ES GIBT KEINE RECHTFERTIGUNG FÜR GEWALT!

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1 ES GIBT KEINE RECHTFERTIGUNG FÜR GEWALT! Arbeitsbericht 2011

2 Dank allen unseren KooperationspartnerInnen aus den Ministerien, insbesondere aus dem Bundesministerium für Inneres, der Frauenministerin und deren engagierten Mitarbeiter- Innen, und den KooperationspartnerInnen aus dem Bundesministerium für Justiz. Besonderer Dank gilt unseren engsten KooperationspartnerInnen aus Polizei und Exekutive, der Justiz und den KooperationspartnerInnen der Jugendwohlfahrtsträger. Wir danken auch für die Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen, hier vor allem den Frauen- und Kinderschutzeinrichtungen und den vielen Einzelpersonen. Ohne diese wohlwollende und konstruktive Zusammenarbeit wäre eine effektive Opferschutzarbeit nicht möglich. Unseren Auftraggeberinnen Frau BMin Dr. in Maria Fekter, BMin Mag. a Johanna Mikl- Leitner und BMin Gabriele Heinisch-Hosek, unseren Fördergeberinnen BMin Mag. a Claudia Bandion-Ortner und BMin Dr. in Beatrix Karl, sowie der Stabsstelle für Chancengleichheit, Anti-Diskriminierung und Frauenförderung des Landes Salzburg danken wir für die unterstützende Kooperation, für die anregenden Diskussionen und für ihre Wertschätzung. Wir danken besonders unseren Vorstandsmitgliedern samt RechnungsprüferInnen für ihre wertvolle Unterstützung und ihr Vertrauen. Salzburg, im Mai 2012 Dr. in Renate Hojas DSA Renée Mader Geschäftsführung

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4 Inhaltsverzeichnis 1. Organisationsstruktur 1 2. Aufgabenbereiche und Ziele 3 3. Maßstäbe der Gewaltschutzarbeit 7 4. Prinzipien in der Gewaltschutzarbeit 7 5. Statistik 8 6. Praktikumsbericht eines männlichen Praktikanten Ein ganz normaler Fall 36 Über den langen Weg der Selbstbefreiung aus einer Beziehung, die von Gewalt geprägt ist 8. Was bedeutet es, ein Mann zu sein? 41 Und was ist eine Frau? ODER: Von Alphamädchen und Alphamännchen 9. Opferschutz 48 Vernetzungsarbeit als integraler Bestandteil

5 10. Präventionsprojekt des Gewaltschutzzentrums Salzburg 54 und der Salzburger Landeskliniken Erkennen Benennen Handeln 11. Migrantinnen als Opfer häuslicher Gewalt Regionalstelle Pongau Regionalstelle Flachgau Informations- und Sensibilisierungsarbeit Reformvorschläge Medienspiegel 85

6 1. Organisation Das Gewaltschutzzentrum Salzburg ist eine in 25 (3) SPG gesetzlich verankerte Opferschutzeinrichtung und arbeitet im Auftrag der Republik Österreich seit Trägerin ist der Verein für Gewaltprävention, Opferhilfe und Opferschutz. Die Kernaufgaben sind im Auftragsvertrag mit dem Bundesministerium für Inneres und dem Bundeskanzleramt: Frauen definiert. Kernaufgaben sind der Betrieb einer Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie, die aktive Intervention in Fällen von Gewalt in der Privatsphäre, Beratung und immaterielle Unterstützung der in der häuslichen Sphäre von Gewalt bedrohter Menschen, insbesondere nach Interventionen der Sicherheitsbehörde im Kontext häuslicher Gewalt. Ebenso die Beobachtung der Kooperation zwischen Exekutive, den Gewaltschutzzentren/Interventionsstellen, der Familien- und Strafgerichtsbarkeit sowie der Jugendwohlfahrt, um die wirksame Anwendung der Gewaltschutzgesetze zu sichern und zum Ausbau der Vernetzung zwischen den oben genannten Akteuren beizutragen. Mit Juli 2006 wurde der Aufgabenbereich um die Beratung und Unterstützung von Betroffenen von Stalking gesetzlich erweitert. Die psychosoziale und juristische Prozessbegleitung für Gewaltopfer in der Familie und im sozialen Nahraum zählt zu den Kernaufgaben und wird durch einen Fördervertrag mit dem Bundesministerium für Justiz finanziell abgedeckt. 1

7 1.1. Personalstruktur T E A M Geschäftsführung Dr. in Renate Hojas DSA Renée Mader Juristin Diplomsozialarbeiterin, Psychoanalytikerin i.a.u.s. Regionalstellenleitung Pongau Mag. a Alexandra Urain bis ( ) Dipl. iur. Merisa Bikic Juristin Juristin Regionalstellenleitung Flachgau Mag. a Olivia Weldy Juristin Gewaltschutzberatung Dr. in Elisabeth Simm Dr. in Isabella Klausegger Mag. a Hale Dönmez DSA Marlies Tratter (bis ) Mag. a (FH) Heike Rainer Angelika Busch (ab ) Lebens- und Sozialberaterin, Publizistin Pädagogin Juristin Diplomsozialarbeiterin Sozialarbeiterin Sozialpädagogin Sekretariat Ingrid Peitler Büroleitung, Assistenz der GF Afshan Bashir Reinigung Rozika Mudri Praktikantinnen Marie Veleba Laury Morelle Johanna Schaffer 2

8 1.2. Erreichbarkeit G E W A L T S C H U T Z Z E N T R U M S A L Z B U R G 5020 Salzburg, Paris-Lodron-Straße 3a, Tel / office.salzburg@gewaltschutzzentrum.at, Mo bis Do: Uhr, Fr: Uhr Bereitschaftsdienst: Mo bis Fr: Uhr Termine auch außerhalb der Öffnungszeiten R E G I O N A L S T E L L E P O N G A U, B I S C H O F S H O F E N 5500 Bischofshofen, Josef-Leitgeb-Straße 1, Tel / office.salzburg@gewaltschutzzentrum.at, Di und Do: Uhr Bereitschaftsdienst: Mo bis Fr: Uhr Termine auch außerhalb der Öffnungszeiten R E G I O N A L S T E L L E F L A C H G A U, N E U M A R K T - a b Neumarkt, Hauptstraße 13, Tel / office.salzburg@gewaltschutzzentrum.at, Di: Uhr Bereitschaftsdienst: Mo bis Fr: Uhr Termine auch außerhalb der Öffnungszeiten 2. Aufgabenbereiche und Ziele Gewaltschutzarbeit hat zum Ziel Gewalt einzudämmen und zu verhindern, einer gesellschaftlichen Tabuisierung entgegenzuwirken und die innere und äußere Sicherheit von, von Gewalt Betroffenen und Bedrohten, zu erhöhen bzw. herzustellen. 3

9 2.1. Intervention, Beratung und Unterstützung insbesondere nach Interventionen der Sicherheitsbehörde Ablauf des proaktiven Betreuungsprozesses Datenübermittlung durch Exekutive oder andere Kontaktaufahme durch das Gewaltschutzzentrum Kontaktaufnahme durch das Opfer Persönliches Erstgespräch Bedürfnisanalyse Krisenintervention ev. juristische Beratung Erstellung eines Sicherheitsplanes Erstellung eines individuellen Betreuungsplanes Verabschiedung bzw. Weitervermittlung, wenn keine Maßnahmen ergriffen werden möchten Rechtliche Betreuung aktive Unterstützung Psychosoziale Betreuung aktive Unterstützung Abschluss Weitervermittlung zu Therapie, Selbsthilfe, anderen sozialen Einrichtungen 4

10 psychosoziale und juristische Prozessbegleitung im Zivil- und Strafverfahren LeistungsadressatInnen: Betroffene von Gewalt in der Privatsphäre Betroffene von Gewalt im sozialen Nahraum Betroffene von Gewalt in institutionellen Betreuungseinrichtungen Betroffene von Stalking Betroffene von Pflegegewalt Betroffene von Zwangsverheiratung Betroffene von sexualisierter Gewalt 2.2. Kooperation Wichtiger Aufgabenbereich ist die Kooperation mit allen maßgeblichen Behörden, Einrichtungen, Institutionen und Fachleuten sowie deren Koordination im Einzelfall, um die Effizienz der Arbeit gegen Gewalt zu steigern, die Vernetzung untereinander zu fördern und die Bundesgesetze zum Schutz vor Gewalt wirksam umzusetzen. LeistungsadressatInnen: Staatliche Einrichtungen wie: Polizei, Zivilgerichte, Jugendwohlfahrt, Strafgerichte Nichtstaatliche Einrichtungen (NGO s) wie: Opferschutzeinrichtungen, Opferhilfeeinrichtungen, für Erwachsene, Jugendliche und Kinder, andere Beratungs-und Betreuungseinrichtungen, Gesundheitswesen, Täter Beratungseinrichtungen u.a.m. Kommunale Einrichtungen und VerantwortungsträgerInnen 5

11 2.3. Gesetzesvorschläge und Gesetzesfolgenabschätzung Wichtiger Aufgabenbereich ist das Verfassen von Stellungnahmen, Anregung und Reformvorschläge zu Gesetzesinitiativen, zur fortlaufenden Verbesserung des Opferschutzes und der rechtlichen Stellung des Opfers Öffentlichkeitsarbeit Im Vordergrund steht, ein gesellschaftliches Umdenken in Bezug auf Gewalt in der Privatsphäre zu erreichen und zu einer klaren Ächtung von Gewalt beizutragen. 6

12 3. Maßstäbe in der Gewaltschutzarbeit Staatliche Verantwortung auch für Gewalt in der Privatsphäre Schutz und Sicherheit für Opfer Verantwortung liegt beim Täter keine Täter-Opfer-Umkehr Enge Zusammenarbeit mit allen involvierten Behörden, Institutionen und Einrichtungen Klare gesellschaftliche Ächtung von Gewalt in der Privatsphäre 4. Prinzipien in der Gewaltschutzarbeit proaktiver Beratungsprozess unverzügliche Intervention begleitende aktive Unterstützung Krisenintervention Gefährdungsprognostik Empowerment und Integrität Kooperation und Koordination 7

13 Anzahl der Personen 5. Statistik Inhalt: Dr. in Renate Hojas Layout und Grafik: Afshan Bashir 1. Anzahl der beratenen Personen Im Jahr 2011 hat das Gewaltschutzzentrum Salzburg von 1011 Personen erfahren, die von Gewalt im sozialen Nahraum 1 betroffen waren. 898 Frauen und 113 Männer haben Gewalt von 965 Männern und 86 Frauen erlebt. Folgende polizeilichen Meldungen wurden von der Exekutive an das Gewaltschutzzentrum Salzburg übermittelt: 407 Wegweisungen/Betretungsverbote 116 Stalking Anzeigen (Beharrliche Verfolgung) 50 Sonstige Mitteilungen Jahresvergleich kontaktierte/beratene Personen im Jahresvergleich Abb.1 Im Jahr 2011 kam es wieder zu einem leichten Anstieg der kontaktierten/beratenen Personen. 1 Der Begriff Gewalt im sozialem Nahraum umfasst familiäre Gewalt, Stalking, sonstige Eingriffe in die Privatsphäre sowie Gewalt im sozialen Umfeld (Gewalt durch Nachbarn, Pflegegewalt, Gewalt in Schulen, usw.) 8

14 Die Gewaltschutzzentren/Interventionsstellen wurden beginnend mit dem Jahr 1997 in allen Bundesländern installiert. Von 2001 bis Ende 2011 wurden in ganz Österreich Personen durch die Gewaltschutzzentren (ehemals Interventionsstellen), beraten. Dies bedeutet, dass 1,43% der Bevölkerung der über 14-Jährigen in den letzten 10 Jahren Beratung durch ein Gewaltschutzzentrum/eine Interventionsstelle erhalten konnten. Abb. 2: Anzahl der betreuten Personen nach Bezirken 2. Wegweisungen/Betretungsverbote und weiterführende Beratung 2.1. Wegweisungen/Betretungsverbote Im Jahr 2011 wurden dem Gewaltschutzzentrum Salzburg 407 Wegweisungen/ Betretungsverbote von der Polizei übermittelt. 9

15 Anzahl der WW/BV Anzahl der WW/BV Wegweisungen / Betretungsverbote von Abb. 3: Im Jahr 2011 kam es wieder zu einen Anstieg der Betretungsverbote Wegweisungen/Betretungsverbote 2011 nach Bezirk Stadt Flachgau Pinzgau Tennengau Pongau Lungau Abb. 4: Betretungsverbote/Wegweisungen pro Bezirk des Bundeslandes Salzburg 10

16 Abb. 5: alle polizeilichen Meldungen der Stadt Salzburg von 2002 bis WW/BV Stalking Sonstige Abb. 6: alle polizeilichen Meldungen des Flachgau von 2002 bis

17 WW/BV Stalking Sonstige Abb. 7: alle polizeilichen Meldungen des Tennengau von 2002 bis 2011 Abb. 8: alle polizeilichen Meldungen des Pinzgau von 2002 bis

18 WW/BV Stalking Sonstige Abb. 9: alle polizeilichen Meldungen des Pongau von 2002 bis WW/BV Stalking Sonstige Abb. 10: alle polizeilichen Meldungen des Lungau von 2002 bis

19 Wegweisungen/Betretungsverbote im Verhältnis zur Einwohnerzahl nach Bezirk Bezirksreihung nach Anzahl der WW/BV im Jahr BV kommt auf eine Einwohnerzahl von: 1. Stadt Salzburg 195 Stadt Salzburg Flachgau 70 Pinzgau Pinzgau 67 Tennengau Tennengau 44 Flachgau Pongau 27 Pongau Lungau 4 Lungau Tabelle 1: Die Tabelle zeigt eine Bezirksreihung nach 2 verschiedenen Berechnungen. Die erste Spalte zeigt die Anzahl der Betretungsverbote/Wegweisungen im jeweiligen Bezirk und die diesbezügliche Reihung. Wie auch in Abbildung 4. In der zweiten Spalte ist die inhaltliche Reihung dargestellt. Es wurde errechnet, wie viele Betretungsverbote/Wegweisungen im Verhältnis zur Einwohnerzahl ausgesprochen wurden. So ändert sich auch die Reihung der Bezirke. Beispielsweise wurden im Flachgau zwar mehr BV/WW angeordnet (Spalte 1), im Verhältnis zu der Einwohneranzahl in den Bezirken wurden aber tatsächlich im Tennengau und Pinzgau mehr BV/WW zum Schutz der Opfer familiärer Gewalt angeordnet als im Flachgau (Spalte 2) Weiterführende Beratung Weiterführende Beratung (WW/BV) ist mit 77,90 % der Personen gelungen 22,10 % weiterführende Beratung 77,90 % Erstkontakt Abb. 11: 2011 haben Dank der im Gewaltschutzgesetz vorgesehenen Übermittlung von BV/WW 77,90% der Opfer nach WW/BV weiterführende Beratung durch das Gewaltschutzzentrum erhalten. 14

20 Das Gewaltschutzzentrum Salzburg hat in fast 78% der Opfer, zu deren Schutz die Polizei ein Betretungsverbot angeordnet hat, über einen Erstkontakt hinaus Beratung durchgeführt. Wie in der Konzeption des Gewaltschutzgesetzes theoretisch verankert, zeigt die Praxis, dass der intervenierende Ansatz des Gewaltschutzzentrums in der Krisensituation erfolgreich ist und von den Opfern angenommen wird. Die Opfer werden in der Interventionskette Polizei, Gewaltschutzzentrum (Interventionsstelle) und Gericht durch die gesetzliche Verankerung des Gewaltschutzzentrums gut geleitet und gelangen zu ihrem Recht Unterstützung zu erhalten. Weiterführende Beratung (Stalking) ist mit 68,97 % der Personen gelungen 31,03 % 68,97 % Weiterführende Beratung Erstkontakt Abb. 12: 2011 haben 68,97% der Opfer nach Stalking (Beharrliche Verfolgung) weiterführende Beratung durch das Gewaltschutzzentrum erhalten. Im Zusammenhang mit der Einführung des Straftatbestandes der beharrlichen Verfolgung (Stalking) 2006 wurde im Sicherheitspolizeigesetz auch die Übermittlung von Daten nach einer solchen Anzeige an die Gewaltschutzzentren verankert. Nach der Übermittlung kam es bei 68,97% der Opfer zu einer weiterführenden Beratung und Unterstützung. 15

21 3. Demographische Daten 3.1. Demographische Daten der Opfer Alter Altersklassen Opfer Angaben in Personen Angaben in Prozent Jahre 3 0,30 % Jahre 3 0,30 % Jahre 21 2,08 % Jahre 84 8,31 % Jahre ,38 % Jahre ,48 % Jahre ,73 % Jahre ,09 % Jahre 44 4,35 % Jahre 13 1,29 % Ab 81 Jahre 7 0,69 % Tabelle 2: Alter der Opfer Laut Statistik nehmen Personen im mittleren Alter (31-40 Jahre) gefolgt von den 41 bis 50-Jährigen die Unterstützung durch das Gewaltschutzzentrum am häufigsten in Anspruch. Aus unserer Erfahrung lässt sich interpretieren, dass jüngere Menschen die Gewaltdynamik noch alleine zu verändern versuchen. Im mittleren Alter zeigt sich dann durch die bereits längere Gewalterfahrung und das Gefühl der Ausweglosigkeit des Opfers, dass Unterstützung von außen erforderlich ist. Ältere Menschen erleben oft schon sehr lange Gewalt und eine Beendigung erscheint ihnen aufgrund ihrer Sozialisierung, ihres Alters, ihrer Abhängigkeit von nahestehenden Personen und ihrer darauf aufbauenden Ängste unerreichbar. Gewalt im Alter und in der Pflege passiert oft auch stark verdeckt, was auch ein Grund für die geringe Anzahl an älterer Klientel sein könnte. 16

22 Nationalität Opfer Nationalität der Opfer 85 = 8,41 % 70 = 6,92 % 178 = 17,61 % 678 = 67,06 % Österreich EU-Staaten andere Staaten unbekannt Abb. 13: Nationalität der Opfer Von den 70 Personen, die aus EU Ländern kommen, waren 37 Personen deutsche Staatsbürger. Opfer aus anderen Staaten kommen vermehrt aus dem ehemaligen Jugoslawien (85 Personen) und der Türkei (32 Personen), dies ist auf den höheren Migrationsanteil aus diesen Ländern zurückzuführen Demographische Daten der Gewalttäter Alter Altersklassen Opfer Angaben in Personen Angaben in Prozent Jahre 0 0,00 % Jahre 2 0,19 % Jahre 21 2,00 % Jahre 60 5,71 % Jahre ,03 % Jahre ,02 % Jahre ,60 % 17

23 51 60 Jahre ,08 % Jahre 68 6,47 % Jahre 14 1,33 % Ab 81 Jahre 6 0,57 % Tabelle 3: Alter der Täter Die Verteilung der Alterskurve der Täter lässt sich mit jener der Opfer vergleichen, da Beziehungen vorwiegend nach, an die Gesellschaftsnorm angepassten, Altersunterschieden zwischen Männern und Frauen eingegangen werden. Auffällig ist der Anteil an über 81-jährigen Nationalität TäterInnen Nationalität der TäterInnen 170 = 16,18 % 214 = 20,36 % 61 = 5,80 % 606 = 57,66 % Österreich EU-Staaten andere Staaten unbekannt Abb. 14: Nationalität der TäterInnen Entsprechend der Nationalität der Opfer kommen 38 Täter aus Deutschland. Auch der höhere Migrationsanteil aus dem ehemaligen Jugoslawien und der Türkei wird hier sichtbar (95 Täter aus dem ehemaligen Jugoslawien, 47 aus der Türkei). 18

24 3.3. Beziehungsverhältnis Während der Beziehung Ehemann misshandelt Ehefrau 312 Ehefrau misshandelt Ehemann 11 Lebensgefährte / Freund misshandelt Lebensgefährtin 123 Lebensgefährtin / Freundin misshandelt Lebensgefährten 4 Nach der Beziehung Ex-Ehemann / Ex-Lebensgefährte / Ex-Freund misshandelt Ex-Ehefrau / Ex-Lebensgefährtin / Ex-Freundin Ex-Ehefrau / Ex-Lebensgefährtin / Ex-Freundin misshandelt Ex-Ehemann / Ex-Lebensgefährten / Ex-Freund Sonstige Beziehungsverhältnisse Kind misshandelt Eltern (teil) 46 Eltern (teil) misshandelt Kind 57 Gewalt zwischen Geschwistern 15 Sonstige 155 Unbekannt 1 Beziehungsverhältnis (nach der Trennung) bei Stalking Ex-Ehemann stalkt Ex-Ehefrau 14 Ex-Lebensgefährte /Ex-Freund stalkt Ex-Lebensgefährtin /Ex-Freundin 67 Ex-Ehefrau stalkt Ex-Ehemann 4 Ex-Lebensgefährtin / Ex-Freundin stalkt Ex-Lebensgefährten / Ex-Freund 9 Beziehungsverhältnis bei Stalking unter Bekannten und Fremden Stalker stalkt Opfer im sozialen Nahraum 57 Stalkerin stalkt Opfer im sozialen Nahraum 21 Stalking durch unbekannt 15 Tabelle 4: Beziehungsverhältnisse 19

25 3.4. Geschlechterverhältnis Familiäre Gewalt Opfer Täter Männlich 7,82 % Männlich 94,84 % Weiblich 92,18 % Weiblich 5,16 % Tabelle 5: Geschlechterverhältnis Opfer und Täter Stalking und Sonstiges Opfer Täter Männlich 20,30 % Männlich 83,57 % Weiblich 79,70 % Weiblich 16,43 % Tabelle 6: Geschlechterverhältnis Opfer und Täter Das Geschlechterverhältnis bei familiärer Gewalt von Gefährder und gefährdeter Person ist österreichweit und in den letzten 10 Jahren relativ stabil. Zu beachten ist, dass die 7,82 % männlichen Opfer zu einem Teil auch Opfer männlicher Gewalt sind, z.b.: Vater gegen Sohn. Bei Stalking steigt der Anteil an Täterinnen auf 16,43% und der an männlichen Opfern auf 20,30%. Diese Steigerung entspricht internationalen Studien. Die Anzahl der Täterinnen sinkt auf Null, wenn im Zuge von Stalking auch körperliche Gewalt/Tötungsdelikte ausgeübt wird Kinder Die gefährdeten Personen hatten - sofern bekannt 826 Kinder. Zur Betroffenheit der Kinder und Jugendlichen siehe Punkt Gewalterfahrungen 4.1. Wiederholte Gewalt Ein großer Anteil von Betroffenen gab an, wiederholt Opfer von psychischer, physischer und sexualisierter Gewalt geworden zu sein. 62 % der Opfer familiärer Gewalt erlebten körperliche Gewalt wiederholt! Durch die Sensibilisierung und Enttabuisierung von Gewalt in der Familie und durch die Verbesserung der Gewaltschutzgesetze müssen Opfer weniger lang in einer Gewaltbeziehung ausharren. Sie erhalten schneller Beratung und die Botschaft an die Opfer, dass sie das Recht haben sich zu schützen, nach außen zu gehen und Hilfe in Anspruch zu nehmen, ist deutlicher geworden. 20

26 4.2. Formen der Gewalt Am häufigsten genannte physische Gewaltformen: 1. Körperliche Gewalt im engeren Sinne = Stalking während der Beziehung = Stalking unter Fremden oder nach Beziehungsbeendigung = 102 Nähere Beschreibung Umfasst alle Gewaltformen, die nicht gesondert erfasst werden wie z.b: Schläge mit der flachen Hand, Faustschläge, Tritte, Stöße, gegen die Wand drücken, Festhalten, an den Haaren reißen, etc.... Die Stalkinghandlungen (Verfolgen, Auflauern, Telefonterror, usw.) umfassen auch körperliche Gewalt Die Stalkinghandlungen (Verfolgen, Auflauern, Telefonterror, usw.) umfassen auch körperliche Gewalt 4. Würgen = 42 Würgen ist eine sehr massive Gewaltform und weist auf hohe Gewaltbereitschaft hin 5. Sexuelle Gewalt =40 Vergewaltigung & sexuelle Nötigung, jedenfalls aber auch sexualisierte Gewalt 6. Einsperren/Aussperren = 39 Nicht aus der Wohnung lassen, in der Wohnung einsperren, aus der Wohnung aussperren (mit unter dadurch von den mj. Kindern trennen) 7. Verbrennen = 1 8. Entführung = 3 Tabelle 7: Am häufigsten genannte physische Gewaltformen Folgende Formen physischer Gewalt werden darüber hinaus gesondert erfasst und wurden auch berichtet: Verletzung mit einem Messer/Waffe oder Gegenstand (16 mal), sexuelle Gewalt gegen Kinder (2 mal). Natürlich hat physische Gewalt gravierende psychische Auswirkungen! Sexuelle und sexualisierte Gewalt ist in Gewaltbeziehungen sehr häufig, da ein fehlendes partnerschaftliches Verhältnis auf anderen Kommunikationsebenen darauf schließen lässt, dass auch in der Sexualität kein partnerschaftliches Verhältnis gelebt wird. Am häufigsten genannte psychische Gewaltformen Nähere Beschreibung 1. Beschimpfung/Abwertung = 625 Gewaltausübung beginnt meist mit Erniedrigung, Abwertung und Beschimpfung des Opfers ist also oft die erste angewandte Gewaltform, zu der später weitere Formen dazu kommen, um das Ziel des Täters, nämlich Machtausübung über das Opfer, zu erreichen. 2. Drohungen = 338 Drohungen zu verletzen, öffentlich bloß zu stellen, das Opfer alleine zu erwischen, zu finden, die Kinder zu nehmen, etc. 3. Stalkinghandlungen während der Beziehung = 130 Durch Anrufe, Internet, Post, Dritte kontrollieren, bedrohen, erniedrigen, beeinträchtigen, belästigen, sexuell belästigen, etc.; die andauernde Gewaltausübung und erzwungene Nähe führt beim Opfer zu permanenter Anspannung und Angst 4. Stalking unter Fremden oder nach Durch Anrufe kontrollieren, bedrohen, erniedrigen, 21

27 Beziehungsbeendigung = 283 beeinträchtigen, belästigen, sexuell belästigen, etc.; die andauernde Gewaltausübung und erzwungene Nähe führt beim Opfer zu permanenter Anspannung und Angst 5. Morddrohung = 140 Morddrohungen erfordern eine besonders ausführliche Gefährdungseinschätzung, um Sicherheitsmaßnahmen festlegen zu können! 6. Sachbeschädigung/-entwendung = Ökonomische Gewalt = 77 Dem Opfer das Geld wegnehmen, Opfer muss um Geld betteln Tabelle 8: Am häufigsten genannte psychische Gewaltformen Folgende Formen psychischer Gewalt wurden darüber hinaus gesondert genannt und wurden auch berichtet: Ignorieren/Vernachlässigen, Selbstmorddrohung 37 mal, Bevormundung 135 mal, Willensbeugung durch Gewalt und Drohung 78 mal, Schlafentzug, Zwangsheirat 2 mal, Drohungen gegen die Kinder, u.a. Die überwiegende Mehrheit der Opfer erlebte viele Formen von Gewalt, meist eine Kombination psychischer und physischer Gewalt. Gewaltformen können nicht klar getrennt in körperliche und psychische Gewalt eingeordnet werden. Zu beachten ist, dass die Auswirkungen jeweils psychisch und körperlich sein können. Hervorzuheben sind auch Gewaltformen symbolischer Art wie z.b.: Ein Messer demonstrativ auf den Nachttisch zu legen, Hochzeitsfotos zerreißen, weiters Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch. 30 Täter hatten nach Wissen des Gewaltschutzzentrums Schusswaffen, 66 Täter waren vorbestraft und 20 Täter wurden im Zuge des polizeilichen Einschreitens verhaftet. (Bedrohung mit einer Waffe/Messer 45 und Verletzung mit einer Waffe/Messer 5) 22

28 4.3. Kinder und Jugendliche in Gewaltbeziehungen Wichtig ist zu betonen, dass Kinder und Jugendliche von Gewaltbeziehungen der Erwachsenen auch immer mittelbar betroffen sind. Das Miterleben von Gewaltübergriffen hat massive psychische Auswirkungen (vgl. Strasser, Philomena. Kinder legen Zeugnis ab. Gewalt gegen Frauen als Trauma für Kinder. Innsbruck, Wien, München: Studien- Verlag, 2001). Unsere Behausung war klein, und wenn man mit häuslicher Gewalt auf beengtem Raum aufwächst, lernt man, ein sehr genaues atmosphärisches Gespür für solche Situationen zu entwickeln. Ich wusste immer genau, wenn das Geschrei zum Ende kommt und die Hand kurz davor stand, sich zu erheben; ich wusste ebenso genau, wann ihr Gesicht durch den kleinen Körper vor der Faust geschützt werden musste eine Fähigkeit, die kein Kind jemals erlernen sollte. Verrückterweise hatte ich nie Angst um mich selbst, und er schlug mich nie sein moralischer Standpunkt verbot ihm, ein Kind zu schlagen. Die Situation war kaum auszuhalten: Ich war Zeuge schrecklicher Vorfälle, von denen ich wusste, dass sie falsch waren, aber es gab nichts, wo ich Hilfe holen konnte. Am schlimmsten war, dass es Leute gab, die die Misshandlungen rechtfertigten. Ich hörte vor unserem Haus stehende Polizisten oder Sanitäter sagen: Sie muss ihn provoziert haben! oder Mrs Stewart, für eine Auseinandersetzung braucht es immer zwei! Sie hatten keine Ahnung. Die Wahrheit ist, dass meine Mutter nichts getan hatte, wofür sie die Gewalt verdient hätte, die sie erleiden musste. Sie hatte meinen Vater nicht provoziert, und auch wenn sie es getan hätte: Gewalt ist niemals eine akzeptable Form der Konfliktlösung. Gewalt ist eine Wahl, die ein Mann trifft, und er allein ist dafür verantwortlich. Patrick Stewart #domestic violence #inspirational people #jean luc picard #patrick stewart #stop violence #amnesty international 23

29 Das Angebot des Gewaltschutzzentrums richtet sich hauptsächlich an erwachsene Opfer von Gewalt. Wenn die gefährdeten Personen Schritte zu ihrer Sicherheit setzen, sind diese auch Schritte zum Schutz der Kinder und Jugendlichen. Darüber hinaus besteht eine enge Zusammenarbeit mit der Jugendwohlfahrt und Kinderberatungseinrichtungen. Im Jahr 2011 wurden im Bundesland Salzburg von zuständigen Jugendwohlfahrtsbehörden 6 einstweilige Verfügungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen beantragt, wenn die Erziehungspersonen diese Verantwortung nicht übernehmen konnten. Es ist überlegenswert, ob die gesetzliche Möglichkeit der Jugendwohlfahrt in Zukunft von der Behörde mehr in Anspruch genommen werden kann. 5. Weiterführende rechtliche Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen Insgesamt wurden - soweit bekannt 148 einstweilige Verfügungen zum Schutz vor Gewalt in Wohnungen und allgemeiner Gewalt nach 382b und/oder e EO und 10 einstweilige Verfügungen zum Schutz vor Eingriffen in die Privatsphäre (Stalking) nach 382g EO beantragt. Davon wurden 131 einstweilige Verfügungen mit Unterstützung des Gewaltschutzzentrums Salzburg verfasst. Nach einem Betretungsverbot beantragt ca. jede vierte und ohne Betretungsverbot nur ca. jede dreizehnte gefährdete Person eine einstweilige Verfügung. Das Betretungsverbot als staatliches Signal spiegelt dem Gefährder, dass er für die Gewalttat die Verantwortung übernehmen muss, indem er die Wohnung zu verlassen hat und dem Opfer die Klarheit, dass es kein Mitverschulden an der Gewalttat hat entgegen der durchgängigen Täterstrategie, immer dem Opfer die Schuld für den Übergriff zu geben wie z.b.: Wenn du mich nicht so provoziert hättest, hätte ich dich nicht geschlagen. In Kombination mit der nach dem Betretungsverbot einsetzenden Unterstützung des Gewaltschutzzentrums gelingt vielen Opfern der Weg aus der Opfersituation in ein selbstbestimmtes Leben. 24

30 6. Strafverfahren 500 Betroffene haben Anzeigen wegen 622 Delikten erstattet. In 426 Strafverfahren wurden 521 Delikte angeklagt. Strafanträge wegen: 521 Körperverletzung 154 Gefährliche Drohung 139 Beharrliche Verfolgung 125 Nötigung 32 Fortgesetzte Gewaltausübung 16 Schwere Nötigung 11 Sachbeschädigung 11 Freiheitsentziehung 8 Vergewaltigung 7 Schwere Körperverletzung 5 Sexuelle Nötigung 3 Schwerer Raub 3 Sexuelle Belästigung 2 Zuhälterei 1 Schwerer Betrug 1 Sexueller Missbrauch an Unmündigen 1 Hausfriedensbruch 1 Verleumdung 1 Tabelle 9: Strafanträge Kenntnis von einem Strafverfahren erlangt das Gewaltschutzzentrum vorwiegend im Zuge der Beratungstätigkeit, des Beratungskontaktes. Im überwiegenden Fall besteht psychosoziale Prozessbegleitung schon im Ermittlungsverfahren oder wird daraufhin in Anspruch genommen. 25

31 Ergebnisse der Strafverfahren soweit bekannt 372 Einstellung des Verfahrens 24 Vorläufige Rücktritt von der Verfolgung unter Bestimmung einer Probezeit 7 Tatausgleich 16 Einweisung in eine Anstalt 1 Freispruch 21 Verurteilung 59 Noch laufend 186 Unbekannt 58 Tabelle 10: Ausgang der Verfahren Im Zuge einer Verurteilung wurde 24 mal Schmerzengeld zugesprochen und 10 mal ein Kontaktverbot zum Opfer als Weisung verhängt. Ein strafrechtliches Kontaktverbot erhöht die Kontrolle über den Gewalttäter und die Sicherheit des Opfers! Da dem Täter bei Verstoß gegen das Verbot der Haftantritt droht, handelt es sich um eine klare, effektive Botschaft an den Täter. 7. Prozessbegleitung Das Gewaltschutzzentrum Salzburg hat 2011 in Strafverfahren für 199 Personen psychosoziale Prozessbegleitungen durchgeführt und 74 mal Rechtsanwälte/innen mit der juristischen Prozessbegleitung im Strafverfahren beauftragt sowie im Zivilverfahren 42 Prozessbegleitungen durchgeführt. 26

32 6. Praktikumsbericht eines Praktikanten Praktikumsbericht (Gewaltschutzzentrum Salzburg) Zur Lehrveranstaltung Praxisreflexion 5. Semester SOZA/ Bachelor Verfasser: Bezirksinspektor Martin NIEF Vorgelegt am FH-Bachelorstudiengang Soziale Arbeit Fachhochschule Salzburg Gutachter: Dipl.-SA (FH) Mag. Marcus Gillhofer Neu-Anif, April

33 Praktikumsbericht - Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung.Seite 3 2 Praktikumseinrichtung.Seite Praktikumszeit Seite Aufgabenbereich Seite Lernerfahrungen.Seite 7 4 Modelllernen...Seite 8 5 Schluss.Seite Literaturverzeichnis Seite 10 28

34 1 Einleitung Für mein zweites Praktikum im Rahmen meines Studiums an der Fachhochschule Salzburg Soziale Arbeit habe ich auch wieder eine Einrichtung gewählt bei der eine Verbindung, bzw. Überschneidung mit meinem Beruf als Polizist besteht. Hiezu sei angemerkt, dass ich mein erstes Praktikum im Rahmen meines Studiums beim Verein NEUSTART in Salzburg im Bereich der Diversionsmaßnahmen absolviert habe. Mein Praktikum beim Gewaltschutzzentrum Salzburg war für alle Beteiligten eine Art Premiere in zweierlei Hinsicht. Zum Einem war ich der erste Polizist der ein Praktikum beim Gewaltschutzzentrum Salzburg absolvierte und zum Anderen war ich auch der erste männliche Praktikant der im Gewaltschutzzentrum Salzburg die Möglichkeit erhielt, Erfahrungen und Eindrücke in diesem Arbeitsfeld zu sammeln. Die Zusammenarbeit von Polizei und Soziale Arbeit in Österreich im Arbeitsfeld der häuslichen Gewalt hat sich in den letzten 15 Jahren massiv gewandelt. Der Grund hiefür war natürlich die Schaffung des Gewaltschutzgesetzes und die dadurch erzwungene Zusammenarbeit von Polizei und Soziale Arbeit. Dieser Zwang war aber kein Nachteil für die KlientInnen, im Gegenteil. Durch diese Zwangsbeglückung von Polizei und Soziale Arbeit kam es auch zu einer Vertrauensbildung zwischen den beiden Professionen. Die Soziale Arbeit (Gewaltschutzzentren) hat erkannt, dass gerade in der Erstphase der Intervention es ohne Polizei nicht gehen kann, denn die Polizei erfährt meist als erste Institution von gewalttätigen Konflikten im häuslichen Bereich und muss Maßnahmen setzen. Die Polizei wiederrum hat erkannt, dass es mit der polizeilichen Intervention nicht getan ist und es in der Folge oftmals einer sozialarbeiterischen Intervention benötigt, um nachhaltige Lösungen zu erzielen. Als weitere Folge der Zusammenarbeit von Polizei, Soziale Arbeit und Justiz auf dem Arbeitsfeld der häuslichen Gewalt wird auch der Gesellschaft gezeigt, dass der Staat jegliche Form von häuslicher Gewalt verurteilt und nicht mehr als Privatsache duldet. 29

35 2 Praktikumseinrichtung Trägerin des Gewaltschutzzentrums Salzburg ist der Verein Gewaltschutzzentrum Salzburg für Gewaltprävention, Opferhilfe und Opferschutz mit Sitz in der Stadt Salzburg. Das Leistungsangebot gilt für das gesamte Bundesland Salzburg (Internetquelle 1). Das Gewaltschutzzentrum (GSZ) Salzburg ist in 5020 Salzburg, Paris-Lodron-Straße 3a etabliert Öffnungszeiten sind von Mo. bis Do., Uhr und Fr., Uhr. (Termine sind auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich). In Österreich gibt es neun Gewaltschutzzentren, d.h. in jedem Bundesland gibt es eine Interventionsstelle (mit diversen Außenstellen) gegen Gewalt in der Privatsphäre. Die Gewaltschutzzentren sind private Einrichtungen (Vereine) und die Finanzierung wird durch das BM.I und BM f. Frauen und öffentlichen Dienst gewährleistet. Das Gewaltschutzzentrum Salzburg ist eine gesetzlich verankerte Opferschutzeinrichtung und arbeitet auf Grundlage eines Auftragsvertrags des BM.I und der Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst. Über dieses Auftragsbudget wird das GSZ Salzburg finanziert. Die Gewaltschutzzentren sind gesetzlich (gem. Sicherheitspolizeigesetz) beauftragt und verpflichtet Opfer von Gewalt zu unterstützen, d.h. sie sind Opferschutzeinrichtungen. Manche Menschen die von Gewalt betroffen sind, sind selbstständig in der Lage Kontakt mit einer Interventionsstelle aufzunehmen. Andere wiederum werden durch Hilfseinrichtungen an die Gewaltschutzzentren vermittelt. Jedoch die größte Anzahl an Menschen die von Gewalt betroffen ist, wird im Zuge einer polizeilichen Intervention, nämlich nach einer Wegweisung und der Aussprache eines Betretungsverbotes gegen eine gefährdende Person (TäterIn), durch die polizeiliche Mitteilung an das Gewaltschutzzentrum an dieses bekannt gegeben. Das sind ca. 75% aller Fälle die durch die österreichischen Gewaltschutzzentren bearbeitet werden. Nach dieser Mitteilung durch die Polizei haben die Gewaltschutzzentren von sich aus mit der gefährdeten Person Kontakt aufzunehmen und ihre Unterstützung (Beratung) anzubieten. Hier spricht man von einer intervenierenden Sozialarbeit. Die Gewaltschutzzentren leisten eine individuelle Sozialarbeit und zum anderen nehmen sie eine wichtige Rolle im Bereich der Institutionen wahr. Denn sie unterstützen Behörden und private Einrichtungen, welche mit dem Fall befasst sind und beobachten die Tätigkeiten aller Institutionen aus dem Blickwinkel des Opfers. Weiters sind die Gewaltschutzzentren verpflichtet, Verbesserungsvorschläge an den Präventionsbeirat im 30

36 BM.I zu machen um die Gewaltprävention in Österreich noch effektiver zu gestalten (vgl. Dearing 2002). Die Gewaltschutzzentren in Österreich haben den Schwerpunkt ihrer Tätigkeit im Bereich der aktiven Unterstützung von Opfern im Bereich der rechtlichen und psycho-sozialen Betreuung, sowie die Steigerung der Interventionseffektivität durch die Herbeiführung einer Verbesserung der Kooperation zwischen den befassten Institutionen. Somit dienen die Gewaltschutzzentren als Drehscheibe für die Betroffenen und involvierten Institutionen. Sie sind Anlaufstelle für Betroffene und Schnittstelle zu den staatlichen und privaten Einrichtungen. Das Hauptaugenmerk der sozialarbeiterischen Intervention liegt auf der Beendigung von Gewalt und nicht auf der Beendigung oder Aufrechterhaltung der Beziehung. Die Betreuungsarbeit liegt größtenteils im Bereich der Rechtsberatung und Information nach Betretungsverboten, sowie der Formulierung von gerichtlichen Anträgen. Weiters werden Betroffene auf Zivil- und Strafprozesse vorbereitet und auch durch die MitarbeiterInnen der Gewaltschutzzentren zu Gericht begleitet. Die Ursache von Gewalt gegen Frauen im häuslichen Bereich liegen in ungleichen Machtverhältnissen zwischen Männern und Frauen, aus diesem Grund wäre es zu wenig hier nur in Form der Einzelfallhilfe aktiv zu werden. Es bedarf auch politischer, rechtlicher, polizeilicher und sozialarbeiterischer Maßnahmen im Bereich der Prävention und auch Maßnahmen im gesellschaftspolitischen Bereich. Die Opfer vor Gewalt zu schützen und die Täter zur Verantwortung zu ziehen muss die Maxime aller beteiligten Stellen sein (vgl. Sorgo 1999, S. 206). 2.2 Praktikumszeit Im Jänner 2012 bewarb ich mich schriftlich bei der Geschäftsführerin des Gewaltschutzzentrums Salzburg, Frau DSA Renée MADER (Diplomsozialarbeiterin). Nach einem Vorstellungsgespräch bei Frau MADER, bei dem die Inhalte und das Ziel des Praktikums besprochen und vereinbart wurden, konnte ich bereits im Februar 2012 mit meinen ersten Praktikumsstunden beginnen. Im Zuge des Praktikums hatte ich die Möglichkeit bei fast allen Mitarbeiterinnen Eindrücke von ihrer täglichen Arbeit zu gewinnen und in interne Verwaltungsabläufe, bzw. Administration Einblick zu nehmen. Ich konnte bei Beratungsgesprächen im Falle von Stalking (beharrliche Verfolgung) beiwohnen und diese mit verfolgen. Auch die Teilnahme an einem Erstgespräch (psychosoziale Prozessbegleitung) bezgl. einer 31

37 bevorstehenden Gerichtsverhandlung wurde mir ermöglicht. Meine Anwesenheit bei einem Erstgespräch im Falle von häuslicher Gewalt (Wegweisung und Betretungsverbot) war leider nicht möglich, bzw. ergab sich diese Möglichkeit nicht, da die betroffenen Frauen dies aus verständlichen Gründen ablehnten. Das Beiwohnen bei den ersten telefonischen Kontaktaufnahmen durch die Mitarbeiterinnen des Gewaltschutzzentrums mit Opfern deren Partner von der Polizei weggewiesen wurden ermöglichte mir auch einen interessanten Einblick in die Gesprächsführung und Informationsgestaltung der jeweiligen Mitarbeiterinnen. Zeitraum: Februar bis März 2012 Umfang: 100 Stunden Bereich: Opferberatung (psychosoziale Prozessbegleitung) Praktikumsanleiterin: DSA Renée MADER (Geschäftsführerin) 2.2 Aufgabenbereich Mein Aufgabenbereich beschränkte sich bei den oa. Beratungsgesprächen auf die Rolle des Zuhörers. In den Gesprächen mit den Mitarbeiterinnen erlangte ich einen guten Einblick in den Ablauf einer Beratung von Klientinnen. Weiters konnte ich wiederum den Mitarbeiterinnen des Gewaltschutzzentrums einen Einblick in die tägliche Polizeiarbeit und interne Arbeitsläufe, speziell auf einer Polizeiinspektion geben. Auch die Ausbildung bei der Polizei und die Wahrnehmung des Gewaltschutzzentrums und dessen Mitarbeiterinnen durch die Polizistinnen und Polizisten waren Inhalt von diversen Gesprächen. Mit Frau Dr. in Renate HOJAS (Geschäftsführerin) und Frau Dr. in Isabella Klausegger (Pädagogin) wurde unteranderem die Tätertypologie (nach Jens Hoffmann), sowie Modelle zur Gefährlichkeitseinschätzung von Tätern besprochen. Im Zuge meines Praktikums hatte ich auch die Möglichkeit an einer internen Fortbildung für die Mitarbeiterinnen des Gewaltschutzzentrums bei Herrn Dr. Bodo Kirchner teilzunehmen. Inhalt dieser Fortbildung waren Ängste, Konflikte und Gewalt in Beratungsgesprächen, bzw. psychoanalytische Konzepte der innerseelischen und zwischenmenschlichen Dynamik im Beratungsgespräch. Eine wirklich tolle und 32

38 bereichernde Veranstaltung für mich. Ende März nahm ich als Zuhörer an einer gemeinsamen Veranstaltung des Gewaltschutzzentrums Salzburg und den SALK, welche im Das Kino in Salzburg stattfand teil. Inhalt dieser Veranstaltung war die Präsentation des Präventionsprojektes der Salzburger Landeskliniken (SALK) gegen häusliche Gewalt. 3 Lernerfahrungen Ein großer Vorteil während des Praktikums war vor allem mein Wissen im Bereich der diversen relevanten Gesetzesmaterien (Sicherheitspolizeigesetz, Strafgesetzbuch, Strafprozessordnung, etc.) sowie das Wissen und die Erfahrungen über interne Abläufe im polizeilichen und auch im gerichtlichen Bereich. Als positiv in Erinnerung habe ich die verschiedenen Gespräche mit einzelnen Mitarbeiterinnen des Gewaltschutzzentrums. Aus diesen Gesprächen konnte ich für mich sehr viel mitnehmen, da sie so hatte ich zumindest den Eindruck - von beiden Seiten sehr offen geführt und mir gerade auch dadurch andere Sichtweisen ermöglicht wurden. Das Reflexionsgespräch mit Frau Mader bleibt mir auf jeden Fall positiv in Erinnerung. Vielleicht lag es auch an dem psychotherapeutischen Hintergrund von Frau Mader und meinem Interesse an der Psychoanalyse. Von Vorteil für das Praktikum war auf jeden Fall das Wissen, welches ich mir im Verlauf des psychotherapeutischen Propädeutikum aneignen konnte. Positiv und für mich als Polizisten schon fast beneidenswert ist die klare Struktur im Gewaltschutzzentrum, bzw. die Aufteilung und Abgrenzung der internen Arbeitsabläufe und Zuständigkeiten. Dies spiegelt sich auch wider in der äußerst genauen Dokumentation jeder Mitarbeiterin bezgl. ihrer Tätigkeiten. 4 Modelllernen Sehr positiv habe ich das setting bei den Gesprächen empfunden. Durch die Mitarbeiterinnen des Sekretariats wird der Empfangsablauf sehr professionell und freundlich abgewickelt. Gesprächsräumlichkeiten (meistens die jeweiligen Büros der Mitarbeiterinnen) stehen ausreichend zur Verfügung. Somit sind ungestörte 33

39 Beratungsgespräche garantiert. Ungestörtes Gespräch ist das nächste Stichwort. Bei allen Gesprächen bei denen ich anwesend war wurde penibel darauf geachtet, dass sämtliche Störfaktoren eliminiert wurden. Beginnend mit einer vor dem Gespräch durchgeführten Umleitung des Telefonates, Vermerk im EDV-System (Gespräch), usw. Die Mitarbeiterinnen haben Einfühlungsvermögen und überzeugen durch ihre hohe fachliche Kompetenz, Professionalität und Menschlichkeit. 5 Schluss Am 3. und 4. Juli 2012 gibt es eine Fortsetzung für mich. In der Grundausbildung von Polizistinnen und Polizisten sind nämlich 16 Stunden vorgesehen, in denen Mitarbeiterinnen des Gewaltschutzzentrums mit angehenden Polizistinnen und Polizisten ein Seminar bezgl. häusliche Gewalt veranstalten. Von Seiten der.siak (BZS Salzburg) und des Gewaltschutzzentrums Salzburg wird es mir nun ermöglicht als Beobachter an diesem Seminar teilzunehmen. Eine spannende Sache auf die ich mich bereits freue. Ein Thema wird sicher auch die Zusammenarbeit beider Institutionen sein. Denn Polizistinnen und Polizisten erkennen sehr oft, dass viele Konflikte gerade im häuslichen Bereich nur die Spitze von sozialen Problemen sind die mit polizeilichen Mitteln vielleicht nur unterbrochen, aber sicher nicht gelöst werden können. Durch die Zusammenarbeit und einen Informationsaustausch mit Sozialarbeiterinnen (Gewaltschutzzentren) haben Polizistinnen und Polizisten nun die Möglichkeit, ihren Beitrag zu nachhaltigen Lösungen zu leisten. Polizistinnen und Polizisten können durch ein qualitatives Ersteinschreiten und entsprechende Dokumentation den ersten hilfreichen Schritt zur Lösung von sozialen Problemen im häuslichen Bereich setzen und damit auch das Gefühl der eigenen Hilflosigkeit bei familiären Konflikten vermeiden. Die Soziale Arbeit, bzw. MitarbeiterInnen von Gewaltschutzzentren bekommen durch das qualitative Ersteinschreiten von Polizistinnen und Polizisten rasch und unbürokratisch einen ersten Überblick über die Situation in der Familie und können so gezielt im Interesse der KlientInnen sozialarbeiterisch intervenieren. Als letzten Punkt möchte ich noch etwas zu dem Umstand, dass ich als erster männlicher Praktikant ein Praktikum im Gewaltschutzzentrum absolvieren konnte erwähnen. Ich hatte nie, in keinem einzigen Moment das Gefühl von den Mitarbeiterinnen als 34

40 Fremdkörper betrachtet zu werden. Das Klima war von gegenseitiger Wertschätzung geprägt und sehr (gast-)freundlich. Ich musste mir ganz bewusst den Umstand ins Bewusstsein rufen, der einzige Mann im Gewaltschutzzentrum zu sein um dies auch wirklich zu bemerken. Dies lässt sich wahrscheinlich mit meiner generell positiven Einstellung zur Arbeit und dem Aufgabenfeld des Gewaltschutzzentrums erklären und wahrscheinlich auch auf die bereits gemachten (positiven) Erfahrungen der Mitarbeiterinnen des Gewaltschutzzentrums mit der Polizei. Weshalb hier bereits im Vorfeld, so glaube ich auf beiden Seiten wenig Skepsis bestand. Die relativ kurze Praktikumsdauer und auch die Form meiner Mitarbeit lässt mit Sicherheit kein Urteil darüber zu, ob die Mitarbeit eines Mannes im Gewaltschutzzentrum für die Opferberatung von Vorteil wäre. Meine persönliche Meinung hierzu ist aber ja. Denn gesellschaftspolitische Veränderungen betreffen alle in einer Gesellschaft und ich glaube nur durch eine breite Zustimmung in der Gesellschaft ist die Nachhaltigkeit dieser Veränderung gewährleistet. Neu-Anif, April 2012 Bezirksinspektor Martin Nief 6 Literaturverzeichnis Dearing, Albin: Das österreichische Gewaltschutzgesetz und seine Realisierung. Referat: 16. Konferenz des European Forum for Victim Services am 23.Mai 2002 in Prag. In: (Zugriff am ). Sorgo, Marina: Zur Zusammenarbeit von Behörden und NGOs aus der Sicht einer Interventionsstelle. In.: Dearing, Albin/Förg, Elisabeth: Konferenzdokumentation Polizeiarbeit gegen Gewalt an Frauen. Juristische Schriftenreihe Band 137. Wien: Verlag Österreich Internetquelle 1: (Zugriff: ) 35

41 7. Ein ganz normaler Fall Über den langen Weg der Selbstbefreiung aus einer Beziehung, die von Gewalt geprägt ist. Fiktive Einträge in eine Falldokumentation des Gewaltschutzzentrums. Von Dr in Isabella Klausegger DI Dokumentation einer Wegweisung und Betretungsverbot für die Ehewohnung am und Information über die Anzeige wegen Körperverletzung (von der Polizei von Amts wegen erstattet) von der Polizei erhalten: Opfer Frau M., Gefährder: Herr M., Ehemann von Frau M. Anruf bei Fr. M.: Sie wurde vom Mann an Oberarmen verletzt und gewürgt. Sind seit 15 Jahren verheiratet, sie haben zwei minderjährige Kinder. Es hat bereits mehrere Gewaltübergriffe gegeben, allerdings wurde dies nie zur Anzeige gebracht. Beim aktuellen Vorfall war sie so schockiert und hatte so große Angst, dass sie die Polizei rief. Erkläre Wegweisung/Betretungsverbot (Hr. M. darf jetzt 14 Tage nicht mehr in die Wohnung zurückkommen). Erkläre Möglichkeit von einstweiliger Verfügung (vereinfacht: Verlängerung des Betretungsverbots auf zivilrechtlichem Weg), biete Unterstützung dafür an. Beratung zu Schutz und Sicherheit. Reden über die Beziehungsdynamik. Fr. M. weiß nicht, ob sie sich scheiden lassen soll. Hr. M. hat sie angerufen, sich vielmals entschuldigt, geweint und sie gebeten, ihm noch eine letzte Chance zu geben. Sie denkt nochmals über die von mir erhaltenen Informationen nach und über ihre aktuelle Beziehungssituation nach und meldet sich, wenn sie Unterstützung braucht. 36

42 FR Dokumentation einer Wegweisung und Betretungsverbot für die Ehewohnung am und Information über die Anzeige wegen Körperverletzung und gefährlicher Drohung (von der Polizei von Amts wegen erstattet) von der Polizei erhalten: Opfer Frau M., Gefährder: Herr M., Ehemann von Frau M. Anruf bei Fr. M.: Nach dem Vorfall im Jänner 2009 war Herr M. einige Monate lang sehr freundlich, aufmerksam und zuvorkommend, dann ging es wieder weiter wie zuvor. Den aktuellen Gewaltübergriff gegen Fr. M. sahen die Kinder mit an, außerdem sprach er Morddrohungen gegen die Familie und Selbstmorddrohungen aus. Fr. M. hatte daher große Angst und rief die Polizei. Sie möchte einen Termin für ein persönliches Gespräch: DI um Uhr DI Gespräch im GSZ: Fr. M erzählt von ihren Gewalterfahrungen, von allen Demütigungen und Gewaltübergriffen durch ihren Ehemann von Beginn an. Erkläre einstweilige Verfügung gem. 382b u. e EO (vereinfacht: Verlängerung des Betretungsverbots und Kontaktverbot auf zivilrechtlichem Weg), Fr. M. will dies beantragen. Fr. M. ist erleichtert, dass sie sich alles einmal von der Seele reden konnte und dass jemand unterstützend zur Seite steht; bisher hat sie sich aus Scham noch niemanden anvertraut. Verbleiben, dass ich den Antrag mit der Gewaltchronologie verfasse + neuer Termin für DO um 10:00 Uhr. DO Gespräch im GSZ: Wir gehen den Antrag auf einstweilige Verfügung gem. 382b u. e EO durch und machen geringfügige Änderungen. Erkläre das weitere Prozedere (samt Kosten- und Prozessrisiko). Fr. M. wird den Antrag gleich nach der Beratung am Bezirksgericht abgeben. Erkläre außerdem das Strafverfahren betreffend der Anzeige wegen Körperverletzung und gefährliche Drohung. Fr. M. will keine Gerichtsverhandlung. Frau M. will nicht, dass es zu einer Verhandlung kommt und dass Herr M. verurteilt wird. Sie will, dass Hr. M. endlich die Verantwortung für sein Verhalten übernimmt. Wir verfassen eine Eingabe an die Staatsanwaltschaft, in der wir einen Tatausgleich anregen (außergerichtliche Lösung, bei der Frau M. Forderungen stellen kann, wie Herr M. seine Tat ausgleichen kann). Gebe Fr. M. einen Folder mit Kontaktdaten von einer Stelle, die Scheidungsberatung anbietet. 37

43 Fr. M. erzählt, dass Hr. M. unbedingt die Kinder sehen will und sie deshalb ständig anruft. Die Kinder sind diesbezüglich ambivalent. Fr. M. hat Angst, dass Hr. M. auch gegen die Kinder gewalttätig werden könnte oder dass er ihr die Kinder nach den Besuchskontakten nicht zurückbringt. Erkläre ihr die Möglichkeit von geschützten Besuchskontakten (in einer Beratungsstelle mit Aufsicht) und lege ihr nahe, mit der Jugendwohlfahrtsbehörde diesbezüglich Kontakt aufzunehmen. Fax betreffend den Tatausgleich an die Staatsanwaltschaft geschickt. MO Anruf von Fr. M.: Sie wurden von der zuständigen Familienrichterin angerufen und hat mit ihr einen Termin zur Parteienvernahme bzgl. der einstweiligen Verfügung gem. 382b u. e EO am MI vereinbart. Sie bittet mich, sie zu begleiten sage ihr zu. Außerdem erzählt sie, dass Hr. M. mit ihren Freunden und ihrer Familie Kontakt aufnimmt und sie zu beeinflussen versucht. Reden über Beziehungsdynamik des Familien- und Freundeskreises und Verhaltensstrategien. MI Begleitung zur Parteienvernahme am Bezirksgericht. Ist gut gelaufen. MO Beschluss vom Bezirksgericht erhalten: einstweilige Verfügung gem. 382 b u. e EO wurde wie beantragt erlassen: Ihr Ehemann darf jetzt 6 Monate nicht in die Wohnung zurückkehren und darf auch keinen Kontakt zu ihr aufnehmen. (Sollte innerhalb dieser Zeit die Scheidung eingereicht werden, wird diese Frist bis zum Ende des Scheidungsverfahrens ausgedehnt.) Anruf bei Fr. M.: Bespreche mit ihr den Beschluss. Sie ist fürs erste erleichtert und hat nun das Gefühl, einmal richtig durchatmen zu können. DI Schreiben vom Landesgericht erhalten: die Hauptverhandlung im Strafverfahren wegen gefährlicher Drohungen und Körperverletzung gegen Hrn. M. findet am statt (die Staatsanwaltschaft nahm die Anregung bzgl. der außergerichtlichen Lösung, nämlich bzgl. des Tatausgleichs, nicht auf, da Hr. M. bei der Beschuldigtenvernehmung bei der Polizei alles abgestritten hatte). Anruf bei Fr. M.: Sie hat die Vorladung als Zeugin für die Hauptverhandlung im Strafverfahren auch heute erhalten. Verbleiben, dass ich Akteneinsicht in den Strafakt nehme und wir dann die Verhandlung vorbesprechen. 38

44 Sie hat die Scheidungsberatung in Anspruch genommen. Sie ist sich aber noch nicht im Klaren, ob sie sich tatsächlich scheiden lassen soll. Sie sieht immer noch die guten Seiten von Hrn. M., macht sich Sorgen wegen der Kinder und hat Existenzängste. Sie will diese schwerwiegende Entscheidung noch nicht treffen. MI Akteneinsicht am Landesgericht genommen + Aktenkopien angefordert DI Gespräch im GSZ: Vorbesprechung der Hauptverhandlung im Strafverfahren Wir besprechen die Rolle und die Rechte von Fr. M. in der Gerichtsverhandlung, den Ablauf der Verhandlung, Sitzordnung, die Möglichkeit einer abgesonderten Zeugenvernehmung (Hr. M. muss während ihrer Aussage den Verhandlungssaal verlassen), mögliche Ausgänge der Verhandlung bzw. Urteile und mögliche Strafen im Falle einer Verurteilung,... Ich mache Frau M. auf ihr Recht der Aussagebefreiung als Ehefrau aufmerksam; davon will Frau M. aber nicht Gebrauch machen. Ich erkläre die Aktenlage und dass ich es sinnvoll fände, eine/n RechtsanwältIn als juristische Prozessbegleitung hinzuzuziehen; dies ist auch im Sinne von Fr. M. Verbleiben, dass ich einen Rechtsanwalt beauftrage und ihm die wichtigsten Informationen und Unterlagen zukommen lasse. Tel. mit Rechtsanwalt: Er kann die juristische Prozessbegleitung übernehmen. Gebe ihm die wichtigsten Informationen telefonisch durch. Fax mit den vorhandenen Unterlagen an den Rechtsanwalt geschickt. DI Begleitung von Fr. M. zur Vorbesprechung der Hauptverhandlung im Strafverfahren mit dem Rechtsanwalt in dessen Kanzlei. Fr. M. fühlt sie sich schon sehr entkräftet auf Grund all der Schritte, die sie selbst setzen muss, um sich aus der Beziehung zu befreien. Wir reden darüber, was sie schon alles geschafft hat... DO Begleitung zur Hauptverhandlung im Strafverfahren: Treffe mich mit Fr. M. 5 min nach Verhandlungsbeginn bei der Schleuse des Landesgerichts, um eine Begegnung mit Hrn. M. zu vermeiden. Der Rechtsanwalt und Hr. M. haben mit Verhandlungsbeginn den Saal betreten. Passiere die Schleuse mit Fr. M. und warte mit ihr vor dem Verhandlungssaal. Als Fr. M. zur Zeugenaussage aufgerufen wird, wird Hr. M. aus dem Saal 39

45 gewiesen; die Richterin achtet darauf, dass sich Fr. M. und Hr. M. nicht begegnen. Nach der Zeugenaussage von Fr. M. verlassen wir das Gerichtsgebäude. Verbleiben, dass ich mich tel. bei Fr. M. melde, sobald ich vom Rechtsanwalt über den Ausgang der Verhandlung informiert wurde. Tel. mit Rechtsanwalt: Hr. M. wurde verurteilt: Hr. M. war teilweise geständig. Urteil: 3 Monate Freiheitsstrafe bedingt nachgesehen mit einer Probezeit von 3 Jahren (vereinfacht: 3 Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung mit einer Bewährungsfrist von 3 Jahren), 2 Weisungen: an einem Anti-Gewalt- Training teilzunehmen und jeglichen Kontakt zu Fr. M. zu vermeiden, Schmerzensgeld in der Höhe von 500 für die erlittenen körperlichen und psychischen Schmerzen. Hr. M. hat sich 3 Tage Bedenkzeit genommen, ob er das Urteil annimmt. Anruf bei Fr. M.: Besprechen das Urteil. Sie ist froh, dass die Verhandlung jetzt vorbei ist und dass die Strafe von Hrn. M. so gering ist, so dass sie nicht in seinem Leumundszeugnis aufscheint. Das Anti-Gewalt- Training findet sie sehr sinnvoll. DO Erhalte eine Kopie des Briefes an Fr. M. vom Rechtsanwalt mit den schriftlichen Ausführungen über die Strafverhandlung. Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig. Anruf bei Fr. M.: Ihr geht es jetzt besser, sie fühlt sich stabiler. Sie will jetzt aber eine Psychotherapie beginnen, um das Geschehene aufzuarbeiten. Sie hat von einer Freundin von einer Psychotherapeutin gehört, die sehr gut sein soll... Sage ihr, dass sie die Möglichkeit hat, über das Verbrechensopfergesetz die Kosten für die Psychotherapie rückerstattet zu bekommen (das Bundessozialamt wird dann seinerseits versuchen, dieses Geld wieder von Hr. M. einzutreiben). Verbleiben, dass ich ihr das weitgehend ausgefüllte Formular zuschicken werde; sie braucht den Rest dann nur noch mit der Psychotherapeutin ausfüllen und unterschreiben. DO Anruf von Fr. M.: Sie ist mittlerweile rechtskräftig geschieden. Die Scheidung war letztlich einvernehmlich. Sie hat die alleinige Obsorge; Herr M. hat regelmäßige Besuchskontakte mit den Kindern. Sie nimmt noch Psychotherapie in Anspruch, was ihr hilft, das Erlebte aufzuarbeiten. Ihr geht es soweit gut... 40

46 8. Von Alphamädchen und Alphamännchen WAS BEDEUTET ES, EIN MANN ZU SEIN? UND WAS IST EINE FRAU? Gedanken zu Geschlechterbildern und männlicher und weiblicher Sozialisation. Von Dr in Isabella Klausegger Auf den ersten Blick mögen diese Fragen in der Überschrift rhetorisch erscheinen, die Antworten scheinen auf der Hand zu liegen. Jedes Kind weiß das ja, jedes Kind weiß das, weil unsere Wahrnehmung und unser Denken durch die Kategorien und Begriffe der Sprache von Kindesbeinen an geformt wurden. Wir sehen und benennen das, was uns zu sehen und benennen gelehrt wurde, und wir verleihen dem die in einer Kultur vorherrschende Bedeutung. Dieses Alltagswissen wird nicht hinterfragt, es erscheint als die Wirklichkeit per se. Was jemand weiß ist das, was er oder sie gesehen hat, es ist genau das, was Ideologie und Kultur uns sehen machen. Wir sehen schwarz und weiß. Wir sehen männlich und weiblich. Wir sehen, dass Geschlecht und Ethnizität eine Rolle spielen, dass diese Kategorien einen Unterschied ausmachen. Das ist es, was man uns zu sehen gelehrt hat. 2 Der (Post-)Strukuralismus geht davon aus, dass die Bedeutung eines Begriffs ihm nicht eingeschrieben ist, sondern dass die Verknüpfung eines Wortes mit einer Bedeutung und einem Objekt/Ding willkürlich ist und auf einer Ideologie basiert. Dies gilt auch für die Konstruktion von Identität. So wird der weibliche Körper mit dem Wort Frau und auch einer bestimmten Vorstellung, was eine Frau ist, was es bedeutet, eine Frau zu sein, verbunden. Jede Gesellschaft kreiert so ihre Geschlechterbilder, die wie kulturvergleichende Studien zeigen von Gesellschaft zu Gesellschaft verschieden sind. In unserer westlichen Welt herrschten bis vor kurzem folgende Geschlechterbilder vor, und meines Erachtens wirken sie noch nach: Männer sind das starke Geschlecht, Frauen das schwache. Männer sind hart, Frauen sind weich. Von Männern wird erwartet, machtvoll zu sein und sich durchsetzen zu können, von Frauen, dass sie verständnisvoll und anpassungsfähig sind und sich unterordnen können. Männer sind rational, sie denken logisch und scheinen keine Gefühle außer Wut und Zorn zu kennen, im Gegensatz zu Frauen, die alle Gefühle am besten außer Wut und Zorn zu kennen haben, emotional sind und dies auch zu sein haben. Sicherlich ist es so, dass diese Vorstellungen von Geschlechtern in den letzten Jahren aufgebrochen wurden, dass sich vor allem Frauen nicht mehr auf das klassische Rollenbild 2 Grossberg, L. (2000): What s going on?: Cultural Studies und Popularkultur. Turia + Kant, S

47 reduzieren lassen wollen, im Gegenteil: Frauen haben sich viele Aspekte des männlichen Daseins erobert, um auch die Vorteile, die diese mit sich bringen, zu erfahren. Männer scheinen zögerlicher zu sein, wenn es um das Erobern von Aspekten des weiblichen Daseins geht was die Frage aufwirft, ob Männer darin keine Vorteile sehen oder ob die Angst, als unmännlich zu gelten, so groß ist, dass darauf verzichtet wird, oder ob...? Wie dem auch sein, meines Erachtens nehmen sich Männer, deren Bestrebungen dem Männlichkeitsbild zu entsprechen, sehr groß sind, viele Facetten des Menschseins wie dies folgendes Gedicht von Nancy R. Smith 3 sehr schön zum Ausdruck bringt: Für jedes Mädchen, das es leid ist, sich schwach zu geben, wenn es eigentlich stark ist, gibt es einen Jungen, der es leid ist, sich stark zu geben, wenn er sich verletzlich fühlt. Für jeden Jungen, von dem stets erwartet wird, dass er alles zu wissen habe, gibt es ein Mädchen, das es leid ist, dass niemand ihrer Intelligenz traut. Für jedes Mädchen, das nicht länger als überempfindlich gelten will, gibt es einen Jungen, der sich nicht traut, einfühlsam zu sein oder zu weinen. Für jeden Jungen, der seine Männlichkeit in dauerndem Wettbewerb unter Beweis stellen muss, gibt es ein Mädchen, das als unweiblich gilt, wenn es daran teilnimmt. Für jedes Mädchen, das ihr Puppenhaus rausschmeißt, gibt es einen Jungen, der sich wünscht, eines zu finden. Für jeden Jungen, der sich von der Werbung nicht länger seine Sehnsüchte vorschreiben lassen will, gibt es ein Mädchen, dessen Selbstwertgefühl von dieser Werbung täglich angegriffen wird. Mit jedem Schritt, den ein Mädchen in Richtung Selbstbefreiung geht, wird es für einen Jungen leichter, seinen eigenen Weg zur Freiheit zu finden. Geschlechtsidentität als Entwicklungsaufgabe Entwicklungspsychologisch gesehen ist das Ausbilden einer Geschlechtsidentität eine Aufgabe, die wir in der Pubertät zu bewältigen haben (und mit dieser gesellschaftlichen Anforderung an die Heranwachsenden treibt die Gesellschaft den Kreislauf der Reproduktion von Geschlechterbildern weiter). Insofern nimmt es nicht wunder, dass Mädchen und Buben in diesem Alter im Besonderen nach dem suchen, was typisch weiblich bzw. männlich ist und sich dementsprechend inszenieren. Der Normalitätsanspruch bzw. Normalitätsdruck, wie dies Dr. Claudia Wallner bezeichnet das heißt, der Wunsch dazuzugehören und dem zu genügen, was an gesellschaftlichen Bildern und Erwartungen da ist führt dazu, dass sich Mädchen und Buben der in einer Gesellschaft vorherrschenden Geschlechterbilder für ihre Selbstinszenierung bedienen 4. Das auf diesem langen Sprung ins Erwachsenenalter eingeübte Rollenverhalten prägt einen Menschen und stellt ihm ein bestimmtes Verhaltensrepertoire zur Verfügung, dessen er sich 3 adaptiert von CrimethInc 2012, Frauenzimmer am Sa : Alphamädchen : Dr. in Claudia Walllner zeigt Perspektiven von Mädchenarbeit zwischen neuen Mädchenbildern und alten Benachteiligungen auf

48 bedienen kann, und schließt anderes aus. Dadurch können Frauen auch später im Erwachsenenleben de facto vermeintlich Weibliches besser als Männer und vermeintlich Männliches nicht oder nicht so gut und umgekehrt. Auch später im Erwachsenenleben scheinen wir einerseits durch die Sozialisation derart geprägt zu sein, dass wir nicht anders können, und andererseits diesem Normalitätsanspruch, diesem Normalitätsdruck der Geschlechterbilder nicht entkommen zu können... oder wollen. In den Cultural Studies wurden die im (Post-)Strukturalismus ausformulierten Ideen aufgegriffen und weiterentwickelt. Cultural Studies gehen ebenso davon aus, dass jede Identität nur konstruiert ist und dass es keine ihr eingeschriebene Bedeutung gibt. Doch Cultural Studies gehen noch weiter: Obwohl Geschlechterbilder eine von Menschenhand erschaffene Konstruktion sind, leben und handeln wir danach, und so haben Geschlechterbilder reale Auswirkungen auf das Leben von uns Menschen. Männliche und weibliche Lebenswelten damals... Wenn wir uns die Lebenswelt vor Jahren vergegenwärtigen, wird klar, welche realen Auswirkungen die klassischen Geschlechterbilder hatten: Männer gingen einer Arbeit nach, verdienten Geld, was ihnen Eigenständigkeit verschaffte, sie waren der Haushaltsvorstand und bekleideten öffentliche Ämter. Frauen engagierten sich im Privaten, kümmerten sich um das Wohl der Kinder und des Partners, den Familienzusammenhalt, das Gelingen der Beziehung und den Haushalt, finanziell waren sie vom Mann abhängig. Das brachte den Männern im Vergleich zu Frauen ein hohes Maß an Rechten man bedenke, dass Frauen noch nicht einmal seit 100 Jahren das Wahlrecht haben und Ressourcen und damit auch Handlungsfähigkeit. Aus all dem resultierte das Machtungleichgewicht zwischen Männern und Frauen und privilegierte Männer in vielerlei Hinsicht. Alleine auf Grund dieser privilegierten gesellschaftlichen Position hatten die meisten Männer keinen Ansporn, etwas am Status Quo zu verändern warum auch auf seine Privilegien freiwillig verzichten? Da mussten die Frauen schon dafür kämpfen, was sie auch getan haben. All diese üblichen Umgänge und Aufgabenverteilungen lassen sich bei weitem nicht mehr mit den unterschiedlichen Körpern von Männern und Frauen erklären. Das Patriarchat war und ist ein komplexes System von Vorstellungen, Bedeutungen, Handlungen und Praktiken des alltäglichen Lebens, in dem vieles ineinanderspielt und sich gegenseitig bedingt.... und heute Wie bereits erwähnt, dies wirkt noch nach. Von daher möchte ich die Bilder, die ich jetzt zeichne, eher als Tendenzen verstanden wissen denn als klares Abbild des alltäglichen Lebens. Zwar wird heute von Frauen unter Berufung auf ihre Forderung nach Gleichberechtigung mit einer Selbstverständlichkeit erwartet, dass sie im Berufsleben ihren Mann stehen und sich nicht von einem Mann aushalten lassen (obwohl sie oftmals für gleiche Arbeit nicht den gleichen Lohn bekommen). Umgekehrt wird von Männern bei weitem nicht im gleichen Ausmaß oder mit der gleichen Selbstverständlichkeit eingefordert, die gleiche Hälfte (die auch die Frau macht) der 43

49 nicht-bezahlten Arbeit im Haushalt zu übernehmen (oftmals kann eine Frau froh sein, wenn ihr der Mann im Haushalt hilft ) oder die ebenfalls nicht-bezahlte Verantwortung und Arbeit für/mit der Kindererziehung und betreuung. Bei den Frauen wurde das Recht zur Pflicht, bei Männern hingegen nicht, da wurde das Recht zur Möglichkeit. Aktuell könnte man sagen, gereicht die Emanzipation der Frau zum Nachteil, weil sie doppelt- bis dreifach belastet ist (Beruf, Haushalt, Kinder), Männer sind selbst mit Familie hingegen oftmals nur einfach belastet (Beruf). Was die Kindererziehung und betreuung betrifft, so sind es nach wie vor zumeist die Frauen, die sich dafür verantwortlich fühlen, die Kinder rechtzeitig von Kindergarten und Schule abzuholen, und die in Karenz (die weit über die Zeit des Mutterschutzes hinausgeht) und Pflegeurlaub gehen nicht zuletzt weil sie weniger verdienen. Dies wiederum macht sie weniger flexibel und attraktiv als Arbeitskraft, weshalb sie gute bzw. gut bezahlte Stellen schwerer bekommen als Männer. Würden Männer im gleichen Ausmaß in die Pflicht genommen werden wie Frauen und die gleiche Hälfte (die die Frauen auch machen) bei der Familienbetreuung übernehmen, dann würden die Argumente, die gegen das Einstellen von Frauen sprechen, nicht mehr gelten. Nicht Frauen sind das Problem, wenn sie am Arbeitsplatz ausfallen, sondern der Umstand, dass Männer diese Arbeit nicht im gleichen Ausmaß machen. Auf Grund des Geschlechterbildes, dass Männer (vermeintlich) durchsetzungsstärker und leistungsfähiger als Frauen sind, werden Frauen manche Anforderungen nicht zugetraut und erscheinen sie weniger geeignet für oftmals besser bezahlte Führungspositionen. Gemäß ihrer Geschlechterrolle definieren sich viele Frauen nach wie vor mehr über Partnerschaft und Familie als über Beruf und Karriere, weshalb sie auch nicht so stark und zielorientiert an ihrem beruflichen Werdegang arbeiten wie Männer, was sie im Vergleich zu Männern wiederum beruflich ins Hintertreffen führt. Frauen nehmen sich selbst mehr als ihren Partner in die Verantwortung in Bezug auf Kindererziehung und betreuung und Haushalt und lassen sich auch mehr als Männer in diese Verantwortung nehmen. Und, eines sei noch angemerkt, fair ist die Übereinkunft zwischen dem Mann als Verdiener und der Frau als Hausfrau und Mutter nur so lange, solange die Arbeit von beiden als wertvoll angesehen wird und beide ebenbürtig in der Beziehung stehen. Wenn der Mann allerdings seine Macht auf Grund der finanziellen Überlegenheit ausspielt, sieht die Sache wieder anders aus... Männer als prädestinierte Gewalttäter Um nun einen Bogen zur Arbeit der Gewaltschutzzentren zu spannen, möchte ich nochmals einige Aspekte der Vorstellung von Männlichkeit in Erinnerung rufen: Ein richtiger Mann ist hart, stark, durchsetzungsfähig und die einzigen ihm erlaubten Gefühle sind Wut und Zorn. Gepaart mit dem vermeintlichen Recht und der Fähigkeit, (körperliche) Gewalt als Mittel zur Durchsetzung zu nutzen und/oder der Unfähigkeit, seine Wünsche und Bedürfnisse auf einem anderen Weg einzubringen und berücksichtigt zu wissen ist von diesem Bild von Männlichkeit der Schritt zur tatsächlichen Gewaltanwendung sehr klein, zumal Gewalt von Kindesbeinen an Teil der männlichen Sozialisation (raufen, um Kräfte zu messen ) ist. Wenn ein Mann Gewalt ausübt, bleibt er ein richtiger Mann. Und ich möchte auch noch den Aspekt des Machtungleichgewichts 44

50 zwischen Männern und Frauen in Erinnerung rufen, die laut der Deklaration der Vereinten Nationen zur Eliminierung von Gewalt an Frauen die Ursache für Gewalt an Frauen ist. Gewalt gegen Frauen ist die Manifestation der historisch gewachsenen Machtungleichheit zwischen Männern und Frauen, die zur Dominanz der Männer über Frauen, zur Diskriminierung und Behinderung von Frauen geführt haben. Gewalt ist einer der entscheidenden sozialen Mechanismen, durch den Frauen in einer untergeordneten Position gehalten werden. Wenngleich ca. 95 Prozent der Menschen, die als Täter in der Statistik der Gewaltschutzzentren aufscheinen, männlich sind es gibt also einen hochsignifikanten Zusammenhang zwischen Geschlechtsidentität und Gewalt, ist doch nicht jeder Mann gewaltbereit. Die Geschlechtsidentität alleine erklärt also die Gewaltbereitschaft nicht. Wodurch unterscheiden sich dann nicht-gewaltbereite von gewaltbereiten Männern? Ich meine, je größer das Machtungleichgewicht zwischen einem Mann und einer Frau ist, je stärker jemand dem Männlichkeitsideal zu entsprechen versucht das heißt machtvoll und durchsetzungsfähig sein will... ja geradezu sein muss, je weniger jemand in einem Konflikt zwei ebenbürtige Menschen mit unterschiedlichen Wünschen und Bedürfnissen, die beide in gleicher Weise berücksichtigt werden sollen, sieht, je legitimer jemand Gewalt als Mittel zur Erreichung seiner Ziele ansieht, desto gewaltbereiter wird jemand sein. Für Frauen hingegen ziemt es sich nicht, Gewalt auszuüben; Frauen, die Gewalt ausüben, sind keine richtigen Frauen. Frauen kennen ihre körperlichen Fähigkeiten und Grenzen oftmals nicht und sind sich daher ihrer physischen Stärke gar nicht bewusst auch nicht bei einer Gegenwehr. Genauso empfindet eine richtige Frau keine Wut und keinen Zorn, die oftmals als Rechtfertigung für Gewalt bemüht werden. Allerdings sei hier auch noch angemerkt, dass mittlerweile auch mehr und mehr Fälle zu verzeichnen sind, bei denen sich Mädchen (körperlicher) Gewalt bedienen, um sich durchzusetzen. Sie haben sich diesen negativen Aspekt von Männlichkeit genauso angeeignet wie andere vermeintlich männliche Domänen. Das dies keine wünschenswerte Entwicklung ist, ist klar. Es gibt keine Rechtfertigung für Gewalt. Frauen als prädestinierte Gewaltopfer Das Verharren in einer Gewaltbeziehung passt zum Bild einer richtigen Frau : Frauen sind weich, sie verstehen, verzeihen und geben eine zweite, dritte, vierte... Chance. Frauen sind daran gewöhnt, für die Familie viel auszuhalten. Frauen fühlen sich für das Gelingen der Beziehung verantwortlich und für ein Scheitern der Beziehung schuldig und schämen sich dafür. Sie versuchen, an sich selbst etwas zu ändern, um die Beziehung zu retten und kämpfen für die Beziehung, zumal eine glückliche Familie als hohes Gut in unserer Gesellschaft angesehen wird. Sie kämpfen, um dieses bereits erreichte Wertvolle nicht mehr zu verlieren. Auf Grund dieses Wertes einer heilen Familie wollen viele Frauen den Kindern oftmals den Vater nicht wegnehmen und trennen sich nicht von Männern, obwohl sie es eigentlich wollen. Vor allem wenn die Frau finanziell vom Mann abhängig ist, gehen mit der Überlegung einer Trennung auch massive Existenzängste einher. Alleinerzieherinnen sind auch tatsächlich sehr 45

51 gefährdet, unter die Armutsgrenze zu rutschen. Neben diesem finanziellen Aspekt kommt noch hinzu, dass die Frau nach einer Trennung Beruf und Kinderbetreuung alleine unter einen Hut bringen muss. Weiters definieren sich viele Frauen über ihre Beziehung und werden auch von der Gesellschaft mehr darüber definiert. So ist es nach wie vor für einen Mann einfacher als für eine Frau, alleinstehend oder geschieden zu sein. Auch dies ist ein Grund, weshalb Frauen sich nicht aus einer von Gewalt geprägten Beziehung lösen: um nicht sozial stigmatisiert zu sein. Männer hingegen werden auf Eigenständigkeit, Unabhängigkeit, Durchsetzung und das Verteidigen ihrer Grenzen getrimmt, was sie davor schützt, in Beziehungen zu bleiben, die ihnen nicht gut tun bzw. überhaupt sich in einer Beziehung wiederzufinden, in der sie vom anderen dominiert werden. Geschieht dies aber doch, so fällt diese Vorstellung von Männlichkeit doppelt auf die Männer zurück und setzt sie unter Druck: Sie leiden nicht nur an der Erniedrigung und den Auswirkungen, die Gewaltbeziehungen ohnehin mit sich bringen (Angst, Schmerzen, Verlust des Selbstwertes,...) wie dies auch Frauen tun. Darüber hinaus kommt bei ihnen die Beschämung hinzu, dass sie als Mann zum Opfer wurden, dass sie kein richtiger Mann sein könnten, wenn ihnen das passiert, wenn sie sich nicht durchsetzen können... nicht einmal gegen eine Frau, die ja eigentlich schwächer ist... wenn sie kein Alphamännchen sind... Alphamädchen und deren Stolpersteine Interessant erscheinen mir hierbei auch die Gedanken von Dr. Claudia Wallner zu den sogenannten Alphamädchen. Alphamädchen 5 sind ihrer Ansicht nach eine Erfindung der Medien, die besagt, dass Mädchen heutzutage die gleichen gesellschaftlichen Zugänge, Chancen und Möglichkeiten haben wie Buben, dass Gleichberechtigung mehr als erreicht ist, dass sie keine Starthilfe mehr brauchen, dass Mädchen das dominante Geschlecht sind und Buben eher auf der Verliererstrecke stehen. Die Welt steht ihnen offen und Mädchen brauchen sich nur für das entscheiden, was sie wollen. Dabei ist der schulische Bereich der einzige, in dem Mädchen besser gestellt sind als Buben. Der Umstand, dass Mädchen bei den Schulleistungsvergleichen besser abschneiden, hilft ihnen nicht viel, wenn sie ins Berufs- bzw. Erwerbsleben einsteigen. Es ist für Mädchen nach wie vor schwieriger, eine Stelle zu finden, als für Buben. Die Wissenschaft spricht hier von einem Bildungsstau (vgl. Wallner in Frauenzimmer 2010). Die Krux an der Sache ist nur, dass viele Mädchen diesen medial inszenierten Bildern und Vorstellungen Glauben schenken und wie bereits diskutiert sich dementsprechend selbst inszenieren. Dies führt dazu, dass Mädchen von sich selbst erwarten, dass sie besser oder zumindest genauso gut sein müssen wie Buben. Da die medial vermittelten Bilder aber nicht der Realität entsprechen, können Mädchen dabei nur scheitern. Diesen Mädchen ist aber nicht bewusst, dass ihr Scheitern auf die strukturelle Benachteiligung von Frauen in einem Patriarchat zurückzuführen ist, sondern sie erleben es als individuelles Versagen. Das ist das Trügerische und Gefährliche daran. 5 Der Begriff Alphamädchen rekurriert nach Dr. Claudia Wallner auf Schulleistungsvergleichen der OECD in den 30 großen Industrieländern, bei denen Mädchen besser als Buben abschneiden. Daraus wurde dann die pauschalisierende Schlussfolgerung gezogen, dass Mädchen insgesamt an den Buben vorbeigezogen sind, was das gesamte Spektrum der gesellschaftlichen Ressourcen und Zugänge betrifft. (vgl. Frauenzimmer 2010) 46

52 Möglicherweise liegt es auch an diesem Bild der Alphamädchen, weshalb viele Mädchen und junge Frauen meinen, Feminismus also alle Bestrebungen, diese strukturelle Diskriminierung von Frauen zu beenden nicht mehr nötig zu haben und sich klar davon zu distanzieren... obwohl gerade die Errungenschaften der Feministinnen ihnen ein Leben mit jenen Rechten und Freiheiten ermöglicht, so dass Feminismus manchmal überflüssig erscheint. Eine weitere Falle, die das Bild der Alphamädchen mit sich bringt, ist, dass damit eine Geschlechtsidentität kreiert wird, die das Weibliche um Aspekte des Männlichen erweitert. Da Geschlechterrollen aber komplementär, das heißt sich gegenseitig ergänzend, konstruiert sind, ist das ein Spagat, der nicht zu spannen ist: Frauen können nicht cool und durchsetzungsfähig und gleichzeitig sozial und anpassungsfähig sein. Auch hierbei können sie nur scheitern... Was könnte die Lösung sein? Nach all meinen Ausführungen scheint der Schluss nahe zu liegen, dass ein Ausweg aus dem Dilemma die Auflösung der Geschlechterrollen wäre, dass wir uns nur noch als Menschen sehen und dass wir alle uns die vermeintlich männlichen und die vermeintlich weiblichen Eigenschaften als Stärken aneignen. Damit könnten wir alle bestimmt ein breiteres Spektrum des Menschseins leben. Dann wären wir wirklich frei, der oder die zu sein, die wir sein wollen und könnten unser Potenzial ausschöpfen. Und vielleicht würde das auch die Aufhebung des Machtungleichgewichts zwischen Männer und Frauen nach sich ziehen... 47

53 9. Opferschutz Opferschutz ein breit auszulegendes Netz zum Schutz vor Gewalt Wie gute Kooperation der Beteiligten im Beratungsverlauf und breit angelegte Vernetzungsarbeit einander bedingen und fördern Das Gewaltschutzzentrum hat den Auftrag, Opfern von Gewalt im sozialen Nahraum und Stalkingopfern größtmögliche Unterstützung bei der Schaffung von Handlungsoptionen zu Schutz und Sicherheit zu bieten. Eine effektive Umsetzung des Gewaltschutzgesetzes kann immer dann gelingen, wenn eine gute Kooperation und Vernetzungsarbeit zwischen allen maßgeblichen Beteiligten (Gewaltschutzzentrum, Polizei, Gericht, andere Ämter, weitere Hilfseinrichtungen wie etwa der große Bereich der gesundheitlichen Versorgung) fortlaufend stattfindet. Dies geschieht auf zwei Ebenen: jener der Kooperation in der Akutsituation und bei der Einzelfallberatung und - darüber hinausgehend - in der einzelfallunabhängigen, langfristigen und institutionalisierten Vernetzungsarbeit. Damit effektiver Opferschutz gewährleistet werden kann, müssen praktische Möglichkeiten der Unterstützung anhand der Gesetzgebung und der vorliegenden Rahmenbedingungen, aber auch Lücken und Schwachstellen im Netz zum Schutz vor Gewalt auf und zwischen beiden Ebenen fortlaufend kommuniziert werden, damit gemeinsam Verbesserungen erreicht werden. Wie kann eine solche Kooperation und Vernetzungsarbeit in der Praxis aussehen? Beispiele aus Beratungssituationen wie das nachfolgende geben immer wieder Impulse zur Gestaltung dieser Praxis. 48

54 Opferschutzberatung im Gewaltschutzzentrum: Beratung und Kooperation in der Akutsituation Wie Fäden im Unterstützungsnetz immer neu geknüpft werden müssen Die Polizei hat gegen den Lebensgefährten von Frau B. ein Betretungsverbot ausgesprochen, nachdem dieser sie bedroht und attackiert hatte. Das Betretungsverbot wurde dem Gewaltschutzzentrum von der Polizei umgehend übermittelt und Frau B. das entsprechende Informationsblatt für Gewaltopfer ausgehändigt. Schon zuvor, in der Vergangenheit, war es des öfteren zu Übergriffen gekommen. Als Frau B. dies in der Familienberatungsstelle erzählt hatte, wandte sich die dortige Beraterin gemeinsam mit ihr telefonisch an das Gewaltschutzzentrum, und es kam zu einer Erstberatung, bei der Frau B. erfuhr, wie sie sich schützen kann und was weiter geschieht, wenn sie in einer Bedrohungssituation die Polizei ruft. Ferner wurde gemeinsam mit Frau B. eine Gefährlichkeitsprognose durchgeführt und ein Krisenplan mit ihr erstellt. In der Vernetzung mit dem Gewaltschutzzentrum erfahren PolizeibeamtInnen, was im Gewaltschutzzentrum weiter passiert, wenn eine Wegweisung/ein Betretungsverbot ausgesprochen wurde und das Gewaltschutzzentrum nach Erhalt der Dokumentation mit dem Gewaltopfer Kontakt aufnimmt die Arbeit wird erklärt und darüber informiert, dass Gewaltbetroffene im Gewaltschutzzentrum auch Beratung bei der Entscheidung zu einem Antrag auf längerfristigen Schutz (einstweilige Verfügung) erhalten und Unterstützung bei der schriftlichen Antragstellung erhalten. Frau B. wurde auf das Gewaltschutzzentrum aufmerksam, nachdem ihre psychologische Beraterin in der Familienberatungsstelle ihr empfahl, sich dort zu Schutz und Sicherheit zu beraten. Auch mit anderen Beratungsstellen steht das Gewaltschutzzentrum in regelmäßigem Austausch. Die Website ( dient bei der Vereinbarung von Erstberatungen auch dann, wenn die Polizei noch nicht eingeschritten ist sowohl diesen Stellen als auch betroffenen Personen als wichtige Basisinformation. 49

55 Bei ihrer polizeilichen Einvernahme im Anschluss an die Wegweisung und das Betretungsverbot, bei der Frau B. erwähnte, bereits mit dem Gewaltschutzzentrum in Kontakt zu sein, erhielt sie eine Kopie ihrer Niederschrift ausgehändigt dies zur Erleichterung bei der Beantragung eines längerfristigen zivilgerichtlichen Schutzes (einstweilige Verfügung). Im Gewaltschutzzentrum erhält Frau B. neben weiterführender Beratung auch Unterstützung bei der Antragstellung. Nachdem es zu einem Austausch zwischen Polizei und Gewaltschutzzentrum darüber kam, dass Gewaltopfer nach einem Vorfall dieselben Erlebnisse viele Male und bei vielen Stellen (Polizei, Gewaltschutzzentrum, Gericht) - berichten müssen, um Schutzmaßnahmen setzen zu können und das Mitbringen der Niederschrift in die Beratung eine große Entlastung etwa bei der Vorbereitung eines schriftlichen Antrags bedeutet, wird Gewaltopfern immer häufiger bei der Polizei aktiv angeboten, eine Kopie der eigenen Niederschrift gleich mitzunehmen. Im Zuge der Prozessbegleitung, die Frau B. im Strafverfahren durch das Gewaltschutzzentrum erhält, kommt auf, dass ärztliche Befunde zu früheren Verletzungen aus den letzten Monaten vorhanden sind. Ihrem Hausarzt sind diese Verletzungen bei Frau B. immer wieder aufgefallen. Frau B. vertraute ihm dies an, wollte damals jedoch keine Anzeige gegen ihren Lebensgefährten erstatten. Die Verletzungen lassen Rückschlüsse auf den Tatbestand der fortgesetzten Gewaltausübung durch Herrn Z. zu. Frau B. hat dies bei ihrer niederschriftlichen Einvernahme nicht angegeben, weil sie sehr aufgeregt war. Mit Unterstützung durch das Gewaltschutzzentrum holt Frau B. diese Befunde beim Hausarzt ein; ihre Prozessbegleiterin übermittelt diese der Staatsanwaltschaft Salzburg mit einer begleitenden Eingabe. Bei Gericht hat Frau B. Angst davor, Herrn Z. bei der Strafverhandlung wieder zu begegnen; am liebsten würde sie überhaupt nicht hingehen. Durch ein schriftliches Ersuchen der Prozessbegleiterin im Gewaltschutzzentrum an die Hauptverhandlungsrichterin kann erreicht werden, dass diese Herrn Z. für die Dauer der Einvernahme von Frau B. aus dem Saal schickt. Da ein ZeugInnen-Warteraum derzeit noch nicht vorhanden ist, hat die Richterin im Telefonat mit der Prozessbegleiterin angeboten, dass Frau B. bei ihr in der Geschäftsstelle warten kann, bis Herr Z. aus dem Verhandlungssaal geschickt und sie abgesondert einvernommen wird. Über die Einrichtung der Prozessbegleitung durch das Gewaltschutzzentrum erhält das Gericht häufig wichtige und für den weiteren Ablauf des Strafverfahrens relevante Informationen. Zwischen Gericht und Gewaltschutzzentrum erfolgt ein Austausch über wichtige Aspekte des Opferschutzes im Zuge der Prozessbegleitung (zb. abgesonderte Einvernahme bei Gericht, ZeugInnenwartezimmer). Die Bedingungen vor einer Hauptverhandlung können für das Opfer zunehmend entlastender gestaltet werden. 50

56 Vor dem Jugendamt hat Frau B. deshalb große Angst, weil Herr Z. ihr immer glaubhaft versichert hat, er werde dort dafür sorgen, dass sie ihre Kinder verliere, wenn sie sich von ihm trenne oder ihn anzeige. Frau B. hat daher zunächst große Angst vor jeglichen weiteren Schritten zu ihrem Schutz. Sie hat auch Angst, dass ihre Kinder nun sofort fremduntergebracht werden. Gleichzeitig will sie ihre Kinder vor Herrn Z. schützen und möchte erreichen, dass Herr Z. er ist der leibliche Vater die Kinder zwar sehen darf, dies aber nicht ohne eine Begleitung, die die Sicherheit des Kindeswohls gewährleistet. In der Beratung im Gewaltschutzzentrum erfährt Frau B., dass es die Möglichkeit geschützter Besuchskontakte gibt und dass das Jugendamt darüber mit ihr sprechen und auch helfen kann, dass das Kindeswohl geschützt wird vor Gefahr durch Herrn Z. Vernetzungstreffen mit der Jugendwohlfahrt sowie gemeinsame Besprechungen bei unmittelbar und auch mittelbar erlebter häuslicher Gewalt durch Kinder sind unverzichtbar, damit die Beteiligten sich über Möglichkeiten des gesetzlichen Schutzes, Abläufe bei geschützten Besuchskontakten und notwendige Informationsflüsse zwischen den Institutionen zum Schutz des Kindeswohls austauschen und Erfahrungen sammeln können. Die Möglichkeit der Psychotherapie nach dem Verbrechensopfergesetz bietet Frau B., die momentan Ruhe vor Herrn Z. hat, eine Möglichkeit, sich seelisch wieder zu stabilisieren und die schlimmen Erlebnisse zu verarbeiten. Da Herr Z. im Strafverfahren (wegen gefährlicher Drohung, Körperverletzung und fortgesetzter Gewaltausübung) verurteilt wurde, kann Frau B. nun einen Antrag auf Übernahme der Kosten für eine Psychotherapie nach dem Verbrechensopfergesetz (VOG) beim Bundessozialamt stellen. Sie erhält dabei im Gewaltschutzzentrum Unterstützung. Herr Z. ist Alleineigentümer der Wohnung, in der Frau B. derzeit noch mit den gemeinsamen beiden kleinen Kindern lebt. Herr Z. hat dort aufgrund der einstweiligen Verfügung bis auf weiteres Zutrittsverbot; Frau Z. hat jedoch langfristig keine Möglichkeit, dort zu bleiben und fühlt sich dort auch nicht sicher. Über das Wohnungsamt, das eine Stellungnahme vom Gewaltschutzzentrum zusammen mit dem Ansuchen von Frau B. auf eine neue, sichere Wohnung erhalten hat, bekommt Frau B. einige Monate später eine Wohnung für sich und die Kinder. Mit Unterstützung der Jugendwohlfahrt wurde erreicht, dass ein Kontakt zwischen Herrn Z. und den gemeinsamen Kindern bis auf weiteres nur in einem geschützten Rahmen stattfinden darf. Nachdem die Polizei in einer Akutsituation der häuslichen Gewalt einschritt und damit vorerst die Gewaltspirale effektiv unterbrach, und nachdem Frau B. dann mit Hilfe des Gewaltschutzzentrum Maßnahmen zu längerfristigem Schutz setzen konnte, geht es nun auch um ihre inneren Schutzmechanismen und die Stabilisierung eines Lebens in Unabhängigkeit vom Gewalttäter. Oft spielt dabei ein gutes psychotherapeutisches Angebot und die Realisierbarkeit 51

57 eine entscheidende Rolle. Durch Vernetzung der Gewaltschutzzentren mit dem Gesundheits- sowie dem psychotherapeutischen Bereich konnte in den letzten Jahren eine Sensibilisierung für die psychischen und gesundheitlichen Folgen von (Beziehungs-) Gewalt auf breiter Ebene geschaffen und das Interesse aller Beteiligten an Kooperationsverläufen, die der Stabilisierung und gesundheitlichen Rehabilitation von Gewaltbetroffenen dienen, auf einen guten Weg gebracht werden. Herr Z. hat im Zuge seiner strafgerichtlichen Verurteilung die Weisung erhalten, ein Anti- Gewalt-Training beim Verein Neustart Salzburg zu absolvieren; dem Gericht ist darüber zu berichten. Für Frau B. ist diese Weisung von großer Bedeutung, da Herr Z. trotz der Trennung von ihr Vater der gemeinsamen Kinder bleibt und mit diesen weiterhin Umgang haben wird. Sie hatte bereits in der letzten Phase ihrer Beziehung mehrfach versucht, Herrn Z. davon zu überzeugen, dass er Anti-Gewalt-Beratung in Anspruch nimmt (was auf einer freiwilligen Basis bei der Institution Männerwelten Salzburg möglich gewesen wäre). Herr Z., der dies immer verweigerte, hat nun im Zuge einer Teilnahme am Anti-Gewalt-Training bei der weisungsgebundenen Einrichtung von Neustart die Möglichkeit und auch die Verpflichtung, sich mit Maßnahmen zur Beendigung seiner Gewaltbereitschaft zu befassen. Kooperationsgespräche des Gewaltschutzzentrum u.a. mit dem Bereich der Täterarbeit waren in den letzten Jahren von den gemeinsamen Bemühungen getragen, auch über nachvollziehbare und realisierbare Maßnahmen in den Bereichen der Anti-Gewalt-Beratung (Männerwelten), des weisungsgebundenen Antigewalttrainings (Neustart) und der ebenfalls weisungsgebundenen Täterarbeit der Forensischen Ambulanz, das gemeinsame Ziel des Schutzes vor Gewalt und der längerfristigen Sicherheit weiter zu verfolgen. 52

58 Verbesserter Opferschutz Die hier angeführten Beispiele für unerlässliche Kooperationen können nur einen minimalen Ausschnitt der so wichtigen Vernetzungen mit dem gemeinsamen Ziel - Schutz vor Gewalt und Bedrohung, Schaffung von Sicherheit repräsentieren. Wie jedes Jahr hat das Gewaltschutzzentrum auch im vergangenen Jahr 2011 zahlreiche Kooperationen/Koordinationen mit den maßgeblichen Stellen, aber auch interne und externe Fortbildungen durchgeführt und durch diese Verknüpfungen wichtige Abstimmungen zur Verbesserung von Schutz und Sicherheit für Gewaltopfer erreicht. Die Ergebnisse dieser entscheidenden Knotenpunkte in der Netzwerkarbeit konnten wiederum in den jeweiligen Bereichen weitergetragen und in der KlientInnenarbeit mit immer größerem Erfolg umgesetzt werden. Allein im vergangenen Jahr 2011 (s. Gesamtliste der Kooperationen und Fortbildungen in diesem Arbeitsbericht) fanden 94 interne sowie externe Fortbildungen, Kooperationen und Vernetzungstreffen statt, die neue Erfahrungen und Verbesserungen für die Situation von Gewaltopfern bedeuten. Im Sinne einer fortlaufenden Professionalisierung der Beratungs- und Unterstützungsarbeit aller ist - neben der direkten Beratungsarbeit, in welche diese wichtigen Erfahrungen einfließen - der gelungenen Vernetzungsarbeit und dem Erfahrungsaustausch auch in Zukunft großes Gewicht beizumessen. Dr in Elisabeth Simm 53

59 10. Erkennen Benennen Handeln Präventionsprojekt des Gewaltschutzzentrums Salzburg und der Salzburger Landeskliniken To achieve lasting change, it is important to enact legislation and develop policies that protect women; address discrimination against women and promote gender equality; and help to move the culture away from violence An appropriate response from the health sector can contribute in important ways in preventing the recurrence of violence and mitigating its consequences. Sensitization and education of health and other service providers is therefore another important strategy. To address fully the consequences of violence and the needs of victims/survivors requires a multi-sectoral response (Quelle: Weltgesundheitsorganisation, Violence against women, intimate partner and sexual violence against women,fact Sheet No. 239, 2011 ) Es passiert niemand sieht hin! Gewalt macht krank! Die WHO (World Health Organisation) hat dies in einem Bericht deutlich gemacht, in welchem sie die massiven gesundheitsschädigenden Folgen und Auswirkungen von Gewalt aufzeigt und eine höhere Priorisierung der Präventionsarbeit sowie der aktiven Unterstützung von Betroffenen fordert. Erste Anlaufstelle für Betroffene von häuslicher Gewalt, meist Frauen, sind häufig Krankenhäuser, sowie niedergelassene Ärztinnen und Ärzte. Die erlebte Gewalt bleibt dort jedoch vielfach unausgesprochen und Erfahrungen von familiärer Gewalt bleiben im Dunkeln. Aus diesem Grund initiierte das Gewaltschutzzentrum Salzburg und die Salzburger Landeskliniken ein innovatives, umfassendes und an Praxiserfahrungen orientiertes Fortbildungscurriculum, welches im Frühjahr 2012 erstmals im Landeskrankenhaus durchgeführt wird. Unter dem Titel Handeln gegen familiäre Gewalt erstellten Renee Mader, Geschäftsführerin des Gewaltschutzzentrum Salzburg, und Gabriele Mayrhofer, Psychologin in den Salzburger Landeskliniken, mit Unterstützung von Heike Rainer, Mitarbeiterin im Gewaltschutzzentrum, ein mehrstufiges Fortbildungskonzept für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Gesundheitswesen. Schlüsselrolle des Gesundheitswesens in der Prävention von Gewalt Internationale Studien zeigen, dass jede Frau einmal in ihrem Leben körperliche oder sexuelle Gewalt durch ihren Partner erlebt. Viele dieser Betroffenen, rund 75%, suchen medizinische Hilfseinrichtungen auf, doch nur wenige sprechen von sich aus über ihre Erfahrungen. Vieles wird verschwiegen aus Angst, aus Scham- und Schuldgefühlen, aus Sorge um die Kinder, auf Grund ökonomischer Abhängigkeit und damit verbundenen existentiellen Ängsten. Die Dynamik und Auswirkungen von häuslicher Gewalt bedingen, dass Betroffene sich alleine, hilflos und ohnmächtig 54

60 fühlen und vielfach in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt sind. Eine Schweizer Studie mit rund 1800 Frauen zeigt, dass 90% dieser Frauen, die in medizinischer Behandlung waren, sich wünschten direkt auf die erlebte Gewalt angesprochen zu werden. Die Arbeit im Gewaltschutzzentrum hat uns gezeigt wie wichtig Unterstützung von außen für die Betroffenen und das Durchbrechen der Gewaltdynamik ist. Genau hier setzt das Fortbildungskonzept an. Die Sensibilisierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Krankenhäusern und die Vermittlung von praktischen Handlungsanleitungen sollen Hemmschwellen abbauen und professionelle Hilfestellungen gewährleisten. Unter den Grundsätzen, ERKENNEN BENENNEN HANDELN, zielt die Fortbildung darauf ab: Bewusstsein zu schaffen - um Gewalt zu ERKENNEN! Sprache zu finden- um Gewalt zu BENENNEN! Konkrete Interventionsmöglichkeiten zu erarbeiten - um aktiv zu HANDELN! ERKENNEN BENENNEN - HANDELN Die Fortbildung umfasst sechs verschiedene Module, welche an 4 Nachmittagen mit einer interdisziplinären Gruppe von Teilnehmerinnen und Teilnehmern erarbeitet werden. Im Auftrag des Vorstandes der SALK werden die Fortbildungen, beginnend mit Februar 2012, zweimal jährlich stattfinden, bis ca. 80% des Personals geschult wurden. Zusätzlich wird eine eigene Informationsseite im Intranet der SALK konzipiert, welche zentrale Informationen zu allen Modulen, rechtliche Fakten, Kontaktadressen von Hilfseinrichtungen und eine Download Option für Formulare und Informationsbroschüren beinhaltet. Die Module umfassen folgende Themen: Modul 1 Hintergründe familiärer Gewalt Um Gewalt ERKENNEN zu können, müssen wir wissen was sie umfasst, wie sie auftritt, welche Formen sie annehmen kann, was die Auswirkungen sind. All dies wird in diesem Modul gemeinsam mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern erarbeitet und diskutiert. Besonderes Augenmerk wird auf die Besonderheiten der Gewaltdynamik, der Täterstrategien und dem Erleben der Betroffenen gelegt, um Bewusstsein zu schaffen. Zusätzlich umfasst dieses Modul die Vorstellung von zentralen Hilfseinrichtungen, um unmittelbare Handlungsfähigkeit und Zusammenarbeit zu ermöglichen. Modul 2 Gesundheitliche Folgen von familiärer Gewalt Zusammenhänge zwischen Gewalt und gesundheitlichen Problemen werden in der Anamnese, Diagnostik und Behandlung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Gesundheitswesens vielfach nicht erkannt. Dieses Modul konzentriert sich spezifisch auf die gesundheitlichen Auswirkungen, beginnend bei sichtbaren Verletzungen, über psychosomatische und chronische Erkrankungen bis hin zu Traumatisierungen und massiven psychischen Folgen. Als zweiten Schritt, wird anhand von Praxisbeispielen, gemeinsam erarbeitet wie diese Auswirkungen und Symptome, welche oft subtil oder versteckt sind, ERKANNT werden können. 55

61 Modul 3 Gesprächsführung Aufbauend auf diesen Grundlagen des ERKENNENS, zielt das Modul 3 darauf ab einen Schritt weiter zu gehen und die Gewalt zu BENENNEN. Im Rahmen von Gruppenarbeiten werden Beispielsätze für die konkreten Gespräche mit Patientinnen geübt und Bewusstsein für Rahmenbedingungen, die Vertraulichkeit und Sicherheit gewährlisten, geschaffen. Instruktionen und Handlungsanleitungen sollen instinktives Handeln der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ersetzen. Eine methodische Herangehensweise soll professionelles HANDELN ermöglichen. Modul 4 Spurensicherung und gerichtsverwertbare Dokumentation Gewalt auch schriftlich zu BENENNEN, umfassend zu dokumentieren steht hier im Vordergrund. Gemeinsam mit den Salzburger Landeskliniken wird zudem an einer Evaluation der Dokumentationsbögen gearbeitet, um diese auf Erfahrungen häuslicher Gewalt abzustimmen und zu adaptieren. Modul 5 Täterbezogene Intervention, Kooperation mit der Polizei, Rechtliche Grundlagen Um professionelles HANDELN zu ermöglichen, werden in diesem Modul rechtliche Grundlagen, u.a. betreffend des Gewaltschutzgesetzes, der Anzeige- und Meldepflicht und der Auskunftssperre, besprochen. Die Arbeit der Polizei als wichtiger Vernetzungspartner wird vorgestellt und die Bedeutung von aktiver Zusammenarbeit verdeutlicht. Modul 6 Reflexionsseminar Dieses Modul findet etwa 2 Monate nach Absolvierung der ersten 5 Module statt, welche zuvor an drei Nachmittagen mit jeweils einer Woche Abstand, erfolgten. Es bietet ein offenes Forum für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ihre Erfahrungen in der Umsetzung in die Praxis gemeinsam zu reflektieren, Unsicherheiten und Fragen zu besprechen und Handlungskompetenzen zu erweitern. Die konkrete Arbeit mit Fallbeispielen soll das erarbeitete Know-how vertiefen und das HANDELN gegen familiäre Gewalt erleichtern. Sprechen Sie mit uns! - Beratung des Gewaltschutzzentrums im Landeskrankenhaus Zusätzlich zu der Fortbildung bietet das Gewaltschutzzentrum ab Frühjahr 2012 Beratung direkt im Landeskrankenhaus an. Eine Mitarbeiterin des Gewaltschutzzentrums wird an einem Nachmittag der Woche direkt vor Ort sein um eine möglichst niederschwellige Anlaufstelle für Betroffene zu bieten und mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zusammenzuarbeiten. Beratungen sind vertraulich kostenlos und auf Wunsch anonym und zielen darauf ab gemeinsam individuelle Möglichkeiten und Wege aus der Gewalt zu erarbeiten. Die Installierung von Opferschutzgruppen, welche basierend auf der existierenden Gesetzesgrundlage gerade in der Konzeptionsphase ist, wird hierbei eine zentrale Rolle in der Netzwerkund Kooperationsarbeit spielen. Im Rahmen einer weitgefassten Kampagne werden in Zusammenarbeit mit der SALK mehrsprachige Informationsfolder und Notfallkarten erarbeitet, welche in allen Stationen des Landeskrankenhauses 56

62 aufliegen sollen. Sie bieten allgemeine Informationen, sollen aber vor allem Bewusstsein schaffen, dass häusliche Gewalt im Krankenhaus ein Thema ist und angesprochen werden kann. Die Notfallkarten enthalten praktische Schutzmaßnahmen und Adressen wesentlicher Hilfseinrichtungen. Plakate sollen die Sensibilisierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützen und zugleich Patientinnen zeigen, dass Häusliche Gewalt im Krankenhaus thematisiert wird. Es gibt immer Wege aus der Gewalt! Ausblick Neben einer Auftaktveranstaltung im März 2012 sind zudem Impulstage zu unterschiedlichen Themen geplant. Gewalt an älteren Menschen, Häusliche Gewalt im Kontext von Migration sowie Interkulturelle Kompetenz, Gewalt an Kindern oder sexualisierte Gewalt sind exemplarische Themen, die im Rahmen eines Tagesprogrammes mit KooperationspartnerInnen bearbeitet werden. Zielsetzung dieser Kampagne und der Schwerpunktsetzung der SALK zum Thema Häusliche Gewalt ist die Sensibilisierung des Gesundheitspersonals in ihrer Wahrnehmung der Thematik, die Vermittlung von spezifischem Wissen und die Erarbeitung eines systemischen Anleitungskonzeptes, welches Interventionsmöglichkeiten eröffnen und erleichtern soll. Fortbildungsprogramme dieser Art haben bereits mit großer Resonanz in anderen Bundesländern stattgefunden. Jedoch findet in Salzburg erstmalig eine Fortbildung in einem so umfassenden Rahmen statt. Auf diesem Weg möchten wir uns für die gute Zusammenarbeit mit den Salzburger Landeskliniken bedanken und freuen uns auf die Weiterführung dieser und eine erfolgreiche Umsetzung im neuen Jahr Es ist an der Zeit, dass wir die Schlüsselrolle, die dem Gesundheitswesen in der Prävention von häuslicher Gewalt inne liegt, ERKENNEN und BENENNEN und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Wissen und Instrumente zur Verfügung stellen professionell zu HANDELN. Die Salzburger Landeskliniken und das Gewaltschutzzentrum Salzburg setzen hier ein eindeutiges Signal! Mag. a (FH) Heike Rainer MA 57

63 11. Migrantinnen als Opfer häuslicher Gewalt Migrantinnen 1 als Opfer häuslicher Gewalt Melisa ist 24 Jahre alt und Staatsbürgerin von Bosnien und Herzegowina. Sie ist seit vier Jahren mit Emir verheiratet, und zog nach der Hochzeit zu ihm nach Österreich. Emir ist bereits in Österreich geboren und hat hier einen gesicherten Aufenthalt. Die beiden haben zwei Kinder im Alter von 6 Monaten und drei Jahren. Schon kurz nachdem Melisa zu Emir nach Österreich gezogen war, fing er an gewalttätig zu werden. Er beschimpft und erniedrigt sie seither regelmäßig und ist körperlich gewalttätig. Vertrauenspersonen oder Angehörige hat Melisa in Österreich nicht. Ihre ganze Familie lebt im Heimatland, und Kontakt zu anderen als seinen Familienmitgliedern verbietet ihr Emir. Ihre Deutschkenntnisse reichen nicht aus, um mit ÖsterreicherInnen Kontakte knüpfen zu können. Ihren Wunsch einen Deutschkurs zu besuchen, hat Emir nie unterstützt. Als der Ehemann Melisa während eines Heimataufenthaltes mehrfach ohrfeigt, wendet sie sich erstmals an die dortige Polizei. Die Beamten erklären aber, dass sie die Streitigkeiten mit ihrem Mann unter sich klären sollten. Daraufhin droht Emir ihr, sie alleine zurückzulassen und mit den Kindern alleine nach Österreich heimzukehren. Dann werde er dafür sorgen, dass sie bei einer Scheidung ihren Aufenthaltstitel verliert und in das Heimatland zurückkehren muss. Die Kinder werde sie nie wieder sehen, da er sie nach österreichischem Recht behalten werde. Sie hat kein eigenes Einkommen. Ihrem Ehemann ist es wichtig, dass Melisa sich ausschließlich um die Kinder kümmert. Die Familienbeihilfe und das Kinderbetreuungsgeld jedoch bezieht Emir. Melisa ist verängstigt und fühlt sich Emir hilflos ausgeliefert. Sie glaubt nicht, dass es für sie Möglichkeiten gibt, der Gewaltspirale zu entkommen. Diese beispielhafte Geschichte, die jede Mitarbeiterin des Gewaltschutzzentrum Salzburg in ähnlicher Form aus ihrer beruflichen Alltag kennt, zeigt, dass es Gemeinsamkeiten der Situation von Österreicherinnen und Migrantinnen gibt, die von häuslicher Gewalt betroffen sind. Sie sind den gleichen Formen körperlicher, sexualisierter, psychischer, ökonomischer und sozialer Gewalt ausgesetzt. Es ist aber auch erkennbar, dass Migrantinnen mit anderen Schwierigkeiten konfrontiert sind, die sie daran hindern, eine Gewaltbeziehung zu beenden. Wenn eine Migrantin nach Österreich zieht, kommt sie oftmals in einen ihr fremden Sprach und Kulturraum. Häufig ist sie dann mit Diskriminierungen und Vorurteilen aufgrund ihrer Herkunft konfrontiert. Dies führt dann bereits außerhalb des Beziehungskontextes zur Verängstigung und Unsicherheit der Frau. 1 Anmerkung: da Frauen statistisch weitaus häufiger von häuslicher Gewalt betroffen sind, wurde in diesem Artikel durchgehend die weibliche Form verwendet. 58

64 Darüber hinaus lässt die Migrantin oft ihr ganzes bisheriges soziales Umfeld in ihrem Heimatland zurück, wenn sie nach Österreich kommt. Die einzige Bezugsperson ist dann in der Regel der Ehepartner. Wenn dieser gewalttätig ist, trägt er durch soziale Isolation der Frau auch dafür Sorge, dass sich an dieser Abhängigkeit nichts ändert. Denn dadurch fehlen der Frau Personen, denen sie sich anvertrauen kann und die sie unterstützen, und erwiesenermaßen ist es ohne Unterstützung von Außen sehr schwer, die Dynamik einer Gewaltbeziehung zu durchbrechen. Ein großes Hindernis stellen für Migrantinnen auch oft mangelnde oder gar nicht vorhandene Deutschkenntnisse dar. Sie wirken sich in vielerlei Hinsicht aus. Der Aufbau eines neuen sozialen Netzes wird dadurch erschwert. Migrantinnen können ihrem Ausbildungsstand entsprechende Erwerbstätigkeiten nicht ausführen oder sich weiterbilden und verbleiben damit in größerer wirtschaftlicher Abhängigkeit. Die Sprachbarriere führt aber auch dazu, dass Migrantinnen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, oft keine Information über ihre Rechte und Schutzmöglichkeiten im Rahmen der Gewaltschutzgesetzgebung erhalten. Auch der Zugang zu Hilfseinrichtungen wie dem Gewaltschutzzentrum wird oft erst dann ermöglicht, wenn die Polizei einschreiten musste und die Betroffene informiert, bzw. diese proaktiv vom Gewaltschutzzentrum kontaktiert wird, wenn auch eine Wegweisung bzw. ein Betretungsverbot angeordnet wurde. Erfahrungsgemäß leben die Migrantinnen genauso wie Österreicherinnen längere Zeit in der Gewaltbeziehung, bis sie sich überwinden können, sich bei einem Übergriff an die Polizei zu wenden. Auch das liegt zum Teil an den mangelnden Sprachkenntnissen. Sie befürchten, wenn der Gefährder schon länger in Österreich lebt oder Österreicher ist, dass die Polizeibeamten seiner Schilderung des Vorfalles mehr Glauben schenken werden als ihrer. Wie auch im Beispiel von Melisa wird der Besuch von Deutschkursen daher nicht unterstützt, um die Handlungsfähigkeit der Frau möglichst einzuschränken. Neben der sprachlichen Barriere können aber auch begründete oder unbegründete Ängste im Falle eines polizeilichen Einschreitens, den Aufenthaltstitel zu verlieren, eine Rolle spielen. Oftmals werden die Ängste um einen unsicheren Aufenthaltsstatus vom Gefährder bewusst missbraucht oder verstärkt, um die Frau in ihrem Abhängigkeitsverhältnis zu ihm zu halten. Auch frühere Erfahrungen mit staatlichen Organen können Migrantinnen davon abhalten, sich in Österreich an diese zu wenden. Manche von ihnen oft Kriegs oder politische Flüchtlinge haben körperliche oder sexualisierte Gewalt durch Polizeibeamte in ihrem Herkunftsland erlebt, die auch strafrechtlich ungeahndet blieben. Dass sie aufgrund solch traumatischer Erlebnisse auch die österreichische Exekutive mit großem Argwohn betrachten, ist da kaum verwunderlich. Viele Migrantinnen kommen aus Ländern, in denen häusliche Gewalt nach wie vor als gewöhnliche Familienangelegenheit angesehen wird, in die Polizei und Justiz nicht eingreifen. Genauso fatal ist es aber auch, in Österreich familiäre Gewalt bei Migranten als kultur oder traditionsbedingt anzusehen. Durch die Kulturalisierung von Gewalt schafft man zum einen Verständnis für die Täter, das sich sogar im Gerichtsverfahren strafmildernd auswirken kann. Zum anderen aber bewegt sich dadurch der Fokus weg 59

65 von den tatsächlichen Hindernissen, die oftmals in den gesellschaftlichen Strukturen liegen, und es vielen von Gewalt betroffenen Frauen, aber insbesondere den Migrantinnen unter ihnen erschweren, ein gewaltfreies Leben zu beginnen. Eines der größten Hindernisse dabei ist ihre mangelnde Teilhabe an ökonomischen Ressourcen. Durch den erschwerten Zugang zum Arbeitsmarkt vor allem für Drittstaatsangehörige, aber auch durch Hürden bei der Anerkennung ausländischer Bildungsnachweise können sie oft keiner Erwerbstätigkeit nachgehen oder verrichten Arbeiten im Niedriglohnbereich. Auch dadurch stehen sie in großer ökonomischer Abhängigkeit vom Ehepartner. Dieser Umstand beeinträchtigt die Handlungsfähigkeit der Migrantin noch mehr, wenn sie Kinder hat. Dazu sind auch die finanziellen Unsicherheiten im Falle einer Trennung zu groß. Wird der Gefährder Unterhalt zahlen? Wird es staatliche Unterstützung geben, bis der Unterhalt tatsächlich gewährt wird? Oder wird die Betreuung des Kindes gewährleistet sein, wenn die Frau arbeiten muss? Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass Migrantinnen im Vergleich zu Österreicherinnen, noch höhere Hürden überwinden müssen, wenn sie ein gewaltfreies Leben führen möchten. Damit auch bei ihnen die Schutzmaßnahmen des Gewaltschutzgesetzes greifen können, müssen dringend die gewaltfördernden Strukturen geändert werden. Insbesondere sind das die Defizite in der sozialen und der fremden bzw. aufenthaltsrechtlichen Gesetzgebung. Ohne wesentliche Verbesserung in diesen Bereichen verbleiben Migrantinnen trotz Gesetzen zum Schutz vor Gewalt in Abhängigkeit vom Gefährder und damit in der Gewaltbeziehung. Für einen Ausstieg daraus ist es daher unumgänglich ihnen durch entsprechende gesetzliche Rahmenbedingungen ein unabhängiges und existenziell abgesichertes Leben zu ermöglichen. Beitrag von Mag.ª Hale Dönmez 60

66 12. Regionalstelle Pongau REGIONALLSTELLE für die Bezirke Pongau, Pinzgau, Lungau Dipl. iur. Merisa Bikic Im Februar 2009 eröffnete das Gewaltschutzzentrum Salzburg eine Regionalstelle in Bischofshofen für die Bezirke Pongau, Pinzgau und Lungau. Durch die lokale Anwesenheit des Gewaltschutzzentrums wird einerseits für die Betroffenen der Zugang zur Beratung erleichtert, und anderseits kann durch Kooperationsarbeit mit den Behörden (Polizei, Gericht, Jugendwohlfahrt) der Austausch intensiviert werden, um so eine nachhaltige Verankerung der Gewaltschutzgesetze und der Gewaltprävention zu erreichen. Eine gute Zusammenarbeit und Vernetzung sämtlicher Institutionen entlastet das Opfer nach dem Prinzip, dass nicht das Opfer, sondern die Informationen kreisen sollen. Wir bieten den Opfern familiärer Gewalt sowie den Opfern von Stalking vor Ort die Beratung und Unterstützung an. Selbstverständlich sind wir auch zuständig für die Prozessbegleitung dieser Opfer. Jede fünfte in einer Beziehung lebende Frau wird Opfer familiärer Gewalt. Frauen werden beschimpft, geschlagen, vergewaltigt, abgewertet, kontrolliert... in den Städten ebenso wie auf dem Land. Obwohl ein überwiegend großer Teil der Österreicher in ländlichen Gebieten lebt, wird die häusliche Gewalt in den Städten viel häufiger angezeigt. Auf dem Land spielt die Familie eine wesentlich größere Rolle als im urbanen Raum. Der Begriff Familie beschränkt sich nicht nur auf die Kernfamilie, sondern umfasst auch verwandtschaftliche Beziehungen. Hier wird Gewalt in der Familie noch überwiegend als Familienangelegenheit betrachtet, in die man sich als Außenstehender nicht einmischt. Gewalt als Erziehungsmittel in Beziehungen wird nach wie vor toleriert 61

67 bzw. sogar als normal empfunden. Es handelt sich um ein sehr heikles Thema, daher gibt es eine starke Abwehrhaltung. Die Thematik wird oft verharmlost, denn wer will schon das traditionelle Familienbild hinterfragen. Dazu kommt noch, dass viele Frauen in ländlichen Gebieten Angst vor sozialer Ächtung haben. Soziale Kontakte ergeben sich durch alltägliche Abläufe ohne großen Aufwand. Diese soziale Ordnung bietet eine gewisse Geborgenheit, sie erlaubt aber keine Abweichungen. Frauen, die aus einer Gewaltbeziehung ausbrechen möchten, sind damit konfrontiert, dass sie Konventionen verletzen und damit auch ihren Status im Dorf gefährden. Das erklärt, warum Frauen große Scheu davor haben, ihre familiäre Situation öffentlich werden zu lassen und Gewalttätigkeiten zur Anzeige zu bringen. Es scheint ihnen oft weniger belastend zu sein, mit ihrer schwierigen und oft gefährlichen Situation zurechtzukommen, als sich den vielfältigen neuen Problemen auszusetzen. Neben der Einzelfallberatung, sind die Teilnahmen an Vernetzungstreffen sowie die regionale Kooperationsarbeit ein sehr wichtiger Teil unserer Arbeit. Wir versuchen damit, das Angebot des Gewaltschutzzentrums präsenter zu machen und anderen Institutionen Einblick in unsere Arbeit zu ermöglichen. Durch die Kooperationsarbeit entwickelte sich eine sehr gute Zusammenarbeit mit diversen Beratungseinrichtungen. Es werden vermehrt von Beratungseinrichtungen die Opfer häuslicher Gewalt an uns weitervermittelt. Deshalb ist unsere Anwesenheit Vor Ort sehr wichtig. Für Klientinnen aus Pongau, Pinzgau und Lungau ist es eine große Herausforderung die Beratung in Salzburg in Anspruch zu nehmen, zum Teil auch unmöglich. Mit der Regionalstelle Bischofshofen wird für die Opfer aus diesen Regionen erstmals Beratung und Unterstützung nah und ergreifbar. Die Anzahl der Wegweisungen / Betretungsverbote ist im Jahr 2011 gestiegen, und die Anzahl der Beratung suchenden Opfer ohne polizeiliche Meldung hat sich ebenfalls erhöht. 62

68 Die Beraterinnen des Gewaltschutzzentrums boten in 2011 vor Ort jeden Dienstag und Donnerstag von Uhr bis sowie jeden Montag nach vorheriger Terminvereinbarung Beratung an. Außerhalb der genannten Öffnungszeiten können nach vorheriger Terminvereinbarung jederzeit Beratungstermine in Anspruch genommen werden. In Ausnahmesituationen bieten die Beraterinnen auch Beratungen und Unterstützung in den Wohnorten der Klientinnen an. Ein Beispiel dafür ist, wenn die Anfahrtszeit mit dem öffentlichen Verkehrsmittel unzumutbar lange dauert. Dies betrifft meistens Klientinnen aus dem Lungau, von wo die Anfahrtszeit bis zu drei Stunden dauert. Das Büro wird gemeinsam mit dem Verein Kokon Beratung & Bildung für Frauen genutzt. Das Büro befindet sich in der Nähe des Bahnhofs Bischofshofen und ist daher für Klientinnen, die auf die öffentlichen Verkehrsmittel angewiesen sind, sehr leicht zu erreichen. PONGAU WW/BV Stalking Sonstige

69 PINZGAU WW/BV Stalking Sonstige LUNGAU WW/BV Stalking Sonstige

70 KOOPERATION / KOORDINATION ( Bezirke Pongau / Pinzgau / Lungau ) Arbeitskreis Pongau mit Bezirkshauptmann Mag. Wimmer und Bezirkskommandant Obstlt. Nothdurfter und Leiterin der Jugendwohlfahrt DSA in Seiwald mit dem Gewaltschutzzentrum Salzburg Kooperationsgespräch zur Vorstellung des Gewaltschutzzentrums Salzburg, Hintergründe häuslicher Gewalt, Beharrliche Verfolgung, WW/BV, Teilnehmerkreis: Kommandanten der Lungauer Polizeiinspektionen und Bezirkspolizeikommandant; Bundespolizeikommando Tamsweg Kooperationsgespräch mit Frau M. Weilharter - Forum Familie zur Sensibilisierung der Lungauer Bevölkerung und AnsprechpartnerInnen für die Kooperation; Tamsweg Kooperationsgespräch mit Frau LR in Erika Scharer, Landtagsabgeordneter Ingrid Riezler und Kokon Mitarbeiterinnen Mag. a J. Schmitzberger und Evelyn Maurer; Regionalstelle Bischofshofen Kooperationsgespräch zu Vereinbarungen und Zusammenarbeit mit den MitarbeiterInnen des Jugendamtes Tamsweg; Bezirkshauptmannschaft Tamsweg Kooperationsgespräch zur Familie gewaltfrei, AK Pinzpower, Austausch über häusliche Gewalt/Stalking, Vereinbarungen; Teilnehmer: Arbeitskreis mit BH, Sicherheitsreferenten ua.; BH Zell am See Kooperationsgespräch mit zwei MitarbeiterInnen der Gruppe Fremdenwesen der BH Zell am See, Vorstellung des Gewaltschutzzentrums Salzburg, Austausch, Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG); BH Zell am See Vernetzungstreffen - Gewaltschutz, Teilnehmer: Bezirkspolizeikommandant Major F. Gautsch, Präventionsbeamte, DSA in S. Lüftenegger Briggs, Leiterin der Jugendwohlfahrt, Ableitungsleiterin Polizei und Verkehr Dr. in Mag. a Michaela Rohrmoser (Vertreterin des Sicherheitsreferates der BH), Richterin des BG ua. Einrichtungen; Bezirkspolizeikommando Tamsweg Netzwerktreffen Gewaltschutz, Teilnehmerkreis: BH, BPK, PräventionsbeamtInnen, Sicherheitsreferentin, Leiterin JA; BH St. Johann Schulungen, Fortbildungen, Informationsveranstaltungen Durchführung GSZ / Referentinnen des Gewaltschutzzentrums Workshop zum Thema Was ist familiäre Gewalt? Formen, Ursachen und Auswirkungen, Teilnehmer: Schülerinnen des Polytechnischen Lehrganges St. Johann; Regionalstelle Bischofshofen Sozialer Jour Fixe zur Vorstellung des Gewaltschutzzentrums Salzburg und Hintergründe häuslicher Gewalt mit Lungauer Sozialeinrichtungen und der Jugendwohlfahrt; Hilfswerk, Familien- und Sozialzentrum in Tamsweg Schulungen, Fortbildungen, Informationsveranstaltungen / GSZ als Teilnehmer Informationsveranstaltung zu Aufenthalt in Österreich, Aufenthaltsrecht, TeilnehmerInnen des Sozialnetzwerkes Pinzgau; Wirtschaftskammer Zell a. See 65

71 13. Regionalstelle Flachgau Vorbereitungen zur Eröffnung einer zweiten Regionalstelle des Gewaltschutzzentrums Salzburg für den Bezirk Flachgau Seit Jänner 2012 gibt es eine neue Regionalstelle des Gewaltschutzzentrums Salzburg für den Bezirk Flachgau in Neumarkt am Wallersee. Die Regionalstelle wird vorerst jeden Dienstag als niederschwellige Anlaufstelle für Betroffene von familiärer Gewalt/Gewalt im sozialen Nahraum und für Betroffene von Stalking von bis Uhr geöffnet sein. Auch außerhalb dieser Öffnungszeit bieten wir nach vorheriger Vereinbarung Beratungstermine an. Durch die neue Regionalstelle wird es möglich sein, die Kooperationsarbeit vor Ort im Flachgau zu intensivieren. Das Büro befindet sich im Gebäude des BürgerInnenservice Neumarkt und wird gemeinsam genutzt, was zu positiven Synergieeffekten führt. Der Eröffnung der Regionalstelle Flachgau sind im Jahr 2011 eine ausführliche Konzepterarbeitung sowie mehrere Kooperationssitzungen mit der Stabsstelle für Chancengleichheit, Anti-Diskriminierung und Frauenförderung des Landes Salzburg und mit dem BürgerInnenservice Neumarkt vorausgegangen. Gerade im Bereich Gewalt durch die eigene Familie/im sozialen Nahraum ist immer noch ein massives Stadt-Land-Gefälle bei angezeigten Straftaten bzw. bei der Zahl der Betroffenen, die nach Unterstützung suchen, erkennbar. Familie als Form des Zusammenlebens hat am Land einen sehr 66

72 hohen Stellenwert und die Betroffenen nehmen oft sehr viel in Kauf, um nach außen hin das Bild eines harmonischen Familienlebens aufrechtzuerhalten. Durch enge Bindungen an die Verwandtschaft, Nachbarschaft und an die dörfliche Struktur ist die Angst vor sozialer Ächtung bei Bekanntwerden familiärer Gewalt wesentlich höher als im urbanen Raum. Hinzu kommt, dass verschiedene Institutionen häusliche Gewalt nach wie vor als Beziehungskonflikte bagatellisieren. Die Regionalisierung der Gewaltschutzarbeit ist daher sehr bedeutend, um dem entgegenzuwirken. Durch die örtliche Präsenz des Gewaltschutzzentrums und die zentrale Lage und Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln wird für die Betroffenen der Zugang zur Beratung erleichert. Neben niederschwelliger Erreichbarkeit bieten wir den Betroffenen rasches, zielorientiertes Handeln - nämlich unverzügliche Intervention zu Schutz und Sicherheit. Nach polizeilicher Meldung nehmen wir proaktiv Kontakt zu den Betroffenen auf und bieten ihnen Sicherheitsberatung an bzw. erstellen einen Sicherheitsplan. Parallel dazu läuft das Gefährdungsmanagement, d.h. es wird laufend eine Gefährlichkeitsanalyse erstellt. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Krisenintervention, um die Opfer zu stabilisieren. Die Betroffenen erhalten juristische Beratung und aktive Unterstützung zur Umsetzung der gesetzlichen Schutzmöglichkeiten (SPG, Strafrecht, Zivilrecht) sowie psychosoziale Beratung (Reflexion, Bewusstseinsbildung über die Gewaltdynamik, Empowerment). Zudem bieten wir den Betroffenen prozessbegleitende aktive Unterstützung in Gerichtsverfahren (Prozessbegleitung). Wir kooperieren und koordinieren uns mit allen maßgeblichen involvierten Behörden wie Polizei, Gerichte, Jugendwohlfahrt und anderen Einrichtungen. Ziel ist, dass für die Betroffenen wieder ein Zustand äußerer und innerer Sicherheit hergestellt wird. 67

73 Für 2012 ist regionale Kooperationsarbeit vor allem mit Polizei, Gerichten, Jugendwohlfahrt und anderen Sozialeinrichtungen geplant. Eine gute Vernetzung ist u.a. wichtig, um Personen rasch und kompetent an die jeweils richtige Institution weitervermitteln zu können bzw. dass andere Institutionen Opfer häuslicher Gewalt an uns als zuständige und gesetzlich anerkannte Opferschutzeinrichtung weitervermitteln. Mag. a Olivia Weldy Kontakt: Mag. a Olivia Weldy Gewaltschutzzentrum Salzburg Paris-Lodron-Straße 3a, Tel.: 0662/ Regionalstelle Neumarkt: 5202 Neumarkt, Hauptstraße 13 office.salzburg@gewaltschutzzentrum.at 68

74 Statistik der Region Flachgau Anzahl der aufgenommenen Personen Anzahl der Frauen 153 Anzahl der Männer 22 Gesamt: 175 Anzahl der minderjährigen Kinder (unter 18 Jahre) wurde gemacht: Gesamt: 291 Gewalt Täter Männlich 160 Täter Weiblich 20 Gesamt: 180 Die häufigsten Beziehungsverhältnisse des Täters zum Opfer Ehemann misshandelt Ehefrau 52,88 % 55 Ex LG misshandelt Ex LGin 12,50 % 13 Ex LG stalkt Ex LGin 9,62 % 10 LG misshandelt LGin 15,38 % 16 Stalking im sozialen Nahraum 9,62 % 10 Gesamt 100 % 104 Schusswaffenbesitz 7 69

75 Polizeiliche Maßnahmen Anzeige wurde gemacht: Gesamt: 57 Anzeige wurde gemacht: Anzeige aus dem Vorjahr 1,47 % 1 Beharrliche Verfolgung ( Stalking) 23,53 % 16 Freiheitsentziehung 1,47 % 1 Gefährliche Drohung 26,47 % 18 Körperverletzung 35,30 % 24 Nötigung 5,88 % 4 Schwere Körperverletzung 1,47 % 1 Schwere Nötigung 2,94 % 2 Widerstand gegen die Staatsgewalt 1,47 % 1 Gesamt: 100 % 68 Beharrliche Verfolgung (Stalking) 17 Wegweisung / Betretungsverbot 70 Einstweilige Verfügung EV Antrag mit Wegweisung / Betretungsverbot EV Antrag durch Jugendwohlfahrt beantragt EV Antrag durch KlientIn eingebracht EV Antrag mit GSZ Salzburg eingebracht 9,52 % 2 14,29 % 3 76,19 % 16 Gesamt: 100 % 21 70

76 EV Antrag ohne Wegweisung / Betretungsverbot EV Antrag durch Jugendwohlfahrt beantragt EV Antrag durch KlientIn eingebracht EV Antrag durch RechtsanwältIn eingebracht EV Antrag mit Gewaltschutzzentrum Salzburg eingebracht 11,11 % 2 11,11 % 2 11,11 % 2 44,44 % 8 EV Verlängerung beantragt 5,56 % 1 Stalking EV durch KlientIn eingebracht Stalking EV mit Gewaltschutzzentrum Salzburg eingebracht 5,56 % 1 11,11 % 2 Gesamt: 100 % 18 Strafrechtliche Maßnahmen Ergebnis des Strafverfahrens Freispruch 5,77 % 3 Noch laufend 63,47 % 33 Unbekannt 13,46 % 7 Verurteilung 5,77 % 3 Verurteilung mit Kontaktverbot und Schmerzengeldzuspruch 1,92 % 1 Verurteilung mit Kontaktverbot 1,92 % 1 Verurteilung mit Schmerzengeldzuspruch 7,69 % 4 Gesamt: 100 % 52 71

77 Strafverfahren eingeleitet (ja): 59 Strafverfahren eingeleitet (Vorjahr): 13 Strafverfahren wegen Schwere Nötigung 2,25 % 2 Schwerer Raub 1,12 % 1 Freiheitsentzug 3,37 % 3 Beharrliche Verfolgung 26,97 % 24 Fortgesetzte Gewaltausübung 1,12 % 1 Schwere Körperverletzung 4,49 % 4 Verleumdung 1,12 % 1 Körperverletzung 26,97 % 24 Gefährliche Drohung 26,97 % 24 Nötigung 5,62 % 5 Gesamt: 100 % 89 72

78 14. Informations- und Sensibilisierungsarbeit Kooperation / Fortbildung 2011 KOOPERATION / KOORDINATION Juristisches Fachforum der Gewaltschutzzentren Österreichs, Salzburg Kooperationsgespräch zur Zusammenarbeit in der Grundausbildung zwischen internen Trainern und dem Gewaltschutzzentrum Salzburg, mit CI A. Wilhelmstätter und CI J. Grahammer, Polizeischule Glasenbach und Mag. a B. Thaler-Haag, Frauenhaus Salzburg, Salzburg Arbeitskreis Gewaltprävention Pongau mit Bezirkshauptmann Mag. Wimmer, Bezirkspolizeikommandant Obstlt. Nothdurfter, Leiterin der Jugendwohlfahrt DSA in Seiwald und Gewaltschutzzentrum Salzburg, St. Johann i. P Runder Tisch der Salzburger Prozessbegleitungs-Einrichtungen, Salzburg Arbeitskreis Gewaltprävention Tennengau von Bezirkshauptmann Mag. Fürst, Hallein Führung durch das neue Bezirksgericht Salzburg mit anschließendem Kooperationsgespräch mit dem Vorsteher und den RichterInnen des Bezirksgerichtes Salzburg zu Prozessbegleitung im Zivilverfahren Expertinnenhearing zu Gewalt in den Regionen im Landtag Salzburg Kooperationsgespräch mit der leitenden Staatsanwältin Dr. in Christina Chalupsky, Vorstellung des Gewaltschutzzentrums Salzburg, Salzburg Kooperationsgespräch zu Regionalisierung mit Frau Mag. a Rotschopf, Leiterin der Stabsstelle für Chancengleichheit, Anti-Diskriminierung und Frauenförderung des Landes Salzburg, Salzburg Kooperationsgespräch zu Präsentation der Ziele und Arbeit des Gewaltschutzzentrums Salzburg im halbjährlich erscheinenden Folder des Bewohnerservices mit Ch. Reisinger vom Bewohnerservice Maxglan & Taxham, Salzburg Kooperationsgespräch mit der Frauenbeauftragten von Nicaragua und Caritas Salzburg, Salzburg 73

79 Kooperationsgespräch mit der Frauenbeauftragten der Stadt Salzburg, Mag. a D. Stranzinger, Salzburg Vernetzungstreffen der Gewaltschutzzentren Österreichs zu Gewaltopferbetreuung im Gesundheitsbereich, Linz Runder Tisch der Salzburger Prozessbegleitungs-Einrichtungen, Salzburg Psychosoziales Fachforum der Gewaltschutzzentren/ Interventionsstellen Österreichs, Graz Kooperationsgespräch zur Vorstellung des Gewaltschutzzentrums Salzburg, Hintergründe häuslicher Gewalt, Beharrliche Verfolgung, WW/BV, Teilnehmerkreis: Kommandanten der Lungauer Polizeiinspektionen und Bezirkspolizeikommandant, Bundespolizeikommando Tamsweg Kooperationsgespräch mit Frau M. Weilharter, Forum Familie, zur Sensibilisierung der Lungauer Bevölkerung und AnsprechpartnerInnen für die Kooperation, Tamsweg Kooperationsgespräch mit Frau Dr. in Bettina Maxones-Kurkowski, Vizepräsidentin des Landesgerichtes Salzburg, Zusammenarbeit der StrafrichterInnen mit dem Gewaltschutzzentrum Salzburg, Landesgericht Salzburg Kooperationsgespräch mit den Präventionsbeamten Markus Ebner und Joachim Stotter, Stadtpolizeikommando Salzburg, Zusammenarbeit der Polizei und dem Gewaltschutzzentrum Salzburg, GSZ Salzburg Kooperationsgespräch mit Frau LR in Erika Scharer, Landtagsabgeordneter Ingrid Riezler und Kokon Mitarbeiterinnen Mag. a J. Schmitzberger und Evelyn Maurer, Regionalstelle Bischofshofen Kooperationsgespräch mit Hermann Angermayr, Leitung der Fort- und Weiterbildungsakademie der Salzburger Landeskliniken, Salzburg Kooperationsgespräch und Vorstellung des Gewaltschutzzentrums Salzburg im Rahmen des SozialberaterInnenteams, Teilnehmerkreis: SozialberaterInnen aus den unterschiedlichen Einrichtungen wie LKH, Neustart, Caritas, uam., Gewaltschutzzentrum Salzburg Kooperationsgespräch zu Vereinbarungen und Zusammenarbeit mit den MitarbeiterInnen des Jugendamtes Tamsweg, Bezirkshauptmannschaft Tamsweg Kooperationssitzung zur Regionalisierung des Bezirkes Flachgau mit Frau Mag. a Rotschopf, Leiterin der Stabsstelle für Chancengleichheit, Anti- Diskriminierung und Frauenförderung des Landes Salzburg und Vertreterinnen der BürgerInnenservicestelle Flachgau, Salzburg Vernetzungstreffen zur Erarbeitung von Dachverbandsstatuten für die 74

80 Gewaltschutzzentren Österreichs, Gewaltschutzzentrum Linz Kooperationsgespräch mit der Integrationsbeauftragten der Stadt Salzburg, Vorstellung der teilnehmenden Einrichtungen und ihrer Tätigkeiten, Erörterung der Kooperationsmöglichkeiten, Mag. a D. Döhring, Dr. in R. Hojas und Mag. a H. Dönmez, Gewaltschutzzentrum Salzburg Arbeitskreis Tennengau mit Bezirkshauptmann Mag. Fürst zu Gewaltprävention in Tennengau, Hallein Kooperationsgespräch mit LR in Dr. in Tina Widmann zur Vorstellung des Gewaltschutzzentrum Salzburg und Hintergründe häuslicher Gewalt und Stalking, Landesregierung Salzburg Kooperationsgespräch Familie gewaltfrei, AK Pinzpower, Austausch über häusliche Gewalt/Stalking, Vereinbarungen; Arbeitskreis mit BH, Sicherheitsreferenten ua., BH Zell am See Einladung zur Bezirkshauptleutekonferenz, Vorstellung des Gewaltschutzzentrums Salzburg, Teilnehmer: Salzburger Bezirkshauptleute, Bezirkshauptmannschaft Hallein Kooperationsgespräch mit Frau Direktorin M. Hader, Pflegeleiterin der Salzburger Landeskliniken (SALK) Kooperationssitzung mit LHF Gabi Burgstaller - Vorstellung des Fortbildungsprojekts Handeln gegen familiäre Gewalt für die SALK, Salzburg Kooperationssitzung Vorstellung der Gewaltschutzzentren und Interventionsstellen, Teilnehmerinnen: Bundesministerin Mag. a Johanna Mikl- Leitner und Geschäftsführerinnen der Gewaltschutzzentren Österreich, Wien Kooperationstreffen der GF der Gewaltschutzzentren und Interventionsstellen, Interventionsstelle Wien Koordinationstreffen: Prozessbegleitung - Datenbank, Teilnehmerkreis: juristische und psychosoziale Prozessbegleiterinnen, BMJ Wien Kooperationsgespräch mit der Männer-Beratungseinrichtung Männerwelten, zum Austausch über die Aufgabenfelder der Institutionen, sowie über die genaue Nutzung und Gestaltung der Anti-Gewalt-Beratung bei MW, Teilnehmer: Gewaltschutzzentrum Salzburg Dr. in R. Hojas, Dr. in E. Simm, Männerwelten Salzburg - Harald Burgauner (Leitung Männerwelten), Martin Auer, Daniel Schernthaner Kooperationsgespräch mit dem Interkulturellen Büro Hallein, Vorstellung der teilnehmenden Einrichtungen und ihrer Tätigkeiten, Erörterung der Kooperationsmöglichkeiten, Teilnehmerinnen: Mag. a G. Ulucinar Yentürk, Mag. a M. Schöpp, Dr. in R. Hojas, Mag. a H. Dönmez, Interkulturelles Büro in Hallein 75

81 Kooperationsgespräch mit Herrn Mario Thurner, Leiter des Managementzentrums für Opferhilfe, Gewaltschutzzentrum Salzburg Vorstellung der Gewaltschutzzentren und Interventionsstelle im Bundesministerin für Justiz, Bundesministerin Mag. a Dr. in Beatrix Karl, Teilnehmerinnen: Mitarbeiterinnen der Gewaltschutzzentren, Interventionsstelle Wien und LEFÖ, Bundesministerium für Justiz, Wien Kooperationssitzung zu Gewaltprävention im Gesundheitsbereich, mit Mag. a Rotschopf, Stabsstelle für Chancengleichheit, Anti-Diskriminierung und Frauenförderung des Landes Salzburg und Mag. a Halhuber-Ahlmann, Isis, Frauengesundheitszentrum Salzburg, Gewaltschutzzentrum Salzburg Kooperationssitzung mit Vertreterinnen der BürgerInnenservicestelle Neumarkt zu Gewaltberatung Regionalisierung Flachgau, Neumarkt am Wallersee Vernetzungstreffen mit Behörden und Einrichtungen, die mit häuslicher Gewalt befasst sind, Masterplan Prävention gegen häusliche Gewalt, VertreterInnen von Behörden und Einrichtungen, die mit häuslicher Gewalt befasst sind, Schloss Mirabell Parlamentarischer Festakt zum Thema 15 Jahre Gewaltschutzgesetz und Gewaltschutzarbeit in Österreich, Einladung durch die Präsidentin des Nationalrates Mag. a Barbara Prammer und die Frauensprecherinnen der Parlamentsfraktionen, Parlament Wien Runder Tisch der Salzburger Prozessbegleitungs-Einrichtungen, Salzburg Juristisches Fachforum der Gewaltschutzzentren Österreichs, Juristinnen der Gewaltschutzzentren Österreichs, Austausch, Reformvorschläge, Projekt Gewalt über neue Medien mit TU Wien, Gewaltschutzzentrum Salzburg Arbeitskreis Gewalt in den Regionen der Stabsstelle Chancengleichheit, Anti-Diskriminierung und Frauenförderung des Landes Salzburg Kooperationsgespräch mit zwei MitarbeiterInnen der Gruppe Fremdenwesen der BH Zell am See, Vorstellung des Gewaltschutzzentrums Salzburg, Austausch, Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG), BH Zell am See Psychosoziales Fachforum der österreichischen Gewaltschutzzentren und Interventionsstellen zum Thema: Erstkontakt, Krisenintervention, (drohende) Kindesentziehung, TeilnehmerInnen: Mitarbeiterinnen der österreichischen Gewaltschutzzentren und Interventionsstellen mit Ausbildung aus dem psychosozialen Bereich, Gewaltschutzzentrum Linz Kooperationsgespräch mit LR in Mag. a Cornelia Schmidjell, Vorstellung des Gewaltschutzzentrum Salzburg und des Fortbildungscurriculum für die Salzburger Landeskliniken (SALK), Salzburg Vernetzungstreffen - Gewaltschutz, Teilnehmer: Bezirkspolizeikommandant Major F. Gautsch, Präventionsbeamte, DSA in S. Lüftenegger Briggs, Leiterin 76

82 der Jugendwohlfahrt, Ableitungsleiterin Polizei und Verkehr Dr. in Mag. a Michaela Rohrmoser (Vertreterin des Sicherheitsreferates der BH), Richterin des BG und andere Einrichtungen, Bezirkspolizeikommando Tamsweg Runder Tisch Prozessbegleitung mit VertreterInnen der Justiz, Strafverfolgungsbehörden, Prozessbegleitungseinrichtungen, jur. Prozessbegleitern, Landesgericht Salzburg Kooperationssitzung mit (Frauen) Beratungsstellen Flachgau und der Stabsstelle für Chancengleichheit, Anti-Diskriminierung und Frauenförderung des Landes Salzburg Gewaltprävention Pongau mit Bezirkshauptmann Mag. Wimmer, Bezirkspolizeikommandant Obstlt. Nothdurfter, Leiterin der Jugendwohlfahrt DSA in Seiwald, PräventionsbeamtInnen und zuständige Sicherheitsreferentin und Gewaltschutzzentrum Salzburg, St. Johann i. P Kooperationsgespräch mit der Leiterin des Bundessozialamtes Salzburg, DSA in Annette Sombekke, Gewaltschutzzentrum Salzburg Kooperationsgespräch zu Effiziente Vernetzung der Beratungsangebote für den Bezirk Lungau, Mag. a Rotschopf, Stabsstelle für Chancengleichheit, Anti-Diskriminierung und Frauenförderung des Landes Salzburg, Vertreterinnen von Frauentreffpunkt, Frauennotruf, Frauennetzwerk Lungau, Frau und Arbeit Kooperationsgespräch mit CI in Daniela Hauser, BKA, zu Victims at Highest Risk der Mitarbeiterinnen des Gewaltschutzzentrums Tirol und Salzburg, Gewaltschutzzentrum Innsbruck Arbeitstreffen / Kleingruppe zum Thema Qualitätsrichtlinien Spezialisierung auf Gewaltschutz und Gewaltschutz durch Kooperation, Teilnehmerinnen: Mitarbeiterinnen der Gewaltschutzzentren Österreichs, Gewaltschutzzentrum Linz Arbeitstreffen / Kleingruppe zu Qualitätsrichtlinien im Backofficebereich, Teilnehmerinnen: Mitarbeiterinnen der Gewaltschutzzentren Österreichs, Gewaltschutzzentrum Linz Geschäftsführerinnen-Konferenz der Gewaltschutzzentren/Interventionsstellen Österreichs zum Thema Qualitätsmanagement, Gewaltschutzzentrum Salzburg Arbeitstreffen / Kleingruppe zu Qualitätsrichtlinien Proaktiver Ansatz, Teilnehmerinnen: Mitarbeiterinnen der Gewaltschutzzentren Österreichs, Gewaltschutzzentrum Salzburg Kooperationsgespräch mit Frau Direktorin M. Hader, Pflegeleiterin der Salzburger Landeskliniken (SALK) Kooperationsgespräch mit Vertreterinnen des Sozialdienstes der SALK 77

83 SCHULUNGEN, FORTBILDUNGEN, INFORMATIONSVERANSTALTUNGEN DURCHFÜHRUNG GSZ / REFERENTINNEN DES GEWALTSCHUTZZENTRUMS Polizeigrundausbildungslehrgang Gewalt in der Privatsphäre für Schüler- Innen in der Polizeigrundausbildung zu den Themen Formen, Ursachen, Auswirkungen bei Gewalt in der Privatsphäre; Opfer- und Täterpsychologie; Stockholmsyndrom; rechtliche Grundlagen bzw. Gewaltschutzgesetz; Gefährlichkeitseinschätzung; Rollenspiel; Vorstellung des Gewaltschutzzentrums Salzburg; Vorstellung des Frauenhauses Salzburg, Polizeiausbildungszentrum Glasenbach Workshop zum Thema Familiäre Gewalt, in der (HBLA) Höheren Bundeslehranstalt für wirtschaftliche Berufe und Mode, Annahof, 4. Klasse, Altersgruppe 17 bis 18 Jahre, Salzburg Workshop zum Thema Familiäre Gewalt, in der Höheren Bundeslehranstalt für wirtschaftliche Berufe und Mode, Annahof, 4. Parallelklasse, Altersgruppe 17 bis 18 Jahre, Salzburg Qualitätsrichtlinien Gewaltschutzzentren Österreich, Salzburg Workshop zum Thema Familiäre Gewalt, Formen, Täterstrategien und Auswirkungen auf das Opfer + Arbeit des Gewaltschutzzentrums, Schule für Sozialbetreuungsberufe (Schwerpunkt Familienarbeit) in der Diplom- Abschlussklasse im Rahmen der Lernfeldwoche zum Thema Gewalt, Ausbildungszentrum der Caritas (Salzburg) Polizeigrundausbildungslehrgang Gewalt in der Privatsphäre für SchülerInnen in der Polizeigrundausbildung zu den Themen Formen, Ursachen, Auswirkungen bei Gewalt in der Privatsphäre; Opfer- und Täterpsychologie; Stockholmsyndrom; rechtliche Grundlagen bzw. Gewaltschutzgesetz; Gefährlichkeitseinschätzung; Rollenspiel; Vorstellung des Gewaltschutzzentrums Salzburg; Vorstellung des Frauenhauses Salzburg, Polizeiausbildungszentrum Großgmain Gastvortrag in der Fachhochschule für Soziale Arbeit zum Thema Handeln gegen Gewalt in der Familie, Puch/Urstein Workshop zum Thema Was ist familiäre Gewalt? Formen, Ursachen und Auswirkungen, Teilnehmer: Schülerinnen des Polytechnischen Lehrganges St. Johann, Regionalstelle Bischofshofen Polizeigrundausbildungslehrgang Gewalt in der Privatsphäre für SchülerInnen in der Polizeigrundausbildung zu den Themen Formen, Ursachen, Auswirkungen bei Gewalt in der Privatsphäre; Opfer- und Täterpsychologie; Stockholmsyndrom; rechtliche Grundlagen bzw. Gewaltschutzgesetz; Gefährlichkeitseinschätzung; Rollenspiel; Vorstellung des Gewaltschutzzentrums Salzburg; Vorstellung des Frauenhauses Salzburg, Polizeiausbildungszentrum Glasenbach 78

84 Sozialer Jour Fixe zur Vorstellung des Gewaltschutzzentrums Salzburg und Hintergründe häuslicher Gewalt mit Lungauer Sozialeinrichtungen und der Jugendwohlfahrt, Hilfswerk, Familien- und Sozialzentrum in Tamsweg Vorstellung des Gewaltschutzzentrums Salzburg und Gespräch zum Thema Die Hintergründe häuslicher Gewalt, Teilnehmer: SprengelsozialarbeiterInnen des Jugendamtes, Jugendamt Salzburg-Umgebung Einladung zur Spitalskonferenz zur Vorstellung des Fortbildungscurriculums in den Salzburger Landeskliniken (SALK) Polizeigrundausbildungslehrgang Gewalt in der Privatsphäre, Formen, Ursachen, Auswirkungen bei Gewalt in der Privatsphäre; Opfer- und Täterpsychologie; Stockholmsyndrom; rechtliche Grundlagen bzw. Gewaltschutzgesetz; Rollenspiel; Gefährlichkeitseinschätzung; Vorstellung Gewaltschutzzentrum Salzburg und Vorstellung des Frauenhauses Salzburg, Teilnehmer: SchülerInnen der Polizeigrundausbildung, Polizeiausbildungszentrum Großgmain Qualität managen Qualitätszirkel für die Gewaltschutzzentren Österreichs, Graz Vorstellung des Gewaltschutzzentrums Salzburg, Teilnehmer: Bürgermeister und Vizebürgermeister im Tennengau sowie deren Amtsleiter, Gemeindeamt Oberalm Verein Viele Salzburg, Filmabend im Rahmen der 16 Tage gegen Gewalt, Vorführung des Films Öffne meine Augen mit anschließender Diskussionsrunde, Teilnehmer: M. Ebner und J. Stotter (Präventionsbeamte Stadtpolizeikommando), Mag. a H. Rainer und Mag. a H. Dönmez (Gewaltschutzzentrum Salzburg), Salzburg PS Einführung in die Menschenrechte und Menschenrechtspolitik. Österreich im internationalen Vergleich, Im Rahmen des Proseminars Einführung in die Menschenrechte und Menschenrechtspolitik. Österreich im internationalen Vergleich Vortrag und Diskussion zu den Gewaltschutzgesetzen, TeilnehmerInnen: StudentInnen, wissenschaftliche Mitarbeiterin, Universität Salzburg, Politikwissenschaften SCHULUNGEN, FORTBILDUNGEN, INFORMATIONSVER- ANSTALTUNGEN / GSZ ALS TEILNEHMER Stabsstelle für Chancengleichheit, Anti-Diskriminierung und Frauenförderung des Landes Salzburg, Netzwerktreffen - Frauenarmut zu Psychotherapiekosten, Salzburg ARGE Zwangsheirat, Sensibilisierung bezüglich Zwangsheirat, Angebot von Seminaren u.a. zur Erarbeitung eines Maßnahmenplans zur Krisen- und Präventionsarbeit, Teilnehmerkreis: Beratungsstelle Kompass, Frauenhaus Salzburg, Integrationsbüro der Stadt Salzburg, Kinder & Jugendanwaltschaft 79

85 Salzburg, make it Büro für Mädchenförderung des Landes Salzburg, Stabsstelle für Chancengleichheit, Anti-Diskriminierung und Frauenförderung des Landes Salzburg, Verein Selbstbewusst, Verein Viele, Schloss Mirabell Teilnahme am Workshop MC Sex aus m Internet, Make it Akzente Salzburg, Büro für Mädchenförderung zum Thema Pornofizierung der Gesellschaft und deren Auswirkungen, Salzburg ARGE Zwangsheirat, Sensibilisierung bezüglich Zwangsheirat, Angebot von Seminaren u.a. zur Erarbeitung eines Maßnahmenplans zur Krisen- und Präventionsarbeit, Teilnehmerkreis: Beratungsstelle Kompass, Frauenhaus Salzburg, Integrationsbüro der Stadt Salzburg, Kinder & Jugendanwaltschaft Salzburg, make it Büro für Mädchenförderung des Landes Salzburg, Stabsstelle für Chancengleichheit, Anti-Diskriminierung und Frauenförderung des Landes Salzburg, Verein Selbstbewusst, Verein Viele, Schloss Mirabell Interne Fortbildung der Gewaltschutzzentren Österreichs zu Qualitätsmanagement, Salzburg Teilnahme am Einführungsseminar des dreiteiligen Curriculums Psychosoziale Prozessbegleitung, Verein zur Förderung der Qualitätssicherung in Fraueneinrichtungen, Wien Umstrittene Integration, Darstellung und Diskussion gesellschaftspolitischer Gestaltungsmöglichkeiten einer multikulturellen und feministisch orientierten Integrationspolitik mit lokalen ExpertInnen aus politischen Institutionen und nicht staatlichen Organisationen, StudentInnen und Personen aus Lehre und Wissenschaft, FB Erziehungswissenschaften, Universität Salzburg Seminar zu den rechtlichen Schwerpunkten im Rahmen des Curriculums Psychosoziale Prozessbegleitung, 2. Teil der Fortbildung zur Prozessbegleitung Qualitätssicherung in Fraueneinrichtungen rechtliche Schwerpunkte der Prozessbegleitung, Teilnehmerkreis: Mitarbeiterinnen der österreichischen Fraueneinrichtungen, Europahaus Wien Qualität managen Qualitätszirkel für die Gewaltschutzzentren Österreich, Teilnehmerinnen: Geschäftsführerinnen der Gewaltschutzzentren Österreichs, Gewaltschutzzentrum Graz Vortrag zu der Situation von Migrantinnen die von familiärer Gewalt betroffen sind (psychosoziale und rechtliche Aspekte), Sind Migrantinnen in besonderer Weise von Gewalt betroffen, Teilnehmer: MitarbeiterInnen sozialer Einrichtungen wie Frauenhäuser, Volkshilfe, Gewaltschutzzentren, Kunstuniversität Linz Seminar SROI Social Return on Investment, ein Modell zur Darstellung und Bewertung der Leistungen der Gewaltschutzzentren Österreich, Geschäftsführerinnen der Gewaltschutzzentren Österreichs, Gewaltschutzzentrum Salzburg 80

86 Interne Fortbildung betreffend Gleichbehandlungsgesetz mit MMag. a I. Sellinger von der Stabsstelle für Chancengleichheit, Anti-Diskriminierung und Frauenförderung des Landes Salzburg, Gewaltschutzzentrum Salzburg Teilnahme am Seminar Fremdenrecht und Gewaltschutzgesetz, rechtliche Grundlagen bzgl. Gewaltschutzgesetz und fremdenrechtliche Bestimmungen; Teilnehmer: Mitarbeiterinnen der Gewaltschutzzentren, Jugendwohlfahrt, Frauenhaus, Asyl und MigrantInnenberatungsstellen, Linz, Volkshilfe Oberösterreich Informationsveranstaltung zu Aufenthalt in Österreich, Aufenthaltsrecht, TeilnehmerInnen des Sozial-Netzwerkes Pinzgau, Wirtschaftskammer Zell am See Seminar mit Dr. Jens Hoffmann, Risikoanalyse und Fallmanagement in Fällen von Expartner-Stalking und Häuslicher Gewalt, Bedrohungsanalyse und DyRiAS bei Bedrohungen durch Intimpartner victims at highest risk, schwere Gewalt und Tötungsdelikte unter Intimpartnern, Gefährlichkeitseinschätzung, DyRiAS Vorstellung, Hintergründe, Warnverhalten, Kinder als Opfer, Teilnehmerinnen aus den Gewaltschutzzentren Österreichs, Villach Seminar im Rahmen des Curriculum Psychosoziale Prozessbegleitung, 3. Teil der Fortbildung zur Prozessbegleitung Qualitätssicherung in Fraueneinrichtungen zu psychosozialen Schwerpunkten und Psychohygiene in Fraueneinrichtungen, Teilnehmerinnen: Mitarbeiterinnen von österreichischen Fraueneinrichtungen, Europahaus Wien Fachtagung Gewalt an Frauen und Kindern in neuen Kleidern, Chancen und Risiken neuer Medien, Referat zu 107a StGB, Cyberstalking, Workshop, Teilnehmerinnen: Mitarbeiterinnen von Gewaltschutzzentren, Frauenhäusern und Frauenberatungsstellen, Linz Qualität managen Qualitätszirkel für die Gewaltschutzzentren Österreich, Teilnehmerinnen: Geschäftsführerinnen und Mitarbeiterinnen der Gewaltschutzzentren Österreichs, Klagenfurt Grundausbildung zur Sicherheitsvertrauensperon, Sicherheit im Betrieb, Teilnehmerkreis: ArbeitnehmerInnen, BFI Salzburg Vortrag VHR Victims at Highest Risk in Österreich (Schutz für Opfer der höchsten Risikogruppe) und fachlicher Austausch, Teilnehmerkreis: BKA, Gewaltschutzzentrum Innsbruck, Gewaltschutzzentrum Salzburg, Gewaltschutzzentrum Innsbruck MEDIENARBEIT / ÖFFENTLICHKEITSARBEIT Salzburger Nachrichten (Zeitung), Gewalt in der Privatsphäre, Internationaler Frauentag, Interview 81

87 Bezirksblätter Salzburg, Zwangsverheiratung, Zahlen und Hintergründe Stabsstelle für Chancengleichheit, Anti-Diskriminierung und Frauenförderung des Landes, Thema: Gewalt in der Privatsphäre, Filmaufnahmen für Website des Landes Salzburg, Gewaltschutzzentrum Salzburg Pressekonferenz der LHF Mag. a Gabi Burgstaller mit Expertin des GSZ, Thema: Handeln gegen häusliche Gewalt, Vorstellung der neuen Website des Landes Salzburg gegen häusliche Gewalt, Pressesaal Salzburg Podiumsdiskussion, Kolpinghaus Hallein, Männer und Frauenbilder in der Gesellschaft von MigrantInnen, Inhalt: Männer- und Frauenbilder in der Gesellschaft von MigrantInnen - heute und damals, Das Thema Gewalt in Familien mit Migrationshintergrund, Kolpinghaus Hallein Interview Stadtblatt zum Thema Familiäre Gewalt in der Weihnachtszeit Podiumsdiskussion, Wie privat ist Gewalt?, Strukturelle Hintergründe für Gewalt an Frauen in Familie und PartnerInnenschaft, Uni:versum (Salzburg) Interview ORF (Salzburg heute) zum Thema Steigt die Gewalt zu den Weihnachtsfeiertagen Interview Welle 1 zum Thema Familiäre Gewalt in der Weihnachtszeit Gemeindeinformation Oberalm, Gewaltschutzzentrum Salzburg Vorstellung der Beratungstätigkeit des Gewaltschutzzentrums Salzburg 82

88 15. Reformvorschläge Gesetzliche Entwicklungen und Reformvorschläge von Dr. in Renate Hojas Die aktuellen Reformvorschläge sowie Stellungnahmen der Gewaltschutzzentren Österreichs 6 sind unter zu finden. Die Gewaltschutzzentren Österreich haben Stellungnahmen abgegeben zum Bundesgesetz, mit dem das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, das Fremdenpolizeigesetz 2005, das Asylgesetz 2005 und das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 geändert werden 7 Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Gerichtsorganisationsgesetz, die Jurisdiktionsnorm, das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz, das Gerichtsgebührengesetz und die Strafprozessordnung 1975 geändert werden 8 Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch geändert wird (Strafrechtsänderungsgesetz 2011) 9 In Österreich findet in den letzten Jahren eine schleichende Rücknahme von Opferrechten statt. So wurde z.b. die Möglichkeit, auf alle Informationsrechte verzichten zu können, eingeführt. 10 Klingt zunächst vernünftig, da Ladungskosten u. anderer Aufwand eingespart wird, führt aber dazu, dass weder das Opfer noch die anderen Beteiligten im Strafverfahren vorausblickend wissen können, welche künftigen Informations-, Unterstützungs-, Mitwirkungs- u. Entschädigungsrechte in Folge die Betroffenen nicht in Anspruch nehmen können. Niemand weiß im Vorhinein was er/sie mit dem Verzicht in Kauf nimmt. Fortschritte in der Verbesserung der Opferrechte und zur Verhütung und Beseitigung von Gewalt an Frauen kommen von der EU. 6 Die Gewaltschutzzentren Österreichs bestehen aus den Gewaltschutzzentren in den Bundesländern, der IfS-Gewaltschutzstelle Vorarlberg, der Wiener Interventionsstelle und LEFÖ 7 Hojas Renate, Gewaltschutzzentrum Salzburg 8 Hojas Renate, Gewaltschutzzentrum Salzburg 9 MMag.a Wehinger, Angelika, IfS-Gewaltschutzstelle Vorarlberg, Hojas Renate, Gewaltschutzzentrum Salzburg 10 Diese Regelung wurde mit dem 2. Stabilitätsgesetz 2012, BGBl I Nr. 35/2012, eingeführt und tritt mit in Kraft. 83

89 Für Opfer von Straftaten werden durch die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Mindeststandards für die Rechte und den Schutz von Opfern von Straftaten sowie für die Opferhilfe 11 die Mitgliedsstaaten angehalten, die Rechte von Opfern strafbarer Handlungen zu verbessern, wie etwa das Recht des Opfers auf Vermeidung des Zusammentreffens mit dem Täter. Die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 5. April 2011 zu den Prioritäten und Grundzügen einer neuen EU-Politik zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen (2010/2209(INI) 12 ist ein beeindruckendes Bekenntnis zu einer klaren Haltung gegen Gewalt an Frauen. Ein Ergebnis daraus ist das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt aus , das Österreich bereits unterfertigt hat. Das Übereinkommen sieht u.a. vor, dass gewährleistet werden soll, dass bei der Entscheidung über das Sorgerecht und Besuchsrecht für Kinder gewalttätige Vorfälle berücksichtigt werden, dass sexuelle Gewalt bereits dann vorliegt, wenn die Zustimmung zur sexuellen Handlung freiwillig als Ergebnis des freien Willens einer Person fehlt. Im österreichischen Strafgesetz muss für die Strafbarkeit noch immer Gewalt oder Drohung damit nachgewiesen sein. Weiters sollen Gewalt an der Partnerin/Ehefrau, am Partner/Ehemann oder an einem Kind Strafverschärfungsgründe werden. In Bezug auf Kinder wurde dem bereits mit dem 39a StGB (Anhebung Strafuntergrenzen) sowie 33 Abs. 2 StGB (Erschwerungsgrund) Rechnung getragen. Dem Übereinkommen nach sollen auch geschlechtsspezifische Asylgründe und viele andere Bestimmungen in zahlreichen Gesetzesmaterien Eingang finden. Den europäischen Zielsetzungen in der Rechtsentwicklung im Zusammenhang mit den Themen Gewalt gegen Frauen, häusliche Gewalt, Opferschutz und Opferhilfe soll künftig ein Arbeitskreis der Gewaltschutzzentren dienen

90 16. Medienspiegel Salzburger Nachrichten, Salzburger Nachrichten, Familiäre Gewalt kommt schleichend INTERVIEW Renée Mader ist im Gewaltschutzzentrum Salzburg tagtäglich mit Gewalt in Familien konfrontiert. Ein SN-Gespräch über Mütter, die wegschauen und trotz Schlägen bei Tätern bleiben. SN: Warum bleiben Mütter oftmals untätig, wenn es zu Gewalt gegen ihre Kinder kommt? Mader:Man darf nicht vergessen, dass diese Frauen oft selbst Opfer von Gewalt werden. Sie können sich dagegen nicht schützen, erst recht können sie ihre Kinder nicht davor schützen und verdrängen so oft die Misshandlungen. SN: Was sind die Auslöser für Gewalt in der Familie? Mader: Familiäre Gewalt kommt schleichend. Am Anfang stehen verbale Erniedrigungen und Abwertungen der Frau, erst später folgen schwere körperliche Gewalttaten. SN: Warum verlassen Frauen diese Täter nicht? Mader: Frauen sind so sozialisiert, dass sie Verständnis zeigen und Beziehungen aufrechterhalten wollen. Hinzu kommt, dass sie oftmals in die Gedankenwelt der Täter kippen. SN: Was meinen Sie damit? Mader: Der Täter hat für jeden Übergriff eine Entschuldigung. Wenn er nicht so eifersüchtig wäre, würde er nicht zuschlagen. Wäre er nicht betrunken, würde er nicht..frauen kippen in dieses Denken, suchen die Schuld bei sich und verlieren so ihre Wertvorstellungen. ANJA KRÖLL 85

91 Salzburger Nachrichten, Jahre Frauentag, Salzburg im März

92 Pongauer Nachrichten (Aus den Gemeinden), Polytechnikum besucht Frauenberatung In Altenmarkt hat sich bereits seit Jahren die Infoveranstaltung der Frauenberatungsstelle KoKon zu einem alljährlichen Fixpunkt für die Schülerinnen der Polytechnischen Schule (PTS) entwickelt. Nun besuchten das PTS St. Johann die Beratungsräume von KoKon und des Gewaltschutzzentrums Bischofshofen. Gemeinsam mit der Juristin Alexandra Urain stellte Evelyn Maurer von KoKon die beiden Institutionen und deren Angebot vor. Neben Infos über Beratungs-, Bildungs- und Begegnungsmöglichkeiten für Frauen in der Region, sollen die Schülerinnen auch ermutigt werden, sich stärker an gesellschaftlichen Themen zu beteiligen. Generelles Ziel ist, durch derartige Aufklärungungen Frauen den Zugang zum Zentrum zu erleichtern. Bild: Kokon Frauenrechte in Mittelamerika Delegation aus Nicaragua im Gewaltschutzzentrum Salzburg,

93 Salzburg24.at, Online Hilfe anfordern bei Gewalt in der Familie Die Landeshauptfrau Gabi Burgstaller stellte die neue Website für Gewaltschutz vor. - APA Bei einem Informationsgespräch am Dienstag im Chemieseehof wurde von Landeshauptfrau Gabi Burgstaller die neue Website für Gewaltschutz und Gewaltprävention vorgestellt. Unser gemeinsames Ziel ist ein gewaltfreies Salzburg, bekräftigt Landeshauptfrau Burgstaller am Dienstag während des Informationsgesprächs bei dem eine neue Website zu Gewaltschutz und Gewaltprävention vorgestellt wurde. Ich bin sehr stolz darauf, vor allem weil wir österreichweit die ersten sind, die eine solche Homepage gestalten, argumentiert Burgstaller. Österreichweit die erste Website für Gewaltschutz und Gewaltprävention 75 Prozent aller Tötungsdelikte passieren im sozialen Bereich, jede fünfte Familie ist von Gewalt betroffen. Das Land Salzburg hat es sich zur Aufgabe gemacht, diese Zahl in Zukunft zu senken in dem eine Plattform geschaffen wurde, auf der betroffene Frauen und Kinder ihr Schweigenbrechen können. Bei der Gestaltung der Euro- Website gewaltfrei.salzburg.at wurde auch mit verschiedenen Frauenhäusern zusammen gearbeitet. Sie ermöglicht gewaltbetroffenen Personen, möglichst rasch, anonym und in ihrer Muttersprache, Beratung anzufordern, erklärt Romana Rotschopf, Leiterin der Stabstelle für Chancengleichheit, Anti- Diskriminierung und Frauenförderung. Mehr Sensibilität statt wegschauen Gewalt in der Familie ist kein Kavaliersdelikt, deshalb darf man nicht wegschauen, sondern muss den Opfern Mut machen, Schutz zu suchen. Wer sich über diese Website meldet, wird innerhalb von 24 Stunden eine Antwort bekommen. Renée Mader, Geschäftsführerin des Gewaltschutzzentrums Salzburg, weiß, dass Gewalt in der Familie ein Thema ist, das auch heute noch auf viel Abwehr und Widerstand stößt, doch ist wichtig, nicht wegzuschauen, sondern mehr Sensibilität zu zeigen. 88

94 website Soziales am

95 die Standard.at, die Standard.at GEWALTSCHUTZZENTRUM Schnelle, anonyme Hilfe für Gewaltopfer 16. August :50 Auf der Homepage gewaltfrei.salzburg.at erhalten Frauen in verschiedenen Sprachen einen Überblick über Hilfsangebote. Die Landeshauptfrau Gabi Burgstaller arbeitet jedoch an einem Masterplan zur Gewaltprävention. Neue Hompage für Gewaltprävention soll schnell zu Hilfseinrichtungen führen - 89 Prozent der Opfer sind Frauen Salzburg Opfer von Gewalt meldeten sich alleine im ersten Halbjahr 2011 beim Gewaltschutzzentrum Salzburg. 89 Prozent der Opfer sind Frauen. Um Hilfe leisten zu können und den Betroffenen Mut zu machen, sich Hilfe zu holen, startet Salzburg, als erste Landeshauptstadt, eine Homepage, die einen Überblick über alle Gewaltberatungs- und Schutzeinrichtungen in Salzburg bieten soll. So sollen Opfer schnell die richtige Stelle in ihrer Nähe finden und kontaktieren können. Auch Notrufnummern, wie die des Frauennotrufs, sind auf der Startseite abrufbar. Gerade Opfer von Gewalt in der Familie sollten sich an Beratungs- und Schutzeinrichtungen wenden, appelliert Renée Mader, Geschäftsführerin des Gewaltschutzzentrums. In jeder fünften Beziehung werde Gewalt ausgeübt; die Betroffenen sind meist Frauen und Kinder. Da die Hemmschwelle, Hilfe zu suchen, für Opfer von familiärer Gewalt noch höher sei, sei ein schneller, einfacher Zugang zur Beratung eine wichtige Voraussetzung, erläutert Rotschopf. Betroffene können sich über die Website auch anonym an eine Beratungsstelle wenden. Weder persönliche Daten noch IP- Adresse werden gespeichert. 90

96 Barrierefreier Zugang Da viele Betroffene MigrantInnen sind, werden die Inhalte der Homepage außer auf Deutsch auch in Türkisch, Kroatisch, Serbisch, Englisch und Französisch angeboten. Für Gehörlose gibt es Links zu einschlägigen Informationen in Gebärdensprache. Die Homepage sei nur der erste Schritt, um die Vernetzung unter den Einrichtungen zu verbessern, sagt Landeshauptfrau Gabi Burgstaller (SPÖ). Es werde intensiv an einem Masterplan zur Gewaltprävention gearbeitet, der alle Einrichtungen integrieren soll. Seit 1998 wurden Opfer von Gewalt im Land Salzburg beraten und betreut. Insgesamt gibt das Land Salzburg mehr als zwei Millionen Euro jährlich für Gewaltprävention und Opferhilfe aus. (Stefanie Ruep, DER STANDARD Printausgabe ) Link gewaltfrei.salzburg.at 91

97 Homepage Land Salzburg, Hilfe in Gewaltfragen (mit Video)[ ] [Land Salzburg]Burgstaller: bietet Online-Überblick zu Gewaltberatungs- und Gewaltschutzeinrichtungen in Salzburg "Gewaltschutz und Gewaltprävention erfordern ein vielfältiges Maßnahmenbündel, beginnend mit der Primärprävention in Kindergarten und Schule über die vielfältigen Beratungs- und Betreuungsangebote sowie die Frauenhäuser, die betroffenen Frauen und Kindern Schutz und Hilfe für einen Neustart ohne Gewalt bieten, bis hin zur Täterarbeit und Rückfallprävention", erklärte Landeshauptfrau Mag. Gabi Burgstaller heute, Dienstag, 16. August, bei einem Informationsgespräch, bei dem eine neue Website zu Gewaltschutz und Gewaltprävention vorgestellt wurde. "Mit der neuen Website gewaltfrei.salzburg.at bietet das Land Salzburg einfach, klar und übersichtlich alle Infos über Salzburger Gewaltberatungs- und Gewaltschutzeinrichtungen, gegliedert nach Bezirken. Und das rund um die Uhr abrufbar. Die gesamte Website ist barrierefrei gestaltet. Alle Inhalte werden außer auf Deutsch auch in Türkisch, Bosnisch-kroatisch-serbisch, Englisch und Französisch angeboten. Für Gehörlose gibt es Links zu einschlägigen Informationen in Gebärdensprache. Um Betroffenen Mut zu machen, sich Hilfe zu holen, wurde mit dem Videostudio des Landespressebüros ein Kurzvideo gedreht, in dem Vertreterinnen von Polizei, Gewaltschutzzentrum und Frauenhaus zu Wort kommen. Durch fremdsprachige Untertitel ist dieses Video auch für Menschen mit Migrationshintergrund aufbereitet und kann darüber hinaus mit einer Gebärdensprache-Einblendung abgerufen werden", so Burgstaller weiter. Die "Philosophie" hinter dem neuen Internetangebot Burgstaller erläuterte auch die Grundsätze und Ziele, die mit dem neuen Internetangebot verfolgt werden. "Bereits mit dem Namen der Website gewaltfrei.salzburg.at ist eine klare Zielrichtung vorgegeben. Wir wollen allen Betroffenen Mut machen, sich Hilfe zu holen, das Schweigen zu brechen und einen Ausweg aus der Gewaltspirale zu finden", so Burgstaller. Diese Grundbotschaft wird in neun Slogans, die mit Bildmotiven verknüpft sind, zum Ausdruck gebracht: 1. Mut machen 2. Vertrauen schaffen 3. Verständnis finden 4. Hilfe suchen 5. Sicherheit bieten 6. Schweigen brechen 7. Zuflucht suchen 8. Auswege finden 9. Hilfe annehmen Eine ähnliche Funktion erfüllt auch das Video, in dem eine Polizistin, die Geschäftsführerin des Gewaltschutzzentrums und die Geschäftsführerin des Salzburger Frauenhauses die verschiedenen Beratungs- und Hilfsangebote erklären und Betroffene dazu aufrufen, sich Hilfe zu holen oder sich an eine Beratungsstelle zu wenden. "Neben den direkt von Gewalt betroffenen und bedrohten Personen will diese Webseite aber auch jene Menschen ansprechen, die von Gewalttaten in ihrem Freund/innen- oder Bekanntenkreis erfahren oder als Nachbar/innen mitbekommen, dass Gewalt in ihrem direkten Umfeld passiert", erklärte Burgstaller. Unter der Rubrik "Betroffenen helfen" wird diese Personengruppe direkt angesprochen. Unter "Tipps für Angehörige" gibt es Hinweise und Tipps für Menschen, die nicht wissen, wie sie mit der Gewaltproblematik in ihrem Umfeld umgehen sollen. 92

98 "Ich freue mich, dass wir das erste Bundesland sind, das eine solche Übersichtsseite erarbeitet hat. Denn bisher gab es viele verschiedene Webauftritte von Frauenhäusern, Hotlines und Gewaltschutzzentren, aber keinen kompakten Überblick, schon gar nicht auf Bezirksebene. Herzlichen Dank an alle, die daran mitgewirkt haben", so Landeshauptfrau Burgstaller abschließend. Website wichtiger Etappenschritt zur Gewaltprävention in Salzburg "Dass die Website gewaltfrei.salzburg.at heute online gehen kann, ist ein wichtiger Etappenschritt, ja Meilenstein zur Prävention gegen häusliche Gewalt", sagte die Frauenbeauftragte des Landes, Mag. Romana Rotschopf. "Der mittlerweile zweijährige Prozess, der ausgelöst wurde durch Finanzierungsherausforderungen in den Salzburger Frauenhäusern, führt nunmehr dazu, dass die Bedürfnisse der Betroffenen einerseits und die Leistungsangebote der Gewaltschutzeinrichtungen andererseits klarer herausgearbeitet worden sind. Und besonders deutlich wurde allen Fachkräften, die in der Gewaltprävention und im Gewaltschutz tätig sind, dass Vernetzung und Zusammenarbeit allen nützt - nicht nur den Betroffenen, sondern auch den engagierten Einrichtungen." Die Finanzierung dieser Website (Gesamtkosten inkl. Übersetzungen in vier Sprachen und Gebärdenspracheeinblendungen: Euro) hat die Stabsstelle für Chancengleichheit, Anti-Diskriminierung und Frauenförderung sichergestellt. Die Inhalte wurden gemeinsam mit den Beratungsstellen und Gewaltschutzeinrichtungen erarbeitet. "Diese Website ist also ein sehr gelungenes Beispiel für die Zusammenarbeit aller Fachkräfte, die in Zukunft noch verstärkt werden muss", so Rotschopf, die auch im Auftrag der Landesregierung den Planungsprozess zur Erstellung eines Masterplanes "Prävention gegen häusliche Gewalt" koordiniert. Dieser Masterplan ist als integrativer Gesamtplan zu verstehen, der auf Basis des Regierungsübereinkommens der Salzburger Landesregierung 2009 bis 2013 als fach- und ressortübergreifendes Planungsinstrument Strategien entwickelt und Handlungsvorschläge zur Gewaltprävention im Bundesland aufzeigt. "Die Leitthesen des Masterplanes werden eine klare Richtschnur für das Handeln in den einzelnen Fachbereichen vorgeben und den Rahmen für alle Projekte und Maßnahmen unter dem Generalthema Gewaltprävention abstecken. Der Masterplan zeigt eine gesellschaftspolitische Vision für ein gewaltfreies Salzburg auf mit dem Ziel, qualitative und quantitative Aussagen zur Präventionsplanung zu machen. Alle Ressorts und Führungskräfte sind dann in ihren Bereichen für die Realisierung und Umsetzung auf Regierungs- und Verwaltungsebene und in der Zusammenarbeit mit externen Leistungserbringer/innen verantwortlich", so Rotschopf abschließend. Aktueller Stand ist, dass die Position des Landes in Zusammenarbeit aller beteiligten Abteilungen formuliert wurde. Als nächste Schritte folgen die Expertengespräche mit Polizei, Gewaltschutz-, Frauen-, Sozial- und Gesundheitseinrichtungen und dann die Finalisierung des Masterplans und seine Übermittlung an das Ressort. Seit Betroffene im Land Salzburg betreut und beraten "Gewalt in der Familie bzw. Gewalt im sozialen Nahraum ist ein Thema, das auf viel Widerstand stößt. Wir wollen die Familie als Ort der Geborgenheit und der Sicherheit sehen, wir wollen uns nicht damit auseinandersetzen, dass diese auch ein gefährlicher Ort sein kann. Aber: Rund 75 Prozent der Morde und vorsätzlichen Tötungsdelikte geschehen im sozialen Nahraum. In jeder fünften Beziehung (also 20 Prozent) wird Gewalt ausgeübt", sagte DSA Renée Mader, Geschäftsführerin des Gewaltschutzzentrums Salzburg. Hauptbetroffene sind Frauen und Kinder. Deshalb sei es immer wieder wichtig zu betonen, dass Gewalt in der Familie kein Randphänomen ist, sondern, "dass es wenig Erscheinungsformen von Kriminalität gibt, die es an Umfang und Schwere mit der an Frauen verübten häuslichen Gewalt aufnehmen", zitierte Mader Dr. Albin Dearing vom Innenministerium. "Es ist immer wieder wichtig für Opfer zu betonen, dass familiäre Gewalt kein Schicksal ist, das man erdulden muss, dem man ausgeliefert ist; und für Täter klarzustellen, dass familiäre Gewalt kein Kavaliersdelikt ist, das nicht sanktioniert wird. Es ist immer wieder wichtig, hier klare Signale zu setzen", so Mader weiter. 93

99 Mit dem Masterplan setzt das Land Salzburg diese klaren Signale: Wir handeln gegen Gewalt. Wir handeln gegen familiäre Gewalt. Wir lassen nicht zu, dass tabuisiert und weggeschaut wird. Hier eingebunden ist das Gewaltschutzzentrum Salzburg als Opferschutzeinrichtung im Auftrag des Bundesministeriums für Inneres und des Bundeskanzleramts/Frauensektion. Seit dem Start 1998 sind vom Gewaltschutzzentrum Salzburg insgesamt rund Betroffene im gesamten Bundesland Salzburg beraten und betreut worden, das sind rund zwei Prozent der erwachsenen Bevölkerung. Durch juristische, psychosoziale und therapeutische Beratung samt Sicherheitsplanung und Gefährdungsmanagement werden konkrete Wege aus der Gewalt erarbeitet und gemeinsam mit den Betroffenen umgesetzt. "Da wir ein Umsetzungsinstrument des Bundesgesetzes zum Schutz vor Gewalt in der Familie sind, arbeiten wir in enger Kooperation mit Polizei, Gerichten, Jugendwohlfahrt, Gesundheitseinrichtungen (Ärzt/innen, Krankenhäusern) u.a. zusammen. Wir setzen uns mit den Betroffenen innerhalb von maximal 24 Stunden in Verbindung. Sowohl Betroffene als auch Angehörige können uns kontaktieren und auf Wunsch auch anonym bleiben", sagte Mader. Präsentiert wurde auch eine vergleichende Halbjahresstatistik des Gewaltschutzzentrums, aus der hervorgeht, dass bereits im ersten Halbjahr Opfer beraten und betreut wurden (um sieben mehr als im Vergleichszeitraum des Vorjahres). Auch die Zahl der polizeilichen Wegweisungen bzw. Betretungsverbote ist um zwölf auf insgesamt 232 gestiegen. "Die Statistik macht außerdem ein Stadt-Land-Gefälle sehr augenscheinlich. Für Opfer im städtischen Bereich ist es vielfach einfacher, Unterstützung anzunehmen und damit die Beziehungsdynamik zu verändern. Im ländlichen Bereich ist dies für Betroffene auch aufgrund der fehlenden Anonymität schwieriger, oftmals reagiert auch das soziale Umfeld mit Unverständnis und gibt den Opfern selbst die Schuld. Deshalb haben wir 2009 die Regionalstelle in Bischofshofen eröffnet und werden die Regionalisierung, also in den Gemeinden auch sichtbar zu sein, vorantreiben", sagte Mader. Über Vorträge, Schulungen und Workshops versucht das Gewaltschutzzentrum Zusammenhänge sichtbar zu machen, Bewusstsein zu schaffen, dass häusliche Gewalt kriminelles Unrecht ist, dass Opfer geschützt werden müssen und Täter für ihre Tat verurteilt werden. "Wesentlich ist, Betroffenen zu signalisieren: Es gibt immer Wege aus der Gewalt. Nur durch ein Zusammenspiel aller gesellschaftlichen Kräfte ist ein Zurückdrängen der Gewalt in Familien möglich. Und das ist das Hauptziel dieses Masterplans", so Mader. Abschließend erläuterte Dipl.-Betriebswirt Rico Witzger von der Agentur spiessberger-partner GmbH in Gmunden die Navigationsstruktur der Webseite sowie die fremdsprachigen Module auf Als besonderes Service gibt es auch ein Kontaktformular, durch das mit dem Gewaltschutzzentrum Kontakt aufgenommen wird. Die Gewaltberaterinnen setzen sich dann - je nach Wunsch der Hilfesuchenden - telefonisch oder per mit den Betroffenen in Verbindung. p

100 Standard,

101 Salzburger Nachrichten, Lungauer Nachrichten (Aus den Gemeinden),

102 Die Standard.at Gegen Gewalt an Frauen, diestandard.at Gegen Gewalt an Frauen 15 JAHRE GEWALTSCHUTZ Opfer beraten und unterstützt 19. September :12 Bekämpfung häuslicher Gewalt seit 1996 nicht mehr private Angelegenheit, sondern Aufgabe öffentlicher Sicherheit: "Gewaltschutzzentren leisten wichtige Arbeit" Wien - Vor 15 Jahren wurde das Gewaltschutzgesetz beschlossen. Anlass, die Maßnahmen, die seitdem gesetzt wurden, am Montag Revue passieren zu lassen. Nationalratspräsidentin Barbara Prammer hat deshalb Vertreterinnen von Gewaltschutzeinrichtungen ins Parlament eingeladen Betretungsverbote Mit dem Gewaltschutzgesetz 1996 war die Bekämpfung häuslicher Gewalt nicht mehr private Angelegenheit, sondern wurde Aufgabe der öffentlichen Sicherheit. Seit 1. Mai 1997 bis Ende 2010 wurden in Österreich polizeiliche Wegweisungen und Betretungsverbote verhängt, allein im Vorjahr waren es "Das zeigt einerseits die große Dimension von häuslicher Gewalt und andererseits das inzwischen schon routinierte Vorgehen der Exekutive auf", so Maria Schwarz- Schlöglmann, Geschäftsführerin des Gewaltschutzzentrums OÖ. "Die Betretungsverbote werden von der Polizei an die Gewaltschutzzentren übermittelt und ermöglichen deren aktive Kontaktaufnahme zu den gefährdeten Personen. Die Kooperation zwischen der Polizei und den Gewaltschutzzentren ist inzwischen nicht mehr wegzudenken und es gibt nach wie vor eine Reihe von Schulungen und Fortbildungen zum Thema." Mehr weibliche Tote im sozialen Nahbereich als im Krieg Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek meinte, dass seit 1996 viel passiert sei. Jetzt müsse weiter an Gewaltprävention und flächendeckender Beratung gearbeitet werden. "Es ist egal, wo eine Frau lebt, sie muss zu einer Stelle kommen können, wenn sie Hilfe braucht", bekräftigte die Ministerin. Weltweit kommen noch immer mehr Frauen zwischen 16 und 45 Jahren durch Gewalt im sozialen Nahbereich ums Leben als durch Terrorismus und Kriege. "In diesem Bereich, glauben Frauen und Kinder oftmals, dass sie sich in einem geborgenen Raum befinden", unterstrich Heinisch-Hosek. 97

103 Zahl der Gewaltopfer verdreifacht In Österreich nahm man vor 15 Jahren mit dem Gewaltschutzgesetz eine Vorreiterrolle ein. Zum ersten Mal mussten nicht Frauen die Flucht ergreifen, sondern konnten Täter weggewiesen werden. Seither sind viele Länder diesem Vorbild gefolgt. Trotz der erfolgreichen Maßnahmen hat sich jedoch die Zahl der dokumentierten betreuten Gewaltopfer allein in den letzten 10 Jahren verdreifacht. Das zeige aber auch, dass Frauen besser über ihre gesetzlichen Möglichkeiten Bescheid wissen und verstärkt handeln, wenn sie Gewaltopfer werden. "Diese Zahlen verdeutlichen, dass Opferschutz in Österreich kein leeres Wort ist und Hilfsangebote auch wahrgenommen werden", so Heinisch-Hosek. Für diese Frauen sei besonders wichtig, "die Chance, sich aus Gewalt-Beziehungen hinaus zu bewegen", zu bekommen. Ausbau ist Devise Um das gute Niveau des Gewaltschutzes in Österreich noch weiter auszubauen, werden mehrere Akzente gesetzt: Das Budget für Interventionsstellen wurde aufgestockt und es wird verstärkt in Prävention investiert. Beispielsweise wurde, um bessere Daten zu bekommen, eine Studie zu Hoch-Risiko-Opfern in Auftrag gegeben, in der Risikofaktoren von Gewaltopfern, wie etwa demographische oder soziologische Merkmale, herausgearbeitet werden sollen. Ausstellungen wie "Hinter der Fassade" sollen das Bewusstsein stärken und Vorlesungen, wie sie etwa an der Medizinischen Universität Wien stattfinden, sollen Ärzte und Ärztinnen dazu ausbilden, Gewaltopfer besser zu erkennen. Wie wichtig Prävention und eine bessere Datenlage sind, betonte auch SPÖ- Frauensprecherin Gisela Wurm. Besonders Anzeige- und Verurteilungsstatistiken wären hilfreich. "Der Opferschutz könnte verbessert werden, indem gewalttätig gewordene Männer verpflichtend ein Antigewalttraining absolvieren müssen", bekräftigte Wurm. Heinisch-Hosek, Wurm und Barbara Prammer bedankten sich bei allen, die im Gewaltschutz tätig sind, von Interventionsstellen bis hin zur Polizei. "Die Gewaltschutzzentren leisten wichtige Arbeit", so Prammer. Ohne sie wäre die Umsetzung des Gewaltschutzgesetzes nicht möglich. 90 Prozent der Betroffenen Frauen 1996 wurde im österreichischen Nationalrat das Bundesgesetz zum Schutz vor Gewalt in der Familie (GSchG) verabschiedet, das mit den polizeilichen Instrumenten der Wegweisung und des Betretungsverbotes sowie gerichtlichen einstweiligen Verfügungen häusliche Gewalt wirksam eindämmen hilft. Seit Inkrafttreten des Gesetzes im Mai 1997 wurden in den Gewaltschutzzentren und Interventionsstellen bereits Gewaltopfer beraten und unterstützt, über 90 Prozent davon sind Frauen wurde im Parlament nach enger Zusammenarbeit mit der Exekutive, der Justiz und den NGOs das Zweite Gewaltschutzgesetz beschlossen. Gewaltschutzzentren und Interventionsstellen 98

104 haben in den letzten 15 Jahren Qualitätsstandards entwickelt, die sie nicht nur als spezialisierte Einrichtungen für den Gewaltschutz ausweisen, sondern die auch in Europa Vorbildwirkung haben. Die finanzierenden Ministerien (Innen-, Frauen- und Justizressort) investieren hier nachhaltig in Gewaltprävention und Opferschutz und bauen damit weiteren beträchtlichen gesellschaftlichen Folgekosten von Gewalt vor. In Anbetracht dieser Entwicklung im Gewaltschutzbereich spricht Prammer von einer" Erfolgsgeschichte". Weiterentwicklung von Gesetzen Auch im Bereich der Justiz gab es immer mehr Anknüpfungspunkte und Fortschritte in der Zusammenarbeit. Vor allem wurden auch im Strafrecht und Strafprozessrecht erhebliche gesetzliche Neuerungen durchgeführt, zum einen durch Erweiterung von Straftatbeständen, z.b. wurde 2006 mit dem neuen Straftatbestand "Beharrliche Verfolgung" ein wirksames Anti-Stalking-Gesetz geschaffen wurde auch die psychosoziale und juristische Prozessbegleitung als Anspruch für Gewaltopfer in der StPO normiert - ein ganz zentrales Opferrecht, deren Finanzierung das Bundesministerium für Justiz übernahm haben alleine die Gewaltschutzzentren Österreichs in Verfahren für Personen psychosoziale und juristische Prozessbegleitung geleistet. Seit Juni 2009 ist das zweite Gewaltschutzgesetz in Kraft, mit dem der Opferschutz weiter ausgebaut wird. Zentrale Punkte dabei sind: Verlängerung von Fristen bei Betretungsverboten und gerichtlichen Verfügungen, ein neuer Straftatbestand "Fortgesetzte Gewaltausübung" und Ausdehnung der psychosozialen Prozessbegleitung auf das Zivilverfahren. Eine erst Ende Juli 2011 im Parlament beschlossene Bestimmung im Krankenund Kuranstaltengesetz (KAKuG) fand auf Anregung der Gewaltschutzzentren Eingang in die Gesetzgebung. Sie sieht neben den bereits in den Krankenhäusern bestehenden Kinderschutzgruppen Opferschutzgruppen für volljährige Betroffene häuslicher Gewalt vor. Diesen obliegen insbesondere die Früherkennung von häuslicher Gewalt und die Sensibilisierung der in Betracht kommenden Berufsgruppen für häusliche Gewalt. (red) Link Gewaltschutzzentren + Interventionsstellen in Österreich 99

105 Wien, Kampf gegen häusliche Gewalt muss weitergeführt werden Parlament würdigt Erfolge von 15 Jahren Gewaltschutzarbeit Wien (PK) Um einen profunden Überblick über die Entstehung des Gewaltschutzgesetzes und die Gewaltschutzarbeit der letzten 15 Jahre zu ermöglichen, luden Nationalratspräsidentin Barbara Prammer und die Frauensprecherinnen der Fraktionen heute Nachmittag zu einer Veranstaltung ins Hohe Haus. Die hochkarätigen Gäste, darunter auch Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek und Innenministerin Johanna Mikl-Leitner, kamen dabei nicht nur auf die Entwicklung diesbezüglicher Qualitätsstandards, sondern auch auf die zukünftigen Aufgaben und Herausforderungen für erfolgreiche Gewaltschutzarbeit zu sprechen. Durch das Programm führte Jochen Bendele (Kleine Zeitung). Prammer: Gewaltschutz als persönliches Anliegen Nationalratspräsidentin Barbara Prammer zeigte sich über das große Interesse, auf das die heutige Veranstaltung gestoßen war, erfreut und merkte an, das Thema Gewaltschutz durchziehe ihre gesamte politische Tätigkeit wie ein roter Faden: Als Vorsitzende des Linzer 100

106 Frauenhauses sei sie schließlich schon vor Verabschiedung des Gewaltschutzgesetzes mit der Frage konfrontiert gewesen, warum das Opfer und nicht der Täter die Wohnung verlassen müsse, wenn es zu Gewalt im häuslichen Bereich gekommen ist. Vor 15 Jahren habe man diesen unhaltbaren Zustand schließlich durch das Gewaltschutzgesetz grundlegend verändert. Dass es auf Schiene gebracht werden konnte, wäre dabei nicht zuletzt auf die Initiativen der ehemaligen Frauenministerinnen Johanna Dohnal und Helga Konrad zurückzuführen gewesen. In Kraft getreten sei es schließlich in ihrer eigenen Amtszeit als Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Konsumentenschutz, erinnerte Prammer. Seitdem wären zahlreiche Staaten dem Beispiel Österreichs gefolgt und hätten ebenfalls Instrumente zur Wegweisung von Tätern und zum Schutz von Frauen vor häuslicher Gewalt implementiert. Dass sich seit Beschlussfassung des Gewaltschutzgesetzes 1996 Vieles bewegt habe, sei vor allem auch auf die wertvolle Arbeit der Interventions- bzw. Gewaltschutzstellen zurückzuführen, stand für die Nationalratspräsidentin fest: Die Kooperation von Polizei und Justiz mit Beratungsstellen habe sich dabei als wirksames "Geheimrezept" erwiesen. Persönlich hoffe sie, dass Gewalt im öffentlichen Bereich abnehme, der soziale Nahbereich der Opfer nicht über Anzeichen häuslicher Gewalt hinwegsehe und die betroffenen Frauen den Mut aufbringen, sich zu wehren, schloss Prammer. Heinisch-Hosek: Gewalt hat viele Gesichter Gewalt hat viele Gesichter, meinte Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek: Die Palette reiche dabei von sexueller Belästigung und Nötigung über Stalking bis hin zu verbaler und körperlicher Gewalt, skizzierte sie. Um Opfer vor derartigen Attacken zu schützen, habe Österreich vor 15 Jahren das Gewaltschutzgesetz verabschiedet und damit als kleines Land einen wichtigen Standard gesetzt. Gewalt im sozialen Nahbereich fielen schließlich mehr Frauen zwischen 16 und 45 Jahren zum Opfer als Kriegen und Terrorismus, stellte Heinisch-Hosek fest. Es gelte deshalb auch über Macht und Verteilungsgerechtigkeit zu sprechen und sicherzustellen, dass Frauen sich aus ihrer ökonomischen Abhängigkeit lösen können: Schließlich wäre ein Ausbruch aus der Gewalt eher möglich, wenn man über ein eigenes Einkommen verfügte. Seit Beschlussfassung des Gewaltschutzgesetzes sei viel passiert: So habe sich etwa die Zahl jener Opfer, die Beratungsangebote in Anspruch nehmen, verdreifacht. Das zeige, dass die bestehenden Instrumente gut genutzt werden, meinte die Frauenministerin. Ihr besonderer Dank gelte deshalb jenen Menschen, die im Bereich des Gewaltschutzes und der Exekutive tätig seien. Zuletzt kündigte die Frauenministerin an, in Kooperation mit der Bundesministerin für Inneres eine Interventionsstelle für Betroffene von Zwangsverheiratungen ins Leben rufen zu wollen: Mit diesem Problem habe man es schließlich zunehmend häufiger zu tun. Außerdem sei von Seiten ihres Ministeriums eine Studie in Auftrag gegeben worden, die sich der Gruppe der Hoch-Risiko- Opfer annehme. Den im Opferschutz Tätigen konnte Heinisch-Hosek unter anderem die Erhöhung des Budgets für Interventionsstellen um 3,5 % für das Jahr 2012 zusichern. Mikl-Leitner: Die Herzen nicht verschließen Innenministerin Johanna Mikl-Leitner zeigte sich erfreut darüber, dass das heute zu feiernde 101

107 Jubiläum an jenem Ort begangen werden könne, an dem das Gewaltschutzgesetz vor 15 Jahren beschlossen worden ist. Dass zu dieser Veranstaltung auch zahlreiche Männer erschienen sind, sei dabei ein besonders positives Zeichen. Obgleich sich vieles verändert habe, würden Frauen und Kinder aber leider immer noch häufig Opfer häuslicher Gewalt. Betroffene zu unterstützen sei angesichts ihrer Angst und Scham auch nicht immer einfach, doch gelte es "die Herzen nicht zu verschließen" und entsprechende Verbesserungen herbeizuführen, forderte Mikl-Leitner. Dass Gewalt heute nicht mehr als Privatsache, sondern als Angelegenheit der Öffentlichkeit und insbesondere der Exekutive wahrgenommen werde, führte die Innenministerin auf ein Umdenken zurück, das vor 15 Jahren mit dem Gewaltschutzgesetz manifest geworden war. Die Implementierung des Wegweiserechts, die Möglichkeit der Verhängung eines Betretungsverbots und die Kooperation von Polizei und Gewaltschutzzentren hätten wesentlich zur Verbesserung der Situation der Betroffenen beigetragen, betonte sie. Dass diese Instrumente zunehmend häufiger in Anspruch genommen werden, wertete sie dabei als Bestätigung für das Greifen der entsprechenden Sensibilisierungsmaßnahmen. Die Unterstützung frauenbezogener Anliegen mahnte Mikl-Leitner aber auch vom kommunalen Sektor ein. 102

108 Podiumsdiskussion Wie privat ist Gewalt?,

109 Was wurde aus...? Absolventinnen und Absolventen der Akademie für Sozialarbeit bzw. des FH-Studiengangs für Soziale Arbeit im Porträt DSA in Renée Mader Ihre eigenen Erfahrungen als junge Mutter Mitte der 1980er Jahre führten Renée Mader zur Sozialen Arbeit: Ich habe meinen Sohn während meines Jus- Studiums bekommen. Als er krank wurde, musste ich mein Studium abbrechen und fiel aus allen sozialen Bezügen, erinnert sich die Salzburgerin. In einer Mutter-Kind-Gruppe ist sie in Kontakt mit anderen Müttern gekommen, die mit Diskriminierungen und tw. auch mit massiven existentiellen Problemen konfrontiert waren. Damals erkannte ich, dass ich in der Frauenberatung arbeiten möchte. Eine Freundin hat mich dann auf die damals erst gestartete Akademie für Sozialarbeit aufmerksam gemacht. Seit ihrem SOZAK-Studium ( ) setzt sich Renée Mader intensiv mit dem Thema Frauenrechte und speziell mit dem Thema Gewalt an Frauen auseinander und hat, gemeinsam mit Kolleginnen, das Konzept für die Interventionsstelle (IST) gegen Gewalt in der Familie entwickelt und dieses 1997 auch umgesetzt. Seit damals ist die heute 52-Jährige die Geschäftsführerin der IST. Zu meinen Aufgaben zählen neben Konzeptarbeit und Managementtätigkeiten auch sehr intensive Netzwerkarbeit und Schulungstätigkeiten, wie z.b. bei der Grundausbildung der Polizei oder als Gastvortragende am SOZA-Studiengang der FH Salzburg. Neben ihrem Full-time-Job als Leiterin des Gewaltschutzzentrums, wie die IST mittlerweile heißt, arbeitet Renée Mader als Psychoanalytikerin in Ausbildung unter Supervision in eigener Praxis und berät als zertifizierte Bedrohungsmanagerin. Ich würde meinen beruflichen Weg wieder gehen, ist sie überzeugt, für mich als halberte Juristin und diplomierte Sozialarbeiterin ist die Verknüpfung zwischen Rechtsnormen und Sozialer Arbeit äußerst spannend. An ihr eigenes SOZAK-Studium denkt sie gerne zurück: Das war eine klasse Zeit! Mir hat es großen Spaß gemacht, mich intensiv mit den gesellschaftlichen Rahmenbedingungen auseinanderzusetzen und darüber zu diskutieren. Denn das ist in der Sozialen Arbeit unumgänglich. Social Profit Nr. 10 / Dezember

110 IF:EDITORIAL Ein Masterplan gegen Gewalt Foto: LPB/Wieser Die Zahl der Anzeigen wegen familiärer Gewalt ist nach wie vor erschreckend hoch. Um Hilfe für Betroffene noch wirksamer zu gestalten und alle Kräfte im Kampf gegen Gewalt zu bündeln, wurde jetzt ein Masterplan Prävention gegen häusliche Gewalt erarbeitet. Schritte aus der Gewaltspirale In den drei Salzburger Frauenhäusern Für Opfer im städtischen Bereich 2 MAGAZIN IF 4/ Foto: Wir müssen Betroffenen signalisieren: Es gibt immer Wege aus der Gewalt! Renée Mader, Gewaltschutzzentrum Salzburg

111 Foto: Fotolia Drei wesentliche Erkenntnisse liegen dem Masterplan zugrunde: Daraus ergeben sich drei Empfehlungen: In zehn Leitsätzen Infos zu Karenz LEITSÄTZE DES MASTERPLANS 1. Langfristige und nachhaltige Prävention durch umfassende Zusammenarbeit sichern 2. Grundlagen für nachhaltige Prävention schaffen 3. Gewalt in Schule und Familie besser erkennen 4. Kindern und Jugendlichen besonderen, frühzeitigen Schutz bieten 5. Menschenhandel und Zwangsehen bekämpfen 6. Ausbau von Hilfesystemen zur Verhinderung von Gewalt 7. Sensibilisierung im Gesundheitsbereich fördern, um Prävention und Opferschutz zu gewährleisten 8. Früherkennung von Gewalteinwirkung fördern 9. Betroffenen einen raschen Zugang zu medizinischer, psychotherapeutischer und psychiatrischer Versorgung gewährleisten 10. Opferschutz durch zeitnahe und abgestimmte Reaktion durch optimale Zusammenarbeit zwischen Sicherheitsbehörden, Jugendämtern und Opferschutzorganisationen sichern MAGAZIN IF 4/ Foto: Land Salzburg/Arzt 106

112 Im Auftrag: und gefördert aus Mitteln: Für den Inhalt verantwortlich: DSA Renée Mader Gesamtlayout und Gestaltung: Ingrid Peitler Impressum: Verein Gewaltschutzzentrum Salzburg 5020 Salzburg, Paris-Lodron-Straße 3a, Tür 5, 6 und 8a Tel.: 0662 / Fax: 0662 / office.salzburg@gewaltschutzzentrum.at Website:

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