Gesamtplanung / Teilhabeplanung Zeiteinschätzung und Wirkungskontrolle für Personenzentrierte Leistungen
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- Eduard Maus
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1 Gesamtplanung / Teilhabeplanung Zeiteinschätzung und Wirkungskontrolle für Personenzentrierte Leistungen Institut Personenzentrierte Hilfen P. Gromann LIGA-Inhouse Schulung zum ITP Sachsen
2 Institutionsorientierte Hilfesysteme das Verfahren des Aufbaus ca. 180 Jahre Erfahrung Neu: 2 Das Angebotszentrierte System : Der größte Teil aller Leistungsberechtigten wird heute von Einrichtungen und Diensten versorgt, die Vereinbarungen gem. 75 ff SGB XII für angebotene Plätze geschlossen haben. Die MitarbeiterInnen arbeiten in ihrem Rahmen für die Person aber nicht in der Häuslichkeit der Betreffenden, sondern in ihrer Angebotsstruktur. Hierzu wird ein Umstellungsverfahren benötigt, das in den Landesrahmenverträgen noch bis 2020 vereinbart werden muss Institut Personenzentrierte Hilfen GmbH Personen- Zentriertes Teilhabeplanungs- und Finanzierungssystem einschließl. pers. Budgets auf Grundlage des BTHG
3 5 Institut Personenzentrierte Hilfen GmbH Personenzentrierte Leistungssystematik
4 Prinzipien der wirkungsorientierten Zeiteinschätzung im ITP Die Ausgestaltung der Seite zur Zeiteinschätzung unterscheidet sich in allen Anwendungsregionen, folgt aber den vergleichbaren Prinizipien Die vereinbarten Ziele : sind die Leistungen auf diese bezogen / Klärung von Wirkung oder Verrichtung kompensatorische Erbringung /Voraussetzungen für die Teilhabe schaffend? Die zielorientierten Bereiche im ITP : Selbstsorge/Häuslichkeit, Teilhabe an Arbeit/Beschaftigung, Freizeit/soziales Leben und übergreifende Themen persönlicher Entwicklung Das Finalitätsprinzip der Zuordnung Der Umgang mit Zeit Frequenz und Intensität von gruppierten Leistungen zuordnen Diese begründen dann die Zuordnung zur Gruppe/Korridor gleicher Zeitbedarfe Vereinbarung in Landesrahmenverträgen: Zeitkorridore / Hilfebedarfsgruppen 6 Institut Personenzentrierte Hilfen GmbH
5 Input: Prinzipien der wirkungsorientierten Einschätzung Wird in den Regionen in der Regel anhand dieser Prinzipien vereinbart und in den Regelungen veröffentlicht Die gebündelten Leistungen (auch der pers. Budgets) werden einem der Leistungsbereiche 11. Vorgehen in Bezug auf die Bereiche: a) u bergreifende persönliche Ziele inklusive Koordination b) Selbstversorgung / Wohnen c) Arbeit / Beschäftigung / Tagesstruktur d) Freizeit / Persönliche Interessen /Teilhabe am gesellschaftlichen Leben Grundpflege (SGB XI Wert /ggfs.behinderungsbedingter Mehraufwand) Finalitätsprinzip: Zuordnung entsprechend der Zielsetzung der individuell geplanten Eingliederungshilfeleistungen in die entsprechenden funktionalen Leistungsbereiche. 8 Institut Personenzentrierte Hilfen GmbH
6 8 Institut Personenzentrierte Hilfen GmbH Input: Prinzipien der wirkungsorientierten Einschätzung Der ITP führt zu einer Einschätzung aller Leistungen je betroffenem Menschen in seinem Vereinbarungszeitraum. Die Lebensbereiche Tagesstruktur/Teilhabe an Arbeit und Selbstsorge /Häuslichkeit werden gemeinsam eingeschätzt in jedem Einzelfall muss sich über die Aufteilung verständigt werden. Es ist zu differenzieren zwischen echten Teilhabeleistungen (die mit Zielen hinterlegt werden) und kompensatorischen Hilfen (die, die Voraussetzungen fu r die Zielerreichung sicherstellen z.b. Pflege) Die Einschätzung bewertet nicht nur das vereinbarte Vorgehen, sondern die Wertigkeit der vereinbarten Ziele vor dem Hintergrund der Dauer des Vereinbarungszeitraums und der persönlichen Situation und Umweltfaktoren Zur Überprüfung der Einschätzung sollen gleichartige Leistungen gebündelt werden, um die Überprüfung zu vereinfachen und Doppelungen zu vermeiden. Nur personenbezogene Zeiten werden im ITP quantifiziert es bedarf der Vereinbarung von Rahmendaten
7 19 Personenbezogene Zeiten im ITP planen Personenbezogene Leistungen und Maßnahmen i.s. des 76 Abs. 1 SGB XII Mitwirkung bei der Erstellung des Gesamtplans und Erstellung der individuellen Hilfeplanung, (personenbezogene) Dokumentation, Verknüpfung und Koordination der Leistungen, Beratung und Unterstützung der leistungsberechtigten Person in allen eingliederungsrelevanten Angelegenheiten in der Regel in ihrer Wohnung, Begleitung und Unterstützung der leistungsberechtigten Person in allen eingliederungsrelevanten Angelegenheiten außerhalb ihrer Wohnung, Hilfestellung bei der Vermittlung und Organisation der erforderlichen Hilfen nach Absatz 1 einschließlich haushaltssichernder und gesundheitsfördernder Hilfen, Krisenintervention, Zusammenarbeit mit rechtlichen Betreuern, Angehörigen, sozialem Umfeld usw., Hilfestellung bei den Mitwirkungspflichten der leistungsberechtigten Person nach 60 ff SGB I (Die Pflichten der gesetzlichen Betreuer bleiben davon unberührt.), Vor- und Nachbereitung der Leistungen und Maßnahmen Institut Personenzentrierte Hilfen GmbH
8 Personenbezogene Zeiten planen BTHG Leistungen zur sozialen Teilhabe 76 BTHG Leistungen für Wohnraum Assistenzleistungen, auch die der selbstorganisierten Assistenz und Assistenz zur Selbständigkeit ( bisher persönliche Budgets) Heilpädagogische Leistungen Leistungen in Pflegefamilien Leistungen zum Erwerb praktischer Kenntnisse Leistungen zur Förderung der Verständigung Leistungen zur Mobilität Hilfsmittel
9 Nicht personenbezogene Zeiten in der Vergütung berücksichtigen Verweis auf Landes- Rahmenvereinbarungen bei der Bemessung im ITP nicht zu berücksichtigen sind: Organisation und Leitung des Dienstes bzw. des Angebots, Fall- Teambesprechungen, Arbeitskreise etc., Verwaltung und Öffentlichkeitsarbeit, Fortbildung und Supervision, Qualitätssichernde Maßnahmen, Fahrten- und Wegezeiten. 20 Institut Personenzentrierte Hilfen GmbH
10 Input: Prinzipien der wirkungsorientierten Einschätzung Die im Rahmenvertrag vereinbarten Leistungsgruppen und Leistungsstufen sind nach unten und oben offen, um in Ausnahmefällen Leistungen zu ermöglichen und nicht zu verhindern. Die zeitliche Einschätzung erfolgt in mehreren Schritten: 1. Grobeinschätzung aufgrund der Grundkenntnisse der Sozialdaten und bisherigen und aktuellen Behandlungs- und Betreuungsituation 2. Einschätzung des zeitlichen Aufwandes, der aufgrund der Kenntnis der aktuellen Situation und Umweltfaktoren zur Erreichung der vereinbarten Ziele in Ganzen notwendig wird. 3. Überprüfung der Einschätzung unter Beachtung der personenbezogenen Ressourcen und Fähigkeiten und Beeinträchtigungen 4. Transparente Darstellung der Einschätzung der geplanten Hilfen durch den Zyklus (wie oft?) und die Höhe des Aufwandes (wie intensiv?) 8 Institut Personenzentrierte Hilfen GmbH
11 Input: Prinzipien der wirkungsorientierten Einschätzung Der Prozess fu hrt an einem roten Faden zu einer Einschätzung. Diese Einschätzung -der gesamten vereinbarten Ziele- könnte z.b. in folgenden Gruppen für alle Leistungen der Eingliederungshilfe abgebildet werden: 8 Leistungsstufe U1 ganz gering Leistungssgruppe 1 gering Leistungssgruppe 2 wenig Leistungssgruppe 3 untere Mitte Leistungssgruppe 4 Mitte Leistungssgruppe 5 obere Mitte Leistungssgruppe 6 hoher Leistungssgruppe 7 sehr hoher Leistungsstufe 7+ sehr intensiver Institut Personenzentrierte Hilfen GmbH
12 9 Institut Personenzentrierte Hilfen GmbH Gesamteinschätzung für die Zeiteinschätzung im Beispiel ITP Wie lauten die Einschätzungen für die Lebensbereiche bzw. Verschiedene Leistungsbündel? Stimmen diese überein? Was sind die Gründe für abweichende Sichtweisen der Beteiligten? Was muss verändert werden um zu einer gemeinsamen Einschätzung zu gelangen?
13 Ergänzung: Was ist Zeit? l l l 8 Bruttoarbeitszeit: 8 Stunden mal 5 Tage mal 52 Wochen = 2080 Std./Jahr Nettojahresarbeitszeit: Bruttoarbeitszeit abzüglich Urlaub Krankheit (durchschnittlich) Fortbildung Wochenfeiertage = Nettojahresarbeitszeit (von 1675 bis 1740) Effektive Arbeitszeit Nettojahresarbeitszeit abzüglich Fahrt- und Wegezeiten Verwaltung... Teamorgansiation etc... Öffentlichkeitsarbeit = Effektive Arbeitszeit (von 1200 bis 1400) Institut Personenzentrierte Hilfen GmbH
14 Mögliches Ergebnis eines Rahmenvertrags auf der Grundlage des ITP: Leistungsgruppen/-stufen Beispiel Institut Personenzentrierte Hilfen GmbH
15 Wirkungsorientierung Ziel erreicht Leistung gestrichen? Hinweis : Bedarf wird nicht über Ziele festgestellt Aber : Leistungen müssen erfolgreich im Hinblick auf Ziele auch Stabilisierungsziele sein, sonst müssen diese verändert werden
16 Gesamtplan (neu) = Bedarfsfeststellung durch den EGH Träger Individuelle Bedarfsermittlung ist der Ausgangspunkt für die trägerübergreifende Zusammenarbeit und Schlüsselprozess für abgestimmte Teilhabeleistungen die Teilhabeplanung aller Leistungsträger Nach 117 E : muss ein Gesamtplan enthalten : Dokumentation der Wünsche des Leistungsberechtigten, Orientierung an ICF-Kriterien, Ermittlung des individuellen Bedarfs wie des Beratungsbedarfs. Die Abstimmung der Leistungen nach Inhalt, Umfang und Dauer erfolgt in einer Gesamtplankonferenz
17 Teilhabe als gesellschaftlicher und sozialgesetzlicher Auftrag der Eingliederungshilfe Die Steuerungsfunktion des gegenwärtigen Systems der Eingliederungshilfen für Menschen mit Behinderungen ist gemessen an Aufgabe und Ziel (Teilhabe) der sozialrechtlichen Grundlagen als nicht funktionierend zu bezeichnen. Teilhabe der betroffenen Menschen findet weniger im normalen gesellschaftlichen Leben als im Leben in Sonderwelten von Einrichtungen der Behindertenhilfe statt Finanzierung muss folglich mit den Wirkungen auf personale Teilhabe verknüpft werden
18 Was sind Teilhabe-Anzeiger? Teilhabe ist ein Zusammenspiel von objektiven Lebensbedingungen und subjektiven Verwirklichungschancen Objektive Teilhabeindikatoren für Menschen mit Beeinträchtigungen lassen sich statistisch im Vergleich feststellen : Wie viele Menschen mit Beeinträchtigungen und wie viele ohne Beeinträchtigungen haben Zugang zu einer Arbeit, haben einen privaten Wohnraum, haben einen Bildungs- oder Berufsabschluss? Damit lassen sich vor allem Barrieren in unserer Gesellschaft feststellen. Um handeln zu können, müssen Fachkräfte jedoch wissen, welche Form von Teilhabe für die Menschen mit Beeinträchtigungen persönlich wichtig ist. Das verstehen wir als subjektive Teilhabeanzeiger 18
19 Das Interessengeflecht Teilhabeorientierter Wirkung in der Eingliederungshilfe Realisierte soziale Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen persönliche Netzwerke/Autonomie Sorgeposition : Angehörige, Ombudsfunktionen Wirtschaftlichkeit /Effizienz in Bezug auf das Ziel Teilhabe - Verantwortung : Leistungsträger kommunaler Sozialraum Verfügbarkeit privater, Wohnraum, ÖPNV, Treffpunkte, Kultur Daseinsfürsorge individuelle, flexible bedarfsgerechte Leistungen mit barrierearmen Zugängen Verantwortung : Leistungserbringer in allen Teilhabebereichen
20 Magisches Fünfeck Soziale Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigung : Selbstbemächtigung, Personenbezogene Netzwerke, nachhaltige Unterstützung der persönlichen Entwicklung durch Teilhabe und Teilgabe ; Zugang zu persönlichen Budgets Leistungsträgerübergreifende flexible Finanzierungsformen/ vergleichbare Strukturen und Prozesse der Finanzierung in einem regionaler Erbringungskontext : geringe wirtschaftliche Kosten für gute Teilhabequalität Leistungserbringer: Flexible, zielorientierte, personenbezogene Leistungen in allen Teilhabebereichen (persönliche Entwicklungsunterstützung, Stützen von Selbstsorge und eigenem Haushalten, Arbeit/Beschäftigung, Freizeit ) Sorgeposition (Angehörige, gesetzliche Betreuer, unabhängige Beratungsstellen ) als Korrektur der Qualität der Abstimmung, Zugänglichkeit und Qualität der professionellen Unterstützung Kommunale Sozialräume : Verfügbarkeit von privatem Wohnraum, Mobilität, Kommunikation, Kultur : Sozialräumliche Netzwerke/kommunale Teilhabe und -teilgabe
21 Folgerung : 21 Wirksamkeit von Teilhabe kann nur regional und unter Einbeziehung aller Positionen bewertet werden Im Einzelfall misst Wirksamkeit die individuelle Passung von Unterstützungsleistungen unter der Voraussetzung, dass Ziele für mich und nicht für Andere gefunden wurden
22 22 Teilhabe als Handlungsprinzip die Handlungsperspektive individueller Menschen rückt in den Fokus sozialstaatlichen Handelns : soziale Teilhabe stellt individuelle Lebensweisen in den Mittelpunkt. Die materiellen Ressourcen für ein gutes Leben und die Rechtsansprüche Betroffener sind unverzichtbare Voraussetzungen Um Verwirklichungschancen zu realisieren, brauchen Menschen individuelle Fähigkeiten : soziale Teilhabe stellt sich nur über individuelle Handlungen und persönliche Entwicklungsprozesse her. Die individuellen Lebensweisen werden folglich nicht normiert oder an professionelle Angebote angepasst, sozialstaatlich soll die Ungleichheit bei den Verwirklichungschancen reduziert werden Hintergrund für die handlungstheoretische Begründung von sozialer Teilhabe ist der capability-approach oder das Konzept der Verwirklichungschancen von Amyrta Sen
23 Das neue Bundesteilhabegesetz unterstützt dies über Im Rahmen der Gesamtplanung müssen die Ziele von Menschen mit Beeinträchtigungen verbindlich einbezogen werden Im Gesamtplan und dem Teilhabeplan muss sich die Umsetzung der Unterstützung an den Zielen der Menschen mit Beeinträchtigung orientieren, Hilfen wie aus einer Hand werden angestrebt 23
24 Wie können wir eine Wirkung von Leistungen zur Teilhabe feststellen? Teilhabe zu verbessern ist das Ziel aller Unterstützungsleistungen, die über die Eingliederungshilfe finanziert werden. Um Teilhabewirkungen von Leistungen festzustellen, braucht man Indikatoren/Anzeiger aus Nutzersicht, die die sehr unterschiedliche Lebensrealität von Menschen mit Beeinträchtigungen einbezieht. Selbstbestimmte Teilhabe im Einzelfall messen bedeutet: Ich stelle fest, wird Teilhabeunterstützung mit mir und für mich umgesetzt? Teilhabewirkung von Diensten und Einrichtungen aus Nutzerperspektive messen heißt: Schaffen wir es als Einrichtung/Dienst, unsere Nutzer so zu unterstützen, dass individuelle Teilhabe gelingt? Folge : die personenzentrierte Ausrichtung der Leistungen auf die Teilhabeziele der betroffenen Menschen rückt in den Mittelpunkt 24
25 8 Institut Personenzentrierte Hilfen GmbH Ziele und Indikatoren für individuelle Wirkung : In regelmäßigen Abständen (meist 1 Jahr längstens 2 Jahre ) wird die Zielvereinbarung überprüft und bei Bedarf verändert. Zielvereinbarungen sollen anhand ihrer Indikatoren / Anzeiger aus Nutzersicht überprüft werden Dabei wird auf Seite 7 dann die Angemessenheit der Ziele und Indikatoren/Anzeiger geprüft Und daraus ggfs. ein neuer, veränderter Plan entwickelt
26 Danke für Ihre Aufmerksamkeit Sinnvollerweise sollten wir die Diskussion im Block 3 zu folgenden Themen bündeln : ITP als Verfahren zur Gesamtplanung Der Prozess der Bedarfsfestellung /Planung Finanzierung / Einschätzung /Rahmenvertragsverhandlungen in Sachsen Wirkungsorientierung
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