Gemeinde Krottendorf-Gaisfeld
|
|
- Götz Althaus
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Gemeinde Krottendorf-Gaisfeld Flächenwidmungsplan-Änderung, Verfahrensfall Nr (Unterpunkte A und B) gem. 38 Stmk. ROG 2010, LGBl. Nr. 49/2010 idf LGBl. Nr. 44/ AUFLAGEENTWURF - Stand: GZ: 211FG12 Graz Krottendorf-Gaisfeld, Dezember 2012 Bearb.: Ja/Pa/La/Sz L:\02 - Kunden\01 Steiermark\VO - Voitsberg\Krottendorf-Gaisfeld\Krottendorf-Gaisfeld\211FG12_Krottendorf_VF 306\04 Auflageentwurf\ _211FG12_Ja_FWP3.06_Auflage.doc
2 GEMEINDE KROTTENDORF-GAISFELD Flächenwidmungsplan-Änderung, Verfahrensfall lfde. Nr (Unterpunkte A und B) Auflageentwurf GZ: Krottendorf-Gaisfeld,... KUNDMACHUNG 1. Gem. 38 ivm 42 (8) des Stmk. Raumordnungsgesetzes 2010, LGBl. Nr. 49/2010 idf LGBl. Nr. 44/2012 hat der Gemeinderat der Gemeinde Krottendorf-Gaisfeld in seiner Sitzung am den Beschluss gefasst, den rechtswirksamen Flächenwidmungsplan Nr idgf zu ändern und den beiliegenden Entwurf der Flächenwidmungsplan-Änderung, VF 3.06 (Unterpunkte A und B), verfasst von Pumpernig & Partner ZT GmbH, vom , GZ: 211FG12, in der Zeit von. bis. (mind. 8 Wochen) im Gemeindeamt während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht aufzulegen. 2. Innerhalb der Auflagefrist kann jedes Gemeindemitglied sowie jede natürliche oder juristische Person, die ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann, eine schriftliche Einwendung, die eine Begründung enthalten muss, beim Gemeindeamt einbringen. Die Flächenwidmungsplan-Änderung, Verfahrensfall lfde. Nr (Unterpunkt A) des rechtswirksamen Flächenwidmungsplanes bezieht sich auf den nachfolgenden Bereich: Im siedlungspolitischen Interesse der Gemeinde Krottendorf-Gaisfeld soll gem. den Zielsetzungen im Örtlichen Entwicklungskonzept Nr sowie der angestrebten planmäßigen Nachverdichtung der bestehenden Siedlungsstruktur ivm den vorhandenen technischen Infrastruktureinrichtungen (Kanal, Wasser, Strom insbesondere Zufahrt) die Festlegung von Bauland Aufschließungsgebiet für Reines Wohngebiet (L(WR)) mit einer gebietstypischen Bebauungsdichte von 0,2-0,3 erfolgen. Die vorgesehene Änderung entspricht den Zielsetzungen des geltenden Örtlichen Entwicklungskonzeptes Nr insbesondere des Siedlungsleitbildes (künftig Entwicklungsplan), da der Änderungsbereich selbst sich innerhalb der festgelegten langfristigen Baulandgrenzen befindet und eine Siedlungsentwicklung für einen Wohnbereich mit überwiegender Wohnnutzung durch die festgelegte mögliche Baulandentwicklung (Pfeildarstellung) festgelegt ist. Im Örtlichen Entwicklungskonzept Nr sind für die Siedlungsentwicklung im Ortsteil Klein-Gaisfeld (Bereich östlich der Kainach bis zur Gemeindegrenze St. Johann/Köppling in der Katastralgemeinde Gaisfeld) nachfolgende Zielsetzungen festgelegt:
3 Bedarfsorientierte Festlegung von kurzfristigen Erweiterungsbereichen im unmittelbaren Anschluss an bestehende Siedlungsgebiete. Festlegung von mittel- bis langfristigen Entwicklungspotenzialen für Wohnnutzung im Sinne der Schaffung einer kompakten Siedlungsstruktur und Bedachtnahme auf die vorhandenen Planungsvorgaben (vorhandene Hochspannungsfreileitung, Hochwassergefährdungsbereiche, provisorische Wildbachgefahrenzonen, Errichtung der Ortsumfahrung Krottendorf. Festlegung eines landwirtschaftlich dominierten historisch-tradierten Siedlungsbereiches östlich der Kainach unter Berücksichtigung der vorhandenen Bestandssituation (landwirtschaftliche Betriebsgebäude sowie zugehörige Wohnobjekte). Die Flächenwidmungsplan-Änderung, Verfahrensfall lfde. Nr (Unterpunkt B) des rechtswirksamen Flächenwidmungsplanes bezieht sich auf den nachfolgenden Bereich: Im öffentlichen Interesse der Gemeinde Krottendorf-Gaisfeld soll im Norden der Katastralgemeinde Gasselberg unter Berücksichtigung der bestehenden Wohngebäude im Freiland einschließlich Nebengebäude sowie den vorhandenen technischen Infrastruktureinrichtungen (Kanal, Wasser, Strom insbesondere Zufahrt) die Festlegung eines Auffüllungsgebietes im Freiland gem. 33 (3) Z. 2 Stmk. ROG 2010 idgf erfolgen. Zusätzlich werden die Grundstücke entlang der nordwest-südost verlaufenden öffentlichen Verkehrsfläche (Grdst. Nr. 460, KG Gasselberg) gem. 26 (1) Stmk. ROG 2010 idgf (Nutzungsarten Freiland und Verkehrsfläche) an den Naturbestand bzw. die aktuelle Katastermappe (Stand: ) angepasst. Ergänzend werden für das Auffüllungsgebiet Gasselberg-Nord Bebauungsgrundlagen festgelegt und damit die zukünftige Lückenbebauung im Sinne einer visuellen Einheit sichergestellt. Die verfahrensgegenständliche Änderung steht im Einklang mit den Zielsetzungen im Örtlichen Entwicklungskonzept Nr der Gemeinde Krottendorf-Gaisfeld insbesondere der Abstimmung der Bevölkerungszahl mit der bestehenden oder erzielbaren räumlichen Tragfähigkeit. Für den Gemeinderat: Amtszeiten: Der Bürgermeister Johann Feichter Krottendorf-Gaisfeld,. Angeschlagen am:... Abgenommen am:...
4 _211FG12_Ja_FWP3.06_Auflage.doc Pumpernig & Partner ZT GmbH INHALTSVERZEICHNIS Seite Wortlaut 1 1 Geltungsbereiche / Rechtsplan / Verfasser 1 2 vorgesehene Änderung (Unterpunkt A) 1 3 vorgesehene Änderungen (Unterpunkt B) 2 4 vorgesehene Bebauungsgrundlagen 2 5 Privatwirtschaftliche Maßnahmen 3 6 Auflage / Rechtskraft 3 Verfahrensblatt 4 Rechtspläne 5-9 Erläuterungsbericht Erläuterungsbericht (Unterpunkt A) Erläuterungsbericht (Unterpunkt B) 13 Beilagen 17 1
5 _211FG12_Ja_FWP3.06_Auflage.doc Pumpernig & Partner ZT GmbH GEMEINDE KROTTENDORF-GAISFELD GZ: Krottendorf-Gaisfeld,... Betrifft: Flächenwidmungsplan-Änderung, Verfahrensfall Nr (Unterpunkte A und B) gem. 38 Stmk. ROG 2010 idf LGBl. Nr. 44/2012 Auflageentwurf WORTLAUT Auflageentwurf über die vom Gemeinderat der Gemeinde Krottendorf-Gaisfeld am zur öffentlichen Auflage beschlossene Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 3.00, Verfahrensfall lfde. Nr (Unterpunkte A und B), öffentlich aufzulegen in der Zeit von.. bis 1 GELTUNGSBEREICHE / PLANGRUNDLAGE / VERFASSER Die Rechtspläne (IST/SOLL-Darstellungen), verfasst von der Pumpernig & Partner ZT GmbH vom , GZ: 211FG12, basierend auf dem geltenden Flächenwidmungsplan Nr idgf im Maßstab M: 1:2.500 (digitale Katastermappe (DKM), Stand: ), bilden einen integrierten Bestandteil dieser Verordnung und stellen gesondert die Geltungsbereiche der Änderung dar. 2 VORGESEHENE ÄNDERUNG (UNTERPUNKT A) (1) Die Grdst. Nr. 425/1 und 427 (jeweils Tfl.), beide KG Gaisfeld, im Flächenausmaß von ca m² werden von bisher Freiland landwirtschaftlich genutzte Fläche (L) gem. 25 Stmk. ROG 1974 idgf nunmehr als Bauland Aufschließungsgebiet für Reines Wohngebiet (L(WR)) gem. 29 (3) ivm 30 (1) Z.1. Stmk. ROG 2010 idf LGBl. Nr. 44/2012 mit dem gebietstypischen Bebauungsdichterahmen von 0,2-0,3 festgelegt. (2) Als fehlende Aufschließungserfordernisse werden festgelegt: Z.1 Nachweis der inneren Erschließung (verkehrstechnische und infrastrukturelle) Z.2 Nachweis der geordneten Abfuhr von Oberflächenwässern im Sinne einer wasserbautechnischen Gesamtbetrachtung. 1
6 _211FG12_Ja_FWP3.06_Auflage.doc Pumpernig & Partner ZT GmbH 3 VORGESEHENE ÄNDERUNGEN (UNTERPUNKT B) (1) Die Grdst. Nr. 232 (Teilfl.), 233 (Teilfl.), 234/2 (Teilfl.), 243/2 (Teilfl.), 244 und 249/4 (Teilfl.) sowie die Baufläche.34/1, alle KG Gasselberg, in einem Flächenausmaß von m² (digitale Flächenermittlung ohne Anspruch auf vermessungstechnische Genauigkeit), werden von bisher Freiland (L) gem. 25 Stmk. ROG 1974 idf LGBl. Nr. 95/1995 nunmehr als Auffüllungsgebiet im Freiland gem. 33 (3) Z. 2 Stmk. ROG 2010 idgf festgelegt. (2) Zusätzlich erfolgt eine Anpassung der Nutzungsarten gem. 26 (1) Stmk. ROG 2010 idgf (Freiland und Verkehrsfläche) entlang der Gemeindestraße (öffentliches Gut, Grdst. Nr. 460, KG Gasselberg) an die digitale Katastermappe (Stand: ). 4 VORGESEHENE BEBAUUNGSGRUNDLAGEN (1) Baugrenzlinien/bebaubare Bereiche: Die Situierung der Wohngebäude ist innerhalb der im Planwerk (Bebauungsgrundlagen) näher festgelegten Baugrenzlinien (bebaubarer Bereich) zulässig. Innerhalb der von Baugrenzlinien umschlossenen Bereiche können Wohngebäude unter Berücksichtigung der Bestimmungen des 13 Stmk. BauG 1995 idgf frei situiert werden. (2) Bebauungsweise: Für Wohngebäude wird eine offene Bebauungsweise festgelegt. (3) Zulässige Gesamthöhe der Gebäude/Geschossanzahl: Die max. zulässige Gesamthöhe des Gebäudes 1 wird mit 10,0 m festgelegt. Die max. zulässige Geschossanzahl wird mit 2 Geschossen oder einem Erdgeschoss und ausbaufähigem Dachgeschoss (1+D) festgelegt. (4) Dachform und Hauptfirstrichtung: Als Dachformen werden das Sattel- und Krüppelwalmdach festgelegt. Die Hauptfirstrichtung gemäß Planwerk ist einzuhalten. Die Dachneigung wir mit mind. 20 und höchstens 45 festgelegt. 1 Gemäß 4 Z. 31 BauG 1995 idgf wird die Gesamthöhe eines Gebäudes definiert als der vertikale Abstand zwischen dem tiefsten Punkt der Geländeverschneidung (natürliches Gelände) mit den Außenwandflächen und der höchsten Stelle des Gebäudes, wobei kleinvolumige Bauteile, wie Rauchfänge, Rohraufsätze udgl. unberücksichtigt bleiben. 2
7 _211FG12_Ja_FWP3.06_Auflage.doc Pumpernig & Partner ZT GmbH Zulässige Dacheindeckungsmaterialen sind Flächeneindeckungen sowie kleinteilige Beton- und Tonziegel. Die Farbe der Dacheindeckung wird mit grauen bis rotbraunen Farbtönen festgelegt. Die Errichtung von Seitengiebeln ist zulässig. (5) Fassadengestaltung: Die Fassadengestaltung ist als Putzfassade zulässig. Eine Holzverkleidung des Obergeschosses bzw. Dachgeschosses (in brauner Farbgebung oder natur) ist zulässig. 5 PRIVATWIRTSCHAFTLICHE MASSNAHMEN Für die neu als Bauland festgelegten Flächen gem. 2 (1) des gegenständlichen Wortlautes sind privatwirtschaftliche Maßnahmen gem. den Bestimmungen des 35 Stmk. ROG 2010 zwischen dem Grundstückseigentümer und der Gemeinde abzuschließen und diese dem Verfahrensakt zur Genehmigung beizulegen. 6 AUFLAGE / RECHTSKRAFT (1) Der am vom Gemeinderat der Gemeinde Krottendorf-Gaisfeld beschlossene Entwurf der Flächenwidmungsplan-Änderung, Verfahrensfall lfde. Nr (Unterpunkte A und B) liegt in der Zeit von. bis. (mind. 8 Wochen) zur öffentlichen Einsichtnahme auf. (2) Nach Endbeschluss am und Genehmigung durch die Steiermärkische Landesregierung und den auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag erwächst die gegenständliche Änderung in Rechtskraft. Für den Gemeinderat: Der Bürgermeister Johann Feichter 3
8
9
10
11
12
13 _211FG12_Ja_FWP3.06_Auflage.doc Pumpernig & Partner ZT GmbH ERLÄUTERUNGSBERICHT UNTERPUNKT A 1. Rechtssituation/ Ausgangslage: Der gegenständliche Änderungsbereich liegt im Ortsteil Klein-Gaisfeld östlich der Kainach und ist dreiseitig von vollwertigem Bauland Reines Wohngebiet (WR) mit einer gebietstypischen Bebauungsdichte von 0,2-0,3 umgeben. 1.1 Bestimmungen des Regionalen Entwicklungsprogrammes für die Planungsregion Voitsberg: Das gegenständliche Planungsgebiet befindet sich gem. Plandarstellung des gelt. Regionalen Entwicklungsprogrammes für die Planungsregion Voitsberg, LGBl. Nr. 74/2008 idf LGBl. Nr. 57/2010 im M 1: (Karte Teilräume ) im Teilraum außeralpinen Hügelland, für welchen gem. 3 (5) Ziele und Maßnahmen festgelegt sind: Das durch eine äußerst kleinteilige Durchmischung von Wald, Wiesen, Ackerland und landwirtschaftlichen Sonderkulturen charakterisierte vielfältige Erscheinungsbild der Landschaft ist zu erhalten. Ein zusammenhängendes Netz von großflächigen Freilandbereichen, Hochwasserabfluss- und Retentionsräumen und landschaftsraumtypischen Strukturelementen wie Uferbegleitvegetation, Hecken, Waldflächen, Waldsäumen und Einzelbäumen ist zu erhalten. Außerhalb von im Regionalplan bzw. im Rahmen der örtlichen Raumplanung festgelegten Siedlungsschwerpunkten sind großflächige Baulanderweiterungen, die auch bei mehrmaligen Änderungen - insgesamt 3.000m² überschreiten, unzulässig. Die Festlegung von Baugebieten für die Erweiterung rechtmäßig bestehender Betriebe bleibt davon unberührt. Bei der Baukörpergestaltung ist die visuelle Sensibilität dieses Landschaftsraumes besonders zu berücksichtigen. Dabei ist besonderes Augenmerk auf die Einbindung der Gebäude in das Gelände vor allem in Hanglagen und in bestehende Bebauungsstrukturen als auch auf die Höhenentwicklung und die Farbgebung der Gebäude zu legen. Ein Seitenverhältnis der Grundrisse von annähernd 1:2 ist anzustreben. Die obertägige Gewinnung mineralischer Rohstoffe ist unzulässig. Erweiterungen rechtmäßig bestehender Rohstoffgewinnungen bleiben davon unberührt. Für den gegenständlichen Änderungsbereich ist keine Vorrangzone gem. 5 REPRO ausgewiesen. Zu der gegenständlichen Änderung kann gem. den Festlegungen im Regionalen Entwicklungsprogramm der Planungsregion Voitsberg (Wortlaut und Plandarstellung) aufgrund der Bestimmungen im Örtlichen Entwicklungskonzept Nr kein Widerspruch abgeleitet werden, da der Ortsteil Klein-Gaisfeld die Kriterien eines Örtlichen Siedlungsschwerpunktes erfüllt (vgl. hiezu Pkt. 1.2). 10
14 _211FG12_Ja_FWP3.06_Auflage.doc Pumpernig & Partner ZT GmbH 1.2 Festlegungen im geltenden Örtlichen Entwicklungskonzept Nr idgf: Das Örtliche Entwicklungskonzept Nr der Gemeinde Krottendorf-Gaisfeld stammt aus dem Jahre 2004 und wurden zu diesem Zeitpunkt auf Basis der geltenden Rechtslage keine Örtlichen Siedlungsschwerpunkte festgelegt. Aufgrund der bestehenden Siedlungsstruktur und vorhandener Nutzungsdurchmischung ist der Ortsteil Klein- Gaisfeld im Sinne der geltenden Rechtslage als Örtlicher Siedlungsschwerpunkt zu verstehen. Die Zielsetzungen für den Ortsteil Klein-Gaisfeld lauten u.a.: Bedarfsorientierte Festlegung von kurzfristigen Erweiterungsbereichen im unmittelbaren Anschluss an bestehende Siedlungsgebiete Festlegung von mittel- bis langfristigen Entwicklungspotenzialen für Wohnnutzung im Sinne der Schaffung einer kompakten Siedlungsstruktur unter Bedachtnahme auf die vorhandenen Planungsvorgaben (vorhandene Hochspannungsfreileitung, Hochwassergefährdungsbereiche, provisorische Wildbachgefahrenzonen, Errichtung der Ortsumfahrung Krottendorf). Der gegenständliche Änderungsbereich ist im Siedlungsleitbild Nr als eine mögliche Baulandentwicklung für den Funktionsbereich Wohnen mit überwiegender Wohnfunktion (gelbe Pfeildarstellung) festgelegt. Zur gegenständlichen Baulandfestlegung Reines Wohngebiet kann somit kein Widerspruch abgeleitet werden. 1.3 Festlegungen im rechtwirksamen Flächenwidmungsplan Nr idgf der Gemeinde Krottendorf-Gaisfeld (LGBl. Nr. 127/1974 idf LGBl. Nr. 95/1995): Der gegenständliche Änderungsbereich ist im Norden, Süden und Westen von vollwertigem Bauland Reinem Wohngebiet umschlossen. Ein Teilbereich der Grundstücke ist als Verkehrsfläche ausgewiesen, welche ivm den eingetragenen Servitutsrechten im Grundbuch die rechtlich gesicherte Anbindung an das Gemeindestraßennetz sicherstellt. 2. Umweltprüfung 2 : Durch die gegenständliche Änderung wird der beinahe 4-seitig umschlossene Bereich hinsichtlich seiner Eigenart und Charakteristik nicht verändert und trifft somit dieses Ausschlusskriterium gem. Leitfaden (2.Auflage, September 2011) zu. Ferner werden alle relevanten Bestimmungen der Alpenkonvention eingehalten. 2 gem. Leitfaden zur Beurteilung der Umwelterheblichkeit in der örtlichen Raumplanung, herausgegeben von der FA 13B, Stand: April 2011 (2.Auflage), Veröffentlichung: September
15 _211FG12_Ja_FWP3.06_Auflage.doc Pumpernig & Partner ZT GmbH 3. Nachweis Bautätigkeit Nach Angaben der Gemeinde Krottendorf-Gaisfeld wurden im Zeitraum von 2004 bis 2012 insgesamt 77 Einfamilienwohnhäuser und 1 Geschosswohnbau mit 8 Wohneinheiten errichtet, wodurch jedenfalls von einer deutlichen Verringerung des im Rahmen der Revision zum 3. Flächenwidmungsplan ermittelten Mobilitätsfaktors (Verhältnis Baulandbedarf zu Baulandreserve) auszugehen ist. Aufgrund dieser Entwicklung kann der Baulandbedarf gemäß 26 (1) Stmk. ROG 2010 idgf nachgewiesen werden. 4. Begründungen/ Erläuterungen: Die gegenständliche Flächenwidmungsplan-Änderung dient der Schaffung der notwendigen rechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung von baulichen Anlagen gemäß 30 (1) Z. 1 Stmk. ROG 2010 idgf im Sinne der planmäßig angestrebten Nachverdichtung der bestehenden Siedlungsstruktur. Die verfahrensgegenständliche Änderung erfolgt gem. den Bestimmungen des 3 Stmk. ROG 2010 idgf (Entwicklung der Siedlungsstruktur nach dem Prinzip der gestreuten Schwerpunktbildung (dezentrale Konstruktion), im Einklang mit der anzustrebenden Bevölkerungsdichte eines Raumes sowie von innen nach außen und durch Ausrichtung an der technischen Infrastruktur) sowie gemäß den Zielsetzungen im Örtlichen Entwicklungskonzept Nr (vgl. Pkt. 1.2). 12
16 _211FG12_Ja_FWP3.06_Auflage.doc Pumpernig & Partner ZT GmbH ERLÄUTERUNGSBERICHT UNTERPUNKT B 1. Rechtssituation: 1.1 Gebietsbeschreibung: Das gegenständliche Planungsgebiet befindet sich im Norden des Gemeindegebietes der Gemeinde Krottendorf-Gaisfeld in der Katastralgemeinde Gasselberg. 1.2 Festlegungen im Flächenwidmungsplan Nr idgf: Die verfahrensgegenständlichen Grundstücke sind im rechtswirksamen Flächenwidmungsplan Nr idgf teilweise als Freiland (L) - landwirtschaftlich genutzte Fläche festgelegt und als Verkehrsflächen ausgewiesen. 1.3 Alpenkonvention: Im gegenständlichen Änderungsverfahren kann zu den Zielen für die Raumplanung und die nachhaltige Entwicklung des Alpenraumes gem. Art. 1 des Protokolls Raumplanung, BGBl. III Nr. 232/2002 idf BGBl. III Nr. 114/2005 und zu den weiteren Protokollen der Alpenkonvention kein Widerspruch abgeleitet werden, da ein Ausschlusskriterium gem. geltendem Leitfaden zur Strategischen Umweltprüfung erfüllt wird. 2. Umweltprüfung 3 : 2.1 Ausgangssituation: Im Zuge der gegenständlichen Änderung sollen die Grdst. Nr. 232 (Teilfl.), 233 (Teilfl.), 234/2 (Teilfl.), 243/2 (Teilfl.), 244 und 249/4 (Teilfl.) sowie die Baufläche.34/1, alle KG Gasselberg, als Sondernutzung im Freiland Auffüllungsgebiet gemäß 33 (3) Z. 2 Stmk. ROG 2010 idgf festgelegt werden. 2.2 Schritt 1 Prüfung nach Abschichtung: Das Örtliche Entwicklungskonzept Nr der Gemeinde Krottendorf-Gaisfeld basiert auf den Bestimmungen des Stmk. ROG 1974 idf LGBl. Nr. 112/2002, wodurch kein von der Landesregierung genehmigtes Örtliches Entwicklungskonzept vorliegt und dahingehend für die Flächenwidmungsplan-Änderung keine Abschichtung erfolgen kann. 2.3 Prüfschritt 2 Prüfung nach Ausschlusskriterien: Basierend auf der Bestandssituation sowie der angestrebten Nachverdichtung der bestehenden Siedlungsstruktur in der Katastralgemeinde Gasselberg erfolgt durch die Festlegung eines Auffüllungsgebietes im Freiland eine Anpassung an das bestehende Ausmaß der Nutzungen in Dichte und Funktion sowie Strukturanpassungen bereits be- 3 gem. Planungsleitfaden SUP in der Örtlichen Raumplanung, herausgegeben von der FA 13B, Stand: April 2011 (2. Auflage) 13
17 _211FG12_Ja_FWP3.06_Auflage.doc Pumpernig & Partner ZT GmbH bauter Gebiete (Gebäudebestand im Freiland) und wird damit die Eigenart und Charakter des Gebietes nicht verändert. Basierend auf den o. a. Ausschlusskriterium ist keine Umweltprüfung mit Umweltbericht erforderlich. 3. Begründungen/ Erläuterungen: 3.1 Ausgangslage: Der gegenständliche Änderungsbereich befindet sich im Norden des Gemeindegebietes der Gemeinde Krottendorf-Gaisfeld in der Katastralgemeinde Gasselberg und westlich der Gemeindegrenze zur Stadtgemeinde Voitsberg. Dieser ist im Flächenwidmungsplan Nr idgf der Gemeinde Krottendorf-Gaisfeld teilweise als Freiland (L) landwirtschaftlich genutzte Fläche mit Siedlungsbestand festgelegt und teilweise als Verkehrsflächen ausgewiesen. Auf den o. a. Grundstücken befinden sich insgesamt 5 Einfamilienwohnhäuser mit zugehörigen Nebengebäuden (vgl. Fotodokumentation). Die Festlegung als Sondernutzung im Freiland Auffüllungsgebiet der o.a. Grundstücke dient der Schaffung der notwendigen rechtlichen Voraussetzungen im baurechtlichen Bewilligungsverfahren zur vorgesehenen Nutzung ivm der planmäßig angestrebten Nachverdichtung der bestehenden Siedlungsstruktur. 3.2 Prüfung der Voraussetzungen zur Festlegung eines Auffüllungsgebietes: Gemäß 33 (3) Z. 2 Stmk. ROG 2010 idgf können im Freiland Flächen als Sondernutzung Auffüllungsgebiet festgelegt werden, wenn es sich um kleinräumige, zusammenhängende mit mind. drei vor dem 01. Juli 2010 rechtmäßig errichteten Wohngebäuden bebaute Gebiete handelt, die weilerartige oder zeilenförmige Bebauungsstrukturen, welche eine visuelle Einheit darstellen, aufweisen, wobei zwischen den bestehenden Wohngebäuden eine oder mehrere Lücken vorhanden und diese unbebauten Lücken eine Gesamtfläche von insgesamt höchstens m² aufweisen und für eine Wohnbebauung vorgesehen sind. Die bestehende Wohnsiedlungsstruktur westlich der Gemeindestraße (öffentliches Gut, Grdst. Nr. 460, KG Gasselberg) besteht aus insgesamt 5 für die Beurteilung relevanten Einfamilienwohnhäusern, welche eine zeilenartige Bebauungsstruktur aufweisen und somit eine visuelle Einheit darstellen (vgl. Fotodokumentation). Der südlich angrenzende Bestand stellt einen landwirtschaftlichen Betrieb im Freiland dar und erfolgt für diesen keine Berücksichtigung im Verfahren. Zwischen der bestehenden Bebauungsstruktur sind 2 unbebaute Lücken mit einer Gesamtfläche von rund m² vorhanden und unterschreitet somit diese deutlich die zulässige Gesamtfläche von insgesamt m². 14
18 _211FG12_Ja_FWP3.06_Auflage.doc Pumpernig & Partner ZT GmbH Weiters darf gemäß den Bestimmungen des Stmk. ROG 2010 (LGBl. Nr. 49/2010) ein Auffüllungsgebiet nur dann festgelegt werden, wenn die Baulandvoraussetzungen gemäß 28 (2) bzw. die Voraussetzung zur Festlegung von vollwertigem Bauland gemäß 29 (2) Stmk. ROG 2010 erfüllt werden. Für die Grundstücke entlang der nordwest-südost verlaufenden Gemeindestraße liegen aufgrund der natürlichen Voraussetzungen keine Hinderungsgründe hinsichtlich der erforderlichen Baulandeignung vor. Das Gemeindegebiet der Gemeinde Krottendorf- Gaisfeld fällt in den Zuständigkeitsbereich der Wildbach- und Lawinenverbauung gem. Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft vom 30. Juli 1976 über die Gefahrenzonenpläne (BGBL Nr. 436/1976), jedoch sind im geltenden Gefahrenzonenplan keine Gelben und Roten Wildbachgefahrenzonen udgl. festgelegt. Hinderungsgründe aufgrund der Bodenbeschaffenheit bzw. des Grundwasserstandes sind der Gemeinde nicht bekannt. Der nächstgelegene regionale Verkehrsträger Landesstraße B70 (Ortsumfahrung Krottendorf) befindet sich in einer Entfernung von rd. 900 m (Luftlinie) vom gegenständlichen Auffüllungsgebiet entfernt, sodass für diese bei der Festlegung der Bebauungsgrundlagen keine Berücksichtigung erfolgt. Nach Auffüllung der bestehenden Baulücken stellt die zeilenförmige Bebauung eine nach außen hin wirkende visuelle Einheit dar. Gemäß 29 (2) Stmk. ROG 2010 idgf dürfen nur Grundstücksflächen als vollwertiges Bauland festgelegt werden, die eine dem Stand der Technik entsprechende Abwasserreinigung aufweisen oder sich diese im Bau befinden, die keinerlei beabsichtigten Nutzungen widersprechenden Immissionsbelastungen (Lärm, Luftschadstoffe, Erschütterungen, Geruchsbelästigungen udgl.) unterliegen und in denen keine Maßnahmen zur Beseitigung städtebaulicher oder hygienischer Mängel sowie zur Vermeidung der Gefährdung der Sicherheit oder gesundheitsschädlicher Folgen erforderlich sind. Sämtliche Wohngebäude innerhalb des gegenständlichen Auffüllungsgebietes im Freiland sind an das öffentliche Kanalnetz der Gemeinde Krottendorf-Gaisfeld angeschlossen. Weiters ist eine ausreichende Versorgung mit Trinkwasser und Strom vor Ort bereits vorhanden. Gegen die Errichtung von zusätzlichen Einfamilienwohnhäusern auf den o.a. Bauplätzen liegen keine dieser Nutzung widersprechende Immissionsbelastungen vor. 15
19 _211FG12_Ja_FWP3.06_Auflage.doc Pumpernig & Partner ZT GmbH 3.3 Bebauungsgrundlagen: Gemäß den Bestimmungen des 33 (3) Z. 2 Stmk. ROG 2010 idgf sind für das gesamte Auffüllungsgebiet im Freiland Bebauungsgrundlagen im Wortlaut festzulegen. Dies insbesondere um sicherzustellen, dass die angestrebte Lückenschließung zusammen mit den Bestandsobjekten in Summe eine visuelle Gesamteinheit bildet. Zur Beurteilung erfolgte eine Bestandsaufnahme mit Analyse und liegt eine Fotodokumentation des gegenständlichen Auffüllungsgebietes (vgl. Beilagen) vor. Die bestehenden Wohngebäude werden darin dokumentiert. Bezugnehmend auf die bestehende Siedlungsstruktur wird die Baugrenzlinie im Westen bzw. Südwesten entlang der bestehenden Wohnobjekte einschließlich erforderlicher Abstandsregelung festgelegt. Da die bestehenden Wohngebäude innerhalb des Geltungsbereiches des Auffüllungsgebietes in offener Bebauungsweise errichtet wurden, wird diese als zulässige Bebauungsweise festgelegt. Die o.a. Wohngebäude weisen eine Geschoßigkeit mit einem Erdgeschoß, ersten Obergeschoß bzw. Kellergeschoß, Erdgeschoß und ausgebautem Dachgeschoß auf. Aufbauend auf den Bauakten der Gemeinde Krottendorf-Gaisfeld zu den bestehenden Wohngebäuden wird die Gesamthöhe der Gebäude mit max. 10,0 m festgelegt. Zur Sicherstellung des vorherrschenden Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes wird die max. zulässige Geschossanzahl gem. vorherrschender Siedlungsstruktur näher festgelegt (vgl. Bebauungsgrundlagen). Die prägende Dachform der bestehenden Wohngebäude stellt das Satteldach dar, wobei im untergeordneten Ausmaß auch Seitengiebel vorhanden sind. Untergeordnet ist ein Krüppelwalmdach im Planungsgebiet vorhanden. Dachdeckungsmaterial sind graue Betonziegel und rote Tonziegel sowie graue kleinformatige Eternitplatten. Die Fassaden der einzelnen Wohngebäude bestehen aus Putzfassaden mit teilweise kräftiger Farbgebung, wobei nur untergeordnet (im Dachgeschoß) eine Holzverkleidung vorliegt. Unter Zugrundelegung der gelt. Bebauungsgrundsätze werden als Dachformen das Sattel- und Krüppelwalmdach mit einer Dachneigung von 20 bis max. 45 festgelegt, wobei die Errichtung von Einzelgaupen und Seitengiebeln zulässig ist. Die Dach- und Fassadengestaltung wird entsprechend den bestehenden Gebäuden in den Verordnungswortlaut der Verordnung aufgenommen, um ein nach außen hin einheitliches Erscheinungsbild der Bebauungsstruktur zu gewährleisten. Die festgelegten Hauptfirstrichtungen entsprechen jenen des Bestandes. 16
20 _211FG12_Ja_FWP3.06_Auflage.doc Pumpernig & Partner ZT GmbH 4. Beilagen: 4.1 Ausschnitt SLB Nr Auszug Fotodokumentation 17
21 _211FG12_Ja_FWP3.06_Auflage.doc Pumpernig & Partner ZT GmbH 4.1 Ausschnitt SLB Nr
22
23
24 _211FG12_Ja_FWP3.06_Auflage.doc Pumpernig & Partner ZT GmbH 4.2 Auszug Fotodokumentation 2
25
26
27
28
29
30
31
gemäß 38 Stmk. Raumordnungsgesetz 2010, LGBl. Nr. 49/2010 idf LGBl. Nr. 61/2017 ivm 92 Stmk. Gemeindeordnung 1967 idgf.
GZ: B-2017-1073-00073/5.15 Betreff: Datum: 20.09.2017 Flächenwidmungsplan-Änderung, Verfahrensfall lfde. Nr. 5.15 Änderungsverfahren gemäß 38 (1) Stmk. ROG 2010, LGBl. Nr. 49/2010 idf LGBl. Nr. 61/2017
MehrGemeinde Söding Söding, Schulplatz 1, Tel /6130, Fax 03137/ Bezirk Voitsberg,
Gemeinde Söding 8561 Söding, Schulplatz 1, Tel. 03137/6130, Fax 03137/6130-17 Bezirk Voitsberg, e-mail: gemeinde@soeding.at/ www.soeding.at Söding: 17. 9. 2010 Bearb.: Al. Hohenberger GZ.: 0-031-2 1. Änderung
MehrĞƌŝĐŚƚ ĂŶ ĚĞŶ 'ĞŵĞŝŶĚĞƌĂƚ ϭϯ ϭϲ ϭ ĞďĂƵƵŶŐƐƉůĂŶ ϭ ŶĚĞƌƵŶŐ WƵĐŚůĞŝƚŶĞƌǁĞŐ ĞƐĐŚůƵƐƐ ϭ ƵƐŐĂŶŐƐůĂŐĞ
- 1 - - 2 - - 3 - - 4 - - 5 - Andritz - 6 - Signiert von Zertifikat Datum/Zeit Hinweis Wipfler Peter CN=Wipfler Peter,O=Magistrat Graz,L=Graz,ST=Styria,C=AT 2016-06-22T09:58:05+02:00 Dieses Dokument wurde
MehrStadtgemeinde Baden Hauptplatz 1 A-2500 Baden Tel.: Bebauungsplanes
Hauptplatz 1 A-2500 Baden Tel.: 02252-86800 www.baden.at Entwurf zur Änderung des Bebauungsplanes GZ: 2500 04 02/16-BP Baden, im Februar 2016 raum und plan raumplanung landschaftsplanung beratung Dipl.-Ing.
MehrGemeinde. Hart bei Graz
Gemeinde Hart bei Graz ------------------ Flächenwidmungsplan-Änderung Verfahrensfall lfde. Nr. 5. gemäß 39 () Stmk. ROG 200 LGBl. Nr. 49/200 idf LGBl. Nr. 39/205 Vereinfachtes Änderungsverfahren Holzerhofstraße
MehrLudersdorf - Wilfersdorf. örtliche R A U M P L A N U N G warum für wen wofür wie. Raumplanerin Ingrid Eberl
warum für wen wofür wie Raumplanerin Ingrid Eberl ingrid@eberl.cc 07.06.2017 Steiermärkisches Raumordnungsgesetz (StROG) 2010 Landesgesetzblatt Nr. 49/2010 in der geltenden Fassung des warum Zur Sicherung
MehrHC H E I G L C O N S U L T I N G Z I V I L T E C H N I K E R G e s. m. b. H.
Änderung Flächenwidmungsplan (FLWP), VF: 4.09 BUSCHENSCHANK ADAM GEMEINDE KITZECK Ausfertigung Gemeinde/Land/Ingenieurbüro Quelle: GIS Steiermark Für den Gemeinderat der Bürgermeister Kitzeck, am... Vom
MehrStadtgemeinde Baden Hauptplatz 1 A-2500 Baden Tel.: Bebauungsplanes
Hauptplatz 1 A-2500 Baden Tel.: 02252-86800 www.baden.at Entwurf zur Änderung des Bebauungsplanes GZ: 2500 06 07/16-BP Baden, im Juli 2016 raum und plan raumplanung landschaftsplanung beratung Dipl.-Ing.
MehrMarktgemeinde St. Andrä-Wördern KG Wördern, KG Kirchbach Bebauungsplan Änderung Erläuterungsbericht. 1 Ausgangssituation.
Marktgemeinde St. Andrä-Wördern KG Wördern, KG Kirchbach Bebauungsplan - 45. Änderung Erläuterungsbericht 1 Ausgangssituation In der Marktgemeinde St. Andrä-Wördern stehen der Flächenwidmungsplan in der
MehrSTADTGEMEINDE BAD AUSSEE
STADTGEMEINDE BAD AUSSEE GZ: BBPL 031-2 Kohlröserlhütte Bad Aussee, am 24.04.2017 Betrifft: Bebauungsplan Kohlröserlhütte Anhörungsentwurf KUNDMACHUNG 1. Der Bebauungsplan-Entwurf Kohlröserlhütte, geltend
MehrStadtgemeinde Baden Hauptplatz 1 A-2500 Baden Tel.: Bebauungsplanes
Hauptplatz 1 A-2500 Baden Tel.: 02252-86800 www.baden.at Entwurf zur Änderung des Bebauungsplanes GZ: 2500 05 03/16-BP Baden, im April 2016 raum und plan raumplanung landschaftsplanung beratung Dipl.-Ing.
MehrM a g i s t r a t G r a z A 14 - Stadtplanungsamt
M a g i s t r a t G r a z A 14 - Stadtplanungsamt A 14-K-538/1995-31 Graz, am 8.4.1997 Doc: Bpl107/13.01\Erl-Beschluß 13.01 Bebauungsplan Ra/Hö Schedlbauergründe Aufschließungsgebiet 4.4 Gst.Nr..314, 361/7,
MehrStadt Bad Wilsnack. Begründung. Außenbereichsatzung der Stadt Bad Wilsnack gem. 35 Absatz 6 Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich Scharleuk
Stadt Bad Wilsnack Begründung Außenbereichsatzung der Stadt Bad Wilsnack gem. 35 Absatz 6 Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich Scharleuk Planungsstand Satzungsexemplar Mai 2013 erarbeitet: Ingenieurgruppe
MehrMARKTGEMEINDE EBENTHAL
MARKTGEMEINDE EBENTHAL BEBAUUNGSVORSCHRIFTEN BESCHLOSSEN IN DER SITZUNG VOM 13.12.2011 Der Gemeinderat der Marktgemeinde EBENTHAL beschließt nach Erörterung der eingelangten Stellungnahmen folgende VERORDNUNG
MehrA 14 K-919/2006 Graz, am VERORDNUNG
Stadtplanungsamt A 14 K-919/2006 Graz, am 6.3.2009 15.05.0 Bebauungsplan Artés KROTTENDORFER STRASSE Aufschließungsgebiet 10.01 15.Bez., KG Wetzelsdorf Beschluss Dok: Bpl\15_05_0_VO VERORDNUNG des Gemeinderates
MehrÖrtliches Raumordnungsprogramm 2010
Marktgemeinde ST. MARTIN 3971 St. Martin, St. Martin 1 Tel.: 02857/2262-0, Fax: 02857/2262-16 Email: gemeinde@st-martin.eu Homepage: www.st-martin.eu GZ 16010E Örtliches Raumordnungsprogramm 2010 3A. Änderung
MehrGemeinde Nottuln. 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 75. Darup Nord II. im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB. Begründung
Gemeinde Nottuln 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 75 Darup Nord II im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB Begründung 1. Lage: Geltungsbereich und Änderungsbereich Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes
MehrÖRTLICHES RAUMORDNUNGSKONZEPT ABSAM
ÖRTLICHES RAUMORDNUNGSKONZEPT ABSAM ERLÄUTERUNGEN ZU EINZELNEN INHALTEN DES ÖRTLICHEN RAUMORDNUNGSKONZEPTES In den werden einzelne Inhalte des Örtlichen Raumordnungskonzeptes erklärt und näher definiert.
MehrSANKT flndra. STADTGEMEINDE VERORDNUNG
Hn SANKT flndra. STADTGEMEINDE VERORDNUNG des Gemeinderates der Stadtgemeinde St.Andrä vom 22.03.2017, Zahl: 031-3/111/2016 mit welcher für das Gemeindegebiet der Stadtgemeinde St.Andrä ein Allgemeiner
Mehr1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Am Mäckelsberge. Begründung gem. 2 a BauGB. Entwurf. zum Verfahren gem. 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren)
GEMEINDE CALDEN 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Am Mäckelsberge Begründung gem. 2 a BauGB Entwurf zum Verfahren gem. 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren) 18. Februar 2016 Udenhäuser Straße 13 34393
MehrMARKTGEMEINDE MAUERBACH BEBAUUNGSPLAN-ÄNDERUNG NR. 8
MARKTGEMEINDE MAUERBACH BEBAUUNGSPLAN-ÄNDERUNG NR. 8 BEBAUUNGSVORSCHRIFTEN (WORTLAUT DER VERORDNUNG) Dipl.Ing. Gottfried Seyr Ingenieurkonsulent für Raumplanung und Raumordnung Dipl.Ing. Thomas Knoll Ingenieurkonsulent
MehrG e m e i n d e B a l d r a m s d o r f B a l d r a m s d o r f
G e m e i n d e B a l d r a m s d o r f 9 8 0 5 B a l d r a m s d o r f Tel. Nr. 04762 / 7114; 7270; FAX: 04762/7114-7 Zahl: 031-2/2007-1/Ge/Wa/GR Betr.: Textlicher BEBAUUNGSPLAN - ÄNDERUNG - NEUVERLAUTBARUNG
MehrANSUCHEN UM BAUBEWILLIGUNG
Name und Anschrift des Antragstellers An die Baubehörde erster Instanz der Marktgemeinde Gratkorn ANSUCHEN UM BAUBEWILLIGUNG Gemäß der gesetzlichen Grundlage: wird um die Erteilung der Baubewilligung 22
MehrBESCHLUSS. Der Verfassungsgerichtshof hat unter dem Vorsitz des Präsidenten Dr. Gerhart HOLZINGER,
VERFASSUNGSGERICHTSHOF E 820-823/2016-33 14. März 2017 BESCHLUSS Der Verfassungsgerichtshof hat unter dem Vorsitz des Präsidenten Dr. Gerhart HOLZINGER, in Anwesenheit der Vizepräsidentin Dr. Brigitte
MehrINHALTSVERZEICHNIS (durch Klicken auf einen Unterpunkt des Inhaltsverzeichnisses gelangen Sie an die entsprechende Stelle im Amtsblatt)
Nr. 06 Jahrgang 111 Mittwoch, 03. Juni 2015 INHALTSVERZEICHNIS (durch Klicken auf einen Unterpunkt des Inhaltsverzeichnisses gelangen Sie an die entsprechende Stelle im Amtsblatt) Geschäftsordnung für
MehrÖrtliche Raumordnung. Flächenwidmungsplanänderung afg-hiden. Vereinfachtes Verfahren gem. StROG 2010, 39. Der Bürgermeister: Zahl:... Zahl:...
Örtliche Raumordnung Flächenwidmungsplanänderung 0.01 Vereinfachtes Verfahren gem. StROG 2010, 39 afg-hiden Verfasser: Für den Gemeinderat: Der Bürgermeister: Zahl:... Zahl:... Graz, am... St. Stefan ob
MehrStadt Freilassing Landkreis Berchtesgadener Land. 25. Änderung des Bebauungsplanes Engerach
Stadt Freilassing Landkreis Berchtesgadener Land 25. Änderung des Bebauungsplanes Engerach für die Fl. Nrn. 1200/9 und 1137/21 (Bauflächen-Nr. 41), Gemarkung Freilassing B E G R Ü N D U N G Lerach Planungs-GmbH
Mehrlassy architektur + raumplanung 1 Gestaltungs- und Bebauungsrichtlinie Windhaag bei Perg WINDHAAG BEI PERG STAND: OKTOBER 2013
lassy architektur + raumplanung 1 WINDHAAG BEI PERG STAND: OKTOBER 2013 lassy architektur + raumplanung 2 PRÄAMBEL Ziel dieser Richtlinie ist, das historische und neue Straßen-, Orts- und Landschaftsbild
MehrGemeinde Stocking. Wortlaut. zum Flächenwidmungsplan 4.0
Gemeinde Stocking Wortlaut zum Flächenwidmungsplan 4.0 Gemeinderatsbeschluss: 02.04.2013 2 VERORDNUNG über den vom Gemeinderat der Gemeinde Stocking am 02.04.2013 beschlossenen Steiermärkisches Raumordnungsgesetz
MehrUnd täglich grüßen neue Heraus(Über)forderungen in der Gemeindeverwaltung
Und täglich grüßen neue Heraus(Über)forderungen in der Gemeindeverwaltung Erste Erfahrungen nach Neuordnung der Gemeinden zum Thema Baulandmobilisierung und Optionsvertrag Dipl.-Ing. Maximilian Pumpernig
MehrÖRTLICHES RAUMORDNUNGSKONZEPT KAUNS 1. Fortschreibung
1 ÖRTLICHES RAUMORDNUNGSKONZEPT KAUNS zum Plan Räumlich-funktionales Konzept 1 FREIHALTEFLÄCHEN 31 Abs. 1 lit. a TROG 2011 Nach 27 Abs. 2 lit. h, i und j TROG 2011 ist es u. a. Ziel der örtlichen Raumordnung,
MehrKlarstellungs- und Entwicklungssatzung Kurf
Markt Bad Endorf Landkreis Rosenheim Klarstellungs- und Entwicklungssatzung Kurf gemäß 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) Der Markt Bad Endorf erlässt aufgrund des 34 Abs. 4 Satz 1 Nr.
MehrERLÄUTERUNGEN zum. Textlichen Bebauungsplan
Zahl:031-2/2006 ERLÄUTERUNGEN zum Textlichen Bebauungsplan 1 VORWORT Die rechtliche Grundlage des Bebauungsplanes findet sich in den 24 bis 27 des Kärntner Gemeindeplanungsgesetzes 1995 - K-GplG 1995,
MehrD. VORBEHALTSFLÄCHEN II.Flächen und Objekte die ersichtlich zu machen sind... 62
4B. GRAFISCHE DARSTELLUNG INHALTSVERZEICHNIS I.Vom Gemeinderat festzulegende Nutzungsarten A. BAULAND.......................................... 54 (1) Vollwertiges Bauland in den Baugebietsarten. 54 (2)
MehrStadt Cloppenburg Entwicklungskonzept Handlungsbedarf (Stand 12. Oktober 2015)
Stadt Cloppenburg Entwicklungskonzept (Stand 12. Oktober 2015) Stufe 1 - Bestandssicherung - keine oder nur geringe zusätzliche Verdichtung in Quartieren mit geringer Dichte Quartiere, die durch Einzel-
MehrSTADTGEMEINDE BADEN. Änderung des Bebauungsplanes. Erläuterungsbericht
STADTGEMEINDE BADEN Änderung des Bebauungsplanes Erläuterungsbericht September 2011 DI LI / LO DI Herbert Liske Kaiser Franz Josef-Ring 6/4 A-2500 Baden Tel.: 02252/455 92 Fax: 02252/455 92 DW 4 E-Mail:
MehrBebauungsplan. Hintere Ried II - 1. Änderung. Begründung
Bebauungsplan Hintere Ried II - 1. Änderung Begründung 1. Allgemeines 1.1 Anlass der Aufstellung Der Gemeinderat der Gemeinde Gottmadingen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 27. März 2012 beschlossen,
MehrLeitlinie. Örtlichen Siedlungsschwerpunkten. für die Beurteilung von. Leitlinie für die Beurteilung von Örtlichen Siedlungsschwerpunkten
Leitlinie für die Beurteilung von Örtlichen Siedlungsschwerpunkten Leitlinie für die Beurteilung von Örtlichen Siedlungsschwerpunkten Dieses Dokument wird zur Verfügung gestellt unter http://www.raumplanung.steiermark.at/
MehrDie Statutarstadt Krems an der Donau beabsichtigt, das örtliche Raumordnungsprogramm
Die Statutarstadt Krems an der Donau beabsichtigt, das örtliche Raumordnungsprogramm abzuändern. Sofern bei einer Änderung aufgrund ihrer Geringfügigkeit nicht von vorne herein die Durchführung einer strategischen
MehrRaumplanung Stadtplanung Dipl. Ing. Barbara Fleischmann Tel: 0043 (0) Fax: -20
MARKTGEMEINDE Drösing 1. Arbeitskreissitzung ÖEK Drösing, Juli 2016 Raumplanung Stadtplanung Dipl. Ing. Barbara Fleischmann Tel: 0043 (0) 22 83 34 00 7 Fax: -20 1. Arbeitskreissitzung Inhalte Bestandteile
MehrÄnderung des Flächenwidmungsplanes
Gemeinde Polling in Tirol Gemeindenr.: 70342 Änderung des Flächenwidmungsplanes Planungsgebiet: Polling-Dorf, Süd-West betroffene Grundstücke: 1479 Katastralgemeinde: 81308 Polling Planungsnr.: 342-2016-00006
MehrFläche des räumlichen Änderungsbereiches des Bebauungsplanes
I. ZEICHNERISCHE FESTSETZUNGEN 1.822,83 m2 A. Änderungsbereich innerhalb des Bebauungsplanes Nr. 5 Breitbrunn West / Neu : Bebauungsplan. m 1:1000 Fläche des räumlichen Änderungsbereiches des Bebauungsplanes
MehrGemeinde Prutting. Landkreis Rosenheim. 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Prutting, Am Queracker
Gemeinde Prutting Landkreis Rosenheim 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Prutting, Am Queracker im vereinfachten Verfahren nach 13 Baugesetzbuch BEGRÜNDUNG Fassung: 09.08.2017 INHALTSVERZEICHNIS 1
MehrÖrtliche Bauvorschrift
Örtliche Bauvorschrift über die Gestaltung der Bebauung an den Kanälen Seite 1 von 5 Örtliche Bauvorschrift der Stadt Papenburg über die Gestaltung der Bebauung an den Kanälen in der Fassung vom 15.12.1988,
MehrAnlage Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bielefeld Wohnen an der Bochumer Straße/Am Rohrwerk. Abschließende Darstellung
Anlage B 129. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bielefeld Wohnen an der Bochumer Straße/Am Rohrwerk Abschließende Darstellung B 2 Stadt Bielefeld Stadtbezirk Brackwede 129. Flächennutzungsplan-Änderung
MehrFachabteilung 13 B, Bau- und Raumordnung, Energieberatung. Lärm und Raumplanung. Daniel Kampus
Daniel Kampus 21 05 2007 1 Instrumente der Raumordnung Örtliches Entwicklungskonzept Flächenwidmungsplan Bebauungsplan Örtliches Entwicklungskonzept NEU: Aufzeigen der wesentlichen Lärmquellen (Bahn, Straße,
MehrÄnderung des Kärntner Gemeindeplanungsgesetzes 1995 (K-GplG 1995) Wesentliche Inhalte des Diskussionsentwurfes
Änderung des Kärntner Gemeindeplanungsgesetzes 1995 (K-GplG 1995) Wesentliche Inhalte des Diskussionsentwurfes Montag, 27. Oktober 2014 1 Örtliches Entwicklungskonzept ÖEK Festlegung von Siedlungsschwerpunkten
MehrVERORDNUNG. Wortlaut RÄUMLICHES LEITBILD - VERORDNUNG
VERORDNUNG RÄUMLICHES LEITBILD - VERORDNUNG Gemäß 24 StROG 2010 hat der Gemeinderat der Marktgemeinde Gössendorf in seiner Sitzung vom 18.06.2014 die Auflage des Räumlichen Leitbilds als Bestandteil des
MehrSTADTGEMEINDE WOLFSBERG/KÄRNTEN
STADTGEMEINDE WOLFSBERG/KÄRNTEN POSTFACH 14-9400 WOLFSBERG V E R O R D N U N G des Gemeinderates der Stadtgemeinde Wolfsberg vom 10. Mai 2012, Zahl: 030-02-2749/2012, mit welcher für das Grundstück 26/1
MehrÄnderung des Flächenwidmungsplanes
Gemeinde Polling in Tirol Gemeindenr.: 70342 Änderung des Flächenwidmungsplanes Planungsgebiet: Polling-Dorf, nord-östlicher Bereich betroffene Grundstücke: 1545 Katastralgemeinde: 81308 Polling Planungsnr.:
MehrGemeinde Schwaig b.nbg.
Gemeinde Schwaig b.nbg. 1. Änderung Bebauungsplan "Fachmarktzentrum Schwaig" Begründung zum Entwurf vom 27.05.2014 Bearbeitung: Guido Bauernschmitt, Landschaftsarchitekt und Stadtplaner SRL TEAM 4 landschafts
Mehr45 F. Bebauungsplanverfahren. Begründung ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 42B/43D/45B IM VEREINFACHTEN VERFAHREN GEMÄß 13 BAUGB
STADT BAMBERG STADTPLANUNGSAMT 45 F Bebauungsplanverfahren ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 42B/43D/45B IM VEREINFACHTEN VERFAHREN GEMÄß 13 BAUGB für den Bereich des Grundstückes Fl.Nr. 3719/1, Gem. Bamberg,
MehrBodenschutz durch Raumplanung
Bodenschutz durch Raumplanung Nachhaltige Raumplanung in der Steiermark Grüne und Blaue Raumplanung - Klimawandelanpassung in der örtlichen Raumplanung Mag. Christine Schwaberger Christine Autor Schwaberger,
MehrBegründung zum Bebauungsplan Nr Änderung Peters Osterjork
Gemeinde Jork Begründung zum Bebauungsplan Nr. 5 1. Änderung Peters Osterjork Bearbeitung: Dipl.-Ing. Bauassessor Gerd Kruse Dipl.-Ing. Hannes Korte Falkenried 74 a, 20251 Hamburg Tel. 040 460955-60, Fax
MehrPrüfschema Nichtdurchführung von Revisionen. Vorläufige Beurteilungsgrundlage für die Nichtdurchführung von Revisionsverfahren
Prüfschema Nichtdurchführung von Revisionen Vorläufige Beurteilungsgrundlage für die Nichtdurchführung von Revisionsverfahren Raumplanung Steiermark Herausgeber und für den Inhalt verantwortlich: Amt der
MehrDer Geltungsbereich des Bebauungsplanes Sandäcker II 1. Änderung umfasst eine Fläche von ca m².
Begründung zum Bebauungsplan "Sandäcker II - 1. Änderung" Gemeinde Landkreis Regierungsbezirk Ravensburg Tübingen 1 Anlass der Planänderung Das Gewerbegebiet Sandäcker II liegt am südlichen Ortsrand der.
MehrBEBAUUNGSPLAN NR. 1. zur Regelung von Art und Maß baulicher Nutzung der Grundstücke
BEBAUUNGSPLAN NR. 1 zur Regelung von Art und Maß baulicher Nutzung der Grundstücke - BAUNUTZUNGSPLAN - vom 24. Juli 1963 in der Änderungsfassung vom 26.05.1971 Dieser Plan besteht aus dem folgenden Text
MehrBegründung vom Bebauungsplan Nördlich der Christianstraße (zwischen Helmut-Bornefeld-Straße und Bahnhofstraße)
Anlage 3 zur Drucksache TU 009 / 2014 Stadt Heidenheim an der Brenz Baubereichsplan 01.00 Begründung vom 24.01.2014 gemäß 9 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit 2a Nr. 1 BauGB zum Bebauungsplan Nördlich der
MehrBezirksamt Neukölln von Berlin Stadtentwicklungsamt - Fachbereich Stadtplanung - Stapl b 6144 / XIV-71b / I / 8-84 / I-02
Bezirksamt Neukölln von Berlin - Fachbereich Stadtplanung - Stapl b 6144 / XIV-71b / I-02 6144 / 8-84 / I-02 BEZIRKSAMTSVORLAGE NR. 37 / 17 - zur Beschlussfassung - für die Sitzung am 28.2.2017 1. GEGENSTAND
MehrGEMEINDEAMT HARGELSBERG A-4483, BEZIRK LINZ-LAND, O.Ö. Zahl: Gem-851,kanalgebührenordnung2013. Verordnung
Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Hargelsberg vom 13. Dezember 2012, mit der eine Kanalgebührenordnung für die Gemeinde Hargelsberg erlassen wird. Aufgrund des Oö. Interessentenbeiträge-Gesetzes
MehrORTSGEMEINDE OTTERACH; OT SAMBACH
ORTSGEMEINDE OTTERACH; OT SAMBACH Bebauungsplan Erweiterung in den Kiefern II; 1. Änderung (vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB) Begründung Offenlageexemplar gem. 13 BauGB i.v.m. 3 Abs. 2 und 4 Abs.
MehrJahrgang 2016 Ausgegeben am 15. Juli 2016
1 von 7 Jahrgang 2016 Ausgegeben am 15. Juli 2016 87. Verordnung: Entwicklungsprogramm für die Planungsregion Steirischer Zentralraum 87. Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 7. Juli 2016,
Mehröffentliches Protokoll P R O T O K O L L
öffentliches Protokoll 6.8.2015 Zl.: 653/2015 Kl. P R O T O K O L L über die Sitzung des Gemeinderates am Donnerstag, den 6.8.2015 um 19.00 Uhr im Gemeindeamt Petronell-Carnuntum Anwesend: Bgm. Ingrid
Mehr- BEBAUUNGSPLAN - "Im Vogelsang" (8. Änderung), Mayen. Begründung
- BEBAUUNGSPLAN - "Im Vogelsang" (8. Änderung), Mayen Begründung Februar 2015 Inhaltsverzeichnis 1. Erforderlichkeit der Planung/ Aufstellungsbeschluss...3 2. Räumlicher Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung...3
MehrA n d e r B i e s e l h e i d e
Bebauungsplan Nr. 10 der Gemeinde Glienicke / Nordbahn A n d e r B i e s e l h e i d e (Textbebauungsplan) Satzung Begründung gemäß 9(8) BauGB Textliche Festsetzungen gem. 9 BauGB i.v.m. BauNVO und 89
MehrGEMEINDE INZELL Landkreis Traunstein
GEMEINDE INZELL Landkreis Traunstein Außenbereichssatzung Ortsteil Boden Begründung Stand: 28. Mai 2015 Planung: Johann Hohlneicher Bau GmbH Theresienstraße 3 83313 Siegsdorf Tel: +49 8662/4960-0 Fax +49
MehrT A G E S O R D N U N G
Gemeinde Ranggen Ranggen, am 14.02.2005 N i e d e r s c h r i f t über die 9. Sitzung des Gemeinderates am 14.02.2005 im Sitzungszimmer des Gemeindeamtes Beginn: Ende: 20.00 Uhr 22.30 Uhr Anwesend: Bgm.
MehrGemeinde Steinhorst Kreis Herzogtum Lauenburg
Gemeinde Steinhorst Kreis Herzogtum Lauenburg Bebauungsplan Nr. 5, 2. vereinfachte Änderung und Ergänzung Gebiet: Zum Hollemoor Begründung Planstand: Auslegungsexemplar gem. 3 (2) BauGB, GV 31.10.2012
MehrPhotovoltaik Freiflächenanlagen Genehmigungsverfahren
Photovoltaik Freiflächenanlagen Genehmigungsverfahren Otmar Frühwald, energy lunch, 26.05.2010 ecowatt erneuerbare energien GmbH > Windkraft und Photovoltaik Technische Planung und Genehmigungsplanung
MehrBegründung zur Örtlichen Bauvorschrift für den Bereich der Außenbereichssatzung Meinershauser Straße Gemeinde Grasberg - Abschrift -
Begründung zur Örtlichen Bauvorschrift für den Bereich der Außenbereichssatzung Meinershauser Straße Gemeinde Grasberg - Abschrift - (Proj.-Nr. 28879-197) Seite 2 INHALTSVERZEICHNIS 1. PLANAUFSTELLUNG...
MehrTextlicher Bebauungsplan der Stadtgemeinde Feldkirchen i.k.
Textlicher Bebauungsplan der Stadtgemeinde Feldkirchen i.k. Verordnung des Gemeinderates der Stadtgemeinde Feldkirchen i.k. vom 07.02.2002, Zl. 004-100-1/02 mit der ein Bebauungsplan für das Gebiet der
MehrBad Feilnbach Lkr. Rosenheim
Gemeinde Bebauungsplan Bad Feilnbach Lkr. Rosenheim Nr. 30 Auer Straße 3. Änderung im Bereich der Fl.Nrn. 207/4 und 207/7 Planfertiger Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München Körperschaft des öffentlichen
MehrGemeinde Schwalmtal. Flächennutzungsplan, 1. Änderung
Gemeinde Schwalmtal Flächennutzungsplan, 1. Änderung Erweiterung des Wohngebietes und Reduzierung der Wohngebiete und Begründung Entwurf (Stand 24.06.2011) Übersichtsplan Seite 1 Teil I der Begründung
MehrV E R O R D N U N G. Aufgrund der Bestimmungen des Kärntner Gemeindeplanungsgesetzes 1995, 24 bis 26, LGBl. 23/1995 idgf wird verordnet:
V E R O R D N U N G des Gemeinderates der Stadtgemeinde Wolfsberg vom 15. Dezember 2016, Zahl: 030-02-12178/2016, mit der ein Teilbebauungsplan für das Grundstück Nr. 76/2, KG Wolfsberg-Untere Stadt mit
MehrLeitfaden. Planfreistellung. Erläuterungen und Beispiele zur Anwendung von 50 Abs 2 Z 1 ROG 2009
Leitfaden Planfreistellung Erläuterungen und Beispiele zur Anwendung von 50 Abs 2 Z 1 ROG 2009 Amt der Salzburger Landesregierung Referat Örtliche Raumplanung April 2010 Leitfaden Planfreistellung Inhaltsverzeichnis
MehrVon den gegenständlichen Änderungen des Flächenwidmungsplanes und des Bebauungsplanes sind nachstehende Bereiche betroffen:
Marktgemeinde St. Andrä-Wördern KG Greifenstein, KG Hadersfeld, KG Kirchbach, KG Wördern - 41. Änderung - 44. Änderung Erläuterungsbericht 1 Ausgangssituation In der Marktgemeinde St. Andrä-Wördern stehen
MehrIndustrie-/ Gewerbeflächen GRAZ-THALERHOF Grundbuch Flächenwidmung Lage
Industrie-/ Gewerbeflächen GRAZ-THALERHOF Grundbuch Flächenwidmung Lage Grundbuch KG 63286 Thalerhof, EZ 370 im Gemeindegebiet Kalsdorf KG 63290 Wagnitz, EZ 103 im Gemeindegebiet Feldkirchen bei Graz Flächen
MehrGemeinde Heidekamp - Bebauungsplan Nr. 5 An der Auwiese
Gemeinde Heidekamp - Bebauungsplan Nr. 5 An der Auwiese 1 Gemeinde Heidekamp - Bebauungsplan Nr. 5 An der Auwiese Öffentlichkeitsbeteiligung am 20. September 2011 Gemeinde Heidekamp - Bebauungsplan Nr.
MehrGEMEINDE MUNNINGEN BEBAUUNGSPLAN WESTLICH DER VOLKSSCHULE 1. ÄNDERUNG BEGRÜNDUNG MIT SATZUNG UND PLANZEICHNUNG
KREIS: DONAU-RIES LAND: FREISTAAT BAYERN GEMEINDE MUNNINGEN SCHULGASSE 4, 86754 MUNNINGEN VORHABEN: BEBAUUNGSPLAN WESTLICH DER VOLKSSCHULE 1. ÄNDERUNG DER GELTUNGSBEREICH DER ÄNDERUNG UMFASST DIE PARZELLEN:
MehrORTSGEMEINDE OTTERACH; OT SAMBACH
ORTSGEMEINDE OTTERACH; OT SAMBACH Bebauungsplan Erweiterung in den Kiefern II; 1. Änderung (vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB) Begründung Stand: 15.01.2018 Satzungsexemplar gemäß 10 Abs. 1 BauGB Erstellt
MehrMarkt Schwanstetten Lkr. Roth. Bebauungsplan Nr. 13 Leerstetten Südlich Schwabacher Straße, 2. Änderung. im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB
Lkr. Roth Bebauungsplan Nr. 13 Leerstetten Südlich Schwabacher Straße, 2. Änderung im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB Entwurf vom 25.07.2017 Auftraggeber: Rathausplatz 1 90596 Schwanstetten vertreten
MehrÖrtliche Bauvorschrift über die Gestaltung von baulichen Anlagen für den Altdorfbereich Drakenburg
Flecken Drakenburg Landkreis Nienburg/Weser Örtliche Bauvorschrift über die Gestaltung von baulichen Anlagen für den Altdorfbereich Drakenburg - Abschrift - Inhaltsübersicht 1 Geltungsbereich 2 Dächer
MehrERSCHLIESSUNG, INFRASTRUKTUR
Marktgemeinde Riedau 4752 Riedau 32/33 Grieskirchen, 05. 05. 2010 D.I. Gerhard Altmann e-mail: altmann@raum-plana.at c:\rp\riedau\3_widmung\fläwi5\änd\stell5_6.doc - Flächenwidmungsplanänderung Nr. 5.6
MehrRAUMORDNUNGSFACHLICHES GUTACHTEN
DIPL. ING. FRANZ WIDMANN - STAATLICH BEFUGTER UND BEEIDETER ARCHITEKT GEMEINDE WESTENDORF PROJEKT GOLFPLATZ MIT ÜBUNGSANLAGE UND CLUBHAUS der Golfplatz Hohe Salve-Brixental Errichter GmbH & CoKG RAUMORDNUNGSFACHLICHES
MehrWortlaut zum Örtlichen Entwicklungskonzept Nr und Entwicklungsplan der Marktgemeinde Pinggau
Wortlaut zum Örtlichen Entwicklungskonzept Nr. 5.00 und Entwicklungsplan der Marktgemeinde Pinggau ---------------------------------- ENTWURF Stand: 16. November 2012 Verfasser: DI Andreas Ankowitsch DI
MehrS a t z u n g. über besondere Anforderungen an die Erhaltung der Gebäudefassaden im Bereich der Oberen Kaiserstraße
S a t z u n g über besondere Anforderungen an die Erhaltung der Gebäudefassaden im Bereich der Oberen Kaiserstraße Satzung der Stadt Siegburg zur Erhaltung der Gebäudefassaden im Bereich der Oberen Kaiserstraße
MehrÖRTLICHES RAUMORDNUNGSKONZEPT KAUNS 1. Fortschreibung
ÖRTLICHES RAUMORDNUNGSKONZEPT KAUNS zur Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Kauns vom..2016, mit der die erste Fortschreibung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes der Gemeinde Kauns erlassen wird
MehrM A G I S T R A T D E R S T A D T W I E N MA 21 B Stadtteilplanung und Flächennutzung Süd-Nordost
M A G I S T R A T D E R S T A D T W I E N MA 21 B Stadtteilplanung und Flächennutzung Süd-Nordost Plandokument 7915 Festsetzung des Flächenwidmungsplanes und des Bebauungsplanes Der Gemeinderat hat in
Mehr1.0 Räumliches Leitbild - Entwurf
Informationsveranstaltung + Diskussion 08. November 2016, WKO 1.0 Räumliches Leitbild - Entwurf Stadt DI Bernhard Graz Graz-Rathaus Inninger, Abteilungsleiter 8010 Stadt Graz Stadtplanung Stufenbau der
MehrGEMEINDE OTTOBRUNN. BEGRÜNDUNG zur 14. Änderung des Flächennutzungsplanes. Fassung: Nymphenburger Straße München
GEMEINDE OTTOBRUNN BEGRÜNDUNG zur 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Fassung: 30.05.2017 Planverfasser: DRAGOMIR STADTPLANUNG GmbH Nymphenburger Straße 29 80335 München Leonie Linder M.Eng. Stadtplanung
MehrVERHANDLUNGSSCHRIFT über die Sitzung des Gemeinderates
MARKTGEMEINDE EURATSFELD 3324 Euratsfeld, Marktplatz 1 Telefon 07474 240 Telefax 07474 240-75 E-Mail gemeinde@euratsfeld.gv.at VERHANDLUNGSSCHRIFT über die Sitzung des Gemeinderates am 30. Jänner 2018,
Mehr1. Geltungsbereichderlnnenbereichssatzung. 2. Ergänzenden Empfehlungen und Hinweise der Gemeinde. 3. Städtebauliche Konzeption
BEGRÜNDUNG zu den Empfehlungen und Hinweisen der Gemeinde Stegen als Anlage zu der Satzung über die Grenzen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Unterbirken der Gemeinde Stegen (Landkreis Breisgau-
MehrSTADT BAD AIBLING FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ÄNDERUNG FÜR TEILBEREICHE IM PARKGELÄNDE MIETRACHING UND IM ORTSTEIL WILLING
STADT BAD AIBLING FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ÄNDERUNG FÜR TEILBEREICHE IM PARKGELÄNDE MIETRACHING UND IM ORTSTEIL WILLING Flächennutzungsplan Änderung für Teilbereiche im Parkgelände Mietraching und im Ortsteil
MehrA 14-K-873/ Graz, am Wi/Wi Bebauungsplan Brauhausstraße/Wetzelsdorfer Straße XV. Bez., KG Wetzelsdorf ERLÄUTERUNGSBERICHT
A 14-K-873/2004-9 Graz, am 24.06.2005 Wi/Wi 15.04 Bebauungsplan Brauhausstraße/Wetzelsdorfer Straße XV. Bez., KG Wetzelsdorf Beschluß ERLÄUTERUNGSBERICHT 1. Ausgangslage/Planungschronologie Das Stadtplanungsamt
MehrBEBAUUNGSPLAN und örtliche Bauvorschriften Kästner 2. Änderung
ANLAGE 3 KREIS LUDWIGSBURG STADT VAIHINGEN AN DER ENZ STADTTEIL BEBAUUNGSPLAN und örtliche Bauvorschriften Kästner 2. Änderung BEGRÜNDUNG Beschleunigtes Verfahren gemäß 13a BauGB Übersichtsplan (ohne Maßstab)
MehrKreisstadt Siegburg. 69. Änderung des Flächennutzungsplanes. Begründung gem. 5 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) Inhaltsverzeichnis: Teil A.
Kreisstadt Siegburg 69. Änderung des Flächennutzungsplanes Grundstücksfläche am südwestlichen Rand des Gewerbegebietes Am Turm zwischen Baumarkt, der Gewerbeimmobilie Turm-Center und der Wohnbebauung entlang
MehrEntwurf. Stadt Lindenberg i. Allgäu. 1. Änderung des Bebauungsplanes "Westlicher Nadenberg Teil 2" Fassung vom
www.buerosieber.de Entwurf Fassung vom 03.03.2016 Stadt Lindenberg i. Allgäu 1. Änderung des Bebauungsplanes "Westlicher Nadenberg Teil 2" Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsgrundlagen für die zusätzlichen und
MehrW O R T L A U T zum FLÄCHENWIDMUNGSPLAN
W O R T L A U T zum FLÄCHENWIDMUNGSPLAN der Gemeinde GREISDORF REVISION 4.0 Gemeinderatsbeschluß für Auflage am 12.4.2006 Auflagefrist von 12.5.2006 bis 10.7.2006 Endbeschluß am 15.2.2007 W O R T L A U
Mehr1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 42 Schönwalde I/ West. Begründung
Anlage 3 zum Beschluss Nr. B697-37/13 vom 16.12.2013 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 42 Schönwalde I/ West als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach 13a BauGB ohne Umweltbericht Begründung Universitäts-
Mehr