Georg Hohlwein und Barbara Titze, Betriebsräte, Dortmund

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1 Fachtagung 3: Instrumente zur Erfassung körperlicher und psychischer Arbeitsbelastungen mit praktischen Übungen I Grob- und Feinanalysen I Maßnahmenentwicklung I Darstellung des Dortmunder Modells September Georg Hohlwein und Barbara Titze, Betriebsräte, Dortmund Erfolgreiche Praxis nach dem Dortmunder Modell I Erfahrungen und Vorgehensweisen zur Erfassung psychischer Fehlbelastungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung I Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen als Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung Hamburger Fachtagung 3/ September B.T. - G.H

2 2 Wurde auf Initiative des BR als Gremium zur Umsetzung des ArbSchG eingerichtet Grundlage war nicht zuletzt das BAG Urteil vom , welches die Mitbestimmung des BR in letzter Instanz entschieden hat. Az: 1 AB. R 13/03-, NZA 2004, 1175 Nach intensivem Schriftverkehr und langwierigen Verhandlungen (über mehr als ein Jahr ) wurde dieser Ausschuss im Juni 2010 zunächst als Pilot gebildet.

3 Zitate aus der Begründung des Bundesarbeitsgerichts zum Beschluss 1 ABR 13/03 Nach 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG hat der Betriebsrat bei betrieblichen Regelungen über den Gesundheitsschutz mitzubestimmen, die der Arbeitgeber zwar aufgrund einer öffentlich -rechtlichen Rahmenvorschrift zu treffen hat, bei deren Gestaltung ihm aber Handlungsspielräume verbleiben. Mitzubestimmen hat der Betriebsrat: bei der Ausfüllung dieses Spielraums. Dadurch soll im Interesse der betroffenen Arbeitnehmer eine möglichst effiziente Umsetzung des gesetzlichen Arbeitsschutzes im Betrieb erreicht werden ArbSchG ist auch eine Rahmenvorschrift, bei deren Umsetzung dem Arbeitgeber Handlungsspielräume verbleiben. Insbesondere müssen Art, Umfang und konkrete Inhalte der Unterweisung festgelegt werden. Hierbei hat der Betriebsrat mitzubestimmen.

4 Zitate aus der Begründung des Bundesarbeitsgerichts zum Beschluss 1 ABR 13/03 4 Entgegen der Auffassung der Arbeitgeberin setzt das Mitbestimmungsrecht bei der Gefährdungsbeurteilung nicht voraus, dass eine konkrete Gesundheitsgefahr bereits bestimmbar wäre. Diesem Ziel entspricht es, den Betriebsrat auch dann zu beteiligen, wenn keine konkrete Gesundheitsgefährdung feststellbar ist und die vom Arbeitgeber zu treffenden Maßnahmen lediglich mittelbar dem Gesundheitsschutz dienen... Eine feststellbare konkrete Gefahr ist auch insoweit für das Bestehen des Mitbestimmungsrechts nach 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG nicht erforderlich.

5 Verfahren zur Umsetzung der gesetzlichen Grundlagen 5 Bildung der paritätisch besetzten Kommission, ( Beschlüsse fassen etc.) Planung und Durchführung der Gefährdungsbeurteilung Auswahl von Teilbereichen - vereinbaren der Methode Fragebogen und Art der Auswertung festlegen (mit oder ohne Interviews) Erstellen eines Entwurfes für eine Betriebsvereinbarung

6 Die Bildung des paritätischen Ausschusses für Arbeits-und 6 Er setzt sich zusammen aus 2 nicht freigestellten BR und 2 Vertretern des AG. Im Juni 2010 : Bildung dieser 4 er Kommission zusätzlich bilden Geschäftsführer und BR Vors. eine interne Eskalationsstufe! Ab diesem Zeitpunkt gibt es einen ständigen TOP zu diesem Thema in den BR Sitzungen.

7 Die erste Besetzung waren : der AbtL Personal sowie der Sb für Arbeitsschutz +2 vom Gremium benannte BR Unter ständiger Beteiligung des BR : (Beschluss Juli 2010) Planung und Durchführung von ersten Befragungen Sept /10 Auswahl der Betriebsteile Erstellen von Fragebögen Information der Beschäftigten Art der Dokumentation Auswertung 7

8 8 Ziele des Ausschusses : Gute aussagekräftige Beteiligung Gemeinsame Wertung der Ergebnisse Zeitnahe Präsentation der Auswertung Einbinden der Beschäftigten ( Workshops ) Aufzeigen von Maßnahmen

9 Vorbereitung der Vorgehensweise Erstellung einer gemeinsamen Präsentation für die Beschäftigten 9 - Erläuterungen zur Umsetzung des ArbSchG und Definition der DIN ISO Norm mit einer 8 seitigen Präsentation wird die beabsichtigte Vorgehensweise den Beschäftigten vermittelt. Verständigung auf Fragebögen Absprache der Modalitäten zur Befragung - Uhrzeit, Räumlichkeiten, ggf Betriebsablauf

10 10 Verfahren zur Umsetzung der gesetzlichen Grundlagen Informieren der Beschäftigten - durch Arbeitgeber und BR - auch über VL und BeGr Sensibilisieren - Schulung von Führungskräften - ggf FAsi und Betriebsärzte einbinden (Rolle der VP Schweb?) Akzeptanz - hohe Beteiligung - erreichen

11 Durchführung der Befragung: Terminabsprache mit den Beschäftigten Präsentation für die Beschäftigten durch die Kommission Anschließend Ausfüllen und Abgabe der Fragebögen Zügige Auswertung in Exceltabelle Präsentation der Ergebnisse spätestens nach 3-4 Wochen 11

12 12 Nach der Befragung: Analyse der Ergebnisse durch den Ausschuss und Definition der Handlungsfelder Bildung von Workshops im jeweiligen Betriebsteil mit neutraler Moderation zu den jeweiligen Handlungsfeldern Beschluss über Maßnahmen auf Grund der Workshop-Ergebnisse Bekanntgabe der Maßnahmen - festlegen der Zuständigkeiten

13 13 Nach der Pilotphase Die Durchführung und Auswertung des Verfahrens in 5 Betriebsteilen mit unterschiedlichen Arbeitsverfahren und Tätigkeiten, stellte sich als gut und praktikabel heraus. Der BR hatte die Absicht diese Vorgehensweise in einer BV festzuschreiben die Arbeitgeber sahen den gesetzlichen Anspruch als erfüllt und wollten die Maßnahme auslaufen lassen. Die Befragungen wurden weiterhin durchgeführt und Verhandlungen zum Abschluss einer BV aufgenommen.

14 14 Nach ca 1 Jahr Verhandlungszeit liegt eine unterschriftsreife BV vor, die in einer 2- stündigen Einigungsstelle unterschrieben wird. Geregelt ist hier die Umsetzung und Durchführung des ArbSchG - also auch der 12 Unterweisung sowie 15 bis 17 Rechte und Pflichten der AN, in der Anlage 1 dieser BV sind die Aufgaben und Kompetenzen dieses Ausschusses festgeschrieben. Zu untersuchende Betriebsteile sind in der Anlage 2 aufgelistet, während die bereits erstellten unterschiedlichen Fragebögen in der Anlage 3 hinterlegt sind.

15 15 Aus der Praxis Aus den bisher durchgeführten Befragungen haben sich folgende Handlungsschwerpunkte ergeben : Sauberkeit am Arbeitsplatz mangelnde Wertschätzung, ungenügende Einbindung bei Veränderungen von Arbeitsabläufen etc Personalengpässe Arbeitsbelastung Gewichte Überstunden wer ist Fükr? wer darf was entscheiden? Betriebsklima Arbeitsmaterialien

16 16 Zu diesen Schwerpunkten wurden örtlich bezogen Maßnahmen beschlossen und durchgeführt, wie z.b. Grundreinigungen in Betriebsteilen mühsam ein Konzept für ordnungsgemäße Unterweisung auf Augenhöhe eingefordert, bei Überlastung : - prüfen der AZK - Verhaltensprävention der Beschäftigten einfordern aufstocken des Personalbestandes

17 17 Weitere Maßnahmen : Zum Betriebsklima wurden offene Gespräche mit /ohne Leitungskräften geführt - Einsatz von Mediatoren, - intensivere und bewusstere Betreuung von Außenstellen, - verdeutlichen von Kompetenz und Aufgaben innerhalb der Leitungen, - menschlicher Umgang untereinander?! - offene Kommunikation?! - erkennen besprechen und lösen von Konflikten

18 18 Handlungsfeld Arbeitsmaterialien Individuelle Anpassung des Arbeitsfeldes unter dem Gesichtspunkt der Prävention ( Zustellung ) Verkürzung der Reparaturzeiten ( z.b. Fahrräder) Verbindliches Meldesystem für das Aufzeigen von Mängeln

19 19 Wirksamkeitskontrolle Auf der Basis initiierter Maßnahmen wurden Fragebögen erstellt. Abgefragt wird : Ist die vereinbarte Maßnahme umgesetzt? Dauert die Maßnahme an? Hat die Maßnahme sich bewährt?

20 20 Wirksamkeitskontrolle Die Auswertung der Befragung lässt den Grad der Verbesserung erkennen, hieraus wird ggf weiteres Handeln abgeleitet. Die Verantwortlichkeit der Umsetzung der Maßnahmen liegt beim AG

21 21 Fazit Sowohl Arbeitgeber als auch Beschäftigte gehen mit bisherigen Gewohnheiten wegen des Wirkens auf MA etwas sensibler um, gutes und schlechtes Betriebsklima ist häufig das Ergebnis der Rahmenbedingungen am Arbeitsplatz, die Aussage, dass jede Führungskraft den Krankenstand hat, den sie sich verdient, hat sich häufig bestätigt.

22 22 Fazit da wir die Piloten im Konzern waren, bedurfte es im Gremium und in der Belegschaft eines langen Atems, noch eine Befragung nach der sich nichts verändert wie sollen wir als BR diese Arbeit noch leisten? Maßnahmen die Geld kosten, werden sowieso nicht umgesetzt

23 23 Fazit Die Ausschussmitglieder des BR benötigen den unbedingten Rückhalt des Gremiums, das Gremium ist zeitnah über aktuelle Entwicklungen und Aktivitäten zu informieren, die Parität im Ausschuss sowie die eingerichtete Eskalationsstufe - führt zu einem nicht immer üblichen Einigungswillen, auch die Arbeitgeber haben festgestellt : ist ja gar nicht so schlimm

24 24 Fazit Auf der Basis der BV werden unsere Beschäftigten nun nacheinander befragt, unsere Umsetzung des ArbSchG lebt, freigestellte BR begleiten in ihren Betreuungsbereichen die Aktivitäten, unsere BV hat inzwischen Modellcharakter für viele andere Gremien in unterschiedlichen Branchen.

25 Für Interessenvertreter und die Nachwelt 25 Unser komplettes Vorgehen mit Schriftverkehr, Betriebsvereinbarung und Anhängen ist auf dieser CD zu finden. Zwischenzeitlich bieten wir auch betriebsspezifische Schulungen an.

26 26 Hoffnung Wir haben motiviert sich auf den Weg zu machen, BR sind gewillt sich zu diesem Thema Kenntnisse anzueignen, dass wir vielleicht ein gutes Beispiel sind, welches weitere Gremien für den eigenen Bereich nutzen können, auf gute anregende Gespräche, dass wir als Neulinge eure Erwartungen erfüllen konnten

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