ÄNDERUNG und digitale Neudarstellung DES ÖRTLICHEN RAUMORDNUNGSPROGRAMMES DER MARKTGEMEINDE HINTERBRÜHL
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- Kristian Thomas
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1 Technisches Büro für Raumplanung und Raumordnung Dipl.-Ing. FRIEDMANN & AUJESKY OG 1230 Wien, Fröhlichgasse 44 / 8 Tel : 01/ und Fax : 01 / Friedmann-Aujesky@aon.at ÄNDERUNG und digitale Neudarstellung DES ÖRTLICHEN RAUMORDNUNGSPROGRAMMES DER MARKTGEMEINDE HINTERBRÜHL Wien, am Beschlussexemplar vom Technisches Büro f. Raumplanung u. Raumordnung Dipl. lng. Friedmann u. Aujesky OG 1230 Wien, Fröhlichgasse 44/8 Tel:01/ und Fax:01/ Friedmann-Aujesky@aon.at
2 Technisches Büro für Raumplanung und Raumordnung Dipl.-Ing. FRIEDMANN & AUJESKY OG 1230 Wien, Fröhlichgasse 44 / 8 Tel : 01/ und Fax : 01 / Friedmann-Aujesky@aon.at An das Amt der NÖ - Landesregierung Abteilung RU/1 Haus St. Pölten Wien, am Wien, am g : BEX_FW-ÄAnlaß-Ä Betrifft : Marktgemeinde Hinterbrühl Änderung und digitale Neudarstellung des örtlichen Raumordnungsprogrammes Beschlussexemplar vom ÄNDERUNGSANLASS Die Marktgemeinde Hinterbrühl hat beschlossen, das örtliche Raumordnungsprogramm (Flächenwidmungsplan) zu ändern und als Neudarstellung darzustellen. Die nachstehenden Punkte beziehen sich auf die Plandarstellungen Plannummer: 20/5, Blatt 1 und 20/4, Blatt 2, KG. Hinterbrühl, KG. Weißenbach und KG. Sparbach des Örtlichen Raumordnungsprogrammes der Marktgemeinde Hinterbrühl, Änderung vom , Beschlussexemplar vom , erstellt vom Technischen Büro für Raumplanung und Raumordnung Dipl.-Ing. Friedmann und Aujesky OG, 1230 Wien, Fröhlichgasse 44 / 8. 1.) Änderung von öffentlicher Verkehrsfläche in Bauland - Wohngebiet mit maximal drei Wohneinheiten pro Grundstück (Gießhübler Straße, Parzelle 591/13, KG. Hinterbrühl) Die Parzelle 591/13 mit einer Größe von 8 m 2 wurde irrtümlich bei einem der vorangegangenen DKM updates aufgrund der DKM Bezeichnung als Verkehrsfläche in öffentliche Verkehrsfläche geändert. Diese Parzelle war jedoch schon vorher (vgl. Beilage 1 - Ausschnitt aus dem analogen Bebauungsplan) als Bauland ausgewiesen. Daher wird dies im gegenständlichen Änderungsverfahren wieder richtiggestellt. Somit ist es keine Neuwidmung von Bauland. Das Grundstück 591/13 liegt zur Gänze in der gelben Gefahrenzone. Da jedoch in diesem Bereich vom geschlossenem Ortsgebiet auszugehen ist, ergibt sich keine negative Auswirkung auf diese Korrektur
3 Die Parzelle 591/13 wird auch vom Eigentümer der Parzelle 473/4 erworben und die Einfriedung ist bereits so errichtet, dass die Parzelle 591/13 miteinbezogen ist. Um eine bessere Lesbarkeit zu erhalten wird diese Flächenwidmung als Ausschnitt des Bebauungsplanes auch im Maßstab 1:500 beigelegt. Diese Maßnahme zieht keine Veränderung der Flächenbilanz nach sich, da es nur zu einer Veränderung innerhalb des bereits ausgewiesenen Baulandes bzw. der Verkehrsflächen (laut überegionalem Raumordnungsprogramm Wien-Umland) kommt. 2.) Änderung von Bauland - Wohngebiet mit maximal drei Wohneinheiten pro Grundstück in öffentliche Verkehrsfläche und von öffentlicher Verkehrsfläche in Bauland - Wohngebiet mit maximal drei Wohneinheiten pro Grundstück (Eichbergstraße, KG. Hinterbrühl) Aufgrund eines Naturstandplanes (vgl. Beilage 2) wird die Straßenfluchtlinie der tatsächlichen Einfriedung angepasst. Die betroffenen Grundstücksteile liegen zur Gänze in der gelben Gefahrenzone. Da jedoch in diesem Bereich vom geschlossenem Ortsgebiet auszugehen ist, ergibt sich keine negative Auswirkung auf diese Korrektur. Für die Abtretung bzw. den Zukauf der entsprechenden Grundstücksteile wird nach der erfolgten Widmungsänderung vom Geometer ein entsprechender Teilungsplan verfasst. Um eine bessere Lesbarkeit zu erhalten wird diese Flächenwidmung als Ausschnitt des Bebauungsplanes auch im Maßstab 1:500 beigelegt. Diese Maßnahme zieht keine Veränderung der Flächenbilanz nach sich, da es nur zu einer Veränderung innerhalb des bereits ausgewiesenen Baulandes bzw. der Verkehrsflächen (laut überegionalem Raumordnungsprogramm Wien-Umland) kommt. 3.) Änderung von Bauland Agrargebiet und Grünland - Land- und Forstwirtschaft in Bauland Sondergebiet Reithalle, Änderung von Grünland - Land- und Forstwirtschaft und öffentlicher Verkehrsfläche in Bauland Agrargebiet, Änderung von Bauland Agrargebiet in Grünland - Land- und Forstwirtschaft und Grünland Grüngürtel mit der Zweckbestimmung Uferbegleitgrün, Änderung von öffentlicher Verkehrsfläche in Grünland - Land- und Forstwirtschaft, sowie Änderung von Grünland Sportstätte (alte Bezeichnung Gsp ) in Grünland Sportstätte mit der näheren Bezeichnung Reitsport (KG. Weissenbach) In diesem Bereich befand sich ein landwirtschaftlicher Betrieb und eine Schlosserei. Diese Liegenschaften wurden verkauft und die jetzigen Besitzer renovieren einerseits die bereits bestehenden Gebäude und werden andererseits für ihre geplante Nutzung nicht zu verwertende Gebäude abbrechen. Insgesamt liegt für diese Liegenschaft ein Konzept zur Errichtung eines Zucht- und Therapiezentrums (vgl. Beilage 3) vor. Dieser Bereich liegt am Rande der flächigen Siedlungsgrenze der KG. Weissenbach (vgl. Beilage 4). Um die Gebäude, die zur Umsetzung des Konzeptes notwendig sind, errichten zu können, wird eine flächengleiche Umlegung des Baulandes unter Berücksichtigung der Topographie und des Gefahrenzonenplanes vorgenommen (vgl. Beilage 5). Im Osten wird eine Bauland Agrargebiet Fläche in der Größe von 485,8 m 2 in Grünland Grüngürtel mit der Zweckbestimmung Uferbegleitgrün umgewidmet (Lila schraffierte Fläche). Diese Rückwidmung orientiert sich in erster Linie an der ausgewiesenen gelben Gefahrenzone und an dem bestehenden Baubestand. In diesem Bereich ist auch ein Bewuchs vorhanden (siehe Abb. 1) - 2 -
4 Abb. 1 (Bewuchs hinter Strommast) Im Bereich südlich des ältersten Gebäudes von Hinterbrühl wird eine Teilfläche in der Größe von 229 m 2 von Bauland Agrargebiet in Grünland - Land- und Forstwirtschaft umgewidmet. Es handelt sich um den steileren Böschungsbereich links des Hauses (vgl. Abb. 2). Das kleine Nebengebäude wird noch abgebrochen. Abb
5 Im Bereich der Schlosserei, die abgebrochen wird, wird das Bauland um ca. 1 m nach Süden und um ca. 10 m nach Westen erweitert. Davon wird die Fläche von 192,2 m 2 als Bauland Sondergebiet Reithalle (Lichtbraun schraffierte Fläche) festgelegt. Um den Bereich der Reithalle entsprechend für diese Nutzung festzulegen, wird eine 653 m 2 große Fläche von derzeit Bauland Agrargebiet in die Widmung Bauland Sondergebiet Reithalle geändert (lichtbraun schraffierte Fläche). Zur Abrundung des Baulandes wird eine Fläche von 7,4 m 2 als Bauland Agrargebiet ausgewiesen. Die Erweiterungsflächen orientieren sich einerseits am Beginn des Hangfußes (vgl. Abb. 3) und an den bereits vom Vorbesitzer durchgeführten Erdarbeiten (vgl. Abb. 4 und Beilage 6 Luftbild) Abb.3 Abb
6 Südlich des Baulandbereiches zeigt die Geogene Gefahrenhinweiskarte (vgl. Beilage 7) eine gelbe Farbgebung, die bedeutet, dass eine Vorbegutachtung (= Lokalaugenschein durch den geologischen Dienst des Landes) empfohlen wird. Da die Baulanderweiterungen sich auf Bereiche beschränken, die bereits bebaut sind od. wo schon umfangreiche Erdarbeiten durchgeführt wurden, ist davon auszugehen, dass keine Beeinträchtigung gegeben ist. Die Baulandeweiterung Richtung Westen hat eine Größe von 514,1 m 2 und liegt im Anschluss an das historische Gebäude und der als Bauland gewidmeten flach geneigten Wiesenfläche (vgl. Abb. 5) Abb. 5 In diesem Bereich sind keine geogene Gefahren erkennbar. Es gibt auch keine Gefährdungen hinsichtlich des Gefahrenzonenplanes bzw. von Hochwasser. Gegenständliche Gebiet befindet sich im Bereich des Natura 2000 (FFH Vogelschutzgebiet) (vgl. Beilage 8). Durch die Umwidmungen im Bereich des Flächentausches wurden vor allem die bereits bestehenden verbuschten Baulandbereiche als Grünland ausgewiesen, wodurch sich eine Sicherung des Lebensraumes für die Tierwelt ergibt. Die ausgewiesene innenliegende öffentliche Verkehrsfläche wird dem Bauland Agrargebiet zugeschlagen, um eine betriebswirtschaftliche Kompaktheit des Zucht- und Therapiezentrums zu gewährleisten. Diese Maßnahme zieht keine Veränderung der Flächenbilanz nach sich, da es nur zu einer Veränderung innerhalb des bereits ausgewiesenen Baulandes bzw. der Verkehrsflächen (laut überegionalem Raumordnungsprogramm Wien-Umland) kommt. Die äußeren öffentlichen Verkehrsflächen werden für keine Erschließung benötigt und werden daher als Grünland Land- u. Forstwirtschaft festgelegt. Derzeit führt ein Wanderweg durch den Betrieb. Dieser soll in den nördlichen Bereich verlegt werden und es besteht die Bereitschaft eine Fußgängerbrücke im Norden der Liegenschaft zu errichten. Im westlichen Bereich der Parzelle 221/1 ist eine Grünland Sportstätte mit der alte Bezeichnung Gsp ausgewiesen. Diese Fläche wird entsprechend der jetzigen rechtlichen Bestimmungen auf Grünland Sportstätte mit der näheren Bezeichnung Reitsport geändert
7 4.) Nachtrag des der erhaltenswerten Gebäude mit der laufenden Nr. 22 in Grünland - Landund Forstwirtschaft Park (Parzelle 343, KG. Weissenbach) Bei der Umstellung vom analogem Plandokument auf die digitale Darstellung im Jahr 2011 wurde auf die Übertragung des erhaltenswerten Gebäude mit der laufenden Nr. 22 auf der Parzelle 343, KG. Weissenbach vergessen. Dies wird im gegenständlichen Verfahren nachgeholt. Zur Dokumentation wird der Ausschnitt des analogen Flächenwidmungsplanes, Blatt 2 (vgl. Beilage 9), beigelegt. Ebenso wird das ursprüngliche Datenblatt vom (vgl. Beilage 10) beigelegt, wo festgehalten ist, dass Erweiterungen von der Kubatur und der bebauten Fläche nur um 15% erlaubt sind. Aufgrund der Stellungnahme des Gebietsbauamtes werden auch die Nebengebäude als erhaltenswerte Gebäude mit der laufenden Nr. 22 ausgewiesen, ebenso wird für die Parzelle die Widmung Grünland- Park festgelegt. Diese Änderungen werden als Beschlussexemplar vom im Ausschnitt des Flächenwidmungsplanes Blatt 2 dargestellt. 5.) Änderung von öffentlicher Verkehrsfläche in Bauland - Wohngebiet und Änderung von Grünland - Land- und Forstwirtschaft in öffentliche Verkehrsfläche bzw. von öffentlicher Verkehrsfläche in Grünland - Land- und Forstwirtschaft. (Parzelle 315, 241/2 u. 241/6, KG. Sparbach) Entsprechend dem Teilungsentwurf vom Vermessungsbüro Miedler (vgl. Beilage 11) wird eine Teilfläche des öffentlichen Gutes dem Bauland -Wohngebiet der Parzelle 315 zugeschlagen. Der Eigentümer wird diese Teilfläche erwerben um einen entsprechenden Vorgarten von 3 m zu seinem Haus zu haben. Wie auf dem Luftbild (vgl. Beilage 12) zu erkennen ist, wird diese Teilfläche schon jetzt als Wiese genutzt und ist nicht für die Erschließung unbedingt erforderlich. Im Bereich der Parzelle 241/6 wird die tatsächliche Grundgrenze auch als Widmungsgrenze zur öffentlichen Verkehrsfläche festgelegt. Es ergibt sich daraus eine geringfügige Korrektur, die jedoch auch dem Naturstand entspricht. Anmerkungen zu der Beilage 13 (Stand der Bevölkerung) und der Beilage 14 (Flächenbilanz): In der Beilage 13 wird der Stand der Bevölkerung dokumentiert und in der Beilage 14 wird die derzeit letzte Flächenbilanz beigelegt. Die Änderungspunkte bringen keine Veränderung der Wohnbevölkerung mit sich. Bei Umsetzung der Widmungsänderung ist mit einer geringfügigen Veränderung in der Baulandbilanz zu rechnen
8 Im Namen der Marktgemeinde Hinterbrühl ersuchen wir um die Genehmigung der vorliegenden Änderungen und verbleiben mit freundlichen Grüßen Technisches Büro f. Raumplanung u. Raumordnung Dipl. lng. Friedmann u. Aujesky OG 1230 Wien, Fröhlichgasse 44/8 Tel:01/ und Fax:01/ Beilagen: Zu ÄPkt. 1 Beilage 1 - Ausschnitt aus dem analogen Bebauungsplan Zu ÄPkt. 2 Beilage 2 Naturstandplan Zu ÄPkt. 3 Beilage 3 - Konzept zur Errichtung eines Zucht- und Therapiezentrums Beilage 4 Regionales Raumordnungsprogramm südl. Wiener Umland flächige Siedlungsgrenze Beilage 5 - flächengleiche Umlegung des Baulandes Beilage 6 - Luftbild Beilage 7 geogene Gefahrenhinweiskarte Beilage 8 Natura 2000 Zu ÄPkt. 4 Beilage 9 - Ausschnitt des analogen Flächenwidmungsplanes, Blatt 2 Beilage 10 - Datenblatt vom Zu ÄPkt. 5 Beilage 11 - Teilungsentwurf vom Vermessungsbüro Miedler Beilage 12 - Luftbild Beilage 13: Stand der Bevölkerung Beilage 14: Flächenbilanz Stand
9 243/3 Geb 22 Weg Nutzung BW, Erweiterung um max. 15% hinsichtlich Kubatur u. beb. Flä. 4 Gp 243/2 247/ /2 HQ 100 Örtliches Raumordnungsprogramm der Marktgemeinde Hinterbrühl Änderung , Ä. Pkt. 4 Ausschnitt FWPL Blatt 2 Beschlussexemplar vom Planverfasser: Dipl.-Ing. Friedmann und Aujesky OG 1230 Wien Fröhlichgasse 44/8 Maßstab: 1:1.000
10 ENTWURF DES VERORDNUNGSTEXTES ZUR ÄNDERUNG DES ÖRTLICHEN RAUMORDNUNGSPROGRAMMES (Flächenwidmungsplan Plannummer: 20/5 Blatt 1, KG. Hinterbrühl, KG. Weißenbach; Plannummer: 20/4 Blatt 2, KG. Weißenbach, KG. Sparbach M:1:5.000) DER MARKTGEMEINDE HINTERBRÜHL Beschlussexemplar vom Der Gemeinderat der Marktgemeinde Hinterbrühl beschließt nach Erörterung der eingelangten Stellungnahmen in seiner Sitzung am folgende V E R O R D N U N G 1 Aufgrund des 25, Abs. 1-5 des NÖ - Raumordnungsgesetzes 2014, LGBl. 3/2015 i.d.g.f., wird das Örtliche Raumordnungsprogramm der Marktgemeinde Hinterbrühl dahingehend abgeändert und digital neu dargestellt, dass für die auf der hiezugehörige Plandarstellung (Auflageexemplar) rot umrandeten Grundflächen, die durch rote Signatur dargestellte Widmungsart bzw. als Neudarstellung im Druckexemplar (Farbexemplar mit schwarzen Festlegungen) festgelegt wird. 2 Die im 1 angeführten Umwidmungen sind in der vom Technischen Büro für Raumplanung und Raumordnung Dipl.-Ing. Friedmann und Aujesky OG, 1230 Wien, Fröhlichgasse 44 / 8 unter der Änderung des örtlichen Raumordnungsprogramm der Marktgemeinde Hinterbrühl Plannummer: 20/5 Blatt 1, KG. Hinterbrühl, KG. Weißenbach; Plannummer: 20/4 Blatt 2, KG. Weißenbach, KG. Sparbach; M:1:5.000 vom Beschlussexemplar vom verfassten Plandarstellung ersichtlich. Die Plandarstellung, welche gemäß 24, Abs. 11 des NÖ - Raumordnungsgesetzes 2014, LGBl. 3/2015 i.d.g.f., mit einem Hinweis auf diese Verordnung versehen ist, liegt im Bauamt der Marktgemeinde Hinterbrühl während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht auf. 3 Diese Verordnung tritt nach ihrer Genehmigung durch die NÖ - Landesregierung gemäß 24 des NÖ - Raumordnungsgesetzes 2014, LGBl. 3/2015 i.d.g.f., und nach der darauffolgenden Kundmachung gemäß 24, Abs. 10 mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft. Der Bürgermeister
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