Leistungsbeschreibung. Evaluation des Bauforderungssicherungsgesetzes (BauFordSiG) Aktenzeichen:
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- Rüdiger Meinhardt
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1 BBSR Bonn, SWD-F Leistungsbeschreibung Forschungsprogramm: Zukunft Bau Forschungsprojekt: Evaluation des Bauforderungssicherungsgesetzes (BauFordSiG) Aktenzeichen: Projektdarstellung Das zum 1. Januar 2009 novellierte Bauforderungssicherungsgesetz (BauFordSiG) soll sicherstellen, dass das für ein bestimmtes Bauwerk zur Verfügung gestellte Baugeld zur Bezahlung derjenigen verwendet wird, die bei der Erstellung oder dem Umbau eines Bauwerks durch ihre Leistung beteiligt sind. Ziel der Gesetzesnovellierung war es, Nachunternehmen im Falle einer Insolvenz vor Forderungsausfällen zu schützen. Die Regierungsfraktionen haben im Koalitionsvertrag für die 17. Legislaturperiode vereinbart, das Bauforderungssicherungsgesetz alsbald und umfänglich hinsichtlich der Zielerreichung zu überprüfen (Zeilen 439, 440). Zur Evaluation des BauFordSiG hat das federführende Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) von Februar bis April 2010 eine Arbeitsgruppe eingesetzt. Vertreten waren neben den zuständigen Bundesministerien die Ministerien einzelner Länder und Verbände der einschlägigen Interessengruppen (Baugewerbe, Bauindustrie, Handwerk, Kreditwirtschaft, Bauherren). Die Schwerpunkte lagen auf einer Bestandsaufnahme zur Anwendung des Gesetzes in der Praxis und den sich bei der Anwendung ergebenden praktischen Problemen, den rechtlichen Problemen der Harmonisierung mit dem Gesellschafts- und Insolvenzrecht sowie der Bedeutung von Verbraucherrechten. Es wurden sowohl Befragungen durchgeführt und ausgewertet als auch die Erfahrungen mit dem geltenden Recht eingehend erörtert. Rechtliche Unterfragen wurden im BMVBS und BMJ intensiv geprüft. Die Erkenntnisse des BMVBS aus der Arbeitsgruppe sind in einen Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Sicherung von Bauforderungen eingeflossen. Kern des Gesetzentwurfs ist die Aufgabe der Pflicht zur sog. baustellenscharfen Verwendung des Baugeldes für Bauunternehmer. Ziel ist, erhebliche Liquiditätsengpässe und Kreditklemmen von Bauunternehmen, die die Existenz von Betrieben und Arbeitsplätzen gefährden, zu vermeiden. Vor einer abschließenden Ressortabstimmung wurde den Ländern und Verbänden Gelegenheit gegeben, zum Referentenentwurf (Stand ) Stellung zu nehmen. Die Verbände sprechen sich überwiegend für eine Änderung des BauFordSiG aus, da es kaum anwendbar sei und beachtet werde und die Kreditinstitute anderenfalls weniger Kredite an die Baubranche vergeben würden. Die Länder sowie einzelne Handwerksverbände lehnen eine Änderung des BauFordSiG derzeit ab und fordern, dass zusätzlich zu den Ergebnissen der Arbeitsgruppe umfassende, repräsentative Untersuchungen zu den Auswirkungen des BauFordSiG durchgeführt werden. Vor diesem Hintergrund sollen die Auswirkungen der Regelungen des geltenden BauFordSiG durch einen externen Forschungsnehmer umfassend und repräsentativ untersucht werden, um über den gesetzgeberischen Handlungsbedarf zu entscheiden. Die Regelungen des BauFordSiG sind im Hinblick auf ihren Zielerreichungsgrad, ihre Praktikabilität und Auswirkungen zu untersuchen. Im Mittelpunkt der Untersuchungen stehen die Prüfung von praktischen Schwierigkeiten bei der Anwendung des Gesetzes sowie der Auswirkungen des BauFordSiG auf die Liquidität der Bauunternehmen und auf Zahlungsausfälle bei den Nachunternehmen. Im Ergebnis sind belastbare Aussagen zu treffen, ob und gegebenenfalls inwieweit Gesetzesänderungen unter Abwägung der unterschiedlichen Interessen für notwendig erachtet werden. In das Ergebnis der Untersuchungen soll einbezogen werden, ob mit dem vom BMVBS vorgelegten Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Sicherung von Bauforderungen (Stand ) praxistaugliche, interessengerechte Verbesserungen erreicht werden können, die Regelungen zum Gesetzentwurf ganz oder 1
2 teilweise entfallen sollen oder Änderungen für notwendig erachtet werden. Für die indizierten Gesetzesänderungen sollen Änderungsvorschläge erarbeitet werden. Insbesondere sind folgende Fragen zu beantworten: Wird das BauFordSiG angewendet und was sind ggf. die Gründe für die Nichtanwendung? Ist die nach dem BauFordSiG bestehende Pflicht zur sog. baustellenscharfen Verwendung des Baugelds für die Bauunternehmen erfüllbar? Werden die Bauunternehmen aufgrund des mit der Erfüllung dieser Pflicht verbundenen Verwaltungsaufwands und der Einschränkung von Liquidität in unangemessen starkem Maße belastet? Welche Vorteile des BauFordSiG stehen den Belastungen der Bauunternehmer gegenüber? Haben sich insbesondere die Zahlungsausfälle der Nachunternehmen seit Inkrafttreten des BauFordSiG zum 1. Januar 2009 verringert, ggf. in welchem Umfang? Mit dem Angebot werden vom Bieter Aussagen erwartet, auf welchen Weg er die Fragestellungen des Forschungsvorhabens beantworten will und über welchen Erkenntnisstand er bereits verfügt. Das Angebot muss insbesondere folgende Informationen enthalten: Skizze des Aufgabenverständnisses Skizze des Forschungsansatzes/Konzeption Darstellung des Leistungsumfangs mit Personaleinsatz Arbeits- und Zeitplanung Darstellung des Profils und der fachlichen Eignung Kostenkalkulation 2. Aufgabendarstellung 2.1 Arbeitsschritte, methodische Vorgehensweise, Zeitschiene Die Regelungen des BauFordSiG sind im Hinblick auf ihren Zielerreichungsgrad, ihre Praktikabilität und Auswirkungen zu untersuchen. Im Mittelpunkt stehen die Feststellung von praktischen Schwierigkeiten bei der Anwendung des Gesetzes sowie der Auswirkungen des BauFordSiG auf die Liquidität der Bauunternehmen und Zahlungsausfälle bei den Nachunternehmen. Es sind belastbare Aussagen zu treffen, ob und ggf. inwieweit Gesetzesänderungen unter Abwägung der unterschiedlichen Interessen für notwendig erachtet werden. Zu untersuchen ist, ob mit dem vom BMVBS vorgelegten Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Sicherung von Bauforderungen (Stand ) praxistaugliche, interessengerechte Verbesserungen erreicht werden können oder Änderungen für notwendig erachtet werden (ggf. sind Änderungsvorschläge zu erarbeiten). Insbesondere sind folgende Fragen zu beantworten: Wird das BauFordSiG angewendet und was sind ggf. die Gründe für die Nichtanwendung? Ist die nach dem BauFordSiG bestehende Pflicht zur sog. baustellenscharfen Verwendung des Baugelds für die Bauunternehmen erfüllbar? Werden die Bauunternehmen aufgrund des mit der Erfüllung dieser Pflicht verbundenen Verwaltungsaufwands und der Einschränkung von Liquidität in unangemessen starkem Maße belastet? Welche Vorteile des BauFordSiG stehen den Belastungen der Bauunternehmer gegenüber? Haben sich insbesondere die Zahlungsausfälle der Nachunternehmen seit Inkrafttreten des BauFordSiG zum 1. Januar 2009 verringert, ggf. in welchem Umfang? Erste Zwischenergebnisse sollen bis Ende 2011 erreicht werden. Insbesondere sollen im Zwischenbericht Ergebnisse der Befragung nach der Anwendung des BauFordSiG in der Praxis sowie ggf. die Gründe für die 2
3 Nichtanwendung vorliegen. Die endgültigen Gutachtenergebnisse sollen bis Juni 2012 vorliegen, damit noch Handlungsspielraum für eine mögliche Fortsetzung des Gesetzesvorhabens zur Änderung des BauFordSiG verbleibt. Für das Vorhaben sind folgende Teilaufgaben vorgesehen: Abstimmung im Rahmen einer Auftaktbesprechung über den Ansatz für ein Forschungskonzept und bereits beim Auftraggeber vorhandene Datengrundlagen im Hinblick auf die durchzuführenden Untersuchungen. Erster Arbeitsschritt: Methodik, Untersuchungsgrundsätze Entwicklung eines methodischen Ansatzes/Konzeptes unter Berücksichtigung folgender Aspekte: die Untersuchungen führen zu nachhaltigen Ergebnissen und sind transparent; allen Fragestellungen wird mit Expertenwissen nachgegangen. Zweiter Arbeitsschritt: Befragungen Befragung nach der Anwendung des BauFordSiG in der Praxis sowie gegebenenfalls die Gründe für die Nichtanwendung Untersuchungen Bei den Untersuchungen sind unter Anderem folgende Aspekte zu berücksichtigen: auf das Notwendige beschränkte Schwachstellen- und Handlungsanalysen; Feststellung der Anforderungen des BauFordSiG insbesondere an Bauunternehmen, Nachunternehmern, Kreditwirtschaft und Wirtschaftsprüfung; Auswirkungen der Bauvorhabenbezogenheit auf Liquidität und Kreditbesicherung; Auswirkungen der Bauvorhabenbezogenheit auf Zahlungsausfälle der Nachunternehmer Notwendigkeit der Begrenzung von Dokumentations- und Nachweispflichten; Aufarbeitung des Datenbestandes zum BauFordSiG in den Justizverwaltungen der Länder (Verfahren, Wirkungsweisen, Zweckverfolgung, Urteile, Praxisvollzug, Entwicklungslinien und tendenzen); Feststellung der Notwendigkeit von Verbraucherschutzregelungen im BauFordSiG; Im Hinblick auf die Fragestellung, ob das BauFordSiG angewendet wird und was gegebenenfalls die Gründe für die Nichtanwendung sind, soll der Auftragnehmer empirisch tätig werden und die Grundlagen bei den Unternehmen (Bauträgern, Generalunternehmen, Nachunternehmen, Handwerker), der Kreditwirtschaft und Wirtschaftsprüfung vor Ort ermitteln. Zum Einsatz können auch internetgestützte Fragebogenaktionen kommen. Dritter Arbeitsschritt: Zwischenbericht Die Ergebnisse aus den bisherigen Arbeitsschritten sind in einem Zwischenbericht zusammenzustellen, der mindestens enthält: Beschreibung der gewählten Methodik; Darstellung des Arbeitsstandes aus den bisherigen Untersuchungen (zweiter Arbeitsschritt) und Bewertung der bisherigen Feststellungen im Hinblick auf die Forschungsziele; Ergebnisse der Befragung nach der Anwendung des BauFordSiG in der Praxis sowie gegebenenfalls die Gründe für die Nichtanwendung; Darstellung des weiteren Projektablaufs. Vierter Arbeitsschritt: Interner Expertenworkshop Vorbereitung und Durchführung eines internen Experten-Workshops Zusammenstellung und Vorbereitung von Unterlagen zur Durchführung eines internen Workshops zur Diskussion von Erfahrungen und Einschätzungen bezüglich der Untersuchungsansätze (Ergebnisse der bisherigen Arbeitsschritte, weiterer Projektablauf); Vorbereitung und Durchführung des Workshops; Termin, Teilnehmer, Tagesordnung sind mit dem Auftraggeber abzustimmen; 3
4 Die Ergebnisse aus dem Workshop sind in einem kurzen Ergebnispapier zusammenzustellen und dem Auftraggeber zu übermitteln. Fünfter Arbeitsschritt: Fortführung der Untersuchungen Fortführung der Untersuchungen, soweit mit Ausnahme der Mindestinhalte bis zum Zwischenbericht noch nicht abschließend erfolgt, und Überarbeitung des Zwischenberichts unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Experten-Workshops. Sechster Arbeitsschritt: Entwurf Endbericht Vorlage des Entwurfs für einen Endbericht, der insbesondere enthält: Eine Projektbeschreibung und Aufbereitung der Ergebnisse auf Grundlage der durchgeführten Untersuchungen; Beurteilung des gesetzgeberischen Handlungsbedarfs anhand der Untersuchungen; Einbeziehung des Referentenentwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Sicherung von Bauforderungen (Stand ); Entwicklung von Änderungsvorschlägen für dringend indizierte Gesetzesänderungen; Ermittlung und Darstellung des Erfüllungsaufwands bei gegebenenfalls anstehenden Änderungen des BauFordSiG (Vorblatt, Gesetzesbegründung); Als Anhang zum Entwurf des Endberichts eine Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen. Siebter Arbeitsschritt: Endbericht Vorlage des endgültigen Endberichts im Licht der Stellungnahme des Auftraggebers; eine kurze Projektdarstellung (Aufgabenstellung, Konzept, Ergebnisse) als Grundlage für eine mögliche Veröffentlichung 2.2 Veranstaltungen ja Interner Expertenworkshop (vgl. Vierter Arbeitsschritt unter Punkt 2.1) Teilnehmer/Teilnehmerinnen: insbesondere Forschungsnehmer, BMVBS, BBR, BMJ, BMWi, BMI, BMELV, Vertreter der Bau- und Kreditwirtschaft, Ländervertreter. Die Kosten für Technik, Erstellung, Druck und Versand, ggf. anfallende Honorare und Reisekosten für Referent/innen sowie angemessene Bewirtungskosten der Teilnehmer/Teilnehmerinnen des Expertenworkshops sind im Angebot zu berücksichtigen. Druckkosten sind gesondert auszuweisen. 2.3 Internetauftritt gemäß Dokumentationsrichtlinie für Projektdarstellungen Termin Juli Form der Berichterstattung* Archivfassung 3. Berichterstattung Die Berichte sind jeweils zu folgenden Terminen und in folgender Anzahl/folgendem Format vorzulegen: Termin Art der Berichterstattung Anzahl / Format August 2011 Präsentation zum Auftaktgespräch mit dem Auftraggeber 5 Ex.+Word+ 1PDF Dezember 2011 Zwischenbericht 5 Ex.+Word+ 1PDF 4
5 Januar 2012 Interner Expertenworkshop, Ergebnispapier 5 Ex.+Word+ 1PDF April 2012 Abstimmungsgespräch beim Auftraggeber, Ergebnispapier 5 Ex.+Word+ 1PDF Mai 2012 Entwurf Endbericht, Abstimmungsgespräch beim Auftraggeber 5 Ex.+Word+ 1PDF Juni 2012 Endbericht 5 Ex.+Word+ 1PDF Die Zwischenberichte dienen der Unterrichtung des Auftraggebers und sind zugleich Voraussetzung für die Abschlagszahlungen. Der Zwischenbericht ist anhand des verbindlichen Ablauf-, Zeit- und Finanzierungsplans zu erstellen und wie folgt zu gliedern: 1. laut Ablaufplan geplante Arbeitsschritte während des abgelaufenen Berichtszeitraums 2. tatsächlich durchgeführte Arbeitsschritte 3. Vergleich des Projektstandes mit dem vertraglich vereinbarten Ablauf-, Zeit- und Finanzierungsplan mit Angabe der Gründe für eventuelle Abweichungen 4. Ergebnisse 5. Zusammenfassung Eventuell aus haushälterischen Gründen erforderliche Sachstandsberichte umfassen die Punkte 1 bis 3 und erfolgen in standardisierter Form (vgl. Anlage). Auf die Erstellung des Endberichtes ist besondere Sorgfalt zu verwenden. Dabei ist eine allgemeinverständliche Ausdrucksweise zu wählen. Im Interesse einer guten Lesbarkeit sind folgende Grundsätze zu beachten: Die Titelseite ist nach den Gestaltungsrichtlinien des BBSR zu erstellen (abrufbar unter: node.html? nnn=true). Der Endbericht zeichnet sich durch eine knappe, aussagekräftige Darstellung der Forschungsarbeit aus. Der Fokus liegt auf der Darstellung der Ergebnisse und deren voraussichtlichen Nutzen und Verwertbarkeit, evtl. Möglichkeiten der Umsetzung und Übertragbarkeit. Verbindlich ist eine Gegenüberstellung der ursprünglich geplanten zu den tatsächlich erreichten Zielen und weiterführenden Fragestellungen. Auf umfangreiche Belege der Aussagen ist zu verzichten. Soweit notwendig, sind aussagefähige Belege als Kurztabellen, Grafiken, Kartogramme usw. in den Text einzufügen. Soweit darüber hinaus Darstellungen und Textausführungen für erforderlich gehalten werden, sind diese in einem gesonderten Anhang bzw. Materialband aufzunehmen. Sämtliche Projektdaten und -ergebnisse sowie Grafiken, Bilder, Zeichnungen, Pläne etc. sind frei von Rechten Dritter zu liefern. Dem Endbericht ist eine Kurzfassung voranzustellen, in der die Problemstellung, die Untersuchungsmethoden sowie die Ergebnisse einschließlich einer kritischen Würdigung auf bis zu 5 Seiten dargestellt werden. Ebenso ist eine Kurzfassung in englischer Sprache im Umfang mit bis zu 5 Seiten voranzustellen. Jedem Kapitel des Endberichtes ist eine thesenartige Zusammenfassung der Kernaussagen anzufügen. Die Texte sind geschlechtergerecht/geschlechtsneutral zu formulieren. Alle Berichte werden, soweit nichts anderes festgelegt ist, in Papierfassung in der jeweiligen Auflage und als Word-Datei einschl. Fotos und Grafiken auf CD-ROM zur Verfügung gestellt. Gleiches gilt für pdf-fassungen. 5
6 4. Kostenrahmen des Auftrages Insgesamt stehen für diesen Auftrag Haushaltsmittel in Höhe von ,- Euro (ohne USt) zur Verfügung. Der Gesamtbetrag umfasst alle für die Bearbeitung des Projektes anfallenden Kosten einschließlich aller Nebenkosten (Sachmittel, Reisekosten, Leistungen Dritter) ausschließlich Umsatzsteuer. Die Haushaltsmittel verteilen sich wie folgt auf die Haushaltsjahre: Haushaltsjahr , ,00 Betrag in Euro (ohne USt) Dem Angebot ist ein Kostenplan beizufügen, in dem die einzelnen Kosten und einzusetzenden Ressourcen den Arbeitsschritten/Meilensteinen zugeordnet sind. Hinweis: Soweit im Rahmen des Projektes Adressdateien für Fachöffentlichkeitsarbeit zusammengestellt worden sind, werden diese dem Auftraggeber bei Projektende im Excel-Format übergeben. Der Aufbau der Adressdatei ist mit dem Referat SWD abzustimmen. 5. Zeitrahmen Für das Projekt ist eine Laufzeit von 12 Monaten (August 2011 bis Juli 2012) eingeplant. 6. Bewertung 6.1 Eignung Die Eignung der Bieterin / des Bieters wird anhand nachstehender Kriterien beurteilt: Fachkenntnisse projektrelevante Erfahrung Managementkompetenz Zuverlässigkeit finanzielle/wirtschaftliche Leistungsfähigkeit Personal (Umfang/Qualifikation) 6.2 Angebot Bei der Bewertung der Angebote werden folgende Auswahlkriterien zugrunde gelegt: Bewertungskriterium Gewichtung Problem- und Aufgabenverständnis 20 Forschungsansatz, methodisches Vorgehen, Datengrundlage 20 Projektrelevante Erfahrung 10 Fachkenntnis, fachliche Eignung 20 Leistungsumfang, Personaleinsatz 10 Arbeitsplanung (Praktikabilität des Maßnahmen- und Zeitplans) 10 Angebotspreis (auf Basis des Nettopreises) 10 6
7 7. Ansprechpartner/innen Fragen zum Vorhaben sind ausschließlich schriftlich ( ) an das BBSR, Referat SWD zu richten, da aus vergaberechtlichen Gründen keine mündlichen Anfragen beantwortet werden können. Anfragen unter Angabe des Aktenzeichens bitte an die Mail-Adresse: Die Fragen sind kurz und eindeutig zu formulieren, dass eine klare Antwort möglich ist und müssen spätestens eine Woche vor Ablauf der Ausschreibungsfrist vorliegen. Die anonymisierten Anfragen werden mit den Antworten bei den jeweiligen Projektunterlagen veröffentlicht, so dass alle potentiellen Bewerber/innen über den gleichen Informationsstand verfügen. Allgemeine Informationen zur Ressortforschung des BMVBS/BBSR sind auf der Website des BBSR dargestellt. 8. Werkvertrag Ein Muster des abzuschließenden Werkvertrages ist dieser Ausschreibung als Anlage beigefügt. 7
Leistungsbeschreibung
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