Leistungsbeschreibung. 1. Thema: Verhaltensmuster von Betrieben und Beschäftigten im Zuge der Einführung des Mindestlohns

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1 Geschäfts- und Informationsstelle für den Mindestlohn/BAuA Berlin, 28. November 2016 Leistungsbeschreibung 1. Thema: Verhaltensmuster von Betrieben und Beschäftigten im Zuge der Einführung des Mindestlohns 2. Ausgangspunkt des Vorhabens: Mit dem Mindestlohngesetz (MiLoG) ist in Deutschland zum 1. Januar 2015 erstmals ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro brutto je Zeitstunde eingeführt worden. Der Gesetzgeber hat die Entscheidung über die Anpassung des Mindestlohns einer sozialpartnerschaftlich mit je drei Arbeitnehmer- und drei Arbeitgebervertretern besetzten Kommission unter Leitung eines gemeinsam benannten Vorsitzenden übertragen. Der Kommission gehören zudem zwei nicht stimmberechtigte wissenschaftliche Mitglieder an. Die Kommission hat dabei nach 9 Abs. 2 Mi- LoG im Rahmen einer Gesamtabwägung zu prüfen, welche Höhe des Mindestlohns geeignet ist, zu einem angemessenen Mindestschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beizutragen, faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen zu ermöglichen sowie Beschäftigung nicht zu gefährden. Sie orientiert sich bei der Festsetzung des Mindestlohns nachlaufend an der Tarifentwicklung. Gemeinsam mit ihrem Beschluss hat die Mindestlohnkommission der Bundesregierung einen Bericht über die Auswirkungen des Mindestlohns auf den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Wettbewerbsbedingungen und die Beschäftigung in Bezug auf bestimmte Branchen und Regionen sowie die Produktivität zur Verfügung zu stellen ( 9 Abs. 4 MiLoG). Am 28. Juni 2016 hat die Mindestlohnkommission ihren ersten Anpassungsbeschluss sowie den ersten Bericht zu den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns vorgelegt. Beides kann unter abgerufen werden bzw. als Druckfassung bei der Geschäfts- und Informationsstelle für den Mindestlohn angefordert werden. Im Rahmen ihres Evaluationsauftrags und der dafür verfügbaren Haushaltsmittel beabsichtigt die Mindestlohnkommission im Vorfeld des zweiten Berichts, der bis Juni 2018 vorzulegen ist, eine Reihe von Forschungsaufträgen zu erteilen, um ausgewählte Aspekte näher untersuchen zu lassen. Hierzu zählt auch die vorliegende Ausschreibung. Seite 1 von 5

2 Seite 2 von 5 3. Leistungsumfang: 3.1 Fragestellung und Methodik Ziel des Forschungsauftrags ist die Identifikation und Beschreibung der Auswirkungen der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns auf betroffene Betriebe und Beschäftigte sowie der betrieblichen und individuellen Anpassungsreaktionen infolge der Mindestlohneinführung. Dabei liegt der Fokus des Forschungsauftrags auf dem Verständnis von Handlungen und Handlungsmotiven bzw. Anpassungsreaktionen unter Berücksichtigung der jeweiligen Kontextbedingungen. Im Rahmen des Projekts soll ein qualitatives Forschungsdesign Anwendung finden. Es sollen leitfadengestützte (halb-standardisierte) Interviews mit Verantwortlichen aus der betrieblichen Entscheidungsebene (Geschäftsführung, Inhaber/-in, Personalleiter/-in) aus vom Mindestlohn betroffenen Betrieben sowie mit vom Mindestlohn betroffenen Beschäftigten durchgeführt werden. Zudem sollen Betriebsräte befragt werden. Dabei sollen mit Blick auf die Interviews mit den Verantwortlichen der betrieblichen Entscheidungsebene unter anderem folgende Fragenkomplexe bearbeitet werden: Welche Auswirkungen hatte die Einführung des Mindestlohns auf die Betriebe? Welche (Anpassungs-)Maßnahmen haben Betriebe in Folge der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns durchgeführt? Mit welchen Begründungen und Erwartungen erfolgten die Anpassungsmaßnahmen? Welche Rahmenbedingungen (z.b. Wettbewerbsbedingungen) spielten bei der Wahl und Durchführung der Anpassungsmaßnahmen eine Rolle? Dabei sind unter anderem folgende Themen von besonderem Interesse: Veränderungen im Personalbestand und der Personalplanung, bei der Arbeitsorganisation, im Einkauf, bei Investitionen, Qualifizierung, Anpassung von Absatzpreisen; Folgen für die innerbetriebliche Lohnfindung und Lohnverteilung (z.b. Spillover- und Kompressionseffekte; Veränderung bei Sonder- und Einmalzahlungen); Die Umsetzung des Mindestlohns einschließlich Fragen zu Compliance, Umgehung und der beobachteten Veränderung von Schwarzarbeit in der eigenen Branche und Region sowie zum administrativen Aufwand wie der Erfassung und Dokumentation der Arbeitszeit; Veränderungen bei Art, Zahl und der zeitlichen Länge von Praktika.

3 Seite 3 von 5 Mittels der Interviews mit den Beschäftigten sollen unter anderem folgende Fragenkomplexe bearbeitet werden: Welche Auswirkungen hatte die Einführung des Mindestlohns auf die Beschäftigten? Inwiefern haben Beschäftigte vom Mindestlohn profitiert? Welche (Anpassungs-)Reaktionen vollzogen die Beschäftigten in Folge der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns selbst? Mit welchen Begründungen und Erwartungen wurden die (Anpassungs- )Reaktionen durchgeführt? Welche Anpassungsmaßnahmen von Seiten der Betriebe nahmen die Beschäftigten infolge der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns wahr? Welche Erfahrungen haben Beschäftigte bei der Umsetzung des Mindestlohns in den Betrieben (Compliance)? Inwiefern hat man in der eigenen Branche und Region eine Veränderung der Schwarzarbeit beobachtet? Durch die Befragung von Betriebsräten sollen die oben genannten Fragen bzw. Teile davon aus einer weiteren Perspektive beleuchtet werden. Je nach Zielgruppe (Betriebliche Entscheidungsebene, Beschäftigte, Betriebsräte) sind die Schwerpunkte unterschiedlich zu wählen und Fragen unterschiedlich zu gewichten. Gleichwohl sollte sichergestellt werden, dass möglichst viele Themen aus allen drei Perspektiven (Betriebe, Beschäftigte, Betriebsräte) beleuchtet werden. Geschlechtsspezifische Unterschiede sind insbesondere mit Blick auf die Situation von Frauen herauszuarbeiten. Es wird erwartet, dass der Bieter grob skizziert, wie er die oben genannten und ggf. von ihm identifizierte weitere Themen inhaltlich im Leitfaden aufgreift und gliedert. Die Interviewleitfäden sind mit dem Auftraggeber abzustimmen. Der Bieter hat ein qualitatives Forschungskonzept für eine gesonderte Befragung von Betrieben, Beschäftigten und Betriebsräten zu entwickeln, das methodisch dem aktuellen Stand der Forschung entspricht und aussagekräftige Ergebnisse erzielt. Dies umfasst insbesondere die Konstruktion der Stichprobe, d.h.: o Anzahl der Interviews (Es soll eine ausgewogene Zahl an Betrieben einerseits und an Beschäftigten und Betriebsräten andererseits befragt werden.) o Aufbau des Untersuchungsdesigns (z.b. kontrastierend, geschichtet z.b. nach Branche, Region, Geschlecht o.ä.) o Identifizierung und Rekrutierung der Untersuchungseinheiten (Betriebe, Beschäftigte und Betriebsräte) die Art und Weise, wie die Interviews durchgeführt werden sollen die Art der geplanten Transkription und Dokumentation der Interviews

4 Seite 4 von 5 die Art der Auswertung der Interviews und die inhaltsanalytische Aufbereitung der Ergebnisse Der Bieter hat die konkrete Vorgehensweise zu erläutern und insbesondere die Konstruktion der Stichprobe sowie die Auswertungsmethode zu begründen. Für die Projektdurchführung (einschließlich Feldarbeit, Auswertung und Erstellung des Berichts) ist ein Zeitplan und ein Personalkonzept vorzulegen. Bei der Interpretation der Ergebnisse wird auch eine Diskussion der Reichweite bzw. der Verallgemeinerungsfähigkeit der Ergebnisse erwartet. Die Beachtung aller relevanten datenschutzrechtlichen Bestimmungen ist vom Auftragnehmer sicherzustellen. 3.2 Zeitplan, Projektorganisation und Endprodukte Es ist folgender Zeitplan für das Projekt vorgesehen: 1. Feb Beginn Vertragslaufzeit 30. Jun. Zwischenbericht 30. Nov. Abgabe Endbericht (Entwurf) 31. Jan Ende Vertragslaufzeit Es sind mindestens zwei Arbeitstreffen in Berlin geplant, eines zu Projektbeginn sowie eines nach Vorlage des Zwischenberichts. Es ist zudem eine Abschlusspräsentation in Berlin vorgesehen. Der Zwischenbericht ist als knapper Sachstandsbericht anzulegen. Er hat insbesondere eine Gliederung (einschließlich Schwerpunktsetzung) für den Endbericht zu enthalten. Der Umfang des Zwischenberichts sollte nicht weniger als 20 Seiten betragen; der Umfang des Endberichts nicht weniger als 100 Seiten. Die Berichte sind in deutscher Sprache abzufassen. Der Endbericht hat eine vorangestellte Zusammenfassung der Ergebnisse zu enthalten. Die Mindestlohnkommission ist bei der Vorlage ihres Berichts an gesetzliche Terminvorgaben gebunden. Eine fristgerechte Vorlage der beauftragten Forschungsberichte ist damit zwingend erforderlich. Der Leistungstermin ist daher ein wesentlicher Vertragsbestandteil.

5 Seite 5 von Nach der Durchführung des Projektes sind vom Auftragnehmer vorzulegen: Abschlussbericht (elektronisch in Word und als Pdf sowie drei gedruckte Exemplare) Der Abschlussbericht hat den üblichen Standards zu genügen. Eine Orientierung können die Leitlinien zur Gestaltung wissenschaftlicher Veröffentlichungen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin geben (abrufbar auf der Website der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin).

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