WEITERBILDUNGSSTÄTTE FÜR MEDIZINISCHE ONKOLOGIE FMH INSTITUT FÜR MEDIZINISCHE ONKOLOGIE (IMO) INSELSPITAL BERN

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1 WEITERBILDUNGSSTÄTTE FÜR MEDIZINISCHE ONKOLOGIE FMH INSTITUT FÜR MEDIZINISCHE ONKOLOGIE (IMO) INSELSPITAL BERN Direktor: Prof. M. Fey Weiterbildungskoordination: PD Dr. M. Borner I. EINLEITUNG Wozu dient das Weiterbildungskonzept? Das vorliegende Weiterbildungskonzept umschreibt unter anderem Ziele und Inhalte der Weiterbildung, die verwendeten Instrumente der Weiterbildung, Dokumentationen sowie Evaluationen der Lernenden und der Weiterbildungsstätte. Die Ausführungen dienen dem Facharztanwärter, seine Weiterbildung zu planen, zu organisieren, zu kontrollieren und zu dokumentieren. Dabei steht der Weiterbildungsverantwortliche der Klinik, PD Dr. M. Borner, bei Unklarheiten gerne zur Verfügung. Das Weiterbildungskonzept wird regelmässig revidiert zwecks Anpassungen an die gesammelten Erfahrungen, an veränderte gesundheitspolitische Bedingungen oder an übergeordnete Bestimmungen der Schweizerischen Gesellschaft für Medizinische Onkologie, der Aerztekammer oder des Zentralvorstandes der Foederatio Medicorum Helveticorum FMH. Wie ist die Weiterbildung geregelt? Die Weiterbildung umfasst die ärztliche Tätigkeit, welche dem Erwerb des Arztdiploms als Abschluss der Ausbildung folgt und die Erlangung eines Weiterbildungstitels (Facharzt oder Praktischer Arzt FMH) zum Ziel hat. Die Voraussetzungen für die Erlangung des Facharztes für Medizinische Onkologie sind in der Weiterbildungsordnung der FMH (Version ) und dem Weiterbildungsprogramm für den Facharzt für Medizinische Onkologie (Version ) geregelt ( Als Folge des Inkrafttretens des Freizügigkeitsgesetzes des Medizinalpersonals geht die Oberaufsicht über die ärztliche Weiterbildung an den Bund über, die FMH bleibt aber als akkreditierte Berufsorganisation für die Regelung und Durchführung der Weiterbildung verantwortlich, insbesondere für die Erteilung der eidgenössischen Facharzttitel beziehungsweise zukünftig die Zertifizierung der Weiterbildungsstätten. Die Bedingungen und Inhalte für den Erwerb der Facharzttitel sowie die Kriterien für die Anerkennung der Weiterbildungsstätten sind in den Weiterbildungsprogrammen Die männliche Form wird geschlechtsneutral verwendet. Verfahrensanweisung MB MB Seite 1 von 10 1

2 (s. oben) umschrieben. Das Institut für Medizinische Onkologie, Inselspital, 3010 Bern, ist von der FMH anerkannt als Weiterbildungsstätte der Kategorie A. Für den Facharzttitel Medizinische Onkologie können bis zu drei Jahre angerechnet werden. Die Anerkennung der Weiterbildungsstätte basiert auf Struktur- und Prozesskriterien und wurde durch die Weiterbildungsstätten-Kommission als zuständiges Organ der FMH für die Anerkennung beziehungsweise Einteilung der Weiterbildungsstätte erteilt. Unser Institut führt in Abhängigkeit von der Verfügbarkeit geeigneter Kandidaten maximal 8 Weiterbildungsstellen zur Erlangung des Facharzttitels Medizinische Onkologie. II. ZIELGRUPPE Wer sind unsere Weiterzubildenden? Das IMO eignet sich als Weiterbildungsstätte für Facharztanwärter auf die Titel Medizinische Onkologie, Radio-Onkologie, Hämatologie, Innere Medizin sowie Allgemeinmedizin. Wir erwarten eine hohe Bereitschaft, sich mit den Lerninhalten intensiv auseinander zu setzen. Die Anstellungsdauer ist abhängig von den Vorkenntnissen, dem angestrebten Facharzttitel, den Qualifikationen während der Weiterbildung und den Bedürfnissen der Klinik. Die Anrechnung an den jeweiligen angestrebten Facharzttitel wird vertraglich festgelegt. Anwärter für eine Assistentenstelle mit dem Ziel Facharzt Medizinische Onkologie haben vor Stellenantritt mindestens 2 Jahre Erfahrung in Allgemeiner Innerer Medizin gesammelt. Tätigkeitsfeld Die in der Weiterbildung befindlichen Ärzte arbeiten klinisch auf der Poliklinik und auf der Bettenstation. Zudem sind sie am Notfalldienst der Klinik beteiligt, wo sie vorwiegen nachts und am Wochenende konsiliarisch unter der Aufsicht eines Oberarztes/Leitenden Arztes (OA/LA) auf sämtlichen Kliniken des Inselspitals Bern und telephonisch für das ganze Einzugsgebiet des Inselspitals tätig sind. Eine sehr wichtige Weiterbildungsmöglichkeit ist der onkologische Konsiliardienst in den Kantonen Bern und Solothurn, an welchem alle ärztlichen Mitarbeiter des IMO beteiligt sind. Die Alltagsarbeit der Weiterzubildenden umfasst eine enge Kooperation mit Angehörigen anderer Berufsgruppen, insbesondere Data-Managern, Laboranten, Pflegenden, Psychoonkologen, Sekretärinnen und Sozialarbeitern, so dass das interprofessionelle Lernen gefördert wird. Zudem ist aufgrund des Schwerpunktes klinische Forschung eine intensive Beteiligung an klinischen Studien Voraussetzung. Schlussendlich können sich Kandidaten für eine Mitarbeit in der experimentellen Forschung im wissenschaftlichen Labor bewerben. III. UMSCHREIBEN DES FACHGEBIETES Das Gebiet der Medizinischen Onkologie beinhaltet die Prävention, Diagnostik, Therapie, Rehabilitation und Nachkontrolle von malignen Erkrankungen. Das Praktizieren in diesem Gebiet erfordert Kenntnisse in der Epidemiologie, Ethik, Verfahrensanweisung MB MB Seite 2 von 10 2

3 Genetik, Immunologie, Kommunikation, Molekularbiologie, Pathologie, Statistik, Pharmakologie, Radiobiologie, Versicherungsmedizin und in der relevanten Gesetzgebung wie dem Heilmittelgesetz und den Regeln der guten klinischen Praxis der klinischen Versuche. Die Umschreibung anderer Fachgebiete wie Radio-Onkologie, Hämatologie, Innere Medizin sowie Allgemeinmedizin können den entsprechenden Weiterbildungsprogrammen entnommen werden. IV ALLGEMEINES ZIEL DER WEITERBILDUNG Was soll durch die Weiterbildung erreicht werden? Mit der Weiterbildung soll der Anwärter zum Facharzt Medizinische Onkologie Kenntnisse, Fertigkeiten und Einstellungen erwerben, die ihn befähigen, selbständig und in eigener Verantwortung im gesamten Gebiet der Medizinischen Onkologie tätig zu sein. Er lernt, seine Kenntnisse in einem multidisziplinären Zusammenfang zu integrieren, indem er sich mit den anderen Disziplinen der Tumormedizin vertraut macht. Ferner muss der Kandidat lernen, Publikationen und wissenschaftliche Arbeiten seines Fachbereiches korrekt zu interpretieren. Er soll ebenso lernen, seine Kompetenzen durch regelmässige Fortbildung während seiner gesamten Berufstätigkeit aufrecht zu erhalten und nach Bedarf zu erweitern oder zu vertiefen. Mit der Weiterbildung in Medizinischer Onkologie soll der Anwärter zum Facharzt Radio-Onkologie, Hämatologie, Innere Medizin sowie Allgemeinmedizin Kenntnisse, Fertigkeiten und Einstellungen erwerben, die ihn befähigen, selbständig und in eigener Verantwortung in seinem Fachgebiet die Aspekte der Diagnostik, Therapiebegleitung und (Nach-)Kontrollen maligner Erkrankungen kompetent miteinzubeziehen. Ebenso soll er in der Lage sein, seine eigenen Grenzen zu respektieren und den Patienten nach Bedarf zu einem Facharzt Medizinische Onkologie in einer anderen Praxis oder einem Tertiär- oder Quarternär-Zentrum im ambulanten oder stationären Bereich zuzuweisen. V VORBEREITUNG DER LERNENDEN Wie bereitet sich der Lernende auf seine Weiterbildung vor? Vor Stellenantritt erstellt der Lernende eine Selbsteinschätzung seiner Kenntnisse und Fertigkeiten anhand eines Kataloges, welcher auf dem Themenkatalog der Weiterbildung Medizinsche Onkologie basiert (Beilage I). Diese Standortbestimmung (Ist-Zustand) dient dem Lernenden als Ausgangspunkt für die Reflexion seiner Ziele, welche er während der Weiterbildung erreichen will. Er ist aufgefordert, allgemeine Ziele bezüglich seiner angestrebten späteren beruflichen Funktion wie auch seiner spezifischen beruflichen Aufgaben zu formulieren (Soll- Zustand). Dieses Instrument ist auch eine wichtige Grundlage, die Fortschritte in der Weiterbildung selbst und anlässlich der Evaluationsgespräche zu reevaluieren. Verfahrensanweisung MB MB Seite 3 von 10 3

4 Wie wird der Weiterbildungsvertrag erarbeitet? Idealerweise noch vor dem Stellenantritt findet ein Gespräch zwischen dem Lernenden und dem für ihn verantwortlichen Mentor (Definition s. unten) der Klinik statt. Der Lernende legt seine Selbsteinschätzung (Ist-Zustand) dar und formuliert seine Ziele (Soll-Zustand), welche er im Hinblick auf seinen angestrebten Facharzttitel (Medizinische Onkologie, Radio-Onkologie, Hämatologie, Innere Medizin, Allgemeinmedizin), seine gewünschte spätere Tätigkeit (Praxis, Spitalarzt, Führungsaufgabe, akademische Laufbahn) beziehungsweise seine Orientierungsphase bezüglich Facharzttitel oder späterer Tätigkeit ausgewählt hat. Daraus leiten der Lernende und der Weiterbildungsverantwortliche gemeinsam individuelle Weiterbildungsziele ab, welche das angestrebte Berufsprofil des Lernenden mit seinen Tätigkeiten skizzieren. Sie erlauben dem Lernenden selbständig einen Lernplan zu erstellen, welcher spezifische Lernziele im Einzelnen festhält. Dieser stellt die Grundlage für die gezielte Auswahl der Lernsituationen im Alltag dar. Bei Bedarf kann der Lernende erneut den Themenkatalog der Weiterbildung Medizinsche Onkologie zu Hilfe nehmen. Der Lernende und der Vertreter der Weiterbildungsstätte erstellen bei Antritt der Weiterbildunsstelle einen Weiterbildungsvertrag. Dieser kann im Verlauf der Weiterbildung bei neuen Bestimmungen, Erfordernissen oder Vorgaben bei gegenseitigem Einverständnis angepasst werden. Besondere Beachtung verdient die Offenlegung des Zielkonfliktes zwischen den Weiterbildungsbedürfnissen des Lernenden und dem Bedarf an ärztlicher Arbeitskraft an unserer Klinik. Deshalb wurden die Aufgaben des Weiterzubildenden und die dazu zur Verfügung stehende Zeit unter der Voraussetzung einer durchschnittlichen Leistungsfähigkeit des Assistenzarztes im Weiterbildungskonzept genaustens definiert und bindend festgelegt. Der Weiterzubildende hat das Recht, an drei Tagen pro Jahr an externen Weiterbildungsveranstaltungen teilzunehmen. Die Auswahl der Veranstaltungen wird zusammen mit dem Mentor getroffen, die Bezahlung im Rahmen der institutionellen Gepflogenheiten übernimmt der wissenschaftliche Fonds des Instituts. Zu den ärztlichen Grundaufgaben gehört auch die aktive Beteiligung an wissenschaftlichen und an Compassionate Use Programmen der Pharmazeutischen Industrie. Was wird durch den Weiterbildungsvertrag geregelt? Der Weiterbildungsvertrag stellt eine persönliche, in gegenseitigem Einvernehmen ausgehandelte Vereinbarung zwischen dem Lernenden und der Weiterbildungsstätte dar (Beilage II). Er wird vom Lernenden und dem Leiter der Weiterbildungsstätte visiert. Die Unterzeichnung des Weiterbildungsvertrags stellt eine Bedingung für die Anstellung des Lernenden dar. Er enthält folgende Angaben: - Bisherige Weiterbildung - Aktuelle Kenntnisse, Fertigkeiten, Einstellungen (Selbsteinschätzung Ist- Zustand) - Allgemeine Ziele: angestrebte berufliche Funktion, spezifische berufliche Aufgaben (Soll-Zustand) - Kurz- bis mittelfristige Weiterbildungsziele - Spezifische Massnahmen Verfahrensanweisung MB MB Seite 4 von 10 4

5 - Bestätigung des Einverständnisses mit o dem Weiterbildungskonzept unserer Klinik o dem Vorgehen bezüglich der formativen und summativen Evaluationen an unserer Klinik inklusive der verwendeten Evaluationsformulare Was wird mit dem Anstellungsvertrag geregelt? Der Anstellungsvertrag wird auf Antrag des Klinikdirektors durch die Leiterin Personelles des Departementes DOLS ausgestellt und regelt unter anderem folgende Punkte: Funktion, Anstellungsbeginn, Anstellungsende, rechtliche Bestimmungen, Gehalt inklusive Sozialzulagen und Abzüge, Kündigungsfrist, Arbeitszeit (Mindestarbeitszeit 42 Stunden pro Woche, Höchstarbeitszeit 52 Stunden/ 50 Stunden bei Trägern eines FMH Titels), Überzeitkompensation, Ferien, obligatorische berufliche Vorsorge, Unfallversicherungen, Krankenkasse. Einzelheiten zur Erfassung der Arbeitszeit sind in der Weisung und vom des Direktionsbereiches Personal des Inselspitals zusammengefasst. Wer unterstützt den Lernenden beim Beginn seiner Weiterbildung? Bei Stellenantritt erhält der Lernende einen Tutor (erfahrener Assistenzarzt, idealerweise der Büronachbar) zugeteilt, welcher ihn in die praktischen Belange der Klinik und des Universitätsspitals einführt. Dadurch soll erreicht werden, dass sich der Neueintretende rasch in den Arbeitsabläufen zurechtfindet und die ihm übertragenen Aufgaben optimal erfüllen kann. Eine Checkliste hilft die Vollständigkeit des Einführungsrundgangs zu überprüfen (Beilage III). Zusätzlich wird ein Mentor (Kaderarzt) bestimmt, welcher dem Neueintretenden bei der raschen Integration in die Klinik behilflich ist. Ein Mentor betreut höchstens zwei Weiterzubildende gleichzeitig. Er sorgt dafür, dass der Lernende von Beginn an mit den geschriebenen und ungeschriebenen Regeln des Betriebes rasch vertraut wird. Er steht bei Bedarf als neutraler Ansprechpartner und als Bindeglied zur Klinikleitung zur Verfügung. Gemäss dem Einsatz des Lernenden auf der Poliklinik, der Bettenstation oder dem onkologischen Konsiliardienst supervisieren die Kaderärzte die ärztliche Tätigkeit des Assistenzarztes und nehmen dadurch die Aufgabe der direkten Weiterbildner wahr. Wer unterstützt den Lernenden während seiner Weiterbildung? Während seinen Dienstleistungstätigkeiten wird der Lernende durch die direkten Weiterbildner supervidiert und seinem Wissen und seinen Fertigkeiten entsprechend angeleitet. Regelmässiges Feedback sind dem Lernenden bei seiner regelmässigen persönlichen Standortbestimmung behilflich. Dadurch wird einerseits der Lernprozess unterstützt, andererseits die Qualitätsicherung gewährleistet. Der Mentor kann bei Schwierigkeiten mit den Betriebsabläufen oder im Team um Hilfe angegangen werden. Der Mentor führt in mindestens halbjährlichen Abständen Gespräche mit dem Lernenden durch, um gemeinsam die Lernfortschritte zu erörtern, weitere Lernziele zu formulieren und zusätzlichen Unterstützungsbedarf auszuloten. Der Mentor sorgt auch dafür, dass sämtliche direkten Weiterbildner über die Bedürfnisse und allgemeinen Ziele des Lernenden informiert sind, damit die Arbeitssituation optimal als Lernsituation genutzt werden können. Schlussendlich Verfahrensanweisung MB MB Seite 5 von 10 5

6 berät der Mentor den Lernenden über allfällige notwendige ergänzende Weiterbildungen an Kursen, anderen Kliniken oder im Forschungslabor. VI LEHRENDE Wer beteiligt sich an der Weiterbildung? Den Weiterbildungsverantwortlichen der Klinik ist es übertragen, die vielfältigen Weiterbildungsaktivitäten in Zusammenarbeit mit dem Programmverantwortlichen für regelmässige stattfindende Veranstaltungen zu koordinieren und dafür zu sorgen, dass die Weiterbildungsinhalte umfassend angeboten werden. Die direkten Weiterbildner umfassen der Chefarzt, den Chefarzt-Stellvertreter, die Leitende Ärzte und die Oberärzte. VII INHALTE DER WEITERBILDUNG Was wird in der Weiterbildung vermittelt? Das neue Weiterbildungsprogramm zur Erlangung des Haupttitels Medizinische Onkologie ist am in Kraft getreten. Es dient dazu, der vom Krankenversicherungsgesetz verlangten Zweckmässigkeit, Effizienz und Wirtschaftlichkeit in der Medizin Rechnung zu tragen. VIII LERNSITUATIONEN Unter welchen Umständen findet das Lernen statt? Die Lernsituationen umfassen organisierte Veranstaltungen wie Vorträge, Seminare, Kurse, Kurzdemonstrationen, Fallbesprechungen, Röntgenrapporte und Visiten, welche vorwiegend dem Lehrer-zentrierten und systematischen Lernen dienen. Zudem umfassen sie individuelle Lernsituationen anlässlich der Supervision durch die direkten Weiterbildner sowie das Selbststudium, wo das Lernender-zentrierte und Gelegenheits-Lernen im Vordergrund stehen. Die verschiedenen Lernsituationen eignen sich in unterschiedlichem Masse für die Aneignung des Wissens, der Fertigkeiten und er Einstellungen. Das Institut für Medizinische Onkologie mit angegliederter departementaler Bettenstation bietet ein reichhaltiges Angebot an organisierten Veranstaltungen und individuellen Lernsituationen. Um eine optimale Weiterbildung zu gewährleisten und gleichzeitig eine Überlastung der Kandidaten zu vermeiden, wurde ein idealer Wochenplan definiert, welcher auch der individuellen Erfahrung der Weiterzubildenden Rechnung trägt. Darin ist festgehalten, für welche Tätigkeiten wie viele Stunden pro Woche eingesetzt werden sollen. Für die theoretische organisierte Weiterbildung werden pro Woche fix 6 Stunden veranschlagt (Beilage IV). Ab 2. Weiterbildungsjahr wird eigene klinische oder experimentelle Forschung gefördert und hierfür eine feste Anzahl Stunden pro Woche zur Verfügung gestellt. Um den bekannten Zielkonflikt zwischen Weiterbildungsbedürfnis und Bewältigung der Verfahrensanweisung MB MB Seite 6 von 10 6

7 Routinearbeiten zu vermeiden, muss das Anfallen von Überzeit noch in der gleichen Woche mit dem Mentor oder einem anderen direkten Weiterbildner besprochen werden. 1. Weiterbildungsjahr Theoretische organisierte Weiterbildung 6 Std 15 Konsultationen an 3 Sprechstundenhalbtagen 22.5 Std - mit Vorbereitung, administrativen Aufgaben: 1.5 Std/Fall Konsiliardienst (1 Halbtag) 5 Std Diktieren Konsiliardienst 5 Std Betreuung Abteilung 3.5 Std Pufferzeit maximal inklusive 2.5 Stunden Pause 10 Std 2. Weiterbildungsjahr Theoretische organisierte Weiterbildung 6 Std 20 Konsultationen an 4 Sprechstundenhalbtagen 20 Std - mit Vorbereitung, administrativen Aufgaben: 1 Std/Fall Konsiliardienst (1 Halbtag) 5 Std Diktieren Konsiliardienst 4 Std Betreuung Abteilung 2 Std Forschung 5 Std Pufferzeit maximal inklusive 2.5 Stunden Pause 10 Std 3. Weiterbildungsjahr Theoretische organisierte Weiterbildung 6 Std 28 Konsultationen an 4 Sprechstundenhalbtagen 21 Std - mit Vorbereitung, administrativen Aufgaben: 45 Min/Fall Konsiliardienst (1 Halbtag) 5 Std Diktieren Konsiliardienst 3 Std Betreuung Abteilung 2 Std Forschung 5 Std Pufferzeit maximal inklusive 2.5 Stunden Pause 10 Std IX LERNMATERIALIEN Welche Materialien unterstützen das Lernen? Die Quellen des Selbststudiums umfassen Lehrbücher, Zeitschriften und CD-Roms. Zudem hat jeder Lernende an seinem Arbeitsplatz Zugang zum Internet mit Literatur- Datenbanken und Internetseiten beispielsweise von nationalen und internationalen onkologischen Gesellschaften. Zusätzliche katalogisierte Bücher und Zeitschriften, welche regelmässig aktualisiert werden, können in der Universitätsspital-Bibliothek B 204 benutzt werden. Verfahrensanweisung MB MB Seite 7 von 10 7

8 X ZEITPUNKT DER LERNVERANSTALTUNGEN Wann findet das Lernen statt? Das Weiterbildungs-Curriculum besteht aus einem obligatorischen Kern- Curriculum und einem zielabhängig wählbaren individuellen Mantel-Curriculum. Das obligatorische Kern-Curriculum beinhaltet organisierte Lernveranstaltungen, welche schriftlich (regelmässige klinikinterne Weiterbildungsveranstaltungen (Beilage IV), Veranstaltungskalender, ausgeteilte Programme) oder mündlich am Wochenrapport angekündigt werden. Das individuelle Mantel-Curriculum umfasst Lernveranstaltungen, welche von unserer Klinik, anderen Kliniken des Inselspitals, Instituten der Universität Bern, Fachgesellschaften im In- und Ausland sowie übrige Institutionen angeboten werden. Das individualisierte Lernen findet anlässlich der regulären Arbeitstätigkeit am Patienten statt sowie durch Selbststudium im Büro oder in der Bibliothek gemäss persönlicher Einteilung des Lernenden. XI EVALUATIONEN DER LERNENDEN Wie erfolgt die formative Evaluation? Die formative Evaluation der Lernenden erfolgt durch regelmässiges Feedback durch die direkten Weiterbildner sowie durch andere Lernende. Alle sechs Monate, bei Schwierigkeiten jedoch jederzeit vorher, führt der persönliche Mentor ein formelles Gespräch zwecks Überprüfung des Lernerfolges sowie Formulierung weiterer Ziele und des Unterstützungsbedarfs. Dabei kann eine weitere Selbsteinschätzung der Kenntnisse und Fertigkeiten zu Hilfe gezogen werden. Zusätzlich können im Gespräch Fortschritte in Bezug auf die Einstellungen erörtert werden. Im Weiteren erörtern der Mentor und der Lernende gemeinsam den Weiterbildungsbedarf ausserhalb unserer Klinik. Der Mentor ist gemeinsam mit dem Klinikdirektor bei Bedarf bei der Planung weiterer Weiterbildungsstellen an Weiterbildungsstätten mit anderen Schwerpunkten behilflich. Wie erfolgt die summative Evaluation? Bei Stellenantritt vereinbart der neueintretende Assistenzarzt das erste Mitarbeitergespräch, welches spätestens nach 3 Monaten, bei Schwierigkeiten jedoch jederzeit vorher erfolgt. Dieses wird gemeinsam mit dem Klinikdirektor und dem persönlichen Mentor geführt. Kurz vor Ablauf der Probezeit geht es in erster Linie darum, die ärztliche Tätigkeit des Assistenzarztes zu qualifizieren sowie die Anstellungsdauer und die weiteren Arbeitseinsätze festzulegen. Bei Bedarf wird der Arbeitsvertrag des Assistenzarztes entsprechen angepasst. Diese formalen Mitarbeitergespräche werden dann alle 6 Monate mit dem Mentor durchgeführt und dokumentiert (Beilage I, MAG alle 12 Monate). Zur Anerkennung der Weiterbildungszeit werden die offiziellen Evaluationsprotokolle und Zeugnisse der FMH entsprechend dem Kriterienkatalog ausgefüllt. Im Weiteren nimmt der Lernende an der gesamtschweizerisch durchgeführten Facharztprüfung teil. Die Einzelheiten dieser Prüfung sind im Weiterbildungsprogramm der Fachgesellschaft geregelt ( Verfahrensanweisung MB MB Seite 8 von 10 8

9 XII EVALUATIONEN DER WEITERBILDUNGSSTÄTTE (Weiterbildner, Weiterbildungsprogramm) Wie erfolgt die formative Evaluation? Die formative Evaluation der Weiterbildungsstätte erfolgt durch regelmässige formelle und informelle Gespräche der Weiterbildungsverantwortlichen der Klinik mit den Lernenden und den direkten Weiterbildnern. Dabei geht es darum, die Stärken und Schwächen des Weiterbildungsprogrammes zu erfassen.und fortlaufend den Begebenheiten der Klinik und dem gesundheitspolitischen Umfeld anzupassen. Das Resultat der formativen Evaluation ist schriftlich anlässlich der formellen Mitarbeitergespräche festzuhalten (Beilage V). Es sind alle eingeladen, Veränderungsvorschläge vorzubringen, mit anderen Lernenden oder Weiterbildnern zu erörtern sowie die Umsetzung der Verbesserungsmassnahmen mitzutragen. Wie erfolgt die summative Evaluation? Die summative Evaluation der Weiterbildungsstätte erfolgt durch die jährliche von der FMH durchgeführte Umfrage bei den Assistenzärzten. Die Resultate werden dem Leiter der Weiterbildungsstätte zugestellt, im Internet aufgeschaltet und auszugsweise in der Schweizerischen Ärztezeitung publiziert. Das Resultat der klinikintern erhobenen formativen Evaluation muss dem Resultat der summativen Evaluation entsprechen. Indirekt werfen auch die Leistungen der Lernenden an den nationalen Facharztprüfungen ein Licht auf die Qualität des Weiterbilungsprogrammes. Diese Prüfungsresultate müssen aber mit Vorsicht interpretiert werden, da diese durch viele anderweitige Faktoren mitbeeinflusst werden. Schlussendlich sind in Zukunft Visitationen der Weiterbildungsstätten vorgesehen. Ein Visitationsteam bestehend aus einem Delegierten der Fachgesellschaft, einem Vertreter der Vereinigung Schweizerischer Assistenz- und Oberärzte VSAO sowie einem von der Kommission Weiter- und Fortbildung KWFB bestimmten unabhängigen Experten besuchen die Weiterbildungsstätte mit dem Ziel der Sicherstellung der Weiterbildungsqualität. Die Visitationen werden anhand eines standardisierten Rasters durchgeführt und mit einem Bericht abgeschlossen, welcher eine Beurteilung über die Einhaltung der Anerkennungskriterien und über die Zweckmässigkeit und Güte des Weiterbildungskonzeptes enthält. XIII IMPLEMENTIERUNG Wie werden die gelernten Inhalte dokumentiert? Der Lernende ist aufgefordert, sämtliche besuchten Lernveranstaltungen in einem Bordbuch (Beilage VI) zu dokumentieren. Dazu behilflich sind einerseits der Weiterbildungsthemenkatalog wie er zur Planung der Weiterbildungsveranstaltungen verwendet wird. Andererseits steht ein offenes Dokumentationsblatt zur Verfügung, welches die fortlaufende Eintragung der besuchten Veranstaltungen erlaubt, wie dies nach Erlangen des Facharzttitels lebenslänglich zur Dokumentation der Fortbildung erforderlich sein wird. Im Weiteren ist es jedem Lernenden überlassen, welche Verfahrensanweisung MB MB Seite 9 von 10 9

10 diagnostischen oder therapeutischen Handlungen er zusätzlich dokumentieren möchte. Diese Erfassung der absolvierten Lerninhalt hilft einerseits, die Bedürfnisse der Lernenden besser zu ermitteln, spezifische Zielsetzungen klarer zu definieren, optimale Lernstrategien adäquater auszuwählen und zu implementieren und dadurch die formative Evaluation des Lernenden zu fördern. Andererseits kann dadurch der Themenkatalog der systematischen Weiterbildungsveranstaltungen laufend adaptiert werden. Verfahrensanweisung MB MB Seite 10 von 10 10

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