Pensionskasse des Schweizerischen Apothekervereins Newsletter

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1 Pensionskasse des Schweizerischen Apothekervereins Newsletter Rückblick und Prognosen Jahresrechnung 2014 Vorsorgereglement 2015 Organisation der Stiftung

2 Rückblick und Prognosen Das Jahr 2014 wird, wie die beiden vorhergehenden Jahre, als gutes Finanzjahr in die Pensionskassengeschichte eingehen. Alle Anlageklassen haben sich positiv entwickelt und dafür gesorgt, dass unsere Pensionskasse eine Anlageperformance von 4,8% erzielen konnte. Unser Stiftungsrat hat aufgrund seiner umsichtigen Politik dieses Jahr der guten Anlageergebnisse genutzt, um die Struktur und die Reserven der Pensionskasse zu stärken. Für das Schweizerische Vorsorgesystem trat der Schock am 15. Januar 2015 ein. Der Entscheid der Schweizerischen Nationalbank (SNB), den Mindestkurs zum Euro aufzuheben, vernichtete mit einem Schlag mehrere Milliarden an Anlagevermögen, die in einer Fremdwährung angelegt waren. Da unsere Pensionskasse Finanzielle Lage Philipp Aegerter Generaldirektor die Fremdwährungen mehrheitlich absichert, war der Einfluss des SNB-Entscheides auf unsere Kasse gering. Der negative Einfluss beschränkte sich auf die Kursverluste der Aktien von Schweizer Unternehmen, deren Zukunftsprognosen aufgrund des hohen Exportanteils nach unten korrigiert wurden. Das Hauptproblem bei der Geldanlage besteht weiterhin bei den historisch tiefen Zinsen, die sogar für sichere Anlagen bei der Eidgenossenschaft einen Negativzins verzeichnen. Um die erforderliche Sollrendite zu erreichen, um die künftigen Rentenversprechungen zu finanzieren, sind viele unserer Mitbewerber (Sammelstiftungen und Versicherungen) dazu übergegangen, mehr Risiken einzugehen. Diese Politik hat sich zwar in den letzten Jahren der starken Börse ausgezahlt, aber ein Einbruch ist so sicher wie das Amen in der Kirche. Wir werden deshalb weiterhin auf der Hut sein und eine vorsichtige Anlagepolitik betreiben, um Einbrüche überstehen zu können. Da die Anlageperformance im Jahr 2014 einmal mehr erfreulich positiv abschliesst, hat der Stiftungsrat beschlossen, die Altersguthaben 2014 der am 1. Januar 2015 aktiven Versicherten nicht, wie provisorisch vorgesehen, mit 1,75% zu verzinsen, sondern mit 2,0%. Für das Jahr 2015 gilt weiterhin die provisorische Verzinsung von 1,75%. Ein endgültiger Entscheid über die Verzinsung erfolgt gegen Ende Jahr aufgrund der bis dann erfolgten Entwicklung der finanziellen Lage. Der Deckungsgrad hat sich im Jahre 2014 erneut verbessert und belief sich per 31. Dezember 2014 auf 104,6%. 115,0 110,0 105,0 100,0 95,0 90,0 85,0 80,0 Entwicklung des Deckungsgrades in % 107,1 108,1 106,6 102,1 104,6 95,0 97,3 94,6 97,0 89,

3 Vermögensstruktur Die nachstehende grafische Darstellung zeigt die Struktur des Vermögens per Ende 2014 auf. Im Vergleich zum letzten Jahr wurden die Hypotheken, die Alternativen Anlagen und in einem sehr geringen Mass die Auslandsaktien und die taktischen Produkte reduziert. Innerhalb der Alternativen Anlagen wurden die Hedge Funds praktisch vollständig verkauft. Weiterhin wurden die Währungsrisiken aus Sicherheitsüberlegungen gegenüber den Hauptwährungen abgesichert. Zusätzlich werden Marktrisiken bei Aktien und Zinsrisiken bei Obligationen zeitweise mit Hilfe eines Risiko Overlays abgesichert. Die Anlagen entsprechen den vorsichtigen Zielen, die sich der Stiftungsrat gesetzt hat. Alternative 7% Obligationen in Flüssige Mittel 6% 8% Fremdwährungsobligationen 11% Schweizer Aktien 10% Hypotheken 8% Immobilien Ausland 2% Immobilien Schweiz 22% Struktur des Versichertenbestandes Taktische Produkte 14% Ausländische Aktien 12% Die nachfolgende Grafik zeigt die Entwicklung unseres Versichertenbestandes. Die Tatsache, dass unsere Gesellschaft immer älter wird, geht auch nicht an der Struktur unseres Versicherungsbestandes vorbei. Während vor zehn Jahren auf einen Rentner fast 14 Beitragszahler fielen, sind heute 8,1 beitragspflichtige Versicherte pro Rentner vorhanden. Obwohl sich die Struktur unserer Pensionskasse verschlechtert, ist diese im Vergleich zum schweizerischen Durchschnitt, der bei 4 Beitragszahlern pro Versicherter liegt, sehr gut. Die strukturelle Risikofähigkeit unserer Pensionskasse kann deshalb als sehr gut beurteilt werden. Rückblick und Prognosen Aktiven / Rentner Bestand der Aktiven und Rentner Verhältnis Aktiven / Rentner Aktiven Rentner Verhältnis

4 Jahresrechnung 2014 Nachstehend geben wir Ihnen die Schlüsselzahlen der Jahresrechnung an, die vom Stiftungsrat anlässlich dessen Sitzung vom 10. Juni 2015 genehmigt wurde. Bilanz AKTIVEN Vermögensanlagen 918'538' '794' Flüssige Mittel und Geldmarktanlagen 55'864' '560' Beitragsforderungen 2'993' '823' Andere Forderungen 818' '205' Anlagen beim Arbeitgeber 2'685' '561' Wertschriften 563'079' '200' Immobilien 218'693' '386' Hypotheken 74'403' '056' Aktive Rechnungsabgrenzung 1'351' '458' Total Aktiven 919'890' '252' PASSIVEN Verbindlichkeiten 24'588' '583' Freizügigkeits-, Kapitalleistungen und Renten 20'588' '583' Hypothekardarlehen 4'000' '000' Passive Rechnungsabgrenzung 776' ' Arbeitgeber-Beitragsreserve 906' ' Beitragsreserve ohne Verwendungsverzicht 906' ' Vorsorgekapitalien und technische Rückstellungen 854'137' '529' Vorsorgekapital der aktiven Versicherten 609'206' '951' Vorsorgekapital der Rentenbezüger 221'397' '015' Technische Rückstellungen 23'533' '562' Wertschwankungsreserve 39'481' '388' Stiftungskapital / Freie Mittel / Unterdeckung Stand zu Beginn der Periode '812' Ertragsüberschuss / Aufwandüberschuss '812' Total Passiven 919'890' '252'413.75

5 Betriebsrechnung (Kennzahlen) Zufluss aus Beiträgen und Eintrittsleistungen 84'023' '112' Abfluss für Leistungen und Vorbezüge -63'623' '741' Veränderung Vorsorgekapitalien, technische Rückstellungen und Beitragsreserven -32'439' '549' Versicherungsaufwand -228' ' Nettoergebnis aus der Versicherungstätigkeit -12'267' '383' Nettoergebnis aus Vermögensanlage 40'298' '718' Sonstiger Aufwand -2'871' '217' Verwaltungsaufwand -3'065' '917' Ertrags- / Aufwandüberschuss vor Bildung / Auflösung Wertschwankungsreserve 22'093' '200' Bildung / Auflösung der Wertschwankungsreserve -22'093' '388' Ertragsüberschuss / Aufwandüberschuss '812' Auszüge des Anhangs Angeschlossene Arbeitgeber Arbeitgeber Selbständigerwerbende Total angeschlossene Arbeitgeber Jahresrechnung 2014 Beitragszahler Männer Frauen Total Beitragszahler Durchschnittsalter Männer Frauen Rentenbezüger Altersrentner Invaliden Partner/Waisen Total Rentenbezüger

6 Vorsorgereglement 2015 In seinem ständigen Bestreben nach Verbesserung des Vorsorgeschutzes für seine Versicherten hat der Stiftungsrat bei seiner Sitzung am 19. November 2014 die Erarbeitung eines neuen Vorsorgereglements beschlossen, das seit dem 1. Januar 2015 in Kraft ist. Die wichtigsten Änderungen betreffen im Einzelnen : - die Änderung der Altersbegrenzung für die freiwillige Versicherung; - die reglementarische Integrierung eines unbezahlten Urlaubs; - der Zusatz der Möglichkeit einer Einmalzahlung anstelle einer Rente für den überlebenden Ehegatten eines beitragsleistenden Versicherten oder eines Rentenbezügers; - die Einführung eines zusätzlichen Todesfallkapitals bei Tod eines beitragsleistenden oder invaliden Versicherten. Ebenso wurden die drei Nachträge, die zwischen 2011 und 2014 in Kraft traten, sowie die Aktualisierung der gesetzlichen Bestimmungen gemäss dem Gesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) integriert. Freiwillige Versicherung (Art. 5 Abs. 1, Buchstabe c) Bis Ende 2014 konnten Versicherte unter 58 Jahren, die nicht mehr der Versicherungspflicht unterstellt waren, ihre berufliche Vorsorge unter folgenden Bedingungen für eine Dauer von maximal zwei Jahren freiwillig weiterführen : - Aufrechterhaltung des letzten risikoversicherten Lohnes, bzw. Sparlohnes; - Zahlung des Gesamtbeitrages (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil). Seit dem 1. Januar 2015 besteht diese Möglichkeit, zu den gleichen Bedingungen, wie oben erwähnt, für Männer bis 65 Jahren und Frauen bis 64 Jahren. Unbezahlter Urlaub (Art. 11) Versicherte, die in Absprache mit ihrem Arbeitgeber für einen Zeitraum von nicht mehr als drei Monaten unbezahlten Urlaub nehmen, können weiterhin der Kasse angeschlossen bleiben. Ein unbezahlter Urlaub setzt eine vereinbarte Unterbrechung der an den Arbeitsvertrag gebundenen Pflichten voraus und führt nicht zu einer Beendigung dieses Vertrages. Während des unbezahlten Urlaubs werden keine Beiträge fällig. Das Sparkapital wird während dieses Zeitraumes weiterhin verzinst und die Risikoleistungen entsprechen den gleichen, die vor der Arbeitsunterbrechung gültig waren.

7 Betrag der Ehegattenrente (Art. 37) Bis Ende 2014 war der überlebende Ehegatte beim Tod des beitragsleistenden Versicherten ausschliesslich zu einer Rente berechtigt. Diese liegt bei 33% des letzten versicherten Lohnes des Verstorbenen, da die Rente des überlebenden Ehegatten 60% der Invalidenrente entspricht, die selbst bei 55% des letzten versicherten Lohnes liegt. Seit dem 1. Januar 2015 kann sich der überlebende Ehegatte anstelle für die vorgenannte Rente auch für eine Einmalzahlung entscheiden, die dem Alterskapital zum Todeszeitpunkt entspricht. Das Alterskapital setzt sich zusammen aus: - eingebrachten Freizügigkeitsleistungen; - persönlichen Einkäufen (Art. 18); - Altersgutschriften (Art. 17); - durch den Stiftungsrat beschlossenen Zuwendungen; - Zinsen, die durch die oben aufgeführten Beträge generiert und zu den von der Kasse definierten Zinssätzen gutgeschrieben wurden. (vgl. Vorsorgereglement, Anlage, Ziffer 2.1). Der überlebende Ehegatte muss seine Entscheidung für eine Einmalzahlung innerhalb von drei Monaten nach dem Tod des Versicherten mitteilen. In diesem Fall wird kein zusätzliches Todesfallkapital (siehe unten) ausgezahlt, da die persönlichen Einkäufe bereits im Alterskapital enthalten sind. Die Auszahlung des Alterskapitals schliesst das Recht auf sämtliche andere Leistungen der Kasse aus. Zusätzliches Todesfallkapital (Art. 47 bis 49) Beim Tod eines beitragsleistenden Versicherten oder eines Invalidenrentners erhält bzw. erhalten der überlebende Ehegatte (oder Partner), oder, in Ermangelung, andere nach diesem Reglement Berechtigte (Kinder, Eltern, Geschwister oder andere gesetzliche Erben) ein zusätzliches Todesfallkapital. Vorsorgereglement 2015 Die Höhe dieses zusätzlichen Todesfallkapitals wird festgelegt durch: - die vom Verstorbenen getätigten persönlichen Einkäufe; - Zinsen, die durch die oben aufgeführten Beträge generiert und zu den von der Kasse definierten Zinssätzen gutgeschrieben wurden. (vgl. Vorsorgereglement, Anlage, Ziffer 2.1). Da die persönlichen Einkäufe bereits im Alterskapital enthalten sind, wird das zusätzliche Todesfallkapital nur dann an den überlebenden Ehegatten ausgezahlt, wenn dieser sich gemäss Art. 37 (siehe oben) für eine Ehegattenrente anstelle einer Einmalzahlung entscheidet.

8 Organisation der Stiftung Ziel der am 23. Oktober 1959 in Form einer Stiftung gegründeten Pensionskasse ist es, die Mitarbeiter des Arbeitgebers durch die Versicherung bestimmter Leistungen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod abzusichern. Stiftungsrat Anlagekomitee Arbeitgebervertreter Dr. François Jeanneret Aufsichtsbehörde ASFIP, Genf Herr Marcel Bähler Herr François Payot Herr Peter Toscano Arbeitnehmervertreter Frau Karin Jäggi Bünter Revisionsstelle Herr Vincent Studer T+R AG, Gümligen Präsident Herr Philipp Aegerter Präsident Frau Karin Jäggi Bünter Dr. François Jeanneret Herr David Gagliardo Dr. Mario Magada Herr Albert Rusch Depotbank UBS AG, Zürich Vize-Präsidentin Herr Anton Krähenbühl Frau Moira Zanni Frau Eliane Zurcher Rentnervertreter Herr Jean-Paul Choffat Experte für berufliche Vorsorge Herr Emmanuel Vauclair Aon Hewitt Associates SA, Neuenburg Direktion der Kasse Herr Philipp Aegerter Generaldirektor Herr Michel Wagner Stv. Direktor Verwaltung Aussendienst Herr Marcel Santos Verwaltung der aktiven Versicherten Frau Tania Stammbach Gottret Leiter Aussendienst Frau Christine Gross Herr Peter Künzle Herr Claudio Saverioni Leiterin Rechnungsstellung Verwaltung der Rentner Frau Catia Blasutti Piot Frau Irene Delabarre Herr Pascal Brennecke Frau Simone Choron Frau Christelle Fritsch Frau Gabriela Gay Frau Nathalie Gense Frau Laetitia Pollet Wir freuen uns über Ihren Anruf oder Ihre Mail-Nachricht Pensionskasse des Schweizerischen Apothekervereins Rue Pedro-Meylan 7 Postfach Genf Montag - Freitag : 9h00-12h00 / 13h30-16h info@pksav.ch

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