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5 Bündnis90/Die Grünen

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7 Verband des ezigarettenhandels e. V. VdeH 1. Welche Einstufung streben Sie für die ezigarette an: als Genussmittel, Tabakprodukt oder Arzneimittel? 2. Welche Begründung haben Sie für Ihre Einstufung? 3. Haben Sie diese Einstufung schon an Ihre Parteikollegen im Europaparlament kommuniziert? 4. Sehen Sie durch eine größere Verbreitung der ezigarette Chancen für die Reduktion raucherbedingter Krankheiten? 5. Sehen Sie die elektrische Zigarette auch als Chance für die Volkswirtschaft? zu ) Aufgrund fehlender wissenschaftlicher Studien zu den existierenden, unterschiedlichsten Arten von E-Zigaretten (mit Nikotin in verschiedenen Stärken, ohne Nikotin) ist eine abschließende Bewertung, wie diese einzustufen sind, aus Sicht der FDP noch nicht sinnvoll. Unabhängig davon, ob die E-Zigaretten als Genussmittel, Tabakprodukt oder Arzneimittel zu werten ist, darf man weder ihre Vorteile noch ihre etwaigen gesundheitlichen Risiken unterbewerten. Aus Sicht der FDP bieten E-Zigaretten Tabakkonsumenten die Möglichkeit, sukzessive vom Tabakkonsum wegzukommen bzw. in substituierender Art vermehrt auf Tabakprodukte zu verzichten. Ob E-Zigaretten tatsächlich zur Tabakentwöhnung taugen, bleibt nach derzeitigem wissenschaftlichen Stand jedoch fraglich. Insbesondere dadurch, dass beim Konsum von E-Zigaretten kein Verbrennungsprozess stattfindet, dieser jedoch für die meisten rauchbedingten Krankheiten verantwortlich ist, sollten die Potenziale, die sich für ausstiegs- oder reduktionswillige Raucher bieten, gewürdigt werden. Die möglichen Gesundheitsrisiken durch die in E-Zigaretten stattfindende Nikotinverdampfung dürfen dabei jedoch auch nicht unberücksichtigt bleiben. Die FDP-Bundestagsfraktion befindet sich in einem regen Austausch mit den Liberalen im Europaparlament. Insbesondere hinsichtlich des Entwurfs einer Revision der Tabakproduktrichtlinie, die eine Einbeziehung der E-Zigarette in deren Regelungsbereich vorsieht, ist die FDP im Bund wie in Europa skeptisch. Aus Sicht der FDP kann jedes legal hergestellte und vertriebene Produkt als Chance für die Volkswirtschaft betrachtet werden. Insofern können auch E-Zigaretten einen volkswirtschaftlichen Nutzen haben. Ob dieser Nutzen durch die Vermeidung rauchbedingter Krankheitskosten zustande kommen kann, bleibt vorerst abzuwarten. Die Liberalen lehnen es jedoch ab, ein Produkt aus reiner Unkenntnis über seine Wirkung, seine mögliche Risiken oder auch seinen Nutzen zu verbieten. Die FDP befürwortet daher umfangreiche wissenschaftliche Studien zur E-Zigarette, um sie dann in geeigneter Weise zu klassifizieren, mit klaren Produktstandards und Anforderungen zu versehen, um die Risiken möglichst gering zu halten und die Potenziale zu nutzen.

8 Antworten der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) und der Christlich-Sozialen Union in Bayern (CSU) auf die Fragen des Verbands des ezigarettenhandels e. V. (VdeH)

9 2 1. Welche Einstufung streben Sie für die ezigarette an: als Genussmittel, Tabakprodukt oder als Arzneimittel? Antwort Bisher liegen nur wenige Studien in Deutschland vor, die Inhaltsstoffe und Gesundheitsgefahren untersucht haben. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat 2009 ein Fabrikat der nikotinhaltigen E-Zigarette als Arzneimittel eingestuft. Die Überwachung und Einhaltung der tabak-, arzneimittel-und medizinproduktrechtlichen Vorschriften sowie des Produktsicherheitsrechts obliegt den Landesbehörden. Auf Antrag einer Landesbehörde hat das BfArM nach 21 Abs. 4 AMG im Juli 2009 ein Produkt einer nikotinhaltigen E-Zigarette als zulassungspflichtiges Fertigarzneimittel eingestuft. Damit darf diese E-Zigarette nicht ohne vorherige Zulassung in den Verkehr gebracht werden. Die als E-Zigaretten bezeichneten Produkte unterscheiden sich sowohl hinsichtlich ihrer Aufmachung als auch ihrer Eigenschaften voneinander. Die Zuordnung von E-Zigaretten oder von Teilen davon zu den verschiedenen bestehenden Rechtsvorschriften, die die Anforderungen an die Beschaffenheit von Produkten regeln, wie Arzneimittelrecht, Lebensmittel- und Bedarfsgegenständerecht, Tabakrecht, Produktsicherheitsrecht, etc. hat in jedem Einzelfall anhand der jeweiligen Produkteigenschaft zu erfolgen. Die Beurteilung ist in erster Linie Aufgabe der mit dem Vollzug beauftragten Marktüberwachungsbehörden der Länder. Die Meinungsbildung dazu ist noch nicht abgeschlossen. 2. Welche Begründung haben Sie für Ihre Einstufung? Antwort Die Datenlage lässt derzeit noch kein abschließendes Meinungsbild zu.

10 3 3. Haben Sie diese Einstufung schon an Ihre Parteikollegen im Europaparlament kommuniziert? Antwort Die Einschätzung ist den Kollegen im Europaparlament bekannt. 4. Sehen Sie durch eine größere Verbreitung der ezigarette Chancen für die Reduktion raucherbedingter Krankheiten? Antwort Eine abschließende Meinung konnten wir uns nicht bilden (siehe Antwort zu Frage 1). 5. Sehen Sie die elektrische Zigarette auch als Chance für die Volkswirtschaft? Antwort Eine abschließende Meinung konnten wir uns nicht bilden (siehe Antwort zu Frage 1).

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