Gewässerausbau Cottbuser See, Teilvorhaben 2 - Herstellung des Cottbuser Sees. Zusammenfassende Aussagen zur Umwelt nach 6 UVPG

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1 Vom Stein-Str Cottbus Teilvorhaben 2 - zur Umwelt nach 6 UVPG Dieser Bericht umfasst 90 Seiten November 2014 Auftragnehmer: Büro für Raum- und Umweltplanung Behlertstraße Potsdam Tel / Fax 03 31/ de potsdam@jestaedt-wild.de Potsdam, den Georg Wild

2 INHALTSVERZEICHNIS SEITE 1 BESCHREIBUNG DES VORHABENS UND SEINER WESENTLICHEN WIRKUNGEN Beschreibung des Vorhabens Wirkungen des Vorhabens Vorhabensalternativen/Referenzzustand UNTERSUCHUNGSRAHMEN Abgrenzung des Untersuchungsraumes Inhalte und methodisches Vorgehen (Ergebnis des Scopingtermins) Maßgeblicher Zeitpunkt Planerische Ziele und Vorgaben ERMITTLUNG, BESCHREIBUNG UND BEWERTUNG DER SCHUTZGÜTER IM UNTERSUCHUNGSRAUM Schutzgut Wasser Grundwasser Bestand Schutzgebiete Vorbelastungen Maßgeblicher Zeitpunkt Bewertung Grundwassermenge und -beschaffenheit nach EU-WRRL Oberflächengewässer Bestand Schutzgebiete Vorbelastung Maßgeblicher Zeitpunkt Bewertung Schutzgut Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit Bestand Vorbelastungen Maßgeblicher Zeitpunkt Bewertung Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Tiere Bestand und Bewertung Maßgeblicher Zeitpunkt Pflanzen Heutige Potenzielle Natürliche Vegetation (hpnv) Realnutzung der Biotoptypen und Bewertung Maßgeblicher Zeitpunkt Biologische Vielfalt Geschützte Flächen und Objekte FFH-Gebiete JESTAEDT, WILD + Partner Seite I

3 Europäische Vogelschutzgebiete (SPA) Naturschutzgebiete Biosphärenreservate Naturdenkmäler Geschützte Biotope Geschützte Landschaftsbestandteile Schutzgut Boden Bestand und Bewertung Vorbelastungen Maßgeblicher Zeitpunkt Schutzgut Klima und Luft Bestand Vorbelastungen Maßgeblicher Zeitpunkt Schutzgut Landschaft Bestand und Bewertung Schutzgebiete Maßgeblicher Zeitpunkt Schutzgut Kultur- und Sachgüter Kulturgüter Sachgüter Maßgeblicher Zeitpunkt Wechselwirkungen ALTERNATIVENAUSWAHL ERMITTLUNG UND BEURTEILUNG DER ZU ERWARTENDEN AUSWIRKUNGEN AUF DIE SCHUTZGÜTER Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser Grundwasser Referenzzustand Abweichende Auswirkungen durch das Vorhaben Oberflächenwasser Referenzzustand Abweichende Auswirkung durch das Vorhaben Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch, einschließlich der menschlichen Gesundheit Wohnen und Wohnumfeld Referenzzustand Abweichende Auswirkung durch das Vorhaben Erholung und Freizeit Referenzzustand Abweichende Auswirkung durch das Vorhaben Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Referenzzustand JESTAEDT, WILD + Partner Seite II

4 5.3.2 Abweichende Auswirkung durch das Vorhaben Auswirkungen auf geschützte Flächen und Objekte Referenzzustand Abweichende Auswirkung durch das Vorhaben Auswirkungen auf das Schutzgut Boden Referenzzustand Abweichende Auswirkung durch das Vorhaben Auswirkungen auf das Schutzgut Klima und Luft Referenzzustand Abweichende Auswirkung durch das Vorhaben Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft Referenzzustand Abweichende Auswirkung durch das Vorhaben Auswirkungen auf das Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter Referenzzustand Abweichende Auswirkung durch das Vorhaben Wechselwirkungen Referenzzustand Abweichende Auswirkung durch das Vorhaben ERGEBNISSE DER VERTRÄGLICHKEITSSTUDIEN NACH 34 BNATSCHG SOWIE DER ARTENSCHUTZRECHTLICHEN BETRACHTUNGEN Ergebnisse der FFH-Voruntersuchung Ergebnisse der FFH-Verträglichkeitsstudien FFH-Gebiet Spree FFH-Gebiet Peitzer Teiche Vogelschutzgebiet Spreewald und Lieberoser Endmoräne Ergebnisse der Prüfung des speziellen Artenschutzes ERGEBNISSE DER LANDSCHAFTSPFLEGERISCHEN BEGLEITPLANUNG MÖGLICHKEITEN DER VERMEIDUNG ERHEBLICHER UMWELTAUSWIRKUNGEN TABELLEN- UND ABBILDUNGSVERZEICHNIS SEITE Tabelle 1 Relevante Wirkungen bezüglich der Herstellung und Bewirtschaftung des Cottbuser Ostsees... 3 Tabelle 2 Relevante Wirkungen bezüglich Umgestaltung/Herstellung der erforderlichen Wasserbauwerke und Fließstrecken... 3 Tabelle 3 Bewertung des Grundwasserkörpers nach FGG Elbe (2009)... 9 Tabelle 4 Strukturgüte der Fließgewässer im Untersuchungsgebiet (nach LUGV 2012b und /E19/IAG 2012) JESTAEDT, WILD + Partner Seite III

5 Tabelle 5 Tabelle 6 Bestandserfassung Fließgewässer nach Art. 5 EU-WRRL - Chemische und ökologische Zustandsbewertung und Erreichung der Bewirtschaftungsziele der Fließgewässer Wasserbeschaffenheit ausgewählter Fließgewässer im Untersuchungsgebiet (nach LUGV 2012) Tabelle 7 Bedeutung der Oberflächengewässer des Untersuchungsgebietes Tabelle 8 Siedlungsbereiche mit Angabe der Bauflächen nach BauNVO Tabelle 9 Bewertung der Wohn- und Wohnumfeldfunktion Tabelle 10 Vorkommen von Amphibien im Gesamtuntersuchungsgebiet Tabelle 11 Übersicht der nachgewiesenen Fledermausarten im Gesamtuntersuchungsgebiet Tabelle 12 Nachweise des Makrozoobenthos in verschiedenen Artengruppen Tabelle 13 Nachweise der Zauneidechse im Bereich des zukünftigen Cottbuser Ostsees Tabelle 14 Bedeutung der einzelnen Biotoptypen im Untersuchungsraum Tabelle 15 Bewertung der Böden im Untersuchungsraum Tabelle 16 Bewertung der Landschaftsbildeinheiten Tabelle 17 Liste der Baudenkmale Tabelle 18 Liste der Sachgüter Tabelle 19 Schutzgutbezogene Zusammenstellung von Wechselwirkungen im Untersuchungsraum Tabelle 20 Ausleitkriterien für Tagebauseen und Wasserbeschaffenheit des Cottbuser Ostsees (nach /E5/IWB 2013) Tabelle 21 Auswirkungen der nachbergbaulichen Grundwasserstände auf den Boden Tabelle 22 Altlastenverdachtsflächen im Bereich des Grundwasseranstiegs bis zu Flurabständen <1,5 m (Auszug Altlastenkataster LANDKREIS SPREE- NEISSE 2011, 2013 und STADT COTTBUS 2011, 2013) Tabelle 23 Zusammenfassende Auswirkungen auf die Schutzgüter Tabelle 24 Maßnahmen zur Vermeidung von Verbotstatbeständen Tabelle 25 Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz für dem Schwarzen Graben, Desankagraben sowie das Damm- und Auslaufbauwerk Tabelle 26 Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz für den Zuleiter 1, Einlaufbauwerk 1 und den Willmersdorfer Seegraben Tabelle 27 Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz für die Einbindung des Haasower und Koppatz- Kahrener-Landgrabens Abbildung 1 Gesamtartenzahl des Makrozoobenthos an den einzelnen Untersuchungspunkten (UP) ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS ABIMO ABP BauNVO BbgWG BKP BLDAM BNatSchG BbgNatSchAG BÜK EU-WRRL FEFLOW Abflussbildungsmodell Abschlussbetriebsplan Baunutzungsverordnung Brandenburgisches Wassergesetz Braunkohlenplan Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum Bundesnaturschutzgesetz Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz Bodenübersichtskarte Europäische Wasserrahmenrichtlinie Finite Element subsurface FLOW system JESTAEDT, WILD + Partner Seite IV

6 FFH FFH-VP FGG-Elbe FNP GEK GWL GWK hpnv LAUBAG LAWA LBGR LMBV LRP LUGV LSG MUGV NHN NSG OGewV PFV SPA TUG TV UG UP UVPG UVPVwV UVS UVU VE-M WHG WMO WRE Fauna-Flora-Habitat Fauna-Flora-Habitat-Verträglichkeitsprüfung Flussgebietsgemeinschaft Elbe Flächennutzungsplan Gewässerentwicklungskonzept Grundwasserleiter Grundwasserkörper heutige potenzielle natürliche Vegetation Lausitzer Braunkohle AG Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbh Landschaftsrahmenplan Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Brandenburg Landschaftsschutzgebiet Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Brandenburg Normalhöhennull Naturschutzgebiet Oberflächengewässerverordnung Planfeststellungsverfahren Europäisches Vogelschutzgebiet (Special Protection Area) Teiluntersuchungsgebiet Teilvorhaben Untersuchungsgebiet Untersuchungspunkt Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung Verwaltungsvorschrift zur Ausführung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung Umweltverträglichkeitsstudie Umweltverträglichkeitsuntersuchung Vattenfall Europe Mining AG Wasserhaushaltsgesetz World Meteorological Organisation Wasserrechtliche Erlaubnis Abkürzungen für weitere Institutionen siehe auch Quellenverzeichnis /A12/FUGRO&JWP (2014) JESTAEDT, WILD + Partner Seite V

7 1 BESCHREIBUNG DES VORHABENS UND SEINER WESENTLICHEN WIRKUNGEN 1.1 Beschreibung des Vorhabens Mit dem Vorhaben Herstellung des Cottbuser Sees werden die Flutung des Restraumes, die Anbindung des Sees an das regionale Gewässernetz sowie die Schaffung von Voraussetzungen für eine nachhaltige Gewässergüteentwicklung, Gewässerbewirtschaftung und vielfältigen Gewässernutzung beantragt. Rahmenbedingungen Die ist das Teilvorhaben 2 im Rahmen des Vorhabens Gewässerausbau Cottbuser See. Mit dem Teilvorhaben 2 sollen alle wasserbaulichen Maßnahmen durchgeführt und Objekte im Bereich des Tagebaues Cottbus-Nord errichtet werden, die eine schnelle Flutung des Restloches mit Spreewasser und die Anbindung des Cottbuser Ostsees an das Vorflutsystem ermöglichen. Mit der bergbaulichen Inanspruchnahme der Grundflächen und der Veränderung des Grundwasserspiegels im Tagebau Cottbus-Nord durch die Braunkohlengewinnung erfolgte eine umfassende und vollständige Beeinträchtigung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes im Bereich des Tagebaus. Der Naturhaushalt in diesem Gebiet einschließlich seiner Regenerationsfähigkeit und seiner nachhaltigen Nutzungsfähigkeit ( 1, Abs. 1 BNatSchG) ist erst mit der sicheren und umfassend wieder nutzbar gemachten Bergbaufolgelandschaft, einschließlich eines sich selbst regulierenden Wasserhaushaltes wieder vollständig funktionsfähig. Eine hergestellte Bergbaufolgelandschaft, die diese Anforderungen erfüllt, ist somit Teil der Kompensation der vollständig beeinträchtigten vorbergbaulichen Landschaft. Konkret auf die Bergbaufolgelandschaft bezogen, bedeutet dies, dass die gemäß ABP herzustellende, wieder nutzbar zu machende Oberfläche die Gestaltung des Seegrundes einschließlich der Ufer für den Cottbuser Ostsee (Wasserspiegellage zwischen +61,8 und +63,5 m NHN), die Flutung des Sees, die Einbindung in die Vorflut sowie die Wiedernutzbarmachung der Randbereiche des Tagesbaues insgesamt umfasst. Von der Zulassung des ABP sind jedoch die dafür erforderlichen wasserbaulichen Anlagen, die eine gesteuerte Flutung des Seebeckens sowie die Einbindung des Sees in die Vorflut ermöglichen, ausgenommen und der wasserrechtlichen Planfeststellung vorbehalten worden. Der mit der Einstellung des Tagebaus (bzw. der Grundwasserhaltung) einhergehende Grundwasserwiederanstieg im Gesamtuntersuchungsraum ist nicht Gegenstand der UVS und wird in den Unterlagen des Abschlussbetriebsplans (VE-M 2004/2010) dargestellt. Dagegen werden die Auswirkungen des Gewässerausbaus auf den natürlichen Grundwasseranstieg in dessen zeitlichem und räumlichem Verlauf sowie die gegenseitige Beeinflussung von See- und Grundwasserständen in der UVS berücksichtigt. Bestandteile des Vorhabens Bestandteil des wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens sind, neben der Herstellung des Cottbuser Ostsees durch Flutung der als Seebecken hergestellten bergbaulichen Hohlform mit Grundwasser und Wasser aus der Spree, alle erforderlichen Wasserbauwerke und Fließstrecken, die zur Flutung des künftigen Cottbuser Ostsees und seiner späteren Einbindung in das regionale Gewässersystem benötigt werden. Zudem sind Maßnahmen zur Er- JESTAEDT, WILD + Partner Seite 1

8 reichung und Gewährleistung einer den Nutzungszielen entsprechenden Wasserbeschaffenheit sowie zur Steuerung und Regelung des Landschaftswasserhaushaltes zu berücksichtigen. Die potenzielle Speicherbewirtschaftung durch das Land Brandenburg als denkbare Folgenutzung wurde als Ergebnis des Scopingverfahrens mit betrachtet. Im Einzelnen sind folgende Projektbestandteile von Relevanz: Herstellung des Cottbuser Ostsees einschließlich der seeartigen Erweiterungen im Bereich seiner östlichen Uferböschungen (Lieskower Lauch ) mit einem Zielwasserstand von +62,5 m NHN durch Flutung des bereits vorhandenen Seebeckens mit Spreewasser und infolge des natürlichen Grundwasserwiederanstieges Errichtung und Betrieb der für die Flutung und Einbindung des Cottbuser Ostsees in das regionale Gewässersystem erforderlichen Wasserbauwerke und Fließstrecken mit folgenden Objekten: - Zuleiter 1 vom Hammergraben zum Nordrandschlauch zur Flutung von Nordrandschlauch und Restvolumen oberhalb der Randschläuche sowie zur zukünftigen Speisung des Cottbuser Ostsees mit Wasser aus der Spree. Die Kapazität des geplanten Zuleiters und des Einlaufbauwerks beträgt 5 m³/s. - Einlaufbauwerk 1 zur Flutung von Nordrandschlauch und Restvolumen oberhalb der Randschläuche und zur Nachsorge - Verbindung Hammergraben zum Cottbuser Ostsee über Willmersdorfer Seegraben zur Gewährleistung der Fischdurchgängigkeit - Anbindung von Haasower Landgraben und Koppatz-Kahrener Landgraben an den Cottbuser Ostsee - Auslaufbauwerk des Cottbuser Ostsees in den als Ableiter ausgebauten Schwarzer Graben - Ausbau des Ableiters Schwarzer Graben für einen Maximalabfluss von 2 m³/s inkl. naturschutzfachlicher Aufwertung und Wiederherstellung der Fischdurchgängigkeit - Damm zum Schutz gegen Wellenschlag der angrenzenden tief liegenden Bereiche am Nordwestufer des Cottbuser Ostsees und Erhöhung der Dichtwand zur Verhinderung des Überströmens - Wiederherstellung und Reprofilieriung des Desankagrabens und Anbindung an den Kiessee Maust 1.2 Wirkungen des Vorhabens Durch die Herstellung, Anbindung und Nutzung des Cottbuser Ostsees werden vielfältige Änderungen der gegenwärtigen Biotop-, Habitats- und Nutzungsstrukturen bewirkt, deren Auswirkungen auf die Schutzgüter im Rahmen der Umweltverträglichkeitsstudie betrachtet werden. Die Ableitung der von dem Projekt ausgehenden Wirkungen erfolgt dabei auf der Grundlage der Vorhabenbeschreibung im vorhergehenden Kapitel. Die als relevant eingestuften Wirkungen wurden dabei in zwei Gruppen unterteilt: Herstellung des Cottbuser Ostsees durch Flutung mit Spreewasser und Grundwasseranstieg und Bewirtschaftung im Rahmen der Gewässerunterhaltung Herstellung und Betrieb der Zu- und Ableiter JESTAEDT, WILD + Partner Seite 2

9 In den folgenden Tabellen sind die relevanten Bestandteile des Vorhabens mit deren grundlegenden Wirkungen aufgeführt. Tabelle 1 Relevante Wirkungen bezüglich der Herstellung und Bewirtschaftung des Cottbuser Ostsees Bestandteil des Vorhabens Flutung des Seebeckens Wasserentnahme Spree (Spree/Hammergraben) Seewasserspiegel Ableitung von Seewasser in die Vorflut (Schwarzer Graben/Großes Fließ/Spree) Wirkungen Flächeninanspruchnahme durch beschleunigte Flächenüberstauung/Wasserspiegelanstieg im trockenen Seebecken (Fremdwasserflutung und Grundwasseranstieg) Entwicklung der Wasserbeschaffenheit des Sees durch beschleunigte Füllung (Fremdwasserflutung und Grundwasseranstieg) Änderungen der Grundwasserverhältnisse im direkten Umfeld des Sees Änderungen von Durchflussmenge und Abflussverhältnissen in den Zuleitern und der Spree +62,5 m NHN Änderungen Durchflussmenge und Abflussverhältnisse in den Vorflutern Änderungen Wasserbeschaffenheit in den Vorflutern Neben den Wirkungen, die sich aus der Flutung und Nutzung des Sees direkt ergeben, sind Maßnahmen an Zu- und Ableitern erforderlich, die ein weiteres Spektrum an Wirkpfaden beinhalten. Diese sind in der folgenden Tabelle zusammengefasst. Für die Herstellung der erforderlichen Wasserbauwerke und Fließstrecken wurde ein Landschaftspflegerischer Begleitplan erstellt. Tabelle 2 Relevante Wirkungen bezüglich Umgestaltung/Herstellung der erforderlichen Wasserbauwerke und Fließstrecken Bestandteile des Vorhabens Flächeninanspruchnahme Schadstoff- und Lärmimmissionen Veränderungen des Wasserregimes (Grund- und Oberflächenwasser) Wirkungen Temporäre und dauerhafte Flächeninanspruchnahme durch Ausbau der Gräben und für die Errichtung der technischen Zu- und Ableiterbauwerke Temporäre Emissionen (akustische, optische Störungen, Schadstoffe, Sedimenteintrag, Wassertrübungen) Kurzzeitig und langfristige Veränderungen der Wasserführung Grundwasserabsenkungen im Bereich von Baugruben 1.3 Vorhabensalternativen/Referenzzustand Für das Vorhaben des Gewässerausbaus sowie der damit verbundenen Herstellung eines ausgeglichenen und weitgehend selbstregulierenden Wasserhaushaltes existieren grundsätzlich drei Vorhabensalternativen (vgl. auch /A1/FUGRO 2014): A 0 A 1 A 2 Referenzzustand ohne Fremdwasserflutung und Vorflutanbindung ohne Fremdwasserflutung, mit abflussseitiger Vorflutanbindung mit Fremdwasserflutung sowie mit zu- und abflussseitiger Vorflutanbindung. Bei dem Referenzzustand A 0, der im Weiteren auch in den Bewertungen der Auswirkun- JESTAEDT, WILD + Partner Seite 3

10 gen auf die Schutzgüter als Bewertungsbezug dient, erfolgt eine Wasserauffüllung des Restraumes ausschließlich durch auf natürliche Weise aufgehendes und anströmendes Grundwasser ohne Durchführung wasserbaulicher Maßnahmen. Eine Anbindung des Cottbuser Ostsees an die Vorflut ist beim Referenzzustand nicht vorgesehen und somit ist auch keine direkte Wasserstandsregulierung des Sees möglich. Der Referenzzustand dieser UVS (als Beschreibung des vorhersehbaren Zustandes bei Vorhabensverwirklichung) weicht entsprechend Nr Maßgeblicher Zeitpunkt der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausführung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPVwV) vom vom aktuellen Ist-Zustand ab, weil ermittelt und beschrieben wird, dass wirtschaftliche, technische und sonstige Entwicklungen zu erwarten sind (Einstellung der Kohlegewinnung, Abschaltung der Filterbrunnenentwässerung, Grundwasserwiederanstieg), die zu einer erheblichen Veränderung des Ist-Zustandes führen werden. In der Alternative A 1 erfolgt ebenfalls die Wasserauffüllung des Restraumes ausschließlich durch natürlicherweise aufgehendes und anströmendes Grundwasser. Es werden jedoch wasserbauliche Maßnahmen zur abflussseitigen Vorflutanbindung durchgeführt und damit eine Wasserstandsregulierung im Cottbuser Ostsee ermöglicht. So können definierte Zielwasserstände eingehalten werden und die Grundlagen für einen selbstregulierenden Wasserhaushalt mittelfristig ohne Fremdwasserzuführung geschaffen werden. Der beschaffenheitsmäßige Ausgleich findet bei dieser Variante jedoch nur längerfristig statt. Mit der Alternative A 2 erfolgt zusätzlich zur Wasserauffüllung des Restraumes durch das auf natürliche Weise aufgehende und anströmende Grundwasser eine gesteuerte Flutung durch Zuführung von Spreewasser und die Durchführung wasserbaulicher Maßnahmen zur zu- und abflussseitigen Vorflutanbindung. Damit wird die Einhaltung der geotechnisch und gütechemisch erforderlichen Mindestanstiegsgeschwindigkeit und die schnellstmögliche Erreichung des definierten Endwasserstandes (Ziel 11 des Braunkohlenplans) sowie weiterer Planziele, wie Wasserstandsregulierung im Cottbuser Ostsee und zu- und abflussseitigen Anbindung an die Vorflut gewährleistet. Alternatives Vorhaben: Aufrechterhaltung der Grundwasserhaltung (Sümpfung) Nicht in dieser Umweltverträglichkeitsprüfung betrachtet wird ein mögliches alternatives Vorhaben, welches sich daraus ergeben würde, dass zur weiteren Trockenhaltung des bergmännischen Restraumes die bestehende Wasserrechtliche Erlaubnis des LBGR vom , Gz.: , für das Entnehmen und Zutagefördern sowie das Einleiten von Grundwasser in die Tranitz zum Betrieb des Tagebaus Cottbus-Nord (WRE 1998) über das Jahr 2020 hinaus verlängert werden würde. Dieses Vorhaben wäre ein anderes Vorhaben und braucht daher im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens nicht untersucht zu werden, da die UVP-Pflicht erst mit der Entscheidung des Vorhabenträgers für ein bestimmtes Projekt einsetzt; die UVS kann daher auf dieses Vorhaben beschränkt werden, wenn es nach dem aktuellen Planungsstand maßgeblich ist (st. Rspr., z.b. VGH Kassel, Urteil vom , Az.: 2 C 2165/09.T, Rn. 111 m.w.n. zur Rechtsprechung). JESTAEDT, WILD + Partner Seite 4

11 2 UNTERSUCHUNGSRAHMEN 2.1 Abgrenzung des Untersuchungsraumes Der Untersuchungsraum (vgl. Anlage A6_1) für die Umweltprüfung des Vorhabens Gewässerausbau Cottbuser See, Teilvorhaben 2: ergibt sich aus der maximalen Beeinflussungsgrenze der damit verbundenen Umweltauswirkungen. Der Untersuchungsraum der Umweltverträglichkeitsuntersuchung ist dabei größer als der Planungsraum gewählt. So kann die maximale Beeinflussungsgrenze im Zuge der Untersuchungen in einem ausreichend großen Raum abgegrenzt werden. Dieser Untersuchungsraum gilt grundsätzlich für alle Schutzgüter. Für das Schutzgut Klima ist die Beschränkung auf diesen Raum nicht für alle klimatischen Fragestellungen hilfreich. So wurde bei der Diskussion von Wasserhaushaltsfragen ein Großteil des Spreeeinzugsgebietes einbezogen. Faunistische Erfassungen beschränken sich auch im Ergebnis des Scopingtermins - auf repräsentative Referenzflächen innerhalb des Untersuchungsraumes (vgl. hierzu Kapitel 3.3.1), da flächendeckende Kartierungen bei der Gesamtgröße des Untersuchungsraums kaum durchführbar sind. 2.2 Inhalte und methodisches Vorgehen (Ergebnis des Scopingtermins) Im Ergebnis des Scopingtermin erfolgte die Abgrenzung des Untersuchungsraumes auf Basis der maximalen Beeinflussungsgrenze durch den Grundwasserwiederanstieg. Im Osten bildet die Tranitz zwischen den Tagebauen die Grenze zum Beeinflussungsgebiet des Tagebaues Jänschwalde. Die Größe umfasst hierbei ha. Im Ergebnis des Scopingtermins wurde der Raum für Untersuchungen zum Schutzgut Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt um ca ha auf rund ha erweitert. Dies betrifft Flächen der zwei NATURA 2000-Gebiete Peitzer Teiche und Spree. Die faunistischen Erfassungen sollten auf den Referenzflächen innerhalb dieses Untersuchungsraumes erfolgen insbesondere für die Tiergruppen Vögel und Fledermäuse. Des Weiteren soll eine Makrozoobenthosuntersuchung für den Schwarzen Graben durchgeführt werden. Folgende Hinweise wurden für die Bearbeitung der einzelnen Schutzgüter im Zuge des Scoping-Verfahrens gegeben: Bei der Festlegung des Untersuchungsrahmens für das Schutzgut Wasser sind die Peitzer Teichwirtschaft sowie die Teichgruppen Bärenbrück, Kathlow und Sergen zu berücksichtigen. Des Weiteren sind beim Ausbau des Schwarzen Grabens die Belange der Fischereibehörde einschließlich des Fischbesatzes und der ökologischen Wirkung mit zu beachten. In der UVU ist für alle Schutzgebiete darzulegen, welche Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt durch das Vorhaben zu erwarten sind. Die FFH-Gebiete sind dabei ganzheitlich zu betrachten. In der FFH-Verträglichkeitsprüfung ist zu betrachten, welche Auswirkungen die Wasserbeschaffenheit des Cottbuser Ostsees auf das Fließgewässersystem Großes Fließ Spree hat. Die Auswirkungen der dauerhaften Absenkung des Grundwasserspiegels in Bezug auf das FFH-Gebiet Kathlower Teiche sind in der FFH-VP zu betrachten Die innerhalb des Untersuchungsraumes befindlichen Kohärenzsicherungsflächen des FFH-Gebietes Lakomaer Teiche" sind in die FFH-Verträglichkeitsprüfung einzubeziehen Im Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag sind auch die Avifauna, die Fledermäuse sowie die Lebensräume der Amphibien und die Fischfauna zu betrachten Aufgrund der Bodendenkmal- und Fundplatzdichte sowie der topographischen Situation sind im bergbaulich bisher nicht in Anspruch genommenen Bereich Bodendenkmale im großen Umfang zu erwarten JESTAEDT, WILD + Partner Seite 5

12 2.3 Maßgeblicher Zeitpunkt Als maßgeblicher Zeitpunkt wird im Folgenden der Beginn der Flutung 2018 angenommen und weitgehend auf der Grundlage der heutigen Bestandsaufnahme prognostiziert. Die planmäßige Auskohlung wird 2015 abgeschlossen sein. Danach erfolgen der Rückbau der Anlagen und Geräte sowie die abschließende Herstellung des Gewässerbettes mit den geotechnischen Böschungssicherungen des Cottbuser Ostsees im Rahmen der Umsetzung des Abschlussbetriebsplanes. Die Herstellung des Dammbauwerkes an der Westmarkscheide wird zeitgleich mit der geotechnischen Böschungssicherung in diesem Bereich durchgeführt. Der Bau des Zuleiters und des Einlaufbauwerkes erfolgt vor Beginn der Flutung. Während der Flutung ab 2018 erfolgen die Erhöhung der Dichtwand und die Arbeiten an den übrigen Bauwerken und Fließstrecken. 2.4 Planerische Ziele und Vorgaben Verbindliche planerische Festlegungen Für das Vorhaben relevante verbindliche planerische Festlegungen von Umweltzielen auf Landes- und Regionalebene sind aus folgenden Unterlagen entnommen: Landschaftsprogramm Brandenburg (MLUR 2000) Verordnung über den Braunkohlenplan Tagebau Cottbus-Nord vom 18. Juli 2006 Landschaftsrahmenplan Landkreis Spree Neiße, Band I Entwicklungsziele und Maßnahmen (IHC 2009) Landschaftsrahmenplan für das Braunkohlentagebaugebiet Jänschwalde /Cottbus-Nord (Bekanntmachung ) (MUNR 2002) Flächennutzungsplan Teichland (GEMEINDE TEICHLAND 2012) Landschaftsplan Teichland, Entwurf (NICKEL 2010) Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Cottbus, 1. Änderung (2004) Managementplanung Natura 2000 im Land Brandenburg Verordnung über das Naturschutzgebiet Biotopverbund Spreeaue MLUV 2003 Verordnung über das Naturschutzgebiet Sergen-Kathlower Teich- und Wiesenlandschaft (MUGV 2013a) Gewässerentwicklungskonzept (GEK) Abschlussbetriebsplan Tagebau Cottbus-Nord (VE-M 2004/2010) Abschlussbetriebsplan zum Vorhaben Tagebau Cottbus-Nord, rückwärtige Bereiche (LMBV 1996) Unverbindliche planerische Festlegungen Weitere Umweltziele wurden folgenden unverbindlichen Planwerken entnommen: Masterplan Spree, Renaturierung der Spree im Land Brandenburg, Überblick (LUA 2004) Masterplan Cottbuser Ostsee (Stadt Cottbus, Gemeinden Teichland, Wiesengrund und Neuhausen-Spree) (SCHÖNWÄLDER ZIMMER ARCHITEKTUR UND LANDSCHAFTS- PLANUNG 2006) JESTAEDT, WILD + Partner Seite 6

13 3 Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter im Untersuchungsraum Die jeweilige Darstellung und Bewertung der Schutzgüter im Untersuchungsraum erfolgt für den gegenwärtigen Zustand (Untersuchungsjahre 2011/2012) und für den maßgeblichen Zeitpunkt. Dieser maßgebliche Zeitpunkt beschreibt den Zustand nach Herstellung der Gewässerhohlform unmittelbar vor Vorhabenbeginn. 3.1 Schutzgut Wasser Grundwasser Bestand Hydrogeologie Das Untersuchungsgebiet liegt überwiegend im Bereich des Baruther Urstromtals mit seinem durch die Spree geschütteten Schwemmsandfächer und vereinzelt auftretenden Binnendünen im Norden und bei Dissenchen. Im südlichsten Bereich grenzen Ausläufer der Nordabdachung der glazialen Hochfläche des Niederlausitzer Grenzwalls. Im Umfeld des Kohlefeldes Cottbus existieren pleistozäne Rinnen hoher hydraulischer Durchlässigkeit, die zu einer großräumigen hydraulischen Verbindung zwischen den Kohlefeldern sowie den Hangend- und Liegendgrundwasserleitern führen. Maßgeblich für die hydrogeologischen Verhältnisse im Untersuchungsgebiet ist der quartäre Haupthangendgrundwasserleiter GWL 100. Mit seinem breiten petrographischen Spektrum vom schluffigen Feinsand bis zum Geröllhorizont lagert dieser Grundwasserleiter (GWL) teilweise direkt auf dem tertiären Hangendschluff bzw. dem 2. Lausitzer Flöz auf. In anderen Bereichen wird er von fein- bis mittelsandigen Schichten der GWL 410, 420 und 430 unterlagert. Wegen umfangreicher hydraulischer Verbindungen ist eine Untergliederung des GWL 100 nicht sinnvoll. Die Liegendgrundwasserleiter 500 und 600 setzen sich überwiegend aus Feinsanden stark differierender Mächtigkeit zusammen. Grundwasserströmung Im vorbergbaulichen Zustand bis ca erfolgte die Grundwasserströmung weitgehend dem Gelände folgend von Südost mit +76 bis +72 m NHN im Gebiet Kahren-Haasow nach Nordwest mit ca. +60 bis +58 m NHN im Bereich der Maiberger Laßzinswiesen, wobei durch das Untersuchungsgebiet eine lokale Grundwasserscheide zwischen Spree und Tranitz verlief. Die gegenwärtigen Grundwasserverhältnisse im Untersuchungsraum sind durch die für den sicheren Tagebaubetrieb notwendige Grundwasserabsenkung gekennzeichnet. Um angrenzende Bereiche, wie die Peitzer Teichlandschaft, die nördliche Spreeaue sowie die Laßzinswiesen, vor den damit verbundenen Auswirkungen zu schützen, wurde eine bis zu 72 m tiefe und 7,1 km lange Dichtwand errichtet. Diese umschließt den nordwestlichen Tagebaurand von Merzdorf bis Neuendorf. Das Grundwasser wird über Systeme von Filterbrunnen angehoben und über künstliche Grubenwasserableiter der Grubenwasserbehandlungsanlage am Kraftwerk Jänschwalde zugeführt. Das behandelte Wasser wird über den Kraftwerksableiter dem Hammergraben und der Malxe zugeführt und trägt somit zur Abflussstabilisierung der Spree bei. Grundwasserflurabstände Die gesamte Nordwesthälfte des Untersuchungsgebietes ist durch relativ hoch anstehendes Grundwasser gekennzeichnet. Im Bereich der Maiberger Laßzinswiesen, der Peitzer Teiche sowie um Maust beträgt der Flurabstand weniger als 1 m. Geringe Grundwasserflurabstände von < 1 oder 1-2 m sind auch entlang der Spree sowie im Süden des Untersuchungsgebietes vom Branitzer Park bis nach Kahren und südlich von Kathlow anzutreffen. Dieses sind Gebiete ohne größere bergbauliche Beeinflussung. Die Grenze der Grundwasserbeeinflussung durch den Tagebau bleibt im Nordwesten infolge der Dichtwand relativ dicht am Tagebaurand, während der Süden und Nordosten des Untersuchungsgebietes weiträumiger beeinflusst werden. Innerhalb dieser Grenze liegen die Grundwasserflurabstände meist über JESTAEDT, WILD + Partner Seite 7

14 5 m, größtenteils sogar über 10 m. Im Bereich des Kraftwerks Jänschwalde liegen die Grundwasserflurabstände unbeeinflusst vom Tagebau bei 5 bis 10 m. Allerdings erfolgt hier zur Sicherung der tief gegründeten Bauten gemäß wasserrechtlicher Erlaubnis auf dem Kraftwerksgelände eine Grundwasserabsenkung mittels Brunnen. Differenzen zwischen den heutigen und den vorbergbaulichen Grundwasserständen treten neben den großflächigen Grundwasserabsenkungen südlich des Tagebaus auch um Bärenbrück auf, wo die vorbergbaulichen Grundwasserflurabstände um 1 m auf 5-10 m abgesunken sind. Grundwasserneubildung Sowohl durch den Bergbau als auch durch die im langjährigen Mittel negative klimatische Wasserbilanz (Niederschlag< potenzielle Verdunstung) herrscht im Untersuchungsraum in großen Teilen ein Grundwasserdefizit. Der mengenmäßige Zustand des Grundwasserkörpers (DEBB_HAV_MS_2) im Untersuchungsgebiet zeichnet sich vor allem durch die bergbauliche Beeinflussung aus und wird nach den Anforderungen der EU-WRRL mit schlecht bewertet. Für den Untersuchungsraum lässt sich im Zeitraum 1961/90 eine klimatische Wasserbilanz von ca. minus 50 mm ermitteln. Der Grundwasserneubildung kommt daher eine besondere Bedeutung zu. Diese wird neben der Wasserbilanz wesentlich durch die Flächennutzung und die Böden beeinflusst. Den Ackerflächen kommt je nach Bodentyp eine mittlere bis hohe Bedeutung für die Grundwasserneubildung zu. Den Waldgebieten auf sickerwasserbestimmten Böden kommt eine mittlere Bedeutung für die Grundwasserneubildung zu. Bei den im Untersuchungsgebiet weit verbreiteten hydromorphen Böden (Gleye) vergrößern sich der Oberflächenabfluss und die Verdunstung, so dass sich die Grundwasserneubildungsrate verringert. Bewaldeten oder als Grünland genutzten Flächen auf grundwasserbeeinflussten Böden sowie den Teichgebieten kommt nur eine geringe Bedeutung für die Grundwasserneubildung zu. Dies betrifft die Waldflächen westlich von Willmersdorf, Grünland im Bereich der nördlichen Spreeaue und der Laßzinswiesen sowie die Peitzer und Bärenbrücker Teiche. Im Absenkungstrichter des Tagebaus wird das Grundwasser über Pumpen nach oben befördert und in die Oberflächengewässer geleitet, so dass es nicht mehr gebietswirksam ist und ein Grundwasserdefizit entsteht. Der Tagebaubereich besitzt daher nur eine geringe Bedeutung für die Grundwasserneubildung. Grundwasserbeschaffenheit Das Grundwasser der liegenden Grundwasserleiter ist bergbaulich weitgehend unbeeinflusst. Das Grundwasser ist bei ph-werten von etwa 6,8-7,2 neutral. Die Sulfatkonzentration liegt zwischen <1 und 140 mg/l, gelöstes Eisen ist mit maximal 2 mg/l enthalten. Dagegen ist die Beschaffenheit des Grundwassers in den pleistozänen und tertiären hangenden Grundwasserleitern durch die Grundwasserabsenkung des Tagebaus beeinflusst, was sich vor allem in erhöhten Sulfat- und Eisenkonzentrationen äußert. Die Sulfatkonzentration liegt zwischen 180 mg/l und 650 mg/l, während die Eisenkonzentration rund 50 mg/l erreicht. Gemäß einer Klassifizierung nach /E5/IWB (2013) entsprechen diese Werte einer geringen bis mäßigen bergbaulichen Beeinflussung. Eine sehr stark beeinflusste Grundwasserbeschaffenheit wird an einer Messstelle südwestlich der Innenkippe gemessen. Die Sulfatkonzentration lag hier bei mg/l und die Eisenkonzentration bei rund 270 mg/l. Das Grundwasser ist dabei gipsgesättigt und neigt im Gegensatz zu allen anderen Proben bei Belüftung zur Versauerung. Der Innenkippe im Tagebau Cottbus-Nord fehlen die hydraulischen Verbindungen zum Liegenden und es ergeben sich nur geringe Zuströme aus den hangenden Grundwasserleitern. Das Kippengrundwasser des Tagebaus Cottbus-Nord ist sehr stark bergbaulich geprägt. Das Kippengrundwasser ist mit ph-werten zwischen 4,5 und 6,6 schwach sauer. Die Sulfatkonzentration liegt zwischen und mg/l, die Eisenkonzentration zwischen 110 und mg/l. Hohe Konzentrationen von Mangan mit durchschnittlich 15,1 mg/l und Ammoniumstickstoff mit durchschnittlich 4,8 mg/l weisen ebenfalls auf einen starken bergbaulichen Einfluss hin. JESTAEDT, WILD + Partner Seite 8

15 Schutzgebiete Innerhalb des Untersuchungsgebietes liegen keine Wasserschutzgebiete. Nördlich des Untersuchungsgebietes beginnt in etwa 250 m Entfernung die Wasserschutzzone III des Wasserwerks Peitz. Südwestlich des Untersuchungsgebietes beginnt in knapp 100 m Entfernung die Zone III des Wasserschutzgebietes Cottbus Sachsendorf. Da die Wasserschutzgebiete vollständig außerhalb des Untersuchungsgebiets liegen, wurden sie nicht in der Karte dargestellt Vorbelastungen Ein großer Teil des Untersuchungsgebietes ist durch die seit Mitte der 1980er Jahre andauernde bergbauliche Grundwasserabsenkung vorbelastet. Im Bereich von Bärenbrück und den Bärenbrücker Teichen im Nordosten des Untersuchungsgebietes sowie entlang der Tranitz zwischen den Tagebauen überlagern sich die Grundwasserbeeinflussungen durch den Tagebau Cottbus-Nord und den Tagebau Jänschwalde. Neben den bergbaulichen Auswirkungen auf die Grundwasserstände wurden die Grundwasserstände durch Meliorationsmaßnahmen beeinflusst. Bereits vor den 1970er Jahren und bis in die 1980er Jahre wurden die Anlage neuer Gräben sowie Begradigungen und Vertiefungen vorhandener Gräben fortgeführt, die den Wasserhaushalt beeinflussen. Innerhalb des Untersuchungsgebietes liegen mehrere Altlastenverdachtsflächen, die sich vor allem um das Kraftwerk Jänschwalde und die Stadt Cottbus konzentrieren. Weitere Gefährdungen des Grundwassers durch Schadstoffeinträge gehen von stark befahrenen Straßen und der intensive Nutzung der Ackerflächen aus, zumal die Böden im Untersuchungsgebiet größtenteils aus durchlässigen Sanden mit geringer Filter- und Pufferkapazität bestehen Maßgeblicher Zeitpunkt Zum maßgeblichen Zeitpunkt haben sich die Grundwasserverhältnisse im Untersuchungsgebiet gegenüber dem derzeitigen Zustand nicht bewertungsrelevant verändert. Der Grundwasseranstrom zum Cottbuser Ostsee erfolgt hauptsächlich aus südlicher bis südwestlicher Richtung über die tief in die pleistozänen Grundwasserleiter eingeschnittenen Randschläuche. Der Südrandschlauch und der Merzdorfer Randschlauch beginnen sich überwiegend durch Grundwasser aus den gewachsenen Grundwasserleitern zu füllen. Im Westen und Norden wird die Grundwasseranströmung durch die Dichtwand verhindert. Die Innenkippe wird nur durch infiltrierendes Oberflächenwasser aus den gefluteten Randschläuchen gespeist. Der Zustromanteil des Kippenwassers aus nordöstlicher und östlicher Richtung ist gering Bewertung Grundwassermenge und -beschaffenheit nach EU-WRRL Das gesamte Untersuchungsgebiet der Umweltverträglichkeitsstudie ist der Flussgebietseinheit Elbe und untergeordnet dem Koordinierungsraum Havel zugeordnet. Das Untersuchungsgebiet ist ein Teil des im Rahmen der Bestandsaufnahme zur Umsetzung der EU- WRRL festgelegten Grundwasserkörpers HAV_MS_2 (Mittlere Spree B). Der chemische und mengenmäßige Zustand dieser Grundwasserkörper im Bearbeitungsgebiet zeichnet sich vor allem durch die bergbauliche Beeinflussung aus. Die nachfolgende Tabelle 3 gibt einen Überblick über die Einstufung der Zustände. Tabelle 3 Bewertung des Grundwasserkörpers nach FGG Elbe (2009) Kriterium Zustand chemisch Zustand mengenmäßig Erreichung der Umweltziele für Menge und Zustand Chemie Grundwasserkörper Mittlere Spree B (HAV_MS_2) schlecht schlecht Inanspruchnahme weniger strenger Umweltziele JESTAEDT, WILD + Partner Seite 9

16 Aufgrund der lang anhaltenden bergbaulichen Beeinflussung des Grundwasserkörpers sind die Bewirtschaftungsziele nicht erreichbar und es werden für den Bewirtschaftungszeitraum bis 2027 weniger strenge Bewirtschaftungsziele in Anspruch genommen Oberflächengewässer Bestand Fließgewässer Der zukünftige Cottbuser Ostsee liegt vollständig im Einzugsgebiet der Spree. Als Gewässer 1. Ordnung verläuft das natürliche Fließgewässer in Süd-Nord-Richtung am westlichen Rand des Untersuchungsgebietes und speist im weiteren Verlauf den Spreewald. Die Spree hat im Untersuchungsgebiet eine Gewässerbreite von 20 bis 30 m und eine mittlere Wassertiefe von 1,0 bis 1,20 m. Als weitere Hauptwasserläufe sind vor allem die Tranitz im Süden und Osten und die Malxe bzw. das Große Fließ im Norden des Untersuchungsgebietes zu nennen. Weitere wichtige Gewässer in Bezug auf die Herstellung des Cottbuser Ostsees sind der Hammergraben sowie der Schwarze Graben, der als Auslauf des Cottbuser Ostsees ausgebaut werden soll. Insgesamt weisen die Gewässer im Untersuchungsgebiet alle deutlich anthropogene Veränderungen auf. Viele Gewässer sind gegenüber dem vorbergbaulichen Zustand vollständig oder in Abschnitten nicht mehr vorhanden oder trocken gefallen. Südlich des Tagebaus Cottbus-Nord verläuft die sogenannte Verlegte Tranitz (auch Tranitz zur Spree), welche die von Süden kommenden Gräben (Koppatz-Kahrener Landgraben, Haasower Landgraben, Branitz-Dissenchener Grenzgraben) aufnimmt. Die Tranitz zwischen den Tagebauen erhält kein Wasser aus der Tranitz oberhalb des Kathlower Wehrs. Sämtliche Abflüsse der von Süden kommenden Tranitz werden über das Verteilerwehr Kathlow in die Tranitz zur Spree abgeschlagen. Der bereits im 15. Jahrhundert künstlich angelegte Hammergraben wurde teilweise verlegt und verläuft als Hammergraben-Neulauf heute nordwestlich der Tagebaufläche. Der Hammergraben versorgt die Peitzer Teiche mit Wasser, bevor er bei Fehrow in die Malxe mündet. Ihm fließt der Schwarze Graben zu, der von den ehemaligen Lakomaer Teichen in Richtung Nordwesten verläuft. Alle Fließgewässer sind Nebengewässer der Spree. Das gesamte Untersuchungsgebiet ist im Bereich der landwirtschaftlich genutzten Fläche von zahlreichen Entwässerungsgräben durchzogen, die vor allem im südlichen Teil des Untersuchungsgebietes oftmals trocken gefallen sind. Stillgewässer Die Peitzer Teiche, als größte Teichanlage Brandenburgs, bestehen aus ca. 30 Teichen unterschiedlicher Größe. Die bereits seit mehreren Jahrhunderten bestehende Teichanlage mit einer Gesamtfläche von über 700 ha wird fischereiwirtschaftlich genutzt. Hier werden neben den Peitzer Karpfen auch Forellen, Schleie, Welse und anderen Süßwasserfische gehalten. Die Bärenbrücker Teiche bestehen aus dem relativ großen Unterteich sowie 5 weiteren kleineren Teichen. Die Kathlower Teiche sind Teil des Sergen-Kathlower Teichgebietes und erstrecken sich im Süden des Untersuchungsgebietes von Kathlow bis zur Kathlower Mühle. Der größte Teich der Gruppe ist der Großteich. Im Maiberger Bogen wurde eine neue Teichanlage (Teiche in der Spreeaue) mit acht Teichen und einer Fläche von ca. 21 ha geschaffen. Der Mauster Kiessee befindet sich südlich der Peitzer Teiche und entstand von 1986 bis 1991 durch die Entnahme von Kiesen und Sanden zur Herstellung von Dämmen. Mehrere vom Grundwasser und der nahe gelegenen Spree gespeiste künstlich angelegte Gewässer sind auch im Branitzer Park vorhanden. Als Badegewässer genutzte Baggerseen sind der Branitzer und der Madlower Badesee zu nennen. Ein weiterer Abgra- JESTAEDT, WILD + Partner Seite 10

17 bungssee liegt im Südosten des Untersuchungsgebietes direkt nördlich der A 15. Kleingewässer und Altwasser finden sich im Bereich der Spreeaue sowie südlich der Peitzer Teiche (Mauster Dreieck, Willmersdorfer Kammerflur). Viele der Kleingewässer wurden im Rahmen der Kompensationsmaßnahmen für das Teilvorhaben 1 angelegt. Sonstige Wasserflächen Im Bereich des Tagebaus Cottbus-Nord haben sich durch Grundwasseraufgang temporäre Wasserflächen (Südrandschlauch und Randschlauch Merzdorf) gebildet. Auf dem Gelände des Kraftwerkes Jänschwalde existiert das Südbecken. Technischen Anlagen zur Wasserhaltung befindet sich im Bereich der Kohlebahnausfahrt im Nordosten des Tagebaus. Weiterhin ist mit dem Tranitzweiher ein Kleingewässer auf der Innenkippe östlich des Tagebaus vorhanden. Zu erwähnen ist auch der südöstlich und außerhalb des Untersuchungsgebietes liegende Südrandschlauch des Tagebaus Jänschwalde, der den zukünftigen Klinger See bildet Schutzgebiete Hochwasserschutz /Überschwemmungsgebiete Entlang der Spree befinden sich Überschwemmungsgebiete, die in Anlage A6_1 dargestellt sind. Mit der Schaffung eines Talsperrensystems im oberen und mittleren Spreebereich (1958 bis 1972) wurden für das gesamte Einzugsgebiet der Spree gute Voraussetzungen zur Vermeidung und Minderung von Hochwasserschäden geschaffen. Diese Wasserspeicher liegen mit Ausnahme der Talsperre Spremberg im Bundesland Sachsen (MUGV 2011) Vorbelastung Zu den Vorbelastungen der Oberflächengewässer gehört die Grundwasserabsenkung durch den Tagebau Cottbus-Nord, was zu einem Rückgang der Abflussbildung in oberirdischen Gewässern führt. Das fehlende Wasserdargebot hat Auswirkungen auf die Gewässerökologie, insbesondere auf Habitatstrukturen, die Gewässermorphologie sowie den Freizeit- und Erholungswert. Von den Grundwasserabsenkungen sind insbesondere die südlich des Tagebaus verlaufenden Gräben betroffen. Ebenfalls innerhalb des Absenkungstrichters des Tagebaus Cottbus-Nord und Jänschwalde sind die Kathlower Teiche und die Bärenbrücker Teiche gelegen. Insgesamt wird das natürliche Abflussregime der Fließgewässer im Untersuchungsgebiet durch zahlreiche Querbauwerke und Sohlgleiten beeinträchtigt. Morphologische Veränderungen wurden in Form von Begradigungen (Meliorationsmaßnahmen) oder Umverlegungen in Folge des Tagebaus vorgenommen. Einfluss auf die Wasserbeschaffenheit der Spree besitzt der Braunkohlenbergbau im ostsächsischen Raum mit z.b. erhöhten Sulfat- und Eisengehalten sowie kommunale und industrielle Kläranlagen Maßgeblicher Zeitpunkt Bewertung Zum maßgeblichen Zeitpunkt haben sich die Oberflächengewässer im Untersuchungsgebiet gegenüber dem derzeitigen Zustand nicht bewertungsrelevant verändert. Strukturgüte Fließgewässer Über den morphologischen Zustand der Fließgewässer geben die vorliegenden Daten Strukturgüte von Fließgewässern des Landes Brandenburg (MUGV 2012b) Aufschluss. Dieser Datenbestand enthält alle Gewässer 1. Ordnung, aber nicht alle Gewässer 2. Ordnung. Im Kompensationsraum Spreeaue, in dem umfangreiche Renaturierungsmaßnahmen JESTAEDT, WILD + Partner Seite 11

18 durchgeführt wurden und werden, ist diese Strukturgütekartierung nicht mehr zutreffend. Dieser Teil der Spree wurde als Kompensationsraum mit positiver Veränderung der Strukturgüte gesondert erfasst. Im Jahr 2011 wurde eine Strukturgütekartierung des Schwarzen Grabens vorgenommen (/E19/IAG 2012). Zahlreiche Entwässerungsgräben, welche die landwirtschaftlich genutzten Flächen durchziehen, sind in der Gewässerstrukturkartierung des Landes Brandenburg nicht berücksichtigt worden. Tabelle 4 Strukturgüte der Fließgewässer im Untersuchungsgebiet (nach LUGV 2012b und /E19/IAG 2012) Fließgewässer Strukturgüte (%)* Spree (ohne Kompensationsraum Spreeaue) Malxe Großes Fließ 100 Hammergraben Hammergraben-Neulauf 100 Schwarzer Graben 5 95 Tranitz (bis zum Verteilerwehr Kathlow) Verlegte Tranitz Tranitz Grubenwasserableiter II Koppatz-Kahrener Landgraben Haasower Landgraben Branitz-Dissenchener Grenzgraben Stutereigraben *1= unverändert, 2 = gering verändert, 3 = mäßig verändert, 4 = deutlich verändert, 5 = stark verändert, 6 = sehr stark verändert, 7 = vollständig verändert fett= größter Anteil Wasserbeschaffenheit und Ziele nach Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) Das Untersuchungsgebiet ist der Flussgebietseinheit Elbe und untergeordnet dem Koordinierungsraum Havel (HAV) zugeordnet (FGG Elbe 2009). Die folgende Tabelle 5 gibt eine Übersicht über den Bestand und die Bewirtschaftungsziele für die entsprechenden Abschnitte der Spree und der Malxe im Untersuchungsgebiet (FGG ELBE 2009). Die übrigen Gewässer im Untersuchungsgebiet sind nicht in die Bestandsaufnahme nach EU-WRRL eingegangen. Tabelle 5 Bestandserfassung Fließgewässer nach Art. 5 EU-WRRL - Chemische und ökologische Zustandsbewertung und Erreichung der Bewirtschaftungsziele der Fließgewässer Fließgewässer Spree (im Untersuchungsgebiet) Malxe (im Untersuchungsgebiet) Nr. Oberflächenwasserkör per gem. EU- WRRL (Planungseinheit) 1724, 40 (HAV_PE10) 1724, 40 (HAV_PE10) Chemie (Bestand)* nicht gut gut Chemie (Ziel) Fristverlängerung (Art. 4(4) EU- WRRL Zielerreichung 2015 Ökologie (Bestand)** schlecht unbefriedigend Ökologie (Ziel) Fristverlängerung (Art. 4(4) EU- WRRL) Fristverlängerung (Art. 4(4) EU- WRRL) * Skala bestehend aus: gut; nicht gut ** Skala bestehend aus: sehr gut; gut; mäßig (ab dieser Klasse besteht Handlungsbedarf); unbefriedigend; schlecht JESTAEDT, WILD + Partner Seite 12

19 Zur Umsetzung der EU-WRRL wurden in Brandenburg regionale Gebietseinheiten geschaffen, für die ein sogenanntes Gewässerentwicklungskonzept (GEK) erstellt werden soll. Ein Großteil des Untersuchungsgebietes liegt im GEK-Gebiet Hammergraben, das noch nicht erstellt wurde. Am westlichen Rand des Untersuchungsgebietes liegt das GEK-Gebiet Cottbuser Spree (Tschugagraben bis Nordumfluter) (GIR 2011c). Die Spree erhält die Biologische Gewässergüte (saprobielle Belastung) 3 = stark verschmutzt. Für die Spree sowie den Mittel- und Unterlauf der Verlegten Tranitz wurde der Ökologische Zustand anhand einer 5-stufigen Skala von sehr gut bis schlecht mit schlecht bewertet. Da die übrigen Gewässer als künstliche Gewässer eingestuft wurden, kann bei ihnen nur das ökologische Potenzial zugewiesen werden. Wasserbeschaffenheit Angaben zur Wasserbeschaffenheit liegen innerhalb des Untersuchungsgebietes für die Fließgewässer Spree, Malxe, Großes Fließ und für den Hammergraben westlich von Peitz vor (vgl. Tabelle 6). Zur Einschätzung der derzeitigen Wasserbeschaffenheit des Schwarzen Grabens können die Daten der Spree Gütemessstelle Cottbus/Sandower Brücke aus den Jahren 2010 und 2011 herangezogen werden. Tabelle 6 Wasserbeschaffenheit ausgewählter Fließgewässer im Untersuchungsgebiet (nach LUGV 2012) Spree (Cottbus /Sandower Brücke 2010/2011) Kennwert (Mittelwert) Hammergraben (Peitz Brücke ) Malxe (unterhalb. Peitz 2011) Großes Fließ (bei Fehrow 2011) ph-wert 7,7 7,5 7,5 7,5 Sauerstoffgehalt mg/l Eisen-gesamt mg/l Eisen-gelöst mg/l 11,3 9,7 9,5 9,5 0,86 0,14 0,89 keine Angabe 0,53 0,076 1,89 0,127 Sulfat mg/l Ammonium (gelöst) mg/l 0,15 0,16 0,19 0,18 Die Arbeitsgemeinschaft Flussgebietsbewirtschaftung Spree-Schwarze Elster, eine länderübergreifende Arbeitsgemeinschaft der zuständigen oberen und obersten Wasserbehörden der Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Berlin unter Einbeziehung der beiden Bergbauunternehmen LMBV und Vattenfall, hat 2011 für das von Braunkohlebergbau beeinträchtigte Flusseinzugsgebiet Spree Immissionsziele erarbeitet (AG FLUSSGEBIETS- BEWIRTSCHAFTUNG 2011). Das vorfluterspezifische Immissionsziel der Malxe/Großes Fließ bei Fehrow liegt für Sulfat bei 250mg/l (90-Perzentil). Somit ist das Immissionsziel derzeit deutlich überschritten. Stillgewässer Da Angaben zur Wasserbeschaffenheit, bis auf die Randschläuche innerhalb des Tagebaus, nicht vorliegen, werden die Stillgewässer im Folgenden anhand ihrer biotischen Lebensraumfunktion bewertet. Die Stillgewässer im Untersuchungsgebiet sind bis auf wenige Kleingewässer künstlich angelegt. Die Gewässer weisen in vielen Bereichen naturnahe Uferstrukturen mit breiten Schilfgürteln auf und stellen teilweise bedeutende Wasservogelbiotope dar. Alle Teiche werden in die Wertstufe hoch eingeordnet. Eine geringere Bedeutung haben dagegen die Randschläuche im Tagebau Cottbus-Nord mit ihrer naturfernen Morphologie. JESTAEDT, WILD + Partner Seite 13

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