Anhang 186. Allgemeines Sozialversicherungsgesetz Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz Beamtendienstrechtsgesetz Behinderteneinstellungsgesetz

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1 Anhang Anhang Abkürzungsverzeichnis Abkürzung Abs. Abt. ASVG AVG BDG BEinstG BGBl. BIFIE/bifie BMUKK BPGG DIMDI DSM ICD ICF LGBl. SCHOG SchUG SPF SPZ WHO Erläuterung Absatz Abteilung Allgemeines Sozialversicherungsgesetz Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz Beamtendienstrechtsgesetz Behinderteneinstellungsgesetz Bundesgesetzblatt Bundesinstitut für Bildungsforschung, Innovation & Entwicklung des österreichischen Schulwesens Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur Bundespflegegeldgesetz Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information Diagnostic and Statistical Manual of Mental Disorders International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems International Classification of Functioning, Disability and Health Landesgesetzblatt Schulorganisationsgesetz Schulunterrichtsgesetz Sonderpädagogischer Förderbedarf Sonderpädagogisches Zentrum World Health Organization

2 Anhang 187 Fragen für das Leitfadeninterview 1. Sie sind Sonderschullehrer/in und derzeit zusätzlich als Gutachter/in eingesetzt. Können Sie mir erzählen, wie Sie Gutachter/in geworden sind und wie Ihre Arbeit als Gutachter/in aussieht? 2. Wie bewerten Sie die Ausbildung zum/r Gutachter/in? Gab/gibt es genug Angebote, Kurse und Seminare, die Ihnen für die Praxis sehr geholfen haben? Gab/gibt es auch Kursangebote, die Ihnen weniger gebracht haben? 2.a Haben Sie wissenschaftliche Theorien, Stützen oder bestimmte Konzepte in der Ausbildung bekommen, nach denen Sie Gutachten erstellen können und die hilfreich sind? 3. Stellen Sie sich bitte vor, ein konkreter Bereich (Deutsch, Mathematik, Intelligenz) ist bei einem Schüler zu überprüfen: Nach welchen Kriterien wählen Sie Testmaterialien aus? 4. Denken Sie nun bitte an einen Schüler oder an eine Schülerin, bei dem oder der es schwierig war, zu entscheiden, ob er oder sie einen SPF erhalten soll oder nicht. Erlebten Sie schon einmal eine Unsicherheit bei der Auswahl von Testmaterialien, bei Entscheidungen oder waren Sie sich relativ sicher? Welche Hilfestellungen wurden Ihnen in dieser Situation geboten? 4.a Was konkret hat Ihnen bei der Entscheidung geholfen? 5. Haben Sie das Gefühl, bei der Gutachtertätigkeit mehr Verantwortung zu tragen als in der Lehrtätigkeit in der Klasse? (Wenn Sie z. B. eine Stunde halten?) 5.a Können Sie mir beschreiben, wie Sie die Verantwortung erleben? 6. Was gefällt Ihnen besonders an der Arbeit als Gutachterin? 6.a Was gefällt Ihnen nicht an dieser Arbeit oder welche Situationen finden Sie eher belastend? 7. Was würden Sie sich in Ihrer Arbeit als Gutachterin wünschen? 7.a Wer könnte Ihrer Meinung nach sonst noch die Gutachten durchführen?

3 Anhang 188 Briefwechsel: Ministerium Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur Rechtsabteilung Minoritenplatz Wien Innsbruck, am Anfrage zur Auslegungsfrage 8 SchPflG Sehr geehrte Damen und Herren! Da ich derzeit ein Problem bei der Auslegung des 8 Abs. 1 SchPflG befasst bin, welches ich nicht zu lösen vermag, erlaube ich mir diesbezüglich an Sie heranzutreten. Gem. 8 Abs. 1 SchPflG hat der Bezirksschulrat den Sonderpädagogischen Förderbedarf für ein Kind festzustellen, sofern dieses in Folge physischer oder psychischer Behinderung dem Unterricht in der Volks- oder Hauptschule oder in der Polytechnischen Schule ohne sonderpädagogische Förderung nicht zu folgen vermag.

4 Anhang 189 Ich lege diese Bestimmung dahingehend aus, dass kumulativ zwei Voraussetzungen gegeben sein müssen; einerseits eine physische und/oder psychische Behinderung, andererseits die Unfähigkeit der betroffenen Person, dem Unterricht zu folgen. Nunmehr bin ich der Ansicht, dass die Feststellung des sonderpädagigischen Förderbedarfs sohin ohne Diagnostizierung einer physischen oder psychischen Behinderung nicht möglich ist und stellt sich in diesem Zusammenhang die Frage, wer zur Erstellung dieser Diagnose einer psychischen oder physischen Behinderung berufen ist. Gem. 2 Abs. 2 Z 1 ÄrzteG ist die Untersuchung auf das Vorliegen oder nicht Vorliegen von körperlichen und psychischen Krankheiten oder Störungen, von Behinderungen oder Missbildungen und Anomalien, die krankhafter Natur sind, Ärzten vorbehalten und gehe ich davon aus, dass sohin einem Verfahren zur Feststellung eines sonderpädagigischen Förderbedarfs ein Arzt beizuziehen ist. Nach meinem Wissensstand verhält es sich aber in der Praxis so, dass ein Arzt bei diesen Verfahren gem. 8 Abs 1 SchPflG niemals beigezogen wird und erlaube ich mir aus diesem Grunde anzufragen, wie man sich über diesen Widerspruch hinweghilft. Weiters stellt sich die Frage, welche Qualifikation erforderlich ist, um die Unfähigkeit, dem Unterricht zu folgen, feststellen zu können. Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir diesbezüglich eine Stellungnahme zukommen lassen könnten, bedanke mich im Voraus und zeichne mit freundlichen Grüßen XXX

5 Anhang 190

6 Anhang 191

7 Anhang 192 Auszüge des Bundesgesetzes vom über die Schulpflicht (Schulpflichtgesetz, Nr IX.GP, S. 1-7; 10-15)

8 Anhang 193

9 Anhang 194

10 Anhang 195

11 Anhang 196

12 Anhang 197

13 Anhang 198

14 Anhang 199

15 Anhang 200

16 Anhang 201

17 Anhang 202

18 Anhang 203

19 Anhang 204

20 Anhang 205 Lebenslauf Name: Mag. a Christa Hölzl Persönliche Daten: geb. am in Saalfelden am Steinernen Meer wohnhaft in 6020 Innsbruck ein Kind, geb. am Ausbildung: Volksschule Saalfelden Neusprachliches Gymnasium Saalfelden Pädagogische Akademie des Bundes in Salzburg: Lehramt für Sonderschule und Sprachheilpädagogik Studium der Erziehungswissenschaften und Psychotherapeutisches Propädeutikum Lehrgang für integrativen Unterricht Ausbildung zur Dipl. Legasthenietrainerin Myofunktionelle Therapieausbildung Doktoratsstudium der Erziehungs- wissenschaften Berufserfahrung: Seit 1992 Dipl. Sonderpädagogin, Dipl. Sprachheil- Lehrtätigkeit/ Seminartätigkeit: pädagogin, Gutachterin am Sonder- pädagogischen Zentrum Lehrbeauftragte an der Pädagogischen Akademie Stams Referentin an der Pädagogischen Hochschule Tirol Vortragende am Kompetenzzentrum Sprachen in Bozen

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