Bodenschutz durch Raumplanung

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1 Bodenschutz durch Raumplanung Nachhaltige Raumplanung in der Steiermark Grüne und Blaue Raumplanung - Klimawandelanpassung in der örtlichen Raumplanung Mag. Christine Schwaberger

2 Christine Autor Schwaberger, A13, Bau- und Raumordnung

3 Warum beschäftigen wir uns mit der Klimawandelanpassung in der örtlichen Raumplanung? - GRaBS (INTERREG IVc) - StROG 2010 i.d.g.f - Ratgeber Grüne und Blaue Raumplanung Christine Autor Schwaberger, A13, Bau- und Raumordnung

4 GRaBS Green and Blue space adaptation in urban areas and eco towns - INTERREG IVc ( ) - 14 Partner aus 8 verschiedenen Ländern - Verbesserung der grünen und blauen Infrastrukturplanung in der vorwiegend städtischen Raumplanung zur Gewährleistung der Anpassung an die Auswirkungen durch den Klimawandel - Austausch von Wissen und Erfahrung und Transfer von good practice Beispielen zu Klimaanpassungsstrategien - Anheben der Bewusstseinsbildung der Vorteile Grüner und Blauer Infrastruktur - Entwicklung eines Adaptation Action Planes (Anpassungsstrategien) - Verbessern regionaler und politischer Planungsentscheidungen Christine Autor Schwaberger, A13, Bau- und Raumordnung

5 Grünflächen und Wasserflächen im Siedlungsraum Gärten, Parks, begrünte Innenhöfe, Straßengrün Grün- oder Freiflächen Dach- und Fassadenbegrünung Flüsse, Teiche, Seen, Oberflächliche Regenwasserrinnen. Retentionsräume Christine Autor Schwaberger, A13, Bau- und Raumordnung

6 Christine Autor Schwaberger, A13, Bau- und Raumordnung

7 Christine Autor Schwaberger, A13, Bau- und Raumordnung

8 Verankerung im StROG 2010 i.d.g.f Christine Autor Schwaberger, A13, Bau- und Raumordnung

9 Ratgeber Grüne und Blaue Raumplanung - Ergebnisse von GRaBS auf die (steirische) örtliche Raumplanung herunterbrechen - Ratgeber zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels durch verstärkten Einsatz grüner und blauer Infrastruktur in der örtlichen Raumplanung - Was können Städte, Gemeinden und RaumplanerInnen tun, um den Auswirkungen des Klimawandels zu begegnen? - Welche Instrumente sind für die Umsetzung welcher Maßnahmen geeignet? Christine Autor Schwaberger, A13, Bau- und Raumordnung

10 ÖEK Freihaltezonen, Vorrang- und Eignungszonen, Ersichtlichmachungen, Sachbereichskonzepte, RÄUMLICHES LEITBILD Ratgeber Grüne und Blaue Raumplanung, Abteilung 13, externe Bearbeitung Büro DI Kampus FWP Ersichtlichmachungen, Freihaltegebiete, Vorbehaltsflächen, Bebauungsdichten Bebauungsplanung Optimierte Ausrichtung von Gebäuden, Grünflächenanteil, Versiegelungsgrad, Bepflanzungsgebote, Dach- und Fassadenbegrünung, Oberflächenentwässerung, Christine Autor Schwaberger, A13, Bau- und Raumordnung

11 Maximalinhalte Bebauungsplanung Grün- und Freiflächen: Details der Nutzungen, Oberflächen- und Geländegestaltung, Erhaltungs- und Pflanzgebote, lebende Zäune, Höfe, Kinderspielplätze, etc. Maßnahmen an Gebäuden, an Verkehrsund Betriebsflächen und Grundstücken zum Schutz vor Naturgefahren Beispiel Wohnbau in Peggau, Quelle: Büro Mikula + Partner 2006 Christine Autor Schwaberger, A13, Bau- und Raumordnung

12 Ziele der örtlichen RP im Hinblick auf Klimawandel Ratgeber Grüne und Blaue Autor Raumplanung, Abteilung 13, externe Bearbeitung Büro DI Kampus Christine Schwaberger, A13, Bau- und Raumordnung

13 Risikenkatalog Ratgeber Grüne und Blaue Raumplanung, Abteilung 13, externe Bearbeitung Büro DI Kampus Christine Autor Schwaberger, A13, Bau- und Raumordnung

14 Risikenkatalog Ratgeber Grüne und Blaue Raumplanung, Abteilung 13, externe Bearbeitung Büro DI Kampus Christine Autor Schwaberger, A13, Bau- und Raumordnung

15 Bodenschutz durch Raumplanung Nachhaltige Raumplanung in der Steiermark Wie ist Bodenschutz in der Steiermark rechtlich verankert? Dr. Liliane Pistotnig

16 Steiermärkisches Raumordnungsgesetz 2010, LGBl.Nr. 49/2010 idfd Novelle LGBl.Nr. 140/ Abs. 2 Geltungsbereich aus: Raumordnung im Sinn dieses Gesetzes ist die planmäßige, vorausschauende Gestaltung eines Gebietes, um die nachhaltige und bestmögliche Nutzung und Sicherung des Lebensraumes im Interesse des Gemeinwohles zu gewährleisten. Liliane Pistotnig, A13, Bau- und Raumordnung Autor

17 3 Abs. 1 Raumordnungsgrundsätze 1. Die Qualität der natürlichen Lebensgrundlagen ist durch sparsame und sorgsame Verwendung der natürlichen Ressourcen wie Boden, Wasser und Luft zu erhalten und, soweit erforderlich, nachhaltig zu verbessern. 2. Die Nutzung von Grundflächen hat unter Beachtung eines sparsamen Flächenverbrauches, einer wirtschaftlichen Aufschließung sowie weit gehender Vermeidung gegenseitiger nachteiliger Beeinträchtigungen zu erfolgen. Die Zersiedelung der Landschaft ist zu vermeiden Liliane Pistotnig, A13, Bau- und Raumordnung Autor

18 3 Abs. 2 Zielsetzungen 2. Entwicklung der Siedlungsstruktur nach dem Prinzip der gestreuten Schwerpunktbildung (dezentrale Konzentration) Im Einklang mit der anzustrebenden Bevölkerungsdichte eines Raumes Unter Berücksichtigung der ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Tragfähigkeit von innen nach außen Flächenrecycling und Wiedernutzbarmachung von Konversionsflächen durch Ausrichtung an der Infrastruktur im Einzugsbereich öffentlicher Verkehrsmittel 4. Gestaltung und Erhaltung der Landschaft sowie Schutz vor Beeinträchtigungen.. Liliane Pistotnig, A13, Bau- und Raumordnung Autor

19 4 Strategische Umweltprüfung 1. Umweltprüfung mit Umweltbericht Im Umweltbericht sind die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen (auf. Boden ), die die Verwirklichung der Planung auf die Umgebung hat, einschließlich der Alternativenprüfung darzustellen und zu bewerten 2. Umwelterheblichkeitsprüfung: Im Rahmen der Umwelterheblichkeitsprüfung wird geprüft, ob die vorliegende Planänderung voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen hat. Dabei sind die Auswirkungen auf den Themencluster Ressourcen (Boden..) zu beurteilen Liliane Pistotnig, A13, Bau- und Raumordnung Autor

20 4 Abs. 5 Alpenkonvention Im Rahmen der Erstellung und Änderung von Plänen und Programmen sind die Zielsetzungen des Übereinkommens zum Schutze der Alpen (Alpenkonvention) zu berücksichtigen. Protokoll Naturschutz und Landschaftspflege Protokoll Raumplanung Protokoll Bodenschutz o sparsamer Umgang mit Grund und Boden o Begrenzung der Bodenversiegelung und des Bodenverbrauchs Liliane Pistotnig, A13, Bau- und Raumordnung Autor

21 22 Inhalt des örtlichen Entwicklungskonzeptes (ÖEK) Abs. 4 Abs. 5 Im ÖEK ist jedenfalls der Baulandbedarf für den Sektor Wohnen. auf der Basis nachvollziehbarer Prognosen.. für den Planungszeitraum abzuschätzen. Im Entwicklungsplan sind festzulegen: Ziff gegebenenfalls besondere Standorte für Wohnen,.. besonders schützenswerte Bereiche mit Nutzungseinschränkungen und deren Pufferzonen (z.b. Ruhezonen, Freihaltezonen etc.) Dabei sind die Ziele der dezentralen Konzentration zu berücksichtigen. Eine räumliche Schwerpunktsetzung ist durch die Festlegung von Siedlungsschwerpunkten vorzunehmen. Liliane Pistotnig, A13, Bau- und Raumordnung Autor

22 26 Inhalt des Flächenwidmungsplanes (FWP) Abs. 1 Das im Flächenwidmungsplan ausgewiesene, unbebaute Wohnbauland gemäß 29 Abs. 1 darf den Bedarf für die in der Planungsperiode zu erwartende Siedlungsentwicklung der Gemeinde nicht überschreiten. 34 Maßnahmen zur aktiven Bodenpolitik aus: Jede Gemeinde hat Maßnahmen oder Festlegungen im Sinn der 35, 36 oder 37 im Flächenwidmungsplan zur Verwirklichung der angestrebten Entwicklungsziele, insbesondere zur Vorsorge von Wohnungen und Betrieben, entsprechend dem zu erwartenden Bedarf ( 26 Abs. 1) zu treffen. Liliane Pistotnig, A13, Bau- und Raumordnung Autor

23 28 Abs. 2 Bauland Als Bauland sind Flächen nicht geeignet, wenn 1. sie auf Grund der natürlichen Voraussetzungen (Bodenbeschaffenheit, Grundwasserstand, Hochwassergefahr, Klima, Steinschlag, Lawinengefahr und dergleichen) von einer Verbauung freizuhalten sind oder 2. auf Grund von Immissionen (Lärm, Luftschadstoffe, Erschütterungen, Geruchsbelästigung und dergleichen) eine Gesundheitsgefährdung oder unzumutbare Belästigung zu erwarten ist und diese Baulandvoraussetzung nicht über Aufschließungsmaßnahmen herstellbar ist oder 3. sie aus Gründen der Wahrung des Orts- und Landschaftsbildes von einer Bebauung freizuhalten sind. Liliane Pistotnig, A13, Bau- und Raumordnung Autor

24 30 Abs. 4 Baugebiete Für alle Baugebiete ist die mindest- und höchstzulässige Bebauungsdichte festzusetzen. Bebauungsdichteverordnung 1993; LGBl. Nr. 38/1993 idfd Novelle LGBl. Nr. 58/2011 Liliane Pistotnig, A13, Bau- und Raumordnung Autor

25 aus: zersiedelt.at 33 Freiland Abs. 1 Abs Sofern im Freiland keine baulichen Nutzungen außerhalb der Land- und/oder Forstwirtschaft zulässig sind, dienen die Flächen des Freilandes der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung oder stellen Ödland dar. Als Freihaltegebiete können solche Flächen festgelegt werden, die im öffentlichen Interesse, insbesondere zum Schutz der Natur oder des Orts- und Landschaftsbildes oder wegen der natürlichen Verhältnisse wie Grundwasserstand, Bodenbeschaffenheit, Lawinen-, Hochwasser-, Vermurungs-, Steinschlag- und Rutschgefahr sowie Immissionen usw. von einer Bebauung freizuhalten sind. Liliane Pistotnig, A13, Bau- und Raumordnung Autor

26 Liliane Pistotnig, A13, Bau- und Raumordnung Autor

27 Bodenschutz ist im Stmk. Raumordnungsgesetz sehr gut verankert! Liliane Pistotnig, A13, Bau- und Raumordnung Autor

28 Bodenschutz durch Raumplanung Nachhaltige Raumplanung in der Steiermark Chancen und Herausforderungen durch die Gemeindestrukturreform DI Michael Redik

29 Die Reform der gemeindlichen Strukturen soll auch entsprechende raumordnungspolitische Maßnahmen ermöglichen, die eine bessere Nutzung der vorhandenen Flächen für den Siedlungsraum und die wirtschaftliche Entwicklung gewährleisten. Steiermärkisches Gemeindestrukturreformgesetz 2014 Michael Redik, A13, Bau- und Raumordnung Autor

30 Autor Bodenschutz durch Raumplanung Fusionsgemeinden: Das Ganze ist mehr als die Summe seiner Teile 1. ÖEK/FWP ist nicht die Zusammenführung der alten Planungen Neuausrichtung der Ziele und Maßnahmen der Gemeindeentwicklung (politischer Zielfindungsprozess, Bürgerbeteiligung??) in Abstimmung mit der (bestehenden) Infrastruktur Bewertung der bestehenden Ziele und Festlegungen (Entwicklungsbereiche und potenziale, Baulandfestlegungen,.. ) Verstärktes Eingehen auf Teilräume (Entwicklungsziele) Räumliche Schwerpunktsetzung/Siedlungsschwerpunkte Von der Reaktion (Befriedigung von individuellen Baulandwünschen) zur Aktion (aktive Steuerung der Gemeindeentwicklung) durch: Früh/rechtzeitige Überlegungen zur Baulandmobilisierung als wichtige Umsetzungsmaßnahme Aktives Anbieten mobilisierten Baulandes zur Verhinderung von räumlichen Fehlentwicklungen bzw. Abwanderung Michael Redik, A13, Bau- und Raumordnung

31 Bodenschutz durch Raumplanung Nachhaltige Raumplanung in der Steiermark Danke für die Aufmerksamkeit! Mag. Christine Schwaberger Dr. Liliane Pistotnig DI Michael Redik

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