Auszug aus der Marktstrategie im Finanzierungsgeschäft PRIVAT BANK der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich

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1 Auszug aus der Marktstrategie im Finanzierungsgeschäft PRIVAT BANK der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich Dr. Hubert Gärtner, Dr. Gerald Riemann

2 Allgemeine Grundsätze für das Kreditgeschäft Das Kreditgeschäft stellt eine Ergänzung zur Vermögensverwaltung und zum Wertpapiergeschäft der PB dar. Unser Zielkunde ist in erster Linie ein Veranlagungskunde, dem bei Bedarf auch Finanzierungen gewährt werden. Im Kreditgeschäft überwiegen daher Investitionskredite. Kunden, die neben dem Kreditgeschäft mittel- bis langfristig kein Veranlagungspotenzial haben, stellen eine zu begründende Ausnahme dar. 2

3 Definition des Zielkunden im Kreditgeschäft Zu den Zielkunden zählen vermögende Privatpersonen sowie deren Privatstiftungen und vermögensverwaltende Gesellschaften. Zielkundenmerkmale natürlicher Personen als Kreditnehmer: in Österreich und Süddeutschland: Einkommen > EUR p.a. und / oder zu veranlagendes Vermögen > EUR und Rating zwischen w 1,5 und w 2,5. in Tschechien: Einkommen > 1, CZK p.a. und / oder zu veranlagendes Vermögen > 4, CZK und Rating zwischen w 1,5 und w 2,5. 3

4 Weitere Zielkundenmerkmale: Zielmarkt: Hauptwohnsitz bzw. Firmensitz liegt in den Heimmärkten der PB, d.h. Österreich, Bayern und Baden-Württemberg sowie Tschechien. Liegt der Sitz eines Kunden außerhalb dieser Heimmärkte, so sind in Einzelfällen begründete Ausnahmen zulässig, wenn es sich um Wunschkunden oder langjährige, bonitätsstarke Bestandskunden mit Veranlagungspotenzial handelt. ausreichende Liquiditätsreserven: Die Einkommens- und Vermögenssituation eines Kreditnehmers muss nach Berücksichtigung des Kapitaldienstes sämtlicher Verbindlichkeiten noch genug Liquiditätsreserven ausweisen. Bürgschaftserfordernis: Für bonitätsschwächere Familienmitglieder sowie für Zweckgesellschaften sind Bürgschaften von bonitätsstarken Familienmitgliedern bzw. Gesellschaftern/Proponenten zu vereinbaren. 4

5 Geschäftspolitisch erwünschte Finanzierung Liquiditätslinien: Die PRIVAT BANK versteht sich als Veranlagungsbank und stellt ihren Veranlagungskunden in Abhängigkeit von ihrer Bonität auch entsprechende Liquiditätsrahmen auf Giro- und Wertpapierverrechnungskonten blanko zur Verfügung. Reinen Kreditkunden ohne entsprechendem Veranlagungsgeschäft in der PRIVAT BANK dürfen Liquiditätsrahmen blanko nur bei gegebenem Vertrauen in den Kunden, guter Kenntnis seines Umfelds und entsprechender Bonität zur Verfügung gestellt werden. Ansonsten sind ausreichende Kreditsicherheiten zu vereinbaren. Größere Linien zur Liquiditätsbereitstellung (Stand by Linien, Zwischen- bzw. Überbrückungsfinanzierungen) nur bei sehr guter bis guter Bonität des Kunden und ausreichender Besicherung. 5

6 Geschäftspolitisch erwünschte Finanzierung Finanzierungen im freiberuflichen Bereich: Betriebsmittellinien: Rahmenhöhe in Abhängigkeit von Geschäftsumfang, Bonität und Besicherung. Investitionskredite: Anschaffung medizinischer Geräte und EDV Ausstattung, Renovierung der Räumlichkeiten, restriktiver Zugang bei der Finanzierung von Praxis- bzw. Kanzleigründungen oder Übernahmen, insbesondere auf Auslandsmärkten. 6

7 Geschäftspolitisch erwünschte Finanzierung Lombardkredite / Wertpapierbelehnung: nur bei Bonitäten w 1,5 bis w 2,5 und nur in konservativer Ausgestaltung, Definition einer Finanzierungsobergrenze in Abhängigkeit von Bonität, WP-Belehnwert und Einzeltitelrisiko, Vereinbarung einer Nachschussverpflichtung, laufende Kontrolle der Wertentwicklung des Depots. Energiesparinvestitionen: z.b. Solaranlagen, Kleinwasserkraftwerke Kleine private Energiesparinvestitionen im häuslichen Bereich sind bei gegebener Bonität unbedenklich. Vorsicht bei größeren Energiesparinvestitionen (z.b. Solarparks mit Stromeinspeisung in das Netz): Ausschließlich bei sehr guten bis guten Bonitäten w 1,5 bis w 2,5 (Ziel: Die Kreditbedienbarkeit darf nicht im wesentlichen von Stromeinspeisungen abhängig sein), ein angemessener Eigenmittelanteil und Sicherheiten sind erforderlich. 7

8 Besondere Regeln für Immobilienfinanzierungen: Grundsätzliches: Zu den Zielkunden der PRIVAT BANK gehören vermögende Privatkunden sowie deren Privatstiftungen und Vermögensverwaltungsgesellschaften. Die PRIVAT BANK betrachtet deren Investitionen in Immobilien als privates Investment und bietet neben privaten Wohnraumfinanzierungen auch Immobilienprojektfinanzierungen unter besonderen Voraussetzungen und mit grundbücherlicher Besicherung an: * Proponent erfüllt klar die Zielkundeneigenschaft der PRIVAT BANK, zudem haftungsmäßige Einbindung des Proponenten mittels Bürgschaft und/oder Verpfändung privater Veranlagungen (z.b. Einlagen für Spannengeschäfte, Wertpapiere). * Finanzierungsobjekte sind grundsätzlich eigen genutzte Wohnimmobilien oder Bestandsimmobilien im wohnwirtschaftlichen Bereich (Vorsorgewohnungen, Mietzinshäuser), nur in Einzelfällen gewerbliche Immobilien (idr. Büroimmobilien) oder Land/ Forstwirtschaften. Kreditbedienbarkeit ist aus Projekt und Hintergrundbonität klar gegeben. * überschaubare Baurisiken: grundsätzlich werden nur Neubau, Umbau und Renovierung von eigen genutzten Wohnimmobilien oder kleinerer Umbau und Renovierung von Renditeobjekten finanziert. 8

9 Besondere Regeln für Immobilienfinanzierungen: Projektfinanzierungen: Projektfinanzierungen werden nur dann vom Geschäftsbereich PRIVAT BANK angeboten, wenn die Voraussetzungen lt. Folie 8 eingehalten sind und sich damit insgesamt das Bild einer konservativ gestalteten Projektfinanzierung mit überschaubarem Projektrisiko und haftungsmäßiger Einbindung eines bonitätsstarken Eigentümerhintergrunds ergibt. Vom Geschäftsbereich PRIVAT BANK nicht finanziert werden Neubau oder komplette Umbauten von Renditeobjekten. Ausgenommen sind Fälle mit hoher zusätzlicher Besicherung durch Verpfändung von Veranlagungsvermögen (z.b. Spannengeschäfte, Wertpapiere). Bauträgerfinanzierungen werden nicht von der PRIVAT BANK betreut. 9

10 Besondere Regeln für Immobilienfinanzierungen Zielmarkt: Sowohl die Kunden als auch die hypothekarischen Sicherheiten müssen in den Heimmärkten der PB sein (Österreich, Bayern und Baden-Württemberg sowie Tschechien). Liegen die hypothekarischen Sicherheiten außerhalb der Heimmärkte, so sind in Einzelfällen begründete Ausnahmen zulässig, wenn es sich um Wunschkunden oder langjährige, bonitätsstarke Bestandskunden mit Veranlagungspotenzial handelt. Keine Substanzfinanzierungen und keine spekulativen Immobilienfinanzierungen: Einkünfte und Verbindlichkeiten des Proponenten stehen in einem auffallenden Missverhältnis. Kredittilgung ist daher weder aus den Erträgen der Immobilie, noch aus sonstigen Einkünften des Proponenten, sondern nur aus dem Verkaufserlös der Immobilie darstellbar. Die Erwartungshaltung des Proponenten geht von steigenden Immobilienpreisen aus. Unproblematisch ist dagegen eine Kredittilgung aus den Verkaufserlösen einer anderen Immobilie (z.b. Wohnungsverkauf und Umzug in Haus, Umschichtungen im Immobilienportfolio). 10

11 Geschäftspolitisch unerwünschte Finanzierung Beteiligungsfinanzierungen: restriktive Neuvergaben von Beteiligungsfinanzierungen, ohne dass in ausreichendem Maß Kreditsicherheiten vereinbart werden, welche vom wirtschaftlichen Erfolg der Beteiligung unabhängig sind (z.b. Verpfändung von Wertpapieren, Hypotheken kein Risikogleichlauf!). Ausgenommen davon sind Freiberufler (Finanzierung von Neugründungen bzw. Übernahmen von Arztpraxen, Apotheken, Rechtsanwalts- u. Wirtschaftstreuhandkanzleien) und Immobilienbesitzgesellschaften. 11

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