DIE PENSIONSKASSE DES SAV. Newsletter. Rückblick und Prognosen Mitteilungen an unsere Versicherten Neue Dokumente Organisation der Stiftung

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1 DIE PENSIONSKASSE DES SAV Newsletter Rückblick und Prognosen Mitteilungen an unsere Versicherten Neue Dokumente Organisation der Stiftung Genf, Januar 2014

2 Rückblick und Prognosen Das Jahr 2013 wird, wie das vorhergehende Jahr, als gutes Finanzjahr in die Pensionskassengeschichte eingehen. Ein leichter Zinsanstieg hatte zwar einen negativen Einfluss auf den Obligationenteil unseres Portfolios, aber die boomenden Aktienmärkte haben diesen Effekt deutlich überkompensiert. Fast alle Anlageklassen haben sich positiv entwickelt und sorgen dafür, dass es unserer Pensionskasse finanziell wieder besser geht, und wir die Phase der Unterdeckung verlassen haben. Die Philipp Aegerter, Generaldirektor steigende Lebenserwartung und ein tiefes Zinsumfeld stellen jedoch jedoch für das für Vorsorgesystem das Vorsorgesystem der Schweiz eine grosse Herausforderung dar, da die Dauer des Rentenbezugs, bei gleichzeitig tendenziell geringeren Einnahmen durch das Anlegen des angesparten Kapitals, zunimmt. Eines ist klar, wie allen Pensionskassen und Versicherungen, die im Vorsorgegeschäft tätig sind, wird es auch für uns in Zukunft weiterhin nicht ganz leicht sein, in einem Umfeld von historisch sehr tiefen Zinsen, die erforderliche Sollrendite zu erwirtschaften. Die Aktienbörse wird auch wieder einmal nach unten korrigieren, aber niemand hat eine Kristallkugel, um den Zeitpunkt voraus zu sehen. Wir werden deshalb weiterhin auf der Hut sein und eine vorsichtige Anlagepolitik betreiben, um Einbrüche überstehen zu können. Finanzielle Lage Obwohl die Anlageperformance im Jahre 2013 erfreulich positiv abschliesst, hat der Stiftungsrat beschlossen, die Altersguthaben der aktiven Versicherten, wie bereits provisorisch vorgesehen, mit 1% zu verzinsen. In Anbetracht der verbesserten finanziellen Lage der Kasse und der verbesserten Konjunkturaussichten für 2014 wird die provisorische Verzinsung für das Jahr 2014 von 1% auf 1.75% angehoben. Ein endgültiger Entscheid über die Verzinsung erfolgt gegen Ende Jahr aufgrund der bis dann erfolgten Entwicklung der finanziellen Lage. Per 31. Dezember 2012 belief sich der Deckungsgrad der Kasse auf 97.8%. Da die Jahresrechnung und der versicherungstechnische Abschluss noch nicht vorliegen, ist der Deckungsgrad per Ende 2013 noch nicht bekannt. Wir schätzen jedoch, dass sich die Kasse nicht mehr in einer Unterdeckung befindet und er auf etwa 101% angestiegen ist.

3 Entwicklung des Deckungsgrades Deckungsgrad in % S = Schätzung S Jahr Vermögensstruktur Die nachstehende grafische Darstellung zeigt die Struktur des Vermögens per Ende Jahr auf. Im Vergleich zum letzten Jahr wurden die Obligationenquote, die Schweizer Immobilien und die Alternativen Anlagen zugunsten der taktischen Produkte reduziert. Diese taktischen Produkte sollten bei Korrekturen schneller reagieren können, um Verluste zu minimieren. Weiterhin wurden aus Sicherheitsüberlegungen die Währungsrisiken gegenüber den Hauptwährungen US-Dollar, Britisches Pfund und Japanischen Yen systematisch zu 100% abgesichert. Auf eine Absicherung des Euros haben wir aus Kostengründen verzichtet. Diese Absicherung nimmt uns die Schweizerische Nationalbank durch ihre Politik einer Fixierung der Untergrenze des Euros von 1.20 CHF ab. Die Anlagen entsprechen den vorsichtigen Zielen, die sich der Stiftungsrat gesetzt hat. Rückblick und Prognosen

4 Mitteilungen an unsere Versicherten Neuheiten 2014 Durch die Einführung eines neuen Nachtrags (Nr. 3) per 1. Januar 2014, der Ende 2013 an alle Mitglieder versendet wurde, hat der Stiftungsrat Änderungen zum Vorsorge-Reglement 2010 vorgenommen. Dieser Nachtrag zum Reglement bietet den angeschlossenen Arbeitgebern neue Möglichkeiten sowohl in Bezug auf die Beitragsverteilung (Versicherter/Arbeitgeber) als auch auf das Anhäufen des Altersguthabens. Optionen der Beitragsverteilung Bislang beteiligten sich der Arbeitgeber und der Versicherte zu jeweils 50% an der beruflichen Vorsorge, denn das Reglement sah ausschliesslich die paritätische Verteilung vor. Der Nachtrag Nr. 3 bietet von nun an allerdings die Möglichkeit einer flexiblen Verteilung des Gesamtbeitrags gemäss der nachfolgenden Tabelle: Option 1 Option 2 Option 3 Option 4 Beitrag Versicherter Beitrag Arbeitgeber 50.0% 50.0% 33.3% 66.7% 25.0% 75.0% 0.0% 100.0% Versicherungskategorien Das Kategorienprinzip ermöglicht die Differenzierung der Höhe der zukünftigen Altersleistungen, indem unterschiedliche Beitragssätze der Altersgutschriften angewendet (entsprechend dem Sparanteil der Beiträge) und dem Alterskapital gutgeschrieben werden. Dies hat zur Folge, dass eine zweite Beitragssatzkategorie eingeführt wurde: Die Kategorie A entspricht der bereits geltenden Staffelung. Die Kategorie B bietet ab jetzt die Möglichkeit an, ab einem AHV-Jahreslohn von CHF 120'000.- (bei Vollzeitbeschäftigung) 3% zusätzliche Sparbeiträge gegenüber der Kategorie A zu leisten.

5 Deplafonierung Zusätzlich zu diesen Neuheiten wurde der maximale versicherte Sparlohn von derzeit CHF 449'280.- auf CHF 842'400.- angehoben. Die Risikodeckung bleibt allerdings bei CHF Die entsprechenden Beiträge werden gemäss dem nachfolgenden Beispiel jeweils für den versicherten Sparlohn und den versicherten Risikolohn berechnet. Beitrag Risiko / Kosten Versicherter Sparlohn / Risikolohn / Kosten Versicherter Sparlohn CHF 0.- CHF CHF Sparbeitrag Schlüsselzahlen 2014 Eintrittsschwelle CHF 21'060.- Koordinationsabzug CHF Minimal koordinierter Lohn CHF 3'510.- Maximaler Jahreslohn CHF Maximal koordinierter Lohn CHF 59'670.- Maximal versicherter Risikolohn CHF 449'280.- Maximal versicherter Sparlohn CHF 842'400.- BVG-Zinssatz 1.75% Zukünftige Begünstigte von Altersleistungen Mitteilungen an unsere Versicherten Ab diesem Jahr, mit dem Ziel der Vereinfachung des Verwaltungsaufwands für den Versicherten, der das reglementarische Rücktrittsalter erreicht (64 Jahre bei Frauen und 65 Jahre bei Männern), sendet die Kasse diesem einige Monate vor Altersrücktritt ein Formular zu, in dem die verschiedenen Wahlmöglichkeiten der Zahlungsform aufgeführt sind. Diese umfassen: - die Altersrente, - die Kapitalauszahlung oder - eine Teil-Kapitalauszahlung zusätzlich zur Altersrente. Dieses Formular dient weiterhin zur Erfassung der für die Auszahlung der Leistungen erforderlichen Daten. Es wird nur an diejenigen Versicherten versendet, die der Kasse noch nicht mitgeteilt haben, welche Leistungsart sie wünschen.

6 Neue Dokumente Versicherungsbescheinigung Infolge der per 1. Januar 2014 in Kraft getretenen Neuheiten hat die Kasse beschlossen, zusätzliche Informationen in die Versicherungsbescheinigung, die jeweils am Jahresanfang bzw. aufgrund von Mutationen an die Versicherten gesendet wird, zu integrieren. Dieses Dokument muss auf Richtigkeit geprüft und sorgfältig aufbewahrt werden. Um mehr Klarheit und Transparenz zu schaffen stellt sich künftig die Rubrik «Ihr Lohn und Beiträge für Ihre Leistungen» wie folgt dar: - Die vom Arbeitgeber ausgewählte Versicherungskategorie, von der die Beitragssätze abhängen, befindet sich über den Detailangaben. In der Rubrik «Monatlicher Totalbeitrag» ist der Gesamtbeitragssatz gemäss Alter und Kategorie aufgeführt. Die Angaben zum Monatsbeitrag wurden aufgeschlüsselt und umfassen: - die Beiträge, die der Versicherte und der Arbeitgeber monatlich jeweils zum Sparguthaben beziehungsweise zu Risiko/Kosten leisten; - die vom Arbeitgeber gewählte Option der Beitragsverteilung in Prozent. Der unter der Rubrik «Monatlicher Beitrag des Versicherten» angegebene Gesamtbetrag muss dem Betrag entsprechen, der dem Angestellten von seinem Bruttolohn abgezogen wird. Das In-Kraft-Treten des Nachtrags Nr. 3 verursacht eine Änderung des Rundungssystems bei der Berechnung der Beiträge. Hieraus ergibt sich eine Differenz beim zu zahlenden Gesamtbeitrag, selbst für einen Versicherten, bei dem zwischen 2013 und 2014 keine Änderung des Lohnes und/oder der Versichertenklasse zu verzeichnen war.

7 Formulare Um die Qualität bei der Bearbeitung und Betreuung der Versichertendossiers zu optimieren, hat die Kasse im Zuge der Einführung des Nachtrags Nr. 3 auch einige Änderungen an den Formularen «Eintrittsmeldung», «Mutationsmeldung» und «Austrittsmeldung» vorgenommen. Zusätzlich hierzu erhält jeder Versicherte fortan bei jedem Neuantritt eines Arbeitsverhältnisses bei einem der Kasse angeschlossenen Arbeitgeber einen Fragebogen (siehe unten). I II III Senden Sie diesen Fragebogen unbedingt binnen 30 Tagen nach Erhalt an die Kasse. Versicherten-Nr AHV-ID Zivilstand verheiratet Geburtsdatum BVG Alter 39 Jahre Eintrittsdatum Arbeitgeber Falls verheiratet, Datum der Ziviltrauung: Telefonnummer: Im Rahmen der Wohneigentumsförderung: Haben Sie einen Vorbezug geltend gemacht? Datum: Betrag: CHF Haben Sie Ihre Leistungen verpfändet? Seit dem: Betrag: CHF Haben Sie anlässlich einer Scheidung einen Betrag aus Ihrem Guthaben vorbezogen? Datum: Betrag: CHF Sind Sie zur Zeit aus gesundheitlichen Gründen vollständig oder teilweise arbeitsunfähig? Seit dem: Grad der Arbeitsunfähigkeit: % Beziehen Sie Sozialversicherungsleistungen (z. B. Invalidenversicherung, Unfallversicherung, Militärversicherung, Pensionskasse) oder haben Sie solche beantragt? Neue Dokumente Um welche Leistung(en) handelt es sich? Besteht bei Ihrer früheren Vorsorgeeinrichtung ein Vorbehalt aus gesundheitlichen Gründen? ja, bis zum Der Unterzeichner dieses Dokumentes versichert, dass seine Angaben vollständig und richtig sind. Über etwaige Änderungen dieser Angaben hat er die Kasse unverzüglich zu informieren. Bei unvollständig oder unrichtig gemachten Angaben kann diese im Rahmen der bestehenden Gesetze und/oder des Reglements die Leistungen reduzieren oder auch ganz ablehnen sowie Schadensersatzansprüche geltend machen. Ort und Datum: Unterschrift des Versicherten: I) Personenbezogene Daten Der Kasse vorliegende auf den jeweiligen Versicherten bezogene Angaben. II) Zusätzliche Angaben Daten, die es den Sachbearbeitern der Kasse ermöglichen, mit den betreffenden Versicherten direkt Kontakt aufzunehmen. III) Vor Kassenbeitritt zu verzeichnende relevante Ereignisse Von der Kasse benötigte Angaben, um eine Bearbeitung der Versicherungsdossiers entsprechend den gesetzlichen und reglementarischen Bestimmungen sicherzustellen.

8 Organisation der Stiftung Ziel der am 23. Oktober 1959 in Form einer Stiftung gegründeten Pensionskasse ist es, die Mitarbeiter des Arbeitgebers durch die Versicherung bestimmter Leistungen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod abzusichern. Stiftungsrat Arbeitgebervertreter: Dr. François Jeanneret Präsident Herr François Payot Herr Peter Toscano Herr Marcel Bähler Anlagekomitee Herr Philipp Aegerter Präsident Dr. François Jeanneret Frau Karin Jaeggi Bünter Rentnervertreter: Herr Jean-Paul Choffat Arbeitnehmervertreter: Frau Karin Jaeggi Bünter Vizepräsidentin Frau Eliane Zurcher Herr Anton Krähenbühl Frau Moira Zanni Dr. Mario Magada Herr David Gagliardo Herr Albert Rusch Partner Aufsichtsbehörde: ASFIP, Genf Kontrollorgan: T+R AG, Gümligen Experte für berufliche Vorsorge: Herr Emmanuel Vauclair AON HEWITT Associates SA, Neuenburg Depotbank: UBS SA, Zürich Ihr Verwaltungsteam der PK SAV Wir freuen uns über Ihren Anruf oder Ihre Mail-Nachricht Pensionskasse des SAV Rue Pedro-Meylan 7 Postfach Genf 17 Montag bis Freitag: von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr info@pksav.ch

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