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1 Arbeitsbericht 2009

2 Impressum: Verein Gewaltschutzzentrum Salzburg 5020 Salzburg, Paris Lodron Straße 3a Tür5, 6 u. 8a Tel. 0662/ Fax DW: 44 office.salzburg@gewaltschutzzentrum.at

3 Grußwort von Innenministerin Dr. Maria Fekter für den Arbeitsbericht 2009 des Gewaltschutzzentrums Salzburg Österreich ist eines der sichersten Länder der Welt. Wir dürfen uns aber nicht zurücklehnen und uns auf diesem Polster ausruhen. Immer wieder müssen wir uns überlegen, wie wir diesen Status halten können und wie wir noch besser werden können. Keine Institution allein, auch nicht die Polizei, ist in der Lage, solche gesellschaftlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, die Gewalt ausschließen oder eine bereits bestehende Gewaltspirale durchbrechen. Gewalt ist in Österreich geächtet und wird keinesfalls geduldet. Daher müssen wir versuchen, auf jene, die gegen diese Regeln verstoßen, in einer Weise einzuwirken, damit sie diese Regeln in Zukunft akzeptieren lernen. Mit der Einführung des Gewaltschutzgesetzes am 1. Mai 1997 hat Österreich europaweit eine Vorreiterrolle eingenommen: Nicht das Opfer häuslicher Gewalt sondern der Täter muss gehen. Heute sprechen unsere Polizistinnen und Polizisten in Österreich tagtäglich etwa 18 Betretungsverbote aus und setzen sie auch durch. Wir haben mit dem zweiten Gewaltschutzgesetz Mitte des vorigen Jahres einen weiteren Meilenstein gesetzt und haben damit eine Reihe von Maßnahmen ermöglicht, die auf den Opferschutz und auf die Prävention von Gewalttaten abzielen. Das Innenministerium hat seit Bestehen des Gewaltschutzgesetzes die Schulungen der Beamten intensiviert, sowohl in der Grundausbildung der Polizei wie auch bei Fortbildungsveranstaltungen. Es ist wichtig, dass die Polizistinnen und Polizisten wissen, wie sie bei Gewalt in der Familie einschreiten sollen. Die Gewaltschutzzentren und Interventionsstellen gegen Gewalt sind zu einem wichtigen Partner der Polizei geworden. Die Polizei verständigt nach jeder Wegweisung und jedem Betretungsverbot die Interventionsstelle oder das Gewaltschutzzentrum. So wird Gewaltopfern Rechtsberatung, psychosoziale Begleitung, Hilfe bei Behördengängen oder eine Weitervermittlung an andere soziale Einrichtungen angeboten. Ich möchte mich bei den Mitarbeiterinnen des Gewaltschutzzentrums Salzburg für ihre hervorragende Arbeit für den Opferschutz bedanken. Die Menschen, die hier arbeiten, sehen täglich großes Leid und leisten hervorragende Arbeit, in der Betreuung von

4 Verbrechensopfern. Seit 1997 wurden Opfer von familiärer Gewalt und Stalking von ihnen beraten und betreut. Die Betreuung der Opfer und die Bestrafung der Täter ist aber nur die eine Seite der Medaille. Das österreichische Strafrechtssystem zielt darauf ab, dass Delikte erst gar nicht begangen werden und dass Wiederholungstaten ausgeschlossen werden. Wir müssen also primär in der Prävention ansetzen, Opfer unterstützen und versuchen so auf die Täter einzuwirken, dass sie nicht neuerlich zu Tätern werden. Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag auch zum Schutz der Opfer vor weiteren Übergriffen. Gemeinsam gestalten wir auch in diesem Bereich Sicherheit.

5 Grußworte Frau Bundesministerin Heinisch-Hosek für den Tätigkeitsbericht 2009 des Gewaltschutzzentrums Salzburg Sehr geehrte Leserin! Sehr geehrter Leser! Der vorliegende Tätigkeitsbericht gibt einen Rückblick auf das vergangene sehr arbeitsintensive Jahr des Gewaltschutzzentrums Salzburg, das durch die vorliegenden Zahlen wieder sehr eindrucksvoll zeigt, wie wichtig diese gesetzlich anerkannte Opferschutzeinrichtung für Betroffene ist. Im Jahr 2009 wurden Opfer von familiärer/häuslicher Gewalt und auch Stalking von den Mitarbeiterinnen beraten und betreut. Seit Eröffnung des Gewaltschutzzentrums im Jahr 1997 hat sich die Anzahl der betreuten Opfer fast verdreifacht, was uns auch zeigt, dass immer mehr Betroffene hauptsächlich Frauen ermutigt sind, die Polizei zu rufen, wenn sie von Gewalt bedroht oder betroffen sind und anschließend das Hilfsangebot des Gewaltschutzzentrums das den pro-aktiven Ansatz verfolgt und den Frauen somit eine zusätzliche Hürde nimmt - in Anspruch zu nehmen. Insgesamt wurden seit Opfer von familiärer/häuslicher Gewalt und Stalking von den Mitarbeiterinnen des Gewaltschutzzentrums beraten und betreut um äußeren Schutz und innere Sicherheit herzustellen. Besonders freut es mich, dass die Regionalstelle in Bischofshofen im April 2009 eröffnet wurde. Dadurch haben auch Betroffene aus den ländlichen Regionen die Möglichkeit, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen ohne mit langen Wegstrecken konfrontiert zu sein. Es ist mir ein großes Bedürfnis, alle Personen, die Opfer familiärer Gewalt und auch von Stalking sind, zu erreichen und darum werde ich mich auch weiterhin für den Ausbau der Regionalstellen einsetzen.

6 Das Gewaltschutzzentrum bietet aber nicht nur Information, Beratung und Unterstützung für Opfer von familiärer/häuslicher Gewalt sondern fungiert auch als Drehscheibe zwischen den unterschiedlichen Einrichtungen. Durch den unermüdlichen Einsatz der Mitarbeiterinnen des Gewaltschutzzentrums ist es gelungen eine gute Kooperation zur Polizei, zur Staatsanwaltschaft, zum Jugendamt und zu anderen Institutionen aufzubauen und dadurch einen effizienten Opferschutz zu gewährleisten. Schon seit Beginn hat sich das Gewaltschutzzentrum Salzburg auch für regionale Projekte eingesetzt und sich mit verschiedenen Einrichtungen vor Ort vernetzt. Unser Ziel, durch Beratung, Kooperation, Schulungen und Fortbildungen, Gewalt an Frauen und Kindern bestmöglich zu verhindern, werde ich auch weiterhin mit großem Einsatz, verfolgen. Ich danke dem Team des Gewaltschutzzentrums Salzburg für sein Engagement und seine wertvolle und professionelle Unterstützung! Gabriele Heinisch-Hosek Bundesministerin für Frauen und Öffentlichen Dienst

7 Grußwort von Justizministerin Mag. a Claudia Bandion-Ortner für den Arbeitsbericht 2009 des Gewaltschutzzentrums Salzburg Sehr geehrte Damen und Herren! Wie sich viele von Ihnen vielleicht noch erinnern, bestand ursprünglich eine sehr eingeschränkte Möglichkeit für die Beteiligung von Opfern am Strafverfahren. Opfer konnten sich lediglich als Privatbeteiligte dem Strafverfahren anschließen und sich dabei eines Rechtsbeistandes bedienen, wofür aber keine Verfahrenshilfe gewährt werden konnte. Der Ursprung einer Art psychosozialen Prozessbegleitung kann darin erblickt werden, dass zunächst für Opfer von Sexualdelikten (StRÄG 1987) bzw. in der Folge für alle Opfer (StPÄG 1993) die Möglichkeit eröffnet wurde, zu gerichtlichen Vernehmungen eine Vertrauensperson beizuziehen. In der Folge wurde im Zeitraum vom März 1998 bis Februar 2000 das Modellprojekt Prozessbegleitung durchgeführt, in dessen Rahmen ein Hilfsangebot für sexuell missbrauchte Kinder und Jugendliche erprobt wurde. Die wissenschaftlich gewonnenen Erkenntnisse dieses Modelprojekts haben dazu geführt, dass in Art. VI der Strafprozessnovelle 1999 die Förderung von Einrichtungen der Opferhilfe durch die Bundesministerin für Justiz normiert wurde. Diese Bestimmung bildet auch heute noch die Grundlage für den Abschluss von Förderungsverträgen mit Opferhilfeeinrichtungen zur Gewährung von Prozessbegleitung. Die im Sicherheitspolizeigesetz verankerten Interventionsstellen, heute oftmals Gewaltschutzzentren genannt, sind für das Bundesministerium für Justiz wichtige Kooperationspartner im Rahmen der Prozessbegleitung. Aufgrund der Verständigungspflichten der Polizei decken diese Einrichtungen im Wesentlichen den

8 gesamten Bereich der häuslichen Gewalt ab. Die Gewaltschutzzentren leisten in der Opferbetreuung hervorragende und kostenbewusste Arbeit. Gerade auch die Prozessbegleiter/innen des Gewaltschutzzentrums Salzburg zeichnen sich durch ihr hohes Berufsethos und ihren unermüdlichen Einsatz im Dienste der Opfer aus. Ich möchte daher für die wertvolle Zusammenarbeit meine Anerkennung und meinen Dank aussprechen sowie weiterhin viel Kraft und Freude für die engagierte und professionelle Arbeit wünschen.

9 Wir danken allen unseren KooperationspartnerInnen aus den Ministerien, insbesondere aus dem Bundesministerium für Inneres, der Frauenministerin und deren engagierten Mitarbeiterinnen, und den KooperationspartnerInnen aus dem Bundesministerium für Justiz. Besonderer Dank gilt unseren engsten KooperationspartnerInnen aus Polizei und Exekutive, der Justiz und den KooperationspartnerInnen der Jugendwohlfahrtsträger. Wir danken auch für die Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen, hier vor allem den Frauen- und Kinderschutzeinrichtungen und den vielen Einzelpersonen. Ohne diese wohlwollende und konstruktive Zusammenarbeit wäre eine effektive Opferschutzarbeit nicht möglich. Wir danken besonders den Vorstandsfrauen samt Rechnungsprüferinnen des Vereins Gewaltschutzzentrum Salzburg für ihre positive Zusammenarbeit. Unseren Auftraggeberinnen Frau BMin Dr. a Maria Fekter, BMin Gabriele Heinisch-Hosek und Fördergeberin BMin Mag. a Claudia Bandion-Ortner danken wir für die unterstützende Kooperation und die wertschätzenden Grußworte.

10 Inhalt I. Organisationsstruktur II. Angebot und Leistungen III. Der Spagat beim Lösen einer Gewaltbeziehung IV. 1 Tag im GSZ Salzburg V. Das 2. Gewaltschutzgesetz VI. Täterarbeit für mehr Opferschutz? VII. Regionalarbeit Pinzgau VIII. Regionalstelle Bischofshofen IX. Statistik X. Informations- und Sensibilisierungsarbeit XI. Gesetzliche Entwicklungen und Reformvorschläge

11 I. Organisationsstruktur Gewaltschutzzentrum Salzburg Das Gewaltschutzzentrum Salzburg, ehemals Interventionsstelle Salzburg, wurde nach einer Konzeptionszeit von 1 1/2 Jahren im März 1998 offiziell eröffnet. Die Interventionsstellen und Gewaltschutzzentren sind seit gesetzlich anerkannte Opferschutzeinrichtungen nach 25 SPG und haben den Auftrag, Opfern familiärer/häuslicher Gewalt Information, Beratung und Unterstützung zu geben und alle involvierten Behörden zu einem Netzwerk zu verbinden. Mit Juli 2006 wurde der Aufgabenbereich um die Unterstützung von Stalkingopfern gesetzlich erweitert. Zusätzlicher Tätigkeitsbereich ist auch die psychosoziale und juristische Prozessbegleitung für Opfer von Gewalttaten. Organisation Trägerin des Gewaltschutzzentrums Salzburg ist der Verein Gewaltschutzzentrum Salzburg für Gewaltprävention, Opferhilfe und Opferschutz mit Sitz in der Stadt Salzburg. Das Leistungsangebot gilt für das gesamte Bundesland Salzburg. Finanzierung Das Gewaltschutzzentrum Salzburg ist eine gesetzlich verankerte Opferschutzeinrichtung und arbeitet auf Grundlage eines Auftragvertrags des Bundesministerium für Inneres und der Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst. Das Bundesministerium für Justiz finanziert mittels eines Fördervertrages die psychosoziale und juristische Prozessbegleitung.

12 Personalstruktur Geschäftsführung Dr. in Renate HOJAS, Juristin ( Bildungskarenz ab ) DSA Renée MADER, Dipl. Sozialarbeiterin Opferschutzberatung Dr. in Elisabeth SIMM, Publizistin, Lebens- und Sozialberaterin Mag. a Alexandra URAIN, Juristin Dr. in Christine BALDAUF, Psychologin ( bis ) Mag. a Heide DEMEL, Pädagogin DSA, Dipl.Päd. Ines BOSNJAK, Pädagogin, Dipl. Sozialarbeiterin ( bis ) Mag. a Olivia WELDY, Juristin Dr. in Isabella KLAUSEGGER, Pädagogin Merisa BIKIC, Juristin ( ab ) Azra DUKIC, Pädagogin ( ab ) Mitarbeiterinnen der Verwaltung DI Christiane Baumann Afshan Nasir Reinigung Rozika Mudri Wir danken unserer Praktikantin Frau Michaela Abfalter, für ihr Engagement und ihre Mitarbeit.

13 Standorte und Erreichbarkeit Zentrale: 5020 Salzburg Paris Lodron Str. 3a 1. Stock, Tür 5, 6 und 2. Stock, Tür 8a Regionalstelle: Telefon: 0662/ Bischofshofen Fax: 0662/ Josef Leitgebstraße 1 Öffnungszeiten: Telefon: 0662/ Montag bis Donnerstag von 9h-16h, Fax: 0662/ Freitag von 9h-14h Termine werden selbstverständlich auch außerhalb der Öffnungszeiten vereinbart Öffnungszeiten: Dienstag von 8:30-15:00, Montag bis Freitag nach Terminvereinbarung Bereitschaftsdienst: Montag bis Freitag von 16h- 20h. Office.salzburg@gewaltschutzzentrum.at

14 II. Angebot und Leistungen

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17 Der Spagat beim Lösen der Gewaltbeziehung Frauen in Gewaltbeziehungen versuchen einen gordischen Knoten zu lösen. Wollen wir ihnen beim Entwirren helfen, müssen wir gut hinsehen und hinhören. Die Knoten sollen nicht noch enger werden, weil wir versuchen am falschen Ende des Seils einen Knoten zu lösen, während das Opfer einen Spagat macht, zwischen den eigenen Zielen, denen der HelferInnen und denen des Täters. Eine Frau wird Gewaltopfer in der Beziehung. Was assoziieren die meisten damit? Ohnmacht, Hilflosigkeit, Passivität, vielleicht sogar Masochismus und Abhängigkeit. Die Meinung ist, wer Gewalt erlebt muss klar sein, Grenzen setzen und sich wehren. Die Gewalt los zu werden muss erste Priorität haben. Haben Sie schon einmal mit dem/der PartnerIn gestritten und während des Streits den Wunsch verspürt sie hätten den Streit nie begonnen, er hätte irgendwie verhindert werden können und die zuvor verspürte Nähe wäre wieder hergestellt? Haben Sie schon einmal zum Wohle der Kinder den Streit mit dem/der PartnerIn verschoben? Haben Sie schon einmal vor ihrer Familie, oder vor FreundInnen so getan als wäre alles in Ordnung, obwohl sie gerade im Auto zum Treffen noch einen großen Streit mit dem/der PartnerIn hatten? Wünschen Sie sich Ihre Partnerschaft zu erhalten und, dass beide dafür etwas tun? Haben Sie eine Beziehung hinter sich, aus der es schwer war zu gehen? Haben FreundInnen schon Klartext mit Ihnen gesprochen und Sie aufgefordert diese Beziehung doch endlich zu beenden? Aber...!, werden sie sagen. Wenn Gewalt in der Beziehung ein Thema wäre und nicht nur Streit, gingen sie gleich. Dann wären die Grenzen eindeutig. Dann würden Sie keine Sekunde überlegen, bräuchten keine FreundInnen zum Beraten, dann wäre der Gedanke an die Kinder und an den Trennungsschmerz nicht größer, als das Bedürfnis gewaltfrei zu leben? Wie viele Knoten haben ihre Beziehungen? Wie viele Knoten in Ihrem Leben gibt es zu lösen und seien es kleine, für Sie oft unauffällige, versteckte Knoten, die Sie aushalten, an die Sie gewohnt sind und die Ihnen beispielsweise Silvester als Jahresvorsatz wieder einfallen? Wie viele Knoten haben ihre Beziehungen? Wie viele Knoten in Ihrem Leben gibt es zu lösen und seien es kleine, für Sie oft unauffällige, versteckte Knoten, die Sie aushalten, an die Sie gewohnt sind und die Ihnen beispielsweise Silvester als Jahresvorsatz wieder einfallen? Wenn jemand Gewalt erlebt, passiert das schleichend. Bemerken Personen außerhalb der Gewaltbeziehung die Gewalt, haben sich die Grenzen des Opfers oft schon verschoben. Wer Betroffene in diesem Moment erst kennen lernt, kann den Eindruck gewinnen, sie seien ungeschützt und hätten keine eigenen Ressourcen. Wenn das Opfer über andere Probleme spricht, wie die Kindeserziehung, das Wohnen, die Schulden und die Liebe zum gewalttätigen Partner, dann verstehen die ZeugInnen

18 der Gewalt nicht, warum das Opfer diesen Problemen scheinbar mehr Bedeutung geben kann, als der Gewalterfahrung. Von außen betrachtet, kann ein Opfer so viel falsch machen, obwohl es gegen die Gewalt ankämpft und auch Hilfe sucht. Einige Beispiele: o Ein Opfer fühlt sich bedroht und erzählt es jemandem. Da die Vertrauensperson selbst geschockt ist und das Opfer beruhigen will, erklärt sie dem Opfer, dass das vom Täter doch vielleicht gar nicht so gemeint war. Eine professionelle Gefährdungseinschätzung fehlt und das Opfer wird auch nicht an eine Beratungsstelle verwiesen. Das Opfer erwähnt die nächste Drohung und die Angst nicht mehr, Gewalt passiert, das Opfer wird gefragt, wieso es die Drohung nicht gemeldet hat und stößt auf Unverständnis im Umfeld. o Das Opfer trifft die Entscheidung nicht rechtlich gegen die Gewalt vorzugehen, weil es spürt, dass es sich selbst damit psychisch zu sehr belasten würde. Das Bedürfnis jetzt einmal nicht mehr an die Gewaltübergriffe erinnert zu werden, überwiegt. Das Opfer hat den Schock überwunden, will sich gestärkt wehren, jedoch greifen nun rechtliche Schutzmaßnahmen nicht mehr, da die Gewalt gerade ruht, oder rechtlich zu lange zurück liegt. Akteure im Strafprozess bezweifeln die Glaubwürdigkeit des Opfers und fragen das Opfer: Und wieso haben sie das so spät angezeigt? o Das Opfer stellt einen Antrag auf Einstweilige Verfügung (dem Täter soll die Kontaktaufnahme verboten werden), die Verfügung wird beschlossen, aber der Täter legt Widerspruch ein. Der Richter schlägt einen Vergleich vor, durch den Opfer und Täter gleichermaßen die Kontaktaufnahme verboten würde. Das Opfer willigt nicht ein, da die Botschaft des Gerichts an den Täter keine eindeutige Konsequenz für sein Verhalten ist. Das Opfer versteht auch nicht, wieso ihm etwas verboten werden soll, wenn doch die Voraussetzungen für die Verbote in Richtung Täter gegeben waren. Der Richter aber versteht das Opfer nicht, weil er der Ansicht ist, solange dem Täter die Kontaktaufnahme verboten wird, bekäme das Opfer doch das was es braucht, egal was sonst im Vergleich geschrieben steht. Das Opfer hat das Recht auf Information und Unterstützung. Die HelferInnen haben kein Recht darauf, den Weg des Opfers daraufhin kontrollieren zu wollen und Schritte vor zu schreiben. Sie dürfen nicht davon ausgehen, dass sie den richtigen Weg für das Opfers kennen und das Opfer nach den eigenen Vorstellungen bewerten können. Auch das Gewaltschutzzentrum hat dieses Recht und diesen Auftrag nicht. Wir bringen keine Einstweilige Verfügungen ein, wir entscheiden nicht, ob Anzeige erstattet wird, ob die Frau ins Frauenhaus geht, ob sie sich trennt, oder sie dem Täter den Kontakt verweigert. Wir beraten mit unserer Kompetenz, um das Opfer zu unterstützen. Wir überdenken mit dem Opfer Vor- und Nachteile von Verhaltensweisen und rechtlichen Möglichkeiten. Diese Überlegungen gelten jedoch nicht nur dem Rechtlichen, sondern vor allem der spezifischen Gewaltdynamik und

19 dem Schutz vor weiterer Gewalt, der psychischen Gesundheit und der Achtung der eigenen Werte, Bedürfnisse und Prioritäten. Durch eine solche Beratung ergibt sich für das Opfer im besten Fall ein guter Blick auf die Situation, vielleicht eine neue Ordnung der Prioritäten und die Hoffnung, auf bisher nicht denkbare Lösungen. Dann kann vereinbart werden welche Knoten, wie und durch wen gelockert, oder gelöst werden können. Die Gewalterfahrungen des Opfers und die Sorge um das Opfer werden nicht kleiner, wenn das bisherige Verhalten des Opfers als falscher Versuch Lösungen zu finden, gewertet wird. Die Lösungen entsprechen immer den Möglichkeiten und dringenden Bedürfnissen des Moments. Daher entsprechen die Lösungen auch dem Hilfsangebot des Moments. Mit Aufmerksamkeit für die Anliegen, die Prioritäten und Bedürfnisse des Opfers werden Wege und Ziele gefunden. Das Gegenüber muss nicht die Wertigkeiten des Opfers die ja oft vom Täter auferlegte Werte sind übernehmen. Die Werte des Opfers werden aber nicht ausgeblendet, oder sofort verworfen. Es wird vermieden dem Opfer den Die Lösungen entsprechen immer den Möglichkeiten und dringenden Bedürfnissen des Moments. Daher entsprechen die Lösungen auch dem Hilfsangebot des Moments. Faden aus der Hand zu reißen, um zu sagen: Gib her, ich zeig dir wie das geht! Statt dessen wird der Faden mit all seinen Knoten gesehen und es werden Angebote gemacht, wie sich die Gewalt lösen kann, ohne den Faden komplett zu verlieren. Das Gewaltschutzgesetz ist das rechtliche Mittel zur Unterstützung. Beispielsweise kann durch das Betretungsverbot rasch äußerer Schutz hergestellt werden. Der Gesetzestext alleine erfasst aber nicht die gesamte und sehr individuelle Gewaltgeschichte des Opfers. Das Opfer muss Entscheidungen treffen und in sich die Sicherheit zu Entscheidungen finden. Dabei soll die psychosoziale und juristische Beratung des Gewaltschutzzentrums helfen und daher ist diese auch gesetzlich verankert. Die Meinung ist, wer Gewalt erlebt muss klar sein, Grenzen setzen und sich wehren. Ja. Das ist das Ziel, das Recht und die Botschaft. Die Botschaft setzt aber voraus, dass die Gesellschaft klar ist, dem Gefährder Grenzen setzt und dem Opfer dabei hilft sich zu wehren. Gewaltopfer brauchen eine Gesellschaft die darüber hinaus Opfer respektiert und unterstützt, die nicht nur dem Täter gegenüber, sondern auch zu HelferInnen klar sind, Grenzen setzen und ihre eigenen Werte vertreten. Nur so verstricken sie sich nicht noch mehr, werden nicht wiederholt zu Opfern und können den Opferstatus in ihrem Tempo und auf ihren selbst gewählten Wegen hinter sich lassen. Mag. a Heide Demel

20 Tag im Gewaltschutzzentrum Salzburg Die Mitarbeiterin der Verwaltung hört den Anrufbeantworter ab. Die polizeilichen Meldungen, die per Fax oder per eingelangt sind, werden abgerufen. Heute handelt es sich dabei um fünf Betretungsverbote und zwei Stalkinganzeigen, die den OpferschutzberaterInnen zur Bearbeitung zugeteilt werden. Die Beraterin setzt sich umgehend mit der gefährdeten Person in Verbindung. Ein persönliches Gespräch ist innerhalb von max. 24h möglich. Beginn des Parteienverkehrs. Die beiden Geschäftsführerinnen, eine Mitarbeiterin der Verwaltung sowie sechs Beraterinnen sind heute anwesend. Eine weitere Mitarbeiterin der Verwaltung befindet sich derzeit in Karenz. Ankunft einer Beraterin in der Regionalstelle Bischofshofen, wo für Uhr ein Beratungstermin mit einer Klientin vereinbart ist. Es wird eingeschriebene Post zugestellt; darunter die Kopie des Beschluss des Bezirksgerichtes Salzburg über die Bewilligung eines Antrages auf Einstweilige Verfügung zum Schutz vor Stalking, den eine Beraterin mit ihre Klientin verfasst hat Eine Beraterin bittet ihre Klientin in ihr Büro. Diese wird von ihrem Ex- Lebensgefährten massiv gestalkt. Am Abend zuvor hat der Stalker der Frau erneut vor ihrer Arbeitsstelle aufgelauert und sie gefährlich bedroht. Die Frau ist verängstigt und weint. Sie fühlt sich dem Stalker völlig ausgeliefert und denkt, dass sie keinerlei Handhabe gegen ihn hat. Die Beraterin versucht, die Frau psychisch zu stützen und sie zu ermutigen. Der Frau geht es daraufhin besser. Die Beraterin bespricht mit ihr das weitere mögliche Vorgehen und begleitet sie zur Anzeigeerstattung bei der Polizei Eine Frau ruft an. Sie wird von ihrem Ehemann seit Jahren immer wieder geschlagen, beschimpft und gedemütigt. Er kontrolliert die Frau in allem was sie tut und versucht, sie von ihrem sozialen Umfeld zu isolieren. Der Täter weist jegliche Schuld von sich die Frau sei selber schuld daran, dass er immer wieder handgreiflich werden müsse. Nach Schlägen folgen dann stets Verharmlosungen und Versprechungen, so etwas werde nicht mehr passieren.... Die Frau ist psychisch völlig erschöpft und möchte nun den Schritt wagen, sich endgültig von ihm zu trennen. Es wird ein Beratungsgespräch mit der Frau vereinbart. Die Beraterin wird bei diesem Gespräch unter anderem auf die hier vorliegende spezifische Gewaltdynamik

21 eingehen und mit der Frau gemeinsam deren persönliche und soziale Ressourcen erarbeiten Zwanzig StudentInnen vom gendup Zentrum der Universität Salzburg kommen gemeinsam mit ihrer Professorin ins Gewaltschutzzentrum. Eine Beraterin hält mit ihnen einen Workshop zum Thema Gewalt in der Familie ab Eine Frau kommt ohne Termin. Sie ist sehr aufgeregt, da sie eine Ladung vom Gericht als Zeugin erhalten hat und nicht weiß, was nun auf sie zukommt. Die zuständige Beraterin versucht, die Frau zu beruhigen und bietet ihr eine Tasse Kaffee an. Dann klärt sie diese über die Möglichkeit der Prozessbegleitung auf. Die Frau ist erleichtert, als sie hört, dass die Beraterin sie zu Gericht begleiten wird. Die Beraterin erklärt der Frau den Ablauf des Strafverfahrens. Eine Beraterin bearbeitet die Dokumentation eines Betretungsverbotes, welches heute von der Polizei übermittelt wurde. Ein Mann hat seine Lebensgefährtin mit einer Waffe mit dem Umbringen bedroht, die Wohnung verwüstet und mit Selbstmord gedroht, weil die Frau sich von ihm trennen will. Die Beraterin weiß, dass in der Vergangenheit bereits mehrere Betretungsverbote gegen den Gefährder ausgesprochen worden sind. Sie schätzt die Gefährlichkeit des Täters als sehr hoch ein und versucht unverzüglich, telefonisch Kontakt zu der gefährdeten Person herzustellen Eine Beraterin macht sich auf den Weg zum Landesgericht, wo sie sich mit ihrer Klientin trifft. Sie begleitet diese zur Hauptverhandlung gegen deren Ex-Ehemann wegen schwerer Körperverletzung. Die Klientin ist sehr nervös. Sie hat Angst, ihrem Ex- Ehemann zu begegnen, den sie seit dem Vorfall nicht mehr gesehen hat. Sie befürchtet, dass ihre Nerven versagen, wenn sie in seiner Anwesenheit vom Richter befragt wird. Die Beraterin hat daher zuvor eine Eingabe an das Strafgericht verfasst, in welcher sie für ihre Klientin eine abgesonderte Einvernahme bei der anstehenden Hauptverhandlung anregt. Das bedeutet, dass der Beschuldigte während der Aussage der Zeugin aus dem Verhandlungssaal gewiesen wird. So kann die enorme psychische Belastung reduziert werden Ein Sozialarbeiter aus der Christian Doppler Klinik ruft an. Eine Patientin braucht dringend einen Termin. Sie ist seit Monaten Gewalttätigkeiten ihres Partners ausgesetzt und hat sich bisher nicht getraut, es jemandem zu erzählen. Eine Beraterin wird die Frau morgen in der Klinik beraten. Sie wird versuchen, eine Vertrauensebene zu der eingeschüchterten Frau aufzubauen.

22 12.00 Eine Mitarbeiterin der Jugendwohlfahrt ruft an. Es gibt Neuigkeiten betreffend einer Frau, welche bereits im Gewaltschutzzentrum in Beratung war. Das weitere Vorgehen wird koordiniert Zwei Beraterinnen bereiten sich auf die Schulung zum Thema Gewalt in der Privatsphäre vor, welche sie nächste Woche zweitägig im Rahmen der Grundausbildung der Polizei abhalten werden Eine Klientin ruft an. Sie hat ein Schreiben vom Verein Neustart bezüglich eines Tatausgleiches bekommen. Sie weiß nicht genau, was das nun für sie bedeutet. Die zuständige Beraterin klärt sie darüber auf Im Seminarraum des Gewaltschutzzentrums findet die Kooperationssitzung Runder Tisch - Prozessbegleitung der Prozessbegleitungseinrichtungen des Bundeslandes Salzburg statt Eine Beraterin berät ihre Klientin zu Schutz und Sicherheit. Sie erstellt gemeinsam mit der Frau einen Sicherheitsplan für den Fall künftiger Gewaltübergriffe. Zudem rät sie der Klientin, sich ein Handalarmgerät zu besorgen und händigt der Klientin diesbezüglich ein Informationsblatt vom kriminalpolizeilichen Beratungsdienst aus Eine Frau wendet sich per an uns. Sie sei von einem Fremden überfallen und vergewaltigt worden. Anzeige habe sie bereits erstattet. Die Mitarbeiterin empfiehlt ihr den Verein Frauennotruf in Salzburg, der auf Opfer sexueller Gewalt spezialisiert ist Eine Klientin kommt ins Gewaltschutzzentrum und holt den Antrag auf Einstweilige Verfügung ab, den eine Beraterin mit ihr verfasst hat. Die Klientin liest sich den Antrag nochmals durch und die Beraterin nimmt noch Abänderungen und Ergänzungen vor. Die Klientin ist froh, dass sie den Antrag nun beim Bezirksgericht einbringen kann. Sie sieht, dass sie durch ihr eigenes Handeln etwas bewirken kann. Die Klientin spricht an, dass sie gern eine Psychotherapie machen möchte, um das Erlebte besser verarbeiten zu können. Die Mitarbeiterin vermittelt sie an eine Therapeutin.

23 Eine Beraterin telefoniert mit einem Polizisten. Sie erkundigt sich, ob die Anzeige ihrer Klientin bereits an die Staatsanwaltschaft übermittelt worden ist, da noch eine Ergänzung zur Niederschrift vorgenommen werden sollte. Die Beraterin, die heute Rufbereitschaft hat, aktiviert ihr Diensthandy und den Anrufbeantworter Das Diensthandy klingelt. Eine Polizistin erklärt, dass gerade eine Frau bei ihr ist, die Anzeige gegen ihren Ex-Lebensgefährten erstatten möchte. Allerdings befinde sich die Frau in einer schlechten psychischen Verfassung und eine Niederschrift sei kaum möglich. Die Beraterin beruhigt die Frau und bietet ihr an, eine allfällige Anzeigeerstattung am nächsten Morgen im Gewaltschutzzentrum erst einmal zu besprechen. Gegebenenfalls werde sie die Frau dann zur Niederschrift bei der Polizei begleiten. Zusätzlich informiert sie die Frau über die Telefonnummer der Krisenintervention. Mag. Olivia Weldy

24 DAS 2. GEWALTSCHUTZGESETZ Im Juni 2009 trat das 2. Gewaltschutzgesetz in Kraft, mit dem wesentliche Schutzlücken des Bundesgesetzes zum Schutz vor Gewalt in der Familie, das mit Mai 1997 in Kraft getreten ist, geschlossen wurden. Kernstücke sind die Schutzfrist des Betretungsverbotes nach 38a SPG wurde von 10 Tagen auf 2 Wochen und mit Einbringung einer einstweiligen Verfügung nach 382b u. 382e EO auf insgesamt 4 Wochen ausgedehnt. die einstweilige Verfügung zum Schutz vor Gewalt in Wohnungen nach 382b EO schützt nun alle Menschen, die gemeinsam in einer Wohnung leben unabhängig von irgendeiner Angehörigeneigenschaft. Die Betroffenen erlangen im ersten Schritt einen Schutz bis zu 6 Monaten, vormals 3 Monate. die einstweilige Verfügung zum allgemeinen Schutz vor Gewalt nach 382e EO schützt alle gefährdeten Menschen mit einem an den Gefährder gerichteten Verbot des Aufenthaltes an bestimmten Orten, des Zusammentreffens und der Kontaktaufnahme. Die Schutzdauer beträgt ein Jahr und kann auch bei Missachtung der Verbote um ein weiteres Jahr verlängert werden. die Verfügung zum Schutz vor Eingriffen in die Privatsphäre nach 382g EO schützt Menschen vor Stalkinghandlungen und in Ausnahmefällen auch schon bei drohenden Eingriffen. Die Schutzfrist dauert, ohne ein Hauptverfahren einbringen zu müssen, ein Jahr und kann auch bei Missachtung um ein weiteres Jahr verlängert werden. Bei Missachtung des gerichtlichen Verbotes der persönlichen Kontaktaufnahme sowie der Verfolgung und des Verbotes des Aufenthalts an bestimmt zu bezeichnenden Orten kann die gefährdete Person die Polizei rufen. Die psychosoziale Prozessbegleitung im Zivilverfahren nach 73b ZPO gewährt Opfern, die im Strafverfahren bereits psychosoziale Prozessbegeleitung erhalten (haben), psychosoziale Unterstützung und Begleitung auch im Zivilverfahren, wenn das Zivilverfahren in einem sachlichen Zusammenhang mit der Anzeige/dem Strafverfahren steht. Das Opferrecht der rechtlichen Vertretung im Zivilverfahren (juristische Prozessbegleitung) fiel der Wirtschaftskrise zum Opfer. Die Geheimhaltung der Adresse in einem Zivilverfahren nach 75a ZPO ist aus schutzwürdigen Interesse möglich, z.b. bei einer einstweiligen Verfügung gegen einen Stalker, der die Anschrift des Opfers nicht kennt.

25 Die abgesonderte Vernehmung im Zivilverfahren nach 289a ZPO ermöglicht Opfern, die zumindest eine Anzeige wegen (sexueller) Gewalt oder Drohung mit Gewalt erstattet haben, räumlich getrennt von der Gegenpartei (Beschuldigter, Verurteilter) aussagen zu können, wenn ein sachlicher Zusammenhang mit dem Strafverfahren gegeben ist wie etwa in einem Prozess um Entschädigung/Schmerzengeld wegen sexueller Gewalt. Die im Entwurf vorgesehene Erweiterung der Prozessbegleitung im Strafverfahren auf alle Opfer von Verbrechen, die dadurch in ihrem privaten Bereich verletzt wurden, fiel ebenfalls den Sparmaßnahmen zum Opfer. Die Einführung des Straftatbestandes Fortgesetzte Gewaltausübung nach 107b StGB trägt der Intention des Täters, einen Menschen durch Gewaltausübung (über einen längeren Zeitraum) zu besitzen/beherrschen, und den daraus resultierenden spezifischen Folgen bei den Opfern, Rechnung. Zuvor konnte jeweils nur das einzelne Delikt (mit Ausnahme der straffreien Misshandlung) wie etwa Körperverletzung bestraft werden. Einführung einer Pauschalentschädigung nach 6a VOG für eine schwere Körperverletzung von und für eine Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen von Die Bestimmung des 149 Abs 5 StVG sieht zum Schutz für Betroffene häuslicher Gewalt und Opfer von (sexueller) Gewalt oder Drohung mit Gewalt auf deren Antrag eine Verständigung von der Entlassung eines Strafgefangenen oder dem ersten Verlassen der Anstalt vor. Diese Bestimmung wurde nach in Kraft treten des 2. Gewaltschutzgesetzes eingeführt. Dr. in Renate Hojas

26 TÄTERARBEIT für mehr OPFERSCHUTZ? Verpflichtendes Antigewalttraining bei familiärer Gewalt ein Konzept des Verein Neustart mit dem Gewaltschutzzentrum Salzburg Ein wichtiger Aufgabenbereich des Gewaltschutzzentrum Salzburg besteht in der Koordinations- und Kooperationsarbeit, um im gemeinsamen Vorgehen mit allen maßgeblichen Behörden und Einrichtungen gegen familiäre Gewalt vorgehen zu können. Mehr Schutz für die Opfer und weniger Rückfälle von Tätern in gewalttätiges Verhalten als Ziel lassen eine gute Zusammenarbeit der beteiligten Institutionen sinnvoll erscheinen. Täterarbeit, gemeinsam mit dem Verein Neustart konzipiert als Anti-Gewalt-Training für Täter im Bereich familiärer Gewalt, ist als möglicher Bestandteil einer wirkungsvollen Intervention gegen familiäre Gewalt aufgegriffen worden. Antigewalttraining kann dem Opferschutz dienen, wenn die dauerhafte Beendigung von Gewaltausübung angestrebt wird und das Training opferfokussiert angelegt ist. Im Jahr 2008 entwickelte der Verein Neustart gemeinsam mit dem Gewaltschutzzentrum Salzburg und dem Gewaltschutzzentrum Tirol 1 ein Konzept für ein Antigewalttraining gegen familiäre Gewalt. 1 In Tirol ist die Umsetzung des Konzeptes in die Praxis aufgrund mehrerer gerichtlicher Zuweisungen bereits geglückt; in Salzburg erfolgten bis dato noch keine Weisungen zum AGT bei Neustart Neustart/AGT Gewaltschutzzentrum Strafjustiz für ein Antigewalttraining gegen familiäre Gewalt. Danach können Täter durch die Staatsanwaltschaft / das Strafgericht nach 203 StPO verpflichtend einem Anti-Gewalt- Training zugewiesen werden, verbunden mit der Anordnung von Bewährungshilfe. Die Staatsanwaltschaft kann entsprechend diesem Gesetz von der Verfolgung einer Straftat vorläufig zurücktreten, dies unter Bestimmung einer Probezeit. Der vorläufige Rücktritt ist davon abhängig zu machen, dass sich der Beschuldigte ausdrücklich bereit erklärt, während der Probezeit bestimmte Pflichten zu erfüllen, die als Weisungen ( 51 StGB) erteilt werden könnten, und sich durch einen Bewährungshelfer ( 52 StGB) betreuen zu lassen. Eine derartige Weisung kann auch darin bestehen, dass der Beschuldigte ein Antigewalttraining

27 absolviert und dem Gericht über dieses Training die erfolgreiche Beendigung, Abbruch oder Ausschluss berichtet wird. Das Gewaltschutzzentrum bietet hier als Kooperationspartner mit Neustart, aber nicht in das Training selbst einbezogen den Opfern Unterstützung, Beratung und Information. Dieses Konzept fußt auf der Erkenntnis, dass sich der Zugang zu Täterprogrammen über gerichtliche Weisungen national und international als erfolgreich erwiesen hat. 2 Auch am Beispiel des bereits bestehenden Antigewalttrainings mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen durch Neustart Salzburg aufgrund gerichtlicher Weisungen haben die Erfahrungen dazu ermutigt, das Training in Kooperation mit dem Gewaltschutzzentrum Salzburg auf Gewalttäter aus dem familiären Umfeld auszudehnen. Täterarbeit international Fragen zur Sanktionierung von Gefährdern und Tätern im Kontext häuslicher Gewalt sowie zu Programmen, die nachhaltige Verhaltensänderungen bei Tätern bewirken sollen, haben im Verlauf der letzten beiden Jahrzehnte international sowie in Österreich zunehmend an Bedeutung gewonnen. Durch Forschungsarbeit, fachlichen Austausch auf internationaler Ebene und die Auswertung existierender Täterarbeitsmodelle wurden Standards für eine effektivere Gewaltprävention ermittelt. In den 90er Jahren wurde bereits in den USA und Schottland (DAIP/Duluth; EMERGE/Boston;CHANGE; LDVPP) besonderes Augenmerk auf die Frage der Rahmenbedingungen und Voraussetzungen für ein effektives Tätertraining gelegt. Es konnte gezeigt werden, dass nur ein verpflichtendes Tätertraining, welches in polizeiliche und gerichtliche Maßnahmen eingebunden ist, zu Erfolg führen kann. Eine Studie im Auftrag des schottischen Innenministeriums (Dobash & Dobash 1996) ergab, dass die Rückfallquote bei Absolventen des Anti-Gewalt-Trainingsprogramms von CHANGE und LDVPP von 70% auf 30% gesenkt werden konnte. violence in Europe) auseinander. Es verfolgte das Ziel, die Sicherheit von Opfern häuslicher Gewalt zu erhöhen, indem ein europaweiter Austausch über effektive Arbeit mit männlichen Tätern häuslicher Gewalt angeregt wurde. Im Rahmen dieses Projekts wurden ebenfalls Richtlinien für Programme der Arbeit mit Tätern häuslicher Gewalt erarbeitet. In Deutschland erfolgte im September 2008 ein bundesweiter Fachaustausch von Täterarbeits- und Beratungseinrichtungen für Opfer häuslicher Gewalt; in der Folge wurden von der Bundesarbeitsgemeinschaft Täterarbeit Standards und Empfehlungen für die Arbeit mit männlichen Tätern festgelegt. Ein praxisnaher Leitfaden für Täterarbeit sowie die Modelle für die notwendige Kooperation zwischen Täterarbeits- und Opferschutzeinrichtungen wurden entwickelt. In Österreich wurde seitens des BMI seit 1999 die Arbeit mit Gefährdern im Rahmen eines Wiener Anti- Gewalt-Programms gefördert. Das Programm orientiert sich an den international entwickelten Standards der Täterarbeit und vernetzte Tätertraining (Männerberatung Wien) mit einem Unterstützungsprogramm für Opfer (Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie Wien) und der Kooperation beider Einrichtungen mit weiteren (zuweisenden) Institutionen. Erfahrungen mit diesem opferorientierten Täterprogramm wurden im Dezember 2009 im Rahmen einer internationalen Fachtagung unter dem Titel 10 Jahre Wiener Anti- Gewalt-Training vorgestellt. Die Zuweisung über das Gericht im Rahmen einer strafgerichtlichen Weisung oder im Zuge des Diversionsgesetzes, welches im Jahr 2000 inkrafttreten sollte, wurde hier bereits als Option konzipiert. Als frühes Modellprojekt einer Täterarbeit im Rahmen polizeilicher und gerichtlicher Maßnahmen startete in Salzburg im September 1999 der Verein stop Anti- Gewalt-Training. Aufbauend auf dem Bundesgesetz zum Schutz vor Gewalt in der Familie mit der Interventionsstelle Salzburg und der Exekutive wurde hier ein erster Schritt zur Gewaltprävention in Salzburg gesetzt. In den Jahren 2006 bis 2008 setzten sich acht Projektpartner aus sieben europäischen Ländern mit dem Projekt WPP (Work with perpetrators of domestic 2 Gondolf 2002, Debbonaire 2004, WIBIG 2004, Barz/Helfferich 2006

28 Als ein wichtiges Ergebnis sämtlicher Studien und früher Praxiserfahrungen im Umgang mit Täterarbeit lässt sich festhalten: Die Effizienz von Täterarbeit/Antigewalttraining hängt entscheidend davon ab, wie gut Täterarbeitseinrichtungen, Polizei, Justiz und Opferschutzeinrichtungen zusammenwirken. Mögliche Verläufe gelungener Zusammenarbeit nach dem AGT- Konzept: zwei Beispiele Beispiel Frau H. Er müsste etwas tun, damit es besser wird, eine Therapie oder ein Programm oder sowas...aber WIE? Bei der Beratung von Opfern familiärer Gewalt zeigt sich das gewalttätige Verhalten als kontrollierendes und bedrohliches Muster, das nachhaltig die Integrität der betroffenen Person verletzt und ihr dauerhaft körperlichen und seelischen Schaden zufügen kann. Sogar dann, wenn die Opfer selbst nicht glauben, eine bestehende Beziehung gewaltfrei fortführen zu können, muss gesehen werden, dass einige ihre Beziehung zum Täter in irgendeiner Form weiterführen werden. Viele Trennungen werden nicht vollzogen aus der großen Angst heraus, dass die Gewalt in dieser krisenhaften Situation akut lebensbedrohlich bzw. schlimmer wird. Nicht selten erzeugen in ihrer Dauer zermürbende Zivilverfahren (Scheidung, Unterhalt...) zusätzliche Krisenmomente, bei denen das Opfer immer wieder mit drohender Gewalt konfrontiert ist und oft in ständiger Angst vor Eskalationen lebt. Frau H., seit über 10 Jahren verheiratet, spricht bei ihrem Beratungstermin im Gewaltschutzzentrum darüber, dass sie sich noch nicht endgültig von ihrem Mann trennen will und die Anzeige wegen Körperverletzung ihm schon einen kleinen Schreck versetzt habe. Im Moment hat Frau H. Schutz vor ihm dank einer einstweiligen Verfügung; es gab jedoch bereits wieder eine Aussprache in einem Café. Er ist ja kein schlechter Mensch, er hat nur diese Auszucker... Sie will und wird ihrem Mann eine weitere Chance geben, auch um unserer Kinder willen, wie sie sagt. Sie ist sich aber auch der Gefahr für sich und die Kinder bewusst. Ihr Mann hat sich zwar entschuldigt, aber gleichzeitig gesagt, sie hätte ihn durch ihre Widerworte so weit gebracht, dass ihm eben wieder die Hand ausgerutscht sei, also habe sie auch schuld. Ich habe schon so oft über eine Therapie mit ihm geredet, aber das will er ja nicht... Gefährder und Gewalttäter sind oft auch Väter. Wird die Ehe/Partnerschaft fortgesetzt, sind auch die Kinder gefährdet und wachsen mit einem problematischen Männerbild auf: Das Zementieren von Herrschaft, die Gewaltausübung werden als Beziehungsmuster erlernt und oft im eigenen späteren Leben fortgesetzt. Antigewalttraining sollte daher darauf

29 abzielen, Tätern neue Handlungs- und Konfliktlösungmöglichkeiten jenseits von Gewaltanwendung zu vermitteln und ihre oft gesellschaftlich erlernte rigide Vorstellung von Geschlechterrollen als Risikofaktor für Gewalt und Machtmissbrauch zu erkennen 3. Ein weiterer möglicher Verlauf: Beispiel Frau Z. Auch Frau Z. nimmt nach ihrer Trennung vom früheren - damals gewalttätigen - Lebensgefährten weiterhin Beratung durch das Gewaltschutzzentrum in Anspruch: Er akzeptiert die Trennung nach einem halben Jahr immer noch nicht, verfolgt und belästigt sie. Sie will endlich ihre Ruhe haben; in zwei Wochen findet eine Hauptverhandlung wegen beharrlicher Verfolgung statt, und Frau Z. befürchtet, dass sie auch danach keine Ruhe haben wird, wenn..er nicht endlich lernt, dass er seine Probleme anders lösen muss. Ich kann nicht mehr. Sie erhält fortlaufend Briefe und Telefonate, in denen sich Beschimpfungen und Liebesbekundungen abwechseln...das Problem ist, dass der ehemalige Lebensgefährte gemeinsam mit Frau Z. ein Kind hat und teilweise gegenüber Dritten auch unter dem Vorwand, sich nach dem Kind zu erkundigen, permanent Druck ausübt. Frau Z. hat auch Angst vor weiteren Eskalationen, sollte er erfahren, dass sie seit ein paar Wochen einen neuen Partner hat... Gefährder, bei denen es sich um ehemalige Partner/Ehemänner handelt, akzeptieren eine Trennung oft nicht und verharmlosen ihre Gewalt, indem sie dem Opfer die Schuld an der Trennung geben. Es kommt zu Rachegefühlen und oft massiver und bedrohlicher Kontrolle, die das Opfer in der Lebensführung beeinträchtigt. Kommt ein neuer Partner des Opfers ins Spiel, kann dies ebenfalls zu erneuter Gewalt führen. Eine Konfrontation mit diesem Verhalten im Rahmen eines kontinuerlichen Antigewalttrainings stellt eine Chance dar, nicht nur neue Verhaltensmuster zu erlernen, sondern auch die entsprechenden Einstellungsmuster, die zu dieser Kontrolle führen, wirkungsvoll zu bearbeiten. höherer Opferschutz Reduzierung von Gewalt Inverantwortungnahme des Täters 3 vergl. Meuser 2002

30 Beide Klientinnen äußern in der Beratung den Wunsch einer Verhaltensänderung des Gefährders zur Erhöhung ihrer Sicherheit. Aber wie kann das funktionieren? Es bestehen - auch in Salzburg - verschiedene Angebote für Gewalttäter, die sich von ihren Inhalten und Rahmenbedingungen her unterscheiden und teilweise als Anti-Gewalt-Beratung oder Therapie aufscheinen. Das macht eine begriffliche Abgrenzung zwischen einem verpflichtenden Anti-Gewalt- Training und einer Anti-Gewalt- Beratung oder Psychotherapie erforderlich. Der Begriff Beratung beinhaltet, dass sich Gewaltverhalten durch Gespräche beilegen lässt. Das kann falsche und auch gefährdende Erwartungen seitens der Opfer wecken. Ein weiterer Unterschied zwischen Therapie oder Beratung und einem verpflichtenden Antigewalttraining liegt im Umgang mit Schweigepflicht begründet: Im verpflichtenden Antigewalttraining ist eine Kontrolle vorgesehen, um die Sicherheit der Opfer famililärer Gewalt nicht zu gefährden. Diese Kontrolle besteht zum Beispiel in der Information über Beginn, Abbruch, Ausschluss und Beendigung eines Antigewalttrainings. Die Information ergeht sowohl an das Gericht als auch über das Gewaltschutzzentrum an das Opfer. Ein Antigewalttraining entsprechend dem Konzept des Verein Neustart Salzburg mit dem Gewaltschutzzentrum kann im Unterschied zu anderen Angeboten für Täter ( Beratung, Therapie etc..) an gerichtliche Maßnahmen gekoppelt werden (als Diversion oder Weisung im Rahmen einer bedingten Verurteilung.) Da das Handlungsziel des Antigewalttrainings gegen häusliche Gewalt die Sicherheit der (Ex)-Partnerin sein muss, stellt die Unterstützung der Gewaltopfer und deren Information durch das Gewaltschutzzentrum Salzburg einen wichtigen Bestandteil der Maßnahmen dar. Wesentliche Voraussetzung für dieses Kooperationsmodell ist die Schweigepflichtentbindung für Rückmeldungen / Informationen (etwa über die Teilnahme des Täters am Training oder über erneutes gefährdendes Verhalten wie z.b. Drohungen); auch sind Kooperationsabsprachen der beteiligten Stellen notwendig. Nur in der engen Verzahnung mit Opferschutz und Strafjustiz kann Täterarbeit als sinnvolle Maßnahme zur Gewaltprävention greifen. Möglicher Verlauf am Beispiel Frau H: Nach der Anzeige gegen ihren Ehemann wegen Verdachts der Körperverletzung hat Frau H. mit Unterstützung ihrer Prozessbegleitung durch das Gewaltschutzzentrum Salzburg als Diversionsmaßnahme ein Anti-Gewalt- Training durch den Verein Neustart angeregt: Frau H. hat nicht von vornherein Interesse an einer Bestrafung ihres Ehemannes, aber für sich und die Kinder erhöhten Schutzbedarf.

31 Möglicher Verlauf am Beispiel Frau Z: In der Strafverhandlung wegen Verdachts der beharrlichen Verfolgung ( Stalking ) sagt Frau Z. gegen ihren ehemaligen Lebensgefährten aus, mit dem sie gemeinsame Kinder hat. Mit Unterstützung ihrer Prozessbegleitung wurde für den Fall der bedingten Verurteilung des Angeklagten, welcher weiterhin Besuchskontakt zu den gemeinsamen Kindern haben wird, neben der Weisung eines Kontaktverbotes die Weisung angeregt, in Verbindung mit Bewährungshilfe ein Antigewalttraining bei Neustart zu absolvieren, dies auch im Hinblick auf das weitere Kindeswohl. Opfer (GSZ) Täter Neustart/AGT) Gewaltprävention und Schutz (Auflage/Weisung AGT durch Justiz) Ziel Anti-Gewalt-Training: Prävention und Vermeidung von Rückfallsdelinquenz Inhalt Anti-Gewalt-Training: Bearbeitung des Deliktes, Bearbeitung und Veränderung von destruktiven Wahrnehmungs-, Kommunikationsund Handlungsmustern, Auseinandersetzung mit der Opferseite (Perspektivenwechsel, Opferempathie, Schuldfrage), Entwicklung von Alternativen zu gewalttätigen Lösungsstrategien, Erarbeitung eines Krisenplans um künftige Gewalttaten zu vermeiden (persönliche Deeskalationsstrategien), Auseinandersetzung mit respektvoller partnerschaftlicher Beziehung. 4 Die Zuweisung durch das Strafgericht oder die Staatsanwaltschaft als verpflichtender Instanz erfolgt hier einerseits über 203 StPO mit angeordneter Bewährungshilfe und der Verpflichtung zum Antigewalttraining bei Neustart oder andererseits durch angeordnete Bewährungshilfe und Weisung zum Antigewalttraining im Rahmen einer bedingten Verurteilung. Zu befürworten wäre auch die Möglichkeit, Antigewalttraining als Bedingung für eine Entlassung aus Untersuchungshaft bzw. der Strafhaft ins Auge zu fassen. Das Training bei Neustart sollte in Gruppenarbeit unter Anleitung von zwei Personen (Mann und Frau) erfolgen, wobei mind. 15 Einheiten zu je 150 Minuten konzipiert wurden 5. Nach Ermittlung der Gruppeneignung des Teilnehmers erfolgt eine Rückmeldung an das zuweisende Gericht. Bis zum Beginn eines tatsächlichen Gruppentrainings ist mit dem Teilnehmer Einzelbetreuung vorgesehen. Nach Beendigung des Trainings wird sowohl das Opfer (über das Gewaltschutzzentrum im Falle der Betreuung) als auch der Zuweiser/Gericht informiert, ebenso im Fall eines Trainingsabbruchs. 4 Folie Neustart, Fachtagung Neustart in Wien, Neustart Ausdruck 2/9/2009, Folie 3

32 Möglicher Verlauf an den Beispielen Frau H. und Frau Z.: Frau H. und Frau Z. bleiben weiterhin in Verbindung mit dem Gewaltschutzzentrum. Für beide bedeutet das Wissen um die fortlaufende Kontrolle des Antigewalttrainings, Methoden und Zielsetzung des Trainings und eine mögliche gerichtliche Sanktionierung bei Abbruch, dass die Arbeit an der Gewaltthematik auch vom Gefährder ernstgenommen werden muss und dass sie in ihrem erhöhten Bedarf nach Schutz in diesen Prozess mit Information und Unterstützung durch das Gewaltschutzzentrum einbezogen sind. Als wichtiger Maßnahmenbestandteil des Opferschutzes und mit der guten Vernetzung der beteiligten Kooperationspartner kann Antigewalttraining in die Praxis umgesetzt werden. Eine zielgerichtete gemeinsame Vorgehensweise im Sinne des Opferschutzes und der Gewaltprävention auch bei familiärer Gewalt wurde bereits gefunden die Umsetzung des Antigewalttrainings aufgrund von Zuweisungen durch das Strafgericht kann dieses Konzept nun auf den Weg bringen. Eine Überlegung für die Zukunft auf der Grundlage einer schon funktionierenden Zuweisungspraxis wäre ein Antigewalttraining auch im Strafvollzug: Entsprechend der Erkenntnis, dass Täterarbeit gerichtliche Sanktionen nicht ersetzen kann, aber zur Vermeidung von Rückfällen beitragen kann, wäre dies eine weitere Möglichkeit, Täter im gesicherten Rahmen einer kritischen Auseinandersetzung mit ihrem Gewaltverhalten zuzuführen und dadurch einen Beitrag zu verbessertem Opferschutz zu leisten. Auch als Voraussetzung für eine bedingte Entlassung aus der Strafhaft bzw. in einem früheren Stadium des Strafverfahrens aus der Untersuchungshaft - könnte Antigewalttraining einen Beitrag zur Vermeidung von erneutem gewalttätigem Verhalten leisten. Dr. Elisabeth Simm

33 Regionalarbeit Pinzgau Das Gewaltschutzzentrum Salzburg hat im Jahr Personen aus dem Pinzgau aufgenommen. Davon waren 89 (ca. 88%) Frauen und 12 (ca. 12%) Männer. Im Bezirk wurden 67 Wegweisungen/Betretungsverbote ausgesprochen. Im Vorjahr 2008 wurden im Pinzgau 41 Wegweisungen/Betretungsverbote ausgesprochen. Der jährliche Anstieg zeigt, dass immer mehr Personen für ihre Rechte einstehen, die Exekutive familiäre Gewalt ernst nimmt und die Gesetze zum Schutz vor Gewalt in der Familie gewissenhaft anzuwenden weiß. Ersichtlich ist dies auch im Vergleich zu anderen Bezirken des Bundeslands. Im Jahr 2009 wurde für jede 1281ste Person im Pinzgau ein Betretungsverbot angeordnet. Damit zeigt die Exekutive im Pinzgau sehr konsequenten Umgang mit familiärer Gewalt, ganz im Sinn des Opferschutzes. Nach Betretungsverboten konnten 55 (82%) Personen über den Erstkontakt hinaus vom Gewaltschutzzentrum beraten werden. Durch die polizeiliche Übermittlung anderer Meldungen wurde noch weitere 7 Personen beraten. Diese hohe Erfolgsrate zeigt, wie sinnvoll die gesetzliche Verankerung des Gewaltschutzzentrums als Opferschutzeinrichtung im Sicherheitspolizeigesetz ist. 43 mal wurde uns bekannt, dass ein Opfer Anzeige erstattet hat, beziehungsweise konnten sich die Opfer mit unserer Unterstützung zur Anzeigeerstattung entscheiden. So war es möglich diesen Opfern psychosoziale Prozessbegleitung anzubieten. Zum direkten Opferschutz konnten auch heuer wieder Einzelfallbesprechungen, der im Netzwerk Pinzpower vertretenen KooperationspartnerInnen, beitragen. Diese trafen sich 2009 zu sechs Arbeitssitzungen. Kontakt zum Gsz 82% Kontakt nach WW/BV kein Kontakt 18%

34 Der Pinzgau ist in der Verankerung eines Netzwerks federführend. Schon seit 2002 gibt es das Kooperations- und Sensiblisierungsprojekt Pinzpower. Mittlerweile wird der Arbeitskreis von sehr vielen Pinzgauer Sozialeinrichtungen getragen. Dies ist einerseits sehr positiv für die Vernetzung der Pinzgauer Einrichtungen, gleichzeitig sollte es jedoch nicht passieren, dass das Thema Gewalt in der Familie durch die Auseinandersetzung mit anderen Feldern der Gewalt zu wenig Beachtung findet. Um ein bestimmtes Präventionsziel zu verfolgen, müssen Inhalt, Zielgruppe und Methode für ein erfolgreiches Programm definiert werden können. Durch gute Zusammenarbeit und kompetente Moderation der Sitzungen, konnte im Jahr 2009 eine gemeinsame Aktion ins Leben gerufen werden. Im Sommer 2009 fanden an den Stadtplätzen in Mittersill, Saalfelden und Zell am See Aktionstage statt. Ziel war es mit BürgerInnen in Dialog zu treten und zu sensibilisieren, das Netzwerk sichtbar zu machen und so auch das Thema ins Bewusstsein der EinwohnerInnen zu rufen. Die Aktion wurde durch ein Pressegespräch mit Teilnahme der einzelnen EinrichtungsvertreterInnen am 25.Juni 2009 angekündigt. So wurde das Ziel, das Netzwerk transparent zu machen, gestärkt. Um an der Struktur und der Schärfung des Selbstbildes des Netzwerks Pinzpower zu arbeiten, wurde 2009 eine Studie von Nicole Eberl im Rahmen ihrer Diplomarbeit erstellt. Es wurden Protokolle der Arbeitssitzungen analysiert, eine Gruppendiskussion und Interviews geführt. Die Auseinandersetzung im Rahmen der Studie, sowie die Reflexion der Ergebnisse war eine Bereicherung für das Netzwerk und die Beschäftigung mit dem Ergebnis der Studie wird in 2010 weitergeführt werden. Auf Grund der neuen TeilnehmerInnen am Netzwerk, der Weiterentwicklung desselben und neuer rechtlicher Gegebenheiten, wird die homepage gemeinsam überarbeitet. Um Gewaltopfer in den Bezirken und eben auch im Pinzgau besser zu erreichen, wurde die Regionalstelle Bischofshofen im April 2009 eröffnet. Nun kann in

35 Bischofshofen und in der Stadt Salzburg Beratung angeboten werden. Obwohl zwei Drittel der Österreicher im ländlichen Raum wohnen, ist die Zahl der angezeigten Fälle von häuslicher Gewalt in Städten viel höher. Wie oben bereits angeführt, ist es auch im Bundesland Salzburg so, dass die Landeshauptstadt im Verhältnis zur Einwohnerzahl bis zu dreimal mehr Betretungsverbote/Wegweisungen aufweist, als die ländlichen Bezirke. Viele BewohnerInnen am Land schweigen aus Angst, dass ihnen nicht geglaubt wird. Was in der Familie passiert, wird vielerorts immer noch als Privatangelegenheit betrachtet, in die man sich nicht einmischt. Durch den Standort in Bischofshofen wird versucht PinzgauerInnen, die auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen sind, den weiten Weg zur Beratung zu verkürzen. Die Stelle befindet sich in nächster Nähe des Bahnhofs Bischofshofen, wodurch der Weg aus dem Pinzgau mit dem Zug rascher und unkomplizierter wird. Mag. a Heide Demel Regionalstelle Bischhofshofen Josef-Leitgeb-Str Bischofshofen Dienstag von 8.30h 15h Donnerstag nach vorheriger Terminvereinbarung (Termine werden über unser Büro in der Stadt Salzburg vereinbart)

36 REGIONALSTELLE BISCHOFSHOFEN Bericht: Mag. a Alexandra URAIN Mit Februar 2009 nahm die Regionalstelle Bischofshofen für die Bezirke Pongau, Pinzgau und Lungau ihre Arbeit auf. Damit wird die Möglichkeit geschaffen, Opfern familiärer/häuslicher Gewalt sowie Opfern beharrlicher Verfolgung (Stalking) aus den Regionen Pongau, Pinzgau und Lungau ein Angebot der Beratung und Unterstützung zu bieten. Ein zusätzlicher Tätigkeitsbereich ist die psychosoziale und juristische Prozessbegleitung im Strafverfahren für Opfer von Gewalttaten. Obwohl 2/3 der Österreicher im ländlichen Raum wohnen, ist die Zahl der angezeigten Fälle von häuslicher Gewalt in Städten viel höher. Es ist ein massives Stadt- Land-Gefälle auffällig. Dies ergibt sich durch die im ländlichen Raum noch stark vorherrschenden traditionellen Wertvorstellungen und tradierten Rollenbildern. Familie als Form des Zusammenlebens hat einen sehr hohen Stellenwert, es wird daher, vor allem von Frauen, sehr viel in Kauf genommen um dieser Form zu entsprechen. Durch die Enge der Verwandtschafts- und Nachbarschaftsbeziehungen ist die Angst vor sozialer Ächtung wesentlich höher als im urbanen Raum. Eine eigenständige Existenzsicherung ist für Frauen im ländlichen Raum durch Bildungs- und Arbeitsmarktsituation, durch mangelnde Kinderbetreuung und dadurch auch eingeschränkterer Mobilität ungleich schwieriger als im städtischen Raum. Viele Frauen auf dem Land schweigen aus Angst. Alles, was in der Familie passiert, wird noch vielerorts als Privatangelegenheit angesehen, in die man sich nicht einmischt dadurch wird Gewalt tabuisiert und bagatellisiert. Durch die lokale Anwesenheit des Gewaltschutzzentrums wird einerseits für die Betroffenen der Zugang zu Beratung aufgrund des Vorortseins erleichtert und andererseits kann durch Kooperationsarbeit mit den Behörden (Polizei, Gericht, Jugendwohlfahrtsträger) der Austausch intensiviert werden, um so eine nachhaltige Verankerung der Gewaltschutzgesetze und der Gewaltprävention zu erreichen. Am wurde die Regionalstelle Bischofshofen offiziell unter Teilnahme zahlreicher lokaler Entscheidungsträger aus Politik, Polizei, Justiz, Frauenberatung und sozialer Einrichtungen eröffnet. Das Büro wird gemeinsam mit dem Verein KoKon Beratung & Bildung für Frauen genutzt. Dies zum einem um positive Synergieeffekte zu nützen und zum anderen auch, um die Räumlichkeiten auszulasten. Dadurch besteht nun einerseits die Möglichkeit, dass KlientInnen, die familiäre, soziale oder berufliche

37 Problemstellungen aufweisen, durch eine Weitervermittlung an den Verein Kokon geholfen werden kann. Andererseits können vom Verein Kokon KlientInnen an das Gewaltschutzzentrum weitervermittelt werden, wenn sich im Beratungsgespräch herauskristallisiert, dass sie Opfer von Gewalt sind. Die Beraterinnen des Gewaltschutzzentrums bieten vor Ort jeden Dienstag von Uhr bis Uhr sowie jeden Donnerstag nach vorheriger Terminvereinbarung Beratung an. Das Büro vor Ort soll es den Betroffenen ermöglichen ohne lange Anfahrtszeiten und weitgehend außerhalb der Kontrolle des gewalttätigen Partners das Beratungsangebot des Gewaltschutzzentrums in Anspruch nehmen zu können. Das Büro befindet sich in Nähe des Bahnhofs Bischofshofen und ist daher für KlientInnen, die auf die öffentlichen Verkehrsmittel angewiesen sind, sehr leicht zu erreichen. Weitere Schwerpunkte neben der Einzelfallberatung, sind die Teilnahme an Vernetzungstreffen sowie regionale Kooperationsarbeit. Wir versuchen damit das Angebot des Gewaltschutzzentrums in der Region publik zu machen und anderen Institutionen Einblick in unseren Arbeitsalltag zu ermöglichen. Die lokale Anwesenheit wird auch genutzt, um in Vernetzungstreffen den Austausch mit Vertreterinnen der Polizei, des Bezirksgerichtes, der Jugendwohlfahrtsträger und anderen Beratungseinrichtungen zu intensivieren.

38 Anzahl der aufgenommenen Personen Pongau Pinzgau Lungau Anzahl der Wegweisungen/Betretungsverbote Pongau Pinzgau Lungau Durch die lokale Anwesenheit des Gewaltschutzzentrums hat sich die Anzahl der KlientInnen, die ohne behördliche Mitteilung das Gewaltschutzzentrum aufgesucht haben, erhöht. Im Jahr 2008 hat das Gewaltschutzzentrum nur über behördliche Mitteilungen Kontakt zu KlientInnen erhalten. Dies hat sich seit der Eröffnung der Regionalstelle Bischofshofen verändert. Seit Juli 2009 suchten vermehrt KlientInnen, ohne vorherige polizeiliche Intervention, das Gewaltschutzzentrum auf, um Beratung und Unterstützung zu erhalten. Dieser Umstand zeigt, dass die Regionalisierung ein Weg in die richtige Richtung ist, um so effektiv für den Opferschutz tätig sein zu können. Einziger Wehrmutstropfen ist, dass sich die Anzahl der Wegweisungen/Betretungsverbote verringert hat.

39 KOOPERATION UND ÖFFENTLICHKEITSARBEIT Kooperationsgespräch mit dem Verein KoKon Kooperationsgespräch mit dem Verein KoKon offizielle Eröffnungsfeier der Regionalstelle Bischofshofen unter Teilnahme zahlreicher lokaler Entscheidungsträger Fernsehinterview mit Salzburg TV Pressegespräch mit Antenne Salzburg Pressegespräch mit den Pongauer Nachrichten Soziales Netzwerktreffen Pongau Vorstellung Gewaltschutzzentrum Regionalstelle Bischofshofen Kooperationsgespräch mit dem Verein KoKon Kooperationsgespräch mit dem Verein KoKon Kooperationsgespräch mit dem Verein KoKon Arbeitskreis Pongau mit der Teilnahme aus Vertretern der Justiz; Polizei, Frauenhaus und Frauenberatungseinrichtung Soziales Netzwerktreffen Pongau Fotoausstellung Streetwork Pongau in den Räumlichkeiten des Gewaltschutzzentrums Bilder von der Eröffnungsfeier der Regionalstelle Bischofshofen Alexandra Urain, Gewaltschutzzentrum Salzburg, LAbg. Ingrid Rieszler, Vorstand KoKon, Julia Schmitzberger, Geschäftsführerin KoKon und Heidi Rest-Hinterseer, Vorsitzende KoKon.

40 Bürgermeister Jakob Rohrmoser und Vizebürgermeister Hansjörg Obinger

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42 IX. Statistik Inhalt: Mag.a Heide Demel Layout und Grafik: DI Christiane Baumann 1. Anzahl der beratenen Personen Im Jahr 2009 hat das Gewaltschutzzentrum Salzburg von insgesamt 1135 Personen erfahren, die von familiärer Gewalt, Gewalt im sozialen Nahraum und Stalking betroffen waren. Das bedeutet einen Anstieg im Vergleich zum Vorjahr von 12,1% Frauen und 97 Männer haben Gewalt von 1075 Männern und 88 Frauen erlebt. Insgesamt wurden an das Gewaltschutzzentrum Salzburg 491 Wegweisungen/Betretungsverbote, 190 Anzeigen wegen beharrlicher Verfolgung und 137 sonstige Mitteilungen von der Polizei übermittelt. Jahresvergleich Abb. 1: Im Jahr 2009 wurden um 12,1% mehr Personen kontaktiert, als im Jahr 2008

43 Die Gewaltschutzzentren/Interventionsstellen wurden beginnend mit dem Jahr 1997 in allen Bundesländern installiert. Es wurde nun errechnet, dass von Beginn der Beratungstätigkeit bis zum Ende 2009 in ganz Österreich Personen durch die Gewaltschutzzentren (ehemals Interventionsstellen), beraten wurden. Dies bedeutet, dass ca. 1,5% der Bevölkerung (über 15 Jährige) in den letzten 15 Jahren Beratung durch ein Gewaltschutzzentrum/eine Interventionsstelle erhalten konnten. 2. Wegweisungen/Betretungsverbote Im Jahr 2009 wurden dem Gewaltschutzzentrum Salzburg 491 Wegweisungen/ Betretungsverbote von der Polizei übermittelt. Abb. 2: Im Jahr 2009 wurden um 11,2% mehr Betretungsverbote/Wegweisungen an das Gewaltschutzzentrum von der Polizei übermittelt, als im Jahr 2008.

44 Abb. 3: 2009 konnten dank der gesetzlich festgelegten Übermittlungspflicht von BV/WW 79,8% der Opfer nach WW/BV weiterführende Beratung durch das Gewaltschutzzentrum erhalten. Das Gewaltschutzzentrum Salzburg konnte im Jahr 2009 mit 79,8% der Opfer zu deren Schutz ein Betretungsverbot durch die Polizei angeordnet wurde, über einen Erstkontakt hinaus, Beratung ermöglichen. Wie in der Konzeption des Gewaltschutzgesetzes theoretisch verankert, zeigt die Praxis, dass der intervenierende Ansatz des Gewaltschutzzentrums in der Krisensituation erfolgreich ist und von den Opfern angenommen wird. Die Opfer werden in der Interventionskette Polizei, Gewaltschutzzentrum (Interventionsstelle) und Gericht durch die gesetzliche Verankerung des Gewaltschutzzentrums gut geleitet und gelangen zu ihrem Recht Unterstützung zu erhalten. Abb. 4: Betretungsverbote/Wegweisungen pro Bezirk des Bundeslandes Salzburg.

45 Bezirksreihung nach Anzahl der BV/WW im Jahr BV kommt auf eine Einwohnerzahl von: 1. Stadt Salzburg 259 Stadt Salzburg Flachgau 78 Tennengau I. Pinzgau 66 II. Pinzgau Tennengau 49 Flachgau Pongau 33 Pongau Lungau 5 Lungau Tabelle 1: Die Tabelle zeigt eine Bezirksreihung nach 2 verschiedenen statistischen Berechnungen. Die erste Spalte zeigt die Anzahl der Betretungsverbote/Wegweisungen im jeweiligen Bezirk und die diesbezügliche Reihung. Wie auch in Abbildung 4. In der zweiten Spalte ist die inhaltliche Reihung dargestellt. Es wurde errechnet, wie viele Betretungsverbote/Wegweisungen im Verhältnis zur Einwohnerzahl ausgesprochen wurden. So ändert sich auch die Reihung der Bezirke. Beispielsweise wurden im Flachgau zwar mehr BV/WW angeordnet (Spalte 1), im Verhältnis zu der Einwohneranzahl in den Bezirken, wurden aber tatsächlich im Tennengau und Pinzgau mehr BV/WW zum Schutz der Opfer familiärer Gewalt angeordnet, als im Flachgau (Spalte 2). 3. Weitere demographische Daten 3.1. Demographische Daten der Opfer Abb. 5: Alter der Opfer Wie in Abbildung 5 ersichtlich wird, zeigt die Statistik, dass Personen im mittleren Alter (31-40 Jahre) die Hilfe durch das Gewaltschutzzentrum am häufigsten in Anspruch nehmen. Aus unserer Erfahrung lässt sich interpretieren, dass jüngere

46 Menschen die Gewaltdynamik noch alleine zu verändern versuchen. Im mittleren Alter zeigt sich dann durch die bereits längere Gewalterfahrung und das Gefühl der Ausweglosigkeit des Opfers, dass Unterstützung von außen erforderlich ist. Ältere Menschen erleben oft schon sehr lange Gewalt und eine Beendigung erscheint ihnen aufgrund ihrer Sozialisierung, ihres Alters, ihrer Abhängigkeit von nahe stehenden Personen und ihrer darauf aufbauenden Ängste unerreichbar. Gewalt im Alter und in der Pflege passiert oft auch stark verdeckt, was auch ein Grund für die geringe Anzahl an älterer Klientel sein könnte. Abb. 6: Nationalität der Opfer Von den 67 Personen, die aus EU Ländern kommen, waren 34 Personen deutsche Staatsbürger. Das ist auf die geographische Nähe Salzburgs zu Deutschland zurückzuführen. Opfer aus anderen Staaten kommen vermehrt aus dem ehemaligen Jugoslawien und der Türkei, was auf den höheren Migrationsanteil aus diesen Ländern zurückzuführen ist. 17,2% der Gewaltopfer leben gemeinsam mit einem Kind in ihrem Haushalt und 15,7% der Betroffenen leben mit zwei oder mehreren Kindern. Mit ca. 62,9% der Gewaltopfer leben keine Kinder im gemeinsamen Haushalt. Bei etwa 4,5% liegen dem GSZ diesbezüglich keine Daten vor. Mitbetroffene Kinder siehe 4.3.

47 3.2. Demographische Daten der Gewalttäter Abb. 7: Alter der Täter Die Verteilung der Alterskurve der Täter lässt sich mit der der Opfer vergleichen, da Beziehungen vorwiegend nach an die Gesellschaftsnorm angepassten Altersunterschieden zwischen Männern und Frauen eingegangen werden. Siehe dazu, dass der höchste Täteranteil zwischen 41 und 50 Jahren liegt, während die meisten Opfer zwischen 31 und 40 Jahren erfasst wurden. Abb. 8: Nationalität der Täter

48 Wie schon bei den Opfern, lässt sich auch bei den Tätern feststellen, dass sich die Nähe zu Deutschland in den Zahlen niederschlägt (35 Täter kommen aus Deutschland). Auch der höheren Migrationsanteil aus dem ehemaligen Jugoslawien und der Türkei wird hier sichtbar (64 Täter aus dem ehemaligen Jugoslawien, 55 aus der Türkei) Beziehungsverhältnis Abb. 9: Gewalt in Beziehung und nach Beziehungsbeendigung Fremdtäter 78 Fremdtäterin 1 Keine Gewalt in der Privatsphäre 6 Betroffen als Person im Umfeld des Opfers 11 Unbekannt 63 Tabelle 2: sonstige Beziehungsverhältnisse 45,4% der Opfer familiärer Gewalt leben, oder lebten in Ehe- oder Lebensgemeinschaft. Davon sind 96,9% der Täter männlich. Insgesamt sind 92,4% der erfassten Täter männlich und 91,5% der Opfer sind weiblich. Auch bei Stalking, da Stalking oft nach Beendigung einer Beziehung als Gewaltfortsetzung genutzt wird, sind 87,1% der Täter männlich und 90,5% der Opfer weiblich.

49 4. Gewalterfahrungen 4.1. Intervention Ein großer Anteil von Betroffenen gab an wiederholt Opfer von psychischer, physischer und sexualisierter Gewalt geworden zu sein. 75,26% der Opfer familiärer Gewalt erlebten körperliche Gewalt wiederholt! Durch den Vergleich statistischer Zahlen aus dem Jahr 2004 mit den Zahlen aus dem Jahr 2009 ist jedoch auch eine Verbesserung für die Opfer erkennbar: Opfer berichten von einmaliger körperlicher Gewalt durch den Täter ,7% ,7% Tabelle 3: 2009 erhält ein Viertel der Opfer schon nach kurzzeitigem Gewalterleben Unterstützung. Durch die Sensibilisierung und Enttabuisierung von Gewalt in der Familie und durch die Verbesserung der Gewaltschutzgesetze müssen Opfer weniger lang in einer Gewaltbeziehung ausharren. Sie erhalten schneller Beratung und die Botschaft an die Opfer, dass sie das Recht haben sich zu schützen, nach außen zu gehen und Hilfe in Anspruch zu nehmen, ist deutlicher geworden und wird in der Praxis bereits sichtbar! 4.2. Formen der Gewalt Am häufigsten erfasste physischen Gewaltformen: 1. Körperliche Gewalt im engeren Sinne Nähere Beschreibung Umfasst, alle Formen die nicht gesondert erfasst werden. Dies sind Gewaltformen wie Schläge mit der flachen Hand, Faustschläge, Tritte, Stöße, gegen die Wand drücken, Festhalten, an den Haaren reißen, etc Stalking in der Beziehung Kontrollverhalten durch Verfolgen und Auflauern, Verfolgen lassen von Dritten, Telefonanrufe, etc. 3. Stalking unter Fremden, oder nach Beziehungsbeendigung Verfolgen, Auflauern, von Dritten verfolgen lassen, Telefonterror, s, Geschenke, Körperverletzung, etc. 4. Sexuelle Gewalt Vergewaltigung & sexuelle Nötigung, jedenfalls aber auch sexualisierte Gewalt 5. Einsperren/Aussperren Nicht aus der Wohnung lassen, in der Wohnung einsperren, aus der Wohnung aussperren (mit unter dadurch von den mj. Kindern trennen) 6. Würgen Würgen ist eine sehr massive Gewaltform und weist auf hohe Gewaltbereitschaft hin. Tabelle 4: Am häufigsten erfasste physische Gewaltformen

50 Folgende Formen physischer Gewalt werden darüber hinaus gesondert erfasst und wurden auch berichtet: Verletzung mit einem Messer oder Gegenstand (7 mal), sexuelle Gewalt gegen Kinder, Entführung und Verbrennen. Natürlich hat physische Gewalt gravierende psychische Auswirkungen! Sexuelle und sexualisierte Gewalt ist in Gewaltbeziehungen sehr häufig, da ein fehlendes partnerschaftliches Verhältnis auf anderen Kommunikationsebenen, darauf schließen lässt, dass auch in der Sexualität kein partnerschaftliches Verhältnis gelebt wird. Am häufigsten erfasste psychische Gewaltformen Nähere Beschreibung 1. Beschimpfung/Abwertung Gewaltausübung beginnt meist mit Erniedrigung, Abwertung und Beschimpfung des Opfers ist also oft die erste angewandte Gewaltform, zu der später weitere Formen dazu kommen, um das Ziel des Täters, nämlich Machtausübung über das Opfer, zu erreichen. 2. Drohungen Drohungen zu verletzen, öffentlich bloß zu stellen, das Opfer alleine zu erwischen, zu finden, die Kinder zu nehmen, etc. 3. Stalking/Telefonterror Durch Anrufe kontrollieren, bedrohen, erniedrigen, beeinträchtigen, belästigen, sexuell belästigen, etc. Durch die andauernde Gewaltausübung, permanente Anspannung und Angst beim Opfer. 4. Morddrohung Es wurden 99 Morddrohungen gegen Opfer verzeichnet. Morddrohungen erfordern eine besonders ausführliche Gefährdungseinschätzung, um Sicherheitsmaßnahmen festlegen zu können! Tabelle 5: Am häufigsten erfasste psychische Gewaltformen Folgende Formen psychischer Gewalt wurden darüber hinaus gesondert erfasst und wurden auch berichtet: Ignorieren/Vernachlässigen, Drohungen mit Messer/Waffe (15 mal), Selbstmorddrohung (29 mal), Bevormundung, Sachbeschädigung, Willensbeugung durch Gewalt und Drohung, Schlafentzug, Zwangsheirat, Sachentwendung, Kindesentziehung, Drohungen gegen die Kinder, ökonomische Gewalt, u.a. Die überwiegende Mehrheit der Opfer erlebte viele Formen von Gewalt, meist eine Kombination psychischer und physischer Gewalt. Gewaltformen können nicht klar getrennt in körperliche und psychische Gewalt eingeordnet werden. Zu beachten ist, dass die Auswirkungen jeweils psychisch und körperlich sein können. Hervor zu heben sind auch Gewaltformen symbolischer Art (z.b.: Ein Messer demonstrativ auf den Nachttisch zu legen, ein zerrissenes Foto zu hinterlassen), weiters Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch. 22 Täter hatten nach Wissen des Gewaltschutzzentrums Schusswaffen, 51 Täter waren vorbestraft und 25 Täter wurden im Zuge des polizeilichen Einschreitens verhaftet.

51 4.3. Gewalterfahrungen der im gemeinsamen Haushalt lebenden Kinder und Jugendlichen Wichtig ist zu betonen, dass Kinder und Jugendliche von Gewaltbeziehungen der Erwachsenen auch immer mittelbar betroffen sind. Das Miterleben von Gewaltübergriffen hat massive psychische Auswirkungen (vgl. Strasser, Philomena. Kinder legen Zeugnis ab. Gewalt gegen Frauen als Trauma für Kinder. Innsbruck, Wien, München: Studien-Verlag, 2001). Das Angebot des Gewaltschutzzentrums richtet sich hauptsächlich an erwachsene Opfer von Gewalt. Zum Schutz der mitbetroffenen Kinder und Jugendlichen besteht eine enge Zusammenarbeit mit der Jugendwohlfahrt und Kinderberatungseinrichtungen. Im Jahr 2009 wurden im Bundesland Salzburg von zuständigen Jugendwohlfahrtsbehörden nur 2 Einstweilige Verfügungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen beantragt, wenn die Erziehungspersonen diese Verantwortung nicht übernehmen konnten. Es ist überlegenswert, ob die gesetzliche Möglichkeit der Jugendwohlfahrt in Zukunft von der Behörde mehr in Anspruch genommen werden kann. 5. Weiterführende rechtliche Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen Insgesamt wurden - soweit bekannt 146 einstweilige Verfügungen zum Schutz vor Gewalt in Wohnungen und allgemeiner Gewalt nach 382b und/oder e EO und 28 einstweilige Verfügungen zum Schutz vor Eingriffen in die Privatsphäre (Stalking) nach 382g EO beantragt. Davon wurden 158 einstweilige Verfügungen mit Unterstützung des Gewaltschutzzentrums Salzburg verfasst. Nach einem Betretungsverbot beantragt mindestens jede vierte und ohne Betretungsverbot nur jede zehnte gefährdete Person eine einstweilige Verfügung.

52 6. Strafverfahren 478 Opfer haben 648 Delikte angezeigt. Strafanträge wegen Körperverletzung 64 Gefährliche Drohung 60 Beharrliche Verfolgung 43 Nötigung 29 Schwere Körperverletzung 9 Schwere Nötigung 9 Sachbeschädigung 6 Freiheitsentziehung 3 Vergewaltigung 3 Sexuelle Nötigung 2 Hausfriedensbruch 1 Sexueller Missbrauch 1 Tabelle 6: Strafanträge Tabelle 6 zeigt bzgl. welcher Delikte, nach Kenntnis des Gewaltschutzzentrums, ein Strafantrag gegen den Verdächtigen gestellt, sprich ein Strafverfahren eingeleitet wurde. Insgesamt hatte das Gewaltschutzzentrum 2009 von 184 eingeleiteten Verfahren Kenntnis. Kenntnis erlangt das Gewaltschutzzentrum natürlich vorwiegend im Zuge der Beratungstätigkeit, des Beratungskontaktes. Im überwiegenden Fall besteht psychosoziale Prozessbegleitung schon im Vorverfahren, oder wird daraufhin in Anspruch genommen. Ergebnisse der Strafverfahren, wie GSZ bekannt Einstellung des Verfahrens 21 Diversionelle Maßnahme 1) 39 Freispruch 22 Verurteilung 2) 75 Einweisung in Anstalt 2 noch laufend 48 Tabelle 7: Ausgang der Verfahren

53 Die Tabelle 7 beinhaltet mehr Angaben zu Ergebnissen, als in 2009 eingeleitete Verfahren erfasst wurden, da Verfahren teilweise im Vorjahr eingeleitet und im Jahr 2009 abgeschlossen wurden. 1) 11mal wurde dem Gewaltschutzzentrum bekannt, dass ein Strafverfahren durch eine diversionelle Maßnahme erledigt wurde. 28 mal wurde eine diversionelle Maßnahme schon im Vorverfahren eingeleitet. Davon 22 mal durch einen Tatausgleich des Vereins Neustart. 2) Im Zuge einer Verurteilung wurde 10 mal ein Kontaktverbot zum Opfer erteilt (in Form einer Weisung) und 21 mal wurde Schmerzengeld zugesprochen. Ein strafrechtliches Kontaktverbot erhöht die Kontrolle über den Gewalttäter und die Sicherheit des Opfers! Da dem Täter bei Verstoß gegen das Verbot der Haftantritt droht, handelt es sich um eine klare, effektive Botschaft an den Täter, weshalb eine häufigere Erteilung eines Kontaktverbotes wünschenswert ist. 7. Prozessbegleitung Das Gewaltschutzzentrum Salzburg hat psychosoziale Prozessbegleitungen durchgeführt und 97 mal Rechtsanwälte/Innen mit der juristischen Prozessbegleitung beauftragt.

54 X. Informations- und Sensibilisierungsarbeit Kooperation und Koordination, Fortbildungen, Schulungen, Medienarbeit Kooperation/Koordination : Festakt der Frauenministerin, Wien : Arbeitstreffen mit Kriminalreferenten der Stadt Salzburg, GSZ Sbg : Kooperationssitzung Arbeitskreis Pinzgau Familie Gewalt Frei, BH Zell am See

55 : Kooperationssitzung zu Anti-Gewalt-Training, GSZ Tirol und Salzburg, Verein Neustart Tirol und Salzburg, GSZ Innsbruck : Arbeitstreffen mit Familientherapeutinnen des Vereins KOKO, Familienkompetenzzentrum Sbg : Arbeitstreffen mit Frauensprecherinnen der Grünen Kooperationssitzung Runder Tisch PB der Prozeßbegleitungseinrichtungen des Bundeslandes Salzburg, GSZ Sbg : Kooperationsgespräch mit Frauenhaus Salzburg : Kooperationssitzung mit Verein Kokon, Beratung und Bildung für Frauen, zur Zusammenarbeit Regionalstelle Bischofshofen : Kooperationssitzung Arbeitskreis Pinzgau Familie Gewalt Frei, BH Zell am See : Arbeitsgruppe zur Erarbeitung der Reformvorschläge für 2008, Linz

56 : Kooperationstreffen mit Dr. Knoll und Hr. Bründlinger vom Kriminalreferat Stadt Salzburg, Sicherheitspolizeiliche Beratung, GSZ Sbg. 19./ : GF Konferenz der GSZ/IST Ö, Wien : Kooperationstreffen mit Telefonseelsorge Salzburg : Kooperationstreffen mit Herrn Stotter und Herrn Ebner, Kriminalreferenten der PI`s Stadt Salzburg, GSZ Sbg : Kooperationssitzung Runder Tisch PB der Prozeßbegleitungseinrichtungen des Bundeslandes Salzburg, GSZ Sbg : Kooperationstreffen mit MitarbeiterInnen des Verein Neustart bzgl. Anti-Gewalt- Training, GSZ Salzburg : Kooperationstreffen mit Verein Kokon, Bischofshofen : Arbeitssitzung Runder Tisch des Landesgerichts Salzburg für alle Prozeßbegleitungseinrichtungen : Kooperationsgespräch mit Verein Kokon, Regionalstelle Bischofshofen 22./ : GF Konferenz der GSZ Ö, Linz : Kooperationstreffen mit Mitarbeiterinnen des Sozialamtes Salzburg, GSZ Salzburg : Kooperationssitzung Runder Tisch PB der Prozeßbegleitungseinrichtungen des Bundeslandes Salzburg, GSZ Sbg : Eröffnungsfeier Regionalstelle Bischofshofen : Kooperationsgespräch mit Vertreterin der Sozialarbeit der SALK

57 : Kooperationsgespräch mit Vertreterin der Jugendwohlfahrt BH Salzburg Umgebung : Soziales Netzwerktreffentreffen Pongau, Vorstellung Gewaltschutzzentrum Salzburg/ Regionalstelle Bischofshofen : Kooperationssitzung Runder Tisch PB der Prozeßbegleitungseinrichtungen des Bundeslandes Salzburg, GSZ Sbg : Kooperationssitzung mit Verein Kokon, Regionalstelle Bischofshofen : Arbeitstreffen zu 16 Tage gegen Gewalt an Frauen, mit Vertreterinnen der Frauenprojekte Bundesland Salzburg, Frauenbüro Stadt Sbg.

58 : Kooperationsgespräch mit Verein Kokon, Regionalstelle Bischofshofen : Arbeitstreffen Pinzpower FamilieGewaltfrei, Arbeitskreis Pinzgau, Bezirkshauptmannschaft Zell am See : Sitzung zum Thema 16 Tage gegen Gewalt an Frauen, Frauenbüro Sbg. 09./ : Arbeitstagung Juristisches Fachforum der GST/ISTen Österreichs, Linz : Arbeitstreffen mit Mag. a Gabi Mayerhofer zur Konzeptualisierung des FOBI- Curriculums zu familiärer Gewalt für die Salzburger Landeskrankenanstalten SALK, GSZ Sbg : Kooperationsgespräch mit Verein Kokon, Regionalstelle Bischofshofen : Arbeitskreis Pongau für KooperationspartnerInnen von Polizei, Justiz, Jugendwohlfahrt u.a. Regionalstellen Bischofshofen : Sitzung zum Thema 16 Tage gegen Gewalt an Frauen, Frauenbüro Sbg : Arbeitskreis Fachgruppe Statistik der GSZen Österreichs, GSZ Salzburg : Fotoausstellung Streetworker, Regionalstelle Bischofshofen Schulungen, Fortbildungen, Informationsveranstaltungen (Teilnahme) 12./ : Fortbildung zu Social Quality Leadership, der GSZen/ISTen Österreichs

59 : Fortbildung Krisenintervention, Dr. Thiel, SLP Sbg : Fortbildung Prinzipien frauenspezifischer Beratung, Teil 1, Wien 06./ : Fortbildungscurriculum Prozessbegleitung, Kernseminar 1, Graz 23./ : Interne Fortbildung Corperate Identity der GZS Ö, Villach 06./ : Curriculum Prozessbegleitung, Kernseminar 2, Graz : Podiumsdiskussion: Gewalt in der Familie Anlaufstellen und Hilfsangebote, Zell am See : FOBI Prinzipien frauenspezifischer Beratung, Teil 2, Wien 27./ : Curriculum Prozessbegleitung, Kernseminar 3, Graz : Vortragsabend Gewaltschutz und Fremdenrecht, Linz 24./ : Curriculum Prozessbegleitung, Kernseminar 4, Graz : Fortbildung zu Gewaltschutzgesetz II der GSZ Ö mit DDR. Bogensberger und Dr. Kathrein, Bundesministerium für Justiz, Salzburg : Tagung Frauensüchte Männersüchte, Institut für Suchtprävention Linz 9./ : Fortbildung der GSZ social quality leadership, Salzburg : Vernetzungsseminar für Prozessbegleiterinnen der Salzburger Fraueneinrichtungen : Supervisionsseminar für Prozessbegleiterinnen der Salzburger Fraueneinrichtungen 15./ : Fortbildung Trennungs- und Scheidungsberatung, Frauen beraten Frauen, Wien : Interne Schulung zur StPO neu mit Dr. in Vara-Kowarzik, GSZ Salzburg : Fortbildung Psychosomatik, SLP Sbg.

60 Schulungen, Fortbildungen, Informationsveranstaltungen (Referentinnen d. GSZ) : Schulung zum Thema Hintergründe von Stalking Formen, Auswirkungen, Täterpsychologie, Kriminalreferat Sbg : Seminar Gewalt in der Privatsphäre für Kriminalreferenten der PI S, GSZ Sbg.

61 10./ : Schulung Gewalt in der Privatsphäre im Rahmen der Grundausbildung für PolizeischülerInnen, Ausbildungszentrum der Polizei, Großgmain : Workshop Gewalt im sozialen Nahraum mit Schülerinnen des HLW Annahof, GSZ Sbg. 29./ : Schulung Gewalt in der Privatsphäre im Rahmen der Grundausbildung für PolizeischülerInnen, Ausbildungszentrum der Polizei, Großgmain : Workshop Gewalt im sozialen Nahraum, HLW Annahof, Salzburg : Workshop Gewalt im sozialen Nahraum, HLW Annahof, Salzburg : Seminar Hintergründe familiärer Gewalt für MitarbeiterInnen der Telefonseelsorge Salzburg : Workshop Gewalt im sozialen Nahraum und Aufgabenbereich des GSZ, HL für wirtschaftliche Berufe, Ausbildungszweig Sozialmanagement, Salzburg : Workshop Handeln gegen familiäre Gewalt für den Verein PEPP (Pro Eltern Pinzgau Pongau) 09./ : Schulung Gewalt in der Privatsphäre im Rahmen der Grundausbildung für PolizeischülerInnen, Ausbildungszentrum der Polizei, Großgmain: : Podiumsdiskussion zum Film Auswege, Gendup-Zentrum, Salzburg

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