Im Jahr 2012 hat das Gewaltschutzzentrum Salzburg von Personen erfahren, die von Gewalt im sozialen Nahraum 1 betroffen waren.

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1 1. Statistik Inhalt: Dr. in Renate Hojas Layout und Grafik: Afshan Bashir 1. Anzahl der beratenen Personen Im Jahr 2012 hat das Gewaltschutzzentrum Salzburg von Personen erfahren, die von Gewalt im sozialen Nahraum 1 betroffen waren. 909 Frauen und 107 Männer haben Gewalt von 965 Männern und 90 Frauen erlebt. Folgende polizeiliche Meldungen wurden von der Exekutive an das Gewaltschutzzentrum Salzburg übermittelt: 441 Wegweisungen / Betretungsverbote 108 Stalking Anzeigen (Beharrliche Verfolgung) 27 Sonstige Mitteilungen Jahresvergleich Abb. 1: Im Jahr 2012 kam es wieder zu einem leichten Anstieg der kontaktierten / beratenen Personen 1 Der Begriff Gewalt im sozialem Nahraum umfasst familiäre Gewalt, Stalking, sonstige Eingriffe in die Privatsphäre sowie Gewalt im sozialen Umfeld (Gewalt durch Nachbarn, Pflegegewalt, Gewalt in Schulen, usw.)

2 Anzahl der betreuten Personen nach Bezirk Wegweisungen / Betretungsverbote Im Jahr 2012 wurden dem Gewaltschutzzentrum Salzburg 441 Wegweisungen / Betretungs- verbote von der Polizei übermittelt. Stadt SalzburgFlachgau Tennengau Pinzgau Pongau Lungaunicht in Salzburg Abb. 2: Anzahl der betreuten Personen nach Bezirken Die Gewaltschutzzentren / Interventionsstellen wurden beginnend mit dem Jahr 1997 in allen Bundesländern installiert. Von 2001 bis Ende 2012 wurden in ganz Österreich Personen, das sind 1,61% der Gesamtbevölkerung Österreichs durch die Gewaltschutzzent- ren / Interventionsstellen, beraten. 2. Wegweisungen / Betretungsverbote und weiterführende Beratung

3 Wegweisungen / Betretungsverbote Summe X X Abb. 3: Wegweisungen / Betretungsverbote von 1997 bis 2012 mit monatlichen Schwerpunkten 2.2. Entwicklung von Wegweisungen / Betretungsverboten (WW / BV), Übermittlung der Opferdaten bei Stalkinganzeigen (Stalking) und sonstigen polizeilichen Meldungen (Sonstige Mitteilungen) in den Bezirken STADT SALZBURG Jahre WW / BV Stalking Sonstige Mitteilungen Tabelle 1: alle polizeilichen Meldungen der Stadt Salzburg von 2002 bis Statistik von Mai bis Dezember Statistik von 16. März bis Dezember 1998

4 FLACHGAU Jahre WW / BV Stalking Sonstige Mitteilungen Tabelle 2: alle polizeilichen Meldungen des Flachgaus von 2002 bis 2012 TENNENGAU Jahre WW / BV Stalking Sonstige Mitteilungen Tabelle 3: alle polizeilichen Meldungen des Tennengaus von 2002 bis 2012 PINZGAU Jahre WW / BV Stalking Sonstige Mitteilungen Tabelle 4: alle polizeilichen Meldungen des Pinzgaus von 2002 bis 2012

5 PONGAU Jahre WW / BV STALKING Sonstige Mitteilungen Tabelle 5: alle polizeilichen Meldungen des Pongaus von 2002 bis 2012 LUNGAU Jahre WW / BV Stalking Sonstige Mitteilungen Tabelle 6: alle polizeilichen Meldungen des Lungaus von 2002 bis 2012

6 2.3. Wegweisungen / Betretungsverbote im Verhältnis zur Einwohnerzahl nach Bezirk Bezirksreihung nach Anzahl der WW / BV im Jahr BV kommt auf eine Einwohnerzahl von: 1. Stadt Salzburg 231 Stadt Salzburg Flachgau 67 Tennengau Tennengau 58 Pinzgau Pinzgau 55 Flachgau Pongau 23 Lungau Lungau 7 Pongau Tabelle 7: Die Tabelle zeigt eine Bezirksreihung nach 2 verschiedenen Berechnungen Die erste Spalte zeigt die Anzahl der Wegweisungen / Betretungsverbote im jeweiligen Bezirk und die diesbezügliche Reihung. Wie auch in Abbildung 4. In der zweiten Spalte ist die inhaltliche Reihung dargestellt. Es wurde errechnet, wie viele Wegweisungen / Betretungsverbote im Verhältnis zur Einwohnerzahl ausgesprochen wurden. So ändert sich auch die Reihung der Bezirke. Beispielsweise wurden im Flachgau zwar mehr WW / BV angeordnet (Spalte 1), im Verhältnis zu der Einwohneranzahl in den Bezirken wurden aber tatsächlich im Tennengau und Pinzgau mehr WW / BV zum Schutz der Opfer familiärer Gewalt angeordnet als im Flachgau (Spalte 2) Wegweisungen / Betretungsverbote 2012 nach Bezirk Abb. 4: Wegweisungen / Betretungsverbote 2012 nach Bezirk

7 2.5. Weiterführende Beratung Abb. 5: 2012 haben dank der im Gewaltschutzgesetz vorgesehenen Übermittlung von BV / WW 76,64% der Opfer nach WW / BV weiterführende Beratung durch das Gewaltschutzzentrum erhalten Das Gewaltschutzzentrum Salzburg hat in fast 77 % der Opfer, zu deren Schutz die Polizei ein Betretungsverbot angeordnet hat, über einen Erstkontakt hinaus Beratung durchgeführt. Wie in der Konzeption des Gewaltschutzgesetzes theoretisch verankert, zeigt die Praxis, dass der intervenierende Ansatz des Gewaltschutzzentrums in der Krisensituation erfolgreich ist und von den Betroffenen angenommen wird. Die Betroffenen werden in der Interventionskette Polizei, Gewaltschutzzentrum (Interventionsstelle) und Gericht durch die gesetzliche Verankerung des Gewaltschutzzentrums gut geleitet und gelangen zu ihrem Recht Unterstützung zu erhalten. Weiterführende Beratung (Stalking) ist mit 75,93 % der Personen gelungen 24,07% 75,93% Weiterführende Beratung Erstkontakt Abb. 6: 2012 haben 75,93 % der Opfer nach Stalking (Beharrliche Verfolgung) weiterführende Beratung durch das Gewaltschutzzentrum erhalten

8 Im Zusammenhang mit der Einführung des Straftatbestandes der beharrlichen Verfolgung (Stalking) 2006 wurde im Sicherheitspolizeigesetz auch die Übermittlung von Daten nach einer solchen Anzeige an die Gewaltschutzzentren verankert. Nach der Übermittlung kam es in 75,93 % der Opfer zu einer weiterführenden Beratung und Unterstützung. 3. Demographische Daten 3.1. Demographische Daten der Opfer Alter Altersklassen Opfer Angaben in Personen Angaben in Prozent Jahre 2 0,20 % Jahre 2 0,20 % Jahre 26 2,56 % Jahre 54 5,31 % Jahre ,44 % Jahre ,29 % Jahre ,00 % Jahre ,50 % Jahre 49 4,82 % Jahre 14 1,38 % Ab 81 Jahre 3 0,30 % Unbekannt 0 0,00 % Tabelle 8: Alter der Opfer Laut Statistik nehmen Personen im mittleren Alter (31-40 Jahre) gefolgt von den 41 bis 50- Jährigen die Unterstützung durch das Gewaltschutzzentrum am häufigsten in Anspruch. Aus unserer Erfahrung lässt sich interpretieren, dass jüngere Menschen die Gewaltdynamik noch alleine zu verändern versuchen. Im mittleren Alter zeigt sich dann durch die bereits längere Gewalterfahrung und das Gefühl der Ausweglosigkeit des Opfers, dass Unterstützung von außen erforderlich ist. Ältere Menschen erleben oft schon sehr lange Gewalt und eine Beendigung erscheint ihnen aufgrund ihrer Sozialisierung, ihres Alters, ihrer Abhängigkeit von nahe stehenden Personen und ihrer darauf aufbauenden Ängste unerreichbar. Gewalt im Alter und in der Pflege passiert oft auch stark verdeckt, was auch ein Grund für die geringe Anzahl an älterer Klientel sein könnte.

9 Nationalität Opfer Abb. 7: Nationalität der Opfer Von den 60 Personen, die aus EU Ländern kommen, waren 28 Personen deutsche StaatsbürgerInnen. Opfer aus anderen Staaten kommen vermehrt aus Serbien, Kroatien und Bosnien und Herzegowina (79 Personen) und der Türkei (39 Personen), dies ist auf den höheren Migrationsanteil aus diesen Ländern zurückzuführen Demographische Daten der Gefährder Alter Altersklassen Opfer Angaben in Personen Angaben in Prozent Jahre 0 0,00 % Jahre 1 0,10 % Jahre 14 1,33 % Jahre 29 2,75 % Jahre ,68 % Jahre ,98 % Jahre ,80 % Jahre ,46 % Jahre 69 6,54 % Jahre 16 1,52 % Ab 81 Jahre 4 0,38 % Unbekannt 26 2,46 % Tabelle 9: Alter der GefährderInnen

10 Die Verteilung der Alterskurvee der Gefährder lässt sich mit jener der Opfer vergleichen, da Beziehungen vorwiegend nach, an die Gesellschaftsnorm angepassten, Altersunterschieden zwischen Männern und Frauen eingegangen werden. Auffällig ist der Anteil an über 81- jährigen Nationalität GefährderInnen Nationalität der GefährderInnen 177 = 16,77 % 233 = 22,09 % 49 = 4,65 % 596 = 56,49 % Österreich EU-Staaten andere Staaten unbekannt Abb. 8: Nationalität der GefährderInnen Entsprechend der Nationalitätt der Opfer kommen 23 Täter aus Deutschland. Auch der höhe- re Migrationsanteil aus dem ehemaligen Jugoslawien und der Türkei wird hier sichtbar (105 GefährderInnen aus Serbien, Kroatien, Bosnien und Herzegowina und 64 aus der Türkei) Beziehungsverhältniss Während der Beziehung Ehemann misshandelt Ehefrau Ehefrau misshandelt Ehemann Lebensgefährte / Freund misshandelt Lebensgefährtin Lebensgefährtin / Freundin misshandelt Lebensgefährten Gewalt zwischen gleichgeschlechtlichen Paaren Nach der Beziehung Ex-Ehemann / Ex-Lebensgefährte / Ex-Freund misshandelt Ex-Ehefrau / Ex-Lebensgefährtin / Ex-Freundin Ex-Ehefrau / Ex-Lebensgefährtin / Ex-Freundin misshandelt Ex-Ehemann / Ex-Lebensgefährten / Ex-Freund Ex-Lebensgefährte misshandelt Ex-Lebensgefährte

11 Sonstige Beziehungsverhältnisse Kind misshandelt Elternteil (inkl. Stiefkind) 45 Eltern (teil) misshandelt Kind (inkl. Stiefelternteil) 33 Gewalt zwischen Geschwistern 15 Sonstige 130 Unbekannt 0 Beziehungsverhältnis (nach der Trennung) bei Stalking Ex-Ehemann stalkt Ex-Ehefrau 18 Ex-Lebensgefährte / Ex-Freund stalkt Ex-Lebensgefährtin / Ex-Freundin 73 Ex-Ehefrau stalkt Ex-Ehemann 3 Ex-Lebensgefährtin / Ex-Freundin stalkt Ex-Lebensgefährten / Ex-Freund 2 Stalking in gleichgeschlechtlichen Ex-Partnerschaften 0 Beziehungsverhältnis bei Stalking unter Bekannten und Fremden Mann stalkt Frau 35 Mann stalkt Mann 7 Frau stalkt Mann 7 Frau stalkt Frau 22 Stalking durch unbekannt 20 Tabelle 10: Beziehungsverhältnisse 3.4. Geschlechterverhältnis Familiäre Gewalt Opfer Täter Männlich 8,68 % Männlich 94,01 % Weiblich 91,32 % Weiblich 5,99 % Tabelle 11: Geschlechterverhältnis Opfer und Täter Stalking und Sonstiges Opfer Täter Männlich 15,98 % Männlich 83,46 % Weiblich 84,02 % Weiblich 16,54 % Tabelle 12: Geschlechterverhältnis Opfer und Täter

12 Das Geschlechterverhältnis bei familiärer Gewalt von Gefährder und gefährdeter Person ist österreichweit und in den letzten 10 Jahren relativ stabil. Zu beachten ist, dass die 8,68 % männlichen Opfer zu einem Teil auch Opfer männlicher Gewalt sind, z.b.: Vater gegen Sohn. Bei Stalking und Sonstigem steigt der Anteil an Täterinnen auf 16,54 % und der an männlichen Opfern auf 15,98 %. Diese Steigerung entspricht internationalen Studien. Die Anzahl der Täterinnen sinkt auf Null, wenn im Zuge von Stalking auch körperliche Gewalt/Tötungsdelikte ausgeübt wird Kinder Die gefährdeten Personen hatten - sofern bekannt minderjährige Kinder. Zur Betroffenheit der Kinder und Jugendlichen siehe Pkt Gewalterfahrungen 4.1. Wiederholte Gewalt Ein großer Anteil von Betroffenen gab an, wiederholt Opfer von psychischer, physischer und sexualisierter Gewalt geworden zu sein. 58,42 % der Opfer familiärer Gewalt erlebten körperliche Gewalt wiederholt! Durch die Sensibilisierung und Enttabuisierung von Gewalt in der Familie und durch die Verbesserung der Gewaltschutzgesetze müssen Opfer weniger lang in einer Gewaltbeziehung ausharren. Sie erhalten schneller Beratung und die Botschaft an die Opfer, dass sie das Recht haben sich zu schützen, nach außen zu gehen und Hilfe in Anspruch zu nehmen, ist deutlicher geworden.

13 4.2. Formen der Gewalt Körperliche Gewaltformen: 1. Körperliche Gewalt im engeren Sinne = Stalking während der Beziehung = 9 3. Stalking unter Fremden oder nach Beziehungsbeendigung = 87 Nähere Beschreibung Umfasst alle Gewaltformen, die nicht gesondert erfasst werden wie zb.: Schläge mit der flachen Hand, Faustschläge, Tritte, Stöße, gegen die Wand drücken, Festhalten, an den Haaren reißen, etc.... Die Stalkinghandlungen (Verfolgen, Auflauern, Telefonterror, usw.) umfassen auch körperliche Gewalt. Die Stalkinghandlungen (Verfolgen, Auflauern, Telefonterror, usw.) umfassen auch körperliche Gewalt. 4. Würgen = 49 Würgen ist eine sehr massive Gewaltform und weist auf hohe Gewaltbereitschaft hin. 5. Sexuelle Gewalt = 45 Vergewaltigung & sexuelle Nötigung, jedenfalls aber auch sexualisierte Gewalt 6. Einsperren/Aussperren = 18 Nicht aus der Wohnung lassen, in der Wohnung einsperren, aus der Wohnung aussperren (mit unter dadurch von den mj. Kindern trennen) 7. Verbrennen = 2 8. Entführung = 1 Tabelle 13: Körperliche Gewaltformen Folgende Formen physischer Gewalt werden darüber hinaus gesondert erfasst und wurden auch berichtet: Verletzung mit einem Messer/Waffe oder Gegenstand (16-mal), sexuelle Gewalt gegen Kinder (2-mal). Natürlich hat physische Gewalt gravierende psychische Auswirkungen! Sexuelle und sexualisierte Gewalt sind in Gewaltbeziehungen sehr häufig, da ein fehlendes partnerschaftliches Verhältnis auf anderen Kommunikationsebenen darauf schließen lässt, dass auch in der Sexualität kein partnerschaftliches Verhältnis gelebt wird. Psychische Gewaltformen Nähere Beschreibung 1. Beschimpfung/Abwertung = 605 Gewaltausübung beginnt meist mit Erniedrigung, Abwertung und Beschimpfung des Opfers ist also oft die erste angewandte Gewaltform, zu der später weitere Formen dazu kommen, um das Ziel des Täters, nämlich Herrschaft über das Opfer, zu erreichen 2. Drohungen = 284 Drohungen zu verletzen, öffentlich bloßzustellen, das Opfer alleine zu erwischen, zu finden, die Kinder zu nehmen, etc. 3. Stalkinghandlungen während der Beziehung = 34 Durch Anrufe, Internet, Post, Dritte kontrollieren, bedrohen, erniedrigen, beeinträchtigen, belästigen, sexuell belästigen, etc.; die andauernde Gewaltausübung und erzwungene Nähe führt beim Opfer zu

14 permanenter Anspannung und Angst 4. Stalking unter Fremden oder nach Beziehungsbeendigung = 222 Durch Anrufe kontrollieren, bedrohen, erniedrigen, beeinträchtigen, belästigen, sexuell belästigen, etc.; die andauernde Gewaltausübung und erzwungene Nähe führt beim Opfer zu permanenter Anspannung und Angst 5. Morddrohungen = 166 Morddrohungen erfordern eine besonders ausführliche Gefährdungseinschätzung, um Sicherheitsmaßnahmen festlegen zu können! 6. Sachbeschädigung/-entwendung = Ökonomische Gewalt = 46 Dem Opfer das Geld wegnehmen, Opfer muss um Geld betteln Tabelle 14: Psychische Gewaltformen Folgende Formen psychischer Gewalt wurden darüber hinaus gesondert genannt und wurden auch berichtet: Ignorieren / Vernachlässigen, Selbstmorddrohung 40-mal, Bevormundung 51-mal, Willensbeugung durch Gewalt und Drohung 41-mal, Schlafentzug, Zwangsheirat 4-mal, Drohungen gegen die Kinder, u.a. Die überwiegende Mehrheit der Opfer erlebte viele Formen von Gewalt, meist eine Kombination psychischer und physischer Gewalt. Gewaltformen können nicht klar getrennt in körperliche und psychische Gewalt eingeordnet werden. Zu beachten ist, dass die Auswirkungen jeweils psychisch und körperlich sein können. Hervorzuheben sind auch Gewaltformen symbolischer Art wie z.b.: Ein Messer demonstrativ auf den Nachttisch legen, Hochzeitsfotos zerreißen, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch. 21 GefährerInnen hatten nach Wissen des Gewaltschutzzentrums Schusswaffen, 96 Täter waren vorbestraft und 11 GefährderInnen wurden im Zuge des polizeilichen Einschreitens verhaftet. (Bedrohung mit einer Waffe / Messer 43 und Verletzung mit einer Waffe / Messer 8) 4.3. Kinder und Jugendliche in Gewaltbeziehungen Wichtig ist zu betonen, dass Kinder und Jugendliche von Gewaltbeziehungen der Erwachsenen auch immer mittelbar betroffen sind. Das Miterleben von Gewaltübergriffen hat massive psychische Auswirkungen (vgl. Strasser, Philomena. Kinder legen Zeugnis ab. Gewalt gegen Frauen als Trauma für Kinder. Innsbruck, Wien, München: Studien-Verlag, 2001).

15 Unsere Behausung war klein, und wenn man mit häuslicher Gewalt auf beengtem Raum aufwächst, lernt man, ein sehr genaues atmosphärisches Gespür für solche Situationen zu entwickeln. Ich wusste immer genau, wenn das Geschrei zum Ende kommt und die Hand kurz davor stand, sich zu erheben; ich wusste ebenso genau, wann ihr Gesicht durch den kleinen Körper vor der Faust geschützt werden musste eine Fähigkeit, die kein Kind jemals erlernen sollte. Verrückterweise hatte ich nie Angst um mich selbst, und er schlug mich nie sein moralischer Standpunkt verbot ihm, ein Kind zu schlagen. Die Situation war kaum auszuhalten: Ich war Zeuge schrecklicher Vorfälle, von denen ich wusste, dass sie falsch waren, aber es gab nichts, wo ich Hilfe holen konnte. Am schlimmsten war, dass es Leute gab, die die Misshandlungen rechtfertigten. Ich hörte vor unserem Haus stehende Polizisten oder Sanitäter sagen: Sie muss ihn provoziert haben! oder Mrs Stewart, für eine Auseinandersetzung braucht es immer zwei! Sie hatten keine Ahnung. Die Wahrheit ist, dass meine Mutter nichts getan hatte, wofür sie die Gewalt verdient hätte, die sie erleiden musste. Sie hatte meinen Vater nicht provoziert, und auch wenn sie es getan hätte: Gewalt ist niemals eine akzeptable Form der Konfliktlösung. Gewalt ist eine Wahl, die ein Mann trifft, und er allein ist dafür verantwortlich. Patrick Stewart Wenn gefährdete Personen Schritte zu ihrer Sicherheit setzen, sind diese auch Schritte zum Schutz der Kinder und Jugendlichen. Darüber hinaus besteht eine enge Zusammenarbeit mit der Jugendwohlfahrt und Kinderberatungseinrichtungen. Im Jahr 2012 soweit bekannt - wurden im Bundesland Salzburg ausschließlich vom Jugendamt Tamsweg 2 Einstweilige Verfügungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen

16 beantragt. Es ist überlegenswert, ob die gesetzliche Möglichkeit der Jugendwohlfahrt in Zukunft von der Behörde mehr in Anspruch genommen werden kann. 5. Weiterführende rechtliche Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen Insgesamt wurden - soweit bekannt Einstweilige Verfügungen zum Schutz vor Gewalt in Wohnungen und allgemeiner Gewalt nach 382b und/oder e EO und 11 Einstweilige Verfügungen zum Schutz vor Eingriffen in die Privatsphäre (Stalking) nach 382g EO beantragt. Davon wurden 155 Einstweilige Verfügungen mit Unterstützung des Gewaltschutzzentrums Salzburg verfasst. Nach einem Betretungsverbot beantragt ca. jede vierte und ohne Betretungsverbot nur ca. jede neunte gefährdete Person eine Einstweilige Verfügung. Das Betretungsverbot als staatliches Signal spiegelt dem Gefährder wider, dass er für die Gewalttat die Verantwortung übernehmen muss, indem er die Wohnung zu verlassen hat und dem Opfer die Klarheit, dass es kein Mitverschulden an der Gewalttat hat entgegen der durchgängigen Täterstrategie, immer dem Opfer die Schuld für den Übergriff zu geben wie zb.: Wenn du mich nicht so provoziert hättest, hätte ich dich nicht geschlagen. In Kombination mit der nach dem Betretungsverbot einsetzenden Unterstützung des Gewaltschutzzentrums gelingt vielen Opfern der Weg aus der Opfersituation in ein selbstbestimmtes Leben.

17 6. Strafverfahren 458 Betroffene haben Anzeigen wegen 626 Delikten erstattet. In 546 (inkl. Verfahren aus 2011) Strafverfahren wurden 668 Delikte angeklagt. Strafanträge wegen: 668 Körperverletzung 230 Gefährliche Drohung 179 Beharrliche Verfolgung 125 Nötigung 36 Fortgesetzte Gewaltausübung 20 Sachbeschädigung 19 Vergewaltigung 13 Schwere Körperverletzung 8 Schwere Nötigung 7 Sexuelle Nötigung 6 Freiheitsentzug 4 Mordversuch 4 Sexuelle Belästigung 3 Schwerer sexueller Missbrauch von Unmündigen 3 Schwerer Raub 2 Kindesentziehung 2 Hausfriedensbruch 2 Verleumdung 2 Mord 1 Sexuelle Gewalt gegen Kind 1 Raub 1 Tabelle 15: Strafanträge Kenntnis von einem Strafverfahren erlangt das Gewaltschutzzentrum vorwiegend im Zuge der Beratungstätigkeit, des Beratungskontaktes. Im überwiegenden Fall besteht psychosoziale Prozessbegleitung schon im Ermittlungsverfahren oder wird daraufhin in Anspruch genommen.

18 Ergebnisse der Strafverfahren soweit bekannt 449 Einstellung des Verfahrens 31 Vorläufiger Rücktritt von der Verfolgung unter Bestimmung einer Probezeit Tatausgleich 17 Einweisung in eine Anstalt 0 Freispruch 25 Verurteilung 65 Noch laufend 239 Unbekannt 67 Tabelle 16: Ausgang der Verfahren 5 Im Zuge einer Verurteilung wurde 24-mal Schmerzensgeld zugesprochen und 18-mal ein Kontaktverbot zu den Betroffenen als Weisung verhängt. Ein strafrechtliches Kontaktverbot erhöht die Kontrolle über den Gefährder und die Sicherheit der gefährdeten Person! Da dem Gefährder bei Verstoß gegen das Verbot der Haftantritt droht, handelt es sich um eine klare, effektive Botschaft an den Gefährder. 7. Prozessbegleitung Das Gewaltschutzzentrum Salzburg hat 2012 in Strafverfahren für 241 Personen psychosoziale Prozessbegleitungen durchgeführt und 85-mal Rechtsanwälte/innen mit der juristischen Prozessbegleitung im Strafverfahren beauftragt sowie in Zivilverfahren 61 Prozessbegleitungen durchgeführt.

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