Im Jahr 2012 hat das Gewaltschutzzentrum Salzburg von Personen erfahren, die von Gewalt im sozialen Nahraum 1 betroffen waren.
|
|
- Ursula Beutel
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 1. Statistik Inhalt: Dr. in Renate Hojas Layout und Grafik: Afshan Bashir 1. Anzahl der beratenen Personen Im Jahr 2012 hat das Gewaltschutzzentrum Salzburg von Personen erfahren, die von Gewalt im sozialen Nahraum 1 betroffen waren. 909 Frauen und 107 Männer haben Gewalt von 965 Männern und 90 Frauen erlebt. Folgende polizeiliche Meldungen wurden von der Exekutive an das Gewaltschutzzentrum Salzburg übermittelt: 441 Wegweisungen / Betretungsverbote 108 Stalking Anzeigen (Beharrliche Verfolgung) 27 Sonstige Mitteilungen Jahresvergleich Abb. 1: Im Jahr 2012 kam es wieder zu einem leichten Anstieg der kontaktierten / beratenen Personen 1 Der Begriff Gewalt im sozialem Nahraum umfasst familiäre Gewalt, Stalking, sonstige Eingriffe in die Privatsphäre sowie Gewalt im sozialen Umfeld (Gewalt durch Nachbarn, Pflegegewalt, Gewalt in Schulen, usw.)
2 Anzahl der betreuten Personen nach Bezirk Wegweisungen / Betretungsverbote Im Jahr 2012 wurden dem Gewaltschutzzentrum Salzburg 441 Wegweisungen / Betretungs- verbote von der Polizei übermittelt. Stadt SalzburgFlachgau Tennengau Pinzgau Pongau Lungaunicht in Salzburg Abb. 2: Anzahl der betreuten Personen nach Bezirken Die Gewaltschutzzentren / Interventionsstellen wurden beginnend mit dem Jahr 1997 in allen Bundesländern installiert. Von 2001 bis Ende 2012 wurden in ganz Österreich Personen, das sind 1,61% der Gesamtbevölkerung Österreichs durch die Gewaltschutzzent- ren / Interventionsstellen, beraten. 2. Wegweisungen / Betretungsverbote und weiterführende Beratung
3 Wegweisungen / Betretungsverbote Summe X X Abb. 3: Wegweisungen / Betretungsverbote von 1997 bis 2012 mit monatlichen Schwerpunkten 2.2. Entwicklung von Wegweisungen / Betretungsverboten (WW / BV), Übermittlung der Opferdaten bei Stalkinganzeigen (Stalking) und sonstigen polizeilichen Meldungen (Sonstige Mitteilungen) in den Bezirken STADT SALZBURG Jahre WW / BV Stalking Sonstige Mitteilungen Tabelle 1: alle polizeilichen Meldungen der Stadt Salzburg von 2002 bis Statistik von Mai bis Dezember Statistik von 16. März bis Dezember 1998
4 FLACHGAU Jahre WW / BV Stalking Sonstige Mitteilungen Tabelle 2: alle polizeilichen Meldungen des Flachgaus von 2002 bis 2012 TENNENGAU Jahre WW / BV Stalking Sonstige Mitteilungen Tabelle 3: alle polizeilichen Meldungen des Tennengaus von 2002 bis 2012 PINZGAU Jahre WW / BV Stalking Sonstige Mitteilungen Tabelle 4: alle polizeilichen Meldungen des Pinzgaus von 2002 bis 2012
5 PONGAU Jahre WW / BV STALKING Sonstige Mitteilungen Tabelle 5: alle polizeilichen Meldungen des Pongaus von 2002 bis 2012 LUNGAU Jahre WW / BV Stalking Sonstige Mitteilungen Tabelle 6: alle polizeilichen Meldungen des Lungaus von 2002 bis 2012
6 2.3. Wegweisungen / Betretungsverbote im Verhältnis zur Einwohnerzahl nach Bezirk Bezirksreihung nach Anzahl der WW / BV im Jahr BV kommt auf eine Einwohnerzahl von: 1. Stadt Salzburg 231 Stadt Salzburg Flachgau 67 Tennengau Tennengau 58 Pinzgau Pinzgau 55 Flachgau Pongau 23 Lungau Lungau 7 Pongau Tabelle 7: Die Tabelle zeigt eine Bezirksreihung nach 2 verschiedenen Berechnungen Die erste Spalte zeigt die Anzahl der Wegweisungen / Betretungsverbote im jeweiligen Bezirk und die diesbezügliche Reihung. Wie auch in Abbildung 4. In der zweiten Spalte ist die inhaltliche Reihung dargestellt. Es wurde errechnet, wie viele Wegweisungen / Betretungsverbote im Verhältnis zur Einwohnerzahl ausgesprochen wurden. So ändert sich auch die Reihung der Bezirke. Beispielsweise wurden im Flachgau zwar mehr WW / BV angeordnet (Spalte 1), im Verhältnis zu der Einwohneranzahl in den Bezirken wurden aber tatsächlich im Tennengau und Pinzgau mehr WW / BV zum Schutz der Opfer familiärer Gewalt angeordnet als im Flachgau (Spalte 2) Wegweisungen / Betretungsverbote 2012 nach Bezirk Abb. 4: Wegweisungen / Betretungsverbote 2012 nach Bezirk
7 2.5. Weiterführende Beratung Abb. 5: 2012 haben dank der im Gewaltschutzgesetz vorgesehenen Übermittlung von BV / WW 76,64% der Opfer nach WW / BV weiterführende Beratung durch das Gewaltschutzzentrum erhalten Das Gewaltschutzzentrum Salzburg hat in fast 77 % der Opfer, zu deren Schutz die Polizei ein Betretungsverbot angeordnet hat, über einen Erstkontakt hinaus Beratung durchgeführt. Wie in der Konzeption des Gewaltschutzgesetzes theoretisch verankert, zeigt die Praxis, dass der intervenierende Ansatz des Gewaltschutzzentrums in der Krisensituation erfolgreich ist und von den Betroffenen angenommen wird. Die Betroffenen werden in der Interventionskette Polizei, Gewaltschutzzentrum (Interventionsstelle) und Gericht durch die gesetzliche Verankerung des Gewaltschutzzentrums gut geleitet und gelangen zu ihrem Recht Unterstützung zu erhalten. Weiterführende Beratung (Stalking) ist mit 75,93 % der Personen gelungen 24,07% 75,93% Weiterführende Beratung Erstkontakt Abb. 6: 2012 haben 75,93 % der Opfer nach Stalking (Beharrliche Verfolgung) weiterführende Beratung durch das Gewaltschutzzentrum erhalten
8 Im Zusammenhang mit der Einführung des Straftatbestandes der beharrlichen Verfolgung (Stalking) 2006 wurde im Sicherheitspolizeigesetz auch die Übermittlung von Daten nach einer solchen Anzeige an die Gewaltschutzzentren verankert. Nach der Übermittlung kam es in 75,93 % der Opfer zu einer weiterführenden Beratung und Unterstützung. 3. Demographische Daten 3.1. Demographische Daten der Opfer Alter Altersklassen Opfer Angaben in Personen Angaben in Prozent Jahre 2 0,20 % Jahre 2 0,20 % Jahre 26 2,56 % Jahre 54 5,31 % Jahre ,44 % Jahre ,29 % Jahre ,00 % Jahre ,50 % Jahre 49 4,82 % Jahre 14 1,38 % Ab 81 Jahre 3 0,30 % Unbekannt 0 0,00 % Tabelle 8: Alter der Opfer Laut Statistik nehmen Personen im mittleren Alter (31-40 Jahre) gefolgt von den 41 bis 50- Jährigen die Unterstützung durch das Gewaltschutzzentrum am häufigsten in Anspruch. Aus unserer Erfahrung lässt sich interpretieren, dass jüngere Menschen die Gewaltdynamik noch alleine zu verändern versuchen. Im mittleren Alter zeigt sich dann durch die bereits längere Gewalterfahrung und das Gefühl der Ausweglosigkeit des Opfers, dass Unterstützung von außen erforderlich ist. Ältere Menschen erleben oft schon sehr lange Gewalt und eine Beendigung erscheint ihnen aufgrund ihrer Sozialisierung, ihres Alters, ihrer Abhängigkeit von nahe stehenden Personen und ihrer darauf aufbauenden Ängste unerreichbar. Gewalt im Alter und in der Pflege passiert oft auch stark verdeckt, was auch ein Grund für die geringe Anzahl an älterer Klientel sein könnte.
9 Nationalität Opfer Abb. 7: Nationalität der Opfer Von den 60 Personen, die aus EU Ländern kommen, waren 28 Personen deutsche StaatsbürgerInnen. Opfer aus anderen Staaten kommen vermehrt aus Serbien, Kroatien und Bosnien und Herzegowina (79 Personen) und der Türkei (39 Personen), dies ist auf den höheren Migrationsanteil aus diesen Ländern zurückzuführen Demographische Daten der Gefährder Alter Altersklassen Opfer Angaben in Personen Angaben in Prozent Jahre 0 0,00 % Jahre 1 0,10 % Jahre 14 1,33 % Jahre 29 2,75 % Jahre ,68 % Jahre ,98 % Jahre ,80 % Jahre ,46 % Jahre 69 6,54 % Jahre 16 1,52 % Ab 81 Jahre 4 0,38 % Unbekannt 26 2,46 % Tabelle 9: Alter der GefährderInnen
10 Die Verteilung der Alterskurvee der Gefährder lässt sich mit jener der Opfer vergleichen, da Beziehungen vorwiegend nach, an die Gesellschaftsnorm angepassten, Altersunterschieden zwischen Männern und Frauen eingegangen werden. Auffällig ist der Anteil an über 81- jährigen Nationalität GefährderInnen Nationalität der GefährderInnen 177 = 16,77 % 233 = 22,09 % 49 = 4,65 % 596 = 56,49 % Österreich EU-Staaten andere Staaten unbekannt Abb. 8: Nationalität der GefährderInnen Entsprechend der Nationalitätt der Opfer kommen 23 Täter aus Deutschland. Auch der höhe- re Migrationsanteil aus dem ehemaligen Jugoslawien und der Türkei wird hier sichtbar (105 GefährderInnen aus Serbien, Kroatien, Bosnien und Herzegowina und 64 aus der Türkei) Beziehungsverhältniss Während der Beziehung Ehemann misshandelt Ehefrau Ehefrau misshandelt Ehemann Lebensgefährte / Freund misshandelt Lebensgefährtin Lebensgefährtin / Freundin misshandelt Lebensgefährten Gewalt zwischen gleichgeschlechtlichen Paaren Nach der Beziehung Ex-Ehemann / Ex-Lebensgefährte / Ex-Freund misshandelt Ex-Ehefrau / Ex-Lebensgefährtin / Ex-Freundin Ex-Ehefrau / Ex-Lebensgefährtin / Ex-Freundin misshandelt Ex-Ehemann / Ex-Lebensgefährten / Ex-Freund Ex-Lebensgefährte misshandelt Ex-Lebensgefährte
11 Sonstige Beziehungsverhältnisse Kind misshandelt Elternteil (inkl. Stiefkind) 45 Eltern (teil) misshandelt Kind (inkl. Stiefelternteil) 33 Gewalt zwischen Geschwistern 15 Sonstige 130 Unbekannt 0 Beziehungsverhältnis (nach der Trennung) bei Stalking Ex-Ehemann stalkt Ex-Ehefrau 18 Ex-Lebensgefährte / Ex-Freund stalkt Ex-Lebensgefährtin / Ex-Freundin 73 Ex-Ehefrau stalkt Ex-Ehemann 3 Ex-Lebensgefährtin / Ex-Freundin stalkt Ex-Lebensgefährten / Ex-Freund 2 Stalking in gleichgeschlechtlichen Ex-Partnerschaften 0 Beziehungsverhältnis bei Stalking unter Bekannten und Fremden Mann stalkt Frau 35 Mann stalkt Mann 7 Frau stalkt Mann 7 Frau stalkt Frau 22 Stalking durch unbekannt 20 Tabelle 10: Beziehungsverhältnisse 3.4. Geschlechterverhältnis Familiäre Gewalt Opfer Täter Männlich 8,68 % Männlich 94,01 % Weiblich 91,32 % Weiblich 5,99 % Tabelle 11: Geschlechterverhältnis Opfer und Täter Stalking und Sonstiges Opfer Täter Männlich 15,98 % Männlich 83,46 % Weiblich 84,02 % Weiblich 16,54 % Tabelle 12: Geschlechterverhältnis Opfer und Täter
12 Das Geschlechterverhältnis bei familiärer Gewalt von Gefährder und gefährdeter Person ist österreichweit und in den letzten 10 Jahren relativ stabil. Zu beachten ist, dass die 8,68 % männlichen Opfer zu einem Teil auch Opfer männlicher Gewalt sind, z.b.: Vater gegen Sohn. Bei Stalking und Sonstigem steigt der Anteil an Täterinnen auf 16,54 % und der an männlichen Opfern auf 15,98 %. Diese Steigerung entspricht internationalen Studien. Die Anzahl der Täterinnen sinkt auf Null, wenn im Zuge von Stalking auch körperliche Gewalt/Tötungsdelikte ausgeübt wird Kinder Die gefährdeten Personen hatten - sofern bekannt minderjährige Kinder. Zur Betroffenheit der Kinder und Jugendlichen siehe Pkt Gewalterfahrungen 4.1. Wiederholte Gewalt Ein großer Anteil von Betroffenen gab an, wiederholt Opfer von psychischer, physischer und sexualisierter Gewalt geworden zu sein. 58,42 % der Opfer familiärer Gewalt erlebten körperliche Gewalt wiederholt! Durch die Sensibilisierung und Enttabuisierung von Gewalt in der Familie und durch die Verbesserung der Gewaltschutzgesetze müssen Opfer weniger lang in einer Gewaltbeziehung ausharren. Sie erhalten schneller Beratung und die Botschaft an die Opfer, dass sie das Recht haben sich zu schützen, nach außen zu gehen und Hilfe in Anspruch zu nehmen, ist deutlicher geworden.
13 4.2. Formen der Gewalt Körperliche Gewaltformen: 1. Körperliche Gewalt im engeren Sinne = Stalking während der Beziehung = 9 3. Stalking unter Fremden oder nach Beziehungsbeendigung = 87 Nähere Beschreibung Umfasst alle Gewaltformen, die nicht gesondert erfasst werden wie zb.: Schläge mit der flachen Hand, Faustschläge, Tritte, Stöße, gegen die Wand drücken, Festhalten, an den Haaren reißen, etc.... Die Stalkinghandlungen (Verfolgen, Auflauern, Telefonterror, usw.) umfassen auch körperliche Gewalt. Die Stalkinghandlungen (Verfolgen, Auflauern, Telefonterror, usw.) umfassen auch körperliche Gewalt. 4. Würgen = 49 Würgen ist eine sehr massive Gewaltform und weist auf hohe Gewaltbereitschaft hin. 5. Sexuelle Gewalt = 45 Vergewaltigung & sexuelle Nötigung, jedenfalls aber auch sexualisierte Gewalt 6. Einsperren/Aussperren = 18 Nicht aus der Wohnung lassen, in der Wohnung einsperren, aus der Wohnung aussperren (mit unter dadurch von den mj. Kindern trennen) 7. Verbrennen = 2 8. Entführung = 1 Tabelle 13: Körperliche Gewaltformen Folgende Formen physischer Gewalt werden darüber hinaus gesondert erfasst und wurden auch berichtet: Verletzung mit einem Messer/Waffe oder Gegenstand (16-mal), sexuelle Gewalt gegen Kinder (2-mal). Natürlich hat physische Gewalt gravierende psychische Auswirkungen! Sexuelle und sexualisierte Gewalt sind in Gewaltbeziehungen sehr häufig, da ein fehlendes partnerschaftliches Verhältnis auf anderen Kommunikationsebenen darauf schließen lässt, dass auch in der Sexualität kein partnerschaftliches Verhältnis gelebt wird. Psychische Gewaltformen Nähere Beschreibung 1. Beschimpfung/Abwertung = 605 Gewaltausübung beginnt meist mit Erniedrigung, Abwertung und Beschimpfung des Opfers ist also oft die erste angewandte Gewaltform, zu der später weitere Formen dazu kommen, um das Ziel des Täters, nämlich Herrschaft über das Opfer, zu erreichen 2. Drohungen = 284 Drohungen zu verletzen, öffentlich bloßzustellen, das Opfer alleine zu erwischen, zu finden, die Kinder zu nehmen, etc. 3. Stalkinghandlungen während der Beziehung = 34 Durch Anrufe, Internet, Post, Dritte kontrollieren, bedrohen, erniedrigen, beeinträchtigen, belästigen, sexuell belästigen, etc.; die andauernde Gewaltausübung und erzwungene Nähe führt beim Opfer zu
14 permanenter Anspannung und Angst 4. Stalking unter Fremden oder nach Beziehungsbeendigung = 222 Durch Anrufe kontrollieren, bedrohen, erniedrigen, beeinträchtigen, belästigen, sexuell belästigen, etc.; die andauernde Gewaltausübung und erzwungene Nähe führt beim Opfer zu permanenter Anspannung und Angst 5. Morddrohungen = 166 Morddrohungen erfordern eine besonders ausführliche Gefährdungseinschätzung, um Sicherheitsmaßnahmen festlegen zu können! 6. Sachbeschädigung/-entwendung = Ökonomische Gewalt = 46 Dem Opfer das Geld wegnehmen, Opfer muss um Geld betteln Tabelle 14: Psychische Gewaltformen Folgende Formen psychischer Gewalt wurden darüber hinaus gesondert genannt und wurden auch berichtet: Ignorieren / Vernachlässigen, Selbstmorddrohung 40-mal, Bevormundung 51-mal, Willensbeugung durch Gewalt und Drohung 41-mal, Schlafentzug, Zwangsheirat 4-mal, Drohungen gegen die Kinder, u.a. Die überwiegende Mehrheit der Opfer erlebte viele Formen von Gewalt, meist eine Kombination psychischer und physischer Gewalt. Gewaltformen können nicht klar getrennt in körperliche und psychische Gewalt eingeordnet werden. Zu beachten ist, dass die Auswirkungen jeweils psychisch und körperlich sein können. Hervorzuheben sind auch Gewaltformen symbolischer Art wie z.b.: Ein Messer demonstrativ auf den Nachttisch legen, Hochzeitsfotos zerreißen, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch. 21 GefährerInnen hatten nach Wissen des Gewaltschutzzentrums Schusswaffen, 96 Täter waren vorbestraft und 11 GefährderInnen wurden im Zuge des polizeilichen Einschreitens verhaftet. (Bedrohung mit einer Waffe / Messer 43 und Verletzung mit einer Waffe / Messer 8) 4.3. Kinder und Jugendliche in Gewaltbeziehungen Wichtig ist zu betonen, dass Kinder und Jugendliche von Gewaltbeziehungen der Erwachsenen auch immer mittelbar betroffen sind. Das Miterleben von Gewaltübergriffen hat massive psychische Auswirkungen (vgl. Strasser, Philomena. Kinder legen Zeugnis ab. Gewalt gegen Frauen als Trauma für Kinder. Innsbruck, Wien, München: Studien-Verlag, 2001).
15 Unsere Behausung war klein, und wenn man mit häuslicher Gewalt auf beengtem Raum aufwächst, lernt man, ein sehr genaues atmosphärisches Gespür für solche Situationen zu entwickeln. Ich wusste immer genau, wenn das Geschrei zum Ende kommt und die Hand kurz davor stand, sich zu erheben; ich wusste ebenso genau, wann ihr Gesicht durch den kleinen Körper vor der Faust geschützt werden musste eine Fähigkeit, die kein Kind jemals erlernen sollte. Verrückterweise hatte ich nie Angst um mich selbst, und er schlug mich nie sein moralischer Standpunkt verbot ihm, ein Kind zu schlagen. Die Situation war kaum auszuhalten: Ich war Zeuge schrecklicher Vorfälle, von denen ich wusste, dass sie falsch waren, aber es gab nichts, wo ich Hilfe holen konnte. Am schlimmsten war, dass es Leute gab, die die Misshandlungen rechtfertigten. Ich hörte vor unserem Haus stehende Polizisten oder Sanitäter sagen: Sie muss ihn provoziert haben! oder Mrs Stewart, für eine Auseinandersetzung braucht es immer zwei! Sie hatten keine Ahnung. Die Wahrheit ist, dass meine Mutter nichts getan hatte, wofür sie die Gewalt verdient hätte, die sie erleiden musste. Sie hatte meinen Vater nicht provoziert, und auch wenn sie es getan hätte: Gewalt ist niemals eine akzeptable Form der Konfliktlösung. Gewalt ist eine Wahl, die ein Mann trifft, und er allein ist dafür verantwortlich. Patrick Stewart Wenn gefährdete Personen Schritte zu ihrer Sicherheit setzen, sind diese auch Schritte zum Schutz der Kinder und Jugendlichen. Darüber hinaus besteht eine enge Zusammenarbeit mit der Jugendwohlfahrt und Kinderberatungseinrichtungen. Im Jahr 2012 soweit bekannt - wurden im Bundesland Salzburg ausschließlich vom Jugendamt Tamsweg 2 Einstweilige Verfügungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen
16 beantragt. Es ist überlegenswert, ob die gesetzliche Möglichkeit der Jugendwohlfahrt in Zukunft von der Behörde mehr in Anspruch genommen werden kann. 5. Weiterführende rechtliche Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen Insgesamt wurden - soweit bekannt Einstweilige Verfügungen zum Schutz vor Gewalt in Wohnungen und allgemeiner Gewalt nach 382b und/oder e EO und 11 Einstweilige Verfügungen zum Schutz vor Eingriffen in die Privatsphäre (Stalking) nach 382g EO beantragt. Davon wurden 155 Einstweilige Verfügungen mit Unterstützung des Gewaltschutzzentrums Salzburg verfasst. Nach einem Betretungsverbot beantragt ca. jede vierte und ohne Betretungsverbot nur ca. jede neunte gefährdete Person eine Einstweilige Verfügung. Das Betretungsverbot als staatliches Signal spiegelt dem Gefährder wider, dass er für die Gewalttat die Verantwortung übernehmen muss, indem er die Wohnung zu verlassen hat und dem Opfer die Klarheit, dass es kein Mitverschulden an der Gewalttat hat entgegen der durchgängigen Täterstrategie, immer dem Opfer die Schuld für den Übergriff zu geben wie zb.: Wenn du mich nicht so provoziert hättest, hätte ich dich nicht geschlagen. In Kombination mit der nach dem Betretungsverbot einsetzenden Unterstützung des Gewaltschutzzentrums gelingt vielen Opfern der Weg aus der Opfersituation in ein selbstbestimmtes Leben.
17 6. Strafverfahren 458 Betroffene haben Anzeigen wegen 626 Delikten erstattet. In 546 (inkl. Verfahren aus 2011) Strafverfahren wurden 668 Delikte angeklagt. Strafanträge wegen: 668 Körperverletzung 230 Gefährliche Drohung 179 Beharrliche Verfolgung 125 Nötigung 36 Fortgesetzte Gewaltausübung 20 Sachbeschädigung 19 Vergewaltigung 13 Schwere Körperverletzung 8 Schwere Nötigung 7 Sexuelle Nötigung 6 Freiheitsentzug 4 Mordversuch 4 Sexuelle Belästigung 3 Schwerer sexueller Missbrauch von Unmündigen 3 Schwerer Raub 2 Kindesentziehung 2 Hausfriedensbruch 2 Verleumdung 2 Mord 1 Sexuelle Gewalt gegen Kind 1 Raub 1 Tabelle 15: Strafanträge Kenntnis von einem Strafverfahren erlangt das Gewaltschutzzentrum vorwiegend im Zuge der Beratungstätigkeit, des Beratungskontaktes. Im überwiegenden Fall besteht psychosoziale Prozessbegleitung schon im Ermittlungsverfahren oder wird daraufhin in Anspruch genommen.
18 Ergebnisse der Strafverfahren soweit bekannt 449 Einstellung des Verfahrens 31 Vorläufiger Rücktritt von der Verfolgung unter Bestimmung einer Probezeit Tatausgleich 17 Einweisung in eine Anstalt 0 Freispruch 25 Verurteilung 65 Noch laufend 239 Unbekannt 67 Tabelle 16: Ausgang der Verfahren 5 Im Zuge einer Verurteilung wurde 24-mal Schmerzensgeld zugesprochen und 18-mal ein Kontaktverbot zu den Betroffenen als Weisung verhängt. Ein strafrechtliches Kontaktverbot erhöht die Kontrolle über den Gefährder und die Sicherheit der gefährdeten Person! Da dem Gefährder bei Verstoß gegen das Verbot der Haftantritt droht, handelt es sich um eine klare, effektive Botschaft an den Gefährder. 7. Prozessbegleitung Das Gewaltschutzzentrum Salzburg hat 2012 in Strafverfahren für 241 Personen psychosoziale Prozessbegleitungen durchgeführt und 85-mal Rechtsanwälte/innen mit der juristischen Prozessbegleitung im Strafverfahren beauftragt sowie in Zivilverfahren 61 Prozessbegleitungen durchgeführt.
Statistiken der Gewaltschutzzentren 2016 und
Statistiken der Gewaltschutzzentren 2016 und 2017 1 Statistik (inkl. Prozessbegleitung) 2016 2016 Österreich Kärnten Burgenland Salzburg Tirol Vorarlberg Steiermark Anzahl der beratenen Personen insgesamt
MehrStatistik GSZ 2014 und 2015
Statistik GSZ 2014 und 2015 Bundesverband der Gewaltschutzzentren / Interventionsstellen Österreichs 2014, Tabellenteil 1 Statistik 2014 (inkl. PB) Österreich Kärnten Burgenland Salzburg Tirol Vorarlberg
Mehr1. Statistik der Wiener Interventionsstelle 2012
1. Statistik der Wiener Interventionsstelle 2012 1.1 Inanspruchnahme der Wiener Interventionsstelle 2012 zugewiesene und betreute Opfer Anzahl Klientinnen übermittelt durch Meldungen der Polizei 3.479
MehrKlientInnen des Gewaltschutzzentrum NÖ Gesamtzahl N= 1137 Anteile in %
Statistik zum Jahr 2007 Im Jahr 2007 wurden vom Gewaltschutzzentrum Niederösterreich insgesamt 1137 KlientInnen betreut. Gegenüber dem Vorjahr ist dies eine Steigerung um 25% (absolut 229 Personen). 949
MehrKlientInnen der Interventionsstelle Gesamtzahl N =908
Statistik zum Jahr 2006 Im Jahr 2006 wurden von der Interventionsstelle Niederösterreich in St. Pölten, Wiener Neustadt und ins 908 KlientInnen betreut. Gegenüber dem Vorjahr ist dies eine Steigerung um
MehrEinSatz aus Sicht der Polizei Oberst Harald Stöckl
EinSatz aus Sicht der Polizei Oberst Harald Stöckl BM.I - Bundesministerium für Inneres VO EinSatz in der Familie Erkenntnisse aus der KIRAS-Studie EinSatz Interventionen im Rahmen des Gewaltschutzgesetzes
MehrES GIBT KEINE RECHTFERTIGUNG FÜR GEWALT!
ES GIBT KEINE RECHTFERTIGUNG FÜR GEWALT! Arbeitsbericht 2011 Dank allen unseren KooperationspartnerInnen aus den Ministerien, insbesondere aus dem Bundesministerium für Inneres, der Frauenministerin und
MehrKlientInnen der Interventionsstelle Gesamtzahl N = 812
Statistik zum Jahr 2005 Im Jahr 2005 wurden von der Interventionsstelle Niederösterreich in St. Pölten, Wiener Neustadt und ins 812 KlientInnen betreut (St. Pölten/Wiener Neustadt 723, 89). Gegenüber dem
MehrGewalt in der Familie wer muss helfen? Marina Sorgo, MA
Gewalt in der Familie wer muss helfen? Marina Sorgo, MA Gewalt im sozialen Nahraum Sexualisierte Gewalt sonstige Gewalt im sozialen Nahraum in Partnerschaften oder Ex-Partnerschaften = häusliche Gewalt
MehrINDIKATOREN ZU GEWALT UND VERGEWALTIGUNG IN DER PARTNERSCHAFT FÜR POLIZEI UND JUSTIZ
INDIKATOREN ZU GEWALT UND VERGEWALTIGUNG IN DER PARTNERSCHAFT FÜR POLIZEI UND JUSTIZ EIGE November 2017 Indikator 1 Jährliche Anzahl der Frauen (18 Jahre und älter), die nach polizeilichen Erkenntnissen
MehrHäusliche Gewalt. Definition Gewalt/häusliche Gewalt Formen der Gewalt Indikatoren der Gewalt Auswirkungen der Gewalt
Häusliche Gewalt Definition Gewalt/häusliche Gewalt Formen der Gewalt Indikatoren der Gewalt Auswirkungen der Gewalt Gewalt/Streit Streit: eine Auseinandersetzung zwischen Personen, die gleich stark sind
MehrStatistik 2007 KLIENT/INNEN. Anzahl KlientInnen im Berichtsjahr KlientInnen aus Vorjahr 216 Gesamt 1.252
Statistik 2007 Im Jahr 2007 wurden wir im Gewaltschutzzentrum OÖ 1.252 bedrohte oder misshandelte Personen im Gewaltschutzzentrum Oberösterreich betreut. In 704 Fällen erfolgte eine nachgehende Kontaktaufnahme
MehrPostfach. Kriminalstatistik des Kantons Zürich. Häusliche Gewalt Jahr Kantonspolizei Zürich Zürich.
K R I S T A Kriminalstatistik des Kantons Häusliche Gewalt Jahr 2008 Postfach 8021 krista@kapo.zh.ch Mai 2009 Häusliche Gewalt im Kanton 1. Allgemeines / Definition In der Kriminalstatistik des Kantons
MehrRechtliche Schutzmaßnahmen für misshandelte Mütter oder Väter
Rechtliche Schutzmaßnahmen für misshandelte Mütter oder Väter Britta Wagner Koordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt Ministerium für Justiz, Arbeit, Gesundheit und Soziales des Saarlandes 1 Rechtliches
MehrStatistik 2006 KLIENT/INNEN. Anzahl. KlientInnen im Berichtsjahr 911 KlientInnen aus Vorjahr 156. Gesamt ,38%
Statistik 2006 KLIENT/INNEN Anzahl KlientInnen im Berichtsjahr 911 KlientInnen aus Vorjahr 156 Berichtsjahr Vorjahr 85,38% 14,62% Zuweisung durch Exekutive 669 Andere Institutionen 200 Eigeninitiative
MehrKindesentziehung ins Ausland Vorkommen, Rechtslage und Intervention. DSA Mag. Maria Schwarz- Schlöglmann Gewaltschutzzentrum OÖ
Kindesentziehung ins Ausland Vorkommen, Rechtslage und Intervention DSA Mag. Maria Schwarz- Schlöglmann Gewaltschutzzentrum OÖ Internationale Abkommen Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte
MehrRosa Logar, MA. Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie
Er schlägt ja nur die Mutter, den Kindern tut er nichts... - Zusammenhang von Gewalt an Frauen/Kindern und Standards für den Schutz beider Gruppen in der Istanbul-Konvention Rosa Logar, MA Wiener Interventionsstelle
Mehr9916/AB. vom zu 10378/J (XXV.GP)
9916/AB vom 24.11.2016 zu 10378/J (XXV.GP) 1 von 5 Frau Präsidentin des Nationalrates Doris Bures Parlament 1017 Wien Mag. WOLFGANG SOBOTKA HERRENGASSE 7 1010 WIEN TEL +43-1 53126-2352 FAX +43-1 53126-2191
Mehr8735/AB. vom zu 9139/J (XXV.GP)
8735/AB vom 28.06.206 zu 939/J (XXV.GP) von 7 Frau Präsidentin des Nationalrates Doris Bures Parlament 07 Wien Mag. WOLFGANG SOBOTKA HERRENGASSE 7 00 WIEN TEL +43-5326-2352 FAX +43-5326-29 ministerbüro@bmi.gv.at
MehrSeit wann in Siegen-Wittgenstein? - Gründung im Jahre 2000 Themen: Zwangsprostitution, Menschenhandel. - seit 2001 Thema: Häusliche Gewalt
Seit wann in Siegen-Wittgenstein? - Gründung im Jahre 2000 Themen: Zwangsprostitution, Menschenhandel - seit 2001 Thema: Häusliche Gewalt WER macht mit? Derzeit ca. 40 Personen aus den verschiedensten
Mehrverfasst von Dr. in Renate Hojas, Gewaltschutzzentrum Salzburg
Stellungnahme der Gewaltschutzzentren Kärnten, Tirol, Niederösterreich, Burgenland und Salzburg zum Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz geändert wird und Verstöße gegen bestimmte einstweilige
MehrEs ist wichtig, dass alle Frauen ihre Rechte kennen Nur wer seine Rechte kennt, kann sie auch einfordern!
Rechte der Frauen in Deutschland Es ist wichtig, dass alle Frauen ihre Rechte kennen Nur wer seine Rechte kennt, kann sie auch einfordern! Deutsches Recht Grundgesetz: Artikel 3: Alle Menschen sind vor
MehrZAHLEN und FAKTEN ZU SEXUELLER GEWALT GEGEN FRAUEN
ZAHLEN und FAKTEN ZU SEXUELLER GEWALT GEGEN FRAUEN Zusammenstellung des Notruf. Beratung f. vergewaltigte Frauen und Mädchen Wien Stand 9/2018 Wie viele Frauen sind betroffen? Die 2011 veröffentlichte
MehrDATEN und FAKTEN ZU SEXUELLER GEWALT GEGEN FRAUEN
DATEN und FAKTEN ZU SEXUELLER GEWALT GEGEN FRAUEN Zusammenstellung des Notruf. Beratung f. vergewaltigte Frauen und Mädchen Wien Stand 9/2017 Wie viele Frauen sind betroffen? Die 2011 veröffentlichte Österreichische
MehrUnterschlupf für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder Beratung und Beherbergung unterschlupf unterschlupf
079 628 87 80 unterschlupf Tatort Schweiz Jede fünfte Frau hat in ihrem Leben körperliche oder sexuelle Gewalt in einer Paarbeziehung erlitten. Fast jede zweite erlitt psychische Gewalt. Nationalfondsstudie,
Mehrbürgerorientiert professionell rechtsstaatlich Partnerschaftsgewalt Kriminalstatistische Auswertung - Berichtsjahr 2017 lka.polizei.
bürgerorientiert professionell rechtsstaatlich Partnerschaftsgewalt Kriminalstatistische Auswertung - Berichtsjahr 2017 lka.polizei.nrw 2 LKA NRW Partnerschaftsgewalt 2017 lka.polizei.nrw I LKA NRW Partnerschaftsgewalt
MehrJugenddienst der Kantonspolizei St. Gallen
Kantonspolizei Jugenddienst der Kantonspolizei St. Gallen «JUGEND UND GEWALT» Früherkennung und Frühintervention Donnerstag, 08. November 2018 Cornel Bürkler, Chef Jugenddienst Sicherheits- und Justizdepartement
MehrGewalt in engen sozialen Beziehungen - Fallzahlen und Entwicklung nach der Polizeilichen Kriminalstatistik in Rheinland-Pfalz für das Jahr 2013
Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen z. Hd. Frau Dr. Heine-Wiedenmann 55116 Mainz Schillerplatz 3-5 55116 Mainz Telefon 06131 16-0 Telefax 06131 16-3595 Poststelle@isim.rlp.de
MehrStatistische Angaben für das Jahr 2015
Statistische Angaben für das Jahr 2015 Insgesamt erreichten uns im Jahr 2015 65 neue Meldungen über sexualisierte Gewalt 13 Meldungen aus dem Vorjahr wurden weiter betreut Die folgende Tabelle stellt die
MehrWanderausstellung Hier wohnt Familie Schäfer
Wanderausstellung Hier wohnt Familie Schäfer Einleitung Definition: Häusliche Gewalt ist jede Art versuchter oder vollendeter körperlicher, seelischer und sexueller Misshandlung innerhalb einer häuslichen
Mehrbürgerorientiert professionell rechtsstaatlich Häusliche Gewalt Informationen und Hilfsangebote Täter und Täterinnen
bürgerorientiert professionell rechtsstaatlich Häusliche Gewalt Informationen und Hilfsangebote Täter und Täterinnen www.lka.polizei.nrw.de 1 3 LKA NRW Häusliche Gewalt Informationen und Hilfsangebote
MehrGrundlagen multiinstitutioneller Arbeit zur Prävention von schwerer Gewalt Rosa Logar, M.A.
Grundlagen multiinstitutioneller Arbeit zur Prävention von schwerer Gewalt Rosa Logar, M.A. Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie Interdisziplinäre Ringvorlesung Eine von fünf: GewaltFREI
MehrDEPARTEMENT BILDUNG, KULTUR UND SPORT
1 Titel der Präsentation Schulpsychologischer Dienst Untertitel der Präsentation Fachteam gegen häusliche Gewalt 2. Mai 2013 25. November 2016 Definition Unter dem Begriff häusliche Gewalt verstehen wir
MehrBecht, Stefan
Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur Rheinland-Pfalz Postfach 3280 55022 Mainz Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen z. Hd. Frau Dr. Heine-Wiedenmann Schillerplatz
MehrVO 2: Schritt 2. Schutzmöglichkeiten, Rechte und Ansprüche
VO 2: Schritt 2 Schutzmöglichkeiten, Rechte und Ansprüche 28.11.2017 Barbara Ille, DSAin, barbara.ille@interventionsstelle-wien.at Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie Schutzmöglichkeiten, Rechte
Mehrfdr Kongress 2013: Seminar 15 Sucht und häusliche Gewalt Auswirkungen auf die Frauen Autonomes Frauenzentrum Potsdam e.v. Frauenberatungsstelle
fdr Kongress 2013: Seminar 15 Sucht und häusliche Gewalt Auswirkungen auf die Frauen Dipl. Psych. Lydia Sandrock Autonomes Frauenzentrum Potsdam e.v. Frauenberatungsstelle Bundesverband Frauenberatungsstellen
MehrGewalt in engen sozialen Beziehungen, in Fällen von Nachstellung (Stalking) sowie in Fällen von Kindeswohlgefährdung
Gewalt in engen sozialen Beziehungen, in Fällen von Nachstellung (Stalking) sowie in Fällen von Kindeswohlgefährdung Landeslagebild 2017 Impressum: Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt Lübecker Str. 53 63
MehrSchweigen schützt die Falschen Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt im Sport
Schweigen schützt die Falschen Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt im Sport Etwa jedes 4. bis 5. Mädchen und jeder 9. bis 12. Junge macht mindestens einmal vor dem 18. Lebensjahr eine sexuelle
Mehrbürgerorientiert professionell rechtsstaatlich Häusliche Gewalt Informationen und Hilfsangebote für Täter und Täterinnen
bürgerorientiert professionell rechtsstaatlich Häusliche Gewalt Informationen und Hilfsangebote für Täter und Täterinnen 2 LKA NRW Häusliche Gewalt Informationen für Täter und Täterinnen Was ist passiert?
MehrDas (Erste) Gewaltschutzgesetz - Rückblick und Bewertung... 1 Albin Dearing
Inhaltsverzeichnis Das (Erste) Gewaltschutzgesetz - Rückblick und Bewertung... 1 Albin Dearing I. Der historische Kontext der Reform... 1 II. Die Würde des Gefährders und die Würde des Opfers... 4 III.
Mehr10 Jahre 238 StGB: Entstehungsgeschichte und aktuelle Entwicklung
Stalking: Vom Phänomen zur vernetzten Opferhilfe 10 Jahre 238 StGB 26., Mainz 10 Jahre 238 StGB: Entstehungsgeschichte und aktuelle Entwicklung Leitender Oberstaatsanwalt, ständiger Vertreter des Generalstaatsanwalts
MehrHÄUSLICHE GEWALT WAHRNEHMEN UND ERKENNEN. Sozialkonferenz Nidwalden September 2007
Bild Theaterfalle Basel Sozialkonferenz Nidwalden September 2007 HÄUSLICHE GEWALT WAHRNEHMEN UND ERKENNEN Marianne Bucher Sozialarbeiterin FH, Bildungsstelle Häusliche Gewalt Luzern Bild Theaterfalle Basel
MehrBearbeitungskonzept. Sexting, Cybermobbing etc. Mitgliederversammlung SKJP 18. März 2016 Regula Benz Maier Täter business24.ch.
Bearbeitungskonzept Sexting, Cybermobbing etc. Opfer Täter business24.ch Schuljahr 14/15 Anzahl Schuljahr 14/15 Anzahl Mobbing 9 Sexueller Übergriff / Nötigung 4 Schul und Klassenklima 34 Psychische Probleme
MehrAnita Marfurt, Wissenschaftliche Mitarbeiterin Bundesamt für Justiz, Fachbereich Internationales Strafrecht. 22. November 2013
Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt vom 11. Mai 2011 (Istanbul-Konvention), STE 210 Wo steht die Schweiz? Anita Marfurt, Wissenschaftliche
MehrSucht und Gewalt aus Sicht der Polizei. Fachtag der Jugend- und Drogenberatungsstelle am 17. November 2017
Sucht und Gewalt aus Sicht der Polizei Fachtag der Jugend- und Drogenberatungsstelle am 17. November 2017 Inhaltsverzeichnis Ein kurzer Weg zum Thema Wer macht eigentlich was??? Gewalt - ein weit gefächertes
Mehr12495/AB. vom zu 13044/J (XXV.GP) GZ: BMI-LR2220/0465-II/1/b/2017 Wien, am 21. Juni 2017
12495/AB vom 04.07.2017 zu 13044/J (XXV.GP) 1 von 11 Frau Präsidentin des Nationalrates Doris Bures Parlament 1017 Wien MAG. WOLFGANG SOBOTKA HERRENGASSE 7 1010 WIEN TEL +43-1 53126-2352 FAX +43-1 53126-2191
MehrEs war das erste Mal!
Es war das erste Mal! Wie die Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt und Stalking Schwerin Betroffene pro-aktiv ergebnisoffen berät und unterstützt Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt und Stalking
MehrGewalt. Indikatoren K1 K2 K3 K4 K5 K6 K7
Indikatoren K1 K2 K3 K4 K5 K6 K7 Strafbare Handlungen gegen Leib und Leben und gegen die Freiheit Strafbare Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung Wegweisungen, Betretungsverbote
Mehr10320/AB. vom zu 10794/J (XXV.GP) GZ: BMI-LR2220/1122-II/BK/4.3/2016 Wien, am 9. Jänner 2017
10320/AB vom 10.01.2017 zu 10794/J (XXV.GP) 1 von 4 Frau Präsidentin des Nationalrates Doris Bures Parlament 1017 Wien Mag. WOLFGANG SOBOTKA HERRENGASSE 7 1010 WIEN TEL +43-1 53126-2352 FAX +43-1 53126-2191
MehrHäusliche Gewalt. (Gewalt im häuslichen Nahbereich)
Häusliche Gewalt Häusliche Gewalt (Gewalt im häuslichen Nahbereich) Gewalt im sozialen Nahraum Initiativen zur Bekämpfung von häuslicher Gewalt Aufgaben der Staatsanwaltschaft Probleme und Grenzen der
MehrA. Statistik der Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie 2010
A. Statistik der Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie 2010 1. Anzahl der betreuten Opfer in der Wiener Interventionsstelle Anzahl der 2010 betreuten Opfer 5.914 Davon: KlientInnen übermittelt
MehrFrauen- und Gleichstellungsbeauftragte Petra Koch-Knöbel
Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte Petra Koch-Knöbel Datenlage zur häuslichen Gewalt in Berlin und im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg 2014 Herausgeber: Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg Abteilung
MehrVerhandlungsspiegel des Landesgerichtes Innsbruck
Verhandlungsspiegel des Landesgerichtes Innsbruck Kalenderwoche 51 von bis VS R Tatbestand ER Schöffen Geschw. Besonderes Interesse für die Öffentlichkeit Montag, der 17.12.2018 1 08:30 09:00 N 111 das
MehrMir reicht s! Frauenhelpline 0800 / : Gemeinsam finden wir einen (Aus-)Weg Mag.a Maria Rösslhumer
Mir reicht s! Frauenhelpline 0800 / 222 555: Gemeinsam finden wir einen (Aus-)Weg Mag. a Maria Rösslhumer Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser RINGVORLESUNG eine von fünf Schrittweise Wege aus
MehrMir reicht s! Rote Karte für den Gewalttäter. Obst. Günther Brinnich. Bezirkskommando Horn. Chef-Insp. Andreas Dürauer. Bildungszentrum St.
Mir reicht s! Rote Karte für den Gewalttäter Obst. Günther Brinnich Bezirkskommando Horn Chef-Insp. Andreas Dürauer Bildungszentrum St. Pölten Herzlich Willkommen! Oberst Günther Brinnich LPD NÖ LT LPD
MehrRechtliche Rahmenbedingungen der Gewaltprävention
Rechtliche Rahmenbedingungen der Gewaltprävention Caroline Voithofer, 18.6.2015 Rechtliche Rahmenbedingungen der Gewaltprävention I. Völkerrechtliche Dimensionen a. Istanbul-Konvention b. CEDAW c. EMRK
MehrRecht auf S c h u t z
Recht auf S c h u t z u n d H i l f e f ü r O p f e r von GewalT Juni 2009 G e s e t z e z u m S c h u t z vor Gewalt in Österreich Gesetze zum Schutz vor Gewalt in Österreich Am 1. Mai 1997 trat in Österreich
MehrRecht auf S c h u t z
ACHTUNG! Achten Sie auf Ihre Sicherheit Die polizeiliche und zivilrechtliche Wegweisung bietet Schutz und gibt den Opfern die Möglichkeit, in der gewohnten Umgebung zu bleiben. Diese Maßnahme ist jedoch
Mehr8 Mythen & Fakten (Frauen-Notruf Hannover) Seite 1 von 6. 8 Mythen & Fakten
8 Mythen & Fakten (Frauen-Notruf Hannover) Seite 1 von 6 8 Mythen & Fakten Die meisten Menschen haben recht konkrete Vorstellungen über sexuelle Gewalt darüber, wie es dazu kommt, wer die Opfer und wer
MehrZu Artikel I, Z. 3, Abschaffung der Ermächtigung zur Strafverfolgung der Gefährlichen Drohung unter Angehörigen
31/SN-349/ME XXII. GP - Stellungnahme zum Entwurf elektronisch übermittelt 1 von 10 Stellungnahme der Interventionsstellen Österreichs zum Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Strafgesetzbuch, die
MehrFür die folgende Auflistung der polizeilichen Ansprechpartner gilt jeweils: -> Auch der Versuch ist strafbar und wird polizeilich verfolgt!!!
Für die folgende Auflistung der polizeilichen Ansprechpartner gilt jeweils: -> Auch der Versuch ist strafbar und wird polizeilich verfolgt!!! ->Die u.g. zuständigen kriminalpolizeilichen Ermittlungsdienststellen
MehrDas neue sexualstrafrecht. heißt. Frauenbüro
N E I N Das neue sexualstrafrecht heißt Frauenbüro N E I N N E I N NEIN heißt NEIN eine Selbstverständlichkeit!? Sehr häufig reagieren Menschen überrascht, wenn sie realisieren, dass sexuelle Übergriffe,
Mehrund h ilfe für OpfeR von Gewalt
Recht auf S c h u t z und h ilfe für OpfeR von Gewalt SeptembeR 2013 GeS etze zum Schutz vor Gewalt in ÖSteRReich opfer haben recht auf schutz und hilfe! Gesetze zum schutz vor Gewalt in Österreich Am
MehrRechtliches Instrumentarium zum Schutz vor Gewalt im sozialen Nahraum
Rechtliches Instrumentarium zum Schutz vor Gewalt im sozialen Nahraum Ass.Prof. in Mag. a Dr. in Katharina Beclin Institut für Strafrecht und Kriminologie Universität Wien Ringvorlesung Eine von fünf LV.-Leitung:
MehrRede der Sprecherin für Gleichstellungspolitik der CDU-Landtagsfaktion. Christine Neumann-Martin MdL: zur Aktuellen Debatte
16. Landtag von Baden-Württemberg, 77. Sitzung Mittwoch, 29.November 2018, 09:30 Uhr Rede der Sprecherin für Gleichstellungspolitik der CDU-Landtagsfaktion Christine Neumann-Martin MdL zur Aktuellen Debatte
MehrDieses Mal ist nicht die Treppe
Dieses Mal ist nicht die Treppe schuld Begleitung von der polizeilichen Anzeige bis zum Prozessende Mag. a Birgit Thaler-Haag Frauenhaus Salzburg RINGVORLESUNG Eine von fünf: Schrittweise Wege aus der
MehrGewalt in engen sozialen Beziehungen - Polizeiliche Kriminalstatistik 2010
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen z. Hd. Frau Dr. Heine-Wiedenmann 55116 Mainz Schillerplatz 3-5 55116 Mainz Telefon 06131 16-0 Telefax 06131 16-3595 Poststelle@ism.rlp.de
MehrI N F O R M A T I O N
I N F O R M A T I O N zur Pressekonferenz mit Sozial-Landesrätin Mag.ª Gertraud Jahn am 18. März 2014 zum Thema "Frauenhäuser Oberösterreich - Bilanz 2013" LRin Mag.a Gertraud Jahn: Bilanz Frauenhäuser
MehrSex-Unhold, Familiendrama und Rosenkrieg: Medien und ihr bl...
WORTE UND WIRKLICHKEIT Sex-Unhold, Familiendrama und Rosenkrieg: Medien und ihr blinder Fleck HANNA HERBST Jul 17 2017, 12:35pm Es ist kein Liebesdrama, wenn ein Mann seine Ehefrau umbringt. 'Twilight'
MehrHäusliche Gewalt in Beziehungen. Koordinierungs- und Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt und Stalking Leipzig
Häusliche Gewalt in Beziehungen Koordinierungs- und Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt und Stalking Leipzig Was ist häusliche Gewalt? Häusliche Gewalt ist Gewalt: zwischen Eheleuten zwischen partnerschaftlich
MehrHäusliche Gewalt - Auswirkungen auf den Arbeitsalltag
Häusliche Gewalt - Auswirkungen auf den Arbeitsalltag Generalversammlung UNTERNEHMENVERANTWORTUNG 21. Mai 2014, Wauwilermoos Andrea Wechlin Fachstelle LîP Koordination Gewaltprävention Co-Leiterin Frauenhaus
MehrHäusliche Gewalt. Häusliche Gewalt erkennen und handeln Informationen
Häusliche Gewalt Häusliche Gewalt erkennen und handeln Informationen Definition: Der Begriff Häusliche Gewalt beschreibt Gewalt zwischen Erwachsenen, die in engen sozialen Beziehungen zueinander stehen
MehrAmt für die Gleichstellung von Frau und Mann
1 Gewalthandlungen und Gewaltbetroffenheit von Frauen und Männern in Heidelberg Herausgeberin: Recherche: Redaktion: Stadt Heidelberg, Amt für die Gleichstellung von Frau und Mann Alice Guyot Eva Maierl
Mehr1. Zu 69 a NAG, Opfer
Stellungnahme der Gewaltschutzzentren und Interventionsstellen Österreichs 1 zum Bundesgesetz, mit dem das Asylgesetz 2005, das Fremdenpolizeigesetz 2005 und das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz geändert
MehrNein. zu Gewalt. Frauen und Männer bekommen bei uns Hilfe.
Nein! zu Gewalt Das Heft ist in Leichter Sprache. Das Heft ist für Menschen, die Gewalt erleben. Das Heft ist für Menschen, die helfen wollen. Das Heft erklärt: Was ist häusliche Gewalt? Wer kann helfen?
MehrOpferschutz Pressekonferenz am Dr. Maria Berger, Bundesministerin für Justiz
Dr. Maria BERGER Bundesministerin Opferschutz Pressekonferenz am 27.8.2008 Dr. Maria Berger, Bundesministerin für Justiz Opfer von Straftaten wollen gehört, ernst genommen und anerkannt werden, mit einem
MehrIndikatoren 1 Strafbare Handlungen gegen Leib und Leben und gegen die Freiheit 2 Strafbare Handlungen gegen die sexuelle Integrität und
Indikatoren 1 Strafbare Handlungen gegen Leib und Leben und gegen die Freiheit 2 Strafbare Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung 3 Wegweisungen, Betretungsverbote und Streitschlichtungen
MehrI N F O R M A T I O N
I N F O R M A T I O N zur Pressekonferenz mit Mag. Thomas Stelzer Landeshauptmann-Stellvertreter Andreas Pilsl BA MA Landespolizeidirektor für Oberösterreich DSA Mag. a Maria Schwarz-Schlöglmann Geschäftsführerin
MehrStalking Interventionsmöglichkeiten und Praxismodelle
Nationale Konferenz 2017 Stalking Interventionsmöglichkeiten und Praxismodelle Dr. Sylvie Durrer Direktorin Eidg. Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG Bedroht, belästigt, verfolgt «Stalking
Mehr2017/03/07 06:03 1/5 Psychische Gewalt
2017/03/07 06:03 1/5 Kinderschutz: Begriffs-Erläuterungen Kindeswohl Je nach institutionellem Kontext (Kinder- und Jugendhilfe, Kindertagespflege, Schulwesen, Sozial hilfe, Gesundheitswesen, Arbeitsvermittlung,
MehrUnterstützung tzung von Kindern misshandelter Mütter
Unterstützung tzung von Kindern misshandelter Mütter Erfahrungen und Arbeitsweisen des Göttinger Projekts phoenix phoenix Ute Zillig, Projektleitung Hannover, 15.Oktober 2012 Kindliches Miterleben häuslicher
MehrImpressum: Verein Gewaltschutzzentrum Salzburg 5020 Salzburg, Paris Lodron Straße 3a/1/5+6 Tel. 0662/
Impressum: Verein Gewaltschutzzentrum Salzburg 5020 Salzburg, Paris Lodron Straße 3a/1/5+6 Tel. 0662/870 100 Fax DW: 44 e-mail: office.salzburg@gewaltschutzzentrum.at Inhalt I. Organisationsstruktur 1
MehrHäusliche Gewalt Häusliche Gewalt
Häusliche Gewalt Häusliche Gewalt Informationen bei häuslicher Gewalt Informationen bei häuslicher Gewalt Gewalt durch den Partner gehört für viele Frauen und deren Kinder zum Alltag. Jährlich flüchten
Mehr2017/10/14 11:29 1/5 Häusliche Gewalt
2017/10/14 11:29 1/5 Kinderschutz: Begriffs-Erläuterungen Kindeswohl Je nach institutionellem Kontext (Kinder- und Jugendhilfe, Kindertagespflege, Schulwesen, Sozial hilfe, Gesundheitswesen, Arbeitsvermittlung,
MehrFÜR FRAUEN INFORMATIONSHANDBUCH
Wege für Frauen aus der Gewalt in Partnerschaft und Familie FÜR FRAUEN INFORMATIONSHANDBUCH Inhalt: Vorwort... 9 1. Kapitel: Was ist häusliche Gewalt?... 11 2. Kapitel: Der Kreislauf der Gewalt: Die Dynamik
MehrDie Schläge, die meine Mama bekam, spürte ich in meinem Bauch
Kindliches Miterleben häuslicher Gewalt Ausmaß, Dynamiken, Folgen Die Schläge, die meine Mama bekam, spürte ich in meinem Bauch Maren Kolshorn, Diplom-Psychologin 3. Osnabrücker Kinderschutzfachtagung,
MehrGewaltbetroffene Kinder und Jugendliche
Opferhilfe Graubünden Agid a victimas dal Grischun Aiuto alle vittime dei Grigioni Beratung gewaltbetroffener Kinder und Jugendlicher Kinderschutz aus Sicht und Erfahrung der Opferhilfe Graubünden Dr.
Mehr4.5 Straftaten gegen die persönliche Freiheit
4.5 Straftaten gegen die persönliche Freiheit 2006 wurde der Straftatenschlüssel 230000 - Straftaten gegen die persönliche Freiheit - neu untergliedert. Menschenraub, Entziehung Minderjähriger und Kinderhandel
MehrGewalt in engen sozialen Beziehungen, in Fällen von Nachstellung (Stalking) sowie in Fällen von Kindeswohlgefährdung
Gewalt in engen sozialen Beziehungen, in Fällen von Nachstellung (Stalking) sowie in Fällen von Kindeswohlgefährdung Landeslagebild 2015 Impressum: Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt Lübecker Str. 53 63
MehrWiebke Schubert: Was nun tun Rechtliche Möglichkeiten der Angehörigen nach einer Gewalttat
Wiebke Schubert: Was nun tun Rechtliche Möglichkeiten der Angehörigen nach einer Gewalttat Gliederung des Vortrages: - PsychKG NW - Gewaltschutzgesetz - Strafanzeige - Zivilrechtliche Folgen: Schadensersatz
MehrPartnerschaftsgewalt
Partnerschaftsgewalt Kriminalstatistische Auswertung - Berichtsjahr 2015 2 INHALT Vorbemerkung 3 Kriminalitätslage 4 1 Opfer von Mord und Totschlag, Körperverletzungen, Vergewaltigung, sexueller Nötigung,
MehrSTATISTISCHES JAHRBUCH DER STADT ZÜRICH 2009
392 STATISTISCHES JAHRBUCH DER STADT ZÜRICH 2009 19 19.1 Polizei und Kriminalität 396 393 STATISTIK STADT ZÜRICH METHODEN Die Daten werden von der Jahres-Kriminalstatistik des Kantons Zürich (KRISTA) übernommen.
MehrGewalt an Kindern und Jugendlichen Eine Spurensuche in die Vergangenheit
Gewalt an Kindern und Jugendlichen Eine Spurensuche in die Vergangenheit Mag. a Corina Heinreichsberger und Mag. a Johanna Wimberger Volksanwaltschaft Gewalt an Kindern und Jugendlichen Eine Spurensuche
MehrInformationen zum Thema Häusliche Gewalt. Frauenprojekte des Paritätischen Cuxhaven
Informationen zum Thema Häusliche Gewalt Frauenprojekte des Paritätischen Cuxhaven Art.3.2: GG der Bundesrepublik Deutschland Männer und Frauen sind gleichberechtigt!!! Definition HÄUSLICHE GEWALT : Der
MehrSicherheit durch ein zeitnahes Angebot an Täter/innen
Sicherheit durch ein zeitnahes Angebot an Täter/innen Arbeit mit den Gefährdern ist Opferschutz Vorschlag zur Verankerung der Datenweiterleitung der Gefährder an Gewaltberatungseinrichtungen im Rahmen
Mehr