Verstärkter Verbraucherschutz und Harmonisierung der Wettbewerbsbedingungen für alle Akteure im Versicherungsvertrieb

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1 Financial Services Verstärkter Verbraucherschutz und Harmonisierung der Wettbewerbsbedingungen für alle Akteure im Versicherungsvertrieb Das Europäische Parlament und der Rat der EU- Mitgliedstaaten haben sich Ende Juni 2015 auf neue EU-Regeln für die Vermittlung und den Vertrieb von Versicherungen geeinigt. Die IDD (Insurance Distribution Directive) tritt im Februar 2016 in Kraft. Damit wird die bisherige IMD (Insurance Mediation Directive) präzisiert und verschärft. Versicherungen haben bis Februar 2018 Zeit, die neuen Anforderungen umzusetzen. IMD IMD 2/IDD Kompromissvorschlag Inkrafttreten Umsetzung 2002 Seit Juli 2015 Februar 2016 Februar 2018 Inkrafttreten der Insurance Mediation Directive (IMD) Überarbeitung der IMD in IMD 2/ Umbenennung in IDD Veröffentlichung des finalen Kompromissvorschlags Inkrafttreten der Insurance Distribution Directive EU-Mitgliedsstaaten haben die IDD in nationale Regelungen umgesetzt Abb. 1: Zeitplan zur Umsetzung der IDD Quelle: EY

2 Mit den neuen Vorgaben soll die Regulierung des Versicherungsmarktes verbessert werden, mit dem Ziel, für alle am Vertrieb von Versicherungsprodukten beteiligten Akteure gleiche Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten und den Verbraucherschutz zu verbessern. Die IDD und die Bankeninitiativen MiFID II und PRIIP stehen nicht als isolierte Regelwerke nebeneinander, sondern überlappen sich im Bereich der Versicherungsanlageprodukte. Betrifft sämtliche Versicherungsprodukte (inklusive Versicherungsanlageprodukte) Erweitert den Geltungsbereich der IMD auf alle Vertriebskanäle (inklusive Direktvertrieb und Portale) Aktueller Entwurf fordert unter anderem eine kontinuierliche berufliche Weiterbildung von im Versicherungsvertrieb tätigen Mitarbeitern und die Offenlegung der Art und Quelle der Vergütung IDD Versicherungsanlageprodukte PRIIP Betrifft nur verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (PRIIPs) Verordnung legt Format und Inhalt des Basisinformationsblattes fest, das vor dem Angebot eines PRIIP an Kleinanleger ausgehändigt werden muss MiFID II Betrifft nur den Wertpapierhandel Ausnahme: Art. 91 MiFID II ändert die alte Richtlinie IMD ab und enthält zusätzliche Anforderungen an den Kundenschutz bei Versicherungsanlageprodukten Dazu zählen die Vermeidung von Interessenkonflikten, allgemeine Grundsätze sowie ein Provisionsverbot als Option für Mitgliedstaaten Abb. 2: EU-Initiativen IDD/PRIIP/MiFID II: Vorschriften zu Versicherungsanlageprodukten ergänzen sich Quelle: EY 2 EY Verstärkter Verbraucherschutz und Harmonisierung der Wettbewerbsbedingungen für alle Akteure im Versicherungsvertrieb

3 Herausforderungen In der folgenden Abbildung sind die Neuerungen der IDD gegenüber der IMD aus dem Jahr 2002 zusammengefasst: Dimension 1. Geltungsbereich Bisherige Anforderung Versicherungsvermittler Neu durch IDD Versicherungsunternehmen Preisvergleichsportale Allfinanzunternehmen Weitere (Reisebüros, Autovermietungen) 2. Produktinformation und Produktgenehmigungsverfahren Produktinformationsdokument für Lebensversicherungen Einfache standardisierte Produktinformation auch für Nichtleben- Versicherungsprodukte Für jedes Produkt ist in einem Produktgenehmigungsverfahren ein Zielmarkt zu definieren, Risikobeurteilung und Vertriebsstrategie sind darauf auszurichten 3. Vermeiden von Interessenkonflikten Auskünfte des Vermittlers u. a. zum Versicherer und zur Art der Beratung vor Vertragsabschluss Bei allen Produkten: Offenlegung der Quelle und Art der Vergütung, Höhe einer eventuellen Beratungsgebühr sowie Zahlungen nach Vertragsabschluss Zusätzlich bei Versicherungsanlageprodukten: Offenlegung sämtlicher Kosten und Nebenkosten, einschließlich ggf. der Beratungskosten; Grundsätze und Maßnahmen zum Management von Interessenkonflikten 4. Vergütungssysteme - Vergütung oder Verkaufsziele dürfen keine Anreize schaffen, ein bestimmtes Versicherungsprodukt zu verkaufen, obwohl ein anderes Produkt den Kundenbedürfnissen besser entspräche 5. Beratung - Bei allen Produkten: personalisierte Empfehlung, die begründet, warum ein spezifisches Produkt am besten geeignet ist Zusätzlich bei Versicherungsanlageprodukten: Berücksichtigung der Kenntnisse und Erfahrungen des Kunden, seiner finanziellen Situation, Verlusttragfähigkeit, Anlageziele und Risikobereitschaft 6. Weiterbildung - Nachweis der Weiterbildung für Mitarbeiter von Versicherungsunternehmen und Vermittler, abhängig von Produkttyp und Rolle der Mitarbeiter mindestens 15 Trainingsstunden p. a. Abb. 3: Neuerungen der IDD Quelle: EY Die neuen Anforderungen sind fordernd, aber nicht überfordernd. Neben erweiterten Vorschriften zur besseren Transparenz (Offenlegung der Vergütung und Kosten) werden in die neue IDD auch aus der MiFID II bekannte Vorgaben zu Produktgenehmigungsverfahren sowie zur besseren Beratung aufgenommen. Der Verhaltenskodex des Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.v. (GDV) vom 14. November 2012 enthält bereits Leitlinien, die den Rahmen für eine faire und bedarfsgerechte Ver- mittlung von Versicherungsprodukten setzen, und deckt somit viele wesentliche Anforderungen aus MiFID II, PRIIP und IDD ab. Die große Mehrheit der Versicherer in Deutschland hat somit durch die Umsetzung der Anforderungen aus dem GDV-Verhaltenskodex bereits heute eine gute Grundlage für die Implementierung der EU- Verbraucherschutzvorschriften. Trotzdem gibt es Handlungsbedarf für Versicherungsunternehmen, wie in der Folge beschrieben. EY Verstärkter Verbraucherschutz und Harmonisierung der Wettbewerbsbedingungen für alle Akteure im Versicherungsvertrieb 3

4 1. Geltungsbereich 2. Produktinformation und Produktgenehmigungsverfahren Im Gegensatz zur Vorgänger-Richtlinie IMD gilt die neue Fassung nicht nur für Vermittler, sondern auch für Versicherungsunternehmen im Direktvertrieb und für Preisvergleichsportale. Geltungsbereich Versicherungsvermittler Versicherungsunternehmen (Direktvertrieb) Preisvergleichsportale Allfinanzunternehmen Weitere (Reisebüros, Autovermietungen) Neuerungen ergeben sich besonders für Versicherungsunternehmen und deren Direktvertrieb, die bisher weitgehend von der IMD ausgenommen waren. Interessant für Versicherer mit verschiedenen Vertriebskanälen: Der Vertrieb über Preisvergleichsportale fällt unter die Richtlinie, wenn Kunden direkt oder indirekt eine Versicherung über eine Website oder ein anders Medium abschließen können. Es bestehen Auflagen beim Vertrieb von Versicherungen zusammen mit einem anderen Produkt als Teil eines Pakets (Querverkäufe). Produktinformation (PID) Im EY-Flyer Neuregulierung der Versicherungsvermittlung aus dem Jahr 2012 werden bereits Hinweise zum Inhalt und Formvorgaben für das Produktinformationsblatt betrachtet. Für deutsche Versicherungsunternehmen sehen wir hier keine großen Herausforderungen. Produktgenehmigungsverfahren Für die Genehmigung eines neuen oder wesentlich veränderten Versicherungsproduktes müssen Versicherer folgende Vorgaben beachten: Für jedes Produkt muss ein Zielmarkt festgelegt werden. Außerdem muss sichergestellt werden, dass alle Risiken für diesen Zielmarkt bewertet werden, die beabsichtigte Vertriebsstrategie dem Zielmarkt entspricht und das Produkt ausschließlich an den Zielmarkt vertrieben wird. Bestehende Produkte sind diesbezüglich regelmäßig zu überprüfen; dabei sind alle Ereignisse zu berücksichtigen, die wesentlichen Einfluss auf das Risiko für den Zielmarkt haben könnten. Den Vermittlern sind sämtliche sachgerechten Informationen zum Produkt und zum Genehmigungsverfahren, einschließlich des Zielmarktes des Produktes, zur Verfügung zu stellen. Die EIOPA (European Insurance and Occupational Pensions Authority/ Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung) wird die Vorgaben spezifizieren (Start der Konsultationsphase am ). Beobachter gehen davon aus, dass die EIOPA bei der Ausarbeitung dieser Vorschriften einen strikten Kurs fahren wird. Zu den Herausforderungen für Versicherungsunternehmen zählen: Überprüfung des Prozesses zur Produktgenehmigung und gegebenenfalls Anpassung Regelmäßige Überprüfung der Produkte und Märkte, um sicherzustellen, dass der Zielmarkt und die Vertriebsstrategie noch angemessen sind Information und möglicherweise Schulung des Vertriebs bezüglich Produkt, Vertriebsstrategie, Zielmarkt und Risiken 4 EY Verstärkter Verbraucherschutz und Harmonisierung der Wettbewerbsbedingungen für alle Akteure im Versicherungsvertrieb

5 3. Vermeiden von Interessenkonflikten 4. Vergütungssysteme Um Interessenkonflikte zu vermeiden, müssen Versicherungsunternehmen sicherstellen, dass ihre Vergütungsoffenlegungen redlich, eindeutig und nicht irreführend sind und in klarer, genauer und für den Kunden verständlicher Form erfolgen. Es sind mindestens Art und Quelle der Vergütung, Höhe einer eventuellen Beratungsgebühr sowie Zahlungen nach Vertragsabschluss zu erklären. Ausschließlich für Versicherungsanlageprodukte muss zudem die Höhe der Kosten und Nebenkosten, die nicht durch das zugrunde liegende Marktrisiko verursacht werden, offengelegt werden. Dem Kunden wird so ermöglicht, die Gesamtkosten und die kumulative Wirkung auf die Rendite der Anlage zu verstehen. Bei Versicherungsanlageprodukten fordert die IDD zudem, dass Versicherungsunternehmen objektivierte Grundsätze und Maßnahmen zur Identifizierung, Bewertung und gegebenenfalls Offenlegung von Interessenkonflikten entwickeln. Konkret gilt: Versicherungsunternehmen müssen alle angemessenen Vorkehrungen treffen, um Interessenkonflikte zwischen ihnen, ihren Vermittlern und ihren Kunden zu erkennen. Versicherungsunternehmen müssen, basierend auf der individuellen Risikolage, auf Dauer angemessene und wirksame organisatorische und administrative Maßnahmen treffen, um zu verhindern, dass erkannte Interessenkonflikte den Kundeninteressen schaden. Reichen die genannten Maßnahmen nicht aus, um nach vernünftigem Ermessen eine Beeinträchtigung der Kundeninteressen auszuschließen, so müssen Art und Quelle von Interessenkonflikten dem Kunden vor Vertragsabschluss offengelegt werden. Der Diskussion über die Vermeidung von Interessenkonflikten schließt sich die Überlegung bezüglich möglicher zukünftiger Vergütungssysteme an. In Zukunft müssen Versicherer Steuerungsanreize vermeiden, welche die Kundeninteressen beeinträchtigen könnten. Mitarbeiter von Versicherungsunternehmen dürfen nicht in einer Weise vergütet werden oder die Leistung ihrer Mitarbeiter in einer Weise vergüten oder bewerten, die mit ihrer Pflicht, im bestmöglichen Interesse ihrer Kunden zu handeln, kollidiert. Insbesondere darf ein Versicherungsunternehmen keine Vereinbarung im Wege der Vergütung, Verkaufsziele oder auf sonstigem Wege treffen, die seine Mitarbeiter verleiten könnte, einem Kunden ein Versicherungsprodukt zu empfehlen, obwohl er ein anderes, den Bedürfnissen des Kunden besser entsprechendes Versicherungsprodukt anbieten könnte. Derzeit werden verschiedene Vergütungssysteme diskutiert: weg von Abschlussprovisionen und umsatztreibenden Erfolgs- und Wettbewerbsvergütungen, hin zu Gesamtproduktionszielen, Bestandsund Betreuungsprovisionen. Auch die Verwendung von Malussystemen zur Sanktionierung von schlechter Kundenbetreuung ist im Gespräch, ebenso schon seit längerem ein Provisionsverbot für Versicherungsanlageprodukte. Es ist jedoch äußerst unwahrscheinlich, dass in Deutschland solch ein Provisionsverbot zum Tragen kommen wird. Analyse und gegebenenfalls Überarbeitung der Vergütungssysteme des Vertriebs Aufgrund der genannten Neuerungen besteht insbesondere folgender Handlungsbedarf: Durchführen einer Risikoanalyse, in der die Prozesse, Bereiche, Regionen und auch Transaktionen, in denen Interessenkonflikte entstehen können, identifiziert werden, und Entwickeln von Grundsätzen und Maßnahmen zur Risikobewältigung Aktualisieren der Dokumentation: Transparenz bezüglich Interessenkonflikten (z. B. Verkaufsziele) gegenüber den Kunden, Anpassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und anderer Kundeninformationen EY Verstärkter Verbraucherschutz und Harmonisierung der Wettbewerbsbedingungen für alle Akteure im Versicherungsvertrieb 5

6 5. Beratung Um Misselling -Fälle zu vermeiden, ist für alle Versicherungsprodukte in Zukunft eine Analyse der Kundenwünsche und Bedürfnisse auf der Basis der vom Kunden mitgeteilten Informationen nötig: Geht der Vertragsvorschlag mit den Kundenwünschen und -bedürfnissen konform? Ist die Präsentation verständlich? Handelt es sich um eine personalisierte Empfehlung, die begründet, warum ein spezifisches Produkt am besten geeignet ist? Bei Versicherungsanlageprodukten zusätzlich: Sind die Kenntnisse und Erfahrungen des Kunden, seine finanzielle Situation, Verlusttragfähigkeit, Anlageziele und Risikobereitschaft berücksichtigt worden? Aktualisierung der gegenwärtigen Angebots-, Antrags- und Beratungsprozesse einschließlich der sich daraus ergebenden Dokumentationsanforderungen Einweisung/Training der Mitarbeiter im Vertrieb Anpassung der Beratungs- und Point-of-Sales-Anwendungen zur Erfassung der Kundenwünsche und -bedürfnisse 6. Weiterbildung Aufgrund der sehr guten Ausbildung von Vertriebsmitarbeitern in deutschen Versicherungsunternehmen im Vergleich zu anderen europäischen Ländern sehen wir bezüglich der Weiterbildung keinen Handlungsbedarf. 6 EY Verstärkter Verbraucherschutz und Harmonisierung der Wettbewerbsbedingungen für alle Akteure im Versicherungsvertrieb

7 Unsere Vorgehensweise Wir begleiten Sie von der Konzeption bis zur Umsetzung sowohl bei großen Transformationsprogrammen als auch bei spezifischen Fragestellungen. Für die Implementierung der Änderungen durch die IDD sehen wir speziellen Handlungsbedarf für Versicherungsunternehmen in den Themen Produktgenehmigungsverfahren, Interessenkonflikte bei Versicherungsanlageprodukten und Vergütungssysteme. Wir schlagen exemplarisch folgendes Vorgehen vor: A: Diagnose B: Design C: Umsetzung D: Stabilisierung Modul 1 Produktgenehmigungsverfahren Identifikation von Änderungsbedarf im Produktentwicklungs- und Produktgenehmigungsverfahren, z. B. Identifikation Zielmarkt, Auswahl von Vertriebskanälen Konzeption der erforderlichen Anpassungen an den relevanten Prozessen Änderung bestehender Arbeitsanweisungen Definition von Kontrollen Implementierung der Neuerungen Kommunikation und Schulung der Mitarbeiter im Innen- und Außendienst Kommunikation mit Vertriebspartnern Einbettung neuer Abläufe bei der Produktentwicklung Überprüfung der dauerhaften Einhaltung interner Regelungen zur Aufsicht und Governance Modul 2 Interessenkonflikte bei Versicherungsanlageprodukten Durchführung einer Risikoanalyse von relevanten Unternehmensprozessen (z. B. Vertriebsmanagement, Beratung, Dokumentation) zur Identifikation von Interessen konflikten Definition von Anforderungen an ein Interessenkonflikt management und einen Kodex Entwicklung von Grundsätzen und Kontrollen Kommunikation der Grundsätze und Entwicklung von Arbeits anweisungen Implementierung von Kontrollen, um die Einhaltung der Regeln sicherzustellen Überprüfung der dauerhaften Einhaltung interner Regelungen zur Aufsicht und Governance Modul 3 Vergütungssysteme Identifikation von Steuerungsanreizen, die Kundeninteressen beeinträchtigen könnten Evaluierung des bestehenden Vergütungssystems inklusive Anreizarten Erarbeitung verschiedener Optionen zur Entscheidungsfindung Definition relevanter Anreizarten Überarbeitung des Vergütungssystems mit relevanten Anreizarten Kommunikation und Implementierung der neuen Vergütungsstruktur im Unternehmen Einbettung der neuen Vergütungsstruktur in Personalprozesse Auswertung relevanter Kenn zahlen zur Erfolgsmessung der Initiative Erwartete Ergebnisse je Phase Die Auswirkungen der IDD auf die Organisation sind analysiert Handlungsfelder sind identifiziert Projektplan ist entwickelt und verabschiedet Lösungsoptionen sind identifiziert, priorisiert und ausgewählt Inhaltliche und prozessuale Umsetzung der ausgewählten Lösungen ist erfolgt Änderungen sind in der Organisation kommuniziert (Change Management) Backtesting der implementierten Lösungen ist durchgeführt und identifizierter Optimierungsbedarf umgesetzt Dokumentation zur Übergabe in die Linie ist abgeschlossen Abb. 4: Vorgehensmodell im Überblick Quelle: EY Unser Vorgehensmodell ist auf die relevanten Handlungsfelder abgestimmt und liefert jeweils und insgesamt eine überzeugende Lösung. Wir gehen dabei modular vor, so dass auch jedes der drei genannten Themen einzeln beauftragt werden kann. Unser Vorgehen ist vielfach erprobt und folgt den Phasen Diagnose, Design, Umsetzung und Stabilisierung. Die Diagnosephase dient der Analyse der Auswirkungen der IDD auf die Organisation, der Identifikation von Handlungsfeldern und der Entwicklung eines Projektplans. Darauf aufbauend werden in der Phase Design Lösungsalternativen erarbeitet, bewertet und ausgewählt. Im Anschluss erfolgt die inhaltliche und prozessuale Umsetzung der ausgewählten Lösungen. Außerdem werden die Veränderungen in der Organisation kommuniziert. Abschließend wird in der Phase Stabilisierung der dauerhaft erfolgreiche Betrieb der implementierten Lösungen sichergestellt und die Übergabe in die Linie vorgenommen. EY Verstärkter Verbraucherschutz und Harmonisierung der Wettbewerbsbedingungen für alle Akteure im Versicherungsvertrieb 7

8 Unser Beratungsangebot Versicherer stehen derzeit vor großen Marktveränderungen, die zu zahlreichen Fragestellungen bezüglich Änderungen in der Aufbau- und Ablauforganisation in Bezug auf fachliche, regulatorische und technische Sachverhalte führen. Wir kennen Ihre Branche genau und bringen den fachlichen Hintergrund mit, um Sie kompetent zu unterstützen. Unsere Mitarbeiter kennen das aktuelle Marktumfeld, in dem sich Versicherer bewegen, und sind gefragte Ansprechpartner der Regulatoren, Gesetzgeber und Verbände. Wir halten Sie auch über zukünftige Entwicklungen und Veränderungen auf dem Laufenden. Unser eingespieltes Team unterstützt Sie gerne bei der Vorbereitung auf die neuen Anforderungen aus der IDD, z. B. bei der Analyse der Auswirkungen der neuen europäischen Regeln zum Versicherungsvertrieb und bei der Erarbeitung von Umsetzungskonzepten. Hierbei stehen Ihnen unsere erfahrenen Mitarbeiter zur Verfügung, die auch auf unsere Erfahrungen aus Projekten zur Umsetzung von MiFID II, PRIIP und des GDV-Verhaltenskodex zurückgreifen können. Bei Fragen und für detaillierte Informationen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. Bitte sprechen Sie uns an. Ihre Ansprechpartner Maren Hausmann Partner, FSO Advisory, PI Insurance Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mergenthalerallee Eschborn Mobil: maren.hausmann@de.ey.com Dr. Bernd Fröhler Executive Director, FSO Advisory, Risk Insurance EY Assurance Tax Transactions Advisory Die globale EY-Organisation im Überblick Die globale EY-Organisation ist einer der Marktführer in der Wirtschafts prüfung, Steuerberatung, Transaktionsberatung und Managementberatung. Mit unserer Erfahrung, unserem Wissen und unseren Leistungen stärken wir weltweit das Vertrauen in die Wirtschaft und die Finanzmärkte. Dafür sind wir bestens gerüstet: mit hervorragend ausgebildeten Mitarbeitern, starken Teams, exzellenten Leistungen und einem sprichwörtlichen Kundenservice. Unser Ziel ist es, Dinge voranzubringen und entscheidend besser zu machen für unsere Mitarbeiter, unsere Mandanten und die Gesellschaft, in der wir leben. Dafür steht unser weltweiter Anspruch Building a better working world. Die globale EY-Organisation besteht aus den Mitgliedsunternehmen von Ernst & Young Global Limited (EYG). Jedes EYG-Mitgliedsunternehmen ist rechtlich selbstständig und unabhängig und haftet nicht für das Handeln und Unterlassen der jeweils anderen Mitgliedsunternehmen. Ernst & Young Global Limited ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach englischem Recht und erbringt keine Leistungen für Mandanten. Weitere Informationen finden Sie unter In Deutschland ist EY an 22 Standorten präsent. EY und wir beziehen sich in dieser Publikation auf alle deutschen Mitgliedsunternehmen von Ernst & Young Global Limited Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft All Rights Reserved. KKL ED None EY ist bestrebt, die Umwelt so wenig wie möglich zu belasten. Diese Publikation wurde CO 2 -neutral und auf FSC -zertifiziertem Papier gedruckt, das zu 60 % aus Recycling-Fasern besteht. Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Arnulfstraße München Mobil: bernd.m.froehler@de.ey.com Wolfram Spengler Senior Manager, FSO Advisory, Risk Insurance Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Arnulfstraße München Mobil: wolfram.spengler@de.ey.com Diese Publikation ist lediglich als allgemeine, unverbindliche Information gedacht und kann daher nicht als Ersatz für eine detaillierte Recherche oder eine fachkundige Beratung oder Auskunft dienen. Obwohl sie mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, besteht kein Anspruch auf sachliche Richtigkeit, Vollständigkeit und/oder Aktualität; insbesondere kann diese Publikation nicht den besonderen Umständen des Einzelfalls Rechnung tragen. Eine Verwendung liegt damit in der eigenen Verantwortung des Lesers. Jegliche Haftung seitens der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und/oder anderer Mitgliedsunternehmen der globalen EY-Organisation wird ausgeschlossen. Bei jedem spezifischen Anliegen sollte ein geeigneter Berater zurate gezogen werden.

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