Marktgemeindeamt Haus

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1 Marktgemeindeamt Haus Schlossplatz 47, 8967 Haus, Bezirk Liezen Tel / oder , Fax DW 32 Angeschlagen: Abgenommen: Haus, 06. Juli 2018 Bearbeiter: Heribert Thöringer Telefon: 03686/ ANHÖRUNG gem. 38 (7) StROG 2010 Verordnungsentwurf ÖEK-Änderung 5.05 Rapplhof über die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Haus gem. 24 (1) Stmk. ROG 2010 am beschlossene Durchführung der Änderung Nr des Örtlichen Entwicklungskonzeptes 5.00 samt zeichnerischer Darstellung. Die öffentliche Auflage gem. 24 (4) Stmk. ROG 2010 erfolgt in der Zeit von bis (mind. 8 Wo). In diesem Zeitraum haben sich Änderungen aufgrund des Baulandwunsches der Familie Reiter Bernhard u. Rotraud ergeben. Der Beschluß über den Flächenwidmungsplan in einer anderen als der zur Einsicht aufgelegten Fassung ist gemäß 38 (7) Stmk. ROG 2010 nur nach Anhörung (mind. 2 Wochen) der durch die Änderung Betroffenen zulässig. (Änderungen in blauer Farbe) Die 2. Anhörungsfrist wird vom 10. Juli 2018 bis 24. Juli 2018 festgelegt. Innerhalb dieser Anhörungsfrist können von den in Betracht kommenden Dienststellen sowie Personen, die ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, während der Amtsstunden von MO FR in der Zeit von bis Uhr am Marktgemeindeamt Haus in den Unterlagen Einsicht nehmen und schriftliche Einwendungen, welche eine Begründung enthalten müssen, beim Marktgemeindeamt Haus eingebracht werden. 1 Plangrundlagen und zeichnerische Darstellung - Rechtsplan Die zeichnerische Darstellung (Rechtsplan), verfasst vom Architekturbüro DI Herfried Peyker, Grabenstraße 23, 8010 Graz, GZ: HAUS-FWP-ÄND /17-Rapplhof, basierend auf den Planunterlagen des Entwicklungsplanes Nr. 5.00, bildet einen integrierten Bestandteil dieser Verordnung und umfasst den Ist- und Soll-Zustand im Maßstab 1: Sie stellt die räumliche Umsetzung der Ziele des Örtlichen Entwicklungskonzeptes sowie die relevanten Ersichtlichmachungen überörtlicher Planungen/Projekte und Nutzungseinschränkungen dar. 2 Änderung Aufgrund des siedlungspolitischen Interesses wird im Siedlungsbereich Weißenbach-Ost, auf dem Gst.Nr. 1965/1 der KG Weißenbach, der Funktionsbereich Bestand Wohnen im ÖEK- Entwicklungsplan 5.0 der Marktgemeinde Haus um einen Bereich mit der Festlegung für Potentialflächen für Wohnfunktionen erweitert. Steiermärkische Bank und Sparkassen AG Haus (BIC: STSPAT2GXXX, IBAN: AT ) Raiffeisenbank Schladming-Ramsau-Haus (BIC : RZSTAT 2G481, IBAN : AT ) PSK (BIC: OPSKATWW, IBAN: AT ) - DVR-Nr , UID-Nr ATU ,

2 2 Die Erweiterung umfasst die Verlegung der relativen siedlungspolitischen Entwicklungsgrenze (Nr. 7) südöstlich des Rapplhofes. Die von Nordosten nach Südwesten verlaufende Entwicklungsgrenze wird dabei um 55 m Richtung Norden verschoben. Dadurch wird eine Potentialfläche zur Erweiterung der bestehenden Siedlung um zwei zusätzliche Reihen (zu je 25m) plus Erschließungsstraße (5m) geschaffen. Zusätzlich wird die südliche Siedlungsgrenze (Nr. 10) um eine Parzellentiefe (plus 5m Erschließungsstraße) in Richtung Südwesten verschoben. So wird auf dem Gst.Nr der KG Weißenbach eine Flächen für 1 weitere Bauplatzreihe im unmittelbaren Anschluss an die bestehenden und bereits bebauten Grundstücke erreicht. Durch die ggst. Änderung des ÖEK im VF 5.05 wird das im Wortlaut zum ÖEK festgelegte Ziel für Weißenbach-Ost, wonach eine..festlegung zusätzlicher, auf den Bedarf abgestimmter, neuer Baugebiet und Regelungen einer zweckmäßigen Parzellierung, Erschließung und Gestaltung der Siedlungsräume (vorzugsweise Weißenbach-Ost) definiert ist, umgesetzt. 3 Rechtswirkungen und Schlussbestimmungen Sofern zwischen den textlichen Festlegungen dieser Verordnung und den Angaben und Festlegungen der zeichnerischen Darstellung ein Widerspruch besteht, gilt im Zweifelsfall die textliche Festlegung. Die Rechtswirksamkeit dieser Änderung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes beginnt nach der Genehmigung seitens der Steiermärkischen Landesregierung mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag. Haus, am Für den Gemeinderat Der Bürgermeister: Ergeht nachweislich an: 1. Reiter Bernhard u. Rotraud, Coburgstraße 178/1, 8970 Schladming 2. Mag. Zefferer Heinz, Weißenbach 140, 8967 Haus per info@rapplhof.at 3. Raffalt Silke u Herbert, Weißenbach 188, 8967 Haus per herbert@raffalt.com 4. Mag. Klaus u. Miriam Gösweiner, Weißenbach 204, 8967 Haus per goesweiner@haus.at 5. Schönfelder Wolfram u. Julie, Hohe Straße 115, 4040 Puchenau 6. Schmitz Heinz, Weißenbach 201, 8967 Haus per hmschmitz@fjmeyer.de 7. Fuchs Teresa, Weißenbach 26, 8967 Haus per gsoellhof@aon.at 8. Mag. Knauß Tina, Untere Klaus 302, 8970 Schladming per jacky.helma@hoamat.at 9. Huber Hannes, Weißenbach 36, 8967 Haus Per an: 10. Landeskammer für Land- und Forstwirtschaft, office@lk-stmk.at 11. Steiermärkische Landarbeiterkammer, office@lak-stmk.at 12. Energie Steiermark Technik AG, info@e-steiermark.com 13. Amt der Stmk. Landesregierung, A13 - Umwelt und Raumordnung, Stempfergasse 7, 8010 Graz, unter Beilage eines Plansatzes sowie per abteilung13@stmk.gv.at 14. Büro Arch. DI Herfried Peyker, Grabenstraße 23, 8010 Graz per office@peyker.at

3 Marktgemeindeamt Haus Schlossplatz 47, 8967 Haus, Bezirk Liezen Tel / oder , Fax DW 32 Angeschlagen: Abgenommen: Haus, 06. Juli 2018 Bearbeiter: Heribert Thöringer Telefon: 03686/ ANHÖRUNG gem. 38 (7) StROG 2010 Verordnungsentwurf FWP-Änderung 5.17 Rapplhof über die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Haus gem. 24 (1) Stmk. ROG 2010 am beschlossene Durchführung der Änderung Nr des Flächenwidmungsplanes 5.00 samt zeichnerischer Darstellung. Die öffentliche Auflage gem. 24 (4) Stmk. ROG 2010 erfolgt in der Zeit von bis (mind. 8 Wo). In diesem Zeitraum haben sich Änderungen aufgrund des Baulandwunsches der Familie Reiter Bernhard u. Rotraud ergeben. Der Beschluß über den Flächenwidmungsplan in einer anderen als der zur Einsicht aufgelegten Fassung ist gemäß 38 (7) Stmk. ROG 2010 nur nach Anhörung (mind. 2 Wochen) der durch die Änderung Betroffenen zulässig. (Änderungen in blauer Farbe) Die Anhörungsfrist wird vom 10. Juli 2018 bis 24. Juli 2018 festgelegt. Innerhalb dieser Anhörungsfrist können von den in Betracht kommenden Dienststellen sowie Personen, die ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, während der Amtsstunden von MO FR in der Zeit von bis Uhr am Marktgemeindeamt Haus in den Unterlagen Einsicht nehmen und schriftliche Einwendungen, welche eine Begründung enthalten müssen, beim Marktgemeindeamt Haus eingebracht werden. 1 Plangrundlagen und zeichnerische Darstellung - Rechtsplan Die zeichnerische Darstellung (Rechtsplan), verfasst vom Architekturbüro DI Herfried Peyker, Grabenstraße 23, 8010 Graz, GZ: HAUS-FWP-ÄND /17-Rapplhof, basierend auf den Planunterlagen des Entwicklungsplanes Nr. 5.00, bildet einen integrierten Bestandteil dieser Verordnung und umfasst den Ist- und Soll-Zustand im Maßstab 1: Die planliche Grundlage stellt die räumliche Gliederung des Änderungsbereiches in Bauland, Verkehrsflächen und Freiland dar sowie die relevanten Ersichtlichmachungen und Nutzungsbeschränkungen übergeordneter Planungsträger auf Basis des derzeit rechtskräftigen Flächenwidmungsplanes REV 5.0 idgf. Steiermärkische Bank und Sparkassen AG Haus (BIC: STSPAT2GXXX, IBAN: AT ) Raiffeisenbank Schladming-Ramsau-Haus (BIC : RZSTAT 2G481, IBAN : AT ) PSK (BIC: OPSKATWW, IBAN: AT ) - DVR-Nr , UID-Nr ATU ,

4 2 2 Widmungsänderung (1) Folgende Änderungen werden durchgeführt: Gst.Nr. KG IST SOLL Fläche 1965/1 (TF) Weißenbach Freiland (LF) landwirtschaftlich genutzt Fläche im Freiland gem. 33 StROG 2010 idgf. Reines Wohngebiet (WR) 0,2 0,5 gem. 30 (1) Z 1 StROG 2010 idgf. sowie Verkehrsfläche gem. 32 StROG 2010 idgf m² WR 1380 m² Verkehrsfläche 1964 (TF) Weißenbach Freiland (LF) landwirtschaftlich genutzt Fläche im Freiland gem. 33 StROG 2010 idgf. Reines Wohngebiet (WR) 0,2 0,5 gem. 30 (1) Z 1 StROG 2010 idgf. sowie Verkehrsfläche gem. 32 StROG 2010 idgf m² WR 1194 m² Verkehrsfläche 3 Baulandzonierung Für die unter 2 (1) neu gewidmeten Flächen wird im siedlungspolitischen Interesse ein Bebauungsplan (B14) verordnet. 4 Baulandmobilisierung Es wird eine Baulandmobilisierungsmaßnahme gemäß 34 StROG 2010 festgelegt. 5 Rechtswirkungen und Schlussbestimmungen Sofern zwischen den textlichen Festlegungen dieser Verordnung und den Angaben und Festlegungen der zeichnerischen Darstellung ein Widerspruch besteht, gilt im Zweifelsfall die textliche Festlegung. Die Rechtswirksamkeit dieser Änderung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes beginnt nach der Genehmigung seitens der Steiermärkischen Landesregierung mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag. Haus, am Für den Gemeinderat Der Bürgermeister: Ergeht nachweislich an: 1. Reiter Bernhard u. Rotraud, Coburgstraße 178/1, 8970 Schladming 2. Mag. Zefferer Heinz, Weißenbach 140, 8967 Haus per info@rapplhof.at 3. Raffalt Silke u Herbert, Weißenbach 188, 8967 Haus per herbert@raffalt.com 4. Mag. Klaus u. Miriam Gösweiner, Weißenbach 204, 8967 Haus per goesweiner@haus.at 5. Dr. Schönfelder Wolfram u. Julie, Hohe Straße 115, 4040 Puchenau 6. Schmitz Heinz, Weißenbach 201, 8967 Haus per hmschmitz@fjmeyer.de 7. Fuchs Teresa, Weißenbach 26, 8967 Haus per gsoellhof@aon.at 8. Mag. Knauß Tina, Untere Klaus 302, 8970 Schladming per jacky.helma@hoamat.at 9. Huber Hannes, Weißenbach 36, 8967 Haus Per an: 10. Landeskammer für Land- und Forstwirtschaft, office@lk-stmk.at 11. Steiermärkische Landarbeiterkammer, office@lak-stmk.at 12. Energie Steiermark Technik AG, info@e-steiermark.com 13. Amt der Stmk. Landesregierung, A13 - Umwelt und Raumordnung, Stempfergasse 7, 8010 Graz, unter Beilage eines Plansatzes sowie per abteilung13@stmk.gv.at 14. Büro Arch. DI Herfried Peyker, Grabenstraße 23, 8010 Graz per office@peyker.at

5 Marktgemeinde Haus ÖRTLICHES ENTWICKLUNGSKONZEPT Änderung Nr Verfahren gem. 42 StROG 2010 ÖRTLICHES ENTWICKLUNGSKONZEPT Änderung Nr Verfahren gem. 42 StROG 2010 FLÄCHENWIDMUNGSPLAN Änderung Nr Verfahren gem. 38 StROG 2010 Rapplhof 2. Anhörung Änderungen ggü. der 1. Auflage sind in blau dargestellt 21. Juni 2018 GZ: HAUS-FWP-ÄND /17-Rapplhof ARCHITEKTUR - STÄDTEBAU - RAUMPLANUNG peyker. architekt di herfried peyker grabenstraße 23 a graz tel.: 0316/ fax; 0316/ office@peyker.at

6 Marktgemeinde HAUS ÖEK - ÄNDERUNG Nr. 5.04, 5.05 u. FWP-ÄNDERUNG Nr Seite 2 INHALT: 1) Änderung Örtliches Entwicklungskonzept (ÖEK) idgf. Nr (Mängelbehebung zur FWP-Änderung 5.12 Schiefer ) - Verfahrensangaben - Verordnung - Pläne IST SOLL Darstellung 2) Änderung Örtliches Entwicklungskonzept (ÖEK) idgf. Nr Verfahrensangaben - Verordnung - Pläne IST SOLL Darstellung 3) Änderung Flächenwidmungsplan (FWP) idgf. Nr Verfahrensangaben - Verordnung - Pläne IST SOLL Darstellung 4) Erläuterungen 5) Prüfung möglicher Umweltauswirkungen 6) Anhang - Fließpfadekataster - Teilungsentwurf für das Grdst KG Weißenbach, eingebracht im Zuge der 1. Auflage am von Bernhard und Rotraud Reiter \Haus\FWP-Änd\5.17-Rapplhof ÖEK 5.04, 5.05\TXT\Auflage\HAUS-ÖEK 5.04-FWP-Änd 5.17-Rapplhof-2. Anh docx

7 Marktgemeinde HAUS ÖEK - ÄNDERUNG Nr. 5.04, 5.05 u. FWP-ÄNDERUNG Nr Seite 3 ÖRTLICHES ENTWICKLUNGSKONZEPT Nr Änderung Nr AUFLAGEBESCHLUSS des Gemeinderates gemäß 24 (1) StROG 2010: Datum:. GZ.:.. Gemeindesiegel: Für den Gemeinderat: (Der Bürgermeister) AUFLAGE des Entwurfes der gem. 24 (4) StROG 2010 in der Zeit von ENDBESCHLUSS des Gemeinderates gemäß 24 (6-8) StROG 2010: Datum:. GZ.:.. Gemeindesiegel: Für den Gemeinderat: (Der Bürgermeister) GENEHMIGUNGSBESCHEID der Stmk. Landesregierung gemäß 24 (12) StROG 2010: Datum:. GZ.:.. KUNDMACHUNG gem. 24 (13) StROG 2010:... RECHTSKRAFT der ÖEK-Änderung 5.04:.. Planverfasser: peyker. architekt di herfried peyker grabenstraße 23 a graz tel.: 0316 / fax: 0316 / office@peyker.at AuftraggeberIn: Marktgemeinde Haus GZ: HAUS-FWP-ÄND /17-Rapplhof M 1 : Datum: März 2018

8 Marktgemeinde HAUS ÖEK - ÄNDERUNG Nr. 5.04, 5.05 u. FWP-ÄNDERUNG Nr Seite 4 Verordnung über die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Haus gem. 24 (1) Stmk. ROG 2010 am beschlossene Auflage zur Änderung Nr des Örtlichen Entwicklungskonzeptes idgf samt zeichnerischer Darstellung. Die öffentliche Auflage gem. 24 (4) Stmk. ROG 2010 erfolgt in der Zeit von.... bis... (mind. 8 Wochen). 1 Plangrundlagen und zeichnerische Darstellung - Rechtsplan Die zeichnerische Darstellung (Rechtsplan), verfasst vom Architekturbüro DI Herfried Peyker, Grabenstraße 23, 8010 Graz, GZ: HAUS-FWP-ÄND /17-Rapplhof, basierend auf den Planunterlagen des Entwicklungsplanes Nr. 5.00, bildet einen integrierten Bestandteil dieser Verordnung und umfasst den Ist- und Soll-Zustand im Maßstab 1: Sie stellt die räumliche Umsetzung der Ziele des Örtlichen Entwicklungskonzeptes sowie die relevanten Ersichtlichmachungen überörtlicher Planungen/Projekte und Nutzungseinschränkungen dar. 2 Änderung Die ggst. 4. Änderung des örtlichen Entwicklungskonzeptes der Revision 5.0 erfolgt in Zusammenhang mit dem Auftrag zur Mängelbehebung welche im Rahmen der Verordnungsprüfung der Abteilung 13 (GZ: ABT / ) zur FWP-Änderung 5.12 Schiefer erforderlich wurde. Im VF 5.12 wurden in Summe m² Freiland in Freiland mit der Sondernutzung für Reitsport und Spielplatz umgewidmet. Gem. PLZVO 2016, Pkt. 9 lit. a sind örtliche Vorrangzonen für Erholung/ Sport ( ) größer als 3.000m² im Entwicklungsplan des örtlichen Entwicklungskonzeptes darzustellen. Aus diesem Grund ist es erforderlich den entsprechenden Bereich auf dem Grdst. 1978/1 der KG Weißenbach entsprechend im Entwicklungsplan auszuweisen. 3 Rechtswirkungen und Schlussbestimmungen Sofern zwischen den textlichen Festlegungen dieser Verordnung und den Angaben und Festlegungen der zeichnerischen Darstellung ein Widerspruch besteht, gilt im Zweifelsfall die textliche Festlegung. Die Rechtswirksamkeit dieser Änderung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes beginnt nach der Genehmigung seitens der Steiermärkischen Landesregierung mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag. Haus, am Für den Gemeinderat

9 Marktgemeinde HAUS ÖEK - ÄNDERUNG Nr. 5.04, 5.05 u. FWP-ÄNDERUNG Nr Seite 5

10 Marktgemeinde HAUS ÖEK - ÄNDERUNG Nr. 5.04, 5.05 u. FWP-ÄNDERUNG Nr Seite 6 ÖEK- BESTAND 5.0 ÖEK-ÄNDERUNG Nr Schiefer

11 Marktgemeinde HAUS ÖEK - ÄNDERUNG Nr. 5.04, 5.05 u. FWP-ÄNDERUNG Nr Seite 7 ÖRTLICHES ENTWICKLUNGSKONZEPT Nr Änderung Nr AUFLAGEBESCHLUSS des Gemeinderates gemäß 24 (1) StROG 2010: Datum:. GZ.:.. Gemeindesiegel: Für den Gemeinderat: (Der Bürgermeister) AUFLAGE des Entwurfes der gem. 24 (4) StROG 2010 in der Zeit von ANHÖRUNG (14 Tage) gem. 38 (7) StROG 2010 in der Zeit von ENDBESCHLUSS des Gemeinderates gemäß 24 (6-8) StROG 2010: Datum:. GZ.:.. Gemeindesiegel: Für den Gemeinderat: (Der Bürgermeister) GENEHMIGUNGSBESCHEID der Stmk. Landesregierung gemäß 24 (12) StROG 2010: Datum:. GZ.:.. KUNDMACHUNG gem. 24 (13) StROG 2010:... RECHTSKRAFT der ÖEK-Änderung 5.05:.. Planverfasser: peyker. architekt di herfried peyker grabenstraße 23 a graz tel.: 0316 / fax: 0316 / office@peyker.at AuftraggeberIn: Marktgemeinde Haus GZ: HAUS-FWP-ÄND /17-Rapplhof M 1 : Datum: Juni 2018

12 Marktgemeinde HAUS ÖEK - ÄNDERUNG Nr. 5.04, 5.05 u. FWP-ÄNDERUNG Nr Seite 8 Verordnung über die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Haus gem. 24 (1) Stmk. ROG 2010 am beschlossene Auflage zur Änderung Nr des Örtlichen Entwicklungskonzeptes idgf samt zeichnerischer Darstellung. Die öffentliche Auflage gem. 24 (4) Stmk. ROG 2010 erfolgt in der Zeit von.... bis... (mind. 8 Wochen) bzw. die 2. Anhörung gem. 38 (7) Stmk. ROG 2010 von.... bis... (mind. 2 Wochen). 1 Plangrundlagen und zeichnerische Darstellung - Rechtsplan Die zeichnerische Darstellung (Rechtsplan), verfasst vom Architekturbüro DI Herfried Peyker, Grabenstraße 23, 8010 Graz, GZ: HAUS-FWP-ÄND /17-Rapplhof, basierend auf den Planunterlagen des Entwicklungsplanes Nr. 5.00, bildet einen integrierten Bestandteil dieser Verordnung und umfasst den Ist- und Soll-Zustand im Maßstab 1: Sie stellt die räumliche Umsetzung der Ziele des Örtlichen Entwicklungskonzeptes sowie die relevanten Ersichtlichmachungen überörtlicher Planungen/Projekte und Nutzungseinschränkungen dar. 2 Änderung Aufgrund des siedlungspolitischen Interesses wird im Siedlungsbereich Weißenbach Ost, auf dem Grdst. 1965/1 der KG Weißenbach, der Funktionsbereich Bestand Wohnen im ÖEK-Entwicklungsplan 5.0 der Marktgemeinde Haus um einen Bereich mit der Festlegung für Potentialflächen für Wohnfunktionen erweitert. Die Erweiterung umfasst die Verlegung der relativen siedlungspolitischen Entwicklungsgrenze (Nr. 7) südöstlich des Rapplhofes. Die von Nordosten nach Südwesten verlaufende Entwicklungsgrenze wird dabei um 55m in Richtung Norden verschoben. Dadurch wird eine Potentialfläche zur Erweiterung der bestehenden Siedlung um zwei zusätzliche Reihen (zu je 25m) plus Erschließungsstraße (5m) geschaffen. Zusätzlich wird die südliche Siedlungsgrenze (Nr.: 10) um eine Parzellentiefe (plus 5m Erschließungsstraße) in Richtung Südwesten verschoben. So wird auf dem Grst der KG Weißenbach eine Fläche für 1 weitere Bauplatzreihe im unmittelbaren Anschluss an die bestehenden und bereits bebauten Grdst. erreicht. Durch die ggst. Änderung des ÖEK im VF 5.05 wird das im Wortlaut zum ÖEK festgelegte Ziel für Weißenbach Ost, wonach eine Festlegung zusätzlicher, auf den Bedarf abgestimmter, neuer Baugebiete und Regelungen einer zweckmäßigen Parzellierung, Erschließung und Gestaltung der Siedlungsräume (vorzugsweise Weißenbach Ost) definiert ist, umgesetzt. 3 Rechtswirkungen und Schlussbestimmungen Sofern zwischen den textlichen Festlegungen dieser Verordnung und den Angaben und Festlegungen der zeichnerischen Darstellung ein Widerspruch besteht, gilt im Zweifelsfall die textliche Festlegung. Die Rechtswirksamkeit dieser Änderung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes beginnt nach der Genehmigung seitens der Steiermärkischen Landesregierung mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag. Haus, am Für den Gemeinderat

13 Marktgemeinde HAUS ÖEK - ÄNDERUNG Nr. 5.04, 5.05 u. FWP-ÄNDERUNG Nr Seite 9

14 Marktgemeinde HAUS ÖEK - ÄNDERUNG Nr. 5.04, 5.05 u. FWP-ÄNDERUNG Nr Seite 10 ÖEK- BESTAND 5.0 ÖEK-ÄNDERUNG Nr Rapplhof

15 Marktgemeinde HAUS ÖEK - ÄNDERUNG Nr. 5.04, 5.05 u. FWP-ÄNDERUNG Nr Seite 11 FLÄCHENWIDMUNGSPLAN 5.00 Änderung Nr AUFLAGEBESCHLUSS des Gemeinderates gemäß 38 (1) Stmk. ROG 2010: Datum:. GZ.:.. Gemeindesiegel: Für den Gemeinderat: (Der Bürgermeister) AUFLAGE des Entwurfes der lt. 38 (1,4) Stmk ROG 2010 in der Zeit von ANHÖRUNG (14 Tage) gem. 38 (7) StROG 2010 in der Zeit von ENDBESCHLUSS des Gemeinderates gemäß 38 (7,8) Stmk. ROG 2010: Datum:. GZ.:.. Gemeindesiegel: Für den Gemeinderat: (Der Bürgermeister) GENEHMIGUNGSBESCHEID der Stmk. Landesregierung gemäß 38 (12) Stmk. ROG: Datum:. GZ.:.. KUNDMACHUNG gem. 38 (13) Stmk ROG 2010:... RECHTSKRAFT der FWP-Änderung 5.17:.. Planverfasser: peyker. architekt di herfried peyker grabenstraße 23 a graz tel.: 0316 / fax: 0316 / office@peyker.at Auftraggeberin: Marktgemeinde Haus GZ: HAUS-FWP-ÄND /17-Rapplhof M 1 : Datum: Juni 2018

16 Marktgemeinde HAUS ÖEK - ÄNDERUNG Nr. 5.04, 5.05 u. FWP-ÄNDERUNG Nr Seite 12 Verordnung Über die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Haus gem. 38 (1) StROG 2010 am beschlossene Änderung Nr des Flächenwidmungsplanes idgf samt zeichnerischer Darstellung. Die öffentliche Auflage gem. 38 (4) StROG 2010 erfolgt in der Zeit von bis. (mind. 8 Wochen) bzw. die 2. Anhörung gem. 38 (7) Stmk. ROG 2010 von.... bis... (mind. 2 Wochen). 1 Plangrundlagen und zeichnerische Darstellung - Rechtsplan Die zeichnerische Darstellung, verfasst vom Architekturbüro DI Herfried Peyker, Grabenstraße 23, 8010 Graz, GZ: HAUS-FWP-ÄND /17-Rapplhof, basierend auf den Planunterlagen des Flächenwidmungsplanes idgf. Nr. 5.00, bildet einen integrierten Bestandteil dieser Verordnung und umfasst den Ist- und Soll-Zustand im Maßstab 1: Die planliche Grundlage stellt die räumliche Gliederung des Änderungsbereiches in Bauland, Verkehrsflächen und Freiland dar sowie die relevanten Ersichtlichmachungen und Nutzungsbeschränkungen übergeordneter Planungsträger auf Basis des derzeit rechtskräftigen Flächenwidmungsplanes REV 5.0 idgf. 2 Widmungsänderung (1) Folgende Änderungen werden durchgeführt: Grdst. Nr. KG IST SOLL Fläche Freiland (LF) Reines Wohngebiet landwirtschaftlich (WR) 0,2-0, m² WR 1965/1 Weißenbach genutzte Fläche im gem. 30 (1) Z 1 StROG 2010 (TF) Freiland idgf. sowie 1.380m² gem. 33 StROG 2010 idgf Verkehrsfläche Verkehrsfläche gem. 32 StROG 2010 idgf 1964 (TF) Weißenbach Freiland (LF) landwirtschaftlich genutzte Fläche im Freiland gem. 33 StROG 2010 idgf Reines Wohngebiet (WR) 0,2-0,5 gem. 30 (1) Z 1 StROG 2010 idgf. sowie Verkehrsfläche gem. 32 StROG 2010 idgf m² WR m² Verkehrsfläche 3 Baulandzonierung Für die unter 2 (1) neu gewidmeten Flächen wird im siedlungspolitischen Interesse ein Bebauungsplan (B14) verordnet. 4 Baulandmobilisierung Es wird eine Baulandmobilisierungsmaßnahme gemäß 34 StROG 2010 festgelegt. 5 Rechtswirkung und Schlussbestimmungen Sofern zwischen den textlichen Festlegungen dieser Verordnung und den Angaben und Festlegungen der zeichnerischen Darstellung ein Widerspruch besteht, gilt im Zweifelsfall die textliche Festlegung. Die Rechtswirksamkeit dieser Änderung des Flächenwidmungsplanes beginnt nach Genehmigung seitens der Steiermärkischen Landesregierung mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag. Haus, am... Für den Gemeinderat

17 Marktgemeinde HAUS ÖEK - ÄNDERUNG Nr. 5.04, 5.05 u. FWP-ÄNDERUNG Nr Seite 13

18 Marktgemeinde HAUS ÖEK - ÄNDERUNG Nr. 5.04, 5.05 u. FWP-ÄNDERUNG Nr Seite 14 BESTAND FWP 5.00 idgf Weißenbach FWP - ÄNDERUNG Nr Weißenbach Rapplhof

19 Marktgemeinde HAUS ÖEK - ÄNDERUNG Nr. 5.04, 5.05 u. FWP-ÄNDERUNG Nr Seite 15

20 Marktgemeinde HAUS ÖEK - ÄNDERUNG Nr. 5.04, 5.05 u. FWP-ÄNDERUNG Nr Seite 16 BESTAND BLZO 5.00 idgf Weißenbach BLZO ÄNDERUNG 5.17 Weißenbach Rapplhof

21 Marktgemeinde HAUS ÖEK - ÄNDERUNG Nr. 5.04, 5.05 u. FWP-ÄNDERUNG Nr Seite 17 Lage und Nutzung der Änderungsflächen: Erläuterungen Die ggst. Abänderungsflächen, dass Grdst.1965/1 befindet sich im Ortsteil Weißenbach Ost, östlich des Siedlungsschwerpunktes Weißenbach. Vom Hauser Ortszentrum ist dieser in nordöstlicher Richtung ca. 2.5km (Luftlinie) entfernt. Der nördliche Teilbereich des ggst. Planungsgebietes befindet sich in unmittelbarer Nahelage zum Rapplhof welcher künftig Funktionen als örtliches Veranstaltungszentrum aufnehmen soll. Abbildung 1: Lage der Änderungsflächen im Landschaftsraum (schematisch) Bebauungsstruktur der Umgebung: Die unmittelbare Umgebung der Änderungsflächen wird einerseits durch Einfamilienhausbebauungen in östlicher Nachbarschaft und andererseits durch land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen im südwestlichen bzw. nördlichen Anschluss geprägt. Wie o.a. ist die bebaute Umgebung durch Einfamilienhausbebauungen mit unterschiedlichen architektonischen Ausprägungen samt Carports und Nebengebäude gekennzeichnet. Mit den Gebäuden des Rapplhofes befindet sich jedoch auch ein großvolumiger Baukörper in unmittelbarer Nähe zur ggst. Abänderungsfläche. Grund der Widmungsänderung: Beim Änderungsverfahren 5.17 handelt es sich um die Erweiterung der Baulandkategorie WR (Reines Wohngebiet) im unmittelbaren Anschluss an ausgewiesenes und auch bebautes Bauland in der KG Weißenbach. Die Umwidmung dient der späteren Errichtung von Einfamilienhäusern. Die ggst. Erweiterung von Wohnbauland erfolgt im Sinne der Umsetzung der vorliegenden siedlungspolitischen Interessen, nämlich jenen, wonach eine Festlegung zusätzlicher, auf den Bedarf abgestimmter, neuer Baugebiete und Regelungen einer zweckmäßigen Parzellierung, Erschließung und Gestaltung der Siedlungsräume (vorzugsweise Weißenbach Ost) definiert ist. Es liegt im siedlungspolitischen Interesse der Marktgemeinde Haus, zur Stärkung des Wohn- und Wirtschaftsstandortes sowie für ortsansässige Bürger und Betriebe, nach Maßgabe der raumordnungsrechtlichen Grundlagen, kurzfristige bedarfsgerechte Grundlagen für die Erweiterung der Siedlungsstruktur zur Verfügung zu stellen. Durch die ggst. Änderung wird Wohnbauland für den lokalen Bedarf geschaffen.

22 Marktgemeinde HAUS ÖEK - ÄNDERUNG Nr. 5.04, 5.05 u. FWP-ÄNDERUNG Nr Seite 18 Ergänzende Erläuterungen zur ÖEK-Änderung 5.04 Schiefer auf Grdst. 1978/1 der KG Weißenbach: Aus dem Entwicklungsplan der Revision 5.0 idgf. der Marktgemeinde Haus ist die Absicht der Gemeinde zur weiteren Ausweisung des ggst. Bereiches als Vorrangzone für Sport/Freizeit und Erholung bereits eindeutig erkennbar. Die ggst. ÖEK-Änderung 5.04 (Erweiterung der o.a. Vorrangzone) dient der Ausweisung einer Sondernutzung im Freiland (spi & rsp) wobei ca m² für den Reitsport und 9.700m² für die Kategorie Spielplatz vorgesehen sind. Die Änderung des ÖEK 5.04 steht in einem direkten Zusammenhang mit dem südlich der Änderungsfläche gelegenen Abenteuerhof Schiefer. Zur Erweiterung seines quantitativen sowie qualitativ hochwertigen touristischen Angebots ist die Anlage eines Abenteuerspielplatzes sowie die Vergrößerung der bereits im südlichen Teil des Grdst. 1978/1 bestehenden Reitsportfläche geplant. Der Abenteuerhof Schiefer wird mit dem betroffenen Standort auch als kleinregional besonders bedeutend eingestuft da er mit seinem touristischen Angebot nicht nur unterschiedliche Gästeschichten und Zielgruppen anspricht sondern auch den ganzjährigen (mehrsaisonalen) Tourismus fördert. Die Angebotspalette reicht dabei von Apartmentvermietung, Bauern-Wellness, Reiten, Fischen im hauseigenen See, Bogenschießen über Mountainbiken und Wandern bis hin zu besonderen kulinarischen Angeboten ( Speckhütte ). Ziel der ggst. Änderung des ÖEK 5.04 ist nunmehr die Schaffung der raumordnungsrechtlichen Grundlagen zur Erweiterung des Angebotes um einen Abenteuerspielplatz auf dem Grdst. 1978/1 der KG Weißenbach. REGIONALES ENTWICKLUNGSPROGRAMM REPRO LIEZEN idgf: Abbildung 2: Ausschnitt REPRO Liezen und Legendenausschnitt Änderungsbereich Das gegenständliche Planungsgebiet kommt gemäß REPRO Liezen im Teilraum Grünlandgeprägte Becken, Passlandschaften und inneralpine Täler zu liegen. Dieser Teilraum ist charakterisiert durch: ein humides Klima mit großflächigen, landwirtschaftlich genutzten Flächen und einem hohen Anteil an Dauergrünland. Eine Besonderheit bilden die vielen Schwemmkegel, welche von den Nebenbächen in das Haupttal geschüttet wurden. Diese bilden bevorzugte Siedlungsstandorte, da die Talböden ursprünglich vermoort und Überschwemmungen ausgesetzt waren. Die Landschaftsstruktur zeigt sich stark menschlich überprägt und sind durch Siedlungen, Siedlungssplitter und vor allem Verkehrsinfrastrukturen stark zerschnitten. Kleinräumig finden sich auch Rohstoffentnahmen (REPRO Liezen). In den Teilraumspezifischen Zielen des REPRO Liezen wird wie folgt festgehalten:

23 Marktgemeinde HAUS ÖEK - ÄNDERUNG Nr. 5.04, 5.05 u. FWP-ÄNDERUNG Nr Seite 19 Gemäß 3 (4) ist Ein zusammenhängendes Netz von großen Freiflächen und landschaftsraumtypischen Strukturelementen wie Auwaldbänder, Uferbegleitvegetation, Hecken, Waldsäumen und Einzelbäumen zu erhalten Zu 3 (4) wird im Besonderen Teil des REPRO Liezen wie folgt festgehalten: Grünlandgeprägte Becken, Passlandschaften und inneralpine Täler: Dieser Landschaftstypus umfasst viele Gunstlagen zur Siedlungsentwicklung, sofern in den Tallagen keine Gefährdungen durch verschiedenste Naturgefahren bestehen. Entsprechend hoher Nutzungsdruck liegt auf den verfügbaren Flächen, weshalb in der Raumplanung besonderes Augenmerk auf die Freilandbereiche und deren Strukturausstattung zu legen ist. Durch das ggst. Planungsvorhaben wird keines der unter 3 (4) aufgelisteten Elemente bedroht bzw. beeinträchtigt. Darüber hinaus liegt der ggst. Änderungsbereich außerhalb der Gefahrenzonen von Wildbächen bzw. Lawinen.

24 Marktgemeinde HAUS ÖEK - ÄNDERUNG Nr. 5.04, 5.05 u. FWP-ÄNDERUNG Nr Seite 20 ÖRTLICHES ENTWICKLUNGSKONZEPT 5.0 idgf. UND ENTWICKLUNGSPLAN 5.0 idgf.: Abbildung 3: Ausschnitt aus dem ÖEK 5.0 für den ggst. Bereich (in blau) und Legende Änderungsbereich Der östlich des örtlichen Siedlungsschwerpunktes Weißenbach liegende Änderungsbereich ist im gelt. Örtlichen Entwicklungskonzept und Entwicklungsplan als Bereich für künftige Siedlungsentwicklung (Entwicklungsrichtung Norden) gekennzeichnet. Die ggst. Änderung entspricht besonders den im gelt. ÖEK 5.0 festgelegten Zielen der: - Festlegung zusätzlicher, auf den Bedarf abgestimmter, neuer Baugebiete und Regelung einer zweckmäßigen Parzellierung, Erschließung und Gestaltung der Siedlungsräume (vorzugsweise Weißenbach Ost) - bedarfsgerechten Entwicklung der Wohn-, Wirtschafts- und Sozialstruktur unter Bedachtnahme auf die räumlichen und strukturellen Gegebenheiten. Durch die ggst. Änderung kommt es zu einer Umwidmung von Freiland mit land- und forstwirtschaftlicher Nutzung in Wohnbauland (Reines Wohngebiet, 0,2 0,5). Die Erweiterung des bestehenden Siedlungsbereiches im Ortsteil Weißenbach Ost erfolgt durch Fortführung der ggst. Siedlungsstruktur entlang der gem. ÖEK 5.0 vorgegeben Entwicklungsrichtung (Norden) und unter Berücksichtigung der gem. REPRO festgelegten Zone für Landwirtschaft um eine Bauplatztiefe (25m). Ersichtlichmachungen Vorrangzone Landwirtschaft: Westlich der geplanten Erweiterungsfläche befindet sich lt. REPRO Liezen eine Vorrangzone für Landwirtschaft. Diese stellt auch die westliche Begrenzung der Baulandausweisung dar. Wasserversorgung, Abwasserentsorgung: Der ordnungsgemäße Anschluss an die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung ist über das lokale Netz möglich. Oberflächenwässer: Betreffend die Oberflächenentwässerung des ggst. Bereiches wird festgehalten, dass anfallende Niederschlagswässer örtlich auf Eigengrund zur Versickerung gebracht werden können, sofern ein Entwässerungskonzept keine anderen Vorgaben mit sich bringt. Jene Niederschlagswässer, welche auf Verkehrs-, Park- und Manipulationsflächen anfallen, und bei denen eine Verschmutzung durch Öl, Reifenabrieb udgl. nicht ausgeschlossen werden kann, dürfen nur nach entsprechender Reinigung unter Ausnutzung der

25 Marktgemeinde HAUS ÖEK - ÄNDERUNG Nr. 5.04, 5.05 u. FWP-ÄNDERUNG Nr Seite 21 oberen humosen Bodenschichten zur Versickerung gebracht werden. Auf die einschlägigen Normen wird verwiesen. Der Nachweis einer ausreichenden Oberflächenentwässerung ist im Zuge des nachgereihten Bauverfahrens zu erbringen Flächenwidmungsplan Änderung: Vom ggst. Änderungsverfahren sind in Summe ca m² betroffen, wobei etwa 2.574m² auf die Erschließungsstraße (Verkehrsfläche) entfallen. Gegenwärtig ist der ggst. Bereich als Freiland mit land- und forstwirtschaftlicher Nutzung gewidmet. Durch das Änderungsverfahren soll nun eine 5m breite Erschließungsstraße sowie ein 25 breiter Streifen Wohnbauland im Anschluss an die bestehende Einfamilienhausbebauung im südlichen Bereich des Ortsteiles Weißenbach-Ost geschaffen werden. Die Änderungen in der 2. Auflage bauen auf jenen Teilungsvorschlag auf, welcher von Fam. Reiter im Rahmen des Auflagezeitraumes zur 1. Auflage eingebracht wurde. RECHTLICHE PLANUNGSGRUNDLAGEN: Steiermärkisches Raumordnungsgesetz 2010, 42 (8) lit. 1 LGBl. Nr. 117/2017. Eine Änderung des örtlichen Entwicklungskonzeptes und des Flächenwidmungsplanes ist ungeachtet der Revisionsfist von zehn Jahren jedenfalls vorzunehmen, wenn dies durch eine wesentliche Änderung der Planungsvoraussetzungen erforderlich ist. BAULANDBEDARF: Um nachzuweisen, dass eine Baulandentwicklung in der gelt. Planungsperiode Nr bereits stattgefunden hat, wurde eine Aktualisierung der Baulandreserve durchgeführt. Im Zeitraum 11/2012 bis 03/2017 sind in der Gemeinde 28 Bauverfahren (Wohnbauten) im Wohnbauland (unbebaut) durchgeführt worden. Bauverfahren Grdst. Nr. KG Baulandkategorie Fläche Reiter 2067/4 Weißenbach WR 900 Perhab 955/3 Ennsling WA 689 Moosbrugger 627/3 Ennsling WA 937 Eiler 1158/4 Ennsling WA 872 Bliem 1218/1 Weißenbach DO Zorn 5\4 Haus WA Steinlechner 11\1 Haus WA 700 Stiegler 3\3 Haus WA 940 Fuchs 1099/2 Oberhaus DO Berger 322/1 Ennsling WR 995 Höflehner 968 Ennsling WA Huber 937/5 Weißenbach WR 801 Mörl 1272/5 Weißenbach WR 873 Gruber 1272/6 Weißenbach WR 967 Planitzer 1613/48 Weißenbach WR Resch 1079/1 Oberhaus WA Halsey 512 Haus WA 731 Gruber 1613/62 Weißenbach WR 789 Hajek 1950/7 Weißenbach WR 631 Röder 64/6 Oberhaus WA 850 Gruber 512/6 Haus WA 686 GFG 985/5 Oberhaus E 357 Höflehner 1613/46 Weißenbach WR 225 RAINER 1613/40 Weißenbach WR 848

26 Marktgemeinde HAUS ÖEK - ÄNDERUNG Nr. 5.04, 5.05 u. FWP-ÄNDERUNG Nr Seite 22 Gerhart 106/2 Haus FW Huber 1951 Weißenbach WR 734 Resch 1081/12 Oberhaus WA 871 SG /30 Haus WA Summe m² Demgegenüber stehen folgende Baulandwidmungen: Verfahren Grdst. Nr. KG Baulandkategorie Fläche /2 Oberhaus WA m² /62 Weißenbach WR 790 m² Ennsling WA m² /46 Weißenbach WR 225 m² /1 Oberhaus WA m² (Teilfl.), 594 (Teilfl.),.185, 596/1(Teilfl.), 596/2,.265, 599 (Teilfl.) (alle bebaut), 624 (Teilfl., unbebaut) Ennsling DO ca m² (Bestand), ca. 970 m² (Neuerrichtung) /2 Oberhaus WA m² /1 Oberhaus WA 742 m² (Teilfl.) Weißenbach WR 891 m² /1 (Teilfl.), 1960 (Teilfl.), 1958/2, 1497/3 Weißenbach DO m² /9 Ennsling WA 332 m² /1 Weißenbach WR m² Summe m² (ohne m² Bestand) Durch die o.a. Bauverfahren hat sich die ausgewiesene Baulandreserve unter Berücksichtigung von durchgeführten Änderungsverfahren reduziert. Aus der Gegenüberstellung der bisher abgewickelten Bauverfahren und der durchgeführten Flächenwidmungsplanänderungen, auch bei Einrechnung der ggst. Änderungsfläche im Flächenausmaß von ca m², ist ersichtlich, dass der für die Planungsperiode 5.00 lt. Flächenbilanz zulässige Mobilitätsfaktor, aufgrund der zwischenzeitlich errichteten flächenverbrauchenden Wohnbauvorhaben sowie durchgeführten Änderungsverfahren bei 0,91 liegt und somit nicht überschritten wird.

27 Marktgemeinde HAUS ÖEK - ÄNDERUNG Nr. 5.04, 5.05 u. FWP-ÄNDERUNG Nr Seite 23 Strategische Umweltprüfung Prüfung nach Ausschlusskriterien: Gemäß Planungsleitfaden zur Strategischen Umweltprüfung für die Örtliche Raumplanung erfolgt bei Planungen die Prüfung nach Ausschlusskriterien. Bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlusskriterien ist weder eine Umweltprüfung noch eine Umwelterheblichkeitsprüfung erforderlich. FWP-Änderung (fortlaufende Nr.) Prüfschritt 1 Abschichtung Geringfügige Änderung Screening Prüfschritt 2 (Ausschlusskriterien) Eigenart und Charakter bleiben unverändert offensichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen UVP-Pflicht Europaschutzgebiet wird beeinträchtigt Prüfschritt 3 Umwelterheblichkeitsprüfung gem. 4 (2) StROG Begründung/ Erläuterungen Umweltprüfung mit Umweltbericht gem. 5 StROG erforderlich 5.17 Rapplhof trifft nicht zu X nein nein nein Der ggst. Bereich ist aufgrund der angrenz. Bebauung hinreichend vorgeprägt Tabelle 1: Prüfung nach den Ausschlusskriterien zur Beurteilung der SUP-Pflicht Quelle: Planungsleitfaden zur Strategischen Umweltprüfung für die Örtliche Raumplanung, S.: 11 nein Für die ggst. Änderungen trifft ein Ausschlusskriterium zu und es ist daher weder eine Umwelterheblichkeitsnoch eine Umweltprüfung durchzuführen. Die Begründung für die Nichterforderlichkeit einer Umweltprüfung bzw. einer Umwelterheblichkeitsprüfung wird zeitgleich mit der ggst. Änderung 8 Wochen öffentlich aufgelegt. Aufgrund des Vorliegens von Ausschlusskriterien ist gemäß Planungsleitfaden zur Strategischen Umweltprüfung für die Örtliche Raumplanung eine vertiefende Prüfung nicht erforderlich. Angaben zur Alpenkonvention: Gemäß 3 (7) Stmk. ROG sind im Rahmen der Erstellung und Änderung von Plänen und Programmen die Zielsetzungen der Alpenkonvention (BGBl. Nr. 477/1995) zu berücksichtigen. Die Gemeinde liegt im Geltungsbereich der Alpenkonvention. Auf dem Gebiet der Raumplanung verpflichten sich die unterzeichnenden Staaten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, mit dem Ziel der Sicherung einer sparsamen und rationellen Nutzung und einer gesunden, harmonischen Entwicklung des Gesamtraumes unter besonderer Beachtung der Naturgefahren, der Vermeidung von Über- und Unternutzungen sowie der Erhaltung oder Wiederherstellung von natürlichen Lebensräumen durch umfassende Klärung und Abwägung der Nutzungsansprüche, vorausschauende und integrale Planung und Abstimmung der daraus resultierenden Maßnahmen (Artikel 2 Allgemeine Verpflichtungen, Abs. 2, lit. b) Im ggst. Fall kommt es zu einer Wohnbaulanderweiterung im Ausmaß von ca m². Für die geplante, zeitgemäße verkehrliche Erschließung der Abänderungsfläche wird ein geringer Bereich von ca m² in Anspruch genommen. Die zu erwartenden Auswirkungen auf die Umweltmedien wie Boden, Wasser, Luft und Klima, damit verbunden auf Fauna und Flora, sind gering. Somit wird den Zielen einer sparsamen und rationellen Nutzung und einer gesunden, harmonischen Entwicklung des Gesamtraumes entsprochen. Ergänzend wird festgehalten, dass im ggst. Planungsbereich ein Baulandsicherungsmodell für Jungfamilien vorgesehen ist.

28 Marktgemeinde HAUS ÖEK - ÄNDERUNG Nr. 5.04, 5.05 u. FWP-ÄNDERUNG Nr Seite 24 Anhänge

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