Information. Assistierte Ausbildung. Stand: November

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3 vbw Information November 2017 Vorwort Mit der Assistierten Ausbildung neue Zielgruppen erschließen Das Thema Fachkräftesicherung betrifft alle Branchen und Qualifikationsniveaus. Besonders ausgeprägt wird auch zukünftig der Bedarf an Arbeitskräften mit Berufsabschluss sein. Die Fachkräftesicherung muss daher weiterhin aktiv vorangetrieben werden, um Wohlstand und Wertschöpfung in Bayern langfristig zu sichern. Da die berufliche Bildung einen zentralen Pfeiler bei der individuellen Entwicklung junger Menschen und ihrem Einstieg in das Erwerbsleben darstellt, müssen möglichst viele Jugendliche ihre Ausbildung erfolgreich abschließen und ohne Umwege in das Berufsbildungssystem integriert werden. Angesichts der Trendwende auf dem Ausbildungsmarkt es gibt in Bayern mehr offene Ausbildungsstellen als Bewerber müssen sämtliche Potenziale noch besser als bisher erschlossen werden. Vor allem die Potenziale von leistungsschwächeren oder sozial benachteiligten Jugendlichen müssen stärker als bisher genutzt werden. Wie das gelingen kann, hat power(me) gezeigt, ein Modellprojekt der bayerischen Metall- und Elektro-Arbeitgeberverbände bayme vbm und der Bundesagentur für Arbeit. Mit Hilfe dieses Projekts wurden 154 Jugendliche mit Startschwierigkeiten in eine M+E Ausbildung vermittelt und durch zahlreiche Maßnahmen, von der Berufsorientierung bis zum Ausbildungsabschluss, unterstützt. Auch die 67 beteiligten bayme vbm Mitgliedsbetriebe haben von den Unterstützungsangeboten des Projekts während des gesamten Ausbildungsverlaufs profitiert, z. B. durch Workshops für Ausbilder. Die hat die Erfolgsfaktoren von power(me) aufgegriffen und trägt bereits seit 2015 das Instrument der kontinuierlichen Begleitung von Auszubildenden und Unternehmen aus einer Hand in die Fläche. Unsere Broschüre informiert Sie über die Möglichkeiten und Ziele der Assistierten Ausbildung und zeigt konkret auf, wie Sie das Instrument einsetzen und nutzen können. Bertram Brossardt November 2017

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5 vbw Information November 2017 Inhalt 1 Ausgangslage Die Zielsetzung und Zielgruppe Inhalte und Umsetzungsphasen Phase I ausbildungsvorbereitende Phase (fakultativ vorgeschaltet) Phase II ausbildungsbegleitende Phase Förderdauer Akteure der Assistierten Ausbildung Ganzheitlicher Förderansatz Ihr Weg zur Assistierten Ausbildung Ansprechpartner / Impressum Hinweis Zitate aus dieser Publikation sind unter Angabe der Quelle zulässig.

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7 vbw Information November 2017 Ausgangslage 1 1 Ausgangslage Vor dem Hintergrund der Fachkräftesicherung neue Potenziale erschließen Zur Fachkräftesicherung müssen alle Potenziale genutzt werden. Im Ausbildungsjahr 2016 kamen gemeldete Bewerber auf gemeldete Berufsbildungsstellen. In Bayern verzeichnen wir demnach einen deutlichen Stellenüberhang. Was für die Unternehmen eine Herausforderung darstellt, ist für die Jugendlichen erfreulich: Jedem ausbildungswilligen und -fähigen Jugendlichen stehen rein rechnerisch rund 1,3 Ausbildungsplätze zur Verfügung. Diese Situation wird sich in Zukunft noch verschärfen, denn die Schulabgängerzahlen sinken mittelfristig. Wir müssen deshalb verstärkt weitere Potenziale für die berufliche Erstausbildung heben. Dazu gehört auch, schwächere Jugendliche und junge Erwachsene zu befähigen, eine Ausbildung erfolgreich zu absolvieren. Bereits 2011 haben die bayerischen Metall- und Elektroarbeitgeberverbände bayme vbm gemeinsam mit der Agentur für Arbeit das Projekt power(me) aufgelegt. power(me) eröffnete Jugendlichen durch die Vermittlung eines M+E Ausbildungsplatzes konkrete berufliche Perspektiven und half bei der Orientierung in der Arbeitswelt. Ein persönlicher Kompetenzpass legte Stärken und Potenziale offen und stärkt das Selbstvertrauen der Jugendlichen. Während der gesamten Ausbildungszeit in einem bayme vbm Unternehmen stand den Projektteilnehmern ein persönlicher Ansprechpartner und Coach vom Bildungswerk der Bayerischen Wirtschaft als Projektumsetzer zur Seite. Auch die Betriebe konnten auf durchgängige professionelle Begleitung zählen, die sich auf fachliche, pädagogische und sozialpädagogische Bereiche erstreckte. Durch das Projekt wurden 154 Jugendliche mit Startschwierigkeiten in eine M+E Ausbildung vermittelt. power(me) hat erfolgreich gezeigt, dass mit der richtigen Unterstützung auch leistungsschwächere Jugendliche in der Lage sind, eine anspruchsvolle M+E Ausbildung erfolgreich abzuschließen. Auf diesen Erfahrungen aufbauend haben die Verbände frühzeitig die flächendeckende Einführung einer begleiteten Ausbildung gefordert. Der Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit hat im Juli 2014 die Initiative Betriebliche Ausbildung hat Vorfahrt ins Leben gerufen. Die ist ein Bestandteil dieser Initiative. Der Verwaltungsrat hat die Verwaltung damit beauftragt, ein entsprechendes Produkt zu entwickeln. Auch in der bundesweiten Allianz für Ausund Weiterbildung, die im Dezember 2014 unterzeichnet wurde, wurde die Einführung der Assistierten Ausbildung von den Allianzpartnern vereinbart. Die Agenturen für Arbeit stellen in ganz Bayern ausreichend Plätze zur Förderung in Maßnahmen der Assistierten Ausbildung zur Verfügung. Die für die Maßnahme not-

8 2 Information November 2017 Ausgangslage vbw wendige Gesetzesänderung ist mit dem 130 im Sozialgesetzbuch III zum 01. Mai 2015 in Kraft getreten. Die Finanzierung der Assistierten Ausbildung erfolgt aus dem Haushalt der Bundesagentur für Arbeit und für junge Menschen aus dem Bereich der Grundsicherung aus dem Eingliederungstitel der Jobcenter. Die Laufzeit der Assistierten Ausbildung ist an die Laufzeit der Allianz für Aus- und Weiterbildung geknüpft und vorerst bis 2018 befristet. Die Allianzpartner signalisieren jedoch bereits die Absicht, das Instrument der Assistierten Ausbildung zu verstetigen.

9 vbw Information November 2017 Die 3 2 Die Überblick über die allgemeinen Rahmenbedingungen 2.1 Zielsetzung und Zielgruppe Die unterstützt junge Menschen beim Übergang in die betriebliche Berufsausbildung, auf dem Weg zum erfolgreichen Berufsabschluss sowie bei der nachhaltigen Integration in den Arbeitsmarkt. Auf der Unternehmensseite gehören die Betriebe zur Zielgruppe, die einen Teilnehmer in betriebliche Ausbildung nehmen möchten oder diesen bereits übernommen haben. Jeder Betrieb, der ernsthaft seine Bereitschaft erklärt, einen Teilnehmer in betriebliche Ausbildung zu übernehmen (Phase I) bzw. bereits einen Teilnehmer in betriebliche Ausbildung übernommen hat (Phase II), ist förderungsfähig. Auf der Bewerberseite richtet sich die an junge Menschen, die im Regelfall unter 25 Jahren sind und lernbeeinträchtigt oder sozial benachteiligt sind und im Regelfall noch keine berufliche Erstausbildung haben und die Ausbildungsreife sowie die Berufseignung besitzen und nicht vollzeitschulpflichtig sind und wegen in ihrer Person liegenden Gründen ohne die Förderung nicht in der Lage sind, eine Berufsausbildung in einem Betrieb zu beginnen, fortzusetzen oder erfolgreich abzuschließen. Die Entscheidung über die Teilnahme der Jugendlichen obliegt den Agenturen für Arbeit bzw. Jobcentern. Bei jungen Asylbewerbern, Geduldeten und anerkannten Flüchtlingen ist es vom Aufenthaltspapier bzw. -titel sowie der Zustimmung der Ausländerbehörden abhängig, ob sie berechtigt sind, eine Ausbildung aufzunehmen und im Rahmen der assistierten Ausbildung gefördert werden können. Generell empfiehlt es sich für Betriebe, bei Interesse direkt Kontakt zum Arbeitgeber- Service der Agentur für Arbeit aufzunehmen, um den aktuellsten Stand der Umsetzungsoptionen zu erfahren. 2.2 Inhalte und Umsetzungsphasen Bei der Assistierten Ausbildung handelt es sich um eine kontinuierliche Unterstützungsmaßnahme für teilnehmende Betriebe und Jugendliche, die sich am individuellen Förderbedarf und an der konkreten Lern- und Lebenssituation orientiert.

10 4 Information November 2017 Die vbw Die Unterstützungsleistungen der Assistierten Ausbildung werden folgenden Phasen und Aufgabenfeldern zugeordnet. Abb. 1 Umsetzungsphasen während der Assistierten Ausbildung Phase I (ausbildungsvorbereitende Phase) Phase II (ausbildungsbegleitende Phase) Erlangen einer passenden betrieblichen Ausbildungsstelle bzw. eines passenden Auszubildenden Stabilisierung des Ausbildungsverhältnisses und Sicherung des erfolgreichen Ausbildungsabschlusses sowie Vorbereitung des anschließenden Übergangs in versicherungspflichtige Beschäftigung Phase I ausbildungsvorbereitende Phase (fakultativ vorgeschaltet) Ziel der Phase I ist, dass der Teilnehmende eine passende Ausbildungsstelle in einem Betrieb erhält. Diese ist der ausbildungsbegleitenden Phase II (Kernstück des Instruments) vorgeschaltet. Zwar werden nicht in allen bayerischen Agenturbezirken Maßnahmen mit Phase I vorgehalten, jedoch bietet Ihnen die Agentur für Arbeit in diesem Fall gerne alternative Unterstützungsmöglichkeiten an. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner beim Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit (vgl. Kapitel 3). Ziele und Inhalte bei der Betriebsbetreuung (nicht abschließend) Unterstützungsleistung zur Schaffung der Ausbildungsvoraussetzungen - Information über Ausbildungsberufe und personelle sowie infrastrukturelle Voraussetzungen für die Ausbildung in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen - Unterstützung bei der Zulassung als Ausbildungsbetrieb und allen Fragen der Ausbildereignung - Unterstützung bei Fragen im Zusammenhang mit der Durchführung einer Ausbildung (z. B. Informationen über Dienstleistungsangebote, Fördermittel, Zusammenarbeit mit der Berufsschule, relevante Netzwerkpartner) - Unterstützung bei der Vorbereitung der Vertragsunterlagen

11 vbw Information November 2017 Die 5 Unterstützung bei der Auswahlentscheidung Der Betrieb erhält Unterstützungsleistungen durch den von der Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter beauftragten Bildungsträger, wenn bei grundsätzlicher Bereitschaft des Betriebs zur Einstellung eines Teilnehmenden noch Unsicherheiten bestehen, ob dieser über die vom Betrieb für erforderlich gehaltenen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügt sowie voraussichtlich den Anforderungen dieser betrieblichen Ausbildung entsprechen kann. Folgende Unterstützungsleistungen können den Betrieben zur Verfügung gestellt werden: - Kompetenzfeststellung, Profiling - Erfassen des betrieblichen Anforderungsprofils - Matching von Bewerbern und Betrieben (Ausbildungsvermittlung) Ziele und Inhalte bei der Teilnehmendenbetreuung (nicht abschließend) Absicherung der Berufswahl Ziel ist die Entwicklung und Festigung einer auf den individuellen Kompetenzen des Teilnehmenden abgestellten beruflichen Perspektive. Folgende Inhalte sollen die Jugendlichen dabei unterstützen: - Standortbestimmung und individuelle Begleitung im Berufswahlprozess (z. B. Unterstützung bei der Informationssuche / -beschaffung, neue Medien), - Begleitung des Teilnehmenden zu Terminen - Hilfestellung bei der gezielten Auswahl, Vermittlung, Durchführung sowie die Vor- und Nachbereitung von Praktika in Betrieben - Unterstützung des Teilnehmenden bei der Einschätzung seiner persönlichen Voraussetzungen (Neigung, Eignung und Leistungsfähigkeit) im Verhältnis zu den Anforderungen von Berufen und Tätigkeiten Erlangen einer passenden Ausbildungsstelle Ziel ist die Aufnahme einer passenden betrieblichen Ausbildung. Dazu hat der Bildungsträger u. a.: - die Teilnehmenden bei der Suche nach einer passgenauen Ausbildungsstelle unter Nutzung der Angebote der Bundesagentur für Arbeit zu unterstützen - eine aktive Ausbildungsstellenakquise zu betreiben Die Begleitung und Betreuung der Jugendlichen in Phase I umfasst in der Regel 39 Zeitstunden pro Woche. Die Betreuung in der Assistierten Ausbildung endet in jedem Fall mit Ablauf der Phase I (spätestens am des jeweiligen Jahres), wenn kein nahtloser Übergang in betriebliche Ausbildung erfolgt. Eine erneute Teilnahme bei Vorliegen eines betrieblichen Ausbildungsvertrags ist möglich.

12 6 Information November 2017 Die vbw Phase II ausbildungsbegleitende Phase Ziel der Phase II ist es, das Ausbildungsverhältnis zu stabilisieren, Abbrüche zu vermeiden und einen erfolgreichen Ausbildungsabschluss sicherzustellen. Ziele und Inhalte bei der Betriebsbetreuung (nicht abschließend) Stabilisierung des Ausbildungsverhältnisses und Sicherung des -abschlusses Zur Stabilisierung des Ausbildungsverhältnisses gehört insbesondere die Begleitung im Betriebsalltag. Regelmäßige Gespräche mit dem Betriebsinhaber bzw. Ausbilder dienen dem frühzeitigen Erkennen von möglichen Schwierigkeiten und der sich daraus ergebenen Handlungsbedarfe. Darüber hinaus erhalten Betriebe bei der Verwaltung und der Organisation die erforderlichen Hilfestellungen durch den Bildungsträger, damit ein reibungsloser Ablauf und ein Erfolg der Ausbildung gewährleistet sind. Hierbei werden u. a. die laufenden Unterstützungsleistungen nach Abschluss des Ausbildungsvertrags abgedeckt: - Unterstützung bei der Vorbereitung schriftlicher Antragsunterlagen im Rahmen einer Beantragung von Fördermitteln durch den Betrieb - Unterstützung bei administrativen Tätigkeiten im Rahmen der Ausbildungsdurchführung (z. B. Anmeldung bei der Berufsschule, Weitergabe des Ausbildungsvertrags an die zuständige Stelle, Anmeldung zu Prüfungsterminen) - Koordination zwischen verschiedenen Lernorten (z. B. Berufsschule, Partnerbetrieben) und Ausbildungsbeteiligten (z. B. Kammern) - Unterstützung bei Problemen am Ausbildungsplatz und Verhinderung von drohenden Ausbildungsabbrüchen - Unterstützung bei sozialpädagogischen Aufgaben (z. B. Gespräche bei persönlichen Problemen der Auszubildenden mit den Eltern, Lehrern) Der zeitliche Umfang der Unterstützung durch den Bildungsträger richtet sich nach dem individuellen Bedarf des Betriebs und ist anlassbezogen. Bei Einstellung eines Teilnehmenden mit Behinderung erhalten Betriebe durch den Bildungsträger die gleichen Unterstützungsleistungen. Ziele und Inhalte bei der Teilnehmendenbetreuung (nicht abschließend) Stabilisierung des Ausbildungsverhältnisses Ziel ist die nachhaltige Stabilisierung des Teilnehmers im Ausbildungsverhältnis, um einen Abbruch zu verhindern. Zur Stabilisierung des Ausbildungsverhältnisses gehört insbesondere die Begleitung des Teilnehmenden im ausbildenden Betrieb und in der

13 vbw Information November 2017 Die 7 Berufsschule. Zur fachtheoretischen und fachpraktischen Förderung erhält der Jugendliche während der gesamten Maßnahme Stütz- und Förderunterricht. Sicherung des Ausbildungsabschlusses Ziel ist die Sicherung des Ausbildungsabschlusses, um eine dauerhafte Integration zu erreichen. Die Unterstützung bei der Vorbereitung auf Prüfungen (Zwischen-, Abschluss-, andere Qualifizierungsprüfungen) ist dabei auf die individuellen Bedürfnisse abzustimmen. 2.3 Förderdauer Die individuelle Begleitung des Teilnehmenden (in Phase I und / oder Phase II) bzw. des Ausbildungsbetriebes (Phase II) beginnt durch einen Ausbildungsbegleiter des beauftragten Bildungsträgers zu Beginn des Eintritts in die und endet mit dem individuellen Austritt: Zeitpunkte für den Eintritt zum Maßnahmenbeginn Nachrückende jederzeit Wiedereintretende jederzeit, sofern die Fortsetzung der betrieblichen Ausbildung ohne erneute Förderung mit der Assistierten Ausbildung gefährdet erscheint Zeitpunkte für den Austritt je nach individueller Situation, spätestens mit erfolgreichem Ausbildungsabschluss bei Erkennen, dass das Maßnahmeziel auch ohne weitere Förderung erreicht werden kann, in Abstimmung mit allen Beteiligten bei Erkennen, dass das Maßnahmeziel nicht mehr erreicht werden kann, in Abstimmung mit Bildungsträger, Beratungsfachkraft bzw. Integrationsfachkraft des Jobcenters und ggf. mit dem Betrieb 2.4 Akteure der Assistierten Ausbildung Um eine individuelle, intensive und kontinuierliche Betreuung der Teilnehmer an der Assistierten Ausbildung zu gewährleisten, werden folgende Akteure in das Unterstützungskonzept eingebunden: Bildungsträger (Ausbildungsbegleiter, Sozialpädagogen, Lehrkräfte), Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter. Der Ausbildungsbegleiter nimmt eine wichtige Rolle in der Assistierten Ausbildung ein: Er ist Schnittstelle zwischen allen beteiligten Akteuren, nimmt Koordinierungsaufgaben wahr und sorgt für einen regelmäßigen Austausch bzw. eine kontinuierliche Nutzung der Unterstützungsangebote. Sowohl für die Ausbildungsbetriebe als auch die teilnehmenden Jugendlichen ist der Ausbildungsbegleiter während des gesamten Ausbildungsprozesses eine wichtige Bezugsperson von der Anbahnung der Ausbildung bis zum erfolgreichen Abschluss hin zur Vorbereitung des Übergangs in ein anschließen-

14 8 Information November 2017 Die vbw des Beschäftigungsverhältnis. Konkret umfassen die Aufgaben des Ausbildungsbegleiters u. a.: Durchführung von Kompetenzfeststellungsverfahren und Erstellung betrieblicher Anforderungsprofile Akquise von Praktikums-, Ausbildungs- und Arbeitsstellen Unterstützung im Bewerbungsprozess schnelle und passgenaue Vermittlung von Jugendlichen an Ausbildungsbetriebe Erstellung individueller Förderpläne Kontrolle und Dokumentation der Förderverläufe Der Sozialpädagoge des zuständigen Bildungsträgers nimmt in der ausbildungsvorbereitenden Phase (Phase I) eine wichtige Rolle ein, indem er die Kompetenzen der Jugendlichen fördert und damit deren berufliche Integrationschancen erhöht. Im Ausbildungsverlauf kann der Sozialpädagoge zudem vom Ausbildungsbegleiter hinzugezogen werden, um drohende Ausbildungsabbrüche frühzeitig zu erkennen und diesen durch entsprechende Maßnahmen entgegen zu wirken. Die Lehrkräfte der Bildungsträger stellen den Jugendlichen bedarfsgerechte Lern- und Austauschangebote zur Verfügung, z. B. Stütz- und Förderunterricht zur Vermittlung fachtheoretischer Ausbildungsinhalte und allgemeinbildender Kenntnisse (v. a. Deutsch und Mathematik). Der Bildungsträger stellt die Qualitätssicherung mit Blick auf die Durchführung der Assistierten Ausbildung sicher. Die Agenturen für Arbeit bzw. Jobcenter sind zuständig für die Auswahl der teilnehmenden Jugendlichen. Darüber hinaus informieren sie gemeinsam mit den Bildungsträgern die Berufsschulen über das Angebot der Assistierten Ausbildung und stimmen mit diesen die weitere Form der Zusammenarbeit ab. Zudem findet ein regelmäßiger Informationsaustausch mit dem Ausbildungsbegleiter über den Entwicklungsfortschritt der Teilnehmer statt, um einen erfolgreichen Ausbildungs- und Integrationsprozess zu gewährleisten. 2.5 Ganzheitlicher Förderansatz Damit die Jugendlichen ihre Ausbildung erfolgreich abschließen, setzt die Assistierte Ausbildung auf einen ganzheitlichen Förderansatz, der neben den Jugendlichen auch ihr Umfeld in die Betreuung einbezieht. Dabei spielen die Ausbildungsbetriebe, Eltern und Berufsschule eine wichtige Rolle. Die Ausbildungsbetriebe werden analog zu den Jugendlichen während des gesamten Ausbildungsverlaufs individuell vom Bildungsträger begleitet. Der Ausbildungsbegleiter steht dem Unternehmen in allen Fragen der Ausbildung zur Verfügung und unterstützt bei administrativen bzw. organisatorischen Aufgaben, die im Rahmen der Anbahnung und Durchführung der Ausbildung auftreten. Unternehmen, die erstmalig ausbilden möchten, werden vom Bildungsträger bei der Zulassung als Ausbildungsbetrieb, bei der Vorbereitung der Ausbildungsverträge sowie bei Fragen der Ausbildereignung

15 vbw Information November 2017 Die 9 und Durchführung einer Ausbildung unterstützt. Die Basis für die Zusammenarbeit zwischen Ausbildungsbetrieb und -begleiter bildet eine Kooperationsvereinbarung. Eltern spielen im Rahmen der beruflichen Entwicklung eines Jugendlichen eine wichtige Rolle. Sie stehen informierend und unterstützend zur Seite und bieten emotionalen Rückhalt. Aus diesem Grund werden Eltern bzw. Erziehungsberechtigte gezielt vom Ausbildungsbegleiter, ggf. in Zusammenarbeit mit dem Sozialpädagogen, in das Begleitkonzept der Assistierten Ausbildung einbezogen, z. B. indem gemeinsame Absprachen getroffen werden. Auch die Berufsschule wird bei der Durchführung der Assistierten Ausbildung durch die Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter und die Bildungsträger aktiv einbezogen. Ziel ist es, die Lehrkräfte der Berufsschule über das Konzept der Assistierten Ausbildung und die Unterstützungsmaßnahmen zu informieren. Darüber hinaus wird ein Austausch über den Lern- und Leistungsstand des Teilnehmers angestrebt. Wünschenswert wäre außerdem, wenn seitens der Berufsschulen ein Ansprechpartner für den Ausbildungsbegleiter benannt wird, um die Zusammenarbeit im Rahmen der Assistierten Ausbildung zu optimieren. Abhängig vom individuellen Unterstützungsbedarf des teilnehmenden Jugendlichen werden anlassbezogen weitere regionale Akteure vom Ausbildungsbegleiter in die Ausbildungsbegleitung einbezogen, z. B. Innungen, Ausländerbehörden oder Jugendund Sozialämter.

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17 vbw Information November 2017 Ihr Weg zur Assistierten Ausbildung 11 3 Ihr Weg zur Assistierten Ausbildung Informationen für interessierte Unternehmen Das Instrument der Assistierten Ausbildung wird in allen Agenturbezirken in Bayern angeboten. Der Eintritt in die ist für Jugendliche jederzeit möglich. Die Teilnahme an der Assistierten Ausbildung erfolgt freiwillig, die Kosten der Unterstützungsmaßnahme werden aus dem Haushalt der Bundesagentur für Arbeit und des Bundes getragen. Weitere Informationen erhalten interessierte Unternehmen über die Agenturen für Arbeit: Beim zuständigen Ansprechpartner vor Ort, über die Arbeitgeber-Hotline (Telefon ) oder im Arbeitgeber-Service Bereich im Internet unter Interessierte Jugendliche wenden sich an ihren zuständigen Ansprechpartner in der Agentur für Arbeit bzw. im Jobcenter. Die Auswahl der teilnehmenden Jugendlichen bzw. die Feststellung der Förderfähigkeit obliegt den Agenturen für Arbeit bzw. Jobcentern.

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19 vbw Information November 2017 Ansprechpartner / Impressum 13 Ansprechpartner / Impressum Tina Wehrle Abteilung Bildung und Integration Telefon Telefax tina.wehrle@vbw-bayern.de Alina Surcel Abteilung Bildung und Integration Telefon Telefax alina.surcel@vbw-bayern.de Impressum Alle Angaben dieser Publikation beziehen sich grundsätzlich sowohl auf die weibliche als auch auf die männliche Form. Zur besseren Lesbarkeit wurde meist auf die zusätzliche Bezeichnung in weiblicher Form verzichtet. Herausgeber bayme Bayerischer Unternehmensverband Metall und Elektro e. V. vbm Verband der Bayerischen Metall- und Elektro-Industrie e. V. vbw Max-Joseph-Straße München bayme vbm vbw November 2017

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