In der Gemeinde Göllersdorf steht derzeit ein Flächenwidmungsplan i.d.f. der 8. Änderung in Rechtskraft.

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1 Marktgemeinde Göllersdorf KG Bergau, Eitzersthal Flächenwidmungsplan - 9. Änderung Örtliches Entwicklungskonzept - 1. Änderung Erläuterungsbericht 1 Ausgangssituation In der Gemeinde Göllersdorf steht derzeit ein Flächenwidmungsplan i.d.f. der 8. Änderung in Rechtskraft. Von der gegenständlichen Änderung sind die Katastralgemeinden Bergau und Eitzersthal betroffen. In der KG Bergau soll eine Erweiterung im Anschluss an bereits bestehendes Bauland-Agrargebiet erfolgen. In der KG Eitzersthal ist im Rahmen der ggst. Änderung des Örtlichen Raumordnungsprogrammes die Abänderung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes (1. Änderung) vorgesehen. Darauf aufbauend sollen entsprechend dem künftigen Bedarf Aufschließungszonen, unterteilt in zwei Abschnitte, festgelegt werden. Diese Abänderung stellt einen Vorgriff auf die Gesamtüberarbeitung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes dar, welches sich gerade in Bearbeitung befindet. Die Darstellung der geänderten Entwicklungsabsichten für die KG Eitzersthal erfolgt auf Basis des digitalen Flächenwidmungsplanes. Alle übrigen Katastralgemeinden bleiben wie bisher analog dargestellt. Im Screening wurde festgestellt, dass für die Änderung des Flächenwidmungsplanes keine Strategische Umweltprüfung (SUP) gemäß NÖ ROG notwendig ist. Im Scoping zur Abänderung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes wurde ein Untersuchungsrahmen festgelegt, der unter dem Punkt Umweltbericht abgehandelt wird. Änderungspunkte: 1. Umwidmung Glf BW-a-A1, BW-a-A2, Vö bzw. Ggü-AG 2. Umwidmung Glf BA-a Änderung Örtliches Entwicklungskonzept (KG Eitzersthal) Seite 1

2 2 Grundlagenforschung 2.1 Umwidmung Glf BW-a-A1, BW-a-A2, Vö bzw. Ggü-AG Der von der Umwidmung betroffene Bereich liegt in der KG Eitzersthal westlich des Hauptortes der Marktgemeinde Göllersdorf. In der KG Eitzersthal ist vorgesehen im Anschluss an bereits bestehendes Bauland-Agrargebiet (BA-a) eine Baulanderweiterung durchzuführen. Die KG Eitzersthal verfügt derzeit über Baulandreserven im Ausmaß von rund 0,9 ha. Da es sich bei diesen Flächen um sehr klein strukturierte bzw. nicht verfügbare Reserveflächen handelt, ist es die Bestrebung der Gemeinde Göllersdorf dem heutigen und künftigen Bedarf in der KG Eitzersthal Rechnung zu tragen. Für die Entwicklungsbestrebungen in der KG Eitzersthal ist eine Änderung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes notwendig (siehe Erläuterungen zur 1. Änderung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes unter Punkt 2.3). Aufbauend und im Einklang mit den neuen Zielfestlegungen in der KG Eitzersthal soll nun eine Baulanderweiterung in Form von zwei Aufschließungszonen erfolgen. Zu diesem Zweck wurde bereits ein Parzellierungskonzept ausgearbeitet, das die Schaffung von rd. 11 Bauplätzen vorsieht (siehe Abbildung 1). Abbildung 1: Parzellierungskonzept KG Eitzersthal Seite 2

3 Abbildung 2: Änderungspunkt 1 (KG Eitzersthal) Die Unterteilung des Bauland-Wohngebietes erfolgt in zwei Aufschließungszonen, mit folgenden Freigabebedingungen: BW-a-A1: 1. Vorliegen eines Parzellierungskonzeptes oder Teilungsplanes; 2. Sicherstellung der Grundausstattung (Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung). BW-a-A2: 1. Eine 75-prozentige Verbauung der Teilflächen der freigegebenen Aufschließungszone BW-a-A1 ; 2. Vorliegen eines Parzellierungskonzeptes; 3. Sicherstellung der Grundausstattung (Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung). Seite 3

4 Neben einer Wohnbaulandwidmung soll die im Parzellierungskonzept vorgesehene Verkehrsfläche als öffentliche Verkehrsfläche festgelegt werden. Diese soll im Zuge der Grundteilung in das öffentliche Gut übergehen. Die geplante Erweiterung des Wohnbaulandes erfolgt im Anschluss an bereits bestehendes Bauland-Agrargebiet (BA-a). Zur baublockweisen Trennung des Wohnbaulandes und Sicherung eines Zufahrtsweges soll ein Grüngürtel mit einer Breite von rd. 3 m dienen. Auf dieser Fläche existiert ein Servitut, das zur Erschließung der nördlich gelegenen Waldfläche dient und daher nicht in die Baulandabgrenzung einbezogen wird. Westlich des geplanten Erweiterungsgebietes verläuft die Trasse einer 110 kv Leitung. Um den aus humanmedizinischer Sicht kritischen Grenzwert von 1 µt zu 110 kv Hochspannungsleitungen einzuhalten, wird ein Richtwert der APG (Austrian Power Grid) herangezogen. Dieser Richtwert sieht einen Abstand von Wohnbauland von 25 m vor (siehe Abbildung 2). Eine Gefährdung durch Hochwasser liegt nicht vor. Hinsichtlich möglicher Hangwässer nördlich der geplanten Siedlungserweiterung ist es vorgesehen den nördlichen Bauplätzen zum Grünland eine Einfriedungsmauer vorzuschreiben. Diese Maßnahme dient dazu möglicherweise anfallende Hangwässer entlang dieser Einfriedungsmauern in Richtung Westen über die landwirtschaftlichen Flächen und die Straßengräben abzuleiten. Sonstige Standortgefahren (Altlasten) sind nicht vorhanden. Die Marktgemeinde Göllersdorf ist Mitglied beim Abwasserverband Sierndorf-Göllersdorf und entsorgt ihre Abwässer sowohl über Mischkanalisation als auch im Trennsystem (getrennte Schmutzwasser- und Regenwasserkanalisation). Die Schmutzwässer werden in die Verbandskläranlage in der KG Sierndorf mit einer Ausbaugröße von EW60 abgeleitet. Die Kapazität der Kläranlage beträgt daher insgesamt Einwohnergleichwerte. Laut Auskunft der Abteilung Siedlungswasserwirtschaft entspricht die Verbandskläranlage dem Stand der Technik. Anpassungsbedarf besteht nicht. Derzeit befindet sich ein Kanalprojekt im Trennsystem in Vorbereitung. Ziel des Projektes ist die Anbindung der bis dato über Senkgruben entsorgenden KG Wischathal. Eine neue Transportleitung soll die Entsorgung von Wischathal gewährleisten, indem ein Anschluss an das bestehende Kanalnetz der KG Eitzersthal hergestellt wird (siehe Abbildung 3). An diese Transportleitung sollen die künftigen Haushalte angeschlossen werden können. Durch diese neue Transportleitung und die lt. Gemeinde ausreichende Dimensionierung ist die fachgerechte Abwasserentsorgung gewährleistet. Durch den direkten Anschluss an bestehendes Bauland ist von der ansonsten erforderlichen technischen Erschließung (Strom, Wasser) auszugehen. Seite 4

5 Abbildung 3: Transportleitung Wischathal - Eitzersthal In Bezug auf mögliche geologische Probleme ist der geologischen Stellungnahme von Mag. Dr. Schweigl vom zur KG Eitzersthal Folgendes zu entnehmen: Eitzersthal-Hanglage: Bei Familie Alfred Scheidl ist sandig, lehmiger Mutterboden aufgeschlossen. Die Ackerflächen sind regelmäßige, ebene Flächen. Es gibt keine Anzeichen von Massenbewegungen. Da sich der in der Stellungnahme von Dr. Schweigl beschriebene Bereich im direkten Nahbereich zur ggst. Umwidmung befindet, ist von keinen geologischen Problemen in diesem Bereich auszugehen. Eine mangelnde Baulandeignung gemäß 15 (3,5) NÖ ROG 1976 liegt nicht vor. Da mit der gegenständlichen Änderung des Flächenwidmungsplanes keine bedeutsamen Änderungen der Planungsgrundlagen in verkehrlicher und landschaftsstruktureller Hinsicht innerhalb der Gemeinde verbunden sind, kann auf die Erarbeitung eines Landschafts- und eines Verkehrskonzeptes verzichtet werden. Seite 5

6 2.2 Umwidmung Glf BA-a Im Süden der KG Bergau ist die Erweiterung von bestehendem Bauland-Agrargebiet vorgesehen. Die bestehende Baulandgrenze ist im rechtsgültigen Flächenwidmungsplan eng am baulichen Bestand der Grundstücke Nr. 90, 95/1, 96/2 und 96/3 abgegrenzt. Die Nutzungsstruktur entspricht jener eines Agrarstandortes, was durch zahlreiche land- und forstwirtschaftliche Gebäude deutlich wird, die teils erweitert werden sollen. Die Erweiterungsflächen werden derzeit landwirtschaftlich bzw. als Hausgärten genutzt. Durch eine entsprechende Widmungsfestlegung soll nun die Möglichkeit geschaffen werden, bestehende Betriebsgebäude und Wohngebäude erweitern zu können. Das ist derzeit durch den Verlauf der bestehenden Baulandgrenze nicht möglich. Aufgrund bereits mehrerer Anträge der Grundeigentümer zur Erweiterung von Haupt- bzw. Nebengebäuden, ist es nun Wille der Gemeinde in diesem Bereich eine Erweiterung des bestehenden Baulandes durchzuführen. Abbildung 4: Änderungspunkt 2 (KG Bergau) Im Örtlichen Entwicklungskonzept der Marktgemeinde Göllersdorf ist für den Süden der KG Bergau eine Siedlungsgrenze festgelegt, die durch die geplante Baulanderweiterung nicht überschritten wird (siehe Abbildung 5). Ein Widerspruch zum rechtsgültigen Örtlichen Entwicklungskonzept besteht somit nicht. Eine mangelnde Baulandeignung gemäß 15 (3,5) NÖ ROG 1976 liegt nicht vor. Da mit der gegenständlichen Änderung des Flächenwidmungsplanes keine bedeutsamen Änderungen der Planungsgrundlagen in verkehrlicher und landschaftsstruktureller Hinsicht innerhalb der Gemeinde verbunden sind, kann auf die Erarbeitung eines Landschafts- und eines Verkehrskonzeptes verzichtet werden. Seite 6

7 Abbildung 5: Ausschnitt Örtliches Entwicklungskonzept 1996, KG Bergau Seite 7

8 Änderung Örtliches Entwicklungskonzept (KG Eitzersthal) In der Marktgemeinde Göllersdorf existiert ein Örtliches Entwicklungskonzept aus dem Jahr 1996, das sich, nach Digitalisierung des analogen Flächenwidmungsplanes, derzeit in inhaltlicher Überarbeitung befindet. Das derzeit geltende Entwicklungskonzept für die KG Eitzersthal legt allerdings im geplanten Erweiterungsbereich (siehe Änderungspunkt 1) eine Siedlungsgrenze fest, was einer Umwidmung in diesem Bereich entgegenstehen würde (siehe Abbildung 6). Daher stellt die Abänderung des ÖEK einen Vorgriff auf die Komplettüberarbeitung für die Großgemeinde dar. Die Entwicklungsbereiche des derzeit rechtsgültigen Entwicklungskonzeptes sind im Süden und teilweise im Norden der KG angesiedelt. Aufgrund aktueller Entwicklungsbestrebungen und zahlreichen Ausschlussfaktoren für Baulanderweiterungen in den bisherigen Bereichen ist es Wille der Gemeinde künftig die Entwicklung des Ortes in Richtung Westen zu führen. Die 1. Änderung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes sieht konkret die Verlegung der bisherigen Hauptentwicklungsrichtung im Süden in Richtung Westen vor. Im rechtsgültigen Entwicklungskonzept aus dem Jahr 1996 ist die Ortsentwicklung Richtung Süden vorgesehen. Da in diesem Bereich in der Zwischenzeit jedoch eine landwirtschaftliche Hofstelle direkt angrenzend an Entwicklungsflächen errichtet wurde und eine Hochspannungsleitung die Flächen quert, war es aus fachlicher Sicht notwendig, Überlegungen hinsichtlich besser geeigneter Entwicklungsrichtungen anzustellen. Da alternative Entwicklungsbereiche im Osten und Norden nicht zur Verfügung stehen, soll sich die künftige Ortsentwicklung von Eitzersthal hauptsächlich in Richtung Westen bzw. Nordwesten konzentrieren. Der ehemalige Hauptentwicklungsbereich im Süden soll künftig ausschließlich als Hintausbereich genutzt werden. Wohnnutzung soll künftig ausgeschlossen sein, um Konflikte mit umgebenden Nutzungen und technischen Einrichtungen zu vermeiden. Der Entwicklungsbereich im Westen von Eitzersthal weist aus fachlicher Sicht Standortvorteile auf, die im Süden der KG nicht gegeben sind. So ist der Bereich südöstlich des Hauptortes als Bodendenkmal ausgewiesen und durch eine 20 kv Hochspannungsleitung in der Nutzung eingeschränkt. Durch die landwirtschaftliche Nutzungsstruktur und dem geringen Abstand zum Siedlungsgebiet der KG Eitzersthal ist nun die Entwicklung in Richtung Westen vorgesehen. In einer gemeinsamen Besprechung im Juli 2010 in der Marktgemeinde Göllersdorf wurde im Besein der ASV der RU2, DI Hamader, Bürgermeister Reinwein, Ortsvorsteher von Eitzersthal und einigen Grundeigentümern über mögliche Entwicklungsperspektiven diskutiert. Unter Abwägung von Vor- und Nachteilen konnten künftige Entwicklungsbereiche herausgearbeitet werden, die auch den künftigen Rahmen für die Ortsentwicklung widerspiegeln. Dieses Ergebnis ist nun Gegenstand dieses Änderungsvorhabens und soll auch künftig Teil des in Überarbeitung befindlichen ÖEK sein. Für die neuen Entwicklungsbereiche wurde eine Strategische Umweltprüfung durchgeführt, die Teil dieser Unterlagen ist. Seite 8

9 Abbildung 6: Örtliches Entwicklungskonzept 1996, KG Eitzersthal (Vor Änderung) Seite 9

10 Abbildung 7: 1. Änderung Örtliches Entwicklungskonzept (KG Eitzersthal) - Entwurf (Nach Änderung) Seite 10

11 3 Änderungsanlass 3.1 Umwidmung Glf BW-a-A1, BW-a-A2, Vö bzw. Ggü-AG Änderungsanlass ist eine wesentliche Änderung der Grundlagen, die sich durch den Bedarf an zusätzlichem Bauland-Wohngebiet in der KG Eitzersthal manifestiert. Weiters soll dem Ziel des adaptierten Entwicklungskonzeptes für die KG Eitzersthal entsprochen werden, worin der westliche Ortsbereich für den kurz- bis mittelfristigen, wie auch den mittelbis langfristigen Bedarf an Wohnbauland als Erweiterungsbereich festgelegt ist (siehe auch 1. Änderung ÖEK). 3.2 Umwidmung Glf BA-a Änderungsanlass ist eine wesentliche Änderung der Grundlagen, die sich durch die Schaffung von Möglichkeiten zur längerfristigen Erweiterung landwirtschaftlicher Betriebe in der KG Bergau begründet Änderung Örtliches Entwicklungskonzept (KG Eitzersthal) Änderungsanlass für die gegenständliche Änderung bzw. die 1. Änderung des Örtlichen Entwicklungskonzepts ist eine wesentliche Änderung der Grundlagen, die sich durch eine generelle Neufestlegung der künftigen Siedlungsentwicklung in der KG Eitzersthal begründet. 22 (1) NÖ ROG 1976 Ein örtliches Raumordnungsprogramm darf nur abgeändert werden: - wegen eines rechtswirksamen Raumordnungsprogrammes des Landes oder anderer rechtswirksamer überörtlicher Planungen, - wegen wesentlicher Änderung der Grundlagen, - wegen Löschung des Vorbehaltes, - wenn sich aus Anlaß der Erlassung oder Abänderung des Bebauungsplanes eine Unschärfe des örtlichen Raumordnungsprogrammes zeigt, die klargestellt werden muß, - wenn dies zur Verwirklichung der Ziele des Entwicklungskonzeptes dient, - wenn im Einvernehmen mit dem Grundeigentümer Bauland in Grünland umgewidmet werden soll, wobei die geschlossene Siedlungsentwicklung nicht beeinträchtigt und die Ausnützung günstiger Lagevorteile nicht behindert wird. Seite 11

12 4 Ziele 4.1 Umwidmung Glf BW-a-A1, BW-a-A2, Vö bzw. Ggü-AG Ziel der gegenständlichen Änderung ist die Schaffung von Erweiterungsflächen begründet durch den kurz- bis langfristigen Bedarf an zusätzlichem Wohnbauland in der KG Eitzersthal. 4.2 Umwidmung Glf BA-a Ziel der gegenständlichen Änderung ist das Ermöglichen von landwirtschaftlichen Betriebserweiterungen im Süden der KG Bergau Änderung Örtliches Entwicklungskonzept (KG Eitzersthal) Ziel der gegenständlichen Änderung des Örtlichen Raumordnungsprogrammes der Marktgemeinde Göllersdorf ist die Abänderung der Entwicklungsziele für die KG Eitzersthal im Rahmen der 1. Änderung ÖEK. Dabei wird folgenden Planungsrichtlinien des NÖ ROG entsprochen: 14 (2) NÖ ROG 1976: Bei der Erstellung von Flächenwidmungsplänen ist unter Berücksichtigung der überörtlichen Planungen auf folgende Planungsrichtlinien Bedacht zu nehmen: - Die Inanspruchnahme des Bodens für bauliche Nutzungen aller Art ist auf ein unbedingt erforderliches Ausmaß zu begrenzen. - Die für die land- und forstwirtschaftliche Produktion wertvollen Flächen, das sind sowohl die gut geeigneten Standorte land- und forstwirtschaftlicher Betriebe als auch Produktionsflächen mit guter Bonität, sind, soweit nicht andere Ziele Vorrang haben, für die land- und forstwirtschaftliche Nutzung sicherzustellen. - Im Wohnbauland ist die Siedlungsstruktur durch Wohndichteklassen näher zu bestimmen. Dabei ist festzulegen: Wohndichteklasse Einwohner/ha a) bis 60 b) 60 bis 120 c) 120 bis 200 Bei der Festlegung der Wohndichteklassen ist auf die örtlichen Gegebenheiten, die Siedlungsstruktur sowie das Orts- und Landschaftsbild Bedacht zu nehmen. Aus diesen Gründen ist eine davon abweichende oder darüber hinausgehende Wohndichte durch eine Zahlenangabe zulässig. - Bei der Neuwidmung von Bauland ist dessen Erschließung durch funktionsgerechte öffentliche Verkehrsflächen vorzusehen. Bauland-Sondergebiet darf auch durch funktionsgerechte private Verkehrsflächen erschlossen werden. Seite 12

13 - Für die Verkehrssicherheit ist größtmögliche Vorsorge zu treffen. Die übergeordnete Verkehrsfunktion von Bundes- und Landesstraßen darf insbesondere bei Ortsumfahrungen und Freilandbereichen durch Anbau und Grundstückszufahrten nicht beeinträchtigt werden. - Bei Neuwidmung von Bauland sind eine ordnungsgemäße Wasserversorgung und eine ordnungsgemäße Abwasserentsorgung als Grundausstattung sicherzustellen. - Wohnbauland ist unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse und der Siedlungsstruktur an bestehendes Siedlungsgebiet so anzuschließen, daß geschlossene und wirtschaftliche erschließbare Ortsbereiche entstehen. - Wohnbauland und Sondergebiete mit besonderem Schutzbedürfnis sowie Widmungen für Erholungsreinrichtungen dürfen nur außerhalb von Störungseinflüssen (z.b. Landwirtschaftsbetriebe mit Tierhaltung im Grünland) angeordnet werden. - Für Wohnbauland ist eine ausreichende Vorsorge für Freizeit- und Erholungseinrichtungen durch Widmung geeigneter Flächen zu treffen. - Bei der Festlegung von Betriebs- und Wohngebieten ist mindestens deren baublockweise Trennung durch Verkehrsflächen und/oder Grüngürtel sicherzustellen. - Bei der Festlegung von Widmungsarten ist auf strukturelle und kulturelle Gegebenheiten sowie das Orts- und Landschaftsbild, insbesondere in historisch oder künstlerisch wertvollen Bereichen, Bedacht zu nehmen. Seite 13

14 5 Maßnahmen 5.1 Umwidmung Glf BW-a-A1, BW-a-A2, Vö bzw. Ggü-AG Eine Teilfläche des Grundstückes Nr. 897 (KG Eitzersthal) wird von derzeit Grünland- Land- und Forstwirtschaft (Glf) in Grünland-Grüngürtel-Abstandsgrün (Ggü-AG) umgewidmet. Das Grundstück Nr. 898 (KG Eitzersthal) wird von derzeit Grünland-Land- und Forstwirtschaft (Glf) in Bauland-Wohngebiet-Aufschließungszone 1 (BW-a-A1), Bauland- Wohngebiet-Aufschließungszone 2 (BW-a-A2) bzw. öffentliche Verkehrsfläche (Vö) umgewidmet. Teilflächen des Grundstücks Nr. 910 (KG Eitzersthal) werden von derzeit Grünland-Land- und Forstwirtschaft (Glf) in Bauland-Wohngebiet-Aufschließungszone 2 (BW-a-A2) bzw. öffentliche Verkehrsfläche (Vö) umgewidmet. 5.2 Umwidmung Glf BA-a Die Grundstücke Nr. 90, 95/1, 96/2 und 96/3 (KG Bergau) bzw. deren Teilflächen werden von derzeit Grünland-Land- und Forstwirtschaft (Glf) in Bauland-Agrargebiet (BA-a) umgewidmet Änderung Örtliches Entwicklungskonzept (KG Eitzersthal) Im Zuge der gegenständlichen Änderung des Örtlichen Raumordnungsprogrammes (ÖROP) wird das Örtliche Entwicklungskonzept für die KG Eitzersthal abgeändert (1. Änderung). Die Plandarstellung zur 1. Änderung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes bildet einen Bestandteil der Verordnung. Seite 14

15 6 Flächenbilanz Insgesamt wurden im Rahmen der gegenständlichen Änderung folgende Flächen umgewidmet: Tabelle 1: Zusammenfassung Flächenbilanz - 9. Änderung (Stand: Entwurf) BEREICH BESTEHENDE WIDMUNG GEÄNDERTE WIDMUNG FLÄCHE IN HA Glf BW-a-A1 0,51 1 KG Eitzersthal Glf BW-a-A2 0,32 Glf Vö 0,16 Glf Ggü-AG 0,02 2 KG Bergau Glf BA-a 0,42 3 KG Eitzersthal 1. Änderung Örtliches Entwicklungskonzept Quelle: Flächenwidmungsplan der Gemeinde Göllersdorf, eigene Erhebung. Seite 15

16 7 Umweltbericht Der Umweltbericht zur 1. Änderung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes besteht aus einer groben Prüfung der eingeschlagenen Entwicklungsstrategie im Bereich Siedlungswesen in einer Gesamtbetrachtung der Katastralgemeinde sowie aus einer Tabelle, in der die relevanten Ziele und Maßnahmen zum Themenbereich Siedlungswesen auf ihre positiven und negativen Umweltauswirkungen hin untersucht werden. Eine Begründung der Wahl der jeweiligen Variante (Erweiterungsflächen) erfolgt in der Tabelle ebenfalls. Gemäß dem durchgeführten Scoping werden grundsätzlich folgende Schutzgüter berücksichtigt: Boden / Untergrund Wasser Luft / Klima Natur / Landschaft Gefahren für die menschliche Gesundheit und für Sachwerte Kultur / Ästhetik Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei der 1. Änderung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes in der KG Eitzersthal um einen Vorgriff auf das in Überarbeitung befindliche Örtliche Entwicklungskonzept handelt. Die Überprüfung der Ziele und Maßnahmen für andere Themenbereiche (z.b. Naturraum und Umwelt, Freizeit und Erholung) werden im Rahmen des überarbeiteten ÖEK und dem dann erforderlichen Umweltbericht behandelt. Für die Abänderung des Flächenwidmungsplanes wurde im Rahmen eines Screenings festgestellt, dass keine Strategische Umweltprüfung erforderlich ist. Seite 16

17 BEREICH ZIEL / MASSNAHME VARIANTEN SCHUTZGUT THEMA ERGEBNIS Allgemeine Ziele zur Gemeindeentwicklung (Funktion KG Eitzersthal) Siedlungswesen Funktionale Gliederung (Wohnen, Landwirtschaft) Ausnutzung der vorhandenen Wohnbaulandreserven; Schließung von Baulandlücken, Nutzung leerstehender Gebäude in den Ortsgebieten, Um- bzw. Rückwidmungen in Teilbereichen prüfen Rückführung in Aufschließungszone anstreben Keine negativen Umweltauswirkungen zu erwarten Allgemeine Zielvorstellung der Gemeinde zur Hauptfunktion der KG Eitzersthal als Wohn- und Agrarstandort. Die Funktion der einzelnen Orte bzw. Ortsteile besteht im Allgemeinen bereits jetzt und soll gesichert bzw. gestärkt werden. Keine negativen Umweltauswirkungen zu erwarten Die Ziele und Maßnahmen tragen zu einer effizienten Nutzung des Baulandes sowie der Einrichtungen der technischen Infrastruktur bei. So sollen beispielsweise Umwidmungen noch unbebauter Baulandreserven im südlichen Bereich der KG Eitzersthal geprüft werden, da hier Wohnbauland im Bereich künftiger Hintausbereiche bzw. im Nahbereich einer landwirtschaftlichen Hofstelle zu liegen kommt. Keine negativen Umweltauswirkungen zu erwarten Zur effizienten Nutzung von Bauland wird die Rückführung einzelner größerer Grundstücke in eine Aufschließungszone angestrebt, da derzeit keine Verpflichtung zur Parzellierung besteht. Seite 17

18 BEREICH ZIEL / MASSNAHME VARIANTEN SCHUTZGUT THEMA ERGEBNIS Siedlungswesen Siedlungserweiterung Eitzersthal: Erweiterungsfläche 1: Eitzersthal West Alternativen mit einer ähnlich hohen Standortgunst für die Erweiterung des Siedlungsgebiets sind in der KG Eitzersthal nicht vorhanden. Westlich der B 19 sind aufgrund der Verkehrssituation und des Lärms keine Erweiterungen möglich (Nord-Süd- Richtung). Der Süden der Ortschaft ist aufgrund einer landwirtschaftlichen Hofstelle, Hochspannungsleitungen und eines Bodendenkmals weniger attraktiv. Auch die Verfügbarkeit ist in diesem Bereich nicht gegeben. Im Norden der KG Eitzersthal ist eine Siedlungsgrenze festgelegt, die eine Ortsentwicklung in diese Richtung aufgrund fehlender Standortvoraussetzungen unterbindet. Insgesamt betrachtet sind daher keine Alternativen vorhanden, die eine höhere Eignung für die Siedlungsentwicklung aufweisen. Boden / Untergrund Wasser Luft / Klima Natur / Landschaft Gefahren für die menschliche Gesundheit und für Sachwerte Kultur / Ästhetik Bodenverbrauch Versiegelungsgrad Grundwasser-Qualität Grundwasser-Quantität Oberflächengewässer- Qualität Verunreinigungen Durchlüftung, Mikroklima Natura 2000 Naturschutz Wald Naturräumliche Besonderheiten Erholungsfunktion Immissionen (Lärm, Geruch, Erschütterungen) Verkehr, Unfallgefahren Standortgefahren Denkmalschutz Ortsbild, Siedlungsstruktur Landschaftsbild Die Siedlungserweiterung soll in Etappen nach Maßgabe des Bedarfs erfolgen (kurz- bis mittelfristig bzw. mittel- bis langfristig). Der Versiegelungsgrad in Eitzersthal ist gering (ländliche Gemeinde) und wird durch die Siedlungsentwicklung nicht wesentlich beeinflusst. Eine Gefährdung durch Hochwasser ist nicht gegeben. Es liegen keine Wasserschutz- bzw. -schongebiete vor. Es sind keine Oberflächengewässer betroffen. Die südliche Erweiterungsfläche an der Landesstraße L 1137 ist durch ein Gewässer (Eitzersthaler Bach) begrenzt. Für die Erweiterungsfläche nördlich der Landesstraße L 1137 sind zur Hintanhaltung möglicher Hangwässer Vorschreibungen im Bauverfahren vorgesehen, die eine geregelte Ableitung der Hangwässer ermöglichen. Die Gemeinde stellt ein Sanierungsgebiet Feinstaub dar. Durch die Siedlungserweiterung sind keine wesentlichen Verunreinigungen der Luft zu erwarten. Auswirkungen auf die Durchlüftung und das Mikroklima sind ebenfalls nicht zu erwarten. Die Erweiterungsflächen haben keine Auswirkungen auf ein Natura 2000 Gebiet bzw. auf andere Natur- oder Landschaftsschutzgebiete (Schutzgebiete sind im Bereich der Ortschaft Eitzersthal nicht vorhanden). Waldflächen sind ebenfalls nicht betroffen. Beeinträchtigungen von naturräumlichen Besonderheiten und Erholungsflächen können ebenfalls ausgeschlossen werden. Durch die vorwiegende Wohnnutzung, die durch die Widmung Bauland- Wohngebiet sichergestellt werden soll, ist mit keinen relevanten Immissionen zu rechnen. Die Verkehrserschließung für das Siedlungsgebiet ist über die bestehende Landesstraße L 1137 vorhanden. Von einer Erhöhung der Unfallgefahren ist nicht auszugehen. Altlasten liegen nicht vor. Durch die Erweiterung des Siedlungsgebiets sind keine negativen Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild bzw. die Siedlungsstruktur zu erwarten. Durch die geplante Rückführung einzelner Baulandbereiche in Aufschließungszonen ist künftig von positiven Auswirkungen auf das Ortsbild durch Lückenschluss auszugehen. Seite 18

19 BEREICH ZIEL / MASSNAHME VARIANTEN SCHUTZGUT THEMA ERGEBNIS Siedlungswesen Siedlungserweiterung Eitzersthal: Erweiterungsfläche 2: Eitzersthal Nord- West Alternativen mit einer ähnlich hohen Standortgunst für die Erweiterung des Siedlungsgebiets sind in der KG Eitzersthal nicht vorhanden. Westlich der B 19 sind aufgrund der Verkehrssituation und des Lärms keine Erweiterungen möglich (Nord-Süd- Richtung). Der Süden der Ortschaft ist aufgrund einer landwirtschaftlichen Hofstelle, Hochspannungsleitungen und ein Bodendenkmal weniger attraktiv. Auch die Verfügbarkeit ist in diesem Bereich nicht gegeben. Im Norden der KG Eitzersthal ist eine Siedlungsgrenze festgelegt, die eine Ortsentwicklung in diese Richtung aufgrund fehlender Standortvoraussetzungen unterbindet. Insgesamt betrachtet sind daher keine Alternativen vorhanden, die eine höhere Eignung für die Siedlungsentwicklung aufweisen. Boden / Untergrund Wasser Luft / Klima Natur / Landschaft Gefahren für die menschliche Gesundheit und für Sachwerte Kultur / Ästhetik Bodenverbrauch Versiegelungsgrad Grundwasser-Qualität Grundwasser-Quantität Oberflächengewässer- Qualität Verunreinigungen Durchlüftung, Mikroklima Natura 2000 Naturschutz Wald Naturräumliche Besonderheiten Erholungsfunktion Immissionen (Lärm, Geruch, Erschütterungen) Verkehr, Unfallgefahren Standortgefahren Denkmalschutz Ortsbild, Siedlungsstruktur Landschaftsbild Die Siedlungserweiterung soll in Etappen nach Maßgabe des Bedarfs erfolgen (Kurz- bis mittelfristig bzw. mittel- bis langfristig). Der Versiegelungsgrad in Eitzersthal ist gering (ländliche Gemeinde) und wird durch die Siedlungsentwicklung nicht wesentlich beeinflusst. Eine Gefährdung durch Hochwasser ist nicht gegeben. Es liegen keine Wasserschutz- bzw. -schongebiete vor. Es sind keine Oberflächengewässer betroffen. Für die Erweiterungsflächen sind zur Hintanhaltung möglicher Hangwässer Vorschreibungen im Bauverfahren vorgesehen, die eine geregelte Ableitung der Hangwässer ermöglichen. Die Gemeinde stellt ein Sanierungsgebiet Feinstaub dar. Durch die Siedlungserweiterung sind keine wesentlichen Verunreinigungen der Luft zu erwarten. Auswirkungen auf die Durchlüftung und das Mikroklima sind ebenfalls nicht zu erwarten. Die Erweiterungsflächen haben keine Auswirkungen auf ein Natura 2000 Gebiet bzw. auf andere Natur- oder Landschaftsschutzgebiete (Schutzgebiete sind im Bereich der Ortschaft Eitzersthal nicht vorhanden). Waldflächen sind ebenfalls nicht betroffen und liegen auch nicht angrenzend zu den vorgesehenen Erweiterungsflächen. Beeinträchtigungen von naturräumlichen Besonderheiten und Erholungsflächen können ebenfalls ausgeschlossen werden. Durch die überwiegende Wohnnutzung ist mit keinen relevanten Immissionen zu rechnen. Die Verkehrserschließung für das Siedlungsgebiet ist künftig noch über die Landesstraße L 1137 herzustellen. Von einer Erhöhung der Unfallgefahren ist nicht auszugehen. Durch die Erweiterung des Siedlungsgebiets im direkten Anschluss an den Altortbereich ist mit keinen negativen Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild bzw. die Siedlungsstruktur zu rechnen. Seite 19

20 Zusammenfassung Umweltbericht Insgesamt sind durch die in der 1. Änderung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes für die Katastralgemeinde Eitzersthal vorgeschlagenen Ziele und Maßnahmen keine erheblichen negativen Auswirkungen auf die Umwelt zu erwarten. Die Wahl der Standorte der Siedlungsentwicklung wird in der Tabelle (siehe oben) dokumentiert, wobei mögliche Alternativen bei der Wahl der Varianten ebenfalls berücksichtigt wurden. Seite 20

21 8 Zusammenfassung Der Flächenwidmungsplan der Gemeinde Göllersdorf, KG Bergau und Eitzersthal, und das Örtliche Entwicklungskonzept (KG Eitzersthal) werden somit, unter Hinweis auf die Grundlagenforschung, wegen wesentlicher Änderung der Grundlagen sowie zur Verwirklichung der Ziele des Entwicklungskonzeptes, geändert. Wien, 17. August 2010, HR/re GZ G10036/F9/10 und G10036/EK1/10 Dipl. Ing. Dr. L. Paula Anlage Entwurf zur Änderung des örtl. Raumordnungsprogrammes (2 Plandarstellungen A3) 1. Änderung Örtliches Entwicklungskonzept - Entwurf (1 Plandarstellung A3) Seite 21

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