Ortsgemeinden: Bretzenheim, Dorsheim, Guldental, Langenlonsheim, Laubenheim, Rümmelsheim, Windesheim

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1 Mitteilungsblatt Ortsgemeinden: Bretzenheim, Dorsheim, Guldental, Langenlonsheim, Laubenheim, Rümmelsheim, Windesheim Mitteilungen & Informationen Jahrgang 47 Nummer 43 Freitag, Musikalische Weinprobe in Windesheim Das Standesamt ist am Freitag, 30. Oktober 2015, wegen einer EDV-Umstellung geschlossen. Wir bitten um Ihr Verständnis. Verbandsgemeindeverwaltung Langenlonsheim Verbandsgemeindeverwaltung Langenlonsheim Naheweinstraße Langenlonsheim Telefon: 06704/929-0 Fax: 06704/ Internet: Öffnungszeiten: Montags bis freitags von Uhr, nachmittags nach Vereinbarung donnerstags von Uhr SOZIALAMT MITTWOCHS GESCHLOSSEN

2 Seite 2 Amtlicher Teil Freitag, den 23. Oktober 2015 Notrufe/Bereitschaftsdienste/Bürgerbus Polizei/Notruf Schutzpolizei- und Kriminalpolizeiinspektion in Bad Kreuznach / Kontaktbereichsbeamter tagsüber / Feuerwehr/Rettungsdienst Verbandsgemeinde-Wehrleiter Closheim / Stellv. Verbandsgemeinde-Wehrleiter Herr Ahles /26977 Herr Hübinger / Ortswehrführer Wagner, Bretzenheim / Ortswehrführer Wolf, Dorsheim / Ortswehrführer Ingenbrand, Guldental / Ortswehrführer Closheim, Langenlonsheim / Ortswehrführer Lötzbeyer, Laubenheim / Ortswehrführer Schneider, Rümmelsheim /47296 Ortswehrführer Hübinger, Windesheim /91483 Krankenhäuser St. Marienwörth, Bad Kreuznach /372-0 kreuznacher diakonie Bad Kreuznach /605-0 Heilig-Geist-Hospital, Bingen /9070 Zahnärzte Einheitliche zahnärztliche Notrufnummer: 0180/ zu den üblichen Telefontarifen. Ansage des Notdienstes zu folgenden Zeiten: Freitagnachmittag von Uhr bis Uhr Samstag früh 8.00 Uhr bis Montag früh 8.00 Uhr Mittwochnachmittag von Uhr bis Uhr und an Feiertagen entsprechend von 8.00 Uhr früh bis zum nachfolgenden Tag früh 8.00 Uhr an Feiertagen mit einem Brückentag von Donnerstag 8.00 Uhr bis Samstag 8.00 Uhr. Weitere Informationen zum zahnärztlichen Notfalldienst können Sie unter nachlesen. Eine Inanspruchnahme des zahnärztlichen Notfalldienstes ist wie bisher nach telefonischer Vereinbarung möglich. Notdienstzentralen Bretzenheim, Guldental, Langenlonsheim, Windesheim Notdienstpraxis Bad Kreuznach Diakonie Krankenhaus... Telefon: 0671/19292 Dienstzeiten der Notdienstpraxis: Freitag, Uhr bis Montag Uhr, Mittwoch, Uhr bis Donnerstag, Uhr, an Feiertagen vom Vortag Uhr bis zum darauffolgenden Tag Uhr; an Himmelfahrt und Fronleichnam vom Vortag Uhr bis zum darauffolgenden Tag Uhr; an Heiligabend und Silvester ab Uhr. Dorsheim, Laubenheim, Rümmelsheim Notdienstzentrale Bingen, Ärztehaus Bingen Kapuziner Str Telefon: 06721/19292 Der Notdienst am Wochenende beginnt freitags um Uhr und endet montags um 6.30 Uhr. Kinderärzte-Notdienst Kreuznacher Diakonie-Krankenhaus (4. OG) Ringstraße 64, Bad Kreuznach...Tel.: 0671/ Sprechstunden: Mittwoch bis Uhr Wochenende und Feiertage bis Uhr und bis Uhr Notruf Pflegebett Integrierte Leitstelle Bad Kreuznach /19222 Rettungsleitstellen Dorsheim, Langenlonsheim, Laubenheim, Rümmelsheim Rettungsdienst und Krankentransport Bretzenheim, Guldental, Windesheim Rettungsdienst und Krankentransport Tierärzte Tierklinik Bretzenheim a.d. Nahe Inh. Dr. Frank Höhner, In den Zehn Morgen 4, Bretzenheim, Tel.: 0671/ Fax: 0671/ Notfallbereitschaft: 24 Stunden, je Tag Dr. Wachter Wochenend-Notfallbereitschaft Naheweinstr. 172, Langenlonsheim / Gesundheitsamt Bad Kreuznach Erreichbarkeit des Gesundheitsamtes der Kreisverwaltung Bad Kreuznach: Tel.: 0671/ , Fax: 0671/ Impfsprechstunde und AIDS-Beratung im Gesundheitsamt Bad Kreuznach Telefonische Auskunft / /1711 Impfberatung für Reisende Telefonische Auskunft: / /1711 AIDS Beratung Beratung und HIV- Antikörpertest (anonym und kostenlos) Telefonische Auskunft / /1711 Apotheken Notdienstplan vom bis Apotheke am Mönchberg Winzenheim, Breiter Weg Bad Kreuznach...Tel.: 0671/2361 Rosen-Apotheke, Staatsstr Stromberg...Tel.: 06724/592 Engel-Apotheke, Kapuzinerstr Bingen...Tel.: 06721/ Sonnen-Apotheke, Naheweinstr Langenlonsheim...Tel.: 06704/662 gesundleben Apotheke Dr. Marc Muchow, Alzeyer Str Bad Kreuznach...Tel.: Hildegardis-Apotheke, Koblenzer Str Bingen...Tel.: 06721/ Kur-Apotheke am Schloßplatz, Dr.-Karl-Aschoff-Str Bad Kreuznach...Tel.: 0671/32246 Nahe-Apotheke, Saarstr Münster-Sarmsheim...Tel.: 06721/ Löwen-Apotheke, Mannheimer Str Bad Kreuznach...Tel.: 0671/28879 Rupertus-Apotheke, Stromberger Str Weiler...Tel.: 06721/ Apotheke am Mönchberg Winzenheim, Breiter Weg Bad Kreuznach...Tel.: 0671/2361 Apotheke am Römer, Saarlandstr Bingen...Tel.: 06721/ Neue Apotheke am Holzmarkt, Dessauer Str Bad Kreuznach...Tel.: 0671/28418 o Stephanus-Apotheke, Saarlandstr Bingen...Tel.: 06721/ Rheingrafen-Apotheke, Salinenstr Bad Kreuznach...Tel.: 0671/33402 Herz-Apotheke, Alzeyer Str Gensingen...Tel.: 06727/ Nahe-Apotheke, Saarstr Münster-Sarmsheim...Tel.: 06721/45341 Markt-Apotheke, Marktplatz Stromberg...Tel.: 06724/6160 Außerdem können die dienstbereiten Apotheken sowohl aus dem Festnetz als auch aus dem Mobilfunknetz über die landesweit gültige Rufnummer plus Postleitzahl des Standortes (also zum Beispiel für Langenlonsheim ) abgerufen werden. Ansage des Apothekennotdienstes über landeseinheitliche Rufnummern: deutsches Festnetz: PLZ (0,14 EUR/Min.) Mobilfunknetz: PLZ (max. 0,42 EUR/Min.) Anzeige der notdienstbereiten Apotheken im Internet unter Der Notdienst wechselt jeweils morgens um 8:30 Uhr Ver- und Entsorgungsunternehmen Rheinisch-Westfälisches Elektrizitätswerk AG Bad Kreuznach /89665 Westnetz, der Verteilnetzbetreiber der RWE Deutschland AG Strom: 0800/ , Gas: 0800/ Zweckverband Wasserversorgung Trollmühle, Windesheim Entstörungsdienst / Verwaltung /9100 Kläranlagen Langenlonsheim (auch nach Dienstschluss) / 2310 Guldental / Klärmeister Haßlinger / 1084 Ver- und Entsorger Fiebig / Abfall Abfallberatung - Kreisverwaltung Bad Kreuznach Privathaushalte / Gewerbebetriebe / Abfallgebühren Privathaushalte und Gewerbebetriebe / Wertstoffhöfe - Öffnungszeiten Waldlaubersheim Gewerbegebiet, Im Feldborn Telefon 06707/ Mittwoch bis Uhr bis Uhr Freitag bis Uhr Samstag bis Uhr Bad Kreuznach An der Sandmühle, gegenüber Michelin (Gelände Kompostwerk) Telefon Wertstoffhof / Telefax / Öffnungszeiten: Montag bis Mittwoch und Freitag Uhr Donnerstag Uhr Samstag Uhr Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) Landkreis Bad Kreuznach Wir beraten Sie gerne / Ev. / Kath. Telefonseelsorge Bad Kreuznach Telefonseelsorge / und 0800/ Frauenhaus Bad Kreuznach für Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind Beratung und Unterstützung / kreuznacher-frauenhaus@t-online.de Weißer Ring Hilfe für Kriminalitätsopfer /95959 oder Opfer-Notruf/Info-Tel.: Wohnungslosenhilfe kreuznacher diakonie Notunterkunft für Männer / Notunterkunft für Frauen / Entgiftungszentrale Universitätsklinik in Mainz / Malteser - Hilfsdienst Bad Kreuznach, Bosenheimer Str / Rettungsdienst und Krankentransporte /19222 Schutzverband für Impfgeschädigte e.v. Telefon: /44515 Internet: Rufnummern bei Wildunfällen Bad Kreuznach II / Bretzenheim / oder 0671 / Gutenberg / oder 0671 / Hargesheim / Heddesheim Langenlonsheim I / 2412 Langenlonsheim II / oder 0151 / Laubenheim / 2111 Rümmelsheim / Dorsheim / oder / Stockert / 8650 Waldhilbersheim / 7246 Waldlaubersheim / 1338 oder / 1262 Windesheim I / Windesheim II / 1201 Achtung Hinweis Veröffentlichungen weitere Notrufe - Soziale Dienste erfolgen einmal monatlich (1. Ausgabe im Monat)

3 Freitag, den 23. Oktober 2015 Amtlicher Teil Seite 3 Ein Service für unsere Seniorinnen und Senioren in der Verbandsgemeinde! Wir ermöglichen und erleichtern Ihnen den Weg zum Hausarzt, Zahnarzt, Einkauf, zur Bank, Apotheke etc. Der Bürgerbus kann pro Fahrt 5 Personen befördern und ergänzt den normalen Linienverkehr. Sein Einsatz erfolgt ausschließlich in der Verbandsgemeinde Langenlonsheim, den Ortsgemeinden Bretzenheim, Dorsheim, Guldental, Langenlonsheim, Laubenheim, Rümmelsheim und Windesheim. Für die Mitbürgerinnen und Mitbürger aus den Ortsgemeinden Dorsheim und Rümmelsheim werden bei Bedarf zusätzlich Fahrten zu Ärzten und Zahnärzten nach Münster-Sarmsheim und Waldalgesheim angeboten. Bürgerbus VG Langenlonsheim Bürger fahren für Bürger! Kostenloser Fahrservice Dienstag und Freitag (Ganztägig) sowie Mittwochvormittag Anmeldungen für die Fahrten montags und donnerstags, von bis Uhr, unter Telefon: 06704/ Öffentliche Bekanntmachungen und amtliche Mitteilungen Verbandsgemeinde Langenlonsheim Sprechstunde des Bürgermeisters Bürgermeister Michael Cyfka ist nach vorheriger Terminabsprache gerne für die Bürgerinnen und Bürger der Verbandsgemeinde zu sprechen. Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter 06704/ oder m.cyfka@vglangenlonsheim.rlp.de Telefonsprechstunde des Bürgermeisters Zusätzlich können die Bürgerinnen und Bürger der Verbandsgemeinde Langenlonsheim die Telefonsprechstunde, montags von 9.00 Uhr Uhr, Telefon: 06704/ , für ihre Anliegen nutzen. Hierdurch soll besonders den Seniorinnen und Senioren unserer Verbandsgemeinde die Möglichkeit gegeben werden, ihre Sorgen, Wünsche sowie Anregungen direkt mit dem Bürgermeister zu besprechen. Öffentliche Bekanntmachungen Öffentliche Bekanntmachung Wichtige Informationen für Gebührenschuldner von Kanalgebühren Absetzung von Wassermengen Siehe Seite 4-6 Aus der Verbandsgemeinde Vertretung des Bürgermeisters Bürgermeister Michael Cyfka befindet sich vom bis einschl. in Urlaub. Die Vertretung übernimmt die Erste Beigeordnete Elke Stern. Nachruf Am 26. September 2015 verstarb unser Feuerwehralterskamerad Herr Franz Josef Haßlinger aus Guldental im Alter von 73 Jahren Der Verstorbene war von Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr Guldental (Waldhilbersheim) und danach in der Freiwilligen Feuerwehr Guldental. Er war Oberfeuerwehrmann und erhielt 2002 das silberne Ehrenzeichen. Auch nach seinem Ausscheiden aus dem Dienst, hatte er immer Zeit für die Kameradschaft. Die Feuerwehren der Ortsgemeinde Guldental und der Verbandsgemeinde Langenlonsheim trauern um einen guten Kameraden, dessen unermüdlicher Einsatz dem Wohl der Allgemeinheit galt. Wir werden ihm ein ehrendes Andenken bewahren. Langenlonsheim, Oktober 2015 Cyfka Closheim Demele E. Ingenbrand Bürgermeister Verbandsgemeinde- Ortsbürgermeisterin Ortswehrführer wehrleiter

4 Seite 4 Amtlicher Teil Freitag, den 23. Oktober 2015

5 Freitag, den 23. Oktober 2015 Amtlicher Teil Seite 5

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7 Freitag, den 23. Oktober 2015 Amtlicher Teil Seite 7 Sieger des Rallye- Gewinnspiels vom Raderlebnistag von TAL zu TAL geehrt Michael Jöckel, Regionaldirektor der Volksbank Rhein-Nahe-Hunsrück eg, würdigte die Leistung der Radfahrer, die für die Teilnahme am Rallye- Gewinnnspiel des Raderlebnistages am 30. August 2015, die 30 Kilometer lange und anspruchsvolle Radstrecke mit Bravour meisterten. Die Volksbank Rhein-Nahe-Hunsrück eg - Schirmherr und Sponsor der Veranstaltung - gestaltete das Rallye- Gewinnspiel, an dem ca. 300 Personen teilnahmen. Den 1. Preis, einen Fahrradgutschein in Höhe von 150 Euro, erhielt Andrea Voss aus Waldalgesheim. Der 12-jährige Philipp Michel freute sich über den 2. Preis, einen Fahrradgutschein in Höhe von 100 Euro. Der Drittplatzierte Gerhard Schwanke aus Guldental nahm einen 50 Euro Einkaufsgutschein in Empfang. Michael Cyfka, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Langenlonsheim, bedankte sich bei der Volksbank, die mit 10 Mitarbeitern an der Strecke zum Gelingen der Veranstaltung beitrug, für die tatkräftige Unterstützung. Der Zweckverband Wasserversorgung Trollmühle informiert Im Bereich der Verbandsgemeinde Langenlonsheim erfolgt in der Zeit vom bis (montags bis samstags, auch in den Abendstunden) die jährliche Ablesung der Wasserzähler. Bitte achten Sie darauf, dass den Beauftragten des Zweckverbandes Wasserversorgung Trollmühle (die sich auf Ihren Wunsch hin ausweisen werden) der Zugang zum Wasserzähler ermöglicht ist, damit eine ordnungsgemäße Ablesung erfolgen kann. Sollte unser Beauftragter zu vorgenannten Zeiten die Ablesung der Wasserzähler nicht vornehmen können, bitten wir Sie, den Wasserzähler selbst abzulesen und uns den Stand, mit Datum Ihrer Ablesung, rechtzeitig mitzuteilen. Zählerstände, die uns am Ende des Abrechnungszeitraumes ( ) nicht vorliegen, werden wir schätzen. Zählerstände, die während des Ablesezeitraumes von uns abgelesen bzw. uns von Ihnen bis zum Ende des Abrechnungszeitraumes bekannt gegeben wurden, werden zum hochgerechnet. Windesheim, B. Casper, stellv. Werkleitung Baustart für Ausbau Münster-Sarmshein B 48 - Vollsperrung in Münster-Sarmsheim wegen Ausbau der Ortsdurchfahrt Der Landesbetrieb Mobilität (LBM) Worms informiert, dass witterungsabhängig am Montag, 19. Oktober, der Startschuss zum Ausbau der B 48 (Rheinstraße) in der Ortsdurchfahrt Münster- Sarmsheim gefallen ist. Aus bautechnischen Gründen muss der Ausbau überwiegend unter Vollsperrung der B 48 erfolgen. Eine großräumige Umleitung wird ausgeschildert. In einer geplanten Bauzeit von rund zwei Jahren werden rund 1,5 Kilometer der Bundesstraße (Rheinstraße) einschließlich der Gehwege in 7 Abschnitten ausgebaut. Zwei Knotenpunkte werden zu Kreisverkehren umgebaut. Im Rahmen der Maßnahme wird auch die Straßenbrücke über den Trollbach saniert. Zudem werden die Leitung der Wasserversorgung und die Abwasserhausanschlüsse der Verbandsgemeindewerke erneuert. Die Ausbaustrecke beginnt, von Laubenheim kommend, an der südlichen Ortseingang und endet kurz hinter der Einmündung B48 / K9 auf Höhe der Waldstraße. In den beiden ersten Bauabschnitten wird der Knoten B 48 (Rheinstraße)/ K 9 zu einem Kreisverkehr umgebaut. Die Maßnahme beginnt mit dem Bau der Ostseite des neuen Kreisels sowie dem Ausbau der östlichen Seite der B 48 einschließlich der nördlichen Einmündung der Saarstraße. Die B 48 ist in diesem Streckenabschnitt seit Montag 19. Oktober also mit Beginn der Herbstferien voll gesperrt. In dem sich anschließenden 2. Bauabschnitt wird, ebenfalls unter Vollsperrung, die B 48 (Rheinstraße) von der Waldstraße bis zur Einmündung B48/ K9 ausgebaut. Außerdem wird die Westseite des neuen Kreisels hergestellt sowie die westliche Seite der B 48 einschließlich der nördlichen Einmündung der Saarstraße ausgebaut. Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen rund 3,55 Millionen Euro. Über die nachfolgenden Bauabschnitte wird der LBM Worms zu gegebener Zeit informieren. Da sich die Behinderungen für die Verkehrsteilnehmer sowie die Einschränkungen und Belästigungen der Anwohner während der Bauzeit nicht vermeiden lassen, bittet der LBM Worms alle Betroffenen um Verständnis und Geduld. Daten und Fakten Baulänge: ca Meter Bauzeit: ca. 2 Jahre Fahrbahnbreite: 6,50 Meter Baukosten: 3,55 Mio. Euro Groß war die Freude bei den Gewinnern des Rallye-Gewinnspiels vom Raderlebnistag Andrea Voss (3.v.r.), Philipp Michel (2.v.l.) und Gerhard Schwanke (5.v.r.), als Sie aus den Händen von Regionaldirektor Michael Jöckel (1.v.r.) und Bürgermeister Michael Cyfka (2.v.r.) ihre Preise entgegen nahmen. Standesamt geschlossen Das Standesamt ist am Freitag, 30. Oktober 2015, wegen einer EDV-Umstellung geschlossen. Wir bitten um Ihr Verständnis. Verbandsgemeindeverwaltung Langenlonsheim Ortsgemeinden Bretzenheim Sprechstunden des Ortsbürgermeisters Ortsbürgermeister Thomas Gleichmann montags von Uhr Uhr im Alten Amtshaus, Große Straße 12 Telefon: /33347 (dienstlich) /36634 (privat) / (Handy) Fax: / info@bretzenheim.de Internet:... Öffentliche Bekanntmachungen Satzung der Ortsgemeinde Bretzenheim vom über die Aufhebung der Satzung über den Erlass einer Veränderungssperre vom und der Satzung über die Verlängerung der Geltungsdauer der bestehenden Veränderungssperre vom für das Teilgebiet Heideparker Hof Der Ortsgemeinderat Bretzenheim hat aufgrund des 17 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) vom in der derzeit geltenden Fassung i.v.m. 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom (GVBl. S. 153), jeweils in der derzeit geltenden Fassung, in der Sitzung am folgende Satzung über die Aufhebung der Satzung über den Erlass einer Veränderungssperre sowie der Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre für das Teilgebiet Heideparker Hof beschlossen. Die Satzung wird hiermit gemäß 16 Abs. 2 BauGB i.v.m. 24 GemO bekannt gemacht. 1 Aufhebung der Veränderungssperre In der Sitzung des Ortsgemeinderates am wurde aufgrund des 17 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) vom i.v.m. 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom Fortsetzung Seite 10

8 Seite 8 Amtlicher Teil Freitag, den 23. Oktober 2015 Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, in diesem Jahr fand in der Zeit vom 01. bis 11. Oktober 2015 die 25. Kulturwoche der Verbandsgemeinde Langenlonsheim statt. Es ist im Rahmen unserer Kulturwoche erstmals gelungen, ein abwechslungsreiches kulturelles Angebot in allen 7 Ortsgemeinden anzubieten. Ich bin mir sicher, dass für jeden Geschmack etwas dabei war. Den vielen ehrenamtlichen Helfern möchte ich für ihr Engagement bei der Vorbereitung und Organisation der Kulturwoche meinen Dank aussprechen. Hierbei gilt mein besonderer Dank dem Koordinator der Kulturwoche, Herrn Werner Schäfer und meiner Mitarbeiterin Frau Maria Külzer. Ein ebenso herzlicher Dank gilt den Sponsoren RWE Deutschland AG und der Sparkasse Rhein-Nahe, die uns über die vielen Jahre hinweg mit der Bereitstellung von finanziellen Mitteln maßgeblich unterstützt haben. Herzliche Grüße Michael Cyfka Bürgermeister Fedi-Fest der Dorsheimer Highlanders Malerei und Skulpturen zum Thema Tanz Guldental, ein fruchtbares Dorf

9 Freitag, den 23. Oktober 2015 Amtlicher Teil Seite 9 Laubenheim, ein malerischer Ort mit vielen Gässchen und Winkeln m Konzert in Rümmelshei Internationales Frü hstücksbuffet Tag des Offenen Archivs und des Heimatmuseums in Langenlonsheim nlager efangene on Kriegsg tati Dokumen im e Bretzenh

10 Seite 10 Amtlicher Teil Freitag, den 23. Oktober , jeweils in der derzeit geltenden Fassung, die Aufhebung der Satzung über die Veränderungssperre sowie die Aufhebung der Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre, für den Geltungsbereich des geplanten Baugebietes Heideparker Hof beschlossen. 2 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre sowie der deren Verlängerung bezieht sich auf die im beigefügten Lageplan gekennzeichneten Flächen. Dieser Lageplan ist Bestandteil der Satzung. Der räumliche Geltungsbereich erfasst folgende Grundstücke in der Gemarkung Bretzenheim Flur: 14 Flurstücke: 35/16, 35/17, 35/18, 35/2, 91/2 tw., 92/5, 30/1, 30/2, 31/7, 31/6, 31/5 und 32/2 Sollten zwischenzeitlich katasteramtliche Teilvermessungen oder Flurstücksvereinigungen im vorbeschriebenen Geltungsbereich stattgefunden haben, so sind auch die dabei neu gebildeten Flurstücke von der Satzung betroffen. 2 Inkrafttreten Die Satzung tritt am Tage ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Die Satzung der Ortsgemeinde Bretzenheim über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des geplanten Baugebietes Heideparker Hof, die der Ortsgemeinderat in seiner Sitzung am beschlossen hat, die am im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde öffentlich bekannt gemacht wurde und somit in Kraft getreten ist, wird hiermit aufgehoben. Ebenfalls aufgehoben wird die, zur weiteren Sicherung der Planung, am durch den Ortsgemeinderat beschlossene Satzung der Ortsgemeinde Bretzenheim über die Verlängerung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des geplanten Baugebietes Heideparker Hof, die am im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde öffentlich bekannt gemacht wurde und somit in Kraft getreten ist. Bretzenheim, den DS- Gleichmann, Ortsbürgermeister Anlage 1 zur Satzung der Ortsgemeinde Bretzenheim vom über die Aufhebung der Satzung über den Erlass einer Veränderungssperre vom und der Satzung über die Verlängerung der Geltungsdauer der bestehenden Veränderungssperre vom für das Teilgebiet Heideparker Hof Hinweise: Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben wird im Rahmen dieser Bekanntmachung hingewiesen: 1. auf die Vorschriften des 18 Abs. 2 Satz 2 und 3 des Baugesetzbuches vom (BGBl. I S. 2414) in der derzeit geltenden Fassung über die etwaige Entschädigung von Vermögensnachteilen durch diese Satzung sowie 2. auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung ( 214 BauGB) sowie deren Rechts-folgen ( 215 BauGB): Unbeachtlich sind Verletzungen von Verfahrens- und Formvorschriften im Sinne des 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 BauGB, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres, und Mängel der Abwägung, wenn sie nicht innerhalb von sieben Jahren seit der öffentlichen Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen 3. auf die Rechtsfolgen des 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung (GemO) für Rheinland-Pfalz vom (GVBl. S. 153) in der derzeit geltenden Fassung: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder aufgrund der GemO zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand die Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Die Satzung kann während der Dienstzeiten bei der Verbandsgemeindeverwaltung Langenlonsheim, Zimmer 37, Naheweinstraße 80, Langenlonsheim, von jedermann eingesehen werden. Verbandsgemeindeverwaltung Cyfka, Langenlonsheim Bürgermeister 2. Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Ortsgemeinde Bretzenheim vom Der Ortsgemeinderat Bretzenheim hat am aufgrund des 24 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) und der 2 Abs. 1, 7 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Änderung der vorstehenden Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird. Artikel I 1 I. Überführungs-, Bestattungs- und Umbettungsgebühren 1. Für die Bestattung (Grabaushub) a) eines Erwachsenen oder eines Kindes vom 5. Lebensjahr ab in ein Familien- oder Reihengrab b) in ein Tiefgrab für die Erstbelegung c) eines Kindes unter 5 Jahren oder einer Frühgeburt a) - c) die tatsächlich entstandenen Kosten 2. Für die Beisetzung von Urnen (Grabaushub) a) in ein Urnenreihengrab ,00 EUR b) in ein Urnenwahlgrab ,00 EUR

11 Freitag, den 23. Oktober 2015 Amtlicher Teil Seite Für die Umbettung (Ausgrabung) a) einer Leiche innerhalb des Friedhofes b) einer Leiche nach einem anderen Friedhof c) einer Urne a) - c) die tatsächlich entstandenen Kosten 4. Abweichend von den in den Ziffern 1. und 2. genannten Kosten werden erhoben: a) für die Bestattung an Sonn- und Feiertagen... doppelte Kosten b) für die Bestattung einer Frühgeburt unter 6 Monaten, für die... 1/2 der Kosten kein besonderes Grab in Anspruch genommen wird VI. Sonstige Gebühren a) Für die Überschreibung der Graburkunde bei Wechsel des des Verfügungsberechtigten... 20,00 EUR b) Für die Abräumung und Einebnung von Grabstätten durch die Friedhofsverwaltung Rasengrab... 50,00 EUR Urnengrab... 90,00 EUR Tiefgrab und Reihengrab ohne Berücksichtigung der Zahl der Belegungen ,00 EUR zuzüglich... 50,00 EUR bei Räumung einer oder mehrerer Platten Familiengrab (Wahlgrab) ohne Berücksichtigung der Zahl der Belegungen ,00 EUR zuzüglich... 50,00 EUR bei Räumung einer oder mehrerer Platten Raseneinsaat bei Selbsträumung des Grabberechtigten... 25,00 EUR anonymes Grab... keine Gebühren Urnenwand...tatsächliche Kosten für die Erneuerung der Grabplatte Dies gilt auch bei dem Erwerb einer Grabstätte (Neubelegung) sowie bei einer Zweit- oder weiteren Belegung einer bereits vorhandenen Grabstätte. Artikel II Diese Satzungsänderung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft Bretzenheim, den Gleichmann, Ortsgemeinde Bretzenheim Ortsbürgermeister Hinweis auf Rechtsfolgen: Gemäß 24 Abs. 6 Gemeindeordnung (GemO) ergeht zu den Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und der Rechtsfolgen folgender Hinweis: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder aufgrund der GemO zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand die Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen Bretzenheim, den Gleichmann, Ortsgemeinde Bretzenheim Ortsbürgermeister Dorsheim Sprechstunden der Ortsbürgermeisterin Ortsbürgermeisterin Marlene Hölz dienstags... von bis Uhr im Gemeindebüro, Bürgerhaus An den Linden, Weinbergstr. 21 Sprechstunde für Kinder und Jugendliche: jeden ersten Samstag im Monat von Uhr bis Uhr Telefon: / (Bürgerhaus) / (dienstlich auch außerhalb der Sprechstunden) Fax: / gemeindedorsheim@web.de Internet:... Öffentliche Bekanntmachungen Aus der Sitzung des Ortsgemeinderates Dorsheim vom Vor Eintritt in die Tagesordnung Frau Hölz begrüßt den Rat und erfragt, ob es Einwände gegen die Tagesordnungspunkte gibt. Es gibt keine Einwände. Sie möchte die Tagesordnung um den Punkt Friedhofsangelegenheiten Bekanntgabe einer Eilentscheidung im Nichtöffentlichen Teil erweitern. Der Punkt Mitteilungen verschiebt sich damit von Punkt 7 auf Punkt 8. Frau Dr. Münch wird drüber berichten. Der Rat stimmt der Erweiterung der Tagesordnung zu. Frau Hölz erfragt, ob es Einwände gegen die Niederschrift der letzten Sitzung gibt. Es gibt keine Einwände. TOP 1: Beantwortung der fristgemäß eingereichten schriftlichen Fragen der Einwohner gemäß 21 der Geschäftsordnung (Einwohnerfragestunde) Es liegen keine schriftlichen Fragen aus der Bürgerschaft vor. TOP 2: 1. Feststellung des Jahresabschluss für das Haushaltsjahr Entlastung des Bürgermeisters, der Ortsbürgermeisterin und der Beigeordneten Begründung: Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am den Jahresabschluss eingehend geprüft. Das Prüfungsergebnis ist in einer besonderen Niederschrift festgehalten und der Beschlussvorlage beigefügt. Bei der Prüfung der Jahresrechnung wurden keine Beanstandungen festgestellt: Nach Beurteilung des Rechnungsprüfungsausschusses aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Voraussetzungen der 112 und 113 GemO. Danach wird festgestellt, dass der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung für Gemeinden vermittelt und die gesetzlichen Vorschriften sowie die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet wurden. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Ortsgemeinderat gemäß 114 Abs. 1 GemO einstimmig die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses, die Entlastung der Ortsbürgermeisterin und der Beigeordneten sowie die nachträgliche Genehmigung der über- Impressum Die Heimat- und Bürgerzeitung mit den öffentlichen Bekanntmachungen sowie der Zweckverbände nach 27 der Gemeindeordnung für Rhld.- Pfalz (GemO) vom 31. Jan GVBl. S. 153 ff.- und den Bestimmungen der Hauptsatzungen in den jeweils geltenden Fassungen, erscheint wöchentlich. Herausgeber, Druck und Verlag: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG Höhr-Grenzhausen, Postf (PLZ Rheinstr. 41) Telefon-Nr.: / 911-0, Fax: / Internet-Adresse: Anzeigen- anzeigen@wittich-hoehr.de Redaktions- rathaus@vglangenlonsheim.rlp.de Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: Verbandsgemeindeverwaltung, der Bürgermeister. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Annette Steil, unter Anschrift des Verlages. Innerhalb der Verbandsgemeinde wird die Heimat- und Bürgerzeitung kostenlos zugestellt; im Einzelversand durch den Verlag 0,60 Euro zzgl. Versandkosten. Für unverlangt eingesandte Manuskripte, Fotos und Zeichnungen übernimmt der Verlag keine Haftung. Artikel müssen mit Namen und Anschrift des Verfassers gekennzeichnet sein und sollten grundsätzlich über die Verbandsgemeinde eingereicht werden. Gezeichnete Artikel geben die Meinung des Verfassers wieder, der auch verantwortlich ist. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag erstellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und die z. Zt. gültigen Anzeigenpreislisten. Bei Nichtbelieferung ohne Verschulden des Verlages oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag.

12 Seite 12 Amtlicher Teil Freitag, den 23. Oktober 2015 und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, sofern keine vorherige Zustimmung erfolgte. Die Beschlussfassung hierüber hat gemäß 114 Abs.1 GemO getrennt zu erfolgen. Frau Hölz und Herr Schröder rücken ab wegen 22. Frau Dr. Münch übernahm den Vorsitz und erteilte Herr Dr. Markmann als Vorsitzendem des Rechnungsprüfungsausschusses das Wort.Das Jahr 2013 wurden mittels den Daten auf den Tabletts geprüft. Es gab keine Beanstandungen. Er schlägt daher vor, die Jahresabrechnung zu bestätigen und Entlastung zu erteilen. Der Gemeinderat beschließt die Feststellung des Jahresabschluss und stimmt den über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen zu. Der Beschluss wurde einstimmig gefasst. Zweite Beschlussempfehlung. Entlastung Bürgermeister und Beigeordneten, soweit sie den Bürgermeister / die Bürgermeisterin vertreten haben: Die Entlastung wurde einstimmig erteilt. TOP 3: 1. Feststellung des Jahresabschluss für das Haushaltsjahr Entlastung des Bürgermeisters, der Ortsbürgermeisterin und der Beigeordneten Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am den Jahresabschluss eingehend geprüft. Das Prüfungsergebnis ist in einer besonderen Niederschrift festgehalten und der Beschlussvorlage beigefügt. Bei der Prüfung der Jahresrechnung ergaben sich folgende Anregungen: 1. Im Wegebauhaushalt soll künftig eine bessere Kostenkontrolle mit Information des Gemeinderates bei wesentlichen Überschreitungen erfolgen 2. Klärung der Kostenerstattung für die Beseitigung einer Ölspur bei einem Bus-Brand Zu 2: Ergebnis der Nachforschung der Verwaltung: Die Kostenerstattung konnte im Jahr 2014 nicht gefunden werden, da diese im Jahr 2013 beim Verursacher angefordert und bezahlt wurde. Die Rechnung für die Ölspurbeseitigung wurde von der Firma dagegen erst im Jahr 2014 gestellt. Nach Beurteilung des Rechnungsprüfungsausschusses aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Voraussetzungen der 112 und 113 GemO. Danach wird festgestellt, dass der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung für Gemeinden vermittelt und die gesetzlichen Vorschriften sowie die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet wurden. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Ortsgemeinderat gemäß 114 Abs. 1 GemO einstimmig die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses, die Entlastung der Ortsbürgermeisterin und der Beigeordneten sowie die nachträgliche Genehmigung der überund außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, sofern keine vorherige Zustimmung erfolgte. Die Beschlussfassung hierüber hat gemäß 114 Abs.1 GemO getrennt zu erfolgen. Frau Dr. Münch und Herr Ralph Groß rücken ebenfalls ab, gemäß 22. Das Wort hat das älteste Ratsmitglied Herr Udo Wirth. Auch er erteilte dem Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses Herrn Dr. Markmann das Wort. Es gab zum Jahresabschluss 2014 zwei Anmerkungen. Es erfolgte eine Bitte an die Verwaltung die Kostenerstattung für die Beseitigung einer Ölspur nochmals zu erläutern. Nachforschung: Es handelte sich um ein jahresübergreifendes Ereignis. Der Fall fand 2013 statt und wurde bezahlt bevor es 2014 in Rechnung gestellt wurde. Somit war keine eindeutige Zuordnung möglich. Hinsichtlich des Wirtschaftswegebaus wurde angeregt, bei Kostenüberschreitungen den Rat darüber zu informieren. Abstimmung für Jahresabschluss 2014: Der Gemeinderat beschließt die Feststellung des Jahresabschluss und stimmt den über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen zu. Der Beschluss wurde einstimmig gefasst. Zweite Beschlussempfehlung. Entlastung Bürgermeister/Ortsbürgermeister und Beigeordnete, soweit sie den Bürgermeister / die Ortsbürgermeisterin vertreten haben: Der Entlastung wurde einstimmig zugestimmt. Somit ist die Entlastung erteilt. TOP 4: Mitteilungen und Anfragen Es liegen keine Anfragen vor. Mitteilungen: Die Sommerredaktion des Öffentlichen Anzeigers hat die Ortsgemeinde besucht. Nur Wenige nahmen an dieser Veranstaltung teil, es wurden jedoch schöne Zeitungsartikel verfasst. Aus der Sitzung des Ortsgemeinderates Dorsheim vom Vor Eintritt in die Tagesordnung Ortsbürgermeisterin Hölz begrüßt die Ratsmitglieder, Herrn Bürgermeister Cyfka von der Verbandsgemeindeverwaltung sowie den Zuhörer zur 8. Öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates Dorsheim und stellt fest, dass ordnungsgemäß eingeladen wurde und der Ortsgemeinderat beschlussfähig ist. Es gibt keine Einwände gegen die Tagesordnung und die Reihenfolge der Tagesordnung. Über die letzte Niederschrift kann noch nicht abgestimmt werden, da diese noch nicht an die Ratsmitglieder verteilt wurde. Ortsbürgermeisterin Hölz schlägt vor, den Tagesordnungspunkt 5 - Abwicklung von Schadensfällen- von der Tagesordnung abzusetzen, da die einzelnen Schadensfälle noch nicht endgültig abgeschlossen sind. Ratsmitglied Wirth bittet, über diesen Tagesordnungspunkt im nichtöffentlichen Teil zu informieren. Der Ortsgemeinderat stimmt dieser Verschiebung einstimmig zu. TOP 1: Betreff: Beantwortung der fristgemäß eingereichten schriftlichen Fragen der Einwohner gemäß 21 der Geschäftsordnung (Einwohnerfragestunde) Es liegen keine fristgemäß eingereichten schriftlichen Fragen der Einwohner gemäß 21 der Geschäftsordnung vor. TOP 2: Vertragsangelegenheit - Kostenbeteiligung Kindergarten Laubenheim Begründung: Als Zuordnungsgemeinde beteiligt sich die Gemeinde Dorsheim an den Kosten des Kindergartens in Laubenheim. Bedingt durch den großen Anstieg der Kinderzahl musste die Einrichtung in den vergangenen Jahren mehrfach ausgebaut und erweitert werden. Im (bzw. ab) dem Jahr 2010 ist der Anteil der Dorsheimer Kinder von 188 auf 259 gestiegen. Der Anteil der Laubenheimer Kinder ist dagegen von 271 auf 236 gesunken. Die Kindergartenerweiterungen wurden folglich insbesondere wegen dem gestiegenen Kinderanteil der Gemeinde Dorsheim notwendig. Die im Abrechnungsbeispiel angeführte Kostenbeteiligung an der notwendigen Kindergartenerweiterung erfolgt in Form eines Kostenanteils an der Abschreibung pro Kind. Die Gemeinde zahlt damit keinen (einmaligen) hohen Investitionskostenzuschuss, sondern nur die tatsächliche anteilige Abnutzung der Gebäudeerweiterung (nicht des Bestandsgebäudes) pro Kind. Bei einem Rückgang des Dorsheimer Kinderanteils würde die Kostenbeteiligung entsprechend sinken. Der Finanzausschuss hat sich eingehend mit der Thematik beschäftigt und kam mehrheitlich zu dem Schluss, dass die Gemeinde sich an den Abschreibungskosten der Kindergartenerweiterungen beteiligen und dem beigefügten Abrechnungsmodell zustimmen sollte, solange es die finanzielle Lage zulässt. Die Kosten der Abschreibung sollen bei 4.174,49 Euro gedeckelt und entsprechend dem Verteilungsschlüssel aufgeteilt werden. Bezüglich der Deckelung wird seitens der Verwaltung angemerkt, dass wegen dauerhafter Überbelegung eine weitere Kindergartenerweiterung ansteht. Wenn die Gemeinde Dorsheim durch Deckelung der Afa eine Kostenbeteiligung daran ausschließt, könnte sich dies negativ auf die Aufnahme weiterer Dorsheimer Kinder im Laubenheimer Kindergarten auswirken. Ortsbürgermeisterin Hölz teilt mit, dass die Verbandsgemeindeverwaltung in die Beschlussvorlage einen Passus eingefügt habe, der zum Zeitpunkt der Finanzausschusssitzung nicht bekannt war. Es handelt sich um den Absatz Bezüglich der Deckelung wird seitens der Verwaltung angemerkt, dass wegen dauerhafter Überbelegung eine weitere Kindergartenerweiterung ansteht. Wenn die Gemeinde Dorsheim durch Deckelung der Afa eine Kostenbeteiligung daran ausschließt, könnte sich dies negativ auf die Aufnahme weiterer Dorsheimer Kinder im Laubenheimer Kindergarten auswirken.. Ortsbürgermeisterin Hölz schlägt aufgrund dieses Absatzes vor, heute keinen Beschluss zu fassen, sondern das Kreisjugendamt, die Kommunalaufsicht sowie den Gemeinde- und Städtebund hinsichtlich der Zuordnung und der Kostenübernahme (Abschreibung) um eine Stellungnahme zu bitten. Danach herrsche Klarheit über diese offenen Fragen. Ratsmitglied G. Schmidt bemängelt die Aussage seitens der Verbandsgemeindeverwaltung und empfindet diese als Erpressung. Er bittet um Prüfung, ob bei den Einnahmen von Gemeinden und Gemeindeverbänden der Dorsheimer Anteil schon beinhaltet ist. Ratsmitglied Wirth weist darauf hin, dass bei der Ermittlung der Kostenbeteiligung alle Kosten auf 65 Jahren abzuschreiben sind. Bürgermeister Cyfka weist den Vorwurf der Parteilichkeit bzw. Erpressung zurück und schlägt vor, Herrn Meffert zur nächsten Sitzung einzuladen, um mehr Klarheit zu erhalten. Es wäre sicherlich sinnvoll gewesen, wenn sich die beiden Ortsbürgermeister im Vorfeld beraten hätten. Vor einer Ratssitzung erfolgt die Erstellung der Tagesordnung in Absprache mit der Ortsbürgermeisterin und der VG. Bürgermeister Cyfka schlägt vor, seitens der Kommunalaufsicht diese Angelegenheit prüfen zu lassen. Des Weiteren regt er an, gemeinsam mit Herrn Häußling ein Gespräch zu führen und bietet an, hieran teilzunehmen. Warum es zu der Anmerkung seitens der VG kam, wird geprüft. Ratsmitglied G. Schmidt bittet die Verwaltung um die Vorlage von Zahlen. Ortsbürgermeisterin Hölz informiert den Ortsgemeinderat über die Anzahl der Laubenheimer und Dorsheimer Kinder in den Jahren 2009 und Beschlussfassung: Der Ortsgemeinderat beschließt, den Tagesordnungspunkt zu vertagen und zur nächsten Sitzung Ortsbürgermeister Häußling, Herrn Meffert sowie einen Vertreter vom Kreisjugendamt einzuladen. Gleichzeitig wird das Kreisjugendamt, die Kommunalaufsicht sowie der Gemeinde- und Städtebund gebeten, hinsichtlich der Kostenbeteiligung eine Stellungnahme abzugeben. Abstimmungsergebnis: Einstimmig

13 Freitag, den 23. Oktober 2015 Amtlicher Teil Seite 13 TOP 3: Beschlussfassung über die Beteiligung an den Baumaßnahmen der Wasserversorgung Trollmühle zur Aufstellung zweier Straßenlampen Im Baumfeld Begründung: Der Wasserversorgungsverband Trollmühle beabsichtigt, Anfang Oktober in der Straße Im Baumfeld die Wasserleitung zu erneuern. In diesem Zuge möchte die Ortsgemeinde sich an den Erd- und Straßenbauarbeiten der ausführenden Firma Teschner aus Bad Sobernheim beteiligen, um Im Baumfeld eine Straßenlampe zu versetzen und zwei neue aufzustellen. Die Firma Teschner würde auch die Lampenfundamente liefern und einbauen und das Beleuchtungskabel mit verlegen. Während eines Ortstermines am wurden die Abrechnungsmodalitäten für die Arbeiten der Ortsgemeinde festgelegt. Es wurde vereinbart, dass als Abrechnungsbasis die Arbeitspreise der öffentlichen Ausschreibung des ZVW Trollmühle zu Grunde gelegt werden. Insgesamt handelt es sich hier um eine Länge des Grabens von ca. 70 m von der ersten bis zur dritten Lampe. Das Angebot beinhaltet sämtliche Aufbruch- und Wiederherstellungsarbeiten und beträgt 1.915,91 EUR. Ortsbürgermeisterin Hölz teilt mit, dass sich im Zuge der Erneuerung der Wasserleitung in der Straße Im Baumfeld die Ortsgemeinde an den Erd- und Straßenbauarbeiten der ausführenden Firma Teschner aus Bad Sobernheim beteiligt, um Im Baumfeld eine Straßenlampe zu versetzen und zwei neue aufzustellen. Insgesamt handelt es sich hier um eine Länge des Grabens von ca. 70 m von der ersten bis zur dritten Lampe. Das Angebot in Höhe von 1.915,91 EUR beinhaltet sämtliche Aufbruch- und Wiederherstellungsarbeiten sowie die Fundamente der Lampen. Ortsbürgermeisterin Hölz schlägt vor, in diesem Zusammenhang die zwei neuen Lampen ebenfalls bei der SAG in Auftrag zu geben und ein Angebot hierfür einzuholen. Beschlussfassung: Der Ortsgemeinderat beschließt, sich an den Baumaßnahmen der Wasserversorgung zur Aufstellung zweier Straßenlampen Im Baumfeld mit Kosten in Höhe von 1.915,91 EUR zu beteiligen. Die SAG wird gebeten, ein Angebot für die Anschaffung von zwei Lampen abzugeben. Abstimmungsergebnis: Einstimmig TOP 4: Annahme von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen gemäß 94 Abs. 3 GemO Begründung: Mit dem Landesgesetz zur Änderung kommunal- und dienstrechtlicher Vorschriften vom ist mit Wirkung vom folgender Abs. 3 in 94 GemO in Kraft getreten: (3) Die Gemeinde darf zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach 2 Abs. 1 Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach 2 Abs. 1 beteiligen. Nicht zulässig sind die Einwerbung und die Entgegennahme des Angebots einer Zuwendung nach Satz 1 in der Eingriffsverwaltung oder wenn ein böser Anschein für eine Beeinflussung bei der Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben zu erwarten ist. Bei der Auswahl von Sponsoringpartnern ist die Chancengleichheit konkurrierender Sponsoren zu wahren. Die Einwerbung und die Entgegennahme des Angebots einer Zuwendung obliegen ausschließlich dem Bürgermeister sowie den Beigeordneten; ein entsprechendes Angebot ist der Aufsichtsbehörde unverzüglich anzuzeigen. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet der Gemeinderat. Dem Gemeinderat und der Aufsichtsbehörde sind sämtliche für die Entscheidung maßgeblichen Tatsachen offen zu legen. Dazu gehört insbesondere ein anderweitiges Beziehungsverhältnis zwischen der Gemeinde und dem Geber. Die für die Entscheidung maßgeblichen Tatsachen im Sinne des Satzes 6 sind in geeigneter Weise zu dokumentieren und vorzuhalten. Hinweis: Gemäß 24 Abs. 3 der Gemeindehaushaltsverordnung (Gem- HVO), in Kraft seit , kommt die vorg. Regelung erst zur Anwendung, wenn das Angebot der Zuwendung die Wertgrenze von 100,00 EUR übersteigt. Spenden bis 100,00 EUR werden daher dem Rat nicht mehr zur Zustimmung der Annahme vorgelegt Lfd. Nr. Angebot von / vom über EUR Zweck 1 RWE Deutschland 500,00 Sponsoring Dorsheim aktiv 2 Volksbank 250,00 Sponsoring Rhein-Nahe-Hunsrück eg Dorsheim aktiv Über die Annahme dieser Sponsoringleistungen muss der Ortsgemeinderat beschließen. Die Anzeige an die Aufsichtsbehörde (Kreisverwaltung Bad Kreuznach, Kommunalaufsicht) erfolgt durch die VG. Ortsbürgermeisterin Hölz teilt mit, dass im Rahmen der 666. Jahr- Feier die Firma RWE Deutschland 500, EUR für Dorsheim aktiv und die Volksbank Rhein-Nahe-Hunsrück eg 250, EUR für Dorsheim aktiv gesponsert haben. Beschlussfassung: Der Ortsgemeinderat beschließt, das Sponsoring anzunehmen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig TOP 5: Mitteilungen Ortsbürgermeisterin Hölz teilt mit, dass eine Einladung zum Ratsinformationssystem für den vorliegt. Das Ordnungsamt hat darauf hingewiesen, dass in der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe in Münster-Sarmsheim demnächst größere Straßenbaumaßnahmen durchgeführt werden, welche zu erheblichen Beeinträchtigungen führen. Ortsbürgermeisterin Hölz teilt mit, dass mit der Maßnahme an der Kirchentreppe begonnen wurde. Ortsbürgermeisterin Hölz informiert, dass die Kirmes der Ortsgemeinde 2.143,30 EUR kostete. Guldental Sprechstunden der Ortsbürgermeisterin Ortsbürgermeisterin Elke Demele dienstags und donnerstags... von Uhr bis Uhr im Gemeindebüro, Dammweg 11. Tel.: /1014 (dienstlich, während der Sprechstunde) /211 (dienstlich, außerhalb der Sprechstunde) Schreiben an die Gemeindeverwaltung ( )...verwaltung@guldental.de Persönliche Schreiben an die Ortsbürgermeisterin ( )... buergermeister@guldental.de Internet:... Das Gemeindebüro ist zusätzlich Montag, Mittwoch und Freitag von Uhr mit einer Bürokraft besetzt. Aus der Ortsgemeinde Informationsveranstaltung Zu einer Informationsveranstaltung über das Thema Vorsorgeverfügung lade ich interessierte Bürger am Freitag, 23. Oktober 2015, um Uhr in den Sitzungssaal der Gemeindeverwaltung Guldental ein. Der Referent Christian Friedrich erläutert die sogenannten vorsorgenden Verfügungen. Hierunter versteht man die Patientenverfügung, die Vorsorgevollmacht und die Betreuungsverfügung. In seinem Vortrag erarbeitet Herr Friedrich auch mit den Teilnehmern, was bei der Erstellung dieser Verfügungen zu beachten ist. Er wird auf die Fragen der Teilnehmer ausführlich eingehen. Ich bin überzeugt, dass dieses Thema viele unserer Mitbürger interessieren wird und freue mich, Sie zu dieser Veranstaltung begrüßen zu dürfen. Langenlonsheim Sprechstunden des Ortsbürgermeisters Ortsbürgermeister Bernhard Wolf donnerstags... von 17:30 Uhr bis 19:00 Uhr Im Gemeindebüro Naheweinstraße 79 Telefon: Telefax: / gemeindeverwaltung@langenlonsheim.de Persl bernhard.wolf@langenlonsheim.de Internet:... Öffnungszeiten des Gemeindebüros dienstags, mittwochs und donnerstags... von 9:30 bis Uhr Telefon: /567 Telefax: / gemeindeverwaltung@langenlonsheim.de Persl bernhard.wolf@langenlonsheim.de Internet:... Verwaltung In allgemeinen Verwaltungsangelegenheiten (z.b. Entgegennahmen von Schriftstücken, gemeindliche Korrespondenz, organisatorischen Fragen, usw.) wenden Sie sich bitte vertrauensvoll während der Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung an Frau Jung-Stumpf unter 06704/567 oder gemeindeverwaltung@langenlonsheim.de Friedhof/Bauhof In Fragen der Friedhofsverwaltung und Bauhofangelegenheiten (z.b. Straßenschäden, Ausfall der Straßenbeleuchtung, Grünanlagen, usw.) wenden Sie sich bitte direkt an Herrn Frank Brendel unter 06704/ oder frank.brendel@langenlonsheim.de

14 Seite 14 Amtlicher Teil Freitag, den 23. Oktober 2015 Gemeindehalle Wegen Anmietung und Fragen der Gemeindehalle setzen Sie sich bitte direkt mit Frau Michaela Muff unter 0177/ (von Montag bis Freitag von 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr) oder in Verbindung. Grillhütte im Langenlonsheimer Wald Wenn Sie die Grillhütte im Langenlonsheimer Wald (beim Forsthaus/ Trimm-Dich-Pfad) nutzen möchten, wenden Sie sich bitte an Familie Rösner unter 06704/ (von Montag bis Freitag von 18:00 Uhr bis 20:00 Uhr) oder Laubenheim Sprechstunden des Ortsbürgermeisters Ortsbürgermeister Johannes Häußling montags... von bis Uhr in der Naheblickhalle, Schulstraße 3 Tel.: / ortsbuergermeister-laubenheim@t-online.de Internet:... Während der o.g. Sprechstunden können bei der Ortsgemeinde Müllsäcke käuflich/kostenlos erworben werden: Biosäcke 2,50, Restmüllsäcke 3,00, Gelbe Säcke: kostenlos. Aus der Ortsgemeinde Vertretung des Ortsbürgermeisters Vom wird Ortsbürgermeister Johannes Häußling vom Ersten Beigeordneten Thomas Brendel vertreten. Nachruf Am verstarb im Alter von 69 Jahren Herr Wolfgang Scherf. Er setzte sich seit 1996 bis zu seinem Tod im Gemeinderat und verschiedenen Ausschüssen für das Wohl der Gemeinde ein. Wir danken ihm im Namen der Bevölkerung der Ortsgemeinde Laubenheim für sein uneigennütziges und aufopferungsvolles Wirken zum Wohl der Allgemeinheit. Wir werden ihm ein ehrendes Andenken bewahren. Laubenheim, im Oktober 2015 Johannes Häußling Ortsbürgermeister Rümmelsheim Sprechstunden des Ortsbürgermeisters Ortsbürgermeister Jürgen Gumbrich dienstags und donnerstags... von Uhr Uhr im Gemeindebüro, Hauptstraße 11, Tel: /43932 (dienstlich) /41808 (privat) ... buergermeister@ruemmelsheim-burg-layen.de Internet:... Öffentliche Bekanntmachungen Aus der Sitzung des Ortsgemeinderates Rümmelsheim vom TOP 1: Beantwortung von Fragen der Einwohner gemäß 21 der Geschäftsordnung (Einwohnerfragestunde) Hier liegt nichts vor. TOP 2: Beratung und Beschlussfassung über den 1. Nachtragshaushalt Für den Umbau / Erweiterung der Trollbachhalle wurde im Vorjahr ein Förderantrag gestellt. Da noch keine Entscheidung über die Maßnahme vorlag und die Finanzierung damit nicht gesichert war, wurde im Haushalt 2015 kein Ausgabeansatz gebildet. Der Bewilligungsbescheid über EUR liegt nunmehr vor und zur Umsetzung der Maßnahme ist ein Nachtragshaushalt erforderlich. Die Finanzierung erfolgt über die Zuwendung und einer Entnahme aus den liquiden Mitteln. Seitens der Finanzabteilung wird darauf hingewiesen, dass mit der Ausführung grds. erst nach Genehmigung des Nachtragshaushaltes durch die Kommunalaufsicht begonnen werden darf. Ortsbürgermeister Gumbrich berichtet, dass für die weitere Sanierung der Trollbachhalle über den I-Stock Euro Fördermittel bewilligt wurden. Insgesamt beträgt das Investitionsvolumen Euro. Im Wesentlichen geht es um: - Einen Anbau zur Geräteunterbringung von Geräten der Schule, der Vereine und der Gemeinde - Einbau einer Behindertentoilette - Sanierung der Toiletten - Sportboden für die Halle - Deckerneuerung in der Halle - behindertengerechter Zugang. Die in 2015 anfallenden Kosten belaufen sich laut Schätzungen des Planungsbüros auf ca Euro und beinhalten u.a. Planungsund Statikerkosten. Daher wurde ein Nachtragshaushalt erforderlich. Im Ergebnishaushalt gibt es im Laufe des Jahres bisher folgende Veränderungen gegenüber dem Haushaltsplan für Gewerbesteuererhöhung von ca Euro - Erhöhung der Gewerbesteuerumlage von ca Euro - Erhöhung der Kreisumlage von ca Euro. Die Steuersätze bleiben unverändert. Dadurch verbessert sich der Ergebnishaushalt um Euro

15 Freitag, den 23. Oktober 2015 Amtlicher Teil Seite 15 Im Finanzhaushalt ergibt sich durch die Investition von Euro (in 2015 für die Trollbachhalle) eine Veränderung gegenüber dem Haushaltsplan 2015 auf Euro. Ratsmitglied Forster bittet um eine Erläuterung der Zahlen, sie sind für ihn nicht nachvollziehbar. Ortsbürgermeister Gumbrich erläutert, dass es zu einem, mit den vorgenannten Änderungen im Ergebnishaushalt 2015 tatsächlichen Plus gegenüber dem Haushaltsplan von ca Euro kommt. Somit verändert sich der Fehlbetrag von ,00 Euro auf ,00 Euro. Mit der Investition in die Sanierung der Trollbachhalle erhält die Gemeinde einen Gegenwert, was quasi einer Eigenkapitalerhöhung entspricht. Ratsmitglied Schneberger fragt an, ob bei der Neufestsetzung schon die Zahlungen nach 18 VKA des TVöD (Leistungszahlungen) mit beschlossen wird. Laut Ortsbürgermeister Gumbrich ist dies schon in diesem Nachtragshaushalt eingerechnet. Beschlussfassung: Der Ortsgemeinderat beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 entsprechend dem vorgelegten Entwurf. Abstimmungsergebnis: einstimmig TOP 3: 1. Feststellung des Jahresabschluss für das Haushaltsjahr Entlastung des Bürgermeisters, des Ortsbürgermeisters und der Beigeordneten - Auf die Beachtung von 22 GemO wird hingewiesen - Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am den Jahresabschluss eingehend geprüft. Das Prüfungsergebnis ist in einer besonderen Niederschrift festgehalten und der Beschlussvorlage beigefügt. Bei der Prüfung der Jahresrechnung wurden keine Beanstandungen festgestellt. Nach Beurteilung des Rechnungsprüfungsausschusses aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Voraussetzungen der 112 und 113 GemO. Danach wird festgestellt, dass der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung für Gemeinden vermittelt und die gesetzlichen Vorschriften sowie die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet wurden. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Ortsgemeinderat gemäß 114 Abs. 1 GemO einstimmig die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses, die Entlastung des Ortsbürgermeisters und der Beigeordneten sowie die nachträgliche Genehmigung der überund außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, sofern keine vorherige Zustimmung erfolgte. Die Beschlussfassung hierüber hat gemäß 114 Abs.1 GemO getrennt zu erfolgen. Ortsbürgermeister Gumbrich, Bürgermeister Cyfka und der Erste Beigeordnete Gohres rücken vom Sitzungstisch ab. Ortsbürgermeister Gumbrich gibt das Wort an den Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses Ratsmitglied Fastner weiter. Ratsmitglied Fastner berichtet, dass der Rechnungsprüfungsausschuss in seiner Sitzung am ausführlich den Jahresabschluss 2013 geprüft hat. Alle dabei entstandenen Fragen wurden satzungsgemäß beantwortet, so dass die Ausschussmitglieder einstimmig die Entlastung empfehlen. Beschlussfassung 1: Der Gemeinderat beschließt die Feststellung des Jahresabschluss und stimmt den über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen zu, soweit dies nicht bereits geschehen ist. Abstimmungsergebnis: einstimmig Beschlussfassung 2: Der Gemeinderat beschließt die Entlastung des Bürgermeisters und des Ortsbürgermeisters sowie der Beigeordneten, soweit diese den Bürgermeister und den Ortsbürgermeister vertreten haben. Abstimmungsergebnis: einstimmig TOP 4: 1. Feststellung des Jahresabschluss für das Haushaltsjahr Entlastung des Bürgermeisters, des Ortsbürgermeisters und der Beigeordneten - Auf die Beachtung von 22 GemO wird hingewiesen - Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am den Jahresabschluss eingehend geprüft. Das Prüfungsergebnis ist in einer besonderen Niederschrift festgehalten und der Beschlussvorlage beigefügt. Bei der Prüfung der Jahresrechnung wurden keine Beanstandungen festgestellt. Nach Beurteilung des Rechnungsprüfungsausschusses aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Voraussetzungen der 112 und 113 GemO. Danach wird festgestellt, dass der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung für Gemeinden vermittelt und die gesetzlichen Vorschriften sowie die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet wurden. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Ortsgemeinderat gemäß 114 Abs. 1 GemO einstimmig die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses, die Entlastung des Ortsbürgermeisters und der Beigeordneten sowie die nachträgliche Genehmigung der überund außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, sofern keine vorherige Zustimmung erfolgte. Die Beschlussfassung hierüber hat gemäß 114 Abs.1 GemO getrennt zu erfolgen. Ratsmitglied Fastner berichtet, dass auch der Jahresabschluss 2014 geprüft wurde und keine Beanstandungen festgestellt wurden, so dass die Ausschussmitglieder einstimmig die Entlastung empfehlen. Es gab eine Frage, die im nicht öffentlichen Teil der heutigen Sitzung noch beantwortet wird. Beschlussfassung 1: Der Gemeinderat beschließt die Feststellung des Jahresabschluss und stimmt den über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen zu, soweit dies nicht bereits geschehen ist. Abstimmungsergebnis: einstimmig Beschlussfassung 2: Der Gemeinderat beschließt die Entlastung des Bürgermeisters und des Ortsbürgermeisters sowie der Beigeordneten, soweit diese den Bürgermeister und den Ortsbürgermeister vertreten haben. Abstimmungsergebnis: einstimmig Ortsbürgermeister Gumbrich dankt den Ratsmitgliedern für die Entlastung und übernimmt wieder den Sitzungsvorsitz. TOP 5: Wahl von Ausschussmitgliedern für den Wegebauausschuss Ortsbürgermeister Gumbrich berichtet, dass auf Grund der Änderung der Hauptsatzung die Wahl der Mitglieder im Wegebauausschuss nochmals erfolgt. Ortsbürgermeister Gumbrich teilt mit, dass sich der Wegebauausschuss wie folgt zusammensetzt: Mitglieder: Vertreter: Klaus Schäfer Uwe Kunz Dr. Thomas Höfer Georg Grünert Georg Forster Caroline Diel Daniel Pieroth Emanuel van Ghemen Peter Gemünden Sebastian Schäfer Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruht. Beschlussfassung 1: Die vorliegenden Personenbenennungen für den Wegebauausschuss werden jeweils als einheitliche Wahlvorschläge erklärt. Abstimmungsergebnis: einstimmig Beschlussfassung 2: Die Wahl der Ausschussmitglieder und deren Stellvertreter erfolgt jeweils offen durch Handzeichen. Abstimmungsergebnis: einstimmig Beschlussfassung 3. Der Ortsgemeinderat beschließt die Besetzung des Wegebauausschusses, gemäß dem vorliegenden einheitlichen Wahlvorschlag. Abstimmungsergebnis: einstimmig TOP 6: Mitteilungen und Anfragen Ortsbürgermeister Gumbrich berichtet, dass am eine Ortsbegehung von Referenzprojekten des Architekten Herrn Kopf in Flonheim und Gau Odernheim stattfand, an der der Ortsbürgermeister, der Erste Beigeordnete und sechs Gemeinderatsmitglieder teilnahmen. Die Teilnehmer waren von den Referenzprojekten sehr beeindruckt. In der nächsten Gemeinderatssitzung im September wird die weitere Planung zur Gestaltung des Dorfmittelpunktes vorgestellt. Teilweise wurden bei den besichtigten Projekten sogar die Plankosten unterschritten. Bis zur Präsentation in der nächsten Gemeinderatssitzung wird der Architekt, Herr Kopf, noch einige baurechtliche Dinge klären. Die Planung der VG zum Bau eines neuen Feuerwehrhauses steht eng mit dem Projekt des Dorfgemeinschaftshauses in Zusammenhang. Daher ist eine enge Zusammenarbeit mit der Verbandsgemeinde notwendig. Bisher laufen die Planungen zu den grundsätzlichen Fragen der fachlichen, sachlichen und finanziellen Belange zeitnah und im Einklang. Es gab zwischenzeitlich Irritationen zu Terminen, z.b. Entscheidung der Grundstücksfrage im September, und Fragen, ob der Ortsbürgermeister auch Termine einhält. Ortsbürgermeister Gumbrich führte dazu aus, dass diese Art der Kommunikation nicht zielführend ist. Wir Alle im Gemeinderat wollen und werden gemeinsam die Dorfmittelpunktplanung durchführen. Dazu wurde auch eine Arbeitsgruppe gebildet, die letzte Woche ihre Arbeit aufgenommen hat. Bei dieser Besprechung wurden keine Termine zur Entscheidung der Grundstücksfrage im September genannt. Auch in der Besprechung am mit der Feuerwehr wurde betont, dass die Grundstücksfrage für das neue Feuerwehrhaus bis zum Jahresende geklärt wird und damit rechtzeitig zur Berücksichtigung von Finanzmittel im VG-Haushalt. Sollten trotz allem wieder oder noch Fragen auftauchen, insbesondere die von Gerüchten, Befindlichkeiten oder Mutmaßungen herrühren, so bittet Ortsbürgermeister Gumbrich eindringlich darum, diese mit ihm bzw. Bürgermeister Cyfka zu besprechen. Ratsmitglied Udema fragt an, warum das Thema Feuerwehrhaus/ Dorfmittelpunktplanung nicht als eigenständiger Punkt auf der heutigen Tagesordnung erschien, wie dies besprochen war. Ortsbürgermeister Gumbrich teilt mit, dass das die Dorfmittelpunktplanung heute im Rahmen der Mitteilungen auf der Tagesordnung steht, da es dazu zur Zeit auch nur Mitteilungen gibt. Erst zum späteren Zeitpunkt wenn die Grundstücksfrage geklärt ist, nicht wie bereits behauptet zum September Wie schon gesagt, die Verbandsgemeinde stellt im Haushalt 2016 die erforderlichen Finanzmittel für ein neues Feuerwehrhaus ein. Diese Vorgehensweise ist auch mit dem Ältestenrat abgesprochen.

16 Seite 16 Amtlicher Teil Freitag, den 23. Oktober 2015 Ratsmitglied Dr. Höfer fragt an, ob die Planung abhängig ist von der Grundstücksfrage. Ortsbürgermeister Gumbrich weist auf den schon genannten Hinweis, dass der Architekt, Herr Kopf, derzeit noch die baurechtlichen Dinge klärt. Ersten Informationen zur Folge sind positive Tendenzen zu erkennen. Ratsmitglied Riethe fragt an, warum der Neubau des Feuerwehrhauses nicht wie Ratsmitglied Udema angemerkt hat, ein eigenständiger Tagesordnungspunkt war. Ortsbürgermeister Gumbrich weist darauf hin: Der Neubau des Feuerwehrhauses ist Angelegenheit der VG! Die Ortsgemeinde stellt das Grundstück zur Verfügung! Erst wenn Planungssicherheit besteht macht es Sinn zukünftig dieses Projekt auf die Tagesordnung zu setzen. Die Planungsgruppe Dorferneuerungsplanung und der Liegenschaftsausschuss werden in einem gemeinsamen Termin im Oktober beraten und eine Empfehlung an den Gemeinderat geben. Information zum Kiesabbau Ortsbürgermeister Gumbrich berichtet, dass der Landesbetrieb für Geologie und Bergbau am zu einem Abstimmungstermin mit dem Unternehmen STRABAG-Mineral Baustoff GmbH eingeladen hat. Ziel war es, die einzelnen Standpunkte darzulegen und das weitere Vorgehen festzulegen. Es gab drei Themenbereiche, die Verifizierung des möglichen Risikos nicht genehmigter Verfüllung, hierzu wurden die Sachverhalte wie Sickerwasserprobe und zusätzliche Bohrungen erörtert. Das Unternehmen wird eine Sickerwasserprognose beauftragen. Auf weitere Bohrungen wird verzichtet. Die Situation Rümmelsheim II: die Profilierung ist weitestgehend abgeschlossen, hier sind noch ein paar Fragen offen und die Situation Rümmelsheim III: die Produktion ist außer Betrieb genommen. Ein Weiterbetrieb wird gegenwärtig auf der Basis einer betriebswirtschaftlichen Notwendigkeit von der Firma selbst geprüft. Ratsmitglied Fastner gibt zu bedenken, dass die Ortsgemeinde aktiv werden muss, wenn ein Antrag auf Weiterarbeit gestellt wird. Laut Ortsbürgermeister Gumbrich wurde die Aussage getroffen, dass ein weiterer Abbau durch das Unternehmen im Bereich Rümmelsheim/Münster Sarmsheim nicht vorgesehen ist. Alles in allem war das Gespräch konstruktiv und informativ. Ratsmitglied Forster fragt nach dem Antrag der mobilen Siebanlage bis es genügend Platz auf Alexandra in Daxweiler gibt. Schon aus ethischen Gründen dürfte die An- und Abfahrt nicht durch die Weinberge führen. Ortsbürgermeister Gumbrich teilt mit, dass die Ortsgemeinde auf einem Nein bestehen muss und tätig wird, sollte die mobile Siebanlage über den genehmigten Termin hinaus genehmigt werde. Die bisherige Genehmigung läuft zum Jahresende 2015 aus. Von Seiten des Landesbetriebes für Geologie und Bergbau wurde darauf hingewiesen, dass keine Genehmigung über das Jahresende 2015 hinaus gegeben wird. Information Verkehrsschilder Schulstraße Ortsbürgermeister Gumbrich teilt mit, dass die Elternvertreter der Kita um die Aufstellung eines Halteverbotsschildes baten. Laut Ordnungsamt und Polizei sei dies nicht nötig, da die bei parkenden Fahrzeugen notwendige Restfahrbahnbreite von 3,05 m nicht eingehalten werden kann. Das auf der Fahrbahn aufgebrachte Zeichen Vorsicht Kinder wird zukünftig dauerhaft mit thermoplastischem Material rot umrandet aufgebracht. Am Montag kommt eine Firma und zeigt uns dieses Verfahren. Das Ordnungsamt beauftragt verstärkte Überwachung in der Schulstraße Zeit von Uhr bis Uhr. Information Neue Wasserleitung in der Schulstraße Ortsbürgermeister Gumbrich teilt mit, dass in den Sommerferien in der Schulstraße eine neue Wasserleitung verlegt wird. Die Einfahrten zu den Grundstücken werden gewährleistet. Ratsmitglied Riethe teilt mit, dass in der Flurstraße Verkehrsschilder aus ihrer Sicht zu hoch angebracht wurden, auch würde ein Schild von einem großen Nussbaum verdeckt. Ortsbürgermeister Gumbrich teilt mit, dass mit dem Eigentümer des Nussbaumes bereits gesprochen wurde und dieser den Nussbaum entsprechend zurückschneidet. Information Verkehrsschau mit dem Landesbetrieb für Mobilität (LBM) Ortsbürgermeister Gumbrich teilt mit, dass am ein Ortstermin zur Begutachtung des Antrages zur Verbreiterung des Bürgersteiges im Einmündungsbereich Hauptstraße, Burg-Layer Straße und Waldlaubersheimer Straße mit dem Landesbetrieb Mobilität (LBM) kurzfristig mit einem anderen Projektpunkt zusammengelegt wurde. Während dem Ortstermin zwischen Uhr und Uhr herrschte dort reger Verkehr. Nach Ansicht des Vertreters des LBM und dem Ordnungsamt wird die vorgeschlagene Verbreiterung des Bürgersteigs den Verkehr unmittelbar nach der Kurve zum Erliegen bringen. Durch umfangreiches Rangieren entstehen gefährliche Situationen. Z.B. Busse, die vor dem vorgeschlagenen verbreiterten Bürgersteig stehen, ragen durch ihre Länge bedingt in die Kurve hinein und können den gesamten Verkehr lahmlegen. Daher waren das LBM und das Ordnungsamt nicht dafür, den Bürgersteig zu erweitern. Ratsmitglied Fastner sieht als Alternative einen Zebrastreifen an der Bäckertreppe (Treppe zum Aufgang in das Gebiet Kappesgärten) Für Ratsmitglied Udema ist der Begehungstermin unglücklich durch die Zusammenlegung der Termine gelaufen. Ortsbürgermeister Gumbrich hatte keinen Einfluss auf die Termingestaltung und wird den LBM um einen neuen Termin bitten damit allen Gelegenheit gegeben werden kann daran teilzunehmen. Der Erste Beigeordnete Gohres schlägt vor, bei dem zu erwartenden Bericht des LBM Wiederspruch einzulegen und auf eine rechtzeitige Terminabsprache zu bestehen. Ratsmitglied Teßmer fragt nach dem Sachstand des Spielplatzes an den Kappesgärten. Vor rund einem Jahr fand eine Begehung statt. Ortsbürgermeister Gumbrich berichtet, dass er zunächst abgewartet hat, an welchen Stellen in der Ortsgemeinde noch der Einsatz eines Kleinbaggers notwendig ist, damit die Arbeiten gemeinsam mit dem Spielplatz ausgeführt werden. Nun werden die Arbeiten in Kürze an der Rutschbahn und am Bürgersteig der Binger Straße 10 ausgeführt. Ein morscher Holzstamm eines Spielgerätes wird ausgetauscht. Windesheim Sprechstunden der Ortsbürgermeisterin Ortsbürgermeisterin Claudia Kuntze dienstags... von bis Uhr donnerstags... von bis Uhr im Rathaus, Kreuznacher Straße Tel.: /268 (dienstlich) / (privat) Fax: / ortsgemeinde-windesheim@t-online.de Internet:... Öffentliche Bekanntmachungen Aus der Sitzung des Ortsgemeinderates Windesheim vom Vor Eintritt in die Tagesordnung: Vor Eintritt in die Tagesordnung verliest Ortsbürgermeisterin Kuntze folgende persönliche Erklärung: Die Aktionen gegen mich als Ortsbürgermeisterin haben mich sehr betroffen gemacht. Es bleibt natürlich nicht aus, dass in einem solchen Ehrenamt Fehler passieren. Aber das, was mir da alles vorgeworfen wurde, weise ich als nicht zutreffend zurück. Den vielen Menschen, die mir in den letzten Wochen ihre Solidarität mitgeteilt haben, sage ich meinen herzlichen Dank. Auch diese Unterstützung bekräftigt mich in meinem Entschluss, das Amt als Ortsbürgermeisterin zum Wohle Windesheims und seiner Bürgerinnen und Bürger weiter mit meiner ganzen Kraft auszuüben. Ortsbürgermeisterin Kuntze eröffnet die Ortsgemeinderatssitzung und stellt fest, dass ordnungsgemäß eingeladen wurde und der Gemeinderat beschlussfähig ist. Es gibt keine Einwände gegen die Tagesordnung. Es gibt keine Einwände gegen die letzte Niederschrift vom Ratsmitglied Dielhenn fragt nach dem Inhalt der schriftlichen Stellungnahme der VG-Fachbereiche zur Klärung, ob die Änderung des Bebauungsplanes Im Setzling öffentlich oder nichtöffentlich behandelt werden muss. In der letzten Niederschrift war von Bürgermeister Cyfka die Einholung einer Stellungnahme vorgeschlagen worden. Laut Ortsbürgermeisterin Kuntze liegt diese Stellungnahme vor mit dem Ergebnis, dass die Änderung des Bebauungsplanes im nicht öffentlichen Teil behandelt werden muss, da es sich um einen privaten Antrag handelte. Zwischenzeitlich hat sich der Vorgang erledigt, da der Bauherr einen bebauungsplankonformen Bauantrag eingereicht hat. Ratsmitglied Elke Stern beantragt einen Austausch der Reihenfolge: Tagesordnungspunkte 3 (Anbau Kindertagesstätte) und 4 (Antrag der CDU-FDP Fraktion zur Kita-Erweiterung). Beschlussfassung: Der Ortsgemeinderat Windesheim stimmt einem Austausch der Reihenfolge der Tagesordnungspunkte 3 und 4 zu. Aus TOP 3 wird TOP 4 und aus TOP 4 wird TOP 3. Abstimmungsergebnis: einstimmig Ratsmitglied Dr. Kämpf macht auf einen Fehler in der Tagesordnung aufmerksam. Die unter TOP 3 und TOP 5 aufgeführten Anträge, sind gemeinsame Anträge der CDU und FDP-Fraktion. TOP 1: Fortschreibung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung von gewerblichen Bauflächen Begründung: Eine Firma für Kunststofftechnik beabsichtigt den Neubau einer Produktions- und Lagerhalle im Gemarkungsbereich Auf der Bein, an der K 49, gegenüber der Firma Oberlinger. Im derzeit rechtskräftigen Flächennutzungsplan ist dieser Bereich als Fläche für die Landwirtschaft festgesetzt.

17 Freitag, den 23. Oktober 2015 Amtlicher Teil Seite 17 Zur Umsetzung des Vorhabens müsste der Flächennutzungsplan zur Ausweisung gewerblicher Bauflächen, fortgeschrieben werden. Ein Beschluss zum Antrag auf Fortschreibung des Flächennutzungsplanes wurde bereits durch den Ortsgemeinderat am gefasst. Gegenstand des Fortschreibungsbeschlusses war die Fläche angrenzend an das bestehende Mischgebiet gegenüber der Trollmühle sowie die Fläche im Anschluss an die bestehenden gewerblichen Bauflächen Goldgrube, zwischen der L 236 und der Bahnlinie. Die hierzu ergangene landesplanerische Stellungnahme führt aus, dass die Ortsgemeinde Windesheim nach Regionalem Raumordnungsplan keine gewerbliche Funktion besitzt. Zur Arrondierung des bestehenden Gewerbegebietes Goldgrube sollte die Erschließungs-frage geklärt sein, sowie die Unterbauung der 110 kv-freileitungen. Für die Fläche an der K 49 im Anschluss an das bestehende Mischgebiet, gegenüber der Trollmühle sei der konkrete Bedarf nachzuweisen. Dieser liegt durch Anfrage der ITM Kunststofftechnik GmbH vor. Es ist zu entscheiden, ob am ursprünglichen Fortschreibungsbeschluss trotz der Aussage der landesplanerischen Stellungnahme festgehalten wird (Fläche entlang der K 49 + Goldgrube) oder dieser modifiziert werden soll (lediglich die Fläche entlang der K 49). Der Ortsgemeinderat hat sich in der Sitzung am bereits mit dem Bauvorhaben der Firma befasst und einstimmig beschlossen, dem Neubau einer Produktions- und Lagerhalle positiv gegenüber zu stehen. Der Bau- und Liegenschaftsausschuss hat in der Sitzung am über die Angelegenheit beraten und mehrheitlich beschlossen, dem Ortsgemeinderat zu empfehlen, den bereits gefassten Beschluss zur Fortschreibung des Flächennutzungsplanes, zur Ausweisung gewerblicher Bauflächen, so zu modifizieren, dass lediglich die Fläche entlang der K 49 (links und rechts des Weinwanderweges) als gewerbliche Baufläche ausgewiesen wird. Der Ortsgemeinderat beschließt die Modifizierung der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes bei der Verbandsgemeinde in der Form zu beantragen, dass lediglich die Fläche entlang der K 49 (links und rechts des Weinwanderweges) als gewerbliche Baufläche ausgewiesen wird. Ortsbürgermeisterin Kuntze verliest auf Grund der vielen Zuhörer die umfangreiche Beschlussvorlage. Die Ratsmitglieder Dielhenn und Schink fragen an, ob sie vom Sitzungstisch abrücken müssen, da sie mit betroffenen Grundstückseigentümern verwandt sind. Laut Bürgermeister Cyfka dürfen sie ihren Platz am Ratstisch behalten, da es bei dem Tagesordnungspunkt heute nur um die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes geht. Ortsbürgermeister Kuntze teilt mit, dass am eine Betriebsbesichtigung mit einigen Ratsmitgliedern in Bad Kreuznach stattfand. Man war sich danach einig, dass von einer Ansiedlung in Windesheim keine Nachteile für die Ortsgemeinde entstehen. Ein Bebauungsplan wird noch Einzelheiten klären aber man sollte der Ansiedlung positiv gegenüber stehen. Ratsmitglied Schmidt widerspricht der Angabe in der Beschlussvorlage, dass der Ortsgemeinderat in seiner Sitzung am einstimmig beschlossen habe, dem Neubau einer Produktions- und Lagerhalle positiv gegenüber zu stehen. Laut Protokoll hatte er seine Bedenken geäußert. Es ist in Windesheim zwar schwierig geeignete Flächen zur Gewerbeansiedlung zu finden aber trotzdem spricht er sich dagegen aus, traditionelle Weinbergsflächen für Gewerbeansiedlungen zu nutzen. Er wird gegen eine Ansiedlung stimmen. Ratsmitglied Elke Stern teilt mit, dass sie zwar nicht bei der Besichtigung des Unternehmens dabei war, aber für eine Ansiedlung und damit neue Einnahmen für die Ortsgemeinde ist, zumal es sich um einen Windesheimer Unternehmer handelt. Eine Alternative wäre die Fläche an der Goldgrube. Laut Ortsbürgermeisterin Kuntze wird auf Grund der fehlenden Zuwegung die Ansiedlung dort nicht genehmigt. Ratsmitglied Hartmut Kuntze versteht die Sorgen der Winzer, allerdings kann die Architektur der Gebäude so ansprechend gestaltet werden, dass der Ortseingang nicht negativ beeinflusst wird. Er stimmt persönlich für die Ansiedlung. Ratsmitglied Ahlborn ist gegen eine Ansiedlung, sie sieht in dem Gewerbebau ein Defizit für den Charakter einer Weinbaugemeinde. Ratsmitglied Poß fragt an, ob es die Option gibt, nur einen Teil der Flächen z.b. links des Weges für die Ansiedlung freizugeben. Laut Ortsbürgermeisterin Kuntze ist dies nicht möglich, da das Unternehmen eine größere zusammenhängende Fläche braucht, zudem fällt wahrscheinlich noch Fläche für die öffentliche Zuwegung weg. Es wird also die ganze Fläche benötigt. Der Erste Beigeordnete Eckes teilt mit, dass die Bereitschaft der Bauherren besteht, z.b. die Halle durch entsprechende Rebenbepflanzung in die Umgebung einzubetten. In anderen Kommunen funktioniert dies auch. Ratsmitglied Volker Stern gibt zu bedenken, dass die Erwartung der Gewerbesteuereinnahmen nicht überbewertet werden sollte, da nur rund 20 Prozent bei der Ortsgemeinde verbleiben, der Rest geht über die Umlagen an den Kreis und die VG. Ratsmitglied Hegemann war überrascht von der positiven Erscheinung des Betriebes und der planerischen Gestaltung der Ansiedlung. Er stimmt der Ansiedlung zu. Ortsbürgermeisterin Kuntze teilt mit, dass auch auf Grund weiterer möglicher Pläne eines Kreisels durch den LBM wegen der Reaktivierung der Hunsrückbahn, keine Stückelung der Fläche erfolgen sollte. Ratsmitglied Schmidt teilt mit, dass in Waldlaubersheim noch Flächen frei sind. Er findet, da Grund und Boden nicht vermehrbar ist, erst freies Potenzial zu nutzen, bevor neue Flächen überplant werden. Ratsmitglied Schink findet die Einwände verständlich, man sollte aber trotzdem zustimmen, denn die Ortsgemeinde ist in ihrer Gewerbeflächenentwicklung stark eingeschränkt. Ratsmitglied Dr. Kämpf findet, dass die Ortsgemeinde ihre größte Ressource, den Weinbau nicht aufgeben sollte. Es gibt auch andere Flächen, man sollte die Herausforderung annehmen, sie zu erschließen. Ratsmitglied Ruhl stellt einen Antrag auf Ende der Debatte. Ratsmitglied Hartmut Kuntze gibt zu bedenken, dass die Ansiedlung nur auf dieser Fläche möglich ist und Windesheim ansonsten nur noch das Gebiet der Goldgrube zur weiteren Gewerbeflächenentwicklung besitzt. Bürgermeister Cyfka gibt zu bedenken, dass die Ortsgemeinde die Chance ergreifen sollte. Über einen Bebauungsplan kann die Ortsgemeinde noch Einfluss auf die Gestaltung und Flächenversiegelung nehmen. Die Ansiedlung schadet der Ortsgemeinde nicht. Beschlussfassung: Der Ortsgemeinderat beschließt die Modifizierung der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes bei der Verbandsgemeinde in der Form zu beantragen, dass lediglich die Fläche entlang der K 49 (links und rechts des Weinwanderweges) als gewerbliche Baufläche ausgewiesen wird. Abstimmungsergebnis: ja: 10, Nein: 5, Enthaltungen: 1 TOP 2: Mehrkosten für den Zimmerplatz; Beschlussfassung Begründung: Wie bereits von Dorfplaner Backes vorgetragen haben sich die Kosten für den Zimmerplatz stark erhöht. Als Anlage ist der Plan, der die Mehrmengen an Fläche darstellt, sowie die 3. Abschlagsrechnung, bereits von Herrn Backes überarbeitet und geprüft, angefügt. Zusätzlich zu der Vergrößerung der Fläche, um 182,85 qm, kommen die Kosten für die Pflasterung vor dem Anwesen Mühlenstraße 2 und die Stemmarbeiten über dem Gewölbe auf der Fläche des alten Eichamtes. Die ausführende Firma OKI Bau fordert einen Zahlungsbetrag in Höhe von ,01 EUR. Davon hat sie bereits Abschlagszahlungen in Höhe von ,00 EUR erhalten. In der Gesamtsumme sind die Kosten für die fehlende Pflasterung zur Mühlenstraße hin bereits enthalten. Ortsbürgermeisterin Kuntze gibt das Wort an Dorfplaner Herrn Backes weiter. Herr Backes geht auf die vorliegende Rechnung ein und teilt mit, dass die entstandenen Mehrkosten jeweils in rot auf der Rechnung vermerkt sind. Die Ratsmitglieder stellen fest, dass ihnen nur eine Schwarz-Weiß- Kopie vorliegt. Im Internet ist ein farbiger Ausdruck zu sehen. Herr Backes verliest die einzelnen Zahlen. Hauptsächlich der Titel 1.4 Befestigte Fläche/Oberflächenbelag hat einen großen Teil der Kostensteigerung verursacht. Er konnte im Gespräch mit dem Unternehmen noch rund Euro Nachlass bei dem Titel 1.5 (Stundenlohnarbeiten) erreichen, da nicht alle in Rechnung gestellten Stunden auch Facharbeiterstunden waren. In diesem Bereich der Baustelle war kein Baggereinsatz möglich. In der Rechnung ist unter Titel N1 Nachtragsangebot schon die Materiallieferung berechnet, die noch nicht verlegt sind. Seine Berechnung hat nun einen Betrag in Höhe von ,82 Euro ergeben anstatt der geforderten ,01 Euro. Ratsmitglied Poß fragt an, warum die Ausschreibung über Stundenabrechnung erfolgte. Laut Herrn Backes waren lediglich ein paar Stunden für diese Arbeiten angesetzt. Es war damals nicht ersichtlich, dass der Aufwand so hoch ist. Herr Backes teilt mit, dass die genannten Beträge die Endkosten sind, sein Hinweis auf Mehrkosten bezieht sich nur auf die Steigerung gegenüber dem Angebot. Ratsmitglied Volker Stern hätte sich eine eindeutigere Aufstellung gewünscht. Ratsmitglied Ruhl schlägt vor, die Angebotspreise und die Mehrkosten in einer Exceltabelle gegenüber zu stellen. Herr Backes wird dies nachreichen. Ratsmitglied Jung fragt nach der Steigerung unter Position 4.01 von 15 to auf 106,57 to. Laut Herrn Backes war der notwendige Unterbau nicht vorhanden, dies hat sich erst während der Bauarbeiten herausgestellt. Ratsmitglied Dielhenn findet, dass der Ortsgemeinderat nicht die Aufgabe hat, die Rechnungen zu prüfen. Dies ist Sache der Verwaltung. Im Mai 2014 gab es ein Angebot über ca Euro nun liegt eine Rechnung über ca Euro vor, dies macht eine Kostenerhöhung von über 100 Prozent. Insgesamt ist die Abwicklung der Baustelle unmöglich. Zudem stört ihn der Hinweis vorläufig akzeptiert auf der Rechnung, dies ist alles zu schwammig. Die Rechnung ist zudem schon über vier Wochen alt, das Unternehmen hat Leistungen erbracht, die noch nicht gezahlt ist. Sein Vorschlag ist, die Verbandsgemeinde prüft die Rechnungsbeträge und legt der Ortsgemeinde die Höhe eines Nachtragshaushaltes vor.

18 Seite 18 Amtlicher Teil Freitag, den 23. Oktober 2015 Herr Backes teilt mit, dass er für die heutige Sitzung zum besseren Verständnis die Mehrkosten aufzeigen wollte, diesbezüglich wurden viele Gespräche mit dem Unternehmen geführt. Ratsmitglied Hegemann fragt nach, wie es zu dem Abbruch per Hand kam. Herr Backes teilt mit, dass die geplante Auskofferung nur bis zu einem Punkt maschinell durchgeführt werden konnte und man dann auf Handarbeit umsteigen musste. Die zusätzliche Pflasterung wurde im August 2014 entschieden. Da der anliegende Weinbaubetrieb zur bevorstehenden Weinlese die Zuwegung brauchte, fand ein kurzfristiger Termin mit der Kreisverwaltung Herrn Kruse statt. Herr Kruse gab sein Einverständnis zur Pflasterung der Fläche. Ortsbürgermeisterin Kuntze räumt ein, dass sie den Gemeinderat von der geplanten Pflasterung hätte informieren müssen. Ratsmitglied Hegemann teilt mit, dass die abgelieferte Leistung schlecht ist und die Ortsgemeinde nichts zahlen sollte. Herr Backes teilt mit, dass sich der Unternehmer weigert weitere Leistungen zu erbringen, wenn er kein Geld bekommt. Der 3. Beigeordnete Frank teilt mit, dass an der Teerkante das Wasser steht und die Ausführung ohnehin anders geplant war. Die Ortsgemeinde zahlt hierfür nicht. Laut Herrn Backes war eine einfache Rinne geplant, die Mehrarbeiten werden von dem Unternehmer übernommen. Über den erhöhten Aufwand bei dem Abbruch am Eichamt war die Ortsgemeinde informiert. Herr Backes räumt Fehler ein. Er war der Meinung, die Kostensteigerung durch die nicht ausgeführten Gestaltungselemente wie Sitzbänke und Amphitheater kompensieren zu können. Ortsbürgermeisterin Kuntze teilt mit, dass sie täglich auf der Baustelle anwesend war und ihr vom Bauleiter immer versichert wurde, es sei alles in Ordnung. Ratsmitglied Elke Stern spricht die Zusage von Herrn Backes an, einen Teil der Mehrkosten zu übernehmen und eine Überprüfung seitens Herrn Kruses bezüglich des Zuschusses der ADD. Laut Herrn Backes hat Herr Kruse die ADD angeschrieben und noch keinen Bescheid erhalten. Ratsmitglied Elke Stern fragt an, was an Kosten noch kommen kann, die vorliegende Rechnung ist ja noch keine Schlussrechnung und ob der Unternehmer die Kürzung der Facharbeiterstunden akzeptiert hat. Laut Herrn Backes müssen die Kosten der Rinne noch geklärt werden, das Pflaster und die Verlegung sind schon im Rechnungsbetrag enthalten, es können also höchstens noch Kosten für den Unterbau dafür entstehen. Der Bauunternehmer hat die Facharbeiterstundenkürzung akzeptiert. Er erwartet nun die Abschlagszahlung in Höhe von Euro. Ratsmitglied Elke Stern fragt nach dem Aushub der Randsteine, muss die Arbeit laut VOB fertig gestellt werden? Laut Herrn Backes muss er sie fertig stellen. Es besteht jedoch noch eine Meinungsverschiedenheit darüber, ob diese Leistung in der Ausschreibung enthalten war. Sollte es zu einem Rechtsstreit kommen, ruht die Baustelle so lange. Ratsmitglied Ruhl fragt an, ob mit der Zahlung von Euro brutto alles erledigt ist, dies also der Schlussrechnungsbetrag ist. Laut Herrn Backes fehlt noch die Erstattung der Rinne. Ratsmitglied Hartmut Kuntze sieht die Arbeiten als mangelhaft an und spricht sich gegen weitere Zahlungen aus. Der Unternehmen soll mit Fristangabe aufgefordert werden, die Löcher zu schließen. Sollte nichts passieren kann die Ortsgemeinde eine Ersatzleistung ankündigen. Ratsmitglied Schink findet, dass die Übergänge schlecht verarbeitet wurden und die Baustelle insgesamt in die Länge gezogen ist. Das Unternehmen muss erst die Nacharbeiten machen, bevor weitere Zahlungen fließen. Die 2. Beigeordnete Kochanowski fragt nach dem Gewährleistungsanspruch durch die Gemeinde. Laut Herrn Backes hat der Unternehmer die Nacharbeiten akzeptiert. Ratsmitglied Schink fragt an, ob dies nun die letzte Deckschicht ist oder nicht. Ortsbürgermeisterin Kuntze teilt mit, dass der Bauausschuss die wassergebundene Decke empfohlen hat und die Beigeordneten während der Bauzeit über die Situation informiert waren. Laut Ratsmitglied Schink ist diese Information im Gemeinderat nicht angekommen. Der Erste Beigeordnete Eckes teilt mit, dass diesbezüglich rund acht bis neun Telefonate geführt und Mails verschickt wurden, dies kann gerne bei ihm eingesehen werden. Man hat nicht mit der Dickfälligkeit des Unternehmers gerechnet. Ratsmitglied Ahlborn fragt an, ob die wassergebundene Decke jährlich gewartet werden muss. Dies ist laut Herrn Backes der Fall. Einmal im Jahr findet durch das Bauunternehmen eine Begehung statt. Laut Ortsbürgermeisterin Kuntze wurde diese Vorgehensweise dem Bauausschuss von Herrn Backes empfohlen. Laut Ratsmitglied Ruhl war aber von Kosten dafür keine Rede. Ratsmitglied Hartmut Kuntze stellt den Antrag, dem Bauunternehmen eine Frist zur Nachbesserung zu setzen und keine Zahlung zu leisten. Ratsmitglied Dielhenn sieht darin keine Aufgabe des Ortsgemeinderates. Der Bauherr muss vom Planer eine Leistungserfüllung einfordern. Sollte dies nicht möglich sein, muss die VG dies klären und notfalls einen Gutachter einschalten. Bürgermeister Cyfka widerspricht dem, denn Bauherr ist die Ortsgemeinde. Die Rechnung lief auch nicht über seinen Schreibtisch. Ortsbürgermeisterin Kuntze teilt mit, dass die Rechnung der Bauabteilung vorliegt. Ratsmitglied Hartmut Kuntze wiederholt seinen Antrag auf Aufforderung des Bauunternehmens die restlichen Arbeiten inklusive der Schadensbeseitigung innerhalb einer Frist zu erledigen und bis dahin die Zahlung auszusetzen. Ratsmitglied Dielhenn stellt den Antrag, dass sich die Ortsgemeinde als Bauherrin, vertreten durch die Ortsbürgermeisterin Kuntze mit der VG in Verbindung setzt. Nur mit dieser fachlichen Unterstützung kann ein Lösungsvorschlag erarbeitet und dem Planer mitgeteilt werden. Die Ratsmitglieder sind dazu nicht in der Lage. Ratsmitglied Poß fragt nach der Höhe der tatsächlichen Regressansprüche. Laut Herrn Backes kann die Verlegung des Materials noch gestrichen werden, da sie noch nicht erfolgte. Es können als zwischen ca Euro und ca Euro in Abzug gebracht werden. Ratsmitglied Dielhenn stellt einen Antrag auf Abstimmung. Bürgermeister Cyfka sieht dies nicht als Angelegenheit der VG. Für Ratsmitglied Dielhenn gehen die Rechte und Pflichten aus der Gemeindeordnung hervor. Die Vorgehensweise ist so möglich. Ortsbürgermeisterin Kuntze teilt mit, dass die Verbandsgemeinde eingebunden ist. Beschlussfassung: Der Ortsgemeinderat ermächtigt die Ortsbürgermeisterin sich als Vertreterin der Ortsgemeinde fachlichen Beistand bei der Verbandsgemeinde zu holen und sich mit dem Planer in Verbindung zu setzen, um mit dem entsprechenden Sachverstand die Angelegenheit zu klären. Abstimmungsergebnis: ja: 5, nein: 9, Enthaltung: 1 Ratsmitglied Schmidt schlägt vor, die Baustelle zu Ende zu bringen. Es wurden Leistungen erbracht, die bezahlt werden müssen. Die Zahlen sind leider sehr spät bei den Ratsmitgliedern eingegangen. Ratsmitglied Kuntze stellt den Antrag, nur Euro zu zahlen und vom Bauunternehmer die Fertigstellung des Platzes zu fordern. Ratsmitglied Hegemann fragt an, wie hoch der Preis für die wassergebundene Decke ist. Laut Herrn Backes liegt der Preis bei 12,50 Euro/qm. Für die anstehende Nacharbeitung bekommt der Unternehmer kein Geld. Ratsmitglied Schmidt findet, dass die Informationen von Herrn Backes und der Ortsbürgermeisterin hätten kommen müssen. Ratsmitglied Elke Stern findet den Ablauf nicht gut, der Plan wurde nicht umgesetzt trotzdem gibt es hohe Mehrkosten, die ihrer Meinung nach nicht an der Ortsgemeinde hängen bleiben können. Ihre Fraktion wird beantragen Herrn Backes als Planer in Regress zu nehmen. Man hat sich seitens der Ortsgemeinde auf den Planer als Sachverständigen verlassen. Ratsmitglied Volker Stern beantragt die Ankündigung von Regressansprüchen mit in die Beschlussfassung aufzunehmen. Beschlussfassung: Der Ortsgemeinderat beschließt die Restsumme von Euro unter der Maßgabe, dass die Maßnahme abgeschlossen wird an die Fa. OKI-Bau auszuzahlen. Die Ortsgemeinde behält sich Regressansprüche gegenüber dem Dorfplaner Backes vor. Abstimmungsergebnis: ja: 13, nein: 1, Enthaltung: 2 TOP 3: Antrag der CDU-FDP-Fraktion zur Kita-Erweiterung Ortsbürgermeisterin Kuntze erteilt das Wort an Ratsmitglied Elke Stern als der antragstellenden Fraktionssprecherin. Ratsmitglied Elke Stern verliest den der Beschlussvorlage beigefügten Antrag auf eine Zusammenstellung der bisherigen Kosten und der Einberufung des Rechnungsprüfungsausschusses und des Bauausschusses zur Überprüfung der Rechnungsbelege und Planungsleistungen auf Grund des 33(3) der Gemeindeordnung. Sie will damit auch den Aussagen entgegentreten, dass ein Teil der Ratsmitglieder das Projekt behindert. Die Zusammenstellung und Aufarbeitung der Unterlagen wird Klarheit und Wahrheit bringen. Ortsbürgermeisterin Kuntze fragt nach der Frist für die Bereitstellung der Unterlagen. Laut Ratsmitglied Elke Stern sollte dies bis zur nächsten Gemeinderatssitzung erfolgen. Laut Ortsbürgermeisterin Kuntze ist dafür der vorgesehen, die Zeit reicht vermutlich aber nicht bis zu diesem Termin. Kann die Frist auf acht Wochen verlängert werden? Für Ratsmitglied Elke Stern ist eine achtwöchige Frist auch in Ordnung. Bürgermeister Cyfka kann im Moment nicht überblicken, ob dies möglich ist, er muss erst Rücksprache mit Herrn Meffert halten. Beschlussfassung: Der Ortsgemeinderat stimmt einer Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses und des Bauausschusses zu, um Klarheit über die Höhe der Planungskosten zum Kita-Anbau zu bekommen. Es wird eine achtwöchige Frist zur Erledigung des Antrages bestimmt. Abstimmungsergebnis: ja: 12, nein: 2, Enthaltung: 1 TOP 4: Anbau Kindertagesstätte Begründung: Nachdem mehrere Ortstermine in verschiedenen Einrichtungen von Kindertagesstätten zur Besichtigung von Containerbauten stattgefunden haben, wird in der Bauausschusssitzung am 10. September nochmal detailliert von zwei Firmen die entstehenden Kosten für einen Containerausbau vorgestellt. In der Anlage befindet sich eine Kostenaufstellung aufgrund der vorhandenen Angebote vom Fachbereich III, der VG Langenlonsheim. Der Ortsgemeinderat beschließt die öffentliche Ausschreibung zu: a) Containeranlage zum Anbau an den Kindergarten b) Ausbau auf konventionelle Weise durch die Fa. Bott Bau aus Guldental Ortsbürgermeisterin Kuntze teilt mit, dass der Bauausschuss in seiner heutigen Sitzung mehrheitlich die Empfehlung ausgesprochen hat, den Anbau der Kita in Modulbauweise auszuführen. Ratsmitglied Volker Stern stellt den Antrag, diese Empfehlung zu übernehmen.

19 Freitag, den 23. Oktober 2015 Amtlicher Teil Seite 19 Ortsbürgermeisterin Kuntze ergänzt noch die Empfehlung um die Beschlussfassung einer öffentlichen Ausschreibung. Ratsmitglied Hartmut Kuntze wird dem zustimmen, auch wenn er persönlich eine konventionelle Bauweise besser findet. Beschlussfassung: Der Ortsgemeinderat beschließt die öffentliche Ausschreibung zu einer Erweiterung der Kita in Modulbauweise. Abstimmungsergebnis: einstimmig bei zwei Enthaltungen TOP 5: Antrag der CDU-FDP-Fraktion auf Änderung der Hauptsatzung Ortsbürgermeisterin Kuntze verliest den Antrag auf Änderung der Hauptsatzung und schlägt folgende Textformulierung vor: Für die Verwaltung der Ortsgemeinde wird ein Geschäftsbereich gebildet, der dem Ersten Beigeordneten zu übertragen ist. Die Hauptsatzung tritt einen Tag nach Veröffentlichung in Kraft. Ratsmitglied Elke Stern möchte erst einmal grundsätzlich über den Antrag abstimmen. In der nächsten Gemeinderatssitzung kann dann der Inhalt des Geschäftsbereiches beschlossen werden. Bürgermeister Cyfka sieht in den heutigen Beschluss einen politischen Grundsatzbeschluss. Nach einer weiteren Klärung mit der Ortsbürgermeisterin kann man den Umfang des Geschäftsbereiches festlegen und per weiterem Ratsbeschluss dann an den Beigeordneten übertragen. Ortsbürgermeisterin Kuntze teilt mit, dass ihr dies anders übermittelt wurde. Ratsmitglied Hartmut Kuntze fragt nach, warum heute nicht alles beschlossen wird. Wenn die Voraussetzung geschaffen wird zur Änderung der Hauptsatzung muss man auch den Inhalt festlegen. Ratsmitglied Dr. Kämpf sieht für heute nur die Notwendigkeit für einen Grundsatzbeschluss. Ratsmitglied Elke Stern wünscht heute nur eine Abstimmung über den vorliegenden Antrag. Bürgermeister gibt Ratsmitglied Elke Stern formal Recht. Der Gemeinderat kann die Ortsbürgermeisterin nicht zwingen, einen Geschäftsbereich zu bilden, zumal es sich um einen ehrenamtlichen Beigeordneten handelt. Die Verbandsgemeinde wird die arbeitstechnische Gestaltung der Hauptsatzungsänderung vorbereiten. Beschlussfassung: Der Ortsgemeinderat stimmt dem Antrag der CDU/FDP Fraktion auf Änderung der Hauptsatzung zur Bildung eines Geschäftsbereiches in der Gemeindeverwaltung gem. 50 Abs. 3 GemO zu. Abstimmungsergebnis: ja: 9, nein: 3, Enthaltungen: 3 Als gemeinsamen Gesprächstermin schlägt Ortsbürgermeisterin Kuntze den vor. Ratsmitglied Elke Stern muss kurzfristig klären, ob der Termin klappt und gibt Bescheid. TOP 6: Mitteilungen Ortsbürgermeisterin Kuntze teilt mit, dass das Windkraftgutachten vorliegt und für die Ortsgemeinde Windesheim an bestimmten Flächen eine wirtschaftliche Windhäufigkeit vorliegt. Der Ausschuss für Windenergie wird am unter der Leitung des Ersten Beigeordneten Eckes tagen und über die Studie beraten. Die nächste Gemeinderatssitzung findet am statt, am folgt dann die Verbandsgemeinderatssitzung. Ratsmitglied Elke Stern spricht die geplante Bürgerbefragung zum Thema Windkraft an. Laut Ortsbürgermeisterin Kuntze wird dies nicht mehr vor der Verbandsgemeinderatssitzung stattfinden können. Ortsbürgermeisterin Kuntze teilt mit, dass für den Grundstücksankauf für die Sanierung der Kirchtreppe der Gegenpartei ein Vertragsentwurf vorgelegt wurde mit einer First zu Stellungnahme von zwei Wochen. Bisher gab es keine Einwände. Die Begehung im Beweisverfahren wurde auf den festgelegt. Ratsmitglied Dielhenn bittet um eine Verteilung der Vertragskopie an alle Ratsmitglieder. Aus der Ortsgemeinde Stellenausschreibung Ortsgemeinde Windesheim Gemeindekindertagesstätte In der Gemeindekindertagesstätte der Ortsgemeinde Windesheim ist ab dem eine Stelle einer/eines Erzieherin/Erziehers in Vollzeit mit 39,0 Std./Woche befristet zur Vertretung zu besetzen. Die befristete Vertretung erfolgt zunächst für die Zeitdauer der Mutterschutzfrist und im Anschluss daran ggf. für die weitere Zeitdauer der Elternzeit einer Beschäftigten. Es erwartet Sie: - Ca. 65 Kinder in drei Gruppen sowie einer Nestgruppe - Angebote zur qualifizierten Fort- und Weiterbildung Das wird von Ihnen erwartet: - Fachliche Kompetenz - Erfahrung und Begeisterung für die Arbeit mit Kindern - Teamgeist und Kooperationsbereitschaft Das Entgelt richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Bewerbungen richten Sie bitte mit den üblichen aussagekräftigen Unterlagen bis spätestens zum an: Ortsgemeinde Windesheim, z.hd. Frau Ortsbürgermeisterin Kuntze, Naheweinstraße 79, Langenlonsheim Volkshochschule Langenlonsheim e.v. Demnächst beginnen folgende Kurse: Information und Anmeldung (wenn nicht anders angegeben) bei Frau Vollmer, Tel bzw. info@vhs-langenlonsheim.de. Falls der Anrufbeantworter geschaltet ist, sprechen Sie Ihren Namen, Ihre Telefonnummer, die Kursnummer und die Kursbezeichnung auf Band. Die Kursgebühr überweisen Sie bitte vor der ersten Veranstaltung bei der Sparkasse Rhein-Nahe Konto Nr ; BLZ (IBAN: DE ) mit Angabe des Namens und der vollständigen Kursnummer. Die Kursgebühr wird auch fällig, wenn Sie den Kurs nicht antreten. Eine gesonderte Bestätigung erfolgt nicht! Sollte ein Kurs nicht stattfinden, werden Sie benachrichtigt und bereits überwiesene Beträge zurückerstattet. Das aktuelle Programm mit Details zu allen Kursen und zur Anmeldung finden Sie im Internet unter Tango Argentino 3021 / 3 Leitung: Diana Liszczenski Beginn: mittwochs, , 19:00 Uhr Dauer: 6 Abende Raum: Foyer Grundschule, Guldental Kosten: 75,00 EUR p.p. Information: info@vhs-langenlonsheim.de oder 06707/ Tango Argentino ist Sinnlichkeit zu zweit, Gesundheitsvorsorge, Training des ganzen Körpers einschl. der Faszien. Es müssen keine Schrittkombinationen auswendig gelernt werden. Es werden Basistechniken gelehrt sowie die Kommunikation im Paar. Der Kurs kostet EUR 75, pro Person. Ab fünf Paaren ermäßigt sich der Preis auf EUR 60, pro Person ab der neunten Person. Melden Sie sich möglichst paarweise an. Bei einzelnen Anmeldungen werde ich versuchen, eine/n PartnerIn für Sie zu finden. Silberschmuck 2301 / 9 Leitung: Frau Sieber Beginn: Samstag, , 10:00 Uhr Dauer: 1 Wochenende Raum: Werkstatt, Hackenheim Kosten: 99,00 EUR + Material Information: info@vhs-langenlonsheim.de oder 06707/ Unter fachlicher Anleitung von Goldschmiedemeisterin Johanna Sieber und Goldschmied/Edelsteinfasser Wolfgang Sieber werden individuelle Schmuckstücke angefertigt. Es können auch Edelmetalle,Edelsteine, Perlen etc. selbst mit gebracht werden. Die Teilnehmer werden an 2 Tagen etwa 2 Schmuckstücke wie Broschen, Anhänger, Ohrringe aus Silber etc. fertigen. Bitte Verpflegung, Schreibzeug und Bleistift sowie Arbeitskleidung mitbringen. Jeweils von 10:00 Uhr bis 17:00 Uhr. Spanisch für Anfänger I 4221 / 2 Leitung: Frau C. Schaphoff Beginn: montags, , 18:00 Uhr Dauer: 10 Doppelstunden Raum: Raum I der VHS, Realschule plus Langenlonsheim Kosten: 70,00 EUR Information: info@vhs-langenlonsheim.de oder 06707/ Beginn neuer Kurse. Lernen Sie Spanisch von Anfang an. Lehrbuch nach Absprache. Frau Schaphoff ist Muttersprachlerin. Italienisch für Fortgeschrittene 4090 / 43 Leitung: Frau Martha Matz Beginn: montags, , 18:00 Uhr Dauer: 10 Doppelstunden Raum: Raum I der VHS, Realschule plus Langenlonsheim Kosten: 80,00 EUR Information: Frau Matz, Tel /32873 Systematisches Erlernen der Sprache in der Kleingruppe ab 4 Personen. Frau Matz ist Diplom-Dolmetscherin der italienischen Sprache. Fortsetzung es Anfängerkurses. Neu-/Wiedereinsteiger sind nach Rücksprache mit der Kursleiterin willkommen. Modellieren in Ton 2061 / 51 Leitung: Frau Liesel Klören Beginn: montags, , 19:00 Uhr Dauer: 5 Doppelstunden Raum: Frau Liesel Klören, Laubenheim Kosten: 45,00 EUR Information: Frau Klören, Tel 06704/500 Freies Modellieren in Ton. Weitere Kurse dienstags, mittwochs und Donnerstag ab 15:00 bzw. 19:00 Uhr. Neu!! Kreativer Tanz mit Kindern 3027 / 3 Leitung: Carina Bensing - Tanzpädagogin Beginn: dienstags, , 16:00 Uhr Dauer: 7 Doppelstunden Raum: Gemeindehalle, Langenlonsheim

20 Seite 20 Amtlicher Teil Kosten: 28,00 EUR Information: oder Ein kreative Entdeckungsreise für Jungen und Mädchen im Grundschulalter. Tanz bewegt Körper, Geist und Seele. Was bedeutet kreativer Tanz mit Kindern? Es ist eine Entdeckungsreise rund um den eigenen Körper. Die Kinder entdecken und erspüren ihre körperlichen und motorischen Möglichkeiten und können somit ihr natürliches Bewegungsrepertoire erweitern. Sie nehmen sich wahr in ihren Gefühlen sowie Bedürfnissen und vertiefen Erfahrungen hinsichtlich Rhythmik, Musikalität und Raumgefühl. Die Kinder lernen verschiedene Musikrichtungen kennen. Der Unterricht beinhaltet auch Basiselemente des klassischen Balletts. Im Unterricht kommen verschiedene Materialien zum Einsatz, wie. Tücher, Instrumente, Stoffe, Zeitungen, Hüte, Bälle etc. Durch eine abwechslungsreiche Stundengestaltung wird die pure Lust an der Bewegung gefördert. Bitte mitbringen: Lockere Kleidung (z.b. Leggins, T-shirt und Socken) sowie ein Getränk. Teilnehmerzahl: 8-10 Kinder (kleine Pause nach 45 Minuten) NEU!! WORD spezial: Serienbriefe mit WORD / 61 Leitung: Gertrud Schuh, Dipl.Mathematikerin Beginn: dienstags, , 18:15 Uhr Dauer: 2 * 3 Unterrichtsstunden Raum: Computerraum, Realschule plus Langenlonsheim Kosten: 28,00 EUR Information: 06707/8006 oder schuh@vhs-langenlonsheim.de In diesem Kurs lernen Sie, wie Sie mit WORD 2010 Serienbriefe oder Serien- s erstellen oder Umschläge und Etiketten drucken. Nebenbei können Sie Ihre Kenntnisse in WORD an konkreten Beispielen auffrischen und erweitern. Voraussetzung: WORD Grundkenntnisse Ordnung am PC - Daten und Programme organisieren 5018 / 58 Leitung: Gertrud Schuh, Dipl.Mathematikerin Beginn: donnerstags, , 17:30 Uhr Dauer: 5 Doppelstunden Raum: Computerraum, Realschule plus Langenlonsheim Kosten: 54,00 EUR incl. Buch Information: 06707/8006 oder schuh@vhs-langenlonsheim.de Die heutigen Computer und Notebooks speichern Unmengen von Texten, Fotos, Musik und Filmen. In diesem Kurs lernen Sie, wie Sie Ihre Daten und Programme übersichtlich organisieren und verwalten und nicht nur suchen, sondern auch finden. Sie sichern und archivieren Ihre Daten mithilfe von USB-Sticks, CDs/DVDs sowie externen Festplatten. Schritt für Schritt werden diese Themen bearbeitet und anhand zahlreicher Übungen vertieft. Der Kurs findet in einer kleinen Gruppe statt. Sie arbeiten an einem Notebook mit Windows 7. Zu verabredeten Unterrichtsstunden kann das eigene Notebook mitgebracht werden. Voraussetzung: PC-/Notebook Grundkenntnissen. Veranstaltungskalender Freitag, den 23. Oktober 2015 TouristInformation Touristinfo der Ferienregion Langenlonsheim Verbandsgemeindeverwaltung Zimmer 22/Frau Mang Naheweinstr. 80, Langenlonsheim Tel.: /92922 Fax: / touristinfo@vglangenlonsheim.rlp.de Öffnungszeiten: Montag bis Freitag Uhr Uhr Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung. Angebote: Gästeberatung, Betreuung und Beratung Gastgeber, Sterneklassifizierung, Unterkunftsverzeichnis (Broschüre und Internet), Prospekt- und Kartenservice, Vernetzung mit touristischen Leistungsträgern, Veranstaltungskalender, Präsentationen für die Region, Pressearbeit, Neubürgerinfos, etc.

21 Freitag, den 23. Oktober 2015 Amtlicher Teil Seite 21 Interessantes Fachprogramm beim Naheland Tourismustag am 29. Oktober 2015 Der 3. Naheland Tourismustag steht ganz im Zeichen der zukünftigen Ausrichtung der regionalen Tourismusentwicklung, an dem die strategischen Ziele präsentiert werden. Vorträge beleuchtet die neuen Zielgruppen und zeigen auf, wie man deren Bedürfnisse erkennt. Nachmittags stehen die Themen Content Marketing, Reiserücktrittsversicherung, Gästekarten und der Nationalpark Hunsrück-Hochwald auf dem Programm. Auf dem Infomarkt stellen rund 30 regionale Tourismusanbieter ihre Produkte vor. Die Touristinformation der Verbandsgemeinde Langenlonsheim ist den ganzen Tag über vor Ort und informiert die Gäste über die Ferienregion Langenlonsheim. Dank eines Gemeinschaftsstandes mit der Verbandsgemeinde Stromberg können auch die Mitarbeiterinnen selbst von dem vielfältigen Fachprogramm profitieren und Kontakte mit den Leistungsanbietern knüpfen. Einladung an alle Tourismusakteure oder die, die es werden wollen! Auch interessierte Bürgerinnen und Bürger sind herzlich willkommen. Naheland Tourismustag / Donnerstag, / Uhr / Messe Idar-Oberstein Eintritt frei - Anmeldung erbeten. Kontakt: Naheland-Touristik GmbH, Bahnhofstr. 37, Tel ,

22 Seite 22 Amtlicher Teil Freitag, den 23. Oktober 2015 Feuerwehr Bekanntmachungen anderer Behörden und Stellen Kreisverwaltung Bad Kreuznach Spendenkonten für Flüchtlinge eröffnet Der Landkreis Bad Kreuznach hat ein Spendenkonto für die Flüchtlingshilfe eingerichtet. Die Gelder, die unter dem Stichwort Flüchtlingshilfe Bad Kreuznach bei der Sparkasse überwiesen oder eingezahlt werden können, benötigen wir um entsprechend qualifizierte Sprachkurse anzubieten. Mit Ihrer Spende helfen Sie den Flüchtlingen in unserem Landkreis unmittelbar, so Landrat Franz-Josef Diel. Ab sofort kann bei der Sparkasse Rhein-Nahe (BIC: MALADE51KRE) für die Flüchtlingshilfe Bad Kreuznach auf das Konto DE (Empfänger: Landkreis Bad Kreuznach) eingezahlt werden. Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz Das A und O der Säuglingsernährung Infoveranstaltung zur Demografiewoche Wenn ein Baby auf die Welt kommt, haben Eltern viele Fragen: Stillen ja - aber wie lange? Was tun bei Allergien? Welches Wasser ist geeignet? Ab wann können Obstmus, Gemüse- oder Getreidebrei gegeben werden? Selber kochen oder Fertignahrung - was ist besser? In einem Vortrag am Mittwoch, den 4. November 2015 von 10 bis 12 Uhr, informiert Rita Rausch von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz zum Thema Säuglingsernährung. Der richtige Speiseplan im ersten Lebensjahr fördert nicht nur Gesundheit und Wohlbefinden der Kleinen, sondern beugt auch Allergien vor, erklärt die Ernährungsexpertin. Rausch gibt ausführliche und praxisnahe Tipps, wie Eltern von der Milch- zur Breimahlzeit und schließlich zur Familienkost umstellen können. Dieser Ernährungsfahrplan berücksichtigt auch die neuen wissenschaftlichen Empfehlungen, um allergischen Erkrankungen vorzubeugen. Schwangere, Eltern und weitere Interessierte sind eingeladen, sich rund um das Thema Babykost zu informieren. Die Veranstaltung findet in den Räumen der Verbraucherzentrale Mainz, Seppel-Glückert-Passage 10, 1. Stock statt. Babys dürfen gerne mitgebracht werden, ein Aufzug ist vorhanden. Aus organisatorischen Gründen ist eine Anmeldung erforderlich unter Telefon 06131/ oder per an ernaehrung@vz-rlp. de. Die Teilnahme kostet 2,50 Euro. Unfallkasse Rheinland-Pfalz So macht s die Feuerwehr Lebendiges Lernen lässt Unterweisungen leben Unfälle, Brände, Rettung von Menschen aus Gefahrensituationen: Die Einsätze von Feuerwehrleuten sind vielseitig und bedrohen nicht selten die Gesundheit und das Leben der Einsatzkräfte. Regelmäßige Unterweisungen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz sind wichtige Voraussetzung. Mit dem Projekt So macht s die Feuerwehr stellt die Unfallkasse Praxishilfen für Unterweisungen im Feuerwehrdienst zur Verfügung, mit denen wir alle freiwilligen Feuerwehren - auch die kleinste Einheit - im Land erreichen wollen, erklärte Beate Eggert, Geschäftsführerin der Unfallkasse Rheinland- Pfalz, anlässlich der Projektvorstellung während der Verbandsversammlung der Feuerwehren in Hermeskeil. Gezeigt wurde das erste Erklär -Video, eine Lernmethode, die auch das schwierigste Thema auf den Punkt bringen kann. Der erste Film beschäftigt sich mit dem Bewegen von Lasten mit einem Hebel - ein Arbeitsvorgang, der häufig bei Verkehrsunfällen auf die Feuerwehrleute zukommt. Dabei können bei unkontrollierter Bewegung von Lasten gefährliche Situationen für die Einsatzkräfte und die am Unfall beteiligten Menschen entstehen. Einfach und direkt - diesen Grundsatz setzen wir gemeinsam mit der Unfallkasse Rheinland-Pfalz in den Präventions- Kurzfilmen So macht s die Feuerwehr um: Keine drögen Vorträge zum Thema, sondern kurzweilige und leicht eingängige Beiträge in Wisch-Technik, die auch ein bisschen zum Schmunzeln anregen, aber trotzdem wichtige Inhalte vermitteln: So macht Prävention sogar richtig Spaß, unterstrich Frank Hachemer, Präsident des Landesfeuerwehrverbandes Rheinland-Pfalz. Die neuen Lernmaterialien fördern die Präventionsarbeit in den Feuerwehren. Selbst zu unterweisen gehört nicht zwangsläufig zu den Aufgaben der Führungskräfte in den Feuerwehren, informierte Dave Paulissen von der Unfallkasse Rheinland-Pfalz. Vielmehr sollen diejenigen unterweisen, die für das jeweilige Thema qualifiziert sind. Das bedeutet im Umkehrschluss jedoch nicht gleichzeitig, dass dieser Personenkreis auch Erfahrungen im didaktischen Bereich besitzt, erklärte der Präventionsexperte weiter. Hier bieten die Erklär -Videos mit den dazugehörenden Praxishilfen zum Üben professionelle Unterstützung an. Das Gemeinschaftsprojekt der Unfallkasse Rheinland-Pfalz und des Landesfeuerwehrverbandes Rheinland-Pfalz findet Unterstützung durch die Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule Rheinland-Pfalz und die Unfallkasse Saarland. Weitere drei Filme für feuerwehrspezifische Unterweisungen mit dazugehörenden Hilfen zum praktischen Üben sind bis Ende 2016 vorgesehen. Weitere Informationen in Kürze unter oder unter Energietipp der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz Hydraulischer Abgleich - entscheidend für die Effizienz Oftmals wird bei einer Heizungsmodernisierung dem Fabrikat des Kessels viel Bedeutung beigemessen. Tatsächlich ist aber die Qualität von Installation und Regelung mindestens genauso wichtig für die Effizienz des Heizungssystems. Nach Untersuchungen der Verbraucherzentrale sind zwei Drittel der Brennwertheizungen nicht richtig eingestellt: Sie verbrauchen mehr Brennstoff als nötig. Insbesondere wird nach der Umrüstung auf Brennwerttechnik der hydraulische Abgleich vernachlässigt - das ist die optimale Einstellung der Durchflussmenge durch jeden einzelnen Heizkörper. Sie muss jeweils auf das Rohrnetz, den Heizkörper und die Pumpe abgestimmt sein, sonst können Strömungsgeräusche auftreten oder die Heizkörper werden ungleichmäßig warm. Durch die Umstellung auf Brennwerttechnik verändert sich die Temperatur des Heizwassers und damit der Wasserdruck im gesamten System. Hier müssen die Durchflussmengen neu angepasst werden. Deshalb setzen Programme zur finanziellen Förderung der Heizungsmodernisierung auch einen hydraulischen Abgleich voraus. Besonders in besser gedämmten Häusern kann durch einen hydraulischen Abgleich viel Energie gespart werden: im Schnitt sind es 2 l Heizöl bzw. 20 kwh Gas pro Quadratmeter und Jahr. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz bietet die Möglichkeit eines ausführlichen Beratungsgesprächs zu den Themen Heiztechnik und Heizungsoptimierung nach telefonischer Voranmeldung. Die Beratung ist persönlich und findet nach Terminvereinbarung in den Beratungsstützpunkten der Verbraucherzentrale statt. Der Energieberater hat am Montag, , von Uhr Sprechstunde in Bad Kreuznach in der Kreisverwaltung (Raum109, 1. OG), Salinenstraße 47, Bad Kreuznach. Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Voranmeldung unter 0671/ Für weitere Informationen und einen kostenlosen Beratungstermin: Energietelefon Rheinland-Pfalz: 0800 / (kostenfrei)

23 Freitag, den 23. Oktober 2015 Amtlicher Teil Seite 23 montags von 9 bis 13 und 14 bis 18 Uhr, dienstags und donnerstags von 10 bis 13 und 14 bis 17 Uhr. Vermessungs- und Katasteramt Rheinhessen-Nahe Das Vermessungs- und Katasteramt Rheinhessen-Nahe mit seinen Standorten Alzey (Ostdeutsche Str. 28) und Birkenfeld (Schneewiesenstr. 24) ist am Mittwoch, 28. Oktober 2015, aufgrund einer Personalversammlung ganztags geschlossen. Am Donnerstag, 29. Oktober 2015, sind die beiden Standorte zu den üblichen Öffnungszeiten wieder erreichbar. Kirchliche Nachrichten Kath. Pfarreiengemeinschaft Guldenbachtal/Langenlonsheim Gottesdienstordnung vom Freitag, 23. Oktober, Uhr Rosenkranzandacht in Schweppenhausen, Uhr Rosenkranzandacht in Langenlonsheim, Uhr Rosenkranzandacht in Guldental St. Martin Samstag/Sonntag - 24./25. Oktober Sonntag im Jahreskreis Samstag, 24. Oktober, Uhr Anbetung in Rümmelsheim, Uhr Vorabendmesse in Rümmelsheim mit Erntedank, Uhr Wortgottesfeier in Guldental St. Jakobus Sonntag, 25. Oktober, 9.00 Uhr Hochamt in Bretzenheim, Uhr Hochamt in Guldental St. Martin, Uhr Rosenkranzandacht in Windesheim, Uhr Dekanatsmesse in Bad Kreuznach Hl. Kreuz Wochentage vom Oktober 2015 Montag, 26. Oktober, Uhr Rosenkranzandacht in Langenlonsheim Dienstag, 27. Oktober, 6.45 Uhr Laudes in Langenlonsheim Donnerstag, 29. Oktober, 6.45 Uhr Laudes in Langenlonsheim, Uhr Rosenkranzandacht in Guldental St. Jakobus Der Wochenend-Gottesdienst in Bretzenheim wird in unserem Pfarrradio übertragen: UKW 87,9! Ev. Kirchengemeinde Langenlonsheim Gottesdienste Sonntag, :00 Uhr Gottesdienst im Seniorenzentrum (Prädikant Kirstein) Samstag, REFORMATIONSTAG - 19,00 Uhr : Gottesdienst (anschließend Empfang für die Mitarbeitenden der Gemeinde - Anmeldung erforderlich unter Tel.06704/1444 oder langenlonsheim@ekir.de) Ev. Kirchengemeinde Münster-Sarmsheim Dorsheim, Laubenheim, Münster-Sarmsheim Gottesdienste Sonntag, , 11:00 Uhr in Laubenheim Erntedank mit Abendmahl mit Pfarrerin Bock Freitag, , 17:30 Uhr Gedenktag der Reformation in Laubenheim mit Pfarrerin Bock Seniorenkreis: Montag, , 15:00 Uhr in Laubenheim Frauenfrühstück: Mittwoch, , 09:30 Uhr in Münster-Sarmsheim Kirchenchor: Mittwoch, , 18:00 Uhr in Münster-Sarmsheim Pfarrerin für Dorsheim und Laubenheim: Ute Bock, 06704/1444 Pfarrer für Münster-Sarmsheim: Christoph Hüther, 06721/32138 Küsterinnen: Frau Mages, Dorsheim, 06721/44685 Frau Reißner, Laubenheim 06704/1858 Frau Nimmergut, Münster-Sarmsheim 06721/42556 Evangelische Kirchengemeinde Rümmelsheim-Waldalgesheim Gottesdienste am 25. Oktober 2015 (21. Sonntag nach Trinitatis), Pfarrer Hüther: 9.30 Uhr: Rümmelsheim, 11 Uhr: Waldalgesheim mit Taufe, Kindergottesdienst in Genheim: Uhr So erreichen Sie uns: Ev. Pfarramt, Pfarrer Hüther, Kreuzstraße 6, Waldalgesheim, Tel.: / 32138, Fax 32038, waldalgesheim@ekir.de, Homepage: Sprechstunden: jederzeit nach vorheriger telefonischer Vereinbarung! Ev. Kirchengemeinde Windesheim-Guldental Lukaskirchengemeinde Winzenheim Gottesdienste: , Guldental Uhr M. Zuzak, Winzenheim Uhr Pfr. Dunkel Die Kollekte in Guldental ist bestimmt für Costa Rica: Bibeln für Blinde. Urlaubsvertretung: Pfarrer Fleißner ist vom 19. bis 30. Oktober 2015 in Urlaub. Bitte wenden Sie sich in dieser Zeit (Beerdigungen und seelsorgerlichen Gespräche) an Pfarrer Dunkel, Tel. 0671/30376 bzw. 0179/ oder M. Zuzak, Tel /8733 Kindergottesdienst: Guldental: sonntags um Uhr im Ev. Stift Windesheim: sonntags um Uhr im Ev. Gemeindehaus, Termine auf Anfrage - Frau Leisenheimer - Tel Jehovas Zeugen in der Verbandsgemeinde Samstag, 24. Oktober 2015, 17:00 Uhr - Vortrag für die Öffentlichkeit - Thema: Wahre Freundschaft mit Gott und dem Nächsten. Freundschaft - wer wünscht sich das nicht? Gemäß einem Wörterbuch bedeutet Freundschaft u.a. Kameradschaft und ein auf Treue gegründetes Verhältnis zu jemandem. Lässt die Hektik der heutigen Zeit wahre Freundschaft überhaupt entstehen und aufrechterhalten? Wenn das schon gegenüber einem Mitmenschen zuweilen nicht so einfach ist, wie soll Freundschaft mit Gott möglich sein? Was ist ein wesentlicher Baustein einer guten Freundschaft zu Gott und zum Mitmenschen? Sie werden überrascht sein, dass die Bibel auf diese Fragen nützliche Antworten bietet. Bringen Sie gern Ihre eigene Bibel zu der Veranstaltung mit. VORANKÜNDIGUNG Sonntag Eintägiger Kongress in der Kongresshalle der Zeugen Jehovas in Bingen-Sponsheim, Alfred-Nobel-Str. 3. Weiter Informationen erscheinen in der nächsten Ausgabe dieses Blattes. Für unsere russisch sprechende Mitbürger findet das Programm zu folgenden Zeiten statt: Donnerstag 19:00 Uhr und Sonntag 12:30 Uhr. Sie sind herzlich willkommen. Der Eintritt ist frei. Keine Kollekte. Bitte bringen Sie gern Ihre eigene Bibel mit. Veranstaltungsort ist jeweils: Königreichssaal der Zeugen Jehovas Saarstr. 18, Waldalgesheim. Eine Wegbeschreibung finden Sie unter jw.org im Internet Aus Vereinen und Verbänden Bretzenheim Jugendchor Bretzenheim lädt zum Musical Konzert & Musicalpremiere Träume - Die Kreativität im Kopf Sonntag, 8. November 2015, Uhr, Kronenberghalle Bretzenheim Nach dem großen Erfolg mit Rapunzel im vergangenen Jahr führt der Jugendchor in diesem Jahr mit dem neuen Musical Träume - Die Kreativität im Kopf wieder ein ganz besonderes Stück auf. Das Musical ist wieder eine Eigenkreation des Jugendchors, die Texte wurden von den Jugendchor-Sängern selbst geschrieben, Chorleiter Jürgen Engler hat die Musik dazu komponiert und arrangiert. Im Jugendchor singen Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 9 und 15 Jahren, die seit vielen Monaten für diese Aufführung geprobt haben. Die Gesamtleitung und Einstudierung steht unter der Leitung des Musikpädagogen und Chorleiters Herrn Jürgen Engler. Zur Geschichte: Jeder Mensch taucht nachts in die Welt der Träume dabei erleben wir ganz verrückte und kreative Dinge. So geht es auch den Schülern der Klasse von Frau Fischermann. Sie sprechen im Unterricht über das Thema Träume und die Schüler und die Lehrerin lassen uns teilhaben an ihren Träumen. Sie schlüpfen dort in die unterschiedlichsten Rollen: sei es als Prinzessin, Zauberer, Primaballerina oder Vampir. Doch auch bei unseren Schülern entspricht nicht jeder Traum der Realität - genau wie bei jedem von uns. Manchmal wünscht man sich, dass der Traum von letzter Nacht wahr wäre, aber manchmal ist man auch ganz froh, dass man alles nur geträumt hat. Der Nachmittag wird mit Gastauftritten des Jugendorchesters Bretzenheim und des Schulchors der Grundschule Langenlonsheim abgerundet. Wir laden alle Besucher ab Uhr herzlich zu Kaffee- und Kuchen ein, das Konzert beginnt um Uhr. Kartenvorverkauf: Bäckerei Görgen, Kreuznacher Str. 20, Bretzenheim, bei Pia Metz, Tel. 0671/26645 und Sandra Strehl, Tel.: Eintritt pro Person 5,- Euro, Kinder bis 6 Jahre sind frei. Evangelische Frauenhilfe Bretzenheim Einladung Am Mittwoch, 28. Oktober 2015, findet um 19:30 Uhr die Jahreshauptversammlung der Frauenhilfe im Luthersaal der Evangelischen Friedenskirche Bretzenheim statt. Tagesordnung: 1. Begrüßung und Totenehrung, 2. Bericht der Vorsitzenden, 3. Bericht der Kassenführerin, 4. Bericht der Kassenprüferinnen und Entlastung des Vorstandes, 5. Wahl der Kassenprüferinnen, 6. Verschiedenes Um zahlreiches Erscheinen wird gebeten.

24 Seite 24 Amtlicher Teil Freitag, den 23. Oktober 2015 Kartenvorverkauf für die Fastnachtssitzung des Bretzenheimer Carneval Club Am Freitag, 13. November 2015, findet der Kartenvorverkauf für die Fastnachtssitzung 2016 unter dem Motto: Das große Fastnachtsvarietee - Bühne frei beim BCC statt. Ab Uhr werden die Karten in der Kronenberghalle unters närrische Volk gebracht. Alle Kartenkäufer sind anschließen herzlich zur After Kartenparty eingeladen. Die Sitzung findet am 30. Januar 2016 ab Uhr in der Kronenberghalle in Bretzenheim statt. Der Bretzenheimer Carneval Club begrüßt Sie mit einem närrischen Willkommen! Guldental Spansauessen mit der SPD-Guldental Am Samstag, , gegen Uhr, lädt der SPD Ortsverein Guldental ins Tennisheim des TV zum traditionellen Spansauessen mit Füllselkartoffeln ein. Eine Vorbestellung ist auf jeden Fall erforderlich. Sie sollte bis Montag, , bei King Karl Bodtländer, Tel.: 06707/8104 oder Elke Demele, Tel.: 06707/8736, erfolgen. VdK Ortsgruppe Guldental In diesem Jahr gedenkt der VdK, Ortsgruppe Guldental, auf dem Kirchhof der Kath. Kirche im Ortsteil Waldhilbersheim, am um Uhr der Toten der vergangenen Kriege. Es wird aber auch an die Toten, die in Afghanistan, Syrien, den vielen anderen Krisengebieten und an die Toten, die bei den Menschen die auf der jetzigen Flucht ihr Leben lassen mussten, erinnert. Wir würden uns über eine zahlreiche Teilnahme, die die aktiven Vereine unterstützen würden, freuen. Guldenbachtaler Freunde der fröhlichen Runde Willkommen zur nächsten fröhlichen Runde am Mittwoch, 4. November. Treffpunkt ist um 14:30 Uhr in der Hilberschemer Stubb. Weitere Auskunft bei Herrn Willig. Tel.: Karateakademie G-Dojo e.v. Am Samstag, 24. Oktober 2015, findet in der Gustav-Pfarrius-Halle Guldental unsere Gürtelprüfung für Jugendliche von Uhr statt. Eltern und andere Gäste sind herzlich willkommen. VSC Spike Guldental 3. Regionalligavolleyballspiel der Herren des VSC Guldental Der dritte Spieltag und wieder ein Heimspiel für Herren I des VSC Guldental. VSC Guldental vs. Hünfelder SV Samstag , 20 Uhr Sporthalle Langenlonsheim Der VSC freut sich auf zahlreiche Zuschauer, die die Herren I bei ihrer Aufgabe in der Regionalliga unterstützen. Für Essen und Trinken wird bestens gesorgt. Förderverein der Grundschule Guldental e.v. Einladung zur Mitgliederversammlung Sehr geehrtes Mitglied, hiermit laden wir Sie/Dich ganz herzlich zur Mitgliederversammlung des Fördervereins am um 20:00 Uhr in der Grundschule Guldental ein. Tagesordnungspunkte: 1. Begrüßung, 2. Bericht des Vorsitzenden, 3. Bericht des Schriftführers, 4. Bericht des Kassierers, 5. Bericht der Kassenprüfer, 6. Entlastung des Vorstandes, 7. Neuwahl eines Vorstandes, 8. Verschiedenes SG 07 Guldental e.v. Spielplan unserer Jugend- und aktiven Mannschaften Unsere A-, B-, C- und D- Junioren spielen in einer Spielgemeinschaft mit dem TSV Langenlonsheim / Laubenheim. Diese Spielgemeinschaft trägt den Namen JSG Langenlonsheim/Laubenheim/Guldental. Spielpläne dieser Junioren sind in der Rubrik TSV Langenlonsheim-Laubenheim e.v. aufgeführt. Freitag, F-Jugend, 18:00 Uhr: VfL Rüdesheim - SG 07 Guldental Sonntag, Mannschaft hat spielfrei 1. Mannschaft, 15:00 Uhr: VfL Simmertal - SG 07 Guldental Samstag, G-Jugend Turnier in Guldental von 10:00 bis 13:00 Uhr E-Jugend, 13:00 Uhr: TuS Frei-Laubersheim - SG 07 Guldental Sonntag, Achtung: geänderte Anfangszeiten 2. Mannschaft, 12:30 Uhr: SG 07 Guldental II - SG Braunweiler/?Sommerl. II 1. Mannschaft, 14:30 Uhr: SG 07 Guldental - SG Braunweiler/?Sommerl. Samstag, E-Jugend, 13:00 Uhr: SG 07 Guldental - SG Eintracht Bad Kreuznach Besuchen Sie doch mal unsere Internetseite. Dort finden Sie weitere Hinweise zu Trainingszeiten, Spielberichte und Aktivitäten unserer SG Langenlonsheim Ev. Frauenhilfe Langenlonsheim Am Dienstag, , um 15 Uhr, lädt die Ev. Frauenhilfe Langenlonsheim zu einem Vortrag von Li Heinrichs und Brigitte Herbert mit dem Thema Gedanken über Perlen ins ev. Gemeindehaus ein. Gäste sind herzlich willkommen. Anmeldung zur Abholung mit dem Bürgerbus bis spätestens Montag, 16 Uhr, unter Tel /691. Sängervereinigung 1878 / 1931 Langenlonsheim e.v. Liebe Sänger, nachdem unser Spansauessen verdaut ist, wollen wir mit aller Kraft für unser Konzert und für das Wertungssingen am 13. November 2013 proben. Kommt deshalb bitte alle zu den Probestunden. Die nächste Probestunde findet am Mittwoch, , um Uhr im Alten Hohenzoller, Naheweinstraße 101 statt. TSV Langenlonsheim-Laubenheim e.v. Aktueller Spielplan unserer Mannschaften: Samstag, : D-Jugend, Uhr: JSG Idarwald - JSG Lalo/Laubenheim 2. Mannschaft, Uhr: TSV Lalo/Laubenheim II - SG Steyerbachtal 1. Mannschaft, Uhr: TSV Lalo/Laubenheim I - Bollenbacher SV Oktoberfest am nach dem Spiel der 1. Mannschaft um Uhr beim TSV: Vorbestellung der Haxen ab sofort bei Heiko Esser ( ) und im Sportheim. Wir freuen uns auf zahlreiche Besucher! Die aktuellen Trainingszeiten, Spielpläne, Spielberichte und Aktivitäten unserer Mannschaften findet ihr auf unserer Homepage: Kath. Frauengemeinschaft Langenlonsheim Am Sonntag, , laden wir ganz herzlich zum diesjährigen Kartoffelfest ins Pfarrheim, Cramerstr. 2 ein. Ab 11:30 Uhr bieten wir: Kartoffelpuffer mit Lachs oder Apfelmus, Russ. Eier auf Kartoffelsalat, Wiener oder Jägerschnitzel, Rosmarinkartoffeln und Salat, Pellkartoffeln und Hausmacher Wurst und Kartoffel-Wildgulasch mit Kartoffelbrot sowie als Nachtisch Kartoffelkuchen, Kartoffeltorte und Kaffee an. Auch zum Mitnehmen halten wir Essen für Sie bereit. Lassen Sie an diesem Tag Ihre Küche geschlossen, gönnen sie der Hausfrau einen freien Tag und genießen Sie bei uns Ihr Mittagessen. Der Erlös kommt der Flüchtlingshilfe hier in Langenlonsheim und dem Förderverein St. Johannes je zur Hälfte zugute. Wir freuen uns über die Unterstützung der Mitglieder des Fördervereins. Rümmelsheim St. Martin in Rümmelsheim St. Martin reitet am Mittwoch, , wieder durch Rümmelsheim. In der Kath. Kirche beginnen wir um Uhr mit einem Gottesdienst. Danach ziehen wir mit der kath. Kirchenmusik zum Grillplatz. Auf die Sicherheit am Martinsfeuer und an den Wegen achtet die freiwillige Feuerwehr Rümmelsheim. Am Grillplatz werden die Eltern der Kindertagesstätte Taka-Tuka- Land Rümmelsheim für das leibliche Wohl sorgen. Das Martinsfeuer wird von der freiwilligen Feuerwehr Rümmelsheim angesteckt und bewacht. Falls Sie Holz zum Verbrennen haben, können Sie dies ab Montag, , zum Grillplatz bringen. Bitte denken Sie daran, das Holz muss unbehandelt sein. Kath. Kirchengemeinde Rümmelsheim Am Samstag, , findet in Rümmelsheim das alljährliche Erntedankfest der katholischen Kirche statt. Es beginnt um 18:30 Uhr in der Kath. Kirche Rümmelsheim mit einem Gottesdienst unter Begleitung der Bläsergruppe Holzfrei. Der Pfarrgemeinderat und Pfarrverwaltungsrat, mit vielen fleißigen Helfern, erwartet Groß und Klein, anschließend zum geselligen Beisammensein. Es gibt herbstliche Speisen wie Zwiebelkuchen und Suppe. Federweißer, Wein und alkoholfreie Getränke. Mit dem Erlös des Festes werden wir Flüchtlinge in unserer Pfarreiengemeinschaft unterstützen.

25 Freitag, den 23. Oktober 2015 Amtlicher Teil Seite 25 Sportverein SV 07 Rümmelsheim Neu! Wirbelsäulengymnastik für Frauen und Männer Der SV07 Rümmelsheim bietet ab November einen Wirbelsäulengymnastik-Kurs an: Beginn: 5. November 2015, jeweils donnerstags Uhrzeit: bis Uhr Dauer: 12 Zeitstunden Leitung: Tina Röhrig Ort: Trollbachhalle Kursgebühr: SV07-Mitglieder 25, EUR Nichtmitglieder 45, EUR Mitzubringen sind ein Handtuch sowie eine Gymnastikmatte. Mindestteilnehmerzahl: 12 Teilnehmer Maximale Teilnehmerzahl: 18 Teilnehmer Teilnahme in der Reihenfolge der Anmeldungen, Anmeldung erbeten bei: Sylvia Grünert, Tel.-Nr / Aus überörtlichen Vereinen und Verbänden Kath. Erwachsenenbildung Bad Kreuznach Die katholische Erwachsenenbildung Bahnstr. 26, Bad Kreuznach bietet im November folgende Kurse/Vorträge an: Persönlichkeit und Ausstrahlung Spanisch Schnupperkurs Herzensgespräche EDV für Senioren/Fortgeschrittene Word/Fortgeschrittene Selbstliebe Die heilend Kraft des Trauerns Folklore, Squaredance Den eigenen Weg finden Wintertanzseminar Hypnose plus Weinseminar Familienaufstellung Problematische Beziehungen positiv verändern Feel the Rhythm/Anfänger Wege zu mehr Glück Feel the Rhythm/Fortgeschrittene Info und Anmeldung , info@keb-bad-kreuznach.de Selbsthilfegruppe Trauer-Brücke Die Selbsthilfegruppe ist ein Angebot an Menschen, die in ihrer Trauer nicht alleine sein wollen, die in der sehr schweren Zeit der Trauer um einen lieben Menschen den Austausch und die Begleitung anderer Betroffener suchen, um gemeinsam zu versuchen, die eigene Trauer anzunehmen und Wege in das neue Leben nach einem schweren Verlust zu finden. Die Selbsthilfegruppe Trauer-Brücke trifft sich regelmäßig an Dienstagen in einem 14-tägigen Rhythmus im Begegnungsraum des DRK in der Haydnstraße 15, Bad Kreuznach, die nächsten Termine sind der und der jeweils um 17:00 Uhr. Für Rückfragen zur Trauer-Brücke stehen Ihnen tagsüber zur Verfügung: - Gerlinde Graf, DRK-Kreisverband Bad Kreuznach e.v., Tel.: Lilo Mayer, Ambulanter Hospizdienst im Caritasverband, Tel.: ICW Arbeitsgruppe Bad Kreuznach Fortbildungsveranstaltung Die ICW Arbeitsgruppe Bad Kreuznach lädt am von 18:00 Uhr bis 20:00 Uhr in die Räume der Sozialstation Nahe, Schlesienstraße 8 in Hargesheim ein. Herr Chefarzt Dr. Gunnar Riepe, Gefäßchirurg am Zentrum für Gefäßmedizin und Wundbehandlung im Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein/Boppard referiert zum Thema: Die Wunduhr- ein Ministandard zur Versorgung von Menschen mit chronischen Wunden. Ebenso erfolgt die Themenplanung für das Jahr 2016 und ein Austausch zu aktuellen Themen der Wundversorgung. Ärztepunkte sind beantragt. Die Veranstaltung ist für alle Teilnehmer kostenlos. Wir bitten um Anmeldung bis an sybille.ullrich@t-online.de Neuer Vorbereitungskurs für Ehrenamtliche in der Hospizarbeit Kursstart ist Ende Januar - Vorgespräche mit Interessierten laufen bereits Am 22. Januar 2016 beginnt ein Qualifizierungskurs für freiwillige Begleiterinnen und Begleiter, die entweder im christlich ambulanten Hospizdienst an der Nahe aktiv werden möchten oder im Eugenie Michels Hospiz. An zehn Abenden und vier Wochenend-Veranstaltungen bekommen Interessierte eine Einführung in die Begleitung Sterbender und ihrer Angehörigen. Dabei lernen sie, mit eigenen Grenzen und Ängsten umzugehen, und sie befassen sich mit Fragen rund um Sterben, Abschied, Verlust und Trauer. Die Gesprächsführung mit Betroffenen und Angehörigen sowie theologische und psychologische Fragestellungen in der Begleitung am Lebensende sind weitere Kursinhalte. Eine 20-stündige Hospitation in der stationären Pflege gehört ebenfalls zur Ausbildung. Ehrenamtliche sind in der Hospizarbeit unverzichtbar, denn sie leisten einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Sterbebegleitung, weiß Helga Borlinghaus, Koordinatorin im christlich ambulanten Hospizdienst an der Nahe. Sie ermöglichen vielerorts das Sterben zuhause oder begleiten diesen Weg in einer stationären Einrichtung. Für diese eigenständige und verantwortungsvolle Aufgabe bedürfe es besonders umfassender Vorbereitung und Qualifizierung, so Borlinghaus weiter. Zudem verspricht sie angehenden Ehrenamtlern fachliche Begleitung durch hauptamtliche Fachkräfte. Wer sich in der ambulanten oder stationären Hospizarbeit engagieren möchte, ist herzlich zum Vorgespräch eingeladen. Kontakt: - Christlich ambulanter Hospizdienst an der Nahe: Telefon 0671/ oder -35 oder Handy 0160/ ; - Eugenie Michels Hospiz: Telefon 0671/ Pfälzerwald-Verein Bad Kreuznach 7-Höfe-Tour - Wanderung am Sonntag, den Die 12 km lange 7-Höfe-Tour führt über die für das Nordpfälzer Bergland typischen kleinen Hofsiedlungen und bietet herrliche Panoramablicke zwischen dem Alsenz- und Appeltal Uhr Treffen am Bahnhof Bad Kreuznach. Fahrt mit eigenen PKW`s zum Hengstbacher Hof, Hofstr. 5. Schlussrast ist geplant. Information: Alfons Franke, Tel: Gedenkgottesdienst des christlich ambulanten Hospizdienstes Raum zur Erinnerung an nahestehende Menschen Der christlich ambulante Hospizdienst an der Nahe lädt ein zum diesjährigen Gedenkgottesdienst am Freitag, 6. November, um 18 Uhr in der Kapelle der Pauluskirche in Bad Kreuznach (Kurhausstraße 2). Eingeladen sind all jene, die im vergangenen Jahr als Angehörige oder Freunde einen lieben Menschen verloren haben und in der Zeit des Abschiednehmens von Mitarbeitern des ambulanten Hospizdienstes begleitet wurden. Wer das Gespräch mit dem christlich ambulanten Hospizdienst sucht, hat dazu Gelegenheit unter Telefon 0671/ bzw. -35 oder der Mobilnummer 0160/ Krankenhaus St. Marienwörth Familieninfosonntag am von Uhr Herzliche Einladung an alle Interessierten Wo soll unser Baby zur Welt kommen? Wie sieht ein Kreißsaal von innen aus? Wer kümmert sich um mich nach der Geburt? Diese und viele Fragen mehr beantwortet das Team der Abteilung für Geburtshilfe beim Familieninfotag am Krankenhaus St. Marienwörth. Am Sonntag, , lädt St. Marienwörth alle werdenden Mütter, Väter, Omas, Opas, Geschwister, Tanten und Onkel herzlich ein, sich rund um das Thema Geburt ausführlich beraten zu lassen. Von 14 bis 18 Uhr können Interessierte unter kundiger Führung die Kreißsäle, das Kinderzimmer und die Familienzimmer kennenlernen. Erfahrene Hebammen und Kinderkrankenschwestern beantworten Fragen und geben Tipps und Infos rund um das Thema Geburt. Programm: - Kaffee und Kuchen für die ganze Familie - 14:00-18:00 Uhr: FÜHRUNGEN DURCH KREISSSAAL, KINDERZIMMER & WÖCHNERINNENSTATION - 15:00-17:00 Uhr: Babysmile bietet kostenlose Schwangerenfotografie an - 14:00-17:00 Uhr: Möglichkeit für Paare und Familien, kostenlos den Babybauch zu bemalen - 14:00-16:00 Uhr: Für Geschwisterkinder Quietscheentchen angeln mit kleinem Preis - 14:00-16:00 Uhr: Wie wickele ich mein Geschwisterchen? (für Geschwisterkinder) - 14:00-16:00 Uhr: Trageberatung, Taping in Schwangerschaft und Stillzeit - Informationen zu unseren zahlreichen Kursangeboten für Eltern und Kind Ein Abstecher vom Mantelsonntag in der Innenstadt zum nahegelegenen St. Marienwörth (Mühlenstraße 39, Bad Kreuznach) lohnt sich also auf alle Fälle. Internet-Café Bingerbrück der Evang. Kirchengemeinde Workshop: Smartphone beherrschen - mit Sicherheit Donnerstag, 29. September 2015, 18:30 bis ca. 21:00 Uhr Die aktuellen Smartphones stellen gegenüber Tablet, Notebook und PC das schnelle Informationsmedium der Zukunft dar - inzwischen

26 Seite 26 Amtlicher Teil / Anzeigenteil Freitag, den 23. Oktober 2015 auch für Ältere. So sehr sich die Benutzung von PC und Notebook ähneln, so sehr unterscheiden sich hiervon die Bedienung von Smartphones und auch Tablets! Zwei erfahrene Trainer diskutieren mit den Teilnehmern über spannende Themen: Wie einsteigen, sinnvoll nutzen und auf die eigenen Bedürfnisse einstellen (Startscreen und Menü organisieren, Kontakte pflegen, Statuszeile nutzen etc.), Schutz vor Viren! Schutz vor Verlust von Handy, Geld, Daten. Wie und wo empfehlenswerte Apps herunter laden und installieren. Das Ziel lautet: Die 10 wichtigsten Schritte, um das Smartphone zu beherrschen! Dieses sog. Werkstattgespräch wendet sich an Benutzer von Smartphones und Tablets mit dem Betriebssystem Android! Teilnehmer bringen bitte ihr Smartphone oder Tablet (Akku geladen!) und das Ladegerät samt passendem Kabel mit. Die Teilnehmerzahl ist auf 8 Personen begrenzt. Weitere Termine auf Anfrage. Info und Anmeldung (erforderlich!) direkt beim Trainer Hans-Edgar Gombert, Tel (priv.) oder per an i-cafe.gom@bingerbrueck-evangelisch.de Katholische Familienbildungsstätte Bad Kreuznach Einladung zur Ausstellung der Malgruppen der Caritas-Familienbildungsstätte Die offenen Gruppen Mittwochs-Maler und Mal-Werkstatt unter ihren Leiterinnen bzw. Ansprechpartnerinnen Irene Otto, Brigitte von Brauck sowie Ingrid Bürner haben sich in den vergangenen Wochen intensiv mit dem Thema Frieden künstlerisch auseinandergesetzt. Es wurden eine ganze Reihe beeindruckender Gemälde in verschiedenen Techniken und Collagen geschaffen, die im Café Kleeblatt, dem Offenen Treff des Mehrgenerationenhauses, Bahnstraße 26, gezeigt werden. Zur Vernissage am Donnerstag, 19. November, sind alle Interessierten jeden Alters herzlich eingeladen. Die Friedenssinger, ein offener, spirituell orientierter Singkreis, wird einen musikalischen Rahmen setzen. Die Welt der Klänge erleben Ein Abend, an dem Jede und Jeder ausprobieren kann, was es mit Klangschalen auf sich hat. Es gibt zu fühlen, zu spüren, zu hören oder lauschen: Klangschalen führen auf verschiedenen Wegen zur Tiefenentspannung. Die Teilnehmer/innen dürfen kleine und große Klangschalen sowie Gong und Shanti ausprobieren. Zusätzlich gibt es jede Menge Informationen rund um das Thema Klänge und einen kleinen Ausflug in die Welt der Wasserforscher Emoto und Lauterwasser, bevor der Abend mit einer geführten Meditation zum Genießen endet. Leitung: Anette Rump, zertifizierte Entspannungspädagogin; Termin: Samstag, 21. November, Uhr; Ort: Caritas- Familienbildungsstätte, Bahnstraße 26. Eine Anmeldung bis spätestens 11. November unter der Rufnummer 0671/ oder über ist erforderlich. Schlafapnoe Selbsthilfegruppe Bad Kreuznach u. Umgebung e.v. Donnerstag, 05. November, 18 Uhr Herr Dr. Heiko Rodenwaldt, Praxisgemeinschaft für Sprach-und Ergotheraphie, hält ein Referat zum Thema: Der Schlaganfall und seine Folgen im Krankenhaus St.Marienwörth, Cafeteria-Seniorentisch. Der Eintritt ist frei, Nichtmitglieder sind herzlich willkommen! Studientag Frauen stärken - Gewalt überwinden Die kfd im Dekanat Bad Kreuznach bietet in Kooperation mit dem AK Gewalt im Diözesanverband Trier einen Studientag zum Thema Frauen stärken - Gewalt überwinden an. Der Studientag findet statt am Freitag, 27. November, von 14:00-18:00 Uhr in den Räumen der KEB Bad Kreuznach (Bahnstr. 26, KH). Anmeldung sowie weitere Informationen erteilt Ingrid Altmaier ( , ialtm-wh@t-online.de). Anmeldeschluss ist der Die Teilnahme am Studientag ist kostenlos. Ihr Schornsteinfeger informiert Vorankündigung zur Abgasmessung Zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen und zur Einsparung von Energie wird eine jährlich wiederkehrende Abgasmessung an Ihrer Heizungsanlage durch Ihren Schornsteinfeger durchgeführt. In der Gemeinde Laubenheim wird die Messung voraussichtlich ab dem durchgeführt. Für eine genaue Terminabsprache können Sie sich gerne mit mir in Verbindung setzen. Tel.: 06761/ Ihr Schornsteinfegermeister Axel Herrmann Heidi Conrad geb. Flach * Anspruchslos war dein Leben, treu und fleißig deine Hand, Friede sei dir nun gegeben, ruhe sanft und habe Dank. Mit dem Gefühl tiefer Dankbarkeit für all das, was sie uns in all den Jahren war und gab, nehmen wir in Liebe Abschied. In stiller Trauer Andreas, David, Tobias und Marianne sowie alle Angehörigen Langenlonsheim, Untere Grabenstr. 21 Die Trauerfeier mit Urnenbeisetzung findet am Freitag, den 23. Oktober 2015 um Uhr von der Friedhofskapelle aus statt. Das einzig Wichtige im Leben sind die Spuren der Liebe, die wir hinterlassen, wenn wir weggehen. Albert Schweitzer Gemeinsam schwere Wege gehen Bestattungsinstitut Kadisch / Nachf. L. KRON Tel / Ansprechpartner: Familie Stallmann Tel /2997 Traueranzeigen aufgeben: per anzeigen@wittich-hoehr.de per Telefon: per Telefax: online buchen und gestalten: azweb.wittich.de oder wenden Sie sich direkt an Ihr Bestattungsunternehmen

27 Freitag, den 23. Oktober 2015 Anzeigenteil am 30. Okt 15. Anzeige Weltspartag Seite 27 Weltspartag: Zum Sparbuch gibt es attraktive Alternativen Seit mittlerweile über 90 Jahren bringen Kinder am Weltspartag ihr gefülltes Sparschwein zur Bank oder Sparkasse. Der Eifer wird mit kleinen Werbegeschenken belohnt - längst nicht mehr mit Zinsen. Denn speziell die Sparbuchzinsen, aber auch die Zinsen für viele andere Anlageprodukte sind derzeit so kümmerlich, dass sie nicht einmal die Inflationsrate auffangen. So wird das Vermögen oft von Tag zu Tag weniger. Darüber muss sich aber niemand ärgern, es gibt heute deutlich attraktivere Anlageoptionen als Sparbuch und Co. Das gilt vor allem für den grünen und nachhaltigen Kapitalmarkt. Um heute ökonomisch und ökologisch sinnvoll sein Geld anzulegen, favorisieren wir Sachwertanlagen. Natürlich muss man sich damit intensiv beschäftigen, um für sich die richtige Anlageentscheidung zu treffen. Aber - es lohnt sich, erklärt UDI-Geschäftsführer Georg Hetz. UDI hat sich bereits seit 1998 auf umweltfreundliche Geldanlagen im heutigen Wachstumsmarkt der erneuerbaren Energieerzeugung spezialisiert. Nach Bankenkrise und Niedrigzinsphase liegen kurzfristige und flexible Investments im Trend. Natürlich gibt es hier genau wie bei Aktien und anderen Anlageformen auch Risiken und Unwägbarkeiten, so Hetz. Schließlich sei es illusorisch zu glauben, dass ein Finanzprodukt alle Anlegerwünsche in sich vereinen könnte. Wer hohe Renditen wolle, müsse Abstriche bei der Sicherheit und der Verfügbarkeit machen. Wenn jemand dagegen sein Geld ständig verfügbar haben möchte und großen Wert auf Sicherheit lege, müsse er sich mit niedrigedjd ren Zinsen begnügen. Foto: djd/udi Sparen ermöglicht ein sanftes Ruhekissen. Sparbuch liegt vorn Bestandsaufnahme zur finanziellen Situation Spare in der Zeit, so hast du in der Not! Das alte deutsche Sprichwort drückt mehr oder weniger das aus, was in jedem Jahr der Weltspartag sagen will. Der soll nämlich auf die Bedeutung des Sparens aufmerksam machen und den Spargedanken fördern. Der Weltspartag findet mittlerweile zum 91. Mal statt - wie immer am 30. Oktober. Zurückzuführen ist der Weltspartag auf den 1. Internationalen Sparkassenkongress (Weltvereinigung der Sparkassen) im Oktober 1924 in Mailand. Damals führten ihn die daran teilnehmenden Vertreter aus 29 Ländern ein, um den Gedanken des Sparens weltweit im Bewusstsein zu halten und auf die Bedeutung für die Volkswirtschaft und den Einzelnen hinzuweisen. Anlässlich des Weltspartags verteilen Banken und Sparkassen Werbegeschenke an die Sparer vor allen Dingen Kinder - in Form von Kuscheltieren, Spielen oder Büchern. Im Rahmen des Weltspartags erscheint jährlich das Vermögensbarometer. Diese Studie ist eine Bestandsaufnahme zur finanziellen Situation der Deutschen. Auftraggeber ist der Deutsche Sparkassen- und Giroverband. Deutschland ist ein Sparerland vier von fünf Bundesbürgern legen regelmäßig Geld zurück. Das ergab eine repräsentative Umfrage von comdirect zum Sparverhalten der Deutschen. Die beliebteste Geldanlage der Deutschen ist demnach das Spar- Foto: djd/udi konto, 54 Prozent der Sparer haben eins. Ebenso viele Befragte (56 Prozent) lassen ihre Ersparnisse ganz oder teilweise auf dem Girokonto und jeder Vierte bewahrt sein Geld zuhause in der Schublade auf.

28 Seite 28 Anzeigenteil Freitag, den 23. Oktober 2015 Anzeige Zeit der Stille Die Trauerbegleitung Grabmale Norbert Kaszuba Bildhauer u. Steinmetzmeister Inh. Christian Kaszuba Blumen ein Zeichen des Lebens an dem Ort, der der Ehrung der Toten dient. Jeder Trauerweg ist nicht nur einzigartig, sondern etwas sehr individuelles und persönliches. Diesen Weg muss der Trauernde aber nicht alleine gehen. Trauerbegleiter/innen gehen Wege mit, helfen, sie zu finden, suchen gemeinsam mit Trauernden Trittsteine, Geländer, Kraftquellen, Ressourcen und Ziele. Dabei möchte und kann dietrauerbegleitung dem hinterbliebenen Menschen seine Trauer nicht abnehmen, aber ihn darin stärken, seine Trauer zu leben und Kräfte für ein Weiterleben zu entdecken. Trauerbegleitung ist keine Therapie, weil es nichts zu therapieren gibt, denn Trauer ist eine natürliche und notwendige Reaktion auf Verluste. Manchmal mangelt es auch vielleicht einfach an einem stützenden sozialen Netzwerk, eventuell fühlen sich Betroffene zu alleine mit ihrer Trauer? Dann kann eine Unterstützung durch eine professionelle Begleitung gut tun und helfen, den eigenen Lebensweg weiter zu gehen und den Verlust Stück für Stück in das Leben, in die Biographie zu integrieren. Geleitete Trauergruppen werden von vielen Betroffenen als sehr hilfreich erlebt, da sie erfahren, dass es andere Menschen in ähnlichen Situationen gibt. Ein Austausch wird oft als bereichernd und stützend erfahren. Friedhofsgärtner kümmern sich dauerhaft um Grabstätten Gräber werden liebevoll für den Herbst geschmückt, Kerzen tauchen den Ort der Erinnerung in eine stimmungsvolle Atmosphäre. Dieses Bild bietet sich vor den Totengedenktagen vielen Friedhofsbesuchern. Für diejenigen, die sich nicht selbst um das Grab eines lieben Verstorbenen kümmern können, bietet der örtliche Friedhofsgärtner die Dauergrabpflege an. Sie kann über die gesamte Ruhezeit der Grabstätte abgeschlossen werden, die Leistungen können individuell festgelegt werden. Der Betrag für die vereinbarte Dauer wird an eine Dauergrabpflegeeinrichtung überwiesen, die das Geld treuhänderisch verwaltet und die Leistungen des Friedhofsgärtners überprüft. Die Dauergrabpflege als Direkt- oder Vorsorgeleistung wird über eine der 19 deutschen Friedhofsgärtner-Genossenschaften und Treuhandstellen abgeschlossen. Diese Einrichtungen sind kompetente Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Vorsorge für Beerdigung, Grabgestaltung und Grabpflege. Sie stehen für Sicherheit und Seriosität und genießen seit Jahrzehnten das Vertrauen der Kunden. Das anvertraute Geld wird von der Treuhandstelle angelegt, die auch die Qualität der Grabpflege prüft: Jahr für Jahr suchen in ihrem Auftrag Grabkontrolleure bundesweit mehr als Gräber auf, um sicherzustellen, dass die Dienstleistungen fachgerecht und wie vereinbart ausgeführt werden. Eine Information von djd/ Grabschmuck zu jedem Anlass. Grabgestaltung nach Ihren Wünschen Windesheim Im Setzling Tel / 3 11 Mo. Fr / , Sa Uhr Foto: djd/aeternitas Die Wahl des richtigen Bestatters Auf der Suche nach einem Bestatter sind Hinterbliebene häufig ratlos, wie sie den passenden Anbieter finden können. Oft wird der Fehler gemacht, übereilt den erstbesten oder sich für den billigsten Bestatter zu entscheiden. Nach der Bestattung sind sie enttäuscht. Sie fühlen sich schlecht beraten, der Ablauf entsprach nicht den Wünschen oder der Preis liegt weit über dem, was sie erwartet haben. Doch bei einer Bestattung sind Umtausch oder Nachbesserungen naturgemäß ausgeschlossen. Für Angehörige ist es daher ratsam, sich vor der Beauftragung einer Bestattung genau zu informieren und Bestatter zu vergleichen. Dazu rät auch die Stiftung Warentest: Preisvergleiche lohnen sich. Bei aller Trauer und Wertschätzung für den Verstor- benen: Preisvergleiche sind nicht pietätlos. Im Gegenteil. Gerade weil Trauer und Erschöpfung die Urteilskraft beeinträchtigen, sollte man aufmerksam die Angebote prüfen. Kriterien für einen guten Bestatter: Informiert der Bestatter kostenlos über seine Leistungen und Preise? Erfolgt eine ausführliche Beratung? Wird ein Kostenvoranschlag erstellt? Ist der Kostenvoranschlag nach Einzelleistungen aufgeschlüsselt? Sind alle nötigen Leistungen enthalten, wie z. B. Überführung, hygienische Versorgung des Leichnams, Sarg bzw. Sarg und Urne, Formalitäten, eventuell Trauerfeier) Lässt der Bestatter nach der Beratung genügend Bedenkzeit? &

29 Anzeigenteil Seite 29 des Gedenkens Anzeige & Freitag, den 23. Oktober 2015 Der Trauer Ausdruck verleihen Der flackernde Schein einer Kerze gilt als Symbol des ewigen Lebens. Ihr warmes Licht berührt uns, wo immer wir es sehen. Vor allem an Gedenktagen wie Allerheiligen, Allerseelen oder Totensonntag ist es eine tröstende Tradition, ein Licht als Erinnerung an verstorbene Menschen zu entzünden. Nicht jeder Hinterbliebene wählt die letzte Ruhestätte, um sich zu erinnern und innezuhalten. Oft hat ein besonderer Platz im Garten oder in der Natur eine viel größere Bedeutung für die gemeinsame Zeit. Durch das Entzünden eines Grablichtes wird er zum individuellen Ort des Gedenkens. Auch das Grablicht selbst soll dann so persönlich wie möglich gestaltet sein. Besonders schön und ausdrucksstark sind Effektlichte aus Glas. Die zeitlosen Designs in klassischem Rot oder modernem Blau sind in unterschiedlichen Motiven im Einzelhandel erhältlich und erzeugen einen warmen Farb- und Leuchteffekt. Eine Information von Foto: djd/bolsius Zuschlag zur Witwenrente Witwen erhalten zu ihrer Witwenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung einen Zuschlag, wenn sie Kinder erzogen haben. Das gilt allerdings nur für Renten nach neuem Recht ab 2002, die in Höhe von 55 % der Rente des Verstorbenen gezahlt werden. Die Witwen bekommen den Zuschlag, wenn in ihrem Versicherungskonto die Erziehung von Kindern (die nicht Kinder des Verstorbenen sein müssen) in deren ersten drei Lebensjahren als Berücksichtigungszeit dokumentiert ist. Das erste Kind steigert die Rente um 56 EUR/West (49 EUR/Ost), jedes weitere um 28 Euro/West (24 EUR/Ost). Damit der Zuschlag gezahlt werden kann, muss die Witwe die Kindererziehung bei Stellung des Witwenrentenantrags geltend machen. Auch Witwer können unter den genannten Voraussetzungen den Zuschlag erhalten! Eine Information von Adam Bestattungen Seit drei Generationen Erd- und Feuerbestattungen See Ruheforst Wiese anonym Individuell und würdevoll Oliver Adam Warmsrother Grund Stromberg Telefon mobil Der Sinn einer Bankvollmacht Der Tod eines Menschen trifft oft unerwartet und plötzlich ein. Zu den emotionalen Belastungen können da für eine Bestattung innerhalb kurzer Zeit aufgekommen werden muss auch finanzielle Probleme für die Angehörigen entstehen. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn Hinterbliebene bis zum Tod in finanzieller Abhängigkeit von der verstorbe- nen Person gestanden haben. Zusätzlich können die Konten des Verstorbenen von den Banken gesperrt werden. Dies tritt häufig dann ein, falls die Erbfolge der Angehörigen geklärt werden muss. Damit nach dem Tod die Konten von Angehörigen genutzt werden können, empfiehlt es sich schon zu Lebzeiten eine Bankvollmacht einzuräumen. Individuelle Trauerfloristik persönlicher Grabschmuck handgefertigte Blumengestecke kompetente Beratung zuverlässige Grabpflege fachmännische Gestaltung Für ein würdiges Andenken. Naheweinstr. 90a Guldental Marktplatz 7 Stromberg unsere neue kostenfreie Telefonnummer... immer für Sie erreichbar

30 Seite 30 Anzeigenteil Freitag, den 23. Oktober 2015 Kleinanzeigen Rubrik gilt nur für Kleinanzeigen. Gilt nicht für Familienanzeigen ab 9,50 (z.b. Danksagungen, Grüße usw.). IMMOBILIENMARKT Schöneberg/KH, Wohnung, 170 qm, Bj. 97, Terr. 45 qm überdacht, Garten, 2Bä., Garage, Kachelofen, 950 o KM +100 o Umlagen +KT, ab zu verm. Tel.: 0152/ VERMIETUNG Whg. an ruhige Mieter ab zu verm., 70 qm, 3Zi., Kü., Bad, Balkon, Garage u. Kellerraum, Whg. = 430 o, Garage 30 o,nbk 85 o montl./kaution 2Monatsmieten. Tel.: 06704/1416 KFZ-MARKT Top-Opel-Zafira "Comfort" aus 1. Hd., 7-Sitzer, 92 kw, grüne Plak., Mod (09/01), TÜV/AU 08/2016, 141 Tkm, Klima, Alu, ABS, ZV, efh, silb.-met., top gepfl., o. Tel.: 0171/ Rover-75 "Celeste" Diesel, aus 1. Hd., Lim. 4-trg., 85 kw, Euro 3, Bj. 2002, TÜV/AU 2/2017, 147 Tkm, Vollausst. (Leder beige), grünmet., gepfl. Fzg., o. Tel.: 0171/ Z.E Auto-Export, Achtung Barzahlung! Ankauf PKW/LKW/Busse/Geländewagen/Stapler, zu höchsten Preisen, aller Art, in jedem Zust., so- fort Bargeld. Tel.: 0261/ , 0172/ auch WE Top Mercedes-300E/W124-Automatik aus 2. Hd., Bj. 87, in sehr gutem Zustand, TÜV/AU 01/2017, 209 Tkm, SD, ZV, Alu, M+S, weiß, äußerst gepfl., o.tel.: 0171/ Top Renault Twingo "Liberty", 43 kw, gr. Pl., Bj. 2005, TÜV/AU neu, 107 Tkm, gr. Faltdach, ZV, Stereo, dun- kelrotmet., gepfl. Fzg., o. Tel.: 0171/ Top-Ford-Focus "Futura" aus 1. Hd., 5-trg., 74 kw, grüne Plak., Bj. 2001, TÜV/AU 09/2016, nur 104 Tkm, Klima, ABS, ZV, efh, dkl.-blau, top gepfl., o.tel.: 0171/ Top Peugeot 306 Cabrio, "Pininfarina", 89 kw, gr. Pl., Bj. 95, TÜV/AU 5/ 2017, original 156 Tkm, el. Dach, efh, ZV, Alu, Stereo, türkismet., top gepfl., o.tel.: 0171/ Top Fiat Barchetta "Adria" aus 2. Hd., 2-Sitzer Cabrio, 86 kw, gr. Plak., 125 Tkm, Bj. 2005, TÜV/AU neu, Klima, Alu, Stereo, blaumet., im super gepflegtem Zustand, o. Tel.: 0171/ Top Mercedes C180 "Elegance" aus 2. Hd., 90 kw, gr. Plak., Bj. 95/96, TÜV/AU neu, 215 Tkm, AHK, esp, efh, ABS, ZV, Alu, M+S, silbermet., top gepfl., o. Tel.: 0171/ Audi-A4-Lim., 74 kw, gr. Pl., Mod. 99 (11/98), TÜV 10/2015, 260 Tkm, läuft gut, Wasserpumpe defekt, Klima, ZV, Alu, ABS, schwarz, ohne Rost, 590 o.tel.: 0171/ Neuw. Alfa Romeo-147 "Fhate" aus 1. Hd., 77 kw, Euro 4, 5trg., BJ 04, TÜV/AU 3/17, Orig. 61 Tkm! Scheckh.-gepfl., Vollausst. (Leder hellbraun), Platinmet., 8-f.-b. auf Alu, o.tel.: 0171/ Kaufe KFZ aller Art!!! Unfall, defekt, zahle über Restw., kostenl. Autoverschr. u. Abh. Tel.: 0671/ a. W.E. Achtung Höchstpreise! Kaufe Pkw, Lkw, Baumaschinen und Traktoren in jedem Zustand, sof. Bargeld. Tel.: 02626/1341, 0178/ Kaufe alle PKW, Unfall und Motorsch., mit/ohne TÜV. Bis 22 Uhr erreichbar, Tel.: 0671/ od. 0171/ Kurz vor dem Annahmeschluss laufen bei uns die Leitungen heiß. Geben Sie Ihre Anzeige rechtzeitig vor dem Annahmeschluss auf. Bitte beachten Sie beim Ausfüllen dieses Bestellscheins, dass hinter jedem Wort und hinter jedem Satzzeichen ein Kästchen als Zwischenraum freibleiben muss. Kürzungen behält sich der Verlag vor. Annahmeschluss ist jeweils Uhr des angegebenen Wochentages. bis 108 Zeichen 9,50 inkl. MwSt. bis 189 Zeichen 16,50 inkl. MwSt. Hiermit bestelle ich unter Zugrundelegung der geltenden AGB, anzusehen in der Ausgabe Langenlonsheim (AS = Di.) die obige Kleinanzeige. Und zusätzlich in: Rhein-Nahe (AS Fr. der Vorw.) Bad Kreuznach (AS Di.) Rüdesheim (AS Mo.) (je weitere Ausgabe 4,75 bis 108 Zeichen oder 8,25 bis 189 Zeichen) Zusätzliche Optionen: GerahmteKleinanzeige 3 pro Ausgabe SEPA-Lastschrift-Mandat Gläubiger-ID: DE Ich/wir ermächtige/n die Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, eine einmalige Zahlung in Höhe des aus obigem Auftrag resultierenden Gesamtbetrags von meinem/unserem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein/weisen wir unser Kreditinstitut an, die von Verlag + Druck LINUS WITTICH KG auf mein/unser Konto gezogene Lastschrift einzulösen. Die Mandatsreferenz wird separat mitgeteilt. Hinweis: Ichkann/wir können innerhalb vonachtwochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem/unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Name/Vorname: Straße/Nr: PLZ/Ort: Datum/Unterschrift: Telefon: Kreditinstitut: Rechnung per Mail an: Telefonisch aufgeben: 02624/911-0oder online buchen: IBAN: DE Kleiner Preis. Große Wirkung. Eilige Anzeigen per aufgeben: anzeigen@wittich-hoehr.de BEILAGENHINWEIS Einem Teil dieser Ausgabe liegt eine Beilageder Firma Joachim Ströhlein bei. WIR BITTEN UNSERE LESER UM BEACHTUNG. Beilagenhinweis Unsere dieswöchige Ausgabe enthält eine Voll-/Teilbeilage "Mehr fürs geld" der Fa. NORMA. Wir bitten unsere Leser um beachtung! Chiffre 6,50 bei Zusendung Coupon senden an: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, Postfach1451, 56195Höhr-Grenzhausenoder per Fax: 02624/

31 Freitag, den 23. Oktober 2015 Anzeigenteil Seite 31 LOHNMOST Früchte der Heimat Fruchtkelterei Merg Lindenstraße Gebroth Wir pressen Ihr Obst ab bitte nur vollreifes und gesundes Obst 100 kg Äpfel = 60 Fl. Saft ab 0,65 je Fl. Annahmezeiten Montag bis Samstag Uhr Gutschein Bei Anlieferung von Obst erhalten Sie mit diesem Gutschein 1 Glas frischen Apfelmost und 1 Fruchtsaft-Glas GRATIS Baugrundstück gesucht Sie überlegen, ein Baugrundstück ab 850 qm in Langenlohnsheim und Umgebung zu verkaufen? Dann würden wir uns über eine Zuschrift freuen. Zuschriften bitte unter Chiffre-Nr an Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, Postfach 1451, Höhr-Grenzhausen. KfW-Förderung: Neuerungen auf einen Blick Das Hausbau-Förderprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist einfach erklärt: Je energieeffizienter das Gebäude, desto höher der Förderbeitrag. An diesem Prinzip ändert sich auch 2016 nichts - allerdings werden die Standards spürbar angehoben. In einer Übersicht hat der Leichtbeton-Hersteller KLB-Klimaleichtblock die wichtigsten Neuerungen zusammengefasst: Der Förderstandard KfW-Effizienzhaus 70 läuft aus. Die Förderstandards KfW-Effizienzhaus 55 und KfW-Effizienzhaus 40 bleiben erhalten. Immobilienfinanzierung: Blick über den Tellerrand Wenn auch die Hypothekenzinsen derzeit sehr niedrig sind, lohnt sich ein Blick über den Tellerrand und die Frage: Wie teuer wird eine Anschlussfinanzierung, wenn eines Tages die vereinbarte Zinsbindung ausläuft? Bei den derzeitigen Konditionen besteht zwischen einer langen und einer noch längeren Laufzeit nur ein geringer Unterschied. Der Vorteil bei langen Laufzeiten: Der Darlehensnehmer sichert sich den niedrigen Zinssatz von heute über viele Jahre. Außerdem ist gesetzlich verankert, dass Darlehensnehmer mit längeren Laufzeiten als zehn Jahren ohne Entschädigungszahlungen aus dem Vertrag ausstei- Ein vereinfachtes Nachweisverfahren für das KfW-Effizienzhaus 55 wird eingeführt. Der neue Förderstandard KfWEffizienzhaus 40 Plus kommt hinzu. Der maximale Förderkreditbetrag steigt auf Euro. Der Förderhöchstbetrag je Wohneinheit wird auf Euro erhöht. Neu eingeführt wird eine 20-jährige Zinsbindungsvariante für 20- und 30-jährige Kreditlaufzeiten.Unter der-hausinspektor. de gibt es eine Checkliste. djd gen dürfen. Die Bank ist jedoch an den Zinssatz über die festgelegte Laufzeit gebunden. Vorteil: Der Darlehensnehmer kann nach zehn Jahren entscheiden, ob er den Vertrag bis zur vereinbarten Fälligkeit weiterlaufen lässt oder kündigt und sich ein neues, günstigeres Darlehen sucht. Banken sind verpflichtet, ihren Kunden drei Monate vor Ende der Zinsbindung ein neues Angebot zu unterbreiten. Darauf sollte man aber nicht warten. Besser ist es, sich spätestens zwölf Monate vor Ablauf der Zinsbindung Finanzierungsangebote bei mehreren Banken einzuholen und diese intensiv zu vergleichen. Kaufen Verkaufen Vermietung Mietgesuche

32 Seite 32 Anzeigenteil Freitag, den 23. Oktober 2015 Urlaub in idyllischer Natur im Herbst oder zu Weihnachten & Silvester Malchow Stadthafen direkt am See Ferienpark Lenz am Plauer See Ferienwohnungen und Ferienhäuser im Herzen der Mecklenburgischen Seenplatte Tel.: Geschäftsanzeigen online buchen: Registrieren Sie sich jetzt unter meinwittich bei i nformation für unsere leser und Inserenten anzeigen- redaktions- annahmeschluss annahmeschluss beim Verlag bei der Verwaltung Montag, 9.00 Uhr Donnerstag, Uhr Bei Feiertagsvorverlegung einen Werktag früher Bei Feiertagsvorverlegung einen Werktag früher Privat- und Familienanzeigen nehmen entgegen: langenlonsheim: Fortuna s Lädchen, Herr Haubrich, Naheweinstraße 154, Langenlonsheim Telefon / , Fax: / Zeit sparen Familienanzeigen ONLINE BUCHEN: Ihre ansprechpartner für Geschäftsanzeigen und Prospektverteilung Sie erreichen uns von Mo.-Fr. von uhr Telefon-Nr /911- Anzeigen-Annahme Geschäftsanzeigen Tel. 205 Anzeigen-Annahme Geschäftsanzeigen Tel. 123 Anzeigen-Annahme Geschäftsanzeigen Fax 115 GebietsAnzeigen-Annahme Familienanzeigen Tel. 110 verkaufsleiterin Anzeigen-Annahme Familienanzeigen Fax 115 Jutta Annahme private Kleinanzeigen Tel. 111 krollmann Annahme private Kleinanzeigen Fax 125 Rechnungserstellung Tel. 211 Rechnungserstellung Fax / Redaktionelle Beiträge Tel. 191 j.krollmann@wittich-hoehr.de Zustellung Tel. 143, 144 od. 156 Zustellung Fax 145 Verkaufs- Innendienst Stephanie Mohn / FTP-Übertragung: Auf Anfrage Dateiformat: EPS, TIF, JPEG, PDF. Bei offenen Dateien bitte Schriften und Bilder einbetten. -adressen: Anzeigenannahme: anzeigen@wittich-hoehr.de Rechnungswesen: buchhaltung@wittich-hoehr.de Redaktion: langenlonsheim@wittich-hoehr.de Zustellung: zustellung@wittich-hoehr.de Postanschrift: Verlag+Druck LINUs WITTIcH KG Rheinstraße Höhr-Grenzhausen Postfach Höhr-Grenzhausen Verlag + Druck linus WITTIcH Heimat- und Bürgerzeitungen

33 Freitag, den 23. Oktober 2015 Anzeigenteil Seite 33 Erfolg Bildung Beruf Zukunft Stellen Anzeigenannahme Auf eigenen Füßen stehen Der Trend zur beruflichen Selbständigkeit hält in Deutschland an. Einer Befragung zufolge steht der Sprung in die Selbständigkeit auf der Wunschliste gar an 1. Stelle ( Beruf und Karriere 2015 Wenn Geld keine Rolle spielt/ Bevölkerungsbefragung der KreditPlusbank AG). Gründe dafür gibt es viele: Frauen beispielsweise wollen am liebsten selbstbestimmt und flexibel arbeiten, um den Spagat zwischen Job und Fa- milie zu schaffen und um idealerweise mehr zu verdienen. Eine Selbständigkeit ist allerdings mit Risiken behaftet; zahlreiche Gründer scheitern frühzeitig. Deutlich besser gerüstet sind diejenigen, die neben einer erfolgsversprechenden Geschäftsidee als solide Kalkulationsvorlage einen ausgearbeiteten Finanzierungsplan vorweisen können sowie über entsprechende Mittel verfügen / KB Container NL Rheinland-Pfalz Binger Straße Langenlonsheim Als Hersteller von Raumsystemen bauen wir Kindergärten, Schulen und Bürogebäude. Um der steigenden Nachfrage gerecht werden zu können, suchen wir eine/n Vorarbeiter/in Sanitär Vorarbeiter/in Elektro Vorarbeiter/in Containermontage Bodenleger/in Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte per an: bewerbung@kb-container.de. Zukunftsorientiert um altersgerechtes beziehungsweise generationenübergreifendes Bauen und um effizientes Heizen. Wie in kaum einem anderen Job wartet eine Kombination spannender Herausforderungen auf Berufseinsteiger mit technischem, handwerklichem und planerischem Geschick: moderne Techniken, erneuerbare Energien, Design und Ergonomie sowie die Schaffung von Wohnund Lebensqualität. Berufe mit Zukunft: Auf kaum eine Branche trifft dieses Schlagwort so zu wie auf die Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik - also auf das sogenannte SHK-Handwerk. Denn gleich zwei Megathemen werden diesen Wirtschaftszweig mit seinen etwa Betrieben und über Beschäftigten in den nächsten Jahrzehnten buchstäblich auf Trab halten: Energie und Demografie. Letztlich geht es Elli's Kräutergarten Feine Kräuter und Früchte aus Großmutter s Küche Kräuterwanderungen, Tee, Essig, Öl, Likör, selbstgemachte Marmeladen Meine Produkte erhalten Sie in meinem Internetshop, im Gulina in Guldental, im Nahelädchen in Bad Kreuznach am Salzmarkt oder bei mir zu Hause (Öffnungszeiten nach Vereinbarung). Elli's Kräutergarten Elvira Möhrke, Ecker Schloss 17, Windesheim, Tel.: 06707/1320 Urlaub im Rotweinparadies Ahrtal Ferienwohnung Himmelchen im romantischen Ahrweiler Schön eingerichtete Ferienwohnung (****) in Ahrweiler für 2 4 Personen, direkt am Ahr-Rad-Wanderweg und 10 Gehminuten zum mittelalterlichen Stadtkern, ab 45, pro Tag. Tel / h.pacyna@web.de Wenn es ums Geld geht Bei Geld hört die Freundschaft auf, sagt ein Sprichwort. Ob es daran liegt, dass es vielen Bewerbern schwerfällt, den eigenen Marktwert über das Gehalt richtig einzuschätzen? Ob und in welcher Höhe die Gehaltsvorstellung in der Bewerbung anzugeben ist, ist dabei eine häufig gestellte Frage. Wird die Angabe der Gehaltsvorstellung in einer Stellenanzeige ausdrücklich gewünscht, sollte man diese in der Bewerbung auch nennen. Sonst besteht die Gefahr, dass die Bewerbung wegen fehlender Angaben bereits frühzeitig aussortiert wird. Wird die Angabe der Gehaltsvorstellung in der Stellenanzeige nicht ausdrücklich gewünscht, kann der Bewerber selbst entscheiden, ob er diese nennen möchte.

34 Seite 34 Anzeigenteil Freitag, den 23. Oktober 2015 Anzeige BAUEN > WOHNEN > LEBEN HAUS DER SICHERHEIT SCHLÜSSELDIENST Tel.: 06721/ NEUE ADRESSE: Kapuzinerstr. 18, Bingen Flexibel sein und die Heizkosten senken Bei einer Modernisierung des Heizungssystems kann man in Abhängigkeit vom Gebäudezustand und der eingesetzten Heiztechnik sowie unter Einbindung regenerativer Energien bis zu 30 Prozent Energie einsparen. Im Zusammenspiel mit den aktuell relativ niedrigen Energiekosten etwa für Öl und Gas lassen sich somit die Heizkosten spürbar senken. Auch für das Gelingen der viel beschworenen Energiewende ist es unverzichtbar, den Bereich der Raumwärme und Warmwasserbereitung in Gebäuden technisch auf den neuesten Stand zu bringen. Moderne Heizungs-, Ofen- und Schornsteinsysteme haben dabei gegenüber langfristigen Wärmelieferverträgen zentraler Wärmenetze wie zum Beispiel Nah- und Fernwärme den Vorteil, dass Hausbesitzer und Bauherren völlig unabhängig und individuell entscheiden können. Wer seine Heizungslösung effizient modernisieren und dabei flexibel und unabhängig bleiben will, sollte allerdings sehr gut Bescheid wissen - leichter gesagt als getan bei dem Übermaß an Informationen im Web. Alles Wissenswerte für Bauherren und Hauseigentümer sowie Hinweise auf die aktuellen staatlichen Fördermittel hat beispielsweise die Allianz Freie Wärme auf kompakte und leicht verständliche Weise zusammengestellt Zusammengefasst gibt es die Informationen etwa beim Verbraucherportal Ratgeberzentrale.de unter und unter djd Effizient spülen Moderne Spülmaschinen brauchen 40 Prozent weniger Wasser als zehn Jahre alte Modelle. Nur wer sehr sparsam per Hand spült, verbraucht weniger Wasser. Meistens reichen zudem 50 Grad zum Spülen aus. Daher ist es sinnvoll, ab einem gewissen Alter der Spülmaschine über den Erwerb eines neueren Modells nachzudenken. Foto: djd Durchfluss begrenzen Wasser lässt sich ganz einfach mit einem Durchflussbegrenzer für die Dusche sparen. Der Begrenzer kann nachträglich zwischen Empfehlungen der Polizei Speichern Sie die Notrufnummer der Polizei 110 oder 112 in ihr Telefon Eigentumsverzeichnis anlegen Bewahren Sie Sparbücher und Losungswörter getrennt auf Verwenden Sie bei Abwesenheit in den Abendstunden Zeitschaltuhren Sichern Sie Terrassentüren mittels Rollbalken oder Außenjalousien Installieren Sie Bewegungsmelder mit ausreichender Außenbeleuchtung Duschschlauch und Brausekopf eingeschraubt werden und vermindert dann automatisch die abgegebene Wassermenge. Sorgen Sie am besten dafür, dass in der Zeit Ihrer Abwesenheit Ihr Postkasten regelmäßig entleert wird. Überlegen Sie die Installation einer Alarmanlage Nutzen Sie die Möglichkeit einer kompetenten, individuellen und kostenlosen Beratung von geschulten Präventionsbeamten und Präventionsbeamten zum Thema Eigentumsprävention Nachbarschaftshilfe kann Einbruchsdelikten vorbeugen.

35 Freitag, den 23. Oktober 2015 Anzeigenteil Seite 35 Anzeige Mehr Einbrüche Ein Einbruch in den eigenen vier Wänden bedeutet für viele Menschen, ob jung oder alt, einen großen Schock. Dabei machen den Betroffenen die Verletzung der Privatsphäre, das verloren gegangene Sicherheitsgefühl oder auch schwerwiegende psychische Folgen, die nach einem Einbruch auftreten können, häufig mehr zu schaffen als der rein materielle Schaden. Im zurückliegenden Jahr ist die Zahl der Wohnungseinbrüche erneut angestiegen. Die Polizeiliche Kriminalstatistik verzeichnet rund Fälle, das ist ein Anstieg von 1,8 Prozent gegenüber Eingebrochen wurde Automatisieren und sparen Was bei Multimedia- oder Haushaltsgroßgeräten mittlerweile selbstverständlich ist, findet sich nun auch immer öfter im Hauswärmebereich: Smarte Techniken und intelligente Funktionen, die den Komfort spürbar steigern und dabei für eine verbesserte Energiebilanz sorgen. Bei der Warmwasserversorgung mit elektronischen Durchlauferhitzern zum Beispiel gehören Fernbedienungen längst zum Standard, berichtet Roland Grabmair von der Initiative Wärme+ in Berlin. Gerade für Durchlauferhitzer hinter einer Wandverkleidung oder unter der Küchenspüle ist das praktisch. Moderne Geräte lassen sich nicht nur einfach einstellen, auch den Überblick über den Energieverbrauch behält man auf diese Weise leichter. So kann man sich individuelle Werte wie Nutzungsdauer oder den Energie- und Wasserverbrauch anzeigen lassen und bei hohen Verbrauchswerten rechtzeitig gegensteuern. Hinzu meist über leicht erreichbare Fenster und Wohnungs- bzw. Fenstertüren, die Einbrecher verursachten dabei einen Schaden von über 420 Millionen Euro. Gleichzeitig stieg jedoch auch die Zahl der Einbruchsversuche, also die Anzahl der gescheiterten Einbrüche, weiter an. Diese Entwicklung ist positiv zu bewerten. Im Jahr 2013 registrierte die Polizei bundesweit 40,2 Prozent Einbruchsversuche, 2014 gab es einen Anstieg auf 41,4 Prozent. Damit bleiben also weit über ein Drittel aller Einbrüche im Versuchsstadium stecken, nicht zuletzt wegen sicherungstechnischer Maßnahmen. kommen Spezialprogramme wie die Wellness-Dusche oder ein Eco-Modus. Und manche Geräte- Displays geben zusätzlich farbige Signale und zeigen zum Beispiel einen niedrigen Energieverbrauch mit einer grünen Leuchte an oder schalten bei hohen Wassertemperaturen auf Rot. Intelligente Regeltechnik für die elektrische Fußbodentemperierung hilft ebenfalls bei der Senkung der Energiekosten. Durch die Anzeige der Verbrauchswerte lassen sich etwa Einstellungen optimieren: Timer-Thermostate können auch komplette Wochenpläne abbilden und somit optimal auf den tatsächlichen Wärmebedarf abgestimmt werden. So fährt die Temperatur zum Beispiel herunter, wenn alle Bewohner aus dem Haus gehen, und rechtzeitig vor dem Heimkommen wieder hoch. Werden die Regler außerdem mit einem Fensterkontakt verknüpft, verhindern sie zusätzlich Wärmeverluste durch die geöffneten Fenster. djd Foto: djd/initiative Wärme+/Vaillant Inh. Lothar Hübinger e. K. TV *VIDEO *SAT-ANLAGEN Verkauf, Service &Reparaturen Bingen Kapuzinerstr. 22 Telefon 06721/10321

36 Seite 36 Anzeigenteil Freitag, den 23. Oktober 2015 Raus aus dem Alltag Entspannung für Ihren Körper z.b. Hot-Stone-Massage Maria Bienefeld Cramerstraße Langenlonsheim Termine nach Vereinbarung Shiatsu und Mehr Tel Mobil Shiatsu-Anwendungen Z Edelsteinmassage Z Fußmassage Tier der Woche Chelsy ist eine ca. 7 Jahre alte Australian Shepherd Hündin. Sie stammt aus einer Beschlagnahmung, leider wissen wir nicht wie sie bisher gelebt hat. Möglicherweise wurde sie nur zur Zucht verwendet. Chelsy hat ein sehr positives Auftreten Menschen gegenüber. Artgenossen sind ebenfalls kein Problem. Spaziergänge möchte sie eher gemütlich angehen. Sie geht gut an der Leine. Chelsy leidet derzeit unter einem hartnäckigen Husten, den wir in der stressigen Umgebung hier im Tierheim nicht richtig in den Griff kriegen. Sie bekam Medikamente und wurde geröntgt. Sie ist soweit gesund und muss jetzt einfach nur ein warmes Plätzchen finden. Eilige Anzeigen per aufgeben: anzeigen@wittich-hoehr.de M.D.B. Link üren Rollläden Fenster Haust ten Innenausbau Wintergär ore Vorsatzelemente Garagent Langenlonsheim Telefon / Fachbetrieb für alle Abflussleitungen Tierheim Bad Kreuznach `s Dammitit...daguutt es g uf!t! abläu läft Rheingrafenstraße 120 Kuhberg Tel.: (06 71) , Fax: Spendenkonto IBAN DE , bei der Sparkasse Rhein-Nahe -flyerdruck.de Kanalreinigung TV-Untersuchung Kanalreparatur Riegelgrube Bad Kreuznach 24 Stunden Notdienst

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