Gruppe D(1) Endbericht Inhaltsverzeichnis

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1 Gruppe D(1) Endbericht Inhaltsverzeichnis 1. Aufgabenstellung unserer Gruppe Betreuung Aufgabenstellung Vorstellung Definition Feinstaub PM Feinstaub Rahmenbedingungen Die gesetzlichen Richtlinien Relevante Gesetzesquellen Bezugsrahmen EU- Richtlinien Österreichische Verfassungsgesetze Bundesgesetze Bundesverordnungen Landesgesetze Landesverordnungen Durchgeführte Messungen Luftgütemessung in der Steiermark Jahresbericht Aquella KAPAGS Messmethodik...20 fehlender chemischer Teil 7. Kosten der Feinstaubmessung in Graz Rechtsgeschäfte der Universität Zuschlagskalkulation im Rahmen unseres Projekts Einleitung Aufgaben der Kostenrechnung Kostenartenrechnung Kostenstellenrechnung Kostenträgerrechnung Zuschlagskalkulation Literatur- und Quellenverzeichnis Literatur Sonstige Quellen und Internetquellen Tabellenverzeichnis Abbildungsverzeichnis...41

2 Axel Bernhard, Wolfgang Granigg, Silvia Findenig, Armin Kanduth, Marcella Schmid 2 Ist eine chemische Charakterisierung des Feinstaubs wirtschaftlich sinnvoll? Axel Bernhard, Wolfgang Granigg, Silvia Findenig, Armin Kanduth, Marcella Schmid *) Zusammenfassung Der Kern dieser Gruppenarbeit ist die chemische Analyse des Feinstaubes. Die Annäherung zu diesem Thema erfolgt von zwei Seiten. Der erste Zugang ist die chemische Analyse selbst, die im Labor durchgeführt wird. Es wird versucht Markerelemente im Feinstaub zu finden, die eindeutigen Quellen zugeordnet werden können. Mit Hilfe von verschiedenen Analyseverfahren sollen hier Ergebnisse erzielt werden. Andererseits wird den Kosten dieser durchgeführten Analyse auf den Grund gegangen. Zu diesem Zweck wird die Kostenstruktur der chemischen Analyse genau unter die Lupe genommen, um die Kosten einer Analyse im Rahmen einer Zuschlagskalkulation der Kostenträgerrechnung zu ermitteln. Ebenso wird (aufbauend auf den ermittelten Kosten) ein Vergleich mit anderen Labors angestellt. Weiters werden die Kosten der Feinstaub- Messungen in Graz ermittelt. Zu den Aufgabengebieten gehören aber ebenso die Hinterfragung der gesetzlichen Rahmenbedingungen auf dem Gebiet Feinstaub, sowie die derzeitigen Feinstaubmessungen in Graz. 1. Aufgabenstellung unserer Gruppe 1.1. Betreuung Univ.-Prof. Dr. Walter Gössler, Institut für Chemie Dipl.-Ing. Dr. Stefan Vorbach, Institut für Innovations- und Umweltmanagement *) Die Autoren sind Studierende der Umweltsystemwissenschaften Fachschwerpunkt Chemie, Volkswirtschaftslehre und Betriebswirtschaftslehre an der Karl-Franzens-Universität Graz. Axel Bernhard, BWL; Wolfgang Granigg, BWL; Silvia Findenig, Chemie; Armin Kanduth VWL; Marcella Schmid, Chemie.

3 Ist eine chemische Charakterisierung des Feinstaubs wirtschaftlich sinnvoll? Aufgabenstellung Nachfolgend ist unsere ursprüngliche Aufgabenstellung abgedruckt. Diese musste in manchen Punkten ein wenig adaptiert werden. (in manchen Bereichen reduziert und in anderen erweitert). Die tatsächlich durchgeführten Arbeitschritte und Arbeitsaufgaben werden im nächsten Abschnitt erläutert. Modul Ist eine chemische Charakterisierung des Feinstaubs wirtschaftlich sinnvoll? Themenstellung: In Graz werden regelmäßig an verschiedenen Stellen Gesamtfeinstaubmessungen durchgeführt. Ist die Messung des Gesamtfeinstaubes für einen zuverlässigen Schutz der Bevölkerung ausreichend oder sind weitere Charakterisierungen des Feinstaubes notwendig? Das Ziel dieser Praktikumgruppe ist eine Ermittlung der Kosten von der Probenahme bis hin zur Analyse - welche toxischen Stoffe im Feinstaub bekannt sind - welche dieser Stoffe sind mit vernünftigem Aufwand bestimmbar - eine Analyse der Kosten der Teilprozesse (Probennahme, Probenvorbereitung, Analyse) - eine Kostenkalkulation für das Produkt Analyse - eine Ermittelung marktüblicher Preise - eine Abschätzung welche Anzahl von Probennahmepunkten notwendig ist (Ermittelung der Homogenität der Feinstaubzusammensetzung in Graz) - eine Abschätzung der Gesamtkosten für eine regelmäßige chemische Charakterisierung des Feinstaubes im Stadtgebiet von Graz - stehen die Kosten in einem vernünftigen Verhältnis zum Nutzen für die Bevölkerung? Methodik: - Erhebung von bekannten toxisch relevanten Stoffen im Feinstaub - Ermittelung der notwendigen Zeiten für Probennahme, Vorbereitung und Analyse - Berechnung der tatsächlichen Kosten - Marktumfrage - Abschätzung der Gesamtkosten für das Stadtgebiet von Graz

4 Axel Bernhard, Wolfgang Granigg, Silvia Findenig, Armin Kanduth, Marcella Schmid 4 2. Vorstellung Kern unserer Arbeit wird die chemische Analyse des Feinstaubs diesen Winter (2004/05) in Graz sein. Damit eingeschlossen sind sowohl eine Interpretation der Bedeutung der erhaltenen Werte für die einzelnen Gruppen des gesamten Interdisziplinären Praktikums als auch eine ökonomische Erhebung der Analyse als Prozess an sich. In diesem Sinne ist es auch zielführend eine tiefe Zusammenarbeit mit Gruppe A, die ebenso einen chemischen Schwerpunkt zu bearbeiten hat, anzustreben. Jenseits der im Moment gängigen Feinstaubmasse-Erhebung, lässt sich anhand einer chemischen Analyse der Anteil des Verkehrs am Feinstaubproblem emissionsseitig deutlich machen und die Ursprünge einzelner Feinstaubelemente hervorheben. Dabei bedienen wir uns der gängigen Praxis für die jeweiligen Emittentengruppen spezifische Anteile im Feinstaub zu definieren und zu finden. Mit diesen Markern lässt sich der Feinstaub bis zu seinem Entstehungspunkt z.b. von Reifenabrieb oder Bremsblöcken zurückverfolgen. Neben der notwendigen Definition des Begriffs Feinstaub an sich, wollen wir weiters eine Einsicht, wie das Problem von juristischer Seite erfasst wird, geben. Die aktuelle Belastung und alle Maßnahmen europaweit beruhen auf diesen Gesetzmäßigkeiten. Mittels einer Auswahl unter den relevanter Rechtsquellen versuchen wir die politische Tätigkeit auf diesem Gebiet exemplarisch zu erläutern. Eine ökonomische Bewertung erfolgt in der Weise, dass einerseits unterschiedliche Labors mit Standort Österreich und Umgebung und geeigneten Qualifikationen zu deren Kostensätzen befragt werden und andererseits der Arbeitsablauf einer chemischen Analyse am Institut für Chemie zur Feinstaubbeschreibung durchleuchtet wird und mit den jeweiligen Kostensätzen zugerechnet wird. Vom Vergleich der Werte zwischen den privaten Anbietern und dem Institut erhoffen wir uns eine Annäherung an die chemisch-analytische Praxis von Seiten der Kostenrechnung und eine mögliche Evaluierung der Arbeitsweise an der Universität. Mit solcherart tieferer Einsicht können wir den budgetären Aufwand der Stadt Graz im Kampf gegen den Feinstaub ermessen. Wie oft und wo mit welchen Mitteln Feinstaub von der Landesregierung gemessen wird, kann entscheidend für zielführende Maßnahmen sein, den damit verbundenen Problemen beizukommen. Bei vergleichbaren Daten können wir die erhobenen Kosten aus eigener Messung und den Angaben der privaten Anbieter mit den Werten der zuständigen Fachabteilung gegenanstellen. Auf diese Weise können wir von Seiten der Kostenrechnung den staatlichen Aufwand evaluieren. Zusammenfassend in Punkten: Rechtliche Rahmenbedingungen erheben Gesetzeslage an geeigneten Beispielen erklären Einsammeln von Feinstaubproben mit geeigneten technischen Hilfsmitteln Analyse der Feinstaubproben Auswertung der Analyseergebnisse Arbeitsschritte der Analyse mit Kostensätzen versehen

5 Ist eine chemische Charakterisierung des Feinstaubs wirtschaftlich sinnvoll? 5 Kostenrechnung an der Analyse durchführen Fragebogen für geeignete Labors zusammenstellen Adressen von geeigneten Labors herausfinden und anschreiben Vergleich der erhaltenen Werte mit den Angaben privater Anbieter Kontakte zu einem Amt der Steiermärkischen Landesregierung knüpfen Informationen aus den Beamten der FA 17C gewinnen und verwerten

6 Axel Bernhard, Wolfgang Granigg, Silvia Findenig, Armin Kanduth, Marcella Schmid 6 3. Definition Feinstaub PM 10 Als PM 10 wird jener Anteil des Feinstaubs verstanden, dessen aerodynamischer Durchmesser kleiner gleich 10 µm ist. Weil die luftgetragenen Partikel keine einheitliche Form noch Dichte haben, wird für sie ein aerodynamischer Durchmesser bestimmt. Man nimmt ein kugelförmiges Teilchen mit einer Dichte von 1 g/m³ an und berechnet, welchen Durchmesser es haben müsste, um gleich schnell wie das betrachtete Teilchen zu sinken. Außer PM10 unterscheidet man noch die noch feineren Fraktionen wie PM2,5 (aerodynamischer Durchmesser 2,5 µm) und ultrafeine Partikel mit einem aerodynamischen Durchmesser unter 0,1µm. Staub allgemein ist ein komplexes Gemisch aus primär und sekundär gebildeten Komponenten, deren Ursprung natürlich oder auch anthropogen sein kann. Als Hauptquellen werden Verkehr, Industrie und Gewerbe und die Land- und Forstwirtschaft angegeben. Laut einer Angabe des Schweizer Bundesamtes für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) wird in der Schweiz der durchschnittliche Anteil von PM 10 an der natürlichen Grundbelastung mit 1-2 µg/m³ angenommen. Als natürliche Quellen kommen Pollen, Meeresgischt, Winderosion und Vulkane in Frage, wobei diese für die Schweiz eher nicht von Bedeutung sind. 1 1 Grundbelastung in der Schweiz. Url bzw. Uri:

7 Ist eine chemische Charakterisierung des Feinstaubs wirtschaftlich sinnvoll? 7 4. Feinstaub Rahmenbedingungen Die gesetzlichen Richtlinien Das Messen der Feinstaubbelastung wird aufgrund gesetzlicher Rahmenbedingungen durchgeführt. Die Herkunft der relevanten Gesetze und ihren Bezugsrahmen untersuchen wir in unserer Arbeit ebenso, wie die Bedeutung dieser Relevante Gesetzesquellen Alle Gesetze des Landes Österreich müssen sich auf die Verfassung beziehen und dürfen ihr nicht widersprechen. Ebenso müssen Verordnungen in ihrer Aussage von den Gesetzen bestätigt werden und in der Verfassung verankert sein. Bundesgesetze stehen nicht direkt über Landesgesetze, aber Landesgesetze beziehen sich in der Regel auf Bundesgesetze und stellen oft ein auf die Umstände des jeweiligen Bundeslandes zugeschnittenes Pendant dar. Seit Österreichs EU- Beitritt gibt es neben der Verfassung eine weitere oberste Gesetzesquelle, das EU-Recht, von dem Gesetze und Verordnungen abgeleitet werden. Gesetzesquellen des relevanten Umweltschutzrechts dargestellt gemäß dem Stufenbau der Rechtshierarchie: EU Rahmenrichtlinie: Richtlinie des Rates über die Beurteilung und Kontrolle der Luftqualität 1996/62/EG Richtlinie des Rates vom über Grenzwerte für Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxide, Partikel und Blei in der Luft, 1999/30/EG Verfassung Erklärung zum umfassenden Umweltschutz BGBl.Nr. 491/1984, BGV 1, 2 Gesetze Immissionsschutzgesetz Luft, IG-L i.d.f. von BGBl I 62/2001 (Bund) Verordnungen Verordnung des Bundesministers für Umwelt, Jugend und Familie über das Messkonzept zum IG-L i.d.f. von BGBl II 344/2001 (Bund) Verordnung des Landeshauptmannes von Steiermark über den Smogalarmplan für das Belastungsgebiet Raum Graz, Stammfassung: LGBl. Nr. 84/1989 Verordnung des Landeshauptmannes, mit der ein Maßnahmenkatalog für den Verkehr erlassen wird (IG-L MaßnahmenkatalogVO Verkehr) LGBl. Nr. 2/2004 (Land)

8 Axel Bernhard, Wolfgang Granigg, Silvia Findenig, Armin Kanduth, Marcella Schmid Bezugsrahmen EU- Richtlinien 1996 wurde vom Europäischen Rat die Rahmenrichtlinie über die Beurteilung und Kontrolle der Luftqualität verabschiedet. Tochterrichtlinien speziell über Grenzwerte für Schwefeldioxid, Stickstoffoxid und Stickstoffoxide, Partikel und Blei in der Luft, Grenzwerte von Benzol und Kohlenmonoxid in der Luft und den Ozongehalt der Luft folgten 1999, 2000 und In diesen für alle Mitgliedsstaaten verbindlichen in den jeweiligen, nationalen Gesetzestexten zu integrierenden Programmen wurde der Grundstock für alle relevanten, kommenden Umweltschutzmaßnahmen europaweit gelegt. Der folgende Auszug soll einen Eindruck von der fundamentalen Bedeutung der Richtlinie 62/96/EG vermitteln. Richtlinie 62/96/EG - Artikel 1 2 Ziele Der allgemeine Zweck dieser Richtlinie ist die Festlegung der Grundsätze für eine gemeinsame Strategie mit folgendem Ziel: o Definition und Festlegung von Luftqualitätszielen für die Gemeinschaft im Hinblick auf die Vermeidung, Verhütung oder Verringerung schädlicher Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt insgesamt; o Beurteilung der Luftqualität in den Mitgliedstaaten anhand einheitlicher Methoden und Kriterien; o Verfügbarkeit von sachdienlichen Informationen über die Luftqualität und Unterrichtung der Öffentlichkeit hierüber, unter anderem durch Alarmschwellen o Erhaltung der Luftqualität, sofern sie gut ist, und Verbesserung der Luftqualität, wenn dies nicht der Fall ist. Richtlinie 62/96/EG - Artikel 3 3 Durchführung und Verantwortungsbereiche Die Mitgliedstaaten benennen zur Durchführung dieser Richtlinie auf den entsprechenden Ebenen die zuständigen Behörden und die Stellen, denen die nachstehenden Aufgaben übertragen werden: o Durchführung dieser Richtlinie; o Beurteilung der Luftqualität; o Zulassung der Messvorrichtungen (Methoden, Geräte, Netze, Laboratorien); 2 Europäische Union: URL bzw. URI: 3 Europäische Union: URL bzw. URI:

9 Ist eine chemische Charakterisierung des Feinstaubs wirtschaftlich sinnvoll? 9 o Sicherstellung der Qualität der mit diesen Messvorrichtungen vorgenommenen Messungen durch die Überprüfung der Einhaltung dieser Qualität durch diese Vorrichtungen, insbesondere im Wege von internen Qualitätskontrollen nach Maßgabe unter anderem der Anforderungen der europäischen Normen für Qualitätssicherung; o Analyse der Beurteilungsmethoden; o Koordinierung der gemeinschaftlichen, von der Kommission durchgeführten Qualitätssicherungsprogramme in ihrem Hoheitsgebiet. Wenn die Mitgliedstaaten der Kommission die Information nach Absatz 1 übermitteln, machen sie diese zugleich der Öffentlichkeit zugänglich. Richtlinie 62/96/EG -Artikel 6 4 Beurteilung der Luftqualität (1) Nach Festlegung der Grenzwerte und Alarmschwellen wird die Luftqualität im gesamten Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten gemäß diesem Artikel beurteilt.... (5) Dort wo Schadstoffe gemessen werden müssen, sind die Messungen kontinuierlich oder stichprobenartig an festen Orten durchzuführen; die Messungen werden hinreichend häufig durchgeführt, so daß die festgestellten Werte bestimmt werden können. Richtlinie 62/96/EG -Artikel 7 5 Verbesserung der Luftqualität Allgemeine Anforderungen o Die Mitgliedstaaten ergreifen die erforderlichen Maßnahmen, um die Einhaltung der Grenzwerte sicherzustellen. o Die Maßnahmen zur Erreichung der Ziele dieser Richtlinie müssen einem integrierten Ansatz zum Schutz von Luft, Wasser und Boden Rechnung tragen; o dürfen nicht gegen die gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz verstoßen; o dürfen keine größeren Beeinträchtigungen der Umwelt in den anderen Mitgliedstaaten verursachen. o Die Mitgliedstaaten erstellen Aktionspläne, in denen die Maßnahmen angegeben werden, die im Fall der Gefahr einer Überschreitung der Grenzwerte und/oder der Alarmschwellen kurzfristig zu ergreifen sind, um die Gefahr der Überschreitung zu verringern und deren Dauer zu beschränken. Diese Pläne können, je nach Fall, Maßnahmen zur Kontrolle und, soweit erforderlich, zur Aussetzung der Tätigkeiten 4 Europäische Union: URL bzw. URI: 5 Europäische Union: URL bzw. URI:

10 Axel Bernhard, Wolfgang Granigg, Silvia Findenig, Armin Kanduth, Marcella Schmid 10 vorsehen, die zu einer Überschreitung der Grenzwerte beitragen, einschließlich des Kraftfahrzeugverkehrs. Richtlinie 62/96/EG Anhang I 6 Liste bei der Beurteilung und Kontrolle der Luftqualität zu berücksichtigenden Luftschadstoffe I. Schadstoffe, die in der Anfangsphase geprüft werden müssen, einschließlich der unter bestehende Richtlinien für den Bereich der Luftqualität fallenden Schadstoffe 1. Schwefeldioxid 2. Stickstoffdioxid 3. Feinpartikel wie Ruß (einschließlich PM 10) 4. Schwebstaub 5. Blei 6. Ozon... Richtlinie 30/99/EG-Anhang VII 7 Kriterien für die Festlegung der Mindestzahl der Probenahmestellen für ortsfeste Messungen von Schwefeldioxid(SO2), Stickstoffdioxid(NO2) und Stickstoffoxiden (NOx), Partikeln und Blei in der Luft I. Mindestzahl der Probenahmestellen für ortsfeste Messungen zur Beurteilung der Einhaltung von Grenzwerten für den Schutz der menschlichen Gesundheit und von Alarmschwellen in Gebieten und Ballungsräumen, in denen ortsfeste Messungen die einzige Informationsquelle darstellen a) Diffuse Quellen 6 Europäische Union: URL bzw. URI: 7 Europäische Union: URL bzw. URI:

11 Ist eine chemische Charakterisierung des Feinstaubs wirtschaftlich sinnvoll? 11 Tabelle 1: Mindestzahl der Probenahmestellen Anmerkung: Während die Rahmenrichtlinie 62/96/EG allgemein Ziele, Aufgaben und Werte definiert, führt die Tochterrichtlinie 30/99/EG z.b. schon konkreter die Mindestanzahl für Probenahmestellen an. Graz dürfte gemäß diesen Angaben mit einer Einwohnerzahl von mit zwei Feinstaub-Meßstellen auskommen können. Wir aber haben in der Landeshauptstadt 6 Stationen.

12 Axel Bernhard, Wolfgang Granigg, Silvia Findenig, Armin Kanduth, Marcella Schmid Österreichische Verfassungsgesetze In Form einer Absichtserklärung wurde das Thema Umweltschutz 1984 in die österreichische Verfassung aufgenommen wie folgt: BVG Umfassender Umweltschutz 8 1 (1) Die Republik Österreich (Bund, Länder und Gemeinden) bekennt sich zum umfassenden Umweltschutz. (2) Umfassender Umweltschutz ist die Bewahrung der natürlichen Umwelt als Lebensgrundlage des Menschen vor schädlichen Einwirkungen. Der umfassende Umweltschutz besteht insbesondere in Maßnahmen zur Reinhaltung der Luft, des Wassers und des Bodens sowie zur Vermeidung von Störungen durch Lärm. 2 Mit der Vollziehung dieses Bundesverfassungsgesetzes ist die Bundesregierung betraut. Also sind der Bund und in den jeweiligen Ländern als Vertreter der Landeshauptmann (bzw. die Landeshauptfrau in Salzburg) im Rahmen der Kompetenzverteilung für den Umweltschutz zuständig. Das bedeutet die Stadt Graz hat als solche keine Handlungsbefugnis in der Bekämpfung des Feinstaubproblems Bundesgesetze Die entscheidende gesetzliche Grundlage für die Messung von Luftschadstoffen in Österreich ist das Immissionsschutzgesetz Luft (IG-L), das in seiner ursprünglichen Fassung aus dem Jahr 1997 stammt (BGBl I 115/1997). Im Jahr 2001 wurde das Gesetz umfassend novelliert (BGBl I 62/2001) und damit an die Vorgaben der Europäischen Union angepasst. Die wesentlichen Ziele dieses Gesetzes sind: o Der dauerhafte Schutz der Gesundheit des Menschen, des Tier- und Pflanzenbestands, sowie der Kultur- und Sachgüter vor schädlichen Luftschadstoffen o Der Schutz des Menschen vor unzumutbar belästigenden Luftschadstoffen o Die vorsorgliche Verringerung der Immissionen von Luftschadstoffen o Die Bewahrung und Verbesserung der Luftqualität, auch wenn aktuell keine Grenzund Zielüberschreitungen registriert werden Zur Erreichung dieser Ziele wird eine bundesweit einheitliche Überwachung der Schadstoffbelastung der Luft durchgeführt. Die Bewertung der Schadstoffbelastung erfolgt 8 RIS. Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramtes. URL bzw. URI:

13 Ist eine chemische Charakterisierung des Feinstaubs wirtschaftlich sinnvoll? 13 o Durch Immissionsgrenzwerte, deren Einhaltung bei Bedarf durch die Einstellung von Maßnahmenplänen mittelfristig sicherzustellen ist. o Durch Alarmwerte, bei deren Überschreitung Sofortmaßnahmen zu setzen und o Durch Zielwerte, deren Erreichen langfristig anzustreben ist. Für die Überwachung und vor allem für die Information der Bevölkerung macht die Einführung von Grenzwerten, die einige Male im Jahr überschritten werden dürfen, sowie sogenannte Toleranzmargen, die Übergangszeiträume festlegen, die Sache nicht unbedingt einfacher (Nachfolgende Angaben sind als Auszug relevanter Daten, aus einer in der Quellliteratur vorhandenen Tabelle, zu verstehen. (Pongratz, 2002, 9)). Feinstaub: TMW 9 JMW 10 50ˆ 40 Tabelle 2: Grenzwerte ˆ: Pro Kalenderjahr ist bei diesem Wert die folgende Zahl an Überschreitungen zulässig: Bis Ab Tabelle 3: Zulässige Überschreitungstage Zielwerte (laut IG-L) PM10 Tagesmittelwert 50 µg/m³; pro Kalenderjahr sind 7 Überschreitungen zulässig PM10 Jahresmittelwert 20 µg/m³ Bundesverordnungen Verordnung des Bundesministers für Umwelt, Jugend und Familie über das Messkonzept zum IG-L i.d.f. von BGBl II 344/2001-Anhang 1 Messverfahren In der Messkonzeptverordnung zum Immissionsschutzgesetz Luft in der Fassung von BGBl. II Nr.344/2001 wird zum Thema PM10- Messung in der Anlage 1 (Messverfahren) folgendes fixiert: VI. Probenahme und Messung der PM10- Konzentration 9 Anmerkung: Tagesmittelwert 10 Anmerkung: Jahresmittelwert

14 Axel Bernhard, Wolfgang Granigg, Silvia Findenig, Armin Kanduth, Marcella Schmid 14 Als Referenzmethode ist die in der nachfolgenden Norm beschriebene Methode zu verwenden: EN12341 Luftqualität- Felduntersuchung zum Nachweis der Gleichwertigkeit von Probennahmeverfahren für die PM10 Fraktion von Partikeln. Das Messprinzip stützt sich die Abscheidung der PM10- Fraktion von Partikeln in der Luft auf einem Filter und die gravimetrische Massebestimmung. Zur Bestimmung von PM10 kann auch ein anderes Verfahren eingesetzt werden, wenn der betreffende Netzbetreiber nachweisen kann, dass dieses eine feste Beziehung zur Referenzmethode aufweist. [...] In diesem Fall müssen die mit diesem Verfahren erzielten Ergebnisse um einen geeigneten lokalen Standortfaktor bzw. einer lokalen Standortfunktion korrigiert werden, damit gleichwertige Ergebnisse wie bei Verwendung der Referenzmethode erzielt werden. Für die Ermittlung der lokalen Standortfaktoren/Standortfunktionen gelten folgende Grundsätze: o Die Standortfaktoren/Standortfunktionen sind für den jeweils am Standort vorgesehenen Messgerätetyp durch Parallelmessungen zu bestimmen. o Als Referenzmethode gelten gravimetrische Methoden nach EN bzw. solche gravimetrische Verfahren, deren Äquivalenz bereits nachgewiesen wurde. o Zur Bestimmung der Standortfaktoren/Standortfunktionen sind jeweils mindestens 30 Wertepaare (Tagesmittelwerte) aus der Sommer- und Winterperiode zu erheben. [...] o Die Erhebung der Standortfaktoren/Standortfunktionen ist alle fünf Jahre zu wiederholen. (Pongratz, 2002, 9) Landesgesetze Das Steiermärkische Luftreinhaltegesetz (LGBl. Nr. 128/1974) und die dazu erlassenen Verordnungen dienen dem Ziel, die Luft in der Steiermark so rein wie möglich zu halten. Grundsätzlich ist jedermann verpflichtet, alles zu unterlassen, was die natürliche Zusammensetzung der Luft durch Luftschadstoffe derart verändert, dass dadurch das Wohlbefinden von Menschen, das Leben von Tieren und Pflanzen oder Objekte in ihrer für den Menschen wertvollen Eigenschaft merklich beeinträchtigt werden. In wesentlichen Teilen wurden die Bestimmungen des Steiermärkischen Luftreinhaltegesetzes durch das IG-L abgelöst (Pongratz, 2002, 11). Damit ist dieses Gesetz beispielhaft für die bestimmenden Wirkung von Bundesgesetzen auf Landesgesetze, wenn letztere dergestalt keine Bereicherung für die Gesetzeslage sind.

15 Ist eine chemische Charakterisierung des Feinstaubs wirtschaftlich sinnvoll? Landesverordnungen Verordnung des Landeshauptmannes von Steiermark über den Smogalarmplan für das Belastungsgebiet Raum Graz, Stammfassung: LGBl. Nr. 84/ Zur Feststellung der Konzentration der Luftschadstoffe sind im Belastungsgebiet die nachstehenden Meßstellen ständig zu betreiben: a) Meßstelle Graz-Nord - Gst. Nr Bfl., KG. Gösting, Meßkomponenten: Schwefeldioxid (SO2), Staub, Stickstoffdioxid (NO2) b) Meßstelle Graz-West - Gst. Nr. 230/2 LN, KG. Algersdorf, Meßkomponenten: Schwefeldioxid (SO2), Staub, Stickstoffdioxid (NO2) c) Meßstelle Graz-Süd - Gst. Nr. 2027/4 LN, KG. Gries, Meßkomponenten: Schwefeldioxid (SO2), Staub, Stickstoffdioxid (NO2) d) (entfallen) (3) e) Meßstelle Graz-Ost - Gst. Nr. 112/6 Bfl./Gt. bzw. 115/2 LN, KG. St. Peter, Meßkomponenten: Stickstoffdioxid (NO2) f) Meßstelle Graz-Mitte - Gst. Nr. 147 Gt., KG. Innere Stadt, Meßkomponenten: Schwefeldioxid (SO2), Staub, Stickstoffdioxid (NO2), Von der EU werden für Graz 2 Feinstaub- Messstellen empfohlen. Tatsächlich aber wird Feinstaub von 6 stationären und einem mobilen Messgerät erfasst. Der Grund dafür liegt in der oben angeführten Verordnung anlässlich der Smog-Winter 1988,89, als Graz als lufthygienisches Sanierungsgebiet derart von Luftschadstoffkonzentrationen betroffen war(ozon), dass mit Geldern aus dem Katastrophenschutzfond die Grundlagen für das heutige Messnetz gelegt wurden. Mit den Problemen, die damals offensichtlich wurden, haben wir heute noch zu kämpfen, wie die abschließende, jüngste Verordnung beweist. 11 RIS. Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramtes. URL bzw. URI:

16 Axel Bernhard, Wolfgang Granigg, Silvia Findenig, Armin Kanduth, Marcella Schmid 16 Verordnung des Landeshauptmannes vom 20. Jänner 2004, mit der ein Maßnahmenkatalog für den Verkehr erlassen wird. LGBl. Nr. 2/ Auf Grund der 10,11 und 14 des IG-L... wird verordnet: (Anmerkung: Wie Gesetze Verordnungen nach dem Stufenbau der Rechtshierarchie bedingen, wird anhand obiger Formulierung klar ersichtlich. Der Maßnahmenkatalog wird mit den beschriebenen Paragraphen des IG-L begründet.) 2 Sanierungsgebiete Als Sanierungsgebiete im Sinne des 2 Abs. 8 IG L werden folgende Gebiete festgelegt: Sanierungsgebiete Großraum Graz, umfassend die Gemeinden Graz, Feldkirchen bei Graz, Gössendorf, Grambach, Hart bei Graz, Hausmannstätten, Pirka, Raaba und Seiersberg. Sanierungsgebiet Voitsberger Becken, umfassend die Gemeinden Köflach, Voitsberg, Bärnbach und Rosental an der Kainach 3 Geschwindigkeitsüberschreitung (1) In den Sanierungsgebieten gelten in der Zeit vom 1. November bis einschließlich 31.März folgende Geschwindigkeitsbeschränkungen: auf Autobahnen: 100km/h auf den übrigen Freilandstraßen: 80 km/h [...] 5 Inkrafttreten von Novellen(1) Die Änderung des 3 Abs.1 und 2 durch die Novelle LGBl. Nr. 50/2004 tritt mit 1. November 2004 in Kraft. Anmerkung: Die Geschwindigkeitsbeschränkungen haben in ihrer ursprünglichen Form dem politischen Druck nicht standgehalten. Letztendlich hängt der Erfolg jeder Maßnahme von der Akzeptanz durch die Bevölkerung ab. 12 RIS. Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramtes. URL bzw. URI:

17 Ist eine chemische Charakterisierung des Feinstaubs wirtschaftlich sinnvoll? Durchgeführte Messungen Der Messnetzbetreiber (Land Steiermark, Fachabteilung 17C) ist durch das Gesetz verpflichtet einen Jahresbericht zu veröffentlichen, aus dem die Jahresmittelwerte von TSP 13 (bis Ende 2004) und PM10 hervorgehen, die auch mit dem Vorjahr verglichen werden. Weiters müssen die Überschreitungen der Jahresmittelwerte und Tagesmittelwerte, so wie deren Höhe und Häufigkeit für jede Messstelle angegeben werden. Der Bericht muss auch Angaben über die Kenngrößen der eingesetzten Messverfahren und eine Charakterisierung der Messstellen selbst beinhalten. Berichte über Vorerkundungsmessungen (etwa Partikelgrößenverteilungen, chemische Zusammensetzung, Messungen zur Zuordnung der Herkunft der Partikel...) und deren Ergebnisse sind besonders bei festgestellten Überschreitungen der Grenzwerte zu verfassen. Aufgrund dieser Daten werden dann Verordnungen für Maßnahmen zur Reduktion von Feinstaub erlassen. Aus dieser gesetzlichen Grundlage ergibt sich folgendes Messnetz für die Steiermark und im besonderen für den Raum Graz. Die Konzentrationen von PM10 wurden für das Jahr 2003 an folgenden 19 Stationen gemessen: Tabelle 4: Überschreitungstage 2003 (Jahresbericht 2003) 5.1. Luftgütemessung in der Steiermark Jahresbericht In den letzten Monaten wurden die meisten Messstationen von TSP auf PM10 Messungen umgestellt. So wird PM 10 an 6 Punkten in Graz gemessen (Messung nun auch auf der Platte) und TSP wird nur noch von der Station Graz-West erfasst, für den noch bis Ende des Jahres 13 Anmerkung: Total Suspended Particles d.h. Schwebstaub 14 Luftgütemessungen in der Steiermark Jahresbericht Land Steiermark, Fachabteilung 17C. August URL bzw. URI:

18 Axel Bernhard, Wolfgang Granigg, Silvia Findenig, Armin Kanduth, Marcella Schmid einen gesetzlichen Grenzwert (Tagesmittelwert 150µg/m³) gilt. Es gibt noch eine weitere Messstation in Graz (Schlossberg), die jedoch andere Parameter (Ozon) erfasst. Die neue Station auf der Platte dient auch der Beobachtung der PM10 Konzentration vor allem während Inversionswetterlagen. Dort kann beim Auflösen einer Inversion durch erhöhten vertikalen Luftaustausch eine kurzfristige Erhöhung der PM 10 Konzentration festgestellt werden, wenn die partkelreiche Luft aus dem Grazer Becken aufsteigt. Zusätzlich ist eine mobile Messstation in Graz Puntigam seit 23. Jänner 2004 stationiert. Die beiden mobilen Messstationen werden für spezielle Fragestellungen eingesetzt. Im Jahr 2002 wurde an zwei verkehrsexponierten Stellen Messungen durchgeführt: Bezirk Jakomini Wintermessungen (Februar bis April 2002) und im Bezirk Puntigam eine Sommermessung (August bis September 2002). Die Erfassung der Staubdeposition nach Immissionsschutzgesetz Luft erfolgt in der Steiermark für drei Bereiche: Leoben, Kapfenberg und Graz. In Graz wird an 11 Punkten die Staub-, Blei-, und Cadmiumdeposition erfasst. Im Normalfall liegen die Messergebnisse unter dem Grenzwert nach dem IG-L (Staubniederschlag: 210 mg/(m²*d), Blei im Staubniederschlag: 0,100 mg/(m²*d), Cadmium im Staubniederschlag: 0,002 mg/(m²*d) ). An einigen Messstationen der Steiermark wird auch Arsen, Nickel, Chrom und Kobalt bestimmt. Solche Messungen sind auch für Graz in Planung. In den Messstationen Graz Don Bosco und Graz Mitte wird auch Benzol, Toluol und Xylol in der PM 10 Fraktion bestimmt. Der für Benzol derzeit gültige Grenzwert wird im Regelfall nicht überschritten. Im Rahmen von Kurortmessungen werden an 47 Punkten Staubmessungen vorgenommen, davon sind 30 Dauermessungen. Zur Erhebung der Ist-Situation wurde in Mürzzuschlag an 7 Stellen Staub gemessen und aus Behördenaufträgen werden an 15 weiteren Stellen in der Steiermark Staub gemessen. Zusätzlich Projekte sollen weitere Informationen über Herkunft der Stäube und in weiterer Folge der Zuordnung der Verursacher dienen, damit man in der Lage ist effiziente Maßnahmen zu setzten. Derzeit beteiligt sich die Steiermark an folgenden Projekten im Raum Graz: 5.2. Aquella 15 Im Rahmen des Projektes Aquella Steiermark soll eine Quellenzuordung der Schwermetalle, des mineralischen Staubanteils und des organischen Aerosols erfolgen. Dazu werden seit Dezember 2003 Messungen im Raum Graz durchgeführt. Der Abschluss des mit finanzierten Projektes ist für 2006 angekündigt. An diesem Projekt nehmen neben Graz noch Wien und Salzburg teil. Anhand von Element- und molekularen Markern soll einen Quellenzuordnung möglich werden. Mit Hilfe dieser Daten und einem chemischen Massenbilanz Modell erhofft man sich 15 AQUELLA Projekt. Österreichische Akademie der Wissenschaften. TU Wien, Institut der Chemischen Technologien und Analytik. URL bzw. URI:

19 Ist eine chemische Charakterisierung des Feinstaubs wirtschaftlich sinnvoll? 19 durch Aquella neue Information über die Verursacher, aber vor allem ein Modell, aus dem man die Wirkung von verschiedenen feinstaubsenkenden Maßnahmen im voraus abschätzen und anschließend auch deren Effektivität bestimmen kann. Als Marker für die unterschiedlichen angenommenen Verursacher wurden folgende für das Projekt herangezogen: Dieselabgas: Black Carbon, Alkane-Muster, Sterane/Hopane, Pt/Pd Ottomotorabgas: Sterane/Hopane, Pt/Pd, Alkane-Muster, PAH Muster Kohleverbrennung: Black Carbon, Spurenmetalle Muster, PAH Muster Ölverbrennung: Black Carbon, V, Ni, PAH Muster Erdgasverbrennung: PAH Muster, (Benzo(de)anthracen-7-on) Holzverbrennung: Harzsäuren, Levoglucosan, PAH Muster, K Küchendämpfe: Cholesterin, 9-Hexadecensäure, Partikel-Nonanal Pflanzen- Debris: Alkane-Muster, Cellulose Straßenstaub: Si, Al (Geogene Elemente Muster) Die Messungen erfolgen an drei Punkten im Gebiet Graz und Umgebung Graz Don Bosco (als vom Verkehr belasteter Punkt) High Volume 16 Messung PM10 Low Volume Messung PM10 16 High Volume, Medium Volume und Low Volume beziehen sich auf das Luftvolumen, das vom Sammler durchgesaugt wird. Bei den im Praktikum durchgeführten Messungen wurden Medium Volume Sammler verwendet.

20 Axel Bernhard, Wolfgang Granigg, Silvia Findenig, Armin Kanduth, Marcella Schmid 20 Bockberg (als Hintergrundmessung) High Volume Messung PM10 Low Volume Messung PM10 Graz Süd (als belastetes Siedlungsgebiet) High Volume Messung PM KAPAGS 17 Innerhalb dieses Projektes sollen in Zusammenarbeit mit Klagenfurt und Bozen die verschiedensten Maßnahmen zur Senkung der Feinstaubbelastung in Klagenfurt, Graz und Bozen getestet und durch neue Rechenmodelle und Messungen evaluiert werden. So soll an der TU Graz (Institut für Statistik) ein neues statistisches Modell für Prognosen von Partikelkonzentrationen entwickelt werden. Um Prognosen für die PM10 Konzentration aus dem Modell abzuleiten, werden Verkehrsfrequenzmessungen um 4 Messstationen (Graz- Nord, Graz-Mitte, Graz-Ost, Graz-Don Bosco) in Graz vorgenommen. Daraus soll das Zusammenwirken von Verkehr und Feinstaubbelastung bei unterschiedlichen klimatischen Bedingungen untersucht werden. Das Institut für Thermodynamik und Verbrennungskraftmaschinen der TU Graz nimmt ebenfalls am Projekt teil. Es werden Emissionskataster (auch Schadstoffkorngrößenverteilung) für Partikel für die drei Städte erstellt. Daraus möchte man dann ein dreidimensionales Modell zur flächenhaften Beurteilung des IST- Zustandes erstellen. Mit Hilfe dieses Modells sollen dann auch Maßnahmen (z.b.: Partikelfilter für GVB-Busse) evaluiert werden Messmethodik Unter PM10 versteht man wie erwähnt alle Teilchen, deren aerodynamischen Durchmesser weniger als 10µm beträgt. Die tatsächliche Messung von PM10 ist in der ÖNORM EN festgelegt. Die Probennahme für die PM10 Messung beruht auf einem größenselektiven Einlass. Dieser hat immer einen gewissen Abscheidegrad für Partikel. In der Norm wird der Abscheidegrad für Partikel mit einem aerodynamischen Durchmesser von 10µm mit 50% festgelegt. Bei größeren Partikeln wird der gesammelte Anteil deutlich geringer, bei kleineren Partikeln jedoch höher. Diese werden dann nach Vorschrift auf einem Filter gesammelt. Die Filter müssen dann manuell gravimetrisch bestimmt werden. Dafür ist es notwendig sie in einem klimatisierten Wägeraum zu wägen. Da diese Messmethode aber in dieser Form nicht automatisiert werden kann, werden andere Verfahren zur PM10 Messung herangezogen. Dazu muss wie erwähnt mittels einer Referenzmessung ein fester Bezug zum normierten Messverfahren hergestellt werden. Die neue Methode wird mit einem Standortfaktor oder 17 KAPAGS. URL bzw. URI: A%2023_54363_2004_2,%20A%208_8_2004_25.pdf

21 Ist eine chemische Charakterisierung des Feinstaubs wirtschaftlich sinnvoll? 21 einer Standortfunktion korrigiert. Dadurch werden automatisierte Methoden möglich, die nicht so betreuungsintensiv sind, wie die gravimetrische Messung. In Graz kommen auch Monitoren der Typen TEOM (Graz Mitte, Graz Nord, Graz Ost) und FH62 IR (Graz Don Bosco, Graz Süd) mit einer PM10- Probenahmevorrichtung zum Einsatz. Für sie wird ein Default-Wert in der Höhe von 1,3 als Standortfaktor angenommen. Mit diesen Monitoren können Online-Messungen vorgenommen werden, wo der Messwert jederzeit abrufbar ist und auch eine tägliche Berichterstattung, die für Feinstaub gesetzlich vorgeschrieben ist, möglich wird. Die Messprinzipien für Feinstaub sind in der ÖNORM M 5858 ( ) verankert. So wird TSP (Graz-West) mit Beta-Strahlenabsorption gemessen und PM10 mit der Teom-Methode.

22 Axel Bernhard, Wolfgang Granigg, Silvia Findenig, Armin Kanduth, Marcella Schmid 22 FEHLENDER CHEMISCHER TEIL...

23 Ist eine chemische Charakterisierung des Feinstaubs wirtschaftlich sinnvoll? Kosten der Feinstaubmessung in Graz In der Steiermark befindet sich das für Umweltkontrolle am besten ausgebaute Messnetz unter allen Bundesländern. Die Luftgüteüberwachung wird durch zwei Systeme gewährleistet. Einerseits die automatische Messung, die in den Messstellen durchgeführt wird, andererseits die, wie ich sie nennen möchte, manuelle Messung, die mittels HVS (High Volume Sampler) bzw. LVS (Low Volume Sampler) erfolgt. Der HVS wird zur Standortfaktorbestimmung benutzt. Die Beamten der Steiermärkischen Landesregierung verwenden das Modell THA 80 von der Firma Digitel ( Der Apparat kostet Eine Packung dazugehörige Filter à 25 Stück kostet 95. Der LVS, namentlich das Modell SEQ 47/50 von der Firma Leckel ( kam beim Aquella Projekt zum Einsatz, auf das wir später noch genauer eingehen 18. Abbildung 1: Low Volume Sampler der Firma Leckel 19 Die automatischen Messstellen werden betreiben und gewartet von der Fachabteilung 17C der Steirermärkischen Landesregierung. Dabei wird hier im Gegensatz zu anderen Bundesländern keine der Aufgaben an Dritte übertragen (outsourcing), was zu unserem Nachteil die Ermittlung von Grenzkosten innerhalb des staatlichen Betriebs unmöglich macht. Außerdem stammt von der FA das Messnetzkonzept, demzufolge die Messstellen in der Steiermark stationiert sind. 18 Danke an Dr. Pongratz für seine Zeit und Hilfe. 19 Low Volume Sampler der Firma Leckel, URL bzw. URI:

24 Axel Bernhard, Wolfgang Granigg, Silvia Findenig, Armin Kanduth, Marcella Schmid 24 In den Smogwintern der Jahre 1988 und 1989 war die Luftschadstoffkonzentration derart hoch, dass Graz zum lufthygienisches Sanierungsgebiet erklärt wurde und mit Mitteln aus dem Katastrophenschutz die Grundlagen für das heutige Messnetz gebildet wurden. Damals lieferte vor allem die Ozonbelastung Grund zur Besorgnis. Heutzutage hat sich das Problem verschoben, und die Frage der Feinstaubbelastung macht uns zu schaffen. Die Messstationen, die uns die Ausmaße der Schadstoffkonzentration zu erfassen helfen, werden in Zusammenarbeit mit der FA 17C von den Firmen Gföllner in Grieskirchen (OÖ) ( und Stugeba in Bad St. Leonhard (K) ( hergestellt. Allein der Container, eine Sonderanfertigung für das Steiermärkische Messnetzkonzept, kostet Wem die Häuschen darüber hinaus bekannt vorkommen, der hat zu Recht eine Ähnlichkeit mit den GSM-Stationen erkannt, die von der gleichen Machart sind. Das innere einer Messstelle ist mit ähnlich wertvollem Material ausgestattet. Der Stationsrechner zur Datenerfassung kostet Das Feinstaub-Messgerät hat einen Wert von , wobei die Zahl auf beide Messprinzipien zutreffend ist TEOM und FH 72 IR. Diesen unterschiedlichen Methoden entsprechend sind die Werte für den Aufwand der verbindlichen Wartung und der Betriebsmittel zweierlei. Tatsächlich stellen die Kostenangaben für die Wartung einen Kunstgriff dar. Nicht jede Messstelle wird genau einmal per anum gewartet, sondern erfährt im Laufe mehrerer Verrechnungsperioden eine Behandlung, die auf ein Jahr heruntergerechnet einen Wert angibt wie folgt. VARIABLE KOSTEN (Betriebskosten) Betriebsmittel nach Messprinzip TEOM (pro Jahr) 190,00 Betriebsmittel nach Messprinzip FH 72 IR (pro Jahr) 25,00 Wartung TEOM (pro Jahr) 430,00 Wartung FH 72 IR (pro Jahr) 105,00 Klimaanlage (pro Jahr) 200,00 Strom (pro Jahr) 840,00 Telekom-Kosten (pro Jahr) 180,00 Tabelle 5: Variable Kosten der Meßmethoden Die obige Tabelle inkludiert alle jährlich, variablen, laufende Kosten der Feinstaubmessung durch automatische Messstellen 20. Der letzte Posten fällt aufgrund der allfälligen Datenübertragung von der Messstelle über die Zentrale zur Veröffentlichung auf der Internet- Seite ( an. Insgesamt ergeben sich damit für die beiden Messprinzipien folgende Werte: 20 Danke an DI Murg von der FA 17C für seine Zeit und Hilfe

25 Ist eine chemische Charakterisierung des Feinstaubs wirtschaftlich sinnvoll? 25 TEOM (pro Jahr) FH 72 IR (pro Jahr) Tabelle 6: Gesamtkosten der Meßmethoden In der Steiermark stehen 44 Messstellen, zwei davon sind mobil. Sieben (eine davon mobil) sind derzeit in Graz stationiert. Obwohl das Messnetz aus den Jahren 1988/89 stammt, ist es nicht veraltet, sondern wird den heutigen Anforderungen durch Erneuerung gerecht. Die Umstellung einer Messstelle von Gesamtstaub(PSB)- auf Feinstaubmessung erfolgt durch den Austausch des Ansaugkopfes und den Einbau eines Temperaturreglers um So geschehen bei allen sechs stationären Feinstaub-Messstellen in Graz. Abbildung 2: PM10-Meßstationen in der Steiermark und Graz 21 Diese Umrüstungen sind nicht nur ein Gebot der Zeit, in der Feinstaub zu einem bedeutenden Thema geworden ist. Diese Strategie erlaubt auch eine flächendeckende Messung von gewohnter Qualität ohne teuren Ausbau finanzieren zu müssen. Eine weitere Station allein für das Erfassen von Feinstaub kostet gemäß den bereits erwähnten Angaben wie folgt: 21

26 Axel Bernhard, Wolfgang Granigg, Silvia Findenig, Armin Kanduth, Marcella Schmid 26 FIXKOSTEN Container ,00 Datenerfassungscomputer ,00 Meßgerät ,00 Gesamtkosten 1 Station ,00 Tabelle 7: Fixkostenanteil einer stationären PM10-Meßungen Um mögliche Maßnahmen auf ihre Effektivität prüfen zu können, sind [...] Informationen über den Anteil der verschiedenen Verursacher an der Gesamtbelastung nötig. Genau dieses Wissen soll durch das Projekt "AQUELLA Steiermark" zur Verfügung gestellt werden. Die in Graz gesammelten Staubproben werden auf bestimmte, für einzelne Quellen charakteristische Substanzen [...] untersucht und den Verursachern zugeordnet. 22 Die Kosten für die chemische Analyse einer Probe bei der Annahme von "outsourcing" werden auf 175 geschätzt. Tatsächlich hat eine unserer chemischen Analyse entsprechende Arbeit im Zuge des Aquella -Projekts unter dem Vermerk Element Analytik den Wert von 145. Ergänzend sei angemerkt, dass laut dem 1. Teilauftrag in der Höhe von für Arbeiten im Jahr 2003 an das Institut für Chemische Technologien und Analytik der technischen Universität Wien im Rahmen des Projekts folgende Gesamtkosten entstanden sind: Personalkosten ,00 Sachkosten ,50 Sonstige Arbeiten 1.050,00 Zwischensumme ,50 TU-Overhead 2.366,32 Gesamtsumme ,83 Tabelle 8: Exkurs Daten der Auftragsvergabe an die TU Wien 22

27 Ist eine chemische Charakterisierung des Feinstaubs wirtschaftlich sinnvoll? Rechtsgeschäfte der Universität Nach 27 Abs. 1 des Universitätsgesetzes ist jede Leiterin bzw. jeder Leiter einer Organisationseinheit berechtigt, im Rahmen der Universität und im Zusammenhang mit deren Aufgaben zum einen Verträge über die Durchführung wissenschaftlicher oder künstlerischer Arbeiten sowie Untersuchungen und Befundungen im Auftrag Dritter abzuschließen soweit sie der wissenschaftlichen Forschung dienen, zum anderen staatlich autorisierte, technische Prüf- und Gutachtertätigkeit durchzuführen, sofern die betreffende Universitätseinrichtung als staatlich autorisierte Prüfanstalt anerkannt wird. 23 Laut 27 Abs. 3 des Universitätsgesetzes ist für die Inanspruchnahme von Personal- und Sachmitteln der Universität zur Durchführung von Aufträgen Dritter voller Kostenersatz an die Universität zu leisten. 24 Über die Verwendung dieses Kostensatzes entscheidet das Rektorat. Die Diskussion dieser Kostensätze sowie die Ermittlung eines Verkaufspreises für die Feinstaubanalysen stehen im Zentrum unseres wirtschaftlichen Kerns unserer Aufgabenstellung. 9. Zuschlagskalkulation im Rahmen unseres Projekts 9.1. Einleitung Da es unter anderem das Ziel dieser Projektarbeit ist, die Kosten einer Feinstaubanalyse von der Probenahme bis hin zur fertigen Analyse zu erheben und somit eine Abschätzung der Gesamtkosten für eine regelmäßige chemische Charakterisierung des Feinstaubes im Stadtgebiet von Graz zu geben, muss eine Methode zur Kostenermittlung angewandt werden, die in der Betriebswirtschaft als Kostenrechnung bezeichnet wird. Im folgenden soll also nun einführend die betriebswirtschaftliche Kostenrechnung näher gebracht werden Aufgaben der Kostenrechnung Die Kostenrechnung wird fortlaufend durchgeführt und weist einen kurzfristigen Planungscharakter auf. Damit unterscheidet sich die Kostenrechnung wesentlich von der sog. Investitionsrechnung, die auf eine langfristige Betrachtungsweise ausgerichtet ist (Olfert, 1974, 66). Die Investitionsrechnung bereitet Entscheidungen für die Anschaffung von Gütern vor (z.b. Anschaffung einer neuen RFA-Anlage), während sich die Kostenrechnung mit der Vorbereitung von Entscheidungen über den Einsatz der bereits angeschafften Güter befasst 23 RIS Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramtes. URL bzw. URI.: 24 RIS Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramtes. URL bzw. URI.:

28 Axel Bernhard, Wolfgang Granigg, Silvia Findenig, Armin Kanduth, Marcella Schmid 28 (z.b. Wie teuer muss ein bestimmtes Produkt wie etwa eine Analyse verkauft werden, damit dies kostendeckend ist?). Nachfolgend sollen die wichtigsten Aufgaben der Kostenrechnung wiedergegeben werden (Olfert, 1974, 67). Ein großes Aufgabengebiet der Kostenrechnung stellt die Planung der internen Unternehmenstätigkeiten dar. Darunter fällt beispielsweise die genaue Planung der Absatzmethoden (in welcher Form werden die erzeugten Produkte an den Abnehmer gebracht), die Planung der Beschaffungsmethoden (auf welchem Wege die für die Produktion der Güter notwendigen Vorprodukte und -leistungen beschafft werden) und die genaue Planung der Fertigungsmethode und -verfahren an sich. Die zweite große Aufgabe, die sich für die Kostenrechnung ergibt, stellt die Ermittlung der Kosten an sich dar. Tätigkeiten wie die Erfassung der Kosten nach Kostenarten, die Verteilung der Kosten auf die einzelnen Kostenstellen (z.b.: Administration, Labor 1, Labor 2, etc.) und die Zurechnung der Kosten auf die jeweiligen Kostenträger (z.b. das Produkt Analyse) fallen in diesem Aufgabenbereich an. Auch die Ermittlung und die Kontrolle der Wirtschaftlichkeit der unternehmerischen Tätigkeiten fallen in diesen Bereich. Eine weitere Hauptaufgabe kommt der Kostenrechnung im Bereich der Kalkulationen zu. Die Kostenrechnung dient beispielsweise der Ermittlung von Angebotpreisen, von Preisuntergrenzen für Absatzgüter, von Preisobergrenzen für Beschaffungsgüter und der Ermittlung von Verrechnungspreisen für die innerbetriebliche Leistungsverrechnung. Auch dient die Kostenrechnung der Kontrolle von bestehenden Preisen. Eine weitere Differenzierung der Aufgaben in der Kostenrechnung ist dieser Projektarbeit nicht dienlich und soll deswegen hier auch nicht näher ausgeführt werden. Grundsätzlich gibt es drei verschiedene Ebenen der Kostenrechnung, die Kostenarten-, die Kostenstellen- und die Kostenträgerrechnung. Nachfolgend sollen diese drei grundlegenden Ebenen der Kostenrechnung zur Einleitung kurz beschrieben werden (Hans, 2002, 70):7.3. Ebenen der Kostenrechnung Kostenartenrechnung Durch die Kostenartenrechnung soll ermittelt werden, welche Kosten überhaupt angefallen sind (Bsp.: Personalkosten, Anlagenkosten, Versicherungskosten, etc.). Sie bildet den Ausgangspunkt der Kostenrechnung und ist die Grundlage für die Kostenstellenrechnung. Ihre Aufgabe liegt darin, die in einer Periode anfallenden Kosten zu erfassen und nach ihren Arten zu gliedern. Die notwendigen Daten ergeben sich meist aus Nebenbuchhaltungen, die ihre Kontierung und Summierung nach Kostenarten und bereits nach Kostenstellen vornehmen. Solchen Nebenbuchhaltung können Lohn- und Gehaltsbuchhaltung, Lagerbuchhaltung oder Anlagenbuchhaltung sein. Andere Kostenarten werden in den Belegen des Hauptbuches erfasst. Die Gliederung der Kosten in der Kostenartenrechnung erfolgt nach folgenden Kriterien: Art und Höhe des Anfalls Zurechenbarkeit in Einzel-, Gemein- und Sondereinzelkosten

29 Ist eine chemische Charakterisierung des Feinstaubs wirtschaftlich sinnvoll? 29 Abhängigkeit von der Beschäftigung in fixe und variable Kosten Kostenstellenrechnung Mittels der Kostenstellenrechnung soll ermittelt werden, in welchen betrieblichen Teilbereich die Kosten angefallen sind (z.b. Labor oder Administration). Die Kostenstellenrechnung bildet die zweite Stufe in der Kostenrechnung und übernimmt die ermittelten Werte (Kosten) aus der Kostenartenrechnung, welche den Kostenträgern nicht unmittelbar zugerechnet werden, die sog. Gemeinkosten. In der Kostenstellenrechnung werden die auf jede Kostenstelle entfallenden Gemeinkosten als Zuschlagsatz auf die in der Kostenstelle augefallenden Einzelkosten ermittelt. Die jeweiligen Zuschlagsätze werden sodann in die Kostenträgerrechnung übernommen, wodurch eine anteilige Zurechnung der Gemeinkosten auf die Kostenträger ermöglicht wird Kostenträgerrechnung Anhand der Kostenträgerrechnung wird der Zweck der Kosten ermittelt (bsplw. Kosten für das Produkt Analyse oder Gutachten). Die Kostenträgerrechnung übernimmt dabei Einzelkosten aus der Kostenartenrechnung und die Gemeinkosten aus der Kostenstellenrechnung. Sie verrechnet die Kosten auf die Kostenträger, die auch als Erzeugnisse oder Aufträge bezeichnet werden können. Außerdem werden in der Kostenträgerrechnung auch die Erlöse erfasst, die durch die jeweiligen Kostenträger erzielt werden. Die Kostenträgerrechnung bildet den Abschluss der Kostenrechnung. Im Rahmen unseres Projekts werden wir uns auf Grund der Aufgabenstellung hauptsächlich im Bereich der Kostenträgerrechnung bewegen. Man unterscheidet hier die Kalkulationsverfahren für einteilige Erzeugnisse von den Kalkulationsverfahren für mehrteilige Erzeugnisse. Die Laboranalysen scheinen eher in den ersteren Bereich zu fallen, wodurch die Kalkulationsverfahren für mehrteilige Erzeugnisse nachfolgend nicht näher beschrieben sind. Bei der Kostenträgerrechnung werden unterschiedliche Verfahren eingesetzt. Die Divisionskalkulation beispielsweise ist für jene Betriebsleistungen gedacht, die völlig ident und gleichartig sind und daher unmittelbar addierbar sind. Typische Beispiele sind Ziegeleien oder Elektrizitätswerke (Männel, 1992, 534f.). Für die Ermittlung von Kostensätzen von Laboranalysen erscheint dieser Ansatz auf Grund nicht konstant homogener Betriebsleistungen nicht anwendbar. Eine zweite Art der Kalkulation der Kostenträgerrechnung ist die Äquivalenzziffernkalkulation. Diese ist generell anwendbar, wenn die verschiedenen Produkt nicht völlig gleichartig sind, aber in Hinblick auf die eingesetzten Stoffe und/oder des Fertigungsverfahrens ähnlich und damit wieder vergleichbar sind. Es muss ferner gelingen die unterschiedlichen Kostenverursachungen der einzelnen Produkte in Äquivalenzziffern zum Ausdruck zu bringen. Wird beispielsweise einem Produkt die Äquivalenzziffer eins zugeordnet und einem anderen die Äquivalenzziffer 1.8, so bedeutet dies, dass das zweite Produkt 1.8 mal so viele Kosten in der betroffenen Kostenart verursacht (Männel, 1992, 537).

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