Gemeinde RAMSAU AM DACHSTEIN

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1 Gemeinde RAMSAU AM DACHSTEIN Örtliches Entwicklu ungskonzept 5.0 Wortlaut BESCHLUSS GZ: RAM-REV /13 ARCHITEKTUR - STÄDTEBAU - RAUMPLANUNG peyker. architekt di herfried peyker grabenstraße 23 a graz tel.: 0316/ fax: 0316/ office@peyker.at

2 R:\Örtliche_Raumplanung\Ramsau\Revision 5.0\ÖEK\TEXT\RAM REV 5.0_ÖEK_Wortlaut docx Auftraggeber: Auftragnehmer: Bearbeitung: Gemeinde Ramsau am Dachstein Ramsau Ramsau am Dachstein Architekt DI Herfried Peyker Grabenstraße Graz Architekt DI Herfried Peyker Mag. Martin Schmied peyker. Seite 2

3 Inhaltsverzeichnis INHALTSVERZEICHNIS... 3 KURZFASSUNG... 4 VERORDNUNG UMFANG UND INHALT PLANGRUNDLAGE UND VERFASSER RÄUMLICH FUNKTIONELLE GLIEDERUNG RAUMBEZOGENE ZIELE UND MAßNAHMEN RECHTSWIRKUNG DES ÖRTLICHEN ENTWICKLUNGSKONZEPTES INKRAFTTRETEN ÖRTLICHES ENTWICKLUNGSKONZEPT peyker. Seite 3

4 Kurzfassung Die Bedeutung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes (ÖEK) in der Raumplanung liegt vor allem darin, die langfristigen Entwicklungsziele der Gemeinde aufeinander abgestimmt festzulegen und die Maßnahmen, die zur Erreichung dieser Ziele notwendig sind, aufzuzeigen. Übergeordnetes Ziel des 5. Örtlichen Entwicklungskonzeptes ist es, günstige Voraussetzungen für eine nachhaltige Entwicklung der Gemeinde zu schaffen, dh räumliche Entwicklungen zu fördern, die die Weiterentwicklung der Wirtschaft begünstigen, aber gleichzeitig umwelt- sowie sozialverträglich gestaltet sind. Alle künftigen Projekte sollen sich an den Zielen bzw. Maßnahmen dieses Entwicklungskonzeptes und der koordinierten gesamträumlichen Entwicklung orientieren. Die Tourismusgemeinde Ramsau am Dachstein umfasst ein Flächenausmaß von ca. 75,3 km². Die Bevölkerungszahl (Stand: 2014) zählt Einwohner. Aufgrund der besonderen geographischen Lage am Ramsauer Hochplateau (1.135m ü.a.) besteht in vielen Bereichen eine wirtschaftliche und politische administrative Eigenständigkeit. Im Rahmen der Kleinregion Schladming bestehen wirtschaftliche und funktionelle Beziehungen in Wirtschaft, Schulwesen und Verwaltung aber auch im touristischen Bereich zum regionalen Zentrum Schladming. Verflechtungen im infrastrukturellen Bereich bestehen insbesondere mit der Nachbargemeine Pichl Preunegg im Bereich Vorberg. Weiters besteht eine Gemeindepartnerschaft mit der Gemeinde Bad Blumau. Aufbauend auf den Raumordnungsgrundsätzen des Stmk. Raumordnungsgesetzes 2010, den Festlegungen des Regionalen Entwicklungsprogramms (REPRO) Liezen, den bislang geltenden ÖEK Nr und der Bestands- und Problemanalyse wurden die siedlungs- und kommunalpolitischen Entwicklungsziele und Maßnahmen auf ihre Gültigkeit überprüft, teilweise übernommen und neue Zielsetzungen gemeinsam mit Vertretern der Gemeinde definiert. Der Planungshorizont der örtlichen Zielsetzungen wurde auf die nächsten Jahre ausgelegt, darauf aufbauend wurde der Entwicklungsplan ausgearbeitet und es erfolgte in Teilbereichen eine Festlegung von neuen Siedlungsgrenzen, Funktionsbereichen und örtlichen Eignungszonen. Die im fünften Örtlichen Entwicklungskonzept festgeschriebenen Zielsetzungen und Maßnahmen sowie raumrelevanten Planungsziele im Entwicklungsplan wurden im Sinne einer gemeindegrenzüberschreitenden Planung mit den Nachbargemeinden Pichl-Preunegg, Schladming, Haus, Obertraun und Filzmoos abgestimmt. Durch die wachsenden Ansprüche an den Raum und die Frage wo der zusätzliche Raumbedarf in Zukunft gedeckt werden soll, ist die Gefahr einer weiteren Zersiedelung und von vermehrten dispersen Siedlungsstrukturen groß. Diese belasten nicht nur die Umwelt, sondern verursachen auch enorme Infrastrukturkosten und visuelle Beeinträchtigungen der Landschaft. Hervorzuheben ist, dass das Gemeindegebiet von Ramsau am Dachstein durch weilerartige größere bzw. streusiedlungsartige kleinere Siedlungsansätze geprägt wird. Lediglich die Siedlungsräume Ramsau Ort, Kulm, Torf und Rössing (Lodenwalker) weisen verdichtete bzw. kompakte Siedlungs- und Bebauungsstrukturen auf. Die überörtlichen Planungsvorgaben des REPRO Liezen weisen der Gemeinde die Landschaftsteilräume grünlandgeprägtes Bergland, forstwirtschaftlich geprägtes Bergland und Region über der Waldgrenze und Kampfwaldzone zu. Vorrangzonen liegen keine vor. Die zukünftige Siedlungsentwicklung soll daher in den definierten Siedlungsschwerpunkten erfolgen. Ebenso wurden die Siedlungsgrenzen aufbauend auf dem abschätzbaren Baulandbedarf der Gemeinde Ramsau am Dachstein geprüft und teilweise neu festgelegt. Die Prioritätenreihung der Standorte für die zukünftige Siedlungsentwicklung war ebenso von zentraler Bedeutung. peyker. Seite 4

5 Ramsau Ort stellt den zentralen Hauptort und gleichzeitigen Siedlungsschwerpunkt der Gemeinde dar. Weitere Siedlungsschwerpunkte bilden die Siedlungsbereiche Kulm und Torf. Die Siedlungsbereiche Vorberg, Tritscher Höhe und Leiten besitzen aufgrund der Vorgaben der Landesplanung nur ein kleinräumiges bzw. eingeschränktes Entwicklungspotential. Die Hochwassergefährdungsbereiche im Ortsteil Schildlehen erlauben für diesen Bereich ebenso nur eine eingeschränkte Siedlungsentwicklung. Als touristische Siedlungsschwerpunkte bzw. Schwerpunktzonen werden die Bereiche Hunerkogel, Türlwand, Ramau Beach, Kreitseiler, Edelweiß und Kobald-Blasbichler definiert. In allen anderen bestehenden kleinräumigen Siedlungsgebieten (zb Vorberg, Untere Leiten) wurden zusätzliche Entwicklungspotentiale für eine kleinräumige, planmäßige und systematische Siedlungsentwicklung festgelegt. Diese stellen jedoch keine großflächigen Erweiterungspotentiale dar, sondern beschränken sich im Wesentlichen auf Abrundungen und Auffüllungen des Siedlungsbestandes. Im Ortsteil Torf wurde aufbauend auf den bestehenden gewerblichen Nutzungen ein Erweiterungspotential für gewerbliche Funktionen festgelegt. Großflächige Erweiterungspotentiale bzw. Flächen für die Neuansiedelung von Industrie- und Gewerbebetrieben bestehen im Gemeindegebiet von Ramsau derzeit nicht und beschränken sich auf kleinräumige Abrundungen in den Bereichen Torf und Rössing. Die Landschaft am Ramsauer Hochplateau ist durch ihre vielfältigen Nutzungen und besonders durch die naturräumlichen Voraussetzungen außerordentlich attraktiv. Damit stellen der Naturraum und die Landschaft auch das wichtigste Kapital für die Zukunft dar. Diese naturräumliche Grundvoraussetzung ist in jeder Entwicklung zu berücksichtigen. Wichtige landschaftsgliedernde Grün- und Freiflächen sowie Bereiche, die aufgrund ihrer naturräumlichen Voraussetzungen einem hohen siedlungspolitischen Interesse unterliegen, wurden nach eingehender Analyse im Entwicklungsplan dargestellt. Die Landwirtschaft stellt in Teilbereichen nach wie vor eine bedeutende wirtschaftliche Größe dar und trägt im Besonderen zur Pflege der Landschaft bei. Schwer abschätzbar sind zum heutigen Zeitpunkt die räumlichen Auswirkungen des Strukturwandels in der Landwirtschaft. Der ländliche Raum beherbergt heute als wichtiger Lebensraum nicht nur die landwirtschaftlichen Betriebe, er ist auch Erholungsraum im Interesse des Tourismus und hat zentrale Bedeutung für den ökologischen Ausgleich und den Ressourcenschutz. Die landwirtschaftlich strukturierten Bereiche sollen daher in ihrer Struktur erhalten bleiben. Zur Erhaltung der bäuerlichen Strukturen sollen touristische Nischen herangezogen werden, um durch ein weiteres wirtschaftliches Standbein (zb Urlaub am Bauernhof) sowie den weiteren Fortbestand langfristig zu sichern. Dazu zählt auch die Initiative der Ramsauer Bioniere. Durch die geringen Beschäftigungsmöglichkeiten innerhalb der Gemeinde bedeutet eine Vernetzung und Verknüpfung mehr als den Aufbau bzw. die Erhaltung von Verbindungen via Telekommunikation, öffentlichen Verkehrsmitteln und sonstigen Infrastrukturen, sondern die zielgerichtete und partnerschaftliche Zusammenarbeit in Fragen der räumlichen Ordnung und der Entwicklung über kommunale Grenzen hinweg. Viele der Versorgungs- und Dienstleistungen können gerade in Gemeinden außerhalb der Zentralräume unter den heutigen Rahmenbedingungen nicht mehr kostendeckend erbracht werden, es droht ein Abbau von Leistungen, welcher vor allem bei den weniger (auto-)mobilen Bevölkerungsschichten durch das Fehlen eines gut organisierten öffentlichen Verkehrs in die nächsten Zentren eine Verminderung der Lebensqualität mit sich bringt. Das vorliegende Örtliche Entwicklungskonzept Nr soll die grundsätzlichen siedlungspolitischen Zielsetzungen für die Zukunft der Gemeinde unter Berücksichtigung der bisherigen Zielsetzungen fortschreiben und zur Sicherung und Verbesserung der bestehenden Lebensqualität in Verbindung mit einer guten Grundversorgung in der Gemeinde beitragen. Damit kann es gelingen, die naturräumlichen Potentiale weiterhin zu erhalten und eine darauf abgestimmte wirtschaftliche, soziale und siedlungspolitische Entwicklung aufzubauen. peyker. Seite 5

6 Trotzdem ist das vorliegende Örtliche Entwicklungskonzept nur so gut, wie es die Möglichkeiten der örtlichen Akteure sind, dieses Konzept mit Leben zu erfüllen und sie in die Lage versetzt, es auch umzusetzen. Das Gemeindegebiet kommt im Geltungsbereich der Alpenkonvention zu liegen. Die Abgrenzung der Funktionsbereiche, insbesondere jener mit touristischen Funktionen berücksichtigt den Artikel 6 des Protokolls zur Durchführung der Alpenkonvention Demnach beziehen die jeweiligen Vertragsparteien die Anliegen des Naturschutzes und der Landschaftspflege in die Tourismusentwicklung mit ein. Sie verpflichten sich, möglichst landschafts- und umweltschonende Projekte zu fördern. Es soll eine nachhaltige Politik eingeleitet werden, welche die Wettbewerbsfähigkeit des naturnahen Tourismus im Alpenraum stärkt und einen wichtigen Beitrag zur sozioökonomischen Entwicklung des Alpenraumes leistet. Dabei sind Maßnahmen zu bevorzugen, welche die Innovation und die Diversifizierung des Angebotes fördern. Diese Zielsetzung entspricht den getroffenen Festlegungen des ÖEK Nr Das Kontrollinstrument Umweltprüfung als ergab, dass weder eine vertiefende Prüfung noch ein Umweltbericht erforderlich ist. peyker. Seite 6

7 Verordnung Verordnung über die vom Gemeinderat der Gemeinde Ramsau am Dachstein am beschlossene Örtlichen Entwicklungskonzeptes (ÖEK) Nr samt Örtlichem Entwicklungsplan (ÖEP) gem. 24 Stmk ROG 2010 (LGBl Nr. 140/2014). Der Entwurf des Örtlichen Entwicklungskonzeptes Nr wurde in der Zeit von bis (mind. 8 Wochen) öffentlich aufgelegt. 1 Umfang und Inhalt Das Örtliche Entwicklungskonzept (ÖEK) gliedert sich in den Wortlaut und die zeichnerische Darstellung des Örtlichen Entwicklungsplanes (ÖEP) im Maßstab 1: Dieser bildet einen integrierten Bestandteil der Verordnung. Die Erläuterungen dienen der genaueren Beschreibung der Festlegungen im Entwicklungsplan. 2 Plangrundlage und Verfasser Das Örtliche Entwicklungskonzept Nr und der Örtliche Entwicklungsplanes im Maßstab 1: wurden vom Architekturbüro DI Herfried Peyker, Grabenstraße 23, 8010 Graz, GZ: RAM-REV /13, Datum: verfasst. Plangrundlage für den Örtlichen Entwicklungsplan bildet das Orthofoto (Quelle GIS Steiermark), Stand 2011 und die Katastermappe (Stand 07/2013). 3 Räumlich funktionelle Gliederung (1) Übernahme überörtlicher Funktionen und Gliederungen, Ersichtlichmachungen sowie Beschränkungen a) Im Örtlichen Entwicklungsplan werden geltende materienrechtliche Ersichtlichmachungen (zb Forstrecht, Wasserrecht, Naturschutzrecht sowie Bestimmungen aufgrund von weitern Bundes- und Landesgesetzen) übernommen, welchen hinsichtlich Darstellung und Inhalt keine Planungshoheit der Gemeinde zukommt. b) Landschaftsteilräume gem. 3 des Regionalen Entwicklungsprogramms für die Planungsregion (REPRO) Liezen welche im Planungsgebiet Anwendung finden: Grünlandgeprägtes Bergland Forstwirtschaftlich geprägtes Bergland Region über der Waldgrenze und Kampfwaldzone c) Der auf überörtlicher Ebene festgelegte regionale Siedlungsschwerpunkt Ramsau - Ort wird im Örtlichen Entwicklungsplan (ÖEP) Nr plangraphisch präzisiert. peyker. Seite 7

8 d) Die räumlich funktionelle Gliederung folgt den Vorgaben des Planungsleitfadens und gliedert sich in die Funktionen Zentrum, Wohnen, Gewerbe und Industrie, Landwirtschaft, Handel und Tourismus und wird entsprechend den bestehenden örtlichen Funktionen (Strukturen) und den geplanten zukünftigen Entwicklungen vorgenommen. e) Für im Entwicklungsplan festgelegte zeitlich/räumlich überlagerte Funktionsbereiche - Bereiche mit zwei Funktionen - erfolgt die Auswahl einer späteren konkreten Funktion gebietsweise. f) Für den touristischen Siedlungsschwerpunkt Türlwand wird bereits auf Ebene des ÖEK s eine ausschließliche touristische gewerbliche Funktion festgelegt. (2) Festlegungen im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde Ramsau am Dachstein a) Siedlungsschwerpunkte: Der Siedlungsbereich Kulm wird als örtlicher Siedlungsschwerpunkt festgelegt. Der Siedlungsbereich Schildlehen wird als örtlicher Siedlungsschwerpunkt definiert. Der Siedlungsbereich Torf wird als örtlicher Siedlungsschwerpunkt definiert. Die Bereiche Türlwand, Kreitseiler, Kobald - Blasbichler und Edelweiß werden als touristische Siedlungsschwerpunkte bestimmt. b) Örtliche und von der Gemeinde näher präzisierte Gebiete mit baulicher Entwicklung: Aufbauend auf den angestrebten mittel- bis langfristigen siedlungspolitischen Zielsetzungen der Gemeinde werden ausgehend von den vorgegebenen Klasseneinteilung, den Bestandgegebenheiten und den Entwicklungsabsichten die Funktionsbereiche der baulichen Entwicklungen im Entwicklungsplan näher präzisiert. Wohnen (oranger Punktraster) In diesen Gebieten wird der Wohnfunktion gegenüber anderen Funktionen der Vorrang eingeräumt. Andere Nutzungen haben sich dieser Funktion unterzuordnen und dürfen nur über den Bestand hinausgehende, ortsübliche Versorgungs- und Beherbergungsfunktionen wahrnehmen. Die Wohnfunktion störende oder beeinträchtigende Nutzungen sind zu vermeiden bzw. zu reduzieren. Landwirtschaft (brauner Punktraster) Diese Siedlungsbereiche umfassen vorwiegend landwirtschaftliche Funktionen sowie untergeordnete Wohnfunktion, kleinerer Dienstleistungseinrichtungen, touristische Funktionen und örtliches Gewerbe. Der betriebliche Fortbestand und etwaige Erweiterungsflächen der landwirtschaftlichen Strukturen sind langfristig zu sichern. Andere Nutzungen haben sich grundsätzlich der landwirtschaftlichen Funktion unterzuordnen bzw. sind nur nach sorgfältiger Abwägung der Nutzungsansprüche geordnet weiterzuentwickeln. Industrie und Gewerbe (violetter Punktraster) Flächen für Industrie und Gewerbe sind der bestehenden sowie geplanten betrieblichen und/oder industriell-gewerblichen Nutzung vorzubehalten. Betriebszugehörige Nutzungen (zb Betriebswohnungen) und Dienstleistungseinrichtungen sind nur nach sorgfältiger Abwägung der Nutzungsansprüche zulässig. peyker. Seite 8

9 Tourismus, Ferienwohnen (rosa Punktraster) Diese Bereiche umfassen größere zusammenhängende Areale und dienen dem Erhalt aber vor allem auch der Errichtung von auf den Bedarf abgestimmten Einrichtungen und der Entwicklung von künftigen Nutzungen im Bereich des Tourismus samt entsprechender Erholungs-, Sport- und Freizeitnutzungen. c) Örtliche von der Gemeinde festgelegte Eignungs- und Vorrangzonen: Siedlungs- und Landschaftselemente (Grün- und Freibereiche) Dienen der Erhaltung und Beibehaltung der Abgrenzung von Siedlungsräume und sind von weiteren Bebauungen freizuhalten. Eignungszonen für Sport-, Freizeit und Erholungsnutzungen Sind aufgrund ihrer bestehenden Nutzung bzw. der Entwicklungsabsichten für eine weitere Sport-, Freizeit und Erholungsnutzung vorgesehen (zb bestehende und geplante Skipisten und Loipen, Sportanlagen uns Sportplätze, etc.). Einrichtungen und Anlagen, welche im Zusammenhang mit den definierten spezifischen Verwendungszweck in Verbindung stehen, können nach Maßgabe der Bestimmungen im Flächenwidmungsplan errichtet werden. Die Bereich Hunerkogel und Ramsau Beach werden als touristische Schwerpunktzonen bestimmt. Eignungs-/Vorrangzonen für öffentliche Infrastrukturen und örtlich bedeutende gewerb(erecht)liche Anlagen. Sind aufgrund ihrer bestehenden Nutzung bzw. der Entwicklungsabsichten für eine im öffentlichen Interesse gelegene infrastrukturelle Nutzung (zb Abwasserreinigung, Rückhaltebecken, Energieversorgungsanlage, Altstoffsammelzentrum, etc.) vorgesehen. Weiters umfassen diese Bereiche jene Flächen, welche entsprechend den räumlich-funktionellen Erfordernissen spezifischen Nutzungsarten (Sondernutzungen) für gewerb(erecht)liche Grundlagen zugeordnet wurden (zb Schottergruben, Deponien, etc.). d) Beschränkungen aufgrund von Immissionen: Immissionsbelastete Bereiche zu Hauptverkehrswegen: Entlang der Haupterschließungen des Gemeindegebietes (Landesstraße L 711 Ramsauerstraße und 725 Rössingstraße) werden in Teilbereichen auf Basis lärmtechnischer Betrachtungen (Methode: freie Schallausbreitung) immissionsbelastete Bereiche ersichtlich gemacht. Immissionsbelastete Bereiche um landwirtschaftlichen Strukturen: Alle im Gemeindegebiet ermitteln Geruchszahlen umfassen einen Wert von G < 20 und wird daher nur die Lage des Stallobjektes symbolhaft dargestellt. e) Ersichtlichmachungen: Einzugsbereiche zu öffentlichen Verkehrsmitteln: Zu Haltestellenstellen öffentlicher Verkehrsmittel (Busbetrieb der Ramsauer Verkehrsbetriebe (RVB)) wird der Einzugsbereich von 300 m ersichtlich gemacht. Das Gemeindegebiet von Ramsau am Dachstein liegt außerhalb des 1.000m Einzugsbereichs des Bahnhofes Schladming, daher wird dieser Bereich nicht ersichtlich gemacht. peyker. Seite 9

10 (3) Entwicklungsrichtungen und Grenzen von Baugebieten Die definierten Siedlungsbereiche werden durch Siedlungsgrenzen räumlich bestimmt und näher abgegrenzt. Diese Abgrenzung stellt eine weitgehende Übernahme der im ÖEK Siedlungsleitbild Nr gezogenen Grenzen dar. Grenzen aufgrund von naturräumlichen Gegebenheiten (zb Waldränder, Hangkanten, Flussläufen, etc.) werden als naturräumliche Siedlungsgrenzen definiert. Siedlungspolitische Zielsetzungen sowie der abschätzbare Baulandbedarf begründen siedlungspolitische Abgrenzungen. Überschreitungen / Änderungen Im Entwicklungsplan werden relative und absolute Entwicklungsgrenzen für die einzelnen Siedlungsräume definiert. Absolute Entwicklungsgrenzen dürfen innerhalb von 15 Jahren nicht überschritten werden, außer die die Entwicklungsgrenze begründenden Voraussetzungen fallen weg dann eine Neubeurteilung zu erfolgen. Relative Entwicklungsgrenzen dürfen im Ausmaß einer ortsüblichen Einfamilienhausparzelle überschritten werden, wenn davor eine bauliche Entwicklung von innen nach außen stattgefunden hat. Absolute naturräumliche Entwicklungsgrenzen (grüne Linie durchgehend) sind langfristig nicht zu überschreitende Siedlungsgrenzen, die aufgrund von naturräumlichen Gegebenheiten festgelegt werden. Nr. ❶ ❷ ❸ ❹ Definition / Zielsetzung Gewässer (fließend/stehend) Naturraumsituation - Geländekonfiguration (Berghang/Geländeneigung) Waldbestand - Einhalten eines ca.10,0m-streifens zur Holzbringung und zur Vermeidung von Schäden bei Windbruch Wildbachgefahrenzonen und sowie Hinweisbereiche (zb Steinschlag, Überflutung, Lawinen, etc.) Absolute siedlungspolitische Entwicklungsgrenzen (rote Linie durchgehend) sind langfristig nicht zu überschreitende Siedlungsgrenzen, die aufgrund von siedlungspolitischen Entscheidungen Nr. ❺ ❻ Definition / Zielsetzung Infrastruktur und Verkehr regionale Verkehrsträger und örtlich bedeutsamen Gemeindestraßen, administrativen Grenzen. Sichtbeziehungen / Erhaltung kompakter Siedlungsstrukturen / Hangbereiche / Offenhalten der unverbauten Kulturlandschaft Relative siedlungspolitische Entwicklungsgrenzen (rote Linie strichliert) sind Siedlungsgrenzen, die kurz- bis mittelfristig nicht überschritten werden sollen. Nr. ❼ ❽ ❾ Definition / Zielsetzung Baulandbedarf gem. Bedarfsprognose. Eine Überschreitung im Ausmaß einer ortsüblichen Einfamilienhausparzelle ist bei siedlungspolitischer Willensbildung und weitgehender Konsumation der Entwicklungsbereiche zulässig. Grenze zwischen unterschiedlichen Funktionen, teilweise mit Störpotential, Lärm (Straße/Schiene), Grünbereiche, landwirtschaftliche Strukturen. Eine Überschreitung im Ausmaß einer ortsüblichen Einfamilienhausparzelle st bei siedlungspolitischer Willensbildung und nach Beseitigung der Störfunktion möglich. Touristische Infrastrukturen (Skipisten), flächenhafte Sport- und Erholungsbereiche. Eine Überschreitung im Ausmaß einer ortsüblichen Einfamilienhausparzelle ist bei siedlungspolitischer Willensbildung und Abwägung der vorrangigen Nutzung möglich. peyker. Seite 10

11 4 Raumbezogene Ziele und Maßnahmen Nachfolgende Ziele und Maßnahmen werden gegenüber dem vierten Örtlichen Entwicklungskonzept nach erfolgter Evaluierung und Anpassung festgelegt: (1) Entwicklungsziele für Sachbereiche Z.1 Naturraum und Umwelt Die Gemeinde strebt weiterhin als generelle Zielsetzung die langfristige Erhaltung und den nachhaltigen Schutz ihres Natur- und Landschaftsraumes an: Erhalt des intakten Kultur- und Landschaftsbildes Restriktive und sparsame Ausweisung von Bauland (zb Vorrang für verdichtete Bauformen) Freihalten der landschaftsbildprägenden Flächen und Erstellung eines Freiraumkonzeptes für sensible Talbereiche Intakte Land- und Forstwirtschaftsbetriebe sowie Almbetriebe fördern bzw. unterstützen Maßnahmen der Kulturlandschaftspflege, die gemeinsam mit Landwirten erarbeitet werden (zb Direktvermarktung, Urlaub am Bauernhof, zusätzliche Diversifizierung und Spezialisierung, etc.) Langfristige Erhaltung der das Landschaftsbild prägenden Vegetation Freihaltung der Uferstreifen entlang natürlicher Gewässer von Bebauung und Intensivnutzungen Natürliche Fließstrecken der Bäche erhalten bzw. wiederherstellen Erhalt der Baumreihen (speziell Ahornreihen) Kartierung und Festlegung in den Instrumenten der örtlichen Raumplanung Nachhaltiger Schutz der Quell- und Brunnenschutzgebiete Erhöhung des Lawinen- und Hochwasserschutzes nach Maßgabe der vorhandenen finanziellen Mittel Rote Gefahrenzonen von weiteren Bebauung freihalten Schutzwasserbauten laufend prüfen und warten (Wilbachbegehungen, etc.) Lawinenschutzbauten in Abstimmung mit der Wildbachverbauung prüfen und ausbauen Freihaltung der Waldränder von Bebauung und Erhaltung der das Landschaftsbild prägenden Elemente, der Grün- und Freiflächen Berücksichtigung ausreichender Grünräume und Freihaltezonen zwischen unterschiedlichen Nutzungen (zb zwischen industriell-gewerblichen Bereichen und Wohnbereichen bzw. entlang der Infrastrukturbänder) Erhalt der Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes gezielte Pflege und Bewirtschaftung des Waldes Durchforstung Schutzwaldfunktion verbessern, Erholungswaldfunktion sichern peyker. Seite 11

12 Z.2 Siedlungsraum und Bevölkerung Festlegung eines Bevölkerungszielwertes von rund Einwohnern bis zum Jahr Sicherung einer ausreichenden Besiedelungsdichte in den Hauptsiedlungsgebieten bzw. örtlichen Siedlungsschwerpunkten zur besseren Ausnutzung von bestehenden Infrastruktureinrichtungen Attraktivieren der Gemeinde als Wohnstandort für die heimische Bevölkerung Baulandmodelle besonders für einheimische Bauwerber entwickeln (Baulandmobilisierung um leistbare und verfügbare Baugrundstücke zu erzielen) Attraktivieren der Gemeinde durch Erhöhung der Anzahl der öffentlichen und privaten Dienste Alternative Wohnformen für ältere Personen schaffen Kinderbetreuungseinrichtungen optimieren Errichtung von Miet- und Startwohnungen planmäßige Erweiterung, Abrundung und Nachverdichtung bestehender Siedlungsschwerpunkte bzw. Siedlungsbereiche Abschluss von Baulandmobilisierungsmaßnahmen Sicherung einer langfristigen, organischen, kompakten Siedlungsentwicklung (u.a. für weichende Erbe) Lenkung der Siedlungsentwicklung gem. Vorgaben des Entwicklungsplanes vorwiegend auf die Siedlungsschwerpunkte sowie Baulandbereiche mit Abrundungs- und Ergänzungspotential vor Neuausweisungen Auffüllung der freien Grundstücke nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben außerhalb der zentralen Bereiche (Auffüllungsgebiete, Wohnbauten im Rahmen der Land- und Forstwirtschaft, etc.) Verstärkte Förderung und Beratung für verdichtete Bauweisen Festlegung von Zonen, die als abgeschlossene Siedlungsbereiche gelten Erhaltung, Erweiterung und Sicherung der unterschiedlichen ausgeprägten Siedlungsstrukturen Festlegung von unterschiedlichen Funktionsbereichen samt Erweiterungspotentialen im Entwicklungsplan (ÖEP) Festlegung von Vorrangzonen (Eignungszonen) für Wohnen, Gewerbe und Tourismus Erstellung von Bebauungsplänen und räumlichen Leitbildern Restriktive Neuausweisung von Bauland ivm Baulandmobilisierungsmaßnahmen Festlegen von Vorbehaltsflächen für verdichteten / sozialen Wohnbau Bedarfsgerechte weitere Entwicklung der Wohn-, Wirtschafts- und Sozialstruktur unter Bedachtnahme auf die räumlichen und strukturellen Gegebenheiten. Schaffung von Grundlagen für eine geordnete Weiterentwicklung der Siedlungsstruktur durch Ausweisung geeigneter Baulandbereiche Festlegen von Baulandbereichen in infrastrukturell voll erschlossenen Bereichen bzw. Standortgunstlagen (keine Nutzungskonflikte). Nachnutzungskonzepte für leer stehende Objekte forcieren Erhaltung der charakteristischen alten Bausubstanz Beratung für den Umgang mit alter Bausubstanz aber auch Bewusstseinsbildung für modernes Bauen Sensibilisierung der neuen Bauwerber für kulturelle und architektonische Probleme Ortsgestaltung und Ortsbelebung Festlegen von schützenswerten Ensembles Reduzierung / keine Erweiterung der Zeitwohnsitze peyker. Seite 12

13 Ferienwohngebietsausweisungen einschränken Festlegen von Beschränkungszonen mit Ausnahmen für bestehenden Nutzungsstrukturen am Vorberg Kontrolle der Zweitwohnsitzbestimmungen unbebaute bzw. ehemalige Zweitwohnsitzgebiete /-gebäude für Hauptwohnsitze nutzbar machen Verringerung der Abwanderung und der Auspendler Attraktive Wohnformen für Einheimische schaffen Baulandmobilisierungsmaßnahmen treffen / Vorzug für einheimische Bevölkerung Flächensicherung für saisonunabhängige Betriebe Bildungs- und Betreuungseinrichtungen bedarfsgerechte anpassen Z.3 Wirtschaft Entsprechend dem Bevölkerungszielwert von Einwohnern, Schaffung von zusätzlichen Arbeitsplätzen für die Gemeindebevölkerung im Planungszeitraum durch weitere qualitative Anhebung der technisch-infrastrukturellen Voraussetzungen zur Betriebsansiedelung (u.a. Ansiedlung von saisonunabhängigen Betrieben) Primärer Sektor - Landwirtschaft: Verbesserung der Gesamtsituation der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe Erhaltung der räumlichen Voraussetzungen für eine leistungsfähige, die Arbeitsplätze sichernde Landund Forstwirtschaft, insbesondere im Hinblick auf die Aufgaben im Bereich der Landschaftspflege und der Landschaftserhaltung Prüfung von Nutzungsprioritäten in Zusammenhang mit Baulanderweiterungen - Vermeidung von Nutzungskonflikten zwischen traditionellen landwirtschaftlichen Betrieben und künftigen Nutzungen Verstärkter Ab-Hof-Verkauf und Direktvermarktung über Erzeuger- und Vermarktungsgemeinschaften (zb Ramsauer Bioniere), Einbindung der Landwirte bei Projekten, Bauernladen, etc. Forcierung der Verwendung von Biomassenutzung in dezentralen Lagen Sekundärer Sektor Gewerbe, Industrie: Berücksichtigung bestehender Gewerbebetriebe und deren allfällige Erweiterungsmöglichkeiten Schaffung und Festlegung ausreichender Entwicklungspotenzialflächen Sicherung von für kleinere Betriebsansiedelung bestens geeigneten Flächen (zb Torf) Beibehaltung eines breitgefächerten Arbeitsplatzangebotes peyker. Seite 13

14 Tertiärer Sektor - Handel, Dienstleistungen, Tourismus: Erhaltung der bestehenden Nahversorgung und bedarfsgerechter weiterer Ausbau von Nahversorgungseinrichtungen für die Bevölkerung in den einzelnen Siedlungsschwerpunkten in Übereinstimmung mit der vorhandenen und angestrebten Siedlungsstruktur. Nahversorgungsmarkt mit zb Bioprodukte-Verkauf, Produkten aus der Region, der Gemeinde Bewusstseinsbildung bei der Bevölkerung Qualitative Verbesserung bestehender Fremdenverkehrseinrichtungen hinsichtlich der sich ändernden Bedürfnisse der unterschiedlichen Gästeschichten Schaffung der Voraussetzungen für die Errichtung von Tourismusbetrieben im 3 und 4-Stern-Bereich Flächenvorsorge für mehr Qualitätsbetten Erschließung neuer Segmente des Tourismus Bestehende Strukturen stärken und ausbauen, insbesondere von Gastronomie und Beherbergungsbetrieben, Spiel-, Sport- und Erholungseinrichtungen und Schaffung eines bedarfsorientierten, erweiterten Freizeitangebotes Unterstützung der bestehenden Betriebe bei der qualitativen Weiterentwicklung Flächen für Personalwohnhäuser bereit stellen. Qualitätstourismus ganzjährig unter kompetenter Führung sichern - Zwei- und mehrsaisonale Auslastung der Betriebe Schaffung von spezifischen Angeboten / Angebotspaketen (zb Freizeitmöglichkeiten für Jungfamilien etc.) Themenschwerpunkte und neue Zielgruppen definieren Ausgeglichene Gästestruktur nach Alter und Ländern anstreben Aktivitäten speziell für den Sommergast verstärken und erweitern (zb Themenwege, Ideen rund um den Kulm, etc.) Langfristige Absicherung bestehender Einrichtungen und Anlagen durch Festlegung einer höherwertigen Funktion in den Instrumenten der örtlichen Raumplanung (bedarfsorientierte Festlegung von Sondernutzungen) Setzen von flankierenden Maßnahmen für eine qualitativ hochwertige touristische Beherbergungsinfrastruktur (zb Flächenvorsorge, Erweiterungspotentiale, Dichteanpassungen, etc.) Weitere Diversifizierung der touristischen Unterkünfte Schaffung von Ergänzungsfunktionen zur Absicherung von landwirtschaftlichen Betrieben, die einen wesentlichen Beitrag zur Erhaltung der Kulturlandschaft leisten Priorität der Siedlungsentwicklung auf Grundflächen in Standortgunstlage mit Anschlussmöglichkeit an eine leistungsfähige, touristische Infrastruktur Berücksichtigung von Synergien zu bestehenden Einrichtungen und Nachnutzungsmöglichkeiten Sanierung des Hallenbades Standortüberlegungen für neuen Standort im Entwicklungsplan sichern Modernisierung der Aufstiegshilfen (zb örtliche kleinere Liftanalgen, etc.) örtlich bedeutende Wanderwege und fußläufige Wegverbindungen und Loipen als Korridore im Entwicklungskonzept aufnehmen, vor weiteren Verbauungen sichern sowie der dauernde Zugänglichkeit absichern peyker. Seite 14

15 Vermeidung von Nutzungskonflikten Markierte Reitwege festlegen Mountainbike Routen kennzeichnen Schlittenwege in Siedlungsbereichen freihalten Sicherung und bedarfsorientierter Ausbau des nordischen Zentrums sowie der Sportanlagen Unterstützung bei der Abhaltung von nat. / internationalen Bewerben als Impuls für den Tourismus Einbindung der örtlichen Bevölkerung Sicherung der Langlaufloipen und des Trainingszentrums Bedarfsgerechter Ausbau des Langlauf- und Sprungstadions (zb Speedrace, etc.) Bedarfsgerechte Modernisierung der Anlagen (zb Hallenbad Abstimmung mit der Sanierung unter Abwägung von regionalen Lösungsmöglichkeiten, etc.) sowie in Abstimmung an geänderte Ansprüche der Athleten / Sportler / Gäste. Z.4 Verkehr / technische Infrastruktur Rücksichtnahme bei künftigen Siedlungsentwicklungen auf die bestehenden regional stark befahrenen Verkehrswege im Gemeindegebiet Überprüfung der wirtschaftlichen Machbarkeit von Immissionsschutzmaßnahmen, etc. Reduktion des Individualverkehrs Verkehrssituation im Bereich Türlwand verbessern - Maßnahmen zur besseren Nutzung der Parkplatzsituationen treffen und weiter ausbauen - begleitende Gestaltungsmaßnahmen treffen Nutzung zentraler Parkplätze mit Shutteldienste zu Spitzenzeiten anstreben Schaffung von kurzen Wegen durch Konzentration der Siedlungstätigkeit im Hauptort Öffentlichen Verkehr fördern und attraktiveren Fuß- und Radwegenetz auf- und ausbauen Innerörtliche Verbindungen sichern Korridore freihalten Effiziente Nutzung der Ver- und Entsorgungssysteme der technischen Infrastruktur im Einklang mit der planmäßig vorgesehenen weiteren Siedlungsentwicklung. Vorrang für Nutzung nachhaltiger Energieformen (zb Biomasse, Photovoltaik, etc.) in Abhängigkeit mit dem Orts- und Landschaftsbild Standortentscheidungen für neue Einrichtungen und Anlagen unter dem Prinzip der Abwägung führen Flächenvorsorge für den bedarfsgerechten Ausbau von kommunalen Einrichtungen (zb Bauhof, Altstoffsammelenztrum Flächenvorsorge für einen neuen Standort der Busgarage der RVB im Falle einer allfälligen Standortverlegung Etablierung des Begriffes der Nachhaltigkeit bei allen kommunalen Aufgaben Schrittweise weitere Verringerung des Abfallaufkommens in der Gemeinde (Abfalltrennung, Abfallvermeidung) Vorsorge zur langfristigen Sicherstellung eines ausreichenden Energieangebotes durch vermehrten Einsatz von alternativen Energieträgern unter bestmöglicher Ausnutzung der natürlichen Ressourcen Erstellung eines Energieleitbildes peyker. Seite 15

16 Z.5 Soziales Gemeinschaftssinn in der Gemeinde stärken - Identifikation der Bevölkerung mit der Gemeinde bzw. Region Beiträge für die erhalten und renovieren von Kulturgütern aufbringen Bestehende Vereine unterstützen und Vereinsgründungen fördern Örtliche und regionale Initiativen unterstützen (zb Toleranzwoche, etc.) Bildungsangebote im Bereich Erwachsenenbildung unterstützen Schaffung von Einrichtungen für alle Altersgruppen (Treffpunkte, Aktivitäten, Einrichtungen, etc.) Traditionen weierleben und der nächsten Generation vermitteln (zb Volkstanzgruppe, Trachtenmusikkapelle, Versorgung mit Einrichtungen sichern Angebote unterstützen Mobile Versorgung beibehalten und bedarfsorientiert ausbauen Altenbetreuungseinrichtungen bedarfsgerecht errichten Bewusstseinsbildung über die Veränderungen in der Altersstruktur und Projekte in Bezug auf integriertes Wohnen für alte Menschen fördern verbesserte Erreichbarkeit von Gesundheitseinrichtungen Unterstützung sportliche Aktivitäten für jugendliche Beibehalten (2) Entwicklungsziele für die einzelnen Ortsteile nach Entwicklungsprioritäten: Z.1 Entwicklungspriorität 1: Örtlicher Siedlungsschwerpunkt Ramsau Ort Erhaltung und Stärkung des Zentrumsbereiches (Ortskern) zur Sicherstellung und bedarfsorientierten Weiterentwicklung von Handels- und Dienstleistungseinrichtungen sowie von öffentlich- sozialen Einrichtungen und Anlagen Bedarfsorientiertes Schließen bzw. verfügbar machen der noch unbebauten Baulandbereiche in Zentrumsrandlage durch eine möglichst flächensparende Siedlungsentwicklung (vorzugsweise verdichtete Bauformen) in Abstimmung mit den Angeboten des öffentlichen Personennahverkehrs als Beitrag zur Reduzierung des Individualverkehrsaufkommens und entsprechender Baulandmobilisierung Schaffung der erforderlichen Voraussetzungen für eine geordnete Weiterentwicklung der Siedlungsstruktur durch Sicherung geeigneter Flächen entsprechend den Festlegungen des Entwicklungsplanes für bestimmte Nutzungen (Wohnen, Sport- Freizeit, Gewerbe, etc.) Gliederung der bestehenden Siedlungsräume durch Festlegung von Freihaltebereichen im ÖEP Schaffung von zusätzlichen fußläufigen Wegverbindungen (zb im Rahmen der Erstellung von Bebauungsplänen) und Sicherung der Schlittenwege bzw. Loipen Festlegung zusätzlicher, auf den Bedarf abgestimmter, neuer Baugebiete und Regelung einer zweckmäßigen Parzellierung, Erschließung und Gestaltung der Siedlungsräume Konzentration der kurzfristigen Siedlungsentwicklung für Wohnzwecke auf die Liegenschaften Schaidl und Matschner, um eine planmäßige Baulandentwicklung in infrastrukturell voll erschlossenen Bereichen sicherstellen zu können und somit die Grundlage für den angestrebten Bevölkerungszuwachs zu schaffen. peyker. Seite 16

17 Festlegung zusätzlicher, auf den Bedarf abgestimmter, neuer Baugebiete und Regelung einer zweckmäßigen Parzellierung, Erschließung und Gestaltung der Siedlungsräume (vorzugsweise Schaidl Ost, Bereich nördlich des Friedhofes, südlich Knollweg, etc.) Rücksichtnahme bei künftiger Baulandverwertung auf allenfalls vorhandene Beeinträchtigungen und Nutzungskonflikte. Ideensammlung für die Nachnutzung des Bereiches Busgarage und Hallenbad bei deren Verlegung Gestaltung von Freiflächen als Begegnungszonen für Jung und Alt (zb Generationenpark) Örtlicher Siedlungsschwerpunkt Kulm Erhaltung und bedarfsorientierte Weiterentwicklung des zum Teil in Gemengelage befindlichen Ortsteiles unter Berücksichtigung der örtlichen Infrastrukturen. Bedachtnahme auf die vorhandenen dörflichen Siedlungsstrukturen und Schaffung von Grundlagen für eine Weiterentwicklung der Nutzungsdurchmischung durch entsprechende Festlegungen im Flächenwidmungsplan Bedachtnahme auf das geschlossene, dörfliche Ensemble (Ortsbild) im Bereich des Kirchweilers rund um die Kirche bei sämtlichen baulichen Maßnahmen (Aufrechterhaltung des geschlossenen Dorfcharakters und der bestehenden Gebäudestruktur) Erhaltung bzw. planmäßige Erweiterung der dafür geeigneten Wohnsiedlungsstruktur Festlegung zusätzlicher, auf den Bedarf abgestimmter, neuer Baugebiete und Erstellung einer Regelung zur zweckmäßigen Parzellierung, Erschließung und Gestaltung der Siedlungsräume (zb Liegenschaft Steiner Paul und südlich davon) Schaffung der erforderlichen Voraussetzungen für eine geordnete Weiterentwicklung der Siedlungsstruktur durch Sicherung geeigneter Flächen (Baulandmobilisierung) entsprechend den Festlegungen des Entwicklungsplanes für bestimmte Nutzungen Treffen von Maßnahmen zur Gestaltung der Verkehrsflächen für den ruhenden Verkehr und Festlegen einer langfristigen höherwertigen Nutzung in Abstimmung mit dem dörflichen Ensemble Erhaltung und Absicherung der Eignungszonen für eine touristische Nutzung Örtlicher Siedlungsschwerpunkt Torf Erhaltung und bedarfsorientierte Weiterentwicklung des zum Teil in Gemengelage befindlichen Ortsteiles unter Bedachtnahme auf die vorhandenen Infrastruktureinrichtungen Bedachtnahme auf das geschlossene Ensemble (Ortsbild) im zentralen Bereich bei sämtlichen baulichen Maßnahmen (Aufrechterhaltung des geschlossenen Siedlungscharakters und der bestehenden Gebäudestruktur) Berücksichtigung der vorhandenen Siedlungsstrukturen und Schaffung von Grundlagen für eine Weiterentwicklung der Wohnnutzung sowie der gewerblichen Funktionen durch entsprechende Festlegungen im Flächenwidmungsplan Erhaltung bzw. planmäßige Erweiterung der dafür geeigneten Wohnsiedlungsstruktur Schaffung der erforderlichen Voraussetzungen für eine geordnete Weiterentwicklung der Siedlungsstruktur durch Sicherung geeigneter Flächen entsprechend den Festlegungen des Entwicklungsplanes für bestimmte Nutzungen (zb Wohnen, Gewerbe) Festlegung zusätzlicher, auf den Bedarf abgestimmter, neuer Gewerbebereiche aufgrund Lagegunst peyker. Seite 17

18 Örtliche touristische Siedlungsschwerpunkte Türlwand, Kobald Blasbichler und Kreitseiler Priorität der touristischen Siedlungsentwicklung auf Grundflächen in Standortgunstlage mit Anschlussmöglichkeit an eine leistungsfähige touristische Infrastruktur Initiierung, Schaffung bzw. Ausbau der erforderlichen Voraussetzungen für eine geordnete Weiterentwicklung der Siedlungsstruktur durch Sicherung geeigneter Flächen entsprechend den Festlegungen des Entwicklungsplanes für bestimmte Nutzungen (vorwiegend für touristischgewerbliche Einrichtungen aufgrund der Lagegunst zu touristischen Einrichtungen) nach Umsetzung touristischer Konzepte können verbleibende Areale einer anderen örtlich erforderlichen nicht konkurrierenden Nutzung zugeführt werden (zb Wohnen) Festlegung zusätzlicher, auf den Bedarf abgestimmter, neuer Baugebiete und Regelung einer zweckmäßigen Parzellierung, Erschließung und Gestaltung der Siedlungsräume sowie Umgang mit dem Gelände (Bebauungsplanung und ggf. Zonierung) Gliederung der angestrebten Siedlungsstruktur durch Festlegung von Freihaltebereichen im Entwicklungsplan (Freihaltebereiche) und Bedachtnahme auf Bereiche, die dem Tourismus vorbehalten sind Für die touristischen Siedlungsschwerpunkte Hunerkogel, Türlwand und Ramsau Beach wird bereits auf Ebene des ÖEK s eine ausschließliche touristische - gewerbliche Funktion festgelegt. Folgende siedlungspolitische Zielsetzungen sind im Zuge nachfolgender Verfahren für diese Standorte zu berücksichtigen: Bestmögliche Integration (Einbettung) in das Orts- und Landschaftsbild und Abstimmung der Bebauung ivm dem Gelände (insb. Geländeumgang, Gebäudehöhen, Dimensionen, Freiraumgestaltung) sowie Berücksichtigung einer Bebauungsweise mit geringer Dichte Festlegen von nicht bebaubaren Bereichen zur Erhaltung großzügiger Freiräume, Gestaltung und Schaffung von Übergängen zu angrenzenden Freiraumstrukturen, welche nicht bebaut werden dürfen; Zonierung im Widmungsverfahren Z.2 Entwicklungspriorität 2: Funktionsdurchmischter Siedlungsschwerpunkt Schildlehen und Edelweiß Erhaltung und bedarfsorientierte Weiterentwicklung des zum Teil in Gemengelage befindlichen Siedlungsbereiches unter Bedachtnahme auf die vorhandenen Infrastruktureinrichtungen Erhaltung der bestehenden kleinräumigen Siedlungsstruktur durch planmäßige Nachverdichtung nach innen und bedarfsorientierte kleinräumige Arrondierung des Siedlungsbestandes unter Berücksichtigung der bestehenden landwirtschaftlichen Betriebe und der teilweise vorhandenen steileren Hangflächen und Gefahrenzonen Schaffung der erforderlichen Voraussetzungen für eine geordnete Weiterentwicklung der Siedlungsstruktur durch Sicherung geeigneter Flächen entsprechend den Festlegungen des Entwicklungsplanes für Wohnen kleinräumige Erweiterungen Beibehaltung der Eigenheimbebauung in lockerer Bebauung Bedachtnahme auf die bestehenden unterschiedlichen Nutzungen (Vermeidung von Nutzungskonflikten Berücksichtigung auf die vorhandenen dörflichen Siedlungsstrukturen in den Randlagen (Absicherung der landwirtschaftlichen Betriebe sowie für weichende Erben und Schaffung von Grundlagen für eine landwirtschaftlich touristische Nutzung durch entsprechende Festlegungen im Flächenwidmungsplan) peyker. Seite 18

19 Gewerbegebiete: Schaffung der erforderlichen Voraussetzungen für eine geordnete Weiterentwicklung der Siedlungsstruktur durch Sicherung geeigneter Flächen (Baulandmobilisierung) entsprechend den Festlegungen des Entwicklungsplanes für gewerbliche Nutzungen Bestandssicherung für bestehende gewerbliche Betriebe (zb Torf, Lodenwalker, etc.) und Entwicklungsmöglichkeiten durch Lückenschluss zwischen bestehenden Einrichtungen durch Festlegung eines kleinräumigen gewerblichen Funktionsbereiches Weiterführung des mittel- bis langfristig zu realisierenden Erweiterungsgebietes für Gewerbe im Ortsteil Torf. Aufgrund ihrer Gunstlage und infrastrukturellen Ausstattung sollen diese Standorte gesichert und planmäßig für gewerbliche Zwecke weiterentwickelt werden. Z.3 Entwicklungspriorität 3: Für die kleinräumigen Siedlungsgebiete am Vorberg (Jager, Lührmann, Zechmann, Schneeberger, etc.), in der Vorderen Ramsau (Stiergraben, etc.), in der Rössing, in der Unteren Leiten (Dorer, Gehrer, etc.) und in der Oberen Leiten sind die langfristige Bestandssicherung mit bedarfsorientierter Nachverdichtung nach innen und teilweise maßvoller Arrondierung der festgelegten Außengrenzen zulässig. Berücksichtigung von in Nahelage befindlichen landwirtschaftlichen Betriebsstrukturen Auffüllung von Baulücken im Bereich von kleinräumigen und dezentralen Siedlungsansätzen (Festlegen von sog Auffüllungsgebieten gem. ROG) 5 Rechtswirkung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes (1) Verordnungen der Gemeinde dürfen Gesetzen und Verordnungen des Bundes und des Landes nicht widersprechen. Der Flächenwidmungsplan Nr bzw. Änderungen desselben dem Örtlichen Entwicklungskonzept Nr nicht widersprechen. (2) Raumbedeutsame Maßnahmen sowie Beschlüsse der Gemeinde dürfen dem Örtlichen Entwicklungskonzept, dem Flächenwidmungsplan oder einem Bebauungsplan nicht widersprechen. (3) Das Örtliche Entwicklungskonzept Nr ist bei Vorliegen wichtiger Gründe (Widerspruch zu Verordnungen und Gesetzen des Bundes und des Landes, zur überörtlichen Raumordnung, Änderung von Rahmenbedingungen für die Gemeindeentwicklung, etc.) anzupassen. 6 Inkrafttreten Nach Genehmigung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes (ÖEK) Nr durch die Landesregierung beginnt seine Rechtswirksamkeit mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist (2 Wochen) folgenden Tag. Mit Rechtskraft des Örtlichen Entwicklungskonzeptes Nr tritt das Örtliche Entwicklungskonzept Nr idgf außer Kraft. Ramsau am Dachstein, am Für den Gemeinderat peyker. Seite 19

20 ÖRTLICHES ENTWICKLUNGSKONZEPT Nr AUFLAGEBESCHLUSS des Gemeinderates gemäß 24 (1) Stmk. ROG 2010: Datum: Gemeindesiegel: GZ.: Für den Gemeinderat: (Der Bürgermeister) AUFLAGE des Entwurfes gem. 24 (4) Stmk ROG 2010 in der Zeit von bis ENDBESCHLUSS des Gemeinderates gemäß 24 (7) und (8) Stmk. ROG 2010: Datum: Gemeindesiegel: GZ.: Für den Gemeinderat: (Der Bürgermeister) GENEHMIGUNGSBESCHEID der Stmk. Landesregierung gemäß 24 (12) Stmk. ROG: Datum:. GZ.:. KUNDMACHUNG gem. 24 (13) Stmk ROG 2010:... RECHTSKRAFT:.. Verfasser: peyker. architekt di herfried peyker grabenstraße 23 a graz tel.: 0316 / fax: 0316 / office@peyker.at GZ: RAM-REV /13 Datum: März 2015 peyker. Seite 20

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