ENTWURF ZUR ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES ERLÄUTERUNGSBERICHT EINSCHLIESSLICH PLANDARSTELLUNGEN

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1 GEMEINDE POL. BEZIRK WIEN-UMGEBUNG ENTWURF ZUR ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES ERLÄUTERUNGSBERICHT EINSCHLIESSLICH PLANDARSTELLUNGEN PLANVERFASSER: DIPL. ING. KARL SIEGL ING.KONS.F.RAUMPL.U.RAUMORDNUNG 1170 WIEN GSCHWANDNERGASSE 26/2 tel.: / raumplanung@siegl.co.at PLANZAHL: EBGA - TB5/Ä E WIEN, IM JÄNNER 22 MITARBEITER: DI ANDREAS EGER AUSFERTIGUNG FÜR BÜRO GEMEINDE ABTEILUNG RU1 DES AMTES DER NÖ-LANDESREGIERUNG (RU2) ABTEILUNG RU1 DES AMTES DER NÖ-LANDESREGIERUNG (NATURSCHUTZ)

2 ENTWURF ZUR ÄNDERUNG Seite 1 von 12 INHALT 0. LAGEÜBERSICHT UND ÜBERÖRTLICHE NATURSCHUTZRECHTLICHE PLANUNGEN ÜBERSICHTSPLAN NATUR- UND LANDSCHAFTSSCHUTZ / EUROPASCHUTZGEBIETE OPTIMIERTE VERKEHRSERSCHLIESSUNG IM BETRIEBSGEBIET WALDNEURISSE - BESCHREIBUNG UND BEGRÜNDUNG DER ÄNDERUNG BESCHREIBUNG DER GEPLANTEN ÄNDERUNG AUSGANGSSITUATION UND BEGRÜNDUNG DER GEPLANTEN ÄNDERUNG PLANENTWURF ZU DEN GEPLANTEN ÄNDERUNGEN TEXTLICHE BEBAUUNGSVORSCHRIFTEN VERORDNUNGSTEXTENTWURF Tel: Fax: raumplanung@siegl.co.at WIEN, IM JÄNNER 22

3 ENTWURF ZUR ÄNDERUNG Seite 2 von LAGEÜBERSICHT UND ÜBERÖRTLICHE NATURSCHUTZRECHTLICHE PLANUNGEN 0.1. ÜBERSICHTSPLAN Der geplante Änderungspunkt liegt im Nordwesten der Gemeinde Ebergassing unmittelbar südwestlich der B15 im Ried Waldneurisse. Die Lage des geplanten Änderungspunktes wird auf einem Ausschnitt des Regionalen Raumordnungsprogrammes Südliches Wiener Umland, LGBl. Nr. 8000/85-3 im M 1: Blattnr. 59 Wien auf der nächsten Seite dargestellt NATUR- UND LANDSCHAFTSSCHUTZ / EUROPASCHUTZGEBIETE EUROPASCHUTZGEBIETE Teile des Gemeindegebietes der Gemeinde Ebergassing liegen im Bereich folgender Europaschutzgebiete: Natura 2000 VS Gebiet 20 Feuchte Ebene - Leithaauen Natura 2000 FFH Gebiet 20 Feuchte Ebene - Leithaauen (Quelle: vom ) Die Planprüfung gemäß 2 NÖ-ROG 1976 idgf. erfolgt im Zuge des parallel laufenden Änderungsverfahrens zum Örtlichen Raumordnungsprogramm/Flächenwidmungsplan (PZ.: EBGA FÄ E) NATURSCHUTZRECHTLICHE BESTIMMUNGEN DES LANDES NÖ Im Bereich der geplanten Änderungen bestehen, mit Ausnahme der oben angeführten Natura 2000 Festlegungen, keine relevanten naturschutzrechtlichen Bestimmungen des Landes Niederösterreich (Natur- oder Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmäler etc.). Quelle: vom Tel: Fax: raumplanung@siegl.co.at WIEN, IM JÄNNER 22

4 ...\regrop\reg_rop.dgn Feb., 22 18:17:29

5 ENTWURF ZUR ÄNDERUNG Seite 3 von OPTIMIERTE VERKEHRSERSCHLIESSUNG IM BETRIEBSGEBIET WALDNEURISSE - BESCHREIBUNG UND BEGRÜNDUNG DER ÄNDERUNG 1.1. BESCHREIBUNG DER GEPLANTEN ÄNDERUNG Es ist die Änderung der Verkehrserschließung eines rechtskräftig gewidmeten Betriebsgebietskomplexes durch Umwidmung von Bauland-Betriebsgebiet (BB) - zum Teil Aufschließungszone - in öffentliche Verkehrsfläche (Vö) im Westen und Reduktion der Straßenbreite der öffentlichen Verkehrsfläche (Vö) im Norden und Osten durch Umwidmung in Bauland-Betriebsgebiet (BB) geplant. Von der Änderung sind die Parzellen 682, 683, 687, 688, 689 und 690, alle in der KG Ebergassing, betroffen. Die Umwidmung Vö BB bzw. BB Vö erfolgt flächengleich. Weiters ist die geringfügige Änderung von Grünland Land- und Forstwirtschaft (Glf) in öffentliche Verkehrsfläche (Vö) auf den Parzellen 721, 722 und 723, alle in der KG Ebergassing, vorgesehen AUSGANGSSITUATION UND BEGRÜNDUNG DER GEPLANTEN ÄNDERUNG Änderung zum Flächenwidmungsplan Die geplante Änderung besteht aus der Übernahme der gleichzeitig laufenden Änderung des Flächenwidmungsplanes (PZ: EBGA FÄ ). Aus der Begründung im Erläuterungsbericht zur Flächenwidmungsplanänderung werden Auszüge übernommen: Tel: Fax: raumplanung@siegl.co.at WIEN, IM JÄNNER 22

6 ENTWURF ZUR ÄNDERUNG Seite 4 von 12 Abbildung 1: Maßstabsloser Ausschnitt aus der Schwarz-Rotdarstellung zur Flächenwidmungsplanänderung Tel: Fax: raumplanung@siegl.co.at WIEN, IM JÄNNER 22

7 ENTWURF ZUR ÄNDERUNG Seite 5 von 12 Abbildung 2: Maßstabsloser Ausschnitt aus der Schwarz-Rotdarstellung zur Flächenwidmungsplanänderung mit dem Orthophoto 2008 Tel: Fax: raumplanung@siegl.co.at WIEN, IM JÄNNER 22

8 ENTWURF ZUR ÄNDERUNG Seite 6 von 12 Zielsetzung der geplanten Änderung Ebergassing liegt sehr verkehrsgünstig im Dreieck A3, S1, A4. Wien ist ebenfalls sehr gut zu erreichen, der Flughafen Schwechat ist auch nur ca. 15km entfernt. Diese Standortgunst in der stark wachsenden und prosperierenden Twin City Region Wien-Bratislava 1 ermöglichte der Gemeinde auch bisher wirtschaftlich erfolgreich zu sein und Klein-, Mittel- und Großbetriebe anzusiedeln. Im Zuge des letzten Änderungsverfahrens mit der PZ.: EBGA-FÄ , das am bzw im Gemeinderat beschlossen wurde du mittlerweile rechtskräftig ist, wurden bereits neue Entwicklungsflächen für Mittel- und Großbetriebe zur Verfügung gestellt, die umwelt-, ortsbildbzw. landschaftsverträglich sind und keine Beeinträchtigung von bestehendem Siedlungsgebiet nach sich ziehen, um die Tradition von Ebergassing als attraktiver Betriebs- und Industriestandort fortzuführen und die Gemeinde Ebergassing weiter wirtschaftlich zu stärken. Im Zuge der Diskussionen um ein Logistikzentrum, das auf den BB-Flächen errichtet werden soll, wurde die Verkehrserschließung des gesamten Bereiches neu konzipiert ( siehe umseitig beiliegenden, maßstabslosen Lageplan des Logistikzentrums). Diese neu geplante Verkehrserschließung soll mit dem gegenständlichen Änderungsverfahren raumordnungsrechtlich umgesetzt werden. Das relevante Ziel dieser geplanten Änderung des Örtlichen Raumordnungsprogrammes/Flächenwidmungsplanes kann folgendermaßen zusammengefasst werden: Verkehrserschließung Wie schon im Kapitel - Zielsetzung der geplanten Änderung angeführt, soll der gesamte rechtskräftig gewidmete Betriebsgebietskomplex von einem Logistikbetrieb einer Handelskette genutzt werden. Im Zuge der Diskussionen zu dem Logistikbetrieb wurde die Verkehrserschließung des gesamten Bereiches überarbeitet und optimiert. Übergeordnete Verkehrserschließung Ebergassing liegt aus verkehrstechnisch Sicht sehr günstig im Dreieck A3 S1 A4. Alle 3 angeführten Autobahnen/Schnellstraßen sind in maximal 15km zu erreichen. Der Flughafen Schwechat ist ebenfalls nur 15km entfernt. Die regionale Verkehrserschließung bleibt unverändert, das Betriebsgebiet wird von der B15 erschlossen ( siehe Skizze auf der nächsten Seite), die über die Umfahrungen von Himberg und Maria Lanzendorf an die S1 angebunden ist. Es kommt zu keiner zusätzlichen Belastung der Siedlungsbereiche oder des örtlichen Straßennetzes von Ebergassing oder anderer Gemeinden. 1 Quelle: vom : Die Städte Wien und Bratislava entwickeln sich zunehmend zu einer gemeinsamen Region. In den vergangenen Jahren hat sich für die beiden Hauptstädte und die dazwischen liegende Region der Begriff Twin City als starke Marke etabliert. Tel: Fax: raumplanung@siegl.co.at WIEN, IM JÄNNER 22

9 TKS 1 TKS 2 TKS 3 TKS 4 TKS 5 TKS 6 TKS 7 TKS 8 TKS 9 TKS 10 Lift W13 W W15 W16 W17 W18 W19 W20 W21 W TKS 1 TKS 2 TKS 3 TKS 4 TKS 5 TKS 6 TKS 7 TKS 8 W07 W08 W09 W10 W11 W12 W13 W Lift Wasserleitung NEU Gasleitung NEU 130m² 90m² PKW 36 PKW 11 PKW Pylon 26 PKW PKW 194 E+II hier: Grundstücksgrenze = Bauwich (Bürogebäude + Wandscheibe) 193 Summe ca. 174 PKW Mitarbeiter 28 PKW Ein- und Ausfahrt wg. unveränderbarer Geländehöhe der neuen Straße (hier annähernd gleiche Höhe) Bauwich für Erweiterung HRL / FD unverändert Teilfläche öffentliche Straße bei Breite = 11,0m PKW PKW Tor 25,49 Entsorgung: 7 Tore 25,44 21 PKW Ausbaustufe 2 Gasse 5 1 Gasse Palettenhochregal (doppeltief) mit 11 Ebenen und Regalfeldern (à 6 Paletten) je Gasse --> Lagerorte Gasse 5 ca. 765 m² Erweiterungsfläche - Depalettierung Ausbaustufe 2 FD / HRL Werkstatt ca. 390 Gasse 4 4 C Gasse 4 ca m² Gasse Gassen Palettenhochregal (einfachtief) mit 11 Ebenen und Regalfeldern (à 3 Paletten) je Gasse --> Lagerorte Gasse 3 4 Gassen Palettenhochregal (doppeltief) mit 11 Ebenen und Regalfeldern (à 6 Paletten) je Gasse --> Lagerorte Erweiterungsfläche - Depalettierung Ausbaustufe 2 Gasse 2 219,50 ü.a. TS / HRL 216,0 ü.a. Gasse 2 12 C Leertray-Puffer Gasse Gasse FD 205,75 ü.a Leertray-Puffer ca m² Gassen, 20 Ebenen/Gasse, 20 Module/Gasse, 16 Stellplätze/Modul/Ebene --> Lagerorte Ladestation ca. 275 ca m² ca m² Gassen, 20 Ebenen/Gasse, 30 Module/Gasse, 16 Stellplätze/Modul/Ebene --> Lagerorte OSR Shuttle FD / OSR 219,50 ü.a. Entsorgung 205,75 ü.a. TS / OSR 216,00 ü.a. TS 205,75 ü.a. OSR Shuttle ,80 0, ,61 18,61 ca m² ca m² 1, Erweiterungsfläche Erweiterungsfläche - OSR Shuttle - OSR Shuttle Ausbaustufe 2 Ausbaustufe ca. 530 m² Erweiterungsfläche - OSR Shuttle Ausbaustufe 2 WC ca FD Ladezone 196,75 ü.a. TS Ladezone 196,75 ü.a Vordach Sozialgebäude E+III Bezugshöhe Ladehof 190,00 ü.a. Ebene +1 LADEHOF = ü.a. Kantine Technik Verbindungsgang Sprinkler Tankstelle Bäckerei ca m² OKFB EG ±0.00 lichte RH 4,50m bebaubare Fläche F = ca.(!) m² ,85 7,50 18,00 10,00 2,19 Überlauf Graben RS= PKW Anschluß WVA Schiebergruppe Neu 20 BEST. NOTÜBERLAUF DN 400 ->0,200% 191,80 189,36 Pförtner mind.189,54 mind.189,72 mind.189,90 E-Kabel Lage nicht bekannt 192,03 188,03 T d Teilfläche? F=ca.(!) 894m² E D C B A Hänger- Abstellplatz Tor Pförtner 2,85 7,50 mind.190,08 Tor 16 18,00 10,00 neue Gemeindestraße 3,26 190,316 mind.190,17 Anschluß WVA Anschluß WVA Anschluß GAS GH ZN 04a Ebergassing L a g e p l a n M 1: Stand Plan-Nr.: ARC-2-GS-lage-eg0-arc-AE_0_000-b-b

10 ENTWURF ZUR ÄNDERUNG Seite 7 von 12 Abbildung 3: Ausschnitt aus ; das Betriebsgebiet wird über die Umfahrungen von Himberg und Maria Lanzendorf an die S1 angebunden ohne Siedlungsbereiche zu belasten Verkehrserschließung rechtskräftige Widmung Das rechtskräftig gewidmete Betriebsgebiet wurde über den bereits errichteten Kreisverkehr erschlossen, über den auch das nordöstlich angrenzende Siedlungsgebiet Herrschaftliche Breite angebunden wird ( siehe dazu Abbildung 2: Maßstabsloser Ausschnitt aus der Schwarz- Rotdarstellung zur Flächenwidmungsplanänderung mit dem Orthophoto 2008). Parallel zur B15 verlief eine Verkehrsfläche, die die Betriebsgebietsflächen an den Kreisverkehr anbinden sollten. Weiters wurde der BB-Komplex über den südlich des Betriebsgebietes liegenden Güterweg erschlossen, der auf 12m ausgebaut werden sollte. Diese Erschließung ermöglichte auch die langfristige Erweiterung der Betriebsgebietsflächen nach NW in Richtung Himberg Optimierte Verkehrserschließung des BB-Komplexes Die Verkehrserschließung war, wie oben ausgeführt, ursprünglich über den bereits bestehenden Kreisverkehr im Osten des BB-Komplexes geplant. Um die Umweltbelastung zu minimieren, soll die Erschließung an die Westseite des BB-Komplexes auf eine 12m breite Verkehrsfläche verlegt werden. Die Anbindung an den übergeordneten Verkehrsträger, B15, erfolgt über einen neu zu errichteten Kreisverkehr. Der gesamte -Verkehr wird über den neuen Kreisverkehr abgewickelt, für den nach Auskunft der Gemeinde Ebergassing bereits positive Vorbegutachtungen Tel: Fax: raumplanung@siegl.co.at WIEN, IM JÄNNER 22

11 ENTWURF ZUR ÄNDERUNG Seite 8 von 12 durch die Straßenbauabteilung des Amtes der NÖ-Landesregierung und dem Amtsachverständigen der Abteilung Bau- und Anlagentechnik vorliegen. Die neu geplante Erschließung ermöglicht - ebenso wie die rechtskräftige - auch die langfristige Erweiterung der Betriebsgebietsflächen nach NW in Richtung Himberg. Die ursprünglich geplante Erschließungsstraße parallel zur B15 wird nicht mehr benötigt, der bestehende Begleitweg zur B15 verbleibt aber im öffentlichen Gut und kann erhalten werden. Damit ist auch die Erschließung des Betriebsgebietes für Fußgänger und Radfahrer weiterhin gewährleistet. Die östlich des BB-Komplexes verlaufende Verkehrsfläche (= ursprünglich geplante Erschließungsstraße) wird von 12m auf 8,5m reduziert, weil auf dieser Verkehrsfläche ein - Fahrverbot verordnet werden soll. Die 12m breite Verkehrsfläche im Süden bleibt unverändert, die Anbindung an den bestehenden Feldweg wird ebenfalls wieder gewährleistet. Es kommt zu keiner zusätzlichen Belastung von Siedlungsbereichen oder des örtlichen Straßennetzes von Ebergassing oder anderer Gemeinden, vielmehr wird durch das Wegrücken der Erschließungsstraße vom Siedlungsgebiet die Belastung durch den Verkehr gegenüber dem rechtskräftigen Flächenwidmungsplan reduziert. Interne Verkehrserschließung Wie schon im Änderungsverfahren EBGA-FÄ angeführt, wird die interne Erschließung der bereits gewidmeten Betriebsgebietsflächen auf Privatgrund etappenweise bzw. bedarfsorientiert hergestellt. Die interne Verkehrserschließung bleibt unverändert. Im Zuge der zukünftigen Eröffnung der Aufschließungszonen (oder eventuell auch von Teilbereichen) kann bei Bedarf die geplante innere Verkehrserschließung innerhalb dieser Bereiche durch einfachen Verordnungsbeschluss durchgeführt werden, ohne dass dafür ein eigenes Änderungsverfahren zum Flächenwidmungsplan erfolgen muss (vgl. 75 NÖ-BO idgf. bzw..16 Abs. 4 NÖROG idgf.). Technische Infrastruktur Die zusätzlichen Infrastrukturinvestitionen seitens der Gemeinde Ebergassing fallen relativ gering aus, da die Infrastruktur für die östlich der B15 liegenden Wohnbauland- bzw. Betriebsgebietsflächen bereits hergestellt wurde. Die Trinkwasserleitung liegt bereits in der B15, ein Kanalhauptstrang wurde bis zum bestehenden Kreisverkehr geführt. Bezüglich der EVN-Leitung im Westen des Änderungsbereiches hat es bereits eine Besprechung zwischen Vertretern von EVN und der Gemeinde Ebergassing gegeben, bei der die Beteiligten übereingekommen sind, dass es grundsätzlich möglich ist, die Leitungstrasse der bestehenden Gasleitung als öffentliche Verkehrsfläche (Vö) zu widmen. Eventuelle Maßnahmen zur Oberflächengestaltung werden noch verhandelt 2. Verfügbarkeit Die neu gewidmeten Verkehrsflächen südlich der B15 werden im Zuge des Bauverfahrens abgetreten. Mit den Grundeigentümern der vom neuen Kreisverkehr betroffenen Flächen nördlich der B15 wurden bereits Vorverträge abgeschlossen, um die Verfügbarkeit der Grundstücke für die neu geplante Verkehrserschließung zu gewährleisten. 2 Tel. Auskunft von Ing. Kindl, Tel: Fax: raumplanung@siegl.co.at WIEN, IM JÄNNER 22

12 ENTWURF ZUR ÄNDERUNG Seite 9 von 12 Zusammenfassende Beurteilung Die geplanten Änderungen optimieren die Verkehrserschließung des bestehenden Betriebsgebietskomplexes und reduzieren die verkehrsbedingten Umweltauswirkungen. Die geplante Änderung ist daher aus der Sicht der Gemeinde Ebergassing und des Planverfassers als zielgerichtete Maßnahme zur weiteren Verbesserung der Voraussetzungen für die weitere Entwicklung der Gemeinde Ebergassing als leistungsfähiger Betriebsstandort unter Minimierung der Umweltauswirkungen zu sehen Änderung zum Bebauungsplan: Die Änderung zum Bebauungsplan umfasst v.a. die Übernahme der Flächenwidmungsplanänderung, an die der Bebauungsplan entsprechend adaptiert wird. Bebauungsbestimmungen: Die geplanten Widmungsänderungen stellen geringfügige Korrekturen/Änderungen der Baulandgrenzen dar. Für die dadurch entstandenen geänderten bzw. neu gewidmeten Baulandflächen werden die angrenzenden Bebauungsbestimmungen übernommen. Baufluchtlinien Der Verlauf der Baufluchtlinien wird ebenfalls übernommen bzw. adaptiert Entlang der geänderten Straßenfluchtlinien werden, wie entlang der rechtskräftig gewidmeten Verkehrsflächen, vordere Baufluchtlinien im Abstand von 5m festgelegt. Im Osten des BB-Komplexes wird daher an der neu geplanten, 12m breiten Erschließungsstraße ebenfalls eine 5m breite vordere Baufluchtlinie festgelegt. Im Bereich des BB-A12 Splitters im Südwesten wird kein vorderer Bauwich vorgesehen, da diese Fläche ohnehin nur eine Breite von ca. 25m aufweist und daher die Bebauungsmöglichkeiten sehr stark eingeschränkt sind. Im Norden des Änderungsbereiches an der B15 ist auf einer Länge von ca. 170m die vordere Baufluchtlinie mit der Straßenfluchtlinie ident, um die Möglichkeit zu schaffen, das geplante Bürogebäude bzw. die Kantine direkt an die neu geschaffene Parzellengrenze anzubauen. Der Anbau an die Parzellengrenze ist notwendig, weil sich durch die neu geplante Verkehrsfläche im Osten die Breite des gesamten Projektareals um ca. 8m reduziert und die benötigten -Rangierflächen des geplanten Logistikzentrums zur Ladezone nicht hergestellt werden könnten. An den Baufluchtlinien ist, wie auch schon im rechtskräftigen Bebauungsplan, keine Anbauverpflichtung vorgesehenen, da dies aufgrund der betrieblichen Nutzung des Bereiches nicht zweckmäßig erscheint Tel: Fax: raumplanung@siegl.co.at WIEN, IM JÄNNER 22

13 ENTWURF ZUR ÄNDERUNG Seite 10 von 12 Details der Verkehrserschließung Der Grund der Änderung zum Flächenwidmungs- und Bebauungsplan ist die optimierte Verkehrserschließung des gesamten BB-Areals, die sehr ausführlich in der Begründung zur Flächenwidmungsplanänderung behandelt wird ( siehe Kapitel 1.2.1). Eine Darstellung der geplanten Verkehrserschließung ist dem Lageplan, ebenfalls im Kapitel 1.2.1, zu entnehmen. Durch die Optimierung der Verkehrserschließung ergeben sich folgende Änderungen: Um die Umweltbelastung zu minimieren, soll die Erschließung an die Westseite des BB-Komplexes auf eine neu geplante, 12m breite Verkehrsfläche verlegt werden, die bis zum Windschutzgürtel, der die westliche Grenze des Areals bildet, reicht und in die rechtskräftig gewidmete 12m breite Verkehrsfläche im Süden mündet. Die Anbindung der neu geplanten Erschließungsstraße an den übergeordneten Verkehrsträger, B15, erfolgt über einen neu zu errichteten Kreisverkehr. Die ursprünglich geplante Erschließungsstraße parallel zur B15 im Norden wird nicht mehr benötigt, der bestehende Begleitweg zur B15 verbleibt aber im öffentlichen Gut und kann erhalten werden. Die östlich des BB-Komplexes verlaufende Verkehrsfläche (= ursprünglich geplante Erschließungsstraße) wird von 12m auf 8,5m reduziert, weil auf dieser Verkehrsfläche ein -Fahrverbot verordnet werden soll und mündet in einem mindestens 27,5m breiten Kreuzungsbereich zur bereits bestehenden Verkehrsfläche im Süden. Diese 12m breite Verkehrsfläche im Süden bleibt unverändert, die Verkehrsfläche endet im Osten mit dem rechtskräftig gewidmeten 27,5m breiten Wendeplatz. Tel: Fax: raumplanung@siegl.co.at WIEN, IM JÄNNER 22

14 ENTWURF ZUR ÄNDERUNG Seite 11 von PLANENTWURF ZU DEN GEPLANTEN ÄNDERUNGEN Siehe umseitige, gemäß 5(1) der NÖ-Planzeichenverordnung über die Ausführung des Bebauungsplanes (LGBl. 8200/1 idgf.) in "Schwarz-Rot" ausgeführte Plandarstellung im Maßstab 1: TEXTLICHE BEBAUUNGSVORSCHRIFTEN Es erfolgt keine Abänderung der derzeit rechtskräftigen textlichen Bebauungsvorschriften des betreffenden Teilbebauungsplanes. Tel: Fax: raumplanung@siegl.co.at WIEN, IM JÄNNER 22

15 ...\sr\tb5_ae_1_10947_sr_03.dgn Feb., 22 18:39:43

16 ENTWURF ZUR ÄNDERUNG Seite 12 von VERORDNUNGSTEXTENTWURF Der Gemeinderat der Gemeinde Ebergassing beschließt (nach Erörterung der eingelangten Stellungnahmen) folgende V E R O R D N U N G 1: Aufgrund der der NÖ Bauordnung 1996, LGBl idgf., wird der Teilbebauungsplan 5 der Gemeinde Ebergassing in der KG Ebergassing abgeändert. 2: Die Festlegung der Einzelheiten der Bebauung und Aufschließung der einzelnen Grundflächen ist der mit einem Hinweis auf diese Verordnung versehenen Plandarstellung (PZ.: EBGA TB5/Ä , verfasst von DI Karl SIEGL, Gschwandnergasse 26/2, 1170 Wien), welche gemäß 5(3) der NÖ- Planzeichenverordnung über die Ausführung des Bebauungsplanes (LGBl. 8200/1 idgf.), wie eine Neudarstellung ausgeführt ist, zu entnehmen. 4: Die Plandarstellung liegt im Gemeindeamt während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht auf. 5: Diese Verordnung tritt nach ihrer Kundmachung mit dem auf den Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft. Tel: Fax: raumplanung@siegl.co.at WIEN, IM JÄNNER 22

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