitrag der Märkte tiefer ausfällt im Vergleich zu früher. 4. Seit 2004 haben die Vorsorgeeinrichtungen im Mittel +41% (3.5% p.a.) Gewinne an den Märkten erzielt. Die mittlere Verzinsung der Sparguthaben in der gleichen Periode lag bei 29% (2.5% p.a.). Der Versicherte fragt sich, wo denn die Differenz von 15% Prozentpunkten geblieben ist. Während vor 14 Jahren von Rentenklau gesprochen wurde, wird jetzt ein Milliarden-Bschiss vermutet. Offensichtlich spielt es eine Rolle, ob man die Vorsorge, also die Renten der Versicherten, oder die Vorsorgeeinrichtungen bewahren will. Art. 111 der Bundesverfassung verlangt zwei Dinge: 1. Der Bund trifft Massnahmen für eine ausreichende Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge. Als erstes Ziel genannt wird eine ausreichende Vorsorge. Im Rahmen der späteren Gesetzgebung wurde etwas näher umschrieben, wie hoch die Leistungsziele aller Vorsorgesysteme sind, nämlich rund 60% des letzten Einkommens. Für tiefe Einkommen liegen die Leistungsziele höher, was mit einer Kombination der AHV und Rente erreicht wird. Zweitens wird verlangt: 2. Der Bund sorgt dafür, dass die eidgenössische Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung sowie die berufliche Vorsorge ihren Zweck dauernd erfüllen können. Dieser Zusatz ist sinnvoll, weil das erste Ziel nicht erreicht werden kann, wenn die Vorsorgeeinrichtungen plötzlich keine Renten mehr bezahlen könnten oder wenn das Sparkapital der Versicherten gefährdet wäre. Offensichtlich besteht ein Zielkonflikt zwischen dem ersten und zweiten Ziel. Wenn die heute bezahlten Beiträge zu tief oder die Renten zu hoch sind, gefährdet man die zukünftigen Renten. Wenn man die Vorsorgeeinrichtungen zu sicher macht, werden die Kosten zu hoch, so dass keine angemessenen Renten mehr möglich wären. Es stellt sich die Frage, ob in der politischen Diskussion nach wie vor die richtigen Ziele, nämlich in erster Linie eine ausreichende Vorsorge, verfolgt werden. Erlauben Sie mir dazu einen Exkurs. 14. Swisscanto Umfrage Schweizer Pensionskassen /13

4 Auf diesem Bild sehen Sie den Flughafen Zürich mit seinen An- und Abflugrouten für die Flugzeuge. Die blauen Routen sind Anflugrouten der Flugzeuge inkl. dem Weg bei einem Missed Approach d.h. wenn das Flugzeug durchstarten muss. Die gelben Routen sind die Startrouten die geflogen werden, nachdem ein Flugzeug gestartet ist. Welche Routen jeweils in Betrieb sind, entscheidet die Flugleitung. Die kleine hellrote Fläche ist die Stadt, die man nicht überfliegen will. Das Bild ist eindrücklich. Alles sieht wohlgeordnet und gut durchdacht aus. Ziel dieses Systems ist, dass der Flugverkehr sicher ist. Nicht zufällig heisst die Europäische Luftaufsichtsbehörde, dem auch das BAZL unterstellt ist, European Aviation Safety Agency. Die ganzen ausführlichen internationalen Vorschriften im Flugverkehr sind geschaffen worden, um den Flugverkehr auf die Sicherheitsstandards zu bringen, die wir heute haben. 14. Swisscanto Umfrage Schweizer Pensionskassen /13

5 Auf dem nächsten Bild werden nur noch eine Anflug- (blau) und zwei Abflugrouten (gelb) gezeigt. Die roten Punkte zeigen die Gefahrenstellen, oder Hotspots. Immer dort, wo sich die An- und Abflugrouten kreuzen, besteht eine Kollisionsgefahr, wenn zwei Flugzeuge gleichzeitig dort sind. Der Flughafen Zürich hat mit drei gekreuzten Pisten noch mehrere solche mit roten Punkten gekennzeichnete Hotspots. Weshalb lässt man solche geplanten Gefahrenpunkte zu, wenn doch die Sicherheit oberstes Ziel der ganzen An- und Abflugverfahren ist? Insbesondere, wenn man es mit einfachen Mitteln sicherer machen könnte? 14. Swisscanto Umfrage Schweizer Pensionskassen /13

6 Zum Beispiel indem die Abflugroute etwas weiter südlich verlegt würde. Weshalb nimmt man die erhöhten Risiken in Kauf, wenn man bedenkt, dass pro Jahr rund 25 Millionen Passagiere diese Risiken tragen, ob sie es wissen oder nicht? Dafür gibt es verschiedene Gründe. Einerseits die Natur in Form von Wetter, Winden, Topografie und der Leistungsfähigkeit der Flugzeuge. Es gibt aber auch andere Gründe, die einen grossen Einfluss auf die Routen haben. Dazu gehören Kosten, Zeit oder Lärmschutz und Landesgrenzen und Staatsverträge. Die Gesetze der Natur lassen sich nicht aushebeln, aber die von Menschen gesetzten Nachteile sind eine Frage der Ziele und Prioritäten. Für die Fluggäste sind dies keine wirklich guten Gründe. Sie werden sich jetzt fragen, ob hier nicht eine Überzeichnung der Risiken des Flughafens Zürich dargestellt wird. Immerhin ist es noch nie zu einer solchen Kollision gekommen jedenfalls nicht in Zürich. Die beiden Darstellungen sind aus einem Schlussbericht der Schweizerischen Unfalluntersuchungsstelle SUST. Diese hat den Fastzusammenstoss zweier startenden Passagierflugzeuge in Zürich untersucht. In den beiden involvierten Flugzeugen waren rund 260 Personen an Bord. Die SUST hat den "Schweren Vorfall" detailliert analysiert und Empfehlungen zum konkreten Fall gemacht. Zusätzlich hat die Unfalluntersuchungsstelle im Rahmen des Berichtes aber auch ein sogenanntes systemisches Sicherheitsdefizit festgestellt. Sie halten ausdrücklich fest, dass das ganze System anfällig ist. Als Grund weisen sie darauf hin, dass es seit dem Jahr 2000 zu 12 vergleichbar schweren Vorfällen gekommen ist. Die Untersuchungen haben zu 19 Sicherheitsempfehlungen geführt. Das System funktioniert nur, wenn niemand einen Fehler macht, es hat aber zu viele solcher kritischen Hotspots. Auch wenn alle Beteiligten ihr Bestes geben, führen die Schwachstellen des Systems zu gefährlichen Situationen und erhöhen die Unfallgefahr. Ursache für einen Teil dieser Schwachstellen sind Kompromisse, die wegen Fluglärm, Kosten oder anderen politischen Gründen gemacht wurden. Das Ziel der Sicherheit wird zurückgestellt, weil andere Ziele höher gewichtet werden. In der Vorsorge haben wir ebenfalls ein sehr komplexes System geschaffen. Dieses hat schon mehrere Finanzkrisen, darunter die jüngste, insgesamt gut überstanden. Trotzdem sind viele unzufrieden. Die unterschiedliche Beurteilung kommt daher, dass das ursprüngliche Ziel der Altersvorsorge, nämlich eine ausreichende Vorsorge zu gewährleisten, zugunsten anderer Ziele immer mehr vernachlässigt wird. 14. Swisscanto Umfrage Schweizer Pensionskassen /13

7 In Analogie zu den Kreuzungspunkten der Flugrouten stellt sich die Frage, welches die kritischen Stellen in der beruflichen Vorsorge sind. Die wichtigsten Hotspots sind: 1. Gruppe der Vorsorgeeinrichtungen mit Unterdeckung In der Swisscanto Umfrage weisen 4% der privatrechtlichen und 62% (42% der vollkapitalisierten) der öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen eine Unterdeckung aus. Insgesamt sind fast eine Million Versicherte in Vorsorgeeinrichtungen, mit einer Unterdeckung und diese sind deshalb nicht ausreichend finanziert. 2. Der politisch vorgegebene Mindestzins Weshalb ist dieser kritisch? Er ist dann problematisch, wenn er höher liegt im Vergleich zu den tatsächlich am Kapitalmarkt erzielbaren Renditen. Dies war in den vergangenen Jahren mindestens zweimal der Fall, wobei einzelne Kassen unter Umständen mehrmals gezwungen wurden, höhere Verzinsungen zu zahlen als sie erwirtschaftet haben. Dies führt jeweils zu einer Abnahme des Deckungskapitals, weil Leistungen erhöht werden ohne dass die Finanzierung vorhanden ist. Für umhüllende Kassen ist er nicht relevant, weil diese tiefer gehen dürfen, solange die Schattenrechnung die Einhaltung des Mindestzinses für das Obligatorium bestätigt. Für gesunde Kassen hat der Mindestzins keinen Einfluss und für schwache Kassen, verschärft er deren finanzielle Lage. Der Mindestzins existiert nur aus politischen Gründen und schadet der Vorsorge mehr als er nützt. 14. Swisscanto Umfrage Schweizer Pensionskassen /13

8 3. Politisch vorgegebener Mindestumwandlungssatz Der Umwandlungssatz legt fest, wieviel Rente bezahlt wird aus dem bestehenden Sparkapital. Er ergibt sich einerseits aus der Lebenserwartung zum Zeitpunkt der Pensionierung und andererseits aus den erwarteten Kapitalmarktzinsen. Dieses Thema wurde schon sehr ausgiebig diskutiert, so dass ich mich kurz fassen kann. Zusammenfassend ist allen klar, dass wenn man Kassen zwingt mittels einem vorgegebenen Umwandlungssatz zu hohe Renten zu bezahlen, die Sanierungsfälle vorprogrammiert sind. Diese dürfen dann unter Umständen über Steuergelder, den Sicherheitsfonds oder andere Umverteilungsmassnahmen von allen mitgetragen werden. 4. Garantierte Renten vs. Risikoträger Heute werden Neurenten weiterhin garantiert mit einer impliziten Renditegarantie. Diese entspricht im Mittel 3,3% (durchschnittlicher technischer Zins inkl. Zunahme Lebenserwartung). Im Markt gibt es sonst keine risikolosen Anlagen, die eine so hohe Rendite zahlen. Deshalb müssen Kassen Strategien wählen mit einer mindestens so hohen erwarteten Rendite mit dem dazugehörenden Risiko. Das Anlagerisiko tragen jedoch in vollem Umfang die Aktiven, die noch keine Rente erhalten. Als Ausgleich bilden die Vorsorgeeinrichtungen Schwankungsreserven, die keine Rentenansprüche auslösen und deshalb eine rentenkürzende Wirkung haben. Das Ergebnis ist, dass obwohl die Märkte eine gute Performance aufweisen, die Spargelder mit viel tieferen Verzinsungen auskommen müssen. Der K-Tipp hat dies Milliarden-Bschiss genannt zwar verständlich, aber nicht richtig, weil das System dies verlangt. 14. Swisscanto Umfrage Schweizer Pensionskassen /13

9 Nachdem wir über die Hotspots der beruflichen Vorsorge gesprochen haben, stellt sich die Frage, welche Probleme das Paket "Altersvorsorge 2020" zu lösen verspricht. Das Paket ist sehr umfangreich Deshalb beschränke ich mich auf die zweite Säule und auch dabei nur auf einen Teil der Massnahmen. 1. Anpassen des Referenzalters für Männer und Frauen auf 65 Jahre Dies soll die Gleichstellung zwischen Mann und Frau verbessern und ist in erster Linie eine Frage der Gleichstellung der Geschlechter. Durch die einseitige Erhöhung des Referenzalters werden auch die Vorsorgeeinrichtungen entlastet. Hauptvorteil dieser Massnahme ist die Festlegung eines Referenzalters anstelle eines fixen Rentenalters, was eine individuelle Pensionierung dann erlaubt, wenn die ausreichende Vorsorge finanziert ist. 2. Erhöhung/Änderung BVG-Altersgutschriften Dabei sollen die Beiträge der Versicherten und des Arbeitgebers erhöht werden. Dies führt zu einem höheren Sparkapital und damit höhere Rentenleistungen. Es ist dies die klassische Kompensationsmassnahme für die Senkung des Umwandlungssatzes. Umhüllende Pensionskassen sind von dieser Anpassung nicht betroffen. 3. Senkung BVG-Eintrittsschwelle auf CHF 14'040 und Einführung des Koordinationsabzuges von 25% des Jahreseinkommen Mit diesen Massnahmen soll ebenfalls mehr Sparkapital angespart werden. Zusätzlich wird damit eine neue Gruppe von Arbeitnehmern an die berufliche Vorsorge angeschlossen. 4. Senkung des BVG-Mindestumwandlungssatz auf 6,0% Eine Massnahme in Richtung der Anpassung an die Marktverhältnisse. Aber sie ist ungenügend und kommt viel zu spät. Die Umsetzung erfolgt nach einer Übergangszeit erst im Jahr 2024, dann wenn die geburtenstarken Jahrgänge bereits pensioniert sind. Das Festhalten an einem Umwandlungssatz der zu hoch und nicht nachhaltig finanziert ist, stellt vor allem sicher, dass eine nächste Revision nach der Revision ansteht. 5. Ausgleichen von Leistungssenkungen der "Übergangsgeneration" durch Belastung des Sicherheitsfonds Die Senkung des Umwandlungssatzes führt zu Senkungen der Rentenansprüche. Aktive, die kurz vor der Pensionierung stehen, haben nur durch Einkauf die Möglichkeit diese Kürzung auszugleichen, aber kaum durch zusätzliche Sparbeiträge. Es ist nachvollziehbar, dass dies ausgeglichen werden soll. Weniger nachvollziehbar ist, dass dazu ein anderes Sicherungsinstrument der zweiten Säule, nämlich der Sicherheitsfonds beigezogen werden soll. Dies schwächt die 2. Säule und führt zu weiteren Umverteilungen, die nicht offen gelegt werden. 14. Swisscanto Umfrage Schweizer Pensionskassen /13

10 6. Erhöhung des Mindestalters für Altersleistungen auf 62 Das Mindestalter liegt heute bei 58 Jahren. Mit der Erhöhung auf 62 Jahre werden in erster Linie die Möglichkeiten zum Einkauf in die Vorsorgeeinrichtungen reduziert. Eine Verbesserung der Altersvorsorge bedeutet dies nicht. Der Grund für diese Massnahme ist fiskalisch begründet. Aus Sicht der ESTV sind die Einzahlungen in die zweite Säule Steuervergünstigungen, die allein für die direkte Bundessteuer 1 Steuerausfälle von geschätzten 3,5 Mrd. p.a. verursachen. Dies soll, aus Sicht der Steuerverwaltung, "verbessert" werden. Der Verfassungsauftrag einer adäquaten Vorsorge spielt bei dieser Massnahme keine Rolle, und einer der Hotspots der zweiten Säule wird auch nicht gelöst. Die Vorlage "Altersvorsorge 2020" befasst sich auch mit der ersten Säule und beinhaltet weitere Vorschläge. Sogar in Diskussionen mit Fachleuten sind die Beurteilungen über die Auswirkungen teilweise recht unterschiedlich. Wir haben in der diesjährigen Umfrage die Teilnehmer nach ihrer Meinung gefragt. Othmar Simeon wird in seinen Ausführungen auf die Antworten eingehen. Insgesamt ist die Beurteilung des Paketes "Altersvorsorge 2020" ernüchternd. Die wirklich kritischen und unfallgefährlichen Stellen, und dazu gehören mindestens zwei vom Gesetzgeber verursachte Probleme, werden nicht gelöst. Hingegen sind im Paket auch Massnahmen enthalten, die mit der beruflichen Vorsorge kaum etwas zu tun haben, oder sogar mehr Schaden anrichten. Die Anwendung des Begriffs "Milliarden-Bschiss" wäre allenfalls auf die vorgeschlagenen Massnahmen zu prüfen, aber weil man auch nicht genau weiss, wer wie viel bezahlt bzw. profitiert, kann nicht einmal diese Aussage belegt werden. Nach Abschluss der Vernehmlassung des Paketes "Altersvorsorge 2020" erfolgt jetzt die Überarbeitung. Ich würde mir wünschen, dass man sich auf die Massnahmen konzentriert, die wirklich zu einer Verbesserung der zweiten Säule führen und den Rest weg lässt. 1 Quelle: Berechnungen Ausfallschätzungen Steuervergünstigungen, EFD, ESTV, ohne Datum 14. Swisscanto Umfrage Schweizer Pensionskassen /13

11 Nach dieser Einführung kommen wir wie gewohnt zur Präsentation der Ergebnisse der 14. Swisscanto Pensionskassenumfrage. Erfreulich ist die anhaltend hohe und freiwillige Beteiligung der Vorsorgeeinrichtungen, so dass wir eine aussagekräftige Umfrage mit einer langen Zeitreihe weiterführen können. An der 14. Swisscanto-Umfrage haben sich 370 Kassen beteiligt. Gemessen am verwalteten Vorsorgevermögen wurde mit CHF 506 Mrd. ein neuer Rekord erzielt. Erfasst wurden rund 2,8 Mio. versicherte Personen, davon 2,1 Mio. Aktive und 0,7 Mio. Rentnerinnen und Rentner. Die Umfrage repräsentiert damit rund 75% des Vorsorgevermögens und 61% der Versicherten in der Schweiz. Damit war die Beteiligung an der Umfrage trotz der schrumpfenden Anzahl der Vorsorgeeinrichtungen einmal mehr ausgezeichnet. 14. Swisscanto Umfrage Schweizer Pensionskassen /13

12 Die Vorsorgevermögen von CHF 506 Mrd. teilen sich auf in CHF 312 Mrd. von privatrechtlichen und CHF 194 Mrd. von öffentlich-rechtlichen Kassen. Im Vergleich zum Gesamtmarkt ist der Vermögensanteil der öffentlich-rechtlichen Kassen höher. Öffentlich-rechtliche Kassen haben bis Ende 2012 entschieden, ob sie die Voll- oder Teilkapitalisierung mindestens 80% Deckungsgrad in spätestens 40 Jahren wählen. CHF 133 Mrd. Vorsorgevermögen sind vertreten von öffentlich-rechtlichen Kassen mit Vollkapitalisierung, während CHF 61 Mrd. von Kassen stammen, die eine Teilkapitalisierung gewählt haben. Wenn wir wissen wollen, wie es um die 2. Säule in der Schweiz steht, sind vor allem die grossen Kassen repräsentativ, weil sie am meisten Versicherte haben. 14. Swisscanto Umfrage Schweizer Pensionskassen /13

13 Die Grafik zeigt die breite Streuung der Umfrageteilnehmer nach der Anzahl Versicherter. Die grösste Anzahl der teilnehmenden Vorsorgeeinrichtungen haben zwischen versicherte Personen. 59 Vorsorgeeinrichtungen weisen einen Versichertenbestand aus mit mehr als Versicherten. Diese Konzentration drückt sich auch in der Grösse der Kassen aus, sind doch 85% des Vorsorgevermögens in Vorsorgeeinrichtungen mit verwalteten Vermögen von über CHF 1 Mrd. 14. Pensionskassenumfrage Bevor ich das Wort dem nächsten Referenten übergebe möchte ich allen Beteiligten danken. Ein besonderer Dank gilt unserer langjährigen Partnerorganisation, heute vertreten durch Herrn Michael Lauener, wissenschaftlicher Mitarbeiter des ASIP. Der Pensionskassenverband ASIP hat auch dieses Jahr bei der Erarbeitung des Fragebogens mitgewirkt. Mein Dank gilt: zuerst allen Teilnehmern an der Umfrage. Sie haben den Aufwand auf sich genommen, die Daten zu stellen und zu erfassen, dem Beirat, der bei der Erarbeitung der Fragen massgebend war, mit namhaften Persönlichkeiten aus dem Bereich der 2. Säule, den Referenten und Teilnehmern am Podiumsgespräch sowie den Vertreterinnen und Vertretern von Medien und Presse für ihr Interesse, Ihnen, meine Damen und Herren, danke ich für Ihr Erscheinen. Gerne gebe ich das Wort nun an Herrn Peter Bänziger, der sich mit den anlagetechnischen Ergebnissen und Herausforderungen auseinandersetzen wird. Es gilt das gesprochene Wort. 14. Swisscanto Umfrage Schweizer Pensionskassen /13

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