Konzept zur Inklusion. an der. realschule ratheim. Stand:

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1 Konzept zur Inklusion an der realschule ratheim Stand: I) Das Leitbild Unter Inklusion verstehen wir gemeinsames Leben und Lernen aller Schülerinnen und Schüler, der Lehrerinnen und Lehrer sowie der gesamten Schulgemeinde im Rahmen eines gesellschaftlichen Netzwerkes unter Berücksichtigung der individuellen Lernvoraussetzungen und schulinternen Möglichkeiten. II) Voraussetzungen a) Gebäude => (HG erstellt Fließtext) - Förderraum - Aufzug vorhanden - Schwierigkeit: Lehrerraumsystem - Kiosk - Anregende Schulhofgestaltung (Klettergerüst, Ruhezonen, Sitzgelegenheiten, ausreichend Raum usw.) - WC-Situation, Toilettenfrau - Forum mit Bühne - Gestaltung der Regenpausen - Raum Schulsozialarbeit - Lage der realschule ratheim im Ort Umgebung (Nähe Adolfosee, Sportanlagen, Spielplätze usw.) b) Personal - Stand Schuljahr 2017/2018 Folgendes Personal ist an der sonderpädagogischen Förderung beteiligt: - zwei Sonderpädagogen - Schulsozialarbeiter o Schulabsentismus o Übergang Schule Beruf - Schulbegleiter (individuelle Regelung) - Inklusionsbeauftragte => Frau Gantevoort - Zwei SV-Lehrer - Zwei Beratungslehrer - Streitschlichtung - Schulsanitätsdienst - Klassenleitungsteam - Schulleitung (ein Schulleiter mit zwei Konrektoren)

2 - Ca. 35 Kolleginnen und Kollegen - Erprobungsstufenkoordinatoren, Ausbildungskoordinatoren - Schulsekretärin - Hausmeisterteam - WC-Aufsichtspersonal c) Aufnahme/Einteilung der neuen 5er SuS mit Förderbedarf - Die Schulleitung der realschule ratheim bemüht sich in der Verteilungskonferenz um SuS mit dem Förderschwerpunkt Lernen. - Strategie: Werden SuS mit Förderbedarf an der realschule ratheim angemeldet, nehmen Sonderpädagogen an der Klassenbildungskonferenz (Erprobungsstufenkoordinator/in + Klassenleitungen) teil. An dieser Konferenz wird die Entscheidung getroffen über eine der folgenden Varianten: a) Alle SuS mit Förderbedarf kommen in eine Inklusionsklasse. b) Alle SuS mit Förderbedarf werden auf die drei Eingangsklassen aufgeteilt. c) Individuelle Einteilung der SuS. d) Die Arbeitsgruppe Inklusionskonzept 1. Konzeptentwicklung Es ist die Aufgabe der Arbeitsgruppe ein Inklusionskonzept zu entwickeln. Seit 2016 treffen sich die Mitglieder (Inklusionsbeauftragte, Sonderpädagogen, Schulleitung, Klassenleitung Inklusionsklasse, FachlehrerInnen, Eltern) in regelmäßigen Sitzungen (siehe Zeitleisten der fünf Arbeitsphasen im Anhang). Folgende Maßnahmen wurden bereits durchgeführt: - Hospitation der AG in einer inklusiven Realschule - Organisation einer schulinternen Lehrerfortbildung zum Thema Inklusive Schule - Organisation des Arbeitsprozesses Inklusives Leitbild im Rahmen von Lehrerkonferenzen - Diverse Fortbildungen - Teilnahme am Arbeitskreis Inklusion (GU AG) des Kreises Heinsberg - Einstieg in die Konzeptionsarbeit. 2. Ziele - Umsetzung des Leitbildes. - Entwicklung und Implementierung eines Inklusionskonzeptes - Erarbeitung eines inklusives Schulprogramms

3 3. Evaluation - Die Inhalte des Konzeptes werden in regelmäßigen Abständen evaluiert (mindestens jährlich)und ggf. überarbeitet. III) Diagnostik a) Jährliche Überprüfung des sonderpädagogischen Förderbedarfs Einmal jährlich wird der sonderpädagogische Förderbedarf der inklusiv beschulten Schülerinnen und Schüler in der realschule ratheim überprüft. Diese Überprüfung liegt federführend in der Hand der Sonderpädagogen. Die rechtliche Grundlage ist AO-SF 17 (1): (1) Die Klassenkonferenz überprüft bei Bedarf, mindestens einmal jährlich, ob der festgestellte Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung und der festgelegte Förderschwerpunkt weiterhin bestehen. (2) Ist nach Auffassung der Klassenkonferenz bei Fortbestand eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung im bisherigen Förderschwerpunkt, ein Wechsel des Förderorts oder des Bildungsganges angebracht, lädt die Schulleiterin oder der Schulleiter die Eltern zu einem Gespräch ein und informiert die Schulaufsichtsbehörden so rechtzeitig, dass darüber vor Ablauf des Schuljahres gemäß 16 Absatz 1 und 2 entschieden werden kann. Bleibt der Förderschwerpunkt erhalten, wird dies nach der Klassenkonferenz schriftlich im dafür vorgesehen Formularvordruck des AO-SF (vgl. Anlage des Schulamts?/Bez. Reg. Köln?) dokumentiert. Die Erziehungsberechtigten werden mit dem Zeugnis bzw. dem angehängten Förderplan zum Schuljahresende darüber informiert. Das Formular verbleibt in der Schülerakte. Die Klassenkonferenz wird an die Versetzungskonferenz angeschlossen. Soll der sonderpädagogische Unterstützungsbedarf aufgehoben werden oder ein Förderschwerpunkt gewechselt, hinzugefügt oder gestrichen werden so wird der passende Antrag (vgl. Anlage der Schulamtes/Bez. Reg. Köln?) rechtzeitig an die Schulaufsichtsbehörde geschickt. Klassenleitung und Sonderpädagoge koordinieren den Ablauf zur Antragstellung. Übliche Anlagen zum Antrag: - Evaluierter Förderplan und letztes Zeugnis - Protokoll der Klassenkonferenz

4 - Ausführliche Begründung beim Wechsel/ Hinzufügen eines weitern /Streichung eines Förderschwerpunktes. - Kurze Begründung bei Aufhebung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs. b) Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs (AO-SF) Diagnostik Sonderpädagogische Diagnostik findet in der realschule ratheim unter anderem in folgenden Bereichen statt: 1. Erstellung individueller Förderpläne für die Schüler und Schülerinnen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf. Erarbeitung der Förder-maßnahmen und Evaluation im Dialog mit der Klassenleitung und dem Klassenteam (vgl. Förderplan). 2. Eine Offene Eingangsdiagnostik wird beim Übergang von der Grundschule in die Jahrgangstufe 5 angeboten. Sonderpädagogen hospitieren über einen begrenzten Zeitraum in den neu gebildeten 5ten Klassen und beobachten den Unterricht mit dem Schwerpunkt auf individuelle sonderpädagogische Fragestellungen. Im Bedarfsfall gibt es ein Beratungsangebot für die Klassenleitungen/ Klassenteams. 3. Lernbegleitende Diagnostik als Grundlage für die jährliche Überprüfung des sonderpädagogischen Förderbedarfs. 4. Die Lehrer für Sonderpädagogik sind schulische Ansprechpartner bei Fragen zur Gutachtenerstellung nach 13 AO-SF. Anträge werden an die Bezirksregierung Köln gerichtet. Diese Anträge sowie eine Checkliste sind auf der Homepage der Bezirksregierung zu finden. Die aktuellen Fristen sind auf dem Antrag zur Überprüfung aufgeführt. Bevor der AO-SF-Antrag bei der BZR bestellt wird, sollte unbedingt durch die Klassenkonferenz geklärt werden, ob die Realschule die geeignete Schulform für das Kind ist. Sollten die Leistungen in den Kernfächern schwach oder nicht ausreichend sein, so ist zu überprüfen, ob nicht ein Schulwechsel die geeignetere Maßnahme wäre. Dies ist insbesondere mit den Eltern abzuklären. Besteht Einigkeit über eine mögliche Antragstellung und spätere Eröffnung des AO-SF sind die bisherigen diagnostischen Daten zu sondieren. Liegen bei einem Schüler/in in der Klasse 5 keine verwertbaren oder aussagekräftigen

5 Diagnose- bzw. Testergebnisse aus der Grundschulzeit vor, so sollte vor der AO-SF-Antragstellung auf eine ausführliche Diagnostik beim SPZ (Sozialpädiatrisches Zentrum Aachen oder Mönchengladbach) bestanden werden. Unter Einbeziehung dieser Testergebnisse (Wahrnehmung, Motorik, Sprache, Intelligenz, allgemeine Entwicklung etc.) wird das weitere Vorgehen beim AO-SF entschieden. An der realschule ratheim ist die Beobachtung das wesentliche diagnostische Instrument. Testbatterien sind auf Nachfrage über das Schulamt des Kreises Heinsberg zu besorgen. Mitschrift: A. Maier

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