Wahl der Landrätin / des Landrats des Landkreises Bad Kreuznach am 19. März 2017

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1 Mitteilungsblatt Ortsgemeinden: Bretzenheim, Dorsheim, Guldental, Langenlonsheim, Laubenheim, Rümmelsheim, Windesheim Mitteilungen & Informationen Jahrgang 49 Nummer 11 Freitag, Wahl der Landrätin / des Landrats des Landkreises Bad Kreuznach am 19. März 2017 Am Sonntag, 19. März 2017, wird die Wahl der Landrätin / des Landrats des Landkreises Bad Kreuznach durchgeführt. Die Wahlhandlung dauert von 8.00 Uhr bis Uhr. Wahlberechtigt ist, wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein erhalten hat. Wer nicht brieflich wählt, kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks wählen, der in der Wahlbenachrichtigung eingetragen ist. Die Wahlräume sind eingerichtet in Bretzenheim Wein- und Kulturzentrum Bretzenheim Große Straße 12 Langenlonsheim, Ev. Gemeindehaus Langenlonsheim Stimmbezirk II Naheweinstraße 142 Dorsheim Bürgerhaus An den Linden Weinbergstraße 21 Laubenheim Naheblickhalle Laubenheim Schulstraße 3 Guldental Sitzungsraum der Ortsgemeinde Dammweg 11 Rümmelsheim Clubraum der Trollbachhalle Hohlstraße 3 Langenlonsheim, Gemeindehalle Langenlonsheim Stimmbezirk I Heddesheimer Straße 22 Windesheim Kinderhaus Pusteblume Mühlenstraße 15 Die Wählerinnen und Wähler werden gebeten ihre Wahlbenachrichtigung und den Personalausweis oder Reisepass - Unionsbürger: den Identitätsausweis - mitzubringen. Bitte machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch! Wahlbriefe können bis Sonntag, 19. März 2017, Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung Langenlonsheim Uhr im jeweiligen Wahlraum abgegeben werden. Interessierte können die Ergebniszusammenführung am Wahlabend im großen Sitzungssaal der Kreisverwaltung Bad Kreuznach, Salinenstraße 47, Bad Kreuznach, verfolgen. Verbandsgemeindeverwaltung Langenlonsheim Naheweinstraße Langenlonsheim Telefon: 06704/929-0 Fax: 06704/ rathaus@vglangenlonsheim.rlp.de Internet: Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von Uhr Uhr. Donnerstag von Uhr Uhr. Außerhalb dieser Zeiten beraten wir Sie auch gerne telefonisch. Weitere Sprechzeiten während der regelmäßigen Dienstzeiten sind nach Vereinbarung möglich. Das Sachgebiet Soziales und Renten ist bis auf weiteres mittwochs ganztags geschlossen.

2 Seite 2 Amtlicher Teil Freitag, den 17. März 2017 Notrufe/Bereitschaftsdienste/Bürgerbus Polizei/Notruf Schutzpolizei- und Kriminalpolizeiinspektion in Bad Kreuznach / Kontaktbereichsbeamter tagsüber / Feuerwehr/Rettungsdienst Verbandsgemeinde-Wehrleiter Closheim / Stellv. Verbandsgemeinde-Wehrleiter Herr Hübinger / Herr Reißner /2954 Ortswehrführer Wagner, Bretzenheim / Ortswehrführer Wolf, Dorsheim / Ortswehrführer Ingenbrand, Guldental / Ortswehrführer Closheim, Langenlonsheim / Ortswehrführer Lötzbeyer, Laubenheim / Ortswehrführer Schneider, Rümmelsheim /47296 Ortswehrführer Hübinger, Windesheim / Krankenhäuser St. Marienwörth, Bad Kreuznach /372-0 kreuznacher diakonie Bad Kreuznach /605-0 Heilig-Geist-Hospital, Bingen /9070 Zahnärzte Einheitliche zahnärztliche Notrufnummer: 0180/ zu den üblichen Telefontarifen. Ansage des Notdienstes zu folgenden Zeiten: Freitagnachmittag von Uhr bis Uhr Samstag früh 8.00 Uhr bis Montag früh 8.00 Uhr Mittwochnachmittag von Uhr bis Uhr und an Feiertagen entsprechend von 8.00 Uhr früh bis zum nachfolgenden Tag früh 8.00 Uhr an Feiertagen mit einem Brückentag von Donnerstag 8.00 Uhr bis Samstag 8.00 Uhr. Weitere Informationen zum zahnärztlichen Notfalldienst können Sie unter nachlesen. Eine Inanspruchnahme des zahnärztlichen Notfalldienstes ist wie bisher nach telefonischer Vereinbarung möglich. Notdienstzentralen Bretzenheim, Guldental, Langenlonsheim, Windesheim Notdienstpraxis Bad Kreuznach Diakonie Krankenhaus... Telefon: 0671/19292 Dienstzeiten der Notdienstpraxis: Freitag, Uhr bis Montag Uhr, Mittwoch, Uhr bis Donnerstag, Uhr, an Feiertagen vom Vortag Uhr bis zum darauffolgenden Tag Uhr; an Himmelfahrt und Fronleichnam vom Vortag Uhr bis zum darauffolgenden Tag Uhr; an Heiligabend und Silvester ab Uhr. Dorsheim, Laubenheim, Rümmelsheim Notdienstzentrale Bingen, Ärztehaus Bingen Kapuziner Str Telefon: 06721/19292 Der Notdienst am Wochenende beginnt freitags um Uhr und endet montags um 6.30 Uhr. Kinderärzte-Notdienst Kreuznacher Diakonie-Krankenhaus (4. OG) Ringstraße 64, Bad Kreuznach...Tel.: 0671/ Sprechstunden: Mittwoch bis Uhr Wochenende und Feiertage bis Uhr und bis Uhr Notruf Pflegebett Integrierte Leitstelle Bad Kreuznach /19222 Rettungsleitstellen Dorsheim, Langenlonsheim, Laubenheim, Rümmelsheim Rettungsdienst und Krankentransport Bretzenheim, Guldental, Windesheim Rettungsdienst und Krankentransport Tierärzte Tierklinik Bretzenheim a.d. Nahe Inh. Dr. Frank Höhner, In den Zehn Morgen 4, Bretzenheim, Tel.: 0671/ Fax: 0671/ Notfallbereitschaft: 24 Stunden, je Tag Dr. Wachter Wochenend-Notfallbereitschaft Naheweinstr. 172, Langenlonsheim / Gesundheitsamt Bad Kreuznach Erreichbarkeit des Gesundheitsamtes der Kreisverwaltung Bad Kreuznach: Tel.: 0671/ , Fax: 0671/ Impfsprechstunde und AIDS-Beratung im Gesundheitsamt Bad Kreuznach Telefonische Auskunft / /1711 Impfberatung für Reisende Telefonische Auskunft: / /1711 AIDS Beratung Beratung und HIV- Antikörpertest (anonym und kostenlos) Telefonische Auskunft / /1711 Apotheken Notdienstplan vom bis Apotheke am Mönchberg Winzenheim, Breiter Weg Bad Kreuznach...Tel.: 0671/2361 Stephanus-Apotheke, Saarlandstr Bingen...Tel.: 06721/ Neue Apotheke am Holzmarkt, Dessauer Str Bad Kreuznach...Tel.: 0671/28418 o Markt-Apotheke, Marktplatz Stromberg...Tel.: 06724/6160 Falken-Apotheke, Schmittstr Bingen...Tel.: 06721/ Rheingrafen-Apotheke, Salinenstr Bad Kreuznach...Tel.: 0671/33402 Herz-Apotheke, Alzeyer Str Gensingen...Tel.: 06727/ Adler-Apotheke, Speisemarkt Bingen...Tel.: 06721/ Laurentius-Apotheke, Allee Wallhausen...Tel.: 06706/8730 Rochus-Apotheke, Mainzer Str Bad Kreuznach...Tel.: 0671/69733 St. Barbara-Apotheke, Hochstr Waldalgesheim...Tel.: 06721/ Rosen-Apotheke, Salinenstr Bad Kreuznach...Tel.: 0671/26169 Basilika-Apotheke, Basilikastr Bingen...Tel.: 06721/ Rochus-Vital-Apotheke im Globus, Binger Straße Gensingen...Tel.: 06727/89580 Adler-Apotheke, Berliner Str Bad Münster...Tel.: 06708/63880 Blumenpark-Apotheke, Mainzer Str Bingen...Tel.: 06721/ Rosengarten-Apotheke, Nahestr. 81 a Rüdesheim...Tel.: 0671/36888 Rosen-Apotheke, Staatsstr Stromberg...Tel.: 06724/592 Engel-Apotheke, Kapuzinerstr Bingen...Tel.: 06721/14555 Außerdem können die dienstbereiten Apotheken sowohl aus dem Festnetz als auch aus dem Mobilfunknetz über die landesweit gültige Rufnummer plus Postleitzahl des Standortes (also zum Beispiel für Langenlonsheim ) abgerufen werden. Ansage des Apothekennotdienstes über landeseinheitliche Rufnummern: deutsches Festnetz: PLZ (0,14 EUR/Min.) Mobilfunknetz: PLZ (max. 0,42 EUR/Min.) Anzeige der notdienstbereiten Apotheken im Internet unter Der Notdienst wechselt jeweils morgens um 8:30 Uhr Ver- und Entsorgungsunternehmen Rheinisch-Westfälisches Elektrizitätswerk AG Bad Kreuznach /89665 Westnetz, der Verteilnetzbetreiber der RWE Deutschland AG Strom: / Gas: / Zweckverband Wasserversorgung Trollmühle, Windesheim Entstörungsdienst / Verwaltung /9100 Kläranlagen Langenlonsheim (auch nach Dienstschluss) / 2310 Guldental / Klärmeister Haßlinger / 1084 Ver- und Entsorger Fiebig / Abfall Abfallberatung - Kreisverwaltung Bad Kreuznach Privathaushalte / Gewerbebetriebe / Abfallgebühren Privathaushalte und Gewerbebetriebe / Wertstoffhöfe - Öffnungszeiten Waldlaubersheim Gewerbegebiet, Im Feldborn 11...Telefon 06707/ Mittwoch bis Uhr bis Uhr Freitag bis Uhr Samstag bis Uhr Bad Kreuznach An der Sandmühle, gegenüber Michelin (Gelände Kompostwerk) Telefon Wertstoffhof / Telefax / Öffnungszeiten: Montag bis Mittwoch und Freitag Uhr Donnerstag Uhr Samstag Uhr Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) Landkreis Bad Kreuznach Wir beraten Sie gerne / Ev. / Kath. Telefonseelsorge Bad Kreuznach Telefonseelsorge / und 0800/ Frauenhaus Bad Kreuznach für Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind Beratung und Unterstützung / kreuznacher-frauenhaus@t-online.de Weißer Ring Hilfe für Kriminalitätsopfer /95959 oder Opfer-Notruf/Info-Tel.: Wohnungslosenhilfe kreuznacher diakonie Notunterkunft für Männer / Notunterkunft für Frauen / Entgiftungszentrale Universitätsklinik in Mainz / Malteser Hilfsdienst Bad Kreuznach, Bosenheimer Str / Rettungsdienst und Krankentransporte /19222 Schutzverband für Impfgeschädigte e.v. Telefon: /44515 Internet: Rufnummern bei Wildunfällen Bad Kreuznach II / Bretzenheim / oder 0671 / Gutenberg / oder 0671 / Hargesheim / Heddesheim Langenlonsheim I / 2412 Langenlonsheim II / oder 0151 / Laubenheim / 2111 Rümmelsheim / Dorsheim / oder / Stockert / 8650 Waldhilbersheim / 7246 Waldlaubersheim / 1338 Windesheim I / Windesheim II / 1201 Achtung Hinweis Veröffentlichungen weitere Notrufe - Soziale Dienste erfolgen einmal monatlich (1. Ausgabe im Monat)

3 Freitag, den 17. März 2017 Amtlicher Teil Seite 3 Öffentliche Bekanntmachungen und amtliche Mitteilungen Verbandsgemeinde Langenlonsheim Defibrillator am Rathaus Langenlonsheim Die Verbandsgemeinde stellt den Bürgerinnen und Bürgern kostenlos einen Defibrillator zur Verfügung. Er hängt außerhalb des Gebäudes am Haupteingang und kann im Notfall genutzt werden. Tagesordnung: I. Öffentlicher Teil: 1. Benutzungsvereinbarung Pavillon - Verbandsgemeinde Langenlonsheim und Landkreis Bad Kreuznach 2. Fortsetzung bzw. Erweiterung der Betreuungsangebote an den Grundschulen im Schuljahr 2017/ Anschaffungen Datenverarbeitung 4. Elementarschadenversicherung kommunale Gebäude 5. Vermietung von Spinden im Freibad 6. Annahme von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen gemäß 94 Abs. 3 GemO 7. Mitteilungen und Anfragen II. Nichtöffentlicher Teil: 8. Freibad Langenlonsheim; Beratung Eisliefervertrag Langenlonsheim, den Michael Cyfka, Bürgermeister Muster-Stimmzettel zur Landratswahl Sprechstunde des Bürgermeisters Bürgermeister Michael Cyfka ist nach vorheriger Terminabsprache gerne für die Bürgerinnen und Bürger der Verbandsgemeinde zu sprechen. Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter 06704/ oder m.cyfka@vglangenlonsheim.rlp.de Telefonsprechstunde des Bürgermeisters Zusätzlich können die Bürgerinnen und Bürger der Verbandsgemeinde Langenlonsheim die Telefonsprechstunde, montags von 9.00 Uhr Uhr, Telefon: / , für ihre Anliegen nutzen. Hierdurch soll besonders den Seniorinnen und Senioren unserer Verbandsgemeinde die Möglichkeit gegeben werden, ihre Sorgen, Wünsche sowie Anregungen direkt mit dem Bürgermeister zu besprechen. Öffentliche Bekanntmachungen Sitzung des Finanzausschusses der Verbandsgemeinde Langenlonsheim Am Mittwoch, , 17:30 Uhr findet im Sitzungssaal des Rathauses der Verbandsgemeinde eine öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Finanzausschusses der VG Langenlonsheim statt.

4 Seite 4 Amtlicher Teil Freitag, den 17. März 2017 Ortsgemeinden Bretzenheim Sprechstunden des Ortsbürgermeisters Ortsbürgermeister Thomas Gleichmann montags... von Uhr Uhr im Alten Amtshaus, Große Straße 12 Telefon: /33347 (dienstlich) /36634 (privat) / (Handy) Fax: / info@bretzenheim.de Internet:... Dorsheim Sprechstunden der Ortsbürgermeisterin Ortsbürgermeisterin Marlene Hölz dienstags... von bis Uhr im Gemeindebüro, Bürgerhaus An den Linden, Weinbergstr. 21 Telefon: / (Bürgerhaus) / (dienstlich auch außerhalb der Sprechstunden) Fax: / gemeindedorsheim@web.de Internet:... Öffentliche Bekanntmachungen Sitzung des Ausschusses für Wein, Kultur und Fremdenverkehr der Ortsgemeinde Dorsheim Am Dienstag, , 19:30 Uhr findet im Bürgerhaus An den Linden eine öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wein, Kultur und Fremdenverkehr der Ortsgemeinde Dorsheim statt. Tagesordnung: 1. Organisation Kirmes 2. Gestaltung Tag des offenen Denkmals Dorsheim, den Marlene Hölz, Ortsbürgermeister Sitzung des Bau- und Wegebauausschusses Ortsgemeinde Dorsheim Am Dienstag, , 19:30 Uhr findet eine öffentliche Sitzung des Bau- und Wegebauausschusses der Ortsgemeinde Dorsheim statt. Treffpunkt: Kirchentreppe. Tagesordnung: 1. Kirchentreppe a) weitere Maßnahmen (Anstrich) an der Treppe b) Treppenbeleuchtung 2. Begehung Weinbergstraße Ab TOP 3 findet die Sitzung im Bürgerhaus An den Linden statt. 3. Leistungsverzeichnis zur Sanierung der Laubenheimer Straße (Mittelrinne) und Beschluss zur Ausschreibung 4. Sanierung Kellerdecke im gemeindeeigenen Wohngebäude 5. Maßnahmen im Bürgerhaus a) Innenanstrich b) energetische Sanierung 6. Mitteilungen Dorsheim, den Marlene Hölz, Ortsbürgermeister Öffentliche Bekanntmachung Jahresabschluss beschlossen, Entlastung erteilt Der Ortsgemeinderat Dorsheim hat in seiner Sitzung am gemäß 114 GemO den Jahresabschluss 2015 beschlossen und dem Ortsbürgermeister, den Beigeordneten sowie dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und den Beigeordneten, soweit diese den Bürgermeister vertreten haben, die Entlastung erteilt. Hinweis: Der Jahresabschluss mit Anhang und Rechenschaftsbericht liegt gemäß 114 Absatz 2 GemO vom bis einschließlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Naheweinstraße 80, Langenlonsheim, Zimmer 33, während der Dienststunden öffentlich aus. Guldental Sprechstunden der Ortsbürgermeisterin Ortsbürgermeisterin Elke Demele dienstags und donnerstags... von Uhr bis Uhr im Gemeindebüro, Dammweg 11. Tel.: /1014 (dienstlich, während der Sprechstunde) /211 (dienstlich, außerhalb der Sprechstunde) Schreiben an die Gemeindeverwaltung ( )...verwaltung@guldental.de Persönliche Schreiben an die Ortsbürgermeisterin ( )... buergermeister@guldental.de Internet:... Das Gemeindebüro ist zusätzlich Montag, Mittwoch und Freitag von Uhr mit einer Bürokraft besetzt. Öffentliche Bekanntmachungen Aus der Sitzung des Ortsgemeinderates Guldental vom Vor Eintritt in die Tagesordnung Ortsbürgermeisterin Demele stellt fest, dass ordnungs- und fristgerecht eingeladen wurde und der Ortsgemeinderat beschlussfähig ist. Es gibt keine Einwände gegen die letzte Niederschrift oder die Tagesordnung. Ortsbürgermeisterin Demele verliest folgende Stellungnahme zur Änderung der Tagesordnung: Mit Zustimmung des Fraktionsvorsitzenden der CDU, zugleich Antragsteller, Ratsmitglied Müller-Späth, möchte Bürgermeisterin Demele den TOP 5 von der Tagesordnung absetzen und verliest folgende Erklärung: Ich habe in dieser Sache mit der Kommunalaufsicht, Frau Butzbach, Rücksprache genommen. Sie führte aus, dass sich die VG Stromberg zurzeit in Verhandlungen mit der VG Rheinböllen befindet und wir deshalb abwarten sollten, bis weitere Informationen vorliegen. Es sei im Übrigen eine Angelegenheit der VG Langenlonsheim, deren Rat bereits ein Votum abgegeben habe. Zu gegebenen Zeit, sprich wenn mehr Informationen zur Verfügung stünden, sollte der Ältestenrat diese Informationen erörtern und eine Empfehlung an den Gemeinderat geben. Am hat ein Gespräch mit Vertretern der VG-Stromberg und VG Langenlonsheim stattgefunden. Die Öffentlichkeit hat ein Recht auf Informationen. Bürgermeister Cyfka bittet die Ortsgemeinderäte um Berücksichtigung des Themas, da die Zeit drängt. Die VG Stromberg muss bis Sommer 2017 eine Rückmeldung an das Land geben, wie eine Fusion aussehen könnte. Derzeit führt man seitens der VG Stromberg noch Gespräche mit den VG s Rhein-Nahe und Rheinböllen. Man sollte ergebnisoffen über eine mögliche Fusion diskutieren und die Fakten ruhig und sachlich austauschen. Dennoch besteht vom Land der Auftrag, eine Meinungsbildung in den einzelnen Gremien abzufragen. Ratsmitglied Benjamin Demele sieht sich heute nicht im Stande, über den Antrag der CDU-Fraktion zu entscheiden. Er wünscht sich mehr Informationen. Dem schließt sich Ratsmitglied Reinhard an.

5 Freitag, den 17. März 2017 Amtlicher Teil Seite 5 Ratsmitglied Kruger spricht sich für einen Verbleib des Antrages auf der Tagesordnung aus. Beschlussfassung: Der Ortsgemeinde Guldental nimmt den TOP 5 (Antrag der CDU-Fraktion - geplante Zusammenlegung der VG Stromberg und der VG Langenlonsheim) von der heutigen Tagesordnung. Abstimmungsergebnis: ja: 5, nein: 5, Enthaltungen: 3 Damit bleibt der TOP 5 auf der Tagesordnung TOP 1: Beantwortung der fristgemäß eingereichten schriftlichen Fragen der Einwohner gemäß 21 der Geschäftsordnung (Einwohnerfragestunde) Hier liegt nichts vor. TOP 2: Projekt Breitbandausbau im Landkreis Bad Kreuznach ; Zuständigkeitsübertragung auf die Verbandsgemeinde Langenlonsheim gemäß 67 Abs. 5 GemO Die flächendeckende Versorgung mit leistungsfähigen Breitbandanschlüssen ist eine wesentliche Voraussetzung für wirtschaftliches Wachstum, mehr Beschäftigung und die Beibehaltung der Attraktivität des gesamten Kreisgebiets, z. B. bei der Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen, bei der Vermarktung von Bauplätzen und Immobilien und der besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Die flächendeckende Versorgung des ländlichen Raumes mit einem schnellen und leistungsfähigen Internet ist in den letzten Jahren so wichtig und unerlässlich geworden, dass diese Aufgabe inzwischen zu den zentralen Aufgaben der Daseinsvorsorge zu zählen ist. Der technologische Fortschritt geht unaufhaltsam weiter. Bis heute zeigt sich dies sowohl in Untersuchungen zu Prozessorleistungen oder Zugangsbandbreiten, als auch im Wachstum des Datenverkehrs und der Leistungsfähigkeit von Verbrauchergeräten. Bereits heutige Anwendungen nutzen die bestehenden Bandbreiten von Internetverbindungen aus. Das sich ändernde Nutzerverhalten und der Einzug von leistungsfähigerer Technologie in den Alltag werden zukünftig deutlich höhere Bandbreiten erfordern. Im Kreisgebiet haben derzeit mehr als 98 Prozent der Haushalte eine Grundversorgung von mindestens 6 Mbit/s, jedoch nur etwa 85 Prozent eine leistungsfähige NGA1-Versorgung 30 Mbit/s (Quelle: TÜV Rheinland/Stand: Mitte 2016). Vor diesem Hintergrund soll auf Kreisebene die Umsetzung einer NGA-Strategie für das Gebiet des Landkreises, die eine flächendeckende Versorgung mit breitbandigem Internet zum Ziel haben soll, angestrebt werden. Hierbei sollen nach Abschluss der Maßnahme voraussichtlich für mindestens 85 % der Haushalte im Planungsgebiet zuverlässig Bandbreiten von mindestens 50 Mbit/s im Download gewährleistet werden sowie für 100 % der Haushalte mindestens 30 Mbit/s. Um ein kreisweites Projekt durchführen und an den Förderprogrammen auf Bundes- und Landesebene teilnehmen zu können, ist die Bildung eines Zielgebietsclusters möglichst in der Größe eines Landkreises erforderlich. Die Kreisverwaltung hat hierzu mit Zustimmung des Kreistages eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben. Diese Machbarkeitsstudie wird u.a. Aussagen treffen zu dem Ausbaugebiet und - auf Basis einer im Rahmen der Studie zu erstellenden Netzplanung - zu den geschätzten Kosten des Ausbaus eines Breitband-Hochgeschwindigkeitsnetzes. Für einen landkreisweit gebündelten Breitbandausbau müsste in einem ersten Schritt die Kompetenz zum Breitbandausbau bzw. zur Förderung des Breitbandausbaus von den Ortsgemeinden auf die jeweilige Verbandsgemeinde übertragen werden. Nach 2 Abs. 1 GemO ist die Breitbandversorgung eine Selbstverwaltungsangelegenheit der Ortsgemeinde. Gemäß 67 Abs. 5 können Ortsgemeinden Selbstverwaltungsangelegenheiten den Verbandsgemeinden mit deren Zustimmung zur eigenverantwortlichen Wahrnehmung übertragen. Nach der Übertragung der Zuständigkeit auf die Verbandsgemeinden würden diese sowie die Städte Bad Kreuznach und Kirn den Landkreis Bad Kreuznach mittels eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit dem sachlich begrenzten Aufgabenteil Ertüchtigung des Breitbandnetzes im Landkreis hin zu einem Hochgeschwindigkeitsnetz beauftragen. Hierzu zählen neben dem Planen und Umsetzen des Breitbandausbaus auch das Erteilen von Aufträgen und das Stellen von Förderanträgen. In dem öffentlich-rechtlichen Vertrag sollen die Verbandsgemeinden dazu verpflichtet werden, dem Landkreis die nicht durch Fördermittel beziehungsweise Kostenbeteiligungen von EU, Bund und Land sowie sonstige Zuwendungen Dritter gedeckten Kosten zu erstatten. Nach derzeitiger Sachlage kann für das Ausbauprojekt mit einem kombinierten Bundes- und Landeszuschuss in Höhe von insgesamt 90 % gerechnet werden (Fördersatz Land 40 %, Fördersatz Bund 50 %). Von der geplanten Ausbaustrategie profitieren nicht nur schlecht versorgte Ortsgemeinden; auch nach heutigem Stand gut versorgte oder kürzlich ausgebaute Gemeinden können von dem durchzuführenden flächendeckenden Ausbau auf einheitliche NGA-Standards positive Effekte erwarten. Die Kosten des Projektes stehen zwischenzeitlich fest und würden für die Ortsgemeinde Guldental einen Eigenanteil in Höhe von ,96 EUR bedeuten (Haushalt 2018). Der Erste Beigeordnete Schermuly findet den Zeitdruck ärgerlich, in dem der Ortsgemeinderat die Entscheidung treffen muss. Seiner Meinung nach besteht nur noch Bedarf auf dem Breitenfelser Hof. Hier steht jedoch schon eine Regelung durch das RWE an. Für Guldental wurde ein Eigenanteil in Höhe von ,96 Euro ermittelt, das scheint sehr hoch, da innerhalb der Ortsgemeinde schon eine gute Verfügbarkeit besteht und nur noch einzelne Haushalte betroffen sein dürften. Bürgermeister Cyfka teilt mit, dass der Kreis den 10-prozentigen Anteil der Finanzierung übernehmen möchte, die Finanzierungssicherung jedoch sehr zeitintensiv war, deshalb der entstandene Druck. Da es sich jedoch um eine freiwillige Leistung handelt, kann es sein, dass die ADD diese Ausgaben nicht genehmigt. In diesem Fall müssten die einzelnen Ortsgemeinden die Kostenunterdeckung selbst tragen. Eine Alternative wäre die Kreisumlage zu erhöhen, was aber dann alle Ortsgemeinde betreffen würde. Derzeit gibt es eine 50-prozentige Förderung durch den Bund und eine 40-prozentige Förderung durch das Land, dies ist bestätigt. Eine solch hohe Förderquote wird es vielleicht nie wieder geben, allerdings muss auch eine entsprechende Nachfrage bestehen. Der Beitrag für Guldental ist ermittelt, wird aber nur insoweit anfallen, wie auch ein Ausbau vorgenommen wird. Der Anteil wird sich eher verringern, weil der Bedarf durch den alternativen Ausbau geringer, wie ermittelt ausfällt. Die Maßnahme wäre im Haushalt 2018 einzustellen und nur dann fällig, falls das Land wirklich nicht zahlen kann. Beschlussfassung: Der Ortsgemeinderat Guldental begrüßt das Vorhaben des Landkreises, die Breitbandinfrastruktur im Landkreis zu einem Hochgeschwindigkeitsnetz zu ertüchtigen und überträgt nach 67 Abs. 5 GemO der Verbandsgemeinde Langenlonsheim mit deren Zustimmung die Aufgabe der Breitbandversorgung und stimmt dem Ausbau zu einem Eigenanteil von ,96 EUR zu. Abstimmungsergebnis: einstimmig TOP 3: Annahme von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen gemäß 94 Abs. 3 GemO Mit dem Landesgesetz zur Änderung kommunal- und dienstrechtlicher Vorschriften vom ist mit Wirkung vom folgender Abs. 3 in 94 GemO in Kraft getreten: (3) Die Gemeinde darf zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach 2 Abs. 1 Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach 2 Abs. 1 beteiligen. Nicht zulässig sind die Einwerbung und die Entgegennahme des Angebots einer Zuwendung nach Satz 1 in der Eingriffsverwaltung oder wenn ein böser Anschein für eine Beeinflussung bei der Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben zu erwarten ist. Bei der Auswahl von Sponsoringpartnern ist die Chancengleichheit konkurrierender Sponsoren zu wahren. Die Einwerbung und die Entgegennahme des Angebots einer Zuwendung obliegen ausschließlich dem Bürgermeister sowie den Beigeordneten; ein entsprechendes Angebot ist der Aufsichtsbehörde unverzüglich anzuzeigen. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet der Gemeinderat. Dem Gemeinderat und der Aufsichtsbehörde sind sämtliche für die Entscheidung maßgeblichen Tatsachen offen zu legen. Dazu gehört insbesondere ein anderweitiges Beziehungsverhältnis zwischen der Gemeinde und dem Geber. Die für die Entscheidung maßgeblichen Tatsachen im Sinne des Satzes 6 sind in geeigneter Weise zu dokumentieren und vorzuhalten Lfd. Nr. Angebot von / vom über EUR Zweck 3 Planungsbüro 301,07 Spende Officeplan, Guldental Honorarleistungen für Arbeitsaufwand zur Organisation der Flachdachsanierung des Gemeindedepots Beschlussfassung: Der Gemeinderat beschließt über die Annahme der Spende. Die Anzeige an die Kommunalaufsicht erfolgt durch die Verwaltung. Abstimmungsergebnis: einstimmig

6 Seite 6 Amtlicher Teil Freitag, den 17. März 2017 TOP 4: Beauftragung eines Planungsbüros für das Neubaugebiet Sonnenrech Bürgermeisterin Demele verliest die Empfehlung des Bauausschusses. Der Gemeinderat möge das Planungsbüro Dörhöfer + Partner damit beauftragen, die Vorabklärung bei den Behörden bezüglich des möglichen Rahmens des Bebauungsplanes festzustellen, Hilfestellung für die Auswahl eines Schallgutachters zu beauftragen und Abstimmungsverhandlungen mit der Deutschen Bahn zu führen. Ratsmitglied Schwanke ergänzt, das der Bauausschuss auch Gespräche mit den Behörden angeregt hat. Beschlussfassung: Der Ortsgemeinderat folgt der Empfehlung des Bauausschusses. Abstimmungsergebnis: einstimmig TOP 5: Antrag der CDU-Fraktion - geplante Zusammenlegung der VG Stromberg und der VG Langenlonsheim Bürgermeister Cyfka teilt mit, dass die angesprochenen Fusionsgespräche auch einen gewissen Prozess darstellen. Der im Oktober 2016 vom VG-Rat gefasste Beschluss ist bis heute aus seiner Sicht sinnvoll, da sich an den Fakten nichts geändert hat. Inzwischen wurde gemeinsam mit der VG Stromberg ein umfangreicher Themenkatalog erstellt, der vor allem die Frage aufwirft, wer die Schulden der VG Stromberg übernehmen soll. Dies kann keinesfalls die VG Langenlonsheim sein, sondern entweder das Land selbst oder die Ortsgemeinden der VG Stromberg. Die vom Land angekündigte Heiratsprämie in Höhe von 2 Mio. Euro müsste jeweils zwischen der VG Langenlonsheim und der VG Stromberg geteilt werden, reicht also zur Schuldendeckung keinesfalls aus. Das Gespräch am zwischen den Vertretern der beiden VG s brachte keinerlei Vorschläge, wie der Schuldenberg abgetragen werden kann und welche Vorteile eine 1:1-Fusion hätte. Laut den von der VG Stromberg gelieferten Zahlen belaufen sich die Schulden auf ca. 5,8 Mio. Euro. Nicht eingerechnet sind die Verbindlichkeiten aus dem Gewerbepark in Höhe von ca. 2,8 Mio. Euro, da es hier durch mögliche Grundstücksverkäufe einen Gegenwert gibt. Es ist nicht geklärt, wie die Grundschulen, Feuerwehreinrichtungen oder der IGS-Anteil der VG Stromberg im Falle einer Fusion behandelt werden. Die VG Stromberg weiß seit 2008, dass sie einen Fusionspartner benötigt. Im Falle einer 1:1 Fusion würden beide VG s in ihrer jetzigen Form aufgelöst und in einer neuen VG zusammen geführt. Es würde also ohne Not die VG Langenlonsheim aufgelöst werden und das obwohl sie ab 2019 schuldenfrei ist. Der Haushalt der VG Stromberg für 2017 rechnet alleine für das Freibad ein Defizit von über Euro ein. Die derzeitige Umlage in Höhe von 38 Prozent ist nicht kostendeckend und müsste eigentlich auf 42 Prozent erhöht werden. Die Unterdeckung wird derzeit über Kredite finanziert. Wenn man davon ausgeht, dass das Land die Schulden der VG Stromberg nicht übernimmt, müssten über eine Sonderumlage für ca. zehn Jahre die Ortsgemeinden der VG Stromberg mit weiteren ca. 6 Prozent bis 8 Prozent belastet werden. Hier sind noch jede Menge Hausaufgaben zu machen. Der Koalitionsvertrag der derzeitigen Landesregierung sieht bei der Kommunalreform eine Beteiligung der Bürger vor. Vorrang hat für das Land eine freiwillige Fusion, die, und das haben Beispiele in jüngster Vergangenheit gezeigt, auch über Kreisgrenzen erfolgen kann. Die Anwendung des Fusion Gesetzes sollte nur dann greifen, wenn keine Einigung erzielt werden kann. Bisher gibt es auch keinen Nachweis, dass Fusionen auf VG-Ebene Einsparpotenziale besitzen. Man kann frühestens nach 7-10 Jahren Effekte ermitteln. Das erstellte Gutachten sieht in einer 1:1-Fusion mit der VG Langenlonsheim keinesfalls die Lösung mit der höchsten Priorität. Laut Gutachten wäre die Fusion mit der VG Rhein-Nahe oder die Eingliederung einzelner Gemeinden auf umliegende VG s effektiver. Eine 1:1 Fusion zwischen den VG s Langenlonsheim und Stromberg hätte zum Ergebnis eine sehr große VG, die aus verwaltungstechnischer Sicht keine Bürgernähe mehr praktizieren könnte zumal auch die Frage des oder der Verwaltungsstandorte noch nicht geklärt ist. Bürgermeister Cyfka bittet um die Unterstützung der Ortsgemeinden und darum, dass sich die Ratsmitglieder Gedanken über eine 1:1 Fusion oder Eingliederung einzelner Gemeinden machen. Man sollte gesprächsoffen bleiben aber das Wohl der Bürger und Bürgerinnen der VG Langenlonsheim beachten, dafür ist man gewählt. Ratsmitglied Schwanke sieht in einer Fusion keine Not, unter den gegebenen Umständen kann man dem nicht zustimmen. Er will sich eine Meinung bilden, wenn alle Fakten bekannt sind. Der Erste Beigeordnete Schermuly bittet um weitere schriftliche Informationen für die Ratsmitglieder. Bürgermeister Cyfka teilt mit, dass er Ortsbürgermeisterin Demele den Themenkatalog zur Verfügung stellt. Beigeordneter Bodtländer fragt nach, ob man gemeinsam mit den Fraktionen aller Ortsgemeinden der VG Langenlonsheim und einem Vertreter des Ministeriums eine Informationsveranstaltung organisieren könnte. Dies ist laut Bürgermeister Cyfka möglich, jedoch zweifelhaft im Ergebnis. Die VG Langenlonsheim hat keinen Fusionsbedarf. Ein Vertreter des Ministeriums wird auch nur die gesetzlichen Rahmenbedingungen schildern können und die sind bekannt. Ratsmitglied Reinhard kann heute persönlich keine Entscheidung treffen und bittet um mehr Informationen. Beigeordneter Römer findet man sollte zweispurig fahren und auf jeden Fall mehr Geld vom Land im Falle einer 1:1- Fusion fordern. Ratsmitglied Kreuels sieht neben den finanziellen Aspekten auch positive Fakten. Ratsmitglied Müller-Späth bittet um Abstimmung des Antrages. Die Ratsmitglieder Benjamin Demele und Schwanke lehnen eine Abstimmung über eine Fusion zum jetzigen Zeitpunkt ab. Beschlussfassung: Die Ortsgemeinde Guldental kann zum derzeitigen Zeitpunkt einer Fusion nicht zustimmen und beauftragt den Ältestenrat mit einer Aufarbeitung, sobald die gewünschten Informationen vorliegen. Der Ortsgemeinderat wird dann zu gegebener Zeit weiter beraten und beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmig TOP 6: Mitteilungen und Anfragen Hier liegt nichts vor. Aus der Ortsgemeinde Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Guldental Einladung Versammlung der Jagdgenossenschaft Guldental Am Dienstag, , findet um Uhr im Sitzungssaal der Ortsgemeinde Guldental, Dammweg, eine Versammlung der Jagdgenossenschaft des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Guldental statt. Zu dieser Genossenschaftsversammlung werden hiermit alle Eigentümer von Grundflächen im gemeinschaftlichen Jagdbezirks Guldental eingeladen. Tagesordnung 1. Tätigkeits- und Kassenbericht 2. Entlastung des Jagdvorstandes 3. Beschlussfassung über die Verwendung der Jagdpachteinnahmen 4. Mitteilungen und Anfragen Vollmacht Jeder Jagdgenosse kann sich durch den Ehegatten, durch einen Verwandten in gerader Linie, durch eine im ständigen Dienst der Vertretenen beschäftigten Person oder einen derselben Jagdgenossenschaft angehörigen, volljährigen Jagdgenossen aufgrund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen. Mehr als drei Vollmachten darf kein Jagdgenosse/in in seiner Person vereinigen. Grundflächenverzeichnis Das Grundflächenverzeichnis (Genossenschaftskataster) liegt in der Zeit vom bis einschließlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Langenlonsheim, Zimmer 13, während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus. Einsprüche und Berichtigungen können unter Vorlage von Kataster- und Grundbuchauszügen beantragt werden. Das Grundflächenverzeichnis gilt mit Ablauf dieser Frist sofern keine Einsprüche erhoben werden als festgestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass nur im Grundflächenverzeichnis eingetragene Personen bei der Jagdgenossenschaftsversammlung stimmberechtigt sind. Jagdgenossenschaft Guldental Stefan Beck, Jagdvorsteher Vertretung der Ortsbürgermeisterin Die Bürgermeisterin befindet sich in der Zeit vom bis in Urlaub. In dieser Zeit wird sie vom 1. Beigeordneten der Gemeinde, Herrn Peter Schermuly vertreten. Dreckwegtag Am 04. März 2017 beteiligten sich viele Guldentaler Bürger, die Aktiven Rentner, der Angelsportverein Guldental und die Pfadfinder des Guldenbachtales am Dreckwegtag. Ich bedanke mich herzlich für euren Einsatz zum Wohle aller Bürger. Bei dieser Gelegenheit habe ich eine Bitte an die Anlieger des Guldenbaches. Bitte legt nicht das Schnittgut eurer Hecken, Sträucher und Bäume im Uferbereich des Guldenbaches ab. Wir haben, wie allen bekannt ist, einen Schredderplatz auf dem dieses Schnittgut abgelegt werden kann.

7 Freitag, den 17. März 2017 Amtlicher Teil Seite 7 Langenlonsheim Sprechstunden des Ortsbürgermeisters Internet:... Während der o.g. Sprechstunden können bei der Ortsgemeinde Müllsäcke käuflich/kostenlos erworben werden: Biosäcke 2,50, Restmüllsäcke 3,00. Rümmelsheim Ortsbürgermeister Bernhard Wolf donnerstags... von 17:30 Uhr bis 19:00 Uhr Im Gemeindebüro Naheweinstraße 79 Telefon: Telefax: / gemeindeverwaltung@langenlonsheim.de Persl bernhard.wolf@langenlonsheim.de Internet:... Gemeindebüro und Verwaltung Öffnungszeiten dienstags, mittwochs und donnerstags... von 9:30 bis Uhr Telefon: /567 Telefax: / gemeindeverwaltung@langenlonsheim.de Persl bernhard.wolf@langenlonsheim.de Internet:... Friedhof/Bauhof In Fragen der Friedhofsverwaltung und Bauhofangelegenheiten (z.b. Straßenschäden, Ausfall der Straßenbeleuchtung, Grünanlagen, usw.) wenden Sie sich bitte direkt an Herrn Frank Brendel unter 06704/ oder frank.brendel@langenlonsheim.de Gemeindehalle Wegen Anmietung und Fragen der Gemeindehalle setzen Sie sich bitte direkt mit Frau Michaela Muff unter 0177/ (von Montag bis Freitag von 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr) oder hallenwartin-gh-lalo@online.de in Verbindung. Grillhütte im Langenlonsheimer Wald Wenn Sie die Grillhütte im Langenlonsheimer Wald (beim Forsthaus/Trimm-Dich-Pfad) nutzen möchten, wenden Sie sich bitte an Herr Werner Proske, Tel.: 0175 / Öffnungszeiten des Gemeindearchivs Das Gemeindearchiv hat immer dienstags in der Zeit von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr geöffnet. Erreichbar unter der Telefonnummer Archiv: oder Frau Gisela Sbrisny Grünschnittsammelplatz Öffnungszeiten Jeden 1. und 3. Samstag im Monat jeweils zwischen 10:00 und 12:00 Uhr. Dieses Angebot der kostenlosen Grünschnittannahme kann nur für Langenlonsheimer Einwohner gewährt werden kann. Bitte beachten sie, dass wir nur Grünschnitt annehmen können, keine Kanthölzer, Balken oder sonstige Holzabfälle. Ausnahmen zur Annahme können keine gemacht werden. Ansonsten besteht die Möglichkeit Grünabfälle auf den Wertstoffhöfen des Landkreises in Bad Kreuznach und Waldlaubersheim abzugeben. Laubenheim Sprechstunden des Ortsbürgermeisters Ortsbürgermeister Johannes Häußling montags... von bis Uhr in der Naheblickhalle, Schulstraße 3 Tel.: / ortsbuergermeister-laubenheim@t-online.de Sprechstunden des Ortsbürgermeisters Ortsbürgermeister Jürgen Gumbrich dienstags und donnerstags... von Uhr Uhr im Gemeindebüro, Hauptstraße 11 Telefon: /43932 (dienstlich) /41808 (privat) ... buergermeister@ruemmelsheim-burg-layen.de Internet:... Windesheim Sprechstunden der Ortsbürgermeisterin Ortsbürgermeisterin Claudia Kuntze dienstags... von bis Uhr donnerstags... von bis Uhr im Rathaus, Kreuznacher Straße Tel.: /268 (dienstlich) / (privat) Fax: / ortsgemeinde-windesheim@t-online.de Internet:... Defibrillator in Windesheim Bahnhofstraße 2 (KFZ Stiebitz) Der Defibrillator ist öffentlich 24 Stunden zugänglich, alarmgesichert und videoüberwacht. Öffentliche Bekanntmachungen Sitzung des Ortsgemeinderates Windesheim Am Montag, , 19:30 Uhr findet im Sitzungssaal im Rathaus Windesheim eine öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ortsgemeinderates Windesheim statt. Tagesordnung: I. Öffentlicher Teil: 1. Beantwortung der fristgemäß eingereichten schriftlichen Fragen der Einwohner gemäß 21 der Geschäftsordnung (Einwohnerfragestunde) 2. Vorstellung der stellv. Leitung im Kinderhaus Pusteblume 3. Elementarschadenversicherung kommunale Gebäude 4. Neuwahl Ausschüsse 5. Antrag auf Verlängerung des Fischereipachtvertrages 6. Antrag Pro Windesheim - Vertiefung der Stellungnahme der OG Windesheim zum Planfeststellungsverfahren zur Reaktivierung der Hunsrückbahn 7. Mitteilungen II. Nichtöffentlicher Teil: 8. Vergabe Hütte auf dem Grillplatz 9. Mitteilungen Windesheim, den Claudia Kuntze, Ortsbürgermeisterin Aus der Sitzung des Ortsgemeinderates Windesheim vom Vor Eintritt in die Tagesordnung Ortsbürgermeisterin Kuntze eröffnet die Ortsgemeinderatssitzung und stellt fest, dass ordnungsgemäß eingeladen wurde

8 Seite 8 Amtlicher Teil Freitag, den 17. März 2017 und der Gemeinderat beschlussfähig ist. Es gibt keine Einwände gegen die Tagesordnung oder die letzte Niederschrift. TOP 1: Beantwortung der fristgemäß eingereichten schriftlichen Fragen der Einwohner gemäß 21 der Geschäftsordnung (Einwohnerfragestunde) Hier liegt nichts vor. TOP 2: Aufstellung eines einfachen Bebauungsplanes für das Teilgebiet Ziegelhütte a) Beschlussfassung über die, während der vorgezogenen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und Träger öffentlicher Belange, eingegangenen Stellungnahmen b) Beschlussfassung über die Offenlage Der Ortsgemeinderat hat in der Sitzung am beschlossen, einen einfachen Bebauungsplan für das Gebiet Ziegelhütte aufzustellen. Ursächlich für die Planung sind mehrere der Kreisverwaltung vorliegende Bauanträge, welche teilweise noch nicht beschieden wurden. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes soll ein Rechtsrahmen gesetzt werden um in einem definierten Gebiet die planungsrechtlichen Grundlagen für die Genehmigungsfähigkeit der diversen Bauvorhaben zu schaffen. Dies bringt Rechtssicherheit für alle Beteiligten und einem Ausbreiten der Bebauung in den Außenbereich wird hiermit vorgebeugt. a) Beschlussfassung über die, während der vorgezogenen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und Träger öffentlicher Belange, eingegangenen Stellungnahmen Auf Beschluss des Ortsgemeinderates vom wurde der Bebauungsplanentwurf in der Zeit vom bis einschließlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung öffentlich ausgelegt. Hierauf wurde durch Bekanntmachung im Mitteilungsblatt, Ausgabe , hingewiesen. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom hierüber informiert, mit dem Hinweis, dass die Möglichkeit besteht, eine Stellungnahme bis zum , abzugeben. In dieser Zeit gingen Stellungnahmen ein. Der Planer, Herr Dipl.-Ing. Melzer, hat zu den einzelnen Stellungnahmen Abwägungsempfehlungen erarbeitet, welche dem Gemeinderat als Entscheidungshilfe über die Stellungnahmen dienen sollen. Herr Dipl.-Ing. Melzer wird in der Sitzung anwesend sein. Der Ortsgemeinderat stellt sein Einvernehmen darüber her, das der Planer Herr Dirk Melzer am Ratstisch Platz nehmen kann. Ortsbürgermeisterin Kuntze teilt mit, dass die Planungen einen Verbleib des Weges im Gemeindeeigentum berücksichtigen. Sie erteilt Herrn Melzer das Wort. Herr Melzer vom gleichnamigen Planungsbüro stellt anhand eines Planes die Aufstellung des einfachen Bebauungsplanes vor. In Absprache mit der Kreisverwaltung wird das betreffende Gebiet als Sondergebiet für Pferdesport und Reitzucht ausgewiesen. Der Bebauungsplan gibt den Rahmen der Bebauung vor und unterscheidet in Wohnhäuser (S01) und Reithallen und Stallungen (S02). Im Rahmen der markierten Bebauung S01 ist die klassische Einzelhausbebauung unter Berücksichtigung der topografischen Gegebenheiten sowie den allgemein vorgeschriebenen Abständen zur Straße und Nachbarbebauung möglich. Die Bebauung in den Gebieten S02 sieht neben Reithallen und Stallungen weitere kleinere bauliche Anlagen wie Stallerweiterungen vor. In diesen Bereichen geht es um eine intensive Flächennutzung mit den üblichen Kubaturen landwirtschaftlicher Gebäude. Nach einiger Diskussion stellt sich heraus, dass dem Rat zu wenige Informationen zum vorliegenden B-Plan vorliegen. Ortsbürgermeisterin Kuntze schlägt vor, dass sich der Bauausschuss nochmals mit der Überplanung beschäftigt und Herr Melzer seinen Vortrag vor diesem Gremium wiederholt. Beschlussfassung: Der Ortsgemeinderat beschließt den Tagesordnungspunkt 2 (Aufstellung eines einfachen Bebauungsplanes für das Teilgebiet Ziegelhütte ) in den Bauausschuss zu verweisen. Abstimmungsergebnis: einstimmig bei zwei Enthaltungen TOP 3: 3. Änderung des Bebauungsplanes Im Haufen Morgen a) Beschlussfassung über die während der erneuten Offenlage eingegangenen Stellungnahmen b) Ggfs. Beschlussfassung als Satzung a) Beschlussfassung über die während der erneuten Offenlage eingegangenen Stellungnahmen Der Ortsgemeinderat hat am über die während der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen beraten und beschlossen, den geänderten Bebauungsplanentwurf erneut auf die Dauer eines Monats zur allgemeinen Einsichtnahme auszulegen. Für die erforderlichen Planungsarbeiten war es erforderlich ein Planungsbüro zu beauftragen. Der erarbeitete Planentwurf wurde gem. 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.v.m. 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB i.v.m. 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats, in der Zeit vom bis einschließlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung öffentlich ausgelegt. Hierauf wurde durch Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde, Ausgabe vom , hingewiesen. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom hierüber informiert, mit der Möglichkeit, ebenfalls bis einschließlich eine Stellungnahme zur beabsichtigten Planung vorzubringen. In dieser Zeit gingen Stellungnahmen ein. Herr Dipl.-Ing. Heuser, Planungsbüro Karst Ingenieure GmbH, hat zu den einzelnen Stellungnahmen Abwägungsempfehlungen erarbeitet, welche dem Gemeinderat als Entscheidungshilfe über die Stellungnahmen dienen sollen. Die Liste mit Abwägungsvorschlägen ist der Beschlussvorlage beigefügt. Beschlussfassung: Unter Verweis auf vorstehende Ausführungen werden vertiefende Bewertungen zu landschaftsplanerischen Belangen in die Begründung, Kapitel 4 für die Schlussfassung der Planung aufgenommen. Im Rahmen der bauleitplanerischen Abwägung wird hieraus jedoch kein geändertes Planungsergebnis und damit kein Planänderungsbedarf erkannt. Abstimmungsergebnis: ja: 11, nein: 1, Enthaltung: 1 Beschlussfassung: Unter Verweis auf vorstehende Ausführungen hat die vorgesehene Textfestsetzung zur Flächenbegrenzung von Garagen, Carports und Stellplätzen steuernde Wirkung. Im Rahmen der bauleitplanerischen Abwägung wird entschieden, dass die Festsetzung beibehalten wird. Abstimmungsergebnis: einstimmig bei drei Enthaltungen Beschlussfassung: Der Ortsgemeinderat beschließt die 3. Änderung des Bebauungsplanes für das Teilgebiet Im Haufen Morgen gem. 10 BauGB als Satzung, sofern sich der Bebauungsplanentwurf durch die Beschlussfassung über die eingegangenen Stellungnahmen während der erneuten Offenlage nicht mehr ändert. Abstimmungsergebnis: einstimmig bei drei Enthaltungen TOP 4: Bauangelegenheiten Die Eigentümerin des Grundstückes Flur 6, Flurstück 32/1 stellte im Zuge einer Bauvoranfrage zum Neubau eines Passiv-Wohnhauses einen Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Das Gebäude soll dahingehend ausgerichtet werden, dass ein hoher solarthermischer Ertrag erzielt wird. Aus gleichem Grund soll das Gebäude ein Pultdach mit einer Dachneigung von 12 erhalten. Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Am Kreuz. Dieser schreibt u.a. die Stellung der baulichen Anlagen (Firstrichtung parallel zur Straße Goldgrube ) vor, als Dachform sind lediglich geneigte Dächer in Form von Sattel-, Walm-, oder Krüppelwalmdächern zulässig. Für Hauptgebäude ist eine Dachneigung von 30 bis 45 festgesetzt. Ratsmitglied Dielhenn teilt mit, dass er gegen eine Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes hinsichtlich der Dachform ist, da sich die anderen Bauherren auch an die Vorgaben halten mussten. Ratsmitglied Hegemann ist für eine Befreiung, da es sich um einen älteren Bebauungsplan handelt und man zu Zeiten der ursprünglichen Überplanung der Fläche, noch keine Möglichkeit einer solarthermischen Anlage kannte. Ratsmitglied Elke Stern teilt mit, dass sie sich vor Ort die Situation angeschaut und festgestellt hat, dass das Grundstück ursprünglich gar nicht zum Geltungsbereich des Bebauungsplanes gehörte. Die Entwicklung der regenerativen Energien erlauben heute Fotovoltaikanlagen auf den Dächern, insofern sollte man dem Bauherrn die Möglichkeit geben, nach neuestem Verfahren zu bauen, so fern auch die Nachbarn ihre Zustimmung dazu geben. Ratsmitglied Schink steht der Befreiung auch positiv gegenüber. Ratsmitglied Hartmut Kuntze befürchtet eine rechtsfreie Zone, wenn man die Entscheidung von den Nachbarn abhängig macht. Die Ortsgemeinde ist zu Gesetz und Ordnung verpflichtet. Ratsmitglied Jung schlägt vor, die bestehenden Bebauungspläne auf die Möglichkeit energieeffizienten Bauens hin zu überprüfen und evtl. anzupassen, dies sollte für alle Baugebiete gelten. Laut Bürgermeister Cyfka kennt diese Anregung schon von der Kreisverwaltung, die den Ortsgemeinden eine neue Überpla-

9 Freitag, den 17. März 2017 Amtlicher Teil Seite 9 nung empfiehlt, damit sich solche Diskussionen zukünftig vermeiden lassen. Beigeordneter Frank findet auch, dass im Sinne einer Gleichbehandlung mit den anderen Bauherren keine Ausnahme gemacht werden sollte. In den Neubaugebieten sind Passivhäuser mit entsprechenden Dachneigungen schon in den Bebauungsplänen berücksichtigt. Ratsmitglied Dr. Kämpf findet man sollte bestehende Richtlinien schützen und trotzdem offen für Neuerungen sein. Ortsbürgermeisterin Kuntze teilt mit, dass die Entscheidung einer möglichen Befreiung bei der Ortsgemeinde liegt, denn sie hat die Planungshoheit. Ratsmitglied Schink spricht sich dafür aus, den Bauausschuss mit einer Durchsicht aller Bebauungspläne hinsichtlich der Möglichkeit moderner Bauweise, zu beauftragen. Ratsmitglied Ruhl stellt den Antrag, den Bauausschuss entsprechend zu beauftragen. Ratsmitglied Schmidt findet eine Überarbeitung im Bauausschuss gut, man muss auch an den Altbestand denken. Ratsmitglied Elke Stern erinnert nochmals daran, dass der Bebauungsplan erst zu einem späteren Zeitpunkt über das Grundstück gelegt wurde und es damit zu einer Wertänderung kam. Die Ratsmitglieder mögen bitte offen damit umgehen. Ratsmitglied Jung spricht sich für eine Gleichbehandlung aller Bauherren aus und ist gegen eine Bevorzugung auf Anregung von Ratsmitglied Elke Stern. Ratsmitglied Dielhenn spricht sich für eine weitere Klärung im Bauausschuss aus. Planänderungen ziehen auch neue Rechtssituationen nach sich. Bürgermeister Cyfka gibt zu bedenken, dass der Bebauungsplan in diesem konkreten Fall nicht geändert wird, sondern nur über eine Befreiung entschieden wird, für die in einer Bauvoranfrage ein Antrag vorliegt. Die Ortsgemeinde kann dies entscheiden, muss dann allerdings diese Befreiung auch anderen Bauherren zugestehen. Beschlussfassung: Der Ortsgemeinderat beschließt den Bauausschuss mit der weiteren Beratung über den Antrag auf Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplanes und Ausarbeitung einer Empfehlung. Darüber soll im Rahmen der nächsten Gemeinderatssitzung entschieden werden. Abstimmungsergebnis: ja: 7, nein: 6, Enthaltungen: 2 TOP 5: Abnahme Jahresabschluss und Entlastung 1. Feststellung des Jahresabschluss für das Haushaltsjahr Entlastung des Bürgermeisters, der Ortsbürgermeisterin und der Beigeordneten Ortsbürgermeisterin Kuntze übergibt den Sitzungsvorsitz an die Beigeordnete Dr. Kochanowski, die die Ortsbürgermeisterin im Haushaltsjahr 2015 nicht vertreten hat. Beigeordnete Dr. Kochanowski gibt das Wort an den Vorsitzenden den Rechnungsprüfungsausschusses Ratsmitglied Ruhl. Ratsmitglied Ruhl teilt mit, dass die Prüfung keinerlei Beanstandung ergeben hat und der Rechnungsprüfungsausschuss dem Gemeinderat mit einer Nein-Stimme die Entlastung empfiehlt. Ratsmitglied Dielhenn gibt folgende Erklärung ab: Im Rechnungsprüfungsausschuss am habe ich schon gegen eine Entlastung der Vorsitzenden gestimmt und wiederhole dies mit folgender Begründung: Im Jahre 2015 wurden zwei Rechnungen angewiesen, für die es keinen Gemeinderatsbeschluss gibt. Es betrifft dies die Planungskosten für die Kindergartenerweiterung und zwar technische Gebäudeausrüstung über 7.463,09 Euro und Tragwerksplanung über 2.900,63 Euro. Hierüber gibt es keine Beschlüsse über eine Beauftragung durch den Gemeinderat. Falls eine Dringlichkeit vorlag, hätte eine Unterrichtung des Rates erfolgen müssen. Dies ist nicht erfolgt. Für was brauchen wir also einen Gemeinderat, dies ist eine Entmündigung. Aus diesem Grunde lehne ich eine Entlastung ab. Beschlussfassung: Der Gemeinderat beschließt die Feststellung des Jahresabschluss und stimmt den über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen zu, soweit dies nicht bereits geschehen ist. Abstimmungsergebnis: einstimmig Beschlussfassung: Der Gemeinderat beschließt die Entlastung des Bürgermeisters und der Ortsbürgermeisterin sowie der Beigeordneten, soweit diese den Bürgermeister und die Ortsbürgermeisterin vertreten haben. Abstimmungsergebnis: ja: 6, nein: 1, Enthaltungen: 4 Ortsbürgermeister Kuntze übernimmt wieder den Sitzungsvorsitz. TOP 6: Antrag auf Fördermittel VfL Ratsmitglied Dr. Kämpf fragt nach, ob ein Kostenvoranschlag eingeholt wurde. Laut Beigeordneten Frank handelt es sich um einen ortsansässigen Betrieb, es gibt keine Anhaltspunkte für eine überhöhte Kostenabrechnung. Ratsmitglied Schmidt findet eine Klärung auf Grund des schon lange zurückliegenden Zeitraumes schwierig. Laut Ortsbürgermeisterin Kuntze waren drei Scheiben beschädigt. Der Hallenwart hat dies festgestellt und dokumentiert. Als Verursacher hat sich der VfL gemeldet, bei der Versicherung jedoch nur den Ersatz für eine Scheibe geltend gemacht. Ratsmitglied Dielhenn bittet um Gewährung des Antrages und stellt einen Antrag auf Erstattung. Beschlussfassung: Der Ortsgemeinderat stimmt dem Antrag des VfL Windesheim zu, den Fehlbetrag in Höhe von 1.608,12 Euro aus der Gemeindekasse zu übernehmen. Abstimmungsergebnis: ja: 7, nein: 2, Enthaltung: 6 TOP 7: Klappladenflügel Rathausdach Erste Beigeordnete Eckes berichtet, dass die Klappladenflügel an den kleinen Fenstern auf dem Rathausdach erneuert werden müssen. Der CDU-Ortsverein ist bereit, die Hälfte der Kosten zu übernehmen. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 4.286,62 Euro. Beschlussfassung: Der Ortsgemeinderat Windesheim beschließt die Reparatur der oben genannten Klappladenflügel auf Grundlage des vorliegenden Angebotes. Abstimmungsergebnis: einstimmig bei vier Enthaltungen TOP 8: Bauleitplanung; Ausgleichsfläche Die Ortsgemeinde Guldental beabsichtigt die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Teilgebiet Untere Brückengewann - Am Brückengraben. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen, u.a. zur Ansiedlung einer kunststoffverarbeitenden Firma, gewerbliche Bauflächen ausgewiesen werden. Gemäß 13 BnatSchG gilt, dass erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft vorrangig zu vermeiden sind und dass nicht vermeidbare Beeinträchtigungen durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen zu kompensieren sind. Die zur Kompensation erforderlichen Maßnahmen für den Bebauungsplan in der Ortsgemeinde Guldental können jedoch nicht vollständig im Geltungsbereich des Planes vorgenommen werden. Außer der Bereits als Geltungsbereich B ausgewiesenen Flächen der Ortsgemeinde Guldental stehen dieser keine weiteren eigenen, sinnvoll aufwertbaren Flächen zur Verfügung, sodass ein Ausgleichsdefizit von (flächenmäßig) m2 besteht. Der Firmeninhaber ist im Besitz einer m2 großen Fläche in Windesheimer Gemarkung, Flur 19, Flurstück 5 (Auf dem Buchfeld), welche nach Rücksprache mit der Unteren Naturschutzbehörde als Ausgleich für den Bebauungsplan Untere Brückengewann - Am Brückengraben dienen könnte. Da mit der Festlegung dieser Fläche (bzw. einem Teilbereich dieser Fläche) als Ausgleichsfläche für einen Bebauungsplan in der Ortsgemeinde Guldental in die Planungshoheit der Ortsgemeinde Windesheim eingegriffen wird, ist es erforderlich, dass diese zustimmt. Ein Lageplan, worin die Fläche farblich gekennzeichnet ist, ist der Beschlussvorlage beigefügt. Beschlussempfehlung des Ortsbürgermeisters: Der Ortsgemeinderat beschließt, der Festlegung der Fläche, Flur 19, Flurstück 5 (Auf dem Buchfeld) in der Gemarkung Windesheim, als Ausgleichsfläche für den Bebauungsplan Untere Brückengewann - Am Brückengraben zuzustimmen. Abstimmungsergebnis: einstimmig TOP 9: Projekt Breitbandausbau im Landkreis Bad Kreuznach ; Zuständigkeitsübertragung auf die Verbandsgemeinde Langenlonsheim gemäß 67 Abs. 5 GemO Die flächendeckende Versorgung mit leistungsfähigen Breitbandanschlüssen ist eine wesentliche Voraussetzung für wirtschaftliches Wachstum, mehr Beschäftigung und die Beibehaltung der Attraktivität des gesamten Kreisgebiets, z. B. bei der Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen, bei der Vermarktung von Bauplätzen und Immobilien und der besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Die flächendeckende Versorgung des ländlichen Raumes mit einem schnellen und leistungsfähigen Internet ist in den letzten Jahren so wichtig und unerlässlich geworden, dass diese Aufgabe inzwischen zu den zentralen Aufgaben der Daseinsvorsorge zu zählen ist. Der technologische Fortschritt geht unaufhaltsam weiter. Bis heute zeigt sich dies sowohl in Untersuchungen zu Prozessorleistungen oder Zugangsbandbreiten, als auch im Wachstum des Datenverkehrs und der Leistungsfähigkeit von Verbrauchergeräten. Bereits heutige Anwendungen nutzen die bestehenden Bandbreiten von Internetverbindungen aus. Das sich ändernde Nutzerverhalten und der Einzug von leistungsfähigerer Technologie in den Alltag werden zukünftig deutlich höhere Bandbreiten erfordern.

10 Seite 10 Amtlicher Teil Freitag, den 17. März 2017 Im Kreisgebiet haben derzeit mehr als 98 Prozent der Haushalte eine Grundversorgung von mindestens 6 Mbit/s, jedoch nur etwa 85 Prozent eine leistungsfähige NGA1-Versorgung 30 Mbit/s (Quelle: TÜV Rheinland/Stand: Mitte 2016). Vor diesem Hintergrund soll auf Kreisebene die Umsetzung einer NGA-Strategie für das Gebiet des Landkreises, die eine flächendeckende Versorgung mit breitbandigem Internet zum Ziel haben soll, angestrebt werden. Hierbei sollen nach Abschluss der Maßnahme voraussichtlich für mindestens 85 % der Haushalte im Planungsgebiet zuverlässig Bandbreiten von mindestens 50 Mbit/s im Download gewährleistet werden sowie für 100 % der Haushalte mindestens 30 Mbit/s. Um ein kreisweites Projekt durchführen und an den Förderprogrammen auf Bundes- und Landesebene teilnehmen zu können, ist die Bildung eines Zielgebietsclusters möglichst in der Größe eines Landkreises erforderlich. Die Kreisverwaltung hat hierzu mit Zustimmung des Kreistages eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben. Diese Machbarkeitsstudie wird u.a. Aussagen treffen zu dem Ausbaugebiet und - auf Basis einer im Rahmen der Studie zu erstellenden Netzplanung - zu den geschätzten Kosten des Ausbaus eines Breitband-Hochgeschwindigkeitsnetzes. Für einen landkreisweit gebündelten Breitbandausbau müsste in einem ersten Schritt die Kompetenz zum Breitbandausbau bzw. zur Förderung des Breitbandausbaus von den Ortsgemeinden auf die jeweilige Verbandsgemeinde übertragen werden. Nach 2 Abs. 1 GemO ist die Breitbandversorgung eine Selbstverwaltungsangelegenheit der Ortsgemeinde. Gemäß 67 Abs. 5 können Ortsgemeinden Selbstverwaltungsangelegenheiten den Verbandsgemeinden mit deren Zustimmung zur eigenverantwortlichen Wahrnehmung übertragen. Nach der Übertragung der Zuständigkeit auf die Verbandsgemeinden würden diese sowie die Städte Bad Kreuznach und Kirn den Landkreis Bad Kreuznach mittels eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit dem sachlich begrenzten Aufgabenteil Ertüchtigung des Breitbandnetzes im Landkreis hin zu einem Hochgeschwindigkeitsnetz beauftragen. Hierzu zählen neben dem Planen und Umsetzen des Breitbandausbaus auch das Erteilen von Aufträgen und das Stellen von Förderanträgen. In dem öffentlich-rechtlichen Vertrag sollen die Verbandsgemeinden dazu verpflichtet werden, dem Landkreis die nicht durch Fördermittel beziehungsweise Kostenbeteiligungen von EU, Bund und Land sowie sonstige Zuwendungen Dritter gedeckten Kosten zu erstatten. Nach derzeitiger Sachlage kann für das Ausbauprojekt mit einem kombinierten Bundes- und Landeszuschuss in Höhe von insgesamt 90 % gerechnet werden (Fördersatz Land 40 %, Fördersatz Bund 50 %). Von der geplanten Ausbaustrategie profitieren nicht nur schlecht versorgte Ortsgemeinden; auch nach heutigem Stand gut versorgte oder kürzlich ausgebaute Gemeinden können von dem durchzuführenden flächendeckenden Ausbau auf einheitliche NGA-Standards positive Effekte erwarten. Die Kosten des Projektes stehen gegenwärtig noch nicht fest und können erst nach Vorliegen der Machbarkeitsstudie schätzungsweise bzw. nach erfolgter Ausschreibung genauer beziffert werden. Mit der Beschlussfassung zur Aufgabenübertragung gehen die Ortsgemeinden weder die Verpflichtung zu einem späteren Ausbau, noch zu einer konkreten Kostenübernahme ein. Erst wenn die entstehenden Kosten durch das von uns zur Erstellung der Machbarkeitsstudie beauftragte MICUS-Institut geschätzt wurden und zeitlich noch vor der Ausschreibung der Ausbauleistungen wird den Ortsgemeinden nochmals Gelegenheit gegeben, sich z.b. aus Gründen der entstehenden Kosten aus dem Projekt zurückzuziehen bzw. am Ausbau nicht teilzunehmen. Laut Ortsbürgermeisterin Kuntze führt der heutige Beschluss zu einer Übertragung der Zuständigkeit auf die Verbandsgemeinde, ohne Verpflichtung eines Ausbaus. 2/3 der Haushalte der Ortsgemeinde verfügen bereits über eine schnelle Datenverbindung, nun soll auch der westliche Teil der Ortsgemeinde damit versorgt werden. Die Geschwindigkeit soll bis Ende 2018 dann auf 100 Mbit/s erhöht sein. Beschlussfassung: Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Windesheim begrüßt das Vorhaben des Landkreises, die Breitbandinfrastruktur im Landkreis hin zu einem Hochgeschwindigkeitsnetz zu ertüchtigen, und überträgt nach 67 Abs. 5 GemO der Verbandsgemeinde Langenlonsheim mit deren Zustimmung die Aufgabe Breitbandversorgung. Abstimmungsergebnis: einstimmig TOP 10: Mitteilungen und Anfragen Ortsbürgermeisterin Kuntze gibt eine Eilentscheidung bekannt. Nach Rücksprache mit den Beigeordneten macht die Ortsgemeinde von der Übergangsregelung der Umsatzsteuer 2017 Gebrauch. Ortsbürgermeisterin Kuntze teilt mit, dass es eine erneute Anhörung zur Windkraft im Rahmen des LEP gab. Da die Ortsgemeinde über keine ausgewiesenen Flächen verfügt, wurde keine Stellungnahme abgegeben. Ortsbürgermeisterin Kuntze teilt mit, dass die Planung zur Sanierung der Waldhilbersheimer Straße am im Bauausschuss vorgestellt wird. Ortsbürgermeisterin Kuntze teilt mit, dass eine Beseitigung des Schadens im Auftrag der Deutschen Bahn am Bahnübergang notdürftig durchgeführt wurde. Nun wird es doch noch eine größere Reparatur seitens der Deutschen Bahn direkt geben, in deren Verlauf der Bahnübergang für vermutlich 24 Stunden gesperrt wird. Ortsbürgermeisterin Kuntze teilt mit, dass der Kostenvergleich zwischen herkömmlicher Beleuchtung und der neuen LED- Beleuchtung nachgereicht wird, sobald die Zählerstände ausgewertet sind. Ortsbürgermeisterin Kuntze teilt mit, dass das Gutachten über den Zimmerplatz an die Fraktionen verteilt wird. Ortsbürgermeisterin Kuntze teilt mit, dass vor der Überplanung der Fläche am Sportplatz noch ein Termin der Wasserbehörde stattfindet, um einige Dinge im Vorfeld zu klären. Ratsmitglied Poß fragt nach dem Gestaltungsmöglichkeiten und der Teilnahme an der Aktion blau plus. Laut Ortsbürgermeisterin Kuntze wird zunächst geklärt, ob eine Veränderung des Bachbettes überhaupt möglich ist. Ratsmitglied Dr. Kämpf gibt zu bedenken, dass viele Grundstückseigentümer ihrer Schneeräumpflicht bis zur Straßenmitte in den letzten Tagen nicht nachgekommen sind. So entstanden einige kritische Stellen innerhalb der Ortsgemeinde. Ortsbürgermeisterin Kuntze teilt mit, dass dies im Rahmen einer Ausschusssitzung diskutiert werden sollte. TOP 11: Personalangelegenheit Es wurde eine neue stellvertretende Kita-Leitung bestellt. Aus der Sitzung des Ortsgemeinderates Windesheim vom Vor Eintritt in die Tagesordnung: Ortsbürgermeisterin Kuntze eröffnet die Ortsgemeinderatssitzung und stellt fest, dass ordnungsgemäß eingeladen wurde und der Gemeinderat beschlussfähig ist. Ratsmitglied Poß erhebt einen Einwand gegen die letzte Niederschrift vom Seiner Meinung fehlt bei der vorliegenden Niederschrift die Darstellung der ausführlichen Diskussion zu TOP 2. Ortsbürgermeisterin Kuntze teilt mit, dass sie die einzelnen Diskussionspunkte extra aus der Niederschrift genommen habe, da dies noch in weiteren Sitzungen behandelt werden wird. Den Ratsmitgliedern wird der umfassende Entwurf der Niederschrift zu TOP 2 nachgeliefert. Der Ortsgemeinderat stellt sein Einvernehmen über die Genehmigung des restlichen Protokolls her. Ortsbürgermeisterin Kuntze schlägt vor, auf Grund der sehr umfangreichen heutigen Tagesordnung den TOP 1 (Vorstellung der neuen stellvertretenden Leitung im Kinderhaus Pusteblume Frau Bachmann) und den TOP 10 (Änderung der Ausschussbesetzung) von der Tagesordnung zu nehmen. Beschlussfassung: Der Ortsgemeinderat stimmt der Änderung der Tagesordnung mit der Streichung der TOPs 1 und 10 zu. Abstimmungsergebnis: einstimmig Ratsmitglied Hartmut Kuntze stellte den Antrag, den ursprünglichen Punkt 9 (Antrag der CDU zur Fusion) von der Tagesordnung zu nehmen. Zur Begründung führte er unter anderem aus, dass mit dem Antrag ein Beschluss des Verbandsgemeinderates bestätigt werden solle, der nicht mehr dem jetzigen Stand der Dinge entspreche. Mittlerweile hätten sich mehrere politische Gruppen positiv oder zumindest offener zu einer Fusion mit der Verbandsgemeinde Stromberg geäußert. Auch der Vorstand des SPD-Gemeindeverbands Langenlonsheim habe sich in einem Beschluss für eine Fusion ausgesprochen. Auch lägen noch lange nicht alle Fakten vor, die für ein ausgewogenes Meinungsbild der Gemeinderatsmitglieder notwendig seien. Ratsmitglied Elke Stern legt Wert auf die Feststellung, dass sich eine Ablehnung der geplanten Zusammenlegung der VG s Stromberg und Langenlonsheim nicht gegen die Bürgerinnen und Bürger der VG Stromberg richtet, sondern gegen die lang-

11 Freitag, den 17. März 2017 Amtlicher Teil Seite 11 fristigen finanziellen Nachteile der Ortsgemeinden der VG Langenlonsheim. Die VG Stromberg muss bis Sommer 2017 die Verhandlungen geführt haben, bisher kommt vom Land kein Signal, wie die finanzielle Situation der VG Stromberg gelöst werden kann. Ein ausführliches Zahlenwerk wurde von der VG Langenlonsheim mit Hilfe der VG Stromberg erstellt. Die einzelnen Ortsgemeinden der VG Langenlonsheim sollten Bürgermeister Cyfka unterstützen, zumal die VG Stromberg derzeit noch weitere Verpflichtungen eingeht, die ein möglicher Fusionspartner mittragen muss. Der Antrag der CDU-Fraktion unter dem neuen TOP 8 soll daher auf der Tagesordnung bleiben. Beschlussfassung: Der Ortsgemeinderat stellt den TOP 8 (alt 9) Antrag der CDU-Fraktion zurück. Abstimmungsergebnis: ja: 3, nein: 8 Damit bleibt der Antrag auf der Tagesordnung. TOP 1: Beratung und Beschlussfassung über den Forstwirtschaftsplan 2017 Ortsbürgermeisterin Kuntze gibt das Wort an Frau Hoquard als Nachfolgerin von Förster Proske weiter. Frau Hoquard stellt sich kurz persönlich vor und geht auf das vorliegende Zahlenwerk ein. Der Finanzplan sieht Einnahmen in Höhe von ,00 Euro und Ausgaben in Höhe von ,00 Euro vor. Es besteht ein rechnerischer Verlust in Höhe von 1.007,00 Euro. In diesem Jahr ist keine Neuanpflanzung geplant sondern nur eine Freistellung junger Bäume. Der Haushaltstitel Verkehrssicherung und Umweltvorsorge ist so genau nicht planbar, da es auf die Witterungsereignisse ankommt, wieviel Mittel zur Verkehrssicherung aufgewendet werden müssen. Ratsmitglied Dielhenn fragt nach, warum sich die Kosten des Forstamtes bzw. des Zweckverbandes immer wieder erhöhen. So schwanken die Angaben zwischen Euro in 2014, Euro in 2013 und Euro in Laut Forstamtsleiter Closen trägt die Leistungen des Forstamtes das Land, der ehemalige Forstzweckverband ist aufgelöst. Kämmerer Meffert ergänzt, dass die Forstergebnisse Abweichungen beinhalten, da der Forst ein Tagesgeschäft ist. Naturereignisse verursachen unvorhergesehene Kosten und der Rohstoff Holz muss nach Verkäufen auch erst wieder nachwachsen. Man muss den Forstwirtschaftsplan über eine längere Periode sehen. Seit dem Jahr 2000 wurde insgesamt ein Überschuss in Höhe von ca Euro erwirtschaftet mit jährlichen Schwankungen. Solange der Forstzweckverband bestand, wurden die Ergebnisse und Aufwendungen über ein Konto gebucht. Mit der Auflösung des Verbandes 2016 fließen die Mehreinnahmen und Ausgaben in den Forstwirtschaftsplan hinein, was am Ergebnis nicht ändert, sondern nur in der Kontendarstellung. Ratsmitglied Dielhenn findet die Beantwortung als nicht ausreichend und wird sich diesbezüglich noch weiter informieren. Beschlussfassung: Der Ortsgemeinderat beschließt den Forstwirtschaftsplan 2017 in der vorliegenden Form. Abstimmungsergebnis: einstimmig TOP 2: Betriebsplanung Gemeindewald Windesheim Laut dem Landeswaldgesetz von Rheinland-Pfalz sind die Besitzer von Wäldern einer reduzierten Holzbodenfläche von mehr als 50 Hektar (Windesheim 339 Hektar) verpflichtet in regelmäßigen Abständen, in der Regel 10 Jahre, Betriebspläne aufstellen zu lassen. In den Betriebsplänen werden unter Maßgabe der ordnungsgemäßen Forstwirtschaft die Ziele der Waldbesitzer festgelegt. Für eine solche Planung werden folgende Aufgaben durchgeführt: 1. Zustandserfassung des Waldes (Inventarisierung) 2. Erfolgskontrolle (Ergebnis des bisherigen Betriebsablaufes und Folgerungen) 3. Planung (Mittelfristige Planung, periodischer Betriebsplan) 4. Statistik (Bereitstellung der erhobenen Inventurdaten für statistische Zwecke) Ziel ist der Aufbau bzw. die Fortführung eines standortgerechten, vitalen, betriebssicheren und leistungsstarken Waldes, der seine Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion optimal erfüllen kann. Die für Windesheim zuständige Forsteinrichterin Frau Dr. Birgit Hohmann aus Hargesheim würde eine solche Betriebsplanung vornehmen und dem Ortsgemeinderat nach Abschluss entsprechend vorstellen. Kosten entstehen der Ortsgemeinde dadurch keine, da die Aufstellung dieser Pläne durch das Land für Körperschaften eine kostenfreie Dienstleistung darstellt. Ortsbürgermeisterin Kuntze gibt das Wort an Forstamtsleiter Closen weiter. Forstamtsleiter Closen teilt mit, dass nach zehn Jahren eine neue Inventur des Waldes fällig ist. Sie wird die zukünftige Abstimmung der forstwirtschaftlichen Arbeiten enthalten und der Ortsgemeinde vorgestellt werden. Die Ortsgemeinde kann dies an die zuständige Forsteinrichterin übergeben, die als Ansprechpartnerin vor Ort die Region kennt. Es besteht auch die Möglichkeit, einen externen Partner zu beauftragen. Die Kosten übernimmt in beiden Fällen das Land. Bei der Beauftragung eines externen Partners müsste die Ortsgemeinde lediglich die fällige Mehrwertsteuer der Rechnung tragen. Beschlussfassung: Der Ortsgemeinderat beschließt, die zuständige Forsteinrichterin Frau Dr. Birgit Hohmann mit der Betriebsplanung für den Windesheimer Wald zu beauftragen. Abstimmungsergebnis: einstimmig Ortsbürgermeisterin Kuntze bittet Herrn Closen um eine kurze Stellungnahme zur geplanten neuen Aufteilung der Reviere im Soonwald. Forstamtsleiter Closen berichtet, dass die Reform am formal umgesetzt werden könnte. Derzeit werden alle 38 waldbesitzenden Kommunen auf den gleichen Wissensstand gebracht. Aus elf werden neun Reviere im Soonwald; die Zahl der Mitarbeiter wird nicht bei 73 wie heute bleiben. Einige Kollegen gehen in den Ruhestand und werden nicht mehr eins zu eins ersetzt, so dass man von einem sozialverträglichen Personalabbau ausgeht. Aus Kostengründen möchte man die neuen Reviere in etwa größengleich bilden. Es gibt für Windesheim vier Alternativen, die der Beschlussvorlage beigefügt sind. Ratsmitglied Poß kann dies nur begrenzt beurteilen und fragt nach der Einschätzung von Forstamtsleiter Closen. Laut Herrn Closen wären die Alternativen 3 und 4 extreme Lösungen, die eigentlich nicht in Frage kommen sollten. Er findet einen Revierzusammenschluss der Gemeinden aus der Verbandsgemeinde Stromberg, Langenlonsheim und Windesheim für finanzier- und leistbar. Jede Kommune hat unabhängig von der Größe ihres Waldes eine Stimme in dem gemeinsamen Gremium. Den Ortsgemeinden stehen ausreichend Informationen bei den anstehenden Entscheidungen zur Verfügung, sein/e NachfolgerIn und Kollegen helfen gerne weiter. Ratsmitglied Volker Stern fragt nach einem Nachfolger für Herrn Closen. Laut Ortsbürgermeisterin Kuntze geht Herr Closen per in den Ruhestand. Ein/e NachfolgerIn wird in den nächsten ein bis zwei Monaten zur Verfügung stehen. Der Ortsgemeinderat bedankt sich bei Forstamtsleiter Closen für die zurückliegende gute Zusammenarbeit und wünscht ihm alles Gute. TOP 3: Haushalt 2017: 1. Beratung und Beschlussfassung über Vorschläge der Einwohner 2. Beratung des Haushaltsplanes und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung Ortsbürgermeisterin Kuntze verliest folgende Bemerkungen zum Haushalt 2017: Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Haushalt 2016 hat sich positiv entwickelt. Das Planungsdefizit von EUR reduzierte sich bei der Planausführung auf EUR, die Ursache hierfür sind die Einsparungen durch die Verschiebung, hier der Verzicht von Investitionsmaßnahmen (insb. Gewässerbau und Parkplatz Sportplatz) sowie Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer ( EUR gegenüber dem Planansatz). Die liquiden Mittel betrugen zu Beginn des Jahres EUR und sanken zum Jahresende auf EUR. Der Haushalt 2017 wurde vom Finanzausschuss intensiv beraten und einstimmig beschlossen. Die Steuer- und Gebührensätze bleiben konstant. Der formelle Haushaltsausgleich wurde in der Planung nicht erreicht, wird aber in der Haushaltsausführung angestrebt. Das Haushaltsvolumen beträgt EUR in Einnahmen und Ausgaben. Die Investitionsausgaben belaufen sich auf EUR. Dem stehen Investitionseinnahmen von EUR gegenüber. Durch die hohen Investitionsausgaben entsteht in der Planung ein Haushaltsdefizit von EUR. Das Defizit wird durch eine Entnahme aus den liquiden Mittel finanziert. Die Gemeinde ist schuldenfrei und die Aufnahme neuer Kredite ist nicht erforderlich. Über die wesentlichen laufende Einnahmen und Ausgaben ist anzumerken: Zu den Einnahmen: Der Gewerbesteueransatz steigt von EUR auf EUR. Der Anteil der Einkommenssteuer sinkt vorübergehend von EUR auf EUR. Die Personalkostenerstattung für den Kindergarten steigt von EUR auf EUR. Ausgaben: Die Personalausgaben steigen von EUR auf EUR.

12 Seite 12 Amtlicher Teil Freitag, den 17. März 2017 Die Ausgaben für die Unterhaltung und Bewirtschaftung der Gemeindeeinrichtungen sinken von EUR auf EUR. Die Verbandsgemeindeumlage steigt bei einem konstanten Umlagesatz von 32% von EUR auf EUR. Die Kreisumlage steigt bei einem konstanten Umlagesatz von 47% von EUR auf EUR. Die Investitionseinnahmen betragen insgesamt EUR. Die Investitionsausgaben betragen insgesamt EUR. Bei Durchführung aller Maßnahmen würden die liquiden Mittel zum Jahresende 2017 von EUR auf EUR sinken. Das waren die wesentlichen Daten zum Haushalt Fragen zum Haushalt werden gerne von Kämmerer Meffert beantwortet bei dem ich mich ganz herzlich für die Ausarbeitung des Planes bedanke. Ratsmitglied Volker Stern macht auf zwei redaktionelle Fehler aufmerksam: Auf Seite 8 vorletzter Absatz muss es heißen: laufende Einnahmen und auf Seite Abs. muss es heißen die Kreisumlage steigt. Zu dem Haushaltsansatz Investitionsausgaben S. 17 Ausbau der Waldhilbersheimer Straße sind Euro Einnahmen und Euro Ausgaben geplant. Ist dabei der Gemeindeanteil von 35 Prozent geprüft worden? Laut Kämmerer Meffert muss noch die rechtliche Ausbauform geklärt werden. Der Haushaltsansatz beruht auf unverbindlichen Zahlen. Es wird ein Nachtragshaushalt beschlossen werden müssen. Ratsmitglied Dielhenn gibt folgende Stellungnahme ab: Ich stelle die Gesamterträge und die Gesamtaufwendungen nicht in Frage, jedoch müssen einzelne Ansätze ergänzt werden: 1. Für die Verbesserung der Raumakustik im Rathaussaal ist der Ansatz von Euro zu gering. Um die Halligkeit des Raumes unter Beachtung der Nachhallzeiten zu verbessern, ist zuerst eine schallakustische Ausmessung durch ein Ingenieurbüro für Schallakustik vorzunehmen. Mit diesen Daten wird dann ein Gutachten erstellt, um die erforderlichen Maßnahmen für eine Verbesserung der Sprachverständlichkeit aufzustellen. Das sind Absorptionsflächen an der Decke, evtl. Schallsegel und/oder flexible Absorptions- und Reflexionswände. Es muss hier sorgsam vorgegangen werden, damit die bemalten Wände erhalten und nicht verdreckt werden. (Die Wandbilder wurden 1950 erstellt durch den Bad Kreuznacher Maler Pit Mahr und dessen Assistent Gräff aus Waldlaubersheim anlässlich des Kreisweinfestes.) Dazu sollten Mittel von Euro für das Gutachten und Euro für die Ausführung zur Verfügung stehen, also Euro mehr. 2. Das Dach über der alten Waage ist dringend sanierungsbedürftig, ebenfalls die rückseitige Wand aus dem roten Sandstein, hier sind bestimmt Euro erforderlich, wenn die Erhaltung gewünscht wird. 3. Um eine Ergebnis-Verbesserung zu erzielen, sollten wir die Unterstützung des Langenlonsheimer Freibades über die Verbandsgemeindeumlage unterlassen. Die Ortsgemeinde hat schließlich ein eigenes Freibad und betreibt dieses mit starker Unterstützung eines Fördervereines. Dies bringt rund Euro, da die Gemeinde mit 11,34 Prozent an der Verbandsgemeindeumlage beteiligt ist. Unsolidarisch ist das nicht, da die Ortsgemeinde mit erheblichen Mitteln an der Ertüchtigung des Nahedammes beteiligt ist. Freibäder sind keine Pflichtausgaben, sondern freiwillige Leistungen und entsprechend in den Haushaltsplänen verzeichnet. Es bedarf also nur eines Beschlusses des Ortsgemeinderates. Jetzt die Bitte um Diskussion und danach um Abstimmung zur Annahme und Aufnahme in die Haushaltssatzung Ortsbürgermeisterin Kuntze teilt mit, dass der Finanzausschuss eine Reduzierung der Haushaltsmittel zur Verbesserung der Raumakustik im Rathaussaal empfohlen hat. Das Dach der Waage muss nicht zwingend in 2017 saniert werden. Es gab früher eine Regelung, nach der der Umlageanteil für das Freibad Langenlonsheim wieder zurück an die Ortsgemeinde Windesheim geflossen ist. Unter Bürgermeister Zimmer wurde dies rückgängig gemacht, da es keine schriftliche Vereinbarung gab. Ratsmitglied Hartmut Kuntze ist der Meinung, dass die Ortsgemeinde keine willkürliche Kürzung der VG-Umlage beschließen kann. Seine Fraktion stimmt der vorliegenden Haushaltssatzung zu. Ratsmitglied Elke Stern teilt mit, dass die CDU-Fraktion mehrheitlich dem Haushaltsplan zustimmen wird. In einer weiteren Gemeinderatssitzung kann man über den Antrag der Umverteilung der Freibadfinanzierung beraten. Ratsmitglied Volker Stern teilt mit, dass seine Fraktion dem Haushaltsplan zustimmt auch wenn es zu einem Nachtragshaushalt kommen muss. Kämmerer Meffert gibt zu bedenken, dass die VG Langenlonsheim Eigentümerin des Freibades und die VG-Umlage keine freiwillige Leistung ist. Die Entscheidung über die Verwendung der VG-Umlage müssen die Ortsgemeinden dulden. Evtl. kann die Ortsgemeinde einen Antrag auf teilweise Rückerstattung stellen. Bürgermeister Cyfka teilt mit, dass die Ortsgemeinde auch den Antrag auf Übertragung des Freibades auf die VG stellen kann. Dies müsste der VG-Rat entscheiden, wäre aber evtl. eine Lösung. Ratsmitglied Dielhenn erinnert an seinen Antrag, die Haushaltsmittel zur Verbesserung der Akustik im Rathaussaal zu erhöhen. Ratsmitglied Poß sieht den Antrag als nicht abgelehnt, wünscht aber mehr Informationen darüber und eine Vertagung in eine der nächsten Ratssitzungen. Kämmerer Meffert erinnert an den noch notwendigen Nachtragshaushals, der auch über eine entsprechende Erhöhung dieses Haushaltstitels beschlossen werden kann. Die Ratsmitglieder stellen ihr Einvernehmen darüber her, dass sie die von Ratsmitglied Dielhenn angesprochenen Punkte nochmals beraten und evtl. im Rahmen eines Nachtragshaushaltes beschließen. Ratsmitglied Dielhenn zieht daraufhin seinen Antrag zurück. Ortsbürgermeisterin Kuntze teilt mit, dass seitens der Einwohner keine Vorschläge zum Haushalt eingegangen sind. Beschlussfassung: Der Ortsgemeinderat beschließt auf Empfehlung des Finanzausschusses die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan entsprechend dem vorgelegten Entwurf. Abstimmungsergebnis: einstimmig TOP 4: Beratung und Beschlussfassung über die Art des Ausbaus der Waldhilbersheimer Straße Ortsbürgermeisterin Kuntze teilt mit, dass sie bisher 15 Rückmeldungen der Anliegerumfrage erhalten hat, heute kamen nochmals drei Rückmeldungen hinzu. Fünf Anlieger stimmten für einen Asphaltausbau, sechs Anlieger für Pflaster und 4 Anlieger wollten vorab eine Information bezüglich der Kosten. Leider kann man im Vorfeld dazu keine verlässlichen Angaben machen. Ortsbürgermeisterin Kuntze gibt das Wort an Herrn Lenhard weiter. Herr Lenhard stellt an Hand einer Skizze nochmals kurz beide Ausbauvarianten vor. Die Länge der Straße beträgt 334 m. Die erste Variante sieht einen Ausbau in Asphalt vor mit einem gepflasterten Rand von ca. 1 m Breite. Als Auflockerung wären Überrankungen mit Reben möglich. Laut Katasteraussagen liegen ca. 200 qm Fläche im Privateigentum. Die Angaben sind nicht ganz genau und müssten zur exakten Feststellung u.u. vermessen werden. Hier sollte man mit den Eigentümern eine Klärung suchen. Die zweite Variante sieht eine gepflasterte Ausführung vor, die rund Euro mehr kosten wird. Bei beiden Varianten sind zwölf fest markierte Parkplätze möglich. In der Kostenschätzung fehlen noch das Bodengutachten bei evtl. größeren Bodenbelastungen die Entsorgung und die Oberflächenentwässerung. Der Vorteil der Asphaltierung wären geringere Abrollgeräusche ab einer Geschwindigkeit von ca. 30 km/h. Der Vorteil der Pflasterung wäre eine einfachere Verlegung von möglichen Versorgungsleitungen, die im Laufe einer geschätzten Lebensdauer des Straßenausbaus von 30 Jahren noch anfallen könnten. Die Mitglieder des Bauausschusses empfahlen mit fünf zu vier Stimmen die Ausbauvariante zwei (Pflasterung). Ratsmitglied Volker Stern fragt nach der Pflasterart. Laut Herrn Lenhard wurde eine gestalterisch ansprechende Form gewählt im mittleren Preissegment. Ratsmitglied Poß findet, dass sich die Pflasterung in der Goldgrube bewährt hat, damals war der Unterbau aus Bitumen. Laut Herrn Lenhard ist dies auch bei der Waldhilbersheimer Straße geplant. Die Beigeordnete Dr. Kochanowski fragt nach, ob die Entwurfsplanung nochmals dem Ortsgemeinderat vorgelegt wird. Laut Herrn Lenhard fehlen noch Detailentscheidungen, die im Bauausschuss nochmals diskutiert werden müssen. Ratsmitglied Volker Stern fragt nach dem Inhalt der angegebenen Kosten. Laut Herrn Lenhard handelt es sich um Bruttopreise inklusive Mehrwertsteuer und Bauleitung. Beschlussfassung: Der Ortsgemeinderat beschließt die Ausbauvariante 2 der Waldhilbersheimer Straße mit Pflasterbelag. Abstimmungsergebnis: ja: 8, nein: 0, Enthaltungen: 4 TOP 5: Abschluss eines öffentlich rechtlichen Vertrages über die Zusammenarbeit zum Ausbau der NGA-Breitbandversorgung im Landkreis Bad Kreuznach Am hat der Ortsgemeinderat beschlossen, die Zuständigkeit für eine NGA-Breitbandversorgung auf die Verbandsgemeinde Langenlonsheim zu übertragen.

13 Freitag, den 17. März 2017 Amtlicher Teil Seite 13 Nach dem damaligen Kenntnisstand war die Übertragung zu diesem Zeitpunkt noch mit einem Rücktrittsrecht zu einem späteren Zeitpunkt verbunden, für den Fall das beispielsweise das Projekt aus wirtschaftlichen Gründen nicht weiter verfolgt werden soll. Zwischenzeitlich ist jedoch bekannt, dass diese Zusage bindend ist und die entstehenden Kosten somit auch gezahlt werden müssen. Der Eigenanteil für die Ortsgemeinde Windesheim beträgt der vom Landkreis beauftragten Studie der Firma Micus ,11 EUR. Ortsbürgermeisterin Kuntze teilt mit, dass der Kreis den zehnprozentigen Anteil der Ortsgemeinden übernehmen will. Es gibt noch punktuelle Unterversorgungen von Haushalten innerhalb der Ortsgemeinde. Die Telekom hat kein Interesse an einer flächendeckenden Anbindung in Windesheim. Bisher sind ca. 2/3 der Haushalte an eine schnelle Datenverbindung angeschlossen. Eine Aufstellung der Unterversorgung liegt der VG vor. Heute wäre nur ein Vorratsbeschluss zu fassen, wenn der Kreis die Kosten doch nicht übernehmen kann. Ratsmitglied Poß fragt nach der Zusammensetzung der Kosten und ob damit dann eine flächendeckende Versorgung innerhalb der Ortsgemeinde auch gewährleistet ist. Laut Bürgermeister Cyfka sind die Kosten geschätzt, da es noch keine Ausschreibung gab. Eine flächendeckende Versorgung wäre dann gewährleistet. Ratsmitglied Ruhl gibt zu bedenken, dass man auf Grund der hohen Förderquote, vermutlich keinen kostengünstigeren Ausbau erhält. Beschlussfassung: Der Ortsgemeinderat beschließt den Eigenanteil von ,11 Euro zu übernehmen, wenn der Kreis den Zuschuss nicht tragen kann. Abstimmungsergebnis: einstimmig TOP 6: Freiwilliger Zuschuss der Ortsgemeinde nach dem Sportförderungsgesetz Nach dem Sportförderungsgesetz darf eine Gemeinde örtliche Sportvereine durch einen Zuschuss finanziell unterstützen. Die Höhe der Sportförderung richtet sich nach den vorhandenen Einrichtungen und der Mitgliederzahl, welche durch den Sportbund gemeldet werden. Ortsbürgermeisterin Kuntze teilt mit, dass es eine Grundsatzentscheidung gibt, bei ausgeglichenem Haushalt, die finanzielle Unterstützung der örtlichen Sportvereine in die Haushaltssatzung aufzunehmen. Beschlussfassung: Der Ortsgemeinderat beschließt die Auszahlung der Sportförderung. Abstimmungsergebnis: einstimmig TOP 7: Dorferneuerung - Teilnahme am Landeswettbewerb Unser Dorf hat Zukunft 2017 zum Bundesentscheid 2019 Ratsmitglied Elke Stern stellt den Antrag, dass die Ortsgemeinde auf Grund der vielen noch offenen Projekte, in diesem Jahr nicht an dem Wettbewerb teilnehmen sollte. Der Erste Beigeordnete Eckes erinnert an das anstehende Jubiläum im übernächsten Jahr, hier muss auch noch viel Arbeit geleistet werden. Beschlussfassung: Der Ortsgemeinderat stimmt dem Antrag auf eine Nichtteilnahme am Landeswettbewerb Unser Dorf hat Zukunft zu. Abstimmungsergebnis: ja: 9, nein: 1, Enthaltungen: 3 TOP 8: Antrag der CDU-Fraktion Ortsbürgermeisterin Kuntze verliest, in Absprache mit Bürgermeister Cyfka, folgende Stellungnahme: Ich kann den Antrag nachvollziehen, stelle aber zum jetzigen Zeitpunkt fest, dass für den Rat hierzu heute keine ausreichenden Informationen vorliegen, um einen solchen weitreichenden Beschluss herbeizuführen. Für Bürgermeister Michael Cyfka und mich geht es in erster Linie darum, die Interessen der Verbandsgemeinde Langenlonsheim und der Ortsgemeinde Windesheim zu wahren, indem wir die Beschlüsse des Verbandsgemeinderates unterstützen. Um abschließend zu entscheiden sollten wir abwarten, bis sich die Verbandsgemeinde Stromberg letztlich bis Mitte des Jahre 2017 äußert. Ferner biete ich ausdrücklich an, dass wir uns mit der Gemeindespitze und den Fraktionsvorsitzenden zu gegebener Zeit um eine gemeinsame abschließende Stellungnahme bemühen. Ratsmitglied Elke Stern bittet um eine Sitzungsunterbrechung. Ortsbürgermeisterin Kuntze unterbricht die Sitzung von Uhr bis Uhr. Ratsmitglied Elke Stern teilt mit, dass sie schon zu Beginn der heutigen Sitzung einige Argumente vorgetragen hat und sich daran nichts ändert. Das Zahlenwerk einer möglichen Fusion liegt vor und stellt einen erheblichen negativen Beitrag dar. Es ist derzeit nicht erkennbar, dass das Land bereit ist, einen größeren Beitrag zur Schuldentilgung zu übernehmen. Hier wird offensichtlich ein finanzstarker Partner gesucht. Mittlerweile gibt es auch Beispiele für freiwillige Kreisübergreifende Fusionen, was auch eine Option für die VG Stromberg sein könnte. Als gewählte Vertreterin der Bürgerinnen und Bürger der Ortsgemeinde hält sie es für ihre Pflicht, sich zu positionieren. Es gibt keinen Grund dies zu verschieben, die Ortsgemeinde muss die Verbandsgemeinde in ihrer Haltung legitimieren. Ratsmitglied Hartmut Kuntze weist ausdrücklich, darauf hin, dass es bei seinem Antrag auf Absetzung nicht um eine Entscheidung für oder gegen eine Fusion ging, sondern darum, erst einmal das gegenwärtige Meinungsbild festzustellen und noch fehlende Fakten zu sammeln. Bürgermeister Cyfka ergänzt, dass die VG Langenlonsheim keinen Fusionsbedarf hat und deshalb auch nicht per Gesetz dazu verpflichtet werden kann. Mittlerweile kann sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zwar eine Fusion vorstellen, übt aber weiterhin Kritik an dem Gesetz. Als gewählte Vertreter der Bürgerinnen und Bürger der VG Langenlonsheim müssen auch deren Interessen vertreten werden. Da die beiden VG s Stromberg und Rheinböllen beide Fusionsbedarf haben, wäre dies aus seiner persönlichen Sicht die sinnvollste Lösung. Zu den derzeitigen Bedingungen ist eine 1:1 Fusion undenkbar. Am fand ein Zusammentreffen mit Vertretern beider VG s statt, wo auch nicht geklärt werden konnte, was die Vorteile einer 1:1 Fusion für die VG Langenlonsheim sein könnten. Mittlerweile gibt es auch Beispiele von kreisübergreifenden Fusionen, wenn dies von den Partnern gewünscht wird. Laut Aussage von Staatssekretär Kern, hat eine freiwillige Fusion immer Vorrang. Seiner Meinung nach, hätte eine Zusammenführung der beiden VG s Stromberg und Langenlonsheim nur Nachteile für die VG Langenlonsheim. Gemeinsam mit Herrn Zuck wurde bei seinem Besuch in Mainz nicht von der Umsetzung eines Zwangsgesetzes gesprochen. Im Raum steht auch die Übernahme der Schulden, da dies auf keinen Fall von der VG Langenlonsheim erfolgt, bleibt nur noch das Land. Innerhalb der VG Langenlonsheim könnte man sich vorstellen, einige Ortsgemeinden der VG Stromberg einzugliedern, wie dies laut dem erstellten Gutachten auch machbar wäre. Diese Regelung würde vermutlich innerhalb der Bevölkerung auf eine hohe Akzeptanz stoßen, die ohnehin in einen möglichen Fusionsprozess noch eingebunden werden müsste. Aus seiner Sicht ist er gewählt worden, um vorrangig die Interessen der BürgerInnen der VG Langenlonsheim zu vertreten. Man ist in Langenlonsheim kompromissbereit, allerdings kann dies nicht zu einseitigen Lasten eines Partners gehen. Die VG Langenlonsheim hat bereits an das Land signalisiert, einer Eins-zu-Eins-Lösung nicht zuzustimmen. Die VG Stromberg weiß seit 2008, dass sie einen Fusionspartner benötigt. Im Falle einer 1:1 Fusion würden beide VG s in ihrer jetzigen Form aufgelöst und in einer neuen VG zusammen geführt. Es würde also ohne Not die VG Langenlonsheim aufgelöst werden und das obwohl sie ab 2019 schuldenfrei ist. Der Haushalt der VG Stromberg für 2017 rechnet alleine für das Freibad ein Defizit von über Euro ein. Die derzeitige Umlage in Höhe von 38 Prozent ist nicht kostendeckend und müsste eigentlich auf 42 Prozent erhöht werden. Die Unterdeckung wird derzeit über Kredite finanziert. Wenn man davon ausgeht, dass das Land die Schulden der VG Stromberg nicht übernimmt, müssten über eine Sonderumlage für ca. zehn Jahre die Ortsgemeinden der VG Stromberg mit weiteren ca. 6 Prozent bis 8 Prozent belastet werden. Hier sind noch jede Menge Hausaufgaben zu machen. Laut den von der VG Stromberg gelieferten Zahlen belaufen sich die Schulden auf ca. 5,8 Mio. Euro. Nicht eingerechnet sind die Verbindlichkeiten aus dem Gewerbepark in Höhe von ca. 2,8 Mio. Euro, da es hier durch mögliche Grundstücksverkäufe einen Gegenwert gibt. Es ist nicht geklärt, wie die Grundschulen, Feuerwehreinrichtungen oder der IGS-Anteil der VG Stromberg im Falle einer Fusion behandelt werden. Zudem müsste die vom Land in Aussicht gestellte Heiratsprämie in Höhe von 2 Mio. Euro geteilt werden und reicht damit zur Schuldentilgung der VG Stromberg nicht aus. Sollte das Land eine Schuldenübernahme in Aussicht stellen, müsste man neu diskutieren. Bürgermeister Cyfka sieht den seitens der VG Langenlonsheim im Oktober 2016 gefassten Beschluss als ergebnisoffen an. Die vom Land vorgesehene Zeitspanne einer möglichen Fusion bis zum ist nicht machbar. Beide VG s besitzen unterschiedliche Strukturen, wobei einige Ortsgemeinden aus ihrer Historie heraus einen stärkeren Bezug in die Region Rhein- Nahe haben.

14 Seite 14 Amtlicher Teil Freitag, den 17. März 2017 Derzeit führt die VG Stromberg noch Gespräche mit anderen möglichen Fusionspartnern, die noch nicht abgeschlossen sind. Das vorliegende Gutachten hält eine Fusion mit der VG Rhein- Nahe oder die Eingliederung einzelner Ortsgemeinden auf angrenzende VG s als sinnvoll. Erst an dritter Stelle wird eine Fusion mit der VG Langenlonsheim aufgeführt. Bisher gibt es auch keinen Nachweis, dass Fusionen auf VG-Ebene Einsparpotenziale besitzen. Man kann frühestens nach 7-10 Jahren Effekte ermitteln. Der Koalitionsvertrag der derzeitigen Landesregierung sieht bei der Kommunalreform eine Beteiligung der Bürger vor. Die Anwendung des Fusion Gesetzes sollte nur dann greifen, wenn keine Einigung erzielt werden kann. Die Entscheidung der VG Langenlonsheim richtet sich nicht gegen die Bürgerinnen und Bürger der VG Stromberg. Derzeit gibt es keine weiteren geplanten Gesprächstermine mit Vertretern der VG Stromberg und der VG Langenlonsheim. Seitens der VG Stromberg gibt es nur den Beschluss von 2011, eigenständig zu bleiben zu wollen. Dies reicht nicht aus. Er persönlich hält das Gesetz für falsch, da es auch andere Möglichkeiten gibt. Eine Eins-zu-Eins-Lösung ist nur der einfachste Weg, auch für den Ausgleich der Verbindlichkeiten. Ratsmitglied Hartmut Kuntze kann sich nicht für oder gegen eine Fusion entscheiden, da seiner Meinung nach nicht alle Informationen vorliegen. Es bestehen noch viele Unklarheiten. Es gibt auch die Einstellung, erst einmal neue Kreiszuschnitte abzuwarten und dann über eine VG Fusion zu beraten. Es gibt mittlerweile auch Gruppierungen, die von dem im Herbst 2016 gefassten Beschluss auf VG-Ebene abweichen. Man sollte bedenken, dass es auch positive Fakten gibt. Ratsmitglied Dr. Kämpf gibt zu bedenken, dass aus finanzieller Sicht eine Entscheidung gegen eine Fusion eindeutig ist, da die Schuldentilgung nicht zu Lasten der VG Langenlonsheim gehen kann. Allerdings sollte man sich die topografische Lage der beiden VG s anschauen. Man wird feststellen, dass aus verkehrlicher Sicht, die beiden VG s fast zwangsläufig zusammen gehören, da fast alle Ortsgemeinden entlang des Guldenbachs oder der Autobahn liegen. Das touristische Potenzial einer möglichen VG Guldenbachtal wäre enorm. Die Bürgerinnen und Bürger sollten mitentscheiden, da eine Fusion eine weit in die Zukunft reichende Entscheidung darstellt. Ratsmitglied Volker Stern gibt für die Fraktion Pro Windesheim folgende Stellungnahme ab: Wenn die finanzschwache und hoch verschuldete Verbandsgemeinde Stromberg von Windesheim mitfinanziert werden soll, kann das für Windesheim nur eine Erhöhung der Belastung bedeuten. Denn es ist weder erkennbar noch plausibel, dass die VG-Umlage für Windesheim in Folge einer Fusion sinkt und/oder das Leistungsangebot der Verwaltung für Windesheim in Folge der Fusion besser wird. Wer die Interessen der Ortsgemeinde Windesheim vertritt, muss beim gegebenen Informationsstand eine Fusion der Verbandsgemeinden Stromberg und Langenlonsheim ablehnen, weil Vorteile einer solchen Fusion für Windesheim nicht ansatzweise zu erkennen sind, die finanziellen Nachteile aber auf der Hand liegen. Wir lehnen eine solche Fusion daher ab. Ratsmitglied Elke Stern gibt zu bedenken, dass der Verbandsgemeinderat den Beschluss im Oktober 2016 nicht leichtfertig gefasst hat. Sie steht in ihrer Funktion als Ortsvorsitzende der CDU, als Ratsmitglied und als Erste Beigeordnete der VG zu dem heutigen Antrag. Die Fakten liegen auf dem Tisch und es geht letztendlich im Falle einer Fusion um eine enorme finanzielle Belastung der Ortsgemeinde. Trotzdem ist sie persönlich betroffen, von dem Umgang innerhalb des Ortsgemeinderates und dem Druck, der auf sie ausgeübt wurde, den Antrag zurückzuziehen. Beigeordneter Frank hört zum ersten Mal die Ausführungen von Bürgermeister Cyfka. Solange die VG Stromberg ihre Hausaufgaben nicht gemacht hat, sieht er keinen Handlungsbedarf, dies müsste in dem Antrag formuliert sein. Bürgermeister Cyfka teilt mit, dass der mit der VG Stromberg ausgearbeitete Themenkatalog den Beigeordneten und Fraktionsvorsitzenden vorliegt. Es kann zwar sein, dass eine große Verbandsgemeinde Guldenbachtal eine andere Dynamik entwickeln könnte, wie eine kleinere Einheit. Wenn das Land mehr finanzielle Unterstützung bereitstellt, kann man sich weiter unterhalten. Der bisherige Stil des Landes war es, dass Frau Denker eine 1:1 Fusion anregt und die VG Langenlonsheim nun reagieren soll. Beschlussfassung: Der Ortsgemeinderat Windesheim unterstützt den Antrag der CDU-Fraktion und die weiteren Verhandlungen der Verbandsgemeinde Langenlonsheim für die angedachte Zusammenlegung mit der VG Stromberg. Aus heutiger Sicht spricht sich der Ortsgemeinderat Windesheim gegen eine 1:1 Fusion aus. Abstimmungsergebnis: ja: 8, nein: 2, Enthaltungen: 4 TOP 9: Ortsbürgermeisterin Kuntze teilt mit, dass sich der VfL für den Zuschuss bedankt hat. Ortsbürgermeisterin Kuntze teilt mit, dass die renovierungsbedürftige Immobilie beim Nettomarkt verkauft ist und ein ortsansässiges Unternehmen dorthin umsiedelt. TOP 10: Bauangelegenheiten Beschlussfassung: Der Ortsgemeinderat beschließt die Verwaltung zu beauftragen, Honorarangebote für ein städtebauliches Konzept einzuholen. Abstimmungsergebnis: einstimmig Beschlussfassung: Der Ortsgemeinderat beschließt die Ortsbürgermeisterin zu ermächtigen, Verkaufsverhandlungen mit den Grundstückseigentümern, eines möglichen ersten Bauabschnittes, zu führen und Vorverträge abzuschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmig TOP 11: Beratung und Beschlussfassung über die Herstellung der Pflasterfläche rund um den Anbau der Kindertagesstätte Beschlussfassung: Der Ortsgemeinderat beschließt, der niedrigst bietenden Firma diese Arbeit zu vergeben. Abstimmungsergebnis: einstimmig Aus der Ortsgemeinde Vollsperrung wegen Gleisbauarbeiten in der Hauptstraße Auf Grund von Gleisbauarbeiten in der Hauptstraße in Windesheim wird es in der Zeit vom Uhr bis Uhr zu einer Vollsperrung kommen. Eine Umleitung des PKW-Verkehrs erfolgt über die Goldgrube. Die Umleitung des Schwerlastverkehrs wird über die K49 / L236 erfolgen. Für diesen Zeitraum wird die Straße Goldgrube mit Haltverbotsschilder versehen. Wir bitten um Verständnis, da die Arbeiten nur im Zusammenhang mit einer Vollsperrung möglich sind.

15 Freitag, den 17. März 2017 Amtlicher Teil Seite 15 Hinweis vorab zur Landratswahl Der Wahlraum zur Landratswahl ist am 19. März 2017 befindet sich erstmalig in Windesheim im Kindergarten! Ich bitte um Beachtung! Claudia Kuntze, Ortsbürgermeisterin Fundtier In der Ortsgemeinde Windesheim, Ringstr. 26 ist eine Katze, Rasse EKH, Farbe: schwarz, männlich, am zugelaufen. Das Tier befindet sich in Obhut des Tierschutzvereines Bad Kreuznach und Umgebung e.v., Rheingrafenstr. 120, Bad Kreuznach (Tel. 0671/ ) und kann von dem Eigentümer/ Halter abgeholt werden. Verbandsgemeindeverwaltung Langenlonsheim - Ordnungsbehörde - Demnächst beginnen folgende Kurse Information und Anmeldung (wenn nicht anders angegeben) bei Frau Vollmer, Tel bzw. info@vhs-langenlonsheim.de. Falls der Anrufbeantworter geschaltet ist, sprechen Sie Ihren Namen, Ihre Telefonnummer, die Kursnummer und die Kursbezeichnung auf Band. Bitte berücksichtigen Sie die Geschäftszeiten Mo-Fr jeweils 10:00 bis 18:00 Uhr! Die Kursgebühr überweisen Sie bitte vor der ersten Veranstaltung bei der Sparkasse Rhein-Nahe Konto Nr ; BLZ (IBAN: DE ) mit Angabe des Namens und der vollständigen Kursnummer. Die Kursgebühr wird auch fällig, wenn Sie den Kurs nicht antreten. Eine gesonderte Bestätigung erfolgt nicht! Sollte ein Kurs nicht stattfinden oder verlegt werden, werden Sie benachrichtigt und bereits überwiesene Beträge zurückerstattet.das aktuelle Programm mit Details zu allen Kursen und zur Anmeldung finden Sie im Internet unter Kurse der kommenden Woche: EINFÜHRUNG IN DIE TECHNIK DES NORDIC WALKING 3001 / 2 Beginn: mittwochs, , 17:30 Uhr DEKORATIVE KÖRBE AUS ALTPAPIER FLECHTEN 2120 / 1 Beginn: Mittwoch, , 18:00 Uhr Kurse der darauffolgenden Wochen: WORKSHOP KLÖPPELN AUSTRIASPITZE 2131 / 3 Leitung: Frau Sylvia Vollmer Beginn: freitags, , 14:00 Uhr Dauer: 1 Wochenende Raum: Raum der VHS, Grundschule, Guldental Kosten: kostenfrei Information: Info bei Frau Vollmer: / 8027 Füllungen der Hunniaspitze (Fortg.) Austriaspitze (Anfänger) Fr: 14:00 bis ca. 18:00 Uhr Sa: 9:30 bis ca. 18:00 Uhr So: 9:30 bis ca. 16:00 Uhr 3-Tages-Fahrt nach Würzburg 1106 / 1 Leitung: Frau T. Wiedorn Beginn: Dauer: 3 Tage Kosten: 259,00 (42,00 Einzelzimmerzuschlag) Information: Frau Vollmer: oder info@vhs-langenlonsheim.de Erleben Sie diese historische Stadt zur besten Jahreszeit bei einer Busreise der Kreisvolkshochschule Bad Kreuznach. Wir haben viele Schmankerl für die Mitreisenden vorgesehen. Auch schon bei der Hin- und Rückfahrt erwartet Sie ein interessantes Programm: Fahrt im modernen Reisebus 2 x Übernachtung inkl. Frühstücksbuffet im Best Western Hotel Würzburg Süd Schifffahrt Veitshöchheim - Würzburg (einfache Fahrt) Eintritt und Führung Schloss Veitshöchheim inkl. Rokokogarten Stadtrundfahrt Würzburg Eintritt und Führung Residenz Nachtwächterrundgang Würzburg Stadtführung Aschaffenburg. Tourist- Information Touristinfo der Ferienregion Langenlonsheim Verbandsgemeindeverwaltung Zimmer 22/Frau Mang Naheweinstr. 80, Langenlonsheim Tel.: /92922 Fax: / touristinfo@vglangenlonsheim.rlp.de Öffnungszeiten: Montag bis Freitag Uhr Uhr Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung. Angebote: Gästeberatung, Betreuung und Beratung Gastgeber, Sterneklassifizierung, Unterkunftsverzeichnis (Broschüre und Internet), Prospekt- und Kartenservice, Vernetzung mit touristischen Leistungsträgern, Veranstaltungskalender, Präsentationen für die Region, Pressearbeit, Neubürgerinfos, etc. Veranstaltungskalender Den Veranstaltungskalender finden Sie auf Seite 16 Bekanntmachungen anderer Behörden und Stellen Rotwildhegegemeinschaft Soonwald-Nahe K. d. ö. R. Mitgliederversammlung Die Eigentümerinnen und Eigentümer oder nutznießenden Personen von Eigenjagdbezirken sowie Jagdgenossenschaften der Jagdbezirke innerhalb der Rotwildhegegemeinschaft Soonwald- Nahe werden hiermit gemäß 5 Abs. 2 der Satzung zur 4. Mitgliederversammlung der Hegegemeinschaft eingeladen. Die öffentliche Mitgliederversammlung findet am Freitag, , um 18:00 Uhr im Besprechungsraum des Forstamtes Soonwald, Ortsteil Entenpfuhl, Bad Sobernheim, statt. Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Begrüßung, Feststellung der Stimmrechte und der Beschlussfähigkeit 2. Wahl von zwei Kassenprüfern 3. Kurzbericht des Vorsitzenden 4. Bestimmung eines Vertreters der Eigenjagdbezirke 5. Vorstellung des Vorschlags des Vorstands zum Gesamtabschussplan (GAP) sowie den Teilabschussplänen (TAP) für das Jagdjahr 2017/18 6. Diskussion und Beschlussfassung zu TOP 5 7. Bericht des Kassenführers 8. Bericht der Kassenprüfer und Entlastung des Vorstandes 9. Haushaltsplan 2017/ Sonstiges Für Rückfragen stehen die Kreisverwaltung Bad Kreuznach als Aufsichtsbehörde, Tel.: 0671/ , sowie der Vorsitzende der Rotwildhegegemeinschaft Soonwald-Nahe, Herr Helmut May, Tel.: 06758/1567 gerne zur Verfügung. Helmut May, Vorsitzender Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz Finanziell abgesichert ins Rentenalter Auch wenn die niedrigen Zinsen derzeit keine enormen Erträge versprechen: Sparen fürs Alter ist unverzichtbar. Denn das Rentenniveau sinkt und die Zahl der Menschen mit einer Rente unterhalb des Grundsicherungsbedarfs wird nach Vorhersagen des Bundesarbeitsministeriums deutlich steigen. Auch Normal- und Geringverdiener sollten deshalb die Finanzplanung für den Ruhestand möglichst frühzeitig angehen. Der Ratgeber Altersvorsorge mit wenig Geld der Verbraucherzentrale zeigt, wie sich auch mit kleinen Beträgen finanzielle Sicherheiten schaffen lassen. Fortsetzung auf Seite 17

16 Seite 16 Amtlicher Teil Freitag, den 17. März 2017

17 Freitag, den 17. März 2017 Amtlicher Teil Seite 17 Das Buch erklärt effektive Sparstrategien für Haushalte mit knappem Budget und zeigt, welche Fördermittel und Geldquellen bei der Bildung des Finanzpolsters helfen. Es gibt Tipps für die Auswahl kostengünstiger, transparenter und sicherer Sparoder Vorsorgeprodukte. Die Leserinnen und Leser erfahren zudem, welche Kapitalanlagen beim Empfang von Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung im Alter angerechnet werden und welches Vermögen unangetastet bleibt. Der Ratgeber hat 144 Seiten und kostet 9,90 Euro, als E-Book 7,99 Euro. Bestellmöglichkeiten: Im Online-Shop unter oder unter / Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich. Kirchliche Nachrichten Kath. Pfarreiengemeinschaft Guldenbachtal/Langenlonsheim Gottesdienstordnung vom Freitag, 17. März, Uhr Rosenkranzandacht in Langenlonsheim, Uhr Kreuzwegandacht in Guldental St. Jakobus, Uhr Kreuzwegandacht in Guldental St. Martin, Uhr Hl. Messe in Eckenroth Samstag, 18. März, Uhr Wortgottesfeier in Dorsheim, Uhr Vorabendmesse in Bretzenheim Sonntag, 19. März, 9.00 Uhr Hochamt in Guldental St. Martin, Uhr Hochamt in Rümmelsheim Montag, 20. März, Uhr Rosenkranzandacht in Langenlonsheim Dienstag, 21. März, 7.00 Uhr Laudes in Langenlonsheim, Uhr Kreuzweg in Langenlonsheim (kfd) Mittwoch, 22. März, Uhr Hl. Messe in Guldental St. Jakobus Donnerstag, 23. März, 7.00 Uhr Laudes in Langenlonsheim Der Wochenend-Gottesdienst aus Bretzenheim oder Langenlonsheim wird in unserem Pfarrradio übertragen: UKW 87,9! Ev. Kirchengemeinde Bretzenheim Oculi , 9.30 Uhr Gottesdienst mit Totengedenken Lunkenheimer Den neuen Gemeindebrief findet man hier: Weilburger Barockfest am 16. Juli Anmeldungen bisher. Bitte frühzeitig anmelden, die Gemeinde muss die Karten bis definitiv kaufen. Näheres: Oktober 2017: Vier-Länder-Studienfahrt gen Österreich, Italien, Slowenien, Istrien. 19 Anmeldungen bisher. Die Mindestzahl von 25 ist also bald erreicht. Näheres: Jubiläumskonfirmation am : Es feiern die Konfirmationsjahrgänge 1992, 1977, 1967, 1957, 1952, 1947, Tel. 0163/ (Pfarrer Lermen) Evangelische Kirchengemeinde Langenlonsheim Gottesdienste Ab finden die Gottesdienste wieder in der Kirche statt. Sonntag, , 9.30 Uhr Abendmahlsgottesdienst in der Kirche (Bock) Sonntag, , Uhr Festgottesdienst zur Jubiläumskonfirmation So finden Sie uns: Ev. Gemeindehaus, Naheweinstraße 142, Langenlonsheim, Tel 06704/ 2466 Jugendbereich: Eingang zur Hintergasse -Ansprechpartner: Bernhard Wolf (Tel /2821) Gemeindehaus: Eingang gegenüber Kindertagesstätte Ev. Kindertagesstätte Regenbogen, Naheweinstraße 140, Langenlonsheim, Tel / 1245 Ev. Pfarramt, Naheweinstraße 142, 1. Stock, Langenlonsheim, Tel 06704/ 1444, Mail: langenlonsheim@ekir.de Ev. Kirchengemeinde Münster-Sarmsheim Dorsheim, Laubenheim, Münster-Sarmsheim Gottesdienste Sonntag, , um 09:30 Uhr Gottesdienst in Münster- Sarmsheim mit Abendmahl, um 11:00 Uhr in Dorsheim mit Abendmahl Frauenhilfe: Montag, , 15:30 Uhr in Münster-Sarmsheim Kirchenchor: Mittwoch, , 18:00 Uhr in Münster-Sarmsheim Pfarrerin für Dorsheim und Laubenheim: Ute Bock, 06704/1444 Pfarrer für Münster-Sarmsheim: Christoph Hüther, 06721/32138 Küsterinnen: Frau Mages, Dorsheim, 06721/44685 Frau Parisi, Laubenheim, 06704/ Frau Nimmergut, Münster-Sarmsheim, 06721/42556 Evangelische Kirchengemeinde Rümmelsheim-Waldalgesheim AKTUELLE Veranstaltungen im Evangelischen Gemeindesaal, Hohlstraße 18, Rümmelsheim: Dienstag, , Uhr: Kirchlicher Unterricht zur Konfirmation 2017 (Ev. Gemeindehaus Waldalgesheim, Kreuzstraße 6) REGELMÄSSIGE Veranstaltungen im Evangelischen Gemeindesaal, Hohlstraße 18, Rümmelsheim: Montags und dienstags, Uhr bis Uhr: Evangelischöffentliche Bücherei (Ev. Gemeindehaus Waldalgesheim, Kreuzstraße 6), Info: Fr. Dory, Tel.: (06721) Dienstags, 20 Uhr: Frauenkreis Donnerstags, 17 Uhr bis 18 Uhr: Kinder- und Jugendchor der»sacropops«(ev. Gemeindehaus Waldalgesheim, Kreuzstraße 6), Info: Frau Zielke, Tel.: (06721) , Frau Graßmann, Tel.: (06743) 2516 Donnerstags, 20 Uhr: Gospelchor»Sacropops«(Ev. Gemeindehaus Waldalgesheim, Kreuzstraße 6), Info: Frau Graßmann, Tel.: (06743) 2516 Freitags, 16 Uhr bis Uhr: Mini-Jungschar für Mädchen und Jungen von 6 bis 9, Info: Frau Holka, Tel.: (06721) Krabbelkreis in Rümmelsheim: Informationen bei Frau Simone Ritter, Tel.: (06721) oder ! So erreichen Sie uns: Ev. Pfarramt, Pfarrer Hüther, Kreuzstraße 6, Waldalgesheim, Tel.: / 32138, Fax 32038, waldalgesheim@ ekir.de, Homepage: Sprechstunden: jederzeit nach vorheriger telefonischer Vereinbarung! Küsterin für Rümmelsheim: Frau Müller, Oberstraße 4, Tel.: (06721) Ökumenische Bibelwoche Unter dem Motto Bist du es? laden die Kirchengemeinden in Windesheim und Guldental zur ökumenischen Bibelwoche mit Texten aus dem Matthäusevangelium ein , 20 Uhr: Mt 2,1-12 Guldental, Ev. Stift , 20 Uhr: Mt 5,1-12 Windesheim, Kath. Pfarrhaus , 20 Uhr: Mt 14,22-33 Windesheim, Kath. Pfarrhaus , 20 Uhr: Mt 25,31-46 Guldental, Ev. Stift Jehovas Zeugen Samstag, , 18:00 Uhr Öffentlicher Vortrag mit dem Thema: Ist Gott noch Herr der Lage?. Wie übt Gott seine Herrschaft aus? Wie berührt das einen Jeden? Anhand der Bibel werden von Herrn Martin Unterluggauer, Kirchheimbolanden, diese und weitere Fragen beantwortet. Bitte bringen Sie Ihre eigene Bibel mit, damit sie mitverfolgen können, was Gottes Wort zu dem Thema ausführt. Mittwoch, , 19:00 Uhr Programmauszug: Teil 1.: Schätze aus Gottes Wort - Heute: Ohne göttliche Anleitung kann der Mensch keinen Erfolg haben. Wie macht der Prophet Jeremia das im nach ihm benannten Bibelbuch deutlich?, Teil 2.: Bibel & Praxis: Startveranstaltung zur Verbreitung der Broschüre Höre auf Gott Versammlungszeiten für russisch sprechende Mitbürger: Donnerstag 19:00 Uhr und Sonntag 12:30 Uhr Sie sind herzlich willkommen. Der Eintritt ist frei. Keine Kollekte. Veranstaltungsort ist jeweils: Königreichssaal der Zeugen Jehovas Saarstr. 18, Waldalgesheim. Eine Wegbeschreibung finden Sie unter jw.org im Internet.

18 Seite 18 Amtlicher Teil Freitag, den 17. März 2017 Aus Vereinen und Verbänden Bretzenheim Oldtimer- und Schlepperfreunde Bretzenheim und Umgebung Einladung Fahrt in den Frühling Hallo lieber Oldtimer- und Schlepperfreund, hallo liebe Gönner unserer IG-Gruppe, zu unserem diesjährigen Jahresausflug in den Westerwald laden wir Dich mit deinem Partner recht herzlich ein. Wir besuchen in diesem Jahr, ein Motorrad- & Technikmuseum in Privatbesitz, für alle Freunde betagter Zweiräder ist diese Oldtimer-Fundgrube ein Geheimtipp. Als Höhepunkt des Tages, besuchen wir noch eine der größten Eisenerzgrube im Westerwald, und fahren dort mit einer originalen Grubenbahn in die Untertageanlage, in dem noch viele Abbaugeräte in Betrieb erlebbar sind. Am Abend ist noch ein Abschluss vorgesehen. Wann: Samstag, 29. April 2017, um 7.30 Uhr Abfahrtsort: Eulenhof (zwischen Bretzenheim und Winzenheim), oder um Uhr an der ORN - Haltestelle am Kebaphaus in Bretzenheim Unkostenbeitrag : 36 EUR p.p. bei Anmeldung! Inklusivleistung : Busfahrt, Frühstück mit Weck, Wurst und Wein u.s.w., Eintrittspreise der beiden Museen Die Anmeldung ist nur bis Dienstag, 18. April 2017, möglich unter: Telefon oder eine an mailto:hbbrill@ web.dehbbrill@web.de Bretzenheimer Landfrauen Am Montag, 03. April 2017, um Uhr hält uns Frau Heidi Rabold im Wein- und Kulturzentrum einen Vortrag mit Verkostung zu dem Thema: Honig in der Küche. Bitte bringen Sie ein Gedeck, Besteck und ein Glas mit. Es wird ein Unkostenbeitrag erhoben. Wir bitten Sie um Anmeldung bis zum 30. März 2017 bei Ingrid Weber, Tel , oder Marlene Schneider-Jost, Tel Gäste sind herzlich willkommen. FSV 1917 Bretzenheim e.v. Einladung zur Generalversammlung des FSV 1917 Bretzenheim e.v. Der Vorstand des FSV 1917 Bretzenheim e.v. lädt alle Mitglieder herzlich ein zur ordentlichen Generalversammlung am Freitag, 31. März 2017, um 20:00 Uhr in der Kronenberghalle Bretzenheim. Tagesordnung: 1. Begrüßung durch den Vorsitzenden, 2. Totenehrung, 3. Berichte der Abteilungen, 4. Bericht des Schriftführers, 5. Bericht des Geschäftsführers, 6. Bericht der 1. Vorsitzenden, 7. Bericht der Kassenprüfer, 8. Entlastung des Vorstandes und der Ausschüsse, 9. Ergänzungswahlen, 10. Wahl der Kassenprüfer, 11. Beschlussfassung vorliegender Anträge, 12. Ehrungen, 13. Verschiedenes Anträge zur Generalversammlung senden Sie bitte bis zum per Mail an info@fsv-bretzenheim.de oder per Post an Olaf Matthiae, Am Ohligpfad 7, Siefersheim. Bitte nutzen Sie ihr satzungsgemäßes Recht an dieser Versammlung teilzunehmen, nur so haben Sie die Gelegenheit, sich über die Situation Ihres Vereins zu unterrichten und über seine Zukunft mit zu bestimmen. Guldental VdK-Ortsverband Guldental Bitte denken Sie daran! Am findet um Uhr die Mitgliederversammlung im Sängerheim des MGV in der Antoniusstraße statt. Tagesordnungspunkte: wie bereits mitgeteilt. Als Referenten konnten wir Herrn Friedrich gewinnen. Er wird über die Änderungen bei den Patientenverfügungen sprechen. Es wird bestimmter ein interessanter Bericht. Der Vorstand würde sich über eine zahlreiche Beteiligung an dem Nachmittag freuen und lädt herzlich ein. SG 07 Guldental e.v. Spielplan unserer Jugend- und aktiven Mannschaften Unsere D-Junioren spielen in Guldental in der Spielgemeinschaft JSG Guldental/Lalo/Laubenheim. Trainingszeiten auf dem Guldentaler Sportplatz sind: Mi + Fr von 17:15 bis 19 Uhr. Unsere A-, B- und C Junioren spielen in einer Spielgemeinschaft mit dem TSV Langenlonsheim / Laubenheim. Diese Spielgemeinschaft trägt den Namen JSG Langenlonsheim/Laubenheim/Guldental. Spielpläne und Trainingszeiten dieser Junioren sind in der Rubrik TSV Langenlonsheim-Laubenheim e.v. oder unter aufgeführt. Samstag, A-Jugend, 16:30 Uhr: JSG Lalo/Laubenheim/Guldental - AJSG Baumholder Sonntag, Mannschaft, 13:00 Uhr: SG Guldental/Winzenheim II - FC Bad Sobernheim (in Winzenheim) 1. Mannschaft, 15:00 Uhr: SG 07 Guldental - SV Medard Mittwoch, Mannschaft, 19:00 Uhr: TuS Waldböckelheim - SG 07 Guldental Sonntag, Mannschaft, 13:00 Uhr: FC Ebernburg II - SG Guldental/ Winzenheim II 1. Mannschaft, 15:00 Uhr: TuS Monzingen - SG 07 Guldental Besuchen Sie doch mal unsere Internetseite. Dort finden Sie weitere Hinweise zu Trainingszeiten, Spielberichte und Aktivitäten unserer SG Katholischer Kirchenchor St. Martin, Guldental Die Jahreshauptversammlung des kath. Kirchenchores von St. Martin Guldental, findet am Freitag, 17. März 2017, um Uhr, im Probenraum des Kirchenchores im Pfarrhaus statt. Neben den üblichen Tagesordnungspunkten stehen in diesem Jahr, nach dem Tod des Chorleiters Herrn Chordirektor Felix Rickes, Beratungen über den Fortbestand des Kirchenchores, der Chorleitung sowie die Anwerbung neuer aktiver Sängerinnen und Sänger im Raum. Des Weiteren folgt die Auflistung der voraussichtlichen kirchlichen Termine im Kirchenjahr 2017 und die weltgesanglicher Auftritte. Außerdem können Vorschläge für einen geplanten Ausflug diskutiert werden. Alle aktiven und inaktiven Mitglieder sind herzlich eingeladen. Wir freuen uns auf zahlreiches Erscheinen, rege Teilnahme an den Gesprächen und dem abschließenden kleinen Imbiss. DC Guldental Einladung zur Mitgliederversammlung am Sonntag, 02. April, Uhr, im Brunnenstüble Tagesordnung; 1. Begrüßung, 2. Mitteilungen, 3. Kasse, 4. Renovierung des Vereinsraums, 5. DM in Geiselwind, 6. Verschiedenes. Weitere Termine: Samstag, , Uhr, Heimspiel A-Liga: Brunnenstüble vs. Rote Jäger Roth, Auswärts B-Liga: DC Schieferstein (Kirn) vs Brunnenfighter. Samstag, , Uhr, Heimspiel B-Liga Brunnenfighter vs Texas Holdem 2 (Idar-Oberstein), Auswärts A-Liga Giants 501 (Idar-Oberstein) vs. Brunnenstüble. Am Wochenende 30. Juni bis 02. Juli finden in Geiselwind die Deutschen Meisterschaften statt. Hier werden wir mit zwei Mannschaften teilnehmen. Guldentaler Landfrauen Die Guldentaler Landfrauen laden am Freitag, , zur jährlichen Kochvorführung ein. Thema der Vorführung in diesem Jahr ist Senf - von süß bis herzhaft. Für die Veranstaltung werden zwei Termine angeboten, oder Uhr. Veranstaltungsort ist die Alte Schule am Brunnenplatz (Raum des Männergesangsvereins). Gedeck und Besteck bitte mitbringen. Anmeldungen nimmt Elfriede Koch bis Montag, , unter Telefonnummer entgegen. Über eine rege Teilnahme würden wir uns sehr freuen. Natürlich sind Nichtmitglieder herzlich willkommen.

19 Freitag, den 17. März 2017 Amtlicher Teil Seite 19 Langenlonsheim Rümmelsheim Ev. Frauenhilfe Langenlonsheim Einladung zur Mitgliederversammlung mit Ehrungen Am Dienstag, , um 15 Uhr, lädt die Ev. Frauenhilfe Langenlonsheim zu einer Mitgliederversammlung ins ev. Gemeindehaus ein. Tagesordnung: 1. Begrüßung der 1. Vorsitzenden, 2. Bericht der Schriftführerin, 3. Bericht der Kassiererin, 4. Bericht der Kassenprüfer, 5. Entlastung des Vorstandes, 6. Verschiedenes, 7. Ehrungen. Anmeldung zur Abholung mit dem Bürgerbus bis spätestens Montag, 16 Uhr, unter Tel /691. Fahrten der Opernfreunde Langenlonsheim nach Wiesbaden Die Opernfreunde Langenlonsheim fahren in nächster Zeit wiederum insgesamt zweimal nach Wiesbaden. Am Freitag, 31. März 2017, fährt man zur Oper Eugen Onegin von Peter Tschaikowski in das hessische Staatstheater nach Wiesbaden. Es ist übrigens die 150. Fahrt der Opernfreunde Langenlonsheim. Zur Oper Carmen von Georges Bizet reist man am Freitag, 16. Juni 2017, zum Opernhaus in Wiesbaden an. Anmeldungen zu allen Fahrten der Opernfreunde Langenlonsheim nimmt Vorsitzender Peter Schmitt, Telefon 06704/1500, entgegen. Mitfahren können nicht nur die Mitglieder der Opernfreunde, sondern auch alle anderen Interessenten, soweit die Buskapazität es erlaubt. Zur Oper Eugen Onegin sollte man sich bis zum 20. März 2017 angemeldet haben. Der Bus hält in Bad Kreuznach, Bretzenheim und Langenlonsheim. Weitere Haltestellen können nach Bedarf an der Fahrtroute eingerichtet werden. TSV Langenlonsheim-Laubenheim e.v. Aktueller Spielplan unserer Mannschaften: Samstag, : C-Jugend, Uhr: JSG Lalo/Laubenheim - SG Hoppstädten B-Jugend, Uhr: JSG Pfaffen-Schwabenheim - JSG Lalo/Laubenheim A-Jugend, Uhr: JSG Lalo/Laubenheim - AJSG Baumholder Sonntag, : 2. Mannschaft: Spielfrei 1. Mannschaft: Spielfrei Die aktuellen Trainingszeiten, Spielpläne, Spielberichte und Aktivitäten unserer Mannschaften findet ihr auf unserer Homepage: TV Langenlonsheim KAHA - das Fitness-Programm für Körper, Seele und Geist KAHA wurde entwickelt von Sportwissenschaftlern und Physiotherapeuten, im Mittelpunkt stehen Bewegungen aus dem Qi Gong, Taiji und Yoga. Langsam und fließend geht eine Bewegung in die andere über, so dass immer genügend Zeit bleibt, diese kontrolliert auszuführen und einen sofortigen Effekt zu spüren - eine gesunde Balance zwischen Beweglichkeit und Stabilität des Körpers. Lassen Sie sich von den fließenden Bewegungsformen berühren und finden Sie die Balance zwischen Anspannung und Entspannung. KAHA ist mobilisierend, fordernd und für den Geist beruhigend von jedem Teilnehmer und in jedem Alter durchführbar, besonders hinsichtlich der Koordination, Konzentration und muskulären Voraussetzungen baut Stress ab, gibt ein Gefühl von Entspannung, Mobilität und innerer Ruhe es werden entscheidende Muskelgruppen gekräftigt, gedehnt und entspannt Kaha wird in kleinen Schritten erlernt! Ein Einstieg ist immer und zu jeder Zeit möglich. Interesse? Dann freuen wir uns auf Vereinsmitglieder aber auch auf Gäste in diesem Kurs. Wann: ab Montag, , von bis Uhr Ort: Realschule Langenlonsheim, Pavillon Kosten: 50,00 /10 Stunden für Nichtmitglieder, Vereinsmitglieder kostenlos Anmeldung und weitere Infos bei Marion Koch, oder unter KFD Frauengruppe Rümmelsheim-Dorsheim Wir helfen dort, wo die Menschen zu Hause sind Die Frauengruppe bittet um Spenden für den Frühjahrstransport der Humanitären Hilfe Windesheim nach Rumänien, um für die Menschen dort die Frühlings- und Osterzeit etwas schöner zu gestalten. Als Hilfe zur Selbsthilfe sammeln wir diesmal vorrangig Gemüse-Saatgut ein. Aber auch Lebensmittel und Plätzchen, Schokolade oder Schokoladenosterhasen für die Kinder nehmen wir gerne entgegen. Der Korb der Hilfe, ist von Aschermittwoch bis 18. März 2017 in Rümmelsheim im Eingang der Laurentiuskirche und bei Forsters Brot und Wein aufgestellt. Wer bei der Finanzierung der Transportkosten helfen möchte, kann einen Geldbetrag überweisen (Bankdaten sind auf Zetteln zum Mitnehmen am Spendenkorb befestigt). Kleinere Geldspenden nehmen wir auch im verschlossenen Briefumschlag entgegen. Kinder- und Spielsachenbasar am 25. März 2017 von 11:30 Uhr bis 13:00 Uhr in Rümmelsheim Auch in diesem Frühjahr veranstaltet der Förderverein Kita Taka- Tuka-Land Rümmelsheim e.v. wieder einen kombinierten Kindersachen- und Spielzeugbasar in der Trollbachhalle, Hohlstraße 6. Angeboten werden Kinderbekleidung der Größen cm, Spielzeuge, Schwangerenbekleidung, Schuhe und Babyausstattung jeglicher Art (Kinderwagen etc.). Für das leibliche Wohl wird ebenfalls bestens gesorgt, mit Kuchen, Waffeln, Kaffee und Würstchen direkt vom Holzkohlegrill. Der Verkauf für Schwangere (bitte Mutterpass bereithalten) beginnt bereits um 11 Uhr. Windesheim Landfrauen Windesheim Die Kochvorführungen mit Frau Hartenbach finden am Donnerstag, 23. März, um 15:00 Uhr und 19:00 Uhr im kath. Pfarrsaal statt. Das Thema lautet Senf von süß bis herzhaft. Bitte wie immer ein Gedeck mitbringen. Nichtmitglieder sind herzlich willkommen. Die Anmeldung kann bei Inge Reimann, Tel. 1457, oder Heide Schmitt, Tel. 649, erfolgen. VfL Windesheim Jahreshauptversammlung Die Jahreshauptversammlung des VfL und Förderverein des VfL findet am Freitag, , um Uhr im Vereinsheim statt. Wichtige Tagesordnungspunkte: Vorstandswahlen und sportliche Zukunft der Spielgemeinschaft. Anträge zur Versammlung sind an die Vorsitzenden Andreas Theobald (VfL) und Carsten Reimann (FV/VfL) zu richten. Heimspiele am Sonntag, SG Steyerbachtal II - FC Ebernburg II, Anstoß: Uhr SG Steyerbachtal - VfL Simmertal, Anstoß: Uhr CDU-Ortsverband Windesheim Leider muss die geplante Pflanzaktion im Windesheimer Wald verschoben werden. Alter Termin: Neuer Termin: Wir treffen uns um 10:00 Uhr an der Alten Eiche, Verlängerung Waldstraße. Wir freuen uns über Ihre Teilnahme. Für die fleißigen Helfer gibt es im Anschluss an die Pflanzaktion die frischgegrillten traditionellen Wildbratwürste und guten Windesheimer Wein. Konzert der Chorgemeinschaft Windesheim/Waldlaubersheim Der Männerchor Windesheim/Waldlaubersheim veranstaltet am Samstag, 18. März 2017, Beginn Uhr in der Domberghalle Waldlaubersheim sein Jahreskonzert. Das Konzert steht unter dem Motto: Unvergessen - Aktuell Die Mitwirkenden sind: Instrumentalgruppe Musikschule Dacapo Hans Faus, Klavier

20 Seite 20 Amtlicher Teil / Anzeigenteil Freitag, den 17. März 2017 VokalExpress Männerchor Windesheim/Waldlaubersheim Moderation: Wilhelm Reimann Gesamtleitung: Günter Stauer Eintritt: 8.00 EUR Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Förderverein der freiwilligen Feuerwehr Windesheim e.v. Einladung zur Jahresversammlung des Fördervereins der freiwilligen Feuerwehr Windesheim e.v. am Mittwoch, 29. März 2017, um 19:30 Uhr in das Feuerwehrgerätehaus in Windesheim. Tagesordnung: 1. Begrüßung und Bericht des 1. Vorsitzenden, 2. Bericht des Kassierers und der Kassenprüfer, 3. Entlastung des Vorstands, 4. Wahl eines Kassenprüfers, 5. Bericht des Wehrführers, 6. Verschiedenes Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung sind dem Vorsitzenden bis zum 22. März 2017 schriftlich oder mündlich mitzuteilen. SFV Windesheim Hiermit laden wir die Mitglieder des SFV Windesheim herzlich zur diesjährigen Mitgliederversammlung Donnerstag, 23. März 2017, um Uhr im Rathaus in Windesheim ein. Tagesordnung: 1. Begrüßung, 2. Bericht des Vorsitzenden, 3. Kassenbericht, 4. Bericht der Kassenprüfer, 5. Entlastung des Vorstandes, 6. Wahl einer/eines Kassenprüferin/s, 7. Verschiedenes Über Ihr Kommen würden wir uns freuen. Aus überörtlichen Vereinen und Verbänden Kath. Erwachsenenbildung Bad Kreuznach Die katholische Erwachsenenbildung Bahnstr. 26, Bad Kreuznach bietet am ab 9.00 Uhr eine ganztägige Fortbildung zum Thema Seniorenarbeit an. Für ehrenamtliche Mitarbeiter/innen in den Kirchengemeinden ist diese Fortbildung kostenlos, Fahrtkosten können erstattet werden. Bei Teilnahme wäre es schön, wenn Sie etwas zum gemeinsamen Buffet beisteuern. Referentin ist Frau Anita Land. Eine Anmeldung ist erforderlich unter: , hapala@t-online.de Die katholische Erwachsenenbildung Bahnstr. 26, Bad Kreuznach bietet am ab Uhr eine Lesung Gewalt von Rechts - Analysen, Hintergründe, Handlungsmöglichkeiten (nicht nur) für Pädagogen an. Eine Anmeldung ist erforderlich bis Referent ist Herr Reiner Engelmann. Die katholische Erwachsenenbildung Bahnstr. 26, Bad Kreuznach bietet am , Uhr, einen Vortrag über schwierige, aber auch sehr liebevolle und hilfreiche Frauenbeziehungen an. Es geht insbesondere um Mütter und Töchter, Schwiegermütter und Schwiegertöchter. Referentin ist Frau Anni Braun, der Teilnahmebeitrag beträgt EUR 5,, Eine Anmeldung ist erforderlich. Info und Anmeldung: , info@keb-rhein-hunsrueck-nahe.de Herzliche Einladung zum Gesprächskreis Demenz am 21. März Allgemeiner Austausch - Neulinge immer herzlich willkommen Jeden 3. Dienstag im Monat findet von 19 bis 21 Uhr ein Gesprächskreis Demenz für Angehörige statt. Veranstaltungsort ist der Medienraum des Hauses St. Josef in der Mühlenstraße 43 in Bad Kreuznach. Der kostenfreie Gesprächskreis unter Leitung von Irini Langensiepen, Informationsbüro Demenz, steht allen Interessierten offen, eine Anmeldung ist nicht nötig. Für Informationen vorab steht Ihnen Irini Langensiepen unter der Telefonnummer (0671) gerne zur Verfügung. weitere Termine und Infos auch unter: Pflegestützpunkt Bad Kreuznach Der Pflegestützpunkt Bad Kreuznach bietet in Kooperation mit dem Häuslichen Pflegeservice Michaela Domann eine Exkursion in das Landhaus Feilbingert an. Sie haben die Möglichkeit die Wohngruppe für Menschen mit Demenz zu besichtigen und sich über das weitere Angebot zu informieren. Termin: , 15 Uhr Treffpunkt: Eingang Landhaus Feilbingert Auf der Fels 1, Feilbingert Die Besichtigung ist kostenfrei. Eine Voranmeldung wird erbeten: Pflegestützpunkt Bad Kreuznach Wilhelmstraße 84-86, Bad Kreuznach Annerut Marx Tel 0671 / oder Anja Wagner Tel 0671 / DRK-Kreisverband Bad Kreuznach Aktiv gegen Depressionen - Vorbeugen und Selbsthilfe Der Kreisverband des Roten Kreuzes bietet ab dem 27. März einen 8-teiligen Präventionskurs Aktiv gegen Depressionen jeweils montags von 16:30 bis 18:00 Uhr in der Haydnstraße 15 in Bad Kreuznach an. Die Kursleitung übernimmt Dipl. Psychologin Helga Lang. Die Teilnehmer erfahren in diesem Kurs, wie sie die eigene Lebensqualität verbessern können und depressive Stimmungen aus eigener Kraft überwinden können. Eigene Schutzfaktoren können bewusst genutzt und verloren gegangene Lebensfreude kann wieder gefunden werden. Anmeldung und nähere Informationen erhalten Sie bei Elke Antz im DRK-Kreisverband Bad Kreuznach, Haydnstraße 15 in Bad Kreuznach, Tel.: , Fax: , kurse@drk-kh.de impressum Die heimat- und Bürgerzeitung mit den öffentlichen Bekanntmachungen sowie der Zweckverbände nach 27 der gemeindeordnung für rhld.-pfalz (gemo) vom 31. Jan gvbl. s. 153 ff.- und den Bestimmungen der hauptsatzungen in den jeweils geltenden Fassungen, erscheint wöchentlich. Herausgeber, Druck und Verlag: linus wittich medien kg Höhr-Grenzhausen, Postfach 1451 (PLZ Rheinstraße 41) Telefon: / 911-0, Fax: / , Anzeigen: anzeigen@wittich-hoehr.de Redaktion: rathaus@vglangenlonsheim.rlp.de Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: Verbandsgemeindeverwaltung, der Bürgermeister. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Annette Steil, unter Anschrift des Verlages. Innerhalb der Verbandsgemeinde wird die Heimat- und Bürgerzeitung kostenlos zugestellt; im Einzelversand durch den Verlag 0,70 Euro zzgl. Versandkosten. Für unverlangt eingesandte Manuskripte, Fotos und Zeichnungen übernimmt der Verlag keine Haftung. Artikel müssen mit Namen und Anschrift des Verfassers gekennzeichnet sein und sollten grundsätzlich über die Verbandsgemeinde eingereicht werden. Gezeichnete Artikel geben die Meinung des Verfassers wieder, der auch verantwortlich ist. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. 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21 Freitag, den 17. März 2017 Anzeigenteil Seite 21 wichtige information für unsere leser und interessenten. Das rathaus. anzeigen-annahmeschluss beim Verlag Montag, 9.00 Uhr bei Feiertagsvorverlegung einen Werktag früher redaktions-annahmeschluss beim Verlag/bei der Verwaltung Donnerstag der Vorwoche, Uhr bei Feiertagsvorverlegung einen Werktag früher Privat- und Familienanzeigen nimmt entgegen: Fortuna s Lädchen, Herr Haubrich, Naheweinstraße 154, Langenlonsheim, Telefon 06704/962796, Fax: 06704/ sie erreichen uns: Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis Uhr telefon-verzeichnis: /911- Anzeigenannahme Familienanzeigen Tel. 110 Annahme private Kleinanzeigen Tel. 111 Rechnungserstellung Tel. 211 Redaktionelle Beiträge Tel. 191 Zustellung Tel verzeichnis Anzeigenannahme anzeigen@wittich-hoehr.de Rechnungswesen buchhaltung@wittich-hoehr.de Redaktion langenlonsheim@wittich-hoehr.de Zustellung zustellung@wittich-hoehr.de ihre ansprechpartner für geschäftsanzeigen u. Prospektwerbung Einschlafen dürfen, wenn man müde ist. Eine Last fallen lassen können, die man lange getragen hat, das ist eine tröstliche, eine wunderbare Sache. Hermann Hesse Jutta krollmann stephanie mohn Gebietsverkaufsleiterin Verkaufsinnendienst Mobil 0171/ Tel / j.krollmann@wittich-hoehr.de Alle Infos zu Das Rathaus unter archiv.wittich.de/466 LINUS WITTICH Medien KG - Rheinstraße 41, Höhr-Grenzhausen Gemeinsam schwere Wege gehen Bestattungsinstitut Kadisch / Nachf. L. KRON Tel / Ansprechpartner: Familie Stallmann Tel / 29 97

22 Seite 22 Anzeigenteil Freitag, den 17. März 2017 Stellenmarkt Aktuell Anzeige aufgeben: wittich.de/anzeigen EMBEKA Technologies GmbH Binger Straße Langenlonsheim Wir sind ein mittelständisches metallverarbeitendes Unternehmen mit eigener Entwicklung und Produktion. Um der steigenden Nachfrage gerecht werden zu können, suchen wir eine/n - Leiter/in Wareneingang und Lager Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte per an: bewerbung@embeka.de. KB Container Niederlassung Rheinland-Pfalz Binger Straße Langenlonsheim Als Hersteller von Raumsystemen bauen wir Kindergärten, Schulen und Bürogebäude. Um der steigenden Nachfrage gerecht werden zu können, suchen wir für unsere Niederlassung Rheinland-Pfalz (Großraum Bingen / Bad Kreuznach) einen Architekten (m/w) Unter karriere.kb-container.de finden Sie eine detaillierte Stellenbeschreibung. Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte an: bewerbung@kb-container.de. Eckes Bau GmbH Erd- und Rohrleitungsbau Gewerbegebiet Wallhausen Für unsere Baustellen im Großraum Bad Kreuznach / Mainz / Wiesbaden suchen wir: tiefbaufacharbeiter tiefbauhelfer Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung an: Ferienjob! post@eckes-bau.de Tel.: Hier ist eine Stelle frei. Sicher dir jetzt schon EMBEKA Technologies GmbH Binger Straße Langenlonsheim Wir sind ein mittelständisches, metallverarbeitendes Unternehmen mit eigener Entwicklung und Produktion. Um der steigenden Nachfrage gerecht werden zu können, suchen wir eine/n - Technischen Einkäufer (m/w) - Arbeitsvorbereiter/Produktionsplaner (m/w) - Konstrukteur (m/w) - Metallbaumeister (m/w) - Schweißer (m/w) Eine detaillierte Stellenbeschreibung finden Sie unter Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte per an: bewerbung@embeka.de. deinen Ferienjob! Wir suchen für die anstehenden Ferienwochen 2017 Schüler, die sich gerne mit der Verteilung unserer Wochenzeitungen ihr Taschengeld aufbessern möchten. Wenn du Zeit und Lust hast, dann melde dich gerne per whatsapp unter oder per an: vertrieb@wittich-hoehr.de Nähere Infos: zusteller.wittich-hoehr.de linus wittich medien kg Rheinstraße 41, Höhr-Grenzhausen,

23 Freitag, den 17. März 2017 Anzeigenteil Seite 23 KB Container Niederlassung Rheinland-Pfalz Binger Straße Langenlonsheim Als Hersteller von Raumsystemen bauen wir Kindergärten, Schulen und Bürogebäude. Um der steigenden Nachfrage gerecht werden zu können, suchen wir für unsere Niederlassung Rheinland-Pfalz (Großraum Bingen / Bad Kreuznach) einen Bauzeichner (m/w) Unter karriere.kb-container.de finden Sie eine detaillierte Stellenbeschreibung. Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte an: bewerbung@kb-container.de. Wer hat Haushaltshilfe Spaß am Kochen? Ältere Kochhilfe (deutschsprachig) für 3-Generationenhaushalt 2-3 x wöchentlich in Windesheim gesucht. Bitte melden Sie sich unter Wir suchen eine/n zuverlässige/n Zeitungszusteller/in für die Verbandsgemeinde Langenlonsheim: Bezirk Guldental-Waldhilbersheim (158 Exemplare) Urlaubsvertretung vom Mitteilungsblatt Ortsgemeinden: Bretzenheim, Dorsheim, Guldental, Langenlonsheim, Laubenheim, Rümmelsheim, Windesheim Pauschalangebote Oster-Pauschalangebot Osterbrunnenfahrt, Burgführung, fränkischer Heimatabend, historischer Ortsrundgang Ü/F, p.p. ab 130, Zur Kirschblüte ins Kirschenland Fränkische Schweiz Kirschblütenwanderung, Kaffee und Kuchen im Kirschgarten, Besichtigung der Kirschenanlage, einer Landbrauerei, Burgführung und fränkischer Heimatabend Ü/F, p.p. ab 109, Wanderwoche Herbstromantik in der Fränkischen Schweiz mit geführten Tageswanderungen, Fränkische- Schweiz-Rundfahrt, Burgführung, Besuch einer Landbrauerei und des Mühlenmuseums Ü/F, p.p. ab 199,00 Ob Sie Ihren Urlaub sportlich aktiv gestalten wollen oder lieber erholsam und beschaulich: Der staatlich anerkannte Luftkurort Egloffstein ist dafür der rechte Platz. Mächtig überragt von der 1000-jährigen Burg Egloffstein liegt der kleine Marktflecken im idyllischen Trubachtal, einer lieblichen, mit Obstbäumen reich geschmückten Landschaft, die von markanten Fels- und Waldhängen eingerahmt ist. In der Talaue können Sie Ihren Füßen nach einer schönen Wanderung eine prickelnde Kneipp-Kur gönnen. Egloffstein und seine Nachbarorte bieten das richtige Ambiente für ausgedehnte Wanderungen, Nordic-Walking aber auch für ruhige Spaziergänge. Mitteilungen &Informationen Sie sind 1xjede Woche am Freitag für uns tätig. Jahrgang 47 Nummer xx Freitag, yy.xx.2015 Wir liefern die Zeitungen an Ihr Haus. Der Zustellvertrag wird im Rahmen der Minijobs geregelt. Wir suchen Schülerinnen/ Schüler, Rentnerinnen/Rentner sowie Hausfrauen/Hausmänner und Berufstätige. Wir haben Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich: vertrieb@wittich-hoehr.de Telefon: 02624/ oder per WhatsApp 0171/

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25 Freitag, den 17. März 2017 Anzeigenteil Seite 25 Rhein-Mosel-Flug GmbH & Co. KG Flugplatz Winningen Telefon / 8 66 Rundflug individuell Sie bestimmen Ihre Flugroute und die Anzahl der Gäste. Fliegen Sie alleine, zu zweit oder zu dritt mit Ihrem Piloten. Flugdauer: ca. 30 Minuten 1 Pers Pers Pers.285 Flugdauer: ca. 20 Minuten 1 Pers Pers Pers.180 Geschenktipp: Rundflug-Gutschein ab89 für eine, zwei oder drei Personen

26 Seite 26 Anzeigenteil Freitag, den 17. März 2017 Inh. Lothar Hübinger e. K. TV * VIDEO * SAT-ANLAGEN Verkauf, Service & Reparaturen Bingen Kapuzinerstr. 22 Telefon 06721/10321 Gut informiert für Ihr Eigenheim! Seit 20 Jahren in Münster-Sarmsheim Fernseh-Frey TV - Hifi - Sat - Haushaltsgeräte Beratung Verkauf Service Reparatur Installation Mü Samsung /Panasonic /Loewe /LG/Grundig /Philips /Onkyo /Liebherr /Bosch /Siemens /AEG /Saecco... Ihr kompetenter Ansprechpartner vor Ort für: Flachbildschirme, Audio- und Videogeräte, Satelliten- und Kabelanlagen, Kundendienst und Service Kühlschränke, Kühl- Gefrierkombinationen, Spülmaschinen, Waschmaschinen, Trockner, Kaffeeautomaten. Reparaturen aller Fabrikate in eigener Fachwerkstatt: Antennen-Gemeinschaftsanlagen für Kabel- oder Satellitenanlage Reparaturen aller Fabrikate in eigener Fachwerkstatt: Flachbildschirme, Blu-ray-, DVD-, Video-, CD-Player, Rekorder, Surround-, Stereoanlagen, Receiver, Plattenspieler, Kaffeeautomaten. Öffnungzeiten: Mo. -Fr Uhr Rheinstr. 93 Münster-Sarmsheim Telefon: Uhr -0152/ Sa Uhr Uhr /48974 Ratgeber Umbau mit Zukunft. So werden die eigenen vier Wände fit fürs Alter Weniger Hindernisse, mehr Platz zum Bewegen: Wer seine Wohnung komfortabler gestaltet, schafft die besten Voraussetzungen dafür, auch im Alter in den eigenen vier Wänden wohnen zu können. Die meisten Barrieren lassen sich schon durch kleine Umbauten abbauen. Dazu zählt beispielsweise die Beseitigung von Schwellen, der Einbau leicht bedienbarer Fenster oder die Montage von Handläufen. Steht eine Renovierung ins Haus, zahlt sich weitsichtige Planung in jedem Fall aus. Tipps für den Umbau mit Zukunft liefert der Ratgeber Cleverumbauen komfortabel in die besten Jahre der Verbraucherzentrale NRW. Das Buch bietet zahlreiche Ideen für die Gestaltung von Küche, Keller, Treppenhaus, Bad, Eingangsbereich und Garten oder Balkon und hilft beim Entwurf einer altersgerechten Umgebung. Zahlreiche Rechenbeispiele und Checklisten sorgen für Durchblick rund um den Umbau und die Kostenkontrolle. Infos zu Planungs- und Finanzierungshilfen, Zuschüssen sowie Steuererleichterungen runden den Leitfaden ab. Der Ratgeber kostet 19,90 Euro zzgl. Porto- und Versandkosten. Bestellmöglichkeiten: Online-Shop: de oder per Telefon: 0211/ Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich. Bei den Handwerkern Ihrer Region werden Sie gut beraten! Der passende Lift für die Treppe Zu den Innovationen für altersgerechtes Wohnen gehört der Treppenlift. Mit individuell angepassten Treppenlift-Systemen lassen sich Treppen in der eigenen Wohnung auch im hohen Alter noch mühelos und sicher überwinden. So bleibt die Lebensqualität in gewohnter Umgebung möglichst lange erhalten. Am bekanntesten ist der Sitzlift. Wie auf einem Sessel gleitet der Nutzer die Schiene entlang, die maßgefertigt und platzsparend an der Außen- oder Innenseite der Treppe installiert ist. Daneben gibt es den Hublift oder den für Rollstühle geeigneten Plattformlift. Informieren Sie sich beim Fachmann über die Möglichkeiten. Stets sauber und klar Glas macht einen Wintergarten erst so richtig wohnlich: Licht durchflutet den Raum und der Blick kann frei nach draußen schweifen. Das Problem ist nur: Die Scheiben müssen auch gereinigt werden. Nach jedem Regen bleiben Schmutzpartikel auf dem Glas zurück, die die Sicht ins Freie stören. Die Glasindustrie hat darauf reagiert und Produkte mit einer speziellen Beschichtung entwickelt. Dank dieser Beschichtung, die ein Fensterleben lang hält, reinigt sich das Glas aktiv. Bei diesen aktiven Gläsern sorgt eine hauchdünne Titandioxid-Schicht auf der Außenseite dafür, dass sich unter Einfluss des Tageslichts organischer Schmutz löst, bevor der nächste Regen ihn einfach abspült. Die Vorteile liegen auf der Hand: Die Scheiben müssen deutlich seltener geputzt werden und umweltschädliche Reinigungsmittel sind überhaupt nicht nötig. Gläser, die sich aktiv reinigen, sind problemlos auch mit weiteren Funktionen wie Sonnenschutz oder Wärmedämmung erhältlich. Die richtigen Funktionsgläser helfen zusammen mit den anderen Klima regelnden Vorkehrungen wie Belüftung und Beschattung, die Temperatur im Wohnraum angenehm zu halten. Welche Kombination für welchen Wintergarten am besten geeignet ist, erfährt man im Fachhandel. Die Funktionsgläser lassen sich ebenso leicht einbauen wie herkömmliche Scheiben und das in jeder Größe und Form. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Rahmenkonstruktion aus Kunststoff, Aluminium, Holz oder einer Aluminium-Holz-Kombination besteht.

27 Freitag, den 17. März 2017 Anzeigenteil Seite 27 Wird das was oder kann das weg? Erwünschte Gartenpflanzen erkennen Welcher Hobbygärtner und Gartenanfänger kennt das nicht: Jedes kleine Grün im Stauden- oder Kräuterbeet wird freudig begrüßt. Aber oft fragt man sich: Was wächst denn da eigentlich? Bärbel Oftring ist in ihrem neuen Buch Wird das was oder kann das weg? genau dieser Frage nachgegangen. Gegliedert nach Blattformen stellt sie 100 Gartenpflanzen vor und zeigt Keimling, Jungpflanze und erwachsene Pflanze in eindeutigen Beispielfotos. So lernt man schnell, die lästigen von den nützlichen und schönen Sämlingen zu unterscheiden. Zusätzlich zeigt die Autorin, wie sich Unkraut vermeiden lässt und schärft den Blick für überraschende Entdeckungen im eigenen Garten. Denn viele Grünlinge tragen später prächtige Blüten, sind wertvoll für Boden und Tiere oder schmecken köstlich als Tee, Salat oder Gewürz. Ein inspirierendes Buch für spannende Erlebnisse mit der ganzen Familie. Bärbel Oftring studierte Biologie an den Universitäten Mainz und Tübingen mit den Schwerpunkten Zoologie, Paläontologie und Botanik. Die Autorin und Lektorin lebt in der Nähe von Stuttgart. Zwei ihrer Naturbücher für Kinder wurden für den Jugendsachbuchpreis des Vereins für Leseförderung nominiert. 144 Seiten, Klappenbroschur, 307 Farbfotos, 10 Farb-Illustrationen, 16,99, ISBN , Kosmos Verlag, Stuttgart, ET: Februar 2017 Wenn s zieht Manchmal ist eine mangelnde Unterfüllung der Fenster Schuld an Wärmeverlusten und Zugluft. Zur Behebung sollte man sich an seinen Vermieter wenden, oder an den Fensterbauer, damit dieser Mangel nachträglich behoben wird. Aktenstudium erforderlich Fit für den Frühling Beim Kauf einer Immobilie ist Aktenstudium hilfreich: So sollte klar sein, welche Belastungen noch auf dem Objekt liegen oder ob Rechte Dritter eingetragen sind. Baupläne oder Rechnungen können wichtige Informationen über den Zustand der Immobilie liefern. Bei Eigentumswohnungen sollte der Interessent unbedingt die Protokolle der Eigentümerversammlungen lesen. Und zwar möglichst alle, rät Matthias Schwarzer, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht aus der Kanzlei Weber, Schwarz und Schwarzer in München. Die Protokolle geben oft Hinweise auf bevorstehende Reparaturen oder geplante Investitionen. Wichtig ist auch die Gemeinschaftsordnung, denn die ist, so Anwalt Schwarzer, die Basis für alle Regelungen in der Eigentümergemeinschaft. So legt sie beispielsweise zusammen mit der Teilungserklärung detailliert fest, welche Flächen im Sonder- oder Gemeinschaftseigentum stehen. Die Herbst- und Wintermonate können auch einem Haus ganz schön zusetzen. Immobilienbesitzer sollten ihr Eigenheim im Frühjahr deshalb gründlich auf Schwachstellen und Schäden untersuchen, denn solche Beschädigungen sollten möglichst zeitnah behoben werden, da sonst hohe Folgekosten drohen. Überprüft werden muss beispielsweise die Fassade auf Risse und Schäden durch Frostabplatzungen. Gefährdet durch die Einflüsse von Frost, Wind und Regen ist vor allem auch das Dach. Lose oder rissige Ziegel können dazu führen, dass Regen und Tauwasser eindringen. Unter dem Dach sollte deshalb geprüft werden, ob sich Feuchtigkeitsflecken gebildet haben. Solche Flecken sind ein deutliches Warnsignal. Wer unsicher ist, ob das Dach beschädigt ist, sollte sich Hilfe vom Dachhandwerker holen. Lieber eichen als zahlen Warmwasser, Kaltwasser und der Wärmeverbrauch werden im Haushalt zuverlässig über Messgeräte erfasst wenn diese Geräte genau arbeiten. Um das sicherzustellen, sieht das Gesetz eine Eichpflicht vor. Weil manche Geräte durch Schmutz- und Kalkablagerungen mit der Zeit ungenauer werden können, müssen sie in regelmäßigen Abständen nachgeeicht oder gegen neue geeichte Geräte ausgetauscht werden. Für Wärmezähler und Warmwasserzähler gilt eine Frist von fünf Jahren, Kaltwasserzähler müssen alle sechs Jahre überprüft werden. Wer sich den Aufwand ersparen will, für den gibt es eine einfache und wirtschaftliche Lösung, allen Vorschriften gerecht zu werden: die Miete der Messgeräte bei einem professionellen Mess- und Abrechnungsdienstleister. Dieser Service umfasst die Überwachung aller Eichfristen und sonstiger gesetzlicher Vorhaben, den Austausch ungeeichter Geräte sowie die vorgeschriebene Anmeldung der Messgeräte bei der Eichbehörde. Darüber hinaus gibt es weitere Vorteile: Es fallen zum Beispiel keine Investitionskosten für die Geräteausstattung an. Die Messtechnik ist immer auf dem aktuellen Stand, defekte Geräte tauscht der Dienstleister ohne Mehrkosten automatisch aus. Damit ist der Eigentümer immer auf der sicheren Seite. Und der Mieter kann sich sicher sein, dass seine Heizkostenabrechnung ganz genau stimmt. spp-o/minol

28 Seite 28 Amtlicher Teil Freitag, den 17. März 2017 Kleinanzeigen Günstig und lokal. ab 5,- Telefonisch aufgeben: 02624/911-0 oder online buchen: anzeigen.wittich.de Vermietung Dörrebach, 2ZKB, Terrasse, Abstellraum, 73 qm, schöne Lage, zu vermieten, 320 o +NK+Kaution. Tel.: 06724/3939 stellenmarkt Rüstiger Rentner gesucht für Lackier- und Verpackungsarbeiten auf 450-o-Basis, Agirossi GmbH, Gewerbegebiet, Roth. Tel.: 06724/95252 kfz-markt Ankauf von Gebrauchtwagen! Egal welcher Zustand. Täglich 24 Std. erreichbar. Tel.: 0261/ od. 0173/ Wie neu! Ford-Fiesta "Trend" aus 2. Hd., 60 kw, Euro 5, Bj. 2011, TÜV 2018, orig. 52 Tkm, Klima, ZV, ABS, efh, Alu, M+S, jede Insp., silbermet., top Zust., o. Tel.: 0171/ neue, nie montierte Transporter- Reifen, 195/65 R16C, 100T, Barum Vanis, DOT 32/09, 200 o. Tel.: 0171/ neue, nie montierte Transporter- Reifen, 195/65 R16C, 100T, Uniroyal, DOT 10/09, 220 o. Tel.: 0171/ Kaufe KFZ aller Art!!! Unfall, defekt, zahle über Restw., kostenl. Autoverschr. u. Abh. Tel.: 0671/ a. W.E. Kaufe alle PKW, Unfall und Motorsch., mit/ohne TÜV. Bis 22 Uhr erreichbar, Tel.: 0671/ od. 0171/ Top VW Golf-V "Comfort" aus 2. Hd., 75 kw, gr. Plak. (Benz.), Bj. 2006, TÜV 9/2018, 145 Tkm, alle Insp., Klima, ZV, efh, ABS, ESP, 8fach ber., Alu, hellblaumet., o. Tel.: 0171/ zahle über KFZ-Wert! Kaufe alle Kfz auch mit Schaden! TÜV/ km egal, alle Orte. Tel.: 02622/ Achtung Höchstpreise! Kaufe Pkw, Lkw, Baumaschinen und Traktoren in jedem Zustand, sof. Bargeld. Tel.: 02626/1341, 0178/ Top Kia Carnival-CRDi-Van "Expression" aus 2. Hd., 7-Sitzer, 106 kw, Diesel, orig. 128 Tkm, Bj. 2002, TÜV neu, Klima, ZV, efh, ABS, Alu, blaumet., super gepfl., o. Tel.: 0171/ Top Mercedes A140 L, 60 kw, gr. Plak., Mod (9/03), TÜV neu, orig. 93 Tkm, alle Insp., Klima, EFH, ZV, ABS, ASR, CD, dkl.-grünmet., top gepfl., o.tel.: 0171/ Bitte beachten Sie beim Ausfüllen dieses Bestellscheins, dass hinter jedem Wort und hinter jedem Satzzeichen ein Kästchen als Zwischenraum freibleiben muss. Kürzungen behält sich der Verlag vor. Annahmeschluss ist jeweils Uhr des angegebenen Wochentages. Bis 10 mm Anzeigenhöhe 5,00 inkl. MwSt. Jede weitere Zeile zusätzlich 1,50 inkl. MwSt. Hiermit bestelle ich unter Zugrundelegung der geltenden AGB, anzusehen in der Ausgabe langenlonsheim (AS = Di.) die obige Kleinanzeige. und zusätzlich in: rhein-nahe (AS Fr. der Vorw.) Bad kreuznach (AS Di.) rüdesheim (AS Mo.) stromberg (AS Di.) Zusätzliche Optionen: rahmen 2,50 pro Ausgabe sepa-lastschrift-mandat gläubiger-id: De Ich/wir ermächtige/n die LINUS WITTICH Medien KG, eine einmalige Zahlung in Höhe des aus obigem Auftrag resultierenden Gesamtbetrags von meinem/unserem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein/ weisen wir unser Kreditinstitut an, die von LINUS WITTICH Medien KG auf mein/unser Konto gezogene Lastschrift einzulösen. Die Mandatsreferenz wird separat mitgeteilt. Hinweis: Ich kann/wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem/unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Name/Vorname: Straße/Nr: PLZ/Ort: Datum/Unterschrift: Telefon: Kreditinstitut: Rechnung per Mail an: Top Peugeot-206-XS, 55 kw, gr. Plak., Orig. 95 Tkm, Bj. 2001, TÜV 2/ 18, ZV, efh, Stereo, 3-trg., kupfermet., gepfl. Fzg., o. Tel.: 0171/ Z.E Auto-Export, Achtung Ankauf zu Höchstpreisen! PKW/LKW/Busse/Geländewagen, aller Art, in jedem Zustand, sofort Bargeld, bitte alles an- bieten. Tel.: 0261/ , 0172/ auch WE Farbe 2,50 pro Ausgabe IBAN: DE magenta gelb cyan Coupon senden an: LINUS WITTICH Medien KG - Postfach 1451, Höhr-Grenzhausen oder per Fax: / Top Ford-Focus-C-Max "Trend" aus 2. Hd., 92 kw, gr. Plak. (Benz.), Bj. 2006, TÜV neu, 143 Tkm, Klima, ZV, AHK, efh, M+S, Alu, silbermet., sehr gepfl. Fahrzeug, o. Tel.: 0171/ Renault Twingo "Initiale", 55 kw, gr. Plak., Bj. 2001, TÜV 4/2018, 219 Tkm, gr. Glas-SD, Leder, ABS, efh, platinmet., gepfl. Zust., o. Tel.: 0171/ Weitere Gestaltungsmöglichkeiten online möglich. Ihre Kleinanzeige erscheint zusätzlich kostenlos im Internet unter wittich.de Farbanzeigen fallen auf! Jetzt online buchen und gestalten: wittich.de/anzeigen Beilagenhinweis Einem Teil dieser Ausgabe liegt eine Beilage der Firma norma lebensmittelfilialbetrieb bei. Wir bitten unsere Leser um Beachtung.

29 Freitag, den 17. März 2017 Anzeigenteil Seite 29 Ihr gutes Recht Anzeige Reisemängel richtig reklamieren Der Balkon winzig, das Essen schlecht, der Pool verdreckt und vor dem Hotel eine laute Straße: Es gibt viele Gründe, sich im Urlaub zu ärgern. Aber was gilt als Reisemangel? Wenn der gebuchte Urlaub nicht so gelaufen ist, wie es der Katalog versprochen hatte, kann der Reisepreis oft gemindert werden. Die häufigsten Beschwerden betreffen Flug, Gepäck, Verpflegung und Lärm. Hier können Reisende in vielen Fällen Geld zurückverlangen. Aber auch die Unterkunft kann für Ärger sorgen, wenn sie nicht den gebuchten Leistungen entspricht. Die ADAC-Tabelle liefert Anhaltspunkte dafür, in welcher Höhe Reisende den Preis mindern können. Die angegebenen Prozentsätze richten sich jeweils nach Art und Umfang der Reisemängel, dienen aber lediglich zur Orientierung. Denn Gerichte sind bei der Beurteilung ihrer Fälle nicht an diese Tabelle gebunden - sie entscheiden in jedem Fall individuell. So entschied das Amtsgericht in Wiesbaden im März 2015, dass Lärmbelästigung auf Kreuzfahrtschiffen noch keinen Reisemangel darstellt und Theateraufführungen das Maß an Hinnehmbarem erst überschreiten, wenn sie weit nach Mitternacht enden. Auch eine defekte Liege konnte nicht als Reisemangel geltend gemacht werden, obwohl sich der Urlauber zuvor beim Benutzen der Liege die Fingerkuppe abgetrennt hatte. Das Oberlandesgericht in Düsseldorf sah es nicht als Verletzung der Fürsorgepflicht durch den Veranstalter an, da Strandliegen als normales Mobiliar gelten und damit nicht der besonderen Überprüfung bedürfen. Bei jedem Mangel gilt generell: Umgehend die Reiseleitung informieren und Abhilfe verlangen. Urlauber sollten die Mängel konkret beschreiben können (Ausmaß und Häufigkeit) und sie per Foto oder Video festhalten. Auch unabhängige Zeugen sind wichtig, da sie vor Gericht glaubwürdiger sind als Familienangehörige. Nach der Rückkehr aus dem Urlaub muss der Anspruch auf Reisepreisminderung innerhalb eines Monats beim jeweiligen Reiseveranstalter reklamiert werden. dpp-autoreporter Finden Sie hier den Anwalt Ihres Vertrauens. JUTTA KÖNIG RECHTSANWÄLTIN Fachanwältin für Erbrecht Mannheimer Straße Bad Kreuznach Telefon: 06 71/ Telefax: 06 71/ jutta.koenig-beratung.recht@t-online.de Erbrecht Familienrecht Arbeitsrecht Verkehrsrecht Nachbarschaftsstreit? Ihr Anwalt hilft Ihnen! Foto: Martin Moritz/pixelio Eine Frage der Form Verträge sind schnell geschlossen, aber einen Vertrag zu kündigen, ist gar nicht so einfach. Betroffene sind auf der sicheren Seite, wenn sie folgende Punkte beachten: Zwar können Verträge formfrei, also auch mündlich gekündigt werden. Allerdings ist es aus Beweisgründen immer ratsam, Kündigungen schriftlich zu formulieren. Bei einem Arbeitsvertrag endet das Arbeitsverhältnis nur bei einer schriftlichen Kündigung. Erklärungen per , Telefax oder Computerfax sind in diesem Fall ungültig. s erfüllen nur dann das Schriftformerfordernis, wenn ein Ausdruck der unterschrieben ist. Ist das elektronische Dokument mit einer sogenannten qualifizierten elektronischen Signatur versehen und der Erklärungsempfänger damit einverstanden, ist auch die elektronische Form legitim. Liegen dem Vertrag Allgemeine Geschäftsbedingungen zugrunde, ist seit dem bereits die Textform ausreichend, das heißt: Kündigungen sind nun auch per und Fax wirksam. Allerdings gilt diese Regelung nur für Verträge, die ab dem geschlossen wurden. Rechtsanwaltskammer Koblenz Versicherung kann ablehnen Kommt es zu mehreren Schadensfällen, bei der die Privat- Haftpflichtversicherung innerhalb eines Jahres einspringen muss, kann es durchaus passieren, dass der Versicherer von sich aus Ihre Privat-Haftpflichtversicherung kündigt. Die Kündigungsfrist beträgt dafür in der Regel vier Wochen. Innerhalb dieser Zeit sollte man sich einen neuen Versicherer suchen. Die Suche nach einem neuen Anbieter und einer neuen Police kann sich möglicherweise jedoch schwieriger gestalten, als gedacht und Nerven kosten. Im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung, die als gesetzlich vorgeschriebene Versicherung jeden Antragsteller akzeptieren muss, ist eine Privat-Haftpflichtversicherung nicht verpflichtet, den Antragsteller aufzunehmen. Foto: T. Benner/pixelio

30 Seite 30 Anzeigenteil Freitag, den 17. März 2017 Handarbeit Girmscheid Sonntag, von Uhr Schauen Sie uns zu! Unser Salzofen wird gesetzt. Start der Ausstellung Gartenkeramik Große Auswahl an Töpfen und Tieren für den Außenbereich Werksverkauf auf über 250 m 2 Werksverkauf Werkstätte für salzglasiertes Steinzeug Töpferei Girmscheid gegenüber der Fachhochschule Höhr-Grenzhausen Rheinstraße 41 Telefon / Öffnungszeiten ab 2. April 2017: Mo. Fr Uhr Samstag Uhr

31 Freitag, den 17. März 2017 Anzeigenteil Seite 31 Wohin soll es gehen? Auf zur nächsten Straußwirts chaft Straußwirtschaft im Weingut Paulus Windesheimer Str. 8, Waldlaubersheim Telefon 06707/1338, Wir haben für Sie geöffnet: Do. - Sa. ab Uhr, So. ab Uhr Straußwirtschaft St.-Martinsklause Fam. Klöckner, Am Mühlrech, Guldental, Tel Geöffnet bis 1. Mai, Samstag ab 18:00 Uhr, Sonntag ab Uhr Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Regenrinnenreparaturen Ziegeleindeckungen Dachreparaturen Dachfenster Carport seit über Dachbau-Dachausbau Kaminabdichtungen Dachisolierungen Dachgauben 50 Jahren Pergolen Die Fachleute für ihr Dach-Ziegeleindeckungen-holzbau BENDER Cramerstraße langenlonsheim Tel / info@bender-holzbau.de M.D.B. Link Rollläden Fenster Haustüren Innenausbau Wintergärten Vorsatzelemente Garagentore Langenlonsheim Telefon / Raus aus dem Alltag Entspannung für Ihren Körper z.b. Hot-Stone-Massage Shiatsu und Mehr Tel Mobil Maria Bienefeld Cramerstraße Langenlonsheim Termine nach Vereinbarung Shiatsu-Anwendungen Z Edelsteinmassage Z Fußmassage

32 Seite 32 Anzeigenteil Freitag, den 17. März 2017 Das Tier der Woche Tody ist ca. 2 Jahre alt und kam als Fundtier zu uns, niemand hat bisher nach ihm gesucht. Tody ist sehr lebhaft und agil. Er hält seine Box im Tierheim sauber. Tody geht mit unseren erfahrenen Hundeausführern spazieren, man muss aber bei der Begegnung mit Artgenossen vorsichtig sein. Mit Hündinnen klappt es besser. Tody mag nicht bedrängt werden, wie zum Beispiel beim Tierarzt. Auch verteidigt er sein Futter. Tody ist also nicht für Hundeanfänger geeignet. Auch Kinder im Haushalt sind ungünstig, da es zu Missverständnissen kommen könnte. Außerdem suchen einige junge, kastrierte, scheue Katzen geduldige Katzenliebhaber oder eine Anstellung als Mäusefänger auf Bauernhöfen. Tierheim Bad Kreuznach Rheingrafenstraße 120 Kuhberg Tel.: (0671) , Fax: Spendenkonto bei der Sparkasse Rhein-Nahe IBAN DE , BIC MALADE51KRE Fachbetrieb für alle Abflussleitungen... mit uns läuft s immer! Kanalreinigung Riegelgrube 10 TV-Untersuchung Bad Kreuznach Kanalreparatur 24 Stunden Notdienst Elli s Kräutergarten Windesheimer Kräutermanufaktur Kräuterwanderungen, Workshops, Produkte aus Kräutern und Obst LW-flyerdruck.de Elvira Möhrke Ecker Schloß Windesheim Tel.: / info@ellis-kraeutergarten.de Ihre Online-Druckerei mit den fairen Preisen. info@lw-flyerdruck.de System-Tankschutz STS SCHNEIDER Tankreinigungl Neutankanlagenl Demontagenl Heizöltank-Fachbetrieb aus Bacharach - seit Keiner Da,Der uns BeDient! Geschäftsanzeigen online aufgeben: wittich.de/anzeigen Urlaub im Rotweinparadies Ahrtal Ferienwohnung Himmelchen im romantischen Ahrweiler Schön eingerichtete Ferienwohnung (****) in Ahrweiler für 2 4 Personen, direkt am Ahr-Rad-Wanderweg und 10 Gehminuten zum mittelalterlichen Stadtkern, ab 45, pro Tag. Tel h.pacyna@web.de

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