Förderfibel der Stadt Ludwigsstadt
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- Werner Langenberg
- vor 5 Jahren
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1 Förderfibel der Stadt Ludwigsstadt Ein Überblick über Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten bei Umbau- und Sanierungsmaßnahmen an Immobilien und deren Umfeld Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Inneren, für Bau und Verkehr Städtebauförderung in Oberfranken Dieses Projekt wird gefördert im Bund-/Länder- Städtebauförderprogramm Kleinere Städte und Gemeinden mit Mitteln des Bundes und des Freistaats Bayern
2 Zum Hintergrund: Warum eine Förderfibel? Der beste Weg, die Zukunft vorauszusagen, ist, Sie zu gestalten. Willy Brandt Angesichts wachsender kommunaler und regionaler Herausforderungen arbeitet die Stadt Ludwigsstadt seit Mitte 2015 mit dem Büro PLANWERK aus Nürnberg zusammen. Ein grundlegendes gemeinsames Thema stellt dabei die städtebauliche Struktur der Orte dar: Denn nur wenn die (Innen-) Orte ihre Funktion als Lebensmittelpunkt erfüllen, können sich die BewohnerInnen hier auch zukünftig rundum wohl fühlen. Damit vor allem die Kernorte weiterhin attraktiv bleiben können, ist Ihr Engagement als EigentümerIn gefragt, da selbstverständlich auch Ihr Haus zum Gesamteindruck beiträgt. Um Ihr Anwesen ansprechend herrichten zu können, muss natürlich erst der ein oder andere Euro in die Hand genommen werden. Um Sie bei Ihren baulichen Vorhaben und der Pflege Ihres Eigentums zu unterstützen, hat die Stadt Ludwigsstadt diese Übersicht an Fördermöglichkeiten zusammengestellt. Denn es gibt zahlreiche attraktive Fördermöglichkeiten für Sie, um Ihrem Haus äußerlich ein ansprechendes Gesicht zu verleihen und zugleich von innen funktional zu modernisieren, sodass es gut für die Zukunft gerüstet ist. Die Förderprogramme im Überblick 1. Steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten Kommunales Förderprogramm Energetische Erstberatung im Landkreis Kronach Programme zur Energetischen Sanierung Programme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Wohnungsbauförderung - Bayerisches Wohnungsbauprogramm Wohnungsbauförderung - Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm Barrierefreies/ Altersgerechtes Umbauen Denkmalgerechtes Umbauen Sonstige finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten
3 1. Steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten Fördergegenstand Herstellungs- und Anschaffungskosten Erhaltungsaufwand Grundlage 7h, 10f und 11a des Einkommenssteuergesetzes (EStG) Fördergeber Steuerliche Erleichterungen und Abschreibungsmöglichkeiten beim Finanzamt Fördersatz Die Investitionssumme kann innerhalb von 12 Jahren zu 100% steuerlich geltend gemacht werden. In den ersten acht Jahren jeweils mit 9% pro Jahr, in den darauffolgenden vier Jahren mit 7% pro Jahr. Voraussetzungen Lage der Immobilie in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet ( 7h EStG) Durchführung einer begünstigten Maßnahme ( 177 BauGB): Modernisierung (Maßnahmen, die dafür sorgen, dass das Gebäude den allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse entspricht) Instandhaltung (Behebung von Mängeln, die das Straßen- und Ortsbild oder die bestimmungsgemäße Nutzung des Gebäudes erheblich beeinträchtigen) Ansprechpartner Finanzamt/Steuerberater Stadtumbaumanagement Pixelio: Rainer Sturm Die Höhe der steuerlichen Abschreibung bemisst sich nach der Höhe der zu entrichtenden Einkommensteuer. Rechtlich sind die Prinzipien im 7h des Einkommensteuergesetzes (EStG) verankert. Grundsätzlich können Investitionen bei Sanierungen und Modernisierungen zu 100% steuerlich geltend gemacht werden. So ergibt sich für Sie innerhalb dieser 12 Jahre ein Steuervorteil, abhängig von der Investitionssumme und Ihrer zu entrichtenden Steuer. Grundvoraussetzung für die Inanspruchnahme der erhöhten steuerlichen Abschreibung ist die Lage der Immobilie innerhalb des förmlich festgelegten Sanierungsgebiets. Auf den folgenden Seiten können Sie die konkreten Vorteile anhand einiger Rechenbeispiele nachvollziehen. Diese haben lediglich modellhaften Charakter und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder rechtliche Gültigkeit. Dabei gilt es zu unterscheiden, wie die zu sanierende Immobilie in Zukunft genutzt werden soll. Möchten Sie diese selbst nutzen oder vermieten? Bei der Eigennutzung wird zusätzlich unterschieden zwischen Eigennutzung als Wohnraum und Eigennutzung für den eigenen Betrieb. Dabei können mehrere Formen der Abschreibung kombiniert werden. Nutzen Sie beispielsweise das 1.OG selbst, können sie Investitionen hierfür über 10 Jahre zu je 9% abschreiben. Haben Sie eine weitere Wohnung im EG vermietet, können Sie die Investitionen dafür über 12 Jahre zu insgesamt 100% abschreiben. 3
4 Hinweis: Die steuerliche Abschreibung ist keine Unterstützungszahlung oder ein Kredit, sondern sorgt dafür, dass die Höhe des jährlich zu versteuernden Einkommens verringert wird. Die Berechnung der Höhe der steuerlichen Abschreibung ist vom individuell festgelegten Steuersatz des Steuerpflichtigen abhängig und bemisst sich dabei nach dem jährlichen Bruttoeinkommen. Erhalten Sie sonstige Fördermittel für das Sanierungsvorhaben, so wird der steuerlich absetzbare Betrag um diese reduziert. Beispielrechnung 1: Auf den folgenden Seiten finden Sie drei Beispielrechnungen zur steuerlichen Absetzung. Dabei wird die Annahme getroffen, dass die Investitionssumme beträgt und der Einkommenssteuersatz bei 30% liegt. Es wird zwischen den folgenden Nutzungsmöglichkeiten der Immobilie unterschieden: Eigennutzung Vermietung der Immobilie Steuervorteil bei Eigennutzung der Immobilie und Steuersatz 30%, Investitionssumme: Zeitraum Abschreibungssatz durch 7h Lage im Sanierungsgebiet Abschreibungsfähiger Betrag (9% der Investitionssumme) Zu Grunde liegender Einkommensteuersatz Durch zusätzliche Absetzungen ( 7h und 10f: Lage im Sanierungsgebiet & Eigennutzung ) Reguläre Absetzungen ohne 7h Lage im Sanierungsgebiet : keine, da Eigennutzung Jahr 9% % Bilanz nach 10 Jahren 90% % Steuervorteil nach 10 Jahren: Beispielrechnung 2: Steuervorteil bei Vermietung, Steuersatz 30%, Investitionssumme: Zeitraum Abschreibungssatz durch 7h Lage im Sanierungsgebiet Abschreibungsfähiger Betrag (9% bzw. 7% der Investitionssumme) Zu Grunde liegender Einkommensteuersatz Durch zusätzliche Absetzungen ( 7h und 10f: Lage im Sanierungsgebiet & Eigennutzung ) Reguläre Absetzungen ohne 7h Lage im Sanierungsgebiet : 2% Jahr 9% % Jahr 7% % Bilanz nach 12 Jahren 100% % Steuervorteil nach 12 Jahren: Ablaufschema für die Nutzung der steuerlichen Abschreibung Erst jetzt: 4
5 2. Kommunales Förderprogramm Fördergegenstand Sanierungsberatung als Erstberatung Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die zu einer Aufwertung der baulichen Substanz führen Maßnahmen an der Hausfassade, an Fenstern und Türen Maßnahmen am Dach und Dachaufbauten Maßnahmen an Hofanlagen und toren Maßnahmen in Vorgärten und Hofräumen mit öffentlicher Wirkung Maßnahmen an Werbeanlagen Rückbaumaßnahmen von Gebäuden und Gebäudeteilen bei Funktionsverlust Architekten- und Ingenieurleistungen Grundlage Satzung des Kommunalen Förderprogramms der Stadt Ludwigsstadt Fördergeber Stadt Ludwigsstadt Regierung von Oberfranken Sanierungsgebiete Fördersatz 30% der anrechenbaren Kosten, max Baunebenkosten werden max. bis zu einer Höhe von 16% der Baukosten anerkannt Voraussetzungen Lage der Immobilie innerhalb des förmlich festgelegten Sanierungsgebiets Erhaltenswerte Substanz der baulichen Anlagen Ganzheitliche Gestaltung der Fassade, der Gestaltungsfibel entsprechend (inkl. Fenster, Türen, Dach, Außenanlage) Modernisierungs-/Instandsetzungsvereinbarung mit der Kommune im Voraus Bei Interesse wenden Sie sich bitte zunächst an das Stadtumbaumanagement oder die Stadt Ludwigsstadt. Ansprechpartner Stadt Ludwigsstadt, Hubertus Wabnik, Tel.: / , Mail: hubert.wabnik@ludwigsstadt.de Stadtumbaumanagement, Ann-Sofie Beuerle, Tel.: / Mail: stadtentwicklung@ludwigsstadt.de Sanierungsberater Franz Ullrich (plan&werk) Tel: 0951 / Mail: franz.ullrich@planundwerk-bsa.de Für die Fördermöglichkeiten der erhöhten steuerlichen Abschreibung und das kommunale Förderprogramm sind sogenannte förmlich festgelegte Sanierungsgebiete ausschlaggebend. Innerhalb dieser sollte die Immobilie liegen, für die Sie Fördergelder beantragen. Den Sanierungsgebieten liegen Sanierungssatzungen zu Grunde, die Zielvorstellungen der Ortsentwicklung beinhalten. Die Gebiete beziehen sich vornehmlich auf die Kernorte und deren Umgriff. Sowohl in Ludwigsstadt als auch in Lauenstein gibt es förmlich festgelegte Sanierungsgebiete. Voraussetzung für die Festlegung dieser waren Vorbereitende Untersuchungen (VU), die diesen Bereich der Orte strukturell in Bezug auf Einwohner, Bausubstanz, räumliche Qualitäten sowie Herausforderungen und Entwicklungschancen betrachteten. Im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchung wurden Informationsflyer erstellt, in denen die exakten Gebietsabgrenzungen zu finden sind. Diese Flyer erhalten Sie im Rathaus und im Beratungszentrum Stadtentwicklung. Flyer zu den Vorbereitenden Untersuchungen 5
6 Damit Sie selbst eine erste Einschätzung dazu bekommen, ob für Ihre Immobilie Aussicht auf Fördergelder über das kommunale Förderprogramm besteht, oder ob die steuerliche Abschreibungsmöglichkeit in Frage kommt, haben wir die Sanierungsgebiete in Ludwigsstadt und Lauenstein dargestellt. Sollten Sie weitere Informationen benötigen, kontaktieren Sie bitte das Stadtumbaumanagement. In Ausnahmefällen ist eine Förderung über das kommunale Förderprogramm auch für Gebäude möglich, die außerhalb dieser Gebiete liegen. Wichtige Voraussetzung für eine solche Ausnahme ist ein ortsbildprägender Charakter der Immobilie in prominenter Lage. 6
7 3. Energetische Erstberatung im Landkreis Kronach Pixelio: Rainer Sturm Energieberatung der Energieagentur Oberfranken Das Thema Energie ist heutzutage in aller Munde. Viele Ressourcen des Planeten sind endlich, die Preise für Energie steigen zunehmend und gerade im Bereich Immobilien besteht hier noch großer Nachholbedarf. Klimaschutz geht schließlich jeden an und viele würden gerne Energie sparen auch aus finanziellen Gründen. Doch energetisch richtig zu bauen und zu sanieren ist gar nicht so einfach. Es wollen die richtigen Entscheidungen und Weichen gestellt sein, damit sich eine Maßnahme auch dauerhaft als positiv erweist. Die Landkreise Kulmbach, Kronach, Bayreuth und die Stadt Bayreuth bieten Ihnen hier ein exklusives Angebot. Herr Jürgen Ramming von der Energieagentur Oberfranken führt Beratungen zu folgenden Themen durch: Überblick über mögliche Einsparpotentiale Möglichkeiten zur Nutzung erneuerbarer Energien Grundlegende Angaben zu konkreten Maßnahmen wie Fenstertausch, Erneuerung der Heizungsanlage oder Wärmedämmung Diese Beratung erfolgt für Sie neutral und kostenfrei. Sie sind sowohl am Telefon als auch direkt bei Ihnen und Ihrer Immobilie vor Ort möglich. Des Weiteren verfügt die Energieagentur Oberfranken über ein breites Netz an weiteren unabhängigen Energieberatern, die Sie bei der konkreten Planung und Umsetzung gewünschter Maßnahmen unterstützen können. Kontakt zu Herrn Jürgen Ramming Energieagentur Energieagentur Oberfranken e.v. Kressenstein Kulmbach Tel Mail: Melden Sie sich bei Fragen, zur Terminvereinbarung oder bei Problemen! Herr Ramming steht Ihnen mit offenem Ohr zur Verfügung. 7
8 4. Programme zur Energetischen Sanierung Maßnahmen zur Energetischen Sanierung sind über die derzeit vorhandenen Programme der Städtebauförderung nicht förderfähig. Allerdings gibt es zahlreiche andere Programme, die Initiativen in diesem Bereich unterstützen. Diese stellen wir Ihnen im Folgenden kurz vor. Aufgeteilt sind die Beschreibungen nach den beiden Fördergebern: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Experte zu diesen Themen ist - wie im vorangehenden Abschnitt bereits dargestellt Herr Jürgen Ramming von der Energieagentur Oberfranken. Rufen Sie direkt an oder melden Sie sich beim Team des Stadtumbaumanagements. Wir vermitteln Ihnen gerne hilfreiche Kontakte und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite! 4.1 Programme des BAFA Heizen mit erneuerbaren Energien Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrollen (BAFA) unterstützt energetische Maßnahmen. Durch Investitionszuschüsse wird das Umstellen der Heizung auf erneuerbare Energien finanziell unterstützt. Förderfähig sind dabei Kosten sowohl in privat als auch gewerblich und öffentlich genutzten Immobilien. Die Förderung wird in Aussicht gestellt für: Solarthermie-Anlagen Biomasseanlagen Wärmepumpen 4.2 Programme des BAFA Förderung von KWK Anlagen Durch das BAFA werden Kraft-Wärme-Kopplungs- Anlagen (KWK-Anlagen) bis zu einer elektrischen Leistung von 20 kw gefördert. Förderfähig sind: Einmalige Investitionszuschüsse, gestaffelt nach der elektrischen Leistung der Anlagen. Die Stromvergütung für KWK-Anlagen. Über einen bestimmten Zeitraum zahlt der Stromanbieter an den Anlagenbetreiber einen Zuschlag. pixabay: jniitymaa0 pixabay: manseok 8
9 4.3 Programme der Regierung Häuser Programm Die Bayerische Staatsregierung unterstützt durch das Häuser-Programm Eigentümer und Bauherren privatgenutzter Ein- und Zweifamilienhäuser bei der energetischen Sanierung. Das Programm besteht aus den zwei Teilen EnergieSystemHaus und Heizungstausch. EnergieSystemHaus richtet sich an Bürger, die entweder einen Altbau sanieren oder einen energieeffizienten Neubau errichten möchten. Mit einem TechnikBonus wird der Einbau innovativer und effizienter Heiz-/Speichersysteme mit intelligenter Steuerung gefördert, wie zum Beispiel: Wärmepumpensysteme Kraft-Wärme-Kopplungen (KWK) Netzdienliche Photovoltaikanlagen Solarwärmespeicherung Darüber hinaus wird für die Erhöhung der Energieeffizienz ein Energie-Effizienz-Bonus gewährt. Die Förderhöhe variiert je nach energetischem Anspruch des Vorhabens zwischen und Euro. Mit dem Programmteil Heizungstausch werden Vorhaben gefördert, bei welchen vorzeitig veraltete, ineffizienten Heizkessel durch moderne, innovative Heizanlagen ersetzt werden. Hierbei kann mit einem Zuschuss von bis Euro gerechnet werden. Starttermin für das Häuser-Programm war der 15. September Die Antragsstellung erfolgt in Nordbayern bei der Regierung von Unterfranken. Holzheizung mit Wärmespeicher pixabay: pixabay: Kikos 9
10 5. Programme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Die Kreditanstalt für Wiederaufbau ist die größte nationale Förderbank der Welt und nach Bilanzsumme die drittgrößte Bank Deutschlands. Als Anstalt des öffentlichen Rechts steht hier der Staat mit dem Bundesministerium der Finanzen als Rechtsaufsicht im Hintergrund. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau fördert Projekte und Maßnahmen in den unterschiedlichsten Bereichen. Neben der Unterstützung von Existenzgründern, Ausund Weiterbildungsprojekten und Maßnahmen der kommunalen Infrastruktur stehen dabei auch Immobilien und deren Gestaltung im Vordergrund. Die KfW unterstützt grundsätzlich beim Bauen, Kaufen, Modernisieren oder Sanieren eines Eigenheimes. Zusätzlich werden auch Beratungsleistungen zur energetischen Sanierung unterstützt. Im Folgenden stellen wir einige KfW- Förderprogramme für Umbau-, Modernisierungsund Instandhaltungsmaßnahmen sowie für die energetische Sanierung vor. Für genauere Details bzw. weitere Fragen können Sie sich unter anderem auf der Homepage der KfW informieren: Selbstverständlich hilft Ihnen auch das Stadtumbaumanagement gerne weiter und vermittelt Ihnen die richtigen Kontakte und Ansprechpartner. Programme der KfW - Eine Auswahl zur energetischen Sanierung 1. KfW - Wohneigentumsprogramm (Nr. 124) Hier geht es um die Förderung vom Kauf bzw. dem Bau eines Hauses oder einer Eigentumswohnung. Gefördert wird durch die Vergabe von langfristigen, zinsgünstiges Darlehen bis maximal Darüber werden abgedeckt: Kosten für Grundstück, Baukosten sowie Baunebenkosten Kaufpreis einschließlich Nebenkosten und Kosten für Instandsetzung, Umbau und Modernisierung, sofern Wohneigentum erworben wird. Der Kauf darf dabei auch bis zu sechs Monaten in der Vergangenheit liegen. 2. KfW - Wohneigentumsprogramm Genossenschaftsanteile (Nr. 134) Gefördert wird hier der Bau bzw. Erwerb eines selbst genutzten Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung. Der maximale Kreditbetrag beträgt dabei Förderfähig sind: Bau: Kosten des Baugrundstücks, Baukosten inkl. Baunebenkosten und Kosten der Außenanlagen Erwerb: Kaufpreis einschließlich Baunebenkosten 3. Energieeffizient Bauen (Nr. 153) Hier geht es um die Förderung beim Kauf oder Bau eines KfW-Effizienz- und Passivhauses. Weiterer Fördergegenstand ist die Umwidmung von Baudenkmälern sowie erhaltenswerter Bausubstanz zum Effizienzhaus. Hierfür sind zinsgünstige Darlehen bis erhältlich. 4. Energieeffizient Sanieren - Kredit Effizienzhaus mit Investitionszuschüssen (Nr. 151) Gefördert wird die energetische Sanierung zum KfW- Effizienzhausstandard von Wohngebäuden, solange der Bauantrag vor dem gestellt wurde. Die Maximalsumme beträgt hier je Wohneinheit beim KfW-Effizienzhaus oder bei Einzelmaßnahmen. Ein weiterer Tilgungszuschuss ist je nach Effizienzstandard möglich. Mit Beschluss der Bundesregierung vom wurden die Zuschüsse nochmals erhöht, die dazu beitragen, das energetische Niveau eines KfW-Effizienzhauses zu erreichen. ggf. anfallende Modernisierung-, Instandsetzungsund Umbaukosten 10
11 5. Energieeffizient sanieren - Kredit Einzelmaßnahmen mit Investitionszuschüssen (Nr. 152) Über dieses Programm fördert die KfW energetische Einzelmaßnahmen bei Sanierungen von Immobilien. Finanziert werden: Dämmung Heizungserneuerung Fensteraustausch Lüftungseinbau Mit dem Kredit (max /Wohneinheit) wird auch der Kauf von energetisch saniertem Wohnraum unterstützt. Mit Beschluss der Bundesregierung wurden auch die Zuschüsse für solche Einzelmaßnahmen erhöht. 6. Energieeffizient sanieren - Baubegleitung (Nr. 431) Hier wird eine professionelle Baubegleitung während der Sanierungsphase gefördert (z.b. Detailplanung, Angebotsauswertung, Bewertung der Sanierung). Voraussetzung für die Inanspruchnahme dieses Zuschusses ist allerdings die Kombination mit einem anderen KfW-Programm (Nr. 151/152, 153 oder 430). 7. Energieeffizient sanieren - Ergänzungskredit (Nr.167) Es wird die Umstellung von Heizungsanlagen auf erneuerbare Energien gefördert, sofern die Anlage vor dem installiert wurde. Thermische Solarkollektoranlagen bis 40 m² Bruttokollektorfläche Biomasseanlagen mit einer Nennwertleistung von kw Wärmepumpen mit einer Nennwärmeleistung bis 100 kw kombinierbare Heizungsanlagen auf Basis regenerativer Energien und fossiler Energieträger (ab ) Ein Förderkredit kann ggfs. auch mit Zuschüssen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle genutzt werden. 8. Erneuerbare Energien Standard (Nr. 270/274/275) Hier geht es um die Förderung der Errichtung, Erweiterung oder des Erwerbs von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien (Bsp. Photovoltaik). Es werden außerdem Kraft-Wärme-Kopplungs- Anlagen gefördert, deren Kapazitäten die Premium- Förderung nicht erreicht bzw. deren technische Standards nicht erfüllt werden. 9. Energieeffizient Sanieren Investitionszuschuss (Nr. 430) Gefördert wird die energetische Sanierung von Wohngebäuden, für die die Bauanzeige vor dem gestellt wurde insbesondere Maßnahmen, die zum KfW-Effizienzhaus-Standard führen. Außerdem werden Zuschüsse gegeben für die Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen, Keller- und Geschossdecken, die Erneuerung der Fenster und Außentüren, die Erneuerung oder die Optimierung der Heizungsanlage, die Erneuerung oder den Einbau einer Lüftungsanlage und Weiteres. Der Zuschuss beläuft sich auf bis zu pro Wohneinheit für private Eigentümer, die energetisch sanieren oder bereits entsprechend sanierten Wohnraum kaufen. Exkurs: Energieberatung der Verbraucherschutzzentralen Informationen über den Einsatz Erneuerbarer Energien und Energiesparmöglichkeiten bietet neben der Energetischen Erstberatung der Energieagentur Oberfranken (Hr. Ramming, siehe Punkt 3) auch die Verbraucherschutzzentralen an. Sie werden vom Bundeswirtschaftsministerium finanziell unterstützt. Somit entstehen Ratsuchenden nur geringe Kosten. 11
12 6. Wohnungsbauförderung - Bayerisches Wohnungsbauprogramm Fördergegenstand Selbstgenutzter Wohnraum Bau von Wohnraum (Neubau, Gebäudeänderung, Erweiterung) Erwerb von neu geschaffenem Wohnraum (Ersterwerb) Erwerb von neu geschaffenem Wohnraum (Zweiterwerb) Fördermittel in Form von Darlehen stehen bereit für: Bau und Ersterwerb: höchstens 30% der förderfähigen Kosten Beim Zweiterwerb, also beim Kauf eines bereits gebauten Hauses oder einer bereits gebauten Wohnung: höchstens 40% der förderfähigen Kosten Grundlage Jahresbruttoeinkommen Einkommensgrenzen bei der Berechnung von Förderungen Art. 5 bis 7 BayWoFG Fördergeber Freistaat Bayern Darlehensgeber Bayerische Landesbodenkreditanstalt (BayernLaBo) Zielgruppe Privatpersonen, insbesondere junge Familien mit mittlerem Einkommen Voraussetzungen Einhaltung der Einkommensgrenzen individuelle Berechnung des Einkommens unter Berücksichtigung verschiedener weiterer Faktoren (Freibeträge usw.) Ansprechpartner Stadtumbaumanagement Landratsamt Kronach: Wohnraumförderungsstelle Information zu den Einkommensgrenzen Für die individuelle Berechnung der Förderhöhe werden verschiedene Faktoren herangezogen. Neben bestimmter Einkommensgrenzen (bspw. 1-Pers./ 2-Pers.-Haushalt: / ) zählen hierbei beispielsweise die Kinderanzahl. Bitte kontaktieren Sie dazu direkt Herrn Hannweber vom Landratsamt Kronach. (Güterstraße 18, Raum 405, Kronach, Tel. (09261) , Mail: klaus.hannweber@lra-kc.bayern.de) Pixelio: Helene Souza 12
13 7. Wohnungsbauförderung - Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm Fördergegenstand Neubau von Wohnraum Erwerb von neu geschaffenem Wohnraum (Ersterwerb) Erwerb von vorhandenem Wohnraum (Zweiterwerb) Grundlage Jahresbruttoeinkommen Einkommensgrenzen bei der Berechnung von Förderungen Art. 5 bis 7 BayWoFG Fördergeber Freistaat Bayern Zielgruppe Privatpersonen, insbesondere junge Familien mit mittlerem Einkommen Voraussetzungen Einhaltung der Einkommensgrenzen Individuelle Berechnung des Einkommens unter Berücksichtigung verschiedener weiterer Faktoren (Freibeträge, usw.) Ansprechpartner Stadtumbaumanagement Landratsamt Kronach: Wohnraumförderungsstelle Darlehensgeber Bayerische Landesbodenkreditanstalt (BayernLaBo) Fördersatz Darlehen bis zu 1/3 der Gesamtkosten, mindestens (Bagatellgrenze) Für Mietwohnungsraum ab 3 Wohneinheiten stehen zusätzliche Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Informationen hierzu erhalten Sie über folgende Homepage: oder bei der Regierung von Oberfranken, Sachgebiet Wohnungswesen (Hr. Reichl, Ludwigstraße 20, Bayreuth, Tel. (0921) ; Christoph.Reichl@reg-ofr.bayern.de ). Pixelio: Lutz Stallknecht 13
14 Pixabay: katermikesch 8. Barrierefreies - / Altersgerechtes Umbauen Fördergegenstand Behindertengerechte Anpassungen, z.b.: Umbau einer Wohnung (behindertengerecht, bspw. Zugänge, Schwellenabbau, Zugänglichkeit) Einbau behindertengerechter sanitärer Anlagen (bspw. Duschplätze, Stütz- und Haltesysteme) Anlagen zur Verminderung einer Behinderung (bspw. Rampen, Tür- und Fensterantriebe, Maßnahmen für bessere Kommunikation und Orientierung) Einbau von Treppenliften Grundlage Bayerisches Wohnungsbauprogramm Einkommensgrenzen Fördergeber Freistaat Bayern Darlehensgeber Bayerische Landesbodenkreditanstalt (BayernLaBo) Fördersatz Zuschuss bis Euro Zielgruppe Senioren und Seniorinnen Menschen mit Behinderung 9. Denkmalgerechtes Umbauen Fördergegenstand Unterstützung bei Planung und Untersuchungen im Vorgriff zu Maßnahmen Unterstützung bei baulichen Maßnahmen Beratung der Denkmaleigentümer und Begleitung von Instandsetzungs- sowie Restaurierungsaufgaben, Erteilen steuerlicher Bescheinigungen Voraussetzungen Einhaltung der Einkommensgrenze individuelle Berechnung des Einkommens unter Berücksichtigung verschiedener Faktoren/ Freibeträge Prüfung des Bedarfes bzw. der medizinischen Notwendigkeit Ansprechpartner Stadtumbaumanagement Landratsamt Kronach: Wohnraumförderungsstelle Bitte beachten Sie auch das Programm Nr. 159 der KfW zum Thema Altersgerecht Umbauen. Hier werden alle Baumaßnahmen gefördert, die Barrieren reduzieren und eine angenehme Wohnqualität gewährleisten. Darüber hinaus wird der Kauf frisch umgebauten Wohnraumes unterstützt. Es sind Darlehen bis zu Euro / Wohneinheit erhältlich. Einen Investitionszuschuss gibt es zudem über das KfW Programm Nr Fördersatz Abhängig von geplanter Maßnahme Zielgruppe Eigentümer denkmalgeschützter Immobilien Grundlage Bayerisches Denkmalschutzgesetz Fördergeber Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege Voraussetzungen denkmalgeschützte Immobilie denkmalgerechte Sanierung Vorherige denkmalfachliche Abstimmung Ansprechpartner Landratsamt Kronach Untere Denkmalschutzbehörde 14
15 10. Sonstige finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten Über die in dieser Broschüre dargestellten Förderprogramme hinaus gibt es auch weitere potentielle Unterstützungsmöglichkeiten. Sollten Sie hier weiteres Interesse haben, melden Sie sich bitte beim Team des Stadtumbaumanagements. Die folgenden weiteren Zuschüsse gibt es: Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes durch die Pflegeversicherung ( 40, Abs.4 SGB XI): Nach einem Nachweis der Pflegebedürftigkeit unterstützt die Pflegekasse Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes bei alten- und behindertengerechtem Umbau (z.b. Rampen, verbreiterte Türen, Umbau von Badezimmern, Treppenlift, u.a.) mit bis zu Euro pro Maßnahme. Eigenheimrente (sog. Wohn-Riester ) rückwirkend seit dem Wohnungsbauprämie (WoPG) Anpassung von Wohnraum an die Bedürfnisse schwerbehinderter Arbeitnehmer ab 50% Erwerbsminderung in Form von Geldleistungen zur Ausstattung einer behindertengerechten Wohnung Weitere Zuschüsse für behindertengerechten Wohnungsumbau nach Prüfung auch durch das Sozialamt möglich. Pixelio: Bernd Kasper Zusammenfassung Grundsätzlich bestehen verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten für Bauherren, die Umbau- oder Modernisierungsmaßnahmen vornehmen wollen. Es muss allerdings prinzipiell differenziert werden zwischen Eigenbedarf und Mietwohnraum für Dritte. Es gilt außerdem zu beachten, dass die Gewährung bestimmter Förderungen auch von der eigenen finanziellen Situation und der damit einhergehenden Leistungsfähigkeit des Bauherren abhängig ist. In dieser Kurzzusammenstellung potentieller Unterstützungsmöglichkeiten kann daher nur ein allgemeiner Überblick gegeben werden. Individuelle Einzelfallbetrachtungen hinsichtlich der Förderfähigkeit eines Vorhabens müssen sich stets der Prüfung der jeweiligen Fachstellen bzw. Fördergebern (Bsp. KfW, Regierung von Oberfranken etc.) unterziehen. Zusammenfassend bestehen grundsätzlich folgende Fördermittel für konkrete Umbau- und Neubaumaßnahmen: Verschiedene zinsgünstige Darlehen durch die KfW Einkommensabhängige Unterstützung, z.b. Baudarlehen über Landesförderung (BayWoFG) Fördermöglichkeiten durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Sonstige Unterstützungsmöglichkeiten (Bsp. Pflegeversicherung, Eigenheimrente, Sozialamt) 15
16 Bei Fragen oder Anregungen wenden Sie sich bitte an unser Team vom Stadtumbaumanagement. Wir sind für Sie im Beratungszentrum Stadtentwicklung erreichbar. Marktplatz Ludwigsstadt Tel / stadtentwicklung@ludwigsstadt.de Öffnungszeiten: Dienstags von Uhr, Individuelle Termine nach vorheriger Vereinbarung Stand: 03/ Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Inneren, für Bau und Verkehr Städtebauförderung in Oberfranken Dieses Projekt wird gefördert im Bund-/Länder- Städtebauförderprogramm Kleinere Städte und Gemeinden mit Mitteln des Bundes und des Freistaats Bayern 16
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