Mitteilungsblatt. Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

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1 Mitteilungsblatt Ortsgemeinden: Bretzenheim, Dorsheim, Guldental, Langenlonsheim, Laubenheim, Rümmelsheim, Windesheim Mitteilungen & Informationen Jahrgang 49 Nummer 42 Freitag, Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, die 27. Kulturwoche der Verbandsgemeinde Langenlonsheim fand vom bis unter dem Thema 500 Jahre Reformation statt und war ein voller Erfolg. Martin Luther veröffentlichte am 31. Oktober Thesen gegen den Ablassmissbrauch. Ein Ereignis, das in seinen Auswirkungen auf Politik, Religion, Kultur und Gesellschaft von weltgeschichtlicher Bedeutung ist. Den vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern sowie unseren vier Grundschulen und der Realschule plus Langenlonsheim möchte ich für ihr Engagement bei der Vorbereitung und Organisation der Kulturwoche meinen Dank aussprechen. Hierbei gilt mein besonderer Dank dem Koordinator der Kulturwoche, Herrn Werner Schäfer und meiner Mitarbeiterin Maria Külzer. Ein ebenso herzlicher Dank gilt dem Sponsor inngoy, der uns über viele Jahre hinweg mit der Bereitstellung von finanziellen Mitteln maßgeblich unterstützt hat. Herzliche Grüße Michael Cyfka, Bürgermeister Verbandsgemeindeverwaltung Langenlonsheim Naheweinstraße Langenlonsheim Telefon: 06704/929-0 Fax: 06704/ Internet: Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von Uhr Uhr. Donnerstag von Uhr Uhr. Außerhalb dieser Zeiten beraten wir Sie auch gerne telefonisch. Weitere Sprechzeiten während der regelmäßigen Dienstzeiten sind nach Vereinbarung möglich. Das Sachgebiet Soziales und Renten ist bis auf weiteres mittwochs ganztags geschlossen.

2 Seite 2 Amtlicher Teil Freitag, den 20. Oktober 2017 Notrufe/Bereitschaftsdienste/Bürgerbus Polizei/Notruf Schutzpolizei- und Kriminalpolizeiinspektion in Bad Kreuznach / Kontaktbereichsbeamter tagsüber / Feuerwehr/Rettungsdienst Verbandsgemeinde-Wehrleiter Closheim / Stellv. Verbandsgemeinde-Wehrleiter Herr Hübinger / Herr Reißner /2954 Ortswehrführer Wagner, Bretzenheim / Ortswehrführer Wolf, Dorsheim / Ortswehrführer Ingenbrand, Guldental / Ortswehrführer Closheim, Langenlonsheim / Ortswehrführer Lötzbeyer, Laubenheim / Ortswehrführer Schneider, Rümmelsheim /47296 Ortswehrführer Hübinger, Windesheim / Krankenhäuser St. Marienwörth, Bad Kreuznach /372-0 kreuznacher diakonie Bad Kreuznach /605-0 Heilig-Geist-Hospital, Bingen /9070 Zahnärzte Einheitliche zahnärztliche Notrufnummer: 0180/ zu den üblichen Telefontarifen. Ansage des Notdienstes zu folgenden Zeiten: Freitagnachmittag von Uhr bis Uhr Samstag früh 8.00 Uhr bis Montag früh 8.00 Uhr Mittwochnachmittag von Uhr bis Uhr und an Feiertagen entsprechend von 8.00 Uhr früh bis zum nachfolgenden Tag früh 8.00 Uhr an Feiertagen mit einem Brückentag von Donnerstag 8.00 Uhr bis Samstag 8.00 Uhr. Weitere Informationen zum zahnärztlichen Notfalldienst können Sie unter nachlesen. Eine Inanspruchnahme des zahnärztlichen Notfalldienstes ist wie bisher nach telefonischer Vereinbarung möglich. Notdienstzentralen Bretzenheim, Guldental, Langenlonsheim, Windesheim Notdienstpraxis Bad Kreuznach Diakonie Krankenhaus... Telefon: 0671/19292 Dienstzeiten der Notdienstpraxis: Freitag, Uhr bis Montag Uhr, Mittwoch, Uhr bis Donnerstag, Uhr, an Feiertagen vom Vortag Uhr bis zum darauffolgenden Tag Uhr; an Himmelfahrt und Fronleichnam vom Vortag Uhr bis zum darauffolgenden Tag Uhr; an Heiligabend und Silvester ab Uhr. Dorsheim, Laubenheim, Rümmelsheim Notdienstzentrale Bingen, Ärztehaus Bingen Kapuziner Str Telefon: 06721/19292 Der Notdienst am Wochenende beginnt freitags um Uhr und endet montags um 6.30 Uhr. Kinderärzte-Notdienst Kreuznacher Diakonie-Krankenhaus (4. OG) Ringstraße 64, Bad Kreuznach...Tel.: 0671/ Sprechstunden: Mittwoch bis Uhr Wochenende und Feiertage bis Uhr und bis Uhr Notruf Pflegebett Integrierte Leitstelle Bad Kreuznach /19222 Rettungsleitstellen Dorsheim, Langenlonsheim, Laubenheim, Rümmelsheim Rettungsdienst und Krankentransport Bretzenheim, Guldental, Windesheim Rettungsdienst und Krankentransport Tierärzte Tierklinik Bretzenheim a.d. Nahe Inh. Dr. Frank Höhner, In den Zehn Morgen 4, Bretzenheim, Tel.: 0671/ Fax: 0671/ Notfallbereitschaft: 24 Stunden, je Tag Dr. Wachter Wochenend-Notfallbereitschaft Naheweinstr. 172, Langenlonsheim / Gesundheitsamt Bad Kreuznach Erreichbarkeit des Gesundheitsamtes der Kreisverwaltung Bad Kreuznach: Tel.: 0671/ , Fax: 0671/ Impfsprechstunde und AIDS-Beratung im Gesundheitsamt Bad Kreuznach Telefonische Auskunft / /1711 Impfberatung für Reisende Telefonische Auskunft: / /1711 AIDS Beratung Beratung und HIV- Antikörpertest (anonym und kostenlos) Telefonische Auskunft / /1711 Apotheken Notdienstplan vom bis Flora-Apotheke, Naheweinstr Langenlonsheim...Tel.: 06704/1345 Apotheke im Kaufland, Schwabenheimer Weg Bad Kreuznach...Tel.: 0671/ Falken-Apotheke,Schmittstr Bingen...Tel.: 06721/ Apotheke am Bahnhof, Wilhelmstr Bad Kreuznach...Tel.: 0671/34566 Rupertus-Apotheke, Stromberger Str Weiler...Tel.: 06721/ Apotheke am Bühl, Bühler Weg Bad Kreuznach...Tel.: 0671/69966 Apotheke am Römer, Saarlandstr Bingen.Tel.: 06721/ Apotheke am St. Marienwörth, Mühlenstr Bad Kreuznach...Tel.: 0671/ Stephanus-Apotheke, Saarlandstr Bingen...Tel.: 06721/ Gräfenbach-Apotheke, Arthur-Rauner-Straße Hargesheim...Tel.: 0671/34994 Nahe-Apotheke, Saarstr Münster-Sarmsheim...Tel.: 06721/45341 Markt-Apotheke, Marktplatz Stromberg...Tel.: 06724/6160 Apotheke am Rotenfels, Seeboldstr Norheim...Tel.: 0671/ Einhorn-Apotheke, Mannheimer Str Bad Kreuznach...Tel.: 0671/28743 Adler-Apotheke, Speisemarkt Bingen...Tel.: 06721/ Faust-Apotheke, Mannheimer Str Bad Kreuznach...Tel.: 0671/27280 St. Barbara-Apotheke, Hochstr Waldalgesheim...Tel.: 06721/34982 Außerdem können die dienstbereiten Apotheken sowohl aus dem Festnetz als auch aus dem Mobilfunknetz über die landesweit gültige Rufnummer plus Postleitzahl des Standortes (also zum Beispiel für Langenlonsheim ) abgerufen werden. Ansage des Apothekennotdienstes über landeseinheitliche Rufnummern: deutsches Festnetz: PLZ (0,14 EUR/Min.) Mobilfunknetz: PLZ (max. 0,42 EUR/Min.) Anzeige der notdienstbereiten Apotheken im Internet unter Der Notdienst wechselt jeweils morgens um 8:30 Uhr Ver- und Entsorgungsunternehmen Rheinisch-Westfälisches Elektrizitätswerk AG Bad Kreuznach /89665 Westnetz, der Verteilnetzbetreiber der RWE Deutschland AG Strom: / Gas: / Zweckverband Wasserversorgung Trollmühle, Windesheim Entstörungsdienst / Verwaltung /9100 Kläranlagen Langenlonsheim (auch nach Dienstschluss) / 2310 Guldental / Klärmeister Haßlinger / 1084 Ver- und Entsorger Fiebig / Abfall Abfallberatung - Kreisverwaltung Bad Kreuznach Privathaushalte / Gewerbebetriebe / Abfallgebühren Privathaushalte und Gewerbebetriebe / Wertstoffhöfe - Öffnungszeiten Waldlaubersheim Gewerbegebiet, Im Feldborn 11...Telefon 06707/ Mittwoch bis Uhr bis Uhr Freitag bis Uhr Samstag bis Uhr Bad Kreuznach An der Sandmühle, gegenüber Michelin (Gelände Kompostwerk) Telefon Wertstoffhof / Telefax / Öffnungszeiten: Montag bis Mittwoch und Freitag Uhr Donnerstag Uhr Samstag Uhr Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) Landkreis Bad Kreuznach Wir beraten Sie gerne / Ev. / Kath. Telefonseelsorge Bad Kreuznach Telefonseelsorge / und 0800/ Frauenhaus Bad Kreuznach für Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind Beratung und Unterstützung / kreuznacher-frauenhaus@t-online.de Weißer Ring Hilfe für Kriminalitätsopfer /95959 oder Opfer-Notruf/Info-Tel.: Wohnungslosenhilfe kreuznacher diakonie Notunterkunft für Männer / Notunterkunft für Frauen / Entgiftungszentrale Universitätsklinik in Mainz / Malteser Hilfsdienst Bad Kreuznach, Bosenheimer Str / Rettungsdienst und Krankentransporte /19222 Schutzverband für Impfgeschädigte e.v. Telefon: /44515 Internet: Rufnummern bei Wildunfällen Bad Kreuznach II / Bretzenheim / oder 0671 / Gutenberg / oder 0671 / Hargesheim / Heddesheim Langenlonsheim I / 2412 Langenlonsheim II / oder 0151 / Laubenheim / 2111 Rümmelsheim / Dorsheim / oder / Stockert / 8650 Waldhilbersheim / 7246 Waldlaubersheim / 1338 Windesheim I / Windesheim II / 1201 Achtung Hinweis Veröffentlichungen weitere Notrufe - Soziale Dienste erfolgen einmal monatlich (1. Ausgabe im Monat)

3 Freitag, den 20. Oktober 2017 Amtlicher Teil Seite 3 Ein Service für die Bürgerinnen und Bürger in der Verbandsgemeinde! IMPRESSUM Die Heimat- und Bürgerzeitung mit den öffentlichen Bekanntmachungen sowie der Zweckverbände nach 27 der Gemeindeordnung für Rhld.-Pfalz (GemO) vom 31. Jan GVBl. S. 153 ff.- und den Bestimmungen der Hauptsatzungen in den jeweils geltenden Fassungen, erscheint wöchentlich. Herausgeber, Druck und Verlag: LINUS WITTICH Medien KG Höhr-Grenzhausen, Postfach 1451 (PLZ Rheinstraße 41) Telefon: / 911-0, Fax: / , Anzeigen: anzeigen@wittich-hoehr.de Redaktion: rathaus@vglangenlonsheim.rlp.de Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: Verbandsgemeindeverwaltung, der Bürgermeister. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Annette Steil, unter Anschrift des Verlages. Innerhalb der Verbandsgemeinde wird die Heimat- und Bürgerzeitung kostenlos zugestellt; im Einzelversand durch den Verlag 0,70 Euro zzgl. Versandkosten. Für unverlangt eingesandte Manuskripte, Fotos und Zeichnungen übernimmt der Verlag keine Haftung. Artikel müssen mit Namen und Anschrift des Verfassers gekennzeichnet sein und sollten grundsätzlich über die Verbandsgemeinde eingereicht werden. Gezeichnete Artikel geben die Meinung des Verfassers wieder, der auch verantwortlich ist. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag erstellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und die z. Zt. gültigen Anzeigenpreislisten. Bei Nichtbelieferung ohne Verschulden des Verlages oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag. Defibrillator am Rathaus Langenlonsheim Die Verbandsgemeinde stellt den Bürgerinnen und Bürgern kostenlos einen Defibrillator zur Verfügung. Er hängt außerhalb des Gebäudes am Haupteingang und kann im Notfall genutzt werden. Öffentliche Bekanntmachungen und amtliche Mitteilungen Verbandsgemeinde Langenlonsheim Sprechstunde des Bürgermeisters Bürgermeister Michael Cyfka ist nach vorheriger Terminabsprache gerne für die Bürgerinnen und Bürger der Verbandsgemeinde zu sprechen. Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter 06704/ oder m.cyfka@vglangenlonsheim.rlp.de Telefonsprechstunde des Bürgermeisters Zusätzlich können die Bürgerinnen und Bürger der Verbandsgemeinde Langenlonsheim die Telefonsprechstunde, montags von 9.00 Uhr Uhr, Telefon: / , für ihre Anliegen nutzen. Hierdurch soll besonders den Seniorinnen und Senioren unserer Verbandsgemeinde die Möglichkeit gegeben werden, ihre Sorgen, Wünsche sowie Anregungen direkt mit dem Bürgermeister zu besprechen. Öffentliche Bekanntmachungen Aus der Sitzung des Verbandsgemeinderates Langenlonsheim vom Beantwortung von Fragen der Einwohner gemäß 21 der Geschäftsordnung (Einwohnerfragestunde) Bürgermeister teilt mit, dass zu diesem TOP ein Schreiben von Frau Monika Bett und Frau Brigitte Trenz als Tischvorlage verteilt wurde und unter dem TOP 6 Mitteilungen und Anfragen kurz darauf eingegangen wird. 2. Erweiterung der Grundschule Bretzenheim, Beratung und Beschlussfassung über die Bauweise Am wurde eine veränderte Planung inkl. Kostenschätzung des Architekturbüros Faber und Müller dem Verbandsgemeinderat mündlich vom Bürgermeister vorgestellt. Hierbei handelt es sich um eine Ausführung in Massivbauweise, in der die Vorgaben der ADD, die relevant zur Gewährung von Zuschüssen ist, berücksichtigt sind. Das Architekturbüro Faber hat nun eine Kostenschätzung erarbeitet, die die Herstellung des geplanten Bauwerkes in Modulbauweise beinhaltet, welche dem Verbandsgemeinderat vorgestellt wird.

4 Seite 4 Amtlicher Teil Freitag, den 20. Oktober 2017 Bürgermeister Cyfka gibt das Wort an Herrn Jürgen Faber vom Planungsbüro Faber & Müller aus Bad Sobernheim weiter. Er wird später noch auf die Kosten zurückkommen. Herr Faber erläutert an Hand einer Beamerpräsentation kurz die geplante Erweiterung der Grundschule Bretzenheim um einen Speisesaal, ein Klassenzimmer, eine Essensausgabe und verschiedene Nebenräume sowie ein Behinderten-WC. Derzeit ist geplant, dass die Speisenzubereitung in der Küche der gegenüberliegenden KiTa mit organisiert wird, so dass man vor Ort platzmäßig mit einer Essensausgabe auskommt. Die Räume entsprechen in ihrer Höhe und der Akustik den Vorgaben der Schulbaurichtlinien. Der Anbau in westlicher Richtung an den Bestand umfasst ca. 155 m² Nutzfläche. Die Planung sieht nur die notwendige Erweiterung vor. Auf Grund der unterschiedlichen Dachlandschaft des Schulkomplexes, sieht die Erweiterung ein Flachdach vor sowie eine Ausführung in massiver Bauweise. Die Kosten für eine Modulbauweise liegen höher wie die geplante konventionelle Bauweise, da im Schulbau gemäß den Richtlinien Sondercontainerlösungen zum Einsatz kämen. Die Gesamtkosten für die geplante konventionelle Bauweise belaufen sich auf ca Euro. Bürgermeister Cyfka ergänzt, dass von den geschätzten ca Euro Kosten nur ca Euro von der ADD als zuwendungsfähig anerkannt werden. Dafür erhält die VG einen Zuschuss in Höhe von 70 Prozent, was einem Betrag von Euro entspricht. Diese Zusage liegt schriftlich von der ADD vor. Die restlichen Kosten müsste die VG tragen. Die ADD stuft die Bretzenheimer Grundschule als dauerhaft 1,5- zügig ein, daraus ermittelt sich ein zuwendungsfähiger Speisesaal mit einer Fläche von 40 m². Ursprünglich waren 60 m² geplant, der derzeitige Entwurf sieht jedoch eine Reduzierung um 20 m² vor, um die Kosten gering zu halten. Die Fertigstellung des Erweiterungsbaus ist zu Beginn des Schuljahres 2019/20 geplant. Herr Faber gibt zu bedenken, dass derzeit keine wirtschaftlichen Bieterangebote zu erwarten sind und man die Ausschreibung mit einem entsprechend langen Vorlauf vornehmen sollte. Evtl. hat sich die Baubranche dann etwas beruhigt, derzeit ist der Markt überhitzt. Ratsmitglied Alfons Lorsbach glaubt nicht an eine kurzfristige Beruhigung des Marktes. Zudem macht er auf die Problematik von Flachdächern aufmerksam. Er hält ein flachgeneigtes Dach für sinnvoller. Viele Gebäude werden im Nachhinein mit anderen Dachformen saniert, da die Flachdächer auf Dauer nicht dicht bleiben. Laut Herrn Faber ist in seinem Entwurf eine Dachneigung von 2 Prozent bis 3 Prozent eingeplant. Ratsmitglied Stolpp fragt nach den Mehrkosten für einen 60 m² großen Speisesaal. Laut Herrn Faber sind dies ca Euro, die aber nicht förderfähig sind und voll von der VG getragen werden müssten, da die maximale zuwendungsfähige Größe nur 40 m² betragen. Laut Ratsmitglied Bott sind die heutigen Flachdächer kein Problem mehr, wenn ein Wartungsvertrag mit abgeschlossen wird. Es findet dann in der Regel alle zwei Jahre eine Begehung des Daches durch einen Fachmann statt, der evtl. Schäden frühzeitig beseitigt. Wichtig wäre nur zu klären, ob der Bebauungsplan die Möglichkeit eines Flachdaches vorsieht. Laut Herrn Faber handelt es sich bei dem Bauvorhaben um ein Sondergebiet, für das es keine Regelung bezüglich Frist- oder Traufhöhe gibt. Der benachbarte Kindergarten hatte früher auch ein Flachdach und wurde erst später umgebaut. Ratsmitglied Wirth fragt nach, ob die genannte Modulbauweise gleich mit Containerbauweise einzustufen ist und welche Kriterien für die zuwendungsfähige Größe des Speisesaals zu Grunde gelegt werden. Laut Herrn Faber entspricht die Modulbauweise in etwa der Containerbauweise, die aber nach Fertigstellung nicht von einem konventionellen Bauvorhaben zu unterscheiden ist. Die Vorgaben der ADD werden auf der Basis der Schülerzahlen festgelegt und sind nicht verhandelbar. Diese Vorgaben muss er so zur Kenntnis nehmen. Ratsmitglied Wirth fragt nach, ob der geplante Erweiterungsbau noch Spielraum für spätere Erweiterungen lässt, da die Ortsgemeinde Bretzenheim ein hohes Potenzial hat, noch weiter zu wachsen. Laut Herrn Faber gibt es sowohl von der angrenzenden Grundstücksfläche Erweiterungsoptionen als auch innerhalb des Gebäudes flexible Umnutzungen bis hin zu der Möglichkeit ein weiteres Geschoss aufzusetzen. Ratsmitglied Dr. Coutandin gibt zu bedenken, dass im Rahmen der betreuenden Grundschule weitere Kinder den Mittagstisch in Anspruch nehmen, er stellt daher den Antrag, den Speisesaal mit einer Größe von 60 m² einzuplanen. Bürgermeister Cyfka erinnert daran, dass der Speisesaal auch nachmittags für die Betreuung zur Verfügung steht. Ratsmitglied Bott spricht sich für eine konventionelle Bauweise aus, es ist schließlich eine Investition in die Zukunft unserer Kinder. Laut Herrn Uthe sollte man sich die Modulbauweise nicht als eine einfache Containerlösung vorstellen, es würde sich um ein Stahlgerüst handeln mit gleichem Grundriss wie die vorliegende, Wärmedämmverbundsystem und Rigipswänden. Ratsmitglied Gleichmann gibt zu bedenken, dass man sich an die Vorgaben der ADD halten muss, um die Förderung zu erhalten. Das größte Problem wäre, wenn die benachbarte KiTa, die Schule aus ihrer Küche aus Kapazitätsgründen nicht mehr mit bedienen kann. Dann müsste eine flexible Lösung mit eigener Küche her, deshalb sollte man auch heute schon den Speisesaal mit einer Größe von 60 m² einplanen und an anderer Stelle nach Kosteneinsparpotenzial suchen. Es wäre ein Zeichen für die Zukunft. Dem schließt sich Ortsbürgermeisterin Hölz an, zumal die Bretzenheimer Schule u.u. mal Ganztagsschule werden könnte. Ratsmitglied Römer gibt zu bedenken, dass die Gesamtkosten mit einem größeren Speisesaal bei ca Euro liegen und darin noch kein Mobiliar enthalten ist. Er stimmt zu, dass ein größerer Speisesaal zum Wohle der Kinder ist, daneben gibt es jedoch noch weitere Projekte, die trotzdem laufen sollten. Bürgermeister Cyfka kündigt an, im Rahmen der anstehenden Haushaltsberatungen das Projekt Schule Bretzenheim auf seine Wirtschaftlichkeit zu prüfen und die anderen Projekte nicht aus den Augen zu verlieren. Hier wären z.b. der Ausbau des Radwegenetzes und das neue Feuerwehrgerätehaus in Rümmelsheim zu nennen. Ratsmitglied Wolf fragt nach, wieso bei einer Erweiterung in der Größe eines Einfamilienhauses man auf eine Summe von ca m² kommt. Bei der Kalkulation eines Einfamilienhauses geht man von ca Euro/m² Baukosten aus. Laut Herrn Faber hat er die momentanen Preise als Kalkulationsbasis verwendet, die ihm aus vergleichbaren Projekten vorlagen. Definitive Zahlen erhält man erst nach der Ausschreibung. Ratsmitglied Alfons Lorsbach erinnert daran, dass man eine Ausschreibung bei besonders unwirtschaftlichen Ergebnissen laut Gemeindeordnung auch aufheben kann. Er hat Rücksprache mit einem Architekten gehalten, der die vorliegende Kostenaufstellung als sehr großzügig eingestuft hat. Die Ausschreibung kann darüber oder auch darunter liegen. Bürgermeister Cyfka teilt mit, dass die Investition haushaltstechnisch über mehrere Jahre abgewickelt wird. Die Antragstellung würde per erfolgen mit dem Antrag eines vorgezogenen Maßnahmenbeginns. Vor Weihnachten 2017 erfolgt dann die Ausschreibung mit Angabe des Baubeginns im Sommer 2018, um möglichst günstige Ausschreibungsergebnisse zu erhalten. Es gibt seitens der VG keinen Zeitdruck. Im ersten Quartal 2018 liegen die Ausschreibungsergebnisse dann vor. Die Fertigstellung soll für den Beginn des Schuljahres 2019/20 sichergestellt werden. Herr Faber schlägt vor, alle Ausschreibungsergebnisse vor Baustart schon eingeholt zu haben. Beschlussfassung: Der Verbandsgemeinderat beschließt mit einer konventionellen, massiven Bauweise des Projektes und einem vergrößerten Speisesaal von ca. 60 m² in die Planung des Bauantragsverfahrens zu gehen. Abstimmungsergebnis: einstimmig Beschlussfassung: Das Architekturbüro Faber wird beauftragt, die komplette Planung inkl. der notwendigen Berechnungen durchzuführen. und der ADD in Koblenz spätestens am mit dem Zuschussantrag vorzulegen, damit die eine Förderzusage im Jahr 2018 erfolgt. Gleichzeitig ist der vorzeitige Maßnahmenbeginn zu beantragen, damit die Ausschreibung noch in 2017 begonnen werden kann. Die Ratsmitglieder werden die ganze Maßnahme auf Vorgaben der Wirtschaftlichkeit prüfen und erste Mittel 2018 in den Haushalt einstellen. Abstimmungsergebnis: einstimmig 3a) Bericht des Seniorenbeauftragten der Verbandsgemeinde Langenlonsheim für den Zeitraum Seniorenbeauftragter Brill fasst seine Tätigkeit der letzten Monate zusammen. Aus Datenschutzgründen werden keine Namen einzelner Personen genannt. Im September 2016 fand in Dorsheim der Seniorennachmittag der VG mit rund 100 TeilnehmerInnen statt. Herr Brill stellte sich im Rahmen dieser Veranstaltung den TeilnehmerInnen als Seniorenbeauftragter vor und bot seine Unterstützung z.b. bei der Organisation von Transportmöglichkeiten für Rollstuhlfahrer zum VG-Nachmittag an. Herr Brill bedankt sich für das von Bürgermeister Cyfka überreichte Präsent anlässlich des Neujahrsempfanges für seine ehrenamtliche Tätigkeit. Im Juli 2017 fand der VG-Seniorennachmittag in Guldental mit ca. 120 TeilnehmerInnen statt. Leider hat der Veranstaltungsort, das Pfarrhaus St. Josef keinen behindertengerechten Umbau. Laut Ortsbürgermeisterin Demele konnte man auf Grund der fehlenden Küche und Bestuhlung nicht in die behindertengerechte Gustav-Pfarrius-Halle ausweichen. Herr Brill hofft, zum nächsten VG-Seniorennachmittag in Guldental im Jahr 2024 auf eine behindertengerechte Räumlichkeit. Herr Brill nahm im September an einem Vortrag in Bad Sobernheim zum Thema Umgang mit demenziell erkrankten Menschen teil. Er organisiert gerade, dass dieser Vortrag auch innerhalb der VG angeboten wird. Abschließend dankt Herr Brill allen ehrenamtlichen Unterstützern, dem Bürgermeister, den OrtsbürgermeisterInnen, den Ratsmitgliedern für seine Unterstützung. Er stellt sich für weitere zwei Jahre zur Wiederwahl, da seine jetzige Amtszeit am endet.

5 Freitag, den 20. Oktober 2017 Amtlicher Teil Seite 5 Bürgermeister Cyfka dankt Herrn Brill für seinen ehrenamtlichen Einsatz. Seine weitere Bestellung soll dann in der nächsten VG-Sitzung im Dezember 2017 erfolgen. Solange führt er das Amt weiter. Ratsmitglied Bott beantragt die Wahl des Seniorenbeauftragten heute schon durchzuführen. Bürgermeister Cyfka beantragt die Erweiterung der Tagesordnung um Punkt 3b: Wahl bzw. Bestellung eines Seniorenbeauftragten für die VG Langenlonsheim Abstimmungsergebnis: einstimmig 3b) Bestellung eines Seniorenbeauftragten für die VG Langenlonsheim Bürgermeister Cyfka schlägt die erneute Bestellung von Herrn Brill als Seniorenbeauftragter für weitere 2 Jahre vor. Beschlussfassung: Der Verbandsgemeinderat beschließt die Wahl des Seniorenbeauftragten offen per Handzeichen durchzuführen. Abstimmungsergebnis: einstimmig Beschlussfassung: Der Verbandsgemeinderat beschließt die Wiederbestellung des Seniorenbeauftragten. Abstimmungsergebnis: einstimmig Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruhte. Herr Brill bedankt sich für das entgegengebrachte Vertrauen und nimmt die Wahl an. 4. Bestellung einer Gleichstellungsbeauftragten für die Verbandgemeinde Langenlonsheim gemäß 2 Abs. 6 der Gemeindeordnung (GemO) Die Bestellung der langjährigen Gleichstellungsbeauftragte, Frau Traudlinde Noll-Eichholtz, Langenlonsheim, endet am Daher ist über eine Neu- bzw. Wiederbestellung zu entscheiden. Frau Noll-Eichholtz hat sich bereit erklärt, die ehrenamtliche Tätigkeit einer Gleichstellungsbeauftragten gemäß 2 Abs. 6 GemO letztmalig für 2 weitere Jahre fortzusetzen. Beschlussfassung: Der Verbandsgemeinderat beschließt die Nachwahl der Gleichstellungsbeauftragten offen per Handzeichen durchzuführen. Abstimmungsergebnis: einstimmig Beschlussfassung: Der Verbandsgemeinderat beschließt die Wiederbestellung der Gleichstellungsbeauftragten Frau Traudlinde Noll Eichholtz für weitere 2 Jahre. Abstimmungsergebnis: einstimmig bei einer Enthaltung Das Wahlrecht des Vorsitzenden ruhte. 5. Nachwahlen zur Ausschussbesetzung Herr Michael Bischof, Bretzenheim, hat durch Wegzug die Mitgliedschaft in Ausschüssen verloren. Er war stellvertretendes Mitglied im Feuerwehrausschuss. Herr Dennis Bischof, Bretzenheim, hat ebenfalls durch Wegzug die Mitgliedschaft in Ausschüssen verloren. Er war Mitglied im Feuerwehrausschuss. Herr Alexander Kraft, Guldental, hat seine Mitgliedschaft in allen Ausschüssen niedergelegt, in denen er für die CDU-Fraktion tätig ist. Er war stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Kultur und Integration, Ausschuss für Planen Bauen und Umwelt und im Herr Kraft ist außerdem stellv. Mitglied im Schulträgerausschuss als Vertreter der Elternschaft. Diese Funktion behält er bei. Daher sind Nachwahlen erforderlich. Das Vorschlagsrecht für Michael und Dennis Bischof liegt bei der FLVL-Fraktion, das für Alexander Kraft bei der CDU-Fraktion. Die Fraktionen werden gebeten, bis zur Sitzung geeignete Vorschläge zur Nachwahl zu unterbreiten. Ratsmitglied Wolf schlägt als stellvertretendes Mitglied im Feuerwehrausschuss Frau Margit Klein-Forster und als Mitglied des Feuerwehrausschusses Herrn Jürgen Gumbrich vor. Ratsmitglied Alfons Lorsbach schlägt als stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Kultur und Integration sowie im Ausschuss für Planen Bauen und Umwelt Frau Ulrike Lorenz vor. Beschlussfassung: Der Verbandsgemeinderat beschließt die Nachwahl der Ausschussmitglieder enbloque und offen per Handzeichen durchzuführen. Abstimmungsergebnis: einstimmig Beschlussfassung: Der Verbandsgemeinderat beschließt die Nachwahlen, wie vorgeschlagen. Abstimmungsergebnis: einstimmig Das Wahlrecht des Vorsitzenden ruhte. 6. Mitteilungen und Anfragen a) Mitteilungen a1) Dank an WalhlhelferInnen bei der Bundestagswahl Bürgermeister Cyfka dankt allen WahlhelferInnen für Ihren Einsatz. Innerhalb der VG lag die Wahlbeteiligung bei 81,4 Prozent. Das vorläufige Ergebnis einschl. des Briefwahlergebnisses in der VG Langenlonsheim stand schon um Uhr fest. Das ist landesweit und auch im Hinblick auf die großen Wahlbezirke sowie den sehr hohen Briefwahlanteil ein Spitzenwert. a2) Neuvereinbarung über die Aufnahme von Fundtieren Bürgermeister Cyfka kommt auf die Tischvorlage (Schreiben von Frau Monika Bett und Frau Brigitte Trenz vom ) zu TOP 1 zurück. Der Verbandsgemeinderat hat einen Beschluss zur Aufnahme von Fundtieren gefasst und ihn ermächtigt einen entsprechenden Vertrag zu unterzeichnen, dies ist bereits geschehen. Sollten Tiertransporte nach Kirn notwendig sein, wird dies mit Unterstützung des Ordnungsamtes erfolgen. Seitens des Tierheimes Kirn wurde die notwendige Kapazität zugesagt.frau Bett bittet vom Zuschauerraum aus um die Möglichkeit einer persönlichen Stellungnahme. Die Ratsmitglieder stellen ihr Einvernehmen darüber her, dass Frau Bett eine kurze persönliche Stellungnahme abgeben kann. Frau Bett berichtet aus ihrer langjährigen Tätigkeit, dass das Tierheim Kirn weder finanziell noch platzmäßig für die weitere Aufnahme von Fundtieren geeignet ist. Außerdem ist es für viele Unterstützer unzumutbar, mehrmals nach Kirn zu fahren. Sie kann nicht verstehen, dass die Ratsmitglieder ihre Entscheidung ohne einen Besuch vor Ort getroffen haben. Sie hat mit dem Tierheim Bad Kreuznach gesprochen, man wäre für eine Wiederaufnahme bereit. Bürgermeister Cyfka teilt mit, dass er den Vertrag nicht rückgängig machen kann. Er bittet die Fraktionen, sich mit dem Thema der Aufnahme von Fundtieren zu beschäftigen, um evtl. nach Vertragsende eine neue Lösung zu finden. Es wird im Mitteilungsblatt eine Ankündigung mit der Bitte um Kastration der eigenen Katze geben. Ratsmitglied Fastner teilt mit, dass man die Zusammenarbeit mit dem Tierheim Kirn abwarten muss und nach Ablauf des Vertrages evtl. eine neue Entscheidung trifft. Man wird es im Auge behalten. b) Anfragen... lagen nicht vor. Aus der Verbandsgemeinde Vorverlegung des Redaktionsschlusses Bedingt durch die Feiertage Reformationstag am und Allerheiligen am wird das Mitteilungsblatt der KW 44 wie folgt vorverlegt: Redaktionsschluss des Mitteilungsblattes Nr. 44/2017 auf Donnerstag, , 11 Uhr, vorverlegt. Später eingehende Manuskripte können leider nicht mehr berücksichtigt werden. Wir bitten um Beachtung! Ortsgemeinden Bretzenheim Sprechstunden des Ortsbürgermeisters Ortsbürgermeister Thomas Gleichmann montags... von Uhr Uhr im Alten Amtshaus, Große Straße 12 Telefon: /33347 (dienstlich) 0671/36634 (privat) 0175/ (Handy) Fax: / info@bretzenheim.de Internet:... Öffentliche Bekanntmachungen Bekanntmachung gemäß 66 Abs. 3 Kommunalwahlordnung Berufung einer Ersatzperson in den Ortsgemeinderat Bretzenheim Herr Michael Bischof hat sein Mandat im Ortsgemeinderat Bretzenheim durch Wegzug verloren. Nach den Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes wurde Herr Rainer Lanz-Wagner als der nächste noch nicht berufene Bewerber aus dem Wahlvorschlag der FWL und dem Ergebnis der letzten Kommunalwahl in den Ortsgemeinderat Bretzenheim einberufen. Herr Lanz-Wagner hat das Mandat angenommen und wird in der Sitzung des Ortsgemeinderates nach den Vorschriften der Gemeindeordnung als Ratsmitglied verpflichtet. Bretzenheim, den Thomas Gleichmann, Ortsbürgermeister als Gemeindewahlleiter

6 Seite 6 Amtlicher Teil Freitag, den 20. Oktober 2017 Impressionen der Kulturwoche der Verbandsgemeinde Langenlonsheim Die Schülerinnen und Schüler der Realschule plus Langenlonsheim haben sich mit der Frage Was geht uns Luther heute noch an? beschäftigt. Katharinenkirche Oppenheim Lutherfenster in der Katharinenkirche Oppenheim

7 Freitag, den 20. Oktober 2017 Amtlicher Teil Seite 7 Gruppenfoto Internationales Frühstücksbuffet Ev. Posaunenchor Windesheim unter Leitung von Christel Weyh Männerchor Windesheim Waldlaubersheim unter Leitung von Günter Stauer Konzert Zur Seelen selickeyt und Gottis ehre Luther und die Musik v.l.n.r.: Niklas Heineke, Marie-Sophie Hammer, Caroline Rohde

8 Seite 8 Amtlicher Teil Freitag, den 20. Oktober 2017 Aus der Ortsgemeinde Stellenausschreibung Ortsgemeinde Bretzenheim In der Ortsgemeinde Bretzenheim ist zum die Stelle einer/eines Gemeindearbeiterin/ Gemeindearbeiters für den Einsatz im Außenbereich in der Grünanlagenpflege, für gärtnerische Tätigkeiten sowie für alle weiteren anfallenden handwerklichen und sonstigen Arbeiten in Vollzeit mit 39,0 Std./Woche unbefristet zu besetzen. Die Beschäftigung erfolgt hauptsächlich im Orts- und Gemarkungsbereich auf den gemeindeeigenen Grundstücken bzw. in den Gebäuden und Einrichtungen der Ortsgemeinde Bretzenheim zur Pflege und Unterhaltung der Grünanlagen sowie zur Erledigung aller weiteren handwerklichen und sonstigen Arbeiten bzgl. der gemeindeeigenen Objekte. Vorausgesetzt wird eine gültige Fahrerlaubnis der Führerscheinklasse 3 (alt), neu BE und L sowie eine gültige Fahrerlaubnis zum Führen von Traktoren (Klasse T). Der/die Bewerber/in sollte über eine abgeschlossene Ausbildung im Bereich des Garten- und Landschaftsbaus bzw. über eine handwerkliche Ausbildung verfügen. Erwartet wird weiterhin ein hohes Maß an Zuverlässigkeit und Einsatzbereitschaft sowie selbstständiges Arbeiten. Das Entgelt richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Bewerbungen richten Sie bitte mit den üblichen aussagekräftigen Unterlagen bis spätestens zum an: Ortsgemeinde Bretzenheim, z.hd. Herrn Ortsbürgermeister Gleichmann, Große Straße 12 Altes Amtshaus, Bretzenheim Dorsheim Sprechstunden der Ortsbürgermeisterin Ortsbürgermeisterin Marlene Hölz dienstags... von bis Uhr im Gemeindebüro, Bürgerhaus An den Linden, Weinbergstr. 21 Telefon: / (Bürgerhaus) 06721/ (dienstlich auch außerhalb der Sprechstunden) Fax: / gemeindedorsheim@web.de Internet: (dienstlich, außerhalb der Sprechstunde) Schreiben an die Gemeindeverwaltung ( )...verwaltung@guldental.de Persönliche Schreiben an die Ortsbürgermeisterin ( )... buergermeister@guldental.de Internet: Das Gemeindebüro ist zusätzlich Montag, Mittwoch und Freitag von Uhr mit einer Bürokraft besetzt. Öffentliche Bekanntmachungen Aufstellung des Bebauungsplanes für das Teilgebiet Untere Brückengewann Am Brückengraben ; Bekanntmachung der Genehmigung Der Ortsgemeinderat Guldental hat in der Sitzung am den Bebauungsplan für das Teilgebiet Untere Brückengewann Am Brückengraben als Satzung beschlossen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Aufstellung des Bebauungsplanes unter Anwendung der Überleitungsvorschrift nach 245c Baugesetzbuch (BauGB) erfolgt ist. Mit Bescheid vom , Az. 6/ /1387 hat die Kreisverwaltung Bad Kreuznach den Bebauungsplan für das Teilgebiet Untere Brückengewann Am Brückengraben genehmigt. Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes werden gewerbliche Bauflächen geschaffen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes erfasst folgende Grundstücke: Teilgeltungsbereich 1 Gemarkung Waldhilbersheim Flur 14 Flurstücke: 184/1 tw., 14/1 tw., 14/2, 15/1 tw., 15/2, 16/1 tw., 16/2, 17 tw., 18 tw., 19 tw., 21, 22, 23, 24/1, 24/2, 149/8, 149/9 tw., 151, 152/2 tw., 165, 166, und 185 tw. Teilgeltungsbereich 2 (externe Ausgleichsfläche) Gemarkung Waldhilbersheim Flur 11 Flurstück 136 Teilgeltungsbereich 3 (externe Ausgleichsfläche) Gemarkung Heddesheim Flur 23 Parzelle 36/1 Der Geltungsbereich des Bebauungsplans (Teilgeltungsbereich 1) ist dem Lageplan zu entnehmen. Öffentliche Bekanntmachungen Sitzung des Ausschusses für Wein, Kultur und Fremdenverkehr Am Dienstag, , 19:30 Uhr findet im Bürgerhaus An den Linden eine öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wein, Kultur und Fremdenverkehr der Ortsgemeinde Dorsheim statt. Tagesordnung: 1. Termine Termine Planung Kirmes 4. Planung Dorsheim aktiv 5. Mitteilungen Dorsheim, den Guldental Marlene Hölz, Ortsbürgermeister Sprechstunden der Ortsbürgermeisterin Ortsbürgermeisterin Elke Demele dienstags und donnerstags... von Uhr bis Uhr im Gemeindebüro, Dammweg 11. Tel.: /1014 (dienstlich, während der Sprechstunde)

9 Freitag, den 20. Oktober 2017 Amtlicher Teil Seite 9 Der Bebauungsplan liegt ab sofort bei der Verbandsgemeindeverwaltung Langenlonsheim, Naheweinstr. 80, Zimmer 32, Langenlonsheim, während der Dienststunden zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Hinweise: Gemäß 215 Abs. 1 BauGB werden 1. eine nach 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und 3. nach 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von zwei Jahren seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 des Baugesetzbuches über die fristgerechte Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Gemäß 24 Abs. 6 Gemeindeordnung (GemO), in der Fassung vom (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom (GVBl. S. 171) ergeht zu den Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und der Rechtsfolgen folgender Hinweis: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder aufgrund der GemO zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand die Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Guldental, den Demele, Ortsbürgermeisterin Öffnungszeiten des Gemeindearchivs Das Gemeindearchiv hat immer dienstags in der Zeit von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr geöffnet. Erreichbar unter der Telefonnummer Archiv: oder Frau Gisela Sbrisny Grünschnittsammelplatz Öffnungszeiten Jeden 1. und 3. Samstag im Monat jeweils zwischen 10:00 und 12:00 Uhr. Dieses Angebot der kostenlosen Grünschnittannahme kann nur für Langenlonsheimer Einwohner gewährt werden kann. Bitte beachten sie, dass wir nur Grünschnitt annehmen können, keine Kanthölzer, Balken oder sonstige Holzabfälle. Ausnahmen zur Annahme können keine gemacht werden. Ansonsten besteht die Möglichkeit Grünabfälle auf den Wertstoffhöfen des Landkreises in Bad Kreuznach und Waldlaubersheim abzugeben. Öffentliche Bekanntmachung Sitzung des Ortsgemeinderates Langenlonsheim Am Donnerstag, , 19:00 Uhr findet im Sitzungssaal der Gemeindeverwaltung Langenlonsheim eine gemeinsame Sitzung des Ortsgemeinderates Langenlonsheim und dem Ausschuss für Bauen- und Dorferneuerung statt. Tagesordnung: 1. Beantwortung der fristgemäß eingereichten schriftlichen Fragen der Einwohner gemäß 21 der Geschäftsordnung (Einwohnerfragestunde) 2. Beratung und Beschlussfassung über die Gestaltung des Außengelände an der Gemeindeverwaltung 3. Mitteilungen und Anfragen Langenlonsheim, den Laubenheim Prof. Bernhard Wolf, Ortsbürgermeister Langenlonsheim Sprechstunden des Ortsbürgermeisters Ortsbürgermeister Bernhard Wolf donnerstags... von 17:30 Uhr bis 19:00 Uhr Im Gemeindebüro Naheweinstraße 79 Telefon: Telefax: / gemeindeverwaltung@langenlonsheim.de Persl bernhard.wolf@langenlonsheim.de Internet:... Gemeindebüro und Verwaltung Öffnungszeiten dienstags, mittwochs und donnerstags... von 9:30 bis Uhr Telefon: /567 Telefax: / gemeindeverwaltung@langenlonsheim.de Persl bernhard.wolf@langenlonsheim.de Internet:... Friedhof/Bauhof In Fragen der Friedhofsverwaltung und Bauhofangelegenheiten (z.b. Straßenschäden, Ausfall der Straßenbeleuchtung, Grünanlagen, usw.) wenden Sie sich bitte direkt an Herrn Frank Brendel unter 06704/ oder frank.brendel@langenlonsheim.de Gemeindehalle Wegen Anmietung und Fragen der Gemeindehalle setzen Sie sich bitte direkt mit Frau Michaela Muff unter 0177/ (von Montag bis Freitag von 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr) oder hallenwartin-ghlalo@online.de in Verbindung. Sprechstunden des Ortsbürgermeisters Sprechstunden des Zweiten Beigeordneten Zweiter Beigeordneter Frank Brendel montags... von bis Uhr In der Naheblickhalle, Schulstraße 3 Tel.: / ortsbuergermeister-laubenheim@t-online.de Internet:... Während der o.g. Sprechstunden können bei der Ortsgemeinde Müllsäcke käuflich erworben werden: Biosäcke 2,50, Restmüllsäcke 3,00. Rümmelsheim Sprechstunden des Ortsbürgermeisters Ortsbürgermeister Jürgen Gumbrich dienstags und donnerstags... von Uhr Uhr im Gemeindebüro, Hauptstraße 11 Telefon: /43932 (dienstlich) 06721/41808 (privat) ... buergermeister@ruemmelsheim-burg-layen.de Internet:...

10 Seite 10 Amtlicher Teil Freitag, den 20. Oktober 2017 Windesheim Sprechstunden der Ortsbürgermeisterin Ortsbürgermeisterin Claudia Kuntze dienstags... von bis Uhr donnerstags... von bis Uhr im Rathaus, Kreuznacher StraßeTel.: 06707/268 (dienstlich) 06707/ (privat) Fax: / Internet:... Defibrillator in Windesheim Bahnhofstraße 2 (KFZ Stiebitz) Der Defibrillator ist öffentlich 24 Stunden zugänglich, alarmgesichert und videoüberwacht. Demnächst beginnen folgende Kurse Information und Anmeldung (wenn nicht anders angegeben) bei Frau Vollmer, Tel bzw. info@vhs-langenlonsheim.de. Falls der Anrufbeantworter geschaltet ist, sprechen Sie Ihren Namen, Ihre Telefonnummer, die Kursnummer und die Kursbezeichnung auf Band. Bitte berücksichtigen Sie die Geschäftszeiten Mo-Fr jeweils 10:00 bis 18:00 Uhr! Die Kursgebühr überweisen Sie bitte vor der ersten Veranstaltung bei der Sparkasse Rhein-Nahe Konto Nr ; BLZ (IBAN: DE ) mit Angabe des Namens und der vollständigen Kursnummer. Die Kursgebühr wird auch fällig, wenn Sie den Kurs nicht antreten. Eine gesonderte Bestätigung erfolgt nicht! Sollte ein Kurs nicht stattfinden oder verlegt werden, werden Sie benachrichtigt und bereits überwiesene Beträge zurückerstattet. Das aktuelle Programm mit Details zu allen Kursen und zur Anmeldung finden Sie im Internet unter dort können Sie auch die AGB einsehen.. Kurse der kommenden Woche: FILZ-WORKSHOP FILZEN FÜR HERBST UND WINTER 2133 / 13 Leitung: Frau Christian Beginn: Montag, , 18:30 Uhr Dauer: 1 Kursabend Raum: Raum der VHS, Grundschule, Guldental Kosten: 16,00 + 8,00 Material Information: info@vhs-langenlonsheim.de oder Frau Vollmer, 06707/ KNEIFEN HILFT NICHT! - BECKENBODENGYMNASTIK 3041 / 5 Leitung: Frau Elisabeth Linka Beginn: montags, , 18:00 Uhr Dauer: 6 Zeitstunden Raum: Teichstr. 12, Bretzenheim Kosten: 48,00 Information: Frau Vollmer: oder info@vhs-langenlonsheim.de ENTDECKEN SIE DIE KÜCHE SRI LANKAS - FOLGEKURS NEUE REZEPTE 3072 / 4 Leitung: Frau H. Wiesner Beginn: Dienstag, , 18:00 Uhr Dauer: 1 Abend Raum: Küche, Realschule plus, Langenlonsheim Kosten: 14,00 zuzügl. Lebensmittel Information: info@vhs-langenlonsheim.de oder Frau Vollmer, 06707/ HATHA YOGA MIT KLANGSCHALEN, ANFÄNGER III 3014 / 54 Leitung: Frau U. Herm, Yogalehrerin Beginn: dienstags, , 15:30 Uhr Dauer: 5 Doppelstunden Raum: Praxis Dr. Schmitt, Guldental Kosten: 40,00 Information: info@vhs-langenlonsheim.de oder Frau Vollmer, 06707/ IN BALANCE 3013 / 75 Leitung: Frau Jutta Reinhardt Beginn: dienstags, , 18:00 Uhr Dauer: 8 Doppelstunden Raum: Foyer, Grundschule, Guldental Kosten: 54 Information: Frau Reinhardt, Tel / AQUARELLMALEREI: BEGEGNUNG 2051 / 15 Leitung: Frau Sievers Beginn: Samstag, , 10:00 Uhr Dauer: 1 Tag Raum: Raum der VHS, Guldental Kosten: 45,00 Information: info@vhs-langenlonsheim.de oder Frau Vollmer, 06707/ Veranstaltungen der darauffolgenden Wochen: HAPPY HOUR: LACHYOGA - ERFRISCHEND WIE EIN SPRITZIGER COCKTAIL 3041 / 50 Leitung: Frau Elisabeth Linka Beginn: dienstags, , 19:00 Uhr Dauer: 5 Zeitstunden Raum: Teichstr. 12, Bretzenheim Kosten: 40,00 Information: Frau Vollmer: oder info@vhs-langenlonsheim.de Zutaten: Atmen, Tönen, Lachen. Wirkung : Entspannt, erfrischt, belebt, aktiviert. Frei von unerwünschten Nebenwirkungen. Die positive Wirkung von Lachyoga wird zunehmend wissenschaftlich erforscht und belegt: - Atemtätigkeit, Puls und Blutdruck werden reguliert - die Ausschüttung stressauslösender Hormone wird reduziert. - harmonisierende Glücks - Hormone sind deutlich vermehrt nachweisbar. - Schmerzen werden gelindert. Empfehlung: Verdoppeln Sie Ihre Dossis. Lachen ist Medizin. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Es werden keine besonderen Anforderungen an die Beweglichkeit gestellt. Teilnehmer: 8 bis 10 Frauen und Männer Lachyoga Übungsleiterin (Zertifikat BYVG Joga Vidia), Familienpädagogin, PEKIP Gruppenleiterin Moderatorin Sexualerziehung im Kindesalter der Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz. Hebamme in der Gesundheitsförderung WORKSHOP KLÖPPELN 2132 / 17 Leitung: Frau José van Pamelen Beginn: Fr, , 15:00 Uhr Dauer: 1 Wochenende Raum: Raum der VHS, Grundschule, Guldental Kosten: 60,00 Information: Möglichst per an info@vhs-langenlonsheim.de oder Frau Vollmer, 06707/ Tricks beim Brügger Blumenwerk. Auch Anfänger sind herzlich eingeladen, für sie gibt es ein spezielles Programm. Bitte rechtzeitig anmelden bei Frau Vollmer / 8027 VERBRAUCHERTÄUSCHUNGEN IN DER LEBENSMITTELWER- BUNG 1160 / 1 Leitung: Dr. R. Vollmer Beginn: Mittwoch, , 19:00 Uhr Dauer: 1 Abend Raum: Rathaussaal, Windesheim Kosten: Eintritt frei Information: 06707/ oder info@vhs-langenlonsheim.de. Der Markt für Lebensmittel ist heiß umkämpft. Die meisten Deutschen kaufen nur noch Supermarkt ein. Dort ist die Kaufentscheidung oft vom Etikett oder der Zutatenliste einer Ware abhängig. Doch stimmen die Informationen? Die Versuchung zu mogeln ist groß. Schließlich geht es um riesige Umsätze. Im Vortrag werden typische Täuschungen dargestellt, dazu kommen Informationen über das Clean Label, Nahrungsergänzungsmittel sowie Bio Lebensmittel. TANGO ARGENTINO - DIE GETANZTE UMARMUNG / 13 Leitung: Diana Liszczenski Beginn: mittwochs, , 18:30 Uhr Dauer: 5 Doppelstunden Raum: Foyer, Guldental Kosten: 69,00 Information: info@vhs-langenlonsheim.de oder Frau Vollmer, 06707/ Der Tango Argentino wurde in Buenos Aires vor über 100 Jahren geboren. Er ist nach wie vor aktuell und wird überall auf der Welt getanzt. Ein subtiler Tanz - der aus Impulsen zu Bewegungen führt, ohne dass die Tänzer Schritte auswendig lernen. Präsenz und Eleganz spielen ebenso eine Rolle wie die Kommunikation mit dem Partner / der Partnerin. Dazu kommen verschiedene Möglichkeiten, die Musik zu interpretieren. Alles in allem ein aufregender Tanz mit viel Raum zum Improvisieren. Ziel der Kurse ist es, den Teilnehmern wichtige Basisschritte zu vermitteln, damit sie Ihren eigenen Tanz kreieren können. Dabei werden im Verlauf der Kurse immer komplexere Bewegungen, an den Teilnehmern ausgerichtet, unterrichtet. Für Beginner und TänzerInnen mit Vorkenntnissen und Wiedereinsteiger. Unterschiedliche Lernniveaus werden dabei berücksichtigt. SPANISCHE KÜCHE 3074 / 31 Leitung: Frau C. Schaphoff Beginn: Donnerstag, , 18:00 Uhr Dauer: 1 Abend Raum: Küche, Realschule plus, Langenlonsheim Kosten: 14,00 zuzügl. Lebensmittel Information: info@vhs-langenlonsheim.de oder Frau Vollmer, 06707/ U.a. lernen Sie an diesem Abend die Zubereitung einer echten Paella kennen.

11 Freitag, den 20. Oktober 2017 Amtlicher Teil Seite 11 SILBERSCHMUCK 2301 / 14 Leitung: Frau Sieber Beginn: Freitag, , 10:00 Uhr Dauer: 1 Wochenende Raum: Werkstatt, Hackenheim Kosten: 99,00 + Material Information: info@vhs-langenlonsheim.de oder Frau Vollmer 06707/ Unter fachlicher Anleitung von Goldschmiedemeisterin Johanna Sieber und Goldschmied /Edelsteinfasser Wolfgang Sieber werden individuelle Schmuckstücke angefertigt. Touristinfo der Ferienregion Langenlonsheim Verbandsgemeindeverwaltung Zimmer 22 Frau Mang...Tel.: 06704/92922 Frau Wagner...Tel.: 06704/92939 Naheweinstr. 80, Langenlonsheim Fax: / touristinfo@vglangenlonsheim.rlp.de Öffnungszeiten: Montag bis Freitag Uhr Uhr Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung. Es können auch Edelmetalle, Edelsteine, Perlen etc. selbst mit gebracht werden. Die Teilnehmer werden an 2 Tagen etwa 2 Schmuckstücke wie Broschen, Anhänger, Ohrringe aus Silber etc. fertigen. Bitte Verpflegung, Schreibzeug und Bleistift sowie Arbeitskleidung mitbringen. Von 10:00 Uhr bis 17:00 Uhr. Vorbesprechung über gewünschte Schmuckstücke, bitte telefonisch abklären unter AB. Der Kurs ist auf 3-4 Teilnehmer begrenzt. Tourist- Information Angebote: Gästeberatung, Betreuung und Beratung Gastgeber, Sterneklassifizierung, Unterkunftsverzeichnis (Broschüre und Internet), Prospektund Kartenservice, Vernetzung mit touristischen Leistungsträgern, Veranstaltungskalender, Präsentationen für die Region, Pressearbeit, Neubürgerinfos, etc.

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