STADTGEMEINDE BADEN. Änderung des Bebauungsplanes. Erläuterungsbericht
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- Wilfried Dieter
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1 STADTGEMEINDE BADEN Änderung des Bebauungsplanes Erläuterungsbericht Juni 2012 DI LI / DI HA DI Herbert Liske Kaiser Franz Josef-Ring 6/4 A-2500 Baden Tel.: 02252/ Fax: 02252/ DW 4 zt-buero@liske.at
2 1. Marchetstraße (Plan 01) Betroffene Parzellen KG Mitterberg: Parz. Nr..216,.217, 757, 778/2, 751/1,.219,.108, 729/1, 751/2, 751/3,.107, 756/5, 760/3, 756/4, 756/1,.110,.114,.115, 760/4,.116,.112, 760/2, 756/2 und 775/1 A.) Lage und räumliche Situation Der Mitterberg mit seinen südorientierten Hanglagen schließt westlich an den Kurpark an; an seinem Fuß verläuft ausgehend vom Stadtzentrum (als Verlängerung der Renngasse) die Marchetstraße (vormals Bergstraße) auf einer leichten Anhöhe Richtung Westen bis zum Rainerweg. Charakteristisch für die hier zahlreich vorhandenen historischen, zumeist freistehenden Villen sind überdurchschnittlich große und tiefe Grundstücke sowie die Anordnung verschiedenartiger Nebengebäude wie Gartenhäuschen, Saletteln, Glashäuser, Stallungen, Wirtschaftsgebäude, Portier-und Gärtnerhäuser, welche zum Teil noch erhalten sind. Im Bereich der Adressen Marchetstraße befinden sich derzeit mehrere solcher künstlerisch wie baukulturell bedeutender Villen, welche im Bebauungsplan der Stadtgemeinde Baden dementsprechend überwiegend innerhalb einer Schutzzone mit schutzwürdigen Objekten gelegen sind. Zusätzlich weist der Bebauungsplan auch Freiflächen im Bereich der Vorgärten bzw. absolute hintere Baufluchtlinien aus. B.) Änderungsanlass Derzeit stellt sich allerdings aufgrund der rechtskräftigen Festlegungen im Bebauungsplan die Situation dermaßen dar, dass die vorderen Baufluchtlinien bzw. Freiflächen die teilweise charakteristischen und damit grundsätzlich schützenswerten Vorbereiche der Villen bzw. damit einhergehend die Blickbeziehungen auf diese Villen nicht ausreichend sichern. Aus diesem Grunde wurde am für den Bereich der Liegenschaften Marchetstraße 54 bis 82 eine Bausperre erlassen, welche zum Ziel hat, den Bebauungsplan hinsichtlich einer Sicherung des Bebauungscharakters mit seinen historischen Villen samt Vorgärten zu überarbeiten. Um nun die charakteristischen Vorgärten und somit die freien Blickbeziehungen zu den historischen Villen auch künftighin abzusichern, erscheint es daher zielführend, die festgelegten vorderen Baufluchtlinien bzw. Freiflächen möglichst direkt an die Gebäudefronten zu verlegen und als teilweise Kompensation im Gegenzug dazu die absoluten hinteren Baufluchtlinien bzw. Freiflächen entsprechend nach Norden zu verschieben.
3 C.) Abänderung der Regelung der Bebauung O.a. Ausführungen folgend soll der Bebauungsplan daher insofern abgeändert werden, als dass im Bereich der Grundstücke Nr..216,.217, 757, 778/2, 751/1,.219,.108, 729/1, 751/2, 751/3,.107, 756/5, 760/3, 756/4, 756/1,.110,.114,.115, 760/4,.116,.112, 760/2, 756/2 und 775/1, KG Mitterberg, die vorderen und absoluten hinteren Baufluchtlinien bzw. damit einhergehend auch die bestehenden Freiflächen abschnittsweise nach Norden verschoben werden. D.) Fotodokumentation Abbildung 1.1: Orthophoto des Bereiches in der Marchetstraße
4 Abbildung 1.2: Schrägansicht des Areals Marchetstraße Abbildung 1.3: Bestehendes Ensemble schützenswerter Villen
5 2. Weilburgstraße 37 (Plan 02) Betroffene Parzellen KG Rauhenstein: Parz. Nr..515,.517 und 73/2 A.) Lage und räumliche Situation Südlich der Kreuzung der Weilburgstraße mit der Doblhoffgasse befindet sich die Liegenschaft Weilburgstraße 37, welche ehemals die Pension Weilburg beheimatete. Dieser Betrieb wurde früher als Pension mit rund 50 Betten und angeschlossenem Restaurant geführt. Der Flächenwidmungsplan der Stadtgemeinde Baden sieht für diese Liegenschaft die Widmung Bauland Sondergebiet Fremdenverkehr vor. Der Bebauungsplan weist eine Schutzzone mit ensemblebedeutsamen Objekten aus, die Bebauungsbestimmungen sind mit der offenen Bebauungsweise und einer höchstzulässigen Gebäudehöhe von 6-8 Meter geregelt. Zusätzlich sind großflächig Freiflächen ausgewiesen. B.) Änderungsanlass Aufgrund der Tatsache, dass - die Liegenschaft Weilburgstraße 37 bereits seit geraumer Zeit nicht mehr als Beherbergungsbetrieb genutzt wird, - die Etablierung eines neuen Beherbergungsbetriebs (Hotel, Fremdenverkehr) an diesem Standort für die Stadtgemeinde Baden aber im absoluten öffentlichen Interesse gelegen ist, bzw. - eine entsprechend zeitgemäße und wirtschaftliche Nutzung des Gebäudes als Beherbergungsbetrieb allerdings nur mit umfangreichen Aus- und Umbaumaßnahmen möglich erscheint, sollen nunmehr die Bebauungsbestimmungen entsprechend adaptiert werden um diesbezügliche Rahmenbedingungen zu schaffen. Die Festlegungen hinsichtlich baulicher Einschränkungen aufgrund der Bestimmungen für Schutzzonen mit ensemblebedeutsamen Objekten bleiben davon gänzlich unberührt. C.) Abänderung der Regelung der Bebauung O.a. Ausführungen folgend soll der Bebauungsplan daher insofern abgeändert werden, als dass im Bereich des Grundstückes Weilburgstraße 37 die bestehenden Freiflächen gestrichen werden.
6 Die vordere Baufluchtlinie wird analog den benachbarten Grundstücken auf künftig 4 Meter vorderer Bauwich zur Straße hin verschoben. Überdies wird auch die höchstzulässige Gebäudehöhe von derzeit 6-8 Meter auf künftig Bauklasse II, III abgeändert.
7 D.) Fotodokumentation Abbildung 2.1: Orthophoto des Bereiches in der Weilburgstraße Abbildung 2.2: Schrägperspektive Weilburgstraße 37
8 3. Theaterplatz (Plan 03) Betroffene Parzellen KG Baden: Parz. Nr..656 und 393/17 A.) Lage und räumliche Situation Am nordöstlichen Rand der Fußgängerzone in unmittelbarer Nähe des Stadttheaters, des Kurparks und der Pfarrkirche gelegen befindet sich der Theaterplatz, welcher in den letzten Jahren eine Neugestaltung erfahren hat. An den Adressen Theaterplatz 9 bzw. Pfarrplatz 1-3 ist die (derzeit im Umbau befindliche) Pfarrschule bzw. das Restaurant Batzenhäusl situiert. Der rechtsgültige Flächenwidmungsplan der Stadtgemeinde Baden sieht für gegenständlichen Bereich überwiegend die Widmung Bauland Sondergebiet Schule vor. B.) Änderungsanlass Im Zuge einer parallel laufenden Änderung des Örtlichen Raumordnungsprogrammes der Stadtgemeinde Baden wird ein Teil des Grundstückes Nr. 393/17, KG Baden, von Bauland Sondergebiet Schule in Verkehrsfläche öffentlich (rd. 273 m²) umgewidmet. Diese Widmungsänderung soll nun aufgrund der Bestimmung des 73 Abs. 1 der NÖ Bauordnung im Bebauungsplan kenntlich gemacht werden. C.) Abänderung der Regelung der Bebauung O.a. Ausführungen folgend soll der Bebauungsplan der Stadtgemeinde Baden daher insoferne abgeändert werden, als dass die Widmungsänderung kenntlich gemacht wird. Darüber hinaus wird die Abgrenzung des Schutzzonenbereiches Z01/BA/645 entsprechend dieser Widmungsänderung adaptiert.
9 D.) Fotodokumentation Abbildung 3.1: Orthofoto des gegenständlichen Bereiches Abbildung 3.2: Schrägperspektive des Bereiches am Theaterplatz
10 4. Waltersdorfer Straße (Plan 04) Betroffene Parzellen KG Leesdorf: Parz. Nr. 396/2, 396/3, 393/3, 400/1, 400/2, 792, 394/1, 395/1, 395/5, 393/1, 394/3, 793, 401/1, 405/2, 398/1, 405/3 und 398/3 A.) Lage und räumliche Situation Am äußerst östlichen Ende der Waltersdorfer Straße befindet sich das Areal des (derzeit im Neubau befindlichen) Thermenklinikums und der Veranstaltungshalle Halle B Baden. Im Hinblick auf den künftigen Neubau des Krankenhauses wurde in letzter Zeit auf Grundstück Nr. 420/30, KG Leesdorf, bereits ein zugehöriges 4- geschoßiges Parkdeck errichtet. Der rechtsgültige Flächenwidmungsplan der Stadtgemeinde Baden sieht für den o.a. Bereich derzeit die Widmungen Grünland Kleingärten (nördlich der Waltersdorfer Straße), Grünland Grüngürtel und Bauland Betriebsgebiet (südlich der Waltersdorfer Straße) vor. B.) Änderungsanlass Im Zuge einer parallel laufenden Abänderung des Flächenwidmungsplanes der Stadtgemeinde Baden werden Teilbereiche der Grundstücke Nr. 398/1, 398/3, 400/1, 400/2 und 793, KG Leesdorf, von Grünland - Kleingärten in Verkehrsfläche öffentlich, ein Teilbereich des Grundstückes Nr. 405/3, KG Leesdorf, von Grünland - Grüngürtel in Verkehrsfläche öffentlich sowie Teilbereiche der Grundstücke Nr. 401/1 und 405/2, KG Leesdorf, von Bauland - Betriebsgebiet in Verkehrsfläche öffentlich umgewidmet. Überdies wird die Kenntlichmachung einer projektierten Straße mit einer Breite von 10 Meter gestrichen. Diese Widmungsänderungen sollen nun aufgrund der Bestimmung des 73 Abs. 1 der NÖ Bauordnung im Bebauungsplan kenntlich gemacht werden. C.) Abänderung der Regelung der Bebauung O.a. Ausführungen folgend soll der Bebauungsplan der Stadtgemeinde Baden daher insoferne abgeändert werden, als dass die Widmungsänderung kenntlich gemacht wird. Im gleichen Zuge wird auch die vordere Baufluchtlinie auf den Grundstücken Nr. 401/1 und 405/2, KG Leesdorf, geringfügig adaptiert.
11 D.) Fotodokumentation Abbildung 4.1: Orthofoto des gegenständlichen Bereiches Abbildung 4.2: Schrägperspektive des Areals in der Waltersdorfer Straße
12 5. Heinrich Strecker-Gasse (Plan 05) Betroffene Parzellen KG Mitterberg: Parz. Nr. 801 und 802/3 A.) Lage und räumliche Situation Im äußerst westlichen Bereich des Mitterberges liegt die Heinrich Strecker-Gasse, ein Straßenzug, welcher überwiegend durch freistehende Einfamilienhäuser mit großzügigen Gärten dominiert wird. Das Grundstück Nr. 801, KG Mitterberg, ist an der Adresse Heinrich Strecker-Gasse gelegen und wird derzeit als Garten genutzt. Der rechtsgültige Flächenwidmungsplan der Stadtgemeinde Baden sieht für die angegebene Parzelle teilweise die Widmung Bauland - Wohngebiet (mit dem Zusatz maximal 2 Wohneinheiten ) und teilweise Verkehrsfläche öffentlich vor. B.) Änderungsanlass Im Zuge einer parallel laufenden Änderung des Örtlichen Raumordnungsprogrammes der Stadtgemeinde Baden wird ein Teil der Parzelle Nr. 801, KG Mitterberg, von Verkehrsfläche öffentlich in Bauland Wohngebiet mit dem Zusatz maximal 2 Wohneinheiten umgewidmet Diese Widmungsänderung sollen nun aufgrund der Bestimmung des 73 Abs. 1 der NÖ Bauordnung im Bebauungsplan kenntlich gemacht werden. C.) Abänderung der Regelung der Bebauung O.a. Ausführungen folgend soll der Bebauungsplan der Stadtgemeinde Baden daher insoferne abgeändert werden, als dass die Widmungsänderung kenntlich gemacht wird. Im gleichen Zuge wird auch die vordere Baufluchtlinie entsprechend den Festlegungen im Umfeld auf einen vorderen Bauwich von 5 Meter bzw. im Kreuzungsbereich von 10 Meter verschoben.
13 D.) Fotodokumentation Abbildung 5.1: Orthophoto des Bereiches rund um o.a. Grundstück Abbildung 5.2: Schrägperspektive des Areals in der H. Strecker-Gasse
14 6. Marchetstraße 59a (Plan 01) Betroffene Parzellen KG Mitterberg: Parz. Nr. 747/18 und 747/27 A.) Lage und räumliche Situation Im Kreuzungsbereich der Marchetstraße mit der Schloßgasse weist die Marchetstraße eine Straßenbreite von bis zu 30 Meter auf, wird allerdings durch einen bestehenden Grünstreifen in zwei Teile getrennt. An der Adresse Marchetstraße 59a befindet sich derzeit ein Wohngebäude mit einem rund 2-5 Meter tiefen Vorgarten. Dieses ist derzeit als Bauland Wohngebiet gewidmet. B.) Änderungsanlass Im Zuge einer parallel laufenden Änderung des Örtlichen Raumordnungsprogrammes der Stadtgemeinde Baden wird ein Teilbereich des Grundstückes Nr. 747/18, KG Mitterberg, von Bauland Wohngebiet in Verkehrsfläche öffentlich (rd. 36 m²) umgewidmet. Diese Widmungsänderung soll nun aufgrund der Bestimmung des 73 Abs. 1 der NÖ Bauordnung im Bebauungsplan kenntlich gemacht werden. C.) Abänderung der Regelung der Bebauung O.a. Ausführungen folgend soll der Bebauungsplan der Stadtgemeinde Baden daher insoferne abgeändert werden, als dass die Widmungsänderung kenntlich gemacht wird. Darüber hinaus wird auch die Abgrenzung des Schutzzonenbereiches V04/MI/396 entsprechend dieser Widmungsänderung adaptiert.
15 D.) Fotodokumentation Abbildung 6.1: Orthophoto des Bereiches rund um o.a. Grundstücke Abbildung 6.2: Schrägperspektive des Areals Marchetstraße 59
16 7. Erzherzog Rainer-Ring 23 (Plan 06) Betroffene Parzellen KG Mitterberg: Parz. Nr. 334/3 A.) Lage und räumliche Situation Südwestlich des Casinos Baden befindet sich die Liegenschaft Erzherzog Rainer-Ring 23, welche die Villa Attems und darin befindlich ein Puppenmuseum beheimatet. Der Flächenwidmungsplan der Stadtgemeinde Baden sieht für diese Liegenschaft die Widmung Bauland Kerngebiet vor. Der Bebauungsplan weist eine Schutzzone mit schutzwürdigen Objekten ( Z02/MI/476 ) aus, die Bebauungsbestimmungen sind mit der offenen Bebauungsweise und einer höchstzulässigen Gebäudehöhe von 7-11 Meter geregelt. B.) Änderungsanlass Aufgrund der Tatsache, dass das Gebäude auf o.a. Adresse gemäß Bescheid aus dem Jahre 1957 unter Denkmalschutz steht, soll dies auch im Bebauungsplan der Stadtgemeinde Baden berücksichtigt werden. Daraus resultierend sollen auch die bestehenden Bebauungsbestimmungen gemäß der allgemeinen Vorgangsweise für Gebäude unter Denkmalschutz adaptiert werden. C.) Abänderung der Regelung der Bebauung O.a. Ausführungen folgend soll der Bebauungsplan daher insofern abgeändert werden, als dass für das Gebäude Erzherzog Rainer-Ring 23 die Kenntlichmachung Baulichkeit unter Denkmalschutz festgelegt wird. Weiters wird die bestehende Schutzzone mit schutzwürdigen Objekten in diesem Bereich ( Z02/MI/476 ) künftig in eine Schutzzone mit Objekten unter Denkmalschutz ( Z01/MI/476 ) abgeändert und die Bebauungsbestimmungen werden gänzlich gestrichen.
17 D.) Fotodokumentation Abbildung 7.1: Orthophoto des Bereiches am Erzherzog Rainer-Ring Abbildung 7.2: Schrägansicht Erzherzog Rainer-Ring 23
18 8. Vöslauer Straße 28 (Plan 07) Betroffene Parzellen KG Rauhenstein: Parz. Nr..588 A.) Lage und räumliche Situation An der Adresse Vöslauerstraße 28 befindet sich das Grundstück Nr..588, KG Rauhenstein, welches in unmittelbarer Nähe der Kreuzung mit der Elisabethstraße gelegen ist und auf welchem ehemals eine Tankstelle betrieben wurde. B.) Änderungsanlass Aufgrund der Tatsache, dass sich auf o.a. Grundstück schon seit längerer Zeit keine Tankstelle mehr befindet und auch nicht in Zukunft beabsichtigt ist hier wieder eine Tankstelle zu errichten, soll dies auch entsprechend im Bebauungsplan berücksichtigt werden. C.) Abänderung der Regelung der Bebauung O.a. Ausführungen folgend soll der Bebauungsplan daher insofern abgeändert werden, als dass die Kenntlichmachung Tankstelle auf Grundstück Nr..588, KG Rauhenstein, gestrichen wird.
19 D.) Fotodokumentation Abbildung 8.1: Orthophoto des Bereiches in der Vöslauerstraße 28 Abbildung 8.2: Schrägperspektive des Areals der ehemaligen Tankstelle
20 9. Sauerhofstraße 9-15 (Plan 08) Betroffene Parzellen KG Rauhenstein: Parz. Nr. 50/2 A.) Lage und räumliche Situation An der Adresse Sauerhofstraße 9-15 befindet sich das Grundstück Nr. 50/2, KG Rauhenstein, welches südlich des Grand Hotel Sauerhofs gelegen ist und auf welchem die Rheumasonderkrankenanstalt beheimatet ist. Der rechtsgültige Bebauungsplan der Stadtgemeinde Baden sieht für den gesamten Bereich der Rheumasonderkrankenanstalt eine Geschoßflächenzahl von 1,0, die freie Anordnung der Gebäude sowie eine höchstzulässige Gebäudehöhe von 14 Meter vor. B.) Änderungsanlass Aufgrund der Tatsache, dass einerseits der Baubestand auf o.a. Grundstück bereits derzeit wesentlich höher ist als dies im Bebauungsplan festgelegt ist und es andererseits beabsichtigt ist, den nördlichen niedrigeren Teil der Krankenanstalt auszubauen, soll die derzeit festgelegte höchstzulässige Gebäudehöhe künftig entsprechend abgeändert werden. C.) Abänderung der Regelung der Bebauung O.a. Ausführungen folgend soll der Bebauungsplan daher insofern abgeändert werden, als dass für einen Teil des Grundstückes Nr. 50/2, KG Rauhenstein, künftig die Geschoßflächenzahl 1,0, die freie Anordnung der Gebäude und eine höchstzulässige Gebäudehöhe von 18 Meter festgelegt wird.
21 D.) Fotodokumentation Abbildung 9.1: Orthophoto des Bereiches in der Sauerhofstraße Abbildung 9.2: Schrägperspektive des Areals Sauerhofstraße 9-15
22 10. Auf der Haide 1-3 (Plan 09) Betroffene Parzellen KG Leesdorf: Parz. Nr. 554, 865 und 871 A.) Lage und räumliche Situation Südlich der Kreuzung der Haidhofstraße mit dem Wiener Neustädter Kanal befindet sich der Straßenzug Auf der Haide, in welchem sich unter anderem Betriebe, der Bauhof bzw. das Altstoffsammelzentrum der Stadtgemeinde Baden befinden. Der rechtsgültige Bebauungsplan der Stadtgemeinde Baden sieht für den nördlichen Bereich (Haidhofstraße 74-76) eine Geschoßflächenzahl von 1,0, die freie Anordnung der Gebäude sowie eine höchstzulässige Gebäudehöhe von 12 Meter bzw. für den südlichen Bereich eine Geschoßflächenzahl von 1,0, die freie Anordnung der Gebäude sowie eine höchstzulässige Gebäudehöhe von 11 Meter vor. B.) Änderungsanlass Hinsichtlich einer Vereinheitlichung der Bebauungsbestimmungen im Gesamtbereich Haidhofstraße / Auf der Haide 1-3 bzw. aufgrund der bereits bestehenden Gebäudehöhen insbesondere im Bereich des Grundstückes Nr. 865, KG Leesdorf soll die derzeit festgelegte höchstzulässige Gebäudehöhe im südlichen Bereich o.a. Areals an jene des nördlichen Bereiches angepasst werden. C.) Abänderung der Regelung der Bebauung O.a. Ausführungen folgend soll der Bebauungsplan daher insofern abgeändert werden, als dass in einem Bereich der Grundstücke Nr. 554, 865 und 871, KG Leesdorf, die höchstzulässige Gebäudehöhe von derzeit 11 Meter auf künftig 12 Meter abgeändert wird.
23 D.) Fotodokumentation Abbildung 10.1: Orthophoto des Bereiches Auf der Haide Abbildung 10.2: Schrägperspektive des Areals Auf der Haide 1-3
24 11. Vöslauer Straße 107 (Plan 10) Betroffene Parzellen KG Rauhenstein: Parz. Nr..588 A.) Lage und räumliche Situation An der Adresse Vöslauerstraße 107 befindet sich das Grundstück Nr. 191/4, KG Rauhenstein, welches in unmittelbarer Nähe der Kreuzung mit dem Straßenzug Zur Hutweide gelegen ist und auf welchem derzeit ein Gastronomie-Großmarkt betrieben wird. B.) Änderungsanlass Im Zuge einer parallel laufenden Änderung des Örtlichen Raumordnungsprogrammes der Stadtgemeinde Baden werden Teile der Parzellen Nr. 188/7, 188/22, 191/4, 774/6 und 784, KG Rauhenstein, von Bauland Betriebsgebiet in Verkehrsfläche öffentlich bzw. Teile der Parzelle Nr. 191/4, KG Rauhenstein, von Verkehrsfläche öffentlich in Bauland Betriebsgebiet umgewidmet. Diese Widmungsänderungen soll nun aufgrund der Bestimmung des 73 Abs. 1 der NÖ Bauordnung im Bebauungsplan kenntlich gemacht werden. C.) Abänderung der Regelung der Bebauung O.a. Ausführungen folgend soll der Bebauungsplan der Stadtgemeinde Baden daher insoferne abgeändert werden, als dass die Widmungsänderungen kenntlich gemacht werden. Darüber hinaus werden die vorderen Baufluchtlinien und die Kennzeichnung der Straßenfluchtlinien, an welchen Ein- und Ausfahrten nicht zugelassen sind, teilweise entsprechend angepasst.
25 D.) Fotodokumentation Abbildung 11.1: Orthophoto des Bereiches in der Vöslauerstraße Abbildung 11.2: Schrägperspektive des Areals Vöslauerstraße 107
26 12. Weilburgstraße 53 (Plan 11) Betroffene Parzellen KG Rauhenstein: Parz. Nr. 89 A.) Lage und räumliche Situation Südlich der Weilburgstraße und westlich der Sandwirtgasse befindet sich die Liegenschaft Weilburgstraße 53. Der Flächenwidmungsplan der Stadtgemeinde Baden sieht für diese Liegenschaft die Widmung Bauland Wohngebiet vor. Der Bebauungsplan weist eine Schutzzone mit schutzwürdigen Objekten ( D02/RA/095 ) aus, die Bebauungsbestimmungen sind mit der geschlossenen Bebauungsweise und einer höchstzulässigen Gebäudehöhe von 5-7 Meter geregelt. B.) Änderungsanlass Aufgrund der Tatsache, dass das Gebäude auf o.a. Adresse gemäß Bescheid unter Denkmalschutz steht, soll dies auch im Bebauungsplan der Stadtgemeinde Baden berücksichtigt werden. Daraus resultierend sollen auch die bestehenden Bebauungsbestimmungen gemäß der allgemeinen Vorgangsweise für Gebäude unter Denkmalschutz adaptiert werden. C.) Abänderung der Regelung der Bebauung O.a. Ausführungen folgend soll der Bebauungsplan daher insofern abgeändert werden, als dass für das Gebäude Weilburgstraße 53 die Kenntlichmachung Baulichkeit unter Denkmalschutz festgelegt wird. Weiters wird die bestehende Schutzzone mit schutzwürdigen Objekten in diesem Bereich ( D02/RA/095 ) künftig in eine Schutzzone mit Objekten unter Denkmalschutz ( D01/RA/1065 ) abgeändert und die Bebauungsbestimmungen werden gänzlich gestrichen. Auf der östlichen Nachbarparzelle wird die bestehende Schutzzone mit schutzwürdigen Objekten ( D02/RA/095 ) auf künftig D02/RA/1064 korrigiert.
27 D.) Fotodokumentation Abbildung 12.1: Orthophoto des Bereiches in der Weilburgstraße Abbildung 12.2: Schrägperspektive des Areals Weilburgstraße 53
28 13. Abänderung der Bebauungsvorschriften (Textliche Darstellung) A.) Änderungsanlass Der Wortlaut der Verordnung zum Bebauungsplan der Stadtgemeinde Baden beinhaltet im Abschnitt I Allgemeine Bebauungsvorschriften unter anderem spezifische Festlegungen betreffend die bauliche Ausnutzbarkeit. Hinsichtlich der Mindestgröße von Bauplätzen, welche durch Grundstücksteilungen geschaffen werden, soll die Regelung der Mindestgröße künftig auch für bei Grundstücksteilungen verbleibende ursprüngliche Bauplätze gelten. Unter Punkt III.2.3 der o.a. Verordnung soll hinsichtlich des Erhalts der Erscheinungsform der Fassade im Falle eines Abweichens folgender Zusatz angefügt werden: In diesem Fall sind die Bestimmungen gemäß Punkt 2.4 Ortsbildzone sinngemäß anzuwenden. Weiters soll die Beschränkung der maximalen Kubatur gestrichen werden, da diese aufgrund fehlender Festlegungen bezüglich Bebauungsdichten nicht ermittelbar ist. Unter Punkt III.2.4 wird innerhalb von Ortsbildzonen die maximale Kubatur über Niveau im Neubaufall auf 80% des sich aus den Bebauungsplanfestlegungen ergebenden Werts beschränkt. Dies soll künftig auch für Zu- und Umbauten innerhalb dieser Schutzzonenbereiche gelten, wodurch der Wortlaut entsprechend abgeändert werden soll. B.) Abänderung der Regelung der Bebauung O.a. Ausführungen folgend soll der Bebauungsplan daher insofern abgeändert werden, als dass die in der beiliegenden Verordnung angeführten Abschnitte des Wortlautes der Verordnung zum Bebauungsplan der Stadtgemeinde Baden neu formuliert werden.
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