Familienarmut Beitrag zum WSI-Herbstforum von Irene Becker
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- Siegfried Schulz
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1 Familienarmut Beitrag zum WSI-Herbstforum Armut, Reichtum und Sozialstaat. Ist die soziale Spaltung noch lösbar? am 29./ in Berlin von Irene Becker
2 Potenzielle Ursachen von Familienarmut und Kumulationsmöglichkeiten keine / eingeschränkte Möglichkeiten der Erwerbstätigkeit geringer Lohn Haushaltskontext, insbes. mehrere zu versorgende Kinder
3 Einkommensarmut verschiedene Grenzen Orientierung am mittleren Lebensstandard Setzung eines Abstands Orientierung am gesetzlichen Existenzminimum Relative Armutsgrenze, meist 60% des Median (pauschale, voll dynamisierte Grenze) Armutsgrenze nach gesetzlicher Lesart, Bedürftigkeitsgrenze (teilweise individualisiert) Bekämpfte Armut Verdeckte Armut
4 Armuts- bzw. Bedürftigkeitsgrenzen nach Familientypen Grundsicherung (GS) 500 GS + max. FB bei Ewt. 0 Single, 1 K. Paar, 1 K. Paar, 2 K. 60%-Armutsgrenze, SOEP 2006, neue Skala 60%-Armutsgrenze, SOEP 2006, alte Skala
5 12 Sozialhilfequoten (%) (vor Hartz IV) West-D. insg. Gesamt-D. insg. West-D., < 7 J. West-D., J. Gesamt-D., < 7 J. Gesamt-D., J.
6 Quoten relativer Einkommensarmut (60%-Grenze, neue OECD-Skala), Westdeutschland (EVS) insgesamt Paare, 1 Kind Paare, 2 Kinder Paare, 3+ Kinder Alleinerz., 1 K. Alleinerz., 2+ K.
7 Quoten relativer Einkommensarmut (60%-Grenze, neue OECD-Skala), Gesamtdeutschland (SOEP) insgesamt Paare, 1 Kind Paare, 2 Kinder Paare, 3+ Kinder Alleinerziehende
8 Relative Einkommensarmutsquote der Kinder 2006 (SOEP) insgesamt 17,7% bei einem HV mit ausländischer Staatsbürgerschaft 34% bei einem HV ohne berufl. Ausbildungsabschluss 42% in Nichterwerbstätigen- (einschl. Arbeitslosen-) Haushalten 69% in Teilzeit-Erwerbshaushalten 39% gegenüber nur 13% in Vollzeit-Erwerbshaushalten 3% in Haushalten mit darüber hinausgehendem Erwerbsumfang (nur Kinder in reinen Kernfamilien mit Kindergeldbezug).
9 Struktur der Kinder unter der relativen Armutsgrenze nach Haushaltsmerkmalen (SOEP 2006) HV deutsch 79 HV nicht deutsch HV mit Abschl. HV ohne Abschl Vz + Tz Newt 22
10 Familienpolitische Maßnahmen greifen zu kurz... denn das KiG deckt nur etwa die Hälfte des sächlichen Existenzminimums eines Kindes; und der Kinderzuschlag ist sehr restriktiv und kompliziert konstruiert; der geplante Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen und Ganztagsschulen - nützt älteren Kindern wenig und kann erst mittelfristig zu mehr Chancengerechtigkeit führen - und ist ohnehin nicht alternativ sondern komplementär zur Bekämpfung von Einkommensarmut einzusetzen.
11 Der bedarfsabhängige Kindergeldzuschlag eine familienpolitische Reformoption Ziel: Gewährleistung des Existenzminimums von Kindern im Rahmen des Familienlastenausgleichs (Vorrang vor Leistungen nach SGB II und SGB XII). Maximum: 150 Euro, bei Alleinerziehenden für das erste Kind: 250 Euro (wegen Sonderbedarfen). Das zu berücksichtigende Einkommen wird um einen Freibetrag in Höhe des pauschalisierten Existenzminimums der (des) Eltern(teils) reduziert (1.238 / 860 Euro). Transferentzugsrate: 50%. Keine Berücksichtigung von Vermögen. Leistungsträger: Familienkasse der BA, die auf möglicherweise bestehende ALG II-Ansprüche hinweisen soll.
12 ALG II bzw. Kindergeldzuschlag Gesamteinkommen für ein Paar mit einem Kind und ALG I-Bezug Euro p. M ALG II Y_GES KiGZuschl. Y_G_Reform ALG I in Euro p. M.
13 ALG II bzw. Kindergeldzuschlag Gesamteinkommen für ein Paar mit einem Kind und Erwerbseinkommen Euro p. M Nettoarbeitseinkommen in Euro p. M. ALG II Y_GES KiGZuschl. Y_G_Reform
14 Begünstigte und Bruttokosten bei Einführung des Kindergeldzuschlags Schätzung auf Basis des SOEP 2006 Begünstigte Kinder (Mio.) Variante A (großzügig) Variante B (restriktiv) - insgesamt 3,6 3,0 - von Alleinerziehenden 1,1 1,0 - in Paar-Familien 2,5 1,9 Ausgabenvolumen - in Mrd. Euro p. a. 4,5 3,7 - in % der KiG-Ausgaben 13,0 10,6
15 Armutsquoten insgesamt (in %) faktisch und nach Einführung des Kindergeldzuschlags (SOEP 2006) vor Reform nach Reform A nach Reform B 5 0 Gesamt-D. West-D. Ost-D.
16 Armutsquoten von Kindern und Jugendlichen (in %) faktisch und nach Einführung des KiG-Zuschlags (SOEP 2006) vor Reform nach Reform A nach Reform B insgesamt bis 6 J. 7 bis 15 J. 16 bis 27 J.
17 Armutsquoten von Familien (in %) faktisch und nach Einführung des Kindergeldzuschlags (SOEP 2006) vor Reform nach Reform A nach Reform B Alleinerz., 1 K. Alleinerz., 2+ K. Paare, 1 K. Paare, 2 K. Paare, 3+ K.
18 Regelsatzberechnung auf Basis der EVS 2003 (Beträge gerundet) Ausg. ( ) RS-Anteil RS ( ) Nahrungsmittel, Getränke, Tabakwaren 133 0, Bekleidung und Schuhe 34 1,00 34 Wohnen einschl. Energie, -instandhaltung 322 0,08 24 Einrichtungs-, Haushaltsgegenstände etc. 27 0,91 25 Gesundheitspflege 18 0,71 13 Verkehr 59 0,26 16 Nachrichtenübermittlung 40 0,75 30 Freizeit, Unterhaltung, Kultur 71 0,55 39 Bildungswesen 7 0,00 0 Beherbergungs-/Gaststättendienstleistung 28 0,29 8 Andere Waren und Dienstleistungen 40 0,67 27 Insgesamt 779 Insgesamt ohne Wohnkosten
19 Anmerkungen zum Grundsicherungsniveau Beobachtetes Ausgabeverhalten Bedarf, wenn finanzieller Engpass vorliegt Referenzgruppe ist zwar ohne HLU-Bezieher definiert, umfasst aber verdeckte Armut Keine Anpassung an die Preisentwicklung und veränderte Rahmenbedingungen (Praxisgebühr, erhöhte Zuzahlungen) Geringe Ansätze für Gesundheitspflege, Verkehr und Nachrichtenübermittlung stehen Eingliederungsbemühungen und Teilhabeziel entgegen Orientierung an Alleinstehenden Berücksichtigung kindspezifischer Bedarfe? Teilgruppe mit hohem Armutsrisiko Teilgruppe mit hohem Altenanteil
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