Um dieses hohe Versorgungsniveau zu erhalten schlagen wir noch in dieser Legislaturperiode weitere Verbesserungen vor:

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1 Johannes Singhammer MdB Stellvertretender Fraktionsvorsitzender CDU/CSU-Bundestagsfraktion Max Straubinger MdB Vorsitzender des CSU-Arbeitskreises Arbeit, Soziales und Gesundheit CDU/CSU-Bundestagsfraktion An die Mitglieder der CSU-Landesgruppe Berlin, 13. Dezember 2012 Starke Krankenhäuser für ein gesundes Deutschland Die Sicherstellung einer flächendeckenden und qualitativ hochwertigen Krankenhausversorgung ist eines der wichtigsten gesundheitspolitischen Anliegen. Bislang ist das Versorgungsniveau in Deutschland hervorragend - und zwar sowohl in der wohnortnahen Grundversorgung als auch in der Spitzenmedizin. Um dieses hohe Versorgungsniveau zu erhalten schlagen wir noch in dieser Legislaturperiode weitere Verbesserungen vor: 1. Der im Gesetz vorgesehene Sicherstellungszuschlag für Krankenhäuser, die in unterversorgten Gebieten die Versorgung sicherstellen, soll praktikabel gestaltet werden. 2. Die zur Verbesserung der Krankenhaushygiene erforderliche personelle Ausstattung der Krankenhäuser soll finanziell gefördert werden. 3. Die Verbesserung der Ausstattung der Krankenhäuser mit Pflegepersonal soll durch ein erneutes Förderprogramm unterstützt werden. 4. Zur Umsetzung der ambulanten spezialärztlichen Versorgung an Krankenhäusern soll eine Anschubfinanzierung erfolgen. 5. Die Instrumente zur Begrenzung der Mengenausweitung (doppelte Degression) von Krankenhausleistungen sollen gerechter gestaltet werden. Fraktion im Deutschen Bundestag Platz der Republik 1, Berlin Telefon: 030/ Fax: 030/

2 - 2 - Diese Maßnahmen berücksichtigen zum einen die Forderungen nach einer Verbesserung der angespannten Finanzlage vieler Krankenhäuser. Die Krankenhäuser verzeichnen steigende Kosten, die sich aus dem zunehmenden Leistungsbedarf aufgrund des medizinischen Fortschritts und des demographischen Wandels ergeben. Hinzu kommen die jüngsten Tarifabschlüsse, die eine zusätzliche finanzielle Belastung bedeuten. Andererseits ist es das berechtigte Ziel der christlich-liberalen Koalition, unser Gesundheitswesen auf ein solides und zukunftsfähiges Fundament zu stellen. Dafür müssen alle am solidarischen Gesundheitssystem Beteiligten einen Beitrag leisten. Dies gilt auch für die Krankenhäuser, deren Ausgabensteigerungen stärker als in vielen anderen Leistungsbereichen ausfallen. Es ist die Aufgabe der Politik, aus diesen beiden gegenläufigen Ansätzen eine tragfähige Lösung zu bilden. Mit unserem Maßnahmenbündel schaffen wir nicht nur finanzielle Verbesserungen, sondern setzen auch Anreize für eine höhere Qualität der Krankenhausleistungen und für die Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung gerade in ländlichen Regionen. Entwicklung der Finanzausstattung positiv Die Politik anerkennt die große Bedeutung der Krankenhausversorgung und hat deshalb in den letzten Jahren die finanzielle Ausstattung der Krankenhäuser deutlich verbessert. Bereits heute werden aus GKV-Versichertenbeiträgen für die Krankenhäuser jährlich ca. 61 Mrd. aufgewendet. Das ist der größte Ausgabenblock und ein Drittel der GKV-Ausgaben. Hinzu kommen etwa 8 Mrd. Euro aus der PKV. Alleine in den letzten 5 Jahren sind die GKV-Ausgaben um 8 Mrd. Euro bzw. 15 Prozent gestiegen. Das im Sommer 2012 verabschiedete Gesetz zur Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen, das hauptsächlich für ein verständlicheres Abrechnungssystem im Bereich der psychischen Erkrankungen sorgen soll, schließt ebenfalls eine Entlastung der Krankenhäuser in Höhe von insgesamt 300 Mio. Euro mit ein. Die Kliniken erhalten diesen Betrag als teilweisen Ausgleich für die hohen Tarifabschlüsse, die zu sehr starken Belastungen im Jahr 2012 führen. Außerdem wird durch das Gesetz mit dem Orientierungswert ab 2013 die bisher starre Krankenhausfinanzierung generell auf ein neues, flexibleres Fundament gestellt. Zugleich ist aber zu berücksichtigen, dass die Krankenhäuser durch die erhöhten Mehrleistungsabschläge in 2013 mit 250 Mio. Euro und in 2014 mit 500 Mio. Euro zur finanziellen Konsolidierung der GKV beitragen.

3 - 3 - Finanzielle Lage der Krankenhäuser unterschiedlich Die finanzielle Lage der einzelnen Krankenhäuser ist jedoch höchst unterschiedlich. Laut dem aktuellsten Krankenhaus Rating Report 2011 des RWI erzielten im Jahr % der Krankenhäuser einen Gewinn 21% der Krankenhäuser einen Verlust 11% der Krankenhäuser weisen ein ausgeglichenes Ergebnis aus. Strukturell lassen die Analysen des RWI erkennen, dass zu den wirtschaftlich gefestigten Krankenhäusern einerseits eher die großen Kliniken und andererseits die privaten oder freigemeinnützigen Krankenhäuser zählen. Die wirtschaftliche Lage der kommunalen Krankenhäuser, insbesondere der ländlichen Grundversorger fällt am schlechtesten aus. Dies ist von besonderer Bedeutung, da etwa die Hälfte der Krankenhausbetten und des Personals in öffentlicher Trägerschaft sind. Kosten der Krankenhäuser steigen kontinuierlich Ein Grund für diese Tendenz ist die Kostenentwicklung. Laut Statistischem Bundesamt beliefen sich die Gesamtkosten der Krankenhäuser in 2011 auf 83,4 Mrd. Euro. Umgerechnet auf 18,3 Mio. Patienten, die 2011 vollstationär versorgt wurden, betrugen die Kosten je Fall Euro. Das entspricht einem Anstieg von 2,5 Prozent zum Vorjahr. Die Krankenhauskosten setzten sich im Wesentlichen aus Personalkosten von 49,5 Milliarden Euro (plus 4,3 Prozent), Sachkosten von 31,7 Milliarden Euro (plus 4,4 Prozent) sowie Aufwendungen für den Ausbildungsfonds von 1,1 Milliarden Euro (plus 2,7 Prozent) zusammen. Weitere 1,2 Milliarden Euro entfielen auf Steuern, Zinsen und auf Kosten der Ausbildungsstätten. Diese Kostenentwicklung gefährdet die Leistungsfähigkeit der Krankenhäuser. Viele Kliniken kämpfen mit einer Lücke zwischen Einnahmen- und Kostensteigerungen. Unabweisbar auftretende Kostensteigerungen (Tarifverträge, Energiepreise und so weiter) werden von den Steigerungen der Vergütungen für die Krankenhausleistungen nicht hinreichend abgedeckt.

4 - 4 - Verlagerung des Morbiditätsrisikos gefährdet einzelne Krankenhäuser Zusätzlich wird auf die Krankenhäuser das mit der demographischen Entwicklung einhergehende Morbiditätsrisiko verlagert, weil die Summe der Leistungssteigerungen im Land zum einen bei der Vereinbarung des Landesbasisfallwerts absenkend berücksichtigt wird. Davon sind alle Krankenhäuser betroffen, gleichgültig, ob sie selber Mehrleistungen erbringen oder nicht. Der gleiche Tatbestand wird zum andern aber mindestens bis zum Jahr 2014 als sogenannte "Mehrleistungsabschläge" bei den individuellen Pflegesatzverhandlungen jedes Krankenhauses, das Mehrleistungen erbracht hat, noch einmal als Preisabschlag berücksichtigt. Nachdem viele Krankenhäuser aufgrund der in den vergangenen Jahren vorgenommenen Rationalisierungen, insbesondere im Personalbereich, keine weiteren Einsparungen realisieren können, führt das Auseinanderklaffen von Einnahmen und Ausgaben zunehmend zu Defiziten beim Krankenhausbetrieb. Krankenhäuser der Grundversorgung im ländlichen Raum, die ein breites Versorgungsangebot zur wohnortnahen Versorgung aufrechterhalten müssen und daher keine Möglichkeit haben, sich einen größeren Einzugsbereich zu erschließen, indem sie sich auf planbare Operationen spezialisieren, sind umso härter von dem bestehenden Vergütungssystem betroffen. Das gilt insbesondere für die Abschläge beim Basisfallwert. Dieser kollektive Abschlag trifft alle Krankenhäuser, obwohl die Hälfte von ihnen keine Leistungsausweitungen zu verzeichnen hat. Die Hälfte des kollektiven Abschlags betrifft Häuser der Grund- und Regelversorgung im ländlichen Raum, obwohl diese nur etwa ein Drittel der Mehrleistungen erbringen. Um negative Auswirkungen auf die Versorgungsstruktur und/oder die Behandlungsqualität zu vermeiden, sind nachhaltig wirkende Maßnahmen zur Sicherung einer auskömmlichen Finanzierung der von den Krankenhäusern erbrachten Leistungen notwendig. Investitionsfinanzierung der Krankenhäuser Um einerseits wettbewerbsfähig und andererseits effizient zu bleiben, müssen auch die Krankenhäuser regelmäßig in neue Medizintechniken investieren, aber auch bestandserhaltende Maßnahmen durchführen. Für diese Investitionen kommen die Bundesländer auf. Das Investitionsvolumen der Länder ist von 3,4 Mrd. Euro im Jahr 2000 auf 2,8 Mrd. Euro im Jahr 2010 (-

5 - 5-16,5%) zurückgegangen. Hierbei reicht die Bandbreite in den Bundesländern von +26 % bis - 68 %. Das Verhältnis der Länderinvestitionen zu den Gesamtkosten der Krankenhäuser ist seit zwanzig Jahren kontinuierlich rückläufig und hat sich mehr als halbiert. Vor dem Hintergrund der rückläufigen Investitionsmittel der Länder sind die Krankenhäuser zunehmend gehalten einen wachsenden Anteil ihrer Investitionen aus eigener Kraft zu finanzieren. Hierzu bedarf es des Einsatzes von Eigen- oder Fremdkapital, welches in jedem Fall erwirtschaftet werden muss. Verminderte bzw. nicht ausreichende Investitionsmittel der Länder bedeuten eine zusätzliche wirtschaftliche Belastung der Krankenhäuser. Die Länder müssen daher stärker als bisher die Finanzierung der Investitionskosten sicherstellen. Wirtschaftlichkeitsreserven im Krankenhausbereich Die beschriebene Lücke zwischen Einnahme- und Kostensteigerung müssen die Krankenhäuser durch verbesserte Wirtschaftlichkeit und durch Einsparungen schließen. Der eingangs erwähnte Krankenhaus Rating Report 2011 des RWI zeigt auf, dass die wirtschaftliche Situation der Häuser nicht allein durch die Höhe der Vergütungen bestimmt wird. Bemerkenswert ist dabei, dass kleine Krankenhäuser bei der Analyse der Jahresabschlüsse bezüglich ihrer wirtschaftlichen Lage schlechter abschneiden als große oder mittelgroße Kliniken. Krankenhäuser mit einem hohen Spezialisierungsgrad stehen signifikant besser da als solche mit einem breiteren Versorgungsangebot. Die Studie stellt auch einen Zusammenhang zwischen Wirtschaftlichkeit, Qualität und Patientenzufriedenheit fest: Häuser mit qualitativen Auffälligkeiten weisen ebenso ein schlechteres Rating auf wie solche mit geringer Patientenzufriedenheit. Der erstmals untersuchte Zusammenhang zwischen Managementstrukturen und dem Rating der Krankenhäuser zeige, dass bessere Managementstrukturen mit einer besseren Ertragslage einhergehen. Behandlungs- und Betreuungsqualität dürfen nicht sinken Da fast zwei Drittel der Kosten eines Krankenhauses auf Löhne und Gehälter entfallen, sind Einsparungen auch mit Personalabbau verbunden. Weniger Personal und höhere Arbeitsbelastung gefährden aber die Behandlungs- und Betreuungsqualität in den Krankenhäusern.

6 - 6 - Bereits 2009 ist gesetzlich ein Förderprogramm von neuen Pflegekräften beschlossen worden. Dies bedeutete eine erhebliche Verbesserung der Pflegesituation in den Krankenhäusern. Hierfür wurden zusätzliche finanzielle Mittel in Höhe von jährlich 220 Mio. Euro und in der Summe des gesamten Förderzeitraums etwa 1 Mrd. Euro bereitgestellt, mit denen für die Dauer von drei Jahren Neueinstellungen gefördert wurden. Danach sind diese Pflegestellen komplett in die Fallpauschalen-Vergütung einbezogen worden. Konkreter Maßnahmenkatalog zur Verbesserung der Qualität und der flächendeckenden Krankenhausversorgung 1. Sicherstellungszuschlag praktikabel gestalten Das geltende Recht ( 5 Abs. 2 KHEntgG) knüpft die Vereinbarung eines Sicherstellungszuschlages an die Voraussetzung, dass die Vorhaltung von Leistungen - aufgrund des geringen Versorgungsbedarfs mit den Fallpauschalen nicht kostendeckend finanzierbar ist und - zur Sicherstellung der Krankenhausversorgung der Bevölkerung notwendig ist. Dabei ist zu prüfen, ob die Leistung von einem anderen Krankenhaus, das diese Leistung bereits erbringt, ohne Zuschlag erbracht werden kann. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, so darf der Krankenhausträger mit den Krankenkassen über einen Sicherstellungszuschlag verhandeln. Kommt keine Einigung zustande, so entscheidet das Land über die Annahme des Antrags. Die Höhe des Zuschlages ist dann wieder mit den Kassen zu verhandeln. Kommt keine Vereinbarung zustande, so entscheidet die Schiedsstelle nach 13 KHEntgG. Sicherstellungszuschläge gibt es bislang nur in Schleswig-Holstein für vier Inselkrankenhäuser (Helgoland, Föhr, Sylt und Fehmarn) und für eine chirurgische Abteilung in Brunsbüttel. In anderen Ländern sind entsprechende Anträge von Krankenhäusern abgelehnt worden. Die bisher sehr zurückhaltende Genehmigung von Sicherstellungszuschlägen offenbart eine Reihe von Schwächen der Regelung sowie Umsetzungsproblemen: Die Kriterien für den Antrag sind sehr restriktiv. Der Nachweis, dass die Versorgung der Bevölkerung gefährdet sei, ist nur schwer zu erbringen.

7 - 7 - Der mögliche Verweis auf die Erbringung von gefährdeten Leistungen durch andere Krankenhäuser, hält Häuser mit defizitären Abteilungen von der Antragsstellung ab. Die Sicherstellungszuschläge werden bei den Landesbasisfallwertverhandlungen berücksichtigt und führen zu dessen Absenkung, wodurch alle übrigen Krankenhäuser tangiert werden. Der Sicherstellungszuschlag bezieht sich auf Leistungen und nicht auf ganze Krankenhäuser. Deshalb können Zuschläge mit Verweis auf andere nicht-defizitäre Abteilungen abgelehnt werden. Folgende Möglichkeiten für eine effektivere Ausgestaltung des Sicherstellungszuschlages sollten geprüft werden: Präzisere gesetzliche Vorgaben für die Kriterien, nach denen der Sicherstellungszuschlag zu gewähren ist; keine Anrechnung der Summe der Zuschläge im Landesbasisfallwert; Ausweitung des Sicherstellungszuschlags auf das gesamte Krankenhaus. Eine verbesserte Anwendbarkeit der Regelung zum Sicherstellungszuschlag könnte dazu beitragen, dass Krankenhäuser in strukturschwachen Regionen besser gestellt werden als bisher. Nach vorsichtigen Schätzungen könnten davon etwa 10 Prozent aller Krankenhäuser profitieren. Dafür müsste ein Volumen von 100 Mio. Euro zur Verfügung gestellt werden. 2. Förderprogramm zur Verbesserung der Krankenhaushygiene In Deutschland erleiden jährlich bis zu Patienten eine Krankenhausinfektion, die immer häufiger von multiresistenten Krankheitserregern ausgelöst wird. Etwa Menschen versterben laut aktuellen Schätzungen aus Studien jedes Jahr in Deutschland an nosokomialen Infektionen. Zur Bekämpfung vor allem von multiresistenten Krankheitserregern hat die christlich-liberale Bundesregierung das Infektionsschutzgesetz zur Verbesserung der Hygiene in Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen auf den Weg gebracht. Mit dem Infektionsschutzgesetz wurden die Krankenhäuser verpflichtet, die Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) als verbindliche Grundlage und Standard für die erforderlichen Präventionsmaßnahmen zu berücksichtigen und anzuwenden.

8 - 8 - Die Umsetzung der KRINKO-Empfehlung Personelle und organisatorische Voraussetzungen zur Prävention nosokomialer Infektionen führt nach Berechnungen der DKG zu folgendem Hygienepersonalbedarf in den Allgemeinen Krankenhäusern: Die Empfehlung fordert für Krankenhäuser ab 400 Betten einen hauptamtlichen Krankenhaushygieniker. Die übrigen Krankenhäuser sollen zumindest eine externe Beratung durch einen Krankenhaushygieniker sicherstellen. Daraus resultiert ein Bedarf von 850 Fachärzten für Hygiene und Umweltmedizin bzw. Fachärzten für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie. Die Empfehlung fordert einen hygienebeauftragten Arzt pro Fachabteilung mindestens jedoch einen pro Krankenhaus. Daraus resultiert ein Bedarf von ärztlichen Hygienebeauftragten. Die Empfehlung fordert je nach Risikoprofil der Station/Abteilung eine hauptamtliche Hygienefachkraft. Daraus resultiert ein Bedarf von Hygienefachkräften (Fachgesundheitsund Krankenpfleger für Hygiene und Infektionsprävention). Die Empfehlung fordert ergänzend für spezielle Funktionsabteilungen sowie für die Betreuung bettenferner Abteilungen die Anstellung von zusätzlich 943 Hygienefachkräften. Die DKG beziffert die zusätzliche Kostenbelastung der Krankenhäuser für Hygienepersonal infolge des Infektionsschutzgesetzes auf rund 400 Mio. Euro. Dieser Betrag wird sich aber bis 2016 sukzessive aufbauen und erst dann in voller Höhe anfallen. Das Infektionsschutzgesetz sieht keinen finanziellen Ausgleich und keine finanzielle Beteiligung der Krankenkassen oder der Länder an der zusätzlichen Kostenbelastung der Krankenhäuser vor. Angesichts der ohnehin schon äußerst angespannten wirtschaftlichen Lage sehen sich viele Krankenhäuser nicht in der Lage, die zusätzliche Kostenbelastung zu tragen. Eine anteilige Aufbaufinanzierung im Sinne von Zuschüssen zu den Personalkosten durch die GKV wäre aber gerechtfertigt, zumal die GKV auch von den Kostenentlastungen durch eine verbesserte Krankenhaushygiene profitieren würde. Es wird daher vorgeschlagen, dass Krankenhäuser, deren Ärzte die strukturierte curriculare Fortbildung Krankenhaushygiene absolvieren, Pflegekräfte eine Zusatzqualifikation zur Hygienefachkraft erwerben oder an entsprechenden Schulungen teilnehmen, zur Refinanzierung der entstehenden Kosten für die Phase der Fortbildung einen festen Zuschlag je Arzt bzw. Pflegekraft erhalten.

9 - 9 - Die Höhe des Zuschlages könnte analog des Programmes zur Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin (Art. 8 GKV-SolG) festgelegt werden. Dies wären etwa 25 Prozent der Personalkosten (100 Mio. Euro in der Endphase). 3. Förderprogramm zur besseren Ausstattung der Krankenhäuser mit Pflegepersonal Das im Rahmen des KHRG beschlossene Pflegesonderprogramm nach 4 Abs. 10 KHEntgG ermöglichte den Krankenhäusern für die Jahre 2009 bis 2011 eine 90%-Finanzierung zusätzlich eingestellter Pflegekräfte. Der GKV-Spitzenverband wurde mit dem KHRG verpflichtet, dem BMG jeweils zum 30. Juni einen jährlichen Bericht zur Umsetzung des Programmes vorzulegen. Gemäß dem Bericht vom 30. Juni 2012 fällt die Bilanz des Programmes wie folgt aus: Im Förderzeitraum profitierten insgesamt Krankenhäuser durch die Teilnahme am Pflegesonderprogramm in mindestens einem Jahr, d. h. mehr als zwei Drittel der in Frage kommenden Krankenhäuser. Der tatsächlich auf Basis der Vereinbarungen 2009 bis 2011 geflossene Finanzierungsbetrag beläuft sich auf rund 1 Mrd. Euro für ca zusätzlich vereinbarte Pflegestellen. Gemäß den Angaben des Statistischen Bundesamtes stieg die Anzahl der in den Krankenhäusern beschäftigten Pflegekräfte (umgerechnet in Vollkräfte) von im Jahr 2008 auf im Jahr 2011, d. h. um Vollkräfte bzw. 3,5 %. Trotz dieser erfreulichen Entwicklung beim Personalaufbau besteht in vielen Kliniken weiterer Personalbedarf im Pflegebereich. Das Förderprogramm sollte daher für die Jahre 2013 bis 2014 erneut aufgelegt werden. Mit einem jährlichen Fördervolumen von 100 Mio. Euro könnten etwa Pflegekräfte zusätzlich eingestellt werden. Dabei ist gesetzlich sicherzustellen, dass die Mittel tatsächlich zur Finanzierung von Pflegepersonal und nicht von ärztlichem Personal verwendet werden. 4. Förderung von ambulanten Leistungen am Krankenhaus Damit die Neugestaltung der ambulanten spezialärztlichen Versorgung ( 116b SGB V) auch zügig umgesetzt werden kann, ist es erforderlich, dass eine Anschubfinanzierung für entsprechende Investitionen bereitgestellt wird. Um vor allem ambulante Leistungen am Krankenhaus weiter auszubauen, sind folgende Maßnahmen erforderlich:

10 Neubau bzw. Ausbau von OP-Zentren an Krankenhäusern für ambulante Operationen und Behandlungen. Stärkung der Diagnostik an ländlichen Krankenhäusern, um möglicherweise vorhandene Kapazitätsengpässe bei niedergelassenen Fachärzten auszugleichen. Verbesserung der ambulanten Therapiemöglichkeiten, z. B. in der Onkologie. Damit werden für die Patienten eine kontinuierlichere Behandlung gewährleistet und Doppeluntersuchungen vermieden. Ausbau von Notfallambulanzen zur Entlastung des ambulanten niedergelassenen Bereichs vor allem in Randzeiten. Um eine zielgerichtete Mittelverwendung aus dem Fonds sicherzustellen und Mitnahmeeffekte zu begrenzen, sollten Länder, die an dem Fonds partizipieren, sich verpflichten, Qualitätsindikatoren (wie bereits in einigen Ländern vorhanden) in die Krankenhausplanung zu implementieren, Krankenhäuser, die Förderanträge stellen, belegen, dass dadurch stationäre Kapazitäten verringert werden, Krankenhäuser Vorrang genießen, die ihre Kooperationsverpflichtungen mit niedergelassenen Ärzten nach 116b SGB V erfüllen. Zur Anschubfinanzierung sollten 50 Mio. Euro jährlich zur Verfügung gestellt werden. 5. Minderung der doppelten Degression bei Mengenausweitung verbunden mit sinnvollen Anreizen für die Krankenhäuser Die Berücksichtigung der Leistungsentwicklung bei den Landesbasisfallwerten mindert die Ausgaben für Krankenhäuser um rund 600 Mio. Euro pro Jahr. Zur Förderung der Krankenhäuser, die keine wesentliche Mengenentwicklung haben und die von der Degression in Folge der allgemeinen Mengenentwicklung betroffen sind, wäre eine Milderung der Auswirkung bei der Absenkung des Landesbasisfallwerts sinnvoll. Eine mögliche Lösung wäre die hälftige Anrechnung des Mehrleistungsabschlagsvolumens (ca. 250 Mio. Euro in 2013 und ca. 500 Mio. in 2014) auf den Degressionseffekt bei den Landesbasisfallwertvereinbarungen.

11 Diese Vorgehensweise würde die Landesbasisfallwerte - zeitlich begrenzt von 2013 bis zugunsten aller Krankenhäuser weniger absenken. Insbesondere Krankenhäuser, bei denen aufgrund ihrer Lage in strukturschwachen und geringbesiedelten Gebieten keine Überschreitungen der vereinbarten Mengen ihrer Leistungen resultieren, würden dadurch im Vergleich zur derzeitigen Rechtslage begünstigt. Finanzielle Auswirkungen der vorgeschlagenen Maßnahmen Maßnahme Sicherstellungszuschlag 50 Mio. Euro 100 Mio. Euro Personalkosten Krankenhaushygiene Förderprogramm Pflegepersonal Förderung ambulanter Leistungen Hälftige Anrechnung Mehrleistungsabschläge auf Landesbasisfallwert 50 Mio. Euro 75 Mio. Euro 100 Mio. Euro 100 Mio. Euro 50 Mio. Euro 50 Mio. Euro 125 Mio. Euro 250 Mio. Euro Summe 375 Mio. Euro 575 Mio. Euro

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