Stadtgemeinde Schwechat 16. Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes. Auflageexemplar. Abteilung 2 Ing. Thomas Schlesinger DI Melanie Hutter

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1 Stadtgemeinde Schwechat 16. Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes Auflageexemplar Abteilung 2 Ing. Thomas Schlesinger DI Melanie Hutter DI Porsch ZT GmbH - Gf. DI Karl Heinz Porsch DI Clemens Erich Schwechat, Januar 2018

2 Inhaltsverzeichnis 1. Beschreibung der Änderungspunkte Seiten 03 bis Verordnungstext Seiten 09 bis Plandarstellungen Seiten 11 bis 12 2

3 STADTGEMEINDE SCHWECHAT 16. ÄNDERUNG DES ÖRTLICHEN RAUMORDNUNGSPROGRAMMES ERLÄUTERUNG ZU DER GEPLANTEN ÄNDERUNG: 16. Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes (Flächenwidmungsplan) 2006 Auflage Die Stadtgemeinde Schwechat beabsichtigt die Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes in den Katastralgemeinden Schwechat und Mannswörth. Der derzeit rechtsgültige Flächenwidmungsplan als Teil des digitalen örtlichen Raumordnungsprogrammes wurde am 23. März 2006 vom Gemeinderat beschlossen und ist am 24. August 2006 in Rechtskraft erwachsen. Seither wurde der Flächenwidmungsplan fünfzehn Mal abgeändert. Im Zuge der letzten Änderung erfolgte zum ersten Mal eine Änderung des Entwicklungskonzeptes. Die gegenständliche Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes betrifft in der Katastralgemeinde Schwechat die geringfügige Umwidmung von Bauland-Wohngebiet (BW) in öffentliche Verkehrsfläche (Vö) (Punkt 1). Änderungspunkt 2 umfasst in den Katastralgemeinden Mannswörth und Schwechat, südlich der L2064 Auf der Ried, die Umwidmung von derzeit Grünland-Land- und Forstwirtschaft (Glf) in Grünland-Gärtnereien (Gg) im Anschluss an die rechtskräftige Widmung Grünland-Gärtnereien. --- Laut NÖ Raumordnungsgesetz 2014 ( 25 Abs. 4) sind unbeschadet einer allfälligen Verpflichtung zur Durchführung einer strategischen Umweltprüfung im Zuge der Änderung von Örtlichen Raumordnungsprogrammes jedenfalls die Themen Bevölkerungsentwicklung, Naturgefahren und Baulandbilanz aufzuarbeiten und darzustellen: Aktuelle Flächenbilanz und Bautätigkeit: In der Stadtgemeinde Schwechat sind derzeit 296,48 ha als Wohnbauland ausgewiesen. 220,28 ha entfallen dabei auf die Widmung Bauland-Wohngebiet, 68,57 ha auf die Widmung Bauland-Kerngebiet und nur 7,63 ha auf die Widmung Bauland- Agrargebiet. Während im Bauland-Wohngebiet Reserven von ca. 43 ha bestehen, weist das Bauland-Kerngebiet noch rund 3,7 ha und das Bauland-Agrargebiet noch rund 0,5 ha unbebaute Flächen auf. Damit sind insgesamt ca. 84% des gewidmeten 3

4 Wohnbaulandes bebaut und ca. 16% unbebaut. Dieser Wert ist verglichen mit anderen Gemeinden durchschnittlich. Die größten Reserven an Wohnbauland befinden sich in Mannswörth mit 16,5 ha. Es folgen Schwechat mit 14,7 ha, Rannersdorf mit 12,6 ha und Kledering mit 3,4 ha. Bauland-Betriebsgebiet ist in allen Katastralgemeinden im Ausmaß von insgesamt 136,9 ha verordnet (Reserven: 35,9 ha). Bauland-Industriegebiet legt der Flächenwidmungsplan in allen Katastralgemeinden außer Kledering in einem Umfang von 248,5 ha fest (Reserven: 18 ha). Als Bauland-Sondergebiet sind aktuell 32,7 ha (Reserve: 8,1 ha) verordnet. Gemäß Angaben der Gemeinde (Stand Mai 2017) wurden in den letzten zehn Jahren insgesamt neue Wohneinheiten errichtet. Besonders hoch war die Bautätigkeit in den Katastralgemeinden Schwechat und Mannswörth, wo 967 bzw. 234 neue Wohneinheiten errichtet worden sind (= Wohneinheiten in Einfamilien-, Doppel-, Reihenhäusern und Wohnhausanlagen). Bevölkerungsentwicklung 1 : In der Stadtgemeinde Schwechat leben aktuell Personen (Stand: ; Personen mit Hauptwohnsitz). Seit dem Vergleichsjahr 2001 (Volkszählung) hat die Bevölkerung damit um Personen (= +18,2 %) zugenommen. Im Zeitraum zwischen 2001 bis 2017 ist die Bevölkerung in allen vier Katastralgemeinden gewachsen. Den höchsten absoluten Zuwachs gab es in Schwechat ( EW; +18,2%). Das höchste relative Bevölkerungswachstum weist Mannswörth mit +45% (= +602 EW) auf. Der Siedlungsschwerpunkt der Gemeinde liegt im Hauptort Schwechat, wo aktuell Menschen (Hauptwohnsitz) wohnen. Es folgen Rannersdorf mit 3.118, Mannswörth mit und Kledering mit 586 Personen. Aktuell stehen den mit Hauptwohnsitz gemeldeten Personen Zweitwohnsitzer gegenüber. Hiervon leben über zwei Drittel in der KG. Schwechat. Naturgefahren: a) Hochwasser (HQ 100 ): Für Schwechat liegen laut NÖ Atlas mehrere Untersuchungen zur Hochwassergefährdung vor: Abflussstudie Überlappungsbereich der Überflutungsflächen des Mitterbachs ID PROJ1065 und PROJ1192, Erstellungsjahr 2012 Detailprojekt HWS Schwechat, Maria Lanzendorf-Himberg, Erstellungsjahr Angaben Stadtgemeinde Schwechat, sowie abgerufen am

5 Abflussstudie Danube Floodrisk - Anschlaglinien und Wassertiefen an der österreichischen Donau, Erstellungsjahr 2012 und das auf dem Gefahrenzonenplan basierende Projekt Laxenburger Entwässerungsrayon in der Stadtgemeinde Schwechat, KG. Rannersdorf, Erstellungsjahr 2000 Durch hundertjährliches Hochwasser (HQ 100 ) gefährdete Bereiche in innerörtlicher Lage finden sich in Rannersdorf vor allem zwischen der Landestraße B 11 und dem Mitterbach sowie im Süden von Schwechat beiderseits des Kalten Ganges. b) Gefahrenzonen: Neben dem unter Punkt a) genannten Gefahrenzonenplan ist laut NÖ Atlas für die Stadtgemeinde Schwechat kein Gefahrenzonenplan des Forsttechnischen Dienstes für Wildbach- und Lawinenverbauung verordnet, da sie im gesamten Gemeindegebiet keine Wildbach-Einzugsgebiete befinden. c) Hangwasser Neben den ausgewiesenen Hochwasserabflussbereichen sind in der Hangwasser- Gefahrenhinweiskarte des NÖ-Atlas mehrere Fließwege von Oberflächenwässern mit großem Gefährdungspotenzial verzeichnet. Diese müssen bei den jeweiligen Änderungspunkten berücksichtigt werden und die konkrete Gefährdung evaluiert werden. d) Geogene Gefahren: Die im NÖ Atlas in einem Maßstab von 1: einsehbare Geogene Gefahrenhinweiskarte zeigt, dass die Ortsgebiete der Stadtgemeinde Schwechat durch keine Rutsch- oder Sturzprozesse gefährdet sind, für die eine Vorbegutachtung bzw. teilweise eine genaue Erkundung unverzichtbar wäre. e) Altlasten, Verdachtsflächen: Laut Verdachtsflächenkataster des Umweltbundesamts gibt es in der Stadtgemeinde Schwechat aktuell 15 Verdachtsflächen 2. Schwechat: Altablagerung Zirkelweg Schwechat: Altablagerung Wünschek-Dreher Schwechat: Kaltschlammablagerung AGA Schwechat: Altablagerung ÖSAG B301/451 Schwechat: Verdachtsfläche S 1- Fläche 24 Kledering: Klederinger Mineralölraffinierie Mannswörth: Deponie Schwechat Mannswörth: Altablagerung Schwechat Mannswörth: Schottergrube Fuchs Mannswörth: Deponie Aichinger/Schmatelka Mannswörth: Deponie Habau Mannswörth: Deponie Wünschek-Dreher Mannswörth: Petrochemie Danubia Schwechat 2 am

6 Mannswörth: Schuttablagerung Fa. Dowei Rannersdorf/Schwechat: Deponie Croda Weiters gibt es laut Altlastenatlas des Umweltbundesamtes folgende Altlasten 3 : N 58 Heferlbach (KG. Mannswörth) N 70 Deponie Rannersdorf (KG. Rannersdorf) N 79 Lechnergrube (KG. Mannswörth) N 80 Flammgrube (KG. Mannswörth) Daneben gibt es laut Cadenza-Web-Abfrage (Abt. WA2, Amt der NÖ Landesregierung) 77 gemeldete 4 Altstandorte und 3 gemeldete Altablagerungen sowie 66 erfasste 5 Altstandorte und eine erfasste Altablagerung 6. Ob von diesen tatsächlich eine erhebliche Gefahr besteht, müsste durch entsprechende Untersuchungen (z.b.: Bodenund Grundwasseruntersuchungen) nachgewiesen werden. f) Wasserverhältnisse: Die digitale Bodenkarte des Bundesforschungs- und Ausbildungszentrum für Wald, Naturgefahren und Landschaft (BFW) zeigt, dass es in den Siedlungsgebieten der Stadtgemeinde Schwechat keine Bereiche gibt, die durch extreme Feuchtlage gekennzeichnet sind. --- Anderweitige naturräumliche Gefahren sind im Gemeindegebiet nicht bekannt bzw. laut verfügbaren Datenquellen nicht vorhanden. Damit ist abschließend festzuhalten, dass in der Stadtgemeinde Schwechat vor allem auf die Gefahrenquellen Verdachtsflächen/Altlasten und Hochwasser bei Abänderungen des Flächenwidmungsplanes Rücksicht zu nehmen ist. KG. Schwechat: Umwidmung von Bauland-Wohngebiet in öffentliche Verkehrsfläche (Hudlergasse) Betroffene Parz. Nr.: 796/1 sowie kleinstflächig.281 Im Osten der Stadtgemeinde Schwechat soll jeweils für einen geringfügigen Teil der gegenständlichen Grundstücke Nr. 796/1 und.281 die rechtskräftige Flächenwidmung von derzeit Bauland-Wohngebiet in öffentliche Verkehrsfläche abgeändert werden. Bei der Hudlergasse handelt es sich um eine ca. 68m lange und 8,50m breite Sackgasse. Aufgrund der topografischen Gegebenheiten und der Besitzverhältnisse war es in der Vergangenheit nicht möglich einen Umkehrplatz zu errichten. Im Zuge der am Diese wurden vom Land dem BMLFUW als Verdachtsfläche "gemeldet. D.h. sie wurden vom Land NÖ dem BMLFUW (noch) nicht als Verdachtsfläche gemeldet und ihr Gefährdungspotential wurde (noch) nicht abgeschätzt. abgerufen am

7 Entwicklung des südlich der Mappesgasse gelegenen rund m 2 großen Areals möchte man nunmehr die Chance nutzen, die dafür notwendige Fläche entsprechend den Bestimmungen des NÖ ROG Abs. 3 zu sichern. Hierin ist festgelegt, dass am Ende von Sackgassen, wenn es ihre Länge und Breite erfordert, Umkehrplätze mit einer Mindestbreite von 12,50m anzuordnen sind. Die kosaplaner gmbh hat hierfür am einen Vorentwurf (Planungsnr. S457/02/2.2, ) vorgelegt, welcher den Bestimmungen des NÖ ROG Abs. 3 entspricht. Um die gegenständliche Fläche in das öffentliche Gut übernehmen zu können, soll die Flächenwidmung im gegenständlichen Bereich entsprechend abgeändert werden. Die bestehende, befestigte Verkehrsfläche (Hudlergasse) überlappt sich bereits kleinflächig mit der als Bauland-Wohngebiet gewidmeten Parzelle 796/1. Zwischen der befestigte Fläche und dem Rest des Grundstückes 796/1 befindet sich eine Geländekante. Es ist somit erforderlich die Fläche des möglichen Umkehrplatzes anzuschütten um dieselbe Geländehöhe wie die Hudlergasse herzustellen. Deshalb wird im Bereich des möglichen Umkehrplatzes die Widmung öffentliche Verkehrsfläche zum Teil bis zu einer Breite von 14 Metern festgelegt, um die benötigten seitlichen Böschungsbereiche/Stützmauern miteinbeziehen zu können. Weiters soll auch kleinstflächig auf der Parzelle.281 die Umwidmung von Bauland-Wohngebiet in öffentliche Verkehrsfläche erfolgen, um eine gerade Linienführung zu erhalten. Die gegenständliche Widmungsmaßnahme findet in keinem naturschutzrechtlich (Natur-, Landschaftsschutzgebiet, Natura 2000, Naturpark) oder wasserschutzrechtlich (Schutz- oder Schongebiet) zu berücksichtigenden Bereich statt. Ferner sind keine Standortgefahren gem. 15 Abs. 3 und 5 NÖ ROG 2014 (Hochwasser, verminderte Tragfähigkeit, Altlasten, Feuchtlage, Rutschung etc.) bekannt. Die beschriebenen Änderungen betreffen auch den Bebauungsplan (11. Änderung). KG Schwechat und KG. Mannswörth: Umwidmung von Grünland-Land- und Forstwirtschaft in Grünland-Gärtnerei (Auf der Ried) Betroffene Parz. Nr.: 910/32, 910/33, 910/38, 910/34 und 910/39 (KG Schwechat); 382/1, 382/14, 382/17, 382/11, 382/7, 382/6 und 382/5 (KG Mannswörth) Der gegenständliche Änderungspunkt betrifft die Grundstücke Nr. 382/1, 382/14, 382/17, 382/11, 382/7, 382/6 und einen geringen Teil vom Grundstück Nr. 382/5 in der KG Mannswörth. In der KG Schwechat sind die Grundstücke 910/32, 910/33, 910/38, 910/34 und 910/39 betroffen. Sie befinden sich im Norden der Stadtgemeinde Schwechat, unmittelbar angrenzend an die Landesstraße L2064 Auf der Ried, in einem großen ehemaligen Gärtnereiareal. 7

8 Im Zuge der generellen Überarbeitung des örtlichen Raumordnungsprogrammes der Stadtgemeinde Schwechat, Rechtskraft am , wurde das ehemals zusammenhängende Areal von Grünland-Gärtnerei teilweise in Grünland-Land- und Forstwirtschaft umgewidmet. Begründung hierfür war, dass die hier ansässigen Gärtnereien nicht mehr in Betrieb waren. Für die bereits bestehenden Gebäude wurde die Widmung erhaltenswertes Gebäude im Grünland (Geb) ausgewiesen. Derzeit ist auf den gegenständlichen Parzellen im rechtskräftigen Flächenwidmungsplan der Stadtgemeinde Schwechat Grünland - Land- und Forstwirtschaft ausgewiesen. Die Parzellen 382/1, 382/14, 382/17 (KG Mannswörth) sowie die Parzellen 910/34, 910/39 (KG Schwechat) befinden sich im Besitz der Stadtgemeinde Schwechat. Zukünftig sollen die Flächen von dem gemeinnützigen Verein Grünwerk gemeinsam mit der Gartenbaufirma absolut grün e.u. genutzt werden. Beide nutzen zurzeit gemeinsam ein Mietobjekt im Concorde Business Park. Der Verein Grünwerk wird vom Arbeitsmarktservice Nö, Berufsförderungsinstitut NÖ und der Stadtgemeinde Schwechat unterstützt. Dort werden Jugendliche, welche am ersten Arbeitsmarkt keine Lehrstelle gefunden haben, ausgebildet. Um den hohen Standard der Ausbildung auch bei wachsenden Teilnehmerzahlen halten zu können, soll nun auf den fünf Parzellen eine Gartengestaltungsfirma mit integrierter Lehrwerkstätte für das Berufsfeld Gartenund Grünflächengestaltung entstehen. Weiters soll im westlichen Anschluss ein neuer Gärtnereibetrieb angesiedelt werden. Um nun neuerlich die Situierung einer Gärtnerei sowie der Gartenbaufirma samt Ausbildungsstätte für Garten- und Grünflächengestaltung im gegenständlichen Gebiet zu ermöglichen, wird rechtskräftige Widmung Grünland - Land- und Forstwirtschaft auf den gegenständlichen Parzellen in Grünland-Gärtnerei abgeändert. Das Planungsgebiet grenzt unmittelbar an ein bis heute überwiegend als Gärtnerei ausgewiesenes Gebiet mit aufrechten und gut funktionierenden großen Gärtnereibetrieben an. Die neue Gärtnerei sowie die Gartenbaufirma mit integrierter Lehrwerkstätte werden dazu beitragen, den Standort zu sichern und weiter aufzuwerten. Konflikte zu den als erhaltenswerte Gebäude im Grünland ausgewiesenen Hauptgebäude oder zu anderen Nutzungen des Umgebungsbereiches sind durch die Umwidmung innerhalb der Widmungsart Grünland sowie angesichts der in diesem Bereich vorhandenen Nutzungsstrukturen nicht zu erwarten. Die gegenständlichen Widmungsmaßnahmen finden lt. verfügbaren Informationsquellen (NÖ Atlas, e-bod, Cadenza-Web-Abfrage) in keinem natur- (Natura 2000, Land-, Naturschutzgebiet, Naturpark) oder wasserschutzrechtlich (Schongebiet, Schutzgebiet) zu berücksichtigenden Bereich statt. Darüber hinaus sind auf den Planungsflächen keine Standortgefahren (Hochwasser, Altlasten, Deponien, verminderte Tragfähigkeit, Grundwassereinfluss, Hangwässer, Rutsch oder Sturzgefahr etc.) bekannt. Hinweis: Die geplante Bundesstraße S1 ist in der Plandarstellung mit einer strichlierten Linie entsprechend einer früheren Trassenvariante dargestellt. Es wird nun der Verlauf gemäß dem Letztstand der Einreichung 2009 angepasst. (Änderung in grüner Farbe dargestellt) 8

9 Zwar befinden sich die Parzellen 910/32, 910/33, 910/38, 910/34 und 910/39 ( KG Schwechat) und die Parzellen 382/7, 382/6 und 382/5 (KG Mannswörth) innerhalb des ehemaligen Bundesstraßenplanungsgebietes, dieses ist jedoch bereits abgelaufen. Die geplante Umwidmung und die beabsichtigte Situierung zweier Gärtnereien, wirken sich damit nicht nachteilig auf die Planungen der S1 aus. Die beschriebenen Änderungen betreffen im Sinne einer Kenntlichmachung auch den Bebauungsplan (11. Änderung). Strategische Umweltprüfung (SUP): Im Zuge der Erstellung des örtlichen Raumordnungsprogrammes wurden das gesamte Projekt, insbesondere der Flächenwidmungsplan und das örtliche Entwicklungskonzept, einer Strategischen Umweltprüfung (SUP) unterzogen. (Für einige Bereiche, nämlich dort wo beabsichtigte Entwicklungen dem regionalen Raumordnungsprogramm widersprechen, wurde die SUP auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. Die von der 16. Änderung betroffenen Parzellen zählen nicht zu diesen Bereichen.) Eine Erstabschätzung der Auswirkungen auf die Schutzgüter Klima, Oberflächengewässer, Natur und Landschaft, menschliche Gesundheit und Sachwerte sowie Kultur und Ästhetik kommt zu dem Ergebnis, dass durch die gegenständliche Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes keine erheblichen negativen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Aus diesen Gründen kann für die geplanten Widmungsänderungen die Durchführung einer SUP (Scoping, Umweltbericht, ) gemäß 25 Abs. 4 Z. 2 des NÖ Raumordnungsgesetz 2014, LGBl. 3/2015 i.d.g.f., entfallen. Die gegenständlichen Änderungspunkte der 16. Änderung, stehen wie im Text zuvor näher erläutert nicht im Widerspruch zum rechtskräftigen örtlichen Entwicklungskonzept. ANTRAG: Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Schwechat beschließt /*nach Erörterung der eingelangten Stellungnahmen / folgende VERORDNUNG 1 Auf Grund des 25 Abs. 1 des NÖ Raumordnungsgesetzes 2014, LGBl. 3/2015 i.d.g.f., wird das örtliche Raumordnungsprogramm dahingehend abgeändert, dass in der Katastralgemeinden Schwechat und Mannswörth der Flächenwidmungsplan abgeändert und neu dargestellt wird. 9

10 2 Die Plandarstellung, die gemäß 2 Zi. 3c der Planzeichenverordnung, LGBl i.d.g.f., als Neudarstellung ausgeführt und mit einem Hinweis auf diese Verordnung versehen ist, liegt im Stadtamt Schwechat während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht auf. 3 Diese Verordnung tritt nach ihrer Genehmigung durch die NÖ Landesregierung und nach ihrer darauf folgenden Kundmachung mit dem auf den Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft. 10

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